Übung im Zivilrecht für Anfänger Hausarbeit

Professor Dr. Jan Thiessen
Wintersemester 2015/16
Übung im Zivilrecht für Anfänger
Hausarbeit
Paula Pomke (P) plant, in der Tübinger Innenstadt ein hippes Café mit dem Namen „Filli“ zu
eröffnen. Aus ihrer Zeit als Barista in Berlin weiß sie, wie wichtig guter Kaffee für den
Geschäftserfolg ist. Sie will daher eine hochwertige Siebträger-Kaffeemaschine kaufen. Da P
selbst sehr mit der Inneneinrichtung des Cafés beschäftigt ist, bittet sie ihren Mitarbeiter
Frank Frankel (F) sich um den Erwerb des Geräts zu kümmern. F soll eine gebrauchte
italienische Maschine bis zu einem Preis von 5000 Euro einkaufen, weil Neumaschinen P viel
zu teuer sind.
F begibt sich daraufhin zur Used Industrial Items GmbH (U-GmbH), die ausschließlich
gewerbliche Kunden beliefert. Ihr Geschäftsführer Victor V. Vischer (V) empfängt F in den
Geschäftsräumlichkeiten. F teilt dem V mit, dass er nach einer Siebträgermaschine für das
Café von P suche. V, der noch jede Menge Maschinen der Marke S eines bayerischen
Konzerns auf Lager hat, versucht den F davon zu überzeugen, eine deutsche Maschine zu
erwerben. Italienische Maschinen seien „total out“. Unter Insidern spreche sich mittlerweile
herum, dass sich mit deutschen Maschinen aufgrund ihrer hervorragenden Fertigungstechnik
der mit Abstand beste Kaffee herstellen lasse. F kommt ins Grübeln, will sich jedoch nicht,
ohne das mit P zu besprechen, entscheiden und hinterlässt V seine Kontaktdaten. Am
Folgetag schickt V an F die folgende E-Mail:
„Betreff: Exklusives Angebot
Datum: Wed, 16 Jul 2015 09:16:21 +0200
Von: Victor V Vischer <[email protected]>
An: "[email protected]"
Lieber Herr Frankel,
nach unserem überaus angenehmen Gespräch von gestern möchte ich Ihnen ein
unvergleichliches Angebot machen: Sie erhalten die Multi Professional Siebträger
Maschine von S, komplett überholt und gewartet (top! Lagerbestand), für 4440 Euro.
Ihr VVV“
F ist von dieser Gelegenheit begeistert und antwortet sogleich:
„Lieber Herr Vischer, das ist ja ein super Angebot. Bitte schicken Sie die Maschine
mit Rechnung für das ‚Filli’ in das Café. Ihr Frank Frankel“
Bei Anlieferung der Maschine fällt P aus allen Wolken sowie aus der Rolle: „Frank, du
Trottel!“ P schickt das Paket an V zurück und erklärt V, mit dem Geschäft nichts zu tun haben
zu wollen. V verlangt daraufhin mit E-Mail vom 20. Juli 2015 die Abnahme der Maschine
durch F. F sei offensichtlich zum Abschluss des Geschäfts nicht legitimiert gewesen. Daher
müsse er nun die Konsequenzen tragen und die Maschine auch bezahlen.
Am 21. Juli brennt die Lagerhalle der U-GmbH aufgrund eines unerkennbaren technischen
Defekts aus, und alle darin lagernden Kaffeemaschinen werden zerstört. V verlangt mit EMail vom 25. Juli 2015 von F 2000 Euro, da V selbst die Maschine für 2440 besonders
günstig eingekauft habe, weil der Einkaufspreis für vergleichbare Maschinen 3800 Euro
betrage. F entgegnet, dass er überhaupt nicht wisse, wovon hier die Rede sei, da ja die Halle
mitsamt der Maschine abgebrannt sei.
Von dem ganzen Trubel entnervt, bestellt P nun selbst eine Kaffeemaschine. Sie ruft daher bei
Antonella Agajones (A) an, die ebenfalls Gastronomiegeräte im Raum Stuttgart vertreibt. P
verspricht sich und bestellt statt der Biachetto 2000x die Biachetto 1000x. Der Fauxpas wird P
erst bewusst, als sie die Maschine samt Rechnung in Höhe von 4.000 Euro zuschickt
bekommt. Da sie A telefonisch nicht erreichen kann, schickt sie ihr einen eingeschriebenen
Brief, in dem sie die Bestellung „widerruft“ und ihren Versprecher erläutert.
Beim Versuch, das Einschreiben zuzustellen, trifft der Postbote die A nicht an und hinterlässt
deshalb die schriftliche Mitteilung, dass A ein Einschreiben in der Postfiliale abholen könne.
A hält die Mitteilung für Werbung, wirft sie weg und holt das Einschreiben nicht ab.
Daraufhin geht das Einschreiben an P zurück. Diese unternimmt nichts mehr, da sie nichts
davon hält, „der A nachzulaufen“. Sie verwendet die zu klein dimensionierte Maschine
gleichwohl schon probehalber im Laden. Als A acht Wochen später die Bezahlung der
Maschine verlangt, weigert sich P.
V will wissen, ob sein Unternehmen Ansprüche gegenüber P und F geltend machen kann.
A will wissen, ob ihr Ansprüche gegenüber der P zustehen.
Auszug GmbHG:
§ 35 Vertretung der Gesellschaft
(1) 1Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. 2Hat eine
Gesellschaft keinen Geschäftsführer (Führungslosigkeit), wird die Gesellschaft für den Fall, dass ihr gegenüber
Willenserklärungen abgegeben oder Schriftstücke zugestellt werden, durch die Gesellschafter vertreten.
(2) 1Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, sind sie alle nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft
befugt, es sei denn, dass der Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt. 2Ist der Gesellschaft gegenüber eine
Willenserklärung abzugeben, genügt die Abgabe gegenüber einem Vertreter der Gesellschaft nach Absatz 1. 3An
die Vertreter der Gesellschaft nach Absatz 1 können unter der im Handelsregister eingetragenen
Geschäftsanschrift Willenserklärungen abgegeben und Schriftstücke für die Gesellschaft zugestellt werden.
4
Unabhängig hiervon können die Abgabe und die Zustellung auch unter der eingetragenen Anschrift der
empfangsberechtigten Person nach § 10 Abs. 2 Satz 2 erfolgen.
(3) […]
Bearbeitungshinweise:
Alle aufgeworfenen Rechtsfragen sind in einem umfassenden Gutachten zu erörtern.
Gegebenenfalls ist auch ein Hilfsgutachten zu erstellen.
Vermerk: Das Gutachten darf 20 Seiten nicht überschreiten. Das Papier ist einseitig zu
bedrucken mit einem Korrekturrand von 7 cm rechts, 2 cm links, sowie oben und unten je 2 cm
Rand. Das Gutachten ist in Times New Roman, Schriftgröße 12pt, bei 1,5-zeiligem Textabstand,
und unverändertem Zeichenabstand zu verfassen. Fußnoten sind auf jeder Seite unterhalb des
Gutachtentextes anzubringen in Times New Roman mit Schriftgröße 10pt bei einzeiligem
Textabstand und unverändertem Zeichenabstand. Bitte keine Leimbindung und keine Ordner. Das
Gutachten ist eigenhändig zu unterschreiben. Dem Gutachten sind ein Deckblatt, der
Sachverhalt sowie Inhalts- und Literaturverzeichnis voranzustellen. Die Seitenbegrenzung
sowie die formalen Vorgaben sind einzuhalten, andernfalls besteht kein Korrekturanspruch
und die Note kann herabgesetzt werden.
Ebenfalls ist die auf der folgenden Seite abgedruckte Erklärung, wonach Sie die Arbeit ohne
unzulässige Hilfen angefertigt haben, zu unterschreiben. Die Erklärung und ein
Fallbesprechungsschein im Zivilrecht in Kopie sind der Hausarbeit beizufügen.
Abgabe: in der ersten Übungsstunde am 14.10.2015 oder am Lehrstuhl Prof. Dr. Thiessen am
14.10.2015 bis spätestens 13.00 Uhr (Ausschlussfrist); bei Zusendung mit der Post zählt nicht der
Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang am Lehrstuhl, der ebenfalls spätestens am
14.10.2015 um 13 Uhr erfolgen muss. Die Arbeit muss zusätzlich spätestens am 14.10.2015, 24
Uhr, online abgegeben werden
(http://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/pruefungsamt/onlineabgabe).
Hausarbeit im Wintersemester 2015/16
Übung im Zivilrecht für Anfänger
Professor Dr. Jan Thiessen
Erklärung über die Anfertigung der Hausarbeit
Bitte legen Sie dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben Ihrer Hausarbeit bei.
Hiermit versichere ich,
- dass die von mir eingereichte Hausarbeit nicht mit unerlaubter fremder Hilfe verfasst wurde,
- dass ich keine anderen als die von mir angegebenen Hilfsmittel benutzt habe und
- dass ich wörtliche Zitate als solche gekennzeichnet habe. Nicht als Zitat gekennzeichnete
Formulierungen in meiner Arbeit stammen von mir.
- Fundstellen habe ich nicht „blind“ von anderen Quellen übernommen, sondern selbst
überprüft und verifiziert.
Mir ist bekannt, dass ich anderenfalls elementare Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens
verletzt hätte. Der Inhalt der §§ 51, 63 und 106 UrhG ist mir bekannt.
Nachname:
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Vorname:
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Matr.nr.:
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Datum:
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Unterschrift: _________________________________________