Professor Dr. Jan Thiessen Wintersemester 2015/16 Übung im Zivilrecht für Anfänger Hausarbeit Paula Pomke (P) plant, in der Tübinger Innenstadt ein hippes Café mit dem Namen „Filli“ zu eröffnen. Aus ihrer Zeit als Barista in Berlin weiß sie, wie wichtig guter Kaffee für den Geschäftserfolg ist. Sie will daher eine hochwertige Siebträger-Kaffeemaschine kaufen. Da P selbst sehr mit der Inneneinrichtung des Cafés beschäftigt ist, bittet sie ihren Mitarbeiter Frank Frankel (F) sich um den Erwerb des Geräts zu kümmern. F soll eine gebrauchte italienische Maschine bis zu einem Preis von 5000 Euro einkaufen, weil Neumaschinen P viel zu teuer sind. F begibt sich daraufhin zur Used Industrial Items GmbH (U-GmbH), die ausschließlich gewerbliche Kunden beliefert. Ihr Geschäftsführer Victor V. Vischer (V) empfängt F in den Geschäftsräumlichkeiten. F teilt dem V mit, dass er nach einer Siebträgermaschine für das Café von P suche. V, der noch jede Menge Maschinen der Marke S eines bayerischen Konzerns auf Lager hat, versucht den F davon zu überzeugen, eine deutsche Maschine zu erwerben. Italienische Maschinen seien „total out“. Unter Insidern spreche sich mittlerweile herum, dass sich mit deutschen Maschinen aufgrund ihrer hervorragenden Fertigungstechnik der mit Abstand beste Kaffee herstellen lasse. F kommt ins Grübeln, will sich jedoch nicht, ohne das mit P zu besprechen, entscheiden und hinterlässt V seine Kontaktdaten. Am Folgetag schickt V an F die folgende E-Mail: „Betreff: Exklusives Angebot Datum: Wed, 16 Jul 2015 09:16:21 +0200 Von: Victor V Vischer <[email protected]> An: "[email protected]" Lieber Herr Frankel, nach unserem überaus angenehmen Gespräch von gestern möchte ich Ihnen ein unvergleichliches Angebot machen: Sie erhalten die Multi Professional Siebträger Maschine von S, komplett überholt und gewartet (top! Lagerbestand), für 4440 Euro. Ihr VVV“ F ist von dieser Gelegenheit begeistert und antwortet sogleich: „Lieber Herr Vischer, das ist ja ein super Angebot. Bitte schicken Sie die Maschine mit Rechnung für das ‚Filli’ in das Café. Ihr Frank Frankel“ Bei Anlieferung der Maschine fällt P aus allen Wolken sowie aus der Rolle: „Frank, du Trottel!“ P schickt das Paket an V zurück und erklärt V, mit dem Geschäft nichts zu tun haben zu wollen. V verlangt daraufhin mit E-Mail vom 20. Juli 2015 die Abnahme der Maschine durch F. F sei offensichtlich zum Abschluss des Geschäfts nicht legitimiert gewesen. Daher müsse er nun die Konsequenzen tragen und die Maschine auch bezahlen. Am 21. Juli brennt die Lagerhalle der U-GmbH aufgrund eines unerkennbaren technischen Defekts aus, und alle darin lagernden Kaffeemaschinen werden zerstört. V verlangt mit EMail vom 25. Juli 2015 von F 2000 Euro, da V selbst die Maschine für 2440 besonders günstig eingekauft habe, weil der Einkaufspreis für vergleichbare Maschinen 3800 Euro betrage. F entgegnet, dass er überhaupt nicht wisse, wovon hier die Rede sei, da ja die Halle mitsamt der Maschine abgebrannt sei. Von dem ganzen Trubel entnervt, bestellt P nun selbst eine Kaffeemaschine. Sie ruft daher bei Antonella Agajones (A) an, die ebenfalls Gastronomiegeräte im Raum Stuttgart vertreibt. P verspricht sich und bestellt statt der Biachetto 2000x die Biachetto 1000x. Der Fauxpas wird P erst bewusst, als sie die Maschine samt Rechnung in Höhe von 4.000 Euro zuschickt bekommt. Da sie A telefonisch nicht erreichen kann, schickt sie ihr einen eingeschriebenen Brief, in dem sie die Bestellung „widerruft“ und ihren Versprecher erläutert. Beim Versuch, das Einschreiben zuzustellen, trifft der Postbote die A nicht an und hinterlässt deshalb die schriftliche Mitteilung, dass A ein Einschreiben in der Postfiliale abholen könne. A hält die Mitteilung für Werbung, wirft sie weg und holt das Einschreiben nicht ab. Daraufhin geht das Einschreiben an P zurück. Diese unternimmt nichts mehr, da sie nichts davon hält, „der A nachzulaufen“. Sie verwendet die zu klein dimensionierte Maschine gleichwohl schon probehalber im Laden. Als A acht Wochen später die Bezahlung der Maschine verlangt, weigert sich P. V will wissen, ob sein Unternehmen Ansprüche gegenüber P und F geltend machen kann. A will wissen, ob ihr Ansprüche gegenüber der P zustehen. Auszug GmbHG: § 35 Vertretung der Gesellschaft (1) 1Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. 2Hat eine Gesellschaft keinen Geschäftsführer (Führungslosigkeit), wird die Gesellschaft für den Fall, dass ihr gegenüber Willenserklärungen abgegeben oder Schriftstücke zugestellt werden, durch die Gesellschafter vertreten. (2) 1Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, sind sie alle nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft befugt, es sei denn, dass der Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt. 2Ist der Gesellschaft gegenüber eine Willenserklärung abzugeben, genügt die Abgabe gegenüber einem Vertreter der Gesellschaft nach Absatz 1. 3An die Vertreter der Gesellschaft nach Absatz 1 können unter der im Handelsregister eingetragenen Geschäftsanschrift Willenserklärungen abgegeben und Schriftstücke für die Gesellschaft zugestellt werden. 4 Unabhängig hiervon können die Abgabe und die Zustellung auch unter der eingetragenen Anschrift der empfangsberechtigten Person nach § 10 Abs. 2 Satz 2 erfolgen. (3) […] Bearbeitungshinweise: Alle aufgeworfenen Rechtsfragen sind in einem umfassenden Gutachten zu erörtern. Gegebenenfalls ist auch ein Hilfsgutachten zu erstellen. Vermerk: Das Gutachten darf 20 Seiten nicht überschreiten. Das Papier ist einseitig zu bedrucken mit einem Korrekturrand von 7 cm rechts, 2 cm links, sowie oben und unten je 2 cm Rand. Das Gutachten ist in Times New Roman, Schriftgröße 12pt, bei 1,5-zeiligem Textabstand, und unverändertem Zeichenabstand zu verfassen. Fußnoten sind auf jeder Seite unterhalb des Gutachtentextes anzubringen in Times New Roman mit Schriftgröße 10pt bei einzeiligem Textabstand und unverändertem Zeichenabstand. Bitte keine Leimbindung und keine Ordner. Das Gutachten ist eigenhändig zu unterschreiben. Dem Gutachten sind ein Deckblatt, der Sachverhalt sowie Inhalts- und Literaturverzeichnis voranzustellen. Die Seitenbegrenzung sowie die formalen Vorgaben sind einzuhalten, andernfalls besteht kein Korrekturanspruch und die Note kann herabgesetzt werden. Ebenfalls ist die auf der folgenden Seite abgedruckte Erklärung, wonach Sie die Arbeit ohne unzulässige Hilfen angefertigt haben, zu unterschreiben. Die Erklärung und ein Fallbesprechungsschein im Zivilrecht in Kopie sind der Hausarbeit beizufügen. Abgabe: in der ersten Übungsstunde am 14.10.2015 oder am Lehrstuhl Prof. Dr. Thiessen am 14.10.2015 bis spätestens 13.00 Uhr (Ausschlussfrist); bei Zusendung mit der Post zählt nicht der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang am Lehrstuhl, der ebenfalls spätestens am 14.10.2015 um 13 Uhr erfolgen muss. Die Arbeit muss zusätzlich spätestens am 14.10.2015, 24 Uhr, online abgegeben werden (http://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/pruefungsamt/onlineabgabe). Hausarbeit im Wintersemester 2015/16 Übung im Zivilrecht für Anfänger Professor Dr. Jan Thiessen Erklärung über die Anfertigung der Hausarbeit Bitte legen Sie dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben Ihrer Hausarbeit bei. Hiermit versichere ich, - dass die von mir eingereichte Hausarbeit nicht mit unerlaubter fremder Hilfe verfasst wurde, - dass ich keine anderen als die von mir angegebenen Hilfsmittel benutzt habe und - dass ich wörtliche Zitate als solche gekennzeichnet habe. Nicht als Zitat gekennzeichnete Formulierungen in meiner Arbeit stammen von mir. - Fundstellen habe ich nicht „blind“ von anderen Quellen übernommen, sondern selbst überprüft und verifiziert. Mir ist bekannt, dass ich anderenfalls elementare Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens verletzt hätte. Der Inhalt der §§ 51, 63 und 106 UrhG ist mir bekannt. Nachname: _________________________________________ Vorname: _________________________________________ Matr.nr.: _________________________________________ Datum: _________________________________________ Unterschrift: _________________________________________
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