Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen

Landkreis Sigmaringen
Satzung
über die Form der
öffentlichen Bekanntmachungen
des Landkreises Sigmaringen
Stand: Juli 1976
Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen
Landkreis Sigmaringen
Satzung
über die Form der
öffentlichen Bekanntmachungen
Aufgrund von § 3 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg vom 10. Oktober
1955 (GesBl. S. 207) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 1971
(GesBl. S. 400) in Verbindung mit § 1 der Ersten Verordnung des Innenministeriums
zur Durchführung der Landkreisordnung in der Fassung der Verordnung des
Innenministeriums über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeindungen und
Landkreis vom 25. August 1969 (GesBl. S. 208) und § 11 des Kreisreformgesetzes
vom 26. Juli 1972 (GesBl. S. 314) hat der vorläufige Kreistag am 07. Dezember 1972
folgende
Satzung
beschlossen:
§ 1 – Form der öffentlichen Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Sigmaringen erfolgen unbeschadet
sondergesetzlicher Regelungen durch Einrücken als „Amtliche Bekanntmachung“ in
den Anzeigenteil der Schwäbischen Zeitung Ausgabe Sigmaringen-Meßkirch und
Saulgau und des Südkuriers Bezirksausgabe Meßkirch- Pfullendorf.
Die Bekanntmachungen sind mit dem Ausgabetag der in Satz 1 bestimmten
Tageszeitungen, bei verschiedenen Ausgabetagen mit dem letzten Ausgabetag,
vollzogen.
§ 2 – Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung wird hiermit gemäß § 3 LKrO öffentlich bekannt gemacht.
Sigmaringen, den 22. Dezember 1972
gez. Dr. Gögler
Amtsverweser
Landkreis Sigmaringen
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Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen
Satzung
zur Änderung der Satzung über die
Form der öffentlichen Bekanntmachungen
vom 28. Oktober 1974
des Landkreises Sigmaringen
Ausgefertigt!
Sigmaringen, den 17. Dezember 1974
Dr. Gögler
Landrat
Landkreis Sigmaringen
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Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen
Satzung
zur Änderung der Satzung über die
Form der öffentlichen Bekanntmachungen
vom 29. Juni 1976
des Landkreises Sigmaringen
Ausgefertigt !
Sigmaringen, den 14. Juli 1976
i. V.
Dr. Wiedmann
Landkreis Sigmaringen
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