Die Bildungs

12/2015
Inhalt
Die Bildungsreform - ein
großer Flop?
Bildung für
Flüchtlingskinder
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Seite 4
Endlich:
UG als Fraktion in der GÖD
anerkannt
Seite 5
Minderjährige
schulpflichtige
Flüchtlinge
Unsere
Schulen sind
eine Schande
Teile und
herrsche
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Seite 10

Ein bundesweiter Qualitätsrahmen soll bis Ende 2016 erarbeitet
und bis 2025(!!) umgesetzt werden.
Kommentar
Die Bildungsreform - ein großer Flop?

Die
bisherigen
Ausbildungsstätten
(BAKIPs) werden alle in den BHS-Bereich (BHS
für Elementarpädagogik) übernommen. Damit
gibt es weiterhin keine universitäre Ausbildung
der zukünftigen ElementarpädagogInnen und
auch keine besoldungsmäßige Aufwertung.
"Mögen hätt’ ich schon wollen, aber dürfen
hab’ ich mich nicht getraut." (Martin Walser)
Am 17. November wurde von der Regierung
unter großer medialer Aufmerksamkeit das lang
versprochene Reformpapier präsentiert.1
Die Eckpunkte ließen einiges erhoffen, die
genaueren Ausführungen dazu sind jedoch nicht
dazu angetan diesem Papier ein positives
Zeugnis auszustellen. Im Gegenteil: Viele Vorhaben die schon auf Schiene zu sein schienen, wie
zum Beispiel die Einführung einer gemeinsamen
Schule der 10-14-Jährigen in ganzen Bundesländern, werden dadurch verunmöglicht bzw.
extrem erschwert.
In der Folge eine genauere Betrachtung der
wichtigsten Punkte dieser "Reform":
2. Schuleingangsphase- und Volksschulpaket,
sprachliche Förderung

Überleitung der alternativen
Leistungsbeurteilungen für die 1. bis 3.
Klasse Volksschule in den schulautonomen Gestaltungsraum und Möglichkeit eines
jahrgangsübergreifenden Unterrichts.

Eltern können additiv ein Zeugnis mit
Ziffernnoten erhalten und das Klassenforum
entscheidet über die Gestaltung der alternativen Leistungsbeurteilungsform.
1. Elementarpädagogikpaket

Ein einheitlicher Bildungskompass für alle Kinder ab 3,5 Jahren soll
eingeführt werden. Basis dafür sollen
verpflichtenden Sprach- und Entwicklungsscreenings und eine durchgehende Sprachstands- und
Entwicklungsdokumentation vom Kindergarten
an bis zum Ende der Schullaufbahn sein.

Schuleingang neu (Einführung bis Schuljahr 2017/18): Der Bildungskompass aus dem
Kindergarten wird in der Volksschule angewendet, um individuelle Einschulungskriterien zu
entwickeln.
3. Autonomiepaket

Die Gestaltung von Lerngruppen
nach pädagogischen Zielsetzungen wird
erleichtert, die Möglichkeiten der
Flexibilisierung bei der Klassenbildung bzw.
Gruppenbildung ausgebaut.

Eine bedarfsorientierte Anpassung der
schulischen Öffnungszeiten wird erleichtert.

Die
Ermöglichung
schulautonomer
Schwerpunktsetzungen und die Autonomie im
Bereich der Stundentafel des Lehrplans innerhalb qualitätssichernder Bandbreiten werden
ausgebaut. Abweichungen der Lehrpläne sind je
nach Schultyp und Schulstufe im Ausmaß von bis
zu 33% möglich.

Verpflichtendes zweites Kindergartenjahr
für alle mit Opt-out-Möglichkeit auf der Grundlage des Sprach- und Entwicklungsscreenings.
1
www.bmbf.gv.at/ministerium/vp/2015/20151117.pdf
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2

Die Schulleitung kann außerhalb
der Unterrichtszeit autonom Klausurtage für Qualitätsentwicklungsprojekte
und Jahresplanungen mit allen MitarbeiterInnen
festlegen.
4. Modell-Region-Paket, Schule der 6 – 14Jährigen

Eine Modell-Region darf nur
Teile eines Bundeslands umfassen.
Damit wird die geplante flächendeckende Einführung der gemeinsamen Schule in
Vorarlberg verhindert und für Wien die Hoffnung auf Umsetzung für mindestens zehn
weitere Jahre begraben.

Umfangreiche Vorgaben zur Qualitätssicherung (z.B. jährlicher pädagogischer Qualitätsbericht) wird zu einem beträchtlichen
bürokratischen Mehraufwand führen.

Die Schulleitung bestimmt zukünftig im
Einvernehmen mit der Schulbehörde die Personalauswahl und ist bei dienstrechtlich relevanten Entscheidungen einzubinden (z. B. Vertragsverlängerungen, Beurteilungspflicht und Vetorecht bei Umstellung auf einen unbefristeten
Vertrag).

Für die gesamte Modellregion werden
keine zusätzlichen finanziellen Mittel vom Bund
zur Verfügung gestellt.

Leider kein Scherz ist folgende Formulierung: "Keine Kürzung der Mittel für Schulen mit
besonderen Herausforderungen (z B. Schülerinnen und Schüler mit anderer Erstsprache als
Deutsch, Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf)"

Da die erstmalige Evaluierung für das
Jahr 2025 (!!) vorgesehen ist, kann man sich
vorstellen mit welchem Rekordtempo dann die
eventuelle Einführung passiert.
5. Schulorganisation-Paket, Bildungsdirektion

Bildungsdirektionen
("BundLänder-Behörden") ersetzen die bisherigen Landesschulräte (Bund) und
Schulabteilungen der Landesregierung (Land).
Die auf fünf Jahre befristete Bestellung der/des
Direktorin/Direktors
der
Bildungsdirektion
erfolgt durch das Bildungsministerium auf
Vorschlag des Landeshauptmannes. Damit
wurde der Einfluss der Landesfürsten gesichert.

Die Funktionsausübung von
SchulleiterInnen wird zwar auf 5 Jahre
befristet, aber die Abberufungsmöglichkeit ist nicht wesentlich anders als bisher.
Eltern und LehrerInnen haben auch weiterhin
kein Mitspracherecht bei der Verlängerung.

Die geplante finanzielle Autonomie
ermöglicht die Umwandlung und Rückführung
von pädagogischem Lehrpersonal in Supportpersonal, d.h. Unterstützungspersonal gibt es
nicht zusätzlich, sondern nur durch Einsparen
von PädagogInnen!!!! Unterstützungspersonal
muss zusätzliches, derzeit nicht vorhandenes
Personal sein. Eine Umschichtung von Lehrpersonal ist indiskutabel und aufs Schärfste abzulehnen

Auch der Landeshauptmann oder das
zuständige Mitglied der Landesregierung kann
Präsident der neuen Behörde werden.

Durch die Abschaffung Posten
der PräsidentInnen und VizepräsidentInnen wird es keinen FPÖ - Stadtschulratsvizepräsidenten geben.
3
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6.
Bildungsinnovationspaket
Mich hat man unter anderem dazu befragt, ob
man SchülerInnen dazu verpflichten soll, auch in
den Pausen Deutsch zu sprechen, so wie es die
oberösterreichische Landesregierung in einem
Arbeitsübereinkommen festgehalten hat. Ein
klares „NEIN!“, dazu. So ein Gebot widerspricht
den Menschrechten und ist klar abzulehnen.
Neuankömmlinge sollen sich willkommen
fühlen. Wie unmenschlich ist das denn, wenn
Kinder ohne Deutschkenntnisse - voll Freude
sehen, dass es in der neuen Klasse „Verwandte“
gibt, die sie verstehen - und dieses Sprechen
soll verboten sein? Was ich mit SchülerInnen
mache, wenn sie sich ausschließlich in ihrer
Muttersprache unterhalten und somit eine
„Parallelwelt“ in der Klasse schaffen und damit
andere ausschließen? Ich versuche dann klar zu
machen, dass das Erlernen der deutschen
Sprache für den weiteren Bildungsweg Bedeutung hat und dass es für die Klassengemeinschaft gut ist, wenn man einander versteht. Das
heißt ich weise auf die schulische „Deutsch-lernChance“ - und auf den Vorteil einer, für alle
MitschülerInnen verständlichen Sprache hin –
aber eben nur dann, wenn ein „sich Unterhalten“ auf Deutsch schon möglich ist – und es für
den weiteren Spracherwerb Sinn macht. Dazu
braucht es allerdings die entsprechende Zeit
und den richtigen Rahmen. Eine soziale Lernstunde wäre eine gute Möglichkeit.

Was in fast allen europäischen Ländern
schon eine Selbstverständlichkeit ist, soll in
Österreich bis 2020 angestrebt werden: Versorgung aller Schulstandorte mit Breitbandinternet.
Abschließend ist zu sagen, dass wieder einmal
eine Chance zu einer echten Reform vertan
wurde, dass diese Vorhaben nicht nur mutlos
sondern schlichtweg in vielen Punkten auch
rückschrittlich sind. Eine gemeinsame Schule ist
in weite Ferne gerückt, eine dringend notwendige sozialindexbasierte Ressourcenverteilung
wurde nicht einmal angedacht und statt mehr
Mittel für die Bildung zur Verfügung zu stellen
soll sogar dringend notwendiges Unterstützungspersonal von den Schulen selbst "finanziert" werden.
Helmut Breit
apflug - Personalvertreter 4.IB
Nachlese
Bildung für Flüchtlingskinder
Nachlese und Ergänzung zum Kulturmontag vom 3.11.2015
„Wie geht man in österreichischen Schulen mit
der steigenden Anzahl von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache um“?
Für die Sendung „Kulturmontag“ vom 2. November, 2015 haben sich Barbara Pichl-Hauser
und Wolfgang Beyer auf die Suche nach konstruktiven Wegen im Umgang mit der Vielsprachigkeit begeben. Sie haben Schulen besucht
und eine Politikerin, PädagogInnen und Sprachwissenschafter – bzw. forscher interviewt.
Leider wurden im Rahmen der Sparmaßnahmen
unter Frau Unterrichtsminister Elisabeth Gehrer
Stunden gekürzt und so gibt es nur „zwischendurch“ die Möglichkeit, entsprechend aufklärend zu wirken. In der aktuellen Stundentafel ist
keine verbindliche „soziale Lernstunde“ vorhanden. So kann an "multi-kulti-bedingte" Verständigungsprobleme nur sporadisch und mäßig
herangegangen - und der positive Aspekt der
Therezija Stoisits sagt, dass der Mitschüler oder
die MitschülerIn der erste Lehrer für Deutsch in
der Schule ist. Man lernt von den MitschülerInnen. Ein gutes Argument gegen den Nonsens
„Zuerst sollen die Kinder Deutsch lernen – und
dann erst in die Klasse dürfen“!
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Sprachvielfalt nur am Rande bewusst gemacht
werden.
Eine Schülerin mit albanischer Muttersprache
erzählt im Interview, dass ihre Schwester durch
ihre Schulfreundin türkisch gelernt hat. Der
Sprachwissenschafter Rudolf de Cillia hält ein
Deutsch-sprechgebot ebenfalls für unsinnig. Er
zitiert dabei Karl Markus Gauß „Deutsch reden –
oder die Pappn halten!“ Die Folge einer solchen
Order führt zum Verstummen und ist außerdem
unrealistisch. Um den spontanen Sprachgebrauch zu kontrollieren, müssten wir für
Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache
„Sprachpolizisten“ einsetzen…
Sprachliche
Ressourcen sollen genutzt werden und als
Bereicherung gesehen werden. Wenn es viele
Sprachen in einer Schule gibt, dann kann man
damit produktiv umgehen. Das zeigt auch eine
Volksschule, in der die Kinder Sprachateliers
besuchen und gemeinsam mit Nativespeakern
bis Schulaustritt bis zu 13 Sprachen kennen
lernen können.
Wertschätzung der Vielfalt leben – das Bewusstsein - schaffen - dass keine Sprache
schlecht ist, sollte Unterrichtsprinzip sein. Doch
auch dazu braucht es Zeit und Personalressourcen…und auch eine gute „Durchmischung“.
Diese Durchmischung bezieht sich nicht nur auf
die Sprache. Untersuchungen haben ergeben,
dass nicht Kinder mit „Deutsch als Zweitsprache“ das Problem sind. Es sind stark sozial
belastete Schulen, die den Lernerfolg beeinträchtigen.
Der Sprachforscher Michael Bruneforth bestätigt, dass eine stark belastete „Zusammensetzung der Schülerschaft“, damit ist der soziale
Hintergrund, sprich das Einkommen und die
Bildung der Eltern bzw. deren Berufsstatus
gemeint, der Grund für schlechtes Abschneiden
bei diversen Leistungsüberprüfungen einer
Schule ist. Auch Helmut Breit berichtet über
entsprechende Erfahrungen. Aus einer Klasse, in
der jeweils ein Drittel sehr benachteiligte,
durchschnittliche und sozial gut aufgestellte
Kinder vorhanden waren- konnten in Folge
sechs Kinder maturieren, sieben eine mittlere
Schule besuchen und acht einen positiven
Lehrabschluss erlangen. Und wenn diese gute
Durchmischung nicht möglich ist, dann sollte
durch eine indexbasierte Ressourcenverteilung
dieses Manko behoben werden. Leider wurde
dieser Vorschlag nicht gesendet. Ebenso wenig,
wie unser gebetsmühlenartiger Ruf nach einer
gemeinsamen Schule der 10 bis 15-jährigen.
Denn sie ermöglicht die gute Durchmischung
und kann damit für Chancengerechtigkeit und
guten Bildungserfolg auch für benachteiligte
Kinder sorgen und wäre damit der konstruktivste Wege im Umgang mit den Flüchtlingskindern.
Trixi Halama
apflug - Personalvertreterin 5.IB.
News
Die Unabhängigen GewerkschafterInnen als Fraktion anerkannt
Nach dreijährigem Rechtsstreit, einigen Gerichtsurteilen und einem OGH-Spruch musste
auch die FCG-Mehrheit in der GÖD Sachargumente, engagierte Gewerkschafts- und PVArbeit und nicht zuletzt immer größere Erfolge
bei den PV-Wahlen anerkennen und der UG
einen Sitz im GÖD-Vorstand zugestehen. Damit
verbunden ist nun auch die Anerkennung als
gleichberechtigte dritte Fraktion. Langer Atem,
viel Geduld und die solidarische Unterstützung
vieler KollegInnen waren notwendig, um dieses
Ziel zu erreichen. Mitglied des GÖD-Vorstands
und Bereichsleiter Bildung ist Reinhart Sellner,
der maßgeblich an diesem Erfolg beteiligt war.
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apflspalten 12/2015
In der Steiermark hat der Landesschulrat in der
akuten Notsituation Flüchtlinge im nicht mehr
schulpflichtigen Alter in Polytechnischen Schulen/PTS aufgenommen. Bund/BMBF sollen diese
humane, formalrechtlich nicht zulässige Mehrausgabe des Amts der Landesregierung finanzieren. Über 50 außerordentliche SchülerInnen
sollen nun die Schule verlassen, die Meldung
beim Landesschulamt hatte bis 23.Oktober, 12
Uhr zu erfolgen. Bis zu 9 Lehrer- Innendienstposten
sollen
eingespart
werden.
Unabhängige GewerkschafterInnen der ÖLI und
PersonalvertreterInnen sind noch vor Ablauf
dieser Frist aktiv geworden, haben mit dem
BMBF-Ministerinnen- Büro und der Flüchtlingskoordinatorin Terezija Stoisits Kontakt aufgenommen. Stand am 22.Oktober: Die Umsetzung
der Maßnahme wird bis 1. Dezember aufgeschoben, bis dahin sollen Alternativen für die
Jugendlichen vorliegen und die Ausschulung
wird erst beim Übertritt in die neue, rechtlich
und finanziell gesicherte Ausbildungseinrichtung
erfolgen. In diesem Fall wird sich voraussichtlich
eine NGO in Kooperation mit der betroffenen
PTS und unter Mitverwendung der an der PTS
tätigen PädagogInnen um den weiteren Bildungsweg der Jugendlichen kümmern. Die
budgetär derzeit nicht abgedeckte Arbeit der
Schule könnte über die NGO, die Mittel aus der
Flüchtlingsförderung bekommt, weiter finanziert
werden.
Schwerpunkt
Minderjährige, nicht mehr schulpflichtige Flüchtlinge brauchen Hilfe und keine
Sparpakete.
Die jugendlichen Flüchtlinge brauchen einen
Alltag mit Gleichaltrigen. Deutschunterricht und
Berufsvorbereitung müssen schnell und professionell angeboten werden. Für 15- und 16jährige kann das auch die Polytechnische Schule
(PTS) leisten, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen – etwa durch zeitlich begrenzte
Ausnahmebestimmungen – geschaffen und die
entsprechenden Ressourcen zur Verfügung
stehen.
Ob den betroffenen KollegInnen Teilzeitarbeit
und die Kompensation des Einkommensverlustes durch Teilbeschäftigung bei der NGO angeboten wird oder ob sie als Vollbeschäftigte von
der NGO „mitverwendet“ werden, die diese
Mitverwendungen dem LSR bzw. BMBF rückerstattet, ist derzeit unklar.
Derzeit stehen viele jugendliche Flüchtlinge vor
verschlossenen Türen. Der Besuch eines 10.
oder 11. Schuljahres in der PTS wird ihnen
verwehrt, obwohl sie in vielen Schulen willkommen wären. Manche von ihnen haben die
ersten Schulwochen noch als SchülerInnen im
Klassenzimmer verbracht, müssen im Herbst
aber die Schulen verlassen. Wer nicht mehr im
Pflichtschulalter ist, darf nach derzeitiger
Rechtslage nicht an eine PTS aufgenommen
werden. Für sie/ihn sind im Finanzausgleich
keine Budgetmittel vorgesehen.
apflspalten 12/2015
Renate Brunnbauer, Reinhart Sellner
www.oeliug.at
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Diese Schülerinnen und Schüler verteilen sich
nicht proportional über die Stadt. In Margareten zum Beispiel sprechen nur zehn Prozent
aller Volksschüler Deutsch als Erstsprache.
Auch die Verteilung auf Schultypen zeigt ein
klares Bild: In den Wiener Neuen Mittelschulen sowie in den Polytechnischen Schulen
sprachen im Schuljahr 2013/14 zwei Drittel
der Kinder eine andere Erstsprache als
Deutsch.
Schwerpunkt
Unsere Schulen sind eine Schande
Unser Bildungswesen ist auf Flüchtlinge und
Zuwandererkinder nicht vorbereitet. In der
Politik herrscht Ideologie statt Sachverstand.
Das wird uns teuer zu stehen kommen
Als die neue schwarz-blaue Regierung in Oberösterreich ein Deutschsprechgebot in den
Pausenhöfen verkündete, war die Empörung
groß. Sprachpolizei in den Schulhöfen? Der
Vorschlag war nicht nur weltfremd und verfassungswidrig, er widersprach auch jeglicher
wissenschaftlicher Erkenntnis über Zweitspracherwerb.
Eines zeigte das populistische Vorpreschen
aus Oberösterreich aber auf: Jetzt, wo sich die
Situation im Land aufgrund der Flüchtlingsbewegungen zuspitzt, rückt auch ins Zentrum,
was Politik und Gesellschaft im Schulbereich
über Jahrzehnte versäumt haben: der Bildungsnotstand. Nicht nur Experten war klar,
dass sich die österreichische Schule durch
Migrationsbewegungen grundlegend verändert hat -auch ohne die Flüchtlingskinder, die
nun dazukommen. Aber anstatt zu reagieren,
wurde das Problem ignoriert oder schöngeredet.
In den Wiener Pflichtschulen
sprechen zwei Drittel der
SchülerInnen eine andere
Erstsprache als Deutsch.
Die Politik muss sich diesen Fakten endlich
stellen - im Kindergarten, in der Schule, in der
Ausbildung der angehenden Pädagogen.
Natürlich gibt es längst hoffnungsfrohe
Ansätze, etwa Muttersprachenlehrer, Sprachförderlehrer und sogar fallweise Schulsozialarbeiter. Auch das verpflichtende Kindergartenjahr war ein Schritt in die richtige Richtung. Aber all das reicht nicht, es sind nur
punktuelle Veränderungen, die nicht darüber
hinwegtäuschen können, dass die österreichische Schule noch immer auf eine homogene
und monolinguale Schülerschaft ausgerichtet
ist. Mehr noch: Sie ist in ihren Grundstrukturen in den 1960er-Jahren des vorigen Jahrhunderts hängengeblieben. Daran ändern
auch die vielen reformorientierten Schulen
und unzähligen Schulversuche nichts.
Österreich ist ein Migrationsland. Das bestätigt der Blick auf die nackten Zahlen: Jeder
fünfte Österreicher hat einen sogenannten
"Migrationshintergrund. Das verändert die
Zusammensetzung der Schülerinnen und
Schüler. Jeder Fünfte von ihnen hat eine
andere Erstsprache als Deutsch. In Wien
betrug der Anteil von Volksschulkindern mit
anderen Erstsprachen als Deutsch bereits
mehr als die Hälfte.
Leidtragende dieses überkommenen Schulsystems sind die Kinder der Zuwanderer,
sofern sie aus einem ökonomisch schwachen
und "bildungsfernen" Elternhaus kommen.
Wer das Pech hat, in eine solche Familie
geboren zu werden, dem bietet auch der
Staat keine guten Startvoraussetzungen für
den späteren Bildungsweg.
Der Anteil der
Volksschulkinder mit
einer anderen Erstsprache als Deutsch liegt in
Wien über 50 %.
Vor allem Schüler mit türkischen Wurzeln sind
gefährdet. Mehr als die Hälfte von ihnen
haben Eltern, die maximal eine Pflichtschule
absolviert haben. Bei Jugendlichen aus dem
ehemaligen Jugoslawien sind es hingegen nur
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apflspalten 12/2015
17 Prozent. In einem Schulsystem, in dem die
sozioökonomische Situation der Eltern derart
viel Einfluss hat, verwundert es daher nicht,
dass fast jeder fünfte Jugendliche (17 Prozent) mit Erstsprache Türkisch nach dem Ende
der Schulpflicht aus dem Bildungssystem
herausfällt. Vor allem in den städtischen
Hauptschulen wachsen bereits in zweiter
Generation die künftigen Bildungsverlierer
und Arbeitslosen heran.
chend beherrschen. Sehr schnell wird diesen
Kindern aufgrund sprachlicher Defizite "sonderpädagogischer Förderbedarf" attestiert.
Österreichweit sind Kinder mit Migrationshintergrund um 52,3 Prozent in den Sonderschulen überrepräsentiert, in Tirol gar um 89,5
Prozent (Referenzwert ist der durchschnittliche Anteil im gesamten Bildungssystem).
Auch der Zugang zu akademischer Bildung
hängt von Herkunft und Muttersprache ab.
Derzeit kommen 28 Prozent der Studierenden
laut Statistik Austria aus Akademikerfamilien,
aber nur vier Prozent der Studierenden haben
Eltern mit Pflichtschulabschluss.
Warum gibt es keinen Aufschrei darüber,
warum kümmern wir uns nicht mehr um
diese Jugendlichen? An Unkenntnis der
Fakten kann es nicht liegen. Der Zusammenhang zwischen Bildungsstand der Eltern und
schulischem (Miss-)Erfolg ist seit langem
bekannt. Er wurde auch im zweiten Nationalen Bildungsbericht aus dem Jahr 2012 nachgewiesen. Auch andere Studien sowie die
erstmaligen österreichweiten Bildungsstandard-Tests brachten ähnliche Befunde. So
erreichten nur zehn Prozent der Schüler in
der vierten Klasse Volksschule den vorgesehenen Mathematikstandard nicht, unter den
Kindern mit sogenanntem Migrationshintergrund waren es fast doppelt so viele (19
Prozent).
28% der Studierenden
kommen aus AkademikerInnnenfamilien, nur 4% haben
Eltern mit Pflichtschulabschluss
Wieso das so ist? Ähnlich wie sonst nur noch
in Deutschland ist unsere Schule bis heute
ständisch ausgerichtet. Der verbissene Kampf
um das Gymnasium ist sichtbarer Ausdruck
davon. Integraler Bestandteil unseres derzeitigen Systems ist auch, dass die Eltern insbesondere die Mütter -der Schule zuarbeiten. Gute Eltern sind diejenigen, die mit ihren
Kindern das lernen, was sie in der Schule
(noch) nicht gelernt haben. Dafür, dass viele
Eltern diesen Aufgaben gar nicht nachkommen können, weil sie dazu wegen fehlender
sprachlicher Voraussetzungen nicht in der
Lage sind, bestraft unser reformresistentes
Schulsystem deren Kinder. Und diese vererben ihren niedrigen Bildungsstatus weiter.
Da wir nicht davon ausgehen können, dass
diese Kinder um so vieles dümmer sind als
ihre deutschsprachigen Sitznachbarn, müssen
wir die Erklärungen anderswo suchen. Tatsache ist, dass es systembedingt (zu wenige
Ressourcen für individuelle Sprachförderung)
schlecht gelingt, während der Volksschulzeit
sprachliche Defizite aufzuholen. So wird der
Rückstand in die Sekundarstufe I mitgenommen, meist in die Neue Mittelschule, selten
ins Gymnasium. Auch das ist ein Faktum: Von
den Schülern, die in der achten Schulstufe die
Bildungsstandards übertrafen, hatten 95
Prozent keinen Migrationshintergrund und
nur fünf Prozent wiesen einen solchen auf.
Dabei wollen es auch die allermeisten zugezogenen Eltern ganz anders. Studien bezeugen, dass auch wenig gebildete zugewanderte
Eltern meist hohe Ansprüche an die Bildung
ihrer Kinder haben, besonders trifft dies auf
türkische Eltern zu. Nicht am Willen mangelt
es also, sondern am Wissen. Was gute Schulen und Kindergärten ohnehin schon praktizieren, sollte zum grundlegenden Paradigmenwechsel werden. Wir müssen die Eltern
Als wäre das nicht schon schlimm genug, gibt
es dann auch noch die Sonderschulen. Dort
landen immer noch auffällig viele Kinder, die
Deutsch als Unterrichtssprache nicht ausrei-
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ins Boot holen, statt sie "in die Pflicht zu
nehmen", wie es so überheblich heißt.
- genauer -in der Schublade. Doch die Politik
blockiert aus reiner Ideologie. Anstatt über
Inhalte wird über Bund-Länder-Kompetenzen
gestritten. Und der Finanzminister will nicht
mehr Geld lockermachen, obwohl sich die
Probleme aufgrund der Flüchtlingskrise
verschärfen werden. Das ist eine schulpolitische Schande, sonst nichts.
Es gibt aber noch eine Gruppe, mit der unser
Schulsystem besonders schlecht umgeht: die
sogenannten "Quereinsteiger", also Kinder
und vor allem Jugendliche, die ohne Deutschkenntnisse mitten im Schuljahr in einer
österreichischen Schulklasse landen, die
Flüchtlinge etwa. Die überflüssige Diskussion
über "Deutschklassen" versus "Ghettoklassen" hat einmal mehr gezeigt, dass politisches
Hickhack sachlichen Lösungen im Wege steht.
Je nach Schulstandort kann es durchaus
sinnvoll sein, spezielle Deutschlernklassen
einzurichten, begleitet von der Eingliederung
in einen Klassenverband. Derzeit stehen für
diese Deutschförderung allerdings keine
ausreichenden Ressourcen zur Verfügung.
Heidi Schrodt
Vorsitzende der Initiative "Bildung grenzenlos"
Buch
Die Angst der Mittelschicht vor der
Gesamtschule - Gertrude Nagy
Wie sollen Lehrer an städtischen Hauptschulen etwa mit 13-jährigen Analphabeten
zurechtkommen, wenn es rundherum an
Ressourcen mangelt? Wer gibt den Lehrern
Antworten auf die Frage, wie sie sich
kriegstraumatisierten Kindern gegenüber
verhalten sollen? Wie sie mit Mädchen
umgehen sollen, die eine Turnbefreiung für
ein ganzes Schuljahr mitbringen? Wer sagt
ihnen, wie man Jugendliche alphabetisiert,
wenn sie das in ihrer Lehrerausbildung nie
gelernt haben? Und wie soll das in einer
Klasse funktionieren, in der schon viele
andere Schüler große Probleme haben?
Es muss etwas geschehen
– darüber sind sich politische Parteien und Interessenvertretungen in Österreich einig und mahnen
Bildungsreformen ein. Zur
Einführung einer Gesamtschule kommt es bislang
nicht, weil die bildungsnahe Mittelschicht zu sehr
Qualitäts- und Privilegienverlust durch eine
gemeinsame Schule der Zehn- bis Vierzehnjährigen befürchtet und zu wenig die Auswirkungen
einer Zweiklassenbildung.
Diese Lehrer wissen eines: dass Schüler, die
erst spät ins System kommen, wenig oder
keine Chancen haben, den Pflichtschulabschluss zu schaffen -anders als etwa in
Schweden, das jedem Jugendlichen das Recht
auf einen kostenlosen Schulbesuch bis 19
garantiert. Jugendliche Zuwanderer dürfen
dort noch im Alter von 20 Jahren eine dreijährige maturaführende Schule beginnen. Wer
bei uns zuwandert und mit 15 Jahren noch
keinen Pflichtschulabschluss nachweisen
kann, darf nicht einmal mehr in die Schule
gehen. Das trifft besonders Flüchtlinge hart.
Reformvorschläge liegen auf dem Tisch, oder
Gertrud Nagy bündelt Befunde zum Stand von
Bildungs(un)gerechtigkeit und zum Status Quo
in der Bildungsdiskussion, fokussiert auf Problemlagen der städtischen Hauptschule und
Neuen Mittelschule. Sie präsentiert Ergebnisse
einer Auswertung von Postings zur Frage der
sozialen Durchmischung via Gesamtschule. Ihre
Befunde lassen annehmen, dass die Veränderungsresistenz von Eltern der Mittelschicht
schwer überwindbar ist. Aus dem Blickwinkel
von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen begibt sie sich auf die Suche nach Maßnahmen zur Schadensbegrenzung.
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apflspalten 12/2015
15,2% wurden wegen Dienstunfähigkeit in den
Ruhestand versetzt und 7,1% der Ruhestandsversetzungen erfolgten ab dem gesetzlichen
Pensionsalter. In der Boulevardpresse hat das
dann so geklungen:
Mehr als zwei Drittel der LandeslehrerInnen
gehen in Frühpension!
Meinung
Teile und herrsche
Dass wir LehrerInnen immer kurz vor Beginn der
Sommerferien mit „Diffamierungen“ der unterschiedlichsten Art zu rechnen haben, ist fast
schon zur Gewohnheit geworden.
Diesmal gab es jedoch schon zum Auftakt des
neuen Schuljahres einen „Tiefschlag“ zu verkraften.
Anlass war die Veröffentlichung eines Rechnungshofberichts vom 26. 8. 2015, der sich mit
dem Thema „Landeslehrerpensionen“ beschäftigte. Das Thema wurde begierig von den Medien aufgenommen und in einer unglaublichen
Art und Weise dargestellt bzw. interpretiert.
Ein Vergleich mit ASVG Versicherten wurde
wohlweislich gleich gar nicht angestellt. Aus der
angefügten Tabelle, die aus der GÖD Zeitung 615 entnommen wurde, geht eindeutig hervor,
dass in allen Bundesländern das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der (beamteten)
LandeslehrerInnen deutlich über dem der ASVG
Versicherten liegt …..
Unter die Lupe genommen wurde der Zeitraum
zwischen 2008 und 2013. Innerhalb dieses
Zeitraums war es für unsere pragmatisierten
KollegInnen (wie auch für ASVG Versicherte)
noch möglich die Langzeitversichertenregelung
(im Rechnungshofbericht etwas schnoddrig als
„Hacklerregelung ALT“ bezeichnet) in Anspruch
zu nehmen. Also mindestens 40 beitragsgedeckte Dienstjahre und ein erreichtes Alter von
mindestens 60 Jahren. Von vielen KollegInnen
wurde dieses Angebot (verständlicherweise)
genützt. In der Berichterstattung der Medien
wurde der Eindruck erweckt, als wäre diese
Regelung ein „Exklusivangebot“, das nur den
LehrerInnen zur Verfügung stünde. Zusätzlich
wurden KollegInnen dann auch noch als „FrühpensionistInnen“ bezeichnet. Rein rechtlich
natürlich richtig, denn das Alter für ihre Alterspension lag natürlich höher. In ihrem und
meinem Empfinden ist das wohl ein wenig
anders …..
Es drängt sich wieder einmal die Frage auf, ob
diese verzerrte Darstellung lediglich der Unwissenheit der jeweiligen Journalisten geschuldet
ist oder ob damit bewusst eine Entsolidarisierung in der Bevölkerung erreicht werden soll.
Gaby Bogdan
apflug - Personalvertreterin 6.IB,
ZA-Mitglied
Damit noch nicht genug wurden in Zeitungsberichten noch die Zahl der Pensionierungen
wegen Krankheit addiert – und so erhielt man
eine Zahl, die für Wien folgendermaßen aussieht:
Von 2008 – 2013 wurden in Wien 1681 Ruhestandsversetzung vorgenommen – davon nahmen 69,5% die „Hacklerregelung“ in Anspruch.
apflspalten 12/2015
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ge vorzuwerfen. Im Fall des ‚Bildungsexperten’
Andreas Salcher paart sich sogar arrogantes
Unwissen mit präpotenter Unmenschlichkeit. Er
bezeichnet die Pensionszahlungen an Menschen
die zu krank sind, um zu arbeiten, als ‚verbranntes’ – also verschwendetes Geld. Von ihm und
seinesgleichen kann kein Verständnis dafür
erwartet werden, dass jemand der dienstunfähig ist, nicht bis 65 arbeiten kann. Umso wichtiger ist es festzuhalten, dass die BezieherInnen
von Dienstunfähigkeitspensionen in der Rechnung nicht vorkommen dürften und deshalb
19% von 1,4 Mrd. abgezogen werden müssten.
Das wären 266 Millionen. Da Dienstunfähigkeitspensionen in der Regel sehr niedrig sind, ist
es wohl sinnvoll den Abzug auf 200 Million zu
beschränken. Die Ungenauigkeit kann getrost
vernachlässigt werden, da auch 1,2 Mrd. nichts
anderes sind, als ein absurdes Traumresultat.
Meinung
2 Milliarden für die Pensionen von LandeslehrerInnen verschleudert?
Weiterführende Gedanken zu Gaby Bogdans
Artikel
Aus dem Rechnungshofbericht 12/2015 „Landeslehrerpensionen“ ist zu entnehmen, dass im
Zeitraum von 2008 bis 2013 etwa 12500 LandeslehrerInnen pensioniert wurden, die noch nicht
65 Jahre alt waren. Die Summe der Pensionszahlungen an diese 12500 im erwähnten Zeitraum
betrug 2 Mrd. Euro, was medial den jenseitigen
Trugschluss hervorrief, dass dieser Betrag
eingespart werden hätte können, wenn die 12
500 Personen alle bis 65 gearbeitet hätten.
Den PensionistInnen wird ja vorgeworfen, dass
sie schmarotzerischerweise eine völlig legale
Frühpensionsmöglichkeit in Anspruch nahmen.
Schon nach 40 Dienstjahren verzogen sich die
FaulpelzInnen in die Hacklerpension. Wieder
schlägt die Ahnungslosigkeit der BerichterstatterInnen erbarmungslos zu. Es ist ihnen nicht
bekannt, dass, auch wenn es die Hacklerregelung nicht gegeben hätte, viele von denen, die
sie in Anspruch nahmen heute trotzdem in
Pension wären. Sie hätten mit 62 von der
Korridorpension Gebrauch machen können. Das
hypothetische budgetäre Einsparungspotential
schrumpft also weiter. Das genaue Ausmaß der
Schrumpfung festzustellen, ist unmöglich, da
nicht eruierbar ist, wie viele der Betreffenden
bis 65 gearbeitet hätten, um den 16%igen
Abschlag der Korridorpension zu vermeiden.
Wenn auch nur ein Viertel der 10000 HacklerpensionistInnen mit 62 gegangen wäre, blieben
von den einst stolzen 2 Mrd. nur 0,95 übrig.
Fazit, mehr als eine Milliarde hat sich in Luft
aufgelöst, was aber gar nicht notwendig war, da
sie ohnehin nie existierte.
Tatsache ist, dass selbst wenn dieser – wie sich
zeigen wird unmögliche – Fall eingetreten wäre,
die Einsparung maximal 1,4 Mrd. ausgemacht
hätte. Dies deshalb, weil die 2 Mrd. die Summe
der Bruttopensionen der 12 500 Personen sind
und deshalb davon etwa 30% in Form der
Lohnsteuer an den Staat zurückgeflossen sind.
Weiters müsste nun beklagt werden, dass
außerachtgelassen wurde, dass 19% der 12 500
Personen wegen Dienstunfähigkeit pensioniert
wurden. Dies wäre aber unzutreffend, da nicht
außer acht gelassen werden kann, was nicht
gewusst wird. Sämtlichen Medienberichten zu
dem Thema ist völlige Unkenntnis der Faktenla-
Von medialer und Expertenseite unbeachtet
existiert noch eine andere Berechnung. Knapp
10 000 PflichtschullehrerInnen sind von 2008 bis
2013 in die Hacklerpension gegangen. Ihre
durchschnittliche Netto(!)pensionshöhe beträgt
11
apflspalten 12/2015
etwa 26 000 Euro im Jahr. Ihr durchschnittlicher
letzter Nettobezug betrug 44 000 Euro jährlich.
Ergo, Vater Staat erspart sich pro PflichtschulhacklerpensionistIn 18 000 Euro im Jahr. Natürlich müssen die Oldies ersetzt werden. Eine
neue Lehrkraft verdient netto etwa 24 000 Euro
im Jahr, allerdings nur, wenn sie oder er an
einer NMS unterrichtet und dort die Zulage für
acht Hauptfachstunden bekommt. In der VS gibt
es die Zulage nicht und im alten Dienstrecht ist
der Anfangsbezug erheblich niedriger. Die 24
000 sind also ein absoluter Maximalwert, den
viele nicht erreichen werden.
BMBF Terezija Stoisits durch Inkompetenz. Sie
vertrat die Meinung, dass viele der freiwilligen
HelferInnen doch auch in den Schulen tätig sein
könnten und zog sich damit den Unmut der
anwesenden VertreterInnen des Stadtschulrats
(Doppler-Ebner, Corazza, Fuchs) zu. Von diesen
kamen allerdings außer den üblichen "Wien ist
anders" - Parolen auch keine konkreten Vorschläge wie man der zu erwartenden steigenden
Zahl an Flüchtlingskindern zu begegnen gedenkt.
Fundierte Referate von Heinz Patzelt (Amnesty
International), Ilker Ataç (UNI Wien), Barbara
Preitler (Hemayat - Betreuungszentrum für
Folter- und Kriegsüberlebende), Agnesa Isufi
(young Caritas) und Peter Hacker (Projektleiter
für das Flüchtlingswesen in Wien) retteten den
Nachmittag.
Wir schreiben an:
26 000 € netto für eine/n Pensionist/in/en
+ 24 000 € netto für eine neue Lehrkraft
= 50 000 x jeweils 10 000 Fälle = 500 000 000 =
jährlicher Aufwand (Aber nur für diese je 10 000
Oldies und Neue).
Wichtig dabei: Wenn die PensionistInnen nicht
pensioniert wären, würden sie nur 440 000 000
kosten, aber die Jungen wären arbeitslos. 440
und wie viel ist 500? 60! Also, für 60 Millionen
Euro Mehraufwand im Jahr haben 10 000 junge
Menschen einen guten Job, in dem sie dringend
benötigt werden und ebenso viele in Ehren
Ergraute werden einen Lebensabend weit ab
von Altersarmut genießen können.
Was daran schlecht sein kann, weiß nur ‚Experte’ Salcher.
Vergütungen im „Pädagogischen Dienst“
– Dienstrecht NEU
Andreas Chvatal,
apflug und ÖLI-UG - Aktivist
Kurzgefasst
Jenen KollegInnen die das neue Dienstrecht
gewählt haben wurden bis jetzt Fächervergütungen und Zulagen nicht ausbezahlt. Die PV
fordert seit Mai (!) die Dienstbehörde zu entsprechenden Maßnahmen auf. Offensichtlich
sind hier absolute IT-Profis am Werk (hoffentlich
nicht dieselben wie bei WISION), die es nach
einem halben Jahr noch immer nicht geschafft
haben die Software entsprechend zu adaptieren. Leidtragende sind die jungen KollegInnen,
denen Bestandteile ihres Gehalts vorenthalten
werden.
Konferenz für Wiener LehrerInnen
zur aktuellen Flüchtlingssituation
Am 12.11. fand an der Pädagogischen Hochschule Wien eine Konferenz für LehrerInnen zur
aktuellen Situation der Flüchtlinge und die
Auswirkungen auf das Schulsystem statt. Bundesministerin Heinisch-Hosek glänzte durch
Abwesenheit und die Flüchtlingsbeauftragte des
apflspalten 12/2015
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Jede Sprosse steht für eine Frage, eine FrauenSchul-Frage.
Wenn Du jeden Tag eine Frage richtig beantwortet hast, bist du schließlich fit für den Unterricht
mit Frauen-Schule-Know-How für 2016!
Neuer Stadtschulratspräsident
Der 38-jährige Jürgen
Czernohorszky löst
Susanne Brandsteidl
an der Spitze des
Stadtschulrats
ab.
Der
Gemeinderat
engagierte sich in der
Österreichischen
HochschülerInnenschaft, im Bildungsausschuss des Gemeinderats, war Fraktionsführer im Stadtschulratskollegium für Bildung und
seit
2011
Bundesgeschäftsführer
der Kinderfreunde. Das "Reformpapier" beurteilt er in einem Interview mit dem Standard als
Weichenstellung und eindeutigen Schritt nach
vorne.
Ein anderes Bild ist
das Labyrinth. Für
Jacques Attali ist das
Labyrinth "die letzte
Botschaft,
welche
die Nomaden den
Sesshaften übermittelt
haben,
als
hätten sie geahnt,
dass ihre fernen Abkömmlinge eines Tages,
nachdem sie unfreiwillig wieder zu Nomaden
werden, in diesen vergessenen Zeichnungen die
Wege der Weisheit werden suchen müssen, die
für ihre Zukunft notwendig sind." Das Labyrinth
als kodierte Botschaft in allen Weltgegenden
und quer durch die Menschheitsgeschichte vom
Paläolithikum bis in die Moderne zu entdecken,
ist auch eine interessante Überlegung.
Helmut Breit
apflug - Personalvertreter 4.IB
Quiz
Nun zu den Fragen:
Frauen und Schule
1.Sprosse
Aufgrund eines Ministerialerlasses können
Mädchen die Matura als Externistinnen an
einem Knabengymnasium ablegen, allerdings
berechtigt sie die Reifeprüfung nicht zu einem
ordentlichen Hochschulstudium. Wann war das?
Am Jahresende einen Rückblick zu machen,
kann zu Erkenntnissen und Erhellungen führen.
Ob dies nun den persönlichen Lebensweg,
Berufsweg oder politische Aspekte betrifft. Ich
nehme den Moment am Schopf. Gegenwärtig
sind die Themen Flucht/Wanderbewegungen/Weltanschauungen in unser Aufmerksamkeitszentrum gerückt. Und damit auch das
Thema „Frauen“.
2.Sprosse
1892: Der Verein für erweiterte Frauenbildung
gründet in Wien das erste Mädchengymnasium
auf dem Gebiet des heutigen Österreich. Wo
war dieses Mädchengymnasium?
Hier lade ich Dich zu
geistig - sportlicher
Bewegung ein. Als
Symbol kann diese
Leiter mit 14 Sprossen
dienen: Sprosse für
Sprosse, die FrauenSchule-Zeit-Leiter
hinauf.
3.Sprosse
Ab 1901 enthält auch das Maturazeugnis von
Maturantinnen nun den Vermerk "Reif zum
Besuch einer Universität". Zu diesem Zeitpunkt
stehen ihnen nur die philosophische (seit 1897)
und seit 1900 die medizinische Fakultät (inkl.
Pharmazie) offen. Ab 1919 hatten Frauen Zutritt
zur juridischen Fakultät, zur Tierärztlichen
13
apflspalten 12/2015
Hochschule, zur Technischen Hochschule und
zur neu gegründeten Hochschule für Welthandel, Ab wann hatten Frauen Zutritt zur Akademie der bildenden Künste?
9. Sprosse
1984 fand das Unterrichtsprinzip "Erziehung zur
Gleichstellung von Frauen und Männern" Eingang in die Lehrpläne der Handelsakademien,
Handelsschulen und Kollegs für Kindergartenpädagogik. Wie viele Jahre dauerte es, bis dieses
Prinzip auch in die Lehrpläne der Hauptschulen
fand?
4.Sprosse
1920 kommt es zur neuerliche Einführung des
Zölibats für Lehrerinnen. Was bedeutet dieses?
5.Sprosse
In welcher Zeit bedurfte die Zulassung von
Mädchen an Gymnasien der ministeriellen
Genehmigung?
10.Sprosse
Welches Ziel soll mit diesem Unterrichtsprinzip
erreicht werden?
11.Sprosse
Was bedeutet „sex“ und was „gender“?
12.Sprosse
Bewusstmachung von geschlechtsspezifischer
Sozialisation/Wahrnehmung von Ursachen und
Formen geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung/Erkennen möglicher Beiträge zur Tradierung und Verfestigung von Rollenklischees/Reflexion
des
eigenen
Verhaltens/Bewusstmachen von alltäglichen Formen
von Gewalt und Sexismus/Förderung der
Bereitschaft zum Abbau von geschlechtsspezifischen Vorurteilen und Benachteiligungen.
Machen Sie das tatsächlich ab und zu?
6.Sprosse
Wann erfolgte die Einführung der Koedukation
an öffentlichen Schulen, wurde die koedukative
Unterrichtsführung zum Regelfall mit Ausnahmen?
13.Sprosse
Stimmt der Satz: „Kinder trauen sich Berufe eher
zu, wenn sie auch in weiblicher Form ausgesprochen werden.“?
7.Sprosse
"Geometrisches Zeichnen" ist nicht länger nur
für Buben, sondern auch für Mädchen Pflichtfach in Hauptschulen. Seit wann ist das so?
14.Sprosse
Was wäre die gendergerechte Formulierung für:
„Das muss jeder wissen!“ ?
Schicke Deine Antworten bis 9.1.2016 an
[email protected]. Aus den Zusendungen mit allen
richtigen Antworten werden 3 GewinnerInnen
gezogen.
Die Lösungen werden ab 9.1.2016 auf
www.apflug.at/ veröffentlicht.
8.Sprosse
1987 wurde zum ersten Mal eine Frau zur
Unterrichtsministerin bestellt. Wie hieß diese?
apflspalten 12/2015
Ilse Seifried
apflug - Personalvertreterin 17.IB
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Neue Parteien braucht das Land
Aus einem Projekt der 4.Klassen in der
WMS Kauergasse, Wien 15
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apflspalten 12/2015
Gabriele Bogdan
Personalvertreterin 6.IB.
Mitglied im ZA
[email protected]
Tel: 0660/7697586
Helmut Breit
Elisabeth Hortensky
Personalvertreter 4.IB.
[email protected]
Tel: 0680/1124554
Personalvertreterin 4.IB.
[email protected]
Tel.: 0699/17861239
Gabriele Leitner
Trixi Halama
Markus Strickner
Personalvertreterin 4.IB.
[email protected]
Tel: 01/8923541/211
Personalvertreterin 5.IB.
[email protected]
Tel: 0699/19232800
Personalvertreter 6.IB.
[email protected]
Tel: 0680/1173485
Martin Muck
Wanda Grünwald
Michaela Pollak
Personalvertreter 7.IB.
[email protected]
Personalvertreterin 9.IB.
[email protected]
Personalvertreterin 16.IB.
[email protected]
Tel.: 01/8697623/224
Ilse Seifried
Susanne Weghofer
Barbara Weichinger
Personalvertreterin 17.IB.
[email protected]
Tel: 01/4925760
Personalvertreterin 17.IB.
[email protected]
Tel.: 0699/81105762
Personalvertreterin 17.IB.
[email protected]
Tel.: 0681/10853590
Ulli Balassa
Andreas Gusel
Claudia Astner
Personalvertreterin 17.IB.
[email protected]
Tel: 0699/16601560
Personalvertreter 18.IB.
[email protected]
Tel.: 0681/20302363
Personalvertreterin 18.IB.
[email protected]
Tel.: 0650/2468105
Otto Anlanger
Elisabeth Klingler
Jaroslav Skoda
Personalvertreterin 18.IB.
[email protected]
Personalvertreter 18.IB.
[email protected]
Tel.: 01/9796024
Personalvertreter 18.IB.
ottos.kunstverteiler@
gmail.com
Andreas Chvatal
Stefanie Lernet
Katrin Winkelbauer
Mitglied der GÖDBundesleitung
[email protected]
Personalvertreterin PTS
[email protected]
GBBA 18.IB.
[email protected]
Tel: 0664/35 13 139
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Herausgeber: ÖLI-UG Landesgruppe Wien - apflug.
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Gabriele Bogdan, 2484 Weigelsdorf, Schotterweg 14
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Redaktionelle Betreuung: Helmut Breit
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