12/2015 Inhalt Die Bildungsreform - ein großer Flop? Bildung für Flüchtlingskinder Seite 2 Seite 4 Endlich: UG als Fraktion in der GÖD anerkannt Seite 5 Minderjährige schulpflichtige Flüchtlinge Unsere Schulen sind eine Schande Teile und herrsche Seite 6 Seite 7 Seite 10 Ein bundesweiter Qualitätsrahmen soll bis Ende 2016 erarbeitet und bis 2025(!!) umgesetzt werden. Kommentar Die Bildungsreform - ein großer Flop? Die bisherigen Ausbildungsstätten (BAKIPs) werden alle in den BHS-Bereich (BHS für Elementarpädagogik) übernommen. Damit gibt es weiterhin keine universitäre Ausbildung der zukünftigen ElementarpädagogInnen und auch keine besoldungsmäßige Aufwertung. "Mögen hätt’ ich schon wollen, aber dürfen hab’ ich mich nicht getraut." (Martin Walser) Am 17. November wurde von der Regierung unter großer medialer Aufmerksamkeit das lang versprochene Reformpapier präsentiert.1 Die Eckpunkte ließen einiges erhoffen, die genaueren Ausführungen dazu sind jedoch nicht dazu angetan diesem Papier ein positives Zeugnis auszustellen. Im Gegenteil: Viele Vorhaben die schon auf Schiene zu sein schienen, wie zum Beispiel die Einführung einer gemeinsamen Schule der 10-14-Jährigen in ganzen Bundesländern, werden dadurch verunmöglicht bzw. extrem erschwert. In der Folge eine genauere Betrachtung der wichtigsten Punkte dieser "Reform": 2. Schuleingangsphase- und Volksschulpaket, sprachliche Förderung Überleitung der alternativen Leistungsbeurteilungen für die 1. bis 3. Klasse Volksschule in den schulautonomen Gestaltungsraum und Möglichkeit eines jahrgangsübergreifenden Unterrichts. Eltern können additiv ein Zeugnis mit Ziffernnoten erhalten und das Klassenforum entscheidet über die Gestaltung der alternativen Leistungsbeurteilungsform. 1. Elementarpädagogikpaket Ein einheitlicher Bildungskompass für alle Kinder ab 3,5 Jahren soll eingeführt werden. Basis dafür sollen verpflichtenden Sprach- und Entwicklungsscreenings und eine durchgehende Sprachstands- und Entwicklungsdokumentation vom Kindergarten an bis zum Ende der Schullaufbahn sein. Schuleingang neu (Einführung bis Schuljahr 2017/18): Der Bildungskompass aus dem Kindergarten wird in der Volksschule angewendet, um individuelle Einschulungskriterien zu entwickeln. 3. Autonomiepaket Die Gestaltung von Lerngruppen nach pädagogischen Zielsetzungen wird erleichtert, die Möglichkeiten der Flexibilisierung bei der Klassenbildung bzw. Gruppenbildung ausgebaut. Eine bedarfsorientierte Anpassung der schulischen Öffnungszeiten wird erleichtert. Die Ermöglichung schulautonomer Schwerpunktsetzungen und die Autonomie im Bereich der Stundentafel des Lehrplans innerhalb qualitätssichernder Bandbreiten werden ausgebaut. Abweichungen der Lehrpläne sind je nach Schultyp und Schulstufe im Ausmaß von bis zu 33% möglich. Verpflichtendes zweites Kindergartenjahr für alle mit Opt-out-Möglichkeit auf der Grundlage des Sprach- und Entwicklungsscreenings. 1 www.bmbf.gv.at/ministerium/vp/2015/20151117.pdf apflspalten 12/2015 2 Die Schulleitung kann außerhalb der Unterrichtszeit autonom Klausurtage für Qualitätsentwicklungsprojekte und Jahresplanungen mit allen MitarbeiterInnen festlegen. 4. Modell-Region-Paket, Schule der 6 – 14Jährigen Eine Modell-Region darf nur Teile eines Bundeslands umfassen. Damit wird die geplante flächendeckende Einführung der gemeinsamen Schule in Vorarlberg verhindert und für Wien die Hoffnung auf Umsetzung für mindestens zehn weitere Jahre begraben. Umfangreiche Vorgaben zur Qualitätssicherung (z.B. jährlicher pädagogischer Qualitätsbericht) wird zu einem beträchtlichen bürokratischen Mehraufwand führen. Die Schulleitung bestimmt zukünftig im Einvernehmen mit der Schulbehörde die Personalauswahl und ist bei dienstrechtlich relevanten Entscheidungen einzubinden (z. B. Vertragsverlängerungen, Beurteilungspflicht und Vetorecht bei Umstellung auf einen unbefristeten Vertrag). Für die gesamte Modellregion werden keine zusätzlichen finanziellen Mittel vom Bund zur Verfügung gestellt. Leider kein Scherz ist folgende Formulierung: "Keine Kürzung der Mittel für Schulen mit besonderen Herausforderungen (z B. Schülerinnen und Schüler mit anderer Erstsprache als Deutsch, Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf)" Da die erstmalige Evaluierung für das Jahr 2025 (!!) vorgesehen ist, kann man sich vorstellen mit welchem Rekordtempo dann die eventuelle Einführung passiert. 5. Schulorganisation-Paket, Bildungsdirektion Bildungsdirektionen ("BundLänder-Behörden") ersetzen die bisherigen Landesschulräte (Bund) und Schulabteilungen der Landesregierung (Land). Die auf fünf Jahre befristete Bestellung der/des Direktorin/Direktors der Bildungsdirektion erfolgt durch das Bildungsministerium auf Vorschlag des Landeshauptmannes. Damit wurde der Einfluss der Landesfürsten gesichert. Die Funktionsausübung von SchulleiterInnen wird zwar auf 5 Jahre befristet, aber die Abberufungsmöglichkeit ist nicht wesentlich anders als bisher. Eltern und LehrerInnen haben auch weiterhin kein Mitspracherecht bei der Verlängerung. Die geplante finanzielle Autonomie ermöglicht die Umwandlung und Rückführung von pädagogischem Lehrpersonal in Supportpersonal, d.h. Unterstützungspersonal gibt es nicht zusätzlich, sondern nur durch Einsparen von PädagogInnen!!!! Unterstützungspersonal muss zusätzliches, derzeit nicht vorhandenes Personal sein. Eine Umschichtung von Lehrpersonal ist indiskutabel und aufs Schärfste abzulehnen Auch der Landeshauptmann oder das zuständige Mitglied der Landesregierung kann Präsident der neuen Behörde werden. Durch die Abschaffung Posten der PräsidentInnen und VizepräsidentInnen wird es keinen FPÖ - Stadtschulratsvizepräsidenten geben. 3 apflspalten 12/2015 6. Bildungsinnovationspaket Mich hat man unter anderem dazu befragt, ob man SchülerInnen dazu verpflichten soll, auch in den Pausen Deutsch zu sprechen, so wie es die oberösterreichische Landesregierung in einem Arbeitsübereinkommen festgehalten hat. Ein klares „NEIN!“, dazu. So ein Gebot widerspricht den Menschrechten und ist klar abzulehnen. Neuankömmlinge sollen sich willkommen fühlen. Wie unmenschlich ist das denn, wenn Kinder ohne Deutschkenntnisse - voll Freude sehen, dass es in der neuen Klasse „Verwandte“ gibt, die sie verstehen - und dieses Sprechen soll verboten sein? Was ich mit SchülerInnen mache, wenn sie sich ausschließlich in ihrer Muttersprache unterhalten und somit eine „Parallelwelt“ in der Klasse schaffen und damit andere ausschließen? Ich versuche dann klar zu machen, dass das Erlernen der deutschen Sprache für den weiteren Bildungsweg Bedeutung hat und dass es für die Klassengemeinschaft gut ist, wenn man einander versteht. Das heißt ich weise auf die schulische „Deutsch-lernChance“ - und auf den Vorteil einer, für alle MitschülerInnen verständlichen Sprache hin – aber eben nur dann, wenn ein „sich Unterhalten“ auf Deutsch schon möglich ist – und es für den weiteren Spracherwerb Sinn macht. Dazu braucht es allerdings die entsprechende Zeit und den richtigen Rahmen. Eine soziale Lernstunde wäre eine gute Möglichkeit. Was in fast allen europäischen Ländern schon eine Selbstverständlichkeit ist, soll in Österreich bis 2020 angestrebt werden: Versorgung aller Schulstandorte mit Breitbandinternet. Abschließend ist zu sagen, dass wieder einmal eine Chance zu einer echten Reform vertan wurde, dass diese Vorhaben nicht nur mutlos sondern schlichtweg in vielen Punkten auch rückschrittlich sind. Eine gemeinsame Schule ist in weite Ferne gerückt, eine dringend notwendige sozialindexbasierte Ressourcenverteilung wurde nicht einmal angedacht und statt mehr Mittel für die Bildung zur Verfügung zu stellen soll sogar dringend notwendiges Unterstützungspersonal von den Schulen selbst "finanziert" werden. Helmut Breit apflug - Personalvertreter 4.IB Nachlese Bildung für Flüchtlingskinder Nachlese und Ergänzung zum Kulturmontag vom 3.11.2015 „Wie geht man in österreichischen Schulen mit der steigenden Anzahl von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache um“? Für die Sendung „Kulturmontag“ vom 2. November, 2015 haben sich Barbara Pichl-Hauser und Wolfgang Beyer auf die Suche nach konstruktiven Wegen im Umgang mit der Vielsprachigkeit begeben. Sie haben Schulen besucht und eine Politikerin, PädagogInnen und Sprachwissenschafter – bzw. forscher interviewt. Leider wurden im Rahmen der Sparmaßnahmen unter Frau Unterrichtsminister Elisabeth Gehrer Stunden gekürzt und so gibt es nur „zwischendurch“ die Möglichkeit, entsprechend aufklärend zu wirken. In der aktuellen Stundentafel ist keine verbindliche „soziale Lernstunde“ vorhanden. So kann an "multi-kulti-bedingte" Verständigungsprobleme nur sporadisch und mäßig herangegangen - und der positive Aspekt der Therezija Stoisits sagt, dass der Mitschüler oder die MitschülerIn der erste Lehrer für Deutsch in der Schule ist. Man lernt von den MitschülerInnen. Ein gutes Argument gegen den Nonsens „Zuerst sollen die Kinder Deutsch lernen – und dann erst in die Klasse dürfen“! apflspalten 12/2015 4 Sprachvielfalt nur am Rande bewusst gemacht werden. Eine Schülerin mit albanischer Muttersprache erzählt im Interview, dass ihre Schwester durch ihre Schulfreundin türkisch gelernt hat. Der Sprachwissenschafter Rudolf de Cillia hält ein Deutsch-sprechgebot ebenfalls für unsinnig. Er zitiert dabei Karl Markus Gauß „Deutsch reden – oder die Pappn halten!“ Die Folge einer solchen Order führt zum Verstummen und ist außerdem unrealistisch. Um den spontanen Sprachgebrauch zu kontrollieren, müssten wir für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache „Sprachpolizisten“ einsetzen… Sprachliche Ressourcen sollen genutzt werden und als Bereicherung gesehen werden. Wenn es viele Sprachen in einer Schule gibt, dann kann man damit produktiv umgehen. Das zeigt auch eine Volksschule, in der die Kinder Sprachateliers besuchen und gemeinsam mit Nativespeakern bis Schulaustritt bis zu 13 Sprachen kennen lernen können. Wertschätzung der Vielfalt leben – das Bewusstsein - schaffen - dass keine Sprache schlecht ist, sollte Unterrichtsprinzip sein. Doch auch dazu braucht es Zeit und Personalressourcen…und auch eine gute „Durchmischung“. Diese Durchmischung bezieht sich nicht nur auf die Sprache. Untersuchungen haben ergeben, dass nicht Kinder mit „Deutsch als Zweitsprache“ das Problem sind. Es sind stark sozial belastete Schulen, die den Lernerfolg beeinträchtigen. Der Sprachforscher Michael Bruneforth bestätigt, dass eine stark belastete „Zusammensetzung der Schülerschaft“, damit ist der soziale Hintergrund, sprich das Einkommen und die Bildung der Eltern bzw. deren Berufsstatus gemeint, der Grund für schlechtes Abschneiden bei diversen Leistungsüberprüfungen einer Schule ist. Auch Helmut Breit berichtet über entsprechende Erfahrungen. Aus einer Klasse, in der jeweils ein Drittel sehr benachteiligte, durchschnittliche und sozial gut aufgestellte Kinder vorhanden waren- konnten in Folge sechs Kinder maturieren, sieben eine mittlere Schule besuchen und acht einen positiven Lehrabschluss erlangen. Und wenn diese gute Durchmischung nicht möglich ist, dann sollte durch eine indexbasierte Ressourcenverteilung dieses Manko behoben werden. Leider wurde dieser Vorschlag nicht gesendet. Ebenso wenig, wie unser gebetsmühlenartiger Ruf nach einer gemeinsamen Schule der 10 bis 15-jährigen. Denn sie ermöglicht die gute Durchmischung und kann damit für Chancengerechtigkeit und guten Bildungserfolg auch für benachteiligte Kinder sorgen und wäre damit der konstruktivste Wege im Umgang mit den Flüchtlingskindern. Trixi Halama apflug - Personalvertreterin 5.IB. News Die Unabhängigen GewerkschafterInnen als Fraktion anerkannt Nach dreijährigem Rechtsstreit, einigen Gerichtsurteilen und einem OGH-Spruch musste auch die FCG-Mehrheit in der GÖD Sachargumente, engagierte Gewerkschafts- und PVArbeit und nicht zuletzt immer größere Erfolge bei den PV-Wahlen anerkennen und der UG einen Sitz im GÖD-Vorstand zugestehen. Damit verbunden ist nun auch die Anerkennung als gleichberechtigte dritte Fraktion. Langer Atem, viel Geduld und die solidarische Unterstützung vieler KollegInnen waren notwendig, um dieses Ziel zu erreichen. Mitglied des GÖD-Vorstands und Bereichsleiter Bildung ist Reinhart Sellner, der maßgeblich an diesem Erfolg beteiligt war. 5 apflspalten 12/2015 In der Steiermark hat der Landesschulrat in der akuten Notsituation Flüchtlinge im nicht mehr schulpflichtigen Alter in Polytechnischen Schulen/PTS aufgenommen. Bund/BMBF sollen diese humane, formalrechtlich nicht zulässige Mehrausgabe des Amts der Landesregierung finanzieren. Über 50 außerordentliche SchülerInnen sollen nun die Schule verlassen, die Meldung beim Landesschulamt hatte bis 23.Oktober, 12 Uhr zu erfolgen. Bis zu 9 Lehrer- Innendienstposten sollen eingespart werden. Unabhängige GewerkschafterInnen der ÖLI und PersonalvertreterInnen sind noch vor Ablauf dieser Frist aktiv geworden, haben mit dem BMBF-Ministerinnen- Büro und der Flüchtlingskoordinatorin Terezija Stoisits Kontakt aufgenommen. Stand am 22.Oktober: Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 1. Dezember aufgeschoben, bis dahin sollen Alternativen für die Jugendlichen vorliegen und die Ausschulung wird erst beim Übertritt in die neue, rechtlich und finanziell gesicherte Ausbildungseinrichtung erfolgen. In diesem Fall wird sich voraussichtlich eine NGO in Kooperation mit der betroffenen PTS und unter Mitverwendung der an der PTS tätigen PädagogInnen um den weiteren Bildungsweg der Jugendlichen kümmern. Die budgetär derzeit nicht abgedeckte Arbeit der Schule könnte über die NGO, die Mittel aus der Flüchtlingsförderung bekommt, weiter finanziert werden. Schwerpunkt Minderjährige, nicht mehr schulpflichtige Flüchtlinge brauchen Hilfe und keine Sparpakete. Die jugendlichen Flüchtlinge brauchen einen Alltag mit Gleichaltrigen. Deutschunterricht und Berufsvorbereitung müssen schnell und professionell angeboten werden. Für 15- und 16jährige kann das auch die Polytechnische Schule (PTS) leisten, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen – etwa durch zeitlich begrenzte Ausnahmebestimmungen – geschaffen und die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung stehen. Ob den betroffenen KollegInnen Teilzeitarbeit und die Kompensation des Einkommensverlustes durch Teilbeschäftigung bei der NGO angeboten wird oder ob sie als Vollbeschäftigte von der NGO „mitverwendet“ werden, die diese Mitverwendungen dem LSR bzw. BMBF rückerstattet, ist derzeit unklar. Derzeit stehen viele jugendliche Flüchtlinge vor verschlossenen Türen. Der Besuch eines 10. oder 11. Schuljahres in der PTS wird ihnen verwehrt, obwohl sie in vielen Schulen willkommen wären. Manche von ihnen haben die ersten Schulwochen noch als SchülerInnen im Klassenzimmer verbracht, müssen im Herbst aber die Schulen verlassen. Wer nicht mehr im Pflichtschulalter ist, darf nach derzeitiger Rechtslage nicht an eine PTS aufgenommen werden. Für sie/ihn sind im Finanzausgleich keine Budgetmittel vorgesehen. apflspalten 12/2015 Renate Brunnbauer, Reinhart Sellner www.oeliug.at 6 Diese Schülerinnen und Schüler verteilen sich nicht proportional über die Stadt. In Margareten zum Beispiel sprechen nur zehn Prozent aller Volksschüler Deutsch als Erstsprache. Auch die Verteilung auf Schultypen zeigt ein klares Bild: In den Wiener Neuen Mittelschulen sowie in den Polytechnischen Schulen sprachen im Schuljahr 2013/14 zwei Drittel der Kinder eine andere Erstsprache als Deutsch. Schwerpunkt Unsere Schulen sind eine Schande Unser Bildungswesen ist auf Flüchtlinge und Zuwandererkinder nicht vorbereitet. In der Politik herrscht Ideologie statt Sachverstand. Das wird uns teuer zu stehen kommen Als die neue schwarz-blaue Regierung in Oberösterreich ein Deutschsprechgebot in den Pausenhöfen verkündete, war die Empörung groß. Sprachpolizei in den Schulhöfen? Der Vorschlag war nicht nur weltfremd und verfassungswidrig, er widersprach auch jeglicher wissenschaftlicher Erkenntnis über Zweitspracherwerb. Eines zeigte das populistische Vorpreschen aus Oberösterreich aber auf: Jetzt, wo sich die Situation im Land aufgrund der Flüchtlingsbewegungen zuspitzt, rückt auch ins Zentrum, was Politik und Gesellschaft im Schulbereich über Jahrzehnte versäumt haben: der Bildungsnotstand. Nicht nur Experten war klar, dass sich die österreichische Schule durch Migrationsbewegungen grundlegend verändert hat -auch ohne die Flüchtlingskinder, die nun dazukommen. Aber anstatt zu reagieren, wurde das Problem ignoriert oder schöngeredet. In den Wiener Pflichtschulen sprechen zwei Drittel der SchülerInnen eine andere Erstsprache als Deutsch. Die Politik muss sich diesen Fakten endlich stellen - im Kindergarten, in der Schule, in der Ausbildung der angehenden Pädagogen. Natürlich gibt es längst hoffnungsfrohe Ansätze, etwa Muttersprachenlehrer, Sprachförderlehrer und sogar fallweise Schulsozialarbeiter. Auch das verpflichtende Kindergartenjahr war ein Schritt in die richtige Richtung. Aber all das reicht nicht, es sind nur punktuelle Veränderungen, die nicht darüber hinwegtäuschen können, dass die österreichische Schule noch immer auf eine homogene und monolinguale Schülerschaft ausgerichtet ist. Mehr noch: Sie ist in ihren Grundstrukturen in den 1960er-Jahren des vorigen Jahrhunderts hängengeblieben. Daran ändern auch die vielen reformorientierten Schulen und unzähligen Schulversuche nichts. Österreich ist ein Migrationsland. Das bestätigt der Blick auf die nackten Zahlen: Jeder fünfte Österreicher hat einen sogenannten "Migrationshintergrund. Das verändert die Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler. Jeder Fünfte von ihnen hat eine andere Erstsprache als Deutsch. In Wien betrug der Anteil von Volksschulkindern mit anderen Erstsprachen als Deutsch bereits mehr als die Hälfte. Leidtragende dieses überkommenen Schulsystems sind die Kinder der Zuwanderer, sofern sie aus einem ökonomisch schwachen und "bildungsfernen" Elternhaus kommen. Wer das Pech hat, in eine solche Familie geboren zu werden, dem bietet auch der Staat keine guten Startvoraussetzungen für den späteren Bildungsweg. Der Anteil der Volksschulkinder mit einer anderen Erstsprache als Deutsch liegt in Wien über 50 %. Vor allem Schüler mit türkischen Wurzeln sind gefährdet. Mehr als die Hälfte von ihnen haben Eltern, die maximal eine Pflichtschule absolviert haben. Bei Jugendlichen aus dem ehemaligen Jugoslawien sind es hingegen nur 7 apflspalten 12/2015 17 Prozent. In einem Schulsystem, in dem die sozioökonomische Situation der Eltern derart viel Einfluss hat, verwundert es daher nicht, dass fast jeder fünfte Jugendliche (17 Prozent) mit Erstsprache Türkisch nach dem Ende der Schulpflicht aus dem Bildungssystem herausfällt. Vor allem in den städtischen Hauptschulen wachsen bereits in zweiter Generation die künftigen Bildungsverlierer und Arbeitslosen heran. chend beherrschen. Sehr schnell wird diesen Kindern aufgrund sprachlicher Defizite "sonderpädagogischer Förderbedarf" attestiert. Österreichweit sind Kinder mit Migrationshintergrund um 52,3 Prozent in den Sonderschulen überrepräsentiert, in Tirol gar um 89,5 Prozent (Referenzwert ist der durchschnittliche Anteil im gesamten Bildungssystem). Auch der Zugang zu akademischer Bildung hängt von Herkunft und Muttersprache ab. Derzeit kommen 28 Prozent der Studierenden laut Statistik Austria aus Akademikerfamilien, aber nur vier Prozent der Studierenden haben Eltern mit Pflichtschulabschluss. Warum gibt es keinen Aufschrei darüber, warum kümmern wir uns nicht mehr um diese Jugendlichen? An Unkenntnis der Fakten kann es nicht liegen. Der Zusammenhang zwischen Bildungsstand der Eltern und schulischem (Miss-)Erfolg ist seit langem bekannt. Er wurde auch im zweiten Nationalen Bildungsbericht aus dem Jahr 2012 nachgewiesen. Auch andere Studien sowie die erstmaligen österreichweiten Bildungsstandard-Tests brachten ähnliche Befunde. So erreichten nur zehn Prozent der Schüler in der vierten Klasse Volksschule den vorgesehenen Mathematikstandard nicht, unter den Kindern mit sogenanntem Migrationshintergrund waren es fast doppelt so viele (19 Prozent). 28% der Studierenden kommen aus AkademikerInnnenfamilien, nur 4% haben Eltern mit Pflichtschulabschluss Wieso das so ist? Ähnlich wie sonst nur noch in Deutschland ist unsere Schule bis heute ständisch ausgerichtet. Der verbissene Kampf um das Gymnasium ist sichtbarer Ausdruck davon. Integraler Bestandteil unseres derzeitigen Systems ist auch, dass die Eltern insbesondere die Mütter -der Schule zuarbeiten. Gute Eltern sind diejenigen, die mit ihren Kindern das lernen, was sie in der Schule (noch) nicht gelernt haben. Dafür, dass viele Eltern diesen Aufgaben gar nicht nachkommen können, weil sie dazu wegen fehlender sprachlicher Voraussetzungen nicht in der Lage sind, bestraft unser reformresistentes Schulsystem deren Kinder. Und diese vererben ihren niedrigen Bildungsstatus weiter. Da wir nicht davon ausgehen können, dass diese Kinder um so vieles dümmer sind als ihre deutschsprachigen Sitznachbarn, müssen wir die Erklärungen anderswo suchen. Tatsache ist, dass es systembedingt (zu wenige Ressourcen für individuelle Sprachförderung) schlecht gelingt, während der Volksschulzeit sprachliche Defizite aufzuholen. So wird der Rückstand in die Sekundarstufe I mitgenommen, meist in die Neue Mittelschule, selten ins Gymnasium. Auch das ist ein Faktum: Von den Schülern, die in der achten Schulstufe die Bildungsstandards übertrafen, hatten 95 Prozent keinen Migrationshintergrund und nur fünf Prozent wiesen einen solchen auf. Dabei wollen es auch die allermeisten zugezogenen Eltern ganz anders. Studien bezeugen, dass auch wenig gebildete zugewanderte Eltern meist hohe Ansprüche an die Bildung ihrer Kinder haben, besonders trifft dies auf türkische Eltern zu. Nicht am Willen mangelt es also, sondern am Wissen. Was gute Schulen und Kindergärten ohnehin schon praktizieren, sollte zum grundlegenden Paradigmenwechsel werden. Wir müssen die Eltern Als wäre das nicht schon schlimm genug, gibt es dann auch noch die Sonderschulen. Dort landen immer noch auffällig viele Kinder, die Deutsch als Unterrichtssprache nicht ausrei- apflspalten 12/2015 8 ins Boot holen, statt sie "in die Pflicht zu nehmen", wie es so überheblich heißt. - genauer -in der Schublade. Doch die Politik blockiert aus reiner Ideologie. Anstatt über Inhalte wird über Bund-Länder-Kompetenzen gestritten. Und der Finanzminister will nicht mehr Geld lockermachen, obwohl sich die Probleme aufgrund der Flüchtlingskrise verschärfen werden. Das ist eine schulpolitische Schande, sonst nichts. Es gibt aber noch eine Gruppe, mit der unser Schulsystem besonders schlecht umgeht: die sogenannten "Quereinsteiger", also Kinder und vor allem Jugendliche, die ohne Deutschkenntnisse mitten im Schuljahr in einer österreichischen Schulklasse landen, die Flüchtlinge etwa. Die überflüssige Diskussion über "Deutschklassen" versus "Ghettoklassen" hat einmal mehr gezeigt, dass politisches Hickhack sachlichen Lösungen im Wege steht. Je nach Schulstandort kann es durchaus sinnvoll sein, spezielle Deutschlernklassen einzurichten, begleitet von der Eingliederung in einen Klassenverband. Derzeit stehen für diese Deutschförderung allerdings keine ausreichenden Ressourcen zur Verfügung. Heidi Schrodt Vorsitzende der Initiative "Bildung grenzenlos" Buch Die Angst der Mittelschicht vor der Gesamtschule - Gertrude Nagy Wie sollen Lehrer an städtischen Hauptschulen etwa mit 13-jährigen Analphabeten zurechtkommen, wenn es rundherum an Ressourcen mangelt? Wer gibt den Lehrern Antworten auf die Frage, wie sie sich kriegstraumatisierten Kindern gegenüber verhalten sollen? Wie sie mit Mädchen umgehen sollen, die eine Turnbefreiung für ein ganzes Schuljahr mitbringen? Wer sagt ihnen, wie man Jugendliche alphabetisiert, wenn sie das in ihrer Lehrerausbildung nie gelernt haben? Und wie soll das in einer Klasse funktionieren, in der schon viele andere Schüler große Probleme haben? Es muss etwas geschehen – darüber sind sich politische Parteien und Interessenvertretungen in Österreich einig und mahnen Bildungsreformen ein. Zur Einführung einer Gesamtschule kommt es bislang nicht, weil die bildungsnahe Mittelschicht zu sehr Qualitäts- und Privilegienverlust durch eine gemeinsame Schule der Zehn- bis Vierzehnjährigen befürchtet und zu wenig die Auswirkungen einer Zweiklassenbildung. Diese Lehrer wissen eines: dass Schüler, die erst spät ins System kommen, wenig oder keine Chancen haben, den Pflichtschulabschluss zu schaffen -anders als etwa in Schweden, das jedem Jugendlichen das Recht auf einen kostenlosen Schulbesuch bis 19 garantiert. Jugendliche Zuwanderer dürfen dort noch im Alter von 20 Jahren eine dreijährige maturaführende Schule beginnen. Wer bei uns zuwandert und mit 15 Jahren noch keinen Pflichtschulabschluss nachweisen kann, darf nicht einmal mehr in die Schule gehen. Das trifft besonders Flüchtlinge hart. Reformvorschläge liegen auf dem Tisch, oder Gertrud Nagy bündelt Befunde zum Stand von Bildungs(un)gerechtigkeit und zum Status Quo in der Bildungsdiskussion, fokussiert auf Problemlagen der städtischen Hauptschule und Neuen Mittelschule. Sie präsentiert Ergebnisse einer Auswertung von Postings zur Frage der sozialen Durchmischung via Gesamtschule. Ihre Befunde lassen annehmen, dass die Veränderungsresistenz von Eltern der Mittelschicht schwer überwindbar ist. Aus dem Blickwinkel von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen begibt sie sich auf die Suche nach Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. 9 apflspalten 12/2015 15,2% wurden wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und 7,1% der Ruhestandsversetzungen erfolgten ab dem gesetzlichen Pensionsalter. In der Boulevardpresse hat das dann so geklungen: Mehr als zwei Drittel der LandeslehrerInnen gehen in Frühpension! Meinung Teile und herrsche Dass wir LehrerInnen immer kurz vor Beginn der Sommerferien mit „Diffamierungen“ der unterschiedlichsten Art zu rechnen haben, ist fast schon zur Gewohnheit geworden. Diesmal gab es jedoch schon zum Auftakt des neuen Schuljahres einen „Tiefschlag“ zu verkraften. Anlass war die Veröffentlichung eines Rechnungshofberichts vom 26. 8. 2015, der sich mit dem Thema „Landeslehrerpensionen“ beschäftigte. Das Thema wurde begierig von den Medien aufgenommen und in einer unglaublichen Art und Weise dargestellt bzw. interpretiert. Ein Vergleich mit ASVG Versicherten wurde wohlweislich gleich gar nicht angestellt. Aus der angefügten Tabelle, die aus der GÖD Zeitung 615 entnommen wurde, geht eindeutig hervor, dass in allen Bundesländern das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der (beamteten) LandeslehrerInnen deutlich über dem der ASVG Versicherten liegt ….. Unter die Lupe genommen wurde der Zeitraum zwischen 2008 und 2013. Innerhalb dieses Zeitraums war es für unsere pragmatisierten KollegInnen (wie auch für ASVG Versicherte) noch möglich die Langzeitversichertenregelung (im Rechnungshofbericht etwas schnoddrig als „Hacklerregelung ALT“ bezeichnet) in Anspruch zu nehmen. Also mindestens 40 beitragsgedeckte Dienstjahre und ein erreichtes Alter von mindestens 60 Jahren. Von vielen KollegInnen wurde dieses Angebot (verständlicherweise) genützt. In der Berichterstattung der Medien wurde der Eindruck erweckt, als wäre diese Regelung ein „Exklusivangebot“, das nur den LehrerInnen zur Verfügung stünde. Zusätzlich wurden KollegInnen dann auch noch als „FrühpensionistInnen“ bezeichnet. Rein rechtlich natürlich richtig, denn das Alter für ihre Alterspension lag natürlich höher. In ihrem und meinem Empfinden ist das wohl ein wenig anders ….. Es drängt sich wieder einmal die Frage auf, ob diese verzerrte Darstellung lediglich der Unwissenheit der jeweiligen Journalisten geschuldet ist oder ob damit bewusst eine Entsolidarisierung in der Bevölkerung erreicht werden soll. Gaby Bogdan apflug - Personalvertreterin 6.IB, ZA-Mitglied Damit noch nicht genug wurden in Zeitungsberichten noch die Zahl der Pensionierungen wegen Krankheit addiert – und so erhielt man eine Zahl, die für Wien folgendermaßen aussieht: Von 2008 – 2013 wurden in Wien 1681 Ruhestandsversetzung vorgenommen – davon nahmen 69,5% die „Hacklerregelung“ in Anspruch. apflspalten 12/2015 10 ge vorzuwerfen. Im Fall des ‚Bildungsexperten’ Andreas Salcher paart sich sogar arrogantes Unwissen mit präpotenter Unmenschlichkeit. Er bezeichnet die Pensionszahlungen an Menschen die zu krank sind, um zu arbeiten, als ‚verbranntes’ – also verschwendetes Geld. Von ihm und seinesgleichen kann kein Verständnis dafür erwartet werden, dass jemand der dienstunfähig ist, nicht bis 65 arbeiten kann. Umso wichtiger ist es festzuhalten, dass die BezieherInnen von Dienstunfähigkeitspensionen in der Rechnung nicht vorkommen dürften und deshalb 19% von 1,4 Mrd. abgezogen werden müssten. Das wären 266 Millionen. Da Dienstunfähigkeitspensionen in der Regel sehr niedrig sind, ist es wohl sinnvoll den Abzug auf 200 Million zu beschränken. Die Ungenauigkeit kann getrost vernachlässigt werden, da auch 1,2 Mrd. nichts anderes sind, als ein absurdes Traumresultat. Meinung 2 Milliarden für die Pensionen von LandeslehrerInnen verschleudert? Weiterführende Gedanken zu Gaby Bogdans Artikel Aus dem Rechnungshofbericht 12/2015 „Landeslehrerpensionen“ ist zu entnehmen, dass im Zeitraum von 2008 bis 2013 etwa 12500 LandeslehrerInnen pensioniert wurden, die noch nicht 65 Jahre alt waren. Die Summe der Pensionszahlungen an diese 12500 im erwähnten Zeitraum betrug 2 Mrd. Euro, was medial den jenseitigen Trugschluss hervorrief, dass dieser Betrag eingespart werden hätte können, wenn die 12 500 Personen alle bis 65 gearbeitet hätten. Den PensionistInnen wird ja vorgeworfen, dass sie schmarotzerischerweise eine völlig legale Frühpensionsmöglichkeit in Anspruch nahmen. Schon nach 40 Dienstjahren verzogen sich die FaulpelzInnen in die Hacklerpension. Wieder schlägt die Ahnungslosigkeit der BerichterstatterInnen erbarmungslos zu. Es ist ihnen nicht bekannt, dass, auch wenn es die Hacklerregelung nicht gegeben hätte, viele von denen, die sie in Anspruch nahmen heute trotzdem in Pension wären. Sie hätten mit 62 von der Korridorpension Gebrauch machen können. Das hypothetische budgetäre Einsparungspotential schrumpft also weiter. Das genaue Ausmaß der Schrumpfung festzustellen, ist unmöglich, da nicht eruierbar ist, wie viele der Betreffenden bis 65 gearbeitet hätten, um den 16%igen Abschlag der Korridorpension zu vermeiden. Wenn auch nur ein Viertel der 10000 HacklerpensionistInnen mit 62 gegangen wäre, blieben von den einst stolzen 2 Mrd. nur 0,95 übrig. Fazit, mehr als eine Milliarde hat sich in Luft aufgelöst, was aber gar nicht notwendig war, da sie ohnehin nie existierte. Tatsache ist, dass selbst wenn dieser – wie sich zeigen wird unmögliche – Fall eingetreten wäre, die Einsparung maximal 1,4 Mrd. ausgemacht hätte. Dies deshalb, weil die 2 Mrd. die Summe der Bruttopensionen der 12 500 Personen sind und deshalb davon etwa 30% in Form der Lohnsteuer an den Staat zurückgeflossen sind. Weiters müsste nun beklagt werden, dass außerachtgelassen wurde, dass 19% der 12 500 Personen wegen Dienstunfähigkeit pensioniert wurden. Dies wäre aber unzutreffend, da nicht außer acht gelassen werden kann, was nicht gewusst wird. Sämtlichen Medienberichten zu dem Thema ist völlige Unkenntnis der Faktenla- Von medialer und Expertenseite unbeachtet existiert noch eine andere Berechnung. Knapp 10 000 PflichtschullehrerInnen sind von 2008 bis 2013 in die Hacklerpension gegangen. Ihre durchschnittliche Netto(!)pensionshöhe beträgt 11 apflspalten 12/2015 etwa 26 000 Euro im Jahr. Ihr durchschnittlicher letzter Nettobezug betrug 44 000 Euro jährlich. Ergo, Vater Staat erspart sich pro PflichtschulhacklerpensionistIn 18 000 Euro im Jahr. Natürlich müssen die Oldies ersetzt werden. Eine neue Lehrkraft verdient netto etwa 24 000 Euro im Jahr, allerdings nur, wenn sie oder er an einer NMS unterrichtet und dort die Zulage für acht Hauptfachstunden bekommt. In der VS gibt es die Zulage nicht und im alten Dienstrecht ist der Anfangsbezug erheblich niedriger. Die 24 000 sind also ein absoluter Maximalwert, den viele nicht erreichen werden. BMBF Terezija Stoisits durch Inkompetenz. Sie vertrat die Meinung, dass viele der freiwilligen HelferInnen doch auch in den Schulen tätig sein könnten und zog sich damit den Unmut der anwesenden VertreterInnen des Stadtschulrats (Doppler-Ebner, Corazza, Fuchs) zu. Von diesen kamen allerdings außer den üblichen "Wien ist anders" - Parolen auch keine konkreten Vorschläge wie man der zu erwartenden steigenden Zahl an Flüchtlingskindern zu begegnen gedenkt. Fundierte Referate von Heinz Patzelt (Amnesty International), Ilker Ataç (UNI Wien), Barbara Preitler (Hemayat - Betreuungszentrum für Folter- und Kriegsüberlebende), Agnesa Isufi (young Caritas) und Peter Hacker (Projektleiter für das Flüchtlingswesen in Wien) retteten den Nachmittag. Wir schreiben an: 26 000 € netto für eine/n Pensionist/in/en + 24 000 € netto für eine neue Lehrkraft = 50 000 x jeweils 10 000 Fälle = 500 000 000 = jährlicher Aufwand (Aber nur für diese je 10 000 Oldies und Neue). Wichtig dabei: Wenn die PensionistInnen nicht pensioniert wären, würden sie nur 440 000 000 kosten, aber die Jungen wären arbeitslos. 440 und wie viel ist 500? 60! Also, für 60 Millionen Euro Mehraufwand im Jahr haben 10 000 junge Menschen einen guten Job, in dem sie dringend benötigt werden und ebenso viele in Ehren Ergraute werden einen Lebensabend weit ab von Altersarmut genießen können. Was daran schlecht sein kann, weiß nur ‚Experte’ Salcher. Vergütungen im „Pädagogischen Dienst“ – Dienstrecht NEU Andreas Chvatal, apflug und ÖLI-UG - Aktivist Kurzgefasst Jenen KollegInnen die das neue Dienstrecht gewählt haben wurden bis jetzt Fächervergütungen und Zulagen nicht ausbezahlt. Die PV fordert seit Mai (!) die Dienstbehörde zu entsprechenden Maßnahmen auf. Offensichtlich sind hier absolute IT-Profis am Werk (hoffentlich nicht dieselben wie bei WISION), die es nach einem halben Jahr noch immer nicht geschafft haben die Software entsprechend zu adaptieren. Leidtragende sind die jungen KollegInnen, denen Bestandteile ihres Gehalts vorenthalten werden. Konferenz für Wiener LehrerInnen zur aktuellen Flüchtlingssituation Am 12.11. fand an der Pädagogischen Hochschule Wien eine Konferenz für LehrerInnen zur aktuellen Situation der Flüchtlinge und die Auswirkungen auf das Schulsystem statt. Bundesministerin Heinisch-Hosek glänzte durch Abwesenheit und die Flüchtlingsbeauftragte des apflspalten 12/2015 12 Jede Sprosse steht für eine Frage, eine FrauenSchul-Frage. Wenn Du jeden Tag eine Frage richtig beantwortet hast, bist du schließlich fit für den Unterricht mit Frauen-Schule-Know-How für 2016! Neuer Stadtschulratspräsident Der 38-jährige Jürgen Czernohorszky löst Susanne Brandsteidl an der Spitze des Stadtschulrats ab. Der Gemeinderat engagierte sich in der Österreichischen HochschülerInnenschaft, im Bildungsausschuss des Gemeinderats, war Fraktionsführer im Stadtschulratskollegium für Bildung und seit 2011 Bundesgeschäftsführer der Kinderfreunde. Das "Reformpapier" beurteilt er in einem Interview mit dem Standard als Weichenstellung und eindeutigen Schritt nach vorne. Ein anderes Bild ist das Labyrinth. Für Jacques Attali ist das Labyrinth "die letzte Botschaft, welche die Nomaden den Sesshaften übermittelt haben, als hätten sie geahnt, dass ihre fernen Abkömmlinge eines Tages, nachdem sie unfreiwillig wieder zu Nomaden werden, in diesen vergessenen Zeichnungen die Wege der Weisheit werden suchen müssen, die für ihre Zukunft notwendig sind." Das Labyrinth als kodierte Botschaft in allen Weltgegenden und quer durch die Menschheitsgeschichte vom Paläolithikum bis in die Moderne zu entdecken, ist auch eine interessante Überlegung. Helmut Breit apflug - Personalvertreter 4.IB Quiz Nun zu den Fragen: Frauen und Schule 1.Sprosse Aufgrund eines Ministerialerlasses können Mädchen die Matura als Externistinnen an einem Knabengymnasium ablegen, allerdings berechtigt sie die Reifeprüfung nicht zu einem ordentlichen Hochschulstudium. Wann war das? Am Jahresende einen Rückblick zu machen, kann zu Erkenntnissen und Erhellungen führen. Ob dies nun den persönlichen Lebensweg, Berufsweg oder politische Aspekte betrifft. Ich nehme den Moment am Schopf. Gegenwärtig sind die Themen Flucht/Wanderbewegungen/Weltanschauungen in unser Aufmerksamkeitszentrum gerückt. Und damit auch das Thema „Frauen“. 2.Sprosse 1892: Der Verein für erweiterte Frauenbildung gründet in Wien das erste Mädchengymnasium auf dem Gebiet des heutigen Österreich. Wo war dieses Mädchengymnasium? Hier lade ich Dich zu geistig - sportlicher Bewegung ein. Als Symbol kann diese Leiter mit 14 Sprossen dienen: Sprosse für Sprosse, die FrauenSchule-Zeit-Leiter hinauf. 3.Sprosse Ab 1901 enthält auch das Maturazeugnis von Maturantinnen nun den Vermerk "Reif zum Besuch einer Universität". Zu diesem Zeitpunkt stehen ihnen nur die philosophische (seit 1897) und seit 1900 die medizinische Fakultät (inkl. Pharmazie) offen. Ab 1919 hatten Frauen Zutritt zur juridischen Fakultät, zur Tierärztlichen 13 apflspalten 12/2015 Hochschule, zur Technischen Hochschule und zur neu gegründeten Hochschule für Welthandel, Ab wann hatten Frauen Zutritt zur Akademie der bildenden Künste? 9. Sprosse 1984 fand das Unterrichtsprinzip "Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern" Eingang in die Lehrpläne der Handelsakademien, Handelsschulen und Kollegs für Kindergartenpädagogik. Wie viele Jahre dauerte es, bis dieses Prinzip auch in die Lehrpläne der Hauptschulen fand? 4.Sprosse 1920 kommt es zur neuerliche Einführung des Zölibats für Lehrerinnen. Was bedeutet dieses? 5.Sprosse In welcher Zeit bedurfte die Zulassung von Mädchen an Gymnasien der ministeriellen Genehmigung? 10.Sprosse Welches Ziel soll mit diesem Unterrichtsprinzip erreicht werden? 11.Sprosse Was bedeutet „sex“ und was „gender“? 12.Sprosse Bewusstmachung von geschlechtsspezifischer Sozialisation/Wahrnehmung von Ursachen und Formen geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung/Erkennen möglicher Beiträge zur Tradierung und Verfestigung von Rollenklischees/Reflexion des eigenen Verhaltens/Bewusstmachen von alltäglichen Formen von Gewalt und Sexismus/Förderung der Bereitschaft zum Abbau von geschlechtsspezifischen Vorurteilen und Benachteiligungen. Machen Sie das tatsächlich ab und zu? 6.Sprosse Wann erfolgte die Einführung der Koedukation an öffentlichen Schulen, wurde die koedukative Unterrichtsführung zum Regelfall mit Ausnahmen? 13.Sprosse Stimmt der Satz: „Kinder trauen sich Berufe eher zu, wenn sie auch in weiblicher Form ausgesprochen werden.“? 7.Sprosse "Geometrisches Zeichnen" ist nicht länger nur für Buben, sondern auch für Mädchen Pflichtfach in Hauptschulen. Seit wann ist das so? 14.Sprosse Was wäre die gendergerechte Formulierung für: „Das muss jeder wissen!“ ? Schicke Deine Antworten bis 9.1.2016 an [email protected]. Aus den Zusendungen mit allen richtigen Antworten werden 3 GewinnerInnen gezogen. Die Lösungen werden ab 9.1.2016 auf www.apflug.at/ veröffentlicht. 8.Sprosse 1987 wurde zum ersten Mal eine Frau zur Unterrichtsministerin bestellt. Wie hieß diese? apflspalten 12/2015 Ilse Seifried apflug - Personalvertreterin 17.IB 14 Neue Parteien braucht das Land Aus einem Projekt der 4.Klassen in der WMS Kauergasse, Wien 15 15 apflspalten 12/2015 Gabriele Bogdan Personalvertreterin 6.IB. Mitglied im ZA [email protected] Tel: 0660/7697586 Helmut Breit Elisabeth Hortensky Personalvertreter 4.IB. [email protected] Tel: 0680/1124554 Personalvertreterin 4.IB. [email protected] Tel.: 0699/17861239 Gabriele Leitner Trixi Halama Markus Strickner Personalvertreterin 4.IB. [email protected] Tel: 01/8923541/211 Personalvertreterin 5.IB. [email protected] Tel: 0699/19232800 Personalvertreter 6.IB. [email protected] Tel: 0680/1173485 Martin Muck Wanda Grünwald Michaela Pollak Personalvertreter 7.IB. [email protected] Personalvertreterin 9.IB. [email protected] Personalvertreterin 16.IB. [email protected] Tel.: 01/8697623/224 Ilse Seifried Susanne Weghofer Barbara Weichinger Personalvertreterin 17.IB. [email protected] Tel: 01/4925760 Personalvertreterin 17.IB. [email protected] Tel.: 0699/81105762 Personalvertreterin 17.IB. [email protected] Tel.: 0681/10853590 Ulli Balassa Andreas Gusel Claudia Astner Personalvertreterin 17.IB. [email protected] Tel: 0699/16601560 Personalvertreter 18.IB. [email protected] Tel.: 0681/20302363 Personalvertreterin 18.IB. [email protected] Tel.: 0650/2468105 Otto Anlanger Elisabeth Klingler Jaroslav Skoda Personalvertreterin 18.IB. [email protected] Personalvertreter 18.IB. [email protected] Tel.: 01/9796024 Personalvertreter 18.IB. ottos.kunstverteiler@ gmail.com Andreas Chvatal Stefanie Lernet Katrin Winkelbauer Mitglied der GÖDBundesleitung [email protected] Personalvertreterin PTS [email protected] GBBA 18.IB. [email protected] Tel: 0664/35 13 139 Impressum: Offenlegung gemäß §23 des Mediengesetzes. Herausgeber: ÖLI-UG Landesgruppe Wien - apflug. 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