ANTRAG auf Fördermittel aus dem Programm "Wohnen in Nachbarschaften" "Soziale Stadt" Der durch das Lokale Forum / die Stadtteilgruppe befürwortete Antrag ist vom Quartiersmanagement mindestens einen Monat vor dem geplanten Beginn des Projekts einzureichen beim: Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Contrescarpe 72 28195 Bremen Antragsteller/-in Name: AG Frauen c/o Arbeitslosenzentrum Tenever Anschrift: Wormser Straße 9, 28325 Bremen Telefon: Telefax: E-Mail: Ansprechpartner/-in: Kooperationspartner/-innen: Antragsteller-ID Gebiet 0421 402068 [email protected] Antje Wagner-Ehlers Mütterzentrum, Haus der Familie und Frauengesundheit in Tenever Programm WiN: Einsatz der Fördermittel mit Bezug zum Schwerpunktgebiet, Programm "Soziale Stadt": Einsatz der Fördermittel nur innerhalb des Fördergebiets Tenever Ort der Maßnahme (Straße, Hausnummer) Start ist im Arbeitslosenzentrum Projektname Frauenschifffahrt Durchführungszeitraum Grundsätzlich beträgt der Zeitraum maximal ein Jahr. Folgeanträge sind möglich. Mit dem Beginn ist bis zur schriftlichen Entscheidung über den Antrag (Zuwendungsbescheid oder Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn) zu warten. Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn kann erfolgen, wenn aus sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen zum u.g. Zeitpunkt begonnen werden muss. Mit dieser Zustimmung ist kein Förderanspruch verbunden, so dass das Finanzierungsrisiko ausschließlich beim Antragsteller liegt. Bei investiven Projekten (i.d.R. Soziale Stadt Projekte), bei denen eine baufachtechnische Zuwendungsprüfung erforderlich ist, wird grundsätzlich kein vorzeitiger Maßnahmebeginn gewährt und kann daher nicht beantragt werden. 01.09.15 Beginn: 30.09.15 Ende: Ich beantrage die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn. Begründung: Projektbeschreibung Die geplante Projektorganisation und Projektdurchführung ist konkret darzustellen. Bei Folgeprojekten sind die erreichten Wirkungen des Vorgängerprojekts zu beschreiben. Es ist anzugeben, wie die Leistungsqualität sichergestellt wird (z.B. Beschreibung der Qualifikation des eingesetzten Personals). Es werden nur Projekte außerhalb der Regelaufgaben der Ressorts gefördert. Ausnahmsweise werden Regelaufgaben nur in Verbindung mit deutlichen Synergieeffekten im Sinne der Ziele der Quartiersentwicklung gefördert. Eine ausführliche Begründung ist erforderlich. Die AG Frauen möchte in diesem Jahr wieder mit 150 Frauen und Kindern auf der Weser einen schönen Tag erleben. Auf diesem Ausflug treffen sich die unterschiedlichsten Frauen aus Tenever. Sie lernen sich einmal anders kennen, fernab des Alltags. Die Unterschiedlichen Kulturen lernen sich kennen und schätzen. Auf der Weser zu fahren, sich den Wind um die Nase ewehen zu lassen ist für die Frauen jedes Jahr wieder ein schönes Erlebnis. Es wird für die Kinder ein Bastelangebot geben, und ein Mitmachtheater wird mit den Frauen zusammen spielen. Für viele Frauen ist es das erste mal überhaupt auf einem Schiff. Durch die Schiffahrt wird die Integration gefördert, Frauen und Kinder, die sich auf der Fahrt begegnen, schaffen eine Verbindung zueinander, die im Alltag Bestand hat, so dass die Kinder zusammen spielen und sich die Frauen vertrauenvoll an die anderen Frauen wenden, wenn es Probleme gibt und Fragen zum Beispiel zur Schule oder zur Kita, zur Erzieheng usw. auftreten. Dieses Vertrauen wird ebenso zu den beteiligten Institutionen aufgebaut. Gerade für Frauen ist es wichtig Anlaufstellenm vor Ort zu haben, um sich Hilfe holen zu können. Die Veranstaltunvg soll einen geschützten Rahmen für Frauen haben, daher sind Jungen nur bis zum Alter von 8 Jahren dabei. Ohne die Unterstützung aus WiN wäre eine derartige Veranstaltung für die Teilnehmerinnen nicht möglich, diese Ausfahrt wirkt den Auswirkungen der Armut in tenever entgegen. Zielgruppen Benennung des Personenkreises, der mit der Förderung vorrangig erreicht werden soll, Mehrfachnennungen sind möglich wie z.B. Migrant/-innen, Alleinerziehende Bitte ankreuzen und (sofern möglich) Anzahl der Nutzer/-innen, Teilnehmer/-innen benennen. Alter/Geschlecht Kinder Jugendliche (ab 14 Jahren) Erwachsene davon: Migrant/-innen Ältere Menschen mit Behinderung Familien Alleinerziehende weitere: männlich weiblich 20 40 100 80 20 5 30 Projektziel Benennung von mindestens zwei Indikatoren, die das angestrebte Ziel qualitativ und quantitativ beschreiben wie z.B. Anzahl der Vermittlungen, Anzahl der Beratungen, Größe der hergestellten Fläche) Mindesten 150 Frauen und Kinder sollen erreicht werden. Es sollen Vor- und Nachberichte in der Presse erscheinen. Angestrebte Wirkung auf das Quartier und Möglichkeiten der Überprüfung Beschreibung der positiven Wirkung auf eine Problemlage im Programmgebiet entsprechend der Vorgaben des Integrierten Handlungskonzeptes Mit diesem Projekt wird dem Schwerpunkt "Armutsbekämpfung" aus dem IHK entsprochen. Handlungsfelder Auswahl eines Handlungsfeldes zur Wirkung gemäß Förderschwerpunkt des Integrierten Handlungskonzepts Nachbarschaftliches Zusammenleben Kleinteilige Nachbarschaften fördern, Soziale Bezüge Schwerpunktgebiet - Umgebung fördern Stadtteilkultur, Sport, Freizeit Quartiersbezogene Kultur- und Freizeitangebote fördern, Quartiersbezogene Sportangebote fördern, Vorhandene (inter)kulturelle Vielfalt als Stärke nutzen, Kulturelle Aktivitäten nutzen, um das Quartier für die restliche Stadt zu öffnen, Kulturelle Qualitäten u. Angebote des Gebietes in der restlichen Stadt präsentieren Soziale Infrastruktur Kleinteilige, wohnblockbez. Einrichtungen u. Orte der soz. Infrastruktur fördern, Quartiersbezogene Einrichtungen der sozialen Infrastruktur fördern, Kleinteilige, wohnblockbezogene Angebote der sozialen Infrastruktur fördern, Quartiersbezogene Angebote der sozialen Infrastruktur fördern Gesundheit Gesundheitsbezogene Einrichtungen erhalten und ausbauen, Gesundheitsbezogene Angebote erhalten und ausbauen Bildung Soziale und kommunikative Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, Gesellschaftliche und kulturelle Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, Außerschulische Bildungsangebote fördern, Übergang von der Schule in den Beruf erleichtern Beschäftigungsperspektiven Beschäftigungsfähigkeit steigern oder herstellen, Gebietsbezogene Verbesserung des Zugangs zum zweiten Arbeitsmarkt, Individuelle Arbeitsmarktperspektiven d. Verbesserung d. Gebietsimage steigern Wirtschaft Lokale Betriebe in Beschäftigung und Qualifizierung einbinden, Zur Vorbereitung und Realisierung von Existenzgründungen beitragen, Aufbau und Stärkung einer lokal vernetzten Betriebsstruktur unterstützen Wohnen, Wohnumfeld, öffentlicher Raum Nutzbarkeit der öffentlichen Räume erhöhen, Nutzbarkeit des Wohnumfeldes erhöhen, Identitätsstiftende Wirkung der öffentlichen Räume erhöhen, Identitätsstiftende Wirkung des Wohnumfeldes erhöhen Umwelt Positive Umwelterfahrungen ermöglichen, Umweltbewusstsein steigern (Energie, Wasser, Abfall), Umweltqualität verbessern Verkehr Quartiersbezogene Verkehrsinfrastruktur qualitativ aufwerten, Verkehrssicherheit erhöhen (u.a. Schulwegsicherung) Öffentlichkeitsarbeit Innenwahrnehmung verbessern, Außenwahrnehmung verbessern Sicherheit Erklärungen Ich erkläre, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde. Ich erkläre, dass die rechtlichen Vorgaben für die Durchführung des Projekts (behördliche Genehmigungen, Zustimmungen von Eigentümern usw.) eingehalten werden. Mir/Uns ist bekannt, dass die Erhebung personenbezogener Daten für die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens erforderlich ist (§ 11 Abs. 1 Bremisches Datenschutzgesetz BremDSG). Es gelten die Auskunfts- und Berichtigungsrechte nach dem BremDSG in der jeweils geltenden Fassung. Mir/Uns ist ferner bekannt, dass zur Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben (vgl. § 3 Datenschutzordnung der Bremischen Bürgerschaft) die Namen der Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger, die Höhe der Zuwendung, der Zuwendungszweck (ggf. mit einer Darstellung der regionalen Zuordnung der Maßnahme) sowie die Zuwendungsart und die Finanzierungsart im Rahmen eines Zuwendungsberichts – sofern überwiegende schutzwürdige Interessen nicht entgegenstehen – veröffentlicht werden. Personenbezogene Daten werden bei der Bezeichnung des Zuwendungs-empfängers/Zuwendungszwecks nur genannt, sofern sie nicht aus Datenschutzgründen zu anonymisieren sind. Dies ist beispielweise der Fall, wenn die Angaben den Zuwendungsempfänger in seiner besonderen persönlichen Situation (gesellschaftliche, familiäre, wirtschaftliche, rechtliche) nachteilig berühren und aus diesem Grund ein Interesse an der Nichtverwendung der Daten besteht. Der Zuwendungsbericht wird auch im Internet veröffentlicht. Ich bin damit einverstanden, dass die Einhaltung der Verpflichtungen sowie die Angaben des Antrages auch an Ort und Stelle überprüft werden können und die o.g. Daten vom Quartiersmanagement für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen. Nach dem am 01. September 2012 in Kraft getretenen Landesmindestlohngesetz gewähren die Freie Hansestadt Bremen und die Gemeinden Bremen und Bremerhaven sowie Einrichtungen im Sinne von § 4 Landesmindestlohngesetz Zuwendungen gem. § 23 LHO nur, wenn sich die Empfänger/-innen verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens den festgelegten Mindestlohn - zurzeit ein Entgelt von 8,80 € (brutto) pro Stunde - zu zahlen. Dementsprechend verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens ein Entgelt von 8,80 € (brutto) je Zeitstunde - zu zahlen. Soweit zutreffend: In meinem/unseren Unternehmen kommt ein Tarifvertrag zur Anwendung, und zwar: Ich bin zum Vorsteuerabzug berechtigt. In diesem Fall sind die sich daraus ergebenden Vorteile im Finanzierungsplan ausgewiesen. Bremen, Unterschrift des/der Antragstellers/-in Das Lokale Forum hat in der Sitzung am zugestimmt. Die genannten Ziele und angestrebten Wirkungen entsprechen den Vorgaben des Integrierten Handlungskonzepts. Bremen, Unterschrift des Quartiersmanagements Anlagen: Finanzierungspläne, Erläuterung der Finanzierungspläne Programm "Wohnen in Nachbarschaften" (Finanzierungsplan für konsumtive und investive Projekte) Kosten 1. Sachausgaben und Investitionen Schifffahrtskosten Theatergruppe Öffentlichkeitsmaterialien Bastelmaterialien 800,00 € 200,00 € 150,00 € 130,00 € 1.280,00 € 2. zu finanzierende Personalausgaben, Honorare etc. Tätigkeit / Aufgabe ggf. Entgeltgr. Stundenwert Tätigkeit / Aufgabe Stunden € € € € € - € (Pauschal) 3. anrechenbare Personalkosten, ehrenamtliche Tätigkeit etc. Tätigkeit / Aufgabe Einstufung* Stundenwert Stunden 3xKinderbetreuung E6 27,00 € 12 4 Pädagogen E9 35,00 € 16 Summe Kosten (= Summe 1. bis 3.) - 324,00 € 560,00 € - € - € - € 884,00 € 2.164,00 € Finanzierung 4. Einnahmen (Eigenmittel, Teilnehmerbeiträge, Spenden, Zuwendungen u.a.) Teilnehmerbeiträge 4€ Erwachsene, Kinder 2 € 480,00 € 480,00 € 5. Zuschuss "Wohnen in Nachbarschaften" (max. 50 % der Kosten) 800,00 € 6. unentgeltliche Arbeitsleistung = o.g. anrechenbare Personalkosten etc. 884,00 € Summe Finanzierung (= Summe 4. bis 6.) 2.164,00 € * Für die anrechenbaren Personalkosten gelten folgende Werte: Beamte A6 A7 A8 A9 A 10 A 11 A 12 A 13 A 14 A 15 A 16 Stundenwert 22,00 € 25,00 € 28,00 € 30,00 € 32,00 € 36,00 € 40,00 € 44,00 € 49,00 € 56,00 € 63,00 € Angestellte E2 E3 E4 E5 E6 E7 E8 E9 E 10 E 11 E 12 E 13 E 14 E 15 Sonstige Leistungen Hilfstätigkeiten / allgemeine Arbeitsleistungen Ehrenamtliche Anleitungstätigkeit aufgrund beruflicher Qualifikation Ehrenamtliche professionelle Tätigkeit Stundenwert 22,00 € 24,00 € 25,00 € 26,00 € 27,00 € 30,00 € 31,00 € 35,00 € 39,00 € 42,00 € 46,00 € 47,00 € 51,00 € 57,00 € Stundenwert 8,80 € 13,00 € 15,00 € Programm "Soziale Stadt" (Finanzierungsplan für investive Projekte) Ausgaben Summe Ausgaben - € - € Zuschuss "Soziale Stadt" - € Summe Einnahmen (inkl. Zuschuss "Soziale Stadt") - € Einnahmen Erläuterung der Finanzierungspläne (gültig für "Wohnen in Nachbarschaften" und "Soziale Stadt") Förderfähig sind die Ausgaben, die zusätzlich durch das Projekt im Durchführungszeitraum entstehen. Es werden nur Zuwendungen auf Ausgabenbasis gewährt. Förderfähig sind Ausgaben für Investitionen, bei denen eine dauerhafte öffentliche Nutzung nach Ende des Durchführungszeitraums sichergestellt ist. Die Kostenermittlung muss mit Belegen und Berechnungen zu den einzelnen Positionen nachvollziehbar erläutert werden. Es muss dargestellt werden, welche Kosten für welchen Leistungsschritt konkret anfallen. Bei Baumaßnahmen sind dies Planungsunterlagen, qualifizierte Kostenschätzungen bzw. Angebote. Die zu erwartende Bauleistung muss vollständig erfasst werden. Es sind alle Einnahmen und Eigenmittel anzugeben. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Der Zuschuss wird nachrangig gegenüber sonstigen Einnahmen und Eigenmitteln gewährt. Die Finanzierung von Folgekosten nach Ende des Durchführungszeitraums muss abgesichert sein. Bei bedingt rückzahlbaren Zuwendungen sind Einnahmen nach Ende des Durchführungszeitraums mitzuteilen. Nur gültig für das Programm "Wohnen in Nachbarschaften" Es können zusätzlich Kosten berücksichtigt werden, die für den Antragsteller tatsächlich entstehen und als Grundfinanzierung eingebracht werden. Dieses sind der unentgeltliche Einsatz von Personal* (siehe Seite 6) und die unentgeltliche Überlassung von Räumen, die sonst anderweitig gegen Mietzahlung genutzt würden. Folgende Ausgaben sind unter besonderen Voraussetzungen förderfähig: Personalausgaben/Honorare, wenn durch die Eingruppierung/Vergütung keine Besserstellung gegenüber den Regelungen des öffentlichen Dienstes erfolgt Lebensmittel für das Projekt, sofern sie zum Erreichen des Projektziels erforderlich sind und die Teilnehmer/-innen einen angemessenen Eigenanteil leisten Ausreisen, wenn diese für das Erreichen eines Projektziels erforderlich sind (Im Bewohnerfonds sind pro Ausreise maximal 250 € zulässig.) Folgende Kosten sind nicht förderfähig: nicht projektbezogene Kosten des Antragstellers, insbesondere die Kosten der Verwaltung (Ausnahme: Verwaltungspauschale im Bewohnerfonds in Höhe von 150 € und bei der Notwendigkeit, zusätzliche Verwaltungsleistungen auf Honorarbasis zu erbringen) Studien, wissenschaftliche Begleitungen, Auswertungen von Projekten, Projektberatungen u.ä. Der Anteil der Förderung aus WiN beträgt maximal 50% der Kosten (Ausnahme: Planungsausgaben sind zu 100% zuschussfähig). Nur gültig für das Programm Soziale Stadt: Im Programm "Soziale Stadt" sind nur Investitionen sowie investitionsvorbereitende und begleitende Ausgaben (z.B. zur Investition gehörende Planungsausgaben) förderfähig. Aufgabenschwerpunkt Antragskurzfassung 1 2 Nr. Projektbezeichnung Durchführungszeitraum Antragsteller/-in a) Frauenschifffahrt b) 01.09.2015 - 30.09.2015 c) AG Frauen c/o Arbeitslosenzentrum Tenever bei Antragstellung auszufüllen bei Projektabschluss auszufüllen … 3 Handlungsfeld Nachbarschaftliches Zusammenleben Datum: 4 Kosten und Zuschuss WiN 2.164,00 € Kosten 800,00 € Zuschuss Soziale Stadt - € Ausgaben - € Zuschuss 5 Projektziele Mindesten 150 Frauen und Kinder sollen erreicht werden. Es sollen Vor- und Nachberichte in der Presse erscheinen. 00.01.1900 6 Zielerreichung
© Copyright 2024 ExpyDoc