Frauenschiffahrt

ANTRAG
auf Fördermittel aus dem Programm
"Wohnen in Nachbarschaften"
"Soziale Stadt"
Der durch das Lokale Forum / die Stadtteilgruppe befürwortete Antrag ist vom Quartiersmanagement mindestens einen
Monat vor dem geplanten Beginn des Projekts einzureichen beim:
Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Antragsteller/-in
Name:
AG Frauen c/o Arbeitslosenzentrum Tenever
Anschrift:
Wormser Straße 9, 28325 Bremen
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Ansprechpartner/-in:
Kooperationspartner/-innen:
Antragsteller-ID
Gebiet
0421 402068
[email protected]
Antje Wagner-Ehlers
Mütterzentrum, Haus der Familie und Frauengesundheit in
Tenever
Programm WiN: Einsatz der Fördermittel mit Bezug zum Schwerpunktgebiet,
Programm "Soziale Stadt": Einsatz der Fördermittel nur innerhalb des Fördergebiets
Tenever
Ort der Maßnahme (Straße, Hausnummer)
Start ist im Arbeitslosenzentrum
Projektname
Frauenschifffahrt
Durchführungszeitraum
Grundsätzlich beträgt der Zeitraum maximal ein Jahr. Folgeanträge sind möglich. Mit dem Beginn ist bis zur schriftlichen
Entscheidung über den Antrag (Zuwendungsbescheid oder Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn) zu warten. Die
Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn kann erfolgen, wenn aus sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen zum u.g.
Zeitpunkt begonnen werden muss. Mit dieser Zustimmung ist kein Förderanspruch verbunden, so dass das Finanzierungsrisiko
ausschließlich beim Antragsteller liegt.
Bei investiven Projekten (i.d.R. Soziale Stadt Projekte), bei denen eine baufachtechnische Zuwendungsprüfung erforderlich ist,
wird grundsätzlich kein vorzeitiger Maßnahmebeginn gewährt und kann daher nicht beantragt werden.
01.09.15
Beginn:
30.09.15
Ende:
Ich beantrage die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn.
Begründung:
Projektbeschreibung
Die geplante Projektorganisation und Projektdurchführung ist konkret darzustellen. Bei Folgeprojekten sind die erreichten
Wirkungen des Vorgängerprojekts zu beschreiben. Es ist anzugeben, wie die Leistungsqualität sichergestellt wird (z.B. Beschreibung
der Qualifikation des eingesetzten Personals). Es werden nur Projekte außerhalb der Regelaufgaben der Ressorts gefördert.
Ausnahmsweise werden Regelaufgaben nur in Verbindung mit deutlichen Synergieeffekten im Sinne der Ziele der
Quartiersentwicklung gefördert. Eine ausführliche Begründung ist erforderlich.
Die AG Frauen möchte in diesem Jahr wieder mit 150 Frauen und Kindern auf der Weser einen schönen
Tag erleben. Auf diesem Ausflug treffen sich die unterschiedlichsten Frauen aus Tenever. Sie lernen sich
einmal anders kennen, fernab des Alltags. Die Unterschiedlichen Kulturen lernen sich kennen und
schätzen. Auf der Weser zu fahren, sich den Wind um die Nase ewehen zu lassen ist für die Frauen jedes
Jahr wieder ein schönes Erlebnis. Es wird für die Kinder ein Bastelangebot geben, und ein
Mitmachtheater wird mit den Frauen zusammen spielen. Für viele Frauen ist es das erste mal überhaupt
auf einem Schiff. Durch die Schiffahrt wird die Integration gefördert, Frauen und Kinder, die sich auf der
Fahrt begegnen, schaffen eine Verbindung zueinander, die im Alltag Bestand hat, so dass die Kinder
zusammen spielen und sich die Frauen vertrauenvoll an die anderen Frauen wenden, wenn es Probleme
gibt und Fragen zum Beispiel zur Schule oder zur Kita, zur Erzieheng usw. auftreten. Dieses Vertrauen
wird ebenso zu den beteiligten Institutionen aufgebaut. Gerade für Frauen ist es
wichtig Anlaufstellenm vor Ort zu haben, um sich Hilfe holen zu können. Die Veranstaltunvg soll einen
geschützten Rahmen für Frauen haben, daher sind Jungen nur bis zum Alter von 8 Jahren dabei. Ohne
die Unterstützung aus WiN wäre eine derartige Veranstaltung für die Teilnehmerinnen nicht möglich,
diese Ausfahrt wirkt den Auswirkungen der Armut in tenever entgegen.
Zielgruppen
Benennung des Personenkreises, der mit der Förderung vorrangig erreicht werden soll, Mehrfachnennungen sind möglich wie z.B.
Migrant/-innen, Alleinerziehende
Bitte ankreuzen und (sofern möglich) Anzahl der Nutzer/-innen, Teilnehmer/-innen benennen.
Alter/Geschlecht
Kinder
Jugendliche (ab 14 Jahren)
Erwachsene
davon:
Migrant/-innen
Ältere
Menschen mit Behinderung
Familien
Alleinerziehende
weitere:
männlich
weiblich
20
40
100
80
20
5
30
Projektziel
Benennung von mindestens zwei Indikatoren, die das angestrebte Ziel qualitativ und quantitativ beschreiben wie z.B. Anzahl der
Vermittlungen, Anzahl der Beratungen, Größe der hergestellten Fläche)
Mindesten 150 Frauen und Kinder sollen erreicht werden. Es sollen Vor- und Nachberichte in der Presse
erscheinen.
Angestrebte Wirkung auf das Quartier und Möglichkeiten der Überprüfung
Beschreibung der positiven Wirkung auf eine Problemlage im Programmgebiet entsprechend der Vorgaben des Integrierten
Handlungskonzeptes
Mit diesem Projekt wird dem Schwerpunkt "Armutsbekämpfung" aus dem IHK entsprochen.
Handlungsfelder
Auswahl eines Handlungsfeldes zur Wirkung gemäß Förderschwerpunkt des Integrierten Handlungskonzepts
Nachbarschaftliches Zusammenleben
Kleinteilige Nachbarschaften fördern, Soziale Bezüge Schwerpunktgebiet - Umgebung fördern
Stadtteilkultur, Sport, Freizeit
Quartiersbezogene Kultur- und Freizeitangebote fördern, Quartiersbezogene Sportangebote fördern, Vorhandene
(inter)kulturelle Vielfalt als Stärke nutzen, Kulturelle Aktivitäten nutzen, um das Quartier für die restliche Stadt zu
öffnen, Kulturelle Qualitäten u. Angebote des Gebietes in der restlichen Stadt präsentieren
Soziale Infrastruktur
Kleinteilige, wohnblockbez. Einrichtungen u. Orte der soz. Infrastruktur fördern, Quartiersbezogene Einrichtungen
der sozialen Infrastruktur fördern, Kleinteilige, wohnblockbezogene Angebote der sozialen Infrastruktur fördern,
Quartiersbezogene Angebote der sozialen Infrastruktur fördern
Gesundheit
Gesundheitsbezogene Einrichtungen erhalten und ausbauen, Gesundheitsbezogene Angebote erhalten und
ausbauen
Bildung
Soziale und kommunikative Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, Gesellschaftliche und kulturelle Kenntnisse
und Fähigkeiten vermitteln, Außerschulische Bildungsangebote fördern, Übergang von der Schule in den Beruf
erleichtern
Beschäftigungsperspektiven
Beschäftigungsfähigkeit steigern oder herstellen, Gebietsbezogene Verbesserung des Zugangs zum zweiten
Arbeitsmarkt, Individuelle Arbeitsmarktperspektiven d. Verbesserung d. Gebietsimage steigern
Wirtschaft
Lokale Betriebe in Beschäftigung und Qualifizierung einbinden, Zur Vorbereitung und Realisierung von
Existenzgründungen beitragen, Aufbau und Stärkung einer lokal vernetzten Betriebsstruktur unterstützen
Wohnen, Wohnumfeld, öffentlicher Raum
Nutzbarkeit der öffentlichen Räume erhöhen, Nutzbarkeit des Wohnumfeldes erhöhen, Identitätsstiftende Wirkung
der öffentlichen Räume erhöhen, Identitätsstiftende Wirkung des Wohnumfeldes erhöhen
Umwelt
Positive Umwelterfahrungen ermöglichen, Umweltbewusstsein steigern (Energie, Wasser, Abfall), Umweltqualität
verbessern
Verkehr
Quartiersbezogene Verkehrsinfrastruktur qualitativ aufwerten, Verkehrssicherheit erhöhen (u.a.
Schulwegsicherung)
Öffentlichkeitsarbeit
Innenwahrnehmung verbessern, Außenwahrnehmung verbessern
Sicherheit
Erklärungen
Ich erkläre, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde.
Ich erkläre, dass die rechtlichen Vorgaben für die Durchführung des Projekts (behördliche
Genehmigungen, Zustimmungen von Eigentümern usw.) eingehalten werden.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Erhebung personenbezogener Daten für die Bearbeitung des
Zuwendungsverfahrens erforderlich ist (§ 11 Abs. 1 Bremisches Datenschutzgesetz BremDSG). Es gelten die Auskunfts- und Berichtigungsrechte nach dem BremDSG in der
jeweils geltenden Fassung.
Mir/Uns ist ferner bekannt, dass zur Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben (vgl. § 3
Datenschutzordnung der Bremischen Bürgerschaft) die Namen der Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger, die Höhe der Zuwendung, der Zuwendungszweck
(ggf. mit einer Darstellung der regionalen Zuordnung der Maßnahme) sowie die Zuwendungsart
und die Finanzierungsart im Rahmen eines Zuwendungsberichts – sofern überwiegende
schutzwürdige Interessen nicht entgegenstehen – veröffentlicht werden. Personenbezogene
Daten werden bei der Bezeichnung des Zuwendungs-empfängers/Zuwendungszwecks nur
genannt, sofern sie nicht aus Datenschutzgründen zu anonymisieren sind. Dies ist beispielweise
der Fall, wenn die Angaben den Zuwendungsempfänger in seiner besonderen persönlichen
Situation (gesellschaftliche, familiäre, wirtschaftliche, rechtliche) nachteilig berühren und aus
diesem Grund ein Interesse an der Nichtverwendung der Daten besteht. Der
Zuwendungsbericht wird auch im Internet veröffentlicht.
Ich bin damit einverstanden, dass die Einhaltung der Verpflichtungen sowie die Angaben des
Antrages auch an Ort und Stelle überprüft werden können und die o.g. Daten vom
Quartiersmanagement für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen.
Nach dem am 01. September 2012 in Kraft getretenen Landesmindestlohngesetz gewähren die
Freie Hansestadt Bremen und die Gemeinden Bremen und Bremerhaven sowie Einrichtungen
im Sinne von § 4 Landesmindestlohngesetz Zuwendungen gem. § 23 LHO nur, wenn sich die
Empfänger/-innen verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens den
festgelegten Mindestlohn - zurzeit ein Entgelt von 8,80 € (brutto) pro Stunde - zu zahlen.
Dementsprechend verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern mindestens ein Entgelt von 8,80 € (brutto) je Zeitstunde - zu zahlen.
Soweit zutreffend:
In meinem/unseren Unternehmen kommt ein Tarifvertrag zur Anwendung, und zwar:
Ich bin zum Vorsteuerabzug berechtigt. In diesem Fall sind die sich daraus ergebenden
Vorteile im Finanzierungsplan ausgewiesen.
Bremen,
Unterschrift des/der Antragstellers/-in
Das Lokale Forum hat in der Sitzung am
zugestimmt.
Die genannten Ziele und angestrebten Wirkungen entsprechen den Vorgaben des
Integrierten Handlungskonzepts.
Bremen,
Unterschrift des Quartiersmanagements
Anlagen:
Finanzierungspläne, Erläuterung der Finanzierungspläne
Programm "Wohnen in Nachbarschaften"
(Finanzierungsplan für konsumtive und investive Projekte)
Kosten
1. Sachausgaben und Investitionen
Schifffahrtskosten
Theatergruppe
Öffentlichkeitsmaterialien
Bastelmaterialien
800,00 €
200,00 €
150,00 €
130,00 €
1.280,00 €
2. zu finanzierende Personalausgaben, Honorare etc.
Tätigkeit / Aufgabe
ggf. Entgeltgr. Stundenwert
Tätigkeit / Aufgabe
Stunden
€
€
€
€
€
-
€
(Pauschal)
3. anrechenbare Personalkosten, ehrenamtliche Tätigkeit etc.
Tätigkeit / Aufgabe
Einstufung*
Stundenwert
Stunden
3xKinderbetreuung
E6
27,00 €
12
4 Pädagogen
E9
35,00 €
16
Summe Kosten (= Summe 1. bis 3.)
-
324,00 €
560,00 €
- €
- €
- €
884,00 €
2.164,00 €
Finanzierung
4. Einnahmen (Eigenmittel, Teilnehmerbeiträge, Spenden, Zuwendungen u.a.)
Teilnehmerbeiträge 4€ Erwachsene, Kinder 2 €
480,00 €
480,00 €
5. Zuschuss "Wohnen in Nachbarschaften" (max. 50 % der Kosten)
800,00 €
6. unentgeltliche Arbeitsleistung = o.g. anrechenbare Personalkosten etc.
884,00 €
Summe Finanzierung (= Summe 4. bis 6.)
2.164,00 €
* Für die anrechenbaren Personalkosten gelten folgende Werte:
Beamte
A6
A7
A8
A9
A 10
A 11
A 12
A 13
A 14
A 15
A 16
Stundenwert
22,00 €
25,00 €
28,00 €
30,00 €
32,00 €
36,00 €
40,00 €
44,00 €
49,00 €
56,00 €
63,00 €
Angestellte
E2
E3
E4
E5
E6
E7
E8
E9
E 10
E 11
E 12
E 13
E 14
E 15
Sonstige Leistungen
Hilfstätigkeiten / allgemeine Arbeitsleistungen
Ehrenamtliche Anleitungstätigkeit aufgrund beruflicher Qualifikation
Ehrenamtliche professionelle Tätigkeit
Stundenwert
22,00 €
24,00 €
25,00 €
26,00 €
27,00 €
30,00 €
31,00 €
35,00 €
39,00 €
42,00 €
46,00 €
47,00 €
51,00 €
57,00 €
Stundenwert
8,80 €
13,00 €
15,00 €
Programm "Soziale Stadt"
(Finanzierungsplan für investive Projekte)
Ausgaben
Summe Ausgaben
-
€
-
€
Zuschuss "Soziale Stadt"
-
€
Summe Einnahmen (inkl. Zuschuss "Soziale Stadt")
-
€
Einnahmen
Erläuterung der Finanzierungspläne (gültig für "Wohnen in Nachbarschaften" und
"Soziale Stadt")
Förderfähig sind die Ausgaben, die zusätzlich durch das Projekt im Durchführungszeitraum
entstehen. Es werden nur Zuwendungen auf Ausgabenbasis gewährt. Förderfähig sind
Ausgaben für Investitionen, bei denen eine dauerhafte öffentliche Nutzung nach Ende des
Durchführungszeitraums sichergestellt ist.
Die Kostenermittlung muss mit Belegen und Berechnungen zu den einzelnen Positionen
nachvollziehbar erläutert werden. Es muss dargestellt werden, welche Kosten für welchen
Leistungsschritt konkret anfallen. Bei Baumaßnahmen sind dies Planungsunterlagen,
qualifizierte Kostenschätzungen bzw. Angebote. Die zu erwartende Bauleistung muss
vollständig erfasst werden.
Es sind alle Einnahmen und Eigenmittel anzugeben.
Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Der Zuschuss wird nachrangig gegenüber
sonstigen Einnahmen und Eigenmitteln gewährt.
Die Finanzierung von Folgekosten nach Ende des Durchführungszeitraums muss abgesichert
sein.
Bei bedingt rückzahlbaren Zuwendungen sind Einnahmen nach Ende des
Durchführungszeitraums mitzuteilen.
Nur gültig für das Programm "Wohnen in Nachbarschaften"
Es können zusätzlich Kosten berücksichtigt werden, die für den Antragsteller tatsächlich
entstehen und als Grundfinanzierung eingebracht werden. Dieses sind der unentgeltliche
Einsatz von Personal* (siehe Seite 6) und die unentgeltliche Überlassung von Räumen, die
sonst anderweitig gegen Mietzahlung genutzt würden.
Folgende Ausgaben sind unter besonderen Voraussetzungen förderfähig:
Personalausgaben/Honorare, wenn durch die Eingruppierung/Vergütung keine
Besserstellung gegenüber den Regelungen des öffentlichen Dienstes erfolgt
Lebensmittel für das Projekt, sofern sie zum Erreichen des Projektziels erforderlich sind und
die Teilnehmer/-innen einen angemessenen Eigenanteil leisten
Ausreisen, wenn diese für das Erreichen eines Projektziels erforderlich sind (Im
Bewohnerfonds sind pro Ausreise maximal 250 € zulässig.)
Folgende Kosten sind nicht förderfähig:
nicht projektbezogene Kosten des Antragstellers, insbesondere die Kosten der Verwaltung
(Ausnahme: Verwaltungspauschale im Bewohnerfonds in Höhe von 150 € und bei der
Notwendigkeit, zusätzliche Verwaltungsleistungen auf Honorarbasis zu erbringen)
Studien, wissenschaftliche Begleitungen, Auswertungen von Projekten, Projektberatungen
u.ä.
Der Anteil der Förderung aus WiN beträgt maximal 50% der Kosten (Ausnahme:
Planungsausgaben sind zu 100% zuschussfähig).
Nur gültig für das Programm Soziale Stadt:
Im Programm "Soziale Stadt" sind nur Investitionen sowie investitionsvorbereitende und begleitende Ausgaben (z.B. zur Investition gehörende Planungsausgaben) förderfähig.
Aufgabenschwerpunkt
Antragskurzfassung
1
2
Nr. Projektbezeichnung
Durchführungszeitraum
Antragsteller/-in
a) Frauenschifffahrt
b) 01.09.2015 - 30.09.2015
c) AG Frauen c/o
Arbeitslosenzentrum Tenever
bei Antragstellung auszufüllen
bei Projektabschluss auszufüllen
…
3
Handlungsfeld
Nachbarschaftliches
Zusammenleben
Datum:
4
Kosten und Zuschuss
WiN
2.164,00 € Kosten
800,00 € Zuschuss
Soziale Stadt
- € Ausgaben
- € Zuschuss
5
Projektziele
Mindesten 150 Frauen und
Kinder sollen erreicht
werden. Es sollen Vor- und
Nachberichte in der Presse
erscheinen.
00.01.1900
6
Zielerreichung