Tagesordnung - Gemeinde Senden

GEMEINDE SENDEN
48308 Senden, 23.11.2015
Mitglieder
des Umweltausschusses
Nachrichtlich:
Mitglieder des Gemeinderates
Zur Sitzung des Umweltausschusses lade ich ein am
Dienstag, 01.12.2015, 18:00 Uhr,
Sitzungsraum 102, Rathaus Senden.
Wiederkehr
Vorsitzender
Tagesordnung:
1.
Öffentliche Sitzung
Vorlage-Nr.
1.1
Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers
233/15
1.2
Vorstellung Nachfolgerin Klimaschutzmanager ab 01.12.2015
234/15
1.3
Bäume im Gemeindegebiet
hier: Fällungs- und Pflegemaßnahmen 2015/2016
235/15
1.4
Abfallentsorgung 2016
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Abfallentsorgung 2016
sowie Beschlussempfehlungen zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Senden und zur Abfall-Gebührensatzung
236/15
1.5
Verein "Kommunen für biologische Vielfalt e.V."
hier: Beratung über Beitritt
237/15
1.6
Bericht über die Durchführung von Ausschussbeschlüssen
1. 7
Mitteilungen der Verwaltung
1.8
Anfragen der Ausschussmitglieder
-2-
2.
Nichtöffentliche Sitzung
2.1
Mitteilungen der Verwaltung
2.2
Anfragen der Ausschussmitglieder
2.3
Veröffentlichung
GEMEINDE SENDEN
DER BÜRGERMEISTER
Sitzungsvorlage Nr.
233/15
Datum:
23.11.2015
FB:
1/11
Az.:
zur Sitzung
des Umweltausschusses
am:
01.12.2015
Bezugsvorlagen-N r.:
IZI
öffentlich
D
nicht öffentlich
TOP 1.1
Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers
Gemäߧ 58 Abs. 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist
über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift zu verfassen.
Für die Fertigung dieser Niederschriften hat der Ausschuss in seiner ersten Sitzung Herrn
Jörg Säckl als Schriftführer und als Stellvertreter Herrn Sebastian Täger bestellt. Letzterer
kann dieses Amt wegen der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Senden nicht mehr
ausüben.
Es wird vorgeschlagen, Herrn Philip Geißler zum stellvertretenden Schriftführer zu bestellen.
Täger
GEMEINDE SENDEN
DER BÜRGERMEISTER
Sitzungsvorlage Nr.
234/15
Datum:
23.11.2015
FB:
1111
Az.:
zur Sitzung
des Umweltausschusses
am:
01.12.2015
Bezugsvorlagen-Nr.:
1:8:1
öffentlich
D
nicht öffentlich
TOP 1.2
Vorstellung Nachfolgerin Klimaschutzmanager ab 01.12.2015
Zum 01.12.2015 wird der bisherige Klimaschutzmanager, Herr Jonas Deuter, ein neues
Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber antreten.
Frau Petra Volmerg wird ab diesem Datum mit den Aufgaben der Klimaschutzmanagerin
der Gemeinde Senden betraut werden und in der Sitzung für Fragen zur Verfügung stehen.
Täger
GEMEINDE SENDEN
DER BüRGERMEISTER
Sitzungsvorlage Nr.
235/15
Datum: 23.11.2015
FB:
IV
Az.:
zur Sitzung
des Umweltausschusses
am:
01.12.2015
Bezugsvorlagen-Nr.:
1Zl
öffentlich
D
nicht öffentlich
TOP 1.3
Bäume im Gemeindegebiet
hier: Fällungs- und Pflegemaßnahmen 2015/2016
Für verschiedene Bäume im Gemeindegebiet ist über eine Fällung sowie über
Pflege- und Sicherungsmaßnahmen zu entscheiden.
Zur Besichtigung der geplanten bzw. beantragten Maßnahmen fand am
21.10.2015 eine Rundfahrt mit Mitgliedern des Umweltausschusses statt. Die
daraus resultierenden Empfehlungen sind in der anliegenden Niederschrift
dargestellt und werden ergänzend in der Sitzung vorgestellt.
Täger
Anlage zur Sitzungsvorlage Nr. 235/15 - Sitzung des Umweltausschusses am 01.12.15
Niederschrift über die Rundfahrt des Umweltausschusses am 21.10.2015
Baumpflege-und -Fällungsmaßnahmen Herbst/Frühjahr 2015/2016
Zeit:
Teilnehmer:
15:30 Uhr -17:30 Uhr
AM
Wiederkehr
AM
Hensel
AM
Jülich
AM
Dr. Kraneburg
AM
Rave
AM
Schulze Mönking
AM
Schulze Tomberge, Georg
stellv. AM Fögeling
svB
Bausch
svB
Frie
Von der Verwaltung:
Herr Oberhaus
Herr Säckl
- Ausschussvorsitzender-
Baum pflege- und fällungsmaßnahmen Herbst/Frühjahr 2015/16 im Gemeindegebiet Senden
Nr. Ortsteii/Straße
Antragsteller
Maßnahmen
Bemerkung
Gemeinde
Senden
Vier Birken zwischen dem Laurentiusfriedhof und dem Altenheim wurden
von einem seitens der Gemeinde Senden beauftragten
Baumsachverständigen begutachtet. Empfehlung auf Beseitigung.
An der Gabel (Schwarzkiefer) ist eine Kronensicherung durchzuführen.
Einfachverbund Drahtseil 4 to ca. 170,00 € und Lichtrauprofil
freischneiden
Die Wurzeln der drei Platanen haben Schäden in der Kanalisation
verursacht und drücken das Pflaster hoch. Es ist geplant, die Platanen zu
beseitigen.
Wie beantragt.
Senden
1a
Spitalweg
Laurentiusfriedhof
1b
2
Mühlenstraße
Lau renti usfried hof
----·--------·------···---
Gemeinde
Senden
Wie beantragt.
Wie beantragt. 1 x Linde als
Ersatz
3a
Rarups Wiese
3b
Rarups Wiese 24
Herr Schilder
4
Kaiverkamp 16
Frau LütkeBrochtrup
5
Hagenkamp 71
Fam. Gomoll
6
Hagenkamp 226
Frau Landwehr
7
Hagenkamp 205
Fam. Grutke
8
Erlengrund 236
Frau Hirschberg
9
Erlengrund 184
Frau Kamp
10
Hiegenbusch 5
Herr Huizen
11
Dornekamp 17
Herr Schütte
Ein Kirschbaum seitlich des Grundstücks hat in diesem Sommer kaum
noch Blätter getragen. Der Anlieger möchte, dass der Baum beseitigt
wird.
Die Wurzeln einer Kastanie haben den Hauptkanal und eine
Hausanschlussleitung völlig zerstört; der Baum musste vom Bauhof
gefällt werden.
Es wird gewünscht, dass die drei Platanen auf dem Spielplatz beseitigt
werden sowie das Wäldchen durchforstet wird. Eine Platane an der
Grundstücksgrenze ist beim letzten Sturm umgefallen (ohne erklärlichen
Grund).
Eine Kastanie hinter ihrem Grundstück verursacht viel Schatten und
Dreck, sodass die Sträucher in ihrem Garten immer wieder kaputt gehen.
Sie möchte, dass der Baum beseitigt wird.
Zwei Haselnussbäume vor dem Grundstück sollen beseitigt und gegen
neue ausgetauscht werden. Der Nachbar hat zugestimmt. Bescheinigung
auf eine Allergie wurde vorgelegt.
Zwei Säulenhainbuchen, die sehr nahe an der Grundstücksgrenze
stehen, verursachen viel Schatten und Dreck. Die Bäume wurden im
Jahr 2010 zurückgeschnitten und haben wieder das alte Ausmaß
erreicht. Es wird gewünscht, die Bäume zu versetzen oder zu beseitigen
und eine Neupflanzung vorzunehmen
Es wird gewünscht, dass die Säulenhainbuche in der Höhe beschnitten
wird, wie bei der Maßnahme gegenüber im Jahre 2015 durchgeführt
wurde (vor Erlengrund 239).
Ein Baum vor ihrem Grundstück verursacht viel Dreck und Schatten. Die
Anliegerin möchte, dass der Baum vor Ihrem Grundstück entfernt wird.
Eine Platane hinter seinem Grundstück zum Gehweg Holtruper Straße
verursacht viel Schatten und Dreck. Die Wurzeln drücken das Pflaster
leicht hoch. Der Anlieger wünscht, dass der Baum beseitigt wird.
Zwei Platanen auf dem Spielplatz Dornekamp verursachen viel Dreck
und drücken außerdem das Pflaster der gemeindlichen Stellplätze sowie
der privaten Zufahrt von dem Grundstück Dornekamp 17 hoch.
Der Anlieger möchte, dass die Platanen beseitigt werden.
-
-
Wie beantragt.
Nur nachrichtlich
Wie beantragt. Eichen nach
Bedarf, Solitäre erhalten.
Vom Stichweg aus Baum 1
bis 3 beschneiden, Nr. 4
entfernen.
Abgelehnt, da sehr viele
Haselnussbäume in der
Nähe sind.
Beide Bäume entfernen,
Rotdorn als
Ersatzpflanzung
Wie beantragt, jedoch mit
Kostenbeteiligung.
Der Baum soll zunächst
beschnitten werden.
Kann auf Kosten des
Antragstellers beschnitten
werden.
Wie beantragt, jedoch
Ersatzpflanzung.
- - -
Ottmarsbocholt
I
12 a Auf der Horst 13a
Herr Vorspahi
12 b Urbanstraße
13
14
Giemens-Hagemann-Str.
Davertschule
Kirchfeld 2
15 a Friedhof St. Urban
Gemeinde
Senden
Herr Suntrup
Gemeinde
Senden
15 b Auf dem Felde
16
Fricke
Holzfeld
Aufgrund einer Erweiterung der Zufahrt möchte der Antragsteller, dass
eine Rotbuche seitlich seiner Grundstückszufahrt beseitigt wird.
Er möchte die Zufahrtssituation neu ordnen.
Eine große Esche an der Urbanstraße gegenüber der Grünfläche
Bushaltestelle ist krank
Die Platane an der Ecke der Davertschule in Ottmarsbocholt drückt das
Mauerwerk am Schulgebäude hoch. Es ist geplant, die Platane zu
beseitigen.
Zwei Säulenhainbuchen vor seinem Haus richten Schäden an Dach und
Grundmauern an (Sämlinge usw.). Ein Baum war bereits trocken und
musste entfern werden. Es wird gewünscht, die Bäume zu beseitigen.
Eine Neupflanzung in dem Bereich ist aufgrund der Platzverhältnisse
nicht möglich.
Eine Roteiche weist am Stammfuß einen Pilzbefall (Riesenporling) auf,
der eine starke Schädigung des Baumes signalisiert. Es ist geplant, die
Roteiche zu beseitigen.
Bei Edeka rein erstes Baumtor rechts in Ordnung links krank und
übernächstes Baumtor sind Bäume kaputt
Wunsch auf Beschneiden einer Eiche aufgrund Photovoltaik war letztes
Jahr beantragt. Antragsteller möchte die Kosten von 250,00 € nicht
tragen und beantragt jetzt eine komplette Beseitigung des Baumes.
Wie beantragt,
Ersatzpflanzung.
Entfernen, Ersatzpflanzung
Wie beantragt,
Ersatzpflanzung.
Wie beantragt, keine
Ersatzpflanzung.
Wie beantragt.
2 Kastanien entfernen.
Ersatzpflanzung Sträucher
evtl. nach Begutachtung 2
weitere Kastanien
entfernen.
Antrag abgelehnt, darf aber
weiterhin auf eigene Kosten
beschneiden.
Allaemein
An einigen Kastanien und Eschen in der Gemeinde Senden ist verstärkt
das Kastanien- und Eschensterben zu erkennen. Bei der Rundfahrt
werden hierzu einige Stellen angefahren (Esche Kirchplatz und
Urbanstraße Ottmarsbocholt, Kastanien Kapelle Broholt und Auf dem
Felde). Über das weitere Vorgehen ist dann zu beraten.
Kastanienkrankheit Minimiermotte und "Pseudomonas syringae"
Eschensterben durch Pilzbefall
Wurde angesprochen und
teilweise besichtigt. Kranke
Bäume sind zu beseitigen.
GEMEINDE
SENDEN
DER BüRGERMEISTER
Sitzungsvorlage Nr.
236/15
Datum: 23.11.2015
FB:
II
Az.:
zur Sitzung
des Umweltausschusses
am:
01.12.2015
Bezugsvorlagen-N r.
~
öffentlich
D·
nicht öffentlich
TOP 1.4
Abfallentsorgung 2016
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Abfallentsorgung
2016 sowie Beschlussempfehlungen zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Gemeinde Senden und zur AbtallGebührensatzung
Die Kalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2016 ist erstellt. Sie wurde auf
Grundlage der Vorjahreskalkulation 2015 und unter Berücksichtigung der Abrechnung der Gebührenkalkulation 2014 vorgenommen.
II.
ABFALLGEBÜHREN
2016
Die jährlichen Abfallgebühren werden auf der Grundlage des § 6 Kommunalabgabengesetz NW (KAG NW) unter Beachtung des Kostendeckungsprinzips kalkuliert.
Bei der Erstellung vorliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 sind auf
Grund der gesetzlichen Regelungen auch entstandene Unterdeckungen aus Vorjahren berücksichtigt worden. Weiterhin sind folgende Kosten, Gebühren und zu
erwartende Erlöse in die Gebührenkalkulation eingeflossen:
1. Gebühren, die an den Kreis Coesfeld zu zahlen sind
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden werden die Erlöse aus der Verwertung der Wertstoffe abzüglich der jeweiligen Aufwendungen seit 2012 direkt zwischen der WBC
GmbH (Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld) und der jeweiligen Kommune abgerechnet.
- 2-
Die nachstehend für 2016 kalkulierten Gebührensätze gelten vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Kreistag.
a) Gebühren für die Abfallverwertung und -beseitigung:
-Rest-/Sperrmüll:
-Bio- /Grünabfälle:
-Altpapier:
- Altholz:
-Altmetall:
- E-Schrott:
- Schadstoffe:
145,00 €/to
65,00 €/to
13,00 €/to
4,00 €/to
99,00 €/to
99,00 €/to
200,00 €/to
(bisher:
(bisher:
(bisher:
(bisher:
(bisher:
(bisher:
(bisher:
145,00 €/to)
66,00 €/to)
13,00 €/to)
4,00 €/to)
99,00 €/to)
99,00/€/to)
200,00 €/to)
b) Grundgebühr für die vorgehaltenen Restmüllgefäße (zum Stand v. 01.07.2015)
Der Gebührensatz des Kreises zur Ermittlung der Grundgebühr für die Restmüllgefäße beträgt 16,50 € je Einheit.
2. Erlöse, die direkt an die Kommunen gezahlt werden
-Altpapier:
98,00 €/to*
(bisher: 85,00 €/to)
-Altmetall:
200,00 €/to
(bisher: 230,00 €/to)
- Kunststoffe
7,50 €/to
(bisher:
5,00 €/to)
- E-Schrott:
- SG 1 (E-Großgeräte):
190,00 €/to
(bisher: 230,00 €/to)
- SG 2 (Kühlgeräte):
80,00 €/to
(bisher: 90,00 €/to)
- SG 3 (IT-Geräte):
82,00 €/to
(bisher: 150,00 €/to)
- SG 5 (E-Kieingeräte ):
(bisher: 225,00 €/to)
180,00 €/to
(SG =Sammelgruppe)
- Elektrokleingerätecontainer 142,50 €/to
(bisher 142,50 €/to)
* Die v. g. Erlöse für die Altpapierverwertung sind am Euwidindex (gemischte
Ballen 1.02) gekoppelt und unterliegen starken Schwankungen. Der Altpapierpreis hat sich von Juli (93,50 €), August (1 05,00 €), September (1 09,50 €) und
Oktober (11 0,20 €) sehr positiv entwickelt.
Der Aufwand für die Entsorgung der Verpackungsabfälle über die gelbe Tonne/gelben Säcke (für Sammlung, Transport und Verwertung) wird über das Duale System finanziert und findet somit keine Berücksichtigung in der Abfallgebührenkalkulation.
3. Entschädigung an das Entsorgungsunternehmen
a) für die Abfallsammlung, den Abfalltransport und die Abfallbehältergestellung
b) für den Betrieb des Wertstoffhofs
c) für den Einsatz des Schadstoffmobils
4. Aufwand- Verwaltung
a) Personalaufwendungen
b) Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
c) Kosten Abfuhrkalender
5. Aufwand- Bauhof
a) Beseitigung wilder Müllablagerungen
b) Häckselaktionen im Frühjahr und Herbst
-3-
Weiterhin ist der vom Gemeinderat beschlossene Gebührenabschlag für die Eigenkompostierung in Höhe von 25,00 € mit eingeflossen.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Veränderungen des Aufwands für die Abfallentsorgung, des Behältervolumens und der Abfallmengen 2015/2016 (Pianwerte) dar.
[ENTWICKLUNG DES AUFWANDS "ABFALLENTSORGUNG"
Aufwand
2015/2016
2015
in€
2016
in €
637.555
128.818
766.373
639.116
117.942
757.058
1.561
-10.876
-9.315
0,24
-8,44
-1,22
455.415
468.533
13.118
2,88
138.900
140.410
1.510
1,08
14.184
608.499
9.710
618.653
-4.474
10.154
-31,54
1,69
40.000
43.100
3.100
7,75
12.000
-1.000
8,33
52.000
11.000
2.200
56.300
4.300
8,29
Aufwand - Bauhof
3.725
1. Beseitigung wilder Müllablagerungen
6.400
2. Häckselaktionen, Frühjahr u. Herbst
Summe -Aufwand -Bauhof:
10.125
Zwischensumme Aufwand
1.416.339
3.725
6.400
10.125
1.442.136
+/-0
+/-0
0
25.797
+/-0,00
+/-0,00
0
1,82
173.362
173.362
159.262
159.262
-14.100
-14.100
-8,13
-8,13
1.258.461
1.282874
24.413
1,94
Gebühren an den Kreis/WBC
1. Verwertung und Beseitigung
2. Grundgebühr
Summe - Kreisgebühren:
Unternehmerentschädigung
1. Sammlung und Transport,
Gefäßgestellungskosten
2. Betrieb des Wertstoffhofes,
Muldengestellungen
3. Schadstoffmobil
Summe -Unternehmerentschädigung
Aufwand- Verwaltung
1. Personalaufwendungen
2. Aufwendungen aus internen
Leis tu ngsbeziehu ngen
3. Kosten Abfuhrkalender
Summe- Aufwand -Verwaltung:
Erlöse vom Kreis/WBC
Abfallverwertung
Zwischensumme- Erlöse:
Gesamtaufwand
(abzgl. Erlöse vom Kreis):
Veränderung Veränderung
in €
in%
Gesamtaufwand ab-/zuzüglich der jeweiligen Rechnungsergebnisse aus Vorvorjahren:
2015
in€
2016
in€
Veränderung
in%
24.413
1,94
1.313874
26.810
2,08
10.135.060 10.425.480
290.420
2,87
1.282874
Gesamtaufwand
zzgl./abzgl. Ergebnis Vorvorjahre:
1.258.461
+28.603
+ 31.000
Gesamtaufwand nach Verrechnung:
1.287064
Jahres{Restmüll-) behältervolumen {in Litern):
Veränderung
in€
- 4-
VERÄNDERUNG DER KALKULIERTEN ABFALL-/WERTSTOFFMENGEN
2015/2016
Art
Restmüll
Bioabfälle
Papierabfälle
Kalkulierte Mengen Kalkulierte Mengen Veränderung Veränderung
in%
in 2015
in2016
in to
in to
in to
1.450
1.525
75
5,17
100
2,77
3.600
3.700
(ohne DSD-Anteil)
1.300
470
27
800
530
90
180
15
31
Sperrmüll
Kunststoffsperrmüll
Grünabfälle
Altholz
Altmetall
E-Schrott *
Schadstoffe
Elektrokleingeräte
1.210
460
27
900
530
90
176
17
8
-90
-10
+/-0
100
+1-0
+1-0
-4
2
-23
-6,92
-2,13
+/-0
12,5
+/-0
+/-0
-2,22
13,33
-74,19
GEBÜHRENBEMESSUNG- ERHEBUNG EINER GRUNDGEBÜHR
i. S. v. § 6 Abs. 3 Satz 3 KAG NRW
ln der folgenden Übersicht sind die Anteile der fixen und variablen Kosten der Abfallentsorgung 2016 lt. Gebührenkalkulation dargestellt.
Abfallentsorgung 2016
Fixkosten
Variable Kosten
(Abfallmengenunabhängige Kosten)
(Abfallmengenabhängige Kosten)
Grundgebühr Kreis Coe
Behälterleerungen
Behältergestellungen
Betrieb Wertstoffhof
Schadstoffmobil
Personalaufwendungen
Interne Leistungsbez.
Häckseltermine Bauhof
in €
117.942,00
276.634,00
43.843,00
108.401,00
9.710,00
43.100,00
11.000,00
4.000,00
614.630,00
Summe Fix- und variable Kosten:
Gesamtvolumen Restmüllbehälter:
Gesamtbestand Restmüllbehälter:
Gebühren für Verwertung
Abfallbeförderung
Muldentransporte
Mehrmengentransporte
Beseitigung wilder Müll
Häckselgutverwertung
1.439.933,00 €
10.425.480 I
6.040 Gef.
I Berechnung Grundgebühr von Fixkosten
Ansatz von 30% Fixkosten:
184.389,00 €
entspricht einem Fixkosten/Literpreis von
0,0177 €/I
entspricht einem Betrag je RM-Gefäß von:
30,53 €
Grundgebühr:
31,00 €
in€
639.116,00
148.055,00
24.186,00
7.821,00
3.725,00
2.400,00
825.303,00
- 5-
!vergleich der kalkulierten Abfallgebühren 2016 mit den Abfallgebühren 2015
>
>
>
Gebührenabschlag für Eigenkompostierer (ohne Biotonne)
im Innen- und Außenbereich: 25,00 €/a
seit 01.01.2009: Innen- u. Außenbereich mit Biotonne
seit 01.01.2009: Gesamtkalkulation für Innen- u. Außenbereich
Kalkulation mit 31 € Grundgebühr (30% des Fixkostenanteils 2016)
80 I
120 I
240 I
1.100 I 4-wtl.
1.1 00 I 2-wtl.
1.100 I 1xwtl.
2015
2016
Gebührensatz
in€
Gebührensatz
in €
145,00
202,00
373,00
1.598,00
3.166,00
6300,00
145,00
202,00
373,00
1.598,00
3.166,00
6.300,00
Unterschied
in%
Unterschied
in€
+/+/+/+/+/+/-
0
0
0
0
0
0
+/- 0
+/- 0
+/- 0
+/- 0
+/- 0
+/- 0
Anmerkungen/Begründungen:
-Sämtliche Gebührensätze können auf dem Vorjahresniveau (Plan 2015) gehalten
werden.
- Im Vergleich zum Vorjahr ist insgesamt ein Rückgang bei den Verwertungsgebühren, die an den Kreis zu entrichten sind, zu verzeichnen. Wie bereits im letzten Jahr berichtet, ist Mitte 2013 von den WBC GmbH, die neue Biogasanlage in
Betrieb genommen worden. Aus diesem Grunde sanken bereits für 2014 und
2015 die Gebühren für Bio- bzw. Grünabfälle. Für 2016 ergibt sich eine weitere
Senkung um einen Euro auf 65,00 Euro je Tonne.
- Die Erlöslage hat sich entgegen der Erwartungen negativ entwickelt. Die prognostizierten Verwertungserlöse sind, wie die Aufstellung auf der Seite 2 zeigt, besonders bei Elektroschrott weiter deutlich gesunken. Durch diese Entwicklung
wird der positive Effekt aus den gesenkten Verwertungsgebühren, die an den
Kreis Coesfeld zu entrichten sind, kompensiert.
- ln die Gebührenkalkulation 2016 sind auch die Abrechnungen von Unterdeckungen aus den Jahren 2013 und 2014 mit einem Teilbetrag eingeflossen. Dieser
Abrechnungsbetrag wirkt sich in 2016 mit rd. 31.000 Euro belastend aus.
Die Kalkulation zur Abfallgebühr 2016 ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.
Die in den Berechnungen ausgewiesenen Gebühren entsprechen dem Kastendeckungsprinzip des § 6 KAG NW. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Gebührenkalkulation 2016 unter den dargestellten Faktoren keine Veränderung des Literpreises ergeben hat.
Sofern die derzeitigen Gebührensätze beibehalten werden, ergibt die Kalkulation
für 2016 daher ein minimales Defizit von rd. 350.- € bzw. 0,03 %. Im Rahmen des
Gesamtvolumens der Gebührenkalkulation handelt es sich nach der Rechtspre-
- 6-
chung um einen tolerierbaren Wert. Eine Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Senden wäre in diesem Fall nicht erforderlich.
Dem Umweltausschuss wird vorgeschlagen, dem Haupt- und Finanzausschuss die
Abfallgebührenkalkulation zur Kenntnis zu geben und eine entsprechende Beschlussempfehlung zur Beibehaltung der Abfallgebühren für das Jahr 2016 auszusprechen.
Täger
GEMEINDE SENDEN
DER BüRGERMEISTER
Sitzungsvorlage Nr.
237/15
Datum:
23.11.2015
Fachbereich:
II
Az.:
zur Sitzung
am:
des Umweltausschusses
Bezugsvorlagen-N r.:
1Zl
öffentlich
D
nicht öffentlich
TOP 1.5
01.12.2015
112/15
Verein "Kommunen für biologische Vielfalt e.V."
hier: Beratung über Beitritt
ln der letzten Sitzung des Umweltausschusses am 11.06.2015 wurde der Verein
und dessen Zielsetzung bereits kurz vorgestellt (siehe Sitzungsvorlage 112/15).
Es wurde vereinbart, das Thema eines Beitritts zunächst in den jeweiligen Fraktionen zu beraten, um es dann in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses erneut zu behandeln.
Täger