GEMEINDE SENDEN 48308 Senden, 23.11.2015 Mitglieder des Umweltausschusses Nachrichtlich: Mitglieder des Gemeinderates Zur Sitzung des Umweltausschusses lade ich ein am Dienstag, 01.12.2015, 18:00 Uhr, Sitzungsraum 102, Rathaus Senden. Wiederkehr Vorsitzender Tagesordnung: 1. Öffentliche Sitzung Vorlage-Nr. 1.1 Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers 233/15 1.2 Vorstellung Nachfolgerin Klimaschutzmanager ab 01.12.2015 234/15 1.3 Bäume im Gemeindegebiet hier: Fällungs- und Pflegemaßnahmen 2015/2016 235/15 1.4 Abfallentsorgung 2016 hier: Beratung und Beschlussfassung über die Abfallentsorgung 2016 sowie Beschlussempfehlungen zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Senden und zur Abfall-Gebührensatzung 236/15 1.5 Verein "Kommunen für biologische Vielfalt e.V." hier: Beratung über Beitritt 237/15 1.6 Bericht über die Durchführung von Ausschussbeschlüssen 1. 7 Mitteilungen der Verwaltung 1.8 Anfragen der Ausschussmitglieder -2- 2. Nichtöffentliche Sitzung 2.1 Mitteilungen der Verwaltung 2.2 Anfragen der Ausschussmitglieder 2.3 Veröffentlichung GEMEINDE SENDEN DER BÜRGERMEISTER Sitzungsvorlage Nr. 233/15 Datum: 23.11.2015 FB: 1/11 Az.: zur Sitzung des Umweltausschusses am: 01.12.2015 Bezugsvorlagen-N r.: IZI öffentlich D nicht öffentlich TOP 1.1 Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers Gemäߧ 58 Abs. 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift zu verfassen. Für die Fertigung dieser Niederschriften hat der Ausschuss in seiner ersten Sitzung Herrn Jörg Säckl als Schriftführer und als Stellvertreter Herrn Sebastian Täger bestellt. Letzterer kann dieses Amt wegen der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Senden nicht mehr ausüben. Es wird vorgeschlagen, Herrn Philip Geißler zum stellvertretenden Schriftführer zu bestellen. Täger GEMEINDE SENDEN DER BÜRGERMEISTER Sitzungsvorlage Nr. 234/15 Datum: 23.11.2015 FB: 1111 Az.: zur Sitzung des Umweltausschusses am: 01.12.2015 Bezugsvorlagen-Nr.: 1:8:1 öffentlich D nicht öffentlich TOP 1.2 Vorstellung Nachfolgerin Klimaschutzmanager ab 01.12.2015 Zum 01.12.2015 wird der bisherige Klimaschutzmanager, Herr Jonas Deuter, ein neues Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber antreten. Frau Petra Volmerg wird ab diesem Datum mit den Aufgaben der Klimaschutzmanagerin der Gemeinde Senden betraut werden und in der Sitzung für Fragen zur Verfügung stehen. Täger GEMEINDE SENDEN DER BüRGERMEISTER Sitzungsvorlage Nr. 235/15 Datum: 23.11.2015 FB: IV Az.: zur Sitzung des Umweltausschusses am: 01.12.2015 Bezugsvorlagen-Nr.: 1Zl öffentlich D nicht öffentlich TOP 1.3 Bäume im Gemeindegebiet hier: Fällungs- und Pflegemaßnahmen 2015/2016 Für verschiedene Bäume im Gemeindegebiet ist über eine Fällung sowie über Pflege- und Sicherungsmaßnahmen zu entscheiden. Zur Besichtigung der geplanten bzw. beantragten Maßnahmen fand am 21.10.2015 eine Rundfahrt mit Mitgliedern des Umweltausschusses statt. Die daraus resultierenden Empfehlungen sind in der anliegenden Niederschrift dargestellt und werden ergänzend in der Sitzung vorgestellt. Täger Anlage zur Sitzungsvorlage Nr. 235/15 - Sitzung des Umweltausschusses am 01.12.15 Niederschrift über die Rundfahrt des Umweltausschusses am 21.10.2015 Baumpflege-und -Fällungsmaßnahmen Herbst/Frühjahr 2015/2016 Zeit: Teilnehmer: 15:30 Uhr -17:30 Uhr AM Wiederkehr AM Hensel AM Jülich AM Dr. Kraneburg AM Rave AM Schulze Mönking AM Schulze Tomberge, Georg stellv. AM Fögeling svB Bausch svB Frie Von der Verwaltung: Herr Oberhaus Herr Säckl - Ausschussvorsitzender- Baum pflege- und fällungsmaßnahmen Herbst/Frühjahr 2015/16 im Gemeindegebiet Senden Nr. Ortsteii/Straße Antragsteller Maßnahmen Bemerkung Gemeinde Senden Vier Birken zwischen dem Laurentiusfriedhof und dem Altenheim wurden von einem seitens der Gemeinde Senden beauftragten Baumsachverständigen begutachtet. Empfehlung auf Beseitigung. An der Gabel (Schwarzkiefer) ist eine Kronensicherung durchzuführen. Einfachverbund Drahtseil 4 to ca. 170,00 € und Lichtrauprofil freischneiden Die Wurzeln der drei Platanen haben Schäden in der Kanalisation verursacht und drücken das Pflaster hoch. Es ist geplant, die Platanen zu beseitigen. Wie beantragt. Senden 1a Spitalweg Laurentiusfriedhof 1b 2 Mühlenstraße Lau renti usfried hof ----·--------·------···--- Gemeinde Senden Wie beantragt. Wie beantragt. 1 x Linde als Ersatz 3a Rarups Wiese 3b Rarups Wiese 24 Herr Schilder 4 Kaiverkamp 16 Frau LütkeBrochtrup 5 Hagenkamp 71 Fam. Gomoll 6 Hagenkamp 226 Frau Landwehr 7 Hagenkamp 205 Fam. Grutke 8 Erlengrund 236 Frau Hirschberg 9 Erlengrund 184 Frau Kamp 10 Hiegenbusch 5 Herr Huizen 11 Dornekamp 17 Herr Schütte Ein Kirschbaum seitlich des Grundstücks hat in diesem Sommer kaum noch Blätter getragen. Der Anlieger möchte, dass der Baum beseitigt wird. Die Wurzeln einer Kastanie haben den Hauptkanal und eine Hausanschlussleitung völlig zerstört; der Baum musste vom Bauhof gefällt werden. Es wird gewünscht, dass die drei Platanen auf dem Spielplatz beseitigt werden sowie das Wäldchen durchforstet wird. Eine Platane an der Grundstücksgrenze ist beim letzten Sturm umgefallen (ohne erklärlichen Grund). Eine Kastanie hinter ihrem Grundstück verursacht viel Schatten und Dreck, sodass die Sträucher in ihrem Garten immer wieder kaputt gehen. Sie möchte, dass der Baum beseitigt wird. Zwei Haselnussbäume vor dem Grundstück sollen beseitigt und gegen neue ausgetauscht werden. Der Nachbar hat zugestimmt. Bescheinigung auf eine Allergie wurde vorgelegt. Zwei Säulenhainbuchen, die sehr nahe an der Grundstücksgrenze stehen, verursachen viel Schatten und Dreck. Die Bäume wurden im Jahr 2010 zurückgeschnitten und haben wieder das alte Ausmaß erreicht. Es wird gewünscht, die Bäume zu versetzen oder zu beseitigen und eine Neupflanzung vorzunehmen Es wird gewünscht, dass die Säulenhainbuche in der Höhe beschnitten wird, wie bei der Maßnahme gegenüber im Jahre 2015 durchgeführt wurde (vor Erlengrund 239). Ein Baum vor ihrem Grundstück verursacht viel Dreck und Schatten. Die Anliegerin möchte, dass der Baum vor Ihrem Grundstück entfernt wird. Eine Platane hinter seinem Grundstück zum Gehweg Holtruper Straße verursacht viel Schatten und Dreck. Die Wurzeln drücken das Pflaster leicht hoch. Der Anlieger wünscht, dass der Baum beseitigt wird. Zwei Platanen auf dem Spielplatz Dornekamp verursachen viel Dreck und drücken außerdem das Pflaster der gemeindlichen Stellplätze sowie der privaten Zufahrt von dem Grundstück Dornekamp 17 hoch. Der Anlieger möchte, dass die Platanen beseitigt werden. - - Wie beantragt. Nur nachrichtlich Wie beantragt. Eichen nach Bedarf, Solitäre erhalten. Vom Stichweg aus Baum 1 bis 3 beschneiden, Nr. 4 entfernen. Abgelehnt, da sehr viele Haselnussbäume in der Nähe sind. Beide Bäume entfernen, Rotdorn als Ersatzpflanzung Wie beantragt, jedoch mit Kostenbeteiligung. Der Baum soll zunächst beschnitten werden. Kann auf Kosten des Antragstellers beschnitten werden. Wie beantragt, jedoch Ersatzpflanzung. - - - Ottmarsbocholt I 12 a Auf der Horst 13a Herr Vorspahi 12 b Urbanstraße 13 14 Giemens-Hagemann-Str. Davertschule Kirchfeld 2 15 a Friedhof St. Urban Gemeinde Senden Herr Suntrup Gemeinde Senden 15 b Auf dem Felde 16 Fricke Holzfeld Aufgrund einer Erweiterung der Zufahrt möchte der Antragsteller, dass eine Rotbuche seitlich seiner Grundstückszufahrt beseitigt wird. Er möchte die Zufahrtssituation neu ordnen. Eine große Esche an der Urbanstraße gegenüber der Grünfläche Bushaltestelle ist krank Die Platane an der Ecke der Davertschule in Ottmarsbocholt drückt das Mauerwerk am Schulgebäude hoch. Es ist geplant, die Platane zu beseitigen. Zwei Säulenhainbuchen vor seinem Haus richten Schäden an Dach und Grundmauern an (Sämlinge usw.). Ein Baum war bereits trocken und musste entfern werden. Es wird gewünscht, die Bäume zu beseitigen. Eine Neupflanzung in dem Bereich ist aufgrund der Platzverhältnisse nicht möglich. Eine Roteiche weist am Stammfuß einen Pilzbefall (Riesenporling) auf, der eine starke Schädigung des Baumes signalisiert. Es ist geplant, die Roteiche zu beseitigen. Bei Edeka rein erstes Baumtor rechts in Ordnung links krank und übernächstes Baumtor sind Bäume kaputt Wunsch auf Beschneiden einer Eiche aufgrund Photovoltaik war letztes Jahr beantragt. Antragsteller möchte die Kosten von 250,00 € nicht tragen und beantragt jetzt eine komplette Beseitigung des Baumes. Wie beantragt, Ersatzpflanzung. Entfernen, Ersatzpflanzung Wie beantragt, Ersatzpflanzung. Wie beantragt, keine Ersatzpflanzung. Wie beantragt. 2 Kastanien entfernen. Ersatzpflanzung Sträucher evtl. nach Begutachtung 2 weitere Kastanien entfernen. Antrag abgelehnt, darf aber weiterhin auf eigene Kosten beschneiden. Allaemein An einigen Kastanien und Eschen in der Gemeinde Senden ist verstärkt das Kastanien- und Eschensterben zu erkennen. Bei der Rundfahrt werden hierzu einige Stellen angefahren (Esche Kirchplatz und Urbanstraße Ottmarsbocholt, Kastanien Kapelle Broholt und Auf dem Felde). Über das weitere Vorgehen ist dann zu beraten. Kastanienkrankheit Minimiermotte und "Pseudomonas syringae" Eschensterben durch Pilzbefall Wurde angesprochen und teilweise besichtigt. Kranke Bäume sind zu beseitigen. GEMEINDE SENDEN DER BüRGERMEISTER Sitzungsvorlage Nr. 236/15 Datum: 23.11.2015 FB: II Az.: zur Sitzung des Umweltausschusses am: 01.12.2015 Bezugsvorlagen-N r. ~ öffentlich D· nicht öffentlich TOP 1.4 Abfallentsorgung 2016 hier: Beratung und Beschlussfassung über die Abfallentsorgung 2016 sowie Beschlussempfehlungen zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Senden und zur AbtallGebührensatzung Die Kalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2016 ist erstellt. Sie wurde auf Grundlage der Vorjahreskalkulation 2015 und unter Berücksichtigung der Abrechnung der Gebührenkalkulation 2014 vorgenommen. II. ABFALLGEBÜHREN 2016 Die jährlichen Abfallgebühren werden auf der Grundlage des § 6 Kommunalabgabengesetz NW (KAG NW) unter Beachtung des Kostendeckungsprinzips kalkuliert. Bei der Erstellung vorliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 sind auf Grund der gesetzlichen Regelungen auch entstandene Unterdeckungen aus Vorjahren berücksichtigt worden. Weiterhin sind folgende Kosten, Gebühren und zu erwartende Erlöse in die Gebührenkalkulation eingeflossen: 1. Gebühren, die an den Kreis Coesfeld zu zahlen sind Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden werden die Erlöse aus der Verwertung der Wertstoffe abzüglich der jeweiligen Aufwendungen seit 2012 direkt zwischen der WBC GmbH (Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld) und der jeweiligen Kommune abgerechnet. - 2- Die nachstehend für 2016 kalkulierten Gebührensätze gelten vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Kreistag. a) Gebühren für die Abfallverwertung und -beseitigung: -Rest-/Sperrmüll: -Bio- /Grünabfälle: -Altpapier: - Altholz: -Altmetall: - E-Schrott: - Schadstoffe: 145,00 €/to 65,00 €/to 13,00 €/to 4,00 €/to 99,00 €/to 99,00 €/to 200,00 €/to (bisher: (bisher: (bisher: (bisher: (bisher: (bisher: (bisher: 145,00 €/to) 66,00 €/to) 13,00 €/to) 4,00 €/to) 99,00 €/to) 99,00/€/to) 200,00 €/to) b) Grundgebühr für die vorgehaltenen Restmüllgefäße (zum Stand v. 01.07.2015) Der Gebührensatz des Kreises zur Ermittlung der Grundgebühr für die Restmüllgefäße beträgt 16,50 € je Einheit. 2. Erlöse, die direkt an die Kommunen gezahlt werden -Altpapier: 98,00 €/to* (bisher: 85,00 €/to) -Altmetall: 200,00 €/to (bisher: 230,00 €/to) - Kunststoffe 7,50 €/to (bisher: 5,00 €/to) - E-Schrott: - SG 1 (E-Großgeräte): 190,00 €/to (bisher: 230,00 €/to) - SG 2 (Kühlgeräte): 80,00 €/to (bisher: 90,00 €/to) - SG 3 (IT-Geräte): 82,00 €/to (bisher: 150,00 €/to) - SG 5 (E-Kieingeräte ): (bisher: 225,00 €/to) 180,00 €/to (SG =Sammelgruppe) - Elektrokleingerätecontainer 142,50 €/to (bisher 142,50 €/to) * Die v. g. Erlöse für die Altpapierverwertung sind am Euwidindex (gemischte Ballen 1.02) gekoppelt und unterliegen starken Schwankungen. Der Altpapierpreis hat sich von Juli (93,50 €), August (1 05,00 €), September (1 09,50 €) und Oktober (11 0,20 €) sehr positiv entwickelt. Der Aufwand für die Entsorgung der Verpackungsabfälle über die gelbe Tonne/gelben Säcke (für Sammlung, Transport und Verwertung) wird über das Duale System finanziert und findet somit keine Berücksichtigung in der Abfallgebührenkalkulation. 3. Entschädigung an das Entsorgungsunternehmen a) für die Abfallsammlung, den Abfalltransport und die Abfallbehältergestellung b) für den Betrieb des Wertstoffhofs c) für den Einsatz des Schadstoffmobils 4. Aufwand- Verwaltung a) Personalaufwendungen b) Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen c) Kosten Abfuhrkalender 5. Aufwand- Bauhof a) Beseitigung wilder Müllablagerungen b) Häckselaktionen im Frühjahr und Herbst -3- Weiterhin ist der vom Gemeinderat beschlossene Gebührenabschlag für die Eigenkompostierung in Höhe von 25,00 € mit eingeflossen. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Veränderungen des Aufwands für die Abfallentsorgung, des Behältervolumens und der Abfallmengen 2015/2016 (Pianwerte) dar. [ENTWICKLUNG DES AUFWANDS "ABFALLENTSORGUNG" Aufwand 2015/2016 2015 in€ 2016 in € 637.555 128.818 766.373 639.116 117.942 757.058 1.561 -10.876 -9.315 0,24 -8,44 -1,22 455.415 468.533 13.118 2,88 138.900 140.410 1.510 1,08 14.184 608.499 9.710 618.653 -4.474 10.154 -31,54 1,69 40.000 43.100 3.100 7,75 12.000 -1.000 8,33 52.000 11.000 2.200 56.300 4.300 8,29 Aufwand - Bauhof 3.725 1. Beseitigung wilder Müllablagerungen 6.400 2. Häckselaktionen, Frühjahr u. Herbst Summe -Aufwand -Bauhof: 10.125 Zwischensumme Aufwand 1.416.339 3.725 6.400 10.125 1.442.136 +/-0 +/-0 0 25.797 +/-0,00 +/-0,00 0 1,82 173.362 173.362 159.262 159.262 -14.100 -14.100 -8,13 -8,13 1.258.461 1.282874 24.413 1,94 Gebühren an den Kreis/WBC 1. Verwertung und Beseitigung 2. Grundgebühr Summe - Kreisgebühren: Unternehmerentschädigung 1. Sammlung und Transport, Gefäßgestellungskosten 2. Betrieb des Wertstoffhofes, Muldengestellungen 3. Schadstoffmobil Summe -Unternehmerentschädigung Aufwand- Verwaltung 1. Personalaufwendungen 2. Aufwendungen aus internen Leis tu ngsbeziehu ngen 3. Kosten Abfuhrkalender Summe- Aufwand -Verwaltung: Erlöse vom Kreis/WBC Abfallverwertung Zwischensumme- Erlöse: Gesamtaufwand (abzgl. Erlöse vom Kreis): Veränderung Veränderung in € in% Gesamtaufwand ab-/zuzüglich der jeweiligen Rechnungsergebnisse aus Vorvorjahren: 2015 in€ 2016 in€ Veränderung in% 24.413 1,94 1.313874 26.810 2,08 10.135.060 10.425.480 290.420 2,87 1.282874 Gesamtaufwand zzgl./abzgl. Ergebnis Vorvorjahre: 1.258.461 +28.603 + 31.000 Gesamtaufwand nach Verrechnung: 1.287064 Jahres{Restmüll-) behältervolumen {in Litern): Veränderung in€ - 4- VERÄNDERUNG DER KALKULIERTEN ABFALL-/WERTSTOFFMENGEN 2015/2016 Art Restmüll Bioabfälle Papierabfälle Kalkulierte Mengen Kalkulierte Mengen Veränderung Veränderung in% in 2015 in2016 in to in to in to 1.450 1.525 75 5,17 100 2,77 3.600 3.700 (ohne DSD-Anteil) 1.300 470 27 800 530 90 180 15 31 Sperrmüll Kunststoffsperrmüll Grünabfälle Altholz Altmetall E-Schrott * Schadstoffe Elektrokleingeräte 1.210 460 27 900 530 90 176 17 8 -90 -10 +/-0 100 +1-0 +1-0 -4 2 -23 -6,92 -2,13 +/-0 12,5 +/-0 +/-0 -2,22 13,33 -74,19 GEBÜHRENBEMESSUNG- ERHEBUNG EINER GRUNDGEBÜHR i. S. v. § 6 Abs. 3 Satz 3 KAG NRW ln der folgenden Übersicht sind die Anteile der fixen und variablen Kosten der Abfallentsorgung 2016 lt. Gebührenkalkulation dargestellt. Abfallentsorgung 2016 Fixkosten Variable Kosten (Abfallmengenunabhängige Kosten) (Abfallmengenabhängige Kosten) Grundgebühr Kreis Coe Behälterleerungen Behältergestellungen Betrieb Wertstoffhof Schadstoffmobil Personalaufwendungen Interne Leistungsbez. Häckseltermine Bauhof in € 117.942,00 276.634,00 43.843,00 108.401,00 9.710,00 43.100,00 11.000,00 4.000,00 614.630,00 Summe Fix- und variable Kosten: Gesamtvolumen Restmüllbehälter: Gesamtbestand Restmüllbehälter: Gebühren für Verwertung Abfallbeförderung Muldentransporte Mehrmengentransporte Beseitigung wilder Müll Häckselgutverwertung 1.439.933,00 € 10.425.480 I 6.040 Gef. I Berechnung Grundgebühr von Fixkosten Ansatz von 30% Fixkosten: 184.389,00 € entspricht einem Fixkosten/Literpreis von 0,0177 €/I entspricht einem Betrag je RM-Gefäß von: 30,53 € Grundgebühr: 31,00 € in€ 639.116,00 148.055,00 24.186,00 7.821,00 3.725,00 2.400,00 825.303,00 - 5- !vergleich der kalkulierten Abfallgebühren 2016 mit den Abfallgebühren 2015 > > > Gebührenabschlag für Eigenkompostierer (ohne Biotonne) im Innen- und Außenbereich: 25,00 €/a seit 01.01.2009: Innen- u. Außenbereich mit Biotonne seit 01.01.2009: Gesamtkalkulation für Innen- u. Außenbereich Kalkulation mit 31 € Grundgebühr (30% des Fixkostenanteils 2016) 80 I 120 I 240 I 1.100 I 4-wtl. 1.1 00 I 2-wtl. 1.100 I 1xwtl. 2015 2016 Gebührensatz in€ Gebührensatz in € 145,00 202,00 373,00 1.598,00 3.166,00 6300,00 145,00 202,00 373,00 1.598,00 3.166,00 6.300,00 Unterschied in% Unterschied in€ +/+/+/+/+/+/- 0 0 0 0 0 0 +/- 0 +/- 0 +/- 0 +/- 0 +/- 0 +/- 0 Anmerkungen/Begründungen: -Sämtliche Gebührensätze können auf dem Vorjahresniveau (Plan 2015) gehalten werden. - Im Vergleich zum Vorjahr ist insgesamt ein Rückgang bei den Verwertungsgebühren, die an den Kreis zu entrichten sind, zu verzeichnen. Wie bereits im letzten Jahr berichtet, ist Mitte 2013 von den WBC GmbH, die neue Biogasanlage in Betrieb genommen worden. Aus diesem Grunde sanken bereits für 2014 und 2015 die Gebühren für Bio- bzw. Grünabfälle. Für 2016 ergibt sich eine weitere Senkung um einen Euro auf 65,00 Euro je Tonne. - Die Erlöslage hat sich entgegen der Erwartungen negativ entwickelt. Die prognostizierten Verwertungserlöse sind, wie die Aufstellung auf der Seite 2 zeigt, besonders bei Elektroschrott weiter deutlich gesunken. Durch diese Entwicklung wird der positive Effekt aus den gesenkten Verwertungsgebühren, die an den Kreis Coesfeld zu entrichten sind, kompensiert. - ln die Gebührenkalkulation 2016 sind auch die Abrechnungen von Unterdeckungen aus den Jahren 2013 und 2014 mit einem Teilbetrag eingeflossen. Dieser Abrechnungsbetrag wirkt sich in 2016 mit rd. 31.000 Euro belastend aus. Die Kalkulation zur Abfallgebühr 2016 ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt. Die in den Berechnungen ausgewiesenen Gebühren entsprechen dem Kastendeckungsprinzip des § 6 KAG NW. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Gebührenkalkulation 2016 unter den dargestellten Faktoren keine Veränderung des Literpreises ergeben hat. Sofern die derzeitigen Gebührensätze beibehalten werden, ergibt die Kalkulation für 2016 daher ein minimales Defizit von rd. 350.- € bzw. 0,03 %. Im Rahmen des Gesamtvolumens der Gebührenkalkulation handelt es sich nach der Rechtspre- - 6- chung um einen tolerierbaren Wert. Eine Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Senden wäre in diesem Fall nicht erforderlich. Dem Umweltausschuss wird vorgeschlagen, dem Haupt- und Finanzausschuss die Abfallgebührenkalkulation zur Kenntnis zu geben und eine entsprechende Beschlussempfehlung zur Beibehaltung der Abfallgebühren für das Jahr 2016 auszusprechen. Täger GEMEINDE SENDEN DER BüRGERMEISTER Sitzungsvorlage Nr. 237/15 Datum: 23.11.2015 Fachbereich: II Az.: zur Sitzung am: des Umweltausschusses Bezugsvorlagen-N r.: 1Zl öffentlich D nicht öffentlich TOP 1.5 01.12.2015 112/15 Verein "Kommunen für biologische Vielfalt e.V." hier: Beratung über Beitritt ln der letzten Sitzung des Umweltausschusses am 11.06.2015 wurde der Verein und dessen Zielsetzung bereits kurz vorgestellt (siehe Sitzungsvorlage 112/15). Es wurde vereinbart, das Thema eines Beitritts zunächst in den jeweiligen Fraktionen zu beraten, um es dann in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses erneut zu behandeln. Täger
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