_05 Ausgabe _02_2015 Inhalt: _Die Novelle des ElektroG schlägt große Wellen _Mehr Systemverständnis bei der Konsolidierung bitte! _IT-gestützte Tourenplanung und -optimierung mit FleetRoute® _Neues Abfallwirtschaftskonzept im Landkreis Südwestpfalz: Nach heftigen Diskussionen überaus erfolgreich _Vergaberechtsnovelle 2016 – Kodifizierung der Grundsätze zur Inhouse-Vergabe _Kurz notiert _Dr. Ingo Caspari verstärkt den Public-Service-Spezialisten _teamwerk_AG Zielmanagement und Strategieberatung Zeitraum von der Pflicht zur Bereitstellung zur Abholung ausnehmen und diese selbst vermarkten (Optierung). Die EAR finanziert sich über Gebühren. Waren bisher lediglich die Hersteller verpflichtet Gebühren an die EAR zu entrichten, so trifft diese Pflicht nun auch die örE. Für die Entgegennahme und Prüfung einer Optierungsanzeige wird je Sammelgruppe und Anzeige eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 51,80 EUR erhoben. Viele örE wollen sich gegen die Verwaltungsgebühr – wenn erforderlich auch gerichtlich – verwehren, da die Optierung keine Verwaltungshandlung zugunsten der örE auslöse. _Die Novelle des ElektroG schlägt große Wellen Das kürzlich in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) hat im vergangenen Jahr sowohl in der Privatals auch in der Kommunalwirtschaft für umfangreiche Diskussionen gesorgt. Wurde der Transport von Elektroaltgeräten mit darin enthaltenen Lithium-Batterien/-Akkus bis Ende 2014 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in loser Schüttung noch geduldet, so gelten für deren Transport seit Beginn des Jahres 2015 bestimmte Vorgaben. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben drohen hohe Bußgelder durch die Kontrollbehörden der Länder. Nach der Sammelsystematik des ElektroG werden Elektroaltgeräte hauptsächlich über Großcontainer, Gitterboxen und Depotcontainer erfasst. Sowohl die Sammelbehälter als auch die Art ihrer Befüllung („lose Schüttung“, teilweise „von oben“) sind nicht konform zu den Vorschriften zum Transport gefährlicher Güter auf der Die unter den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) besonders intensiv diskutierten Punkte sollen nachfolgend kurz aufgezeigt werden: ADR & RID vs. ElektroG Gebühr für die Optierungsanzeige Die von den örE erfassten Elektroaltgeräte sind grundsätzlich den Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten in vordefinierten Sammelgruppen zur Abholung bereitzustellen. Als gemeinsame Stelle der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten koordiniert die Stiftung Elektroaltgeräte (EAR) zentral die Abholung der Elektroaltgeräte. Bereits nach dem alten ElektroG können örE sämtliche Elektroaltgeräte einer Sammelgruppe für einen gewissen Fortsetzung auf Seite 2 Weiterleiten an: ________________________________________________________________________________________________ 1 _teamwerk_AG | 02-2015 Fortsetzung von Seite 1 Vorwort: Straße (ADR) und der Schiene (RID). Besonders kritisch sind dabei Depotcontainer, bei denen bereits beim Befüllen mit einer Beschädigung der Elektroaltgeräte und der darin enthaltenen Lithium-Batterien zu rechnen ist. Enthielt der erste Referentenentwurf zum neuen ElektroG noch Vorgaben zur Annäherung an die Pflichten aus ADR und RID, so wurden diese aus der jetzt in Kraft getretenen Version gestrichen. Auch das neue ElektroG steht damit nicht im Einklang mit den gefahrgutrechtlichen Vorschriften und stellt die örE vor die Herausforderung ihre bisherigen Wege zur Erfassung von Elektroaltgeräten umfassend zu überdenken. _Wenn alles beim Alten bleiben soll, muss sich alles verändern? …wir glauben ja, denn die sich verändernden Rahmenbedingungen zwingen jede Organisation zur Anpassung. Beherzt man dies nicht, sind gestern gesteckte Ziele morgen nicht mehr erreichbar. Ob neues Abfallwirtschaftskonzept, das Eigentum an PPK oder aber die Novellierung von ElektroG und des Vergaberechts, alles zwingt uns alte Strukturen und Vorgehensweisen zu überdenken. Zum veränderten Vertreiberbegriff Mit der Novellierung des ElektroG wurde auch die Bestimmung des Begriffs „Vertreiber“ überarbeitet. Ausweislich des Gesetzestextes ist es künftig nicht mehr erforderlich, dass Elektro- und Elektronikgeräte „gewerblich“ angeboten werden, um als Vertreiber anerkannt zu werden. Das Streichen dieser Voraussetzung hat nach Auffassung einiger örE schwerwiegende Folgen. Diese gehen davon aus, dass die Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten ohne entsprechende Gewerbeanmeldung bisher als rechtswidrig einzustufen war und durch die Herausnahme des Tatbestandsmerkmals „gewerblich“ automatisch legalisiert würde. Entschieden ist die Diskussion um die Umsatzsteuerprivilegien der öffentlichen Hand. Zumindest was die neue Gesetzeslage in Deutschland anbelangt. Ob die EU hier folgen wird, bleibt abzuwarten. Hinsichtlich der Möglichkeiten und der Gestaltung interkommunaler Zusammenarbeit ist dies aus unserer Sicht ein klarer Schritt in die richtige Richtung. Die immerwährende Frage des Umgangs mit den Systembetreibern und dem damit verbundenen Eigentum am Material bekommt mit dem Urteil des BGH eine kommunalfreundliche Antwort. Systemanalyse Auch wenn das neue ElektroG noch wesentlich mehr Änderungen mit sich bringt, verdeutlichen bereits die vorgenannten Punkte, dass die örE ihre bestehenden Erfassungssysteme für Elektroaltgeräte einem Stresstest unterziehen müssen. Neues gibt es auch zum Thema Tourenplanung. Das _teamwerk-System hat sich in vielen Sammelgebieten erfolgreich bewährt. Mit unserem Kooperationspartner FleetRoute® sind wir nun noch mehr in der Lage, die Ergebnisse operativ sinnvoll zu erzeugen und abzubilden. Gerne begleiten wir Sie hierbei mit Hilfe einer bereits erfolgreich eingesetzten Systemanalyse, bei der wir Schwachstellen bestehender Systeme aufdecken und alternative Lösungswege aufzeigen. Letztlich verändert sich auch die _teamwerk_AG. Neben unseren erfolgreichen abfallwirtschaftlichen Beratungsfeldern konnten wir uns in den letzten Jahren in vielen IKZ-Projekten – auch in der Kernverwaltung – bewähren. Daneben haben wir uns im Feld der Haushaltskonsolidierung etabliert und mit Hr. Dr. Caspari dort erfolgreich Unterstützung gewinnen können. _Ihr Ansprechpartner: Ass. iur. Daniele Carta Tel. 0621 - 59595-17 Wir sind uns sicher, dass auch die nächsten Jahre alte und neue Herausforderungen für die Kommunen und kommunalen Betriebe bereithalten werden. Nutzen wir die Chance, daraus das Beste zu machen. Langweilig wird uns allen sicher nicht. ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Haushaltskonsolidierung Bleiben Sie uns treu – wir tun es auch Herzlichst _Mehr Systemverständnis bei der Konsolidierung bitte! Ihr Erik Schmidtmann Die Systeme Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Recht funktionieren nach ihren eigenen Regeln. Will man Haushalte konsolidieren, sollte man diese Regeln berücksichtigen, um gelassener und damit zielführender mit den Beteiligten umzugehen und letztendlich erfolgreicher zu konsolidieren. _teamwerk_AG | 02-2015 2 Zinsen, Ölpreis, Euro und Arbeitslosigkeit sind niedrig und das Wirtschaftswachstum hoch. Die hierdurch hervorgerufene gute Situation für die öffentlichen Haushalte geht leider an vielen Körperschaften vorbei. Mehr noch: Die Lücke zwischen Arm und Reich wird immer größer, wie die Abbildung exemplarisch für einige Bundesländer zeigt. Leider muss man feststellen, dass die Unterschiede zwischen den Kommunen noch größer sind. Somit ist die Haushaltskonsolidierung vielerorts Dauerthema. Fuhrpark und Logistik _IT-gestützte Tourenplanung und -optimierung mit FleetRoute® Die Planung und logistische Optimierung von Fahrzeugtouren in den Bereichen Abfallsammlung und Straßenreinigung gehören seit Jahren zum Leistungsportfolio der _teamwerk_AG. Die Logistikplanung erstreckt sich dabei von der Erstellung eines grundsätzlichen Konzeptes über die Ermittlung der benötigten Ressourcen (Fahrzeuge, Personal) und entsprechende Kosten bis zur Aufstellung detaillierter Revierpläne, Ablauf- und Einsatzpläne. Die Werkzeuge und Methoden, die die _teamwerk_AG dafür einsetzt, werden ständig verbessert und für jedes Projekt an die jeweiligen Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst. Für die letzten Konkretisierungsstufen einer Logistikplanung verwendet _teamwerk_AG seit diesem Jahr das Tourenplanungssystem FleetRoute® der Fa. CIVIX Ltd, Freiburg im Breisgau. FleetRoute® ist seit über 20 Jahren erfolgreich in hunderten von Entsorgungs- und Logistikbetrieben, vornehmlich in den USA und in Großbritannien, im Einsatz. Mit Hilfe von FleetRoute® lassen sich zahlreiche logistische Aufgabenstellungen, wie sie typischerweise in der Abfallwirtschaft zu finden sind, abbilden und in optimale Reviere und Fahrtrouten umsetzen. Da jeder logistische Prozess in der Abfallwirtschaft seine eigenen Anforderungen und Rahmenbedingungen aufweist, kann FleetRoute® individuell konfiguriert werden, je nachdem, ob es sich um eine revierbezogene Aufgabe (Hausmüllsammlung), eine streckenbezogene (maschinelle Straßenreinigung, Räum- und Streudienst) oder eine punktbezogene Logistik (Sperrmüllsammlung auf Abruf, Depotcontainerleerung) handelt. Viele Konsolidierungsprojekte, die wir auf kommunaler Ebene und in Bundesländern begleiten durften, haben gezeigt, dass ein gegenseitiges Verständnis stark zum Projekterfolg beiträgt. Was ist damit gemeint? Gemeint ist, dass die Zwänge der einzelnen Beteiligten berücksichtigt werden müssen, um praktikable Lösungen zu finden. Es muss beachtet werden, in welchen Systemen sich die Involvierten bewegen. Stark simplifiziert kann man argumentieren: Im System „Verwaltung“ geht es oft ums einwandfreie „Funktionieren“ in der „Politik“ um „Macht“, in der „Wirtschaft“ ums „Geld“ und im „Recht“ um „klare Ordnung“. Folgt man dieser – zugegebenermaßen – holzschnittartigen Argumentation, so muss man auch feststellen, dass „Geld“ für die Systeme Verwaltung, Politik und Recht irrelevant ist. Und dies ist auch gut so. Denn jedes der genannten Systeme ist gesellschaftlich unentbehrlich. Verantwortliche, die nicht dem wirtschaftlichen System angehören, haben systemische Zwänge und müssen teils empfindliche Nachteile erleiden, wenn sie sich nicht gemäß ihrem System verhalten. Welche negativen Folgen dies bei der Haushaltskonsolidierung hat, führt unser Buchtipp in zehn Beispielen aus. Im Gegensatz zu den meisten am Markt befindlichen Navigationsund Routungssystemen ist FleetRoute® in der Lage, den entsprechend der Aufgabenstellung optimalen Fahrweg zu errechnen und dabei die jeweiligen Besonderheiten und Vorgaben zu berücksichtigen, wie z.B. Berücksichtigung von Durchfahrtverboten für LKW, Höhenbegrenzungen etc. Temporäre Durchfahrtsbeschränkungen und zeitliche Präferenzen für bestimmte Revierbereiche Einhaltung von Dringlichkeitsstufen im Winterdienst Reinigung von Innenspuren an Kreisverkehren, von Abbiegespuren und Auffahrten Minimierung von Abbiegevorgängen und Vermeidung von Wendevorgängen Minimierung von Rückwärtsfahrten und zeitliche Berücksichtigung Behältersammlung in abschüssigen Lagen nur talwärts Behälterleerung jeweils nur auf einer Straßenseite oder doppelseitig Leistungsvorgaben und Ladereinsatz, Fahrzeugtypen, Straßentypus, Zykluszeiten für Behälterleerung Fahrzeugnutzlast, Salz- und Solevorrat, optimaler Zeitpunkt zur Unterbrechung der Route und Beginn der Leerungsfahrt bzw. Fahrt zum Salzlager _Ihr Ansprechpartner: Dr. Ingo Caspari Tel. 0621-59595-18 Buchtipp: Sparen in öffentlichen Haushalten: Sparen in öffentlichen Haushalten, Grundzüge einer Theorie mit zehn Beispielen für die Praxis und Fachdiskussion; Autoren: I. Caspari et. al., 1. Auflage 2015, 46 Seiten, 9,99 Euro, Springer Gabler, Wiesbaden, ISBN: 978-3658109073 ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 3 _teamwerk_AG | 02-2015 Zusätzlicher Kundennutzen durch FleetRoute® Die _teamwerk_AG setzt FleetRoute® sowohl bei der Kapazitätsplanung als auch bei der nachfolgenden Touren- und Revierplanung ein. Der Vorteil der Planung mit FleetRoute® liegt in der Möglichkeit, mit vergleichsweise geringem Aufwand verschiedene Szenarien konkret zu simulieren und zu vergleichen. So können die Auswirkungen von Veränderungen der Rahmenbedingungen auf die optimale Tourenführung direkt veranschaulicht werden. Bei der abschließenden Touren- und Revierplanung ermittelt FleetRoute® die optimalen Fahrtwege unter Berücksichtigung aller relevanten Rahmenbedingungen, Einschränkungen und Vorgaben. Natürlich geht dies nicht vollständig automatisch, sondern immer unter Einbeziehung der praktischen Erfahrungen und Revierkenntnisse des Anwenders, der die Planung ggf. mit dem „letzten Schliff“ versieht. Für die Darstellung und Dokumentation der Planungsergebnisse stehen zahlreiche Varianten zur Verfügung. Alle Arten von Übersichts- und Detailkarten können farbig gedruckt werden, um sie den Fahrzeugbesatzungen als Unterstützung mit auf den Weg zu geben. Hinzu kommen Auftrags- und Kundenlisten, z.B. bei der Sperrabfallsammlung. Zudem besteht die Möglichkeit, die ermittelten optimalen Fahrtrouten auf Bordrechner zu übertragen, wie sie vor allem im Bereich Winterdienst schon oft verwendet werden. Abbildung 2: Fahrtwegkarte maschinelle Straßenreinigung (rot: Reinigungsstrecke - Besen unten, schwarz gepunktet: Umfahrt - Besen oben) Übernahme der Planungsdaten in das Tagesgeschäft der Einsatzleitung. Branchen- und Praxiserfahrung der _teamwerk_AG und den Optimierungsfunktionen von FleetRoute® können wir sicher auch für Ihren Anwendungsfall Möglichkeiten für Produktivitätsverbesserungen und Kostensenkungen ermitteln und realisieren. Im Rahmen von Planungs- und Optimierungsprojekten geschieht die Anwendung von FleetRoute® durch die _teamwerk_AG, die die Planungsergebnisse dem Auftraggeber zur Verfügung stellt. Auf Wunsch kann dieser anschließend das System in der eigenen Organisation installieren, um damit Disposition und Einsatzleitung im Tagesgeschäft zu unterstützen. _Ihr Ansprechpartner: FleetRoute® erstellt optimierte Tagestouren für Sperrmüllabfuhr oder Containerdienste auf Basis des vorliegenden Auftragsbestandes. Im Bereich der Hausmüllsammlung kann FleetRoute® im Falle unvorhersehbarer Ereignisse wie z.B. Fahrzeug- oder Anlagenausfall, starken Mengenschwankungen etc. „auf Knopfdruck“ Notfallpläne erstellen. Die jährliche Anpassungsplanung von Abfallsammeltouren oder die Erstellung von saisonalen Sondertouren können nach erfolgter Einweisung unter Verwendung von FleetRoute® durch den Fuhrparkbetreiber selbst durchgeführt werden. Cornelius Schürer Tel. 0621 - 59595-90 ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Markt und Beschaffung _Neues Abfallwirtschaftskonzept im Landkreis Südwestpfalz: Nach heftigen Diskussionen überaus erfolgreich Seit Januar diesen Jahres wird im Landkreis Südwestpfalz, ganz im Süden von Rheinland-Pfalz gelegen, die Abfallwirtschaft nach einem völlig neuen Konzept betrieben. Die ersten Ergebnisse lassen aufhorchen: Die Restmüllmenge wird von ehemals 18.000 Mg pro Jahr auf etwa 8.000 Mg sinken. Ein Erfolg, mit dem die Verantwortlichen in der Kreisverwaltung in dieser Dimension bei weitem nicht gerechnet hatten. Abbildung 1: Übersichtskarte maschinelle Straßenreinigung Steht in Ihrem Fuhrpark eine Überplanung von Sammlungs- oder Transporttouren an? Mit der Kombination aus der langjährigen _teamwerk_AG | 02-2015 4 Die _teamwerk_ AG beriet den Landkreis bei der Entwicklung des neuen Abfallwirtschaftskonzeptes, bei der Entwicklung des neuen Gebührenmodells sowie bei der Ausschreibung der entsprechenden Abfuhr- und Entsorgungsleistung. die Tageszeitungen, Informationsbroschüren, das Internet und direkte Anschreiben an alle Haushalte genutzt. Zusätzlich wurden im Herbst 2014 insgesamt acht öffentliche Veranstaltungen angeboten, bei denen umfänglich informiert wurde. Bis zu 700 Bürgerinnen und Bürger haben an den einzelnen Informationsabenden teilgenommen. Dennoch ist es nur bedingt gelungen, Verständnis für die neuen Regelungen zu erwecken. Überall wurde massive Kritik geäußert: die Biotonne sei im ländlichen Raum völlig überflüssig, die neuen Abfuhrrhythmen gerade beim Restabfallbehälter seien völlig unzureichend, die Einbeziehung von nur vier Leerungen der Restmülltonne in die Grundgebühr sei eine versteckte Gebührenerhöhung, eine enorme Zunahme der Vermüllung der Landschaft sei vorprogrammiert. Befeuert wurde die kritische Haltung durch die neuen Medien, nicht immer in einer sachlichen Art und Weise. Beiträge und Kommentare waren inhaltlich und sprachlich teilweise nur schwer zu ertragen. Das neue Abfallwirtschaftskonzept war über Wochen Thema Nummer eins im Landkreis. Dabei muss leider festgestellt werden, dass Gerüchten, Behauptungen und Aussagen, seien sie auch noch so abwegig, durch eine sachliche Argumentation kaum erfolgreich begegnet werden kann. Die wesentlichen Änderungen des neuen Abfallwirtschaftskonzeptes, das mit fachlicher Begleitung der _teamwerk_AG erstellt wurde, waren die Einführung einer flächendeckend verpflichtenden Biotonne auch für Eigenkompostierer, die Umstellung der Abfuhrrhythmen für Restabfall und Altpapier von zwei- auf vierwöchentlich und die Erarbeitung eines neuen, auch finanziell Anreize zur Müllvermeidung setzenden Gebührensystems. Dabei werden von 13 möglichen Leerungen der Restmülltonne im Jahr lediglich vier in einer für alle Haushalte zu zahlenden Grundgebühr abgerechnet, jede weitere Leerung der Restmülltonne wird gesondert in Rechnung gestellt. Dies führte bei den Bürgerinnen und Bürgern zu einem regelrechten Wettbewerb mit dem Ziel, die vier Mindestleerungen keinesfalls zu überschreiten. Die drastische Reduzierung der Restmüllmenge auf etwa 40 Prozent der ursprünglichen Menge wäre nach Einschätzung der Kreisverwaltung ohne diesen finanziellen Anreiz nicht möglich gewesen. Zusätzlich wurde die Sammlung des Sperrabfalls auf ein Abrufsystem umgestellt. Entgegen der bisherigen Praxis zweimal pro Jahr zu festen Terminen den Sperrabfall in den Ortsgemeinden einzusammeln, wird ab Januar 2015 nur noch nach vorheriger Anmeldung der zu entsorgende Haushalt gezielt angefahren. Die in den vergangenen Jahren sehr stark kritisierten Aktivitäten „illegaler Müllsammler“ sind Vergangenheit. Zusätzlich besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit den Sperrabfall an drei Einrichtungen im Landkreis kostenlos abzugeben. Die Umstellung hat sich nach den ersten Erfahrungen bestens bewährt. Allerdings gingen die Erarbeitung und insbesondere die Einführung des neuen Konzeptes nicht geräuschlos über die Bühne. Die ersten Überlegungen, die Abfallwirtschaft in der Südwestpfalz auf völlig neue Beine zu stellen, erfolgten bereits im Mai 2012 kurz vor Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes, also mit einer Vorlaufzeit von rund zweieinhalb Jahren. Eine Zeit, die nach Einschätzung der Kreisverwaltung zur Umsetzung auch dringend erforderlich ist. Von Anfang an wurde die Politik in den Prozess aktiv eingebunden. Der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss, in dem alle Fraktionen des Kreistages vertreten sind, war an allen maßgebenden Entscheidungen während der Erarbeitung des Konzeptes beteiligt, der Kreistag immer informiert. Dennoch verlief die reale Umsetzung des Konzeptes zufriedenstellend. Insgesamt wurden 200.000 Abfallbehälter bewegt, 120.000 wurden neu aufgestellt und 80.000 abgezogen. Alle Restabfall-, Bioabfall- und Altpapierbehälter sind mit einem Chip versehen. Das operative Geschäft seit Beginn des Jahres läuft gut. Auch die mit Sammlung und Transport der Abfallfraktionen nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren beauftragte Remondis GmbH konnte die Umstellung ohne größere Probleme bewältigen. Nachdem das erste Jahr mit dem neuen Abfallwirtschaftskonzept fast vorüber ist, lässt sich folgendes Resümee ziehen: Keine der geäußerten Befürchtungen ist eingetreten. Die Biotonne wird von fast 100 Prozent aller Haushalte genutzt. Die Restabfallmenge geht sehr stark zurück. Mit annähernd 8.000 Mg Bioabfall wird im Landkreis Südwestpfalz fast eben so viel Biowie Restabfall eingesammelt. Das neue Gebührensystem setzt genau die richtigen Anreize. Eine Zunahme der illegalen Müllablagerungen ist nicht eingetreten. Die Diskussionen über das neue Abfallwirtschaftskonzept sind völlig abgeebbt, das neue Konzept wird weitgehend akzeptiert. Bei rund 40.000 verschickten Gebührenbescheiden sind rund 50 Widersprüche anhängig, die noch in 2015 verhandelt werden. _Ihre Ansprechpartner: Im Dezember 2013 wurde das neue Abfallwirtschaftskonzept einstimmig durch den Kreistag verabschiedet. Die neue Abfallwirtschaftssatzung und die neue Abfallgebührensatzung, durch die das neue Konzept rechtlich abgebildet wurde, hat der Kreistag ebenfalls einstimmig im März 2014 beschlossen. Die administrativen Vorleistungen waren damit weitgehend erledigt. Kreisverwaltungsrat Michael Zwick (Kreisverwaltung Südwestpfalz), Tel. 06331 - 809-0 Turbulent wurde die Situation zu Beginn der Öffentlichkeitskampagne im August 2014. Die Kreisverwaltung war sich dabei völlig bewusst, dass das neue Konzept nur zum Erfolg führen konnte, wenn die Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert würden. Daher wurden alle klassischen Möglichkeiten über die Amtsblätter, Michael Helmes Tel. 0621 - 59595-14 5 _teamwerk_AG | 02-2015 Zielmanagement und Strategieberatung Die vorgenannten Merkmale sind für sich nicht neu und seit den Teckal- und Halle-Hochau-Entscheidungen des EuGH grundlegende Kriterien für die Frage, ob eine ausschreibungsfreie Inhouse-Vergabe möglich ist. Die vom EuGH hierzu entwickelten Voraussetzungen an das Kontrollmerkmal wurden ebenfalls aufgenommen. Demnach bedarf es seitens des öffentlichen Auftraggebers eines ausschlaggebenden Einflusses sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wesentlichen Entscheidungen des von ihm kontrollierten Unternehmens. Die Kontrolle kann hierbei unmittelbar durch den öffentlichen Auftraggeber selbst oder mittelbar durch Zwischenschaltung eines oder weiterer ebenfalls von ihm kontrollierten Unternehmen erfolgen. Für den Fall, dass der öffentliche Auftraggeber die Kontrolle gemeinsam mit anderen öffentlichen Auftraggebern ausübt, gelten gesonderte Vorgaben. Im Hinblick auf das Tätigkeitsmerkmal findet sich die erste wirkliche Modifikation der EuGH-Rechtsprechung. War bisher für das kontrollierte Unternehmen allenfalls ein Fremdgeschäft von bis zu 10 % zulässig, so sind künftig auch solche bis weniger als 20 % erlaubt. Für die kommunale Abfallwirtschaft kann diese Ausweitung der Inhouse-Vergabe eine deutliche Erleichterung bedeuten; z. B. dann, wenn neben der Erbringung hoheitlicher Entsorgungsaufgaben eine gewerbliche Entsorgungsleistung angeboten werden soll. Der Makel fehlender Maßstäbe in der Rechtsprechung zur Bewertung des Fremdgeschäftsanteils wurde ebenfalls durch Aufnahme entsprechender Kriterien behoben. _Vergaberechtsnovelle 2016 – Kodifizierung der Grundsätze zur Inhouse-Vergabe Das Gesetz zur Überarbeitung des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll im April 2016 in Kraft treten. Es stellt den ersten Schritt auf nationaler Ebene zur Umsetzung der drei neuen Vergaberichtlinien der Europäischen Union dar. Eine der wesentlichsten Änderungen, die die neuen Richtlinien mit sich bringen, ist die Konkretisierung und Kodifizierung der in der EuGH-Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Inhouse-Vergabe. Die Vergaberechtsmodernisierung ist das größte vergaberechtliche Gesetzgebungsverfahren der letzten zehn Jahre. Die öffentliche Auftragsvergabe soll umfassend reformiert, modernisiert und anwendungsfreundlicher werden. Gemessen an diesen Vorsätzen war es unabdingbar, auch die Rechtsprechung des EuGH zur Inhouse-Vergabe und der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit zu kodifizieren. Der Richtliniengeber hat sich dabei nicht allein darauf beschränkt die EuGH-Rechtsprechung zu verschriften. Teile der Rechtsprechung wurden vielmehr konkretisiert und erweitert; die Regelungen zur Inhouse-Vergabe somit auf rechtssicherere Beine gestellt. Der Bundesgesetzgeber hat die Regelungen aus Art. 12 der Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberichtlinie) nahezu wortgleich in seinen Gesetzesentwurf zur Überarbeitung des 4. Teils des GWB übernommen. Ein Novum stellt auch die Ausnahme innerhalb des Beteiligungsmerkmals dar. Gesetzlich untergeordnete private Kapitalbeteiligungen am kontrollierten Unternehmen sind vom Verbot der Beteiligung ausgenommen. Da diese Ausnahme aber eben nur für Zwangsmitgliedschaften gilt, wird sie in der Abfallwirtschaft kaum Anwendung finden. Regel-Inhouse-Vergabe Für den Regelfall, bei der ein öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag an seine Tochter vergeben möchte, ist nach § 108 Abs. 1 GWB (neu) eine ausschreibungsfreie Inhouse-Vergabe zulässig, wenn: der öffentliche Auftraggeber über die Tochter (juristische Person) eine ähnliche Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen ausübt [Kontrollmerkmal], mehr als 80 Prozent der Tätigkeiten der kontrollierten juristischen Person der Ausführung von Aufgaben dienen, mit denen sie von dem öffentlichen Auftraggeber oder von einer anderen juristischen Person, die von diesem kontrolliert wird, betraut wurde [Tätigkeitsmerkmal] und an der kontrollierten juristischen Person keine direkte private Kapitalbeteiligung besteht [Beteiligungsmerkmal] (Ausnahme: gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungen ohne ausschlaggebenden Einfluss auf die kontrollierte juristische Person). _teamwerk_AG | 02-2015 Horizontale und umgekehrte Inhouse-Vergabe Eine wesentliche Neuerung ergibt sich durch die ausdrückliche Gestattung der umgekehrten Inhouse-Vergabe. Hierbei erfolgt keine Vergabe an die kontrollierte Tochter, sondern von ihr an ihren kontrollierenden Träger. Die horizontale Inhouse-Vergabe zwischen einzelnen Töchtern (Schwesterunternehmen) einer öffentlichen Stelle ist fortan ebenso ausschreibungsfrei zulässig. Beide Fälle waren in der Rechtsprechung mangels Anwendbarkeit des Kontrollkriteriums bislang ungeklärt geblieben. Interkommunale Inhouse-Gesellschaft Anderes gilt für sog. Inhouse-Gesellschaften mehrerer öffentlicher Auftraggeber. Vergaben zwischen der Inhouse-Gesellschaft und ihren öffentlichen Trägerstellen konnten auch bisher ausschreibungsfrei durchgeführt werden, obwohl das Kontrollkriterium nach wortnaher Anwendung nicht zwingend erfüllt war. Die kollektive Kontrolle wird nun ausdrücklich als ausreichend anerkannt und die Voraussetzungen an eine kollektive Kontrolle definiert. Interkommunale Zusammenarbeit Neben der Inhouse-Vergabe wurden die Voraussetzungen an eine ausschreibungsfreie Vergabe für Leistungen zwischen voneinander unabhängigen öffentlichen Stellen geregelt. Das Gesetz orientiert sich bis auf wenige Ausnahmen stark an der Düren/Piepenbrock- 6 Entscheidung des EuGH und beschränkt die Ausschreibungsfreiheit auf solche Partnerschaften, bei denen alle Beteiligten ein Mindestmaß zur gemeinschaftlichen Aufgabenerfüllung beitragen. Die bloße Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt von einer öffentlichen Stelle für eine andere ist folglich nicht vom Ausnahmetatbestand erfasst. _BGH entscheidet Streit um die Verkaufsverpackungen zugunsten der Kommunen Mit Urteil vom 16.10.2015 (Az. V ZR 240/14) bestätigte der Bundesgerichtshof die von der _teamwerk_AG bereits mehrfach publizierte Auffassung (u. a. Fachzeitschrift „Müll und Abfall“ 09.14), wonach die von Kommunen erfassten Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) in deren alleiniges Eigentum übergehen. Der Streit war insbesondere deshalb entfacht, weil in den letzten Jahren vermehrt Erlöse mit dem Verkauf von PPK erzielt werden konnten. Erlöse, die nach der letztlich konsequenten Entscheidung des BGH, nun zugunsten der Bürger Einzug in kommende Gebührenkalkulationen finden können. Auch im Hinblick auf die Ausschreibung von Verträgen über die Sammlung und Verwertung von PPK wird die Entscheidung erheblichen Einfluss haben. Fazit Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kodifizierung der Rechtsprechung des EuGH zur Inhouse-Vergabe für mehr Rechtssicherheit bei der Gestaltung damit verbundener Kooperationen sorgen kann. Die Konkretisierungen und Erweiterungen können den Handlungsspielraum öffentlicher Auftraggeber bei zielgerichteter Nutzung erweitern. Gerne unterstützen wir Sie bei damit verbundenen Fragen. _Ihre Ansprechpartner: _Die neue Gewerbeabfallverordnung wird Mitte 2016 erwartet Ass. iur. Daniele Carta Tel. 0621 - 59595-17 Nachdem der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) im Februar dieses Jahres veröffentlichte Arbeitsentwurf zur Erneuerung der GewAbfV deutlicher Kritik ausgesetzt war, liegt dieser nun als überarbeitete Version in Form des Referentenentwurfs vor. Das BMUB betonte bereits vor Veröffentlichung, dass es keine Erweiterung der Überlassungspflichten bei gewerblichen Abfällen geben wird. Anderes solle u. a. für die Getrennthaltungspflichten gelten. Diese sollen verschärft und die Recyclingquoten erhöht werden. Nach vorsichtiger Einschätzung des BMUB soll die neue GewAbfV Mitte/Ende 2016 in Kraft treten. RA Martin Adams, Mag. rer. publ. Tel. 0621 - 59595-12 –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Kurz notiert _Trier braucht (noch) keine Biotonne _Handtaschen aus Bioabfall – Design-Studie aus Rotterdam Bekanntermaßen schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vor, dass Bioabfälle seit dem 01.01.2015 getrennt erfasst werden müssen. Über die Einführung einer Biotonne wurde in der Region Trier jahrelang gerungen. Nun hat man sich mit der Aufsichtsbehörde auf einen Kompromiss geeinigt, der vorsieht, dass der Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft (RegAb) Bioabfälle bis zum 31.12.2016 weiterhin gemeinsam mit dem Restabfall einsammeln darf. In dieser Übergangszeit bietet der RegAb ein zusätzliches Erfassungssystem für Speise- und Küchenabfälle aus privaten Haushalten mittels eines Bringsystems an. Dazu erhalten die Bürger kompostierbare Tüten zur Erfassung der Speise- und Küchenabfälle, die sie an den Sammelstellen für Grünschnitt abgeben können. Bis dahin kann der RegAb seine Trocknungsanlage Mertesdorf, in der die Hausrestabfälle getrocknet und dann als Ersatzbrennstoff vermarktet werden, weiter betreiben. In Anatolien kennt man es unter dem Namen Pestil oder Basma, in Persien als Lavaschek und in den englischsprachigen Ländern als fruitleather. Auch in Europa ist das sogenannte Fruchtleder seit einigen Jahren in aller Munde. Dabei handelt es sich um gedörrtes Obstpüree, welches vor der Trocknung großflächig ausgestrichen wird. Anschließend erhält man ein besonders haltbares und biegsames Fruchtgummi, welches zuletzt u. a. auch bei Sterneköchen Einzug gefunden hat. Beim Besuch eines Wochenmarktes in Rotterdam fragten sich zwei Designstudenten der Willem de Kooning Acadamie, ob man durch Veränderung der althergebrachten Rezeptur nicht Fruchtleder gewinnen könnte, welches sich zur Herstellung von Kleidung und Accessoires eignet. Angetrieben von mehr als 3,5 Tonnen Bioabfall, die an nur einem Markttag auf dem besagten Wochenmarkt anfallen, setzten sie nun ihre Idee in die Tat um und präsentierten die erste Handtasche, die zu 100% aus Marktbioabfall besteht. 7 _teamwerk_AG | 02-2015 Über _teamwerk_AG Ihre Ansprechpartner bei _teamwerk_AG _Dr. Ingo Caspari verstärkt den Public-Service-Spezialisten _teamwerk_AG _Projektmanagement und Rechtsnahe Dienstleistungen _Zielmanagement und Strategieberatung Dipl.-Kfm. Erik Schmidtmann (Vorstand) Tel. 0621 - 59595-00 / [email protected] Dipl.-Kfm. Bernd Klinkhammer (Vorstand) Tel. 0621 - 59595-00 / [email protected] Die auf Public-Service-Beratung spezialisierte _teamwerk_AG erweitert ihr Angebotsportfolio mit einem weiteren Experten. _Markt und Beschaffung RA Martin Adams, Mag. rer. publ. Tel. 0621 - 59595-12 / [email protected] Mit Herrn Dr. Ingo Caspari, Dipl. Betriebswirt, MBA (42) wechselt ein ausgewiesener Spezialist für die Beratung der öffentlichen Hand zur _teamwerk_AG. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Michael Helmes Tel. 0621 - 59595-14 / [email protected] Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Haushaltskonsolidierung, finanzwirtschaftliche Steuerung sowie der Begleitung von Privatisierungen bzw. Verstaatlichungen. Dr. Caspari kommt von Baker Tilly Roelfs, für die er zahlreiche Konsolidierungsprojekte auf kommunaler Ebene, Landesebene sowie in der Privatwirtschaft leitete. _Organisationsentwicklung _Steuerung und Qualitätsmanagement Dipl.-Verww. (FH) Christian Herrn Tel. 0621 - 59595-94 / [email protected] _Fuhrpark und Logistik _Steuerung und Qualitätsmanagement Dipl.-Wirtsch.-Ing. Cornelius Schürer Tel. 0621 - 59595-90 / [email protected] Er verfügt über 15 Jahre Projekterfahrung und übernahm operative Verantwortung als interimistischer Leiter Controlling und an anderer Stelle als Leiter Finanzen. _Kommunaler Austausch und Benchmark Dipl.-Ing. Karin Foerster-Scholz Tel. 0621 - 59595-92 / [email protected] Dr. Caspari studierte zunächst Betriebswirtschaft in Trier, wonach er erste Arbeitserfahrung in Südafrika und Indien sammelte. Nach dem Erwerb eines MBA an der University of Wales in Cardiff, begann er seine beratende Laufbahn im Jahr 2000 bei der Qonsult AG in Köln, wo er viele Jahre als Projektleiter in der finanzwirtschaftlichen Steuerung tätig war. _Projektmanagement und Rechtsnahe Dienstleistungen Dipl. Staatsw. Torsten Kopf M.Sc. Tel. 0621 - 59595-15 / [email protected] 2009 wechselte er als Manager, später als Senior Manager ins Competence Center Public Service von Baker Tilly Roelfs in Düsseldorf. Ass. iur. Daniele Carta Tel. 0621 - 59595-17 / [email protected] „Mit Dr. Caspari konnten wir eine ‚geballte Public-Expertise‘ für die _teamwerk_AG gewinnen, mit der wir der stetig steigenden Nachfrage nach maßgeschneiderten Lösungen für die öffentliche Hand noch besser entsprechen können“, freut sich der zuständige Vorstand der _teamwerk_AG Erik Schmidtmann. _Haushaltskonsolidierung Dipl. Betriebswirt, MBA Dr. Ingo Caspari Tel. 0621 - 59595-18 / [email protected] _Fortbildung und Seminare Melanie Day Tel. 0621 - 59595-16 / [email protected] –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Herausgeber Redaktion _teamwerk_AG Erik Schmidtmann, _teamwerk_AG Willy-Brandt-Platz 6 | 68161 Mannheim Tel. +49 (0)6 21 - 59 59 5-00 www.teamwerk.ag Stand November 2015 _teamwerk_AG | 02-2015 Bildnachweis Archiv _teamwerk_AG (shutterstock.com/Fotalia.de) Das Kundenjournal als PDF finden Sie unter: www.teamwerk.ag 8 Die im _teamgeist_ enthaltenen Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. _teamwerk_AG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der im _teamgeist_ enthaltenen Inhalte und Werke. 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