Die Novelle des ElektroG schlägt große Wellen

_05
Ausgabe
_02_2015
Inhalt:
_Die Novelle des ElektroG schlägt große Wellen
_Mehr Systemverständnis bei der Konsolidierung bitte!
_IT-gestützte Tourenplanung und -optimierung mit FleetRoute®
_Neues Abfallwirtschaftskonzept im Landkreis Südwestpfalz: Nach heftigen Diskussionen
überaus erfolgreich
_Vergaberechtsnovelle 2016 – Kodifizierung der Grundsätze zur Inhouse-Vergabe
_Kurz notiert
_Dr. Ingo Caspari verstärkt den Public-Service-Spezialisten _teamwerk_AG
Zielmanagement und Strategieberatung
Zeitraum von der Pflicht zur Bereitstellung zur Abholung ausnehmen und diese selbst vermarkten (Optierung).
Die EAR finanziert sich über Gebühren. Waren bisher lediglich die
Hersteller verpflichtet Gebühren an die EAR zu entrichten, so trifft
diese Pflicht nun auch die örE. Für die Entgegennahme und Prüfung einer Optierungsanzeige wird je Sammelgruppe und Anzeige
eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 51,80 EUR erhoben. Viele örE
wollen sich gegen die Verwaltungsgebühr – wenn erforderlich
auch gerichtlich – verwehren, da die Optierung keine Verwaltungshandlung zugunsten der örE auslöse.
_Die Novelle des ElektroG
schlägt große Wellen
Das kürzlich in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung des
Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) hat im vergangenen Jahr sowohl in der Privatals auch in der Kommunalwirtschaft für umfangreiche Diskussionen gesorgt.

Wurde der Transport von Elektroaltgeräten mit darin enthaltenen
Lithium-Batterien/-Akkus bis Ende 2014 vom Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in loser Schüttung
noch geduldet, so gelten für deren Transport seit Beginn des Jahres 2015 bestimmte Vorgaben. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben drohen hohe Bußgelder durch die Kontrollbehörden der Länder.
Nach der Sammelsystematik des ElektroG werden Elektroaltgeräte
hauptsächlich über Großcontainer, Gitterboxen und Depotcontainer erfasst. Sowohl die Sammelbehälter als auch die Art ihrer Befüllung („lose Schüttung“, teilweise „von oben“) sind nicht konform zu den Vorschriften zum Transport gefährlicher Güter auf der
Die unter den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) besonders intensiv diskutierten Punkte sollen nachfolgend kurz aufgezeigt werden:

ADR & RID vs. ElektroG
Gebühr für die Optierungsanzeige
Die von den örE erfassten Elektroaltgeräte sind grundsätzlich den
Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten in vordefinierten
Sammelgruppen zur Abholung bereitzustellen. Als gemeinsame
Stelle der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten koordiniert die Stiftung Elektroaltgeräte (EAR) zentral die Abholung der
Elektroaltgeräte. Bereits nach dem alten ElektroG können örE
sämtliche Elektroaltgeräte einer Sammelgruppe für einen gewissen
Fortsetzung auf Seite 2
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_teamwerk_AG | 02-2015
Fortsetzung von Seite 1
Vorwort:
Straße (ADR) und der Schiene (RID). Besonders kritisch sind dabei
Depotcontainer, bei denen bereits beim Befüllen mit einer Beschädigung der Elektroaltgeräte und der darin enthaltenen Lithium-Batterien zu rechnen ist. Enthielt der erste Referentenentwurf zum neuen ElektroG noch Vorgaben zur Annäherung an die
Pflichten aus ADR und RID, so wurden diese aus der jetzt in Kraft
getretenen Version gestrichen. Auch das neue ElektroG steht damit nicht im Einklang mit den gefahrgutrechtlichen Vorschriften
und stellt die örE vor die Herausforderung ihre bisherigen Wege
zur Erfassung von Elektroaltgeräten umfassend zu überdenken.
_Wenn alles beim Alten
bleiben soll, muss sich alles
verändern?
…wir glauben ja, denn die sich verändernden Rahmenbedingungen zwingen jede Organisation zur Anpassung.
Beherzt man dies nicht, sind gestern gesteckte Ziele
morgen nicht mehr erreichbar. Ob neues Abfallwirtschaftskonzept, das Eigentum an PPK oder aber die Novellierung von ElektroG und des Vergaberechts, alles
zwingt uns alte Strukturen und Vorgehensweisen zu
überdenken.

Zum veränderten Vertreiberbegriff
Mit der Novellierung des ElektroG wurde auch die Bestimmung des
Begriffs „Vertreiber“ überarbeitet. Ausweislich des Gesetzestextes
ist es künftig nicht mehr erforderlich, dass Elektro- und Elektronikgeräte „gewerblich“ angeboten werden, um als Vertreiber
anerkannt zu werden. Das Streichen dieser Voraussetzung hat
nach Auffassung einiger örE
schwerwiegende Folgen. Diese
gehen davon aus, dass die
Sammlung von Elektro- und
Elektronikgeräten ohne entsprechende Gewerbeanmeldung bisher
als rechtswidrig einzustufen war und durch die Herausnahme des
Tatbestandsmerkmals „gewerblich“ automatisch legalisiert würde.
Entschieden ist die Diskussion um die Umsatzsteuerprivilegien der öffentlichen Hand. Zumindest was die neue Gesetzeslage in Deutschland anbelangt. Ob die EU hier folgen
wird, bleibt abzuwarten. Hinsichtlich der Möglichkeiten
und der Gestaltung interkommunaler Zusammenarbeit ist
dies aus unserer Sicht ein klarer Schritt in die richtige Richtung.
Die immerwährende Frage des Umgangs mit den Systembetreibern und dem damit verbundenen Eigentum am Material
bekommt mit dem Urteil des BGH eine kommunalfreundliche Antwort.

Systemanalyse
Auch wenn das neue ElektroG noch wesentlich mehr Änderungen
mit sich bringt, verdeutlichen bereits die vorgenannten Punkte,
dass die örE ihre bestehenden Erfassungssysteme für Elektroaltgeräte einem Stresstest unterziehen müssen.
Neues gibt es auch zum Thema Tourenplanung. Das _teamwerk-System hat sich in vielen Sammelgebieten erfolgreich
bewährt. Mit unserem Kooperationspartner FleetRoute®
sind wir nun noch mehr in der Lage, die Ergebnisse operativ
sinnvoll zu erzeugen und abzubilden.
Gerne begleiten wir Sie hierbei mit Hilfe einer bereits erfolgreich
eingesetzten Systemanalyse, bei der wir Schwachstellen bestehender Systeme aufdecken und alternative Lösungswege aufzeigen.
Letztlich verändert sich auch die _teamwerk_AG. Neben unseren erfolgreichen abfallwirtschaftlichen Beratungsfeldern
konnten wir uns in den letzten Jahren in vielen IKZ-Projekten – auch in der Kernverwaltung – bewähren. Daneben haben wir uns im Feld der Haushaltskonsolidierung etabliert
und mit Hr. Dr. Caspari dort erfolgreich Unterstützung gewinnen können.
_Ihr Ansprechpartner:
Ass. iur. Daniele Carta
Tel. 0621 - 59595-17
Wir sind uns sicher, dass auch die nächsten Jahre alte und
neue Herausforderungen für die Kommunen und kommunalen Betriebe bereithalten werden. Nutzen wir die Chance,
daraus das Beste zu machen. Langweilig wird uns allen sicher nicht.
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Haushaltskonsolidierung
Bleiben Sie uns treu – wir tun es auch
Herzlichst
_Mehr Systemverständnis bei
der Konsolidierung bitte!
Ihr Erik Schmidtmann
Die Systeme Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Recht funktionieren nach ihren eigenen Regeln. Will man Haushalte konsolidieren, sollte man diese Regeln berücksichtigen, um gelassener und damit zielführender mit den Beteiligten umzugehen und letztendlich erfolgreicher zu konsolidieren.
_teamwerk_AG | 02-2015
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Zinsen, Ölpreis, Euro und Arbeitslosigkeit sind niedrig und das
Wirtschaftswachstum hoch. Die hierdurch hervorgerufene gute Situation für die öffentlichen Haushalte geht leider an vielen Körperschaften vorbei. Mehr noch: Die Lücke zwischen Arm und Reich
wird immer
größer, wie
die
Abbildung exemplarisch für einige Bundesländer zeigt.
Leider muss
man feststellen, dass die
Unterschiede
zwischen den
Kommunen noch größer sind. Somit ist die Haushaltskonsolidierung vielerorts Dauerthema.
Fuhrpark und Logistik
_IT-gestützte Tourenplanung
und -optimierung mit
FleetRoute®
Die Planung und logistische Optimierung von Fahrzeugtouren
in den Bereichen Abfallsammlung und Straßenreinigung gehören seit Jahren zum Leistungsportfolio der _teamwerk_AG.
Die Logistikplanung erstreckt sich dabei von der Erstellung eines
grundsätzlichen Konzeptes über die Ermittlung der benötigten
Ressourcen (Fahrzeuge, Personal) und entsprechende Kosten bis
zur Aufstellung detaillierter Revierpläne, Ablauf- und Einsatzpläne. Die Werkzeuge und Methoden, die die _teamwerk_AG dafür
einsetzt, werden ständig verbessert und für jedes Projekt an die
jeweiligen Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst.
Für die letzten Konkretisierungsstufen einer Logistikplanung verwendet _teamwerk_AG seit diesem Jahr das Tourenplanungssystem FleetRoute® der Fa. CIVIX Ltd, Freiburg im Breisgau.
FleetRoute® ist seit über 20 Jahren erfolgreich in hunderten von
Entsorgungs- und Logistikbetrieben, vornehmlich in den USA und
in Großbritannien, im Einsatz.
Mit Hilfe von FleetRoute® lassen sich zahlreiche logistische Aufgabenstellungen, wie sie typischerweise in der Abfallwirtschaft zu
finden sind, abbilden und in optimale Reviere und Fahrtrouten
umsetzen. Da jeder logistische Prozess in der Abfallwirtschaft
seine eigenen Anforderungen und Rahmenbedingungen aufweist,
kann FleetRoute® individuell konfiguriert werden, je nachdem, ob
es sich um eine revierbezogene Aufgabe (Hausmüllsammlung),
eine streckenbezogene (maschinelle Straßenreinigung, Räum- und
Streudienst) oder eine punktbezogene Logistik (Sperrmüllsammlung auf Abruf, Depotcontainerleerung) handelt.
Viele Konsolidierungsprojekte, die wir auf kommunaler Ebene und
in Bundesländern begleiten durften, haben gezeigt, dass ein gegenseitiges Verständnis stark zum Projekterfolg beiträgt. Was ist
damit gemeint? Gemeint ist, dass die Zwänge der einzelnen Beteiligten berücksichtigt werden müssen, um praktikable Lösungen
zu finden.
Es muss beachtet werden, in welchen Systemen sich die Involvierten bewegen. Stark simplifiziert kann man argumentieren: Im System „Verwaltung“ geht es oft ums einwandfreie „Funktionieren“
in der „Politik“ um „Macht“, in der „Wirtschaft“ ums „Geld“ und
im „Recht“ um „klare Ordnung“.
Folgt man dieser – zugegebenermaßen – holzschnittartigen Argumentation, so muss man auch feststellen, dass „Geld“ für die Systeme Verwaltung, Politik und Recht irrelevant ist. Und dies ist
auch gut so. Denn jedes der genannten Systeme ist gesellschaftlich unentbehrlich. Verantwortliche, die nicht dem wirtschaftlichen System angehören, haben systemische Zwänge und müssen
teils empfindliche Nachteile erleiden, wenn sie sich nicht gemäß
ihrem System verhalten. Welche negativen Folgen dies bei der
Haushaltskonsolidierung hat, führt unser Buchtipp in zehn Beispielen aus.
Im Gegensatz zu den meisten am Markt befindlichen Navigationsund Routungssystemen ist FleetRoute® in der Lage, den entsprechend der Aufgabenstellung optimalen Fahrweg zu errechnen und
dabei die jeweiligen Besonderheiten und Vorgaben zu berücksichtigen, wie z.B.

Berücksichtigung von Durchfahrtverboten für LKW, Höhenbegrenzungen etc.
 Temporäre Durchfahrtsbeschränkungen und zeitliche Präferenzen für bestimmte Revierbereiche
 Einhaltung von Dringlichkeitsstufen im Winterdienst
 Reinigung von Innenspuren an Kreisverkehren, von Abbiegespuren und Auffahrten
 Minimierung von Abbiegevorgängen und Vermeidung von
Wendevorgängen
 Minimierung von Rückwärtsfahrten und zeitliche Berücksichtigung
 Behältersammlung in abschüssigen Lagen nur talwärts
 Behälterleerung jeweils nur auf einer Straßenseite oder doppelseitig
 Leistungsvorgaben und Ladereinsatz, Fahrzeugtypen, Straßentypus, Zykluszeiten für Behälterleerung
 Fahrzeugnutzlast, Salz- und Solevorrat, optimaler Zeitpunkt
zur Unterbrechung der Route und Beginn der Leerungsfahrt
bzw. Fahrt zum Salzlager
_Ihr Ansprechpartner:
Dr. Ingo Caspari
Tel. 0621-59595-18
Buchtipp: Sparen in öffentlichen Haushalten:
Sparen in öffentlichen Haushalten, Grundzüge einer Theorie mit zehn Beispielen für die Praxis und
Fachdiskussion; Autoren: I. Caspari et. al., 1. Auflage 2015, 46 Seiten, 9,99 Euro, Springer Gabler,
Wiesbaden, ISBN: 978-3658109073
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_teamwerk_AG | 02-2015

Zusätzlicher Kundennutzen durch FleetRoute®
Die _teamwerk_AG setzt FleetRoute® sowohl bei der Kapazitätsplanung als auch bei der nachfolgenden Touren- und Revierplanung ein. Der Vorteil der Planung mit FleetRoute® liegt in der
Möglichkeit, mit vergleichsweise geringem Aufwand verschiedene
Szenarien konkret zu simulieren und zu vergleichen. So können
die Auswirkungen von Veränderungen der Rahmenbedingungen
auf die optimale Tourenführung direkt veranschaulicht werden.
Bei der abschließenden Touren- und Revierplanung ermittelt
FleetRoute® die optimalen Fahrtwege unter Berücksichtigung aller
relevanten Rahmenbedingungen, Einschränkungen und Vorgaben.
Natürlich geht dies nicht vollständig automatisch, sondern immer
unter Einbeziehung der praktischen Erfahrungen und Revierkenntnisse des Anwenders, der die Planung ggf. mit dem „letzten
Schliff“ versieht.
Für die Darstellung und Dokumentation der Planungsergebnisse
stehen zahlreiche Varianten zur Verfügung. Alle Arten von Übersichts- und Detailkarten können farbig gedruckt werden, um sie
den Fahrzeugbesatzungen als Unterstützung mit auf den Weg zu
geben. Hinzu kommen Auftrags- und Kundenlisten, z.B. bei der
Sperrabfallsammlung. Zudem besteht die Möglichkeit, die ermittelten optimalen Fahrtrouten auf Bordrechner zu übertragen, wie
sie vor allem im Bereich Winterdienst schon oft verwendet werden.

Abbildung 2: Fahrtwegkarte maschinelle Straßenreinigung (rot: Reinigungsstrecke - Besen unten, schwarz gepunktet: Umfahrt - Besen
oben)
Übernahme der Planungsdaten in das Tagesgeschäft der
Einsatzleitung.
Branchen- und Praxiserfahrung der _teamwerk_AG und den Optimierungsfunktionen von FleetRoute® können wir sicher auch für
Ihren Anwendungsfall Möglichkeiten für Produktivitätsverbesserungen und Kostensenkungen ermitteln und realisieren.
Im Rahmen von Planungs- und Optimierungsprojekten geschieht
die Anwendung von FleetRoute® durch die _teamwerk_AG, die die
Planungsergebnisse dem Auftraggeber zur Verfügung stellt.
Auf Wunsch kann dieser anschließend das System in der eigenen
Organisation installieren, um damit Disposition und Einsatzleitung im Tagesgeschäft zu unterstützen.
_Ihr Ansprechpartner:
FleetRoute® erstellt optimierte Tagestouren für Sperrmüllabfuhr
oder Containerdienste auf Basis des vorliegenden Auftragsbestandes. Im Bereich der Hausmüllsammlung kann FleetRoute® im Falle
unvorhersehbarer Ereignisse wie z.B. Fahrzeug- oder Anlagenausfall, starken Mengenschwankungen etc. „auf Knopfdruck“ Notfallpläne erstellen. Die jährliche Anpassungsplanung von Abfallsammeltouren oder die Erstellung von saisonalen Sondertouren können nach erfolgter Einweisung unter Verwendung von FleetRoute®
durch den Fuhrparkbetreiber selbst durchgeführt werden.
Cornelius Schürer
Tel. 0621 - 59595-90
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Markt und Beschaffung
_Neues Abfallwirtschaftskonzept im Landkreis Südwestpfalz:
Nach heftigen Diskussionen
überaus erfolgreich
Seit Januar diesen Jahres wird im Landkreis Südwestpfalz,
ganz im Süden von Rheinland-Pfalz gelegen, die Abfallwirtschaft nach einem völlig neuen Konzept betrieben. Die ersten
Ergebnisse lassen aufhorchen: Die Restmüllmenge wird von
ehemals 18.000 Mg pro Jahr auf etwa 8.000 Mg sinken. Ein
Erfolg, mit dem die Verantwortlichen in der Kreisverwaltung
in dieser Dimension bei weitem nicht gerechnet hatten.
Abbildung 1: Übersichtskarte maschinelle Straßenreinigung
Steht in Ihrem Fuhrpark eine Überplanung von Sammlungs- oder
Transporttouren an? Mit der Kombination aus der langjährigen
_teamwerk_AG | 02-2015
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Die _teamwerk_ AG beriet den Landkreis bei der Entwicklung des
neuen Abfallwirtschaftskonzeptes, bei der Entwicklung des neuen
Gebührenmodells sowie bei der Ausschreibung der entsprechenden Abfuhr- und Entsorgungsleistung.
die Tageszeitungen, Informationsbroschüren, das Internet und direkte Anschreiben an alle Haushalte genutzt. Zusätzlich wurden
im Herbst 2014 insgesamt acht öffentliche Veranstaltungen angeboten, bei denen umfänglich informiert wurde. Bis zu 700 Bürgerinnen und Bürger haben an den einzelnen Informationsabenden
teilgenommen. Dennoch ist es nur bedingt gelungen, Verständnis
für die neuen Regelungen zu erwecken. Überall wurde massive Kritik geäußert: die Biotonne sei im ländlichen Raum völlig überflüssig, die neuen Abfuhrrhythmen gerade beim Restabfallbehälter
seien völlig unzureichend, die Einbeziehung von nur vier Leerungen der Restmülltonne in die Grundgebühr sei eine versteckte Gebührenerhöhung, eine enorme Zunahme der Vermüllung der Landschaft sei vorprogrammiert. Befeuert wurde die kritische Haltung
durch die neuen Medien, nicht immer in einer sachlichen Art und
Weise. Beiträge und Kommentare waren inhaltlich und sprachlich
teilweise nur schwer zu ertragen. Das neue Abfallwirtschaftskonzept war über Wochen Thema Nummer eins im Landkreis. Dabei
muss leider festgestellt werden, dass Gerüchten, Behauptungen
und Aussagen, seien sie auch noch so abwegig, durch eine sachliche Argumentation kaum erfolgreich begegnet werden kann.
Die wesentlichen Änderungen des neuen Abfallwirtschaftskonzeptes, das mit fachlicher Begleitung der _teamwerk_AG erstellt
wurde, waren die Einführung einer flächendeckend verpflichtenden Biotonne auch für Eigenkompostierer, die Umstellung der Abfuhrrhythmen für Restabfall und Altpapier von zwei- auf vierwöchentlich und die Erarbeitung eines neuen, auch finanziell Anreize
zur Müllvermeidung setzenden Gebührensystems.
Dabei werden von 13 möglichen Leerungen der Restmülltonne im
Jahr lediglich vier in einer für alle Haushalte zu zahlenden Grundgebühr abgerechnet, jede weitere Leerung der Restmülltonne wird
gesondert in Rechnung gestellt. Dies führte bei den Bürgerinnen
und Bürgern zu einem regelrechten Wettbewerb mit dem Ziel, die
vier Mindestleerungen keinesfalls zu überschreiten. Die drastische
Reduzierung der Restmüllmenge auf etwa 40 Prozent der ursprünglichen Menge wäre nach Einschätzung der Kreisverwaltung ohne
diesen finanziellen Anreiz nicht möglich gewesen. Zusätzlich
wurde die Sammlung des Sperrabfalls auf ein Abrufsystem umgestellt. Entgegen der bisherigen Praxis zweimal pro Jahr zu festen
Terminen den Sperrabfall in den Ortsgemeinden einzusammeln,
wird ab Januar 2015 nur noch nach vorheriger Anmeldung der zu
entsorgende Haushalt gezielt angefahren. Die in den vergangenen
Jahren sehr stark kritisierten Aktivitäten „illegaler Müllsammler“
sind Vergangenheit. Zusätzlich besteht für alle Bürgerinnen und
Bürger die Möglichkeit den Sperrabfall an drei Einrichtungen im
Landkreis kostenlos abzugeben. Die Umstellung hat sich nach den
ersten Erfahrungen bestens bewährt. Allerdings gingen die Erarbeitung und insbesondere die Einführung des neuen Konzeptes
nicht geräuschlos über die Bühne. Die ersten Überlegungen, die
Abfallwirtschaft in der Südwestpfalz auf völlig neue Beine zu stellen, erfolgten bereits im Mai 2012 kurz vor Inkrafttreten des
neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes, also mit einer Vorlaufzeit von
rund zweieinhalb Jahren. Eine Zeit, die nach Einschätzung der
Kreisverwaltung zur Umsetzung auch dringend erforderlich ist.
Von Anfang an wurde die Politik in den Prozess aktiv eingebunden. Der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss, in dem alle
Fraktionen des Kreistages vertreten sind, war an allen maßgebenden Entscheidungen während der Erarbeitung des Konzeptes beteiligt, der Kreistag immer informiert.
Dennoch verlief die reale Umsetzung des Konzeptes zufriedenstellend. Insgesamt wurden 200.000 Abfallbehälter bewegt, 120.000
wurden neu aufgestellt und 80.000 abgezogen. Alle Restabfall-,
Bioabfall- und Altpapierbehälter sind mit einem Chip versehen.
Das operative Geschäft seit Beginn des Jahres läuft gut. Auch die
mit Sammlung und Transport der Abfallfraktionen nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren beauftragte Remondis GmbH
konnte die Umstellung ohne größere Probleme bewältigen. Nachdem das erste Jahr mit dem neuen Abfallwirtschaftskonzept fast
vorüber ist, lässt sich folgendes Resümee ziehen:
Keine der geäußerten Befürchtungen ist eingetreten. Die Biotonne wird von fast 100 Prozent aller Haushalte genutzt. Die
Restabfallmenge geht sehr stark zurück. Mit annähernd 8.000 Mg
Bioabfall wird im Landkreis Südwestpfalz fast eben so viel Biowie Restabfall eingesammelt. Das neue Gebührensystem setzt genau die richtigen Anreize. Eine Zunahme der illegalen Müllablagerungen ist nicht eingetreten.
Die Diskussionen über das neue Abfallwirtschaftskonzept sind völlig abgeebbt, das neue Konzept wird weitgehend akzeptiert. Bei
rund 40.000 verschickten Gebührenbescheiden sind rund 50 Widersprüche anhängig, die noch in 2015 verhandelt werden.
_Ihre Ansprechpartner:
Im Dezember 2013 wurde das neue Abfallwirtschaftskonzept einstimmig durch den Kreistag verabschiedet. Die neue Abfallwirtschaftssatzung und die neue Abfallgebührensatzung, durch die
das neue Konzept rechtlich abgebildet wurde, hat der Kreistag
ebenfalls einstimmig im März 2014 beschlossen. Die administrativen Vorleistungen waren damit weitgehend erledigt.
Kreisverwaltungsrat Michael Zwick
(Kreisverwaltung Südwestpfalz),
Tel. 06331 - 809-0
Turbulent wurde die Situation zu Beginn der Öffentlichkeitskampagne im August 2014. Die Kreisverwaltung war sich dabei völlig
bewusst, dass das neue Konzept nur zum Erfolg führen konnte,
wenn die Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert würden.
Daher wurden alle klassischen Möglichkeiten über die Amtsblätter,
Michael Helmes
Tel. 0621 - 59595-14
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_teamwerk_AG | 02-2015
Zielmanagement und Strategieberatung
Die vorgenannten Merkmale sind für sich nicht neu und seit den
Teckal- und Halle-Hochau-Entscheidungen des EuGH grundlegende Kriterien für die Frage, ob eine ausschreibungsfreie Inhouse-Vergabe möglich ist. Die vom EuGH hierzu entwickelten Voraussetzungen an das Kontrollmerkmal wurden ebenfalls aufgenommen. Demnach bedarf es seitens des öffentlichen Auftraggebers eines ausschlaggebenden Einflusses sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wesentlichen Entscheidungen des von
ihm kontrollierten Unternehmens. Die Kontrolle kann hierbei unmittelbar durch den öffentlichen Auftraggeber selbst oder mittelbar durch Zwischenschaltung eines oder weiterer ebenfalls von
ihm kontrollierten Unternehmen erfolgen. Für den Fall, dass der
öffentliche Auftraggeber die Kontrolle gemeinsam mit anderen öffentlichen Auftraggebern ausübt, gelten gesonderte Vorgaben. Im
Hinblick auf das Tätigkeitsmerkmal findet sich die erste wirkliche
Modifikation der EuGH-Rechtsprechung. War bisher für das kontrollierte Unternehmen allenfalls ein Fremdgeschäft von bis zu
10 % zulässig, so sind künftig auch solche bis weniger als 20 %
erlaubt. Für die kommunale Abfallwirtschaft kann diese Ausweitung der Inhouse-Vergabe eine deutliche Erleichterung bedeuten;
z. B. dann, wenn neben der Erbringung hoheitlicher Entsorgungsaufgaben eine gewerbliche Entsorgungsleistung angeboten werden soll. Der Makel fehlender Maßstäbe in der Rechtsprechung zur
Bewertung des Fremdgeschäftsanteils wurde ebenfalls durch Aufnahme entsprechender Kriterien behoben.
_Vergaberechtsnovelle 2016 –
Kodifizierung der Grundsätze
zur Inhouse-Vergabe
Das Gesetz zur Überarbeitung des 4. Teils des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll im April 2016 in
Kraft treten. Es stellt den ersten Schritt auf nationaler Ebene
zur Umsetzung der drei neuen Vergaberichtlinien der Europäischen Union dar. Eine der wesentlichsten Änderungen, die die
neuen Richtlinien mit sich bringen, ist die Konkretisierung
und Kodifizierung der in der EuGH-Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Inhouse-Vergabe.
Die Vergaberechtsmodernisierung ist das größte vergaberechtliche Gesetzgebungsverfahren der letzten zehn Jahre. Die öffentliche Auftragsvergabe soll umfassend reformiert, modernisiert und
anwendungsfreundlicher werden. Gemessen an diesen Vorsätzen
war es unabdingbar, auch die Rechtsprechung des EuGH zur Inhouse-Vergabe und der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit
zu kodifizieren. Der Richtliniengeber hat sich dabei nicht allein
darauf beschränkt die EuGH-Rechtsprechung zu verschriften.
Teile der Rechtsprechung wurden vielmehr konkretisiert und erweitert; die Regelungen zur Inhouse-Vergabe somit auf rechtssicherere Beine gestellt. Der Bundesgesetzgeber hat die Regelungen
aus Art. 12 der Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergaberichtlinie) nahezu wortgleich in seinen Gesetzesentwurf
zur Überarbeitung des 4. Teils des GWB übernommen.

Ein Novum stellt auch die Ausnahme innerhalb des Beteiligungsmerkmals dar. Gesetzlich untergeordnete private Kapitalbeteiligungen am kontrollierten Unternehmen sind vom Verbot der Beteiligung ausgenommen. Da diese Ausnahme aber eben nur für
Zwangsmitgliedschaften gilt, wird sie in der Abfallwirtschaft kaum
Anwendung finden.
Regel-Inhouse-Vergabe

Für den Regelfall, bei der ein öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag an seine Tochter vergeben möchte, ist nach § 108 Abs. 1 GWB
(neu) eine ausschreibungsfreie Inhouse-Vergabe zulässig, wenn:
der öffentliche Auftraggeber über die Tochter (juristische Person)
eine ähnliche Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen ausübt [Kontrollmerkmal], mehr als 80 Prozent der Tätigkeiten der
kontrollierten juristischen Person der Ausführung von Aufgaben
dienen, mit
denen sie von
dem öffentlichen Auftraggeber
oder
von einer anderen juristischen Person,
die von diesem kontrolliert wird, betraut wurde
[Tätigkeitsmerkmal] und an der kontrollierten juristischen Person
keine direkte private Kapitalbeteiligung besteht [Beteiligungsmerkmal] (Ausnahme: gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungen
ohne ausschlaggebenden Einfluss auf die kontrollierte juristische
Person).
_teamwerk_AG | 02-2015
Horizontale und umgekehrte Inhouse-Vergabe
Eine wesentliche Neuerung ergibt sich durch die ausdrückliche Gestattung der umgekehrten Inhouse-Vergabe. Hierbei erfolgt keine
Vergabe an die kontrollierte Tochter, sondern von ihr an ihren
kontrollierenden Träger. Die horizontale Inhouse-Vergabe zwischen einzelnen Töchtern (Schwesterunternehmen) einer öffentlichen Stelle ist fortan ebenso ausschreibungsfrei zulässig. Beide
Fälle waren in der Rechtsprechung mangels Anwendbarkeit des
Kontrollkriteriums bislang ungeklärt geblieben.

Interkommunale Inhouse-Gesellschaft
Anderes gilt für sog. Inhouse-Gesellschaften mehrerer öffentlicher
Auftraggeber. Vergaben zwischen der Inhouse-Gesellschaft und
ihren öffentlichen Trägerstellen konnten auch bisher ausschreibungsfrei durchgeführt werden, obwohl das Kontrollkriterium
nach wortnaher Anwendung nicht zwingend erfüllt war. Die kollektive Kontrolle wird nun ausdrücklich als ausreichend anerkannt
und die Voraussetzungen an eine kollektive Kontrolle definiert.

Interkommunale Zusammenarbeit
Neben der Inhouse-Vergabe wurden die Voraussetzungen an eine
ausschreibungsfreie Vergabe für Leistungen zwischen voneinander
unabhängigen öffentlichen Stellen geregelt. Das Gesetz orientiert
sich bis auf wenige Ausnahmen stark an der Düren/Piepenbrock-
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Entscheidung des EuGH und beschränkt die Ausschreibungsfreiheit auf solche Partnerschaften, bei denen alle Beteiligten ein
Mindestmaß zur gemeinschaftlichen Aufgabenerfüllung beitragen.
Die bloße Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt von einer öffentlichen Stelle für eine andere ist folglich nicht vom Ausnahmetatbestand erfasst.
_BGH entscheidet Streit um die
Verkaufsverpackungen zugunsten der Kommunen

Mit Urteil vom 16.10.2015 (Az. V ZR 240/14) bestätigte der Bundesgerichtshof die von der _teamwerk_AG bereits mehrfach publizierte Auffassung (u. a. Fachzeitschrift „Müll und Abfall“ 09.14),
wonach die von Kommunen erfassten Verkaufsverpackungen aus
Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) in deren alleiniges Eigentum
übergehen. Der Streit war insbesondere deshalb entfacht, weil in
den letzten Jahren vermehrt Erlöse mit dem Verkauf von PPK erzielt werden konnten. Erlöse, die nach der letztlich konsequenten
Entscheidung des BGH, nun zugunsten der Bürger Einzug in kommende Gebührenkalkulationen finden können. Auch im Hinblick
auf die Ausschreibung von Verträgen über die Sammlung und Verwertung von PPK wird die Entscheidung erheblichen Einfluss haben.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kodifizierung der
Rechtsprechung des EuGH zur Inhouse-Vergabe für mehr Rechtssicherheit bei der Gestaltung damit verbundener Kooperationen
sorgen kann. Die Konkretisierungen und Erweiterungen können
den Handlungsspielraum öffentlicher Auftraggeber bei zielgerichteter Nutzung erweitern. Gerne unterstützen wir Sie bei damit verbundenen Fragen.
_Ihre Ansprechpartner:
_Die neue Gewerbeabfallverordnung wird Mitte 2016 erwartet
Ass. iur. Daniele Carta
Tel. 0621 - 59595-17
Nachdem der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) im Februar dieses Jahres veröffentlichte Arbeitsentwurf zur Erneuerung der GewAbfV deutlicher Kritik ausgesetzt war, liegt dieser nun als überarbeitete Version in Form des Referentenentwurfs vor. Das BMUB betonte bereits vor Veröffentlichung, dass es keine Erweiterung der Überlassungspflichten bei gewerblichen Abfällen geben wird. Anderes
solle u. a. für die Getrennthaltungspflichten gelten. Diese sollen
verschärft und die Recyclingquoten erhöht werden. Nach vorsichtiger Einschätzung des BMUB soll die neue GewAbfV Mitte/Ende
2016 in Kraft treten.
RA Martin Adams, Mag. rer. publ.
Tel. 0621 - 59595-12
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Kurz notiert
_Trier braucht (noch) keine Biotonne
_Handtaschen aus Bioabfall –
Design-Studie aus Rotterdam
Bekanntermaßen schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
vor, dass Bioabfälle seit dem 01.01.2015 getrennt erfasst werden
müssen. Über die Einführung einer Biotonne wurde in der Region
Trier jahrelang gerungen. Nun hat man sich mit der Aufsichtsbehörde auf einen Kompromiss geeinigt, der vorsieht, dass der
Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft (RegAb) Bioabfälle bis
zum 31.12.2016 weiterhin gemeinsam mit dem Restabfall einsammeln darf.
In dieser Übergangszeit bietet der RegAb ein zusätzliches Erfassungssystem für Speise- und Küchenabfälle aus privaten Haushalten mittels eines Bringsystems an. Dazu erhalten die Bürger kompostierbare Tüten zur Erfassung der Speise- und Küchenabfälle,
die sie an den Sammelstellen für Grünschnitt abgeben können. Bis
dahin kann der RegAb seine Trocknungsanlage Mertesdorf, in der
die Hausrestabfälle getrocknet und dann als Ersatzbrennstoff vermarktet werden, weiter betreiben.
In Anatolien kennt man es unter dem Namen Pestil oder Basma,
in Persien als Lavaschek und in den englischsprachigen Ländern
als fruitleather. Auch in Europa ist das sogenannte Fruchtleder
seit einigen Jahren in aller Munde. Dabei handelt es sich um gedörrtes Obstpüree, welches vor der Trocknung großflächig ausgestrichen wird. Anschließend erhält man ein besonders haltbares
und biegsames Fruchtgummi, welches zuletzt u. a. auch bei Sterneköchen Einzug gefunden hat. Beim Besuch eines Wochenmarktes in Rotterdam fragten sich zwei Designstudenten der Willem de
Kooning Acadamie, ob man durch Veränderung der althergebrachten Rezeptur nicht Fruchtleder gewinnen könnte, welches sich zur
Herstellung von Kleidung und Accessoires eignet. Angetrieben
von mehr als 3,5 Tonnen Bioabfall, die an nur einem Markttag auf
dem besagten Wochenmarkt anfallen, setzten sie nun ihre Idee in
die Tat um und präsentierten die erste Handtasche, die zu 100%
aus Marktbioabfall besteht.
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_teamwerk_AG | 02-2015
Über _teamwerk_AG
Ihre Ansprechpartner bei _teamwerk_AG
_Dr. Ingo Caspari verstärkt den
Public-Service-Spezialisten
_teamwerk_AG
_Projektmanagement und Rechtsnahe Dienstleistungen
_Zielmanagement und Strategieberatung
Dipl.-Kfm. Erik Schmidtmann (Vorstand)
Tel. 0621 - 59595-00 / [email protected]
Dipl.-Kfm. Bernd Klinkhammer (Vorstand)
Tel. 0621 - 59595-00 / [email protected]
Die auf Public-Service-Beratung spezialisierte _teamwerk_AG
erweitert ihr Angebotsportfolio mit einem weiteren Experten.
_Markt und Beschaffung
RA Martin Adams, Mag. rer. publ.
Tel. 0621 - 59595-12 / [email protected]
Mit Herrn Dr. Ingo Caspari, Dipl. Betriebswirt, MBA
(42) wechselt ein ausgewiesener Spezialist für die
Beratung der öffentlichen Hand zur _teamwerk_AG.
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Michael Helmes
Tel. 0621 - 59595-14 / [email protected]
Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Haushaltskonsolidierung, finanzwirtschaftliche Steuerung sowie der Begleitung von
Privatisierungen bzw. Verstaatlichungen. Dr. Caspari kommt von
Baker Tilly Roelfs, für die er zahlreiche Konsolidierungsprojekte
auf kommunaler Ebene, Landesebene sowie in der Privatwirtschaft
leitete.
_Organisationsentwicklung
_Steuerung und Qualitätsmanagement
Dipl.-Verww. (FH) Christian Herrn
Tel. 0621 - 59595-94 / [email protected]
_Fuhrpark und Logistik
_Steuerung und Qualitätsmanagement
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Cornelius Schürer
Tel. 0621 - 59595-90 / [email protected]
Er verfügt über 15 Jahre Projekterfahrung und übernahm operative
Verantwortung als interimistischer Leiter Controlling und an anderer Stelle als Leiter Finanzen.
_Kommunaler Austausch und Benchmark
Dipl.-Ing. Karin Foerster-Scholz
Tel. 0621 - 59595-92 / [email protected]
Dr. Caspari studierte zunächst Betriebswirtschaft in Trier, wonach
er erste Arbeitserfahrung in Südafrika und Indien sammelte. Nach
dem Erwerb eines MBA an der University of Wales in Cardiff, begann er seine beratende Laufbahn im Jahr 2000 bei der Qonsult
AG in Köln, wo er viele Jahre als Projektleiter in der finanzwirtschaftlichen Steuerung tätig war.
_Projektmanagement und Rechtsnahe Dienstleistungen
Dipl. Staatsw. Torsten Kopf M.Sc.
Tel. 0621 - 59595-15 / [email protected]
2009 wechselte er als Manager, später als Senior Manager ins Competence Center Public Service von Baker Tilly Roelfs in Düsseldorf.
Ass. iur. Daniele Carta
Tel. 0621 - 59595-17 / [email protected]
„Mit Dr. Caspari konnten wir eine ‚geballte Public-Expertise‘ für
die _teamwerk_AG gewinnen, mit der wir der stetig steigenden
Nachfrage nach maßgeschneiderten Lösungen für die öffentliche
Hand noch besser entsprechen können“, freut sich der zuständige
Vorstand der _teamwerk_AG Erik Schmidtmann.
_Haushaltskonsolidierung
Dipl. Betriebswirt, MBA Dr. Ingo Caspari
Tel. 0621 - 59595-18 / [email protected]
_Fortbildung und Seminare
Melanie Day
Tel. 0621 - 59595-16 / [email protected]
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Herausgeber
Redaktion
_teamwerk_AG
Erik Schmidtmann, _teamwerk_AG
Willy-Brandt-Platz 6 | 68161 Mannheim
Tel. +49 (0)6 21 - 59 59 5-00
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Stand
November 2015
_teamwerk_AG | 02-2015
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