Antworten auf die Bieterfragen - Sächsische Landesstiftung Natur

Bieterfragen - Öffentliche Ausschreibung „Softwareerstellung DV-NSchF (Datenverwaltung Naturschutzfonds)“ | Vergabe-Nr: 2016-StVw-IT-043
__________________________________________________________________________________________________________________________________
Treffen Bieteranfragen zur Ausschreibungen „Erstellen einer individuellen
windowsbasierenden Finanzverwaltungssoftware inkl. umfangreicher Suchund Reportfunktionalitäten mit der Vergabe-Nr. 2016-StVw-IT-043 der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt ein, werden diese baldmöglichst beantwortet und die Antworten zusammen mit den Anfragen in anonymisierter
Form auf der Homepage eingestellt.
Bieterfrage 1:
Unter Punkt 3.18 der Vergabeunterlagen wird die Vergabe von Teilen der Leistung als grundsätzlich
zulässig beschrieben.
Bis zu welchem Umfang ist die Weitergabe an Unterauftragnehmer zulässig?
Antwort auf Bieterfrage:
Nach §6 des Sächsischen Vergabegesetzes ist die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von 50 Prozent des Auftragswertes und nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Bieterfrage 2:
Zu Punkt 2.1 Bestandsdaten im Grobkonzept:
Wie viele unterschiedliche Formate der Excel 2003 liegen derzeit vor?
Zusätzlich werden unter Punkt 5.3 auch noch Formatwandlungen angesprochen.
Antwort auf Bieterfrage:
Die nichteinheitliche Form der Bestandsdaten bezieht sich auf die Tatsache, dass die unterschiedlichen
Daten (Stammdaten etc) in unterschiedlichen Excel-Tabellen vorliegen, welche nicht einheitlich strukturiert
sind und nicht miteinander verknüpft sind.
Punkt 5.3 bezieht sich ausschließlich auf das Antwortverhalten der Anwendung. Gemeint ist damit, dass
bei komplexen Importvorgängen keine Zeitvorgabe erfolgt. Die Formatumwandlung in diesem Kontext
bezieht sich in erster Linie auf technische Aspekte, so z.B. die Umwandlungen eines String-Wertes in ein
datenbankverwertbares Datum.
Bieterfrage 3:
Zu Punkt 2.1 Bestandsdaten im Grobkonzept:
Soll der Datenimport als SOLL- oder IST-Buchungen (evtl. mit beiden Informationen) im System vermerkt werden?
Antwort auf Bieterfrage:
Der Datenimport für Bestandsdaten bezieht sich auf die bereits vorhandenen IST-Buchungen, welche in der
Datenbank auch als solche gekennzeichnet werden müssen. Unberührt davon ist die Realisierung einer
allgemeinen Importfunktion (Import- & Exportschnittstelle).
Seite 1|5
Stand: Mittwoch, 17. Februar 2016
Bieterfragen - Öffentliche Ausschreibung „Softwareerstellung DV-NSchF (Datenverwaltung Naturschutzfonds)“ | Vergabe-Nr: 2016-StVw-IT-043
__________________________________________________________________________________________________________________________________
Bieterfrage 4:
Zu Punkt 3 im Grobkonzept
Ist die Schnittstelle zum E-Banking (SEPA-Datei-Erzeugung und Kontoauszugsverarbeitung) Bestandteil
des Teilprojektes 1?
Antwort auf Bieterfrage:
Nein.
Bieterfrage 5:
Allgemeine Frage zu Vergabeunterlagen S. 7:
Wird das Teilprojekt 2 im Anschluss an den Entwickler des Teilprojektes 1 vergeben oder wird dieses
neu ausgeschrieben?
Antwort auf Bieterfrage:
Teilprojekt 2 wird in einem separaten Vergabeverfahren ausgeschrieben.
Bieterfrage 6:
Anlage 1 - Formblatt zur Feststellung der Eignung:
Im Punkt 5 wird die "Anzahl und Qualifikation der Servicetechniker der unter Nr. 2 angegebenen Servicestelle" abgefragt. Gehen wir Recht in der Annahme dass mit der Servicestelle nicht der gesamte
Standort gemeint ist, sondern die ausführende Einheit?
Antwort auf Bieterfrage:
Ja, gemeint ist die ausführende Einheit.
Bieterfrage 7:
Soll es sich bei der zu erstellenden Anwendung bevorzugt um eine 'echte' Windows-Desktopanwendung
handeln, oder ist die Erstellung einer webbasierten Anwendung gewünscht?
Antwort auf Bieterfrage:
Ja, eine „echte“ Windows-Desktopanwendung soll erstellt werden.
Bieterfrage 8:
Anlage 7 - Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung:
Gehen wir recht in der Annahme, dass die in dem §5, Absatz 2 genannten verfahrensspezifische Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit in der Leistungsvereinbarung nach dem Vertragsschluss vereinbart werden?
Antwort auf Bieterfrage:
Ja.
Seite 2|5
Stand: Mittwoch, 17. Februar 2016
Bieterfragen - Öffentliche Ausschreibung „Softwareerstellung DV-NSchF (Datenverwaltung Naturschutzfonds)“ | Vergabe-Nr: 2016-StVw-IT-043
__________________________________________________________________________________________________________________________________
Bieterfrage 9:
Gehen wir zu Recht davon aus, dass, soweit in den Ausschreibungsunterlagen „Garantien“, „Zusicherungen“, „Sicherstellungen“ etc. genannt werden, es sich hierbei um reine Leistungsbeschreibungen
und nicht um Garantien und / oder Zusicherungen im Sinne des Gesetzes handelt?
Antwort auf Bieterfrage:
Ja.
Bieterfrage 10:
Betreffend Ziffer 4.2 der Vergabeunterlage: An der Individualsoftware sollen Nutzungsrechte gem. Ziffer 2.1.2.1 der EVB IT Erstellungs-AGB eingeräumt werden. Dies beinhaltet ein nicht ausschließliches,
unterlizenzierbares, örtlich unbeschränktes, übertragbares Recht, dauerhaft und unwiderruflich im
Hinblick auf alle Nutzungsarten. Unbeschadet dessen, soll dem Auftraggeber jedoch ein ausschließliches
Nutzungsrecht an der Individualsoftware eingeräumt werden. Welche Rechteeinräumung wünscht der
Auftraggeber im Ergebnis?
Antwort auf Bieterfrage:
Der Auftraggeber erhält das ausschließliche Nutzungsrecht an der erstellten Individualsoftware.
Bieterfrage 11:
Der EVB IT Erstellungsvertrag wurde bereits vorausgefüllt mitgeliefert und soll vom Bieter verbindlich
unterschrieben mit dem Angebot abgegeben werden. Entsprechend der seitens des Bieters präferierten
Lösung müsste der Vertrag jedoch stellenweise bei den gesetzten Kreuzen angepasst werden. Gehen
wir Recht in der Annahme, dass der Vertrag entsprechend angepasst werden darf? U.a. auch unter Ziffer 4.4.1 „vorbestehende Teile“. Wenn nicht, können die Bieter dann davon ausgehen, dass der Vertrag
nachverhandelt wird?
Antwort auf Bieterfrage:
Ja, der Vertrag darf entsprechend angepasst werden.
Bieterfrage 12:
Bei Ziffer 1.2 wurde das Kreuz bei „Pauschalfestpreis“ gesetzt. Da der Bieter jedoch eine Anlage 2 zu
den obligatorischen sowie den optionalen Leistungen ausfüllen muss, regen wir an, die Preisblätter zu
referenzieren und damit das dritte Kästchen anzukreuzen. Sind Sie mit diesem Vorgehen einverstanden?
Antwort auf Bieterfrage:
Unabhängig von der detaillierten Auflistung in den Preisblättern wird das Projekt mit einem Pauschalpreis
abgegolten. Ein Verweis auf die Preisblätter von Anlage 4 des EVB IT Erstellungsvertrages ist zulässig.
Seite 3|5
Stand: Mittwoch, 17. Februar 2016
Bieterfragen - Öffentliche Ausschreibung „Softwareerstellung DV-NSchF (Datenverwaltung Naturschutzfonds)“ | Vergabe-Nr: 2016-StVw-IT-043
__________________________________________________________________________________________________________________________________
Bieterfrage 13:
Entsprechend dem EVB-IT Vorgaben sind Wartung- und Pflegeleistungen Bestandteil des Pauschalfestpreises des Angebots und beginnen nach dem Ablauf der Gewährleistungsfrist. Üblicherweise beginnt
die Wartung und Pflege der Software nach der Abnahme der Software und grenzt sich von den Gewährleistungsleistungen ab. Ist das richtig, dass es erwünscht ist, die Pflegeleistungen erst nach der Gewährleistung zu starten mit dem Risiko, dass während der Gewährleistungsfrist keine Wartung und Pflege
der SW erfolgen wird?
Antwort auf Bieterfrage:
Laut Punkt 5.4.2 der Vergabeunterlagen ist gewünscht, dass die Pflegeleistung erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist für die Dauer von 36 Monaten beginnt.
HINWEIS: Die Angabe von 24 Monaten im vorausgefüllten EVB IT Erstellungsvertrag unter Punkt 5.2 ist ein
Tippfehler. Der korrekte Eintrag lautet 36 Monate. Die Bieter werden um entsprechende Korrektur gebeten.
Bieterfrage 14:
Die Angaben unter Ziffer 1.3.1 zu den Vertragsbestandteilen und deren Rangfolge ist unklar, da sich die
genannten Dokumente teilweise doppeln. Können wir davon ausgehen, dass die Vertragsbestandteile
sich wie folgt zusammensetzen und in eben dieser Rangfolge gelten?
1. Der Vertragstext mit den Anlagen
a. Anlage Nr.0 – Bieterfragen- und Antwortenkatalog in der Version vom xx.xx.2016
b. Anlage Nr.1 - Vergabeunterlagen.pdf
c. Anlage Nr.2 - Anlage 8 - Allgemeine Anforderungen an die Software-Erstellung.pdf
d. Anlage Nr.3a - Anlage 9 - Grobkonzept (Berichte & Auswertungen).pdf
e. Anlage Nr.3b - Anlage 9 - Grobkonzept (Struktur & Workflows).pdf
f. Anlage Nr.3c - Anlage 9 - Grobkonzept.pdf
g. Anlage Nr.4 - Anlage 1 - Formblätter zur Feststellung der Eignung des Bieters.pdf
h. Anlage Nr.5 - Anlage 4 - Gewerbliche Schutzrechte.pdf
i. Anlage Nr.6 – Angebot des Auftragnehmers mit Preisblättern (Anlagen 2 - obligatorische Leistungsbestandteile und optionale Leistungsbestandteile)
j. Anlage Nr. 7 - Anlage 7 - Regelung zur Auftragsdatenverarbeitung.pdf
2. EVB-IT Erstellungs-AGB
3. VOL/B
Sofern dies nicht zutreffend ist, können Sie bitte die Vertragsbestandteile sowie deren Rangfolge ohne
Doppelung der Dokumente angeben? Dies betrifft insbesondere Anlagen 1, 2, 3, 5 (Anlage 1,2,5 sind
Bestandteil der Anlage 2).
Antwort auf Bieterfrage
Folgende Reihenfolge der Vertragsbestandteile gilt:
1. Der EVB IT Erstellungsvertrag mit Anlagen
a. Anlage Nr. 0 – Bieterfragen- und Antwortenkatalog vom xx.xx.2016
b. Anlage Nr. 2 – Vergabeunterlagen
i. Anlage 1 - Formblätter zur Feststellung der Eignung des Bieters
ii. Anlage 4 - Gewerbliche Schutzrechte
iii. Anlage 5 - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
c. Anlage Nr. 1 - Allgemeine Anforderungen an die Software-Erstellung [Anlage 8 der
Vergabeunterlagen]
d. Anlage Nr. 3a - Grobkonzept [Anlage 9 der Vergabeunterlagen]
Seite 4|5
Stand: Mittwoch, 17. Februar 2016
Bieterfragen - Öffentliche Ausschreibung „Softwareerstellung DV-NSchF (Datenverwaltung Naturschutzfonds)“ | Vergabe-Nr: 2016-StVw-IT-043
__________________________________________________________________________________________________________________________________
e. Anlage Nr. 3b - Grobkonzept (Berichte & Auswertungen) [Anlage 9 der Vergabeunterlagen]
f. Anlage Nr. 3c - Grobkonzept (Struktur & Workflows) [Anlage 9 der Vergabeunterlagen]
g. Anlage Nr. 4a - Angebot des Auftragnehmers inkl. Anlagen
h. Anlage Nr. 4b – Preisblätter (obligatorische Leistungsbestandteile und optionale Leistungsbestandteile) [Anlage 2 der Vergabeunterlagen]
i. Anlage Nr. 5 - Regelung zur Auftragsdatenverarbeitung.pdf [Anlage 7 der Vergabeunterlagen]
2. EVB-IT Erstellungs-AGB
3. VOL/A
Allgemeiner Hinweis: Um die unterschiedliche Nummerierung der Anlagen für die Vergabeunterlagen sowie für den EVB IT Erstellungsvertrag besser zu strukturieren, kann der Bieter die entsprechenden Anlagen
mit einem Deckblatt versehen, um die Zuordnung als Anlage zum EVB IT Erstellungsvertrag besser kenntlich zu machen.
Bieterfrage 15:
„Anlage 7 - Regelung zur Auftragsdatenverarbeitung
Gem. §5 (2) sind verfahrensspezifische Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit in
der Leistungsvereinbarung zu regeln. Gehen wir zu Recht davon aus, dass diese Maßnahmen nach Zuschlag gemeinsam definiert werden?
Antwort auf Bieterfrage:
Ja, diese Maßnahmen werden nach dem Zuschlag gemeinsam definiert.
Bieterfrage 16:
Ist eine Realisierung dieser Applikation auf Java-Technologien (z. Bsp. Java SWING) zulässig?
Antwort auf Bieterfrage:
Ja.
Seite 5|5
Stand: Mittwoch, 17. Februar 2016