Bekanntmachung des Trink- und Abwasserverbandes (TAV

Bekanntmachung des
Trink- und Abwasserverbandes (TAV)
„Bourtanger Moor“
1. Bekanntgabe der Wasserhärte
Grundlage: „Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und
Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz)“ in der Fassung
vom 31. August 2015
Versorgungsgebiet
Härtebereich
Stadtgebiet Haren mit den dazugehörenden Ortsteilen
weich
außer: Ortsteil Fehndorf, Wesuwe-Siedlung
mittel
Wesuwe (Bersede), Abbemühlen, Wesuweermoor sowie beidseits
entlang der Süd-Nord-Straße von Wesuwe-Siedlung bis zur Kreuzung
Fehndorfer Straße in Haren
Stadtgebiet Haselünne mit den dazugehörenden Ortsteilen,
außer: Ortsteil Klosterholte, Lotten (Am Langenberger Moor) und
Zum Mühlenbusch, Lotterfeld, Bückelte, Lehrterfeld
weich
mittel
entsprechende Ortsteile in Meppen,
außer: Helte südlich der K 223 sowie westlich der Ortsdurchfahrt
K 243, Teglingen, Meppen-Feldkamp, südlich des Lerchenweges zwischen Kanal und Bundesbahn, sowie die Ortsteile Rühle, Schwefingen, Fullen und Versen
weich
mittel
Samtgemeinde Herzlake: alle Ortsteile
weich
Groß Berßen und Klein Berßen der Samtgemeinde Sögel
weich
Gemeinde Twist: alle Ortsteile
mittel
Gemeinde Geeste: alle Ortsteile
mittel
2. Bekanntgabe der Zusatzstoffe
Grundlage: Trinkwasserverordnung 2001 (Neufassung: 2. August 2013; letzte
Änderung: 18. November 2015)
In den Wasserwerken Haren-Düne, Haselünne-Stadtwald und GeesteVarloh wird zur Aufbereitung des Rohwassers Aluminiumhydroxidchlorid
zugesetzt. Nach Ende der Aufbereitung ist das Aluminium fast vollständig
wieder entfernt, so dass der Grenzwert der Trinkwasserverordnung weit
unterschritten wird. In allen drei Wasserwerken wird zur Bindung der Kohlensäure dolomitisches Filtermaterial verwandt.
3. Sonstiges
Hausinstallationen für die Wasserversorgung dürfen nur von Installationsunternehmen ausgeführt werden, die zuvor mit einem Wasserversorgungsunternehmen einen Installateurvertrag abgeschlossen haben und in
dessen Installateurverzeichnis eingetragen wurden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Arbeiten in der Hausinstallation für
die Wasserversorgung nach DIN 1988, DIN EN 806 sowie der DIN EN
1717 auszuführen sind.
4. Rohrnetzspülungen
Im Laufe des Jahres (überwiegend von 21.00 bis 5.00 Uhr) werden an verschiedenen Stellen des Versorgungsgebietes Rohrnetzspülungen vorgenommen, die zu kurzzeitigem Druckabfall in der Wasserversorgung sowie
zu Trübungen im Wasser führen können. Der TAV ist bemüht, die Arbeiten zügig durchzuführen, und bittet um Verständnis.
5. Wasseruntersuchungen
Die Untersuchungsergebnisse des vom Verband abgegebenen Trinkwassers können auf der Internetseite www.tavbm.de unter der Rubrik „Wasserversorgung/Wasserqualität“ eingesehen werden.
Der TAV ist unter folgenden Rufnummern jederzeit erreichbar:
während der Geschäftszeiten
Tel.: 05931 9300-0
Notfall- und Bereitschaftsdienst
Tel.: 05931 9300-16
Tag und Nacht, Sonn- und Feiertag Tel.: 0151 14857714
Geeste-Varloh, März 2016
Trink- und Abwasserverband (TAV)
„Bourtanger Moor“, www.tavbm.de
Die Geschäftsführerin