Bekanntmachung des Trink- und Abwasserverbandes (TAV) „Bourtanger Moor“ 1. Bekanntgabe der Wasserhärte Grundlage: „Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz)“ in der Fassung vom 31. August 2015 Versorgungsgebiet Härtebereich Stadtgebiet Haren mit den dazugehörenden Ortsteilen weich außer: Ortsteil Fehndorf, Wesuwe-Siedlung mittel Wesuwe (Bersede), Abbemühlen, Wesuweermoor sowie beidseits entlang der Süd-Nord-Straße von Wesuwe-Siedlung bis zur Kreuzung Fehndorfer Straße in Haren Stadtgebiet Haselünne mit den dazugehörenden Ortsteilen, außer: Ortsteil Klosterholte, Lotten (Am Langenberger Moor) und Zum Mühlenbusch, Lotterfeld, Bückelte, Lehrterfeld weich mittel entsprechende Ortsteile in Meppen, außer: Helte südlich der K 223 sowie westlich der Ortsdurchfahrt K 243, Teglingen, Meppen-Feldkamp, südlich des Lerchenweges zwischen Kanal und Bundesbahn, sowie die Ortsteile Rühle, Schwefingen, Fullen und Versen weich mittel Samtgemeinde Herzlake: alle Ortsteile weich Groß Berßen und Klein Berßen der Samtgemeinde Sögel weich Gemeinde Twist: alle Ortsteile mittel Gemeinde Geeste: alle Ortsteile mittel 2. Bekanntgabe der Zusatzstoffe Grundlage: Trinkwasserverordnung 2001 (Neufassung: 2. August 2013; letzte Änderung: 18. November 2015) In den Wasserwerken Haren-Düne, Haselünne-Stadtwald und GeesteVarloh wird zur Aufbereitung des Rohwassers Aluminiumhydroxidchlorid zugesetzt. Nach Ende der Aufbereitung ist das Aluminium fast vollständig wieder entfernt, so dass der Grenzwert der Trinkwasserverordnung weit unterschritten wird. In allen drei Wasserwerken wird zur Bindung der Kohlensäure dolomitisches Filtermaterial verwandt. 3. Sonstiges Hausinstallationen für die Wasserversorgung dürfen nur von Installationsunternehmen ausgeführt werden, die zuvor mit einem Wasserversorgungsunternehmen einen Installateurvertrag abgeschlossen haben und in dessen Installateurverzeichnis eingetragen wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Arbeiten in der Hausinstallation für die Wasserversorgung nach DIN 1988, DIN EN 806 sowie der DIN EN 1717 auszuführen sind. 4. Rohrnetzspülungen Im Laufe des Jahres (überwiegend von 21.00 bis 5.00 Uhr) werden an verschiedenen Stellen des Versorgungsgebietes Rohrnetzspülungen vorgenommen, die zu kurzzeitigem Druckabfall in der Wasserversorgung sowie zu Trübungen im Wasser führen können. Der TAV ist bemüht, die Arbeiten zügig durchzuführen, und bittet um Verständnis. 5. Wasseruntersuchungen Die Untersuchungsergebnisse des vom Verband abgegebenen Trinkwassers können auf der Internetseite www.tavbm.de unter der Rubrik „Wasserversorgung/Wasserqualität“ eingesehen werden. Der TAV ist unter folgenden Rufnummern jederzeit erreichbar: während der Geschäftszeiten Tel.: 05931 9300-0 Notfall- und Bereitschaftsdienst Tel.: 05931 9300-16 Tag und Nacht, Sonn- und Feiertag Tel.: 0151 14857714 Geeste-Varloh, März 2016 Trink- und Abwasserverband (TAV) „Bourtanger Moor“, www.tavbm.de Die Geschäftsführerin
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