MITGLIEDSCHAFT Liebe Kollegin, lieber Kollege, wir freuen uns

MITGLIEDSCHAFT
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft beim Verband der Berliner
Stadtführer Berlin Guide e.V.
Wir sind ein Berufsverband, dessen Mitglieder den Beruf des Gästeführers aktiv ausüben und
sich verpflichtet haben, ihrer Tätigkeit mit hoher Qualität nachzugehen und sich beständig
fortzubilden. Für eine Mitgliedschaft im Berufsverband müssen daher folgende
Voraussetzungen erfüllt sein:
• Ausbildung zum Gästeführer (Region Berlin) mit DIN EN 15565 Qualifikation und Prüfung
nach Richtlinie des Bundesverbandes der Gästeführer in Deutschland e.V. (BVGD)
• ODER
• Ausbildung zum Stadtführer in Berlin (ohne DIN EN 15565 Qualifikation nach BVGD),
dann mit nachvollziehbarem Schulungsplan und aktive berufliche Tätigkeit von mindestens
fünf Jahren als Stadtführer/in mit breitem Führungsspektrum. Dieses muss durch
entsprechende Aufträge und Empfehlungsschreiben nachgewiesen werden, aus denen die
Qualität und das Themenspektrum der Führungen hervorgehen. Sie verpflichten sich dann, die
Ausbildung nach EU Norm DIN EN 15565 zu vollenden und die praktische Prüfung nach
BVGD Richtlinie nachzuholen.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie zwei Jahre den Status "Mitglied auf Probe".
Am Ende der Probezeit entscheidet der Vorstand über Ihre ordentliche Mitgliedschaft, sofern
mindestens fünf Weiterbildungsveranstaltungen des Vereins besucht wurden und innerhalb
dieser Jahre eine kurze Probe der beruflichen Arbeit gegeben wurde (z.B. kurze Anwesenheit
eines Verbandsvertreters im Rahmen einer der von Ihnen durchgeführten Rundgänge oder
Rundfahrten).
Ihre „Mitgliedschaft auf Probe“ erlischt automatisch, insofern die Ausbildung nach DIN EN
15565 (BVGD) innerhalb dieser Probezeit Ihrerseits nicht vollendet wurde.
Unabhängig von Ihrem Mitgliedsstatus erhalten Sie von Beginn an die folgenden Rechte und
Leistungen als Mitglied des Verbandes. Dazu gehören:

automatische Berufshaftpflichtversicherung durch den Bundesverband der
Gästeführer in Deutschland e.V. (BVGD), (ab Meldung beim BVGD, spätestens ab
dem auf den Beitrittsmonat folgenden 1. November);

regelmäßiger Rundbrief mit Informationen, Einladungen und Weiterbildungsterminen;

Eintrag in die jährlich erscheinende „Guideliste“ des Verbandes, die an
Tourismuseinrichtungen im In- und Ausland versandt wird (kostenpflichtig) (X)

Berechtigung zum Internet-Eintrag auf der Verbands-Homepage (kostenpflichtig) (X);

Berechtigung für den „Museumsausweis“ des BVGD, mit dem Mitgliedern freier
Eintritt in zahlreiche Museen im In- und Ausland gewährt wird ; (X)

Berechtigung zum verbilligten Abonnement des „Berlin Programm“ (kostenpflichtig).

Möglichkeit zur Qualifizierung nach BVGD DIN EN 15565 (kostenpflichtig) (X)
(X) = Nur bei persönlichem Antrag über die Geschäftsstelle
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 120 Euro im Jahr zuzüglich einer einmaligen Aufnahmegebühr
von 15 Euro. Darin ist der jährliche Beitrag für den Bundesverband in Höhe von 21 Euro
bereits enthalten. Der Beitrag ist jährlich bis 31. Januar für das jeweilige Kalenderjahr auf das
Konto Postbank Berlin - BLZ 100 100 10, Konto-Nr. 661 668 105 zu entrichten. Bei
Neuaufnahme wird die Mitgliedschaft erst mit dem Eingang des Jahresbeitrags und der
Aufnahmegebühr gültig.
Das Wichtigste zum Schluß: Jedes Mitglied ist herzlich willkommen, sich aktiv an der
inhaltlichen Gestaltung der Verbandsarbeit zu beteiligen, in Gremien mitzuwirken und
mitzuentscheiden!
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
2008/2010/2012