MITGLIEDSCHAFT Liebe Kollegin, lieber Kollege, wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft beim Verband der Berliner Stadtführer Berlin Guide e.V. Wir sind ein Berufsverband, dessen Mitglieder den Beruf des Gästeführers aktiv ausüben und sich verpflichtet haben, ihrer Tätigkeit mit hoher Qualität nachzugehen und sich beständig fortzubilden. Für eine Mitgliedschaft im Berufsverband müssen daher folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Ausbildung zum Gästeführer (Region Berlin) mit DIN EN 15565 Qualifikation und Prüfung nach Richtlinie des Bundesverbandes der Gästeführer in Deutschland e.V. (BVGD) • ODER • Ausbildung zum Stadtführer in Berlin (ohne DIN EN 15565 Qualifikation nach BVGD), dann mit nachvollziehbarem Schulungsplan und aktive berufliche Tätigkeit von mindestens fünf Jahren als Stadtführer/in mit breitem Führungsspektrum. Dieses muss durch entsprechende Aufträge und Empfehlungsschreiben nachgewiesen werden, aus denen die Qualität und das Themenspektrum der Führungen hervorgehen. Sie verpflichten sich dann, die Ausbildung nach EU Norm DIN EN 15565 zu vollenden und die praktische Prüfung nach BVGD Richtlinie nachzuholen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie zwei Jahre den Status "Mitglied auf Probe". Am Ende der Probezeit entscheidet der Vorstand über Ihre ordentliche Mitgliedschaft, sofern mindestens fünf Weiterbildungsveranstaltungen des Vereins besucht wurden und innerhalb dieser Jahre eine kurze Probe der beruflichen Arbeit gegeben wurde (z.B. kurze Anwesenheit eines Verbandsvertreters im Rahmen einer der von Ihnen durchgeführten Rundgänge oder Rundfahrten). Ihre „Mitgliedschaft auf Probe“ erlischt automatisch, insofern die Ausbildung nach DIN EN 15565 (BVGD) innerhalb dieser Probezeit Ihrerseits nicht vollendet wurde. Unabhängig von Ihrem Mitgliedsstatus erhalten Sie von Beginn an die folgenden Rechte und Leistungen als Mitglied des Verbandes. Dazu gehören: automatische Berufshaftpflichtversicherung durch den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. (BVGD), (ab Meldung beim BVGD, spätestens ab dem auf den Beitrittsmonat folgenden 1. November); regelmäßiger Rundbrief mit Informationen, Einladungen und Weiterbildungsterminen; Eintrag in die jährlich erscheinende „Guideliste“ des Verbandes, die an Tourismuseinrichtungen im In- und Ausland versandt wird (kostenpflichtig) (X) Berechtigung zum Internet-Eintrag auf der Verbands-Homepage (kostenpflichtig) (X); Berechtigung für den „Museumsausweis“ des BVGD, mit dem Mitgliedern freier Eintritt in zahlreiche Museen im In- und Ausland gewährt wird ; (X) Berechtigung zum verbilligten Abonnement des „Berlin Programm“ (kostenpflichtig). Möglichkeit zur Qualifizierung nach BVGD DIN EN 15565 (kostenpflichtig) (X) (X) = Nur bei persönlichem Antrag über die Geschäftsstelle Der Mitgliedsbeitrag beträgt 120 Euro im Jahr zuzüglich einer einmaligen Aufnahmegebühr von 15 Euro. Darin ist der jährliche Beitrag für den Bundesverband in Höhe von 21 Euro bereits enthalten. Der Beitrag ist jährlich bis 31. Januar für das jeweilige Kalenderjahr auf das Konto Postbank Berlin - BLZ 100 100 10, Konto-Nr. 661 668 105 zu entrichten. Bei Neuaufnahme wird die Mitgliedschaft erst mit dem Eingang des Jahresbeitrags und der Aufnahmegebühr gültig. Das Wichtigste zum Schluß: Jedes Mitglied ist herzlich willkommen, sich aktiv an der inhaltlichen Gestaltung der Verbandsarbeit zu beteiligen, in Gremien mitzuwirken und mitzuentscheiden! Mit freundlichen Grüßen Der Vorstand 2008/2010/2012
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