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Jörn Lohmann
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André Lenthe
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DIE LINKE. Fraktion Harburg, Wallgraben 24, 21073 Hamburg
An den Vorsitzenden der
Bezirksversammlung Harburg
Harburger Rathausplatz 1
21073 Hamburg
Betr.: Einrichtung eines neuen Standortes der Zentralen Erstaufnahme auf dem Gelände des
ehemaligen OBI-Baumarktes Geutensweg/ Aschenland
Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG
der Abgeordneten Jörn Lohmann, André Lenthe, Kadriye Baksi, Sven Peters und
Sabahttin Aras/ Fraktion DIE LINKE
Hamburg-Harburg, den 24. September 2015
Sachverhalt:
In der Stellungnahme der CDU-Fraktion zu einer (öffentlich-rechtlichen) Flüchtlingsunterkunft am Ascheland
vom 25. Januar dieses Jahres hieß es:
„Eine frühzeitige Integration von Flüchtlingen, die letztlich ein Bleiberecht erhalten, setzt eine
Unterbringung in kleineren Einheiten voraus. Die hier angedachte Größenordnung von bis zu 250 Personen
ist auch an diesem Standort problematisch.“ (Quelle: http://www.cdu-harburg.de/)
Als im Mai diesen Jahres die Sozialbehörde an einem in der Nähe gelegenen Standort 458 Plätze für die
Folgeunterbringung schaffen wollte, hieß es in der Stellungnahme seitens CDU und SPD, dass eine so große
Zahl von Flüchtlingen an einem Ort eine zu große soziale Belastung sei.
Nun beantragen CDU und SPD den Standort des ehemaligen OBI Baumarktes Geutensweg/ Aschenland als
Standort für eine neue Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung in Harburg zu prüfen, der Presse war in den letzten
Tagen zu entnehmen, man ginge von ca. 3.000 Plätzen aus. Nach uns vorliegenden Informationen wurden
aber bereits die Kapazitäten des Standortes für eine Belegung mit 5.000 bis 7.000 Menschen hinsichtlich der
Erschließungsparameter Wasserversorgung, Brandschutz und Evakuierungsmöglichkeiten geprüft.
Angesichts der Unterbringungssituation für neu ankommende Flüchtlinge ist die Suche nach neuen
Standorten auch hier im Bezirk sicher unerlässlich. Jedoch ist die Frage, ob und wie eine so große Gruppe von
Menschen auf dem fraglichen Gelände und überhaupt in dieser Konzentration angemessen untergebracht und
versorgt werden kann, zunächst unabhängig davon, ob in einer Erstaufnahme- oder in einer Folgeeinrichtung,
bisher nicht ausreichend geklärt. Denn eine menschenwürdige Unterbringung ist für beides der unerlässliche
Standard.
In der Stellungnahme der Behörde für Inneres (BIS) zu Drs. 20-0574 hieß es:
„Die Flüchtlinge sind menschenwürdig unterzubringen, was bei den rasant ansteigenden Zahlen eine
besondere Herausforderung für die Verwaltung darstellt. Durch die regelmäßig
zeitintensiven Planungen und Verfahrensabläufe u.a. durch eine Berücksichtigung der in § 28
Harburg für Alle! – sozial und gerecht
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Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) vorgesehenen Fristen kann dies für Standorte der ZEA nicht immer in der
gebotenen Schnelligkeit sichergestellt werden. Ihrer Verantwortung kommt die BIS durch die Anwendung des
§ 3 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) nach, um eine Obdachlosigkeit
der betroffenen Menschen abzuwenden.
Die Standorte werden dabei trotzdem aufgrund von individuellen Prüfungen ausgewählt. Unter Beteiligung
der Bezirksverwaltung wird die technische Infrastruktur und - soweit möglich – das Umfeld des jeweiligen
einzelnen Standortes berücksichtigt. Es findet daher die von der Bezirksversammlung verlangte
Einzelfallentscheidung immer statt.“
(Hervorhebungen vom Verfasser)
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Hat das Bezirksamt Kenntnis davon, ob der in Drs. 20-903 vorgeschlagene Standort (das
zwischenzeitlich leerstehende Gebäude und Gelände des ehemaligen OBI-Marktes Geutensweg/Aschenland) hinsichtlich seiner Nutzbarkeit als Standort für eine ZEA von der BIS geprüft wurde?
2. Wenn ja, wie lautet das Ergebnis dieser Prüfung?
3. Wenn ja, welche Parameter wurden geprüft?
4. Wie sind die derzeitigen Eigentumsverhältnisse des Geländes und der bestehenden Gebäude?
5. Gibt es nach Erkenntnissen des Bezirkes Erwägungen bzw. Verhandlungen seitens der Stadt,
das Gelände zu kaufen?
6. Wie lautet die Prognose hinsichtlich der Maximalbelegung des Standortes und hinsichtlich
des Zeithorizontes für die Nutzung als ZEA (Zwischennutzung oder dauerhafter Standort?)
7. Wie viele Wohnungen in Harburg stehen derzeit leer? Bitte nach Dauer des Leerstandes (bis
6 Monate, 6 Monate bis 1 Jahr, mehr als 1 Jahr) und nach privatem oder Bestand der öffentlichen Hand getrennt angeben.
8. Wie viele Gewerbe- und Büroflächen stehen derzeit in Harburg leer (bitte auch hier nach privatem Bestand und Bestand in öffentlicher Hand und der Dauer des Leerstandes siehe Frage
7 unterscheiden)
9. Wurden nach Kenntnis des Bezirksamtes Flächen im Bezirk Harburg zur Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen der BIS seitens der Eigentümer angeboten? Wenn ja, welche?
Jörn Lohmann, André Lenthe, Kadriye Baksi, Sven Peters, Sabahttin Aras
Harburg für Alle! – sozial und gerecht
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