Die Biosiegel im Überblick Kriterium EU-Bio

Die Biosiegel im Überblick
Kriterium
EU-Bio-Siegel
Bioland
Demeter
Naturland
100 % der Zutaten
ökologischer Herkunft
Zusammensetzung
Produkte
verbotene
Zusatzstoffe
Der Einsatz von Zutaten
aus konventioneller
95 % der Zutaten
100 % der Zutaten
Erzeugung ist grundsätzlich
ökologischer Herkunft
ökologischer Herkunft
nicht zulässig. (Ausnahmen
bis zu einem Anteil von 5 %
möglich)
Geschmacksverstärker,
künstliche Aromen und
Farbstoffe, so weit wie
möglich Verzicht auf
konventionelle
Geschmacksverstärker Aromaextrakte bzw.
, künstliche Aromen
natürliche Aromastoffe,
und Farbstoffe etc.
Jodierung (Jodgabe an
Milchvieh erlaubt)
Zusätzliche verbotene
Zusatzstoffe zur EG-ÖkoVerordnung: z.B.
Milchsäure (E270)
Von insgesamt über
300 Zusatzstoffen
(konventionell) sind 47
erlaubte Zusatzstoffe erlaubt, darunter z.B.
Sauerstoff, Lecithine,
Milch-, Äpfel- und
Ascorbinsäure
22 Zusatzstoffe erlaubt
Enzyme sind nur
produktspezifisch
zugelassen
100 % der Zutaten müssen
aus ökologischem Landbau
(Ausnahmen bis zu einem
Anteil von 5 % möglich)
Geschmacksverstärker,
künstliche Aromen und
Farbstoffe, keine
Geschmacksverstärker,
„unnatürlichen Aromen“
künstliche Aromen und
(z. B. Erdbeeraroma aus
Farbstoffe,
mikrobieller Erzeugung auf
Sägemehl)
13 Zusatzstoffe erlaubt, für
jedes Lebensmittel nur
explizit erlaubte
Zusatzstoffe, Enzyme sind 21 Zusatzstoffe zulässig,
begrenzt (max. 2 % bei
nicht erlaubt,
Rohwurst), Enzyme
Aromen: Es sind nur
produktspezifisch
Aromaextrakte der
zugelassen, natürliche
namensgebenden Pflanze Aromen produktspezifisch
erlaubt, wie z. B. reine
erlaubt, Hefeextrakt
ätherische Öle oder reine
Extrakte mit
Rohstoffidentität
Tierhaltung
maximal 2 Milchkühe
pro bewirtschafteten
Hektar und Jahr
maximal 2 Milchkühe pro
Hektar und Jahr
Maximal 2 Milchkühe pro
Hektar und Jahr,
Enthornung ist nicht
zulässig, hörnertragende
maximal 2 Milchkühe pro
Rassen sind für Milchvieh Hektar und Jahr
vorgeschrieben, genetisch
hornloses Milchvieh ist
nicht erlaubt
Gentechnisch
verändertes Futter
verboten
verboten
verboten
verboten
Futterzukauf
erlaubt
erlaubt, aber max. 50 %
erlaubt, aber max. 50 %
erlaubt, aber max. 50 %
Organische
Handelsdünger
erlaubt
(Blut-, Fleisch- und
Knochenmehle sowie
Guano)
verboten
(Blut-, Fleisch- und
Knochenmehle sowie
Guano)
verboten
(Blut-, Fleisch- und
Knochenmehle sowie
Guano)
verboten
(Blut-, Fleisch- und
Knochenmehle)
Gesamtbetriebsumstellung,
ausschließlich ökologische
Bewirtschaftung aller
Betriebszweige
vorgeschrieben
Gesamtbetriebsumstellung,
ausschließlich biologisch
dynamische
Gesamtbetriebsumstellung
Bewirtschaftung für den
vorgeschrieben
gesamten Betrieb. Für
landwirtschaftliche Betriebe
ist Tierhaltung obligatorisch.
Teilumstellung und
damit ökologische und
Bewirtschaftungsfor
konventionelle
m
Bewirtschaftung in
einem Betrieb möglich
Fazit:
Zwischen den aufgelisteten Verbänden gibt es nur kleine, aber sehr feine Unterschiede. Zwar gibt es kein
schwarzes Schaf unten den oben erwähnten Siegeln, jedoch schneidet Demeter zusammenfassend am besten
ab. Während die anderen Biosiegel sich hauptsächlich nur auf einen Aspekt konzentrieren wie zum Beispiel der
Tierhaltung oder der Zusatzstoffe, schafft Demeter es am besten die verschiedenen Kategorien unter einen Hut
zu bringen und hat zum Beispiel die wenigsten erlaubten Zusatzstoffe und die beste Tierhaltung.
Letztendlich muss jeder Käufer aber selbst entscheiden und seine Prioritäten selber setzten, um die richtigen
Produkte für sich zu finden. Dafür kann er auch zu Produkten anderer Biosiegel wie zum Beispiel Ecoland,
Biopark oder Biokreis greifen.
Eine zusätzliche Hilfe um sich besser zurechtfinden zu können sind Webseiten wie www.bio-mit-gesicht.de. Diese
Seite bietet eine Möglichkeit die Herkunft der gekauften Waren selbst zu überprüfen, indem man auf der Seite die
„bmg“-Nummer („Bio-mit-Gesicht-Nummer“) des Produktes eingibt und dadurch weitere Infos angezeigt bekommt.
Diesen Service bieten zum Beispiel Verbände wie Naturland, Demeter, Bioland und weitere an.
Weitere Siegel:
DLG-Gütezeichen („Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft“):
Das Siegel soll von guter Qualität zeugen, getestet werden aber nur
Aspekte wie Geschmack, Geruch, Aussehen und Konsistenz. Es dient
also hauptsächlich zum Werbezweck und um die Verkaufsrate zu
erhöhen.
Das Identitätskennzeichen:
Dieses Siegel soll zeigen, in welchem Bundesland/Staat das jeweilige
Produkt hergestellt wurde, es wird aber nicht gezeigt, woher die verwendeten
Rohstoffe stammen.
Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)
Diese Angabe garantiert dem Verbraucher, dass das Produkt aus einer auf der
Verpackung angegebenen Region stammt. Alle Stufen der Produktion wurden
hier in der beschriebenen Region produziert.
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Im Gegensatz zu den „geschützten geografischen Angaben“ muss
hier nur eine
Stufe der Produktion in der angegebenen Region stattfinden.
Fazit:
Zusätzlich zu den Biosiegeln, die auf dem europäischen Mindestanforderungen aufbauen gibt es diese weiteren
Siegel, die zwar nicht für Bio, aber für Qualität oder geprüfte Herkunft garantieren sollen. Diese finden wir
ebenfalls auf unseren Produkten vor. Viele davon sind aber nicht nur reine Qualitätsversprechen, sondern wirken
als Werbegag um Kunden zum Kauf zu überzeugen. Als Einkäufer sollte man also sehr darauf achten, dass man
nicht nach diesen „Werbesiegeln“ einkauft, und sich so auf die Schippe nehmen lässt.