Die Biosiegel im Überblick Kriterium EU-Bio-Siegel Bioland Demeter Naturland 100 % der Zutaten ökologischer Herkunft Zusammensetzung Produkte verbotene Zusatzstoffe Der Einsatz von Zutaten aus konventioneller 95 % der Zutaten 100 % der Zutaten Erzeugung ist grundsätzlich ökologischer Herkunft ökologischer Herkunft nicht zulässig. (Ausnahmen bis zu einem Anteil von 5 % möglich) Geschmacksverstärker, künstliche Aromen und Farbstoffe, so weit wie möglich Verzicht auf konventionelle Geschmacksverstärker Aromaextrakte bzw. , künstliche Aromen natürliche Aromastoffe, und Farbstoffe etc. Jodierung (Jodgabe an Milchvieh erlaubt) Zusätzliche verbotene Zusatzstoffe zur EG-ÖkoVerordnung: z.B. Milchsäure (E270) Von insgesamt über 300 Zusatzstoffen (konventionell) sind 47 erlaubte Zusatzstoffe erlaubt, darunter z.B. Sauerstoff, Lecithine, Milch-, Äpfel- und Ascorbinsäure 22 Zusatzstoffe erlaubt Enzyme sind nur produktspezifisch zugelassen 100 % der Zutaten müssen aus ökologischem Landbau (Ausnahmen bis zu einem Anteil von 5 % möglich) Geschmacksverstärker, künstliche Aromen und Farbstoffe, keine Geschmacksverstärker, „unnatürlichen Aromen“ künstliche Aromen und (z. B. Erdbeeraroma aus Farbstoffe, mikrobieller Erzeugung auf Sägemehl) 13 Zusatzstoffe erlaubt, für jedes Lebensmittel nur explizit erlaubte Zusatzstoffe, Enzyme sind 21 Zusatzstoffe zulässig, begrenzt (max. 2 % bei nicht erlaubt, Rohwurst), Enzyme Aromen: Es sind nur produktspezifisch Aromaextrakte der zugelassen, natürliche namensgebenden Pflanze Aromen produktspezifisch erlaubt, wie z. B. reine erlaubt, Hefeextrakt ätherische Öle oder reine Extrakte mit Rohstoffidentität Tierhaltung maximal 2 Milchkühe pro bewirtschafteten Hektar und Jahr maximal 2 Milchkühe pro Hektar und Jahr Maximal 2 Milchkühe pro Hektar und Jahr, Enthornung ist nicht zulässig, hörnertragende maximal 2 Milchkühe pro Rassen sind für Milchvieh Hektar und Jahr vorgeschrieben, genetisch hornloses Milchvieh ist nicht erlaubt Gentechnisch verändertes Futter verboten verboten verboten verboten Futterzukauf erlaubt erlaubt, aber max. 50 % erlaubt, aber max. 50 % erlaubt, aber max. 50 % Organische Handelsdünger erlaubt (Blut-, Fleisch- und Knochenmehle sowie Guano) verboten (Blut-, Fleisch- und Knochenmehle sowie Guano) verboten (Blut-, Fleisch- und Knochenmehle sowie Guano) verboten (Blut-, Fleisch- und Knochenmehle) Gesamtbetriebsumstellung, ausschließlich ökologische Bewirtschaftung aller Betriebszweige vorgeschrieben Gesamtbetriebsumstellung, ausschließlich biologisch dynamische Gesamtbetriebsumstellung Bewirtschaftung für den vorgeschrieben gesamten Betrieb. Für landwirtschaftliche Betriebe ist Tierhaltung obligatorisch. Teilumstellung und damit ökologische und Bewirtschaftungsfor konventionelle m Bewirtschaftung in einem Betrieb möglich Fazit: Zwischen den aufgelisteten Verbänden gibt es nur kleine, aber sehr feine Unterschiede. Zwar gibt es kein schwarzes Schaf unten den oben erwähnten Siegeln, jedoch schneidet Demeter zusammenfassend am besten ab. Während die anderen Biosiegel sich hauptsächlich nur auf einen Aspekt konzentrieren wie zum Beispiel der Tierhaltung oder der Zusatzstoffe, schafft Demeter es am besten die verschiedenen Kategorien unter einen Hut zu bringen und hat zum Beispiel die wenigsten erlaubten Zusatzstoffe und die beste Tierhaltung. Letztendlich muss jeder Käufer aber selbst entscheiden und seine Prioritäten selber setzten, um die richtigen Produkte für sich zu finden. Dafür kann er auch zu Produkten anderer Biosiegel wie zum Beispiel Ecoland, Biopark oder Biokreis greifen. Eine zusätzliche Hilfe um sich besser zurechtfinden zu können sind Webseiten wie www.bio-mit-gesicht.de. Diese Seite bietet eine Möglichkeit die Herkunft der gekauften Waren selbst zu überprüfen, indem man auf der Seite die „bmg“-Nummer („Bio-mit-Gesicht-Nummer“) des Produktes eingibt und dadurch weitere Infos angezeigt bekommt. Diesen Service bieten zum Beispiel Verbände wie Naturland, Demeter, Bioland und weitere an. Weitere Siegel: DLG-Gütezeichen („Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft“): Das Siegel soll von guter Qualität zeugen, getestet werden aber nur Aspekte wie Geschmack, Geruch, Aussehen und Konsistenz. Es dient also hauptsächlich zum Werbezweck und um die Verkaufsrate zu erhöhen. Das Identitätskennzeichen: Dieses Siegel soll zeigen, in welchem Bundesland/Staat das jeweilige Produkt hergestellt wurde, es wird aber nicht gezeigt, woher die verwendeten Rohstoffe stammen. Geschützte geografische Angabe (g.g.A.) Diese Angabe garantiert dem Verbraucher, dass das Produkt aus einer auf der Verpackung angegebenen Region stammt. Alle Stufen der Produktion wurden hier in der beschriebenen Region produziert. Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) Im Gegensatz zu den „geschützten geografischen Angaben“ muss hier nur eine Stufe der Produktion in der angegebenen Region stattfinden. Fazit: Zusätzlich zu den Biosiegeln, die auf dem europäischen Mindestanforderungen aufbauen gibt es diese weiteren Siegel, die zwar nicht für Bio, aber für Qualität oder geprüfte Herkunft garantieren sollen. Diese finden wir ebenfalls auf unseren Produkten vor. Viele davon sind aber nicht nur reine Qualitätsversprechen, sondern wirken als Werbegag um Kunden zum Kauf zu überzeugen. Als Einkäufer sollte man also sehr darauf achten, dass man nicht nach diesen „Werbesiegeln“ einkauft, und sich so auf die Schippe nehmen lässt.
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