Jagen in den Eigenjagdbezirken des Stadtwaldes der Stadt Heilbad Heiligenstadt Werte Jägerinnen, werte Jäger, ab dem 1.4.2016 verpachtet die Stadt Heilbad Heiligenstadt das Jagdausübungsrecht für sieben Eigenjagdbezirke des Stadtwaldes „Schüttenkopf 1“, „Schüttenkopf 2“, „Dänersberg“, „Himmelreich“, „Schneise“, „Mittelberg“ und „Dün“ neu. Wenn Sie ein Hochwildjagdgebiet für ein längerfristiges intensives Natur- und Jagderlebnis suchen, so finden Sie in den Eigenjagdbezirken gute Voraussetzungen. Mit der Jagdpacht bieten wir Ihnen eine sehr gute jagdliche Infrastruktur sowie jederzeit Unterstützung bei allen jagdlichen Fragen. In den Eigenjagdbezirken können unsere hier heimischen Schalenwildarten Rot-, Muffel-, Reh- und Schwarzwild bejagt werden – der Abschuss ist zahlenmäßig durch den Rahmen des Gesamtabschussplanes begrenzt, kann jedoch auf Antrag erhöht werden. Die Bedingungen für die Ausschreibung der Jagdpacht sowie die verfügbaren Eigenjagdbezirke sind mit ihren Beschreibungen nachfolgend aufgeführt. Nähere Informationen zu den einzelnen Jagdbezirken können Sie im Ordnungsamt der Stadt Heilbad Heiligenstadt erhalten. Sind Sie an der Pacht für einen der beschriebenen Eigenjagdbezirke interessiert, so reichen Sie bitte Ihr schriftliches und unterzeichnetes Gebot in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Gebot Jagdpacht Eigenjagdbezirk …………………………“ bei der Stadt Heilbad Heiligenstadt, Ordnungsamt, Aegidienstraße 20, 37308 Heilbad Heiligenstadt bis spätestens 02.10.2015 ein. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Ordnungsamtsleiter: Herr Hucke Tel.: 03606/677301, Fax: 03606/677900, E-Mail: [email protected] Ordnungsamtsmitarbeiter: Herr Kohlstedt Tel.: 03606/677330, Fax: 03606/677900, E-Mail: [email protected] für die Jagdbezirke zuständige Revierförster: Forstrevier Iberg, Herr Beume, Telefon: 03606/614645 Forstrevier Dün/Mittelberg, Herr Rahrig, Telefon: 03606/551917 -2Bedingungen für die Jagdpacht in einem Eigenjagdbezirk des Stadtwaldes der Stadt Heilbad Heiligenstadt ab dem Jagdjahr 2016: 1. Die Verpachtung des Jagdausübungsrechtes in einem Eigenjagdbezirk wird den Jägerinnen und Jägern öffentlich angeboten. Ein Anspruch auf die Ergiebigkeit der Jagd bleibt grundsätzlich ausgeschlossen. 2. Die zu vergebenden Eigenjagdbezirke sind in den Anlage 1 nach der Lage, Größe und Grenzen dargestellt. Die Ausschreibung erfolgt im Zeitraum vom 05.09.2015 bis zum 02.10.2015. Weitere Unterlagen können im Ordnungsamt der Stadt Heilbad Heiligenstadt eingesehen werden. 3. Das schriftliche Gebot für einen Eigenjagdbezirk ist Grundlage für die Vergabe. So reichen Sie bitte Ihr schriftliches und unterzeichnetes Gebot bis spätestens 02.10.2015 im Ordnungsamt der Stadt Aegidienstraße 20, 37308 Heilbad Heiligenstadt in einem fest verschlossenen Umschlag ein. Der Vermerk „Gebot Jagdpacht Eigenjagdbezirk …………………………“ muss angegeben sein. Das Bieten auf mehrere Eigenjagdbezirke ist möglich, der Zuschlag kann aber nur für einen Eigenjagdbezirk erteilt werden. Mit dem Gebot muss der Nachweis der Jagdfähigkeit, der Jagdberechtigung und der Versicherung erbracht werden. 4. Die Zuschlagskriterien sind als Anlage beigefügt. Bitte äußern Sie sich zu den Kriterien. Ebenso beigefügt der Pachtvertrag mit seinen Bedingungen, diese gelten als verbindlich. Dazu sind Angaben zu den bestehenden Pachtverhältnissen notwendig. Hierzu ist das Formular (Erklärung) ausgefüllt und unterschrieben mit dem Pachtangebot einzureichen. Bewerber, die außerhalb der Gemarkung der Stadt Heilbad Heiligenstadt und der Ortsteile einen Eigenjagdbezirk gepachtet, von einem Eigenjagdbezirk weitere Flächen zur Jagdausübung gepachtet, für einen weiteren Eigen- / Gemeinschaftsjagdbezirk Jagdausübungsberechtigte sind, oder für weitere Flächen einen entgeltlichen Jagderlaubnisschein haben, können von der Vergabe ausgeschlossen werden. 5. Der Forst- und Jagdausschuss / Stadtrat entscheidet nach Vorliegen der schriftlichen Gebote, an wen die Jagdpacht durch die Stadtverwaltung vergeben wird. 6. Die Jagdausübung im Eigenjagdbezirk hat in engem Einvernehmen mit der Stadtverwaltung zu erfolgen. Die Beteiligung weiterer Jagdinteressenten, wie die Anzahl der Vergabe entgeltlicher Jagderlaubnisscheine, regelt § 17 ThJG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 ThJG. Je Eigenjagdbezirk ist die Vergabe unentgeltlicher Jagderlaubnisscheine auf 2 begrenzt. Der Stadtverwaltung und dem zuständigen Forstamtsmitarbeiter bleiben weiterhin die Ausübung des Forstschutzes und die waldwirtschaftliche Nutzung vorbehalten. Die aktive Durchführung mindestens einer revierübergreifenden Bewegungsjagd im Jagdjahr wird vom Verpächter verlangt (außer im Eigenjagdbezirk Dün). Näheres wird im Pachtvertrag geregelt. 7. Zur Jagdausübung gehören die Durchführung u.a. unaufschiebbarer Maßnahmen, z. B. die Versorgung von Fallwild und die Wildfreihaltung von Forstschutzgattern. 8. Die Jagderlaubnis erstreckt sich im Zuge der Einzeljagd auf Raubwild und Raubzeug (Baummarder ausgenommen) sowie sämtliches Niederwild, welches im Rahmen einer geordneten Hege und Wildbestandsregulierung erlegt und behalten werden kann. Die Bejagung von Schalenwild erfolgt nach den Vorgaben des Abschussplanes für den entsprechenden Eigenjagdbezirk. Bis auf Widerruf ist es möglich, den Abschuss in den einzelnen Wildarten nach diesen Planvorgaben zu tätigen. Der Eigentümer legt Wert auf die Erfüllung des Rehwildabschusses. Dazu dient ein gemeinsamer jährlicher Waldbegang der eine Bestandsbewertung zur Erörterung der Wildschadenssituation, sowie jagdwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Maßnahmen zur Vermeidung von Waldwildschäden vorsieht. 9. Die Stadtverwaltung behält sich das Recht der Kündigung bei Verstößen gegen die im Pachtvertrag genannten Bedingungen bzw. gesetzliche Bestimmungen vor. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht. Thomas Spielmann Bürgermeister der Stadt Heilbad Heiligenstadt
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