Jagen in den Eigenjagdbezirken des Stadtwaldes der Stadt Heilbad

Jagen in den Eigenjagdbezirken des Stadtwaldes der Stadt Heilbad
Heiligenstadt
Werte Jägerinnen, werte Jäger,
ab dem 1.4.2016 verpachtet die Stadt Heilbad Heiligenstadt das Jagdausübungsrecht für
sieben Eigenjagdbezirke des Stadtwaldes „Schüttenkopf 1“, „Schüttenkopf 2“, „Dänersberg“,
„Himmelreich“, „Schneise“, „Mittelberg“ und „Dün“ neu.
Wenn Sie ein Hochwildjagdgebiet für ein längerfristiges intensives Natur- und Jagderlebnis
suchen, so finden Sie in den Eigenjagdbezirken gute Voraussetzungen. Mit der Jagdpacht
bieten wir Ihnen eine sehr gute jagdliche Infrastruktur sowie jederzeit Unterstützung bei
allen jagdlichen Fragen.
In den Eigenjagdbezirken können unsere hier heimischen Schalenwildarten Rot-, Muffel-,
Reh- und Schwarzwild bejagt werden – der Abschuss ist zahlenmäßig durch den Rahmen des
Gesamtabschussplanes begrenzt, kann jedoch auf Antrag erhöht werden.
Die Bedingungen für die Ausschreibung der Jagdpacht sowie die verfügbaren
Eigenjagdbezirke sind mit ihren Beschreibungen nachfolgend aufgeführt. Nähere
Informationen zu den einzelnen Jagdbezirken können Sie im Ordnungsamt der Stadt Heilbad
Heiligenstadt erhalten.
Sind Sie an der Pacht für einen der beschriebenen Eigenjagdbezirke interessiert, so reichen
Sie bitte Ihr schriftliches und unterzeichnetes Gebot in einem verschlossenen Umschlag mit
dem Vermerk „Gebot Jagdpacht Eigenjagdbezirk …………………………“ bei der Stadt Heilbad
Heiligenstadt, Ordnungsamt, Aegidienstraße 20, 37308 Heilbad Heiligenstadt bis spätestens
02.10.2015 ein.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Ordnungsamtsleiter: Herr Hucke
Tel.: 03606/677301, Fax: 03606/677900, E-Mail: [email protected]
Ordnungsamtsmitarbeiter: Herr Kohlstedt
Tel.: 03606/677330, Fax: 03606/677900, E-Mail: [email protected]
für die Jagdbezirke zuständige Revierförster:
Forstrevier Iberg, Herr Beume, Telefon: 03606/614645
Forstrevier Dün/Mittelberg, Herr Rahrig, Telefon: 03606/551917
-2Bedingungen für die Jagdpacht in einem Eigenjagdbezirk des Stadtwaldes der Stadt
Heilbad Heiligenstadt ab dem Jagdjahr 2016:
1. Die Verpachtung des Jagdausübungsrechtes in einem Eigenjagdbezirk wird den
Jägerinnen und Jägern öffentlich angeboten. Ein Anspruch auf die Ergiebigkeit der
Jagd bleibt grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Die zu vergebenden Eigenjagdbezirke sind in den Anlage 1 nach der Lage, Größe und
Grenzen dargestellt. Die Ausschreibung erfolgt im Zeitraum vom 05.09.2015 bis zum
02.10.2015. Weitere Unterlagen können im Ordnungsamt der Stadt Heilbad
Heiligenstadt eingesehen werden.
3. Das schriftliche Gebot für einen Eigenjagdbezirk ist Grundlage für die Vergabe. So
reichen Sie bitte Ihr schriftliches und unterzeichnetes Gebot bis spätestens
02.10.2015 im Ordnungsamt der Stadt Aegidienstraße 20, 37308 Heilbad
Heiligenstadt in einem fest verschlossenen Umschlag ein. Der Vermerk „Gebot
Jagdpacht Eigenjagdbezirk …………………………“ muss angegeben sein. Das Bieten auf
mehrere Eigenjagdbezirke ist möglich, der Zuschlag kann aber nur für einen
Eigenjagdbezirk erteilt werden. Mit dem Gebot muss der Nachweis der Jagdfähigkeit,
der Jagdberechtigung und der Versicherung erbracht werden.
4. Die Zuschlagskriterien sind als Anlage beigefügt. Bitte äußern Sie sich zu den Kriterien.
Ebenso beigefügt der Pachtvertrag mit seinen Bedingungen, diese gelten als
verbindlich. Dazu sind Angaben zu den bestehenden Pachtverhältnissen notwendig.
Hierzu ist das Formular (Erklärung) ausgefüllt und unterschrieben mit dem
Pachtangebot einzureichen. Bewerber, die außerhalb der Gemarkung der Stadt
Heilbad Heiligenstadt und der Ortsteile einen Eigenjagdbezirk gepachtet, von einem
Eigenjagdbezirk weitere Flächen zur Jagdausübung gepachtet, für einen weiteren
Eigen- / Gemeinschaftsjagdbezirk Jagdausübungsberechtigte sind, oder für weitere
Flächen einen entgeltlichen Jagderlaubnisschein haben, können von der Vergabe
ausgeschlossen werden.
5. Der Forst- und Jagdausschuss / Stadtrat entscheidet nach Vorliegen der schriftlichen
Gebote, an wen die Jagdpacht durch die Stadtverwaltung vergeben wird.
6. Die Jagdausübung im Eigenjagdbezirk hat in engem Einvernehmen mit der Stadtverwaltung zu erfolgen. Die Beteiligung weiterer Jagdinteressenten, wie die Anzahl
der Vergabe entgeltlicher Jagderlaubnisscheine, regelt § 17 ThJG in Verbindung mit §
15 Abs. 1 ThJG. Je Eigenjagdbezirk ist die Vergabe unentgeltlicher
Jagderlaubnisscheine auf 2 begrenzt. Der Stadtverwaltung und dem zuständigen
Forstamtsmitarbeiter bleiben weiterhin die Ausübung des Forstschutzes und die
waldwirtschaftliche Nutzung vorbehalten. Die aktive Durchführung mindestens einer
revierübergreifenden Bewegungsjagd im Jagdjahr wird vom Verpächter verlangt
(außer im Eigenjagdbezirk Dün). Näheres wird im Pachtvertrag geregelt.
7. Zur Jagdausübung gehören die Durchführung u.a. unaufschiebbarer Maßnahmen, z. B.
die Versorgung von Fallwild und die Wildfreihaltung von Forstschutzgattern.
8. Die Jagderlaubnis erstreckt sich im Zuge der Einzeljagd auf Raubwild und Raubzeug
(Baummarder ausgenommen) sowie sämtliches Niederwild, welches im Rahmen einer
geordneten Hege und Wildbestandsregulierung erlegt und behalten werden kann. Die
Bejagung von Schalenwild erfolgt nach den Vorgaben des Abschussplanes für den
entsprechenden Eigenjagdbezirk. Bis auf Widerruf ist es möglich, den Abschuss in den
einzelnen Wildarten nach diesen Planvorgaben zu tätigen. Der Eigentümer legt Wert
auf die Erfüllung des Rehwildabschusses. Dazu dient ein gemeinsamer jährlicher
Waldbegang der eine Bestandsbewertung zur Erörterung der Wildschadenssituation,
sowie jagdwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Maßnahmen zur Vermeidung von
Waldwildschäden vorsieht.
9. Die Stadtverwaltung behält sich das Recht der Kündigung bei Verstößen gegen die im
Pachtvertrag genannten Bedingungen bzw. gesetzliche Bestimmungen vor. Ein
Rechtsanspruch auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
Thomas Spielmann
Bürgermeister der Stadt Heilbad Heiligenstadt