Vertrag - Energiefinanz GmbH

Vertrag
über die Nutzung von Energie-Handelsplattformen
zwischen der
EnergieFinanz GmbH
Werderstraße 74b
19055 Schwerin
- Betreiber -
und der
- Nutzer -
§1
Gegenstand
1.
Der Betreiber unterhält über das Internet bereitgestellte Energie-Handelsplattformen und
bietet anderen Marktteilnehmern deren Nutzung an. Prinzipiell können auf den
Handelsplattformen die marktüblichen OTC-Standardprodukte konstanter Leistung des
physischen deutschen Strom- und Gasmarktes gehandelt werden, während auf PPLOnline Stromlieferungen variabler Leistung zu bepreisen und abzuschließen sind.
2.
Die Handelsplattformen für Strom und Gas werden vom Betreiber werktäglich betrieben.
Zusätzlich erstellt der Betreiber eine tägliche Marktanalyse.
3.
Die Kalkulation der Preise auf PPL-Online erfolgt auf der Basis einer durch den
Betreiber hinterlegten Hourly Price Forward Curve (HPFC), die tagesaktuell an die
Notierungen im Stromhandel angepasst wird.
4.
Der Handel über die Energiehandelsplattformen findet zwischen Nutzern ohne
Beteiligung des Betreibers statt.
§2
Vertragsumfang
Der Nutzer ist berechtigt, die Energie-Handelsplattformen wie folgt zu nutzen:
a) „Beobachtung“ gemäß Ziffer 2.1. des Vertrages
oder
b) „Handelszugang“ gemäß Ziffer 2.2. des Vertrages
2.1.
Beobachtungszugang
Der Nutzer ist berechtigt, via Internet passwortgeschützt die in den EnergieHandelsplattformen enthaltenen Informationen abzurufen und die sich aus den
Plattformen ergebende Marktsituation zu entnehmen. Im Wege der „Beobachtung“ kann
der Nutzer die vom Betreiber zur Verfügung gestellten Daten den Plattformen
entnehmen, diese auswerten und weiterverarbeiten. Eine interaktive Beeinflussung der
auf den Plattformen zur Verfügung gestellten Informationen kann durch den Nutzer nicht
erfolgen. Der Zugang zum Analyseschirm ist nicht Grundbestandteil des
Beobachtungszugangs, kann aber ergänzend bestellt werden.
Vertragsabschluss für die Nutzungsart „Beobachtung“
Zwischen den Parteien wird der Vertrag in Form der Nutzungsart „Beobachtung“ gemäß
Ziffer 2.1 des Vertrages hiermit abgeschlossen:
Strom
Erdgas GPL
Erdgas NCG
-2-
2.2.
Handelszugang
Im Rahmen des „Handelszugangs“ kann der Nutzer die unter Ziffer 2.1 „Beobachtung“
beschriebenen Leistungen der Plattformen für die jeweilige Commodity in Anspruch
nehmen. Zusätzlich stehen dem Nutzer die Plattformen interaktiv zur Verfügung, sodass
er die ausgewiesenen Produkte durch eigene Eingaben anbieten bzw. bestellen kann.
Die Inanspruchnahme des „Handelszugangs“ setzt im Sinne einer Bedingung voraus,
dass zwischen dem Nutzer und der ENERGIEUNION AG, Werderstr. 74b, 19055
Schwerin ein wirksamer EFET-Vertrag oder ein Rahmenvertrag über die gegenseitige
Lieferung von Strom bzw. Gas besteht.
Für den Fall, dass über die Energie-Handelsplattformen ein konkretes Geschäft zu
Stande kommt, kommt automatisch zwischen dem Nutzer und der ENERGIEUNION AG
ein adäquates Handelsgeschäft zu Stande, das ausschließlich den Regelungen des
bestehenden EFET-Vertrages bzw. des Rahmenvertrages unterliegt und außerhalb der
Handelsplattformen erfüllt und abgewickelt wird.
Der Betreiber ist insofern nicht verantwortlich für die Vertragsverhältnisse zwischen den
Nutzern untereinander. Der vorliegende Vertrag nebst Anlagen regelt im Falle des
„Handelszugangs“ ausschließlich die Nutzung der Energie-Handelsplattformen, nicht
jedoch die Rechtsverhältnisse bezüglich der abgeschlossenen Strom- und/oder
Gasgeschäfte.
2.3
Zugang zu PPL-Online
Voraussetzung für die Nutzung von der Fahrplanhandelsplattform PPL-Online ist die
Erfüllung der Rahmenbedingung gemäß Ziffer 2.2 Abschnitt 2. Der Zugang zu PPLOnline erfolgt über die Handelsplattform Strom und schließt den Beobachtungszugang
für die Stromhandelsplattform ein. Auf PPL-Online erhält der Nutzer nach dem
Hochladen eines Fahrplans eine Preisindikation auf Grundlage der aktuellen HPFC.
Wenn sich der Preis des Base-Produktes für das Folgejahr seit der Erstellung der letzten
HPFC um mehr als 0,50 €/MWh verändert hat, kann sowohl durch den Nutzer als auch
die ENERGIEUNION AG eine Neukalkulation außerhalb der planmäßigen
Aktualisierungen vom Betreiber verlangt - oder durch den Betreiber selbstständig
durchgeführt werden.
Fordert der Nutzer über die Plattform ein Angebot an, erhält er sowohl über die Plattform
als auch via E-Mail einen Einzelvertragsvorschlag der ENERGIEUNION AG. Der
Einzelvertragsvorschlag kann vom Nutzer innerhalb einer Bindefrist von 3 Stunden durch
Unterzeichnung und Rücksendung per Fax an den Betreiber in eine
Einzelvertragsbestätigung, die dann ein verbindliches Angebot darstellt, umgewandelt
werden.
Die Annahme des Angebotes (Einzelvertragsbestätigung) wird durch den Betreiber im
Namen der ENERGIEUNION AG auf PPL-Online erklärt. Damit kommt automatisch ein
entsprechender Stromliefervertrag zwischen der ENERGIEUNION AG und dem Nutzer
zustande, was dem Nutzer durch die Änderung des Status des Lastganges auf PPLOnline von „Angefordert“ auf „Bestätigt“ angezeigt wird. Zur deklaratorischen
Bestätigung der Vertragsdaten wird die ENERGIEUNION AG die von ihr ebenfalls
unterschriebene Einzelvertragsbestätigung an den Nutzer faxen.
-3-
Der Betreiber ist von der ENERGIEUNION AG bevollmächtigt, die zur Abwicklung von
PPL-Online erforderlichen Erklärungen im Namen der ENERGIEUNION AG abzugeben
und entgegenzunehmen.
2.4.
Nutzungsvereinbarung
Die Vertragsparteien vereinbaren folgende Nutzung:
Strom
2.5.
Erdgas GPL
Erdgas NCG
PPL-Online
Nutzungszeit und Kontaktdaten des Betreibers
Die Energie-Handelsplattformen sind abgesehen von gesetzlichen Feiertagen von
Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 15.30 Uhr bzw. PPL-Online zwischen 09:00
und 16:00 Uhr nutzbar. In dieser Zeit stehen Ansprechpartner unter folgenden
Telefonnummern zur Verfügung:
Stromhandelsplattform und PPL-Online:
0385/5 92 92 16
Gashandelsplattform
0385/5 92 92 23
§3
Nutzungsentgelte / Abrechnung
Die Abrechnung der Nutzung der Energie-Handelsplattformen erfolgt gemäß der in
Anlage 1 aktuellen Nutzungsentgelte.
Der Betreiber der Handelsplattformen behält sich Änderungen der Nutzungsentgelte vor.
Im Falle einer Änderung wird der Nutzer hierüber rechtzeitig, bei Preiserhöhungen
mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der neuen Nutzungsentgelte, informiert.
Dem Nutzer wird im Falle einer Erhöhung der Nutzungsentgelte ein Kündigungsrecht
gemäß § 4 Abs. 2 eingeräumt.
Der Betreiber rechnet monatlich bis zum 5. Werktag des Folgemonats ab. Die
Rechnungsbeträge sind 10 Tage nach Rechnungseingang zur Zahlung fällig.
Alle genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
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§4
Vertragslaufzeit
Der Zugangsvertrag tritt am Ersten des Monats nach Unterzeichung dieses Vertrages in
Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Parteien durch ordentliche
Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendervierteljahres
gekündigt werden.
Das Kündigungsrecht muss im Falle einer Erhöhung der Nutzungsentgelte gemäß § 3
Satz 3 durch den Nutzer innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die
Preiserhöhung ausgeübt werden. Die Kündigung wird dann spätestens zum Zeitpunkt
der beabsichtigten Nutzungsentgelterhöhung wirksam.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§5
Sonstiges
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der als Anlage 2 beigefügten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Betreibers, die dem Nutzer vor Vertragsabschluss
ausgehändigt wurden und deren Empfang er mit Unterzeichnung dieses Vertrages
bestätigt.
Die Parteien verpflichten sich, die Handelsplattformen nur in Übereinstimmung mit den
einschlägigen Gesetzen und den guten Sitten zu nutzen.
Gerichtsstand im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Schwerin.
Schwerin,
Ort,
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Betreiber
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Nutzer
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