Vertrag über die Nutzung von Energie-Handelsplattformen zwischen der EnergieFinanz GmbH Werderstraße 74b 19055 Schwerin - Betreiber - und der - Nutzer - §1 Gegenstand 1. Der Betreiber unterhält über das Internet bereitgestellte Energie-Handelsplattformen und bietet anderen Marktteilnehmern deren Nutzung an. Prinzipiell können auf den Handelsplattformen die marktüblichen OTC-Standardprodukte konstanter Leistung des physischen deutschen Strom- und Gasmarktes gehandelt werden, während auf PPLOnline Stromlieferungen variabler Leistung zu bepreisen und abzuschließen sind. 2. Die Handelsplattformen für Strom und Gas werden vom Betreiber werktäglich betrieben. Zusätzlich erstellt der Betreiber eine tägliche Marktanalyse. 3. Die Kalkulation der Preise auf PPL-Online erfolgt auf der Basis einer durch den Betreiber hinterlegten Hourly Price Forward Curve (HPFC), die tagesaktuell an die Notierungen im Stromhandel angepasst wird. 4. Der Handel über die Energiehandelsplattformen findet zwischen Nutzern ohne Beteiligung des Betreibers statt. §2 Vertragsumfang Der Nutzer ist berechtigt, die Energie-Handelsplattformen wie folgt zu nutzen: a) „Beobachtung“ gemäß Ziffer 2.1. des Vertrages oder b) „Handelszugang“ gemäß Ziffer 2.2. des Vertrages 2.1. Beobachtungszugang Der Nutzer ist berechtigt, via Internet passwortgeschützt die in den EnergieHandelsplattformen enthaltenen Informationen abzurufen und die sich aus den Plattformen ergebende Marktsituation zu entnehmen. Im Wege der „Beobachtung“ kann der Nutzer die vom Betreiber zur Verfügung gestellten Daten den Plattformen entnehmen, diese auswerten und weiterverarbeiten. Eine interaktive Beeinflussung der auf den Plattformen zur Verfügung gestellten Informationen kann durch den Nutzer nicht erfolgen. Der Zugang zum Analyseschirm ist nicht Grundbestandteil des Beobachtungszugangs, kann aber ergänzend bestellt werden. Vertragsabschluss für die Nutzungsart „Beobachtung“ Zwischen den Parteien wird der Vertrag in Form der Nutzungsart „Beobachtung“ gemäß Ziffer 2.1 des Vertrages hiermit abgeschlossen: Strom Erdgas GPL Erdgas NCG -2- 2.2. Handelszugang Im Rahmen des „Handelszugangs“ kann der Nutzer die unter Ziffer 2.1 „Beobachtung“ beschriebenen Leistungen der Plattformen für die jeweilige Commodity in Anspruch nehmen. Zusätzlich stehen dem Nutzer die Plattformen interaktiv zur Verfügung, sodass er die ausgewiesenen Produkte durch eigene Eingaben anbieten bzw. bestellen kann. Die Inanspruchnahme des „Handelszugangs“ setzt im Sinne einer Bedingung voraus, dass zwischen dem Nutzer und der ENERGIEUNION AG, Werderstr. 74b, 19055 Schwerin ein wirksamer EFET-Vertrag oder ein Rahmenvertrag über die gegenseitige Lieferung von Strom bzw. Gas besteht. Für den Fall, dass über die Energie-Handelsplattformen ein konkretes Geschäft zu Stande kommt, kommt automatisch zwischen dem Nutzer und der ENERGIEUNION AG ein adäquates Handelsgeschäft zu Stande, das ausschließlich den Regelungen des bestehenden EFET-Vertrages bzw. des Rahmenvertrages unterliegt und außerhalb der Handelsplattformen erfüllt und abgewickelt wird. Der Betreiber ist insofern nicht verantwortlich für die Vertragsverhältnisse zwischen den Nutzern untereinander. Der vorliegende Vertrag nebst Anlagen regelt im Falle des „Handelszugangs“ ausschließlich die Nutzung der Energie-Handelsplattformen, nicht jedoch die Rechtsverhältnisse bezüglich der abgeschlossenen Strom- und/oder Gasgeschäfte. 2.3 Zugang zu PPL-Online Voraussetzung für die Nutzung von der Fahrplanhandelsplattform PPL-Online ist die Erfüllung der Rahmenbedingung gemäß Ziffer 2.2 Abschnitt 2. Der Zugang zu PPLOnline erfolgt über die Handelsplattform Strom und schließt den Beobachtungszugang für die Stromhandelsplattform ein. Auf PPL-Online erhält der Nutzer nach dem Hochladen eines Fahrplans eine Preisindikation auf Grundlage der aktuellen HPFC. Wenn sich der Preis des Base-Produktes für das Folgejahr seit der Erstellung der letzten HPFC um mehr als 0,50 €/MWh verändert hat, kann sowohl durch den Nutzer als auch die ENERGIEUNION AG eine Neukalkulation außerhalb der planmäßigen Aktualisierungen vom Betreiber verlangt - oder durch den Betreiber selbstständig durchgeführt werden. Fordert der Nutzer über die Plattform ein Angebot an, erhält er sowohl über die Plattform als auch via E-Mail einen Einzelvertragsvorschlag der ENERGIEUNION AG. Der Einzelvertragsvorschlag kann vom Nutzer innerhalb einer Bindefrist von 3 Stunden durch Unterzeichnung und Rücksendung per Fax an den Betreiber in eine Einzelvertragsbestätigung, die dann ein verbindliches Angebot darstellt, umgewandelt werden. Die Annahme des Angebotes (Einzelvertragsbestätigung) wird durch den Betreiber im Namen der ENERGIEUNION AG auf PPL-Online erklärt. Damit kommt automatisch ein entsprechender Stromliefervertrag zwischen der ENERGIEUNION AG und dem Nutzer zustande, was dem Nutzer durch die Änderung des Status des Lastganges auf PPLOnline von „Angefordert“ auf „Bestätigt“ angezeigt wird. Zur deklaratorischen Bestätigung der Vertragsdaten wird die ENERGIEUNION AG die von ihr ebenfalls unterschriebene Einzelvertragsbestätigung an den Nutzer faxen. -3- Der Betreiber ist von der ENERGIEUNION AG bevollmächtigt, die zur Abwicklung von PPL-Online erforderlichen Erklärungen im Namen der ENERGIEUNION AG abzugeben und entgegenzunehmen. 2.4. Nutzungsvereinbarung Die Vertragsparteien vereinbaren folgende Nutzung: Strom 2.5. Erdgas GPL Erdgas NCG PPL-Online Nutzungszeit und Kontaktdaten des Betreibers Die Energie-Handelsplattformen sind abgesehen von gesetzlichen Feiertagen von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 15.30 Uhr bzw. PPL-Online zwischen 09:00 und 16:00 Uhr nutzbar. In dieser Zeit stehen Ansprechpartner unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung: Stromhandelsplattform und PPL-Online: 0385/5 92 92 16 Gashandelsplattform 0385/5 92 92 23 §3 Nutzungsentgelte / Abrechnung Die Abrechnung der Nutzung der Energie-Handelsplattformen erfolgt gemäß der in Anlage 1 aktuellen Nutzungsentgelte. Der Betreiber der Handelsplattformen behält sich Änderungen der Nutzungsentgelte vor. Im Falle einer Änderung wird der Nutzer hierüber rechtzeitig, bei Preiserhöhungen mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der neuen Nutzungsentgelte, informiert. Dem Nutzer wird im Falle einer Erhöhung der Nutzungsentgelte ein Kündigungsrecht gemäß § 4 Abs. 2 eingeräumt. Der Betreiber rechnet monatlich bis zum 5. Werktag des Folgemonats ab. Die Rechnungsbeträge sind 10 Tage nach Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Alle genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. -4- §4 Vertragslaufzeit Der Zugangsvertrag tritt am Ersten des Monats nach Unterzeichung dieses Vertrages in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Parteien durch ordentliche Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Das Kündigungsrecht muss im Falle einer Erhöhung der Nutzungsentgelte gemäß § 3 Satz 3 durch den Nutzer innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Die Kündigung wird dann spätestens zum Zeitpunkt der beabsichtigten Nutzungsentgelterhöhung wirksam. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §5 Sonstiges Im Übrigen gelten die Bestimmungen der als Anlage 2 beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers, die dem Nutzer vor Vertragsabschluss ausgehändigt wurden und deren Empfang er mit Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt. Die Parteien verpflichten sich, die Handelsplattformen nur in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen und den guten Sitten zu nutzen. Gerichtsstand im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Schwerin. Schwerin, Ort, __________________________________ Betreiber ______________________________ Nutzer -5-
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