Teilnahmebedingungen für die Aktion „Kunden werben Kunden“ der Stadtwerke Kiel AG
1. Gegenstand der Aktion „Kunden
werben Kunden“
Im Rahmen der Aktion „Kunden werben
Kunden“ können Bestandskunden der
Stadtwerke Kiel AG (nachfolgend „Werber“ genannt) Neukunden für die Produkte „24/7 HorizontStrom“ und/ oder
„24/7 HorizontGas“ der Stadtwerke Kiel
AG nach Maßgabe der nachfolgenden
Bedingungen werben.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme des Werbers
2.1 Der Werber ist eine natürliche Person und hat einen bestehenden Stromund/ oder Erdgasliefervertrag bei der
Stadtwerke Kiel AG.
2.2 Die Teilnahme an der Aktion „Kunden werben Kunden“ erfolgt ausschließlich als Verbraucher und zu privaten
Zwecken. Die Werbung des Geworbenen durch den Werber darf nicht gewerbsmäßig erfolgen. Der Werber ist
nicht berechtigt, im Namen der Stadtwerke Kiel AG aufzutreten.
2.3 Der Werber teilt dem Geworbenen
seinen Vor- und Zunamen, sowie die
Kundennummer mit, welche dieser im
Rahmen des Online-Bestellprozesses
nach nachfolgender Ziff. 3.3 angibt.
2.4 Der Werber hat seine Bankverbindung bei der Stadtwerke Kiel AG hinterlegt, welche zur Prämienauszahlung
genutzt werden kann.
3. Voraussetzungen für die Teilnahme des geworbenen Neukunden
3.1 Neukunde ist, wer in den letzten
sechs (6) Monaten vor Auftragseingang
an der angegebenen Lieferadresse
(Entnahmestelle) kein mit der Stadtwerke Kiel AG bestehendes Strom- und/
oder Gaslieferverhältnis hatte.
3.2 Der Neukunde erteilt mit Auftragserteilung ein SEPA-Lastschriftmandat zugunsten der Stadtwerke Kiel AG.
3.3 Die Auftragserteilung für „24/7 HorizontStrom“ und/ oder „24/7 HorizontGas“
durch den geworbenen Neukunden erfolgt
über das Online-Auftragsformular auf der
Internetseite:
www.stadtwerke-kiel.de/kundenwerben
3.4 Der Lieferbeginn des geworbenen Neukundenvertrages darf am Tag der Auftragserteilung nicht weiter als zwölf (12)
Monate in der Zukunft liegen.
3.5 Der Werber und der Geworbene dürfen
nicht ein und dieselbe Person sein. Sie
dürfen des Weiteren nicht an derselben
Verbrauchstelle mit Energie beliefert werden.
4. Prämie für den Werber
4.1 Die Prämie für einen geworbenen Neukundenvertrag, der über einen OnlineAuftrag nach Maßgabe der vorstehenden
Ziff. 3.3 zustande gekommen ist, beträgt
50,- €. Ein Werber hat die Möglichkeit,
mehrere Neukunden bzw. Neukundenverträge zu werben. Für jeden geworbenen
Energieliefervertrag mit einem Neukunden
erhält der Werber jeweils eine Prämie i.H.v.
50,- €. Die Prämie wird nach Zustandekommen des Energieliefervertrages mit
dem Geworbenen auf das der Stadtwerke
Kiel AG bekannte Bankkonto des Werbers
ausgezahlt.
4.2. Der Prämienanspruch des Werbers
besteht nur, sofern der Vertrag wirksam
zustande gekommen ist und weder vom
Kunden noch von der Stadtwerke Kiel AG
abgelehnt, widerrufen oder gekündigt wurde.
5. Gutschein/ Neukundenbonus für
den Geworbenen
5.1. Der Geworbene erhält bei Abschluss des Energieliefervertrages einen Gutschein eines Kooperationspartners der Stadtwerke Kiel AG i.H.v. 25,€. Änderungen hinsichtlich der Kooperationspartner, bei denen die von der
Stadtwerke Kiel AG ausgegebenen
Gutscheine eingelöst werden können,
bleiben vorbehalten.
5.2 Des Weiteren erhält der Geworbene
einen Neukundenbonus nach näherer
Maßgabe der Bestimmungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
(AGB) des Produkts „24/7 HorizontStrom“ und/ oder „24/7 HorizontGas“.
6. Datenschutz
Der Neukunde verpflichtet sich, die ihm
vom Referenzkunden mitgeteilten Kundendaten lediglich im Rahmen dieser
Aktion „Kunden werben Kunden“ bei
seiner Auftragserteilung zu verwenden.
Im Übrigen gilt der im Rahmen der Auftragserteilung des Energieliefervertrages von der Stadtwerke Kiel AG mitgeteilte Datenschutzhinweis.
Stand: 06.08.2015
Stadtwerke Kiel AG
Uhlenkrog 32
24113 Kiel