Renten, Feste und Millionen

Renten, Feste und Millionen:
Viel Glück in der 138. Lotterie!
In der 138. SKL-Lotterie gibt es erstmals in jedem Monat 2 Eventziehungen! Jede Klasse startet mit 12 Sofort-Renten im Gesamtbetrag von
je 1 Million €. Zudem werden monatlich 12 Millionen € in einer tollen Feiertagsziehung ausgespielt. Und zu diesen 16.056 EventziehungsGewinnen kommen in der Lotterie noch einmal 107 Millionengewinne hinzu.
Wenn das nicht viel Glück ist!
Dezember 2015
1. Klasse
Januar 2016
2. Klasse
Eventziehung 1.12.
je 1 Million €
1x
1 Million €
2.12. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
4.12. 1.000 x
1.000 €
3.12.
Samstag, 5.12.:
12.000 x 1.000 €
1.000 €
7.12. 1.000 x
1x
1 Million €
9.12. 1.000 x
1.000 €
8.12.
1x
1 Million €
11.12. 1.000 x
1.000 €
10.12.
Samstag, 12.12.:
1x
1x
1x
1x
300 x
120.000 x
1 Million €
100.000 €
50.000 €
10.000 €
1.000 €
200 €
1x
1 Million €
14.12. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
16.12. 1.000 x
1.000 €
13.12.
15.12.
1x
1 Million €
18.12. 1.000 x
1.000 €
17.12.
1x
1x
1x
1x
300 x
30.000 x
1 Million €
100.000 €
50.000 €
10.000 €
1.000 €
200 €
1x
1 Million €
21.12. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
23.12. 1.000 x
1.000 €
20.12.
22.12.
1x
1 Million €
25.12. 1.000 x
1.000 €
24.12.
1x
1x
1x
1x
30 x
300 x
30.000 x
1 Million €
100.000 €
50.000 €
10.000 €
5.000 €
1.000 €
200 €
1x
1 Million €
28.12. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
30.12. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
29.12.
31.12.
je 1 Million €
1.000 €
1.000 €
1x
1 Million €
3.2. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
5.2. 1.000 x
1.000 €
2.2.
4.2.
Samstag, 6.2.:
1 x 3 Millionen €
1x
50.000 €
1x
10.000 €
1 Million €
300 x
1.000 €
4.1. 1.000 x
1.000 €
90.000 x
600 €
1x
1 Million €
6.1. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
5.1.
7.1.
1x
8.1. 1.000 x
1.000 €
Samstag, 9.1.:
1x
1x
1x
1x
300 x
90.000 x
1 Million €
100.000 €
50.000 €
10.000 €
1.000 €
200 €
1x
1 Million €
1.000 €
10.1.
11.1. 1.000 x
1x
1 Million €
8.2. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
10.2. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
12.2. 1.000 x
1.000 €
7.2.
9.2.
11.2.
1x
1 Million €
1x
100.000 €
1x
50.000 €
1x
10.000 €
1x
1 Million €
300 x
1.000 €
1.000 €
90.000 x
200 €
1x
1 Million €
1x
1 Million €
15.1. 1.000 x
1.000 €
14.1.
14.2.
Eventziehung 14.2.
Samstag, 16.1.:
1x
1x
1x
1x
300 x
60.000 x
1 Million €
100.000 €
50.000 €
10.000 €
1.000 €
200 €
1x
1 Million €
2.3. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
3.3.
4.3. 1.000 x
1.200 x 10.000 €
15.2. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
16.2.
17.2. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
19.2. 1.000 x
1.000 €
18.2.
1.000 €
Samstag, 5.3.:
1 x 4 Millionen €
1x
1x
1x
300 x
150.000 x
100.000 €
50.000 €
10.000 €
1.000 €
750 €
1x
1 Million €
7.3. 1.000 x
1.000 €
6.3.
1x
1 Million €
9.3. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
11.3. 1.000 x
1.000 €
8.3.
10.3.
1x
1 Million €
1x
100.000 €
1x
50.000 €
1x
10.000 €
300 x
1.000 €
60.000 x
200 €
1x
1 Million €
14.3. 1.000 x
1.000 €
13.3.
1x
1 Million €
16.3. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
18.3. 1.000 x
1.000 €
15.3.
17.3.
1 Million €
1x
1x
100.000 €
50.000 €
1x
10.000 €
300 x
1.000 €
1x
1 Million €
18.1. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
20.1. 1.000 x
1.000 €
1x
1x
1 Million €
1x
100.000 €
22.1. 1.000 x
1.000 €
1x
50.000 €
21.3. 1.000 x
1.000 €
1x
10.000 €
22.3.
1x
1 Million €
23.3. 1.000 x
1.000 €
19.1.
21.1.
Samstag, 20.2.:
Samstag, 23.1.:
1x
1x
1x
1x
300 x
30.000 x
1 Million €
100.000 €
50.000 €
10.000 €
1.000 €
200 €
1x
1 Million €
24.1.
1.000 €
1 Million €
300 x
1.000 €
90.000 x
200 €
1x
1 Million €
22.2. 1.000 x
1.000 €
21.2.
1x
1 Million €
24.2. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
26.2. 1.000 x
1.000 €
23.2.
25.2.
1x
1 Million €
27.1. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
29.1. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
1x
100.000 €
1x
1x
1x
1x
30 x
300 x
30.000 x
1 Million €
100.000 €
50.000 €
10.000 €
5.000 €
1.000 €
200 €
1x
1x
50.000 €
10.000 €
30 x
5.000 €
28.2.
1x
1 Million €
26.1.
28.1.
Samstag, 27.2.:
Samstag, 30.1.:
31.1.
300 x
1.000 €
60.000 x
200 €
1x
1 Million €
29.2. 1.000 x
1.000 €
60.000 x
200 €
1x
1 Million €
20.3.
24.3.
1x
25.3. 1.000 x
120 x 100.000 €
Samstag, 2.4.:
1x
1x
1x
300 x
180.000 x
100.000 €
50.000 €
10.000 €
1.000 €
900 €
1x
1 Million €
3.4.
4.4. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
6.4. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
8.4. 1.000 x
1.000 €
5.4.
7.4.
Samstag, 9.4.:
1x
1x
1x
1x
300 x
60.000 x
1x
1 Million €
11.4. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
10.4.
12.4.
13.4. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
15.4. 1.000 x
1.000 €
14.4.
1x
1x
1x
1x
300 x
30.000 x
1 Million €
100.000 €
50.000 €
10.000 €
1.000 €
200 €
1x
1 Million €
18.4. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
17.4.
19.4.
20.4. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
22.4. 1.000 x
1.000 €
21.4.
Samstag, 23.4.:
1 x 1 Million €
1x
100.000 €
0,ATZHALTER
1x
50.000 €
1x
10.000 €
300 x
1.000 €
30.000 x
200 €
1.000 €
1x
1 Million €
27.3.
Eventziehung 27.3.
240 x 50.000 €
28.3. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
30.3. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
29.3.
31.3.
1x
1 Million €
25.4. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
24.4.
26.4.
27.4. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
29.4. 1.000 x
1.000 €
28.4.
1 Million €
1.000 €
1x
1 Million €
4.5. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
6.5. 1.000 x
1.000 €
Samstag, 7.5.:
1 x 6 Millionen €
1x
1x
1x
300 x
300.000 x
100.000 €
50.000 €
10.000 €
1.000 €
900 €
1x
1 Million €
8.5.
Eventziehung 8.5.
24 x 500.000 €
9.5. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
10.5.
11.5. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
13.5. 1.000 x
1.000 €
12.5.
Samstag, 14.5.:
1x
1 Million €
1x
1x
1x
300 x
60.000 x
100.000 €
50.000 €
10.000 €
1.000 €
900 €
1x
1 Million €
15.5.
Samstag, 16.4.:
Samstag, 26.3.:
1 Million €
100.000 €
50.000 €
10.000 €
5.000 €
1.000 €
200 €
1 Million €
100.000 €
50.000 €
10.000 €
1.000 €
200 €
1x
2.5. 1.000 x
5.5.
1 x 5 Millionen €
1 Million €
1x
1x
1x
1x
300 x
600 x
60.000 x
1.5.
3.5.
Samstag, 19.3.:
1x
1.000 €
Eventziehung 1.4.
Samstag, 12.3.:
Samstag, 13.2.:
13.1. 1.000 x
12.1.
1.4. 1.000 x
1.3.
1.2. 1.000 x
100.000 €
25.1. 1.000 x
Samstag, 26.12.:
27.12.
im Gesamtbetrag von
je 1 Million €
je 1 Million €
1x
17.1.
Samstag, 19.12.:
im Gesamtbetrag von
1 x 2 Millionen €
1x
100.000 €
1x
50.000 €
1x
10.000 €
300 x
1.000 €
90.000 x
450 €
1 Million €
Eventziehung 6.12.
Eventziehung 1.1.
Samstag, 2.1.:
1x
6.12.
im Gesamtbetrag von
2.400 x 5.000 €
3.1.
je 1 Million €
Eventziehung 1.3.
Eventziehung 1.1.
1 Million €
100.000 €
50.000 €
10.000 €
1.000 €
300 €
im Gesamtbetrag von
im Gesamtbetrag von
1.1. 1.000 x
1x
1x
1x
1x
300 x
30.000 x
Eventziehung 1.5.
Eventziehung 1.4.
Eventziehung 1.2.
je 1 Million €
im Gesamtbetrag von
1.12.
Februar 2016
3. Klasse
Mai 2016
6. Klasse
April 2016
5. Klasse
März 2016
4. Klasse
16.5. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
17.5.
18.5. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
20.5. 1.000 x
1.000 €
19.5.
Samstag, 21.5.:
1x
1x
1x
1x
300 x
1.500 x
60.000 x
1 Million €
100.000 €
50.000 €
10.000 €
5.000 €
1.000 €
200 €
1x
1 Million €
22.5.
23.5. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
25.5. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
27.5. 1.000 x
1.000 €
24.5.
26.5.
Samstag, 28.5.:
Samstag, 30.4.:
1x
1x
1x
1x
300 x
600 x
30.000 x
1 Million €
100.000 €
50.000 €
10.000 €
5.000 €
1.000 €
200 €
und 1 x 1 Million €
1x
1 Million €
30.5. 1.000 x
1.000 €
1x
1 Million €
29.5.
31.5.
DOPPELCHANCE
1.000 x 1.000 €
DOPPELCHANCE
1.000 x 1.000 €
DOPPELCHANCE
1.000 x 1.000 €
DOPPELCHANCE
1.000 x 1.000 €
DOPPELCHANCE
1.000 x 1.000 €
DOPPELCHANCE
1.000 x 1.000 €
225.260 Gewinne
im Wert von
315.563 Gewinne
im Wert von
345.258 Gewinne
im Wert von
345.830 Gewinne
im Wert von
346.132 Gewinne
im Wert von
436.428 Gewinne
im Wert von
78.990.000 €
117.950.000 €
135.990.000 €
187.140.000 €
231.100.000 €
393.080.000 €
Diese Chancen bietet die 138. SKL-Lotterie:
s
s
s
s
s
Jeden Monat 24 Millionen € in Eventziehungen
107 Geldgewinne in Millionenhöhe
4ØGLICHMINDESTENSX-ILLION€ oder 1.000 x 1.000 €
Höchstgewinn in der 6. Klasse 16 Millionen €*
Gesamtgewinnsumme: 1.289.362.000 €
s !
MERSTEN3AMSTAGJEDER+LASSEIN-ILLIONENSCHRITTEN
steigender Hauptgewinn – von 1 auf 6 Millionen €
s 4REFFERCHANCEBEIDER4EILNAHMEANALLEN+LASSEN
auf Gewinne von 200 € bis 16 Millionen €* 53,50 %
Alle Gewinne sind für ein ganzes Los und eine Teilnahme über alle 6 Klassen angegeben.
*Die Gewinnchance auf den Höchstgewinn von 16 Millionen € beträgt 1 : 3 Millionen. Das maximale Verlustrisiko ist der Loseinsatz.
Nur bei der SKL: Ein Spieler
wird live zum Millionär!
Ein Millionen-Moment garantiert:)NDERGRO”EN3ONDER
ziehung des SKL-Millionenspiels wird ein SKL-Spieler seinen
Millionen-Moment erleben und 1 Million € gewinnen. Das
Beste: Bei dieser Sonderziehung können Sie schon mit einem
Losanteil dabei sein.
Die Sonderziehung findet voraussichtlich im April 2016 statt.
Die Gewinnsumme von bis zu 1.112.000 € ist staatlich garantiert.
Die Gewinnchance auf den Höchstgewinn von
16 Millionen € beträgt 1 : 3 Millionen. Das
maximale Verlustrisiko ist der Loseinsatz.
Spiel mit Vernunft
7ENN3PIELENZUM0ROBLEMWIRDSINDWIRFÓR3IEDA)NFORMATIONENÓBER3PIEL
sucht finden Sie unter www.skl.de oder 0800 2468135 (kostenlos für alle Anrufe
AUSDEM)NLANDSKL-Spieler müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Amtlicher Spielplan für die 138. SKL-Lotterie
vom 1. Dezember 2015 bis zum 31. Mai 2016
Ihr Weg zum Glück:
Informationen zur 138. SKL-Lotterie:
Zur Teilnahme wird ein gültiges Los für die 138. SKL-Lotterie benötigt. Die Lose können
als ganze Lose oder als Losanteile im Wert von je 10 % erworben werden. Der Einsatz
für ein ganzes Los beträgt bei einer Spielbeteiligung ab der 1. Klasse 150 € pro Monat,
für den einzelnen Losanteil also 15 € pro Monat.
Die Losauflage beträgt 3.000.000 – staatlich garantiert durch die Länder der Bundesrepublik Deutschland. Die SKL-Lotterie sowie die Jokerspiele sind ein Spielangebot
der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder.
Alle Gewinne werden garantiert ausgespielt. Die Lose gewinnen entsprechend ihrem
Anteilswert: ganze Lose = 100 %, Losanteile = je 10 %. Bei Teilnahme an allen 6 Klassen
liegt die Trefferchance auf Gewinne von 200 € bis zu 16 Millionen €* bei 53,50 %.
*Die Gewinnchance auf den Höchstgewinn beträgt 1 : 3 Millionen. Das maximale Verlustrisiko ist der Loseinsatz.
Doppelchance:
Bei der SKL-„Doppelchance“-Ziehung werden am Ende jeder Klasse 1.000 x 1.000 €
unter allen Losnummern ausgespielt, auf die in diesem Monat kein Gewinn gefallen ist.
Gewinnbekanntgabe:
s )NTERNETWWWSKLDE s 6IDEOTEXT!2$3:$&3 s !MTLICHE'EWINNLISTEN
DER3+,,OTTERIE s 0ERSšNLICHE"ENACHRICHTIGUNGDURCH)HRE,OTTERIE%INNAHME
Spiel mit Vernunft
7ENN3PIELENZUM0ROBLEMWIRDSINDWIRFÓR3IEDA)NFORMATIONENÓBER3PIELSUCHTFINDEN
3IEUNTERWWWSKLDEODERKOSTENLOSFÓRALLE!NRUFEAUSDEM)NLAND
SKL-Spieler müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
AMTLICHE LOTTERIEBESTIMMUNGEN
Die SKL-Lotterie sowie die Jokerspiele werden von der
GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL) veranstaltet. Die GKL ist eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen
Rechts mit Sitz in Hamburg und München. Träger sind
die 16 deutschen Länder (Handelsregistereintragung:
Hamburg HRA 115095, München HRA 99464). Die Anstalt
wird vertreten durch den Vorstand Günther Schneider
(Vorstandsvorsitzender).
Die Erlaubnis für den Spielplan und die Amtlichen Lotteriebestimmungen wurde der GKL von allen zuständigen
Glücksspielaufsichten erteilt, zuletzt mit Bescheid vom
16.10.2012. Weitere Infos unter www.skl.de.
Teil A: 138. SKL-Lotterie
§ 1 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen
(1) Die Teilnahme an der 138. SKL-Lotterie richtet sich
ausschließlich nach dem Amtlichen Spielplan und diesen Amtlichen Lotteriebestimmungen.
(2) Die 138. SKL-Lotterie beginnt am 01.12.2015 und läuft über
sechs Monate bis zum 31.05.2016. Jeder Monat ist eine Klasse.
Die Anzahl der Gewinne und die Höhe der Gewinnsumme steigen von Klasse zu Klasse an. Zur Teilnahme wird ein gültiges
Los der SKL-Lotterie benötigt.
(3) Die Losauflage umfasst 3 Millionen Losnummern von
0.000.001 bis 3.000.000. Auf diese Losnummern entfallen im
Spielzeitraum der 138. Lotterie 2.014.471 Einzelgewinne mit einer Gewinnsumme von 1.144.250.000 € und zusätzlich aus
Shows, Events oder Sonderziehungen bis zu 16.096 Gewinne
mit einer Gewinnsumme bis zu 145.112.000 €. Die planmäßige
Gewinnausschüttungsquote beträgt bei einer Teilnahme über
alle 6 Klassen 51,36 %.
(4) Die Lose können als ganze Lose oder als Losanteile im Wert
von je 10 % erworben werden. Die Losanteile sind pro Losnummer fortlaufend von 1 bis 10 durchnummeriert (Anteilsbezeichnungen). Die im Amtlichen Spielplan ausgewiesenen Gewinnbeträge beziehen sich stets auf ein ganzes Los. Losanteile
gewinnen anteilig.
,OSEGIBTESINVERSCHIEDENEN&ORMENAALSu/RIGINAL,Ose“: Diese enthalten die Losnummer und die Anteilsbezeichnung(en); b) als „Los-Zertifikate“: Hier können mehrere
gespielte Losnummern mit ihren jeweiligen Anteilsbezeichnungen zusammengefasst sein; c) als „virtuelle Lose“: Die
Losnummer(n) und Anteilsbezeichnung(en) sind vorbehaltlich
der glücksspielrechtlichen Erlaubnis nur in der Datenbank der
GKL gespeichert, werden dem Spielteilnehmer aber formlos
mitgeteilt.
(6) Der Loseverkauf erfolgt durch Vermittler, insbesondere
Staatliche Lotterie-Einnahmen (LE) und Amtliche VerkaufsstelLEN63TIM.AMENUNDFÓR2ECHNUNGDER'+,$IE63THANDELN
als Beauftragte der Vermittler ohne unmittelbare Vertragsbeziehung zur GKL. Die Abgabe von Losen an Spielgemeinschaften,
die sich gewerblicher Spielvermittler im Sinne von § 19 des
Glücksspielstaatsvertrages bedienen, erfolgt ausschließlich
durch die GKL und richtet sich nach besonderen Abgabebedingungen, die von der GKL angefordert werden können.
(7) Mit der Versendung eines Loses unterbreitet der Vermittler
bzw. die VSt ein bindendes Verkaufsangebot. Die rechtzeitige
Zahlung gilt als Annahme dieses Angebotes. Bei Losverkäufen
über VSt oder im Thekengeschäft liegt das Angebot in der Übergabe bzw. der Auslage der Lose. Der Spielvertrag wird zwischen
der GKL und dem Spielteilnehmer geschlossen. Er kommt zustande, wenn das Los rechtzeitig und vollständig bezahlt (siehe
auch § 3 Abs. 2 und Abs. 4), in der Datenbank der GKL als gewinnberechtigt gespeichert ist und die Volljährigkeit des Spielinteressenten nachgewiesen wird (§ 2). Ein Vertragsangebot
STEHTUNTERDERAUFSCHIEBENDEN"EDINGUNGDIESES.ACHWEISES
$IE,OSEWERDENINDER2EGELFÓRJEDE+LASSEGESONDERTAUSgegeben. Der betreuende Vermittler bzw. seine VSt bietet dem
3PIELTEILNEHMERRECHTZEITIGVOR"EGINNEINER&OLGEKLASSEEIN,OS
(bzw. die von ihm gespielte Anzahl Lose) mit der gleichen Losnummer und den gleichen Anteilsbezeichnungen wie in der aktuell gespielten Klasse an (Ausnahme: siehe § 6 Abs. 2). Entsprechend soll sie dem Spielteilnehmer auch die erneute
Beteiligung an der nachfolgenden 139. SKL-Lotterie anbieten.
Die Annahme der Angebote steht dem Spielteilnehmer frei.
$ASINEINER!MTLICHEN6ERKAUFSSTELLEBESCHØFTIGTE0ERSONAL
ist in dieser Verkaufsstelle von der Spielteilnahme ausgeschlossen.
(10) Bei Fernabsatzverträgen besteht kein Widerrufsrecht,
es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung
telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag gemäß § 312 b
BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde
(§ 312 g Abs. 2 Nr. 12 BGB).
(11) Der Spielteilnehmer hat dem Vermittler Veränderungen
DES.AMENSDER!DRESSEODERBEIM+ONTOUNVERZÓGLICHMITZUTEILEN 3CHØDEN ODER .ACHTEILE DIE AUF EINER SCHULDHAFTEN
6ERLETZUNG DIESER 0mICHT BERUHEN SIND VOM 3PIELTEILNEHMER
zu tragen.
§ 2 Sicherstellung des Teilnahmeverbotes Minderjähriger
(1) Die Teilnahme von Minderjährigen an öffentlichen Glücksspielen ist gesetzlich verboten. Spielverträge, die gegen dieses
Teilnahmeverbot verstoßen, sind nach § 134 BGB nichtig. Jeder
Spielinteressent ist verpflichtet, bei der Bestellung von Losen
wahrheitsgemäße Angaben über sein Geburtsdatum, seinen
.AMENUNDSEINE!DRESSEZUERTEILEN/HNEDIESE!NGABENIST
eine Spielteilnahme nicht möglich.
)N%RFÓLLUNGIHRERGESETZLICHEN0mICHTDAS4EILNAHMEVERBOT
Minderjähriger sicherzustellen, setzt die GKL anerkannte VerFAHREN ZUR !LTERSVERIlKATION UA GEMؔ DEN 2ICHTLINIEN DER
Kommission für Jugendmedienschutz ein. Ausschließlich zum
:WECKEDER6ERIlZIERUNGDER!LTERSANGABEWERDEN.AME!NSCHRIFTUND'EBURTSDATUMANDIE3CHUFAUNDODERANDIEFÓRDEN
Spielinteressenten zuständige Melderegisterbehörde übermittelt. Die Schufa prüft diese Angaben und übermittelt den Grad
DERâBEREINSTIMMUNGMITDENBEIIHRGESPEICHERTEN0ERSONALdaten an die anfragende Stelle zurück. Anhand dieses Ergebnisses kann erkannt werden, ob ein Spielinteressent an der angegebenen Anschrift im Datenbestand der Schufa gespeichert
und über 18 Jahre alt ist. Ein weiterer Datenaustausch oder auch
eine Bonitätsprüfung finden nicht statt. Die Schufa speichert
AUS.ACHWEISGRÓNDENALLEINDIE4ATSACHEDERâBERPRÓFUNGDER
!DRESSE7EITERE)NFORMATIONENlNDEN3IEUNTERWWW3CHUFA
de.
(3) Kann die Altersverifikation nicht durch das in Absatz 2 geschilderte Verfahren erbracht werden, wird der Spielinteressent
HIERÓBERUNVERZÓGLICHINFORMIERT$IE'+,KANNINDIESEM&ALL
über weitere behördlich genehmigte AltersverifikationsverfahRENIHREGESETZLICHE0mICHTDES4EILNAHMEVERBOTES-INDERJØHriger sicherstellen. Einzelheiten sind dem Spielinteressenten
vor Datenweitergabe und -verarbeitung mitzuteilen. Weiterhin
KANN DER 3PIELINTERESSENT DEN .ACHWEIS SEINER 6OLLJØHRIGKEIT
durch Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes führen.
(4) Erfolgt der Erwerb von Losen im persönlichen Kontakt, sind
Amtliche Verkaufsstellen und Vermittler in Zweifelsfällen zur
Sicherstellung des Teilnahmeverbotes Minderjähriger berechtigt und verpflichtet, die Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes zu verlangen.
§ 3 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten
$ER0REISFÓREINGANZES,OSBETRØGTBEIEINER3PIELBETEILIgung ab der 1. Klasse 150 € pro Monat, für jeden einzelnen
Losanteil also 15 € pro Monat.
$IE:AHLUNGDES,OSPREISESERFOLGTJENACH!NFORDERUNG
6ORGABE DES 6ERMITTLERS AUF EIN +ONTO DER '+, ODER DER ,%
VSt. Ein Los ist ab der ersten Ziehung einer Klasse gewinnberechtigt, wenn der fällige Einsatz rechtzeitig vor Beginn dieser
+LASSEINVOLLER(šHEBEIDER'+,BZWDER,%63TEINGEGANGEN
ist bzw. ihrem Konto gutgeschrieben wurde und sie hiervon
Kenntnis erlangen konnte. Der Lospreis gilt ferner als rechtzeiTIGBEZAHLTWENNDIE'+,BZWDIE,%63TZUM%INZUGDES,OSpreises von einem der Verfügungsmacht des Spielteilnehmers
unterliegenden Konto ermächtigt wird und der Einzug des Lospreises nicht scheitert oder sich verzögert aus Gründen, die die
'+,BZWDIE,%NICHTZUVERTRETENHAT&ÓR+REDITKARTENGILT3ATZ
2 entsprechend.
&ÓR,OSEDIEERSTNACH"EGINNDER,OTTERIEERWORBENWERden, ist der Lospreis sowohl der laufenden Klasse als auch aller
eventuell schon vorangegangenen Klassen zu entrichten. Dies
GILTAUCHFÓR&OLGELOSESIEHEe!BS
(ATDER3PIELTEILNEHMERDIE'+,BZWDIE,%63TZUM%INZUG
des Lospreises ermächtigt, so ist er nur dann gewinnberechtigt,
wenn einem erfolgten Einzug, auch für vorangegangene Klassen, nicht nachträglich widersprochen wurde. Dies gilt entsprechend für Kreditkarten.
"EIVERSPØTETER:AHLUNGISTDER6ERMITTLERDIE63TANSEINIHR
,OSANGEBOT NICHT MEHR GEBUNDEN .IMMT ERSIE DIE :AHLUNG
dennoch an, erhält das Los seine Gewinnberechtigung ab dem
auf die Annahme folgenden Tag.
7ENNEIN3PIELTEILNEHMERMITMEHREREN,OSNUMMERNUND
oder mehreren Losanteilen an der Lotterie teilnehmen will und
SEINE ,OSE UNVOLLSTØNDIG BEZAHLT SIND GILT &OLGENDES5NVOLLSTØNDIGE:AHLUNGENUNDODER2ESTGUTHABENDIEEINEM4EILSEINER ,OSE,OSANTEILE ZUR 'EWINNBERECHTIGUNG VERHELFEN
könnten, werden (vorbehaltlich einer anderen Bestimmung
durch den Spielteilnehmer) folgendermaßen angerechnet: a)
auf ganze Lose, b) auf Lose mit mehreren Losanteilen (in absteiGENDER 2ANGFOLGE C AUF ,OSE MIT NUR EINEM ,OSANTEIL "EI
mehreren Losen der gleichen Wertigkeit gilt das Los mit der jeweils niedrigsten Losnummer als bezahlt.
(7) Auslagen für die Zusendung der Lose und der Amtlichen
Gewinnlisten gehen zu Lasten des Spielteilnehmers. Die Amtliche Gewinnliste kann auch als Bestandteil einer KundenzeitSCHRIFT VERšFFENTLICHT WERDEN$ER6ERMITTLERDESSEN 63T KANN
mit dem Spielteilnehmer eine Kostenpauschale vereinbaren.
Hierbei ist klarzustellen, welche Leistungen neben der Zusendung der Amtlichen Gewinnliste damit abgegolten werden.
§ 4 Ziehungsverfahren, Gewinnermittlung
$IE 'EWINNZAHLEN WERDEN IN DER 2EGEL MIT :IFFERNKUGELN
und Ziehungstrommeln ermittelt. Abweichende Ziehungsverfahren können angewendet werden, sofern das Zufallsprinzip
gewährleistet bleibt und die Verwendung des abweichenden
Ziehungsverfahrens durch die zuständigen Glücksspielaufsichten genehmigt wurde.
Hinweise zum Datenschutz:
Die GKL sowie die von der GKL beauftragten Vermittler, insbesondere auch Staatliche Lotterie-Einnahmen, sowie die Amtlichen VerKAUFSSTELLEN63TNEHMENDEN3CHUTZ)HRERPERSONENBEZOGENEN$ATENSEHRERNST$IE%RHEBUNG6ERARBEITUNGUND.UTZUNGPERSONENbezogener Daten erfolgt gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Zudem werden die entsprechenden Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) beachtet.
$IEVONDER'+,BEAUFTRAGTEN6ERMITTLERSOWIE63TVERWENDENDIEIM2AHMENDES"ESTELLVORGANGSERHOBENENUNDIM,AUFEDER'ESCHØFTSBEZIEHUNGANFALLENDEN$ATENFÓRDIE6ERTRAGSDURCHFÓHRUNG)HR.AME)HRE!NSCHRIFTSOWIE)HR'EBURTSDATUMWERDENINSOWEIT
gemäß § 2 der nachstehenden ALB in dem dort beschriebenen Umfang zur Altersverifikation genutzt. Sofern die Zahlung des Lospreises
auf ein Konto der GKL gem. § 3 Absatz 2 der nachstehenden ALB erfolgt, übermittelt der Vermittler für die weitere Vertragsabwicklung
DURCHDIE'+,UNDDEN6ERMITTLERZUSØTZLICH.AMEUND!NSCHRIFTDES+UNDENSOWIEDIE(šHEDES,OSPREISESANDIE'+,7EITERHINSIND
DIE6ERMITTLERAUFGRUNDIHRER3TELLUNGALS(ANDELSVERTRETERVERPmICHTETDER'+,GEGENÓBERDIEBESTEHENDEN!USKUNFTS)NFORMATIONS
und Herausgabeansprüche zu erfüllen und können in diesem Zusammenhang auch personenbezogene Daten zur bisherigen Spielteilnahme an die GKL übermitteln. Dies erfolgt insbesondere zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Lotteriedurchführung.
$IE6ERMITTLERUNDDIE63TVERWENDEN)HRE$ATENZUDEMFÓRDIE:USENDUNGWEITERER3PIELANGEBOTEDER'+,PER0OST%INERSOLCHEN
WERBLICHEN.UTZUNG)HRER$ATENKšNNEN3IEJEDERZEITGEGENÓBERDEMBETREFFENDEN6ERMITTLER63TFÓRDIE:UKUNFTWIDERSPRECHEN$EN
GENAUEN5MFANGDER$ATENVERWENDUNGDURCHDEN6ERMITTLER63TENTNEHMEN3IEBITTEDENJEWEILIGEN)NFORMATIONENZUM$ATENSCHUTZ
die Sie bei Datenerhebung erhalten.
)M&ALLEEINES'EWINNSVONÓBER€BEI'EWINNENAUS3HOWSUND:EITRENTENGEWINNENODERIM&ALLVON3ACHGEWINNENWERDEN
VONDEM6ERMITTLERBZWDER63T.AME!NSCHRIFT!RTUND(šHEDES'EWINNSSOWIEnFALLSZUR'EWINNAUSZAHLUNGERFORDERLICHnEINE
evtl. vorhandene Bankverbindung an die GKL zum Zweck der Auszahlung übermittelt (siehe § 5 der ALB).
"EIWEITEREN&RAGENZUM$ATENSCHUTZWENDEN3IESICHBITTEANDEN$ATENSCHUTZBEAUFTRAGTENDER'+,UNTERDATENSCHUTZ GKLORG
oder unter den in § 7 Abs. 3 der ALB genannten Anschriften.
(2) Alle Ziehungen sind öffentlich und finden unter amtlicher
Aufsicht statt. Ziehungsorte und -zeitpunkte werden vom Vorstand der GKL festgelegt und auf Anfrage mitgeteilt. Soweit eine
Show oder ein Event nicht stattfinden kann, wird eine Ersatzziehung durchgeführt. Die Einzelheiten dazu werden vom Vorstand
der GKL festgelegt.
&ÓR DIE $URCHFÓHRUNG DER :IEHUNGEN IM %INZELNEN IST DIE
vom Vorstand der GKL herausgegebene Ziehungsordnung in
IHRERJEWEILSAKTUELLEN&ASSUNGMA”GEBEND
$AS:IEHUNGSERGEBNISWIRDINEINEM0ROTOKOLLAMTLICHFESTgestellt und ist für die Gewinnauszahlung verbindlich. Über die
Gültigkeit einer Ziehung entscheidet der Vorstand der GKL endGÓLTIGUNDUNTER!USSCHLUSSDES2ECHTSWEGES
(5) Alle gezogenen Gewinnzahlen und Endziffern pro Klasse
werden in monatlich erscheinenden Amtlichen Gewinnlisten
veröffentlicht. Darüber hinaus können auch weitere Medien zur
unverbindlichen Gewinninformation genutzt werden. Jeder GeWINNER WIRD UNVERZÓGLICH VON SEINEM 6ERMITTLERSEINER 63T
schriftlich benachrichtigt.
§ 5 Gewinnauszahlung
(1) Zur Geltendmachung eines Gewinnanspruchs genügt die
2ÓCKSENDUNG DER FORMELLEN !USZAHLUNGSVERFÓGUNG DIE DER
'EWINNBENACHRICHTIGUNGDURCHDEN6ERMITTLERDER63TBEILIEGT
7IRDEIN/RIGINALLOSVORGELEGTBEFREITDIE,EISTUNGANDEN,OSinhaber.
(2) Die im Amtlichen Spielplan ausgewiesenen Gewinnbeträge
bis einschließlich 50.000 € werden dem Spielteilnehmer von
SEINEMBETREUENDEN6ERMITTLERSEINER63TENTWEDERUNVERZÓGlich ausbezahlt oder dem Spielteilnehmer auf seinem Kundenkonto gutgeschrieben und auf Wunsch mit dem Lospreis für
NACHFOLGENDE+LASSENSOWIEGGF&OLGELOSEVGLeVERRECHnet.
(3) Die im Amtlichen Spielplan ausgewiesenen Gewinnbeträge
über 50.000 €, Gewinne aus Shows und Zeitrentengewinne
werden von der GKL ausbezahlt. Sachgewinne werden durch die
'+,ÓBERMITTELT$EN/RTDER,IEFERUNGBESTIMMTDIE'+,%INE
Barabgeltung von Sachgewinnen sowie eine Kapitalisierung
von Zeitrentengewinnen sind ausgeschlossen.
(4) Wenn ein Gewinn darin besteht, als Kandidat an einem Event,
einer Show oder Sonderziehung teilzunehmen, kann grundsätzlich nur der Spielteilnehmer selbst diese Chance wahrnehmen.
Vertreterkandidaten sind nur in begründeten Ausnahmefällen
mit besonderer Zustimmung der GKL zulässig. Die Teilnahme
minderjähriger Vertreterkandidaten ist nicht zulässig.
(5) Wenn ein Gewinner im Sinne des Abs. 4 seinen Gewinn ablehnt, erfolgt keine Entschädigung. An seine Stelle rückt ein als
Ersatzkandidat gezogener Spielteilnehmer nach.
$IE.AMENDER3PIELTEILNEHMERUND'EWINNERWERDENNACH
Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geheim gehalten.
§ 6 Ausscheiden von Losnummern, Folgelose, Zusatzziehung
(1) Losnummern, die am ersten Samstag eines Monats einen
Gewinn erzielt haben, scheiden in den Klassen 1 bis 5 mit dem
%NDEDIESES-ONATSAUSDER,OTTERIEAUS)NDER+LASSE
scheiden die Gewinnnummern des ersten Samstags schon am
HIERAUFFOLGENDEN&REITAGUNDDIEDESZWEITEN3AMSTAGSWIEDERUMANDEMDARAUFFOLGENDEN&REITAGAUS,OSNUMMERNDIEBEI
Shows, Events oder Sonderziehungen einen Gewinn erzielen,
sind davon ausgenommen. Diese Losnummern scheiden alleine
wegen eines solchen Gewinns nicht aus dem Spiel aus. Alle übrigen Losnummern – auch wenn sie bereits gewonnen haben –
bleiben bis zum Ende der Lotterie am 31.05.2016 im Spiel.
(2) Damit ein Gewinner nach dem Ausscheiden seiner Losnummer weiter an der Lotterie teilnehmen kann, soll ihm sein VerMITTLERSEINE 63T UNVERZÓGLICH EIN &OLGELOS MIT EINER NEUEN
Losnummer und einer dem alten Los entsprechenden Anzahl an
Losanteilen anbieten. Der Einsatz hierfür ist grundsätzlich mit
dem vorher erzielten Gewinn gedeckt. Die Annahme des Angebots steht dem Spielteilnehmer immer frei. Ein angenommenes
&OLGELOS NIMMT AB DEM NØCHSTEN :IEHUNGSTAG DER LAUFENDEN
Klasse teil. Auf Wunsch des Spielteilnehmers wird der Lospreis
FÓRDAS&OLGELOSMITDEMVORHERERZIELTEN'EWINNVERRECHNET
)M!NSCHLUSSANDIEJEWEILSLETZTE:IEHUNGJEDER+LASSElNdet eine Zusatzziehung (sog. „Doppel-Chance-Ziehung“) statt.
Gewinnberechtigt sind dabei die Losnummern, die zu diesem
Ziehungszeitpunkt noch nicht ausgeschieden sind (siehe auch
Abs. 1) und für die in der jeweiligen Klasse, in der die Ziehung
stattfindet, noch kein Gewinn in der Lotterie ermittelt worden
ist. Lose, auf die als Gewinn die Chance zur Teilnahme als Kandidat an einer Show, einem Event oder einer Sonderziehung
(siehe auch § 5 Abs. 4) bzw. ein Gewinn in einer Show, Event
oder Sonderziehung gefallen ist, sind bei der Zusatzziehung
gewinnberechtigt.
§ 7 Haftung/Beschwerdeverfahren
(1) Die GKL haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt,
UNVERSCHULDETE &EHLFUNKTIONEN VON %$6%INRICHTUNGEN 6ERSØUMNISSEVON)4$RUCK+OMMUNIKATIONSUND4RANSPORTUNTERNEHMEN STRAFBARE (ANDLUNGEN DRITTER 0ERSONEN ODER AUS
sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen
werden. Ausdrücklich wird die Haftung für schuldhaftes oder
Teil B: Jokerspiele
§ 1 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen
)N6ERBINDUNGMITDER3+,,OTTERIEFÓHRTDIE'+,VOM
BIS DIE *OKERSPIELE %52/*/+%2 UND
42!5-*/+%2 DURCH *EDER +ALENDERMONAT IST EINE IN SICH
ABGESCHLOSSENE *OKER2UNDE 3OWEIT NACHSTEHEND NICHTS ANderes festgelegt ist, gilt Teil A dieser Amtlichen Lotteriebestimmungen auch für Teil B.
(2) Die Losauflagen umfassen jeweils 3 Millionen Losnummern
von 0.000.001 bis 3.000.000. Auf diese Losnummern entfallen
IM3PIELZEITRAUMBEIM%52/*/+%2'EWINNEMITEINER
Gesamtgewinnsumme von 93.312.000 €BEIM42!5-*/+%2
1.830.000 Gewinne mit einer Gesamtgewinnsumme auf der
Grundlage des gedruckten Spielplans von 42.090.000 €. Die
'EWINNEDES42!5-*/+%23WERDENIMGEDRUCKTEN3PIELPLAN
VERšFFENTLICHT$ER3PIELPLANWIRDERGØNZTDURCHDIEIM)NTERNET
unter www.skl.de gezeigten Gewinne, die monatlich geändert
werden können. Gewinner können in der jeweiligen Gewinnkategorie aus den im gedruckten Spielplan gezeigten Gewinnen soWIEAUSDENERGØNZENDIM)NTERNETGEZEIGTEN'EWINNENAUSWØHlen. Hierdurch kann die Gesamtgewinnsumme gegenüber dem
gedruckten Spielplan abweichen. Bei einer Teilnahme über alle 6
*OKER2UNDEN BETRØGT DIE PLANMؔIGE 'EWINNAUSSCHÓTTUNGSQUOTE BEIM %52/*/+%2 UND BEIM 42!5-*/+%2
46,77 %.
(3) Joker-Lose sind nicht in Losanteilen aufgelegt.
(4) Gewinnlose scheiden von der weiteren Teilnahme an dem
jeweiligen Jokerspiel nicht aus.
§ 2 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten
$ER0REISFÓREIN*OKER,OSBETRØGTBEIM%52/*/+%2€
UNDBEIM42!5-*/+%2€ pro Monat. Abweichend von der
138. SKL-Lotterie ist bei den Jokerspielen die Teilnahme auch an
EINZELNEN 2UNDEN MšGLICH 4EIL ! e !BS KOMMT NICHT ZUR
Anwendung.
(2) Teil A § 3 Abs. 6 gilt mit der Maßgabe, dass unvollständige
Zahlungen zuerst auf Lose der 138. SKL-Lotterie angerechnet
WERDEN DANN AUF %52/*/+%2,OSE UND SCHLIE”LICH AUF
42!5-*/+%2,OSE
§ 3 Los Cards
)N%RGØNZUNGZU4EIL!e!BSKšNNEN,OSEFÓRDIE3PIELERgänzungen auch als „Los Card“ ausgegeben werden.
$ASBINDENDE6ERKAUFSANGEBOTDES6ERMITTLERSDER63TERfolgt alternativ zur Versendung gemäß Teil A § 1 Abs. 7 mit der
âBERGABE DER ,OS #ARD )N %RGØNZUNG ZU DEN "ESTIMMUNGEN
des Teil A § 3 ist die Los Card erst gewinnberechtigt mit Beginn
DER NØCHSTFOLGENDEN *OKER2UNDE SOFERN SIE MINDESTENS Werktage vorher freigeschaltet wird. Eine telefonische Aktivierung kann derzeit nur durch den Vermittler oder die Verkaufsstelle vorgenommen werden.
)N!BWEICHUNGZU4EIL!e!BSWIRDDER3PIELTEILNEHMER
VONDEM6ERMITTLERDER63TNURDANNÓBERANGEFALLENE'EWINNE
unterrichtet, wenn er eine Gewinnbenachrichtigung ausdrücklich beauftragt. Entsprechendes gilt für das Angebot von Losen
FÓR DIE FOLGENDEN *OKER2UNDEN UND DIE 4EILNAHME AN *OKERspielen für die nachfolgende 139. SKL-Lotterie.
§ 4 Gewinnbenachrichtigung
(1) Abweichend von Teil A § 4 Abs. 5 kann der Spielteilnehmer
auch auf eine Benachrichtigung über einen angefallenen Gewinn
DURCH DEN 6ERMITTLERDIE 63T VERZICHTEN )N DIESEM &ALL lNDET
Teil A § 1 Abs. 8 keine Anwendung.
"ESTEHTKEINE0mICHTZUR'EWINNBENACHRICHTIGUNGDES3PIELteilnehmers, erfolgt die Gewinnbekanntgabe über die jeweils
gängigen Verfahren (insbes. über www.skl.de, Anfrage bei dem
6ERMITTLERDER63T%INSICHTIN!MTLICHE'EWINNLISTE
Informationen zu den Veranstaltererlaubnissen finden Sie unter www.skl.de.
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Servicecenter unter 0800 4334337
(kostenlos für alle Anrufe aus dem Inland) zur Verfügung.
Traumhaft:
täglich 10.000 Gewinne!
50.000 €*
s 1 Gewinn im Wert von
n je 5.000 €
s 9 Gewinne im Wert vo
n je 500 €
s 90 Gewinne im Wert vo
von je 50 €
s 900 Gewinne im Wert
rt von je 5 €
s 9.000 Gewinne im We
fahrlässiges Verhalten eines Vermittlers oder sonstiger ErfülLUNGSGEHILFENNACHe.RB"'"AUSGESCHLOSSENDIESGILT
NICHTIN&ØLLENDER6ERLETZUNGDES,EBENSDES+šRPERSDER'ESUNDHEITODERINDEN&ØLLENEINER(AFTUNGNACHDEM0RODUKTHAFtungsgesetz.
%RFOLGTDIE:AHLUNGDES,OSPREISESAUFEIN+ONTODER,%63T
ENTSTEHEN2ECHTEUND0mICHTENAUSDER6ORAUSZAHLUNGODERDER
Verwahrung von Spieleinsätzen seitens des Spielteilnehmers
nur gegenüber dem betreffenden Vermittler. Vereinbarungen,
(ANDLUNGEN UND 5NTERLASSUNGEN EINES 6ERMITTLERSEINER 63T
die in diesen Amtlichen Lotteriebestimmungen nicht vorgesehen sind, sind für die GKL nicht verbindlich.
&ÓR2EKLAMATIONENUNDWEITERE!USKÓNFTESTEHTDIE'+,3ITZ
-ÓNCHEN "AYERWALDSTRA”E -ÓNCHEN 4ELEFON.R
ODER +UNDEN3ERVICE &AX
NUMMER %-AIL INFO SKLDE ZUR 6ERFÓGUNG
Erlaubnisinhaber ist die GKL mit Sitz München, BayerWALDSTRA”E-ÓNCHEN4ELEFON.RUND
3ITZ (AMBURG âBERSEERING (AMBURG 4ELEFON.R
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at
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Zeit ausgespielt werden.
$IE'EWINNCHANCEAUFDEN(šCHSTGEWINNBEIM42!5-*/+%2'EWINNIM7ERTVON€) beträgt in der Lotterie 1 : 16.394,
INDER2UNDEMINDESTENS$ASMAXIMALE6ERLUSTRISIKOISTDER,OSEINSATZ
Bis zu 10.000 € Rente*
s Täglich 1 x 1.200 € Rente pro Monat, 10 Jahre lang
s J eden Sonntag 5 x 1.000 € Rente pro Monat,
10 Jahre lang
s Jeden letzten Sonntag im Monat 1 x 10.000 € Rente*
pro Monat, 10 Jahre lang
s Jede Stunde 5.000 €, jeden Sonntag 30.000 x 20 €,
zusätzlich 4.500 x 200 € am letzten Sonntag im Monat
plus 1 x 60.000 € an allen anderen Sonntagen
$IE'EWINNCHANCEAUFDEN(šCHSTGEWINNBEIM%52/*/+%2
(10.000-€-Monatsrente für 10 Jahre) beträgt in der Lotterie 1 : 500.000,
INDER2UNDE$ASMAXIMALE6ERLUSTRISIKOISTDER,OSEINSATZ