Renten, Feste und Millionen: Viel Glück in der 138. Lotterie! In der 138. SKL-Lotterie gibt es erstmals in jedem Monat 2 Eventziehungen! Jede Klasse startet mit 12 Sofort-Renten im Gesamtbetrag von je 1 Million €. Zudem werden monatlich 12 Millionen € in einer tollen Feiertagsziehung ausgespielt. Und zu diesen 16.056 EventziehungsGewinnen kommen in der Lotterie noch einmal 107 Millionengewinne hinzu. Wenn das nicht viel Glück ist! Dezember 2015 1. Klasse Januar 2016 2. Klasse Eventziehung 1.12. je 1 Million € 1x 1 Million € 2.12. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 4.12. 1.000 x 1.000 € 3.12. Samstag, 5.12.: 12.000 x 1.000 € 1.000 € 7.12. 1.000 x 1x 1 Million € 9.12. 1.000 x 1.000 € 8.12. 1x 1 Million € 11.12. 1.000 x 1.000 € 10.12. Samstag, 12.12.: 1x 1x 1x 1x 300 x 120.000 x 1 Million € 100.000 € 50.000 € 10.000 € 1.000 € 200 € 1x 1 Million € 14.12. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 16.12. 1.000 x 1.000 € 13.12. 15.12. 1x 1 Million € 18.12. 1.000 x 1.000 € 17.12. 1x 1x 1x 1x 300 x 30.000 x 1 Million € 100.000 € 50.000 € 10.000 € 1.000 € 200 € 1x 1 Million € 21.12. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 23.12. 1.000 x 1.000 € 20.12. 22.12. 1x 1 Million € 25.12. 1.000 x 1.000 € 24.12. 1x 1x 1x 1x 30 x 300 x 30.000 x 1 Million € 100.000 € 50.000 € 10.000 € 5.000 € 1.000 € 200 € 1x 1 Million € 28.12. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 30.12. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 29.12. 31.12. je 1 Million € 1.000 € 1.000 € 1x 1 Million € 3.2. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 5.2. 1.000 x 1.000 € 2.2. 4.2. Samstag, 6.2.: 1 x 3 Millionen € 1x 50.000 € 1x 10.000 € 1 Million € 300 x 1.000 € 4.1. 1.000 x 1.000 € 90.000 x 600 € 1x 1 Million € 6.1. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 5.1. 7.1. 1x 8.1. 1.000 x 1.000 € Samstag, 9.1.: 1x 1x 1x 1x 300 x 90.000 x 1 Million € 100.000 € 50.000 € 10.000 € 1.000 € 200 € 1x 1 Million € 1.000 € 10.1. 11.1. 1.000 x 1x 1 Million € 8.2. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 10.2. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 12.2. 1.000 x 1.000 € 7.2. 9.2. 11.2. 1x 1 Million € 1x 100.000 € 1x 50.000 € 1x 10.000 € 1x 1 Million € 300 x 1.000 € 1.000 € 90.000 x 200 € 1x 1 Million € 1x 1 Million € 15.1. 1.000 x 1.000 € 14.1. 14.2. Eventziehung 14.2. Samstag, 16.1.: 1x 1x 1x 1x 300 x 60.000 x 1 Million € 100.000 € 50.000 € 10.000 € 1.000 € 200 € 1x 1 Million € 2.3. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 3.3. 4.3. 1.000 x 1.200 x 10.000 € 15.2. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 16.2. 17.2. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 19.2. 1.000 x 1.000 € 18.2. 1.000 € Samstag, 5.3.: 1 x 4 Millionen € 1x 1x 1x 300 x 150.000 x 100.000 € 50.000 € 10.000 € 1.000 € 750 € 1x 1 Million € 7.3. 1.000 x 1.000 € 6.3. 1x 1 Million € 9.3. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 11.3. 1.000 x 1.000 € 8.3. 10.3. 1x 1 Million € 1x 100.000 € 1x 50.000 € 1x 10.000 € 300 x 1.000 € 60.000 x 200 € 1x 1 Million € 14.3. 1.000 x 1.000 € 13.3. 1x 1 Million € 16.3. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 18.3. 1.000 x 1.000 € 15.3. 17.3. 1 Million € 1x 1x 100.000 € 50.000 € 1x 10.000 € 300 x 1.000 € 1x 1 Million € 18.1. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 20.1. 1.000 x 1.000 € 1x 1x 1 Million € 1x 100.000 € 22.1. 1.000 x 1.000 € 1x 50.000 € 21.3. 1.000 x 1.000 € 1x 10.000 € 22.3. 1x 1 Million € 23.3. 1.000 x 1.000 € 19.1. 21.1. Samstag, 20.2.: Samstag, 23.1.: 1x 1x 1x 1x 300 x 30.000 x 1 Million € 100.000 € 50.000 € 10.000 € 1.000 € 200 € 1x 1 Million € 24.1. 1.000 € 1 Million € 300 x 1.000 € 90.000 x 200 € 1x 1 Million € 22.2. 1.000 x 1.000 € 21.2. 1x 1 Million € 24.2. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 26.2. 1.000 x 1.000 € 23.2. 25.2. 1x 1 Million € 27.1. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 29.1. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 1x 100.000 € 1x 1x 1x 1x 30 x 300 x 30.000 x 1 Million € 100.000 € 50.000 € 10.000 € 5.000 € 1.000 € 200 € 1x 1x 50.000 € 10.000 € 30 x 5.000 € 28.2. 1x 1 Million € 26.1. 28.1. Samstag, 27.2.: Samstag, 30.1.: 31.1. 300 x 1.000 € 60.000 x 200 € 1x 1 Million € 29.2. 1.000 x 1.000 € 60.000 x 200 € 1x 1 Million € 20.3. 24.3. 1x 25.3. 1.000 x 120 x 100.000 € Samstag, 2.4.: 1x 1x 1x 300 x 180.000 x 100.000 € 50.000 € 10.000 € 1.000 € 900 € 1x 1 Million € 3.4. 4.4. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 6.4. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 8.4. 1.000 x 1.000 € 5.4. 7.4. Samstag, 9.4.: 1x 1x 1x 1x 300 x 60.000 x 1x 1 Million € 11.4. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 10.4. 12.4. 13.4. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 15.4. 1.000 x 1.000 € 14.4. 1x 1x 1x 1x 300 x 30.000 x 1 Million € 100.000 € 50.000 € 10.000 € 1.000 € 200 € 1x 1 Million € 18.4. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 17.4. 19.4. 20.4. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 22.4. 1.000 x 1.000 € 21.4. Samstag, 23.4.: 1 x 1 Million € 1x 100.000 € 0,ATZHALTER 1x 50.000 € 1x 10.000 € 300 x 1.000 € 30.000 x 200 € 1.000 € 1x 1 Million € 27.3. Eventziehung 27.3. 240 x 50.000 € 28.3. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 30.3. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 29.3. 31.3. 1x 1 Million € 25.4. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 24.4. 26.4. 27.4. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 29.4. 1.000 x 1.000 € 28.4. 1 Million € 1.000 € 1x 1 Million € 4.5. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 6.5. 1.000 x 1.000 € Samstag, 7.5.: 1 x 6 Millionen € 1x 1x 1x 300 x 300.000 x 100.000 € 50.000 € 10.000 € 1.000 € 900 € 1x 1 Million € 8.5. Eventziehung 8.5. 24 x 500.000 € 9.5. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 10.5. 11.5. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 13.5. 1.000 x 1.000 € 12.5. Samstag, 14.5.: 1x 1 Million € 1x 1x 1x 300 x 60.000 x 100.000 € 50.000 € 10.000 € 1.000 € 900 € 1x 1 Million € 15.5. Samstag, 16.4.: Samstag, 26.3.: 1 Million € 100.000 € 50.000 € 10.000 € 5.000 € 1.000 € 200 € 1 Million € 100.000 € 50.000 € 10.000 € 1.000 € 200 € 1x 2.5. 1.000 x 5.5. 1 x 5 Millionen € 1 Million € 1x 1x 1x 1x 300 x 600 x 60.000 x 1.5. 3.5. Samstag, 19.3.: 1x 1.000 € Eventziehung 1.4. Samstag, 12.3.: Samstag, 13.2.: 13.1. 1.000 x 12.1. 1.4. 1.000 x 1.3. 1.2. 1.000 x 100.000 € 25.1. 1.000 x Samstag, 26.12.: 27.12. im Gesamtbetrag von je 1 Million € je 1 Million € 1x 17.1. Samstag, 19.12.: im Gesamtbetrag von 1 x 2 Millionen € 1x 100.000 € 1x 50.000 € 1x 10.000 € 300 x 1.000 € 90.000 x 450 € 1 Million € Eventziehung 6.12. Eventziehung 1.1. Samstag, 2.1.: 1x 6.12. im Gesamtbetrag von 2.400 x 5.000 € 3.1. je 1 Million € Eventziehung 1.3. Eventziehung 1.1. 1 Million € 100.000 € 50.000 € 10.000 € 1.000 € 300 € im Gesamtbetrag von im Gesamtbetrag von 1.1. 1.000 x 1x 1x 1x 1x 300 x 30.000 x Eventziehung 1.5. Eventziehung 1.4. Eventziehung 1.2. je 1 Million € im Gesamtbetrag von 1.12. Februar 2016 3. Klasse Mai 2016 6. Klasse April 2016 5. Klasse März 2016 4. Klasse 16.5. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 17.5. 18.5. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 20.5. 1.000 x 1.000 € 19.5. Samstag, 21.5.: 1x 1x 1x 1x 300 x 1.500 x 60.000 x 1 Million € 100.000 € 50.000 € 10.000 € 5.000 € 1.000 € 200 € 1x 1 Million € 22.5. 23.5. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 25.5. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 27.5. 1.000 x 1.000 € 24.5. 26.5. Samstag, 28.5.: Samstag, 30.4.: 1x 1x 1x 1x 300 x 600 x 30.000 x 1 Million € 100.000 € 50.000 € 10.000 € 5.000 € 1.000 € 200 € und 1 x 1 Million € 1x 1 Million € 30.5. 1.000 x 1.000 € 1x 1 Million € 29.5. 31.5. DOPPELCHANCE 1.000 x 1.000 € DOPPELCHANCE 1.000 x 1.000 € DOPPELCHANCE 1.000 x 1.000 € DOPPELCHANCE 1.000 x 1.000 € DOPPELCHANCE 1.000 x 1.000 € DOPPELCHANCE 1.000 x 1.000 € 225.260 Gewinne im Wert von 315.563 Gewinne im Wert von 345.258 Gewinne im Wert von 345.830 Gewinne im Wert von 346.132 Gewinne im Wert von 436.428 Gewinne im Wert von 78.990.000 € 117.950.000 € 135.990.000 € 187.140.000 € 231.100.000 € 393.080.000 € Diese Chancen bietet die 138. SKL-Lotterie: s s s s s Jeden Monat 24 Millionen € in Eventziehungen 107 Geldgewinne in Millionenhöhe 4ØGLICHMINDESTENSX-ILLION€ oder 1.000 x 1.000 € Höchstgewinn in der 6. Klasse 16 Millionen €* Gesamtgewinnsumme: 1.289.362.000 € s ! MERSTEN3AMSTAGJEDER+LASSEIN-ILLIONENSCHRITTEN steigender Hauptgewinn – von 1 auf 6 Millionen € s 4REFFERCHANCEBEIDER4EILNAHMEANALLEN+LASSEN auf Gewinne von 200 € bis 16 Millionen €* 53,50 % Alle Gewinne sind für ein ganzes Los und eine Teilnahme über alle 6 Klassen angegeben. *Die Gewinnchance auf den Höchstgewinn von 16 Millionen € beträgt 1 : 3 Millionen. Das maximale Verlustrisiko ist der Loseinsatz. Nur bei der SKL: Ein Spieler wird live zum Millionär! Ein Millionen-Moment garantiert:)NDERGROEN3ONDER ziehung des SKL-Millionenspiels wird ein SKL-Spieler seinen Millionen-Moment erleben und 1 Million € gewinnen. Das Beste: Bei dieser Sonderziehung können Sie schon mit einem Losanteil dabei sein. Die Sonderziehung findet voraussichtlich im April 2016 statt. Die Gewinnsumme von bis zu 1.112.000 € ist staatlich garantiert. Die Gewinnchance auf den Höchstgewinn von 16 Millionen € beträgt 1 : 3 Millionen. Das maximale Verlustrisiko ist der Loseinsatz. Spiel mit Vernunft 7ENN3PIELENZUM0ROBLEMWIRDSINDWIRFÓR3IEDA)NFORMATIONENÓBER3PIEL sucht finden Sie unter www.skl.de oder 0800 2468135 (kostenlos für alle Anrufe AUSDEM)NLANDSKL-Spieler müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Amtlicher Spielplan für die 138. SKL-Lotterie vom 1. Dezember 2015 bis zum 31. Mai 2016 Ihr Weg zum Glück: Informationen zur 138. SKL-Lotterie: Zur Teilnahme wird ein gültiges Los für die 138. SKL-Lotterie benötigt. Die Lose können als ganze Lose oder als Losanteile im Wert von je 10 % erworben werden. Der Einsatz für ein ganzes Los beträgt bei einer Spielbeteiligung ab der 1. Klasse 150 € pro Monat, für den einzelnen Losanteil also 15 € pro Monat. Die Losauflage beträgt 3.000.000 – staatlich garantiert durch die Länder der Bundesrepublik Deutschland. Die SKL-Lotterie sowie die Jokerspiele sind ein Spielangebot der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder. Alle Gewinne werden garantiert ausgespielt. Die Lose gewinnen entsprechend ihrem Anteilswert: ganze Lose = 100 %, Losanteile = je 10 %. Bei Teilnahme an allen 6 Klassen liegt die Trefferchance auf Gewinne von 200 € bis zu 16 Millionen €* bei 53,50 %. *Die Gewinnchance auf den Höchstgewinn beträgt 1 : 3 Millionen. Das maximale Verlustrisiko ist der Loseinsatz. Doppelchance: Bei der SKL-„Doppelchance“-Ziehung werden am Ende jeder Klasse 1.000 x 1.000 € unter allen Losnummern ausgespielt, auf die in diesem Monat kein Gewinn gefallen ist. Gewinnbekanntgabe: s )NTERNETWWWSKLDE s 6IDEOTEXT!2$3:$&3 s !MTLICHE'EWINNLISTEN DER3+,,OTTERIE s 0ERSNLICHE"ENACHRICHTIGUNGDURCH)HRE,OTTERIE%INNAHME Spiel mit Vernunft 7ENN3PIELENZUM0ROBLEMWIRDSINDWIRFÓR3IEDA)NFORMATIONENÓBER3PIELSUCHTFINDEN 3IEUNTERWWWSKLDEODERKOSTENLOSFÓRALLE!NRUFEAUSDEM)NLAND SKL-Spieler müssen mindestens 18 Jahre alt sein. AMTLICHE LOTTERIEBESTIMMUNGEN Die SKL-Lotterie sowie die Jokerspiele werden von der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL) veranstaltet. Die GKL ist eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in Hamburg und München. Träger sind die 16 deutschen Länder (Handelsregistereintragung: Hamburg HRA 115095, München HRA 99464). Die Anstalt wird vertreten durch den Vorstand Günther Schneider (Vorstandsvorsitzender). Die Erlaubnis für den Spielplan und die Amtlichen Lotteriebestimmungen wurde der GKL von allen zuständigen Glücksspielaufsichten erteilt, zuletzt mit Bescheid vom 16.10.2012. Weitere Infos unter www.skl.de. Teil A: 138. SKL-Lotterie § 1 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen (1) Die Teilnahme an der 138. SKL-Lotterie richtet sich ausschließlich nach dem Amtlichen Spielplan und diesen Amtlichen Lotteriebestimmungen. (2) Die 138. SKL-Lotterie beginnt am 01.12.2015 und läuft über sechs Monate bis zum 31.05.2016. Jeder Monat ist eine Klasse. Die Anzahl der Gewinne und die Höhe der Gewinnsumme steigen von Klasse zu Klasse an. Zur Teilnahme wird ein gültiges Los der SKL-Lotterie benötigt. (3) Die Losauflage umfasst 3 Millionen Losnummern von 0.000.001 bis 3.000.000. Auf diese Losnummern entfallen im Spielzeitraum der 138. Lotterie 2.014.471 Einzelgewinne mit einer Gewinnsumme von 1.144.250.000 € und zusätzlich aus Shows, Events oder Sonderziehungen bis zu 16.096 Gewinne mit einer Gewinnsumme bis zu 145.112.000 €. Die planmäßige Gewinnausschüttungsquote beträgt bei einer Teilnahme über alle 6 Klassen 51,36 %. (4) Die Lose können als ganze Lose oder als Losanteile im Wert von je 10 % erworben werden. Die Losanteile sind pro Losnummer fortlaufend von 1 bis 10 durchnummeriert (Anteilsbezeichnungen). Die im Amtlichen Spielplan ausgewiesenen Gewinnbeträge beziehen sich stets auf ein ganzes Los. Losanteile gewinnen anteilig. ,OSEGIBTESINVERSCHIEDENEN&ORMENAALSu/RIGINAL,Ose“: Diese enthalten die Losnummer und die Anteilsbezeichnung(en); b) als „Los-Zertifikate“: Hier können mehrere gespielte Losnummern mit ihren jeweiligen Anteilsbezeichnungen zusammengefasst sein; c) als „virtuelle Lose“: Die Losnummer(n) und Anteilsbezeichnung(en) sind vorbehaltlich der glücksspielrechtlichen Erlaubnis nur in der Datenbank der GKL gespeichert, werden dem Spielteilnehmer aber formlos mitgeteilt. (6) Der Loseverkauf erfolgt durch Vermittler, insbesondere Staatliche Lotterie-Einnahmen (LE) und Amtliche VerkaufsstelLEN63TIM.AMENUNDFÓR2ECHNUNGDER'+,$IE63THANDELN als Beauftragte der Vermittler ohne unmittelbare Vertragsbeziehung zur GKL. Die Abgabe von Losen an Spielgemeinschaften, die sich gewerblicher Spielvermittler im Sinne von § 19 des Glücksspielstaatsvertrages bedienen, erfolgt ausschließlich durch die GKL und richtet sich nach besonderen Abgabebedingungen, die von der GKL angefordert werden können. (7) Mit der Versendung eines Loses unterbreitet der Vermittler bzw. die VSt ein bindendes Verkaufsangebot. Die rechtzeitige Zahlung gilt als Annahme dieses Angebotes. Bei Losverkäufen über VSt oder im Thekengeschäft liegt das Angebot in der Übergabe bzw. der Auslage der Lose. Der Spielvertrag wird zwischen der GKL und dem Spielteilnehmer geschlossen. Er kommt zustande, wenn das Los rechtzeitig und vollständig bezahlt (siehe auch § 3 Abs. 2 und Abs. 4), in der Datenbank der GKL als gewinnberechtigt gespeichert ist und die Volljährigkeit des Spielinteressenten nachgewiesen wird (§ 2). Ein Vertragsangebot STEHTUNTERDERAUFSCHIEBENDEN"EDINGUNGDIESES.ACHWEISES $IE,OSEWERDENINDER2EGELFÓRJEDE+LASSEGESONDERTAUSgegeben. Der betreuende Vermittler bzw. seine VSt bietet dem 3PIELTEILNEHMERRECHTZEITIGVOR"EGINNEINER&OLGEKLASSEEIN,OS (bzw. die von ihm gespielte Anzahl Lose) mit der gleichen Losnummer und den gleichen Anteilsbezeichnungen wie in der aktuell gespielten Klasse an (Ausnahme: siehe § 6 Abs. 2). Entsprechend soll sie dem Spielteilnehmer auch die erneute Beteiligung an der nachfolgenden 139. SKL-Lotterie anbieten. Die Annahme der Angebote steht dem Spielteilnehmer frei. $ASINEINER!MTLICHEN6ERKAUFSSTELLEBESCHØFTIGTE0ERSONAL ist in dieser Verkaufsstelle von der Spielteilnahme ausgeschlossen. (10) Bei Fernabsatzverträgen besteht kein Widerrufsrecht, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag gemäß § 312 b BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde (§ 312 g Abs. 2 Nr. 12 BGB). (11) Der Spielteilnehmer hat dem Vermittler Veränderungen DES.AMENSDER!DRESSEODERBEIM+ONTOUNVERZÓGLICHMITZUTEILEN 3CHØDEN ODER .ACHTEILE DIE AUF EINER SCHULDHAFTEN 6ERLETZUNG DIESER 0mICHT BERUHEN SIND VOM 3PIELTEILNEHMER zu tragen. § 2 Sicherstellung des Teilnahmeverbotes Minderjähriger (1) Die Teilnahme von Minderjährigen an öffentlichen Glücksspielen ist gesetzlich verboten. Spielverträge, die gegen dieses Teilnahmeverbot verstoßen, sind nach § 134 BGB nichtig. Jeder Spielinteressent ist verpflichtet, bei der Bestellung von Losen wahrheitsgemäße Angaben über sein Geburtsdatum, seinen .AMENUNDSEINE!DRESSEZUERTEILEN/HNEDIESE!NGABENIST eine Spielteilnahme nicht möglich. )N%RFÓLLUNGIHRERGESETZLICHEN0mICHTDAS4EILNAHMEVERBOT Minderjähriger sicherzustellen, setzt die GKL anerkannte VerFAHREN ZUR !LTERSVERIlKATION UA GEMØ DEN 2ICHTLINIEN DER Kommission für Jugendmedienschutz ein. Ausschließlich zum :WECKEDER6ERIlZIERUNGDER!LTERSANGABEWERDEN.AME!NSCHRIFTUND'EBURTSDATUMANDIE3CHUFAUNDODERANDIEFÓRDEN Spielinteressenten zuständige Melderegisterbehörde übermittelt. Die Schufa prüft diese Angaben und übermittelt den Grad DERâBEREINSTIMMUNGMITDENBEIIHRGESPEICHERTEN0ERSONALdaten an die anfragende Stelle zurück. Anhand dieses Ergebnisses kann erkannt werden, ob ein Spielinteressent an der angegebenen Anschrift im Datenbestand der Schufa gespeichert und über 18 Jahre alt ist. Ein weiterer Datenaustausch oder auch eine Bonitätsprüfung finden nicht statt. Die Schufa speichert AUS.ACHWEISGRÓNDENALLEINDIE4ATSACHEDERâBERPRÓFUNGDER !DRESSE7EITERE)NFORMATIONENlNDEN3IEUNTERWWW3CHUFA de. (3) Kann die Altersverifikation nicht durch das in Absatz 2 geschilderte Verfahren erbracht werden, wird der Spielinteressent HIERÓBERUNVERZÓGLICHINFORMIERT$IE'+,KANNINDIESEM&ALL über weitere behördlich genehmigte AltersverifikationsverfahRENIHREGESETZLICHE0mICHTDES4EILNAHMEVERBOTES-INDERJØHriger sicherstellen. Einzelheiten sind dem Spielinteressenten vor Datenweitergabe und -verarbeitung mitzuteilen. Weiterhin KANN DER 3PIELINTERESSENT DEN .ACHWEIS SEINER 6OLLJØHRIGKEIT durch Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes führen. (4) Erfolgt der Erwerb von Losen im persönlichen Kontakt, sind Amtliche Verkaufsstellen und Vermittler in Zweifelsfällen zur Sicherstellung des Teilnahmeverbotes Minderjähriger berechtigt und verpflichtet, die Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes zu verlangen. § 3 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten $ER0REISFÓREINGANZES,OSBETRØGTBEIEINER3PIELBETEILIgung ab der 1. Klasse 150 € pro Monat, für jeden einzelnen Losanteil also 15 € pro Monat. $IE:AHLUNGDES,OSPREISESERFOLGTJENACH!NFORDERUNG 6ORGABE DES 6ERMITTLERS AUF EIN +ONTO DER '+, ODER DER ,% VSt. Ein Los ist ab der ersten Ziehung einer Klasse gewinnberechtigt, wenn der fällige Einsatz rechtzeitig vor Beginn dieser +LASSEINVOLLER(HEBEIDER'+,BZWDER,%63TEINGEGANGEN ist bzw. ihrem Konto gutgeschrieben wurde und sie hiervon Kenntnis erlangen konnte. Der Lospreis gilt ferner als rechtzeiTIGBEZAHLTWENNDIE'+,BZWDIE,%63TZUM%INZUGDES,OSpreises von einem der Verfügungsmacht des Spielteilnehmers unterliegenden Konto ermächtigt wird und der Einzug des Lospreises nicht scheitert oder sich verzögert aus Gründen, die die '+,BZWDIE,%NICHTZUVERTRETENHAT&ÓR+REDITKARTENGILT3ATZ 2 entsprechend. &ÓR,OSEDIEERSTNACH"EGINNDER,OTTERIEERWORBENWERden, ist der Lospreis sowohl der laufenden Klasse als auch aller eventuell schon vorangegangenen Klassen zu entrichten. Dies GILTAUCHFÓR&OLGELOSESIEHEe!BS (ATDER3PIELTEILNEHMERDIE'+,BZWDIE,%63TZUM%INZUG des Lospreises ermächtigt, so ist er nur dann gewinnberechtigt, wenn einem erfolgten Einzug, auch für vorangegangene Klassen, nicht nachträglich widersprochen wurde. Dies gilt entsprechend für Kreditkarten. "EIVERSPØTETER:AHLUNGISTDER6ERMITTLERDIE63TANSEINIHR ,OSANGEBOT NICHT MEHR GEBUNDEN .IMMT ERSIE DIE :AHLUNG dennoch an, erhält das Los seine Gewinnberechtigung ab dem auf die Annahme folgenden Tag. 7ENNEIN3PIELTEILNEHMERMITMEHREREN,OSNUMMERNUND oder mehreren Losanteilen an der Lotterie teilnehmen will und SEINE ,OSE UNVOLLSTØNDIG BEZAHLT SIND GILT &OLGENDES5NVOLLSTØNDIGE:AHLUNGENUNDODER2ESTGUTHABENDIEEINEM4EILSEINER ,OSE,OSANTEILE ZUR 'EWINNBERECHTIGUNG VERHELFEN könnten, werden (vorbehaltlich einer anderen Bestimmung durch den Spielteilnehmer) folgendermaßen angerechnet: a) auf ganze Lose, b) auf Lose mit mehreren Losanteilen (in absteiGENDER 2ANGFOLGE C AUF ,OSE MIT NUR EINEM ,OSANTEIL "EI mehreren Losen der gleichen Wertigkeit gilt das Los mit der jeweils niedrigsten Losnummer als bezahlt. (7) Auslagen für die Zusendung der Lose und der Amtlichen Gewinnlisten gehen zu Lasten des Spielteilnehmers. Die Amtliche Gewinnliste kann auch als Bestandteil einer KundenzeitSCHRIFT VERFFENTLICHT WERDEN$ER6ERMITTLERDESSEN 63T KANN mit dem Spielteilnehmer eine Kostenpauschale vereinbaren. Hierbei ist klarzustellen, welche Leistungen neben der Zusendung der Amtlichen Gewinnliste damit abgegolten werden. § 4 Ziehungsverfahren, Gewinnermittlung $IE 'EWINNZAHLEN WERDEN IN DER 2EGEL MIT :IFFERNKUGELN und Ziehungstrommeln ermittelt. Abweichende Ziehungsverfahren können angewendet werden, sofern das Zufallsprinzip gewährleistet bleibt und die Verwendung des abweichenden Ziehungsverfahrens durch die zuständigen Glücksspielaufsichten genehmigt wurde. Hinweise zum Datenschutz: Die GKL sowie die von der GKL beauftragten Vermittler, insbesondere auch Staatliche Lotterie-Einnahmen, sowie die Amtlichen VerKAUFSSTELLEN63TNEHMENDEN3CHUTZ)HRERPERSONENBEZOGENEN$ATENSEHRERNST$IE%RHEBUNG6ERARBEITUNGUND.UTZUNGPERSONENbezogener Daten erfolgt gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Zudem werden die entsprechenden Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) beachtet. $IEVONDER'+,BEAUFTRAGTEN6ERMITTLERSOWIE63TVERWENDENDIEIM2AHMENDES"ESTELLVORGANGSERHOBENENUNDIM,AUFEDER'ESCHØFTSBEZIEHUNGANFALLENDEN$ATENFÓRDIE6ERTRAGSDURCHFÓHRUNG)HR.AME)HRE!NSCHRIFTSOWIE)HR'EBURTSDATUMWERDENINSOWEIT gemäß § 2 der nachstehenden ALB in dem dort beschriebenen Umfang zur Altersverifikation genutzt. Sofern die Zahlung des Lospreises auf ein Konto der GKL gem. § 3 Absatz 2 der nachstehenden ALB erfolgt, übermittelt der Vermittler für die weitere Vertragsabwicklung DURCHDIE'+,UNDDEN6ERMITTLERZUSØTZLICH.AMEUND!NSCHRIFTDES+UNDENSOWIEDIE(HEDES,OSPREISESANDIE'+,7EITERHINSIND DIE6ERMITTLERAUFGRUNDIHRER3TELLUNGALS(ANDELSVERTRETERVERPmICHTETDER'+,GEGENÓBERDIEBESTEHENDEN!USKUNFTS)NFORMATIONS und Herausgabeansprüche zu erfüllen und können in diesem Zusammenhang auch personenbezogene Daten zur bisherigen Spielteilnahme an die GKL übermitteln. Dies erfolgt insbesondere zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Lotteriedurchführung. $IE6ERMITTLERUNDDIE63TVERWENDEN)HRE$ATENZUDEMFÓRDIE:USENDUNGWEITERER3PIELANGEBOTEDER'+,PER0OST%INERSOLCHEN WERBLICHEN.UTZUNG)HRER$ATENKNNEN3IEJEDERZEITGEGENÓBERDEMBETREFFENDEN6ERMITTLER63TFÓRDIE:UKUNFTWIDERSPRECHEN$EN GENAUEN5MFANGDER$ATENVERWENDUNGDURCHDEN6ERMITTLER63TENTNEHMEN3IEBITTEDENJEWEILIGEN)NFORMATIONENZUM$ATENSCHUTZ die Sie bei Datenerhebung erhalten. )M&ALLEEINES'EWINNSVONÓBER€BEI'EWINNENAUS3HOWSUND:EITRENTENGEWINNENODERIM&ALLVON3ACHGEWINNENWERDEN VONDEM6ERMITTLERBZWDER63T.AME!NSCHRIFT!RTUND(HEDES'EWINNSSOWIEnFALLSZUR'EWINNAUSZAHLUNGERFORDERLICHnEINE evtl. vorhandene Bankverbindung an die GKL zum Zweck der Auszahlung übermittelt (siehe § 5 der ALB). "EIWEITEREN&RAGENZUM$ATENSCHUTZWENDEN3IESICHBITTEANDEN$ATENSCHUTZBEAUFTRAGTENDER'+,UNTERDATENSCHUTZ GKLORG oder unter den in § 7 Abs. 3 der ALB genannten Anschriften. (2) Alle Ziehungen sind öffentlich und finden unter amtlicher Aufsicht statt. Ziehungsorte und -zeitpunkte werden vom Vorstand der GKL festgelegt und auf Anfrage mitgeteilt. Soweit eine Show oder ein Event nicht stattfinden kann, wird eine Ersatzziehung durchgeführt. Die Einzelheiten dazu werden vom Vorstand der GKL festgelegt. &ÓR DIE $URCHFÓHRUNG DER :IEHUNGEN IM %INZELNEN IST DIE vom Vorstand der GKL herausgegebene Ziehungsordnung in IHRERJEWEILSAKTUELLEN&ASSUNGMAGEBEND $AS:IEHUNGSERGEBNISWIRDINEINEM0ROTOKOLLAMTLICHFESTgestellt und ist für die Gewinnauszahlung verbindlich. Über die Gültigkeit einer Ziehung entscheidet der Vorstand der GKL endGÓLTIGUNDUNTER!USSCHLUSSDES2ECHTSWEGES (5) Alle gezogenen Gewinnzahlen und Endziffern pro Klasse werden in monatlich erscheinenden Amtlichen Gewinnlisten veröffentlicht. Darüber hinaus können auch weitere Medien zur unverbindlichen Gewinninformation genutzt werden. Jeder GeWINNER WIRD UNVERZÓGLICH VON SEINEM 6ERMITTLERSEINER 63T schriftlich benachrichtigt. § 5 Gewinnauszahlung (1) Zur Geltendmachung eines Gewinnanspruchs genügt die 2ÓCKSENDUNG DER FORMELLEN !USZAHLUNGSVERFÓGUNG DIE DER 'EWINNBENACHRICHTIGUNGDURCHDEN6ERMITTLERDER63TBEILIEGT 7IRDEIN/RIGINALLOSVORGELEGTBEFREITDIE,EISTUNGANDEN,OSinhaber. (2) Die im Amtlichen Spielplan ausgewiesenen Gewinnbeträge bis einschließlich 50.000 € werden dem Spielteilnehmer von SEINEMBETREUENDEN6ERMITTLERSEINER63TENTWEDERUNVERZÓGlich ausbezahlt oder dem Spielteilnehmer auf seinem Kundenkonto gutgeschrieben und auf Wunsch mit dem Lospreis für NACHFOLGENDE+LASSENSOWIEGGF&OLGELOSEVGLeVERRECHnet. (3) Die im Amtlichen Spielplan ausgewiesenen Gewinnbeträge über 50.000 €, Gewinne aus Shows und Zeitrentengewinne werden von der GKL ausbezahlt. Sachgewinne werden durch die '+,ÓBERMITTELT$EN/RTDER,IEFERUNGBESTIMMTDIE'+,%INE Barabgeltung von Sachgewinnen sowie eine Kapitalisierung von Zeitrentengewinnen sind ausgeschlossen. (4) Wenn ein Gewinn darin besteht, als Kandidat an einem Event, einer Show oder Sonderziehung teilzunehmen, kann grundsätzlich nur der Spielteilnehmer selbst diese Chance wahrnehmen. Vertreterkandidaten sind nur in begründeten Ausnahmefällen mit besonderer Zustimmung der GKL zulässig. Die Teilnahme minderjähriger Vertreterkandidaten ist nicht zulässig. (5) Wenn ein Gewinner im Sinne des Abs. 4 seinen Gewinn ablehnt, erfolgt keine Entschädigung. An seine Stelle rückt ein als Ersatzkandidat gezogener Spielteilnehmer nach. $IE.AMENDER3PIELTEILNEHMERUND'EWINNERWERDENNACH Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geheim gehalten. § 6 Ausscheiden von Losnummern, Folgelose, Zusatzziehung (1) Losnummern, die am ersten Samstag eines Monats einen Gewinn erzielt haben, scheiden in den Klassen 1 bis 5 mit dem %NDEDIESES-ONATSAUSDER,OTTERIEAUS)NDER+LASSE scheiden die Gewinnnummern des ersten Samstags schon am HIERAUFFOLGENDEN&REITAGUNDDIEDESZWEITEN3AMSTAGSWIEDERUMANDEMDARAUFFOLGENDEN&REITAGAUS,OSNUMMERNDIEBEI Shows, Events oder Sonderziehungen einen Gewinn erzielen, sind davon ausgenommen. Diese Losnummern scheiden alleine wegen eines solchen Gewinns nicht aus dem Spiel aus. Alle übrigen Losnummern – auch wenn sie bereits gewonnen haben – bleiben bis zum Ende der Lotterie am 31.05.2016 im Spiel. (2) Damit ein Gewinner nach dem Ausscheiden seiner Losnummer weiter an der Lotterie teilnehmen kann, soll ihm sein VerMITTLERSEINE 63T UNVERZÓGLICH EIN &OLGELOS MIT EINER NEUEN Losnummer und einer dem alten Los entsprechenden Anzahl an Losanteilen anbieten. Der Einsatz hierfür ist grundsätzlich mit dem vorher erzielten Gewinn gedeckt. Die Annahme des Angebots steht dem Spielteilnehmer immer frei. Ein angenommenes &OLGELOS NIMMT AB DEM NØCHSTEN :IEHUNGSTAG DER LAUFENDEN Klasse teil. Auf Wunsch des Spielteilnehmers wird der Lospreis FÓRDAS&OLGELOSMITDEMVORHERERZIELTEN'EWINNVERRECHNET )M!NSCHLUSSANDIEJEWEILSLETZTE:IEHUNGJEDER+LASSElNdet eine Zusatzziehung (sog. „Doppel-Chance-Ziehung“) statt. Gewinnberechtigt sind dabei die Losnummern, die zu diesem Ziehungszeitpunkt noch nicht ausgeschieden sind (siehe auch Abs. 1) und für die in der jeweiligen Klasse, in der die Ziehung stattfindet, noch kein Gewinn in der Lotterie ermittelt worden ist. Lose, auf die als Gewinn die Chance zur Teilnahme als Kandidat an einer Show, einem Event oder einer Sonderziehung (siehe auch § 5 Abs. 4) bzw. ein Gewinn in einer Show, Event oder Sonderziehung gefallen ist, sind bei der Zusatzziehung gewinnberechtigt. § 7 Haftung/Beschwerdeverfahren (1) Die GKL haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, UNVERSCHULDETE &EHLFUNKTIONEN VON %$6%INRICHTUNGEN 6ERSØUMNISSEVON)4$RUCK+OMMUNIKATIONSUND4RANSPORTUNTERNEHMEN STRAFBARE (ANDLUNGEN DRITTER 0ERSONEN ODER AUS sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden. Ausdrücklich wird die Haftung für schuldhaftes oder Teil B: Jokerspiele § 1 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen )N6ERBINDUNGMITDER3+,,OTTERIEFÓHRTDIE'+,VOM BIS DIE *OKERSPIELE %52/*/+%2 UND 42!5-*/+%2 DURCH *EDER +ALENDERMONAT IST EINE IN SICH ABGESCHLOSSENE *OKER2UNDE 3OWEIT NACHSTEHEND NICHTS ANderes festgelegt ist, gilt Teil A dieser Amtlichen Lotteriebestimmungen auch für Teil B. (2) Die Losauflagen umfassen jeweils 3 Millionen Losnummern von 0.000.001 bis 3.000.000. Auf diese Losnummern entfallen IM3PIELZEITRAUMBEIM%52/*/+%2'EWINNEMITEINER Gesamtgewinnsumme von 93.312.000 €BEIM42!5-*/+%2 1.830.000 Gewinne mit einer Gesamtgewinnsumme auf der Grundlage des gedruckten Spielplans von 42.090.000 €. Die 'EWINNEDES42!5-*/+%23WERDENIMGEDRUCKTEN3PIELPLAN VERFFENTLICHT$ER3PIELPLANWIRDERGØNZTDURCHDIEIM)NTERNET unter www.skl.de gezeigten Gewinne, die monatlich geändert werden können. Gewinner können in der jeweiligen Gewinnkategorie aus den im gedruckten Spielplan gezeigten Gewinnen soWIEAUSDENERGØNZENDIM)NTERNETGEZEIGTEN'EWINNENAUSWØHlen. Hierdurch kann die Gesamtgewinnsumme gegenüber dem gedruckten Spielplan abweichen. Bei einer Teilnahme über alle 6 *OKER2UNDEN BETRØGT DIE PLANMØIGE 'EWINNAUSSCHÓTTUNGSQUOTE BEIM %52/*/+%2 UND BEIM 42!5-*/+%2 46,77 %. (3) Joker-Lose sind nicht in Losanteilen aufgelegt. (4) Gewinnlose scheiden von der weiteren Teilnahme an dem jeweiligen Jokerspiel nicht aus. § 2 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten $ER0REISFÓREIN*OKER,OSBETRØGTBEIM%52/*/+%2€ UNDBEIM42!5-*/+%2€ pro Monat. Abweichend von der 138. SKL-Lotterie ist bei den Jokerspielen die Teilnahme auch an EINZELNEN 2UNDEN MGLICH 4EIL ! e !BS KOMMT NICHT ZUR Anwendung. (2) Teil A § 3 Abs. 6 gilt mit der Maßgabe, dass unvollständige Zahlungen zuerst auf Lose der 138. SKL-Lotterie angerechnet WERDEN DANN AUF %52/*/+%2,OSE UND SCHLIELICH AUF 42!5-*/+%2,OSE § 3 Los Cards )N%RGØNZUNGZU4EIL!e!BSKNNEN,OSEFÓRDIE3PIELERgänzungen auch als „Los Card“ ausgegeben werden. $ASBINDENDE6ERKAUFSANGEBOTDES6ERMITTLERSDER63TERfolgt alternativ zur Versendung gemäß Teil A § 1 Abs. 7 mit der âBERGABE DER ,OS #ARD )N %RGØNZUNG ZU DEN "ESTIMMUNGEN des Teil A § 3 ist die Los Card erst gewinnberechtigt mit Beginn DER NØCHSTFOLGENDEN *OKER2UNDE SOFERN SIE MINDESTENS Werktage vorher freigeschaltet wird. Eine telefonische Aktivierung kann derzeit nur durch den Vermittler oder die Verkaufsstelle vorgenommen werden. )N!BWEICHUNGZU4EIL!e!BSWIRDDER3PIELTEILNEHMER VONDEM6ERMITTLERDER63TNURDANNÓBERANGEFALLENE'EWINNE unterrichtet, wenn er eine Gewinnbenachrichtigung ausdrücklich beauftragt. Entsprechendes gilt für das Angebot von Losen FÓR DIE FOLGENDEN *OKER2UNDEN UND DIE 4EILNAHME AN *OKERspielen für die nachfolgende 139. SKL-Lotterie. § 4 Gewinnbenachrichtigung (1) Abweichend von Teil A § 4 Abs. 5 kann der Spielteilnehmer auch auf eine Benachrichtigung über einen angefallenen Gewinn DURCH DEN 6ERMITTLERDIE 63T VERZICHTEN )N DIESEM &ALL lNDET Teil A § 1 Abs. 8 keine Anwendung. "ESTEHTKEINE0mICHTZUR'EWINNBENACHRICHTIGUNGDES3PIELteilnehmers, erfolgt die Gewinnbekanntgabe über die jeweils gängigen Verfahren (insbes. über www.skl.de, Anfrage bei dem 6ERMITTLERDER63T%INSICHTIN!MTLICHE'EWINNLISTE Informationen zu den Veranstaltererlaubnissen finden Sie unter www.skl.de. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Servicecenter unter 0800 4334337 (kostenlos für alle Anrufe aus dem Inland) zur Verfügung. Traumhaft: täglich 10.000 Gewinne! 50.000 €* s 1 Gewinn im Wert von n je 5.000 € s 9 Gewinne im Wert vo n je 500 € s 90 Gewinne im Wert vo von je 50 € s 900 Gewinne im Wert rt von je 5 € s 9.000 Gewinne im We fahrlässiges Verhalten eines Vermittlers oder sonstiger ErfülLUNGSGEHILFENNACHe.RB"'"AUSGESCHLOSSENDIESGILT NICHTIN&ØLLENDER6ERLETZUNGDES,EBENSDES+RPERSDER'ESUNDHEITODERINDEN&ØLLENEINER(AFTUNGNACHDEM0RODUKTHAFtungsgesetz. %RFOLGTDIE:AHLUNGDES,OSPREISESAUFEIN+ONTODER,%63T ENTSTEHEN2ECHTEUND0mICHTENAUSDER6ORAUSZAHLUNGODERDER Verwahrung von Spieleinsätzen seitens des Spielteilnehmers nur gegenüber dem betreffenden Vermittler. Vereinbarungen, (ANDLUNGEN UND 5NTERLASSUNGEN EINES 6ERMITTLERSEINER 63T die in diesen Amtlichen Lotteriebestimmungen nicht vorgesehen sind, sind für die GKL nicht verbindlich. &ÓR2EKLAMATIONENUNDWEITERE!USKÓNFTESTEHTDIE'+,3ITZ -ÓNCHEN "AYERWALDSTRAE -ÓNCHEN 4ELEFON.R ODER +UNDEN3ERVICE &AX NUMMER %-AIL INFO SKLDE ZUR 6ERFÓGUNG Erlaubnisinhaber ist die GKL mit Sitz München, BayerWALDSTRAE-ÓNCHEN4ELEFON.RUND 3ITZ (AMBURG âBERSEERING (AMBURG 4ELEFON.R NEU! at pro Mon .UR 5 € !UTOS2EISENUNDVIELESMEHR7AS3IEGEWINNENKNNENERFAHREN3IEIM42!5-*/+%20ROSPEKTODER unter www.skl.de/traum-joker.)M)NTERNETFINDEN3IEAUERDEMWEITEREexklusive Gewinne, die nur kurze Zeit ausgespielt werden. $IE'EWINNCHANCEAUFDEN(CHSTGEWINNBEIM42!5-*/+%2'EWINNIM7ERTVON€) beträgt in der Lotterie 1 : 16.394, INDER2UNDEMINDESTENS$ASMAXIMALE6ERLUSTRISIKOISTDER,OSEINSATZ Bis zu 10.000 € Rente* s Täglich 1 x 1.200 € Rente pro Monat, 10 Jahre lang s J eden Sonntag 5 x 1.000 € Rente pro Monat, 10 Jahre lang s Jeden letzten Sonntag im Monat 1 x 10.000 € Rente* pro Monat, 10 Jahre lang s Jede Stunde 5.000 €, jeden Sonntag 30.000 x 20 €, zusätzlich 4.500 x 200 € am letzten Sonntag im Monat plus 1 x 60.000 € an allen anderen Sonntagen $IE'EWINNCHANCEAUFDEN(CHSTGEWINNBEIM%52/*/+%2 (10.000-€-Monatsrente für 10 Jahre) beträgt in der Lotterie 1 : 500.000, INDER2UNDE$ASMAXIMALE6ERLUSTRISIKOISTDER,OSEINSATZ
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