Die Zeitschrift des Landwirtschaftlichen Versicherten-Verbandes (LVV) e.V. I / 2015 BRENNPUNKT Landwirtschaft verantwortungsvoll versichern Waldbrand – Sturm Ist Ihr Waldbestand abgesichert? Serie: Brandschutz Brandstiftung – Gelegenheit macht Brände Seuchengefahr Geflügelpest in Deutschland LVV INHALT EDITORIAL Editorial Liebe LVV-Mitglieder, in dieser Ausgabe der Zeitschrift Brennpunkt haben wir wieder viele interessante Themen für Sie recherchiert. Seit einigen Monaten ist die Geflügelpest in Deutschland v erstärkt in den Medien. In den Bundesländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wurde die anzeigepflichtige Tierseuche in mehreren Betrieben nachgewiesen. Die betroffenen Ställe mussten ihre kompletten Bestände keulen. Was genau sich hinter dem Virus verbirgt und wie Sie sich vor großen finanziellen Verlusten absichern können, hat unser Kooperationspartner die Münchener & Magdeburger auf Seite 7 für Sie zusammengestellt. Edirial Ganz neu haben wir für unsere Mitglieder einen Beratungsvertrag mit dem landwirtschafts-affinen Rechtsanwalt Dr. Christian Halm abgeschlossen. Damit können Sie als LVV-Mitglied künftig im Falle eines Rechtsstreits auf eine kompetente Beratung zu Sonderkonditionen zurückgreifen. Alle Informationen hierzu finden Sie auf Seite 4. Inhalt LVV vor Ort – Veranstaltungen 3 Der LVV e. V. – das ist neu! 4 Sicherheit vor Bränden für Sie, Ihre Familie und Ihren Betrieb 5 Mehr Pep für die Betriebsrente 6 Geflügelpest in Deutschland 7 Ist Ihr Waldbestand abgesichert? 8 Waldbesitzerempfang auf der Grünen Woche in Berlin 9 Sind Sie noch richtig versichert? 10 Rauchmelder können Leben retten! 11 In unserer Serie „Brandschutz“ sprechen wir diesmal über Brandstiftung und welche Punkte Sie beachten können, um sich bestmöglich vor dem „Feuerteufel“ zu schützen. Die Rubrik „LVV vor Ort“ informiert Sie wieder über Veran staltungen, auf denen Sie uns mit unseren Kooperationspartnern Allianz und Münchener & Magdeburger antreffen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und interessante Gespräche über aktuelle Themen! Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen der aktuellen Brennpunkt-Ausgabe! Josef Peitz Richard Fischer Vorsitzender Nutzen Sie auch die LVV-Website www.lvv.eu, um sich aktuell zu informieren! Speziell für Sie als LVV Mitglied gibt es einen eigenen Mitgliederbereich, in dem wir Ihnen exklusiv Informationen zur Verfügung stellen. Sie können sich in wenigen Schritten anmelden: Geben Sie einfach Ihren Namen, Vornamen sowie Ihre E-Mail-Adresse und ein Passwort ein. 2 BRENNPUNKT 2015 Dr. Sigmund Prummer LVV VOR ORT agra 2015 in Leipzig Die agra ist eine der bedeutendsten Landwirtschaftsausstellungen in Mittel deutschland und findet vom 23. bis 26. April 2015 in Leipzig statt. Auf über 100.000 m² präsentieren sich in zwei 2015 Hallen und auf einem großen Freigelände über 900 Aussteller. Hier finden interessierte Landwirte ein breites Angebot: Moderne Landtechnik, Neues aus der Tierzucht, erneuerbare Energien sowie Forstwirtschaft, Management und Beratung sind die zentralen Themen der Messe. Ein vielseitiges Rahmenpro gramm von Technikvorführungen über Tierschauen bis hin zu zahlreichen Fachvorträgen rundet die Ausstellung ab. Der LVV e. V. freut sich, Sie in diesem Jahr auf der agra begrüßen zu können. Zu sammen mit unseren Kooperationspartnern Allianz und Münchener und Magdeburger Agrarversicherung AG werden wir für Sie vor Ort sein. Besuchen Sie uns in Halle 2 am Stand B025. Bei einer Tasse Kaffee oder Tee beraten wir Sie gerne, w ie Sie sich und Ihren Betrieb rundum optimal absichern. Rottalschau in Niederbayern Die Rottalschau findet jedes Jahr parallel zum Karpfhamer Volksfest statt. Genau gesagt, ist der diesjährige Termin der Ausstellung vom 28. August bis 01. September 2015. Mit über 500 Ausstellern hat sich die Messe in den letzten Jahren zu einer der wichtigsten Ausstellungen im süddeutschen Raum entwickelt. Der LVV e. V. war bereits in den vergangen zwei Jahren mit der Allianz und der Mün- chener & Magdeburger vor Ort. Die Rottalschau hat sich als sehr gute Gelegenheit bewährt, um mit Kunden und interessierten Landwirten in Kontakt zu treten und sich im direkten, persönlichen Gespräch über aktuelle Themen in der Landwirtschaft auszutauschen. Deshalb ist es uns besonders wichtig, diesmal wieder mit dabei zu sein! Besuchen Sie uns auch in diesem Jahr – wir freuen uns auf Sie! Auf Augenhöhe mit dem Kunden – Schulung „Rund um die Landwirtschaft“! Für eine optimale Beratung ist es wichtig, die Bedürfnisse des Kunden zu kennen und zu verstehen. Gerade in einem landwirtschaftlichen Betrieb gibt es einen vielseitigen Absicherungsbedarf und viele Details, die es zu beachten gilt. Deshalb hat die Geschäftsstelle Landshut der A llianz die Schulung „Rund um die Landwirtschaft“ organisiert. Ziel war es, die Versicherungsvertreter noch besser mit den Versicherungen, die für einen landwirtschaftlichen Betrieb unbedingt notwendig sind. Dazu zählen die Ge bäude- und Inhaltsversicherung, die Maschinen- und Feuer-Ertragsausfall Für den optimalen Praxisbezug fand die versicherung sowie die BetriebshaftSchulung auf dem Biohof Butz in Rottenburg statt. Der Betrieb bewirtschaftet pflicht- und Rechtsschutzversicherung. Deshalb wurden während der Führung 65 ha Fläche und hält ca. 40 Milchkühe auch die Gebäude vermessen und die mit Nachzucht, 30 Mastrinder und ca. G ebäudetechnik (Einstreu-Anlage etc.) 200 Hühner und Gänse. Die erzeugten genau begutachtet. Im A nschluss wurde Produkte werden u. a. dann gemeinsam der passende Versicheauch im eigenen Hof rungsschutz ausgea rbeitet und alle Fachladen vermarktet. fragen zur Vertragsabwicklung diskutiert. Insgesamt haben an zwei Tagen über 60 In einer einstündigen Vertreter an der Schulung teilgenommen. Hofführung stand der Juniorchef den Teil‑ Die Schulung fand sowohl bei den A llianz-Agenten als auch beim Landwirt nehmern Rede und Butz großen Anklang. Antwort. Besonderes Augenmerk galt dabei den speziellen Risiken vertraut zu machen und damit die hohe Qualität der Beratung zu sichern. www.lvv.eu 3 LVV INFO INFO LVV LVV e.V.: Partner der Landwirte. Wir stellen uns vor. Sie kennen die Gremienmitglieder Ihres LVV bereits namentlich aus der Ausgabe August 2012. In dieser und den folgenden Ausgaben des „Brennpunkts“ geben wir Ihnen die Möglichkeit, „Ihre“ Beirats- und Vorstandsmitglieder einmal etwas persönlicher kennenzulernen: Name: Friedrich Al bert-Dingel Wohnort: Ringstr.8 , 34599 Neuental Ich bin Beiratsmitgl ied für die Region: Süd-West (Hessen), seit 1990 Meine Region ist lan dwirtschaftlich / ulturell geprägt k von: Vielfalt von der Wab erner Tiefebene bis zu Mittelgebirgsla gen, Herkules in Kas sel (Weltkulturerbe), Nationalpark Keller wald/ Edersee Ich bin von Beruf / meine Ausbildung war: Landwirtschaftsmei ster, Schadeneinsa tz leiter der Münchener und Magdeburger Agrarversicherung Was sind die Aktivi täten Ihres Betrie bs? Wir bewirtschaften einen Ackerbaubetr ieb mit Schweinemast. Ich engagiere ich mich für den LVV, weil: Es ist wichtig, das s wir Landwirte bei Versicherungsprodu kten und Schadensv er hütung gehört werden . im Mais Sturmschäden esorgt? haben Sie vorg Schwere Stürme zerstören Maisernte Die Anzahl der Unwetter sind in Zeiten des Klimawandels deutlich gestiegen. Neben den Hagelgewittern erleben wir in Deutschland seit einigen Jahren immer öfter heftige Sturmereignisse, bis hin zu Tornados, die insbesondere die Mais ernte zerstören. Dies zeigen auch die Schadenmeldungen bei der Münchener & Magdeburger. Vor allem bei Mais sind in den vergangenen Jahren die Schadenmeldungen kurz vor der Ernte stark angestiegen. Erst im Oktober 2014 wütete der Hurrikan Gonzalo mit bis zu 137 km/h über die Felder und zerstörte über 50.000 Hektar Mais. Viele LVV-Mitglieder haben eine Hagelversicherung abgeschlossen; diese greift allerdings nur, wenn es auch gehagelt hat. Dabei kommt es immer häufiger zu Stürmen, ohne dass es gleichzeitig hagelt – weshalb die Absicherung vor weiteren Gefahren unbedingt berücksichtigt werden sollte. Landwirt und LVV-Mitglied Herr Hurler ist beispielsweise bereits seit 2006 gegen Sturm versichert. Dies hat ihn schon mehrmals vor großen finanziellen Verlusten bewahrt, denn seit Abschluss der Versicherung hat es hat es seinen Mais bereits dreimal erwischt. Allein in einem Jahr waren circa 35% der gesamten Maisflächen geschädigt. Denken Sie also daran, Ihren Versicherungsschutz rechtzeitig, noch in diesem Frühjahr anzupassen. Die Münchener & Magdeburger blickt im Bereich der Mehrgefahrenabsicherung auf eine langjährige Erfahrung zurück und berät Sie gerne. Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort finden Sie unter www.mmagrar.de. AP 4 BRENNPUNKT 2015 SERIE LVV INFO LVV Serie Brandschutz (Teil 4) Brandstiftung – Gelegenheit macht Brände Ob in böser Absicht oder nur aus Versehen: Jeder sechste Feuer schaden wird in der Landwirtschaft durch Brandstiftung verursacht. Tipps zum Schutz gegen die Gefahr Z u Brandstiftungen kann es aus verschiedenen Gründen kommen: Der Volksmund spricht vom Feuerteufel, der Gelegenheiten aufgreift, um Brände zu legen. Vielfach ist es auch die Neugier von Kindern im Umgang mit Feuer, und gelegentlich kommt es vor, dass sogar Feuerwehrleute selbst Feuer legen, um bei den anschließenden Löscharbeiten als Held angesehen zu werden. Sicherlich gibt es keinen vollkommenen Schutz gegen Brandstifter, doch Sie können etwas tun, um das Risiko zu reduzieren. Wir möchten Ihnen hier aufzeigen, wie Sie sich, Ihre Familie und Ihr Hab und Gut gegen die Gefahr schützen können. Scheunen sind oftmals leicht zugänglich und liegen etwas abseits. Installieren Sie Bewegungsmelder mit einer automatischen Beleuchtung; dies kann den potenziellen Übeltäter davon abhalten, sich dem Gebäude zu nähern. Sie sollten unbedingt darauf achten, dass Tore und Fenster, zumindest die straßenseitigen, verschlossen sind. Denken Sie auch daran, dass beschädigte Fenster schnell ausgetauscht werden sollten. Ist der Täter erst einmal auf Ihrem Hof, kann vieles passieren. Sorgen Sie dafür, dass Unbefugten der Zugang erschwert wird. Dies kann zum Beispiel durch eine Einzäunung geschehen. Aber auch der freilaufende Hofhund kann einen Fremden abschrecken, das Gelände zu betreten. Heu und Stroh sollten Sie nicht direkt an Ihren Gebäuden oder unter Vordächern lagern. Wir empfehlen Ihnen, hier Abstände von ca. 50 Metern zu brennbaren Außenwänden einzuhalten. Damit diese leicht entzündlichen Erntegüter auch nicht „schnell im Vorbeigehen“ angezündet werden können, sollten Sie einen Abstand von ca. 25 Metern zu Wegen und Straßen halten. Achten Sie gerade in der Erntezeit auf die Sauberkeit Ihres Hofes: Lose verteilte Heu- und Strohreste können ganz schnell durch eine achtlos weggeworfene Ziga rette dazu führen, dass Ihr Hof in F lammen steht. Die Neugier der Kinder im Umgang mit Feuer führt leider häufig zu Brandschäden. Sprechen Sie mit Ihren Kindern über die Gefahr, die von der kleinen Flamme eines Streichholzes ausgehen kann. Allianz Versicherungs-AG www.lvv.eu 5 LVV LVV INFO INFO Mehr Pep für die Betriebsrente Bei der Suche nach Fachkräften können landwirtschaftliche Betriebe immer häufiger ein Ass aus dem Ärmel ziehen: die betriebliche Altersversorgung (bAV). Mit Bausteinen zur Berufsunfähigkeitsvorsorge können die ausgezeichneten Produkte der Allianz jetzt für Ihre Mitarbeiter noch attraktiver gemacht werden. J eder fünfte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Vor allem psychische Erkrankungen und Burnout führen zum frühzeitigen Job-Ausstieg. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente leistet für alle ab dem 02.01.1962 Geborenen nicht, wenn Sie noch irgendeiner täglichen Arbeit am allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen können. Der bisherige berufliche Status und das persönliche Erwerbseinkommen bleiben unberücksichtigt – entscheidend ist nur die tägliche Arbeitsfähigkeit in Stunden. Selbst die volle Erwerbsminderungsrente beträgt nur ca. 29 % des letzten Bruttogehalts: Volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente Brutto Versorgungslücke Netto 29 % des Bruttogehalts Allianz; Beispiel gilt für: Ledige, keine Kinder, Grenzsteuersatz i. H. von 30 %, Sozialabgaben ca. 20 % (inkl. Zuschlag für Kinderlose) Wer seinen Mitarbeitern deshalb mehr bieten will als eine gewöhnliche betriebliche Altersversorgung oder das Interesse an landwirtschaftlichen Berufen steigern möchte, sollte die Betriebsrente für die Angestellten um Bausteine zur Absicherung bei Berufsunfähigkeit (BU) aufpeppen: „Mit dieser zusätzlichen Vorsorge stärkt der Betrieb seine Attraktivität und übernimmt soziale Verantwortung“, erklärt Allianz-Experte Frank Hofmann. 6 BRENNPUNKT 2015 Die Berufsunfähigkeitsvorsorge im Rahmen der bAV gibt es in verschiedenen Varianten: Für alle, die einen Vertrag neu abschließen, als Zusatzver sicherung in einem Paket mit der Altersvorsorge. Für alle, die bereits eine Altersvorsorge bei der Allianz haben, als ergänzende Berufsunfähigkeitsrente. Für alle, die keine Altersvorsorge in der Betriebsrente ha ben, aber auf einen BU-Schutz nicht verzichten wollen. Hier wäre die selbstständige Berufsunfähigkeitsrente die richtige Wahl. Wer sich für den ersten Fall entscheidet, sollte darauf achten, dass zumindest eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit mit vereinbart wird. Dazu raten auch Verbraucherschützer. Denn nur so ist im BU-Fall des Arbeitnehmers die Beitrags zahlung für die Betriebsrente und damit seine Lebensqualität im Alter gesichert. Mengenrabatt und Vereinfachungen Besonderes Plus: Ab zehn Personen bietet die Allianz einen Mengenrabatt mit günstigen Sonderkonditionen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer an. Außerdem sind die Annahmerichtlinien vereinfacht, und unter bestimmten Bedingungen kann auf die normalerweise notwendigen Gesundheitsfragen an die Arbeitnehmer verzichtet werden. Die BU-Vorsorge über eine bAV hat für Arbeitnehmer noch einen weiteren Vorteil: Ihre Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei, erst im Alter fallen Steuern und g egebenenfalls Sozialversicherungsabgaben an. Daher kann es Fälle geben, in denen der betriebliche Abschluss eines BU-Vertrags im Vergleich zum privaten Vertrag deutlich günstiger wird. Fünf Sterne für Allianz Leben Wer sich für eine bAV bei Allianz Leben entscheidet, wählt übrigens den Testsieger in Sachen Beratungs- und Servicequalität. Allianz Leben wurde vom unabhängigen Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) mit der Bestnote „Exzellent“ (Gesamtnote 1,1) ausgezeichnet. Bei der dritten Auflage des Ratings nach 2010 und 2012 prüfte das IVFP insgesamt 28 Gesellschaften in den B ereichen Haftung, Beratung, Service und Verwaltung. In allen vier Teilbereichen erzielte Allianz Leben mit fünf Sternen die Höchstwertung. Allianz Lebensversicherungs-AG Geflügelpest in Deutschland Seit November letzten Jahres macht die Geflügelpest in Deutschland wieder Schlagzeilen. In den Bundesländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wurden mehrere Vorfälle gemeldet, der jüngste Fall Ende Januar im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Auch außerhalb von Deutschland breitet sich das Virus aus: Mittlerweile sind auch Großbritannien, die Niederlande und Italien betroffen. Was ist die Geflügelpest? Bei den anzeigepflichtigen Tierseuchen wird zwischen der Geflügelpest und der niedrigpathogenen Aviären Influenza (Vogelgrippe) unterschieden. Die klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären-Influenza-Viren H5 und H7. Es handelt sich hier um eine hochansteckende fieberhafte Viruskrankheit bei Hühnern und Puten, die sich rasant verbreitet. In fizierte Tiere sterben innerhalb weniger Tage. Die Inkubationszeit beträgt gerade mal 18 bis 36 Stunden. Die Krankheit zeichnet sich vor allem durch hohes Fieber, stark verminderte Futter- und Wasseraufnahme sowie deutlichen Leistungsrückgang aus. Ursprünglich kommt die Krankheit aus Asien. Von dort aus verbreitete sie sich durch Zugvögel nach Europa. Ihr Spezialist für Pflanzenund Tierversicherungen. Tierversicherung ✓ Tod ✓ Unfall ✓ Seuchen Entschädigung ✓ schnell ✓ unkompliziert Münchener und Magdeburger Agrarversicherung AG Tel. (089) 678 29 70 RZ Anzeigen 97,5x148,5.indd 5 www.mmagrar.de Wie wird das Virus übertragen? Die direkte Ansteckung erfolgt durch den Kontakt von Tier zu Tier. Das Virus wird über sämtliche Ausscheidungen (Sekrete und Exkrete) übertragen. Des Weiteren darf die indirekte Übertragung nicht unterschätzt werden. Der Erreger kann z. B. auch über Mist, Futter, Stallwerkzeug oder Transportboxen verbreitet werden. Außerdem spielt der Mensch eine bedeutende Rolle, denn auch durch nicht oder unzureichend desinfizierte Kleidung, Schuhe und Hände kann sich die Krankheit schnell weiterverbreiten. Um im Falle eines Ausbruchs die Übertragung der Geflügelpest so gut und so schnell wie möglich einzudämmen, wird auf den betroffenen Betrieben der gesamte Bestand gekeult. Um den Ausbruchsbetrieb wird ein Sperrbezirk von normalerweise3 km und darum ein Beobachtungsgebiet von in der Regel 10 km eingerichtet. In diesen Zonen gelten dann sehr strenge Liefer- und Vermarktungsrestriktionen, die gerade für Betriebe, die nicht unmittelbar betroffen sind, zum Verhängnis werden können. So können Sie sich schützen: Die Münchener & Magdeburger bietet Geflügelproduzenten Versicherungsschutz für die Produktionsverfahren Mast, Zucht und Legehennen. Mit einer sog. Ertragsschadenversicherung können Sie sich vor finanziellen Verlusten aufgrund eines Tierseuchenausbruchs auf dem eigenen Betrieb oder in der Nachbarschaft schützen. Bei dieser Form der Absicherung wird Ihnen der durch den Schaden entstandene Deckungsbeitragsverlust, der innerhalb von 12 Monaten seit Eintritt des Schadenereignisses entsteht, entschädigt. Versichert sind alle anzeigepflichtigen Tierseuchen gemäß der Verordnung „TierSeuchenAnzV“. Ergänzend dazu können alle meldepflichtigen, übertragbaren sowie nicht meldepflichtigen, übertragbaren Tierkrankheiten eingeschlossen werden. Im Gegensatz zur Schweinepest ist die Geflügelpest bereits in Deutschland angekommen! Der LVV sieht seine Aufgabe in der Aufklärung und der Schadenverhütung. Deshalb möchten wir allen unseren Mitgliedern ans Herz legen, sich rechtzeitig zu informieren und gegen den Ernstfall abzusichern. Denn selbst ein noch so gut ausgeprägtes und praktiziertes Hygienemanagement auf dem eigenen Betrieb schützt nicht vor dem Ausbruch auf einem Nachbarschaftsbetrieb. Fragen Sie hierzu Ihren Allianz-Fachmann oder lassen Sie sich direkt von der Münchener & Magdeburger beraten (www.mmagrar.de). AP 04.07.13 10:07 www.lvv.eu 7 LVV INFO 4 % 19 % Ist Ihr Waldbestand abgesichert? Wälder sind nach den Ozeanen die wichtigste Einflussgröße des globalen Klimas, denn sie sind die wichtigsten Sauerstoffproduzenten und wirken ausgleichend auf den globalen Stoffhaushalt. Deshalb r aten wir jedem Waldbesitzer, seinen wertvollen Bestand abzusichern, damit im Schadenfall nicht die finanziellen Mittel zur Wiederaufforstung fehlen. Mit diesem Artikel möchten wir Ihnen aufzeigen, wo die großen Gefahren liegen und wie Sie sich optimal absichern können. Waldbrand Der Sommer kommt und somit auch die trockene Jahreszeit. Das bringt auch Gefahren mit sich. Es reicht eine achtlos aus dem Autofenster geworfene, brennende Zigarette und schon ist es passiert. Waldbrände haben zu 95 % keine natürliche Ursache, sondern sind auf Brandstiftung oder Unachtsamkeit zurückzuführen. Die durchschnittlich 1.300 Brände pro Jahr zerstören in Deutschland ca. 850 Hektar Wald. Maßnahmen gegen die Ursachen gibt es kaum, und wenn es erst einmal brennt, bleiben die Lösch versuche oftmals lange ohne Erfolg. Entschädigung im Schadenfall Die gute Nachricht ist, dass Sie sich vor den Folgen der Zerstörung durch Waldbrände absichern können. Die genaue Entschädigung hängt davon ab, für welches Vertragsmodell Sie sich entschieden haben. Grundsätzlich können dabei die Kosten für die notwendige Wiederaufforstung oder der stehende Waldbestand inklusive be- 8 BRENNPUNKT 2015 reits geschlagenem und lagerndem Holz versichert werden. Da die Risiken längerer Trockenheitsperioden künftig steigen werden, ist es umso wichtiger, die daraus entstehenden Ausfälle mit einer Waldbrandversicherung zu kompensieren. Waldsturm Immer wieder toben heftige Stürme über Deutschland und hinterlassen Bilder der Verwüstung. So ist zum Beispiel der Orkan Kyrill von 2007 noch immer allen gut in Erinnerung. Im vergangenen Jahr tobten die Orkane Christian und Xaver über das Land und erreichten Wind geschwindigkeiten von bis zu 172 km pro Stunde. Klimaforscher schätzen eine Zunahme der Sturmschäden bis zum Jahr 2100 um bis zu 50 Prozent. Gegen die Launen der Natur können Sie als Waldbesitzer nicht viel ausrichten; denn selbst mit sehr guten waldbaulichen Maßnahmen kann man dem Sturmrisiko nur bedingt entgegenwirken. INFO LVV Wald in Deutschland Rund 1/3 der Fläche ist in Deutschland mit Wald bedeckt. Das entspricht 11,4 Mio. Hektar Wald. Hessen und Rheinlandpfalz sind mit 42 % Ihrer Waldbesitzerempfang auf der Grünen Woche in Berlin Landesfläche die waldreichsten Bundesländer. Wem der Wald gehört Privateigentum Bund 48 % K örperschaftswald (Gemeinden oder Kirchen) Bundesländer 29 % D ie Münchener und Magdeburger Agrarversicherung AG arbeitet derzeit daran, künftig auch für Waldbesitzer attraktive Produkte zur Absicherung des Forstbestandes anbieten zu können. Deshalb war der diesjährige Waldbesitzerempfang am 15. Januar auch eine wichtige Veranstaltung für die Versicherung. Der Empfang findet jedes Jahr zur Eröffnung der Grünen Woche in Berlin statt. Ausgerichtet wird die Veranstaltung von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e. V. (AGDW – Die Wald eigentümer). In diesem Jahr stand der Empfang unter dem M otto „Wald Wert Schöpfung“. Ein gelungener Abend voller interessanter und informativer Beiträge rund um das Thema Forst, auf dem sich der LVV gemeinsam mit der Allianz und der Münchener & Magdeburger präsentierte. AP Sichere Erträge. Schutz vor Ertragsverlusten Mit einer Waldsturmversicherung können Sie das Risiko eines Sturmschadens jedoch auf einen Versicherer übertragen. Denn sowohl die Windwurfaufarbeitung als auch die Wiederaufforstung des Bestandes sind mit hohen Kosten verbunden. Hinzu kommt, dass schwere Stürme meist auch erhebliche Preisstürze auf den Holzmärkten nach sich ziehen. Eine Waldsturmversicherung bietet Ihnen in solchen Fällen zuverlässigen Schutz. Der LVV rät seinen Mitgliedern, sich gegen die beiden Gefahren Waldbrand und -sturm abzusichern. Produkte zur Absicherung der Forstbestände bietet Ihnen ab Sommer auch die Münchener und Magdeburger Agrarversicherung AG an. Informationen über den aktuellen Stand finden Sie auf unserer Homepage unter www.lvv.eu. AP Hagelversicherung zur Festprämie! Zusätzlich versicherbar: Sturm, Frost, Starkregen Münchener und Magdeburger Agrarversicherung AG Tel. (089) 678 29 70 RZ Anzeigen 97,5x148,5.indd 1 www.mmagrar.de www.lvv.eu 9 24.06.13 17:08 LVV INFO Sind Sie noch richtig versichert? Regelmäßige Beratung und Überprüfung Anhand von zwei aktuellen Urteilen hat sich wieder einmal gezeigt, wie wichtig eine kompetente und regelmäßige Beratung über den Versicherungsschutz für landwirtschaftliche Betriebe ist. Fall 1: Verpachtung Fall 2: Traktor in Scheune Bei diesem Fall hatte ein Landwirt 2009 eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Später verpachtete er einen Teil seiner Betriebsfläche mit einem Legehennenstall incl. Auslauf an eine Berufskollegin, ohne dies seiner Versicherung mitzuteilen. Ähnlich ging es einem anderen Landwirt, der im Jahre 2009 seinen Traktor in seiner Scheune abstellte, in der Heu und Stroh gelagert waren und auf deren Dach eine Fotovoltaik a nlage montiert war. Im April 2012 wurde in den Eiern der Pächterin eine deutlich erhöhte PCB-Belastung festgestellt, bei der eine Grenzwertüberschreitung nicht ausgeräumt werden konnte. In der F olge waren mehr als 420.000 Eier zu entsorgen. Ursache der Belastung war eine Schotterschicht, die der Verpächter unter der Zaunanlage des Auslaufs eingebaut hatte, um zu verhindern, dass Füchse in die Anlage eindringen können. Aus ungeklärten Umständen kam es sieben Stunden später zu einem Brand in der Scheune, wodurch die Fotovoltaikanlage zerstört wurde. Nachdem die Pächterin ihrem Verpächter gegenüber Schadens- ersatz in Höhe von mehr als 400.000 € geltend machte, meldete dieser den Schaden seiner Betriebshaftpflichtversicherung und verlangte, dass die Versicherung ihn von der Forderung freistellt. Diese verweigerte jedoch den Versicherungsschutz und lehnte eine Übernahme der Kosten ab. Auf eine Klage des Landwirts hin bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg (Urteil vom 22.01.2014, Az: 5 U 45/13) jedoch die Rechtsauffassung der Versicherung. Ohne ausdrückliche Erwähnung der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen und Gebäuden zum Betreiben eines Legehennenstalls mit Auslaufflächen erfasse der Versicherungsschutz „land- und forstwirtschaftlicher Betrieb mit Weidehaltung“ nicht die Risiken einer Verpachtung, da diese nicht branchenüblich sei. Die Verpachtung sei auch keine mitversicherte Nebentätigkeit. Die Risiken einer Verpachtung seien nach Auffassung des OLG vielmehr ganz anders gelagert als diejenigen eines landwirtschaftlichen Betriebes, weshalb der Schaden nicht versichert sei. Nachdem der Landwirt den Schaden gemeldet hatte, erklärte die Versicherung den Rücktritt vom Vertrag und zusätzlich die Anfechtung. Hierzu stützte sie sich darauf, dass der K läger in seinem Versicherungsantrag angegeben hatte, dass in dem Gebäude keine feuergefährlichen Materialien, z. B. Heu oder Stroh, gelagert würden. Die Klage gegen die Versicherung blieb zunächst erfolglos. Sowohl das Landgericht Landshut als auch das Oberlandesgericht München teilten dem Landwirt mit, dass er durch sein Verhalten den Versicherungsschutz eingebüßt habe. Das Abstellen eines Traktors ohne abgeklemmte Batterie in einer mit leicht entzündbaren Materialien gefüllten Scheune sei eine unzulässige Gefahr erhöhung. Dies folge schon daraus, dass gemäß § 18 Abs. 2 der Bayerischen Garagenverordnung Kraftfahrzeuge in sonstigen Räumen, die keine Garagen seien, nur abgestellt werden dürften, wenn diese Räume keine Zündquellen oder leicht entzündliche Stoffe enthalten. Hiergegen wurde verstoßen, weshalb die Versicherung gem. § 26 Versicherungsvertragsgesetz aufgrund der vorsätzlichen Gefahr erhöhung von ihrer Leistungspflicht befreit sei. Der Bundesgerichtshof war jedoch anderer Auffassung. So sei es unzulässig, von einem Vorsatz des Landwirts auszugehen, nur weil er die gefahrerhöhenden Umstände kannte. Dass das Abstellen eines Traktors in einer Scheune mit Heu und Stroh objektiv gefahrerhöhend war, stellte auch der Bundesgerichtshof nicht in Frage. Daraus folge jedoch nicht automatisch, dass der Landwirt sich darüber im Klaren war, dass es aufgrund seines Handelns zu einem Brand kommen könne. Ein Vorsatz könne beispielsweise dann ausgeschlossen sein, wenn der Landwirt auf das Urteil eines Sachverständigen vertraut habe, wonach keine Gefahrerhöhung vorliege, oder wenn er irrtümlich eine Einwilligung der Versicherung in die Gefahrerhöhung angenommen habe. Da das OLG sich mit dieser Frage nicht beschäftigt hatte, wurde das Urteil aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das OLG zurückverwiesen. 10 BRENNPUNKT 2015 INFO LVV Dem OLG wurde dabei aufgegeben, weiter zu prüfen, ob überhaupt eine Gefahrerhöhung vorgelegen habe. Voraussetzung dafür ist, dass der neue Zustand erhöhter Gefahr mindestens von einer solchen Dauer sein muss, dass er die Grundlage eines neuen natürlichen Gefahrenablaufs bilden kann, und so den Eintritt des Versicherungsfalles fördern könne. Ob dies bereits erfüllt ist, wenn für wenige Stunden ein Traktor in einer Scheune abgestellt wird, bedarf einer weiteren Prüfung. Auch wenn der Landwirt in diesem Fall noch Chancen hat, den Prozess zu gewinnen, sind die Probleme erheblich. Seit 2009 wartet er auf sein Geld. Dies hätte er vermeiden können, wenn er bei Abschluss des Versicherungsvertrages angegeben hätte, dass in der Scheune auch Traktoren untergestellt werden. RA Dr. Christian Halm Sichern Sie Ihren Versicherungsschutz! Beide dargestellten Fälle geben wichtige Hinweise darauf, was Sie beachten müssen: ei Abschluss eines Versicherungsvertrages ist die B Situation des Betriebes genau zu ermitteln, um einen passgenauen Versicherungsschutz zu erhalten. enauso wichtig ist es, bei Veränderungen den G Versicherungsschutz zeitgleich auf das veränderte Risiko anzupassen. Maßgebend ist dabei die Risikoveränderung aus Sicht der Versicherung und nicht aus Sicht des Landwirts, dessen Risiko in Einzelfällen sogar geringer werden kann. nvollständige oder falsche Angaben bei Abschluss U der Versicherung gefährden den Versicherungsschutz. Dies wird leider häufig nicht bedacht. Rauchmelder können Leben retten! Rund 500 Menschen pro Jahr kommen bei 200.000 Bränden deutschlandweit ums Leben. U rsache hierfür ist nicht nur fahrlässiges Handeln, wie das Rauchen einer Zigarette im Bett. Sehr oft lösen auch technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen zur Katastrophe führen. „Vor allem nachts, wenn alle schlafen, werden Brände zur tödlichen Gefahr, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts“, erklärt ein Schadenexperte bei der Allianz Versicherungs-AG. Tödlich sei bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein. Die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann. Rauchmelder können ohne viel Aufwand und mit wenig Kosten Leben retten – gerade nachts. Der laute Alarm warnt auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt den nötigen Vorsprung, sich und die Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Allianz Versicherungs-AG www.lvv.eu 11 LVV ANSPRECHPARTNER Wir kümmern uns um Ihre Sicherheit! Der LVV verlost Warnwesten Wussten Sie schon, dass das Mitführen einer Warnweste bereits seit 1. Juli 2014 auch bei land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen Pflicht ist? Führen Sie bei einer Kontrolle keine Warnweste mit, fällt ein Bußgeld in Höhe von 15 € an. Praxistipp: Entscheiden Sie sich im Zweifel immer für die größere Größe, damit die Warnweste auch über die Arbeitskleidung passt. Die Warnwesten müssen nach DIN-EN-Norm 471 (EN ISO 20471: 2013) zugelassen sein. Sie besitzen noch keine Warnweste? Besuchen Sie uns auf einer der bevorstehenden Messen und gewinnen Sie mit etwas Glück eine Warnweste! Die aktuellen Messetermine finden Sie auf www.lvv.eu unter „Aktuelles“. PARTNER DER LANDWIRTE. GEMEINSAM MIT DER Ihre LVV- Ansprechpartner 1. Vorsitzender: Richard Fischer, 88368 Bergatreute Geschäftsführung: Dr. Sigmund Prummer Fax: 089 3800 18807 E-Mail: [email protected] Impressum Herausgeber: Landwirtschaftlicher Versicherten-Verband (LVV) e. V., Königinstraße 28, 80802 München, Fax: 089 3800-18807, E-Mail: [email protected], www.lvv.eu V.i.S.d.P.: Dr. Sigmund Prummer, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des LVV e. V. Realisation: INSYS Informationssysteme GmbH, elfgenpick Bildnachweis: Titel: © Wolfgang Jargstorff - Fotolia.com, Seite 2: © LVV, Seite 3: privat, Seite 4: privat, Seite 5: © Andrius Vaišnoras - Fotolia.com, Seite 6: © countrypixel - Fotolia.com, Seite 7: © roibu - Fotolia.com, Seite 8: © Grigory Bruev - Fotolia.com, Illustration: © elfgenpick, Seite 9: privat, Seite 10 oben: © lunamarina - Fotolia.com, unten: © MARCELO - Fotolia.com, Seite 11: © Gerhard Seybert - Fotolia.com, Seite 12: © guukaa - Fotolia.com Erscheinungsweise: halbjährlich. Weitere Exemplare beim LVV-Service, Fax: 089 3800-18807. Die in den Interviews und Artikeln geäußerten Aussagen geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.
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