Brennpunkt I 2015

Die Zeitschrift des Landwirtschaftlichen Versicherten-Verbandes (LVV) e.V. I / 2015
BRENNPUNKT
Landwirtschaft verantwortungsvoll versichern
Waldbrand – Sturm
Ist Ihr Waldbestand
abgesichert?
Serie: Brandschutz
Brandstiftung – Gelegenheit
macht Brände
Seuchengefahr
Geflügelpest in Deutschland
LVV INHALT EDITORIAL
Editorial
Liebe LVV-Mitglieder,
in dieser Ausgabe der Zeitschrift Brennpunkt haben wir wieder
viele interessante Themen für Sie recherchiert.
Seit einigen Monaten ist die Geflügelpest in Deutschland v­ erstärkt
in den Medien. In den Bundesländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wurde die anzeigepflichtige Tierseuche in
mehreren Betrieben nachgewiesen. Die betroffenen Ställe mussten ihre kompletten Bestände keulen. Was genau sich hinter dem
Virus verbirgt und wie Sie sich vor großen finanziellen Verlusten
absichern können, hat unser Kooperationspartner die Münchener
& Magdeburger auf Seite 7 für Sie zusammen­gestellt.
Edirial
Ganz neu haben wir für unsere Mitglieder einen Beratungsvertrag mit dem landwirtschafts-affinen Rechtsanwalt Dr. Christian
Halm abgeschlossen. Damit können Sie als LVV-Mitglied künftig
im Falle eines Rechtsstreits auf eine kompetente Beratung zu
Sonderkonditionen zurückgreifen. Alle Informationen hierzu
­
­finden Sie auf Seite 4.
Inhalt
LVV vor Ort – Veranstaltungen
3
Der LVV e. V. – das ist neu!
4
Sicherheit vor Bränden für Sie,
Ihre Familie und Ihren Betrieb 5
Mehr Pep für die Betriebsrente
6
Geflügelpest in Deutschland
7
Ist Ihr Waldbestand abgesichert?
8
Waldbesitzerempfang auf der
Grünen Woche in Berlin
9
Sind Sie noch richtig versichert?
10
Rauchmelder können Leben retten!
11
In unserer Serie „Brandschutz“ sprechen wir diesmal über Brandstiftung und welche Punkte Sie beachten können, um sich bestmöglich vor dem „Feuerteufel“ zu schützen.
Die Rubrik „LVV vor Ort“ informiert Sie wieder über Veran­
staltungen, auf denen Sie uns mit unseren Kooperationspartnern
Allianz und Münchener & Magdeburger antreffen. Wir freuen uns
auf I­hren Besuch und interessante Gespräche über aktuelle
­Themen!
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen der aktuellen
Brennpunkt-Ausgabe!
Josef Peitz
Richard Fischer
Vorsitzender
Nutzen Sie auch die LVV-Website www.lvv.eu,
um sich aktuell zu informieren!
Speziell für Sie als LVV Mitglied gibt es einen eigenen Mitgliederbereich, in dem wir Ihnen exklusiv
Informationen zur Verfügung stellen.
Sie können sich in wenigen Schritten anmelden:
Geben Sie einfach Ihren Namen, Vornamen sowie
Ihre E-Mail-Adresse und ein Passwort ein.
2
BRENNPUNKT
2015
Dr. Sigmund Prummer
LVV VOR ORT
agra 2015 in Leipzig
Die agra ist eine der bedeutendsten
Landwirtschaftsausstellungen in Mittel­
deutschland und findet vom 23. bis 26.
April 2015 in Leipzig statt. Auf über
100.000 m² präsentieren sich in zwei
2015
Hallen und auf einem großen Freigelände
über 900 Aussteller. Hier finden interessierte Landwirte ein breites Angebot:
Moderne Landtechnik, Neues aus der
Tierzucht, erneuerbare Energien sowie
Forstwirtschaft, Management und Beratung sind die zentralen Themen der
Messe. Ein vielseitiges Rahmenpro­
gramm von Technikvorführungen über
Tierschauen bis hin zu zahlreichen Fachvorträgen rundet die Ausstellung ab.
Der LVV e. V. freut sich, Sie in diesem Jahr
auf der agra begrüßen zu können. Zu­
sammen mit unseren Kooperationspartnern Allianz und Münchener und Magdeburger Agrarversicherung AG werden wir
für Sie vor Ort sein. Besuchen Sie uns in
­Halle 2 am Stand B025. Bei einer Tasse
Kaffee oder Tee beraten wir Sie ­gerne, ­w ie
Sie sich und Ihren Betrieb rundum
­optimal absichern.
Rottalschau in
Niederbayern
Die Rottalschau findet jedes Jahr parallel
zum Karpfhamer Volksfest statt. Genau
gesagt, ist der diesjährige Termin der Ausstellung vom 28. August bis 01. September
2015. Mit über 500 Ausstellern hat sich
die Messe in den letzten Jahren zu einer
der wichtigsten Ausstellungen im süddeutschen Raum entwickelt.
Der LVV e. V. war bereits in den vergangen
zwei Jahren mit der Allianz und der Mün-
chener & Magdeburger vor Ort.
Die Rottalschau
hat sich als sehr
gute ­Gelegenheit
bewährt, um mit
Kunden und interessierten Landwirten in Kontakt zu
­treten und sich im direkten, persönlichen
Gespräch über aktuelle Themen in der
­
Landwirtschaft auszutauschen. Deshalb
ist es uns besonders wichtig, diesmal
wieder mit dabei zu sein! Besuchen Sie
uns auch in diesem ­Jahr – wir freuen
uns auf Sie!
Auf Augenhöhe mit dem Kunden – Schulung
„Rund um die Landwirtschaft“!
Für eine optimale Beratung ist es wichtig,
die Bedürfnisse des Kunden zu kennen
und zu verstehen. Gerade in einem landwirtschaftlichen Betrieb gibt es einen
vielseitigen Absicherungsbedarf und viele
­Details, die es zu beachten gilt. Deshalb
hat die Geschäftsstelle Landshut der
­A llianz die Schulung „Rund um die Landwirtschaft“ organisiert. Ziel war es, die
Versicherungsvertreter noch besser mit
den Versicherungen, die für einen landwirtschaftlichen Betrieb unbedingt
notwendig sind. Dazu zählen die Ge­
­
bäude- und Inhaltsversicherung, die
­Maschinen- und Feuer-Ertragsaus­­fall­
Für den optimalen Praxisbezug fand die
versicherung sowie die BetriebshaftSchulung auf dem Biohof Butz in Rottenburg statt. Der Betrieb bewirtschaftet­­ pflicht- und Rechtsschutzversicherung.
Deshalb wurden während der Führung
65 ha Fläche und hält ca. 40 Milchkühe
auch die Gebäude vermessen und die
mit Nachzucht, 30 Mastrinder und ca.
G ebäudetechnik (Einstreu-Anlage etc.)
­
200 Hühner und Gänse. Die erzeugten
genau begutachtet. Im ­A nschluss wurde
­Produkte werden u. a.
dann gemeinsam der passende Versicheauch im eigenen Hof­
rungsschutz ausge­a rbeitet und alle Fachladen vermarktet.
fragen zur Vertragsabwicklung diskutiert.
Insgesamt haben an zwei Tagen über 60
In einer einstündigen
Vertreter an der Schulung teilgenommen.
Hofführung stand der
Juniorchef den Teil‑­­ Die Schulung fand sowohl bei den
­A llianz-Agenten als auch beim Landwirt
nehmern Rede und
Butz großen Anklang.
Antwort. Besonderes
­Augenmerk galt ­dabei
den speziellen Risiken vertraut zu machen
und damit die hohe Qualität der Beratung
zu sichern.
www.lvv.eu
3
LVV INFO INFO LVV
LVV e.V.: Partner der
Landwirte.
Wir stellen uns vor.
Sie kennen die Gremienmitglieder Ihres LVV
bereits namentlich aus der Ausgabe August
2012. In dieser und den folgenden Ausgaben des „Brennpunkts“ geben wir Ihnen die
Möglichkeit, „Ihre“ Beirats- und Vorstandsmitglieder einmal etwas persönlicher kennenzulernen:
Name: Friedrich Al
bert-Dingel
Wohnort: Ringstr.8
,
34599 Neuental
Ich bin Beiratsmitgl
ied für die
Region:
Süd-West (Hessen),
seit 1990
Meine Region ist lan
dwirtschaftlich /
­ulturell geprägt
k
von:
Vielfalt von der Wab
erner Tiefebene bis
zu Mittelgebirgsla
gen, Herkules in Kas
sel
(Weltkulturerbe),
Nationalpark Keller
wald/
Edersee
Ich bin von Beruf
/ meine Ausbildung
war:
Landwirtschaftsmei
ster, Schadeneinsa
tz­
leiter der Münchener
und Magdeburger
­Agrarversicherung
Was sind die Aktivi
täten Ihres Betrie
bs?
Wir bewirtschaften
einen Ackerbaubetr
ieb
mit Schweinemast.
Ich engagiere ich
mich für den LVV,
weil:
Es ist wichtig, das
s wir Landwirte bei
Versicherungsprodu
kten und Schadensv
er­
hütung gehört werden
.
im Mais Sturmschäden
esorgt?
haben Sie vorg
Schwere Stürme
zerstören Maisernte
Die Anzahl der Unwetter sind in Zeiten
des Klimawandels deutlich gestiegen.
Neben den Hagelgewittern erleben wir in
Deutschland seit einigen Jahren immer
öfter heftige Sturmereignisse, bis hin
zu Tornados, die insbesondere die Mais­
ernte zerstören. Dies zeigen auch die
Schadenmeldungen bei der Münchener &
Magdeburger. Vor allem bei Mais sind in
den vergangenen Jahren die Schadenmeldungen kurz vor der Ernte stark angestiegen. Erst im Oktober 2014 wütete der
Hurrikan Gonzalo mit bis zu 137 km/h
über die Felder und zerstörte über
50.000 Hektar Mais.
Viele LVV-Mitglieder haben eine Hagelversicherung abgeschlossen; diese greift
allerdings nur, wenn es auch gehagelt hat.
Dabei kommt es immer häufiger zu
Stürmen, ohne dass es gleichzeitig hagelt
– weshalb die Absicherung vor weiteren
Gefahren unbedingt berücksichtigt werden sollte.
Landwirt und LVV-Mitglied Herr Hurler
ist beispielsweise bereits seit 2006 gegen
Sturm versichert. Dies hat ihn schon
mehrmals vor großen finanziellen Verlusten bewahrt, denn seit Abschluss der
Versicherung hat es hat es seinen Mais
bereits dreimal erwischt. Allein in einem
Jahr waren circa 35% der gesamten Maisflächen geschädigt.
Denken Sie also daran, Ihren Versicherungsschutz rechtzeitig, noch in diesem
Frühjahr anzupassen. Die Münchener &
Magdeburger blickt im Bereich der Mehrgefahrenabsicherung auf eine langjährige
Erfahrung zurück und berät Sie gerne. Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort
finden Sie unter www.mmagrar.de. AP
4
BRENNPUNKT
2015
SERIE
LVV
INFO
LVV
Serie Brandschutz (Teil 4)
Brandstiftung –
Gelegenheit macht Brände
Ob in böser Absicht oder nur aus
Versehen: Jeder sechste Feuer­
schaden wird in der Landwirtschaft
durch Brandstiftung verursacht.
Tipps zum Schutz gegen die Gefahr
Z
u Brandstiftungen kann es aus
verschiedenen Gründen kommen:
­
Der Volksmund spricht vom Feuerteufel, der Gelegenheiten aufgreift, um
Brände zu legen. Vielfach ist es auch die
Neugier von Kindern im Umgang mit
Feuer, und gelegentlich kommt es vor,
­
dass sogar Feuerwehrleute selbst Feuer
legen, um bei den anschließenden Löscharbeiten als Held angesehen zu werden.
Sicherlich gibt es keinen vollkommenen
Schutz gegen Brandstifter, doch Sie können etwas tun, um das Risiko zu reduzieren. Wir möchten Ihnen hier aufzeigen,
wie Sie sich, Ihre Familie und Ihr Hab
und Gut gegen die Gefahr schützen
­können.
Scheunen sind oftmals leicht zugänglich
und liegen etwas abseits. Installieren Sie
Bewegungsmelder mit einer automatischen Beleuchtung; dies kann den potenziellen Übeltäter davon abhalten, sich
dem Gebäude zu nähern.
Sie sollten unbedingt darauf achten, dass
Tore und Fenster, zumindest die straßenseitigen, verschlossen sind. Denken
Sie auch daran, dass beschädigte Fenster
schnell ausgetauscht werden sollten.
Ist der Täter erst einmal auf Ihrem Hof,
kann vieles passieren. Sorgen Sie ­dafür,
dass Unbefugten der Zugang erschwert
wird. Dies kann zum Beispiel durch eine
Einzäunung geschehen. Aber auch der
freilaufende Hofhund kann ­
einen
Fremden abschrecken, das Gelände zu
­
betreten.
Heu und Stroh sollten Sie nicht ­direkt an
Ihren Gebäuden oder unter Vordächern lagern. Wir empfehlen Ihnen, hier Abstände
von ca. 50 Metern zu brennbaren
Außenwänden einzuhalten. Damit diese
­
leicht entzündlichen Erntegüter auch nicht
„schnell im Vorbei­gehen“ angezündet werden können, sollten Sie einen Abstand von
ca. 25 Metern zu Wegen und Straßen ­halten.
Achten Sie gerade in der Erntezeit auf die
Sauberkeit Ihres Hofes: Lose verteilte
Heu- und Strohreste können ganz schnell
durch eine achtlos weggeworfene Ziga­
rette dazu führen, dass Ihr Hof in
­F lammen steht.
Die Neugier der Kinder im Umgang mit
Feuer führt leider häufig zu Brandschäden.
Sprechen Sie mit Ihren Kindern über die
Gefahr, die von der kleinen Flamme eines
Streichholzes ausgehen kann.
Allianz Versicherungs-AG
www.lvv.eu
5
LVV
LVV INFO
INFO Mehr Pep
für die
Betriebsrente
Bei der Suche nach Fachkräften
können landwirt­schaftliche
Betriebe immer häufiger ein
Ass aus dem Ärmel ziehen: die
betriebliche Altersversorgung
(bAV). Mit Bausteinen zur
Berufsunfähigkeitsvorsorge
können die ausgezeichneten
Produkte der Allianz jetzt für ­
Ihre Mitarbeiter noch attraktiver
gemacht werden.
J
eder fünfte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Arbeitslebens
berufsunfähig. Vor allem psychische Erkrankungen und Burnout führen zum frühzeitigen Job-Ausstieg. Die gesetzliche
Erwerbsminderungsrente leistet für alle ab dem 02.01.1962
­
­Geborenen nicht, wenn Sie noch irgendeiner täglichen Arbeit am
allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen können. Der bisherige berufliche Status und das persönliche Erwerbseinkommen bleiben
unberücksichtigt – entscheidend ist nur die tägliche Arbeitsfähigkeit in Stunden.
Selbst die volle Erwerbsminderungsrente beträgt nur
ca. 29 % des letzten Bruttogehalts:
Volle gesetzliche
Erwerbsminderungsrente
Brutto
Versorgungslücke
Netto
29 % des Bruttogehalts
Allianz; Beispiel gilt für: Ledige, keine Kinder, Grenzsteuersatz i. H. von 30 %,
Sozialabgaben ca. 20 % (inkl. Zuschlag für Kinderlose)
Wer seinen Mitarbeitern deshalb mehr bieten will als eine gewöhnliche betriebliche Altersversorgung oder das Interesse an
landwirtschaftlichen Berufen steigern möchte, sollte die Betriebsrente für die Angestellten um Bausteine zur Absicherung
bei Berufsunfähigkeit (BU) aufpeppen: „Mit dieser zusätzlichen
Vorsorge stärkt der Betrieb seine Attraktivität und übernimmt
soziale Verantwortung“, erklärt Allianz-Experte Frank Hofmann.
6
BRENNPUNKT
2015
Die Berufsunfähigkeitsvorsorge im Rahmen der bAV gibt es
in verschiedenen Varianten:
Für alle, die einen Vertrag neu abschließen, als Zusatzver­
sicherung in einem Paket mit der Altersvorsorge.
Für alle, die bereits eine Altersvorsorge bei der Allianz
haben, als ergänzende Berufsunfähigkeitsrente.
Für alle, die keine Altersvorsorge in der Betriebsrente ha­
ben, aber auf einen BU-Schutz nicht verzichten wollen.
Hier wäre die selbstständige Berufsunfähigkeitsrente die
richtige Wahl.
Wer sich für den ersten Fall entscheidet, sollte darauf ­achten,
dass zumindest eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
mit vereinbart wird. Dazu raten auch Verbraucherschützer.
Denn nur so ist im BU-Fall des Arbeitnehmers die Beitrags­
zahlung für die Betriebsrente und damit seine Lebensqualität
im Alter gesichert.
Mengenrabatt und Vereinfachungen
Besonderes Plus: Ab zehn Personen bietet die Allianz einen Mengenrabatt mit günstigen Sonderkonditionen für Arbeitgeber und
Arbeitnehmer an. Außerdem sind die Annahmerichtlinien vereinfacht, und unter bestimmten Bedingungen kann auf die
­normalerweise notwendigen Gesundheitsfragen an die Arbeitnehmer verzichtet werden.
Die BU-Vorsorge über eine bAV hat für Arbeitnehmer noch einen
weiteren Vorteil: Ihre Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei, erst im Alter fallen Steuern und g­ egebenenfalls Sozialversicherungsabgaben an. Daher kann es Fälle geben, in denen
der betriebliche Abschluss eines BU-Vertrags im Vergleich zum
privaten Vertrag deutlich günstiger wird.
Fünf Sterne für Allianz Leben
Wer sich für eine bAV bei Allianz Leben entscheidet, wählt übrigens den Testsieger in Sachen Beratungs- und Servicequalität.
Allianz Leben wurde vom unabhängigen Institut für Vorsorge
und Finanzplanung (IVFP) mit der Bestnote „Exzellent“ (Gesamtnote 1,1) ausgezeichnet. Bei der dritten Auflage des Ratings nach
2010 und 2012 prüfte das IVFP insgesamt 28 Gesellschaften in
den B
­ ereichen Haftung, Beratung, Service und Verwaltung. In
allen vier Teilbereichen erzielte Allianz Leben mit fünf Sternen
die Höchstwertung.
Allianz Lebensversicherungs-AG
Geflügelpest
in Deutschland
Seit November letzten Jahres macht die Geflügelpest in
Deutschland wieder Schlagzeilen. In den Bundesländern
­Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wurden
mehrere Vorfälle gemeldet, der jüngste Fall Ende Januar im
Landkreis Vorpommern-Greifswald. Auch außerhalb von
Deutschland breitet sich das Virus aus: Mittlerweile sind
auch Großbritannien, die Niederlande und Italien betroffen.
Was ist die Geflügelpest?
Bei den anzeigepflichtigen Tierseuchen wird zwischen der Geflügelpest und der niedrigpathogenen Aviären Influenza (Vogelgrippe) unterschieden. Die klassische Geflügelpest ist eine besonders
schwer verlaufende Form der Aviären-Influenza-Viren H5 und H7.
Es handelt sich hier um eine hochansteckende fieberhafte Viruskrankheit bei Hühnern und Puten, die sich rasant verbreitet. In­
fizierte Tiere sterben innerhalb weniger Tage. Die Inkubationszeit beträgt gerade mal 18 bis 36 Stunden. Die Krankheit zeichnet
sich vor allem durch hohes Fieber, stark verminderte Futter- und
Wasseraufnahme sowie deutlichen Leistungsrückgang aus.
Ursprünglich kommt die Krankheit aus Asien. Von dort aus verbreitete sie sich durch Zugvögel nach Europa.
Ihr Spezialist für Pflanzenund Tierversicherungen.
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Wie wird das Virus übertragen?
Die direkte Ansteckung erfolgt durch den Kontakt von Tier zu Tier.
Das Virus wird über sämtliche Ausscheidungen (Sekrete und Exkrete) übertragen. Des Weiteren darf die indirekte Übertragung
nicht unterschätzt werden. Der Erreger kann z. B. auch über Mist,
Futter, Stallwerkzeug oder Transportboxen verbreitet werden.
­Außerdem spielt der Mensch eine bedeutende Rolle, denn auch
durch nicht oder unzureichend desinfizierte Kleidung, Schuhe und
­Hände kann sich die Krankheit schnell weiterverbreiten.
Um im Falle eines Ausbruchs die Übertragung der Geflügelpest
so gut und so schnell wie möglich einzudämmen, wird auf den
betroffenen Betrieben der gesamte Bestand gekeult. Um den
­Ausbruchsbetrieb wird ein Sperrbezirk von normalerweise­3 km
und darum ein Beobachtungsgebiet von in der Regel 10 km eingerichtet. In diesen Zonen gelten dann sehr strenge Liefer- und
Vermarktungsrestriktionen, die gerade für Betriebe, die nicht
unmittelbar betroffen sind, zum Verhängnis werden können.
So können Sie sich schützen:
Die Münchener & Magdeburger bietet Geflügelproduzenten
­Ver­sicherungsschutz für die Produktionsverfahren Mast, Zucht
und Legehennen.
Mit einer sog. Ertragsschadenversicherung können Sie sich vor
finanziellen Verlusten aufgrund eines Tierseuchenausbruchs auf
dem eigenen Betrieb oder in der Nachbarschaft schützen. Bei
dieser Form der Absicherung wird Ihnen der durch den Schaden
entstandene Deckungsbeitragsverlust, der innerhalb von 12 Monaten seit Eintritt des Schadenereignisses entsteht, entschädigt.
Versichert sind alle anzeigepflichtigen Tierseuchen gemäß der
Verordnung „TierSeuchenAnzV“. Ergänzend dazu können alle
meldepflichtigen, übertragbaren sowie nicht meldepflichtigen,
übertragbaren Tierkrankheiten eingeschlossen werden.
Im Gegensatz zur Schweinepest ist die Geflügelpest bereits in
Deutschland angekommen! Der LVV sieht seine Aufgabe in der
Aufklärung und der Schadenverhütung. Deshalb möchten wir
allen unseren Mitgliedern ans Herz legen, sich rechtzeitig zu
­informieren und gegen den Ernstfall abzusichern. Denn selbst
ein noch so gut ausgeprägtes und praktiziertes Hygienemanagement auf dem eigenen Betrieb schützt nicht vor dem Ausbruch
auf einem Nachbarschaftsbetrieb.
Fragen Sie hierzu Ihren Allianz-Fachmann oder lassen ­
Sie­
sich direkt von der Münchener & Magdeburger beraten
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LVV INFO 4 %
19 %
Ist Ihr Waldbestand
abgesichert?
Wälder sind nach den Ozeanen
die wichtigste Einflussgröße des
globalen Klimas, denn sie sind
die wichtigsten Sauerstoffproduzenten und wirken ausgleichend
auf den globalen Stoffhaushalt.
Deshalb r­ aten wir jedem Waldbesitzer, seinen wertvollen Bestand
abzusichern, damit im Schadenfall
nicht die finanziellen Mittel zur
Wiederaufforstung fehlen. Mit
diesem ­Artikel möchten wir Ihnen
aufzeigen, wo die großen Gefahren
liegen und wie Sie sich optimal
absichern können.
Waldbrand
Der Sommer kommt und somit auch die
trockene Jahreszeit. Das bringt auch Gefahren mit sich. Es reicht eine achtlos aus
dem Autofenster geworfene, brennende
Zigarette und schon ist es passiert.
Waldbrände haben zu 95 % keine
natürliche Ursache, sondern sind auf
­
Brandstiftung oder Unachtsamkeit zurückzuführen. Die durchschnittlich 1.300
Brände pro Jahr zerstören in Deutschland
ca. 850 Hektar Wald. Maßnahmen gegen
die Ursachen gibt es kaum, und wenn es
erst einmal brennt, bleiben die Lösch­
versuche oftmals lange ohne Erfolg.
Entschädigung im Schadenfall
Die gute Nachricht ist, dass Sie sich vor den
Folgen der Zerstörung durch Waldbrände
absichern können. Die genaue Entschädigung hängt davon ab, für welches Vertragsmodell Sie sich entschieden haben.
Grundsätzlich können dabei die Kosten für
die notwendige Wiederaufforstung oder
der stehende Waldbestand inklusive be-
8
BRENNPUNKT
2015
reits geschlagenem und lagerndem Holz
versichert werden.
Da die Risiken längerer Trockenheitsperioden künftig steigen werden, ist es umso
wichtiger, die daraus entstehenden Ausfälle mit einer Waldbrandversicherung zu
kompensieren.
Waldsturm
Immer wieder toben heftige Stürme über
Deutschland und hinterlassen Bilder der
Verwüstung. So ist zum Beispiel der Orkan Kyrill von 2007 noch immer allen gut
in Erinnerung. Im vergangenen Jahr
tobten die Orkane Christian und Xaver
über das Land und erreichten Wind­
geschwindigkeiten von bis zu 172 km pro
Stunde. Klimaforscher schätzen eine Zunahme der Sturmschäden bis zum Jahr
2100 um bis zu 50 Prozent.
Gegen die Launen der Natur können Sie
als Waldbesitzer nicht viel ausrichten;
denn selbst mit sehr guten waldbaulichen
Maßnahmen kann man dem Sturmrisiko
nur bedingt entgegenwirken.
INFO LVV
Wald in Deutschland
Rund 1/3 der Fläche ist in Deutschland mit Wald
bedeckt. Das entspricht 11,4 Mio. Hektar Wald.
Hessen und Rheinlandpfalz sind mit 42 % Ihrer
Waldbesitzerempfang auf
der Grünen Woche in Berlin
Landesfläche die waldreichsten Bundesländer.
Wem der Wald gehört
Privateigentum
Bund
48 %
K
örperschaftswald
(Gemeinden oder Kirchen)
Bundesländer
29 %
D
ie Münchener und Magdeburger Agrarversicherung AG
arbeitet derzeit daran, künftig auch für Waldbesitzer attraktive Produkte zur Absicherung des Forstbestandes
anbieten zu können. Deshalb war der diesjährige Waldbesitzerempfang am 15. Januar auch eine wichtige Veranstaltung für die
Versicherung. Der Empfang findet jedes Jahr zur Eröffnung der
Grünen Woche in Berlin statt.
Ausgerichtet wird die Veranstaltung von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e. V. (AGDW – Die Wald­
eigentümer). In diesem Jahr stand der Empfang unter dem M
­ otto
„Wald Wert Schöpfung“.
Ein gelungener Abend voller interessanter und informativer
­Beiträge rund um das Thema Forst, auf dem sich der LVV gemeinsam mit der Allianz und der Münchener & Magdeburger
präsentierte.
AP
Sichere Erträge.
Schutz vor Ertragsverlusten
Mit einer Waldsturmversicherung können
Sie das Risiko eines Sturmschadens jedoch
auf einen Versicherer übertragen. Denn
sowohl die Windwurfaufarbeitung als
auch die Wiederaufforstung des Bestandes
sind mit hohen Kosten verbunden. Hinzu
kommt, dass schwere Stürme meist auch
erhebliche Preisstürze auf den Holzmärkten nach sich ziehen. Eine Waldsturmversicherung bietet Ihnen in solchen Fällen
zuverlässigen Schutz.
Der LVV rät seinen Mitgliedern, sich gegen die beiden Gefahren Waldbrand und
-sturm abzusichern. Produkte zur Absicherung der Forstbestände bietet ­
Ihnen­
ab Sommer auch die Münchener und
Magdeburger Agrarversicherung AG an.
­In­formationen über den aktuellen Stand
finden Sie auf unserer Homepage unter
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24.06.13 17:08
LVV INFO Sind Sie noch richtig versichert?
Regelmäßige Beratung und Überprüfung
Anhand von zwei aktuellen Urteilen hat sich wieder
einmal gezeigt, wie wichtig eine kompetente und
regelmäßige Beratung über den Versicherungsschutz
für landwirtschaftliche Betriebe ist.
Fall 1: Verpachtung
Fall 2: Traktor in Scheune
Bei diesem Fall hatte ein Landwirt 2009 eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Später verpachtete er einen Teil seiner Betriebsfläche mit einem Legehennenstall incl. Auslauf an
eine Berufskollegin, ohne dies seiner Versicherung mitzuteilen.
Ähnlich ging es einem anderen Landwirt, der im Jahre 2009
­seinen Traktor in seiner Scheune abstellte, in der Heu und Stroh
gelagert waren und auf deren Dach eine Fotovoltaik­
a nlage
­montiert war.
Im April 2012 wurde in den Eiern der Pächterin eine deutlich erhöhte PCB-Belastung festgestellt, bei der eine
Grenzwertüberschreitung nicht ausgeräumt werden
konnte. In der F
­ olge waren mehr als 420.000 Eier zu entsorgen. Ursache der Belastung war eine Schotterschicht,
die der Verpächter unter der Zaunanlage des Auslaufs eingebaut hatte, um zu verhindern, dass Füchse in die Anlage
eindringen können.
Aus ungeklärten Umständen kam es sieben Stunden später zu einem Brand in der Scheune, wodurch die Fotovoltaikanlage zerstört wurde.
Nachdem die Pächterin ihrem Verpächter gegenüber ­Schadens-­
ersatz in Höhe von mehr als 400.000 € geltend machte, meldete
dieser den Schaden seiner Betriebshaftpflichtversicherung und
verlangte, dass die Versicherung ihn von der Forderung freistellt.
Diese verweigerte jedoch den Versicherungsschutz und lehnte
eine Übernahme der Kosten ab.
Auf eine Klage des Landwirts hin bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg (Urteil vom 22.01.2014, Az: 5 U 45/13)
jedoch die Rechtsauffassung der Versicherung.
Ohne ausdrückliche Erwähnung der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen und Gebäuden zum Betreiben eines Legehennenstalls mit Auslaufflächen erfasse der Versicherungsschutz
„land- und forstwirtschaftlicher Betrieb mit Weide­haltung“ nicht
die Risiken einer Verpachtung, da diese nicht branchenüblich sei.
Die Verpachtung sei auch keine mitversicherte Nebentätigkeit.
Die Risiken einer Verpachtung seien nach Auffassung des OLG
vielmehr ganz anders gelagert als diejenigen eines landwirtschaftlichen Betriebes, weshalb der Schaden nicht ver­sichert sei.
Nachdem der Landwirt den Schaden gemeldet hatte, erklärte die
Versicherung den Rücktritt vom Vertrag und zusätzlich die Anfechtung. Hierzu stützte sie sich darauf, dass der ­K läger in seinem
Versicherungsantrag angegeben hatte, dass in dem Gebäude keine feuergefährlichen Materialien, z. B. Heu oder Stroh, gelagert
würden.
Die Klage gegen die Versicherung blieb zunächst erfolglos. Sowohl das Landgericht Landshut als auch das Oberlandes­gericht
München teilten dem Landwirt mit, dass er durch sein Verhalten
den Versicherungsschutz eingebüßt habe. Das Abstellen eines
Traktors ohne abgeklemmte Batterie in einer mit leicht entzündbaren Materialien gefüllten Scheune sei eine unzulässige Gefahr­
erhöhung. Dies folge schon daraus, dass gemäß § 18 Abs. 2 der
Bayerischen Garagenverordnung Kraftfahrzeuge in sonstigen
Räumen, die keine Garagen seien, nur abgestellt werden dürften,
wenn diese Räume keine Zündquellen oder leicht entzündliche
Stoffe enthalten.
Hiergegen wurde verstoßen, weshalb die Versicherung gem. § 26
Versicherungsvertragsgesetz aufgrund der vorsätzlichen Gefahr­
erhöhung von ihrer Leistungspflicht befreit sei.
Der Bundesgerichtshof war jedoch anderer Auffassung. So sei es
unzulässig, von einem Vorsatz des Landwirts auszugehen, nur
weil er die gefahrerhöhenden Umstände kannte. Dass das Abstellen eines Traktors in einer Scheune mit Heu und Stroh objektiv
gefahrerhöhend war, stellte auch der Bundesgerichtshof nicht in
Frage. Daraus folge jedoch nicht automatisch, dass der Landwirt
sich darüber im Klaren war, dass es aufgrund seines Handelns zu
einem Brand kommen könne. Ein Vorsatz könne beispielsweise
dann ausgeschlossen sein, wenn der Landwirt auf das Urteil
eines Sachverständigen vertraut habe, wonach keine Gefahrerhöhung vorliege, oder wenn er irrtümlich eine Einwilligung der
Versicherung in die Gefahrerhöhung angenommen habe.
Da das OLG sich mit dieser Frage nicht beschäftigt hatte, wurde
das Urteil aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das OLG
zurückverwiesen.
10
BRENNPUNKT
2015
INFO LVV
Dem OLG wurde dabei aufgegeben, weiter zu prüfen, ob überhaupt eine Gefahrerhöhung vorgelegen habe. Voraussetzung dafür ist, dass der neue Zustand erhöhter Gefahr mindestens von
einer solchen Dauer sein muss, dass er die Grundlage eines neuen natürlichen Gefahrenablaufs bilden kann, und so den Eintritt
des Versicherungsfalles fördern könne. Ob dies bereits erfüllt ist,
wenn für wenige Stunden ein Traktor in einer Scheune abgestellt
wird, bedarf einer weiteren Prüfung.
Auch wenn der Landwirt in diesem Fall noch Chancen hat, den
Prozess zu gewinnen, sind die Probleme erheblich. Seit 2009
wartet er auf sein Geld. Dies hätte er vermeiden können, wenn
er bei Abschluss des Versicherungsvertrages angegeben hätte,
dass in der Scheune auch Traktoren untergestellt werden.
RA Dr. Christian Halm
Sichern Sie Ihren Versicherungsschutz!
Beide dargestellten Fälle geben wichtige Hinweise
darauf, was Sie beachten müssen:
ei Abschluss eines Versicherungsvertrages ist die
B
Situation des Betriebes genau zu ermitteln, um einen
passgenauen Versicherungsschutz zu erhalten.
enauso wichtig ist es, bei Veränderungen den
G
Versicherungsschutz zeitgleich auf das veränderte
Risiko anzupassen. Maßgebend ist dabei die
Risikoveränderung aus Sicht der Versicherung und
nicht aus Sicht des Landwirts, dessen Risiko in
Einzelfällen sogar geringer werden kann.
nvollständige oder falsche Angaben bei Abschluss
U
der Versicherung gefährden den Versicherungsschutz. Dies wird leider häufig nicht bedacht.
Rauchmelder
können Leben
retten!
Rund 500 Menschen pro Jahr
kommen bei 200.000 Bränden
deutschlandweit ums Leben.
U
rsache hierfür ist nicht nur fahrlässiges Handeln, wie das Rauchen
einer Zigarette im Bett. Sehr oft
lösen auch technische Defekte Brände aus,
die ohne vorsorgende Maßnahmen zur Katastrophe führen. „Vor allem nachts, wenn
alle schlafen, werden Brände zur tödlichen
Gefahr, denn im Schlaf riecht der Mensch
nichts“, erklärt ein Schadenexperte bei der
Allianz Versicherungs-AG. Tödlich sei bei
einem Brand in der Regel nicht das Feuer,
sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge
hochgiftigen Brandrauchs können tödlich
sein. Die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.
Rauchmelder können ohne viel Aufwand
und mit wenig Kosten Leben retten – gerade nachts. Der laute Alarm warnt auch
im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr
und gibt den nötigen Vorsprung, sich und
die Familie in Sicherheit zu bringen und
die Feuerwehr zu alarmieren.
Allianz Versicherungs-AG
www.lvv.eu
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LVV ANSPRECHPARTNER
Wir kümmern uns ­
um Ihre ­Sicherheit!
Der LVV verlost
­Warnwesten
Wussten Sie schon, dass das Mitführen einer Warnweste bereits seit 1. Juli 2014
auch bei land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen Pflicht ist? Führen Sie bei
einer Kontrolle keine Warnweste mit, fällt ein Bußgeld in Höhe von 15 € an.
Praxistipp:
Entscheiden Sie sich im Zweifel immer für die größere Größe, damit die
Warnweste auch über die Arbeitskleidung passt.
Die Warnwesten müssen nach DIN-EN-Norm 471 (EN ISO 20471: 2013)
zugelassen sein.
Sie besitzen noch keine Warnweste?
Besuchen Sie uns auf einer der bevorstehenden Messen und gewinnen Sie mit
etwas Glück eine Warnweste!
Die aktuellen Messetermine finden Sie auf www.lvv.eu unter „Aktuelles“.
PARTNER DER LANDWIRTE. GEMEINSAM MIT DER
Ihre LVV- Ansprechpartner
1. Vorsitzender: Richard Fischer, 88368 Bergatreute
Geschäftsführung: Dr. Sigmund Prummer
Fax: 089 3800 18807
E-Mail: [email protected]
Impressum
Herausgeber: Landwirtschaftlicher Versicherten-Verband (LVV) e. V., Königinstraße 28, 80802 München, Fax: 089 3800-18807, E-Mail: [email protected], www.lvv.eu
V.i.S.d.P.: Dr. Sigmund Prummer, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des LVV e. V. Realisation: INSYS Informationssysteme GmbH, elfgenpick Bildnachweis: Titel: © Wolfgang
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geäußerten Aussagen geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.