FAQ: Ferienarbeit bei KaVo In welchem Zeitraum bietet KaVo

FAQ: Ferienarbeit bei KaVo
In welchem Zeitraum bietet KaVo Ferienarbeit an?
KaVo bietet von 15. Juni bis 30. September Ferienarbeit an.
Wer kommt für eine Ferienarbeit bei KaVo in Frage?
Die Möglichkeit einer Ferienarbeit bei KaVo richtet sich ausschließlich an folgende Zielgruppe:




Schüler/innen einer anerkannten staatlichen oder privaten Schule während der Ferien
Schüler/innen nach dem Schulabschluss und danach unmittelbare Einschreibung als
Studierende/r oder Besuch einer weiterführenden Schule
Immatrikulierte Studierende während der Semesterferien
Ehemalige KaVo-Auszubildende mit Abschluss einer einschlägigen Ausbildung, die sich
derzeit an einer anerkannten Schule/Hochschule weiterbilden
Das Mindestalter beträgt dabei 16 Jahre bei Arbeitsbeginn.
Bitte beachten Sie, dass wir Bewerber, die ein freiwilliges soziales Jahr, einen Auslandsaufenthalt,
eine Tätigkeit als Au-Pair, eine Berufsausbildung o.ä. planen oder unmittelbar zuvor absolviert
haben, leider aus sozialversicherungsrechtlichen Aspekten nicht in unserem Auswahlprozess
berücksichtigen können.
Ab wann kann ich mich bewerben?
Bewerbungen für Ferienarbeit nehmen wir gerne ab März entgegen.
Wo und wie kann ich mich bewerben?
Unser „Kurzbewerbungsformular für Ferienarbeiter“ finden Sie auf unserer Homepage. Bitte füllen
Sie dieses vollständig aus und senden es an [email protected]. Des Weiteren fügen Sie bitte der
Bewerbung unbedingt eine im gewünschten Beschäftigungszeitraum gültige Schul- bzw.
Immatrikulationsbescheinigung bei. Sie erhalten das Dokument von der zuständigen Verwaltung
Ihrer Schule bzw. Hochschule/Universität.
Gibt es eine Mindest- oder Maximalbeschäftigungsdauer für Ferienarbeiter?
Die Mindestbeschäftigungsdauer bei Ferienarbeiter beträgt drei Wochen. Bei Jugendlichen (16 – 17
Jahre) beträgt die Maximalbeschäftigungsdauer vier Wochen und bei Erwachsenen (ab 18 Jahre)
drei Monate bzw. 70 Arbeitstage.
In welchen Bereichen ist eine Ferienarbeit bei KaVo möglich?
Eine Ferienbeschäftigung bei KaVo ist überwiegend in den Bereichen Produktion und Montage bzw.
in produktionsnahen Bereichen möglich.
Welche Arbeitszeiten habe ich als Ferienarbeiter?
Die Arbeitszeit wird in der Regel in Normalschicht ausgeführt und richtet sich nach dem jeweiligen
Fachbereich in dem Sie im Rahmen Ihrer Beschäftigung als Ferienarbeiter eingesetzt werden.
Kann ich auch Urlaub nehmen?
Ab einer Beschäftigungsdauer von vollen vier Wochen haben Sie einen Anspruch auf Urlaub.
Weitere Fragen?
Bei weiteren Fragen steht Ihnen Frau Theresa Bailer gerne zur Verfügung. Sie erreichen Frau Bailer
unter der Telefonnummer +49 (0)7351/56-1211 oder per E-Mail: [email protected].