UPCOMING FILM MAKERS 2016 13. Schweizer Jungfilmfestival Luzern 23. – 24. September 2016 Bourbaki Kinos Luzern Reglement 1. VERANSTALTER UND FESTIVAL 4. VISIONIERUNGS-/SICHTUNGSKOPIE Der Verein Jungfilm ist Träger des Schweizer Jungfilmfestival Luzern – UPCOMING FILM MAKERS und für dessen Organisation und Durchführung verantwortlich. bei Anmeldung via Reelport wird uns die Visionierungs-/Sichtungskopie für die Vorauswahl automatisch zugänglich gemacht. bei Anmeldung via Online-Formular auf unserer Webseite muss die Visionierungs-/Sichtungskopie uns via WeTransfer, Dropbox oder via eigenem Server an: [email protected] unmittelbar nach Anmeldung zugestellt werden. Die Visionierungs/Sichtungskopie sollte als .mp4 oder .mov Datei (H.264 oder ProRes) uns zugestellt werden. Bitte keine allzu grossen Files. 2. ZULASSUNGSKRITERIEN Um am Hauptwettbewerb des UPCOMING FILM MAKERS teilzunehmen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: • Die Teilnehmenden dürfen bei der Fertigstellung des Films nicht älter als 30 Jahre sein • Die Filmlänge darf 20 Minuten nicht überschreiten • Die eingereichten Filme müssen nach dem 01. Januar 2015 fertiggestellt worden sein • Die eingereichten Filme müssen in der Schweiz produziert worden sein oder falls diese im Ausland produziert mindestens in einer der leitenden Funktionen (Regie, Drehbuch, Kamera) mit Schweizern besetzt sein 3. FILMANMELDUNG Filme die die Zulassungskriterien erfüllen, können via Reelport oder via Online-Anmeldung über unsere Webseite angemeldet und eingereicht werden. Es werden in der Regel keine schriftlichen Anmeldungen via Post entgegengenommen. Einsendeschluss ist der 31. Juli 2016. 5. AUSWAHLVERFAHREN Die eingereichten Filme werden von der Auswahlkommission des UPCOMING FILM MAKERS selektioniert. Die Auswahlkommission setzt sich aus Mitgliedern der Festivalleitung zusammen. Es können weitere Expertinnen und Experten miteinbezogen werden. Selektioniert wird nach dem Konsensprinzip. Der Selektionsentscheid ist endgültig. Es wird keine Korrespondenz geführt. 6. BENACHRICHTIGUNG UND EINLADUNG Zu- und Absagen werden im Zeitraum vom 15. bis 21. August 2016 via E-Mail versendet. Bitte berücksichtigt, dass keine schriftliche Korrespondenz via Post erfolgt. 7. PROGRAMMATION Für die Programmation der selektionierten Filme ist die Festivalleitung des UPCOMING FILM MAKERS zuständig. Die einreichende Person erklärt sich zudem einverstanden, dass der Film auch im Rahmen von Gesprächsrunden (beispielsweise in der Podiumsdiskussion) diskutiert werden darf. Nach der Aufnahme ins Programm des UPCOMING FILM MAKERS darf ein Film nicht mehr zurückgezogen werden. 8. EINSENDUNG DER PROJEKTIONSKOPIE Die Projektions-/Vorführkopie muss bis zum 05. September 2016 beim zuständigen Mitglied der Festivalleitung eintreffen. Die Projektions/Vorführkopie kann via WeTransfer, Dropbox oder via eigenem Server wie auch per Post auf einem Datenträger (USB-Stick) zugestellt werden. Das Festival haftet für keine Transportschäden und übernimmt keine Versandkosten. Das Festival zahlt keine Filmmiete. Folgende Formate sind zugelassen: .mov oder .mp4 Komprimierung: H.264 oder ProRes Auflösung: 1920x1080 DCPs, DVDs und Blu-rays sind nicht zugelassen. Das UPCOMING FILM MAKERS führt alle Filme in Originalsprache vor. Folgende Untertitel werden präferiert: Originalsprache Untertitel 1 Untertitel 2 Schweizerdeutsch Französisch Deutsch Deutsch Französisch Französisch Deutsch Italienisch Deutsch Französisch Englisch Deutsch Französisch andere Deutsch Französisch Bei nicht-deutschsprachigen Filmen sind Deutsche Untertitel obligatorisch! Erwünscht werden dringend eingebrannte Untertitel. 9. WETTBEWERB UND PREISE Zu vergeben sind der Luzerner Filmpreis, der UPCOMING FILM MAKERS Publikumspreis sowie verschiedene Spezialpreise. Indem die Auszeichnungen nicht im Voraus genregebunden sind, wird der Vielfalt der filmerischen Werke Rechnung getragen. Teilnehmende welche zum Zeitpunkt der Fertigstellung ihres Filmes das 20. Altersjahr noch nicht überschritten haben, sind zudem für den Luzerner Nachwuchsfilmpreis nominiert. Für den Hauptwettbewerb werden Preisgelder im Umfang von insgesamt über 10'000 CHF vergeben. 10. FACHJURY Die Festivaljury wird nach der folgenden bewährten Formel zusammengestellt: Je eine Vertreterin oder ein Vertreter des professionellen Fimschaffens, der Medienwelt und der Jungfilmszene Schweiz. Die Namen der Jurymitglieder werden einige Wochen vor dem Anlass bekannt gegeben. Die drei-köpfige Jury vergibt innerhalb des Hauptwettbewerbs folgende Preise: - Luzerner Filmpreis (Rang 1 bis 3) - Luzerner Nachwuchsfilmpreis - diverse Spezialpreise Der UPCOMING FILM MAKERS Publikumspreis wird von den Zuschauern vergeben. Die Jury- und Publikumsentscheide werden im Rahmen der Preisverleihung am 24. September 2016 im Bourbaki Kino in Luzern bekannt gegeben. 11. ARCHIV 14. WEITERE BESTIMMUNGEN Das UPCOMING FILM MAKERS archiviert alle Sichtungskopien der selektionierten Filme eines Festivaljahrgangs. Das Festival verfügt über keinerlei weitere Vorführrechte. Das archivierte Material wird für keine weiteren kommerziellen Zwecke verwendet. Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars bzw. mit der Einreichung über Reelport bestätigt die einreichende Person, das Festivalreglement gelesen und akzeptiert zu haben. Für die Anwendung des Reglements ist die Festivalleitung des UPCOMING FILM MAKERS zuständig. In Zweifelsfällen entscheidet das „UPCOMING FILM MAKERS“. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 12. FESTIVALWERBUNG Das UPCOMING FILM MAKERS hat das Recht, die zur Verfügung gestellten Filmangaben im Festivalkatalog, auf der Festival-Webseite (OnlineKatalog) sowie in weiteren Produktionsmitteln (Programmhefte, Facebook etc.) zu publizieren. Das zur Verfügung gestellte Bild- und Promotionsmaterial (Filmstills, Trailer, Filmausschnitte etc.) darf vom UPCOMING FILM MAKERS im Festivalkatalog, auf der Webseite und auf Facebook publiziert sowie Dritten für besondere Zwecke (z.B. Medien) im Rahmen der Festivalkommunikation zur Verfügung gestellt werden. Das UPCOMING FILM MAKERS ist bedacht im Interesse des Filmemachers und Rechteinhabers zu handeln und leitet insbesondere Medienanfragen direkt an die Filmemacher und Rechteinhaber weiter. 13. RECHTE Mit dem Einsenden eines Films wird bestätigt, dass mit dessen Vorführung keinerlei Urheberrechte verletzt werden. Das Schweizer Jungfilmfestival Luzern – UPCOMING FILM MAKERS übernimmt keine Haftung für allfällige Verletzungen von Copyrights! Aus technischen Gründen werden eingereichte Filme (und Untertitel) auf andere Datenträger kopiert. Das verantwortliche OK des Schweizer Jungfilmfestival Luzern – UPCOMING FILM MAKERS verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Filmen sowie deren Kopien ausschliesslich für den Filmanlass zu verwenden. Luzern, Januar 2016 UPCOMING FILM MAKERS Postfach 4245 6002 Luzern [email protected] www.upcoming-filmmakers.ch Zuständig für die Filmemacher-Betreuung Shannon [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc