Das Reglement ist hier als PDF verfügbar.

UPCOMING FILM MAKERS 2016
13. Schweizer Jungfilmfestival Luzern
23. – 24. September 2016
Bourbaki Kinos Luzern
Reglement
1. VERANSTALTER UND FESTIVAL
4. VISIONIERUNGS-/SICHTUNGSKOPIE
Der Verein Jungfilm ist Träger des Schweizer
Jungfilmfestival Luzern – UPCOMING FILM MAKERS
und für dessen Organisation und Durchführung
verantwortlich.
bei Anmeldung via Reelport wird uns die
Visionierungs-/Sichtungskopie für die Vorauswahl
automatisch zugänglich gemacht.
bei Anmeldung via Online-Formular auf unserer
Webseite muss die Visionierungs-/Sichtungskopie
uns via WeTransfer, Dropbox oder via eigenem
Server an: [email protected] unmittelbar nach Anmeldung
zugestellt werden. Die Visionierungs/Sichtungskopie sollte als .mp4 oder .mov Datei
(H.264 oder ProRes) uns zugestellt werden. Bitte
keine allzu grossen Files.
2. ZULASSUNGSKRITERIEN
Um am Hauptwettbewerb des UPCOMING FILM
MAKERS teilzunehmen müssen folgende
Bedingungen erfüllt sein:
• Die Teilnehmenden dürfen bei der Fertigstellung
des Films nicht älter als 30 Jahre sein
• Die Filmlänge darf 20 Minuten nicht
überschreiten
• Die eingereichten Filme müssen nach dem 01.
Januar 2015 fertiggestellt worden sein
• Die eingereichten Filme müssen in der Schweiz
produziert worden sein oder falls diese im
Ausland produziert mindestens in einer der
leitenden Funktionen (Regie, Drehbuch, Kamera)
mit Schweizern besetzt sein
3. FILMANMELDUNG
Filme die die Zulassungskriterien erfüllen, können
via Reelport oder via Online-Anmeldung über
unsere Webseite angemeldet und eingereicht
werden.
Es werden in der Regel keine schriftlichen
Anmeldungen via Post entgegengenommen.
Einsendeschluss ist der 31. Juli 2016.
5. AUSWAHLVERFAHREN
Die eingereichten Filme werden von der
Auswahlkommission des UPCOMING FILM MAKERS
selektioniert. Die Auswahlkommission setzt sich aus
Mitgliedern der Festivalleitung zusammen. Es
können weitere Expertinnen und Experten
miteinbezogen werden. Selektioniert wird nach dem
Konsensprinzip. Der Selektionsentscheid ist
endgültig. Es wird keine Korrespondenz geführt.
6. BENACHRICHTIGUNG UND EINLADUNG
Zu- und Absagen werden im Zeitraum vom 15. bis
21. August 2016 via E-Mail versendet. Bitte
berücksichtigt, dass keine schriftliche
Korrespondenz via Post erfolgt.
7. PROGRAMMATION
Für die Programmation der selektionierten Filme ist
die Festivalleitung des UPCOMING FILM MAKERS
zuständig. Die einreichende Person erklärt sich
zudem einverstanden, dass der Film auch im
Rahmen von Gesprächsrunden (beispielsweise in
der Podiumsdiskussion) diskutiert werden darf.
Nach der Aufnahme ins Programm des UPCOMING
FILM MAKERS darf ein Film nicht mehr
zurückgezogen werden.
8. EINSENDUNG DER PROJEKTIONSKOPIE
Die Projektions-/Vorführkopie muss bis zum 05.
September 2016 beim zuständigen Mitglied der
Festivalleitung eintreffen. Die Projektions/Vorführkopie kann via WeTransfer, Dropbox oder
via eigenem Server wie auch per Post auf einem
Datenträger (USB-Stick) zugestellt werden. Das
Festival haftet für keine Transportschäden und
übernimmt keine Versandkosten. Das Festival zahlt
keine Filmmiete.
Folgende Formate sind zugelassen: .mov oder .mp4
Komprimierung: H.264 oder ProRes
Auflösung: 1920x1080
DCPs, DVDs und Blu-rays sind nicht zugelassen.
Das UPCOMING FILM MAKERS führt alle Filme in
Originalsprache vor.
Folgende Untertitel werden präferiert:
Originalsprache
Untertitel 1
Untertitel 2
Schweizerdeutsch
Französisch
Deutsch
Deutsch
Französisch
Französisch
Deutsch
Italienisch
Deutsch
Französisch
Englisch
Deutsch
Französisch
andere
Deutsch
Französisch
Bei nicht-deutschsprachigen Filmen sind Deutsche
Untertitel obligatorisch!
Erwünscht werden dringend eingebrannte
Untertitel.
9. WETTBEWERB UND PREISE
Zu vergeben sind der Luzerner Filmpreis, der
UPCOMING FILM MAKERS Publikumspreis sowie
verschiedene Spezialpreise.
Indem die Auszeichnungen nicht im Voraus genregebunden sind, wird der Vielfalt der filmerischen
Werke Rechnung getragen.
Teilnehmende welche zum Zeitpunkt der
Fertigstellung ihres Filmes das 20. Altersjahr noch
nicht überschritten haben, sind zudem für den
Luzerner Nachwuchsfilmpreis nominiert.
Für den Hauptwettbewerb werden Preisgelder im
Umfang von insgesamt über 10'000 CHF vergeben.
10. FACHJURY
Die Festivaljury wird nach der folgenden bewährten
Formel zusammengestellt: Je eine Vertreterin oder
ein Vertreter des professionellen Fimschaffens, der
Medienwelt und der Jungfilmszene Schweiz.
Die Namen der Jurymitglieder werden einige
Wochen vor dem Anlass bekannt gegeben.
Die drei-köpfige Jury vergibt innerhalb des
Hauptwettbewerbs folgende Preise:
- Luzerner Filmpreis (Rang 1 bis 3)
- Luzerner Nachwuchsfilmpreis
- diverse Spezialpreise
Der UPCOMING FILM MAKERS Publikumspreis wird
von den Zuschauern vergeben.
Die Jury- und Publikumsentscheide werden im
Rahmen der Preisverleihung am 24. September 2016
im Bourbaki Kino in Luzern bekannt gegeben.
11. ARCHIV
14. WEITERE BESTIMMUNGEN
Das UPCOMING FILM MAKERS archiviert alle
Sichtungskopien der selektionierten Filme eines
Festivaljahrgangs. Das Festival verfügt über
keinerlei weitere Vorführrechte. Das archivierte
Material wird für keine weiteren kommerziellen
Zwecke verwendet.
Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars bzw.
mit der Einreichung über Reelport bestätigt die
einreichende Person, das Festivalreglement gelesen
und akzeptiert zu haben. Für die Anwendung des
Reglements ist die Festivalleitung des UPCOMING
FILM MAKERS zuständig. In Zweifelsfällen
entscheidet das „UPCOMING FILM MAKERS“. Der
Rechtsweg ist ausgeschlossen.
12. FESTIVALWERBUNG
Das UPCOMING FILM MAKERS hat das Recht, die zur
Verfügung gestellten Filmangaben im
Festivalkatalog, auf der Festival-Webseite (OnlineKatalog) sowie in weiteren Produktionsmitteln
(Programmhefte, Facebook etc.) zu publizieren. Das
zur Verfügung gestellte Bild- und
Promotionsmaterial (Filmstills, Trailer,
Filmausschnitte etc.) darf vom UPCOMING FILM
MAKERS im Festivalkatalog, auf der Webseite und
auf Facebook publiziert sowie Dritten für besondere
Zwecke (z.B. Medien) im Rahmen der
Festivalkommunikation zur Verfügung gestellt
werden. Das UPCOMING FILM MAKERS ist bedacht
im Interesse des Filmemachers und Rechteinhabers
zu handeln und leitet insbesondere Medienanfragen
direkt an die Filmemacher und Rechteinhaber
weiter.
13. RECHTE
Mit dem Einsenden eines Films wird bestätigt, dass
mit dessen Vorführung keinerlei Urheberrechte
verletzt werden. Das Schweizer Jungfilmfestival
Luzern – UPCOMING FILM MAKERS übernimmt keine
Haftung für allfällige Verletzungen von Copyrights!
Aus technischen Gründen werden eingereichte
Filme (und Untertitel) auf andere Datenträger
kopiert. Das verantwortliche OK des Schweizer
Jungfilmfestival Luzern – UPCOMING FILM MAKERS
verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten
Filmen sowie deren Kopien ausschliesslich für den
Filmanlass zu verwenden.
Luzern, Januar 2016
UPCOMING FILM MAKERS
Postfach 4245
6002 Luzern
[email protected]
www.upcoming-filmmakers.ch
Zuständig für die Filmemacher-Betreuung
Shannon
[email protected]