Flüchtlingskrise: Kommission rekapituliert Maßnahmen

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Flüchtlingskrise: Kommission rekapituliert Maßnahmen des Jahres 2015 und
legt Prioritäten für 2016 fest
Brüssel, 13. Januar 2016
Flüchtlingskrise: Kommission rekapituliert Maßnahmen des Jahres 2015 und legt Prioritäten
für 2016 fest
Das Kollegium der Kommissare hat heute auf seiner wöchentlichen Sitzung über die Flüchtlingskrise
gesprochen und bei dieser Gelegenheit die im Jahr 2015 ergriffenen Maßnahmen und Initiativen, die im
Frühjahr 2016 vorgelegt werden sollen, rekapituliert. Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Personen,
die internationalen Schutz in Europa suchen, in noch nie da gewesenem Umfang angestiegen und hat
damit das Gemeinsame Europäische Asylsystem und den Schengenraum auf das Äußerste belastet. Die
Europäische Kommission ergriff rasch Maßnahmen, um auf die Krise zu reagieren, und bemüht sich in
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Partnern aus Drittländern nun um die Steuerung des
Zustroms von Menschen, den Schutz der europäischen Außengrenzen und die Bekämpfung der
Ursachen dieses Migrationsdrucks. 2016 wird erneut ein wichtiges Jahr, das Fortschritte in Richtung
eines Asylsystems, das auf Solidarität und einer gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten aufbaut,
bringen soll.
Der Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, erklärte dazu: „Wir
können diese Krise nur gemeinsam meistern. Wir brauchen im Jahr 2016 – schon in den nächsten
Wochen und Monaten – eindeutige, greifbare Ergebnisse, damit wir die Kontrolle über die irregulären
Flüchtlingsströme und über unsere Grenzen zurückerlangen. Dies werden wir nur schaffen, wenn die
gesamte EU ihre Bemühungen verstärkt. Die Vorschläge, die die Kommission auf den Tisch gelegt hat,
müssen verabschiedet und die im Jahr 2015 vereinbarten Konzepte vollständig umgesetzt werden. Wir
müssen dafür sorgen, dass die Hotspots voll funktionsfähig sind, dass ankommende Personen
ordnungsgemäß registriert und ihre Fingerabdrücke genommen werden und dass wir auch die
Sekundärmigration in den Griff bekommen. Wir brauchen funktionierende Systeme für die
Umverteilung und die Rückführung von Personen, die kein Bleiberecht haben. Zudem sollten wir die
Zusammenarbeit mit Drittländern intensivieren, um die Migrationsursachen zu bekämpfen, den
Zustrom einzudämmen und Rückführung und Rückübernahme zu verbessern. Der Schengenraum muss
im Jahr 2016 wieder normal funktionieren, und wir müssen deshalb vermeiden, dass in den
Mitgliedstaaten das Gefühl entsteht, dass Kontrollen an den Binnengrenzen eingeführt oder verlängert
werden müssen. Die Kommission wird alles tun, was hierfür erforderlich ist. Wir werden den Blick nach
vorne richten und mutig voranschreiten, um sicherzustellen, dass unser Asylsystem zukunftssicher ist
und Migrationsströme nachhaltig gesteuert werden.“
EU-Kommissar Avramopoulos fügte dem hinzu: „ Wir befinden uns im Jahr 2016 am Scheideweg. Die
Entscheidungen und Maßnahmen, die wir gemeinsam treffen, werden die Zukunft unserer Union
definieren, denn was hier auf dem Spiel steht, ist genau das, was uns als Union ausmacht. Wir
brauchen dringend Fortschritte bei den Hotspots, bei der Umverteilung und Rückführung, beim
europäischen System von Grenzschutzbeamten und bei der Normalisierung des Schengenraums.
Gleichzeitig müssen wir entschlossen und vorausschauend handeln. Deshalb ist die Kommission bereits
jetzt intensiv mit der Überarbeitung des Dublin-Systems, der Schaffung eines dauerhaften Systems für
die Neuansiedlung und mit einem umfassenden Maßnahmenpaket für die legale Migration und
Integration befasst. Wir dürfen das große Ganze nicht aus den Augen verlieren.“
Die wichtigsten Maßnahmen 2015
Die Europäische Migrationsagenda
Die Juncker-Kommission hat vor ihrem Amtsantritt im November 2014 die Migration als eine ihrer zehn
politischen Prioritäten genannt und ist im Jahr 2015 unverzüglich tätig geworden, um die dringendsten
Herausforderungen anzugehen und Menschenleben auf See zu retten. Gleichzeitig wurde eine
umfassende Strategie zur besseren Steuerung aller Aspekte der Migration vorgelegt.
Am 13. Mai stellte die Kommission in Reaktion auf die Krise eine Europäische Migrationsagenda vor.
Zwei Wochen später, am 27. Mai, präsentierte sie das erste Maßnahmenpaket zur Umsetzung der
Agenda mit Vorschlägen für eine Umverteilung von 40 000 Personen aus Griechenland und Italien, die
Neuansiedlung von 20 000 Personen aus Drittländern, einen EU-Aktionsplan gegen die Schleusung von
Migranten und eine Verdreifachung der Haushaltsmittel und der Ausrüstung für Such- und
Rettungseinsätze auf See. Ferner wurden Leitlinien für die Abnahme von Fingerabdrücken erstellt, um
den Mitgliedstaaten bei der Registrierung von Migranten zu helfen.
Am 9. September stellte die Europäische Kommission ein zweites Maßnahmenpaket vor. Dieses enthielt
Vorschläge für die Umverteilung von weiteren 120 000 Asylbewerbern aus Mitgliedstaaten, die sich
unter besonderem Druck befinden, einen dauerhaften Umverteilungsmechanismus für
Krisensituationen, eine europäische Liste sicherer Herkunftsländer, einen Aktionsplan und ein
Handbuch zum Thema Rückkehr/Rückführung und einen Vorschlag für die Einrichtung eines
Treuhandfonds für Afrika mit einer Mittelausstattung in Höhe von insgesamt 1,8 Mrd. EUR. Im
September begann mit Unterstützung der Kommission und der Agenturen FRONTEX und EASO die
Einrichtung von Hotspots in Italien und Griechenland und im Oktober erfolgten die ersten
Umverteilungen. Dennoch bleibt noch viel zu tun, um die vereinbarten Ziele zu erreichen.
Haushaltsmaßnahmen
Im Hinblick auf die finanzielle Unterstützung hat die Kommission bereits Vorschläge zur Berichtigung
der Haushaltspläne 2015 und 2016 vorgelegt und darin eine Aufstockung der Mittel zur Bewältigung
der Flüchtlingskrise um 1,7 Mrd. EUR vorgesehen. Damit wird die Kommission in den Jahren 2015 und
2016 beinahe 10 Mrd. EUR für die Bewältigung der Flüchtlingskrise aufwenden. Das Europäische
Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat haben in einem beschleunigten Verfahren den
Berichtigungshaushaltsplan der Kommission genehmigt. Mitgliedstaaten haben nationale Beiträge zum
EU-Haushalt für den UNHCR, das Welternährungsprogramm und andere einschlägige Organisationen
(500 Mio. EUR), den regionalen EU-Treuhandfonds für Syrien (500 Mio. EUR) und den NothilfeTreuhandfonds für Afrika (1,8 Mrd. EUR) zugesagt.
Steuerung der Migrationsströme
Im Bemühen um eine bessere Steuerung der Migrationsströme und eine Eindämmung der Zahl der
Neuankömmlinge in Europa hat die Kommission mehrere Maßnahmen mit Partnern aus Drittländern
ergriffen.
Als die Lage auf der Westbalkanroute kritisch wurde, hat Kommissionspräsident Juncker am
25. Oktober ein Treffen der Staats- und Regierungschefs der Länder entlang dieser Route anberaumt.
Bei dieser Gelegenheit wurde ein 17-Punkte-Aktionsplan vereinbart; zudem halten die Kommission und
die teilnehmenden Mitgliedstaaten wöchentliche Videokonferenzen ab, um wirksame Folgemaßnahmen
zu gewährleisten (bisher elf Videokonferenzen).
Am 15. Oktober gelang eine Einigung über einen gemeinsamen Aktionsplan mit der Türkei, der am
29. November auf dem EU-Türkei-Gipfel in Kraft gesetzt wurde. Der Aktionsplan ist Teil einer
umfassenden Agenda für Zusammenarbeit, die auf gemeinsame Verantwortung, gegenseitige
Verpflichtungen und konkrete Ergebnisse ausgerichtet ist. Am 24. November hat die Kommission eine
Flüchtlingsfazilität für die Türkei vorgeschlagen, um den Gesamtbeitrag der EU in Höhe von 3 Mrd. EUR
zur Unterstützung von Syrern unter vorübergehendem Schutz und von Aufnahmegemeinschaften in der
Türkei zu koordinieren. Am 15. Dezember hat die Kommission eine freiwillige Regelung vorgeschlagen,
die die Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus der Türkei aus humanitären Gründen vorsieht.
Am 12. November kamen auf dem Migrationsgipfel in La Valetta Staats- und Regierungschefs aus der
EU und Afrika mit dem Ziel zusammen, die Zusammenarbeit zu stärken und die Ursachen der Krise an
der Wurzel zu bekämpfen. Dort wurde eine Liste konkreter Maßnahmen erstellt, die bis Ende 2016
umgesetzt werden. Auf der gleichen Sitzung wurde der EU-Treuhandfonds für Afrika offiziell ins Leben
gerufen und mit EU-Mitteln in Höhe von insgesamt 1,8 Mrd. EUR ausgestattet.
Grenzmanagement
Am 15. Dezember legte die Kommission das Paket „ Außengrenzen“ vor, das umfassende Maßnahmen
zur Sicherung der Außengrenzen der EU, für ein wirksameres Migrationsmanagement und zum Schutz
des freien Personenverkehrs im Schengenraum vorsieht. Die Kommission hat die Einrichtung einer
Europäischen Grenz- und Küstenwache vorgeschlagen, um das Mandat von Frontex zu stärken. Das
Paket enthält auch Vorschläge für ein europäisches Reisedokument für die Rückführung von illegal
aufhältigen Drittstaatsangehörigen und für die freiwillige Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus der Türkei
aus humanitären Gründen.
Vorgehen im Jahr 2016
2016 wird im Zeichen eindeutiger, greifbarer Ergebnisse und der Umsetzung der vereinbarten
Maßnahmen stehen; gleichzeitig muss weiter an der Gestaltung unserer künftigen Politik gearbeitet
werden, unter anderem durch eine möglichst rasche Annahme der von der Kommission angekündigten
Vorschläge. Hier ist ein gemeinsames europäisches Vorgehen gefragt.
Die Europäische Union muss ihre Bemühungen aus dem Jahr 2016 in folgenden Bereichen verstärken:
- Umverteilung: Von den 160 000 Personen, deren Umverteilung der Rat im September beschlossen
hatte, wurden 272 tatsächlich umverteilt. Um Fortschritte zu erzielen, müssen sowohl die
Mitgliedstaaten an den Außengrenzen als auch die Mitgliedstaaten, in die hilfsbedürftige Personen
umverteilt werden sollen, die beiden Umverteilungsbeschlüsse umgehend umsetzen, mitteilen, wo
Plätze für die Umverteilung unmittelbar zur Verfügung stehen, und die Anzahl dieser Plätze
erhöhen.
- Neuansiedlung: Ausgehend von den Informationen der Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten
sollten 2015 der Regelung zufolge 5331 Personen neu angesiedelt werden. Ende letzten Jahres hat
die Kommission die Bestätigung erhalten, dass lediglich 779 Personen tatsächlich neu angesiedelt
wurden. Bis Ende 2017 sollen insgesamt 22 504 Menschen neu angesiedelt werden.
- Hotspots: Von fünf Hotspots in Griechenland ist nur einer voll operationell (Lesbos). Von den sechs
Hotspots in Italien sind bisher zwei operationell (Lampedusa und Trapani). Ohne voll operationelle
Hotspots kann die Umverteilung nicht funktionieren.
- Rückführung: Europa muss die Rückführungsquote bei Personen, die kein Aufenthaltsrecht in
Europa haben und deshalb in ihr Herkunftsland rückgeführt werden müssen, erhöhen. Dies
erfordert eine Umsetzung des Aktionsplans für die Rückführung und Fortschritte bei den
Rückübernahmeabkommen und -verhandlungen.
- Schengen: Die Priorität für 2016 sollte die Rückkehr zu einem normal funktionierenden
Schengenraum sein, um zu vermeiden, dass Mitgliedstaaten Ausnahmekontrollen an den
Binnengrenzen einführen oder verlängern müssen.
- Das Parlament und der Rat müssen die Verhandlungen über den Europäischen Grenz- und
Küstenschutz im Einklang mit der Verpflichtung des Europäischen Rates vom Dezember zügig zum
Abschluss bringen.
Das Kollegium hat auch darüber gesprochen, welche neuen Initiativen angesichts der derzeitigen Krise
erforderlich sind. Die Ereignisse des vergangenen Jahres haben gezeigt, dass das Dublin-System in
seiner gegenwärtigen Form nicht zukunftsfähig ist. Wie im September letzten Jahres angekündigt, wird
die Kommission im Rahmen ihrer Arbeiten für ein einheitliches Asylsystem bis März eine Reform des
Dublin-Systems vorschlagen. Um die zunehmende Abhängigkeit von irregulären Routen zu verringern,
bereitet die Kommission auch ein Paket von Maßnahmen für die legale Zuwanderung, einschließlich
einer Reform der „Blue Card-Richtlinie“, vor. Ferner werden Maßnahmen für die Integration
vorgeschlagen.
Bis Ende 2016 wird die Kommission ein weiteres Maßnahmenpaket zur Schleusung von Migranten
vorlegen. Die Empfehlung der Kommission für eine Regelung betreffend die Türkei über die
Aufnahme aus humanitären Gründen sollte durch Maßnahmen vor Ort und einen stärker
strukturierten Rahmen für die Neuansiedlung ergänzt werden. Im März wird die Kommission einen
Vorschlag unterbreiten, der für die künftige Vorgehensweise ein gemeinsames europäisches Konzept
sicherstellen soll.
Bei der externen Dimension sollte der Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit mit Drittländern zur
Bekämpfung der tieferen Ursachen und insbesondere zur Eindämmung irregulärer Migrationsströme
nach Europa sowie auf der Rückführung von Personen ohne Anspruch auf internationalen Schutz
liegen. Partnerschaften und die Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunfts-, Transit- und Zielländern
werden – z. B. im Rahmen des Khartum- und des Rabat-Prozesses, des Afrika-EU-Dialogs über
Migration und Mobilität, des Budapest-Prozess und des Prag-Prozesses – ein zentrales Thema bleiben.
Der zukünftige Finanzbedarf wird im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen
Finanzrahmens bewertet.
Weitere Informationen
Die Europäische Migrationsagenda
Erstes Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda
Zweites Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda
Drittes Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda (GrenzmanagementPaket)
Europäische Migrationsagenda – Pressematerial
Europäische Migrationsagenda – Legislative Dokumente
Einigung über den EU-Haushalt 2016: wirksamere Reaktion auf die Flüchtlingskrise unter Einsatz von
Gesamtmitteln in Höhe von fast 10 Mrd. EUR in den Jahren 2015 und 2016
Konferenz zur Westbalkan-Migrationsroute
Aktueller Stand: Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise
FACTSHEET: Eine europäische Agenda für Migration – Stand: Januar 2016
Bewältigung der Flüchtlingskrise – Sachstand und künftige Maßnahmen
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