Thema Untertitel Anlass, Datum Vortragende/r

Erfahrungen mit der Wertstofftonne
- Überblick und Bilanz 27. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum
29. April 2015
Agnes Bünemann
Dr.-Ing. Stephan Löhle
Stand der gemeinsamen Wertstofferfassung
Übersicht Wertstofftonnengebiete:
Die gemeinsame haushaltsnahe Erfassung von
LVP und StNVP ist in
•
•
27 Vertragsgebieten flächendeckend und
ca. 12 Vertragsgebieten anteilig eingeführt.
Derzeit (Stand 04/2015) sind ca. 12,45 Mio.
Einwohner effektiv an eine gemeinsame
Wertstofferfassung angeschlossen.
flächendeckend eingeführte gemeinsame
Erfassung von LVP und StNVP
Sondersammelgebiete bzw. gemeinsame
Erfassung LVP und StNVP vor 1993
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Organisationsformen und Erfassung örE-Anteil
Gemeinsame haushaltsnahe Erfassung LVP und StNVP (plus ggf. Sonstige)
Organisationsform
Erfassung örE-Anteil (Nichtverpackungen)
„Miterfassung"
im dualen System im Auftrag des örE
Erfassungsdienstleister im Auftrag des Dualen
Systems
geteilte Organisation
(z.B. Flächenteilung)
örE
geteilte Organisation
(z.B. gegenseitige Mitbenutzung;
„Kombitonne“)
Erfassungsdienstleister im Auftrag des Dualen
Systems
historisch bedingte „Mitbenutzung“
(vor 1993)
örE
Außerdem ist eine gemeinsame Erfassung in zahlreichen Gebieten als Pilotprojekt anteilig, d.h.
in ausgewählten Gebieten, umgesetzt.
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Kosten- und Mengenzuweisung, Nachweisführung
Gemeinsame haushaltsnahe Erfassung LVP und StNVP (plus ggf. Sonstige)
Kostenzuweisung
des örE-Anteils
Mengenzuweisung
des örE-Anteils
Entweder
 Analyse des
Sammelgemisches mit
Festlegung einer
Verteilung
 Abstimmung und
Festlegung ohne
Analyse
 (Gebiets-)Teilung bei Erfassung
oder
 Teilung vor Sortierung oder
 kommunale Vorsortierung oder
Nachweisführung
nach VerpackV
 für LVP obligatorisch:
Quotenvorgaben und
Mengenstromnachweis der
gesamten Entsorgungskette
von Erfassung bis zum
Letztempfänger
 rechnerische Aufteilung nach
Sortierung
 für StNVP:
keine Quotenvorgaben und
örE ist nicht zur
örE schreibt örE-Anteil
Nachweisführung nach
überwiegend zur Sortierung und
VerpackV verpflichtet
Verwertung aus
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Organisationsform und Mengenzuweisung
in ausgewählten Gebieten mit flächendeckender, haushaltnaher gemeinsamer Erfassung
von LVP und StNVP.
Name
Organisationsform
Mengenzuweisung des örE-Anteils
Hamburg
Miterfassung
Teilung vor Sortierung
LK Aurich
Miterfassung
Teilung vor Sortierung
Rhein-Sieg-Kreis
Kombitonne /
Flächendeckung
additive Flächendeckung  Teilung bei Erfassung
St. Dortmund
Kombitonne
kommunale Vorsortierung
LK Unna
Kombitonne
Teilung vor Sortierung
St. Bochum
Kombitonne
Teilung vor Sortierung
St. Duisburg
Kombitonne
Teilung vor Sortierung
Ostthüringen
Kombitonne
rechnerische Aufteilung sortierter Mengen nach
individuellen Vereinbarungen
St. Leipzig
Miterfassung
rechnerische Aufteilung sortierter Mengen
Berlin
Kombitonne /
Flächendeckung
additive Flächendeckung  Teilung bei Erfassung
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Beobachtungen und Erkenntnisse (I)
1. Etwa jeder 7. Einwohner Deutschlands ist an eine gemeinsame, haushaltsnahe Erfassung
angeschlossen.
2. Auch ohne zusätzliche Regelungen ist die Einführung einer gemeinsamen
Wertstofferfassung auf der Grundlage der bestehenden Verpackungsverordnung möglich.
3. Das Zusammenspiel zwischen dualen Systemen und Kommunen in den Modellgebieten ist
konstruktiv.
4. Es gibt diverse praktische Umsetzungen (einheitliche Wertstofferfassung „nur“ auf Ebene der
Sammelfraktionen)
5. Die Entscheidung, welches Modell für eine gemeinsame Erfassung von LVP und StNVP
gewählt wird, hängt u.a. von folgenden Rahmenbedingungen ab:
•
•
•
Verfügt der örE über eigene Infrastruktur für die Erfassung?
Wer hält den Erfassungsvertrag?
Verfügt der örE über eigene Kapazitäten zur Sortierung des Sammelgemisches?
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Spezifische Sammelmenge [kg/(E*a)] bis 2014
in den Gebieten mit flächendeckender , haushaltsnaher gemeinsamer Erfassung LVP und StNVP
Name
Beginn*
Sammelfraktionen
Stadt Leipzig
seit 01/2004
LVP + StNVP + EAG
Landkreis Aurich
seit 01/2010
LVP + StNVP
Stadt Dortmund
seit 01/2011
LVP + StNVP + EAG
Stadt Bochum
seit 01/2011
LVP + StNVP
AWV Ostthüringen
seit 01/2011
LVP + StNVP
Stadt Hamburg (2 VG**)
seit 05/2011
LVP + StNVP
Rhein-Sieg-Kreis
seit 01/2012
LVP + StNVP
Landkreis Unna
seit 07/2012
LVP + StNVP
Stadt Duisburg
seit 07/2012
LVP + StNVP
Stadt Berlin (4 VG)
seit 01/2013
LVP + StNVP
Landkreis Nienburg
seit 04/2013
LVP + StNVP
Stadt Köln
Stadt Darmstadt
seit 01/2014,
zuvor anteilig
seit 01/2014,
zuvor anteilig
LVP + StNVP
LVP + StNVP
Stadt Braunschweig
seit 01/2014
LVP + StNVP
Stadt Bielefeld
seit 01/2014
LVP + StNVP
Stadt Norderstedt
seit 01/2014
LVP + StNVP
2010
[kg/E]
40,7
49,8
27,6
29,9
29,1
15,5
26,5
36,0
25,2
21,8
29,2
20,8
21,7
17,4
20,5
35,0
*Beginn der flächendeckenden gemeinsamen Erfassung von LVP und StNVP
2011
[kg/E]
41,5
51,2
30,1
32,9
31,9
16,5
27,0
37,3
25,9
22,9
30,4
21,2
22,1
18,6
21,3
35,9
2012
[kg/E]
41,1
50,5
30,4
33,6
32,7
17,8
35,6
41,5
26,8
22,7
31,1
22,0
21,6
19,3
20,9
33,3
2013
[kg/E]
41,9
51,3
31,2
33,1
33,5
18,4
38,2
47,4
27,9
24,8
34,6
22,5
23,3
19,4
20,9
32,4
2014
[kg/E]
43,8
52,4
32,7
34,0
34,8
19,1
41,0
52,6
29,0
25,3
34,9
24,3
25,5
29,7
=
31,9 Umstellung
34,3 Erfassungs-
** VG = Vertragsgebiete
behältnis
Anmerkung: In der Tabelle nicht aufgeführt sind die Sondersammelgebiete Rhein-Neckar-Kreis, LK Karlsruhe und St. Karlsruhe sowie Gebiete in den bereits vor 1993 eine
gemeinsame Erfassung erfolgt (LK Miltenberg) sowie Modellgebiete, die im Verlauf oder nach 2014 begonnen wurden.
ganzjährig
ab 2. Jahreshälfte bzw. nur in ausgewählten Gebieten umgesetzt
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Zusammensetzung der Sammelmengen
in ausgewählten Gebieten mit flächendeckender, haushaltnaher gemeinsamer Erfassung
von LVP und StNVP.
Anteil INPUT
Fraktion
Ländliches
Gebiet
(2011)
Ländliches
Gebiet
(2012)
Städtisches
Gebiet
(2012)
Städtisches
Gebiet
(2013)
Städtisches
Unbekanntes
Gebiet
Gebiet
(2013)
Berlin
LVP*
60,86%
64,90%
59,71%
54,40%
59,38%
50,97%
48,80%
StNVP
14,71%
15,40%
16,40%
10,89%
13,00%
25,27%
24,70%
Summe Wertstoffe
75,57%
80,30%
76,11%
65,29%
72,38%
76,24%
73,50%
Sonstige**
24,43%
19,70%
23,89%
34,71%
27,62%
23,76%
26,50%
* LVP inkl. PPK-Verpackungen
** „Sonstige“ beinhaltet u.a. die Stoffgruppen PPK (ohne Verpackungen), Glas, EAG und Reste (darunter auch „nicht stoffgleiche Nichtverpackungen“ wie z.B. Holz)
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Quantität und Qualität des Sammelgemisches
Zusammensetzung Referenzmodell a)
(nur LVP-Erfassung,
2009)
Zusammensetzung
der LVP nach Referenzmodell
Zusammensetzung
der Wertstofftonne
in Modellgebieten
Zusammensetzung
Wertstofftonne
(in Modellgebieten, 2013)
Sonstige**
25,5%
Sonstige**
22,7%
ca. 34,8 kg/E*a
ca. +7 kg/E*a
ca. 27,8 kg/E*a
StNVP
12,2%
LVP*
65,1%
StNVP
17,5%
* LVP inkl. PPK-Verpackungen
** „Sonstige“ beinhaltet u.a. die Stoffgruppen PPK (ohne Verpackungen), Glas, EAG und Reste (darunter auch „nicht stoffgleiche Nichtverpackungen“ wie z.B. Holz)
a) UBA 2011 „Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung – Teilvorhaben 1: Bestimmung der Idealzusammensetzung der Wertstofftonne“
LVP*
57,0%
9
Quantität und Qualität des Sammelgemisches
18,1 kg/E*a
ca. +1,7 kg/E*a
StNVP
3,4 kg/E*a
ca. +2,7 kg/E*a
6,1 kg/E*a ca. +79%
Sonstige**
6,3 kg/E*a
ca. +2,6 kg/E*a
8,9 kg/E*a ca. +41%
LVP*
19,8 kg/E*a
* LVP inkl. PPK-Verpackungen
** „Sonstige“ beinhaltet u.a. die Stoffgruppen PPK (ohne Verpackungen), Glas, EAG und Reste (darunter auch „nicht stoffgleiche Nichtverpackungen“ wie z.B. Holz)
ca. +9%
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Beobachtungen und Erkenntnisse (II)
1. Mit Einführung einer gemeinsamen haushaltsnahen Wertstofferfassung
steigt die absolute und spezifische Sammelmenge.
2. Besonders bei Umstellung des Behältersystems (z. B. Sack auf Tonne)
oder Umstellung von Bring- auf Holsystem sind sprunghafte
Mengenanstiege zu verzeichnen.
3. Die Untersuchungsergebnisse der Modellgebiete liegen im Bereich der
Erwartungen im Planspiel (aus 2011).
4. In den Modellgebieten hat sich die gemeinsame Erfassung von LVP und
StNVP (aus Eisen und Nicht-Eisen-Metallen sowie Kunststoffen) bewährt;
weitere Wertstoffe (z. B. Elektroaltgeräte) werden nur noch in
Ausnahmefällen miterfasst.
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Transparenz der Mengenströme
Für den Mengenstrom LVP wird jede Mengenbewegung von der Erfassung
bis zum Letztempfänger wiegescheinscharf dokumentiert und in einem
Mengenstromnachweis abgebildet. An diese Systematik sind folgende
Anforderungen gestellt:
• Einheitliche Bezeichnungen für Gebiete, Mengen, Anlagen und Fraktionen.
• Alle Systembetreiber und alle beteiligten Entsorger (Erfasser,
Umschlaganlagen, Sortieranlagen, Aufbereiter, Verwerter) nutzen für die
Buchung identische Schnittstellen (wme.fact – Softwarelösung) mit
einheitlichen Buchungsregeln.
• Für alle Verwertungsanlagen, die mit Kunststoffen, Flüssigkeitsverbunden
oder sonstigen PPK-Verbunden beliefert werden, müssen Zertifikate über
die technische Eignung vorgelegt werden.
Kommunen bzw. örE sind in diese Systematik nur dann eingebunden, wenn
sie sich vertraglich dazu bereit erklärt haben. Für eine gesamthafte und
bundesweite Plausibilisierung der Mengenbewegungen wäre dies notwendig.
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Fazit und Ausblick
Es gibt viele Kommunen, die bereits auf freiwilliger Basis aktiv geworden
sind und ein Modell zur gemeinsamen Wertstofferfassung implementiert
haben. Das sind vor allem Kommunen, die eine eigene Infrastruktur im
Bereich Erfassung und somit grundsätzliches Interesse an einer
gemeinsamen haushaltsnahen Erfassung von LVP und StNVP haben.
Mit Verpflichtung zur Einführung einer gemeinsamen Wertstofferfassung in
Form einer einheitlichen Wertstofftonne wäre es absolut erforderlich,
definierte Rahmenbedingungen zu schaffen.
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aktuell diskutierte Modelle
Finanzierung
LVP
StNVP
Erfassung
Sortierung
Verwertung
Privatwirtschaftliches Model
(Modell 3 TV02)
Kooperationsmodell
Erfassung
Sortierung
Verwertung
Erfassung
Sortierung
Verwertung
Organisation
LVP
StNVP
Erfassung
Sortierung
Verwertung
Erfassung
Sortierung
Verwertung
Erfassung
Sortierung
Verwertung
Kompromissmodell
Erfassung
Sortierung
Verwertung
Erfassung
Sortierung
Verwertung
Kommunales Modell
Erfassung
Sortierung
Verwertung
Erfassung
Sortierung
Verwertung
Erläuterung:
Privatwirtschaftliche Verantwortung
Kommunale Verantwortung
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Ihre Ansprechpartner:
BÜRO OSNABRÜCK
Agnes Bünemann
[email protected]
cyclos GmbH
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49084 Osnabrück
Telefon: + 49 541 77080-0
Dr.-Ing. Stephan Löhle
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