Erfahrungen mit der Wertstofftonne - Überblick und Bilanz 27. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum 29. April 2015 Agnes Bünemann Dr.-Ing. Stephan Löhle Stand der gemeinsamen Wertstofferfassung Übersicht Wertstofftonnengebiete: Die gemeinsame haushaltsnahe Erfassung von LVP und StNVP ist in • • 27 Vertragsgebieten flächendeckend und ca. 12 Vertragsgebieten anteilig eingeführt. Derzeit (Stand 04/2015) sind ca. 12,45 Mio. Einwohner effektiv an eine gemeinsame Wertstofferfassung angeschlossen. flächendeckend eingeführte gemeinsame Erfassung von LVP und StNVP Sondersammelgebiete bzw. gemeinsame Erfassung LVP und StNVP vor 1993 2 Organisationsformen und Erfassung örE-Anteil Gemeinsame haushaltsnahe Erfassung LVP und StNVP (plus ggf. Sonstige) Organisationsform Erfassung örE-Anteil (Nichtverpackungen) „Miterfassung" im dualen System im Auftrag des örE Erfassungsdienstleister im Auftrag des Dualen Systems geteilte Organisation (z.B. Flächenteilung) örE geteilte Organisation (z.B. gegenseitige Mitbenutzung; „Kombitonne“) Erfassungsdienstleister im Auftrag des Dualen Systems historisch bedingte „Mitbenutzung“ (vor 1993) örE Außerdem ist eine gemeinsame Erfassung in zahlreichen Gebieten als Pilotprojekt anteilig, d.h. in ausgewählten Gebieten, umgesetzt. 3 Kosten- und Mengenzuweisung, Nachweisführung Gemeinsame haushaltsnahe Erfassung LVP und StNVP (plus ggf. Sonstige) Kostenzuweisung des örE-Anteils Mengenzuweisung des örE-Anteils Entweder Analyse des Sammelgemisches mit Festlegung einer Verteilung Abstimmung und Festlegung ohne Analyse (Gebiets-)Teilung bei Erfassung oder Teilung vor Sortierung oder kommunale Vorsortierung oder Nachweisführung nach VerpackV für LVP obligatorisch: Quotenvorgaben und Mengenstromnachweis der gesamten Entsorgungskette von Erfassung bis zum Letztempfänger rechnerische Aufteilung nach Sortierung für StNVP: keine Quotenvorgaben und örE ist nicht zur örE schreibt örE-Anteil Nachweisführung nach überwiegend zur Sortierung und VerpackV verpflichtet Verwertung aus 4 Organisationsform und Mengenzuweisung in ausgewählten Gebieten mit flächendeckender, haushaltnaher gemeinsamer Erfassung von LVP und StNVP. Name Organisationsform Mengenzuweisung des örE-Anteils Hamburg Miterfassung Teilung vor Sortierung LK Aurich Miterfassung Teilung vor Sortierung Rhein-Sieg-Kreis Kombitonne / Flächendeckung additive Flächendeckung Teilung bei Erfassung St. Dortmund Kombitonne kommunale Vorsortierung LK Unna Kombitonne Teilung vor Sortierung St. Bochum Kombitonne Teilung vor Sortierung St. Duisburg Kombitonne Teilung vor Sortierung Ostthüringen Kombitonne rechnerische Aufteilung sortierter Mengen nach individuellen Vereinbarungen St. Leipzig Miterfassung rechnerische Aufteilung sortierter Mengen Berlin Kombitonne / Flächendeckung additive Flächendeckung Teilung bei Erfassung 5 Beobachtungen und Erkenntnisse (I) 1. Etwa jeder 7. Einwohner Deutschlands ist an eine gemeinsame, haushaltsnahe Erfassung angeschlossen. 2. Auch ohne zusätzliche Regelungen ist die Einführung einer gemeinsamen Wertstofferfassung auf der Grundlage der bestehenden Verpackungsverordnung möglich. 3. Das Zusammenspiel zwischen dualen Systemen und Kommunen in den Modellgebieten ist konstruktiv. 4. Es gibt diverse praktische Umsetzungen (einheitliche Wertstofferfassung „nur“ auf Ebene der Sammelfraktionen) 5. Die Entscheidung, welches Modell für eine gemeinsame Erfassung von LVP und StNVP gewählt wird, hängt u.a. von folgenden Rahmenbedingungen ab: • • • Verfügt der örE über eigene Infrastruktur für die Erfassung? Wer hält den Erfassungsvertrag? Verfügt der örE über eigene Kapazitäten zur Sortierung des Sammelgemisches? 6 Spezifische Sammelmenge [kg/(E*a)] bis 2014 in den Gebieten mit flächendeckender , haushaltsnaher gemeinsamer Erfassung LVP und StNVP Name Beginn* Sammelfraktionen Stadt Leipzig seit 01/2004 LVP + StNVP + EAG Landkreis Aurich seit 01/2010 LVP + StNVP Stadt Dortmund seit 01/2011 LVP + StNVP + EAG Stadt Bochum seit 01/2011 LVP + StNVP AWV Ostthüringen seit 01/2011 LVP + StNVP Stadt Hamburg (2 VG**) seit 05/2011 LVP + StNVP Rhein-Sieg-Kreis seit 01/2012 LVP + StNVP Landkreis Unna seit 07/2012 LVP + StNVP Stadt Duisburg seit 07/2012 LVP + StNVP Stadt Berlin (4 VG) seit 01/2013 LVP + StNVP Landkreis Nienburg seit 04/2013 LVP + StNVP Stadt Köln Stadt Darmstadt seit 01/2014, zuvor anteilig seit 01/2014, zuvor anteilig LVP + StNVP LVP + StNVP Stadt Braunschweig seit 01/2014 LVP + StNVP Stadt Bielefeld seit 01/2014 LVP + StNVP Stadt Norderstedt seit 01/2014 LVP + StNVP 2010 [kg/E] 40,7 49,8 27,6 29,9 29,1 15,5 26,5 36,0 25,2 21,8 29,2 20,8 21,7 17,4 20,5 35,0 *Beginn der flächendeckenden gemeinsamen Erfassung von LVP und StNVP 2011 [kg/E] 41,5 51,2 30,1 32,9 31,9 16,5 27,0 37,3 25,9 22,9 30,4 21,2 22,1 18,6 21,3 35,9 2012 [kg/E] 41,1 50,5 30,4 33,6 32,7 17,8 35,6 41,5 26,8 22,7 31,1 22,0 21,6 19,3 20,9 33,3 2013 [kg/E] 41,9 51,3 31,2 33,1 33,5 18,4 38,2 47,4 27,9 24,8 34,6 22,5 23,3 19,4 20,9 32,4 2014 [kg/E] 43,8 52,4 32,7 34,0 34,8 19,1 41,0 52,6 29,0 25,3 34,9 24,3 25,5 29,7 = 31,9 Umstellung 34,3 Erfassungs- ** VG = Vertragsgebiete behältnis Anmerkung: In der Tabelle nicht aufgeführt sind die Sondersammelgebiete Rhein-Neckar-Kreis, LK Karlsruhe und St. Karlsruhe sowie Gebiete in den bereits vor 1993 eine gemeinsame Erfassung erfolgt (LK Miltenberg) sowie Modellgebiete, die im Verlauf oder nach 2014 begonnen wurden. ganzjährig ab 2. Jahreshälfte bzw. nur in ausgewählten Gebieten umgesetzt 7 Zusammensetzung der Sammelmengen in ausgewählten Gebieten mit flächendeckender, haushaltnaher gemeinsamer Erfassung von LVP und StNVP. Anteil INPUT Fraktion Ländliches Gebiet (2011) Ländliches Gebiet (2012) Städtisches Gebiet (2012) Städtisches Gebiet (2013) Städtisches Unbekanntes Gebiet Gebiet (2013) Berlin LVP* 60,86% 64,90% 59,71% 54,40% 59,38% 50,97% 48,80% StNVP 14,71% 15,40% 16,40% 10,89% 13,00% 25,27% 24,70% Summe Wertstoffe 75,57% 80,30% 76,11% 65,29% 72,38% 76,24% 73,50% Sonstige** 24,43% 19,70% 23,89% 34,71% 27,62% 23,76% 26,50% * LVP inkl. PPK-Verpackungen ** „Sonstige“ beinhaltet u.a. die Stoffgruppen PPK (ohne Verpackungen), Glas, EAG und Reste (darunter auch „nicht stoffgleiche Nichtverpackungen“ wie z.B. Holz) 8 Quantität und Qualität des Sammelgemisches Zusammensetzung Referenzmodell a) (nur LVP-Erfassung, 2009) Zusammensetzung der LVP nach Referenzmodell Zusammensetzung der Wertstofftonne in Modellgebieten Zusammensetzung Wertstofftonne (in Modellgebieten, 2013) Sonstige** 25,5% Sonstige** 22,7% ca. 34,8 kg/E*a ca. +7 kg/E*a ca. 27,8 kg/E*a StNVP 12,2% LVP* 65,1% StNVP 17,5% * LVP inkl. PPK-Verpackungen ** „Sonstige“ beinhaltet u.a. die Stoffgruppen PPK (ohne Verpackungen), Glas, EAG und Reste (darunter auch „nicht stoffgleiche Nichtverpackungen“ wie z.B. Holz) a) UBA 2011 „Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung – Teilvorhaben 1: Bestimmung der Idealzusammensetzung der Wertstofftonne“ LVP* 57,0% 9 Quantität und Qualität des Sammelgemisches 18,1 kg/E*a ca. +1,7 kg/E*a StNVP 3,4 kg/E*a ca. +2,7 kg/E*a 6,1 kg/E*a ca. +79% Sonstige** 6,3 kg/E*a ca. +2,6 kg/E*a 8,9 kg/E*a ca. +41% LVP* 19,8 kg/E*a * LVP inkl. PPK-Verpackungen ** „Sonstige“ beinhaltet u.a. die Stoffgruppen PPK (ohne Verpackungen), Glas, EAG und Reste (darunter auch „nicht stoffgleiche Nichtverpackungen“ wie z.B. Holz) ca. +9% 10 Beobachtungen und Erkenntnisse (II) 1. Mit Einführung einer gemeinsamen haushaltsnahen Wertstofferfassung steigt die absolute und spezifische Sammelmenge. 2. Besonders bei Umstellung des Behältersystems (z. B. Sack auf Tonne) oder Umstellung von Bring- auf Holsystem sind sprunghafte Mengenanstiege zu verzeichnen. 3. Die Untersuchungsergebnisse der Modellgebiete liegen im Bereich der Erwartungen im Planspiel (aus 2011). 4. In den Modellgebieten hat sich die gemeinsame Erfassung von LVP und StNVP (aus Eisen und Nicht-Eisen-Metallen sowie Kunststoffen) bewährt; weitere Wertstoffe (z. B. Elektroaltgeräte) werden nur noch in Ausnahmefällen miterfasst. 11 Transparenz der Mengenströme Für den Mengenstrom LVP wird jede Mengenbewegung von der Erfassung bis zum Letztempfänger wiegescheinscharf dokumentiert und in einem Mengenstromnachweis abgebildet. An diese Systematik sind folgende Anforderungen gestellt: • Einheitliche Bezeichnungen für Gebiete, Mengen, Anlagen und Fraktionen. • Alle Systembetreiber und alle beteiligten Entsorger (Erfasser, Umschlaganlagen, Sortieranlagen, Aufbereiter, Verwerter) nutzen für die Buchung identische Schnittstellen (wme.fact – Softwarelösung) mit einheitlichen Buchungsregeln. • Für alle Verwertungsanlagen, die mit Kunststoffen, Flüssigkeitsverbunden oder sonstigen PPK-Verbunden beliefert werden, müssen Zertifikate über die technische Eignung vorgelegt werden. Kommunen bzw. örE sind in diese Systematik nur dann eingebunden, wenn sie sich vertraglich dazu bereit erklärt haben. Für eine gesamthafte und bundesweite Plausibilisierung der Mengenbewegungen wäre dies notwendig. 12 Fazit und Ausblick Es gibt viele Kommunen, die bereits auf freiwilliger Basis aktiv geworden sind und ein Modell zur gemeinsamen Wertstofferfassung implementiert haben. Das sind vor allem Kommunen, die eine eigene Infrastruktur im Bereich Erfassung und somit grundsätzliches Interesse an einer gemeinsamen haushaltsnahen Erfassung von LVP und StNVP haben. Mit Verpflichtung zur Einführung einer gemeinsamen Wertstofferfassung in Form einer einheitlichen Wertstofftonne wäre es absolut erforderlich, definierte Rahmenbedingungen zu schaffen. 13 aktuell diskutierte Modelle Finanzierung LVP StNVP Erfassung Sortierung Verwertung Privatwirtschaftliches Model (Modell 3 TV02) Kooperationsmodell Erfassung Sortierung Verwertung Erfassung Sortierung Verwertung Organisation LVP StNVP Erfassung Sortierung Verwertung Erfassung Sortierung Verwertung Erfassung Sortierung Verwertung Kompromissmodell Erfassung Sortierung Verwertung Erfassung Sortierung Verwertung Kommunales Modell Erfassung Sortierung Verwertung Erfassung Sortierung Verwertung Erläuterung: Privatwirtschaftliche Verantwortung Kommunale Verantwortung 14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ihre Ansprechpartner: BÜRO OSNABRÜCK Agnes Bünemann [email protected] cyclos GmbH Westerbreite 7 49084 Osnabrück Telefon: + 49 541 77080-0 Dr.-Ing. Stephan Löhle [email protected] BÜRO BERLIN cyclos GmbH Reinhardtstraße 34 10117 Berlin Telefon: + 49 30 269 31889 15
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