Durchführungsbestimmungen Verbandspokal 2015-16

Durchführungsbestimmungen für den Bitburger Verbandspokal 2015/2016
1. Allgemeines
Gem. § 22 b) Spielordnung (SpO) erlässt der Spielausschuss die nachstehenden Durchführungsbestimmungen für die Spiele um den Bitburger Verbandspokal.
2. Spielleitende Stelle
Spielleitende Stelle ist der Verbandsspielausschuss bzw. der durch ihn beauftragte
Staffelleiter.
3. Teilnahme
a) An den Spielen zum Bitburger Verbandspokal können alle Mitgliedsvereine des
Verbandes mit einer Mannschaft teilnehmen. Nicht teilnahmeberechtigt sind II.
Mannschaften sowie sonstige weitere Mannschaften der Lizenzvereine (1. und 2.
Bundesliga). Eine Nachrücker-Regelung ist nicht vorgesehen. Die Meldung zu dem
Bitburger Verbandspokal erfolgt grundsätzlich über den entsprechenden Button
„Verbandspokal“ im Meldebogen im DFBnet. Die Vereine der Bezirksligen, Landesligen,
Verbandsliga, Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar und Regionalliga Südwest sind gesetzt.
Weiterhin qualifiziert sind auch die Halbfinalisten der 10 Kreispokalwettbewerbe.
Befinden sich darunter II. Mannschaften, reduziert sich die Teilnehmerzahl dieses
Kreises. Eine evtl. Nichtteilnahme haben die Vereine schriftlich zu erklären.
b) Die Abtretungserklärung muss bis 30.06.2015 beim jeweiligen Staffelleiter der
1. Mannschaft abgegeben werden. Vereine, die die Abtretungserklärung nicht
unterzeichnen,
sind
vom
Bitburger
Verbandspokal
ausgeschlossen.
4. Spielrunden/Termine
1. Runde, Sonntag, 26.07.2015
Die auszutragenden Spiele richten sich nach der Anzahl der Qualifikanten aus dem
Kreispokal. Die Qualifikanten spielen jeweils gegen einen Bezirksligisten.
2. Runde: Mittwoch, 05.08.2015
Die Sieger der 1. Runde, die Qualifikanten aus den Kreispokalen (Teilnehmer am
Halbfinale) treffen auf die Landesligisten und Bezirksligisten
3. Runde: Mittwoch, 19.08.2015
Die Sieger der 2. Runde
4. Runde: Mittwoch, 02.09.2015
Sieger der 3. Runde und die Verbandsligisten
Verbandsgeschäftsstelle: Villastraße 63a, 67480 Edenkoben | Telefon: 06323 94936-0 | Fax: 06323 94936-99
Bankverbindung: Sparkasse Südliche Weinstraße | Kontonummer: 135 059 491 | Bankleitzahl: 548 500 10
Besuchen Sie uns auch im Internet unter www.swfv.de.
5. Runde: Mittwoch, 16.09.2015
Sieger der 4. Runde plus die Regional- und Oberligisten
Achtelfinale:
Viertelfinale:
Halbfinale:
Finale:
Mittwoch, 14.10.2015
Mittwoch, 28.10.2015
Mittwoch, 13.04.2016
Samstag, 28.05.2016
5. Preisgeldverteilung
Der Sieger im Bitburger Verbandspokal erhält für die Teilnahme an der 1. DFBPokalhauptrunde den vom DFB festgelegten Anteil an Fernsehgeldern (derzeit ca. 140.000
Euro).
Der Pokalsieger verpflichtet sich, hiervon 35.000,00 Euro in den Preisgeldtopf zu zahlen.
Dieses Preisgeld wird wie folgt verteilt:
Erreichen des Achtelfinales:
Erreichen des Viertelfinales:
Erreichen des Halbfinales:
Verlierer Endspiel:
500,00 Euro
1.500,00 Euro
2.500,00 Euro
5.000,00 Euro
Nach dieser Verteilung erhalten die Vereine folgendes Preisgeld:
Ausscheiden im Achtelfinale
Ausscheiden im Viertelfinale
Ausscheiden im Halbfinale
Verlierer Endspiel
Verbandspokalsieger
500,00 Euro
2.000,00 Euro
4.500,00 Euro
9.500,00 Euro
105.500,00 Euro
6. Austragungsmodus/Losverfahren
In Runde 1 und 2 werden die Paarungen regional gesetzt. Die Runden 3 und 4 werden
regional ausgelost. Ab der 5. Runde werden die Paarungen verbandsweit ausgelost. Ab
den Achtelfinalbegegnungen ist grundsätzlich auf Naturrasenplätzen bzw. Kunstrasensportanlagen mit DIN-Norm V18035, Teil 7 2002-06 zu spielen.
Der 26. Juli 2015, der 5. August 2015 und der 19. August 2015 müssen für die
Qualifikanten der unteren Ligen ab A-Klasse für die Spiele im Bitburger Verbandspokal
freigehalten werden.
Die Ansetzungen der ersten Runden werden erst kurzfristig erfolgen, eine endgültige
Entscheidung erfolgt erst beim Staffelleiter-Lehrgang am 3. Juli 2015. Erst danach werden
die Partien veröffentlicht.
Zu den Ansetzungen können Wünsche geäußert werden. Eine Garantie, dass diese
Wünsche dann auch berücksichtigt werden, gibt es nicht. Wünsche der Vereine sind
ausschließlich per Mail vom E-Postfach des Vereins an das E-Postfach des PokalStaffelleiters zu richten.
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7. Ansetzung von Schiedsrichtern
Die Ansetzung von Schiedsrichtern für alle Verbandspokalspiele obliegt dem VerbandsSchiedsrichter-Ausschuss. Alle Spiele werden mit SR-Teams besetzt.
Von Runde 1 bis Runde 4 werden den Schiedsrichtern Verbandsliga-Spesen (SR: 40,00
Euro, Assistent: 20,00 Euro + Fahrtkosten) ausbezahlt. Ab Runde 5 zählt der OberligaSatz (SR: 60,00 Euro, Assistent: 30,00 Euro + Fahrtkosten).
8. Schlussbestimmungen
a) Spielabrechnung
Für die Abrechnung der Pokalspiele wird auf § 42 Ziffer 3. und 4. SpO verwiesen.
b) Eintrittspreise
Die Eintrittspreise betragen:
1. Runde
Erwachsene 4,00 Euro, Ermäßigte 3,00 Euro
2. – 3. Runde
Erwachsene 4,00 Euro, Ermäßigte 3,00 Euro
4. – 5. Runde
Erwachsene 5,00 Euro, Ermäßigte 4,00 Euro
Achtel-/Viertelfinale Erwachsene 7,00 Euro, Ermäßigte 5,00 Euro
Halbfinale
Die beiden spielenden Vereine legen die Eintrittspreise
einvernehmlich und eigenverantwortlich fest. Sollte keine
einvernehmliche Festlegung möglich sein, wird die spielleitende
Stelle die Eintrittspreise verbindlich festlegen.
Finale
Die Eintrittspreise für das Finale entscheidet der Verbandsspielausschuss.
c) Sportgerichtsbarkeit
Einzelrichter ist der Staffelleiter.
Jürgen Veth
Franz-Josef Kolb
-Vorsitzender Verbandsspielausschuss-
-Leitung Sport- und Spielbetrieb-
Stand: 28.05.2015
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Abtretungserklärung für den
Bitburger Verbandspokal 2015/2016
Hiermit tritt der Verein
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teilweise seinen Anspruch auf Zahlung von Fernsehgeldern gegenüber dem DFB
verbindlich an den Südwestdeutschen Fußballverband e.V. im Falle einer Teilnahme
an der 1. DFB-Pokal Hauptrunde ab:
Von der Gesamtsumme gehen 35.000,00 Euro an den Südwestdeutschen
Fußballverband.
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Vorname und Name des 1. Vorsitzenden
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Datum
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Unterschrift des 1. Vorsitzenden
des Vereins mit Vereinsstempel
Der Südwestdeutsche Fußballverband nimmt die Abtretungserklärung an.
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Unterschrift Präsident mit Verbandsstempel
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