Durchführungsbestimmungen für den Bitburger Verbandspokal 2015/2016 1. Allgemeines Gem. § 22 b) Spielordnung (SpO) erlässt der Spielausschuss die nachstehenden Durchführungsbestimmungen für die Spiele um den Bitburger Verbandspokal. 2. Spielleitende Stelle Spielleitende Stelle ist der Verbandsspielausschuss bzw. der durch ihn beauftragte Staffelleiter. 3. Teilnahme a) An den Spielen zum Bitburger Verbandspokal können alle Mitgliedsvereine des Verbandes mit einer Mannschaft teilnehmen. Nicht teilnahmeberechtigt sind II. Mannschaften sowie sonstige weitere Mannschaften der Lizenzvereine (1. und 2. Bundesliga). Eine Nachrücker-Regelung ist nicht vorgesehen. Die Meldung zu dem Bitburger Verbandspokal erfolgt grundsätzlich über den entsprechenden Button „Verbandspokal“ im Meldebogen im DFBnet. Die Vereine der Bezirksligen, Landesligen, Verbandsliga, Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar und Regionalliga Südwest sind gesetzt. Weiterhin qualifiziert sind auch die Halbfinalisten der 10 Kreispokalwettbewerbe. Befinden sich darunter II. Mannschaften, reduziert sich die Teilnehmerzahl dieses Kreises. Eine evtl. Nichtteilnahme haben die Vereine schriftlich zu erklären. b) Die Abtretungserklärung muss bis 30.06.2015 beim jeweiligen Staffelleiter der 1. Mannschaft abgegeben werden. Vereine, die die Abtretungserklärung nicht unterzeichnen, sind vom Bitburger Verbandspokal ausgeschlossen. 4. Spielrunden/Termine 1. Runde, Sonntag, 26.07.2015 Die auszutragenden Spiele richten sich nach der Anzahl der Qualifikanten aus dem Kreispokal. Die Qualifikanten spielen jeweils gegen einen Bezirksligisten. 2. Runde: Mittwoch, 05.08.2015 Die Sieger der 1. Runde, die Qualifikanten aus den Kreispokalen (Teilnehmer am Halbfinale) treffen auf die Landesligisten und Bezirksligisten 3. Runde: Mittwoch, 19.08.2015 Die Sieger der 2. Runde 4. Runde: Mittwoch, 02.09.2015 Sieger der 3. Runde und die Verbandsligisten Verbandsgeschäftsstelle: Villastraße 63a, 67480 Edenkoben | Telefon: 06323 94936-0 | Fax: 06323 94936-99 Bankverbindung: Sparkasse Südliche Weinstraße | Kontonummer: 135 059 491 | Bankleitzahl: 548 500 10 Besuchen Sie uns auch im Internet unter www.swfv.de. 5. Runde: Mittwoch, 16.09.2015 Sieger der 4. Runde plus die Regional- und Oberligisten Achtelfinale: Viertelfinale: Halbfinale: Finale: Mittwoch, 14.10.2015 Mittwoch, 28.10.2015 Mittwoch, 13.04.2016 Samstag, 28.05.2016 5. Preisgeldverteilung Der Sieger im Bitburger Verbandspokal erhält für die Teilnahme an der 1. DFBPokalhauptrunde den vom DFB festgelegten Anteil an Fernsehgeldern (derzeit ca. 140.000 Euro). Der Pokalsieger verpflichtet sich, hiervon 35.000,00 Euro in den Preisgeldtopf zu zahlen. Dieses Preisgeld wird wie folgt verteilt: Erreichen des Achtelfinales: Erreichen des Viertelfinales: Erreichen des Halbfinales: Verlierer Endspiel: 500,00 Euro 1.500,00 Euro 2.500,00 Euro 5.000,00 Euro Nach dieser Verteilung erhalten die Vereine folgendes Preisgeld: Ausscheiden im Achtelfinale Ausscheiden im Viertelfinale Ausscheiden im Halbfinale Verlierer Endspiel Verbandspokalsieger 500,00 Euro 2.000,00 Euro 4.500,00 Euro 9.500,00 Euro 105.500,00 Euro 6. Austragungsmodus/Losverfahren In Runde 1 und 2 werden die Paarungen regional gesetzt. Die Runden 3 und 4 werden regional ausgelost. Ab der 5. Runde werden die Paarungen verbandsweit ausgelost. Ab den Achtelfinalbegegnungen ist grundsätzlich auf Naturrasenplätzen bzw. Kunstrasensportanlagen mit DIN-Norm V18035, Teil 7 2002-06 zu spielen. Der 26. Juli 2015, der 5. August 2015 und der 19. August 2015 müssen für die Qualifikanten der unteren Ligen ab A-Klasse für die Spiele im Bitburger Verbandspokal freigehalten werden. Die Ansetzungen der ersten Runden werden erst kurzfristig erfolgen, eine endgültige Entscheidung erfolgt erst beim Staffelleiter-Lehrgang am 3. Juli 2015. Erst danach werden die Partien veröffentlicht. Zu den Ansetzungen können Wünsche geäußert werden. Eine Garantie, dass diese Wünsche dann auch berücksichtigt werden, gibt es nicht. Wünsche der Vereine sind ausschließlich per Mail vom E-Postfach des Vereins an das E-Postfach des PokalStaffelleiters zu richten. 2 7. Ansetzung von Schiedsrichtern Die Ansetzung von Schiedsrichtern für alle Verbandspokalspiele obliegt dem VerbandsSchiedsrichter-Ausschuss. Alle Spiele werden mit SR-Teams besetzt. Von Runde 1 bis Runde 4 werden den Schiedsrichtern Verbandsliga-Spesen (SR: 40,00 Euro, Assistent: 20,00 Euro + Fahrtkosten) ausbezahlt. Ab Runde 5 zählt der OberligaSatz (SR: 60,00 Euro, Assistent: 30,00 Euro + Fahrtkosten). 8. Schlussbestimmungen a) Spielabrechnung Für die Abrechnung der Pokalspiele wird auf § 42 Ziffer 3. und 4. SpO verwiesen. b) Eintrittspreise Die Eintrittspreise betragen: 1. Runde Erwachsene 4,00 Euro, Ermäßigte 3,00 Euro 2. – 3. Runde Erwachsene 4,00 Euro, Ermäßigte 3,00 Euro 4. – 5. Runde Erwachsene 5,00 Euro, Ermäßigte 4,00 Euro Achtel-/Viertelfinale Erwachsene 7,00 Euro, Ermäßigte 5,00 Euro Halbfinale Die beiden spielenden Vereine legen die Eintrittspreise einvernehmlich und eigenverantwortlich fest. Sollte keine einvernehmliche Festlegung möglich sein, wird die spielleitende Stelle die Eintrittspreise verbindlich festlegen. Finale Die Eintrittspreise für das Finale entscheidet der Verbandsspielausschuss. c) Sportgerichtsbarkeit Einzelrichter ist der Staffelleiter. Jürgen Veth Franz-Josef Kolb -Vorsitzender Verbandsspielausschuss- -Leitung Sport- und Spielbetrieb- Stand: 28.05.2015 3 Abtretungserklärung für den Bitburger Verbandspokal 2015/2016 Hiermit tritt der Verein …………………………………………………………………………………………………………….. teilweise seinen Anspruch auf Zahlung von Fernsehgeldern gegenüber dem DFB verbindlich an den Südwestdeutschen Fußballverband e.V. im Falle einer Teilnahme an der 1. DFB-Pokal Hauptrunde ab: Von der Gesamtsumme gehen 35.000,00 Euro an den Südwestdeutschen Fußballverband. …………………………………………… Vorname und Name des 1. Vorsitzenden …………………………………………… Datum …………………………………………… Unterschrift des 1. Vorsitzenden des Vereins mit Vereinsstempel Der Südwestdeutsche Fußballverband nimmt die Abtretungserklärung an. ………………………………………….. Unterschrift Präsident mit Verbandsstempel 4
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