REGLEMENT FÜR DIE PRÄMIENAKTION “ LUXURIOUS LIPSTICK "
Die Veranstalterfirma der Prämienaktion ist KIKO Swiss S.A.. Unterrietstrasse 2a, CH-8152 Glattibrugg ZH, in
der Folge “KIKO”.
Die Prämienaktion wird gemäß den in den folgenden Artikeln enthaltenen Bestimmungen durchgeführt:
Artikel 1. Bezeichnung der Prämienaktion
" LUXURIOUS LIPSTICK "
Artikel 2. Art der Prämienveranstaltung
Prämienaktion mit sofortiger Prämie beim Ankauf von KIKO Produkte in einem einzigen Einkauf.
Artikel 3. Veranstaltungszeitraum
Vom 02 November bis zum 25. November, nur solange der Vorrat reicht.
Artikel 4. Veranstaltungsgebiet der Prämienaktion
Die Prämienaktion ist landesweit gültig für alle Einkäufe in den Verkaufsstellen von KIKO MILANO die
Werbematerial zu verfügen haben in der Schweiz und online durch http://www.kikocosmetics.com/de-ch/.
Artikel 5. Produkte der Prämienaktion
Alle Kiko Produkte, die zu der Kollektion «Glossy Dream Sheer Lipstick» oder «Gossamer Emotion Creamy
Lipstick». gehören.
Artikel 6. Teilnahmeberechtigte (“Prämienempfänger”)
Alle KIKO Kunden.
Artikel 7. Art und Wert der Prämie (“Prämie”)
Die kostenlose Zugabe besteht in einem " Creamy Colour Comfort Lip Liner ", im Wert von CHF 6,90.
Artikel 8. Durchführungsmodalitäten
Vom 02 November bis zum 25. November 2015 erhält jeder Kunde, der in einem KIKO-Ladengeschäft in der
Schweiz das Werbematerial zu verfügen hat oder durch Internet auf http://www.kikocosmetics.com/de-ch/ bei
einem einzigen Einkauf 2 oder mehr Produkte der Glossy Dream Sheer Lipstick» oder «Gossamer Emotion Creamy
Lipstick» Kollektion (siehe Artikel 5) erwirbt, als kostenloses Geschenk an der Kasse den unter Artikel 7
angeführten Creamy Colour Comfort Lip Liner. Je mehr Produkte der Kunde kauft, desto mehr Geschenke erhält er.
Zum Beispiel: 1 Geschenk für den Kauf von 2 Produkten der Kollektion, 2 Geschenk für den Kauf von 4 Produkten
der Kollektion, 3 Geschenke für den Kauf von 6 Produkten der Kollektion, 4 Geschenke für den Kauf von 8
Produkten der Kollektion usw. Wenn der Kunde nur 1 «Glossy Dream Sheer Lipstick» oder «Gossamer Emotion
Creamy Lipstick» Produkte kauft, erhält er kein Geschenk, weil er die erforderliche Mindesteinkaufsmenge nicht
erreicht hat.
Artikel 9. Teilnahmebedingungen für die Prämienveranstaltung
Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt für den Teilnehmer die bedingungslose und uneingeschränkte Akzeptanz
der Regeln und Klauseln des vorliegenden Reglements voraus, ohne jedwede Einschränkung.
Die Teilnahme an der Prämienveranstaltung ist frei und völlig kostenlos, mit Ausnahme dessen, was im obigen
Punkt 8 festgehalten ist.
KIKO behält sich vor, während der Veranstaltungszeit der vorliegenden Prämienaktion auch weitere
Veranstaltungen mit Prämien/Rabatten zu organisieren, welche mit der vorliegenden Prämienaktion unter
Umständen nicht aufrechenbar sind.
Der Prämienempfänger kann die erhaltene Prämie weder beanstanden noch ihren Geldwert verlangen.
Die Prämie ist nicht teilbar.
Artikel 10. Werbung für die Prämienaktion
Für die Prämienaktion wird wie folgt geworben:
- Kommunikationsaktivitäten und Internetwerbung
- Informationsmaterial in den KIKO Verkaufsstellen
Artikel 11. Verbreitung des Reglements
Das Reglement kann bei jeder KIKO Verkaufsstelle oder auf der Internetseite der Firma eingesehen werden oder
man kann dafür mit dem Kundendienst Kontakt aufnehmen.
Artikel 12. Änderungen des Reglements, Kürzung, Verlängerung, Aussetzung und Widerruf der
Prämienveranstaltung
KIKO Swiss SA behält sich das Recht vor, den Inhalt der Artikel des vorliegenden Reglements zu jedwedem
Zeitpunkt vollständig oder teilweise abzuändern, wobei sie jedoch darauf achten wird, dass die entsprechenden
Änderungen die von den Prämienempfängern erworbenen Rechte nicht auf die geringste Weise beeinträchtigen.
Sollte eine Änderung des vorliegenden Reglements notwendig sein, werden die Prämienempfänger von den
Änderungen unter den gleichen Bedingungen oder auf gleichartige Weise darüber in Kenntnis gesetzt, wie sie auch
Kenntnis vom vorliegenden Reglement erhalten haben.
KIKO Swiss SA behält sich das Recht vor, die vorliegende Prämienveranstaltung aus Gründen höherer Gewalt, die
eine Fortführung der Aktion nach den Bestimmungen des vorliegenden Reglements unmöglich machen würden, zu
jedwedem Zeitpunkt zu verkürzen, zu verlängern, auszusetzen oder zu widerrufen. In diesem Fall werden die
Prämienempfänger in der auch für die Verbreitung des vorliegenden Reglements angewandten Form oder auf
gleichartige Weise darüber informiert.
Artikel 13. Anwendbares Recht
Für die vorliegende Prämienaktion ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.