Praxisbeispiel 2 - Baustoff Metall

Herzlich Willkommen
Wolfgang Schaffer
Kurz-Übersicht Önorm B 3850
Praxisbeispiele
Der Trockenbauer bestellt bei einem Baustoffhändler
irgendwelche Zargen und versetzt diese irgendwie.
Der Türentischler montiert irgendwelche „geprüften“
Brandschutz-Türblätter in die „irgendwie“ versetzten
Zargen und montiert irgendeinen „FH-Beschlag“.
Der Hersteller des
Feuerschutz-Elementes
ist
ÜA-pflichtig!!
Neue Regelung-neuer Ablauf
Önorm B 3850 Feuerschutzabschlüsse
Drehflügeltüren und –tore sowie Pendeltüren; Anforderungen und
Prüfungen für ein- und zweiflügelige Elemente
Ausgabe: 2014-04-01
3.2
Hersteller
natürliche oder juristische Person, die alle für den geprüften
Feuerschutzabschluss erforderlichen und verwendeten Komponenten
herstellt bzw. zukauft und die für eine allenfalls gesetzlich
erforderliche Kennzeichnung des Bauproduktes im Zuge des
Inverkehrbringens verantwortlich ist.
B 3850 Feuerschutzabschlüsse
7.4 Fremdüberwachung
Die Fremdüberwachung der geprüften Einheit
(Türblatt, als auch Zarge) hat bei kontinuierlicher Produktion
zweimal jährlich und bei nicht-kontinuierlicher Produktion mindestens
alle zwei Jahre zu erfolgen und umfasst die fallweise wiederholte
Überprüfung der Fertigung und der Eigenüberwachung sowie
erforderlichenfalls die Überprüfung auf der Baustelle.
Die Art der Produktion (kontinuierlich oder nicht-kontinuierlich) ist im
Überwachungsvertrag anzugeben.
B 3850 Feuerschutzabschlüsse
Die Fremdüberwachung hat sich am Produktionsstandort auf
sämtliche Einzelkomponenten der Feuerschutzabschlüsse
(zB Schlösser, Drücker, Türbänder, Schließmittel, Wärmedämm-stoffe
sowie auf allfällige Dichtungen und Verglasungen)
zu erstrecken.
Sie muss auch die Kennzeichnung der Feuerschutzabschlüsse und das
Vorhandensein von Montage- /Einbauanleitung beinhalten.
B 3850 Feuerschutzabschlüsse
Zargen sind am Produktionsstandort einer Fremdüberwachung zu
unterziehen.
Diese muss sich neben den konstruktiven Abmessungen auch auf die
Materialqualität (wie bei den genormten Feuerwiderstandsprüfungen
eingesetzt) erstrecken.
Stammen Zarge und Türblatt aus verschiedenen
Produktionsstandorten, sind für eine Zuordnung und eindeutige
Rückverfolgbarkeit dauerhafte Kennzeichnungen anzubringen.
B 3850 Feuerschutzabschlüsse
Die Fremdüberwachung ist auf Grund eines Überwachungs-vertrages
vorzunehmen, der vom In-den-Verkehr-Bringer und (falls dieser nicht
auch der Erzeuger ist) vom Hersteller mit einer Inspektionsstelle
abzuschließen ist.
Für jede Bezugsnorm und jedes Herstellungswerk ist ein eigener
Überwachungsvertrag auf unbestimmte Zeit abzuschließen, der einen
eindeutigen und detaillierten Bezug auf die der Überwachung
unterliegenden Produkte
(zB in Form einer aktualisierbaren Beilage) aufweisen muss.
B 3850 Feuerschutzabschlüsse
Der Überwachungsvertrag hat eine Bestimmung zu beinhalten,
demzufolge die Inspektionsstelle verpflichtet ist, eine
Zertifizierungsstelle von negativ verlaufenen Überprüfungen im
Rahmen der Fremdüberwachung sowie von einem Erlöschen des
Überwachungsvertrages unverzüglich und nachweislich in Kenntnis zu
setzen.
Bei kontinuierlicher Produktion hat die Überprüfung der Fertigung und
der Eigenüberwachung zweimal jährlich unangemeldet zu erfolgen.
B 3850 Feuerschutzabschlüsse
Bei nicht-kontinuierlicher Produktion ist der Hersteller verpflichtet, die
jeweilige Produktionsmenge und den Produktionszeitraum bei der
Fremdüberwachungsstelle nachweislich so zeitgerecht anzumelden,
dass eine unangemeldete Überprüfung der Fertigung und der Eigenüberwachung durchgeführt werden kann.
Dabei hat die Überprüfung der Fertigung und der Eigenüberwachung
spätestens nach dem hundertsten erzeugten Produkt, jedoch maximal
zweimal pro Jahr und mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen.
B 3850 Feuerschutzabschlüsse
7.5 Wiederholung der Fremdüberwachung
Für den Fall, dass im Rahmen der Fremdüberwachung von der
Inspektionsstelle festgestellt wird, dass die Eigenüberwachung nicht
normgemäß gemäß 7.3 durchgeführt worden ist oder die Produkte
nicht bei allen Teilprüfungen den Anforderungen entsprochen haben,
kann eine Wiederholung der Fremdüberwachung vorgesehen
werden, die innerhalb einer von der Inspektionsstelle festzulegenden
Frist, maximal jedoch innerhalb von drei Monaten, durchzuführen ist.
B 3850 Feuerschutzabschlüsse
8 Bereitstellung auf dem Markt
Das In-Verkehr-Bringen und Bereitstellen von Feuerschutz-abschlüssen
auf dem Markt analog dieser ÖNORM muss als vollständiges
Bauprodukt vom Hersteller erfolgen.
Ein vollständiges Bauprodukt besteht aus Türstöcken/-zargen mit
Befestigungs- und Verfüllungsmaterialien, Türblättern, Beschlägen (zB
Schlösser, Drücker, Zylinder, Türbändern, Schließmittel u. dgl.)
allfälligen Dichtungen und Verglasungen.
B 3850 Feuerschutzabschlüsse
Die Lieferung der Befestigungs- und Verfüllungsmaterialien für
Zargen, die in den Montage-/Einbauanleitungen vom Hersteller exakt
definiert sind, darf vom Montagebetrieb erfolgen.
Die Lieferung einzelner Komponenten kann zeitlich getrennt
voneinander erfolgen (zB Zarge mit Befestigungsund Verfüllungsmaterialien).
Hersteller
natürliche oder juristische Person,
die alle für den geprüften
Feuerschutzabschluss erforderlichen
und verwendeten Komponenten
herstellt bzw. zukauft
und die für eine allenfalls
gesetzlich erforderliche Kennzeichnung
des Bauproduktes im Zuge des Inverkehrbringens
verantwortlich ist.
Wer kann jetzt Hersteller sein
Türenindustrie:
Dana, Kunex, Lebo, Peneder, Reinex etc.
Türentischler
Trockenbauer
Baumeister
Generalunternehmer
Baustoff + Metall
Praxisbeispiel 1
Trockenbauer
Bestellt
FS-Element
Baustoffhändler
Bestellt
FS-Element
Zargenproduzent
Bestellt Zarge
FS-Element
Produzent
Bestellt Beschlag
Beschlags
produzent
Praxisbeispiel 1
Trockenbauer
Lieferung
Baustoffhändler
Lieferung
Lieferung
Zargenproduzent
Lieferung
FS-Element
Produzent
Beschlags
produzent
Praxisbeispiel 1
Trockenbauer
Lieferung
Baustoffhändler
Lieferung
Lieferung
Zargenproduzent
Lieferung
FS-Element
Produzent
Beschlags
produzent
Praxisbeispiel 2
GU
Trockenbauer
Zargenproduzent
Bestellt Zarge
Türentischler
FS-Element
Produzent
Bestellt Beschlag
Beschlags
produzent
Praxisbeispiel 2
GU
Türentischler
Trockenbauer
Baut die bauseits beigestellte
FS-Zarge gem. Einbauanleitung ein
Zargenproduzent
Lieferung
FS-Element
Produzent
Beschlags
produzent
Praxisbeispiel 2
Trockenbauer
GU
Türentischler
Baut TBL, Beschlag usw. gem.
Einbauanleitung ein
Zargenproduzent
FS-Element
Produzent
Lieferung
Beschlags
produzent
Praxisbeispiel 2
Trockenbauer
GU
Türentischler
Baut TBL, Beschlag usw. gem.
Einbauanleitung ein
Zargenproduzent
FS-Element
Produzent
Lieferung
Beschlags
produzent
Praxisbeispiel 3
Trockenbauer
GU
Bestellt Beschlag
Türentischler
Zargenproduzent
TürblattProduzent
Beschlags
produzent
Praxisbeispiel 3
Trockenbauer
GU
Bauseits
beigestellt
Türentischler
Baut die bauseits beigestellte
FS-Zarge gem. Einbauanleitung ein
Zargenproduzent
TürblattProduzent
Beschlags
produzent
Praxisbeispiel 3
Trockenbauer
Baut TBL, Beschlag usw. gem.
Einbauanleitung ein
GU
Lieferung Beschlag
Türentischler
Zargenproduzent
TürblattProduzent
Beschlags
produzent
Praxisbeispiel 3
Trockenbauer
Baut TBL, Beschlag usw. gem.
Einbauanleitung ein
GU
Lieferung Beschlag
Türentischler
Zargenproduzent
TürblattProduzent
Beschlags
produzent
Praxisbeispiel 4
Trockenbauer
Bestellt
FS-Element
Bestellt Zarge
Baustoff +
Metall
Bestellt Türblatt
Zargenproduzent
TürblattProduzent
Bestellt Beschlag
Beschlags
produzent
Praxisbeispiel 4
Trockenbauer
Lieferung
Zargenproduzent
Lieferung
Lieferung
Baustoff +
Metall
Lieferung
TürblattProduzent
Beschlags
produzent
Praxisbeispiel 4
Trockenbauer
Lieferung
Zargenproduzent
Lieferung
Lieferung
Baustoff +
Metall
Lieferung
TürblattProduzent
Beschlags
produzent
Voraussetzung ÜA-Zertifizierung
Grundkurs: 1 Tag Recht und Technik (1 Produzent)
plus
Grundkurse je Produzent ½ bis 1 Tag
Genaue Dokumentation bei der Ausstellung des
ÜA-Zeichens und Archivierung ohne Ablaufdatum
(„ewig“)
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
B+M Türenabteilung
[email protected]
Tel.: +43 . 2742 . 42717