Die St. Martinskirche von Eschen und das Gerichtsgebäude zu

Die St. Martinskirche von Eschen
und das Gerichtsgebäude
zu Rofenberg
von
Eugen Schafhaueer
Die St. ^Inrtinskirche von Eschen und «las
Werichtsjrebäude zu Rofenberg
von Eugen Scliafhauser
Millen im ausgeweiteten Talkessel des Oberrheins, am sonnigen
Südlianp: des schon Jahrtausende zuvor von Menschen besiedelten
Inselberg-K iickens. allda wo dann auch die Kelten und Alemannen
hausten, hesassen die Pfäferser Benediktiner-Mönche schon im
.lalire H.'il eine zu Ehren des hl. Martinus geweilite Kirche. Eschen,
das seinen Namen von Wasser. See (Escan), herleitet, mochte bereits zur genannten Zeit dichter besiedelt gewesen sein, sonst wäre
es damals kaum schon Pfarrei gewesen. Das Kloster Pfäfers genoss
dahier den Zehnten und nannte einen halben Hof — den ganzen
erhielt es lange/lange nachher, im Jahre 1276 vom Kloster St. Gallen— zu eigen').
Noch bis 1660 bestand in der Pfarrgemeindc Eschen ein besonderer Brauch'-). Sie gab dein Kloster Pfäfers den Zehnten von
Korn und Wein: zwei Drittel davon sollten der Abtei und ein Drittel dem Pfarrer zufallen. Dagegen verpflichtete sich das Kloster,
jährlich den sogenannten «Bratiszehnten» zu geben, nämlich 30
Viertel Wein, 6 Pfund Schmalz, 100 Pfund Fleisch, ein Mässle Salz
und 30 Pfund Käse. Kloster und Pfarrer bereiteten daraus für die
Eschner eine besondere Mahlzeit. Das mag mehr ein Volks- oder
Erntefest gewesen sein, bei dein es wohl gar lustig und fröhlich zuund herging. Vermutlich gaben guthaushälterische Gründe im Jahre
1660 den Anstoss für die Auflassung des Bratis- und Kleinzehnten.
Erst als St. Gallen die Abtei aufhob (1838), löste sich .im Gefolge
einiger wechselseitiger Aussprachen das Verhältnis zu Pfäfers. Bis
dahin betreuten die dortigen Patres unsere Pfarrei. Fundierte Namensangaben zählen erst ab 1243 (P. Burkard). In einer Urkunde
aus dem Jahre 858 wird zwar ein Valerius von Eschen, der in Grabs
Zeiige war, erwähnt. Oh dieser Pfarrer der genannten Pfarrei oder
ein Edler von Eschen war, ist nicht feststellbar'). Als letzter Pater
amtete noch Hochwi.H. Benedikt Styger bis 1843.
Die erste bekannte Renovation an der Eschner Martinskirche
geht auf das Jahr 1438 zurück ). Das Turmdach hielt bis 1760 durch,
wo es überholt und neu beschindelt werden musste, während die Turmuhr erst zu Anfang des folgenden Jahrhunderts geeigneter Hilfe
kundiger Hände bedurfte. Das Vorzeichen "), das auf dem Bilde
erkennbar ist, baute man erst zu Ende des 18. Jahrhunderts dazu ).
Anno 1861 bekam die gewichtigste, 11 Zentner schwere und 145
Jahre früher aus der Ciessereiwerketätte Fr. Jos. Felix in Feldkirch
für 120 Gulden erstandene Glocke einen Riss. Infolgedessen wurden
3 neue Glocken zu einem harmonischen Geläute angeschafft. Die
grösste wog 18 Zentner, die mittlere 719 Pfund umd die dritte 411 ).
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Den schönen und überaus wertvollen, zu Ehren der Gottesmutter, des hl. Martinus, des Apostels Jakobus und des hl. Stephanie geweihten Barokaltar erhielt dieses Gotteshaus im Jahre 1640.
Die Chorfenster stammten aus 1793, während über den Ursprung
der Glasmalerei des runden Fensters ), das über dem linken Seiteneingang lag, keinerlei Anhaltspunkte vorliegen. Gleich neben der
erwähnten Türe führte eine schmale Treppe zu der an der Wand
ruhenden Kanzel ). Hinter den von den St. Katharina- und Dreikönigsaltären flankierten Chorplätzen stand das Beichtgestühl ),
auf der einen Seite neben der Sakristei, die im Jahre 1815 geräumiger und lichter gestaltet wurde. Schon P. Gyr fand die alte arg
eng, klein und dunkel ). Was Wunder, dass sich dann Pfarrer Basilius Helbling ebenfalls um ihr« Neugestaltung kümmerte, welche
nach etlichen Jahren den unerbetenen Besuch eines übermächtigen
Eindringlings bekam. Es war Weisser Sonntag zwischen drei und
vier Uhr nachmittags — also einige Zeit nach dem Gottesdienst —
da schlug der Blitz ) während eines aus dem Westen kommenden
Unwetters in den Turm der Kirche, schleuderte Kreuz und Knopf
desselben herunter, zerschmetterte den ganzen oberen Teil des Turmes, fuhr durch den Uhrenperpendikel, sprang von diesem quer
durch die Turmmauer und vor dem St. Katharinaaltar in den Boden.
In der Kirche wurden alle Fenster zersprengt, der St. Katharinaaltar heinahe über den Haufen geworfen und noch verschiedenes
anderes zertrümmert. Ein Blitzstrahl fuhr bei dem gleichen Altar
durch die Mauer in die Sakristei hinein, sprang an die eiserne
vergoldete Spitze einer Militärfahne und zerfetzte dieselbe so, dass
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Das Gerichtsgebäude zu Rodenberg
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man von ihr auch nicht das kleinste Stücklein mehr hätte verwenden
können. Knapp entgingen die Kirchenbesucher — sie waren ja kurz
zuvor dort —- einer Katastrophe, verweilten doch die Kinder seinerzeit zufolge des herrschenden Platzmangels oben im Chor ), also
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im Gefahrenbereich der Blitzbahn. Wie angespannt übrigens die
Platzfrage war, das geht schon daraus hervor, dass ein eigens angebrachtes Männergestühl die ganze rechte Hälfte der Empore beanspruchte ). Das legte natürlich den Bau eines neuen Gotteshauses
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nahe, weshalb man sich im Jahre 1850 noch mit dem Zukauf einer
alten Orgel begnügte. Eschen, das drei Jahrhunderte früher (1531)
nur 58 Feuerstätten mit 341 Seelen über 15 Jahre zählte, war eben
zu einer grösseren Ortschaft herangewachsen.
Die Martinskirche soll als die «Kirche der Herren von Schellenberg» benannt worden sein und deren Wappen getragen haben ).
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Mehr wird aus der Tatsache, weil in Eschen der Sitz des Gerichtes
lag, gefolgert, dass das dortige Gotteshaus die Hauptkirche der Herrschaft Schellenberg war ). Stand in Eschen sohon die Hauptkirche,
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so musste ihr Patron, der hl. Martinus, auch der Schutzpatron der
Herrschaft Schellenberg gewesen sein.
Werfen wir einen Blick zurück, in eine Vergangenheit von
Jahrhunderten. Da liegen so viele und .schwere Sorgen vor der
Schwelle der Martinskirche, die sowohl den kirchlichen als auch
den um das Seelenheil bekümmerten weltlichen Würdenträgern auf
dem Herzen lagen. Da waren es einmal die durch die GlaubensSpaltung heraufbeschworenen Religionskämpfe, .sodass selbst der
Graf von Sulz die Bauern beschwichtigen musste ), dann der ab13
scheuliche Hexenwahn, wo selbst ein Weib zu Nendeln darauf verzeigt wurde, einen «grossen Föhn» angerichtet zu haben ) und un16
ter anderem die feindlichen Heereszüge, welche ausser Not - und
Elend verwilderte Sitten zurückliessen. Die Richter kämpften annodazumal noch gegen Unsitten, für die uns heute jeder Maßstab abgeht. Galt es Missetäter zu massregeln, so musste man sie notfalls
auf Urfehde schwören, d. h. versprechen lassen, sich wegen der erlittenen Strafe auf keine Weise an der Herrschaft zu rächen. Im
Jahre 1529 kam ein Hans Degen, genannt Rolldegen, von Eschen ins
Gefängnis. Er schwor Urfehde und versprach, nur an Feiertagen
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nnd' bei'Hochzeiten ins Wirtshaus zu gehen, wenn er nach Feldkirch
gehe, • nicht ^mehr als eine Mass zu trinken ).
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" Was die Gesetze oder das Recht betrifft, so galt im allgemeinen
das schwäbische Landrecht, doch hatte sich ein besonderes Gewohnheitsrecht («Landesbrauch») herausgebildet. Die Gemeinden bezeichnete man mit «Nachbarschaften» und die Einwohner als «Gen*dissame». Ihre' Vorsteher hiessen Geschworene (Richter). Die
Uebertretungen der Genossordnung wurde bei einem Genossgericht
gebüsst. Den Vorsitz bei Gericht führte der Ammann oder Landammann: wie man ihn 6päter nannte. Das Gericht wurde zu Rofenberg gehalten ), wo das Amtsgebäude stand (Siehe Bild). Darin
amteten die Landammänner und die Zolleinnehmer; 'dort war das
Riclvtschwert samt der Landesfahne der Herrschaft verwahrt; daselbst, /tagten.unter der 'breitästigen Eiche vor der Kapelle die öffentlichen Gerichtsverhandlungen im Frühling und Herbst, wo der Landammann, inmitten seiner 12,Richter, öffentlich zu Gerichte sass und
über, den .fernen Sünder den' Stab brach; und dorthin marschierten
auch alle drei Jahre, die wehrfähigen Bürger vom Eschnerberg, um
den Landammann zu wählen ).
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Leider fiel jenes historische Bauwerk, um das sich vormals die
Geschicke der, ganzen hiesigen Landschaft drehten, einejn Brande
zum Opfer. Die Strassenfrqnt jenes Objektes besass eine Länge von
15 Metern. Sowohl der Haus- als auch der vordere Kellereingang
war -— im romanischen Stil — überrundet. Der Würde des Hauses
entsprechend bestand die Eingangspforte aus Eichenholz. Schweren
Herzens mochten da manche biedere Landsleute wie fahrendes
Gesindel, beherzte Wehrmänner wie verängstigte und zaghafte
Frauen, 'hohe. Herrschaften wie •höchstuntertäniges Gevölk ein- und
durch die Steintreppen in die Gerichts- (Landammanns-) Stube hinaufgetreten sein. Die dicken Mauern haben jedenfalls nicht nur die
Reueträrieh der hinter den wuchtigen Eisenstäben während neun
Mondetf' gesessenen goldenen Boos ), sondern auch die Weh- und
Klägerufe''der in den Folterrahrricri' eingepferchten Strafverzeigt'eri
gehört: Zu Fluchen ge'traute' man sich annodaZumal — vor allem in
Gehöf sweite der Gefängnisweibel — nicht, weil die Polizeivorschriffen
sö'lclfe straffällig gemacht'-haften: Ini übrigen dürften seinerzeit die
Menschen mehr Gottesfurcht an den Tag gelegt haben, ansonst es
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bei den strengen Anordnungen mehr als zweier Gefängniszeilen bedürft hätte.
•Die zur Landsgemeinde aufgerufenen Wehrmänner brauchten
weder zu hungern noch zu dursten. Das Gastzimmer und der Saal
bot dafür zulänglich Raum.
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Welches musste wohl die Amtsstube gewesen sein? War es das
«Herrenstiible» (Siehe Skizze) oder die «Neue Stube»? Möglicherweise waren beides Amtsräume. Das Nebenstüble (Nebenzimmer)
war es kaum, denn die Verbindungstür gegen die Küche dürfte auf
einen anderen Zweck (Speise- oder' Privatzimmer) 'verweisen. Vielleicht wurde in der «Neuen Stube» mit dem grossen Ofen rechte
der Türe, der Zoll abgefertigt. Jedenfalls geschah es in diesem
Hause, da hier die Strasse -Feldkirch-Toggenburg- vorbeiführte ).
Daselbst schaltete und waltete noch Zollerbascha ) seines Amtes
als Zolleinnehmer. Er wurde später Besitzer (als «Baptist Fehr,
Zoller, Rofenberg» im Grundbuch eingetragen) dieses Objektes.
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Das Herrenstüble hat vermutlich dem Landammann als Arbeitszimmer gedient. Das geht schon daraus hervor, weil letzteres keine
Türe zum Korridor besass und die Leute so im Gastzimmer darauf
warten konnten, bis ihr Ländammanri wiederum frei wunde. Im genannten Stüble'habe man, wie gesagt wird,' zu Kriegszeiten unterhandelt. Es fanden hier in Eschen, als dem Hauptort des Eschnerberges, auf der Schießsitätte die Wehrübungen statt ). Jeder Bürger,
der das 16. Lebensjahr erreicht hatte, musste mit Wehr und
Waffen zu den jährlichen Musterungen vortreten'und dürfte nicht
heiraten, wenn er nicht nach der Milizordnung' gehörig bewaffnet
war. Erging der Aufruf (z. B. das Lärmzeichen aus einer mannhaften
Büchse), so musste sich jeder-Waffenfähige rrtit-Gewehr und Harnisch versehen. Das Gericht zu Rofenberg hatte die Hauptleute zu
bestellen. Dort wurden die Hauptmusterungen gehalten und Gewehr und Waffen auf den wehrfähigen Stan'd^geprüft ). Etwelches
Kriegsgerät, wie z. B. Säbel und Gewehre^ auch ein kompliziertes
ScWessgerät^ lag noch in der Dunkelkaromer (links im 1. Stock), in
welcher auch das Archiv und die Landesfahne aufbewahrt war. Sei
es, dass etwa vorhandene Fensterläden- den 'Lichteintritt behinderten oder die kleinen bleigefassten rundgläsigen Fenster verstaubt
und beschmutzt waren, die genannte Kammer war (in der Zeit vor
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dem Brande) immer dunkel. Die vorhandenen Gitter waren daran
kaum Schuld. Noch weniger anziehend dürfte der Aufenthalt in der
anliegenden Folterkammer gewesen sein. Trotzdem dieser Raum,
gleich der Dunkelkammer, bleigefasste Wabenfenster trug, war er
doch lichter als ersterer. Der einzige etwas freundlichere Gegenstand war eine Pritsche. Sichtlich unheimlich war der Anblick der
Folter. Die erwähnten Gegenstände sahen wie zusammenlegbare,
scharnierte Bilderrahmen aus. Zwischen dem rückwärtigen und forderen Rahmen lag dann der Körper eingezwängt. Ob und wie diese
Geständnispressen, so möchte man sie bezeichnen, wirklich angewandt wurden, dafür fehlt jede Ueberlieferung.
An der Südseite des Gebäudes, in der Blickrichtung zur Kreuzkapelle, ruhte in einer zierlichen Mauernische, gleichsam um anzudeuten, dass man hier — also in den beherbergten Aemtern —
Religion nicht als Privatsache behandelt, eine Madonnastatue ").
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Am 30. Nov. 1402 ) kam zwischen dem Grafen Bischof Hartmann und dem Grafen Albrecht v. Bludenz ein Vertrag zustande,
in dem es in Pkt. 2 heisst: «Der Graf von Vaduz soll alljährlich, wie
es bisher geschah, zwei Zivilgerichtstage halten am Eschnerberg und
zwar im Mai und Herbst». Es muss sohin zu den Tagen, da auch
«Amtmann und Landleute allgemeiniglich am Eschnerberg» zum
«Bunde ob dem See» geschworen hatten ) — an welche Zeit des
Burgensturmes, der Flammenzeichen entfesselten Freiheitsdranges,
uns die jährlichen Höhenfeuer erinnern — das Gericht zu Rofenberg bereits bestanden haben.
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Zwischen dieser Epoche und jener, da der Landammann und
das Gericht am Eschnerberg die Leute aller Gemeinden nach Rofenberg berief, um wegen der vom Grafen von Hohenenis verübten
Gewalttätigkeiten Schritte zu unternehmen, lagen Jahrhunderte, die
reichlich belastet waren mit Not und Elend, mit Klag und Plag, mit
Zerwürf- und Bedrängnissen.
Die zentrale Lage und die herrschaftlichen Höfe brachten es
mit sich, dass Eschen seinerzeit als Hauptort des Eschnerberges
(Siehe Bapt. Büchel H . J. 1926 S. 12) betrachtet wurde, weshalb
es Ort des Gerichtes und der Landsgemeinde war.
m m f f i. f f f l f
Quellenangaben
Jahrbuch
des Historischen
im folgenden
1
Vereins
kurz
für das Fürstentum
Histor.
Jahrbuch
Joh. Baptist B ü c h e l , Histor. Jahrbuch 1926/9
2
»
»
»
J>
»
1926/8
3
»
»
»
»
»
1926/12
»
»
»
»
»
1926/77
4
4a
Mündl. Angabe E d . Batliner, Eschen
4h
Joh. Baptist B ü c h e l , Histor. Jahrbuch 1926/80
5
6
Liechtenstein
genannt
»
7
»
8
11
»
12
»>
»
1926/84-85
Mündl. Angaben Magd. Meier, Eschen 45. Auch jene für
die zeichnerische Darstellung der Kirche stammen von ihr.
9
10
Joh. Baptist Büchel, Histor. Jahrbuch 1926/80
»
»
»
»'
»
1926/81
13, Joh. Baptist B ü c h e l , Histor. Jahrbuch 1926/15
14'
»
15
Peter
»
»
Kaiser,
Ceschichte
»
»
des
1926/9
Fürstentums
Fussnote
Liechtenstein.
2.
Auflage,
Liechtenstein,
2.
Auflage,
Liechtenstein,
2.
Auflage,
Liechtenstein,
2.
Auflage,
bearb. von Joh. B. B ü c h e l , . S. 361
16
17
18
Peter
Kaiser,
Geschichte
des
Fürstentums
bearb. von Joh. B. B ü c h e l ,
S. 399
Peter
des
Kaiser,
Geschichte
Fürstentums
bearb. von Joh. B . B ü c h e l ,
S. 369
Peter
des
Kaiser,
Geschichte
hearb. von Joh. B. B ü c h e l ,
;-i=3*-
Fürstentums
S. 256
19
Joh. Baptist Büchel, Histor. Jahrbuch 1926/12
20
Chronik Heibert
21
Peter Kaiser, 2. Aufl. S. 332
22
Herrn. Kehr, mündl. Angabe
23
Peter Kaiser, 2. Aufl. S. 409
24
25
»
»
»
S. 367
Die Angaben f ü r die Darstellung
Frau
des Gerichtsgebäudes
verdanken wir
Wwe. Wilhelmine Jenny-Hasler (im Zeitpunkte vor dem Brande
wohnte sie in unmittelbarer N ä h e dieses G e b ä u d e s ) .
26
Peter Kaiser, 2. Aufl. S. 238
27
Joh. Baptist B ü c h e l , Histor. Jahrbuch 1920/19.