Hausordnung - Camping le Frêche à l`Âne

Hausordnung
Bienvenue au camping « le frêche à l’âne »
6 rue du Champ Saint-Paul - Le bourg
22550 – Pléboulle 02 96 41 08 72
Site : www.camping-frechealane.com email : [email protected]
Règlement intérieur : Conditions générales
Hausordnung : Allgemeine Bedingungen
1.Aufnahme- und Aufenthaltsbedingungen
Jeder Zugang und Installation auf dem Campingplatz “Le freche a láne“ muss vom
Verantwortlichen oder seinem Stellvertreter autorisiert sein.
Dieser ist verantwortlich für die Ruhe und Ordnung auf dem Platz, als auch für die Umsetzung
dieser Hausordnung.
Mit Ihrem Aufenthalt auf dem Campingplatz akzeptieren Sie diese Hausordnung und verpflichten
sich sie einzuhalten.
Es besteht kein Daueraufenthaltsrecht.
2. Polizeiliche Formalitäten
Minderjährige ohne Begleitung benötigen eine schriftliche Erlaubnis der Eltern.
Nach dem Artikel R. 611-35 des französischem Aufenthalts- und Asylrecht müssen ausländische
Gäste bei ihrer Ankunft ein polizeiliches Formular ausfüllen und unterschreiben. In diesem
befinden sich u.a. Angaben zu:
1. Name und Vorname
2. Geburtsdatum und Ort
3. Nationalität
4. Erstwohnsitz
Kinder unter 15 Jahren können in einem der Elternformulare eingetragen werden.
3. Installation
Die Unterbringungen und das Material müssen im vom Verantwortlichen angegebenen Einstellplatz
installiert werden.
4. Empfangsbüro und Lebensmittelladen
Täglich geöffnet von 8.00 bis 20.00 Uhr.
Hier erhalten Sie Auskunft über den Campingplatz-Service und finden eine Auswahl von Produkten
des alltäglichen Bedarfs. Außerdem finden Sie touristische Informationen und nützliche Adressen.
Eine Ideen- und Reklamationskiste steht zu Ihrer Verfügung.
5. Bekanntgaben
Die Hausordnung ist am Campingplatz-Eingang und im Empfangsbüro ausgehängt. Bei Nachfrage
können wir Ihnen diese auch aushändigen.
Für klassifizierte Campingplätze sind die Kategorie, der Vermerk Tourismus oder Freizeit, sowie
die jeweiligen Einstellplätze ausgehängt.
Die Dienstleistungspreise werden nach dem Erlass des Verbraucherministeriums ausgeschrieben
und sind im Empfangsbüro zugänglich.
6. Abfahrtsbedingungen
Die Kunden sollten am Abend vor der Abfahrt diese im Empfangsbüro ankündigen. Falls die
Kunden den Campingplatz vor der Öffnung des Büros verlassen möchten, muss die Bezahlung am
Abend vor der Abreise erfolgen.
7. Lärmschutz
Die Camper werden gebeten jede laute Diskussionen oder andere Lärmbelästigungen, die die
Nachbarn stören könnten, zu unterlassen. Die Lautstärke von technischen Geräten muss
dementsprechend eingestellt werden, Türen und Kofferräume werden leise geschlossen.
Hunde und andere Tiere dürfen nicht frei herumlaufen. Sie müssen an der Leine gehalten werden
und dürfen niemals alleine, nicht einmal eingeschlossen, auf dem Campingplatz gelassen werden.
Halter haften für ihre Tiere.
Absolute Ruhe herrscht zwischen 22.00 und 7.30 Uhr.
8. Besuch
Besucher dürfen nach Anmeldung beim Geschäftsführer oder seinem Stellvertreter auf das Gelände.
Die jeweiligen Camper haften für ihre Besucher.
Die Camper können die Besucher am Büro empfangen. Die Dienstleistungen sowie die Anlagen
können von den Besuchern genutzt werden. Die Nutzung kann Kosten nach sich ziehen. Diese sind
am Eingang und im Büro ausgehängt.
Die Fahrzeuge der Besucher müssen auf dem Eingangsparkplatz stehen bleiben.
9. Verkehrsregelung
Innerhalb des Campingplatzes ist die Geschwindigkeit begrenzt. Der Kraftverkehr ist von 7.30 Uhr
bis 22.30 Uhr erlaubt. Falls Sie später auf dem Campingplatz eintreffen, müssen Sie Ihr Fahrzeug
auf dem Parkplatz abstellen und bis zu Ihrem Einstellplatz zu Fuß gehen Ohne Lärm zu
verursachen!
Nur Kraftfahrzeuge von eingetragenen Campern dürfen auf dem Gelände fahren. Das Parken auf
freien Einstellplätzen ist untersagt, außer nach vorheriger Absprache. Parkende Autos dürfen weder
den restlichen Verkehr noch Neuankömmlinge stören.
10. Benutzung der Anlagen
Jeder Benutzer ist dafür verantwortlich die Sauberkeit, Hygiene und die Erscheinung des
Campingplatzes, besonders die der sanitären Anlagen, zu erhalten. Abwasser darf nicht auf die Erde
oder in die Gullis entleert werden. Nutzen Sie die dafür vorgesehenen Anlagen. Sämtliche Abfälle
sind in die dafür vorgesehenen Mülleimer zu entsorgen.
Gewaschen werden darf nur in den dafür vorgesehenen Becken. Wäsche kann auf den dafür
angebrachten Wäscheleinen getrocknet werden. Bis 10 Uhr wird aufgehängte Wäsche, wenn sie die
Nachbarn nicht stört, in der Nähe der Unterbringung toleriert. Selbstinstallierte Leinen von Baum
zu Baum sind nicht erlaubt. Respektieren Sie die Bäume und Pflanzungen. Nägel in die Bäume zu
schlagen, Äste abschneiden oder Pflanzungen sind verboten.
Persönliche Abgrenzungen eines Stellplatzes oder Grabungen sind nicht erlaubt.
Jede Sachschädigung, sowohl der Vegetation, als auch die Umzäunung oder sonstige Ausstattungen
und Installationen des Campingplatzes wird dem Verursacher zu Lasten gelegt.
Die Einstellplätze sollen in dem Zustand verlassen werden, in dem sie vorgefunden wurden.
11. Sicherheit
a) Feuer
Offenes Feuer (Holz, Kohle, etc.) ist verboten. Die Gaskocher müssen in guten Zustand sein und
nicht unter gefährlichen Bedingungen genutzt werden.
Im Falle eines Feuers, melden Sie dies umgehend der Direktion. Die vor Ort befindlichen
Feuerlöscher können genutzt werden.
Ein Verbandkasten befindet sich im Büro.
b) Diebstahl
Die Direktion haftet für Gegenstände die im Empfang abgegeben werden und überwacht den
Campingplatz.
Der Camper ist für seinen Stellplatz verantwortlich und muss der Campingverwaltung jede
verdächtige Person melden. Die Nutzer sind aufgefordert die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zum
Schutz ihres Eigentums zu ergreifen.
12. Spiele
In der Nähe der Betriebsanlagen und Stellplätze dürfen keine störenden oder gefährlichen Spiele
durchgeführt werden.
Kinder bleiben unter der ständigen Beaufsichtigung der Erziehungsberechtigten.
13. Verbleib auf einem Stellplatz
Campinginstallationen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der Direktion und nur auf dem
dafür zugewiesenen Platz bleiben. Diese Dienstleistung kann Kosten mit sich bringen.
14. Verstoß gegen die Hausordnung
Falls ein Gast die Ruhe und Ordnung der anderen Gäste stört oder die Hausordnung nicht
respektiert, kann die Verwaltung oder sein Stellvertreter diesen mündlich oder schriftlich
verwarnen.
Im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes gegen die Hausordnung und nach
einer Verwarnung durch die Verwaltung, kann diese den Vertrag auflösen.
Im Falle eines Verstoßes gegen das Strafrecht, kann die Verwaltung die Polizei verständigen.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt auf dem Campingplatz „LE FRECHE A L’ANE“. Für
Anregungen oder Reklamationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Bonnes vacances!