Hausordnung Bienvenue au camping « le frêche à l’âne » 6 rue du Champ Saint-Paul - Le bourg 22550 – Pléboulle 02 96 41 08 72 Site : www.camping-frechealane.com email : [email protected] Règlement intérieur : Conditions générales Hausordnung : Allgemeine Bedingungen 1.Aufnahme- und Aufenthaltsbedingungen Jeder Zugang und Installation auf dem Campingplatz “Le freche a láne“ muss vom Verantwortlichen oder seinem Stellvertreter autorisiert sein. Dieser ist verantwortlich für die Ruhe und Ordnung auf dem Platz, als auch für die Umsetzung dieser Hausordnung. Mit Ihrem Aufenthalt auf dem Campingplatz akzeptieren Sie diese Hausordnung und verpflichten sich sie einzuhalten. Es besteht kein Daueraufenthaltsrecht. 2. Polizeiliche Formalitäten Minderjährige ohne Begleitung benötigen eine schriftliche Erlaubnis der Eltern. Nach dem Artikel R. 611-35 des französischem Aufenthalts- und Asylrecht müssen ausländische Gäste bei ihrer Ankunft ein polizeiliches Formular ausfüllen und unterschreiben. In diesem befinden sich u.a. Angaben zu: 1. Name und Vorname 2. Geburtsdatum und Ort 3. Nationalität 4. Erstwohnsitz Kinder unter 15 Jahren können in einem der Elternformulare eingetragen werden. 3. Installation Die Unterbringungen und das Material müssen im vom Verantwortlichen angegebenen Einstellplatz installiert werden. 4. Empfangsbüro und Lebensmittelladen Täglich geöffnet von 8.00 bis 20.00 Uhr. Hier erhalten Sie Auskunft über den Campingplatz-Service und finden eine Auswahl von Produkten des alltäglichen Bedarfs. Außerdem finden Sie touristische Informationen und nützliche Adressen. Eine Ideen- und Reklamationskiste steht zu Ihrer Verfügung. 5. Bekanntgaben Die Hausordnung ist am Campingplatz-Eingang und im Empfangsbüro ausgehängt. Bei Nachfrage können wir Ihnen diese auch aushändigen. Für klassifizierte Campingplätze sind die Kategorie, der Vermerk Tourismus oder Freizeit, sowie die jeweiligen Einstellplätze ausgehängt. Die Dienstleistungspreise werden nach dem Erlass des Verbraucherministeriums ausgeschrieben und sind im Empfangsbüro zugänglich. 6. Abfahrtsbedingungen Die Kunden sollten am Abend vor der Abfahrt diese im Empfangsbüro ankündigen. Falls die Kunden den Campingplatz vor der Öffnung des Büros verlassen möchten, muss die Bezahlung am Abend vor der Abreise erfolgen. 7. Lärmschutz Die Camper werden gebeten jede laute Diskussionen oder andere Lärmbelästigungen, die die Nachbarn stören könnten, zu unterlassen. Die Lautstärke von technischen Geräten muss dementsprechend eingestellt werden, Türen und Kofferräume werden leise geschlossen. Hunde und andere Tiere dürfen nicht frei herumlaufen. Sie müssen an der Leine gehalten werden und dürfen niemals alleine, nicht einmal eingeschlossen, auf dem Campingplatz gelassen werden. Halter haften für ihre Tiere. Absolute Ruhe herrscht zwischen 22.00 und 7.30 Uhr. 8. Besuch Besucher dürfen nach Anmeldung beim Geschäftsführer oder seinem Stellvertreter auf das Gelände. Die jeweiligen Camper haften für ihre Besucher. Die Camper können die Besucher am Büro empfangen. Die Dienstleistungen sowie die Anlagen können von den Besuchern genutzt werden. Die Nutzung kann Kosten nach sich ziehen. Diese sind am Eingang und im Büro ausgehängt. Die Fahrzeuge der Besucher müssen auf dem Eingangsparkplatz stehen bleiben. 9. Verkehrsregelung Innerhalb des Campingplatzes ist die Geschwindigkeit begrenzt. Der Kraftverkehr ist von 7.30 Uhr bis 22.30 Uhr erlaubt. Falls Sie später auf dem Campingplatz eintreffen, müssen Sie Ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz abstellen und bis zu Ihrem Einstellplatz zu Fuß gehen Ohne Lärm zu verursachen! Nur Kraftfahrzeuge von eingetragenen Campern dürfen auf dem Gelände fahren. Das Parken auf freien Einstellplätzen ist untersagt, außer nach vorheriger Absprache. Parkende Autos dürfen weder den restlichen Verkehr noch Neuankömmlinge stören. 10. Benutzung der Anlagen Jeder Benutzer ist dafür verantwortlich die Sauberkeit, Hygiene und die Erscheinung des Campingplatzes, besonders die der sanitären Anlagen, zu erhalten. Abwasser darf nicht auf die Erde oder in die Gullis entleert werden. Nutzen Sie die dafür vorgesehenen Anlagen. Sämtliche Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Mülleimer zu entsorgen. Gewaschen werden darf nur in den dafür vorgesehenen Becken. Wäsche kann auf den dafür angebrachten Wäscheleinen getrocknet werden. Bis 10 Uhr wird aufgehängte Wäsche, wenn sie die Nachbarn nicht stört, in der Nähe der Unterbringung toleriert. Selbstinstallierte Leinen von Baum zu Baum sind nicht erlaubt. Respektieren Sie die Bäume und Pflanzungen. Nägel in die Bäume zu schlagen, Äste abschneiden oder Pflanzungen sind verboten. Persönliche Abgrenzungen eines Stellplatzes oder Grabungen sind nicht erlaubt. Jede Sachschädigung, sowohl der Vegetation, als auch die Umzäunung oder sonstige Ausstattungen und Installationen des Campingplatzes wird dem Verursacher zu Lasten gelegt. Die Einstellplätze sollen in dem Zustand verlassen werden, in dem sie vorgefunden wurden. 11. Sicherheit a) Feuer Offenes Feuer (Holz, Kohle, etc.) ist verboten. Die Gaskocher müssen in guten Zustand sein und nicht unter gefährlichen Bedingungen genutzt werden. Im Falle eines Feuers, melden Sie dies umgehend der Direktion. Die vor Ort befindlichen Feuerlöscher können genutzt werden. Ein Verbandkasten befindet sich im Büro. b) Diebstahl Die Direktion haftet für Gegenstände die im Empfang abgegeben werden und überwacht den Campingplatz. Der Camper ist für seinen Stellplatz verantwortlich und muss der Campingverwaltung jede verdächtige Person melden. Die Nutzer sind aufgefordert die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz ihres Eigentums zu ergreifen. 12. Spiele In der Nähe der Betriebsanlagen und Stellplätze dürfen keine störenden oder gefährlichen Spiele durchgeführt werden. Kinder bleiben unter der ständigen Beaufsichtigung der Erziehungsberechtigten. 13. Verbleib auf einem Stellplatz Campinginstallationen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der Direktion und nur auf dem dafür zugewiesenen Platz bleiben. Diese Dienstleistung kann Kosten mit sich bringen. 14. Verstoß gegen die Hausordnung Falls ein Gast die Ruhe und Ordnung der anderen Gäste stört oder die Hausordnung nicht respektiert, kann die Verwaltung oder sein Stellvertreter diesen mündlich oder schriftlich verwarnen. Im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes gegen die Hausordnung und nach einer Verwarnung durch die Verwaltung, kann diese den Vertrag auflösen. Im Falle eines Verstoßes gegen das Strafrecht, kann die Verwaltung die Polizei verständigen. Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt auf dem Campingplatz „LE FRECHE A L’ANE“. Für Anregungen oder Reklamationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Bonnes vacances!
© Copyright 2024 ExpyDoc