anlage 12 zum allgemeinen vertrag für die

ALLGEMEINER VERTRAG FÜR DIE VERWENDUNG VON GÜTERWAGEN
ANLAGE 12
ANLAGE 12
ZUM ALLGEMEINEN VERTRAG FÜR DIE VERWENDUNG
VON GÜTERWAGEN
SCHADENSKATALOG FÜR GÜTERWAGEN
Version: 1. Januar 2016
1
ANLAGE 12
ALLGEMEINER VERTRAG FÜR DIE VERWENDUNG VON GÜTERWAGEN
Bauteil
Schadensbild
Zusätzliche Informationen
Zu Lasten des
Baugruppe
Halters
Laufwerk
Aufgezogener Radreifen
Lose, seitlich verschoben, Risse
Radreifen / Radscheibe /
Vollrad / Laufflächen
Thermische Überbeanspruchung
Risse in der Scheibe
Einspannkerben
Eindreh-/Kennrille nicht erkennbar
Schädigungen durch Gleisbremsen
Radsatzwelle
Radsatzlager
Manganplatten
1)
Thermische Überbeanspruchung nicht erkennbar
Thermische Überbeanspruchung sichtbar (Bremseinrichtung schadhaft)
Thermische Überbeanspruchung sichtbar (Bremseinrichtung in Ordnung)
Thermische Überbeanspruchung nicht erkennbar
Bremseinrichtung in Ordnung
Thermische Überbeanspruchung nicht erkennbar
Thermische Überbeanspruchung sichtbar (Bremseinrichtung schadhaft)
Thermische Überbeanspruchung sichtbar (Bremseinrichtung in Ordnung)
Scheibe verschlissen (Radsatzdurchmesser zu gering)
Kerben mit scharfkantigem Kerbgrund in der Stirnfläche und an der Radkranz- oder Radreifenunterseite
Schleifspuren, Schädigungen am Spurkranz
Durch Gewalteinwirkung1)
Abblätterungen, Ausbröckelungen, Überwalzungen Gilt nicht bei Thermischer Überlastung
Materialauftragungen, Flachstellen
Bremseinrichtung schadhaft
Bremseinrichtung in Ordnung
Lauffläche stellenweise eingedrückt
Falls Gewaltspuren1)
Unrund
Sofern der Schaden eindeutig dem EVU nachzuweisen ist
Schleifspuren auf der Radsatzwelle
Defekt am Wagen
Kein Defekt am wagen
Verbogen
Risse
Keine Gewalteinwirkung
Heißgelaufen
Bestätigt
Nicht bestätigt
Frischer Fettaustritt
erhöhte Lagertemperatur, abnormale Lagergeräusche beim Durchdrehen
des Radsatzes
Federn und Reibungsdämpfer in Ordnung und Wagen nicht überladen
Aufsitzspuren am Lagergehäuse (oben - Kontakt
zu Drehgestell)
Fehlend
Gerissene Schweißnähte
Verw. EVU
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Unter Gewaltschäden im Sinne der Anlage 12 sind insbesondere solche Schadensbilder zu verstehen, die nicht auf Verschleiß beruhen, sondern auf unsachgemäße
Behandlung der Wagen (z.B. Rangierunfälle, Flankenfahrten oder andere plötzliche Ereignisse) oder auf eine schuldhafte Verletzung von Obhutspflichten durch ein EVU
zurückzuführen sind.
Version: 1. Januar 2016
2
ANLAGE 12
ALLGEMEINER VERTRAG FÜR DIE VERWENDUNG VON GÜTERWAGEN
Baugruppe
Schadensbild
Zusätzliche Informationen
Zu Lasten des
Halters
Federung
Federn
Reibungsdämpfer
Bremse
Mechanische und pneumatische
Bremsteile
Bruch, Rissbildung, usw.
Erlahmt
Falscher Einbau (gleichläufig)
Falscher Einbau (Kennlinie) oder Federtyp bei
Blatttragfedern
Jeder Schaden
Defekte Bremsgestänge
Defekte Umstelleinrichtung
Defekte Handbremse
Bremssohlen (alle Schäden)
Defekte Handbremse
Fehlende Fangbügel
Defekte, beschädigte Fangbügel
Div. Bremsteile: z.B. Steuerventil, Wiegeventil,
Bremszylinder, Lastwechsel, Relaisventil, …
defekt
Bremsleitungen undicht
Defekter Bremsschlauch
Defekte Bremskupplung
Defekte pneumatische Teile
1)
Verw. EVU
X
X
X
X
X
Bei Gewaltschaden1)
Verschleiß
Bei Gewaltschaden1)
Verschleiß
Bei Gewaltschaden1)
Verschleiß
Gewaltschaden1
Bestätigt (mit Bremsprotokoll)
Nicht bestätigt
Verschleiß
Gewaltschaden1 (verbogen – gerissen)
Risse, undicht …
Durch Bremsprüfung bestätigt
Durch Bremsprüfung nicht bestätigt
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Unter Gewaltschäden im Sinne der Anlage 12 sind insbesondere solche Schadensbilder zu verstehen, die nicht auf Verschleiß beruhen, sondern auf unsachgemäße
Behandlung der Wagen (z.B. Rangierunfälle, Flankenfahrten oder andere plötzliche Ereignisse) oder auf eine schuldhafte Verletzung von Obhutspflichten durch ein EVU
zurückzuführen sind.
Version: 1. Januar 2016
3
ANLAGE 12
ALLGEMEINER VERTRAG FÜR DIE VERWENDUNG VON GÜTERWAGEN
Baugruppe Bauteil
Schadensbild
Zusätzliche Informationen
Zu Lasten des
Halters
Untergestell und Drehgestell
Wagenuntergestell
Kopfstück oder Langträger
Radsatzhalter
Dauerbrüche, Rissbildung
Verformt
Verformt
Gebrochen oder lose
Achshaltersteg
Verbogen, gebrochen
Lose
Federbock
Lose, Dauerbruch
Angebrochen, verformt
Verbindung Untergestell / Drehgestell Lose oder schadhafte Verbindungselemente
Drehgestellrahmen
Verformt
Dauerbrüche
Gleitstücke am Drehgestell
Jeder Schaden
Anschrift – Revision
Fälschliche Aussetzung vor Ablauf der Revision
Allgemeine Anschriften lt. Regelwerk Unvollständig
Unleserlich
Erdungsseile
1)
Fehlen
Beschädigt
Verw. EVU
X
Außer Ermüdungserscheinung
X
X
X
X
X
X
Gewalteinwirkung1)
X
X
X
X
X
X
Entstehende Kosten durch Lauffähigkeitsbescheinigung / Sondertransport …
z.B. wegen Ladegutüberlauf oder Überkleben, Graffiti …
Graffiti bei Gefahrgutwagen RID
Verschleiß
X
X
X
X
X
Unter Gewaltschäden im Sinne der Anlage 12 sind insbesondere solche Schadensbilder zu verstehen, die nicht auf Verschleiß beruhen, sondern auf unsachgemäße
Behandlung der Wagen (z.B. Rangierunfälle, Flankenfahrten oder andere plötzliche Ereignisse) oder auf eine schuldhafte Verletzung von Obhutspflichten durch ein EVU
zurückzuführen sind.
Version: 1. Januar 2016
4
ANLAGE 12
ALLGEMEINER VERTRAG FÜR DIE VERWENDUNG VON GÜTERWAGEN
Baugruppe Bauteil
Schadensbild
Zusätzliche Informationen
Zu Lasten des
Halters
Zug- und Stosseinrichtung
Puffer
Crashelemente
Pufferteller
Pufferhülse
Gebrochen oder verformt
Gebrochen oder rissig
Pufferbefestigung
Gelöst
Gebrochen
Unwirksam
Gebrochen
Elastisches Element
Zughaken; Zugstange
Zugvorrichtung
Schraubenkupplung
Schraubenkupplung Halterung
Aufbauten
Bauart ungleich
Pufferstand außer Norm / Pufferstößel verklemmt
Defekt
Allgemein
Leitern, Laufstege, Trittbretter,
Seilhaken, Handläufe, Zettelhalter
Kessel
Verbogen
Herausgerissen
Verschleiß
Gewaltschaden1)
Verbogen, gebrochen
Verschleiß
Gewaltschaden1) im Gewahrsam des EVU
Verschleiß
Gewaltschaden1) im Gewahrsam des EVU
Beschädigung durch Untergestellschäden
Schaden am Kessel
Undichte Armaturen / Verschlüsse
Kesselsattel gerissen
Kein vorangegangener Tausch durch EVU
Stossspuren (Kontakt Pufferhülse / Pufferstößel)
Alte Risse und / oder schlechte Schweißstellen
Verschubstoß zu hohe Geschwindigkeit
Normaler Verschleiß
X
Normaler Verschleiß
Gewalteinwirkung1)
Normaler Verschleiß
Kein Dauerbruch
Lässt sich von Hand komprimieren
Dauerbruch (alter Riss)
Gewaltbruch1) (frischer, sauberer Bruch)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Gewaltschaden1)
X
1)
Fehlend, beschädigt
Verschleiß
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Gewaltschaden1) im Gewahrsam des EVU
Gewaltschaden1) im Gewahrsam des EVU
Gewaltschaden1) im Gewahrsam des EVU
X
Gewaltschaden1) im Gewahrsam des EVU
Erdungskabel (am Kessel)
Verw. EVU
x
X
X
Unter Gewaltschäden im Sinne der Anlage 12 sind insbesondere solche Schadensbilder zu verstehen, die nicht auf Verschleiß beruhen, sondern auf unsachgemäße
Behandlung der Wagen (z.B. Rangierunfälle, Flankenfahrten oder andere plötzliche Ereignisse) oder auf eine schuldhafte Verletzung von Obhutspflichten durch ein EVU
zurückzuführen sind.
Version: 1. Januar 2016
5