Einheitlicher Fehlerkatalog

Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Verkehr BAV
7. Auflage, 01. Januar 2016
Einheitlicher Fehlerkatalog
Checkliste für die Kontrolle von Zügen, Güter-,
Reisezug- und Gefahrgutwagen
Aktenzeichen: BAV / BAV-521.02-00002/00006/00007
BAV Sicherheit
Einheitlicher Fehlerkatalog
7. Auflage
01. Januar 2016
Aktenzeichen: BAV / BAV-521.02-00002/00006/00007
Impressum
Herausgeber:
Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern
Abteilung Sicherheit
Autoren:
Ständige Arbeitsgruppe Fehlerkatalog BAV, SBB Infrastruktur,
BLS Netz; Leitung: Roger Schüpfer
Filename:
Einheitlicher_Fehlerkatalog_V7.0_d
(veröffentlicht als .pdf-Datei)
QM-SI - Anbindung:
QM-Doku_Liste21_Sicherheitsüberwachung
Anwendungsgebiet:
BAV Prozess 21
Verteiler:
Veröffentlichung auf der BAV-Internetseite
Sprachfassungen:
Deutsch (Original); Französisch; Italienisch
Diese Checkliste tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Sie ersetzt den Einheitlichen Fehlerkatalog vom 1. Januar 2015
Bundesamt für Verkehr
Abteilung Sicherheit
sig.
Hanspeter Egli, Sektionschef
Sektion Sicherheitsüberwachung
Ausgaben / Änderungsgeschichte
Version
1. Auflage
2. Auflage
3. Auflage
4. Auflage
5. Auflage
6. Auflage
7. Auflage
1
Datum
01.01.2010
01.01.2011
01.01.2012
01.01.2013
01.01.2014
01.01.2015
01.01.2016
Ersteller
Hanspeter Egli
Hanspeter Egli
Hanspeter Egli
Hanspeter Egli
Roger Schüpfer
Roger Schüpfer
Roger Schüpfer
Änderungshinweise
Überarbeitung
Überarbeitung
Überarbeitung
Überarbeitung
Überarbeitung
Überarbeitung
Überarbeitung
Status1
abgelöst
abgelöst
abgelöst
abgelöst
abgelöst
abgelöst
in Kraft
Dokumentstatus; vorgesehen sind: in Arbeit / in Review / in Kraft (/mit Visum) / abgelöst
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1
Inhaltsverzeichnis
1
Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................................ 3
2
Gegenstand und Anwendungsbereich ............................................................................................ 4
3
Fehlerkatalog, Aufbau, Anwendung ................................................................................................ 4
3.1 Prüfbereiche .................................................................................................................................... 4
3.2 Fehler, Fehlerklassen, Massnahmen .............................................................................................. 5
3.3 Massnahmen bei Sicherheitskontrollen der ISB .............................................................................. 6
3.4 Betriebskontrollen des BAV ............................................................................................................. 7
Anhang 1: Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen .......................................................................... 8
Anhang 2: Muster BAV ............................................................................................................................ 9
Anhang 3: Muster SBB Infrastruktur........................................................................................................ 9
Anhang 4: Ablauf (nur deutsch)............................................................................................................. 11
Anlage 1
Fehlerkatalog
Anlage 2
Bilder und Erläuterungen zu einzelnen Fehlercodes (wird nicht veröffentlicht)
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2
Gegenstand und Anwendungsbereich
In der Schweiz werden Sicherheitskontrollen im freien Netzzugang durch Behörden und Infrastrukturbetreiberinnen durchgeführt.
Das BAV, SBB Infrastruktur und BLS Infrastruktur haben gemeinsam einen einheitlichen Fehlerkatalog für die Kontrolle von Zügen sowie Güter-, Reisezug- und Gefahrgutwagen entwickelt.
Dies betrifft insbesondere die Technischen Kontrollen (TKI) an Güter- und Reisezugwagen und
die Gefahrgutkontrollen der Mobilen Gefahrgutequipe (MGE) der SBB, die Technischen Kontrollen (TKI) an Güter- und Reisezugwagen und die Gefahrgutkontrollen der BLS sowie die Betriebskontrollen des BAV in diesen Bereichen.
Grundlage für den Fehlerkatalog bilden die bereits bestehenden internationalen Gesetze, Normen und Verträge. Der Fehlerkatalog bildet damit eine Zusammenstellung der heute angewendeten Praxis ab.
Die Anwendung des einheitlichen Fehlerkatalogs schafft die Voraussetzung, dass gleiche Mängel durch alle Kontrollorgane gleich bewertet werden. Die Ergebnisse der Kontrollen werden
dadurch für alle Beteiligten transparenter und, bei denjenigen Kontrollen die die gleichen Kontrollpunkte umfassen, untereinander vergleichbar. Für die EVU bietet der einheitliche Fehlerkatalog Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Sicherheitspflichten und dient als Grundlage für
die Planung von Verbesserungsmassnahmen.
3
Fehlerkatalog, Aufbau, Anwendung
3.1 Prüfbereiche
Die Kontrollen umfassen folgende Bereiche:

den technischen Zustand der Güterwagen, basierend auf dem allgemeinen Vertrag für die Verwendung der Güterwagen, Anlage 9 (AVV)

den technischen Zustand der Reisezugwagen, basierend auf dem RIC

die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften, basierend auf den Prüfpunkten auf dem
UIC-Merkblatt 471-3 V und dem RID

den betrieblichen Zustand des Zuges und des Triebfahrzeugführers, basierend auf den FDV, AB
FDV, EBV, AB EBV und dem AZG.
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3.2 Fehler, Fehlerklassen, Massnahmen
Die festgestellten Unregelmässigkeiten und Unterlassungen werden nach dem Vorbild des AVV
und des UIC-Merkblattes 471-3 in die Fehlerklassen 1 bis 5 eingeteilt. Die Fehlerklassen 1 und
2 werden nicht berücksichtigt, da sie keinerlei Auswirkungen auf die Sicherheit haben. Die Fehlerklassen 3 bis 5 bedeuten:

Fehlerklasse 3: Nebenfehler
Fehler mit erheblichen Auswirkungen auf die Verkehrstauglichkeit, sowie Fehler mit Auswirkungen auf die Betriebsabwicklung.

Fehlerklasse 4: Hauptfehler
Fehler bei denen die Verkehrstauglichkeit nicht gewahrt ist oder die zur Betriebsgefährdung
führen können, sowie Fehler, die zu Personenschäden führen können (Bedienungspersonal
Güterwagen).

Fehlerklasse 5: Kritische Fehler
Fehler mit erheblichen Auswirkungen auf die Betriebssicherheit und Fehler, die eine akute
Transportgefährdung zur Folge haben können.
Neben der Fehlerklasse ist jeder Unregelmässigkeit eine Massnahme zugeordnet. Je nach
Schwere des festgestellten Mangels wird die Weiterfahrt von Zügen unter sofortiger Verständigung des EVU verboten oder die Mängel werden dem EVU in anderer Weise angezeigt
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3.3 Massnahmen bei Sicherheitskontrollen der ISB
Die EVU werden von den ISB wie folgt verständigt:

Beheben vor Weiterfahrt: Behebung des Mangels vor der Weiterfahrt notwendig. Die Weiterfahrt des Zuges/Wagens wird vorläufig verboten. Die Verständigung des EVU erfolgt unverzüglich durch die ISB. Bei Wagen wird gegebenenfalls zusätzlich ein roter Klebezettel angebracht.
Das EVU ist verpflichtet, Massnahmen zur Erhaltung der Betriebssicherheit zu treffen.
Diese können sein:
- Ausreihung des Fahrzeugs
- Behelfsmässige Reparatur
- Anordnung betrieblicher Massnahmen (Geschwindigkeit/Reihung)
- Ausschalten der Bremse
- Absperren und Bezetteln von Türen (P-Verkehr)
- usw.

Beheben nach Ankunft / Entlad; Das EVU wird im Nachgang zur Kontrolle über den Mangel
informiert.

Meldung an EVU / zu untersuchen: Das EVU wird im Nachgang zur Kontrolle über den Mangel informiert.
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3.4 Betriebskontrollen des BAV
Das BAV verständigt das EVU mittels Prüfprotokoll, welches unmittelbar nach jeder Kontrolle
der Leitstelle des zuständigen EVU (gemäss Debitorencode CIS) per E-Mail übermittelt wird.
Das Prüfprotokoll stellt eine offizielle Verfügung des BAV nach Art. 5 VwVG dar. Der Verfügungstext sowie die Rechtsmittelbelehrung sind im Prüfprotokoll aufgeführt. Im Prüfprotokoll
wird pro Fehler eine der folgenden Massnahme angeordnet (nötigenfalls werden die Massnahmen durch den Auditor BAV unter Bemerkungen angepasst):

„Beheben vor Weiterfahrt“: Die Behebung des Mangels durch das EVU ist vor der Weiterfahrt notwendig. Zur Unterstützung der operativen Behandlung werden bei Wagen / Ladeeinheiten zusätzlich rote Klebezettel „Muster L BAV“ angebracht.
Das EVU ist verpflichtet, die nötigen Massnahmen zur Erhaltung der Betriebssicherheit zu treffen. Diese können sein:
- Ausreihung des Fahrzeugs; Behelfsmässige Reparatur; Ausschalten der Bremsen,
- Anordnung betrieblicher Massnahmen (Geschwindigkeit/Reihung)
- Auswechseln von Personal, Korrektur der Bremsrechnung
- usw.
Das BAV nimmt grundsätzlich keine Eingriffe und keine Messungen am Zug vor. Wo solche
Massnahmen im AVV verlangt sind (z.B. das Ausschalten der Bremse bei Code 3.2.1 oder das
Nachmessen bei Code 1.2.2.1), sind diese durch das EVU durchzuführen.

„Beheben nach Ankunft / Entlad“: Die Behebung des Mangels kann nach Entlad bzw. nach
Ende der Zugsfahrt erfolgen. Zur Unterstützung der operativen Behandlung werden bei Wagen
/ Ladeeinheiten zusätzlich blaue Klebezettel „Muster K BAV“ angebracht. Das EVU hat mit geeigneter Kommunikation sicherzustellen, dass die Mängel spätestens am Bestimmungsbahnhof behandelt werden.

„Meldung an EVU / zu untersuchen“: Der Mangel kann zu einem späteren, geeigneten Zeitpunkt untersucht und behoben werden. Zur Unterstützung der operativen Behandlung werden
bei Wagen / Ladeeinheiten zusätzlich weisse Klebezettel „Muster M BAV“ angebracht. Das
EVU hat mit geeigneter Kommunikation sicherzustellen, dass Mängel entsprechend behandelt
werden.
Die Verständigung von Absender / Empfänger (bei Mängeln an der Ladung), des Wagenhalters oder des
ECM (bei Mängeln an den Fahrzeugen) ist in jedem Fall durch das EVU sicherzustellen.
Bei Massnahmen L ordnet das BAV im Prüfprotokoll in der Regel ein Verbot der Weiterfahrt des betreffenden Zuges an. Ist nach der Beseitigung der Mängel zusätzlich eine Freigabe des BAV zur Aufhebung des
Verbots der Weiterfahrt nötig, wird dies ebenfalls im Prüfprotokoll angeordnet.
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Aktenzeichen: BAV / BAV-521.02-00002/00006/00007
Anhang 1: Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen
AB EBV
Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung
AB FDV
Ausführungsbestimmungen zu den schweizerischen Fahrdienstvorschriften
AVV
Allgemeiner Vertrag für die Verwendung der Güterwagen
AZG
Arbeitszeitgesetz
SR 822.21
AZGV
Verordnung zum Arbeitszeitgesetz
SR 822.211
BAV
Bundesamt für Verkehr
EBG
Eisenbahngesetz
SR 742.101
EBV
Eisenbahnverordnung
SR 742.141.1
EVU
Eisenbahnverkehrsunternehmen
FDV
Schweizerische Fahrdienstvorschriften
ISB
Infrastrukturbetreiberin
RIC
Übereinkommen über den Austausch und die Benutzung der
Reisezugwagen im internationalen Verkehr
RID
Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
RSD
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn und mit Seilbahnen
UIC
Internationaler Eisenbahnverband
VTE
Verordnung über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen
Einheitlicher Fehlerkatalog V7.0 d
SR 742.141.11
SR 742.173.001
SR 742.401.6
SR 742.141.21
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Aktenzeichen: BAV / BAV-521.02-00002/00006/00007
Anhang 2: Muster BAV
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Aktenzeichen: BAV / BAV-521.02-00002/00006/00007
Anhang 3: Muster SBB Infrastruktur
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Aktenzeichen: BAV / BAV-521.02-00002/00006/00007
Anhang 4: Ablauf (nur deutsch)
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Bundesamt für Verkehr BAV Abteilung Sicherheit
Anlage 1 Checkliste: Einheitlicher Fehlerkatalog
‐ zur Kontrolle von Zügen, Reisezug‐, Güter‐ und Gefahrgutwagen
Version 7.0 / 01.01.2016
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 1 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Fehlerkatalog Güterwagen
1
Laufwerk
1.1.1
4
01.01.2014
1.1.2
5
01.01.2014
1.1.3
5
01.01.2014
1.1.4
4
01.01.2014
1.1.5
5
01.01.2014
1.1.6
5
01.01.2014
1.2.1
01.01.2014
4
Aufgezogener Radreifen: Dicke weniger als 35 mm (für 120 km/h zugelassene Wagen, die das Zeichen SS oder "**" tragen), 30 mm (übrige Wagen)
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Radreifen gebrochen, mit Längs‐ oder Querriss
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Radreifen 1) lose, 2) Nichtübereinstimmung Kontrollmarken, 3) unreiner Klang, 4) lockerer Sitz des Sprengrings, 5) Rostaustritt auf mehr als 1/3 des Umfangs zwischen Radreifen und Radfelge.
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Kontrollmarken am Radreifen nicht vorhanden oder nicht eindeutig erkennbar
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Radreifen seitlich verschoben, Sprengring lose oder sichtbar verformt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Radreifen, Schaden am Sprengring: 1) gerissen, 2) gebrochen, 3) fehlt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Kennrille der Mindestdicke am Vollrad nicht erkennbar
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 2 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
1.2.2.1
4
Blauer Text: Zitate AVV
Thermische Überbeanspruchung des Vollrades durch die Bremse: bei eingehaltenen Toleranzen
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
1) neuer Farbabbrand an der Radkranzverbindung von 50 mm und mehr; 2) Oxidationsspuren am Radkranz (Radscheibe nicht gefärbt); 3) Angeschmolzene Bremssohlen; 4) Beschädigung der Lauffläche mit Metallauftragung
01.01.2015
1.2.2.2
5
nach AVV Anhang 8 Punkt 3 verfahren ‐> Muster K + R1 (Bremse ausschalten) (ausgenommen Radsätze als "thermisch stark beansprucht" gekennzeichnet)
gilt für Güterwagen
Thermische Überbeanspruchung des Vollrades durch die Bremse: bei NICHT eingehaltenen Toleranzen
L) Beheben vor Weiterfahrt
1) neuer Farbabbrand an der Radkranzverbindung von 50 mm und mehr; 2) Oxidationsspuren am Radkranz (Radscheibe nicht gefärbt); 3) Angeschmolzene Bremssohlen; 4) Beschädigung der Lauffläche mit Metallauftragung
01.01.2015
1.3.1.1
3
01.01.2014
1.3.1.2
4
01.01.2014
1.3.2
4
01.01.2014
1.3.3.1
01.01.2016
4
nach AVV Anhang 8 Punkt 3 verfahren ‐> Aussetzen (ausgenommen Radsätze als "thermisch stark beansprucht" gekennzeichnet)
gilt für Güterwagen
Radreifen / Teile des Vollrades: Breite: > 139mm, ≤ 140mm
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
Muster M
gilt für Güterwagen
Radreifen / Teile des Vollrades: Überwalzung; Breite > 140mm, < 133mm
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Radreifen/Teile des Vollrades: Lauffläche stellenweise eingedrückt, ungleichmässige Kontaktflächen oder ungleichmässig grosse Auswalzung am Radkranz
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Radreifen/Teile des Vollrades, Flachstellen: Raddurchmesser ≥ 840 mm, Flachstellen mit einer Länge von > 60 mm
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 3 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
1.3.3.2
4
01.01.2016
1.3.3.3
4
01.01.2016
1.3.4.1
4
01.01.2015
1.3.4.2
3
01.01.2015
1.3.4.3
4
01.01.2015
1.3.4.4
3
01.01.2015
1.3.4.5
4
01.01.2015
1.3.4.6
01.01.2015
3
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Radreifen/Teile des Vollrades, Flachstellen: Raddurchmesser 630 mm < d ≤ 840 mm, Flachstelle mit einer Länge von > 40 mm
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Radreifen/Teile des Vollrades, Flachstellen: Raddurchmesser ≤ 630 mm, Flachstelle mit einer Länge von > 35 mm
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Radreifen/Teile des Vollrades: Raddurchmesser >/‐ 840 mm und Materialauftragungen > 60 mm Länge oder >/‐ 1 mm Höhe
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Radreifen/Teile des Vollrades: Raddurchmesser > 840 mm und Materialauftragungen > 10 und >/‐ 60 mm Länge oder < 1 mm Höhe
L) Beheben vor Weiterfahrt
Muster M und R1 (Bremse ausschalten)
gilt für Güterwagen
Radreifen/Teile des Vollrades: Raddurchmesser 630 mm < d ≤ 840 mm und Materialauftragungen Länge > 40 mm oder ≥ 1 mm Höhe
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Radreifen/Teile des Vollrades: Raddurchmesser 630 mm < d ≤ 840 mm und Materialauftragungen > Länge > 10 mm ≤ 40 mm Länge und < 1 mm Höhe
L) Beheben vor Weiterfahrt
Muster M und R1 (Bremse ausschalten)
gilt für Güterwagen
Raddurchmesser ≤ 630 mm und Materialauftragungen mit einer Läge > 35 mm oder Höhe ≥ 1 mm
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Raddurchmesser ≤ 630 mm und Materialauftragungen mit einer Läge > 10 mm ≤ 35 mm und Höhe < 1 mm
L) Beheben vor Weiterfahrt
M + R1 (Bremse ausschalten)
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 4 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
1.3.5.1
4
01.01.2016
1.3.5.2
4
01.01.2016
1.3.5.3
4
01.01.2016
1.3.6.1
5
01.01.2014
1.3.6.2
4
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Radreifen/Teile des Vollrades: Löcher, Ausbröckelungen oder Abblätterungen: Raddurchmesser > 840 mm, mit einer Länge von > 60 mm
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Radreifen/Teile des Vollrades: Löcher, Ausbröckelungen oder Abblätterungen: Raddurchmesser 630 mm < d ≤ 840 mm, Flachstelle mit einer Länge von > 40 mm
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Radreifen/Teile des Vollrades: Löcher, Ausbröckelungen oder Abblätterungen: Raddurchmesser ≤ 630 mm, mit einer Länge von > 35 mm
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Radreifen/Teile des Vollrades: Risse am Übergang Lauffläche/Stirnfläche
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Radreifen/Teile des Vollrades: Kerben mit scharfkantigem Kerbgrund in den Stirnflächen und an der Radkranz‐ oder Radreifenunterseite (Spannrand), verursacht durch Werkzeuge, Gleisbremsen oder Spannbacken
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
(ausgenommen ist die Kennzeichnung des Herstellers)
01.01.2014
1.3.7
5
Muster K
gilt für Güterwagen
Radreifen/Teile des Vollrades: Stirnflächen mit Anstrichstoffen versehen oder durch ölige oder schmierige Substanzen verunreinigt
L) Beheben vor Weiterfahrt
ausgenommen sind die Kontrollmarken (vier um 90° versetzte Farbstriche)
01.01.2014
Aussetzen
Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen
Anlage 1 5 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
1.3.8.1
4
Blauer Text: Zitate AVV
Rillen‐, Mulden‐, Hohllaufbildung auf der Lauffläche des Rades: ‐ Rillen (scharfkantig) < 1 mm Tiefe
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
(Rillen treten umlaufend über den Radumfang auf und können die gesamte Laufflächenbreite betreffen und kennzeichnen sich durch scharfkantige Übergänge.)
01.01.2016
1.3.8.2
5
K + R1
gilt für Güterwagen
Rillen‐, Mulden‐, Hohllaufbildung auf der Lauffläche des Rades:
‐ Rillen (scharfkantig) ≥ 1 mm Tiefe
L) Beheben vor Weiterfahrt
(Rillen treten umlaufend über den Radumfang auf und können die gesamte Laufflächenbreite betreffen und kennzeichnen sich durch scharfkantige Übergänge.)
01.01.2016
1.3.8.3
5
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Rillen‐, Mulden‐, Hohllaufbildung auf der Lauffläche des Rades:
‐ Mulden‐ und Hohllaufbildung > 2 mm.
L) Beheben vor Weiterfahrt
(Mulden treten umlaufend über den Radumfang auf und können die gesamte Laufflächenbreite betreffen; sie kennzeichnen sich durch eine ausgerundete Kontur ohne scharfkantige Übergänge. Hohllauf: ein Hohllauf liegt vor, wenn der äussere Laufflächenbereich
höher ist, als die Lauffläche in der Laufkreisebene.)
01.01.2016
1.4.1
4
01.01.2014
1.4.2
5
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Spurkranzhöhe Sh grösser als 36 mm [Lauffläche des Rades eingelaufen]
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Dicke des Spurkranzes ausserhalb der Toleranzwerte
L) Beheben vor Weiterfahrt
1) Raddurchmesser ‐/> 840 mm allg. Sd < 22 mm; 2) Raddurchmesser < 840 ‐/> 630 (330) mm: Sd < 27.5 mm; 3) oder abgenutzter Spurkranz
01.01.2014
1.4.3
01.01.2014
5
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Abnutzung der Führungsfläche, qR ‐/< 6,5mm
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen, siehe Anhang 4 AVV
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 6 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
1.4.4
5
01.01.2014
1.5.1
5
01.01.2014
1.5.2
5
01.01.2014
1.6.1
5
01.01.2014
1.6.2
4
01.01.2014
1.6.3
4
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Spurkranz: Überwalzung bzw. Absatz an der Führungsfläche in einem Abstand h > 2 mm von der grössten Höhe des Spurkranzes
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen, siehe Anhang 4 AVV
gilt für Güterwagen
Vollrad, Schaden an der Radscheibe oder Radnabe: 1) gerissen oder 2) durch Schweissung ausgebesserter Schaden
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Rad mit Radreifen, Schaden an der Radscheibe, Radnabe, Sprengring, Radreifen: 1) gerissen; 2) gebrochen; 3) durch Schweissung ausgebesserter Schaden
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Schaden an der Radsatzwelle: 1) gerissen, 2) verbogen, 3) durch Schweissung ausgebesserter Schaden, 4) scharfe Kante, 5) Schleifspur > 1 mm,
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Schleifspur auf der Radsatzwelle; ‐/< 1 mm Tiefe, nicht scharfkantig
L) Beheben vor Weiterfahrt
Muster K und R1 (Bremse ausschalten)
gilt für Güterwagen
Ein auf der Radsatzwelle schleifendes Teil
L) Beheben vor Weiterfahrt
(zusätzlich 1.6.1 und 1.6.2 prüfen)
01.01.2014
1.6.4
3
Hochbinden + K, evtl. R1 (Bremse ausschalten), wenn nicht möglich: aussetzen
gilt für Güterwagen
Radsatzwelle: Korrosionsschutz beschädigt, Abplatzungen (sofern nicht 1.6.1, 1.6.2 oder 1.6.3 anwendbar)
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen
Anlage 1 7 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
1.7.1
5
Blauer Text: Zitate AVV
Radsatz: Grenzmasse der inneren Stirnflächen E ausserhalb der Toleranz (Masse gemäss AVV), sowie bei Entgleisungsspuren
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
1) Verschiebungsspuren des Rades auf der Radsatzwelle; 2) bei Vollrädern Erhitzung in der Verbindungszone Radscheibe/Felgenkranz
01.01.2014
1.7.2
4
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Verdacht auf unrundes Rad (zwei oder mehr Merkmale für das Vorhandensein unrunder Räder festgestellt):
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
1) abgescherter Splint am Bremsdreieckzapfen; 2) gebrochener Bremsfangbügel; 3) glänzende Unterlegscheiben am Bremsdreieckzapfen; 4) glänzende Stellen an der inneren Feder; 5) verl./lose Abhebesicherung
01.01.2014
1.8.1.1
4
Werden mind. 2 Merkmale in der Umgebung des Rades festgestellt: Muster K mit Vermerk "Verdacht auf unrundes Rad"
gilt für Güterwagen
Radsatzlager: Lagergehäuse undicht, Mangel der das Eindringen von Wasser oder Staub ermöglicht
L) Beheben vor Weiterfahrt
1) Lagergehäuse gerissen oder gebrochen; 2) Schutzkappe fehlt (das Fehlen der Schutzkappe für Zentrierbohrung ist zugelassen); 3) fehlende oder lose Schraube(n) am Radsatzlager
01.01.2014
1.8.1.2
4
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Radsatzlager ‐ Schmiermittel: Fett‐ / Ölspritzer auf der Radscheibe
L) Beheben vor Weiterfahrt
Beanstandung, wenn Verschmutzung grösser als 20% der Radscheibenfläche
01.01.2014
1.8.1.3
01.01.2014
4
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Radsatzlager ‐ Schmiermittel: Fett‐, Ölspuren am Lagergehäuse im Bereich der Lagerdeckel
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
Muster K
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 8 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
1.8.1.4
4
Blauer Text: Zitate AVV
Radsatzlager: Sicherungsbleche der Lagerverschraubung
Massnahme
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
1) Rola‐NT‐Wagen: zwei oder mehr Laschen pro Schraube fehlend/abgebrochen, ohne Fettverlust; 2) übrige Wagen mit Sicherungsblechen: keine wirksame Sicherung vorhanden
01.01.2014
1.8.2
gilt für Güterwagen
5
Radsatzlager: Die Führung der Radsatzlager ist nicht mehr sichergestellt
L) Beheben vor Weiterfahrt
1) gebrochene Führungsansätze; 2) anomale Position des Radsatzlagers
01.01.2014
1.8.3
5
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Radsatzlager: Heisses Lager
L) Beheben vor Weiterfahrt
1) Temperatur zu heiss für Berührung mit Handrücken; 2) Oxidationsspuren
01.01.2014
Aussetzen
2
Federung
2.1.1
4
gilt für Güterwagen
Tragfederblätter mehr als 10 mm im Federbund verschoben
L) Beheben vor Weiterfahrt
Glanzspuren in der Nähe des Federbundes
01.01.2014
2.1.2
5
01.01.2014
2.1.3
4
01.01.2014
2.1.4.1
01.01.2014
4
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Hauptfederblatt gebrochen/gerissen
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Fehlendes Teil eines gebrochenen Federblattes
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Anderes Blatt als das Hauptfederblatt mit Bruchstelle, ohne fehlendes Teil in einer Entfernung von der Federmitte von weniger als 1/4 der Blattlänge
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 9 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
2.1.4.2
3
01.01.2014
2.1.5
5
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Anderes Blatt als das Hauptfederblatt mit Bruchstelle, ohne fehlendes Teil in einer Entfernung von der Federmitte von mehr als 1/4 der Blattlänge
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
Muster M
gilt für Güterwagen
Zu geringes Tragfederspiel: Abstand zwischen Federbund und dem entsprechenden Teil des Wagenkastens, des Untergestells oder des Drehgestellrahmens < 15 mm
L) Beheben vor Weiterfahrt
1) frische Spuren des Aufsitzens zwischen Federbund und Teilen des Untergestells / Drehgestellrahmens; 2) frische Spuren des Streifens der Räder am Untergestell / Wagenboden / ‐kasten
01.01.2014
2.1.6
5
01.01.2014
2.2.1.1
5
01.01.2014
2.2.1.2
5
01.01.2014
2.2.2.1
4
01.01.2014
2.2.2.2
3
01.01.2014
2.2.3
01.01.2014
5
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Federbund lose, Bruch, Riss, Keil fehlt oder unwirksam, Anzeichen von losen Federblättern
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Parabelfeder: Haupt oder anderes Blatt sichtbar gerissen/gebrochen
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Parabelfeder: im Bund gebrochen, 2 Blätter berühren sich mehr als 50% ihrer Länge
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Parabelfeder: Ein Blatt in Längsrichtung um mehr als 10 mm verschoben
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Parabelfeder: Ein Blatt in Längsrichtung ‐/< 10 mm verschoben. Blanke Spuren nahe Federbund
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
Muster K
gilt für Güterwagen
Parabelfeder: Federbund beschädigt oder lose, Bruch, Riss, Ohren des unteren Keils gerissen, Schweissnaht des oberen Keils gebrochen oder gerissen
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 10 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
2.3.1
5
01.01.2014
2.4.1
5
01.01.2014
2.4.2
5
01.01.2014
2.4.3
5
01.01.2014
2.4.4
4
01.01.2014
2.5.1
5
01.01.2014
2.5.2.1
3
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Schraubenfeder gebrochen
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Federbundzapfen aus seinem Sitz, anormale Position des Radsatzlagers
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Verbindung zw. Federung/Radsatzlager: Lasche, Schake verschoben, fehlt, gebrochen, ausgehängt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Federbolzen verschoben, fehlt, nicht gesichert
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe, wenn nicht möglich: aussetzen
gilt für Güterwagen
Schakengehänge verschlissen oder zu lang, frische Berührungsspuren am Langträger
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
Muster K
gilt für Güterwagen
Y25‐Drehgestelle: Haupt‐/Tarafeder angebrochen oder gebrochen
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Y25‐Drehgestelle, Zusatz‐/Lastfeder verschoben oder gebrochen, leerer Wagen
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
Innen‐ und Aussenfeder mit gleichem Wicklungsverlauf
01.01.2014
2.5.2.2
5
Muster K
gilt für Güterwagen
Y25‐Drehgestelle, Zusatz‐/Lastfeder verschoben oder gebrochen, beladener Wagen
L) Beheben vor Weiterfahrt
Innen‐ und Aussenfeder mit gleichem Wicklungsverlauf, inkl. Gummiringfedern
01.01.2014
2.5.3.1
01.01.2014
3
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Y25‐Drehgestelle: Dämpferschaken fehlen, gebrochen oder wirkungslos: 1 Schake je Drehgestell
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
Muster K
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 11 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
2.5.3.2
5
01.01.2014
2.5.4.1
3
01.01.2014
2.5.4.2
5
01.01.2014
2.5.5
3
01.01.2014
2.5.6
5
01.01.2014
3
Bremse
3.1.1
4
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Y25‐Drehgestelle: Dämpferschaken fehlen, gebrochen oder wirkungslos mehr als 1 Schake je Drehgestell
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Y25‐Drehgestelle: 1 Federhaube berührt den Drehgestellrahmen
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
Muster K
gilt für Güterwagen
Y25‐Drehgestelle: mehr als 1 Federhaube berührt den Drehgestellrahmen
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Abhebesicherung lose oder fehlt
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
Muster M
gilt für Güterwagen
Y25‐Drehgestelle: Frische Spuren des Aufsitzens zwischen Radsatzlagergehäuse und Drehgestellrahmen. Abstand < 8 mm.
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Herunterhängende oder gebrochene Teile des Bremsgestänges
L) Beheben vor Weiterfahrt
zusätzlich prüfen: 1.6.1, 1.6.2, 1.6.3
01.01.2014
3.1.2
4
01.01.2014
3.1.3.1
3
01.01.2014
3.1.3.2
01.01.2014
3
Provisorische Reparatur, Muster K und R1 (Bremse ausschalten)
gilt für Güterwagen
Fangeinrichtung der Bremse unwirksam
L) Beheben vor Weiterfahrt
Provisorische Reparatur, Muster K
gilt für Güterwagen
Bremsabsperrhahn nicht gangbar
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Bremsabsperrhahn: Stellung nicht eindeutig
L) Beheben vor Weiterfahrt
Muster K + R1 (Bremse ausschalten), wenn erforderlich aussetzen
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 12 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
3.1.4.1
3
Blauer Text: Zitate AVV
Lastwechsel leer/beladen bzw. G/P Wechsel der Bremse nicht gangbar
Massnahme
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
1) bei richtiger Stellung oder 2) bei beladenem Wagen und Stellung „leer“
01.01.2014
3.1.4.2
3
Muster K + R1 (Bremse ausschalten)
gilt für Güterwagen
Lastwechsel leer/beladen bzw. G/P Wechsel der Bremse nicht gangbar
L) Beheben vor Weiterfahrt
bei leerem Wagen und Stellung „beladen“
01.01.2014
3.1.5
3
01.01.2014
3.2.1
3
Muster K + R1 (Bremse ausschalten)
gilt für Güterwagen
Lösezug gebrochen, fehlt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Muster K + R1 (Bremse ausschalten)
gilt für Güterwagen
Graugussbremssohle
L) Beheben vor Weiterfahrt
1) fehlt, 2) gebrochen, durchgerissen, 3) Dicke < 10 mm
01.01.2014
3.2.2
3
Ersatz, wenn nicht möglich Bremse ausschalten, Muster K + R1
gilt für Güterwagen
Verbundstoffbremssohle: 1) fehlt, 2) radial bis Blechrand gerissen (ausser an Dehnfuge), 3) Ausbröckelungen > ¼ Sohlenlänge, Materialeinschlüsse,
L) Beheben vor Weiterfahrt
4) > 25mm vom Trägerblech abgelöst, 5) Anriss in Radumfangsrichtung > 25mm, 6) geringste Dicke < 10mm
01.01.2014
3.2.3
4
Ersatz, wenn nicht möglich Bremse ausschalten, Muster K + R1
gilt für Güterwagen
Seitlich überlaufende Bremssohle:
L) Beheben vor Weiterfahrt
überschliffen, äussere Fläche der Bremssohle erreicht Radkranzaussenfläche
01.01.2014
3.2.4.1
3
01.01.2015
3.2.4.2
01.01.2015
5
Muster K + R1 (Bremse ausschalten)
gilt für Güterwagen
Scheibenbremse: Kennrille der Bremsscheiben ist nicht mehr vollständig sichtbar (max. Abnützung)
L) Beheben vor Weiterfahrt
K + R1
gilt für Güterwagen
Scheibenbremse: Defekte Befestigung der Bremsscheibe auf der Welle
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 13 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
3.2.4.3
3
01.01.2015
3.2.4.4
5
01.01.2015
3.2.5
3
01.01.2015
3.2.6
4
01.01.2015
3.3.1.1
4
01.01.2014
3.3.1.2
4
Blauer Text: Zitate AVV
Scheibenbremsen: Bremsscheibe, nicht zulässige Risse > l/2 (gemäss Skizze)
L) Beheben vor Weiterfahrt
K + R1
gilt für Güterwagen
Scheibenbremse: Bremsscheibe, durchgehender Riss
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Scheibenbremse: Bremsbelag fehlt, gebrochen
L) Beheben vor Weiterfahrt
K + R1
gilt für Güterwagen
Scheibenbremse: Bremsanzeige defekt oder Anzeigeeinrichtungen stimmen nicht mit Zustand der Bremse überein bzw. Anzeigefenster sind nicht synchron (ausgenommen: Anzeige der Handbremse)
L) Beheben vor Weiterfahrt
K + R1
gilt für Güterwagen
Hauptluftleitung unbenutzbar
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Grössere Luftverluste an der Bremsanlage (z.B. defekte Bremszweigleitungen)
L) Beheben vor Weiterfahrt
01.01.2014
3.3.2.1
gilt für Güterwagen
3
01.01.2014
3.3.2.2
3
01.01.2014
3.3.3
3
01.01.2014
3.3.4
01.01.2014
Massnahme
3
Bremskupplungen schadhaft oder fehlen
L) Beheben vor Weiterfahrt
Ersatz
gilt für Güterwagen
Nicht benutzte Bremskupplung hängt herunter (bei zwei Kupplungen darf nur eine gekuppelt sein)
L) Beheben vor Weiterfahrt
Einhängen, ggf. Kupplung korrigieren
gilt für Güterwagen
Bremskupplungshalter der Bremskupplung nicht benutzbar
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
Muster M
gilt für Güterwagen
Druckluftbremse unbrauchbar aber nicht bezettelt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Prüfen, wenn schadhaft Muster K + R1 (Bremse ausschalten)
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 14 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
3.3.5.1
5
01.01.2014
3.3.5.2
4
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Bremse: Luftabsperrhahn nicht gangbar, undicht, verbogen, fehlender Griff
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Bremse: Luftabsperrhahn Arretiervorrichtung fehlt oder ohne Funktion
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe: provisorisch sichern
01.01.2014
3.3.5.3
4
Muster K
gilt für Güterwagen
Bremse: Luftabsperrhahn Absperrvorrichtung nicht in Endstellung
L) Beheben vor Weiterfahrt
01.01.2014
3.3.6.1
gilt für Güterwagen
3
Entgleisungsdetektor (DET)
‐ DET angesprochen
L) Beheben vor Weiterfahrt
(gilt auch für ausgeschaltet und nicht bezettelt)
01.01.2016
3.3.6.2
3
01.01.2016
3.3.6.3
4
01.01.2016
3.4.1
4
01.01.2014
3.4.2
4
01.01.2014
3.4.3
01.01.2014
5
nach Anhang 8 Punkt 4 verfahren, Abhilfe + M
gilt für Güterwagen
Entgleisungsdetektor (DET)
‐ Luftverlust am DET
L) Beheben vor Weiterfahrt
Ausschalten + M
gilt für Güterwagen
Entgleisungsdetektor (DET)
‐ Luftverlust an der Luftleitung zum DET
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe + M; wenn nicht möglich, aussetzen
gilt für Güterwagen
Funkenschutzblech fehlt, lose oder ist durchgerostet
L) Beheben vor Weiterfahrt
Muster K + R1 (Bremse ausschalten)
gilt für Güterwagen
Funkenschutzblech hängt herunter
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abnahme des Blechs, Muster K + R1 (Bremse ausschalten); wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Gefahrgutsendungen, für die Funkenschutzbleche vorgeschrieben sind: nicht zugelassenes Funkenschutzblech, Zeichen fehlt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Muster R1 (Bremse ausschalten)
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 15 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
3.5.1
3
01.01.2014
Blauer Text: Zitate AVV
Handbremse offensichtlich unbrauchbar
L) Beheben vor Weiterfahrt
Muster K + R1
gilt für Güterwagen
4
Wagenuntergestell und Drehgestgellrahmen
4.1.1
5
01.01.2014
4.1.2
4
Massnahme
Vertikal oder horizontal verzogenes Untergestell Pufferhöhe ausserhalb der Toleranzen, sichtbare Verformungen
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Langträger, durch die Kupplung beanspruchte Kopfstücke und Querträger: 1) Bruch, 2) Querriss, der vom Flanschrand ausgeht und sich auf mehr als die halbe Flanschbreite ausdehnt,
L) Beheben vor Weiterfahrt
3) Längsriss > 100 mm im Bereich der Tragfederböcke, 4) Längsriss > 150 mm für die anderen Teile, 5) Riss an den sichtbaren Schweißnähten dieser Bauteile
01.01.2014
4.2.1
5
01.01.2014
4.2.2
5
01.01.2014
4.2.3.1
5
01.01.2014
4.2.3.2
3
01.01.2014
4.2.4.1
01.01.2014
4
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Radsatzhalter so verbogen, dass die Sicherheit gefährdet wird
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Radsatzhalter: gebrochen, anomale Stellung
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Radsatzhalter: Befestigung schadhaft, lose
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Radsatzhalter: an der Befestigung sind einige Nieten oder Schrauben lose, der Radsatzhalter ist aber noch fest
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
Muster M
gilt für Güterwagen
Radsatzhalter: Riss grösser als 1/4 des horizontalen Querschnitts
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 16 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
4.2.4.2
3
01.01.2014
4.2.4.3
5
01.01.2014
4.3.1
4
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Radsatzhalter: Riss gleich oder kleiner 1/4 des horizontalen Querschnitts
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
Muster K
gilt für Güterwagen
Radsatzhalter: Riss in der Nähe oder in Richtung einer Befestigungsstelle
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Radsatzhaltersteg: fehlt, ist gebrochen, sichtbar verformt oder lose
L) Beheben vor Weiterfahrt
(pro Achse muss mind. eine Schraube fest sitzen)
01.01.2014
4.4.1.1
3
01.01.2014
4.4.1.2
4
01.01.2014
4.4.1.3
5
01.01.2014
4.4.2
4
01.01.2014
4.5.1
5
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Wagen mit Drehgestellen: eine Radsatzhaltergleitbacke pro Radsatz fehlt
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
Muster K
gilt für Güterwagen
Wagen mit Drehgestellen: mehr als eine Radsatzhaltergleitbacke pro Radsatz fehlt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Wagen ohne Drehgestelle: eine Radsatzhaltergleitbacke fehlt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Hartmanganverschleissplatte bei Y‐Drehgestellen lose oder fehlt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Federbock bei Wagen mit Einzelradsätzen lose, gerissen, gebrochen oder verformt
L) Beheben vor Weiterfahrt
1) Spalt zwischen Federbock und Langträger; 2) die Hälfte oder mehr der Befestigungselemente fehlen / sind gebrochen
01.01.2014
Aussetzen
Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen
Anlage 1 17 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
4.6.1
5
01.01.2014
4.6.2.1
3
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Verbindung Drehgestell/Untergestell: schadhaft, Verbindungs‐ und Befestigungselemente gebrochen, fehlen oder wirkungslos, Drehgestell verschoben
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Eine oder mehrere Erdverbindungen sind unwirksam
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
(Befestigungspunkte lassen erkennen, dass Erdverbindungen vorhanden sein müssen)
01.01.2014
4.6.2.2
3
Muster K
gilt für Güterwagen
Alle Erdverbindungen sind unwirksam
L) Beheben vor Weiterfahrt
(Befestigungspunkte lassen erkennen, dass Erdverbindungen vorhanden sein müssen)
01.01.2014
4.7.1
4
01.01.2014
4.7.2
5
01.01.2014
4.7.3.1
3
01.01.2014
4.7.3.2
5
01.01.2014
4.8.1.1
4
01.01.2014
4.8.1.2
01.01.2014
5
Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Bauteil am Drehgestellrahmen angebrochen oder sichtbar verformt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Bauteil ab Drehgestellrahmen durchgebrochen
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Schraubenverbindung am Innenlangträger: eine Schraube fehlt / gebrochen am Innenlangträger der gleichen Achse
L) Beheben vor Weiterfahrt
Ersatz, wenn nicht möglich Muster K + R1 (Bremse ausschalten)
gilt für Güterwagen
Schraubenverbindung am Innenlangträger: mehr als eine Schraube fehlt / gebrochen am Innenlangträger der gleichen Achse
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Gleitstück gebrochen, ohne fehlendes Teil
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
Muster K
gilt für Güterwagen
Gleitstück gebrochen, mit fehlendem Teil
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 18 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
4.8.2
4
01.01.2014
4.8.3.1
3
01.01.2015
4.8.3.2
4
01.01.2015
4.9.1
4
01.01.2014
Blauer Text: Zitate AVV
Gleitstückfeder gebrochen
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Gleitstückbefestigung unvollständig: max. eine lose / fehlende / gebrochene Schraube am Gleitstück
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
AVV 4.8.3
gilt für Güterwagen
Gleitstückbefestigung unvollständig: zwei oder mehr Schrauben lose / fehlen / gebrochen pro Gleitstück
L) Beheben vor Weiterfahrt
AVV 4.8.3
gilt für Güterwagen
Reibungsflächen der Dämpfung geschmiert
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
5
Zug‐ und Stosseinrichtungen
5.1.1
4
01.01.2014
5.1.2
5
01.01.2014
5.2.1
5
01.01.2014
5.2.2.1
4
01.01.2014
5.2.2.2
01.01.2014
3
Massnahme
Offensichtlich unterschiedliche Pufferbauarten an einem Wagenende
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
Muster K
gilt für Güterwagen
Pufferhöhe ausserhalb der Toleranz h= kleiner 940 mm, höher 1065 mm, wesentlich unterschiedliche Pufferhöhe an den gekuppelten Wagenenden
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Pufferteller fehlt, gebrochen, deformiert, rechteckiger Pufferteller verdreht
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Befestigung auf dem Pufferstössel: 1/3 oder mehr Nieten/Schrauben lose
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Befestigung auf dem Pufferstössel: weniger als 1/3 Nieten/Schrauben lose
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
Muster K
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 19 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
5.2.3.1
5
Blauer Text: Zitate AVV
Berührungsfläche der Pufferteller nicht geschmiert
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
(Beanstandung bei Anzeichen von Magnetspänen)
01.01.2014
5.2.3.2
5
01.01.2014
5.3.1
5
01.01.2014
5.3.2
5
01.01.2014
5.3.3
5
Schmieren, wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Verriefungen an den Berührungsflächen der Pufferteller (mehrere Verriefungen > 1 mm Tiefe, scharfkantig und Länge > 50 mm)
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Pufferstössel fehlt oder ist gebrochen
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Riss im Übergangsbereich des Pufferstössels zum Teller
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Funktion des Pufferstössels gefährdet:
L) Beheben vor Weiterfahrt
mehrere Verriefungen (sichtbare Führungsfläche) > 1 mm Tiefe, scharfkantig und Länge > 15 mm
01.01.2016
5.4.1
5
01.01.2014
5.4.2
5
01.01.2014
5.4.3
5
01.01.2014
5.4.4.1
5
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Pufferhülse fehlt oder ist gebrochen
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Riss im Übergangsbereich der Pufferhülse zum Fuss
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Längsriss an der Pufferhülse, der das Führen des Pufferstössels nicht gewährleistet
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Befestigung der Pufferhülse nicht sichergestellt, zwei oder mehr Schrauben lose
L) Beheben vor Weiterfahrt
Spiel zwischen Grundplatte und Kopfstück
01.01.2014
Festziehen + Muster M; wenn nicht möglich aussetzen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 gilt für Güterwagen
20 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
5.4.4.2
3
01.01.2014
5.4.4.3
3
01.01.2014
5.5.1
4
01.01.2014
5.5.2
5
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Befestigung der Pufferhülse nicht sichergestellt, eine Schraube fehlt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Ersatz + Muster M; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Befestigung der Pufferhülse nicht sichergestellt, eine Schraube lose
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
Festziehen + Muster M; wenn nicht möglich Muster K
gilt für Güterwagen
Puffer lassen sich von Hand eindrücken, ein Puffer > 15 mm oder beide Puffer eines Wagenendes
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Crashelemente der Puffer haben angesprochen
L) Beheben vor Weiterfahrt
1) verkürzte Länge des Puffers; 2) gelbe Pfeilmarke tlw / ganz verschwunden*; 3) Pufferhülse zerstärt / verformt*; 4) Zeiger fehlt / verformt* (* je nach Bauart)
01.01.2014
5.5.3
4
01.01.2014
5.6.1
3
01.01.2014
5.6.2
3
01.01.2014
5.6.3
3
01.01.2014
5.7.1.1
01.01.2014
3
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Warnanstrich für Crashelemente fehlt oder ist unvollständig
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Schraubenkupplung: Teil fehlt, ist beschädigt oder unbenutzbar
L) Beheben vor Weiterfahrt
Andere Kupplung benutzen + K oder Abhilfe; wenn nicht möglich, aussetzen
gilt für Güterwagen
Beschädigter, unbenutzbarer oder fehlender Aufhängehaken der Schraubenkupplung
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
Muster M
gilt für Güterwagen
Herabhängende Kupplung
L) Beheben vor Weiterfahrt
Einhängen, wenn erforderlich Kupplung hochbinden
gilt für Güterwagen
Zughaken gebrochen, gerissen (Zughakenspitze inbegriffen)
L) Beheben vor Weiterfahrt
Andere Kupplung benutzen + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 21 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
5.7.1.2
3
01.01.2014
5.8.1
4
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Zughaken verdreht
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
Muster K
gilt für Güterwagen
Andere Teile der Zugeinrichtung beschädigt: 1) Kupplung zu lang, 2) Zugstange gebrochen, gerissen, verformt, 3) Muffen Schrauben, Keile gebrochen oder fehlen, 4) Federn der Zugeinrichtung unwirksam
L) Beheben vor Weiterfahrt
(offensichtlich zu weit herausragender Zughaken)
01.01.2015
5.8.2
4
01.01.2014
5.9.1
4
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Kuppelzustand des Zuges mangelhaft
L) Beheben vor Weiterfahrt
Nachkuppeln
gilt für Güterwagen
Langhubstossdämpfer: Gleitträger in Bezug auf Untergestell nicht in Mittelstellung
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
unterschiedlicher Abstand der beiden Kopfstücke vom Wagenkasten
01.01.2014
5.9.2
4
Muster K
gilt für Güterwagen
Langhubstossdämpfer: Warnanstrich (schwarz/gelbe Markierung) an Wagen mit Vorbauten, die sich bei Stössen gegenüber dem Untergestell verschieben können, fehlt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Beanstandung auch bei stark verblasstem Anstrich
01.01.2014
Aussetzen
6
Wagenkasten
6.1.1.1
4
gilt für Güterwagen
Anschriften an Wagen fehlen, nicht lesbar, unvollständig: Wagennummer
(Durchgestrichene Wagennummer gilt als Ausserbetriebsetzung des Fahrzeuges)
siehe Bemerkungen
L) Beheben vor Weiterfahrt; wenn Mangel nur auf einer Seite: K) Beheben nach Ankunft / Entlad
01.01.2015
6.1.1.10
01.01.2015
4
Aussetzen; wenn Mangel nur auf einer Seite Muster K
gilt für Güterwagen
Anschriften an Wagen fehlen, nicht lesbar, unvollständig: Strom‐Warnzeichen an Wagen mit Aufstiegstritten oder Leitersprossen höher als 2 m
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 22 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
6.1.1.11
4
01.01.2014
6.1.1.2
4
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Anschriften an Wagen: Kennzeichnung des KV‐
Tragwagens für zugelassene ILE fehlt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Anschriften an Wagen fehlen, nicht lesbar, unvollständig: Zeichen RIV, TEN‐RIV oder Zeichen der Zulassung (TEN G1, TEN GE; Länderkennzeichen im Zulassungsraster)
siehe Bemerkungen
L) Beheben vor Weiterfahrt; wenn Mangel nur auf einer Seite: K) Beheben nach Ankunft / Entlad
01.01.2014
6.1.1.3
4
Aussetzen; wenn Mangel nur auf einer Seite Muster K
gilt für Güterwagen
Anschriften an Wagen fehlen, nicht lesbar, unvollständig: Vereinbarungsraster (wenn Austauschcode 41, 43, 45, 81, 83, 85, TEN CW)
siehe Bemerkungen
L) Beheben vor Weiterfahrt; wenn Mangel nur auf einer Seite: K) Beheben nach Ankunft / Entlad
01.01.2014
6.1.1.4
4
Aussetzen; wenn Mangel nur auf einer Seite Muster K
gilt für Güterwagen
Anschriften an Wagen fehlen, nicht lesbar, unvollständig: Eigengewicht
siehe Bemerkungen
L) Beheben vor Weiterfahrt; wenn Mangel nur auf einer Seite: K) Beheben nach Ankunft / Entlad
01.01.2014
6.1.1.5
4
Aussetzen; wenn Mangel nur auf einer Seite Muster K
gilt für Güterwagen
Anschriften an Wagen fehlen, nicht lesbar, unvollständig: Bremsgewicht der Handbremse
siehe Bemerkungen
L) Beheben vor Weiterfahrt; wenn Mangel nur auf einer Seite: K) Beheben nach Ankunft / Entlad
01.01.2014
6.1.1.6
4
Aussetzen; wenn Mangel nur auf einer Seite Muster K
gilt für Güterwagen
Anschriften an Wagen fehlen, nicht lesbar, unvollständig: Lastgrenzen
siehe Bemerkungen
L) Beheben vor Weiterfahrt; wenn Mangel nur auf einer Seite: K) Beheben nach Ankunft / Entlad
01.01.2014
6.1.1.60
4
Aussetzen; wenn Mangel nur auf einer Seite Muster K
gilt für Güterwagen
Anschriften an Wagen: Lastgrenzen fehlerhaft
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen
Anlage 1 23 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
6.1.1.7
4
Blauer Text: Zitate AVV
Anschriften an Wagen fehlen, nicht lesbar, unvollständig: Fassungsraum bei Kesselwagen
Massnahme
siehe Bemerkungen
L) Beheben vor Weiterfahrt; wenn Mangel nur auf einer Seite: K) Beheben nach Ankunft / Entlad
01.01.2014
6.1.1.9
4
Aussetzen; wenn Mangel nur auf einer Seite Muster K
gilt für Güterwagen
Anschriften an Wagen fehlen, nicht lesbar, unvollständig: Länge des Wagens über Puffer
siehe Bemerkungen
L) Beheben vor Weiterfahrt; wenn Mangel nur auf einer Seite: K) Beheben nach Ankunft / Entlad
01.01.2014
6.1.2.1
4
Aussetzen; wenn Mangel nur auf einer Seite Muster K
gilt für Güterwagen
Revisionsanschrift fehlt, unleserlich, unvollständig
siehe Bemerkungen
L) Beheben vor Weiterfahrt; wenn Mangel nur auf einer Seite: K) Beheben nach Ankunft / Entlad
01.01.2015
6.1.2.2
3
Aussetzen; wenn Mangel nur auf einer Seite Muster K
gilt für Güterwagen
Revisionsfrist (ggf. um 3 Monate verlängert bei Anschrift "+3M "):
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
‐ läuft in 15 Tagen oder weniger ab
01.01.2014
6.1.2.3
4
Muster K
gilt für Güterwagen
Revisionsfrist (ggf. um 3 Monate verlängert bei Anschrift "+3M "):
L) Beheben vor Weiterfahrt
bis 6 Monate abgelaufen
01.01.2015
6.1.2.4
4
nach Punkt 1 Anhang 8 AVV verfahren
gilt für Güterwagen
Revisionsfrist (ggf. um 3 Monate verlängert bei Anschrift "+3M "):
L) Beheben vor Weiterfahrt
mehr als 6 Monate abgelaufen
01.01.2015
6.1.3.1
01.01.2014
3
Vorgehen nach Punkt 1 Anhang 8 AVV
gilt für Güterwagen
Teile des Gerippes beschädigt ohne Überschreitung des Lademasses
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
Muster K
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 24 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
6.1.3.2
5
01.01.2014
6.1.4.1
3
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Kastengerippe: Teile des Gerippes beschädigt mit Überschreitung des Lademasses
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Wände der Wagen: Wandbrett fehlt, gebrochen, gesplittert oder klafft auseinander; Wandverkleidung durchlöchert, gebrochen
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
ohne Gefahr von Nässeschäden am Ladegut oder Ladegutverlust
01.01.2015
6.1.4.2
4
Muster K
gilt für Güterwagen
Wände der Wagen: Wandbrett fehlt, gebrochen, gesplittert oder klafft auseinander; Wandverkleidung durchlöchert, gebrochen
L) Beheben vor Weiterfahrt
mit Gefahr von Nässeschäden am Ladegut oder Ladegutverlust
01.01.2015
6.1.5.1
3
wenn nötig abhelfen + Muster K; wenn nicht möglich: aussetzen
gilt für Güterwagen
Boden an Wagen beschädigt
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
ohne Risiko des Ladegutverlustes
01.01.2015
6.1.5.2
4
Muster K
gilt für Güterwagen
Boden an Wagen beschädigt
L) Beheben vor Weiterfahrt
mit Risiko des Ladegutverlustes
01.01.2015
6.1.6.1
5
01.01.2014
6.1.6.2
01.01.2014
5
wenn nötig abhelfen + Muster K; wenn nicht möglich: aussetzen
gilt für Güterwagen
Türen oder Schiebewände unvollständig geschlossen oder nicht gesichert
L) Beheben vor Weiterfahrt
Schliessen und/oder sichern; wenn nicht möglich festbinden + Muster K; wenn festbinden nicht möglich: aussetzen
gilt für Güterwagen
Türen oder Schiebewände fehlen oder sind aus der Führung ausgehängt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Wenn möglich einhängen und zusätzlich sichern + Muster K; wenn nicht möglich: aussetzen
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 25 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
6.1.6.3
3
Blauer Text: Zitate AVV
Türen oder Schiebewände: Führungs‐ oder Verschlussteile in schlechtem Zustand, Türrahmen, Scharniere, Verriegelungen, Verschlusshaken, Griffe usw. fehlen, gebrochen, lose, verformt
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
ohne Beeinträchtigung der Sicherheit oder Risiko des Ladegutverlustes
01.01.2014
6.1.6.4
5
Vorläufige Reparatur und Muster K; wenn nicht möglich, aussetzen
gilt für Güterwagen
Türen oder Schiebewände: Führungs‐ oder Verschlussteile in schlechtem Zustand
L) Beheben vor Weiterfahrt
mit Beeinträchtigung der Sicherheit oder Risiko des Ladegutverlustes
01.01.2014
6.1.6.5
3
01.01.2014
6.1.6.6
5
01.01.2014
6.1.7.1
4
01.01.2014
6.1.7.2
4
01.01.2014
6.1.7.3
4
Vorläufige Reparatur und Muster K; wenn nicht möglich, aussetzen
gilt für Güterwagen
Türe gebrochen oder verformt ohne Risiko der Lademassüberschreitung oder des Ladegutverlustes
L) Beheben vor Weiterfahrt
Vorläufige Reparatur und Muster K; wenn nicht möglich, aussetzen
gilt für Güterwagen
Türe gebrochen oder verformt mit Risiko der Lademassüberschreitung oder des Ladegutverlustes
L) Beheben vor Weiterfahrt
Vorläufige Reparatur und Muster K; wenn nicht möglich, aussetzen
gilt für Güterwagen
Leitern, Laufstege und Bühnengeländer in schlechtem Zustand, nicht benutzbar
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
Muster K
gilt für Güterwagen
Aufstiegtritte fehlen offensichtlich
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
Muster K
gilt für Güterwagen
Aufstiegstritte: Schaden der die Sicherheit des Personals gefährdet, angerissen oder unzulässig verbogen
L) Beheben vor Weiterfahrt
(horizontal oder vertikal mehr als 80 mm)
01.01.2014
Aussetzen
Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen
Anlage 1 26 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
6.1.7.4
4
Blauer Text: Zitate AVV
Griffe: fehlen, Schaden der die Sicherheit des Personals gefährdet, angerissen oder unzulässig verbogen (Distanz zur Wagenwand weniger als 60 mm)
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe + M, wenn nicht möglich aussetzen
01.01.2015
6.1.7.5
4
01.01.2014
6.1.7.6 3
01.01.2014
6.1.7.7
3
01.01.2014
6.1.7.8
4
01.01.2014
6.1.7.9
3
01.01.2014
6.1.8.1
3
Vorläufige Reparatur + Muster M; wenn nicht möglich: aussetzen
gilt für Güterwagen
Ungenügende Befestigung der Anschriftentafel, Klapptafeln, Zettelhalter
L) Beheben vor Weiterfahrt
Vorläufige Reparatur + Muster M; wenn nicht möglich: aussetzen
gilt für Güterwagen
Fehlen von Anschriftentafeln, Klapptafeln oder Zettelhalter
L) Beheben vor Weiterfahrt
provisorische Bezettelung und Muster K; wenn nicht möglich: aussetzen
gilt für Güterwagen
Lose Wagenbestandteile fehlen, nicht vollständig
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
Muster M
gilt für Güterwagen
Lose Wagenbestandteile nicht gesichert
L) Beheben vor Weiterfahrt
Sichern
gilt für Güterwagen
Signalstützen, Seilösen fehlen oder nicht benutzbar
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
Muster M
gilt für Güterwagen
Defekte Inneneinrichtungen: 1) Festlegearm, 2) Führungsschiene, 3) Lademulde, 4) Ringe, Haken, Ösen, 5) Trennwände ‐ ohne Beeinträchtigung der Sicherheit oder Risiko von Ladegutverluste
L) Beheben vor Weiterfahrt
Niederbindeeinrichtung (siehe auch Code 6.6.7), Autotransportwagen, Radvorleger (siehe auch Code 6.6.5.2)
01.01.2014
Vorläufige Reparatur, Abhilfe durch zusätzliche Sicherung + Muster Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 gilt für Güterwagen
27 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
6.1.8.2
5
Blauer Text: Zitate AVV
Defekte Inneneinrichtungen: 1) Festlegearm, 2) Führungsschiene, 3) Lademulde, 4) Ringe, Haken, Ösen, 5) Trennwände ‐ MIT Beeinträchtigung der Sicherheit oder Risiko von Ladegutverlust
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
Niederbindeeinrichtung (siehe auch Code 6.6.7), Autotransportwagen,
Radvorleger (siehe auch Code 6.6.5.2)
01.01.2014
6.2.1.1
3
01.01.2014
6.2.1.2
5
01.01.2014
6.2.2.1
3
01.01.2014
6.2.2.2
5
01.01.2014
6.2.3
4
01.01.2014
6.2.4.1
01.01.2014
5
Vorläufige Reparatur, Abhilfe durch zusätzliche Sicherung + Muster M, wenn nicht möglich: aussetzen
gilt für Güterwagen
Gedeckte Wagen: Belüftungsklappe fehlt, beschädigt ohne Gefahr von Nässeschäden oder Lademassüberschreitung
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe + Muster K; wenn nicht möglich: aussetzen
gilt für Güterwagen
Gedeckte Wagen: Belüftungsklappe fehlt, beschädigt mit Gefahr von Nässeschäden oder Lademassüberschreitung
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Gedeckte Wagen: Betätigungsgestänge, Rastenschiene ausgehängt, verformt, lose ohne Gefahr von Lademassüberschreitung
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abilfe + Muster K; wenn nicht möglich: aussetzen
gilt für Güterwagen
Gedeckte Wagen: Betätigungsgestänge, Rastenschiene ausgehängt, verformt, lose mit Gefahr von Lademassüberschreitung
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abilfe + Muster K; wenn nicht möglich: aussetzen
gilt für Güterwagen
Gedeckte Wagen: Abdeckung des Daches oder das Traufblech lose mit Beeinträchtigung der Sicherheit
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Gedeckte Wagen: öffungsfähiges Dach unvollständig geschlossen, nicht gesichert
L) Beheben vor Weiterfahrt
Dach schliessen und verriegeln, wenn nötig Muster K; wenn nicht möglich: aussetzen
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 28 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
6.2.4.2
5
01.01.2014
6.2.4.3
4
01.01.2014
6.3.1.1
3
01.01.2014
6.3.1.2
4
01.01.2014
6.3.1.3
5
01.01.2014
6.3.2.1
3
01.01.2014
6.3.2.2
5
01.01.2014
6.3.3.1
01.01.2014
3
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Gedeckte Wagen: öffnungsfähiges Dach aus der Führung
L) Beheben vor Weiterfahrt
Einsetzen und sichern; wenn nicht möglich: aussetzen
gilt für Güterwagen
Gedeckte Wagen: öffnungsfähiges Dach, sichtbares Funktionsteil fehlt, verformt, unwirksam
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
Muster K
gilt für Güterwagen
Offene Wagen: Seitenwand/Kopfklappen beschädigt ohne Risiko des Ladegutverlustes oder der Lademassüberschreitung
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
Muster M
gilt für Güterwagen
Offene Wagen: Seitenwand/Kopfklappen beschädigt mit Risiko des Ladegutverlustes
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Offene Wagen: Seitenwand/Kopfklappen beschädigt mit Risiko der Lademassüberschreitung
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Offene Wagen: Zapfen, Verschlusswelle, Verschlusshaken, Nockenträger, fehlen, gebrochen, gerissen, unbenutzbar ohne Beeinträchtigung der Sicherheit
L) Beheben vor Weiterfahrt
vorläufige Reparatur, + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Offene Wagen: Zapfen, Verschlusswelle, Verschlusshaken, Nockenträger, fehlen, gebrochen, gerissen, unbenutzbar mit Beeinträchtigung der Sicherheit
L) Beheben vor Weiterfahrt
vorläufige Reparatur, + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Offene Wagen: Obergurt gebrochen, verbogen ohne Risiko der Lademassüberschreitung
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
Abhilfe + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 29 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
6.3.3.2
5
01.01.2014
6.4.1.1
5
01.01.2014
6.4.1.2
5
01.01.2014
6.4.1.3
3
01.01.2014
6.4.1.4
4
01.01.2014
6.4.1.5
5
01.01.2014
6.4.2.1
3
01.01.2014
6.4.2.2
01.01.2014
4
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Offene Wagen: Obergurt gebrochen, verbogen mit Risiko der Lademassüberschreitung
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Flachwagen: Klappen heruntergeklappt und nicht gesichert
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Flachwagen: Klappen heruntergeklappt, aber gemäss den Verladerichtlinien, Tafel 3, nicht zugelassen
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Flachwagen: Klappen verformt ohne Risiko des Ladegutverlustes oder der Lademassüberschreitung
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
Muster M
gilt für Güterwagen
Flachwagen: Klappen durchlöchert oder verformt mit Risiko des Ladegutverlustes
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Flachwagen: Klappen verformt mit Risiko Lademassüberschreitung
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Flachwagen: Scharniere, Bolzen oder Verschlussteile fehlen, sind unbenutzbar, gebrochen ohne Beeinträchtigung der Sicherheit oder Risiko des Ladegutverlusts
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
Vorläufige Reparatur + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Flachwagen: Scharniere, Bolzen oder Verschlussteile fehlen, sind unbenutzbar, gebrochen mit Beeinträchtigung der Sicherheit oder Risiko des Ladegutverlusts
L) Beheben vor Weiterfahrt
Vorläufige Reparatur + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 30 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
6.4.3.1
5
01.01.2014
6.4.3.2
5
01.01.2014
6.4.3.3
4
01.01.2014
6.4.3.4
4
01.01.2014
6.4.3.5
4
01.01.2014
6.4.4.1
3
01.01.2014
6.4.4.2
4
01.01.2014
6.5.1.1
4
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Flachwagen: Rungen fehlen, sind aber zur Ladesicherung erforderlich
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe + Muster K; wenn nicht möglich: aussetzen
gilt für Güterwagen
Flachwagen: Rungen sind verformt mit Überschreitung des Lademasses
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Flachwagen: Riss oder Bruch der Runge, des Rungenhalters oder der Rungensicherung
siehe Bemerkungen
wenn Vorhandensein erforderlich: aussetzen; sonst Muster M
gilt für Güterwagen
Flachwagen: Rungenketten nicht eingehängt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe
gilt für Güterwagen
Flachwagen: Rungensicherung unwirksam
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Flachwagen: Ladeschwellen gebrochen, Holzauflage oder Gelenk unbrauchbar
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
Muster M
gilt für Güterwagen
Flachwagen: Lose Ladeschwellen nicht durch Seitenrungen oder Ladung gesichert
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Kesselwagen: Tanksattel, Riss grösser als 1/4 des Querschnitts
siehe Bemerkungen
wenn leer, Muster K) wenn beladen L) Beheben vor Weiterfahrt
01.01.2014
6.5.1.2
4
wenn leer, Muster K; wenn beladen, aussetzen
gilt für Güterwagen
Kesselwagen: Tanksattel, Riss in Schweissnähten
siehe Bemerkungen
wenn leer, Muster K) wenn beladen L) Beheben vor Weiterfahrt
01.01.2015
wenn leer, Muster K; wenn beladen, aussetzen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 gilt für Güterwagen
31 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
6.5.1.3
4
01.01.2014
6.5.1.4
4
01.01.2014
6.5.2.1
5
01.01.2015
6.5.2.2
4
01.01.2015
6.5.2.3
5
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Kesselwagen: Schrauben oder Nieten zwischen Sattelblech und Sattelleiste fehlen, weniger als 10%
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
Muster K
gilt für Güterwagen
Kesselwagen: Schrauben oder Nieten zwischen Sattelblech und Sattelleiste fehlen, mehr als 10%
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Kesselwagen: Undicht, Leckstellen, Ladegutverlust am Tank
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abdichten lassen + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Kesselwagen: scharfkantig verbeult ohne Ladegutaustritt
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
Muster K
gilt für Güterwagen
Kesselwagen: Ladung: RID‐Güter Tankfrist abgelaufen bei gefülltem Tank
L) Beheben vor Weiterfahrt
ggf. um 3 Monate verlängert, wenn "L" am Tankbehälter angeschrieben
01.01.2015
6.5.2.4
5
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Kesselwagen: Ladung: RID‐Güter: Tankfrist überschritten bei leerem, ungereinigtem Tank
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
ggf. um 3 Monate verlängert, wenn "L" am Tankbehälter angeschrieben
01.01.2015
6.5.3.1
4
01.01.2015
6.5.3.2
01.01.2015
5
Muster K
gilt für Güterwagen
Kesselwagen: Tankverkleidung, Sonnendach, Isolierung schadhaft
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
Muster K
gilt für Güterwagen
Kesselwagen: Tankverkleidung, Sonnendach, Isolierung lose
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 32 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
6.5.5.1
5
Blauer Text: Zitate AVV
Kesselwagen: Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
Ladegutaustritt
01.01.2015
6.5.5.10
5
01.01.2015
6.5.5.11
3
01.01.2015
6.5.5.12
5
01.01.2015
6.5.5.13
5
01.01.2015
6.5.5.14
4
01.01.2015
6.5.5.3
4
01.01.2015
6.5.5.4
4
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Kesselwagen: Stellungsanzeige des Bodenventils nicht beidseitig in Stellung "geschlossen", beladene Wagen, sowie leere ungereinigte Wagen (RID‐Gut)
L) Beheben vor Weiterfahrt
Bodenventil schliessen; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Kesselwagen: Stellungsanzeige des Bodenventils nicht beidseitig in Stellung "geschlossen", leere Wagen (Nicht RID‐Gut)
L) Beheben vor Weiterfahrt
Bodenventil schliessen; wenn nicht möglich K
gilt für Güterwagen
Kesselwagen: Notbetätigungsschraube des Bodenventils ist eingedreht (im Tank eingebautes Ventil ist offen)
L) Beheben vor Weiterfahrt
Notbetätigung herausdrehen; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Kesselwagen: Absperreinrichtung offen
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe; wenn nicht möglich, aussetzen
gilt für Güterwagen
Kesselwagen: erkennbare Sicherung nicht wirksam
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe; wenn nicht möglich, aussetzen
gilt für Güterwagen
Kesselwagen: Ventile oder Auslaufrohre schadhaft
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Kesselwagen: Verschlusseinrichtung (Gewindeschutzkappe, Abdeckung usw.) nicht dicht verschlossen oder fehlt, RID‐Gut
L) Beheben vor Weiterfahrt
‐ gilt nicht für offensichtlich erkennbare Gaspendelleitungen
‐ Fehlende Kette wird nicht beanstandet
01.01.2015
Abhilfe; wenn nicht möglich, aussetzen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 gilt für Güterwagen
33 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
6.5.5.5
3
Blauer Text: Zitate AVV
Kesselwagen: Verschlusseinrichtung (Gewindeschutzkappe, Abdeckung usw.) nicht dicht verschlossen oder fehlt, nicht RID‐Gut
Massnahme
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
‐ gilt nicht für offensichtlich erkennbare Gaspendelleitungen
‐ Fehlende Kette wird nicht beanstandet
01.01.2015
6.5.5.6
4
01.01.2015
6.5.5.7
4
Abhilfe; wenn nicht möglich, Muster M
gilt für Güterwagen
Kesselwagen: Blindflansch fehlt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Kesselwagen RID‐Gut: Befestigungsschrauben Blindflansch
L) Beheben vor Weiterfahrt
eine oder mehrere Befestigungsschraube fehlen
01.01.2015
6.5.5.8
3
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Kesselwagen nicht‐RID‐Gut: Befestigungssschrauben Blindflansch
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
eine Befestigungsschraube fehlt
01.01.2015
6.5.5.9
4
Abhilfe, wenn nicht möglich Muster K
gilt für Güterwagen
Kesselwagen nicht RID‐Gut: Befestigungsschrauben Blindflansch
L) Beheben vor Weiterfahrt
mehrere Befestigungsschrauben fehlen
01.01.2015
6.5.6.1
5
01.01.2014
6.5.6.2
01.01.2014
5
Abhilfe; wenn nicht möglich, aussetzen
gilt für Güterwagen
Kesselwagen/Tankcontainer: Ladegut/Gasaustritt an den oberen Armaturen (Geruch, frische anhaftende Ladegutreste)
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Kesselwagen/Tankcontainer: Domdeckel nicht geschlossen, fehlt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Schliessen lassen; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 34 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
6.5.6.3
4
Blauer Text: Zitate AVV
Kesselwagen/Tankcontainer: Sonstige obere Armaturen nicht ordnungsgemäss verschlossen
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
auch unwirksame Sicherung der Domdeckelabdeckung
01.01.2014
6.6.1.1
5
Schliessen lassen; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Wagen mit verschiebbarem Planenverdeck: Planenverdeck nicht ordnungsgemäss geschlossen und verriegelt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Schauzeichen sicherbar = seitliche Verschlüsse offen; Endspiegel des Planverdecks schräg = obere Verriegelung offen
01.01.2015
6.6.1.2
3
Schliessen lassen; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Wagen mit verschiebbarem Planenverdeck: Plane
L) Beheben vor Weiterfahrt
‐ Risse, Löcher bis 30 mm
01.01.2015
6.6.1.3
5
Abhilfe
gilt für Güterwagen
Wagen mit verschiebbarem Planenverdeck: Plane
L) Beheben vor Weiterfahrt
‐ Risse, Löcher > 30 mm
01.01.2015
6.6.2.1
5
01.01.2014
6.6.2.2
5
01.01.2014
6.6.3.1
4
01.01.2014
6.6.3.2
01.01.2014
5
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Haubenwagen: Haube nicht verriegelt
L) Beheben vor Weiterfahrt
verriegeln; wenn nicht möglich festlegen + Muster K; sonst aussetzen
gilt für Güterwagen
Haubenwagen: äussere Haube aus der Führung
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Flachwagen für Strassenfahrzeuge: bewegliche Kopfstücke beschädigt
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
Muster K
gilt für Güterwagen
Flachwagen für Strassenfahrzeuge: bewegliche Kopfstücke nicht beidseitig verriegelt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Verriegeln; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 35 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
6.6.3.3
4
01.01.2014
6.6.3.4
3
01.01.2014
6.6.4.1
4
01.01.2014
6.6.4.2
5
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Flachwagen für Strassenfahrzeuge: Stützböcke, Verriegelungen, Zurrketten oder Oesen nicht funktionsfähig
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Flachwagen für Strassenfahrzeuge: Radvorleger beschädigt
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
Muster M
gilt für Güterwagen
ACTS: Drehrahmen beschädigt
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
Muster K
gilt für Güterwagen
ACTS: Sicherung gegen Ausdrehen des Drehrahmens nicht wirksam oder nicht verriegelt
L) Beheben vor Weiterfahrt
1) Betätigungshebel nicht in gesicherter / verriegelter Stellung, 2) Rungen nicht aufgestellt / gesichert, 3) Schnappverschluss sichert nicht, Griff ist nicht in verriegelter Stellung
01.01.2014
6.6.4.3
4
01.01.2014
6.6.4.4
3
01.01.2014
6.6.4.5
5
Sichern; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
ACTS: Pneumatisches Überwachungssystem der Ausdrehsicherung ausgeschaltet und nicht bezettelt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Einschalten
gilt für Güterwagen
ACTS: Pneumatisches Überwachungssystem der Ausdrehsicherung hat angesprochen
L) Beheben vor Weiterfahrt
Sicherungen gegen Ausdrehen kontrollieren, wenn in Ordnung pneumatischens Überwachungssystem ausschalten + Muster K
gilt für Güterwagen
ACTS: Sicherung des aufgesetzten Transportbehälters gegen Abheben nicht wirksam
L) Beheben vor Weiterfahrt
Betätigungshebel nicht in gesicherter Stellung
01.01.2014
6.6.4.6
01.01.2014
5
sichern,; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
ACTS: Sicherungen des aufgesetzten Transportbehälters gegen Verrutschen nicht wirksam
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 36 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
6.6.5.1
4
01.01.2014
6.6.5.2
3
01.01.2014
6.6.5.3
4
01.01.2014
6.6.5.4
4
01.01.2014
6.6.5.5
5
01.01.2014
6.6.5.6
5
01.01.2014
6.6.5.7
5
01.01.2014
6.6.5.8
5
01.01.2014
6.6.5.9.1
4
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Autotransportwagen: Hebe‐, Senkeinrichtung, Überfahrbrücken, Übergangsblech beschädigt
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
Muster K
gilt für Güterwagen
Autotransportwagen: Radvorleger und –schienen, Handkurbelgriff beschädigt
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
Muster M
gilt für Güterwagen
Autotransportwagen: Stirnklappen/Überfahrbleche nicht hochgestellt und gesichert
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Autotransportwagen: Obere Ladeebene, Anzeigeeinrichtung nicht eingeklappt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Sichern
gilt für Güterwagen
Autotransportwagen: Obere Ladeebene nicht gesichert
L) Beheben vor Weiterfahrt
Sichern; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Autotransportwagen: Obere Ladeebene liegt nicht auf den Auflagenocken (hängt in den Seilen) auf
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Autotransportwagen: Obere Ladeebene beladen, nicht profilfrei
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Autotransportwagen: Überfahrbrücken der Mittenradsätze bei beladenen Wagen nicht frei beweglich (Abstand Rad der Räderfahrzeuge zu Überfahrbrücke ≤ 100 mm)
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Autotransportwagen: Abstützung und Befestigung der Überfahrbleche von Mittenradsätzen mechanisch beschädigt (verformt, Bruch, Riss, fehlende Teile)
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
leerer Wagen
01.01.2014
Muster K
Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen
Anlage 1 37 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
6.6.5.9.2
5
Blauer Text: Zitate AVV
Autotransportwagen: Abstützung und Befestigung der Überfahrbleche von Mittenradsätzen mechanisch beschädigt (verformt, Bruch, Riss, fehlende Teile)
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
beladener Wagen
01.01.2014
6.6.6.1
3
01.01.2014
6.6.6.2
4
01.01.2014
6.6.7.1
4
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Wagen mit Selbstentladeeinrichtungen: Schieber nicht geschlossen / gesichert, leere Wagen
L) Beheben vor Weiterfahrt
Schliessen und verriegeln; wenn nicht möglich Muster K
gilt für Güterwagen
Wagen mit Selbstentladeeinrichtungen: Schieber nicht geschlossen / gesichert, beladene Wagen
L) Beheben vor Weiterfahrt
Schliessen und verriegeln; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Wagen mit Niederbindeeinrichtungen: Unbenutzte Niederbindungseinrichtungen nicht richtig oder nicht ausreichend befestigt, festgelegt oder gesichert
L) Beheben vor Weiterfahrt
inkl. mangelhaft gesicherte Spannsets / Ratschen
01.01.2014
6.7.1.1
3
01.01.2014
6.7.1.2
5
01.01.2015
6.7.2
5
01.01.2014
6.7.3
01.01.2014
3
Abhilfe; wenn nicht möglich behelfsmässig sichern + Muster K
gilt für Güterwagen
Stützbock oder Aufsetzzapfen deformiert, schadhaft, nicht in Verwendung
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
Muster K
gilt für Güterwagen
Stützbock oder Aufsetzzapfen deformiert, schadhaft, in Verwendung
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe + K; wenn nicht möglich Aussetzen
gilt für Güterwagen
Sattelzapfenverriegelung nicht wirksam
L) Beheben vor Weiterfahrt
Verriegeln, wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Unbelasteter Stützbock nicht gesichert
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
in Endstellung bringen und verriegeln; wenn nicht möglich, provisorisch festlegen + Muster K
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 38 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
6.7.4
4
01.01.2014
6.7.5.1
3
01.01.2014
6.7.5.2
5
01.01.2014
6.7.6.1
5
01.01.2014
6.7.6.2
4
01.01.2014
Blauer Text: Zitate AVV
Handrad für Stützbockverschiebung nicht gesichert gegebenenfalls nicht profilfrei
L) Beheben vor Weiterfahrt
Handrad einschieben und sichern; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Bewegliche Teile nicht ordnungsgemäss festgelegt (z.B. abklappbare Aufsetzzapfen, Rangiergriffe usw.) ohne Gefahr der Lademassüberschreitung
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe, wenn nicht möglich behelfsmässig sichern
gilt für Güterwagen
Bewegliche Teile nicht ordnungsgemäss festgelegt (z.B. abklappbare Aufsetzzapfen, Rangiergriffe usw.) mit Gefahr der Lademassüberschreitung
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Crashelemente des Stützbocks deformiert, in Verwendung
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Crashelemente des Stützbocks deformiert, nicht in Verwendung
L) Beheben vor Weiterfahrt
Notabsperrhahn schliessen + Muster K
gilt für Güterwagen
7
Ladungen und Ladeeinheiten
7.1.1
5
01.01.2014
7.1.10
5
Ladung sichtbar unzulässig verschoben, Verzurrung gerissen, steht nicht in den Keilen, nicht mehr mittig
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Ladegutverlust (ohne Kesselwagen / Tankcontainer)
L) Beheben vor Weiterfahrt
01.01.2015
7.1.2
Massnahme
gilt für Güterwagen
5
Lastverteilung ungleichmässig, Wagenkasten nicht horizontal
L) Beheben vor Weiterfahrt
Pufferstand ungleichmässig; Tragfederspiel ungleichmässig; grosse Durchbiegung des Wagenkastens
01.01.2014
Aussetzen, nach Anhang 8 Punkt 2 verfahren
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 gilt für Güterwagen
39 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
7.1.3
4
01.01.2014
7.1.4
4
01.01.2014
7.1.5.1
5
01.01.2014
7.1.5.2
5
01.01.2014
7.1.6
5
01.01.2014
7.1.7.1
5
01.01.2014
7.1.7.2
5
01.01.2014
7.1.8
01.01.2014
5
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Verpackung, Ladungssicherung: Pakete, Bunde Ballen, Stapel fallen auseinander nicht richtig gebunden, verzurrt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Verpackung, Ladungssicherung: Zusammenbindung schmaler, zylindrischer Gegenstände unzureichend
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Lademass unzulässig überschritten
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Lademassüberschreitung nicht gekennzeichnet (Muster U fehlt)
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Freizuhaltende Räume nicht eingehalten, Ladung überragt Kopfstück
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Lastgrenze überschritten, Pufferstand ungleichmässig, Tragfederspiel zu gering
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen; nach Anhang 8 Punkt 2 verfahren
gilt für Güterwagen
Lastgrenze überschritten, Feststellung durch 1) abweichende Sendungsdaten von angeschriebener Lastgrenze, 2) Messeinrichtungen, Diagnosegeräte
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen; nach Anhang 8 Punkt 2 verfahren
gilt für Güterwagen
Horizontale und vertikale Mindestabstände zwischen Ladungen oder Ladungen und Schutzwagen nicht eingehalten
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 40 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
7.1.9
4
Blauer Text: Zitate AVV
Wagendecken, Netze: Unzureichend, fehlerhaft oder mit von den Verladerichtlinien abweichenden Bindemitteln befestigt
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
Beanstandung bei 1) LE, mit Gurten verschlossen (max. 2 Gurten je Seite lose; nicht die erste / letzte, nicht nebeneinander); 2) LE mit Oesen verschlossen (max. 4 Oesen längsseitig, max. 2 Oesen stirnseitig nicht eingeschlauft / fehlen)
01.01.2014
7.2.1
5
Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Ladung, die die Wagenwände oder ‐borde überragt nicht ausreichend gesichert
L) Beheben vor Weiterfahrt
auch wenn sich Teile der Ladung lösen können (z.B. die Ladung von ATCS‐Containern)
01.01.2014
7.2.2
4
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Ladungen, die an den Wänden, Borden oder Türen anliegen, beanspruchen diese erkennbar so, dass sie beschädigt werden, ihre Funktionfähigkeit einschränkt oder eine Betriebsgefahr entsteht
L) Beheben vor Weiterfahrt
auch bei Ladeeinheiten deren Seitenwand unten von weniger als zwei Haltepunkten (Scharnieren) gehalten wird
01.01.2014
7.2.3.1
5
01.01.2014
7.2.3.2
5
01.01.2014
7.2.3.3
5
01.01.2014
7.2.3.4
01.01.2014
4
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Ladung wird von den Rungen nicht ausreichend gesichert
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Erforderliche Bindungen zwischen gegenüberliegenden Rungen fehlen
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Ladung verformt die Rungen unzulässig
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Schwere Ladungen und solche, die bei Längsverschiebung die Seitenrungen beschädigen können, liegt an Rungen an
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 41 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
7.2.4
5
01.01.2014
7.2.5.1
5
01.01.2014
7.2.5.2
5
01.01.2014
7.2.5.3
4
01.01.2014
7.2.6.1
5
01.01.2014
7.2.6.2
3
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Sicherungsmittel, die mit Nägeln befestigt werden: ungeeignet, unzureichend, unwirksam, falsch am Wagenboden befestigt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Sicherungsmittel zum Fest‐ oder Niederbinden: aus ungeeignetem oder nicht zugelassenem Material
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Sicherungsmittel zum Fest‐ oder Niederbinden: nicht richtig oder nicht ausreichend befestigt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Sicherungsmittel zum Fest‐ oder Niederbinden: gelockert/ Bindungen lose
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Unter‐ oder Zwischenlagen, Streben, Sattelgestell, Bindemittel ungeeignet, beschädigt, falsch ausgewählt, unzureichend, falsch angeordnet, gelockert
L) Beheben vor Weiterfahrt
Ausstzen
gilt für Güterwagen
Unter‐ oder Zwischenlagen, Streben, Sattelgestell, Bindemittel, Ladehilfsmittel oder Bindemittel nicht entfernt
L) Beheben vor Weiterfahrt
nur bei Gefährdung der Sicherheit
01.01.2014
7.2.7
5
01.01.2014
7.3.1
5
01.01.2014
7.3.2
01.01.2014
5
Abhilfe
gilt für Güterwagen
Laderückstände: Sicherheitsrelevante, lose Ladegutrückstände nicht entfernt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Entfernen, wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Standsicherheit der Ladegüter nicht gegeben, falsch gesichert
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Leichte Güter: Abdeckung fehlt, nicht ausreichend
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 42 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
7.3.3.1
5
01.01.2014
7.3.3.2
5
01.01.2014
7.3.4
5
01.01.2014
7.3.5.1
3
01.01.2014
7.3.5.2
5
01.01.2014
7.3.6
5
01.01.2014
7.3.7
5
01.01.2014
7.3.8
5
01.01.2014
7.3.9.1
01.01.2014
4
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Güter, die durch Fahrerschütterungen herabfallen können: Abstand Ladegut/oberes Ende der Wagenwände unzureichend
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Güter, die durch Fahrerschütterungen herabfallen können: Schüttkegel zu hoch
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Gestapelte Ladegüter: falsch gestapelt, ungleichmässig, unzureichend zusammengefasst
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Ladegüter mit ungenügender Auflagefläche: erforderliche Unterlagen nicht vorhanden, Wagenboden beschädigt
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
Msuter K
gilt für Güterwagen
Einzellasten auf Flachwagen: zu schwer für Auflage, falsche Auflageart, Unterlage zu schmal
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Ladegüter, die umkippen können: nicht gegen Umkippen gesichert
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Schräg verladene Güter: nicht zuverlässig abgestützt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Ladegüter, die rollen können: in Rollrichtung unzureichend gesichert
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Ladegüter, die in Wagenlängsrichtung gleiten können: lagern nicht auf geeigneten Unterlagen, Gleithölzern, Gleitschlitten
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 43 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
7.3.9.2
5
Blauer Text: Zitate AVV
Ladegüter, die in Wagenlängsrichtung gleiten können: seitliche Führung nicht vorhanden oder unzureichend mit Gefahr der Überschreitung des Lademasses oder des Radlastverhältnisses
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
Bei Verlad von Ladeeinheiten auf Flachwagen: Beanstandung, wenn seitliche Führung durch Führungshölzer nicht gegeben
01.01.2014
7.3.9.3
3
01.01.2014
7.3.9.4
4
01.01.2014
7.4.1
5
01.01.2014
7.4.2.1
3
01.01.2014
7.4.2.2
5
01.01.2014
7.4.3
5
01.01.2014
7.5.1
4
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Ladegüter, die in Wagenlängsrichtung gleiten können: erforderliche Freiräume nicht vorhanden
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Ladegüter, die in Wagenlängsrichtung gleiten können: erforderliche Gleitwege nicht begrenzt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Fahrzeuge und Geräte auf Rädern oder Raupen: nicht geeignete Keile, Bindemittel
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Bewegliche Teile der Fahrzeuge u. Geräte nicht ordnungsgemäss festgelegt, ohne Gefahr der Lademassüberschreitung
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Bewegliche Teile der Fahrzeuge u. Geräte nicht ordnungsgemäss festgelegt, mit Gefahr der Lademassüberschreitung
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Ladung auf mehreren Wagen: unzulässig verladen/gesichert
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Stützbein‐Zusatzsicherung nicht wirksam, fehlt, schadhaft
L) Beheben vor Weiterfahrt
auch nicht wirksame Hauptsicherung
01.01.2014
Sichern, mit Draht sichern; wenn nicht möglich aussetzen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 gilt für Güterwagen
44 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
7.5.2.1
5
01.01.2014
7.5.2.2
3
01.01.2014
7.5.3
5
01.01.2014
7.5.4
5
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Stirntüren der ILE nicht geschlossen
L) Beheben vor Weiterfahrt
Schliessen; wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Stirntüren der ILE nur eine Türsicherung pro Tür wirksam
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe
gilt für Güterwagen
Unterer Eckbeschlag beschädigt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Seitenwand, Wandverkleidung: beschädigt, ungenügend gesichert, instabil
L) Beheben vor Weiterfahrt
‐ Scharniere, Bolzen beschädigt, gebrochen, fehlen
‐ Wandbrett fehlt, gebrochen, gesplittert oder klafft auseinander
‐ Wandverkleidung durchlöchert, gebrochen
01.01.2015
7.5.5.1
3
01.01.2014
7.5.5.2
5
01.01.2014
7.5.5.3
4
01.01.2014
7.5.6
5
01.01.2014
7.6.1.1
01.01.2015
4
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Plane: Risse, Löcher ‐/< 30 mm
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe
gilt für Güterwagen
Plane: Risse, Löcher > 30 mm
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Gefahr von Nässeschäden am Ladegut oder des Ladegutverlustes
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe, wenn nicht möglich: aussetzen
gilt für Güterwagen
Plane, Wände: Verriegelung, Verzurrung nicht ausreichend
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Tank ILE, Tanksattel: Riss grösser als 1/4 des Querschnitts
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 45 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
7.6.1.2
4
01.01.2015
7.6.2.1
5
01.01.2015
7.6.2.2
4
01.01.2015
7.6.3.1
4
01.01.2015
7.6.3.2
5
01.01.2015
7.6.4.1
5
01.01.2015
7.6.4.10
3
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Tank ILE, Tanksattel: Riss in den Schweissnähten
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Tank ILE, Tank: Undicht, Leckstellen, Ladegutaustritt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abdichten lassen, wenn nicht möglich: aussetzen
gilt für Güterwagen
Tank ILE, Tank: scharfkantig verbeult ohne Ladegutaustritt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe
gilt für Güterwagen
Tank ILE, Tankausrüstung: Tankverkleidung, Sonnendach, Isolierung schadhaft
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe
gilt für Güterwagen
Tank ILE, Tankausrüstung: Tankverkleidung, Sonnendach, Isolierung lose
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten: Ladegutaustritt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten: Stellungsanzeige des Bodenventils nicht beidseitig "geschlossen"
L) Beheben vor Weiterfahrt
‐ leere ILE nicht RID‐Gut
01.01.2015
7.6.4.11
5
01.01.2015
7.6.4.12
01.01.2015
5
Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten: Notbetätigungsschraube des Bnodenventils ist eingedreht (im Tank eingebautes Ventil ist offen)
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten: Absperreinrichtung offen
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 46 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
7.6.4.13
4
01.01.2015
7.6.4.2
4
01.01.2015
7.6.4.3
4
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten: erkennbare Sicherungen nicht wirksam
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten: Ventile oder Auslaufrohre schadhaft
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten: RID‐Gut
L) Beheben vor Weiterfahrt
‐ Verschlusskappe nicht dicht verschlossen oder fehlt
01.01.2015
7.6.4.4
3
Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten: nicht RID‐Gut
L) Beheben vor Weiterfahrt
‐ Verschlusskappe nicht dicht verschlossen oder fehlt
01.01.2015
7.6.4.5
4
Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten:
L) Beheben vor Weiterfahrt
‐ Blindflansch fehlt
01.01.2015
7.6.4.6
4
aussetzen
gilt für Güterwagen
Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten: Befestigungsschrauben Blindflasch
L) Beheben vor Weiterfahrt
‐ RID‐Gut: eine oder mehrere Befestitungsschrauben fehlen
01.01.2015
7.6.4.7
3
aussetzen
gilt für Güterwagen
Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten: Befestigungsschrauben Blindflasch
L) Beheben vor Weiterfahrt
‐ nicht RID‐Gut: eine Befestigungsschraube fehlt
01.01.2015
Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 gilt für Güterwagen
47 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
7.6.4.8
4
Blauer Text: Zitate AVV
Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten: Befestigungsschrauben Blindflasch
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
‐ nicht RID‐Gut: mehrere Befestigungsschrauben fehlen
01.01.2015
7.6.4.9
5
Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten: Stellungsanzeige des Bodenventils nicht beidseitig "geschlossen"
L) Beheben vor Weiterfahrt
‐ beladene ILE sowie leere, ungereinigte ILE RID‐Gut
01.01.2015
7.6.5.1
5
Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen oben: Ladegut‐/Gasaustritt (betrifft nicht die Belüftungseinrichtungen)
L) Beheben vor Weiterfahrt
‐ Geruch
‐ frische, anhaftende Ladegutreste
01.01.2015
7.6.5.2
5
01.01.2015
7.6.5.3
4
01.01.2015
7.7.1
5
01.01.2014
7.7.2
5
aussetzen
gilt für Güterwagen
Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen oben: Domdeckel nicht geschlossen, fehlt
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen oben: sonstige obere Armaturen nicht geschlossen
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen
gilt für Güterwagen
ILE für Tragwagen zu schwer
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Nicht alle Eckbeschläge im Eingriff mit den Aufsetzzapfen L) Beheben vor Weiterfahrt
(oder Eckbeschläge nicht in den dafür vorgesehenen Eingriffen)
01.01.2015
Aussetzen
Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen
Anlage 1 48 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
7.7.3
5
01.01.2014
7.7.4
5
01.01.2014
7.7.5
3
01.01.2014
7.7.6
4
01.01.2014
7.7.7
4
01.01.2014
7.7.8
4
01.01.2014
7.7.9
5
01.01.2014
7.8.1
5
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Absenkbare Aufsetzzapfen nicht hochgestellt und nicht gesichert
L) Beheben vor Weiterfahrt
Hochstellen und sichern; wenn nicht möglich: aussetzen
gilt für Güterwagen
Sattelanhänger: Luftfeder nicht entlüftet
L) Beheben vor Weiterfahrt
Entlüften, wenn nicht möglich: aussetzen
gilt für Güterwagen
Sattelauflieger beweglicher Unterfahrschutz: soweit bauartbedingt nicht hochgeklappt / eingeschoben, ohne Berührung des Tragwagens
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe
gilt für Güterwagen
Teile des Sattelaufliegers mit P‐Kodifizierung berühren den Tragwagen
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe; wenn nicht möglich: aussetzen
gilt für Güterwagen
Teile des Sattelaufliegers mit N‐Kodifizierung auf Wagen mit Wagenbestimmungscode N berühren den Tragwagen
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe; wenn nicht möglich: aussetzen
gilt für Güterwagen
Falsche Radvorlegerstellung
L) Beheben vor Weiterfahrt
Abhilfe; wenn nicht möglich: aussetzen
gilt für Güterwagen
Ladung in der LE verschoben, Plane beult aus
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Gültige Kodifizierung der ILE fehlt oder ist nicht lesbar
L) Beheben vor Weiterfahrt
Bei nachweislich falscher Kodifizierung s. Code 7.1.5.1
01.01.2014
7.8.1.1
3
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Kennzeichnung der Kodifizierung der ILE entspricht nicht den Verladevorschriften
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
01.01.2014
7.8.2
01.01.2014
gilt für Güterwagen
5
ILE für Tragwagen nicht zugelassen
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 49 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
7.8.3
4
01.01.2014
7.8.4
4
01.01.2014
Blauer Text: Zitate AVV
CSC‐Kennzeichnung an Ladeeinheit nicht vorhanden an ILE mit oberen Eckbeschlägen
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
Strom‐Warnzeichen fehlt an ILE mit Aufstiegstritten oder Leitersprossen höher als 2 m
L) Beheben vor Weiterfahrt
Aussetzen
gilt für Güterwagen
10
Verschiedene Fehler
10.1
3
Technische Fehler, welche keinem anderen Fehlercode zugeordnet werden können, siehe Bemerkungen
01.01.2014
10.2
4
Technische Fehler, welche keinem anderen Fehlercode zugeordnet werden können, siehe Bemerkungen
5
Technische Fehler, welche keinem anderen Fehlercode zugeordnet werden können, siehe Bemerkungen
3
Sendung entspricht nicht den Verladerichtlinien UIC (siehe Bemerkungen)
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Güterwagen
4
Sendung entspricht nicht den Verladerichtlinien UIC (siehe Bemerkungen)
01.01.2015
10.6
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Güterwagen
01.01.2015
10.5
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
gilt für Güterwagen
01.01.2014
10.4
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Güterwagen
01.01.2014
10.3
Massnahme
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
gilt für Güterwagen
5
Sendung entspricht nicht den Verladerichtlinien UIC (siehe Bemerkungen)
01.01.2015
Einheitlicher Fehlerkatalog L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Güterwagen
Anlage 1 50 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Fehlerkatalog Reisezugwagen
11
Laufwerk
11.1.1
4
Radreifen ‐ aufgezogen: Dicke des Radreifens ist kleiner als 35mm (Vmax 160 km/h)
01.01.2014
11.1.2
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
5
Radreifen ‐ div. Defekte
‐ gebrochen
‐ Längs‐ oder Querrisse
01.01.2014
11.1.3
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
5
Radreifen ‐ lose
1) Nichtübereinstimmung der Kontrollmarken; 2) unreiner Klang; 3) lockerer Sitz des Sprengringes
L) Beheben vor Weiterfahrt
‐ Rostaustritt auf mehr als 1/3 des Umfanges zwischen Radreifen und Radfelgen
‐ Spanbildung zwischen Radsatz und Radreifen
01.01.2014
11.1.4
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
4
Radreifen ‐ Kontrollmarke (RIC)
‐ nicht vorhanden
‐ nur ansatzweise erkennbar
01.01.2014
11.1.5
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
5
Radreifen ‐ Sprengring
1) gerissen
2) gebrochen
3) lose 4) verformt
5) Verschlusskeil fehlt
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
Anlage 1 51 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
11.2.1
4
Blauer Text: Zitate AVV
Vollrad ‐ Verschleissrille
nicht mehr vollständig sichtbar
01.01.2014
11.2.2
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
5
Vollrad ‐ therm. Überbeanspruchung:
1) neuer Farbabbrand an der Radkranzverbindung ab ≥ 50 mm; 2) angeschmolzene Bremssohlen
01.01.2014
11.3.1
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
4
Radreifen / Vollrad ‐ Breite ˂ 133 mm oder ˃ 140 mm (einschliesslich Überwalzung)
L) Beheben vor Weiterfahrt
150 mm bei Triebfahrzeugen und Triebräder bei Triebzügen
01.01.2014
11.3.2
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
5
Rad ‐ Lauffläche darf stellenweise nicht eingedrückt sein
01.01.2014
11.3.2.1
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
5
Rad ‐ Flachstellen (≤ 160 km/h) ˃ 60 mm Länge
01.01.2014
11.3.2.2
5
Rad ‐ Flachstellen (> 160 km/h) ˃ 30 mm Länge
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
5
Radreifen / Vollrad ‐ Materialauftragung ≥ 60 mm Länge oder ≥ 1 mm Höhe
01.01.2014
11.3.3
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
01.01.2014
11.3.2.3
L) Beheben vor Weiterfahrt
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
5
Radreifen / Vollrad ‐ Ausbröckelungen / Abplattungen / Löcher ≥ 60 mm
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
Anlage 1 52 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
11.3.4
5
Blauer Text: Zitate AVV
Radreifen / Vollrad ‐ Risse am Übergang der Lauffläche auf die Stirnfläche
01.01.2014
11.3.4.1
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
4
Rad ‐ Hohllauf > 2.2 mm
01.01.2014
11.4.1
Massnahme
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
4
Rad ‐ Spurkranzhöhe (Sh) > 36 mm
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
Triebfahrzeuge 38 mm gestattet national (CH)
01.01.2014
11.4.2
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
5
Rad ‐ Spurkranzdicke (Sd) ‐ Rad‐Ø ≥ 840 mm Sd < 22 mm
‐ Rad‐Ø ≤ 840 mm ≥ 760 mm Sd < 25 mm
‐ Rad‐Ø < 760 mm Sd < 27,5 mm oder abgenutzter Spurkranz
01.01.2014
11.4.3
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
5
Rad ‐ Abnützung Führungsfläche
Spurkranz: qR ˂ 6.5 mm
01.01.2014
11.4.4
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
5
Rad ‐ Überwalzung: Abstand h > 2 mm von der grössten; Höhe des Spurkranzes
01.01.2014
11.5.1
L) Beheben vor Weiterfahrt
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
5
Radkörper / Radfelge ‐ Riss
‐ durch Schweissen ausgebessert
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
Anlage 1 53 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
11.6.1
5
Blauer Text: Zitate AVV
Radsatzwelle ‐ div. Defekte
‐ gerissen
‐ durch Schweissen ausgebessert
‐ scharfe Kante
‐ Einschleifstellen > 1 mm
01.01.2014
11.6.2
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
4
01.01.2014
11.7.1
Massnahme
5
Radsatzwelle ‐ schleifendes Teil nicht gestattet
L) Beheben vor Weiterfahrt
hochbinden + K/R1 (Bremse ausschalten, wenn nicht möglich aussetzen)
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
Radsatz ‐ Innen‐ und Aussenmasse; Wenn der Abstand „E“ der inneren Stirnflächen folgende Grenzmasse nicht einhält: 1) Rad Ø ≥ 840 mm: 1357 mm ≤ E ≤ 1363 mm; 2) Rad Ø < 840 mm: > 760 mm: 1358 mm ≤ E ≤ 1363 mm; 3) Rad Ø ≤ 760 mm: 1359 mm ≤ E ≤ 1363 mm
L) Beheben vor Weiterfahrt
In allen Fällen: 1) Emax ‐ Emin > 2 mm; 2) Entgleisungsspuren; 3) Verschiebungsspuren des Rades auf der Radsatzwelle; 4) Bei Vollrädern Erhitzung in der Verbindungszone ”l” zwischen Radscheibe und Felgenkranz
01.01.2014
11.8.1
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
4
Radsatzlager ‐ Fettaustritt gravierend
01.01.2014
11.8.2
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
5
Radsatzlagergehäuse ‐ div. Defekte
‐ Deckel fehlt ‐ Verschraubung fehlt / lose / gebrochen
‐ Riss
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
Anlage 1 54 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
11.8.3
5
Blauer Text: Zitate AVV
Radsatzlager ‐ heiss
‐ Die Temperatur ist so hoch, dass man das Radsatzlagergehäuse nicht mehr mit dem Handrücken berühren kann
‐ Oxidationsspuren
‐ Veränderung der Anstrichfarbe
01.01.2014
11.9.1
3
Unruhiger Wagenlauf; ungewöhnliches Geräusch während der Fahrt
Federung / Dämpfung
12.1.1
5
Tragfederblätter im Bund ‐ gebrochen
‐ mehr als 10 mm verschoben ‐ Sicherungskeil fehlt oder lose
01.01.2014
5
Schraubenfeder gebrochen
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
4
Schraubenfeder ‐ Führung befinden sich nicht ordnungsgemäss in ihrer Führung
01.01.2014
01.01.2014
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
01.01.2014
12.2.1
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
12
12.1.3
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
01.01.2014
12.1.2
Massnahme
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
3
Federtöpfe, Stoss‐, Quer‐ oder Schlingerdämpfer ‐ div. Defekte
‐ Ölverlust ‐ frische Reibspuren auf dem Gehäuse
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
Die Dämpferhülsen müssen mindestens 50% Nässespuren aufweisen
RIC 22.4
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 55 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
12.2.2
4
01.01.2014
12.3.1
4
Blauer Text: Zitate AVV
Stoss‐, Quer‐ oder Schlingerdämpfer ‐ Verschraubung / Verkabelung ‐ fehlt
‐ lose
‐ gebrochen
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
Bei mehr als 50% der Verschraubung gebrochen/ fehlend; aussetzen
RIC 22.4
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
Luftfeder ‐ nicht alle Luftfedern betriebsbereit (Kontrollanzeigen) ‐ Luftbalg weist Blasen auf
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
01.01.2014
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
13
Bremse
13.1.1
4
L) Beheben vor Weiterfahrt
Bremsgestänge
‐ hängend ‐ gebrochen
01.01.2014
13.1.2
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
4
Fangeinrichtung unwirksam
01.01.2014
13.1.3
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
3
Kupplungshahn (Speise‐ oder Hauptluftleitung)
‐ nicht arretiert (Endstellung)
‐ undicht
‐ Griff abgebrochen
01.01.2014
13.1.4
Massnahme
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
3
Bremsausschalthahn, „Ein / Aus“ nicht gangbar
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
Anlage 1 56 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
13.2.1
3
Blauer Text: Zitate AVV
Bremssohle / Bremsbeläge
1) fehlt; 2) gebrochen; 3) seitlich überlaufen (nur für Bremssohle relevant); 4) Ausbröckelung > 1/4 der Sohlenlänge; 5) durchgerissen, auch wenn noch durch Metalleinlage gehalten; 6) Dicke < 10 mm (Guss);
Massnahme
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
7) Dicke < 5 mm (Verbundstoff)
01.01.2014
13.2.2.1
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
5
Scheibenbremse, Bremsscheibe:
‐ Verschleissrille oder ‐kante der Bremsscheiben ist nicht mehr vollständig sichtbar (max. Abnutzung)
‐ Hohllauf der Bremsscheibe > 3.5 mm
‐ durchgehender Riss ‐ wirkungslose Scheibenbremse
01.01.2016
13.2.2.2
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
3
01.01.2016
13.3.1
4
Scheibenbremse, Bremsscheibe:
‐ nicht zulässige Risse > 1/2 (gemäss Skizze)
L) Beheben vor Weiterfahrt
K & R1
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
Speise‐ oder Hauptluftleitung starker Luftverlust
L) Beheben vor Weiterfahrt
01.01.2014
13.3.2
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
3
Luftverlust, Luftabsperrhahn, Luftleitungen oder Apparate undicht
01.01.2014
13.3.3
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
3
Bremsanzeige
‐ Glas defekt
‐ Stellung nicht sichtbar
01.01.2014
13.4.1
L) Beheben vor Weiterfahrt
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
3
Magnetschienenbremse senkt oder magnetisiert sich nicht
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
Anlage 1 57 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
13.4.2
4
Blauer Text: Zitate AVV
Magnetschienenbremse
‐ hebt sich nicht
‐ mechanisch defekt (Schleifschuhe / Halterung)
01.01.2014
13.5.1
3
Feststellbremse mechanisch defekt (z.B. Flexballzug)
Wagenuntergestell
14.1.1
4
Drehgestellrahmen ‐ div. Defekte
‐ beschädigt ‐ Risse am Lang‐, Quer‐, Bremsträger oder an den Schweissnähten
01.01.2014
3
Abhebesicherung unvollständig
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
4
Antriebsvorrichtung ‐ div. Defekte
‐ mechanische Befestigung lose / fehlt
‐ Ölverlust
01.01.2014
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Triebzüge / Triebwagen
5
Fahrmotor
‐ Aufhängung beschädigt ‐ Abstützung beschädigt
01.01.2014
14.1.13
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
01.01.2014
14.1.12
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
14
14.1.11
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
01.01.2014
14.1.10
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Triebzüge / Triebwagen
3
Spurkranzschmierung ‐ beschädigt ‐ undicht ‐ Einstellung Sprühbereich nicht korrekt
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
Anlage 1 58 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
14.1.14
5
Blauer Text: Zitate AVV
Zugsicherungssupport
‐ lose
‐ gerissen
01.01.2014
14.1.15
4
Zugsicherungselemente
‐ elektrischer Anschluss abgerissen
‐ Element beschädigt
5
Kardanantrieb ‐ mechanisches Teil beschädigt ‐ Ölverlust
4
Achsgeber
‐ mechanische Beschädigungen an den Gebern / Geberkabeln des Drehgestelles (z.B. V‐Messer usw.)
‐ lose
‐ gerissen
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
4
Wankstabilisator ‐ Beschädigungen am Lager ‐ Wankstützenkralle lose / fehlt
‐ Torsionsstange gebrochen oder mechanisch beschädigt
01.01.2014
14.1.19
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Triebzüge / Triebwagen
01.01.2014
14.1.18
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
01.01.2014
14.1.17
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
01.01.2014
14.1.16
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
4
Cursator
‐ Ölverlust
‐ Befestigung lose / fehlt ‐ Druckanzeige nicht im grünen Bereich
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
betrifft nur EW IV
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Reisezugwagen
Anlage 1 59 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
14.1.2
5
Blauer Text: Zitate AVV
Dreh‐ und Untergestell ‐ Verbindung
‐ schadhaft ‐ Verbindungs‐ und Befestigungselemente gebrochen, fehlen oder wirkungslos
‐ Sicherungselemente fehlen
01.01.2014
14.1.20
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
4
Luftfeder
‐ Beschädigung der Niveauregulierung
‐ Überfüllt, hängt in der Abhebesicherung
01.01.2014
14.1.21
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
4
Navigator ‐ Beschädigungen ‐ Verformt
‐ Lager defekt
‐ Befestigung lose / fehlt
L) Beheben vor Weiterfahrt
betrifft nur ICN
01.01.2014
14.1.22
gilt für Triebzüge / Triebwagen
3
Sicherungs‐ oder Markierungselemente (z.B. Draht‐, Schrauben‐, Blechsicherungen) ‐ fehlen
‐ ausgeschlagen
‐ verschoben
‐ wirkungslos
01.01.2014
14.1.3
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
5
Drehgestell ‐ div. Defekte ‐ verformt ‐ weist Schleifspuren auf (z.B. von den Rädern)
01.01.2014
14.1.4
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
5
Wiegenquerträger oder Wiegependel ‐ Schleif‐ oder Anschlagspuren
‐ beschädigt
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
Anlage 1 60 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
14.1.5
4
Blauer Text: Zitate AVV
Lemniskaten‐ Lenker, Joch oder Lager beschädigt
01.01.2014
14.1.6
5
Radsatzlenker ‐ mech. Verbindung ‐ lose
‐ verformt
3
Achslenker ‐ Gummilager, beschädigt
5
Federträger hängt im Fangbügel
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
5
Anschlagrolle ‐ Wagenkastenquerspiel fehlt
01.01.2014
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
15
Zug‐ und Stosseinrichtung
15.1.1
5
Pufferhöhe min. 980 mm / max. 1065 mm
01.01.2014
15.1.2
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
01.01.2014
14.1.9
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
01.01.2014
14.1.8
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
01.01.2014
14.1.7
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
5
L) Beheben vor Weiterfahrt
Pufferschraube
‐ lose ‐ fehlt
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
Anlage 1 61 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
15.1.3
5
Blauer Text: Zitate AVV
Pufferstössel ‐ Befestigungsmittel fehlt ‐ Befestigungsmittel beschädigt
01.01.2014
15.1.3.1
5
Pufferstössel, Funktion gefährdet:
‐ mehrere Verriefungen (sichtbare Führungsfläche) > 1 mm Tiefe, scharfkantig und Länge > 15 mm
5
Pufferspiel
‐ mehr als 15 mm (auch nur ein Puffer)
‐ Schwerspannstift verschoben
5
Hilfspuffer
‐ Crashelemente beschädigt
‐ Anzeigeelement hat angesprochen
‐ Teile des Crashelementes lose
‐ Deformation am Crashelement
5
Pufferdrehung mehr als 2° verdreht
5
Puffertypen ungleiche Puffer montiert
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
5
Pufferhülsen / Stössel ‐ Risse mehr als 1/4 des Umfangs
01.01.2014
15.2.2
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
01.01.2014
15.2.1
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Triebzüge / Triebwagen
01.01.2014
15.1.7
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
01.01.2014
15.1.6
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
01.01.2014
15.1.5
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
01.01.2016
15.1.4
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
5
Pufferteller ‐ Verschraubungen / Nieten mehr als 1/3 lose / fehlen
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
Anlage 1 62 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
15.2.3
5
Blauer Text: Zitate AVV
Kunststoffverschleissplatte ‐ Verschraubungen
‐ defekt
‐ mehr als 1/3 lose / fehlen
01.01.2014
15.3.1
5
Zughaken / Schraubenkupplung
‐ gebrochen
‐ gerissen
‐ unbenutzbar
5
Zughakenschaft / Zughakenführung
‐ abgenützt (Zughaken kann sich drehen)
‐ lose
5
Automatische Kupplung
‐ gebrochen
‐ gerissen
‐ unbenutzbar
5
Zugapparat unbrauchbar
4
Kuppelzustand des Zuges ‐ Kupplung hängt durch
‐ Puffer nicht anliegend
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
5
Schrauben‐, Brems‐ oder andere Kupplungen ‐ Höhe über SOK weniger als 140 mm
01.01.2014
16
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
01.01.2014
15.3.6
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
01.01.2014
15.3.5
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
01.01.2014
15.3.4
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
01.01.2014
15.3.3
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
01.01.2014
15.3.2
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
Wagenkasten
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 63 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
16.1.1
5
Blauer Text: Zitate AVV
Langträger, Kopfstücke, Querträger, Wagenkasten, Streben und Dach – div. Defekte
‐ Risse ‐ Verformungen
‐ lose
01.01.2014
16.1.2
4
Seitenklappe / Schürzenklappe / Dachklappe / Verkleidungsteil / Wagenlaufschild – div. Defekte
‐ nicht geschlossen
‐ nicht eingehängt
‐ lose
3
WC‐Entsorgungseinrichtungen ‐ Verschlusskappe
‐ nicht geschlossen
‐ nicht gesichert
3
Abdeckungen ‐ im Fahrzeug nicht gesichert
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
4
Feuerlöscher
‐ nicht plombiert
‐ Revision abgelaufen
‐ fehlt
01.01.2014
16.2.3
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
01.01.2014
16.2.2
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
01.01.2014
16.2.1
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
01.01.2014
16.1.3
Massnahme
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
3
Feuerlöscher ‐ Piktogramm ‐ fehlt
‐ nicht lesbar
‐ nicht am zutreffenden Ort
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
Anlage 1 64 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
16.2.4
4
Blauer Text: Zitate AVV
Atemschutzmaske ‐ Führerstand ‐ fehlt ‐ unbrauchbar (z.B. Revision abgelaufen)
01.01.2014
16.2.5
Massnahme
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
3
Notbremse nicht plombiert
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
bezieht sich nur auf den Internationalen Verkehr
01.01.2014
16.3.1
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
4
01.01.2014
16.3.2
3
Einstiegstür ‐ lässt sich während der Fahrt öffnen
‐ schliesst und verriegelt nicht automatisch
‐ mechanische Beschädigung an der Verschlusseinrichtung der Einstiegstür ‐ Einklemmschutz unwirksam
L) Beheben vor Weiterfahrt
aussetzen oder Türe abtrennen und verriegeln
RIC 33
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
Einstiegstür ‐ Türgriff geht nicht in die Grundstellung zurück
‐ Abdeckung Notentriegelung beschädigt (wo vorhanden)
‐ Piktogramm Notausstieg fehlt
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
01.01.2014
16.3.3
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
5
Einstiegstritt / Schiebetritt / Klapptritt fährt nicht ein (mit Gefahr der Profilüberschreitung)
01.01.2014
16.4.1
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
4
Übergangstür Verschlussmechanismus unwirksam (erster oder letzter Wagen)
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
Anlage 1 65 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
16.5.1
4
Blauer Text: Zitate AVV
L) Beheben vor Weiterfahrt
Gepäcktor
‐ schliesst nicht
‐ verriegelt nicht
01.01.2014
16.5.2
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
5
Gepäcktor ‐ Halterung
‐ defekt ‐ ausgehängt
01.01.2014
16.6.1
4
Seitenfenster aussen ‐ gebrochen
‐ gesplittert
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
4
L) Beheben vor Weiterfahrt
Seitenfenster innen ‐ gebrochen
‐ gesplittert
01.01.2014
16.6.3
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
01.01.2014
16.6.2
Massnahme
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
3
Notausstiegsfunktion ‐ nur bedingt gewährleistet
‐ Nothammer fehlt
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
nicht alle, aber mehr als 50% der Notausstiegseinrichtungen eines Wagens sind einsatzbereit
01.01.2014
16.6.4
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
5
Notausstiegsfunktion
‐ nicht gewährleistet
‐ Nothammer fehlt
L) Beheben vor Weiterfahrt
weniger als 50% der Notausstiegseinrichtungen eines Wagens sind einsatzbereit
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
Anlage 1 66 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
16.6.5
5
Blauer Text: Zitate AVV
Frontscheibe ‐ grossflächig gebrochen
‐ grossflächig gesplittert
01.01.2014
16.7.1
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
5
Übergangsbrücke, Faltenbalg, Wulste, PUG
nicht benutzbar
01.01.2014
16.7.2
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
4
Anschriften an Wagen gemäss RIC
‐ das Zeichen des EVU
‐ die einheitliche Kennzeichnung (Wagennummer)
‐ das Zeichen RIC (Auslandverkehr)
‐ das Zeichen für Eigengewicht
L) Beheben vor Weiterfahrt
‐ die Anschrift der Druckluftbremse fehlen, nicht lesbar, unvollständig
01.01.2015
(behelfsmässig anschreiben)
17
Elektrische und elektropneumatische Anlagen
17.1.1
4
Energieversorgung
‐ Batteriespannung ungenügend
‐ Lüftung ausgefallen
‐ Beleuchtung ausgefallen
01.01.2014
17.1.2
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
4
Erdverbindung unwirksam
01.01.2014
17.2.1
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
4
Steuer‐ / EP‐ / UIC Kabel
‐ unbenutzbar ‐ beschädigt
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
Anlage 1 67 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
17.3.1
5
Blauer Text: Zitate AVV
Zugsammelschiene ‐ Kupplungsdose oder Kabel nicht betriebssicher
‐ Abreissnocken fehlt (gestecktes Kabel)
01.01.2014
17.3.2
3
Zugsammelschiene: Abreissnocken fehlt (Kabel in Blinddose)
5
Stromabnehmer nicht ordnungsgemäss
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
3
Störungsmeldung auf Schalttafel ‐ Cursator gestört ‐ Schlingerdämpfer gestört
‐ Türsteuerung gestört
‐ Gleitschutzeinrichtung gestört
01.01.2014
17.5.1
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
01.01.2014
17.4.1
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
01.01.2014
17.3.3
Massnahme
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
4
Lautsprecherdurchsage nicht hörbar
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
(Vergewisserung beim Zug‐ oder Lokführer)
01.01.2014
17.5.2
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
4
Sprechstelle nicht benutzbar
01.01.2014
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
20
Verschiedene Fehler
20.1
3
Technische Fehler, welche keinem anderen Fehlercode zugeordnet werden können, siehe Bemerkungen.
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
Anlage 1 68 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
20.2
4
Blauer Text: Zitate AVV
Technische Fehler, welche keinem anderen Fehlercode zugeordnet werden können, siehe Bemerkungen.
01.01.2014
20.3
Massnahme
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
5
Technische Fehler, welche keinem anderen Fehlercode zugeordnet werden können, siehe Bemerkungen.
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen
Anlage 1 69 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Fehlerkatalog Gefahrgutwagen
21
Zulassung zur Beförderung
21.1
5
01.01.2014
21.2
5
Gefahrgut: Gut zur Beförderung nach RID/RSD nicht zugelassen
L) Beheben vor Weiterfahrt
RID/RSD
gilt für Güterwagen
Gefahrgut: bezeichnete RID‐Güter dürfen durch das betreffende EVU nicht befördert werden
L) Beheben vor Weiterfahrt
(fehlende Bewilligungen, Einschränkungen)
01.01.2014
gilt für Güterwagen
22
Beförderungspapier
22.1
5
Beförderungsdokumente Gefahrgut: Beförderungspapier nicht vorhanden (Dokumente müssen physisch oder elektronisch vorhanden sein)
L) Beheben vor Weiterfahrt
RID 5.4.0
01.01.2014
22.10
gilt für Güterwagen
3
Beförderungsdokumente Gefahrgut: Erklärung über Sicherheitsventile nach RID, Absatz 5.4.1.2.2 d) fehlt
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
RID 5.4.1.2.2 d)
01.01.2014
22.11
gilt für Güterwagen
3
Beförderungsdokumente Gefahrgut: Übergangsbestimmungen gemäss RID 5.4.1.1.12 fehlen
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
RID 5.4.1.1.12
01.01.2014
22.12
gilt für Güterwagen
5
Beförderungsdokumente Gefahrgut: Anlagen fehlen: a) Genehmigung der zuständigen Behörde für bestimmte Stoffe und Gegenstände der Klassen 1, 4.1 und 5.2, b) Hinweise für die Beförderer (für Stoffe der Klasse 7)
L) Beheben vor Weiterfahrt
RID 5.4.1.2.1. c), d); RID 5.4.1.2.3.3; RID 5.4.1.2.5.2
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen
Anlage 1 70 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
22.13
4
Blauer Text: Zitate AVV
Beförderungsdokumente Gefahrgut: Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr fehlt oder falsch (Tank/lose Schüttung)
Massnahme
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
RID 5.4.1.1.1
01.01.2014
22.14
gilt für Güterwagen
3
Beförderungsdokumente Gefahrgut: Angabe der Anzahl und Beschreibung der Versandstücke fehlt oder falsch
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
RID 5.4.1.1.1
01.01.2014
22.15
gilt für Güterwagen
3
Beförderungsdokumente Gefahrgut: Die Reihenfolge der Angaben im Beförderungspapier entsprechen nicht dem RID
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
RID 5.4.1.1.1
01.01.2014
22.16
gilt für Güterwagen
3
Beförderungsdokumente Gefahrgut: Sprache im Beförderungspapier ist nicht F, D oder E.
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
RID 5.4.1.4.1
01.01.2014
22.17
gilt für Güterwagen
4
Beförderungsdokumente Gefahrgut: Angabe fehlt oder falsch z.B. „Leerer Kesselwagen, Letztes Ladegut“ oder alternativ „Leer, ungereinigt“ bzw. „Rückstände des zuletzt enthaltenen Stoffs“
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
RID 5.4.1.1.6
01.01.2014
22.18
gilt für Güterwagen
5
Beförderungdokumente Gefahrgut: Angaben im Beförderungspapier stimmen nicht mit der Transporteinheit überein
L) Beheben vor Weiterfahrt
RID 5.4.1.1.1
01.01.2014
22.19
gilt für Güterwagen
3
Schriftliche Weisungen für den Gefahrguttransport nicht vorhanden
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
RID 5.4.3
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen
Anlage 1 71 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
22.2
3
Blauer Text: Zitate AVV
Beförderungsdokumente Gefahrgut: Feld „RID“ nicht angekreuzt
Massnahme
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
RID 5.4.1.1.1
01.01.2014
22.20
gilt für Güterwagen
3
Beförderungspapier RID vorhanden, jedoch nicht vollumfänglich konform ‐ siehe Bemerkungen
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
RID 5.4.1.1.1
01.01.2015
22.3
gilt für Güterwagen
3
Beförderungsdokumente Gefahrgut: Buchstaben „UN“ fehlen
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
RID 5.4.1.1.1
01.01.2014
22.4
gilt für Güterwagen
5
Beförderungsdokumente Gefahrgut: UN‐Nr. fehlt oder falsch
L) Beheben vor Weiterfahrt
RID 5.4.1.1.1
01.01.2014
22.5
gilt für Güterwagen
5
Beförderungsdokumente Gefahrgut: Offizielle Benennung des Gutes für die Beförderung fehlt oder inhaltlich falsch
L) Beheben vor Weiterfahrt
RID 5.4.1.1.1
01.01.2014
22.6
gilt für Güterwagen
4
Beförderungsdokumente Gefahrgut: Technische Benennung fehlt (für Stoffe mit Sondervorschrift 274)
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
RID 5.4.1.1.1 (bei Klasse 6.1: Beheben vor Weiterfahrt)
01.01.2014
22.7
gilt für Güterwagen
4
Beförderungsdokumente Gefahrgut: Klassifizierungscode/Nummer Gefahrzettelmuster fehlen oder falsch
L) Beheben vor Weiterfahrt
RID 5.4.1.1.1
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen
Anlage 1 72 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
22.8
4
Blauer Text: Zitate AVV
Beförderungsdokumente Gefahrgut: Verpackungsgruppe fehlt oder falsch
Massnahme
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
RID 5.4.1.1.1
01.01.2014
22.9
gilt für Güterwagen
3
Beförderungsdokumente Gefahrgut: Besondere Erklärung nach RID, Absatz 5.4.1.1.7, 5.4.1.2.1 oder 5.4.1.1.9 fehlt
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
RID 5.4.1.1.7
01.01.2014
gilt für Güterwagen
23
Wagen / Ladeeinheit
23.1
4
Gefahrguttransporte: Klapptafel nicht gesichert , Gefahr, dass falsche orangefarbene Tafel aufgeschlagen wird
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
RID 5.3.2.2.5
01.01.2014
23.2
gilt für Güterwagen
5
Gefahrguttransporte: Klapptafel falsch aufgeschlagen
01.01.2014
23.3
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Güterwagen
5
Gefahrguttransporte: Tankschild fehlt, letzte Prüfung nicht eingestempelt
L) Beheben vor Weiterfahrt
RID 6.8.2.5.1; 6.8.2.4.2; 6.8.2.4.3
01.01.2014
23.4
gilt für Güterwagen
3
Gefahrguttransporte: Datum der nächsten Prüfung nicht auf beiden Seiten des Kesselwagens angegeben
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
RID 6.8.2.5.2
01.01.2014
23.5
gilt für Güterwagen
5
Gefahrguttransporte: Tank für das Füllgut nicht geeignet
L) Beheben vor Weiterfahrt
RID 4.3.2.1, Tankcode, Sondervorschriften
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen
Anlage 1 73 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
23.6
5
Blauer Text: Zitate AVV
Gefahrguttransporte: Tankcode bzw. die Ladegutanschrift stimmen nicht mit dem beförderten Gut überein
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
RID 4.3.3, 4.3.4
01.01.2014
23.7
gilt für Güterwagen
5
Gefahrguttransporte: Ladegutanschrift für Gase (Klasse 2) in Kesselwagen fehlt oder falsch
L) Beheben vor Weiterfahrt
RID 6.8.3.5.6
01.01.2014
23.8
gilt für Güterwagen
5
Gefahrguttransporte: Transporteinheit überfüllt
L) Beheben vor Weiterfahrt
RID 4.3.2.2, 4.3.3.2; Transporteinheit überladen ‐> Fehercode 7.1.7
01.01.2014
23.9
gilt für Güterwagen
5
Gefahrguttransporte: Zusammenladeverbote nicht eingehalten
L) Beheben vor Weiterfahrt
RID 7.5.2
01.01.2014
gilt für Güterwagen
24
Bezettelung / orangefarbene Tafel
24.1.1
5
Gefahrguttransporte: vorgeschriebene Grosszettel längsseits fehlen oder falsch oder nicht eindeutig lesbar
L) Beheben vor Weiterfahrt
RID 5.3.1
01.01.2014
24.1.2
gilt für Güterwagen
4
Gefahrguttransporte: vorgeschriebene Grosszettel stirnseitig an multimodalen Transporteinheiten fehlen, falsch oder nicht eindeutig lesbar
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
RID 5.3.1
01.01.2014
24.1.3
gilt für Güterwagen
3
Gefahrguttransporte: Grosszettel nach Muster 9 für Stoffe UN 2211 und UN 3314 angebracht, obwohl nach RID/ADR nicht verlangt
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
RID 5.3.1
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen
Anlage 1 74 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
24.2.1
5
Blauer Text: Zitate AVV
Gefahrguttransporte: Rangierzettel Nr. 15 fehlen oder falsch
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
RID 5.3.4
01.01.2014
24.2.2
gilt für Güterwagen
3
Gefahrguttransporte: Rangierzettel Nr. 13 fehlen oder falsch
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
RID 5.3.4
01.01.2014
24.3
gilt für Güterwagen
3
Gefahrguttransporte: Grosszettel, Rangierzettel sind vorhanden, jedoch in schlechtem Zustand (ausgebleicht, beschädigt, nicht RID/ADR‐konform usw.)
01.01.2014
24.4
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Güterwagen
3
Gefahrguttransporte: vorgeschriebenes Kennzeichen für Stoffe, die in erwärmtem Zustand befördert werden fehlt, falsch oder nicht eindeutig lesbar
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
RID 5.3.3
01.01.2014
24.5.1
gilt für Güterwagen
3
Gefahrguttransporte: vorgeschriebenes Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe fehlt, falsch, nicht eindeutig lesbar
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
RID 5.3.6
01.01.2014
24.5.2
gilt für Güterwagen
3
Gefahrguttransporte: Kennzeichen für in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter (LQ) fehlt, falsch, nicht eindeutig lesbar
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
RID 3.4
01.01.2014
24.6
gilt für Güterwagen
4
Gefahrguttransporte: Orangefarbener Streifen bei verflüssigten, tiefgekühlt verflüssigten oder gelösten Gasen der Klasse 2 in Kesselwagen fehlt
L) Beheben vor Weiterfahrt
RID 5.3.5
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen
Anlage 1 75 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
24.7
5
Blauer Text: Zitate AVV
Gefahrguttransporte: Orangefarbene Tafel (Tank, lose Schüttung) fehlt, falsch oder nicht eindeutig lesbar
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
RID 5.3.2
01.01.2014
24.8
gilt für Güterwagen
3
Gefahrguttransporte: Orangefarbene Tafeln sind vorhanden und eindeutig lesbar, jedoch in schlechtem Zustand (ausgebleicht, beschädigt, nicht RID/ADR‐
konform usw.)
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
RID 5.3.2
01.01.2014
gilt für Güterwagen
25
Betriebliche Zugliste CIS
25.1.1
5
Gefahrguttransporte: CIS‐Zugliste in Bezug auf Gefahrgutangaben unvollständig/ fehlerhaft
L) Beheben vor Weiterfahrt
RID 1.4.2.2.5
01.01.2014
25.1.2
gilt für Güterwagen
3
Gefahrguttransporte: CIS‐Zugliste ist in Bezug auf die Kennzeichnung "umweltgefährdend" (FAG‐Code 96) unvollständig/fehlerhaft
01.01.2016
25.2
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Güterwagen
5
Gefahrguttransporte: Angaben in der CIS‐Zugliste stimmen nicht mit den orangefarbenen Tafel und Grosszetteln überein.
L) Beheben vor Weiterfahrt
RID 1.4.2.2.5
01.01.2014
25.3
gilt für Güterwagen
5
Gefahrguttransporte: Angaben in der CIS‐Zugliste stimmen nicht mit dem Beförderungspapier überein
L) Beheben vor Weiterfahrt
RID 1.4.2.2.5
01.01.2014
26
gilt für Güterwagen
Versandstücke und Umverpackungen
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 76 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
26.1
5
Blauer Text: Zitate AVV
Verpackung/IBC/Grossverpackung nach RID nicht zugelassen:
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
‐ keine Bauartprüfung
‐ nicht zugelassen für Produkt
‐ maximale Verwendungsdauer überschritten
‐ Datum periodische Prüfung überschritten
‐ Schutzeinrichtung fehlt ‐ nicht verschlossen
RID 4 resp. 6
01.01.2015
26.2
gilt für Güterwagen
5
Kennzeichnung und/oder Bezettelung Versandstück nach RID fehlend:
‐ Aufschrift UN + UN‐Nummer ‐ Gefahrzettel
L) Beheben vor Weiterfahrt
RID 5.2.1 + 5.2.2
01.01.2015
26.3
gilt für Güterwagen
3
Kennzeichnung (‐en) und/oder Bezettelung Versandstück nach RID fehlend:
‐ Ausrichtungspfeile
‐ Kennzeichen "umweltgefährdender Stoff"
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
RID 5.2.1
01.01.2015
26.4
gilt für Güterwagen
3
Kennzeichnung (‐en) Versandstück nicht konform nach RID:
‐ Aufschrift UN + UN‐Nummer ‐ Gefahrzettel
‐ Ausrichtungspfeile
‐ Kennzeichen "umweltgefährdender Stoff"
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
RID 5.2.1 + 5.2.2
01.01.2015
Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen
Anlage 1 77 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
26.5
3
Blauer Text: Zitate AVV
Kennzeichnung und/oder Bezettelung Umverpackung nicht konform nach RID:
Massnahme
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
‐ Aufschrift UMVERPACKUNG fehlt / nicht konform
‐ Gefahrzettel fehlen / nicht konform
‐ Kennzeichen "umweltgefährdender Stoff" fehlt / nicht konform
‐ Ausrichtungspfeile fehlen / nicht konform
RID 5.1.2
01.01.2015
gilt für Güterwagen
30
Verschiedene Fehler RID
30.1
3
Fehler nach RID/RSD, welcher keinem anderen Fehlercode zugeordnet werden kann ‐ siehe Bemerkungen
01.01.2015
30.2
gilt für Güterwagen
4
Fehler nach RID/RSD, welcher keinem anderen Fehlercode zugeordnet werden kann ‐ siehe Bemerkungen
01.01.2015
30.3
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
K) Beheben nach Ankunft / Entlad
gilt für Güterwagen
5
Fehler nach RID/RSD, welcher keinem anderen Fehlercode zugeordnet werden kann ‐ siehe Bemerkungen
01.01.2015
Einheitlicher Fehlerkatalog L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Güterwagen
Anlage 1 78 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
Blauer Text: Zitate AVV
Massnahme
Fehlerkatalog betrieblicher Zustand des Zuges und des Triebfahrzeugführers
31
Triebfahrzeugführende
31.1.1
3
Erforderliche Ausweise und Bescheinigungen nicht mitgeführt, gemäss PHÖNIX in Ordnung.
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
STEBV Art. 11
01.01.2014
31.1.2
gilt für Güterwagen
5
Erforderliche Ausweise und Bescheinigungen nicht mitgeführt, gemäss PHÖNIX nicht in Ordnung.
L) Beheben vor Weiterfahrt
STEBV Art. 11
01.01.2014
31.1.3
gilt für alle Züge
5
Kategorie des Führerausweises und/oder der Bescheinigung nicht ausreichend oder abgelaufen
L) Beheben vor Weiterfahrt
VTE Art. 4, 5; STEBV Art. 7
01.01.2014
31.10
gilt für alle Züge
5
Maximal zulässige Länge der Dienstschichten nicht eingehalten
L) Beheben vor Weiterfahrt
AZGV 10
01.01.2014
31.11
gilt für alle Züge
5
Pausenregelung bzw. maximal zulässige ununterbrochene Arbeitszeit gemäss AZGV nicht eingehalten
L) Beheben vor Weiterfahrt
AZGV 11
01.01.2014
31.12
gilt für alle Züge
4
Höchstzahl der Personen, welche sich im bedienten Führerstand aufhalten dürfen, überschritten
L) Beheben vor Weiterfahrt
300.13/3.2.3
01.01.2014
31.2
gilt für alle Züge
4
Vorschriften zur Funkdisziplin gemäss FDV nicht eingehalten
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
300.3/8.3.1
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für alle Züge
Anlage 1 79 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
31.3
5
Blauer Text: Zitate AVV
Ungenügende Sprachkenntnisse für die zu befahrenden Strecken Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
STEBV Art. 11, FDV 300.3/1.3
01.01.2014
31.4
gilt für alle Züge
4
Ungenügende Streckenkenntnisse für die zu befahrenden Strecken
L) Beheben vor Weiterfahrt
300.13/2.5.2
01.01.2014
31.5
gilt für alle Züge
5
Ungenügende Fahrzeugkenntnisse für das zu führende Fahrzeug
L) Beheben vor Weiterfahrt
STEBV Art. 11, FDV 300.13/2.5.3
01.01.2014
31.6
gilt für alle Züge
5
Fahrfähigkeit aufgrund Krankheit/Ermüdung nicht gegeben
L) Beheben vor Weiterfahrt
STEBV Art. 12, FDV 300.1/5.1
01.01.2014
31.7
gilt für alle Züge
5
Fahrfähigkeit aufgrund Einwirkung von Alkohol nicht gegeben
L) Beheben vor Weiterfahrt
STEBV Art. 14, 300.1/5.1
01.01.2014
31.8
gilt für alle Züge
5
Minimale Ruheschichten gemäss AZGV nicht eingehalten
L) Beheben vor Weiterfahrt
AZGV Art. 12
01.01.2014
31.9
gilt für alle Züge
5
Tägliche Höchstarbeitszeit gemäss AZG nicht eingehalten
L) Beheben vor Weiterfahrt
AZGV Art. 4
01.01.2014
32
gilt für alle Züge
Unterlagen der Triebfahrzeugführenden
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 80 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
32.1
3
Blauer Text: Zitate AVV
Notwendige Fahrordnung nicht gut sichtbar im Führerstand vorhanden
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
300.3/5.1.3; 300.13/3.2.2
01.01.2014
32.10
gilt für alle Züge
4
Sicherheitseinrichtungen der Lok nicht überprüft bzw. Prüfung nicht dokumentiert
L) Beheben vor Weiterfahrt
300.13/3.1.1
01.01.2014
32.2
gilt für alle Züge
3
Notwendige Streckentabelle nicht gut sichtbar im Führerstand vorhanden
L) Beheben vor Weiterfahrt
300.3/5.1.3; 300.13/3.2.2
01.01.2014
32.3
gilt für alle Züge
4
Notwendige Informationen über Langsamfahrstellen nicht vorhanden
L) Beheben vor Weiterfahrt
300.3/2.2; 300.13/3.2.2; 300.4/2.5.1; 300.6/4.2.3
01.01.2014
32.4
gilt für alle Züge
3
Digitales Hilfsmittel (z.B. LEA) nicht aktualisiert (3 x 24 h)
L) Beheben vor Weiterfahrt
AB FDV EVU (SBB/BLS/SOB: P20000803)
01.01.2014
32.5
gilt für alle Züge
5
Notwendige Angaben für die Zugführung (Meldung an Lf) nicht vorhanden oder fehlerhaft
L) Beheben vor Weiterfahrt
300.5/4.8.1
01.01.2014
32.6.1
gilt für alle Züge
4
Bremsrechnung: ausgeschaltete Wagen als eingeschaltet angerechnet
01.01.2014
32.6.2
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Güterwagen
3
Bremsrechnung: eingeschaltete Wagen als ausgeschaltet angerechnet
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog M) Meldung an EVU / zu untersuchen
gilt für Güterwagen
Anlage 1 81 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
32.6.3
4
Blauer Text: Zitate AVV
Bremsrechnung: angeschriebenes Bremsgewicht entspricht nicht dem angerechneten Bremsgewicht
01.01.2014
32.6.4
5
Bremsrechnung: lange Lok (erste fünf Bremsen auf G) nicht hergestellt, wo verlangt
5
Bremsrechnung: nicht alle Bremsen in Stellung G, wo verlangt
5
Bremsrechnung: nicht alle Bremsen in Stellung P, wo verlangt
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Güterzüge
4
Bremsrechnung: falsche Stellung Lastwechsel
01.01.2014
32.6.8
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Güterzüge
01.01.2014
32.6.7
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Güterzüge
01.01.2014
32.6.6
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Güterwagen
01.01.2014
32.6.5
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Güterwagen
4
Bremsrechnung: übrige Fehler, welche vor Weiterfahrt zu korrigieren sind
L) Beheben vor Weiterfahrt
z.B. geänderte Traktion
01.01.2014
32.6.9
gilt für Güterwagen
3
Bremsrechnung: übrige Fehler, welche nicht vor Weiterfahrt zu korrigieren sind
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
z.B. Schiebedienst
01.01.2014
32.7
gilt für Güterwagen
5
Notwendige Befehle nicht gut sichtbar im Führerstand vorhanden
L) Beheben vor Weiterfahrt
300.10; 300.13/3.2.2
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für alle Züge
Anlage 1 82 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
32.8
3
Blauer Text: Zitate AVV
Merkblatt für Sofortmassnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern nicht vorhanden oder nicht aktuell
Massnahme
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
300.9/14.5
01.01.2015
32.9
gilt für alle Züge
3
Fehlende Warnwesten
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
300.8/1.2.3
01.01.2014
gilt für alle Züge
33
Sicherheitsrelevante Einrichtungen Triebfahrzeug
33.1
5
Vorgehen bei Ausfall der Zugsicherung nicht eingehalten
L) Beheben vor Weiterfahrt
FDV 300.9/10.3
01.01.2014
33.2
gilt für alle Züge
5
Vorgehen bei Ausfall der Sicherheitssteuerung nicht eingehalten
L) Beheben vor Weiterfahrt
FDV 300.9/10.4
01.01.2014
33.3
gilt für alle Züge
4
Vorgehen bei Ausfall der Zugbeeinflussung nicht eingehalten
L) Beheben vor Weiterfahrt
AB FDV EVU, P20000833/9.10
01.01.2014
33.4
gilt für alle Züge
5
Zugdateneingabe nicht korrekt
L) Beheben vor Weiterfahrt
AB FDV EVU, P20000818/5.4d
01.01.2014
33.5
gilt für alle Züge
3
Registriergeräte funktionieren nicht ordnungsgemäss
L) Beheben vor Weiterfahrt
FDV 300.13/3.1.2
01.01.2014
33.6
gilt für alle Züge
3
Zugfunk, Kommunikationseinrichtungen nicht ordnungsgemäss eingeschaltet
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
300.3
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für alle Züge
Anlage 1 83 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
33.7
3
Blauer Text: Zitate AVV
Vorgehen bei Ausfall des Geschwindigkeitsmessers nicht eingehalten
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
FDV 300.9/11.3.7
01.01.2014
33.8
gilt für alle Züge
5
Vorgehen bei Ausfall der Notbremsüberbrückung/ ‐
anforderung nicht eingehalten
L) Beheben vor Weiterfahrt
FD 300.9/11.3.8
01.01.2014
gilt für alle Züge
34
Ausrüstung Triebfahrzeug
34.1
4
Feuerlöscher nicht vorhanden oder nicht ordnungsgemäss gewartet
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
AB EBV 50.1
01.01.2014
34.2
gilt für alle Züge
4
Vorgeschriebene Signalmittel (Laterne weiss/rot, rote Signalflagge) nicht vorhanden M) Meldung an EVU / zu untersuchen
AB EBV 50.1; FDV 300.1/4.5.1
01.01.2014
34.3
gilt für alle Züge
3
Sanitätsmaterial nicht vorhanden
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
AB EBV 50.1
01.01.2014
34.6
gilt für alle Züge
4
Zum Sichern des Zuges gegen Entlaufen geeignetes Material (Hemmschuhe) nicht oder nicht in genügender Anzahl vorhanden
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
AB EBV 50.1, 300.5/4.7.2
01.01.2014
35
gilt für alle Züge
Technischer Zustand Triebfahrzeug
Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 84 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
35.1.1
4
Blauer Text: Zitate AVV
Triebfahrzeug an der Zugspitze zeigt nicht die vorgeschriebene Signalisierung; mindestens eine Lampe brennt
Massnahme
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
300.5/1.1; 300.2/5.7.1; 300.9/11.3.4
01.01.2014
35.1.2
gilt für alle Züge
5
Triebfahrzeug an der Zugspitze zeigt nicht die vorgeschriebene Signalisierung; keine Lampe brennt (auf Strecke mit Tunnel oder bei Nacht)
L) Beheben vor Weiterfahrt
300.5/1.1; 300.2/5.7.1; 300.9/11.3.4
01.01.2014
35.2
gilt für alle Züge
5
Triebfahrzeug an der Zugspitze: Notsignal nach FDV / AB FDV Infra kann nicht signalisiert werden
L) Beheben vor Weiterfahrt
300.5/1.1; 300.2/8.1.2; R I‐30111 [2.8] 1.1
01.01.2014
35.3
gilt für alle Züge
3
Triebfahrzeug zeigt kein weisses Licht hinten unten
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
300.2/5.7.1
01.01.2014
35.4
gilt für alle Züge
5
L) Beheben vor Weiterfahrt
Lokpfeife defekt
300.9/11.3.5
01.01.2014
35.5
gilt für alle Züge
5
Beschädigung am Stromabnehmer L) Beheben vor Weiterfahrt
EBV 13
01.01.2014
35.6
gilt für alle Züge
5
Beschädigung an Drehgestell/Radsatz
L) Beheben vor Weiterfahrt
EBV 13
01.01.2014
35.7
gilt für alle Züge
5
Beschädigung an Zug‐ und Stosseinrichtung
L) Beheben vor Weiterfahrt
EBV 13
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für alle Züge
Anlage 1 85 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
35.8
5
Blauer Text: Zitate AVV
Beschädigung am Bremsluftabsperrhahn
01.01.2014
35.9
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für alle Züge
5
Keine Zulassung für die Schweiz vorhanden
L) Beheben vor Weiterfahrt
EBV 8
01.01.2014
gilt für alle Züge
36
Zugbildung
36.1
5
Reihung der Anhängelast entspricht nicht den Grundsätzen der FDV
L) Beheben vor Weiterfahrt
FDV 300.5; RID 7.5.3
01.01.2014
36.2.1
gilt für alle Züge
3
Reihung der Wagen des Zuges entspricht nicht der CIS‐
Zugliste; OHNE Gefahrgutwagen im Zug
01.01.2014
36.2.2
gilt für Güterzüge
5
Reihung der Wagen des Zuges entspricht nicht der CIS‐
Zugliste; MIT Gefahrgutwagen im Zug
01.01.2014
36.3
M) Meldung an EVU / zu untersuchen
L) Beheben vor Weiterfahrt
gilt für Güterzüge
5
Einreihung von besetzten Reisezugwagen in Güterzügen entspricht nicht den FDV
L) Beheben vor Weiterfahrt
FDV 300.5/1.3.2, AB EBV 79/3.5
01.01.2014
36.4
gilt für Güterzüge
5
Vorschriften über aussergewöhnliche Sendungen gemäss FDV nicht eingehalten
L) Beheben vor Weiterfahrt
300.5/1.3.4
01.01.2014
36.5
gilt für alle Züge
5
Einreihung der nicht freizügig einsetzbaren Fahrzeuge im Zug entspricht nicht den FDV L) Beheben vor Weiterfahrt
300.5/1.3.5
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für alle Züge
Anlage 1 86 / 87
V 7.0 / 01.01.2016
Code
Klasse Beschreibung
36.6
5
Blauer Text: Zitate AVV
Die Vorschriften bezüglich ungebremster Schlussgruppen sind nicht eingehalten
Massnahme
L) Beheben vor Weiterfahrt
300.5/Anlagen
01.01.2014
36.7
gilt für alle Züge
4
Zugschluss nicht korrekt gekennzeichnet
L) Beheben vor Weiterfahrt
300.9/11.3.6
01.01.2014
36.8
gilt für alle Züge
5
Sprechverbindung zwischen Begleitwagen und Lokführer bei RoLa‐Zügen funktioniert nicht
L) Beheben vor Weiterfahrt
AB FDV EVU, P20000819/5.6
01.01.2014
Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterzüge
Anlage 1 87 / 87
V 7.0 / 01.01.2016