Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV 7. Auflage, 01. Januar 2016 Einheitlicher Fehlerkatalog Checkliste für die Kontrolle von Zügen, Güter-, Reisezug- und Gefahrgutwagen Aktenzeichen: BAV / BAV-521.02-00002/00006/00007 BAV Sicherheit Einheitlicher Fehlerkatalog 7. Auflage 01. Januar 2016 Aktenzeichen: BAV / BAV-521.02-00002/00006/00007 Impressum Herausgeber: Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern Abteilung Sicherheit Autoren: Ständige Arbeitsgruppe Fehlerkatalog BAV, SBB Infrastruktur, BLS Netz; Leitung: Roger Schüpfer Filename: Einheitlicher_Fehlerkatalog_V7.0_d (veröffentlicht als .pdf-Datei) QM-SI - Anbindung: QM-Doku_Liste21_Sicherheitsüberwachung Anwendungsgebiet: BAV Prozess 21 Verteiler: Veröffentlichung auf der BAV-Internetseite Sprachfassungen: Deutsch (Original); Französisch; Italienisch Diese Checkliste tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Sie ersetzt den Einheitlichen Fehlerkatalog vom 1. Januar 2015 Bundesamt für Verkehr Abteilung Sicherheit sig. Hanspeter Egli, Sektionschef Sektion Sicherheitsüberwachung Ausgaben / Änderungsgeschichte Version 1. Auflage 2. Auflage 3. Auflage 4. Auflage 5. Auflage 6. Auflage 7. Auflage 1 Datum 01.01.2010 01.01.2011 01.01.2012 01.01.2013 01.01.2014 01.01.2015 01.01.2016 Ersteller Hanspeter Egli Hanspeter Egli Hanspeter Egli Hanspeter Egli Roger Schüpfer Roger Schüpfer Roger Schüpfer Änderungshinweise Überarbeitung Überarbeitung Überarbeitung Überarbeitung Überarbeitung Überarbeitung Überarbeitung Status1 abgelöst abgelöst abgelöst abgelöst abgelöst abgelöst in Kraft Dokumentstatus; vorgesehen sind: in Arbeit / in Review / in Kraft (/mit Visum) / abgelöst Einheitlicher Fehlerkatalog V7.0 d 2/11 BAV Sicherheit Einheitlicher Fehlerkatalog 7. Auflage 01. Januar 2016 Aktenzeichen: BAV / BAV-521.02-00002/00006/00007 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................................ 3 2 Gegenstand und Anwendungsbereich ............................................................................................ 4 3 Fehlerkatalog, Aufbau, Anwendung ................................................................................................ 4 3.1 Prüfbereiche .................................................................................................................................... 4 3.2 Fehler, Fehlerklassen, Massnahmen .............................................................................................. 5 3.3 Massnahmen bei Sicherheitskontrollen der ISB .............................................................................. 6 3.4 Betriebskontrollen des BAV ............................................................................................................. 7 Anhang 1: Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen .......................................................................... 8 Anhang 2: Muster BAV ............................................................................................................................ 9 Anhang 3: Muster SBB Infrastruktur........................................................................................................ 9 Anhang 4: Ablauf (nur deutsch)............................................................................................................. 11 Anlage 1 Fehlerkatalog Anlage 2 Bilder und Erläuterungen zu einzelnen Fehlercodes (wird nicht veröffentlicht) Einheitlicher Fehlerkatalog V7.0 d 3/11 BAV Sicherheit Einheitlicher Fehlerkatalog 7. Auflage 01. Januar 2016 Aktenzeichen: BAV / BAV-521.02-00002/00006/00007 2 Gegenstand und Anwendungsbereich In der Schweiz werden Sicherheitskontrollen im freien Netzzugang durch Behörden und Infrastrukturbetreiberinnen durchgeführt. Das BAV, SBB Infrastruktur und BLS Infrastruktur haben gemeinsam einen einheitlichen Fehlerkatalog für die Kontrolle von Zügen sowie Güter-, Reisezug- und Gefahrgutwagen entwickelt. Dies betrifft insbesondere die Technischen Kontrollen (TKI) an Güter- und Reisezugwagen und die Gefahrgutkontrollen der Mobilen Gefahrgutequipe (MGE) der SBB, die Technischen Kontrollen (TKI) an Güter- und Reisezugwagen und die Gefahrgutkontrollen der BLS sowie die Betriebskontrollen des BAV in diesen Bereichen. Grundlage für den Fehlerkatalog bilden die bereits bestehenden internationalen Gesetze, Normen und Verträge. Der Fehlerkatalog bildet damit eine Zusammenstellung der heute angewendeten Praxis ab. Die Anwendung des einheitlichen Fehlerkatalogs schafft die Voraussetzung, dass gleiche Mängel durch alle Kontrollorgane gleich bewertet werden. Die Ergebnisse der Kontrollen werden dadurch für alle Beteiligten transparenter und, bei denjenigen Kontrollen die die gleichen Kontrollpunkte umfassen, untereinander vergleichbar. Für die EVU bietet der einheitliche Fehlerkatalog Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Sicherheitspflichten und dient als Grundlage für die Planung von Verbesserungsmassnahmen. 3 Fehlerkatalog, Aufbau, Anwendung 3.1 Prüfbereiche Die Kontrollen umfassen folgende Bereiche: den technischen Zustand der Güterwagen, basierend auf dem allgemeinen Vertrag für die Verwendung der Güterwagen, Anlage 9 (AVV) den technischen Zustand der Reisezugwagen, basierend auf dem RIC die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften, basierend auf den Prüfpunkten auf dem UIC-Merkblatt 471-3 V und dem RID den betrieblichen Zustand des Zuges und des Triebfahrzeugführers, basierend auf den FDV, AB FDV, EBV, AB EBV und dem AZG. Einheitlicher Fehlerkatalog V7.0 d 4/11 BAV Sicherheit Einheitlicher Fehlerkatalog 7. Auflage 01. Januar 2016 Aktenzeichen: BAV / BAV-521.02-00002/00006/00007 3.2 Fehler, Fehlerklassen, Massnahmen Die festgestellten Unregelmässigkeiten und Unterlassungen werden nach dem Vorbild des AVV und des UIC-Merkblattes 471-3 in die Fehlerklassen 1 bis 5 eingeteilt. Die Fehlerklassen 1 und 2 werden nicht berücksichtigt, da sie keinerlei Auswirkungen auf die Sicherheit haben. Die Fehlerklassen 3 bis 5 bedeuten: Fehlerklasse 3: Nebenfehler Fehler mit erheblichen Auswirkungen auf die Verkehrstauglichkeit, sowie Fehler mit Auswirkungen auf die Betriebsabwicklung. Fehlerklasse 4: Hauptfehler Fehler bei denen die Verkehrstauglichkeit nicht gewahrt ist oder die zur Betriebsgefährdung führen können, sowie Fehler, die zu Personenschäden führen können (Bedienungspersonal Güterwagen). Fehlerklasse 5: Kritische Fehler Fehler mit erheblichen Auswirkungen auf die Betriebssicherheit und Fehler, die eine akute Transportgefährdung zur Folge haben können. Neben der Fehlerklasse ist jeder Unregelmässigkeit eine Massnahme zugeordnet. Je nach Schwere des festgestellten Mangels wird die Weiterfahrt von Zügen unter sofortiger Verständigung des EVU verboten oder die Mängel werden dem EVU in anderer Weise angezeigt Einheitlicher Fehlerkatalog V7.0 d 5/11 BAV Sicherheit Einheitlicher Fehlerkatalog 7. Auflage 01. Januar 2016 Aktenzeichen: BAV / BAV-521.02-00002/00006/00007 3.3 Massnahmen bei Sicherheitskontrollen der ISB Die EVU werden von den ISB wie folgt verständigt: Beheben vor Weiterfahrt: Behebung des Mangels vor der Weiterfahrt notwendig. Die Weiterfahrt des Zuges/Wagens wird vorläufig verboten. Die Verständigung des EVU erfolgt unverzüglich durch die ISB. Bei Wagen wird gegebenenfalls zusätzlich ein roter Klebezettel angebracht. Das EVU ist verpflichtet, Massnahmen zur Erhaltung der Betriebssicherheit zu treffen. Diese können sein: - Ausreihung des Fahrzeugs - Behelfsmässige Reparatur - Anordnung betrieblicher Massnahmen (Geschwindigkeit/Reihung) - Ausschalten der Bremse - Absperren und Bezetteln von Türen (P-Verkehr) - usw. Beheben nach Ankunft / Entlad; Das EVU wird im Nachgang zur Kontrolle über den Mangel informiert. Meldung an EVU / zu untersuchen: Das EVU wird im Nachgang zur Kontrolle über den Mangel informiert. Einheitlicher Fehlerkatalog V7.0 d 6/11 BAV Sicherheit Einheitlicher Fehlerkatalog 7. Auflage 01. Januar 2016 Aktenzeichen: BAV / BAV-521.02-00002/00006/00007 3.4 Betriebskontrollen des BAV Das BAV verständigt das EVU mittels Prüfprotokoll, welches unmittelbar nach jeder Kontrolle der Leitstelle des zuständigen EVU (gemäss Debitorencode CIS) per E-Mail übermittelt wird. Das Prüfprotokoll stellt eine offizielle Verfügung des BAV nach Art. 5 VwVG dar. Der Verfügungstext sowie die Rechtsmittelbelehrung sind im Prüfprotokoll aufgeführt. Im Prüfprotokoll wird pro Fehler eine der folgenden Massnahme angeordnet (nötigenfalls werden die Massnahmen durch den Auditor BAV unter Bemerkungen angepasst): „Beheben vor Weiterfahrt“: Die Behebung des Mangels durch das EVU ist vor der Weiterfahrt notwendig. Zur Unterstützung der operativen Behandlung werden bei Wagen / Ladeeinheiten zusätzlich rote Klebezettel „Muster L BAV“ angebracht. Das EVU ist verpflichtet, die nötigen Massnahmen zur Erhaltung der Betriebssicherheit zu treffen. Diese können sein: - Ausreihung des Fahrzeugs; Behelfsmässige Reparatur; Ausschalten der Bremsen, - Anordnung betrieblicher Massnahmen (Geschwindigkeit/Reihung) - Auswechseln von Personal, Korrektur der Bremsrechnung - usw. Das BAV nimmt grundsätzlich keine Eingriffe und keine Messungen am Zug vor. Wo solche Massnahmen im AVV verlangt sind (z.B. das Ausschalten der Bremse bei Code 3.2.1 oder das Nachmessen bei Code 1.2.2.1), sind diese durch das EVU durchzuführen. „Beheben nach Ankunft / Entlad“: Die Behebung des Mangels kann nach Entlad bzw. nach Ende der Zugsfahrt erfolgen. Zur Unterstützung der operativen Behandlung werden bei Wagen / Ladeeinheiten zusätzlich blaue Klebezettel „Muster K BAV“ angebracht. Das EVU hat mit geeigneter Kommunikation sicherzustellen, dass die Mängel spätestens am Bestimmungsbahnhof behandelt werden. „Meldung an EVU / zu untersuchen“: Der Mangel kann zu einem späteren, geeigneten Zeitpunkt untersucht und behoben werden. Zur Unterstützung der operativen Behandlung werden bei Wagen / Ladeeinheiten zusätzlich weisse Klebezettel „Muster M BAV“ angebracht. Das EVU hat mit geeigneter Kommunikation sicherzustellen, dass Mängel entsprechend behandelt werden. Die Verständigung von Absender / Empfänger (bei Mängeln an der Ladung), des Wagenhalters oder des ECM (bei Mängeln an den Fahrzeugen) ist in jedem Fall durch das EVU sicherzustellen. Bei Massnahmen L ordnet das BAV im Prüfprotokoll in der Regel ein Verbot der Weiterfahrt des betreffenden Zuges an. Ist nach der Beseitigung der Mängel zusätzlich eine Freigabe des BAV zur Aufhebung des Verbots der Weiterfahrt nötig, wird dies ebenfalls im Prüfprotokoll angeordnet. Einheitlicher Fehlerkatalog V7.0 d 7/11 BAV Sicherheit Einheitlicher Fehlerkatalog 7. Auflage 01. Januar 2016 Aktenzeichen: BAV / BAV-521.02-00002/00006/00007 Anhang 1: Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen AB EBV Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung AB FDV Ausführungsbestimmungen zu den schweizerischen Fahrdienstvorschriften AVV Allgemeiner Vertrag für die Verwendung der Güterwagen AZG Arbeitszeitgesetz SR 822.21 AZGV Verordnung zum Arbeitszeitgesetz SR 822.211 BAV Bundesamt für Verkehr EBG Eisenbahngesetz SR 742.101 EBV Eisenbahnverordnung SR 742.141.1 EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen FDV Schweizerische Fahrdienstvorschriften ISB Infrastrukturbetreiberin RIC Übereinkommen über den Austausch und die Benutzung der Reisezugwagen im internationalen Verkehr RID Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter RSD Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn und mit Seilbahnen UIC Internationaler Eisenbahnverband VTE Verordnung über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen Einheitlicher Fehlerkatalog V7.0 d SR 742.141.11 SR 742.173.001 SR 742.401.6 SR 742.141.21 8/11 BAV Sicherheit Einheitlicher Fehlerkatalog 7. Auflage 01. Januar 2016 Aktenzeichen: BAV / BAV-521.02-00002/00006/00007 Anhang 2: Muster BAV Einheitlicher Fehlerkatalog V7.0 d 9/11 BAV Sicherheit Einheitlicher Fehlerkatalog 7. Auflage 01. Januar 2016 Aktenzeichen: BAV / BAV-521.02-00002/00006/00007 Anhang 3: Muster SBB Infrastruktur Einheitlicher Fehlerkatalog V7.0 d 10/11 BAV Sicherheit Einheitlicher Fehlerkatalog 7. Auflage 01. Januar 2016 Aktenzeichen: BAV / BAV-521.02-00002/00006/00007 Anhang 4: Ablauf (nur deutsch) Einheitlicher Fehlerkatalog V7.0 d 11/11 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Abteilung Sicherheit Anlage 1 Checkliste: Einheitlicher Fehlerkatalog ‐ zur Kontrolle von Zügen, Reisezug‐, Güter‐ und Gefahrgutwagen Version 7.0 / 01.01.2016 Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 1 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Fehlerkatalog Güterwagen 1 Laufwerk 1.1.1 4 01.01.2014 1.1.2 5 01.01.2014 1.1.3 5 01.01.2014 1.1.4 4 01.01.2014 1.1.5 5 01.01.2014 1.1.6 5 01.01.2014 1.2.1 01.01.2014 4 Aufgezogener Radreifen: Dicke weniger als 35 mm (für 120 km/h zugelassene Wagen, die das Zeichen SS oder "**" tragen), 30 mm (übrige Wagen) L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Radreifen gebrochen, mit Längs‐ oder Querriss L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Radreifen 1) lose, 2) Nichtübereinstimmung Kontrollmarken, 3) unreiner Klang, 4) lockerer Sitz des Sprengrings, 5) Rostaustritt auf mehr als 1/3 des Umfangs zwischen Radreifen und Radfelge. L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Kontrollmarken am Radreifen nicht vorhanden oder nicht eindeutig erkennbar L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Radreifen seitlich verschoben, Sprengring lose oder sichtbar verformt L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Radreifen, Schaden am Sprengring: 1) gerissen, 2) gebrochen, 3) fehlt L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Kennrille der Mindestdicke am Vollrad nicht erkennbar L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 2 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 1.2.2.1 4 Blauer Text: Zitate AVV Thermische Überbeanspruchung des Vollrades durch die Bremse: bei eingehaltenen Toleranzen Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt 1) neuer Farbabbrand an der Radkranzverbindung von 50 mm und mehr; 2) Oxidationsspuren am Radkranz (Radscheibe nicht gefärbt); 3) Angeschmolzene Bremssohlen; 4) Beschädigung der Lauffläche mit Metallauftragung 01.01.2015 1.2.2.2 5 nach AVV Anhang 8 Punkt 3 verfahren ‐> Muster K + R1 (Bremse ausschalten) (ausgenommen Radsätze als "thermisch stark beansprucht" gekennzeichnet) gilt für Güterwagen Thermische Überbeanspruchung des Vollrades durch die Bremse: bei NICHT eingehaltenen Toleranzen L) Beheben vor Weiterfahrt 1) neuer Farbabbrand an der Radkranzverbindung von 50 mm und mehr; 2) Oxidationsspuren am Radkranz (Radscheibe nicht gefärbt); 3) Angeschmolzene Bremssohlen; 4) Beschädigung der Lauffläche mit Metallauftragung 01.01.2015 1.3.1.1 3 01.01.2014 1.3.1.2 4 01.01.2014 1.3.2 4 01.01.2014 1.3.3.1 01.01.2016 4 nach AVV Anhang 8 Punkt 3 verfahren ‐> Aussetzen (ausgenommen Radsätze als "thermisch stark beansprucht" gekennzeichnet) gilt für Güterwagen Radreifen / Teile des Vollrades: Breite: > 139mm, ≤ 140mm M) Meldung an EVU / zu untersuchen Muster M gilt für Güterwagen Radreifen / Teile des Vollrades: Überwalzung; Breite > 140mm, < 133mm L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Radreifen/Teile des Vollrades: Lauffläche stellenweise eingedrückt, ungleichmässige Kontaktflächen oder ungleichmässig grosse Auswalzung am Radkranz L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Radreifen/Teile des Vollrades, Flachstellen: Raddurchmesser ≥ 840 mm, Flachstellen mit einer Länge von > 60 mm L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 3 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 1.3.3.2 4 01.01.2016 1.3.3.3 4 01.01.2016 1.3.4.1 4 01.01.2015 1.3.4.2 3 01.01.2015 1.3.4.3 4 01.01.2015 1.3.4.4 3 01.01.2015 1.3.4.5 4 01.01.2015 1.3.4.6 01.01.2015 3 Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Radreifen/Teile des Vollrades, Flachstellen: Raddurchmesser 630 mm < d ≤ 840 mm, Flachstelle mit einer Länge von > 40 mm L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Radreifen/Teile des Vollrades, Flachstellen: Raddurchmesser ≤ 630 mm, Flachstelle mit einer Länge von > 35 mm L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Radreifen/Teile des Vollrades: Raddurchmesser >/‐ 840 mm und Materialauftragungen > 60 mm Länge oder >/‐ 1 mm Höhe L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Radreifen/Teile des Vollrades: Raddurchmesser > 840 mm und Materialauftragungen > 10 und >/‐ 60 mm Länge oder < 1 mm Höhe L) Beheben vor Weiterfahrt Muster M und R1 (Bremse ausschalten) gilt für Güterwagen Radreifen/Teile des Vollrades: Raddurchmesser 630 mm < d ≤ 840 mm und Materialauftragungen Länge > 40 mm oder ≥ 1 mm Höhe L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Radreifen/Teile des Vollrades: Raddurchmesser 630 mm < d ≤ 840 mm und Materialauftragungen > Länge > 10 mm ≤ 40 mm Länge und < 1 mm Höhe L) Beheben vor Weiterfahrt Muster M und R1 (Bremse ausschalten) gilt für Güterwagen Raddurchmesser ≤ 630 mm und Materialauftragungen mit einer Läge > 35 mm oder Höhe ≥ 1 mm L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Raddurchmesser ≤ 630 mm und Materialauftragungen mit einer Läge > 10 mm ≤ 35 mm und Höhe < 1 mm L) Beheben vor Weiterfahrt M + R1 (Bremse ausschalten) gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 4 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 1.3.5.1 4 01.01.2016 1.3.5.2 4 01.01.2016 1.3.5.3 4 01.01.2016 1.3.6.1 5 01.01.2014 1.3.6.2 4 Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Radreifen/Teile des Vollrades: Löcher, Ausbröckelungen oder Abblätterungen: Raddurchmesser > 840 mm, mit einer Länge von > 60 mm L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Radreifen/Teile des Vollrades: Löcher, Ausbröckelungen oder Abblätterungen: Raddurchmesser 630 mm < d ≤ 840 mm, Flachstelle mit einer Länge von > 40 mm L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Radreifen/Teile des Vollrades: Löcher, Ausbröckelungen oder Abblätterungen: Raddurchmesser ≤ 630 mm, mit einer Länge von > 35 mm L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Radreifen/Teile des Vollrades: Risse am Übergang Lauffläche/Stirnfläche L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Radreifen/Teile des Vollrades: Kerben mit scharfkantigem Kerbgrund in den Stirnflächen und an der Radkranz‐ oder Radreifenunterseite (Spannrand), verursacht durch Werkzeuge, Gleisbremsen oder Spannbacken K) Beheben nach Ankunft / Entlad (ausgenommen ist die Kennzeichnung des Herstellers) 01.01.2014 1.3.7 5 Muster K gilt für Güterwagen Radreifen/Teile des Vollrades: Stirnflächen mit Anstrichstoffen versehen oder durch ölige oder schmierige Substanzen verunreinigt L) Beheben vor Weiterfahrt ausgenommen sind die Kontrollmarken (vier um 90° versetzte Farbstriche) 01.01.2014 Aussetzen Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen Anlage 1 5 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 1.3.8.1 4 Blauer Text: Zitate AVV Rillen‐, Mulden‐, Hohllaufbildung auf der Lauffläche des Rades: ‐ Rillen (scharfkantig) < 1 mm Tiefe Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt (Rillen treten umlaufend über den Radumfang auf und können die gesamte Laufflächenbreite betreffen und kennzeichnen sich durch scharfkantige Übergänge.) 01.01.2016 1.3.8.2 5 K + R1 gilt für Güterwagen Rillen‐, Mulden‐, Hohllaufbildung auf der Lauffläche des Rades: ‐ Rillen (scharfkantig) ≥ 1 mm Tiefe L) Beheben vor Weiterfahrt (Rillen treten umlaufend über den Radumfang auf und können die gesamte Laufflächenbreite betreffen und kennzeichnen sich durch scharfkantige Übergänge.) 01.01.2016 1.3.8.3 5 Aussetzen gilt für Güterwagen Rillen‐, Mulden‐, Hohllaufbildung auf der Lauffläche des Rades: ‐ Mulden‐ und Hohllaufbildung > 2 mm. L) Beheben vor Weiterfahrt (Mulden treten umlaufend über den Radumfang auf und können die gesamte Laufflächenbreite betreffen; sie kennzeichnen sich durch eine ausgerundete Kontur ohne scharfkantige Übergänge. Hohllauf: ein Hohllauf liegt vor, wenn der äussere Laufflächenbereich höher ist, als die Lauffläche in der Laufkreisebene.) 01.01.2016 1.4.1 4 01.01.2014 1.4.2 5 Aussetzen gilt für Güterwagen Spurkranzhöhe Sh grösser als 36 mm [Lauffläche des Rades eingelaufen] L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Dicke des Spurkranzes ausserhalb der Toleranzwerte L) Beheben vor Weiterfahrt 1) Raddurchmesser ‐/> 840 mm allg. Sd < 22 mm; 2) Raddurchmesser < 840 ‐/> 630 (330) mm: Sd < 27.5 mm; 3) oder abgenutzter Spurkranz 01.01.2014 1.4.3 01.01.2014 5 Aussetzen gilt für Güterwagen Abnutzung der Führungsfläche, qR ‐/< 6,5mm L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen, siehe Anhang 4 AVV gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 6 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 1.4.4 5 01.01.2014 1.5.1 5 01.01.2014 1.5.2 5 01.01.2014 1.6.1 5 01.01.2014 1.6.2 4 01.01.2014 1.6.3 4 Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Spurkranz: Überwalzung bzw. Absatz an der Führungsfläche in einem Abstand h > 2 mm von der grössten Höhe des Spurkranzes L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen, siehe Anhang 4 AVV gilt für Güterwagen Vollrad, Schaden an der Radscheibe oder Radnabe: 1) gerissen oder 2) durch Schweissung ausgebesserter Schaden L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Rad mit Radreifen, Schaden an der Radscheibe, Radnabe, Sprengring, Radreifen: 1) gerissen; 2) gebrochen; 3) durch Schweissung ausgebesserter Schaden L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Schaden an der Radsatzwelle: 1) gerissen, 2) verbogen, 3) durch Schweissung ausgebesserter Schaden, 4) scharfe Kante, 5) Schleifspur > 1 mm, L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Schleifspur auf der Radsatzwelle; ‐/< 1 mm Tiefe, nicht scharfkantig L) Beheben vor Weiterfahrt Muster K und R1 (Bremse ausschalten) gilt für Güterwagen Ein auf der Radsatzwelle schleifendes Teil L) Beheben vor Weiterfahrt (zusätzlich 1.6.1 und 1.6.2 prüfen) 01.01.2014 1.6.4 3 Hochbinden + K, evtl. R1 (Bremse ausschalten), wenn nicht möglich: aussetzen gilt für Güterwagen Radsatzwelle: Korrosionsschutz beschädigt, Abplatzungen (sofern nicht 1.6.1, 1.6.2 oder 1.6.3 anwendbar) M) Meldung an EVU / zu untersuchen 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen Anlage 1 7 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 1.7.1 5 Blauer Text: Zitate AVV Radsatz: Grenzmasse der inneren Stirnflächen E ausserhalb der Toleranz (Masse gemäss AVV), sowie bei Entgleisungsspuren Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt 1) Verschiebungsspuren des Rades auf der Radsatzwelle; 2) bei Vollrädern Erhitzung in der Verbindungszone Radscheibe/Felgenkranz 01.01.2014 1.7.2 4 Aussetzen gilt für Güterwagen Verdacht auf unrundes Rad (zwei oder mehr Merkmale für das Vorhandensein unrunder Räder festgestellt): K) Beheben nach Ankunft / Entlad 1) abgescherter Splint am Bremsdreieckzapfen; 2) gebrochener Bremsfangbügel; 3) glänzende Unterlegscheiben am Bremsdreieckzapfen; 4) glänzende Stellen an der inneren Feder; 5) verl./lose Abhebesicherung 01.01.2014 1.8.1.1 4 Werden mind. 2 Merkmale in der Umgebung des Rades festgestellt: Muster K mit Vermerk "Verdacht auf unrundes Rad" gilt für Güterwagen Radsatzlager: Lagergehäuse undicht, Mangel der das Eindringen von Wasser oder Staub ermöglicht L) Beheben vor Weiterfahrt 1) Lagergehäuse gerissen oder gebrochen; 2) Schutzkappe fehlt (das Fehlen der Schutzkappe für Zentrierbohrung ist zugelassen); 3) fehlende oder lose Schraube(n) am Radsatzlager 01.01.2014 1.8.1.2 4 Aussetzen gilt für Güterwagen Radsatzlager ‐ Schmiermittel: Fett‐ / Ölspritzer auf der Radscheibe L) Beheben vor Weiterfahrt Beanstandung, wenn Verschmutzung grösser als 20% der Radscheibenfläche 01.01.2014 1.8.1.3 01.01.2014 4 Aussetzen gilt für Güterwagen Radsatzlager ‐ Schmiermittel: Fett‐, Ölspuren am Lagergehäuse im Bereich der Lagerdeckel K) Beheben nach Ankunft / Entlad Muster K gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 8 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 1.8.1.4 4 Blauer Text: Zitate AVV Radsatzlager: Sicherungsbleche der Lagerverschraubung Massnahme M) Meldung an EVU / zu untersuchen 1) Rola‐NT‐Wagen: zwei oder mehr Laschen pro Schraube fehlend/abgebrochen, ohne Fettverlust; 2) übrige Wagen mit Sicherungsblechen: keine wirksame Sicherung vorhanden 01.01.2014 1.8.2 gilt für Güterwagen 5 Radsatzlager: Die Führung der Radsatzlager ist nicht mehr sichergestellt L) Beheben vor Weiterfahrt 1) gebrochene Führungsansätze; 2) anomale Position des Radsatzlagers 01.01.2014 1.8.3 5 Aussetzen gilt für Güterwagen Radsatzlager: Heisses Lager L) Beheben vor Weiterfahrt 1) Temperatur zu heiss für Berührung mit Handrücken; 2) Oxidationsspuren 01.01.2014 Aussetzen 2 Federung 2.1.1 4 gilt für Güterwagen Tragfederblätter mehr als 10 mm im Federbund verschoben L) Beheben vor Weiterfahrt Glanzspuren in der Nähe des Federbundes 01.01.2014 2.1.2 5 01.01.2014 2.1.3 4 01.01.2014 2.1.4.1 01.01.2014 4 Aussetzen gilt für Güterwagen Hauptfederblatt gebrochen/gerissen L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Fehlendes Teil eines gebrochenen Federblattes L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Anderes Blatt als das Hauptfederblatt mit Bruchstelle, ohne fehlendes Teil in einer Entfernung von der Federmitte von weniger als 1/4 der Blattlänge L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 9 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 2.1.4.2 3 01.01.2014 2.1.5 5 Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Anderes Blatt als das Hauptfederblatt mit Bruchstelle, ohne fehlendes Teil in einer Entfernung von der Federmitte von mehr als 1/4 der Blattlänge M) Meldung an EVU / zu untersuchen Muster M gilt für Güterwagen Zu geringes Tragfederspiel: Abstand zwischen Federbund und dem entsprechenden Teil des Wagenkastens, des Untergestells oder des Drehgestellrahmens < 15 mm L) Beheben vor Weiterfahrt 1) frische Spuren des Aufsitzens zwischen Federbund und Teilen des Untergestells / Drehgestellrahmens; 2) frische Spuren des Streifens der Räder am Untergestell / Wagenboden / ‐kasten 01.01.2014 2.1.6 5 01.01.2014 2.2.1.1 5 01.01.2014 2.2.1.2 5 01.01.2014 2.2.2.1 4 01.01.2014 2.2.2.2 3 01.01.2014 2.2.3 01.01.2014 5 Aussetzen gilt für Güterwagen Federbund lose, Bruch, Riss, Keil fehlt oder unwirksam, Anzeichen von losen Federblättern L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Parabelfeder: Haupt oder anderes Blatt sichtbar gerissen/gebrochen L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Parabelfeder: im Bund gebrochen, 2 Blätter berühren sich mehr als 50% ihrer Länge L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Parabelfeder: Ein Blatt in Längsrichtung um mehr als 10 mm verschoben L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Parabelfeder: Ein Blatt in Längsrichtung ‐/< 10 mm verschoben. Blanke Spuren nahe Federbund K) Beheben nach Ankunft / Entlad Muster K gilt für Güterwagen Parabelfeder: Federbund beschädigt oder lose, Bruch, Riss, Ohren des unteren Keils gerissen, Schweissnaht des oberen Keils gebrochen oder gerissen L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 10 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 2.3.1 5 01.01.2014 2.4.1 5 01.01.2014 2.4.2 5 01.01.2014 2.4.3 5 01.01.2014 2.4.4 4 01.01.2014 2.5.1 5 01.01.2014 2.5.2.1 3 Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Schraubenfeder gebrochen L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Federbundzapfen aus seinem Sitz, anormale Position des Radsatzlagers L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Verbindung zw. Federung/Radsatzlager: Lasche, Schake verschoben, fehlt, gebrochen, ausgehängt L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Federbolzen verschoben, fehlt, nicht gesichert L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe, wenn nicht möglich: aussetzen gilt für Güterwagen Schakengehänge verschlissen oder zu lang, frische Berührungsspuren am Langträger K) Beheben nach Ankunft / Entlad Muster K gilt für Güterwagen Y25‐Drehgestelle: Haupt‐/Tarafeder angebrochen oder gebrochen L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Y25‐Drehgestelle, Zusatz‐/Lastfeder verschoben oder gebrochen, leerer Wagen K) Beheben nach Ankunft / Entlad Innen‐ und Aussenfeder mit gleichem Wicklungsverlauf 01.01.2014 2.5.2.2 5 Muster K gilt für Güterwagen Y25‐Drehgestelle, Zusatz‐/Lastfeder verschoben oder gebrochen, beladener Wagen L) Beheben vor Weiterfahrt Innen‐ und Aussenfeder mit gleichem Wicklungsverlauf, inkl. Gummiringfedern 01.01.2014 2.5.3.1 01.01.2014 3 Aussetzen gilt für Güterwagen Y25‐Drehgestelle: Dämpferschaken fehlen, gebrochen oder wirkungslos: 1 Schake je Drehgestell K) Beheben nach Ankunft / Entlad Muster K gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 11 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 2.5.3.2 5 01.01.2014 2.5.4.1 3 01.01.2014 2.5.4.2 5 01.01.2014 2.5.5 3 01.01.2014 2.5.6 5 01.01.2014 3 Bremse 3.1.1 4 Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Y25‐Drehgestelle: Dämpferschaken fehlen, gebrochen oder wirkungslos mehr als 1 Schake je Drehgestell L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Y25‐Drehgestelle: 1 Federhaube berührt den Drehgestellrahmen K) Beheben nach Ankunft / Entlad Muster K gilt für Güterwagen Y25‐Drehgestelle: mehr als 1 Federhaube berührt den Drehgestellrahmen L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Abhebesicherung lose oder fehlt M) Meldung an EVU / zu untersuchen Muster M gilt für Güterwagen Y25‐Drehgestelle: Frische Spuren des Aufsitzens zwischen Radsatzlagergehäuse und Drehgestellrahmen. Abstand < 8 mm. L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Herunterhängende oder gebrochene Teile des Bremsgestänges L) Beheben vor Weiterfahrt zusätzlich prüfen: 1.6.1, 1.6.2, 1.6.3 01.01.2014 3.1.2 4 01.01.2014 3.1.3.1 3 01.01.2014 3.1.3.2 01.01.2014 3 Provisorische Reparatur, Muster K und R1 (Bremse ausschalten) gilt für Güterwagen Fangeinrichtung der Bremse unwirksam L) Beheben vor Weiterfahrt Provisorische Reparatur, Muster K gilt für Güterwagen Bremsabsperrhahn nicht gangbar L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Bremsabsperrhahn: Stellung nicht eindeutig L) Beheben vor Weiterfahrt Muster K + R1 (Bremse ausschalten), wenn erforderlich aussetzen gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 12 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 3.1.4.1 3 Blauer Text: Zitate AVV Lastwechsel leer/beladen bzw. G/P Wechsel der Bremse nicht gangbar Massnahme K) Beheben nach Ankunft / Entlad 1) bei richtiger Stellung oder 2) bei beladenem Wagen und Stellung „leer“ 01.01.2014 3.1.4.2 3 Muster K + R1 (Bremse ausschalten) gilt für Güterwagen Lastwechsel leer/beladen bzw. G/P Wechsel der Bremse nicht gangbar L) Beheben vor Weiterfahrt bei leerem Wagen und Stellung „beladen“ 01.01.2014 3.1.5 3 01.01.2014 3.2.1 3 Muster K + R1 (Bremse ausschalten) gilt für Güterwagen Lösezug gebrochen, fehlt L) Beheben vor Weiterfahrt Muster K + R1 (Bremse ausschalten) gilt für Güterwagen Graugussbremssohle L) Beheben vor Weiterfahrt 1) fehlt, 2) gebrochen, durchgerissen, 3) Dicke < 10 mm 01.01.2014 3.2.2 3 Ersatz, wenn nicht möglich Bremse ausschalten, Muster K + R1 gilt für Güterwagen Verbundstoffbremssohle: 1) fehlt, 2) radial bis Blechrand gerissen (ausser an Dehnfuge), 3) Ausbröckelungen > ¼ Sohlenlänge, Materialeinschlüsse, L) Beheben vor Weiterfahrt 4) > 25mm vom Trägerblech abgelöst, 5) Anriss in Radumfangsrichtung > 25mm, 6) geringste Dicke < 10mm 01.01.2014 3.2.3 4 Ersatz, wenn nicht möglich Bremse ausschalten, Muster K + R1 gilt für Güterwagen Seitlich überlaufende Bremssohle: L) Beheben vor Weiterfahrt überschliffen, äussere Fläche der Bremssohle erreicht Radkranzaussenfläche 01.01.2014 3.2.4.1 3 01.01.2015 3.2.4.2 01.01.2015 5 Muster K + R1 (Bremse ausschalten) gilt für Güterwagen Scheibenbremse: Kennrille der Bremsscheiben ist nicht mehr vollständig sichtbar (max. Abnützung) L) Beheben vor Weiterfahrt K + R1 gilt für Güterwagen Scheibenbremse: Defekte Befestigung der Bremsscheibe auf der Welle L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 13 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 3.2.4.3 3 01.01.2015 3.2.4.4 5 01.01.2015 3.2.5 3 01.01.2015 3.2.6 4 01.01.2015 3.3.1.1 4 01.01.2014 3.3.1.2 4 Blauer Text: Zitate AVV Scheibenbremsen: Bremsscheibe, nicht zulässige Risse > l/2 (gemäss Skizze) L) Beheben vor Weiterfahrt K + R1 gilt für Güterwagen Scheibenbremse: Bremsscheibe, durchgehender Riss L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Scheibenbremse: Bremsbelag fehlt, gebrochen L) Beheben vor Weiterfahrt K + R1 gilt für Güterwagen Scheibenbremse: Bremsanzeige defekt oder Anzeigeeinrichtungen stimmen nicht mit Zustand der Bremse überein bzw. Anzeigefenster sind nicht synchron (ausgenommen: Anzeige der Handbremse) L) Beheben vor Weiterfahrt K + R1 gilt für Güterwagen Hauptluftleitung unbenutzbar L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Grössere Luftverluste an der Bremsanlage (z.B. defekte Bremszweigleitungen) L) Beheben vor Weiterfahrt 01.01.2014 3.3.2.1 gilt für Güterwagen 3 01.01.2014 3.3.2.2 3 01.01.2014 3.3.3 3 01.01.2014 3.3.4 01.01.2014 Massnahme 3 Bremskupplungen schadhaft oder fehlen L) Beheben vor Weiterfahrt Ersatz gilt für Güterwagen Nicht benutzte Bremskupplung hängt herunter (bei zwei Kupplungen darf nur eine gekuppelt sein) L) Beheben vor Weiterfahrt Einhängen, ggf. Kupplung korrigieren gilt für Güterwagen Bremskupplungshalter der Bremskupplung nicht benutzbar M) Meldung an EVU / zu untersuchen Muster M gilt für Güterwagen Druckluftbremse unbrauchbar aber nicht bezettelt L) Beheben vor Weiterfahrt Prüfen, wenn schadhaft Muster K + R1 (Bremse ausschalten) gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 14 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 3.3.5.1 5 01.01.2014 3.3.5.2 4 Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Bremse: Luftabsperrhahn nicht gangbar, undicht, verbogen, fehlender Griff L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Bremse: Luftabsperrhahn Arretiervorrichtung fehlt oder ohne Funktion L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe: provisorisch sichern 01.01.2014 3.3.5.3 4 Muster K gilt für Güterwagen Bremse: Luftabsperrhahn Absperrvorrichtung nicht in Endstellung L) Beheben vor Weiterfahrt 01.01.2014 3.3.6.1 gilt für Güterwagen 3 Entgleisungsdetektor (DET) ‐ DET angesprochen L) Beheben vor Weiterfahrt (gilt auch für ausgeschaltet und nicht bezettelt) 01.01.2016 3.3.6.2 3 01.01.2016 3.3.6.3 4 01.01.2016 3.4.1 4 01.01.2014 3.4.2 4 01.01.2014 3.4.3 01.01.2014 5 nach Anhang 8 Punkt 4 verfahren, Abhilfe + M gilt für Güterwagen Entgleisungsdetektor (DET) ‐ Luftverlust am DET L) Beheben vor Weiterfahrt Ausschalten + M gilt für Güterwagen Entgleisungsdetektor (DET) ‐ Luftverlust an der Luftleitung zum DET L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe + M; wenn nicht möglich, aussetzen gilt für Güterwagen Funkenschutzblech fehlt, lose oder ist durchgerostet L) Beheben vor Weiterfahrt Muster K + R1 (Bremse ausschalten) gilt für Güterwagen Funkenschutzblech hängt herunter L) Beheben vor Weiterfahrt Abnahme des Blechs, Muster K + R1 (Bremse ausschalten); wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Gefahrgutsendungen, für die Funkenschutzbleche vorgeschrieben sind: nicht zugelassenes Funkenschutzblech, Zeichen fehlt L) Beheben vor Weiterfahrt Muster R1 (Bremse ausschalten) gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 15 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 3.5.1 3 01.01.2014 Blauer Text: Zitate AVV Handbremse offensichtlich unbrauchbar L) Beheben vor Weiterfahrt Muster K + R1 gilt für Güterwagen 4 Wagenuntergestell und Drehgestgellrahmen 4.1.1 5 01.01.2014 4.1.2 4 Massnahme Vertikal oder horizontal verzogenes Untergestell Pufferhöhe ausserhalb der Toleranzen, sichtbare Verformungen L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Langträger, durch die Kupplung beanspruchte Kopfstücke und Querträger: 1) Bruch, 2) Querriss, der vom Flanschrand ausgeht und sich auf mehr als die halbe Flanschbreite ausdehnt, L) Beheben vor Weiterfahrt 3) Längsriss > 100 mm im Bereich der Tragfederböcke, 4) Längsriss > 150 mm für die anderen Teile, 5) Riss an den sichtbaren Schweißnähten dieser Bauteile 01.01.2014 4.2.1 5 01.01.2014 4.2.2 5 01.01.2014 4.2.3.1 5 01.01.2014 4.2.3.2 3 01.01.2014 4.2.4.1 01.01.2014 4 Aussetzen gilt für Güterwagen Radsatzhalter so verbogen, dass die Sicherheit gefährdet wird L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Radsatzhalter: gebrochen, anomale Stellung L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Radsatzhalter: Befestigung schadhaft, lose L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Radsatzhalter: an der Befestigung sind einige Nieten oder Schrauben lose, der Radsatzhalter ist aber noch fest M) Meldung an EVU / zu untersuchen Muster M gilt für Güterwagen Radsatzhalter: Riss grösser als 1/4 des horizontalen Querschnitts L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 16 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 4.2.4.2 3 01.01.2014 4.2.4.3 5 01.01.2014 4.3.1 4 Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Radsatzhalter: Riss gleich oder kleiner 1/4 des horizontalen Querschnitts K) Beheben nach Ankunft / Entlad Muster K gilt für Güterwagen Radsatzhalter: Riss in der Nähe oder in Richtung einer Befestigungsstelle L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Radsatzhaltersteg: fehlt, ist gebrochen, sichtbar verformt oder lose L) Beheben vor Weiterfahrt (pro Achse muss mind. eine Schraube fest sitzen) 01.01.2014 4.4.1.1 3 01.01.2014 4.4.1.2 4 01.01.2014 4.4.1.3 5 01.01.2014 4.4.2 4 01.01.2014 4.5.1 5 Aussetzen gilt für Güterwagen Wagen mit Drehgestellen: eine Radsatzhaltergleitbacke pro Radsatz fehlt K) Beheben nach Ankunft / Entlad Muster K gilt für Güterwagen Wagen mit Drehgestellen: mehr als eine Radsatzhaltergleitbacke pro Radsatz fehlt L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Wagen ohne Drehgestelle: eine Radsatzhaltergleitbacke fehlt L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Hartmanganverschleissplatte bei Y‐Drehgestellen lose oder fehlt L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Federbock bei Wagen mit Einzelradsätzen lose, gerissen, gebrochen oder verformt L) Beheben vor Weiterfahrt 1) Spalt zwischen Federbock und Langträger; 2) die Hälfte oder mehr der Befestigungselemente fehlen / sind gebrochen 01.01.2014 Aussetzen Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen Anlage 1 17 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 4.6.1 5 01.01.2014 4.6.2.1 3 Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Verbindung Drehgestell/Untergestell: schadhaft, Verbindungs‐ und Befestigungselemente gebrochen, fehlen oder wirkungslos, Drehgestell verschoben L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Eine oder mehrere Erdverbindungen sind unwirksam K) Beheben nach Ankunft / Entlad (Befestigungspunkte lassen erkennen, dass Erdverbindungen vorhanden sein müssen) 01.01.2014 4.6.2.2 3 Muster K gilt für Güterwagen Alle Erdverbindungen sind unwirksam L) Beheben vor Weiterfahrt (Befestigungspunkte lassen erkennen, dass Erdverbindungen vorhanden sein müssen) 01.01.2014 4.7.1 4 01.01.2014 4.7.2 5 01.01.2014 4.7.3.1 3 01.01.2014 4.7.3.2 5 01.01.2014 4.8.1.1 4 01.01.2014 4.8.1.2 01.01.2014 5 Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Bauteil am Drehgestellrahmen angebrochen oder sichtbar verformt L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Bauteil ab Drehgestellrahmen durchgebrochen L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Schraubenverbindung am Innenlangträger: eine Schraube fehlt / gebrochen am Innenlangträger der gleichen Achse L) Beheben vor Weiterfahrt Ersatz, wenn nicht möglich Muster K + R1 (Bremse ausschalten) gilt für Güterwagen Schraubenverbindung am Innenlangträger: mehr als eine Schraube fehlt / gebrochen am Innenlangträger der gleichen Achse L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Gleitstück gebrochen, ohne fehlendes Teil K) Beheben nach Ankunft / Entlad Muster K gilt für Güterwagen Gleitstück gebrochen, mit fehlendem Teil L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 18 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 4.8.2 4 01.01.2014 4.8.3.1 3 01.01.2015 4.8.3.2 4 01.01.2015 4.9.1 4 01.01.2014 Blauer Text: Zitate AVV Gleitstückfeder gebrochen L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Gleitstückbefestigung unvollständig: max. eine lose / fehlende / gebrochene Schraube am Gleitstück K) Beheben nach Ankunft / Entlad AVV 4.8.3 gilt für Güterwagen Gleitstückbefestigung unvollständig: zwei oder mehr Schrauben lose / fehlen / gebrochen pro Gleitstück L) Beheben vor Weiterfahrt AVV 4.8.3 gilt für Güterwagen Reibungsflächen der Dämpfung geschmiert L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen 5 Zug‐ und Stosseinrichtungen 5.1.1 4 01.01.2014 5.1.2 5 01.01.2014 5.2.1 5 01.01.2014 5.2.2.1 4 01.01.2014 5.2.2.2 01.01.2014 3 Massnahme Offensichtlich unterschiedliche Pufferbauarten an einem Wagenende K) Beheben nach Ankunft / Entlad Muster K gilt für Güterwagen Pufferhöhe ausserhalb der Toleranz h= kleiner 940 mm, höher 1065 mm, wesentlich unterschiedliche Pufferhöhe an den gekuppelten Wagenenden L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Pufferteller fehlt, gebrochen, deformiert, rechteckiger Pufferteller verdreht L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Befestigung auf dem Pufferstössel: 1/3 oder mehr Nieten/Schrauben lose L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Befestigung auf dem Pufferstössel: weniger als 1/3 Nieten/Schrauben lose K) Beheben nach Ankunft / Entlad Muster K gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 19 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 5.2.3.1 5 Blauer Text: Zitate AVV Berührungsfläche der Pufferteller nicht geschmiert Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt (Beanstandung bei Anzeichen von Magnetspänen) 01.01.2014 5.2.3.2 5 01.01.2014 5.3.1 5 01.01.2014 5.3.2 5 01.01.2014 5.3.3 5 Schmieren, wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Verriefungen an den Berührungsflächen der Pufferteller (mehrere Verriefungen > 1 mm Tiefe, scharfkantig und Länge > 50 mm) L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Pufferstössel fehlt oder ist gebrochen L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Riss im Übergangsbereich des Pufferstössels zum Teller L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Funktion des Pufferstössels gefährdet: L) Beheben vor Weiterfahrt mehrere Verriefungen (sichtbare Führungsfläche) > 1 mm Tiefe, scharfkantig und Länge > 15 mm 01.01.2016 5.4.1 5 01.01.2014 5.4.2 5 01.01.2014 5.4.3 5 01.01.2014 5.4.4.1 5 Aussetzen gilt für Güterwagen Pufferhülse fehlt oder ist gebrochen L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Riss im Übergangsbereich der Pufferhülse zum Fuss L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Längsriss an der Pufferhülse, der das Führen des Pufferstössels nicht gewährleistet L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Befestigung der Pufferhülse nicht sichergestellt, zwei oder mehr Schrauben lose L) Beheben vor Weiterfahrt Spiel zwischen Grundplatte und Kopfstück 01.01.2014 Festziehen + Muster M; wenn nicht möglich aussetzen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 gilt für Güterwagen 20 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 5.4.4.2 3 01.01.2014 5.4.4.3 3 01.01.2014 5.5.1 4 01.01.2014 5.5.2 5 Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Befestigung der Pufferhülse nicht sichergestellt, eine Schraube fehlt L) Beheben vor Weiterfahrt Ersatz + Muster M; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Befestigung der Pufferhülse nicht sichergestellt, eine Schraube lose K) Beheben nach Ankunft / Entlad Festziehen + Muster M; wenn nicht möglich Muster K gilt für Güterwagen Puffer lassen sich von Hand eindrücken, ein Puffer > 15 mm oder beide Puffer eines Wagenendes L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Crashelemente der Puffer haben angesprochen L) Beheben vor Weiterfahrt 1) verkürzte Länge des Puffers; 2) gelbe Pfeilmarke tlw / ganz verschwunden*; 3) Pufferhülse zerstärt / verformt*; 4) Zeiger fehlt / verformt* (* je nach Bauart) 01.01.2014 5.5.3 4 01.01.2014 5.6.1 3 01.01.2014 5.6.2 3 01.01.2014 5.6.3 3 01.01.2014 5.7.1.1 01.01.2014 3 Aussetzen gilt für Güterwagen Warnanstrich für Crashelemente fehlt oder ist unvollständig L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Schraubenkupplung: Teil fehlt, ist beschädigt oder unbenutzbar L) Beheben vor Weiterfahrt Andere Kupplung benutzen + K oder Abhilfe; wenn nicht möglich, aussetzen gilt für Güterwagen Beschädigter, unbenutzbarer oder fehlender Aufhängehaken der Schraubenkupplung M) Meldung an EVU / zu untersuchen Muster M gilt für Güterwagen Herabhängende Kupplung L) Beheben vor Weiterfahrt Einhängen, wenn erforderlich Kupplung hochbinden gilt für Güterwagen Zughaken gebrochen, gerissen (Zughakenspitze inbegriffen) L) Beheben vor Weiterfahrt Andere Kupplung benutzen + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 21 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 5.7.1.2 3 01.01.2014 5.8.1 4 Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Zughaken verdreht K) Beheben nach Ankunft / Entlad Muster K gilt für Güterwagen Andere Teile der Zugeinrichtung beschädigt: 1) Kupplung zu lang, 2) Zugstange gebrochen, gerissen, verformt, 3) Muffen Schrauben, Keile gebrochen oder fehlen, 4) Federn der Zugeinrichtung unwirksam L) Beheben vor Weiterfahrt (offensichtlich zu weit herausragender Zughaken) 01.01.2015 5.8.2 4 01.01.2014 5.9.1 4 Aussetzen gilt für Güterwagen Kuppelzustand des Zuges mangelhaft L) Beheben vor Weiterfahrt Nachkuppeln gilt für Güterwagen Langhubstossdämpfer: Gleitträger in Bezug auf Untergestell nicht in Mittelstellung K) Beheben nach Ankunft / Entlad unterschiedlicher Abstand der beiden Kopfstücke vom Wagenkasten 01.01.2014 5.9.2 4 Muster K gilt für Güterwagen Langhubstossdämpfer: Warnanstrich (schwarz/gelbe Markierung) an Wagen mit Vorbauten, die sich bei Stössen gegenüber dem Untergestell verschieben können, fehlt L) Beheben vor Weiterfahrt Beanstandung auch bei stark verblasstem Anstrich 01.01.2014 Aussetzen 6 Wagenkasten 6.1.1.1 4 gilt für Güterwagen Anschriften an Wagen fehlen, nicht lesbar, unvollständig: Wagennummer (Durchgestrichene Wagennummer gilt als Ausserbetriebsetzung des Fahrzeuges) siehe Bemerkungen L) Beheben vor Weiterfahrt; wenn Mangel nur auf einer Seite: K) Beheben nach Ankunft / Entlad 01.01.2015 6.1.1.10 01.01.2015 4 Aussetzen; wenn Mangel nur auf einer Seite Muster K gilt für Güterwagen Anschriften an Wagen fehlen, nicht lesbar, unvollständig: Strom‐Warnzeichen an Wagen mit Aufstiegstritten oder Leitersprossen höher als 2 m L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 22 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 6.1.1.11 4 01.01.2014 6.1.1.2 4 Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Anschriften an Wagen: Kennzeichnung des KV‐ Tragwagens für zugelassene ILE fehlt L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Anschriften an Wagen fehlen, nicht lesbar, unvollständig: Zeichen RIV, TEN‐RIV oder Zeichen der Zulassung (TEN G1, TEN GE; Länderkennzeichen im Zulassungsraster) siehe Bemerkungen L) Beheben vor Weiterfahrt; wenn Mangel nur auf einer Seite: K) Beheben nach Ankunft / Entlad 01.01.2014 6.1.1.3 4 Aussetzen; wenn Mangel nur auf einer Seite Muster K gilt für Güterwagen Anschriften an Wagen fehlen, nicht lesbar, unvollständig: Vereinbarungsraster (wenn Austauschcode 41, 43, 45, 81, 83, 85, TEN CW) siehe Bemerkungen L) Beheben vor Weiterfahrt; wenn Mangel nur auf einer Seite: K) Beheben nach Ankunft / Entlad 01.01.2014 6.1.1.4 4 Aussetzen; wenn Mangel nur auf einer Seite Muster K gilt für Güterwagen Anschriften an Wagen fehlen, nicht lesbar, unvollständig: Eigengewicht siehe Bemerkungen L) Beheben vor Weiterfahrt; wenn Mangel nur auf einer Seite: K) Beheben nach Ankunft / Entlad 01.01.2014 6.1.1.5 4 Aussetzen; wenn Mangel nur auf einer Seite Muster K gilt für Güterwagen Anschriften an Wagen fehlen, nicht lesbar, unvollständig: Bremsgewicht der Handbremse siehe Bemerkungen L) Beheben vor Weiterfahrt; wenn Mangel nur auf einer Seite: K) Beheben nach Ankunft / Entlad 01.01.2014 6.1.1.6 4 Aussetzen; wenn Mangel nur auf einer Seite Muster K gilt für Güterwagen Anschriften an Wagen fehlen, nicht lesbar, unvollständig: Lastgrenzen siehe Bemerkungen L) Beheben vor Weiterfahrt; wenn Mangel nur auf einer Seite: K) Beheben nach Ankunft / Entlad 01.01.2014 6.1.1.60 4 Aussetzen; wenn Mangel nur auf einer Seite Muster K gilt für Güterwagen Anschriften an Wagen: Lastgrenzen fehlerhaft K) Beheben nach Ankunft / Entlad 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen Anlage 1 23 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 6.1.1.7 4 Blauer Text: Zitate AVV Anschriften an Wagen fehlen, nicht lesbar, unvollständig: Fassungsraum bei Kesselwagen Massnahme siehe Bemerkungen L) Beheben vor Weiterfahrt; wenn Mangel nur auf einer Seite: K) Beheben nach Ankunft / Entlad 01.01.2014 6.1.1.9 4 Aussetzen; wenn Mangel nur auf einer Seite Muster K gilt für Güterwagen Anschriften an Wagen fehlen, nicht lesbar, unvollständig: Länge des Wagens über Puffer siehe Bemerkungen L) Beheben vor Weiterfahrt; wenn Mangel nur auf einer Seite: K) Beheben nach Ankunft / Entlad 01.01.2014 6.1.2.1 4 Aussetzen; wenn Mangel nur auf einer Seite Muster K gilt für Güterwagen Revisionsanschrift fehlt, unleserlich, unvollständig siehe Bemerkungen L) Beheben vor Weiterfahrt; wenn Mangel nur auf einer Seite: K) Beheben nach Ankunft / Entlad 01.01.2015 6.1.2.2 3 Aussetzen; wenn Mangel nur auf einer Seite Muster K gilt für Güterwagen Revisionsfrist (ggf. um 3 Monate verlängert bei Anschrift "+3M "): K) Beheben nach Ankunft / Entlad ‐ läuft in 15 Tagen oder weniger ab 01.01.2014 6.1.2.3 4 Muster K gilt für Güterwagen Revisionsfrist (ggf. um 3 Monate verlängert bei Anschrift "+3M "): L) Beheben vor Weiterfahrt bis 6 Monate abgelaufen 01.01.2015 6.1.2.4 4 nach Punkt 1 Anhang 8 AVV verfahren gilt für Güterwagen Revisionsfrist (ggf. um 3 Monate verlängert bei Anschrift "+3M "): L) Beheben vor Weiterfahrt mehr als 6 Monate abgelaufen 01.01.2015 6.1.3.1 01.01.2014 3 Vorgehen nach Punkt 1 Anhang 8 AVV gilt für Güterwagen Teile des Gerippes beschädigt ohne Überschreitung des Lademasses K) Beheben nach Ankunft / Entlad Muster K gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 24 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 6.1.3.2 5 01.01.2014 6.1.4.1 3 Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Kastengerippe: Teile des Gerippes beschädigt mit Überschreitung des Lademasses L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Wände der Wagen: Wandbrett fehlt, gebrochen, gesplittert oder klafft auseinander; Wandverkleidung durchlöchert, gebrochen K) Beheben nach Ankunft / Entlad ohne Gefahr von Nässeschäden am Ladegut oder Ladegutverlust 01.01.2015 6.1.4.2 4 Muster K gilt für Güterwagen Wände der Wagen: Wandbrett fehlt, gebrochen, gesplittert oder klafft auseinander; Wandverkleidung durchlöchert, gebrochen L) Beheben vor Weiterfahrt mit Gefahr von Nässeschäden am Ladegut oder Ladegutverlust 01.01.2015 6.1.5.1 3 wenn nötig abhelfen + Muster K; wenn nicht möglich: aussetzen gilt für Güterwagen Boden an Wagen beschädigt K) Beheben nach Ankunft / Entlad ohne Risiko des Ladegutverlustes 01.01.2015 6.1.5.2 4 Muster K gilt für Güterwagen Boden an Wagen beschädigt L) Beheben vor Weiterfahrt mit Risiko des Ladegutverlustes 01.01.2015 6.1.6.1 5 01.01.2014 6.1.6.2 01.01.2014 5 wenn nötig abhelfen + Muster K; wenn nicht möglich: aussetzen gilt für Güterwagen Türen oder Schiebewände unvollständig geschlossen oder nicht gesichert L) Beheben vor Weiterfahrt Schliessen und/oder sichern; wenn nicht möglich festbinden + Muster K; wenn festbinden nicht möglich: aussetzen gilt für Güterwagen Türen oder Schiebewände fehlen oder sind aus der Führung ausgehängt L) Beheben vor Weiterfahrt Wenn möglich einhängen und zusätzlich sichern + Muster K; wenn nicht möglich: aussetzen gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 25 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 6.1.6.3 3 Blauer Text: Zitate AVV Türen oder Schiebewände: Führungs‐ oder Verschlussteile in schlechtem Zustand, Türrahmen, Scharniere, Verriegelungen, Verschlusshaken, Griffe usw. fehlen, gebrochen, lose, verformt Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt ohne Beeinträchtigung der Sicherheit oder Risiko des Ladegutverlustes 01.01.2014 6.1.6.4 5 Vorläufige Reparatur und Muster K; wenn nicht möglich, aussetzen gilt für Güterwagen Türen oder Schiebewände: Führungs‐ oder Verschlussteile in schlechtem Zustand L) Beheben vor Weiterfahrt mit Beeinträchtigung der Sicherheit oder Risiko des Ladegutverlustes 01.01.2014 6.1.6.5 3 01.01.2014 6.1.6.6 5 01.01.2014 6.1.7.1 4 01.01.2014 6.1.7.2 4 01.01.2014 6.1.7.3 4 Vorläufige Reparatur und Muster K; wenn nicht möglich, aussetzen gilt für Güterwagen Türe gebrochen oder verformt ohne Risiko der Lademassüberschreitung oder des Ladegutverlustes L) Beheben vor Weiterfahrt Vorläufige Reparatur und Muster K; wenn nicht möglich, aussetzen gilt für Güterwagen Türe gebrochen oder verformt mit Risiko der Lademassüberschreitung oder des Ladegutverlustes L) Beheben vor Weiterfahrt Vorläufige Reparatur und Muster K; wenn nicht möglich, aussetzen gilt für Güterwagen Leitern, Laufstege und Bühnengeländer in schlechtem Zustand, nicht benutzbar K) Beheben nach Ankunft / Entlad Muster K gilt für Güterwagen Aufstiegtritte fehlen offensichtlich K) Beheben nach Ankunft / Entlad Muster K gilt für Güterwagen Aufstiegstritte: Schaden der die Sicherheit des Personals gefährdet, angerissen oder unzulässig verbogen L) Beheben vor Weiterfahrt (horizontal oder vertikal mehr als 80 mm) 01.01.2014 Aussetzen Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen Anlage 1 26 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 6.1.7.4 4 Blauer Text: Zitate AVV Griffe: fehlen, Schaden der die Sicherheit des Personals gefährdet, angerissen oder unzulässig verbogen (Distanz zur Wagenwand weniger als 60 mm) Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe + M, wenn nicht möglich aussetzen 01.01.2015 6.1.7.5 4 01.01.2014 6.1.7.6 3 01.01.2014 6.1.7.7 3 01.01.2014 6.1.7.8 4 01.01.2014 6.1.7.9 3 01.01.2014 6.1.8.1 3 Vorläufige Reparatur + Muster M; wenn nicht möglich: aussetzen gilt für Güterwagen Ungenügende Befestigung der Anschriftentafel, Klapptafeln, Zettelhalter L) Beheben vor Weiterfahrt Vorläufige Reparatur + Muster M; wenn nicht möglich: aussetzen gilt für Güterwagen Fehlen von Anschriftentafeln, Klapptafeln oder Zettelhalter L) Beheben vor Weiterfahrt provisorische Bezettelung und Muster K; wenn nicht möglich: aussetzen gilt für Güterwagen Lose Wagenbestandteile fehlen, nicht vollständig M) Meldung an EVU / zu untersuchen Muster M gilt für Güterwagen Lose Wagenbestandteile nicht gesichert L) Beheben vor Weiterfahrt Sichern gilt für Güterwagen Signalstützen, Seilösen fehlen oder nicht benutzbar M) Meldung an EVU / zu untersuchen Muster M gilt für Güterwagen Defekte Inneneinrichtungen: 1) Festlegearm, 2) Führungsschiene, 3) Lademulde, 4) Ringe, Haken, Ösen, 5) Trennwände ‐ ohne Beeinträchtigung der Sicherheit oder Risiko von Ladegutverluste L) Beheben vor Weiterfahrt Niederbindeeinrichtung (siehe auch Code 6.6.7), Autotransportwagen, Radvorleger (siehe auch Code 6.6.5.2) 01.01.2014 Vorläufige Reparatur, Abhilfe durch zusätzliche Sicherung + Muster Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 gilt für Güterwagen 27 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 6.1.8.2 5 Blauer Text: Zitate AVV Defekte Inneneinrichtungen: 1) Festlegearm, 2) Führungsschiene, 3) Lademulde, 4) Ringe, Haken, Ösen, 5) Trennwände ‐ MIT Beeinträchtigung der Sicherheit oder Risiko von Ladegutverlust Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt Niederbindeeinrichtung (siehe auch Code 6.6.7), Autotransportwagen, Radvorleger (siehe auch Code 6.6.5.2) 01.01.2014 6.2.1.1 3 01.01.2014 6.2.1.2 5 01.01.2014 6.2.2.1 3 01.01.2014 6.2.2.2 5 01.01.2014 6.2.3 4 01.01.2014 6.2.4.1 01.01.2014 5 Vorläufige Reparatur, Abhilfe durch zusätzliche Sicherung + Muster M, wenn nicht möglich: aussetzen gilt für Güterwagen Gedeckte Wagen: Belüftungsklappe fehlt, beschädigt ohne Gefahr von Nässeschäden oder Lademassüberschreitung L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe + Muster K; wenn nicht möglich: aussetzen gilt für Güterwagen Gedeckte Wagen: Belüftungsklappe fehlt, beschädigt mit Gefahr von Nässeschäden oder Lademassüberschreitung L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Gedeckte Wagen: Betätigungsgestänge, Rastenschiene ausgehängt, verformt, lose ohne Gefahr von Lademassüberschreitung L) Beheben vor Weiterfahrt Abilfe + Muster K; wenn nicht möglich: aussetzen gilt für Güterwagen Gedeckte Wagen: Betätigungsgestänge, Rastenschiene ausgehängt, verformt, lose mit Gefahr von Lademassüberschreitung L) Beheben vor Weiterfahrt Abilfe + Muster K; wenn nicht möglich: aussetzen gilt für Güterwagen Gedeckte Wagen: Abdeckung des Daches oder das Traufblech lose mit Beeinträchtigung der Sicherheit L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Gedeckte Wagen: öffungsfähiges Dach unvollständig geschlossen, nicht gesichert L) Beheben vor Weiterfahrt Dach schliessen und verriegeln, wenn nötig Muster K; wenn nicht möglich: aussetzen gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 28 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 6.2.4.2 5 01.01.2014 6.2.4.3 4 01.01.2014 6.3.1.1 3 01.01.2014 6.3.1.2 4 01.01.2014 6.3.1.3 5 01.01.2014 6.3.2.1 3 01.01.2014 6.3.2.2 5 01.01.2014 6.3.3.1 01.01.2014 3 Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Gedeckte Wagen: öffnungsfähiges Dach aus der Führung L) Beheben vor Weiterfahrt Einsetzen und sichern; wenn nicht möglich: aussetzen gilt für Güterwagen Gedeckte Wagen: öffnungsfähiges Dach, sichtbares Funktionsteil fehlt, verformt, unwirksam K) Beheben nach Ankunft / Entlad Muster K gilt für Güterwagen Offene Wagen: Seitenwand/Kopfklappen beschädigt ohne Risiko des Ladegutverlustes oder der Lademassüberschreitung M) Meldung an EVU / zu untersuchen Muster M gilt für Güterwagen Offene Wagen: Seitenwand/Kopfklappen beschädigt mit Risiko des Ladegutverlustes L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Offene Wagen: Seitenwand/Kopfklappen beschädigt mit Risiko der Lademassüberschreitung L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Offene Wagen: Zapfen, Verschlusswelle, Verschlusshaken, Nockenträger, fehlen, gebrochen, gerissen, unbenutzbar ohne Beeinträchtigung der Sicherheit L) Beheben vor Weiterfahrt vorläufige Reparatur, + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Offene Wagen: Zapfen, Verschlusswelle, Verschlusshaken, Nockenträger, fehlen, gebrochen, gerissen, unbenutzbar mit Beeinträchtigung der Sicherheit L) Beheben vor Weiterfahrt vorläufige Reparatur, + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Offene Wagen: Obergurt gebrochen, verbogen ohne Risiko der Lademassüberschreitung K) Beheben nach Ankunft / Entlad Abhilfe + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 29 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 6.3.3.2 5 01.01.2014 6.4.1.1 5 01.01.2014 6.4.1.2 5 01.01.2014 6.4.1.3 3 01.01.2014 6.4.1.4 4 01.01.2014 6.4.1.5 5 01.01.2014 6.4.2.1 3 01.01.2014 6.4.2.2 01.01.2014 4 Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Offene Wagen: Obergurt gebrochen, verbogen mit Risiko der Lademassüberschreitung L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Flachwagen: Klappen heruntergeklappt und nicht gesichert L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Flachwagen: Klappen heruntergeklappt, aber gemäss den Verladerichtlinien, Tafel 3, nicht zugelassen L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Flachwagen: Klappen verformt ohne Risiko des Ladegutverlustes oder der Lademassüberschreitung M) Meldung an EVU / zu untersuchen Muster M gilt für Güterwagen Flachwagen: Klappen durchlöchert oder verformt mit Risiko des Ladegutverlustes L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Flachwagen: Klappen verformt mit Risiko Lademassüberschreitung L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Flachwagen: Scharniere, Bolzen oder Verschlussteile fehlen, sind unbenutzbar, gebrochen ohne Beeinträchtigung der Sicherheit oder Risiko des Ladegutverlusts K) Beheben nach Ankunft / Entlad Vorläufige Reparatur + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Flachwagen: Scharniere, Bolzen oder Verschlussteile fehlen, sind unbenutzbar, gebrochen mit Beeinträchtigung der Sicherheit oder Risiko des Ladegutverlusts L) Beheben vor Weiterfahrt Vorläufige Reparatur + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 30 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 6.4.3.1 5 01.01.2014 6.4.3.2 5 01.01.2014 6.4.3.3 4 01.01.2014 6.4.3.4 4 01.01.2014 6.4.3.5 4 01.01.2014 6.4.4.1 3 01.01.2014 6.4.4.2 4 01.01.2014 6.5.1.1 4 Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Flachwagen: Rungen fehlen, sind aber zur Ladesicherung erforderlich L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe + Muster K; wenn nicht möglich: aussetzen gilt für Güterwagen Flachwagen: Rungen sind verformt mit Überschreitung des Lademasses L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Flachwagen: Riss oder Bruch der Runge, des Rungenhalters oder der Rungensicherung siehe Bemerkungen wenn Vorhandensein erforderlich: aussetzen; sonst Muster M gilt für Güterwagen Flachwagen: Rungenketten nicht eingehängt L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe gilt für Güterwagen Flachwagen: Rungensicherung unwirksam L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Flachwagen: Ladeschwellen gebrochen, Holzauflage oder Gelenk unbrauchbar M) Meldung an EVU / zu untersuchen Muster M gilt für Güterwagen Flachwagen: Lose Ladeschwellen nicht durch Seitenrungen oder Ladung gesichert L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Kesselwagen: Tanksattel, Riss grösser als 1/4 des Querschnitts siehe Bemerkungen wenn leer, Muster K) wenn beladen L) Beheben vor Weiterfahrt 01.01.2014 6.5.1.2 4 wenn leer, Muster K; wenn beladen, aussetzen gilt für Güterwagen Kesselwagen: Tanksattel, Riss in Schweissnähten siehe Bemerkungen wenn leer, Muster K) wenn beladen L) Beheben vor Weiterfahrt 01.01.2015 wenn leer, Muster K; wenn beladen, aussetzen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 gilt für Güterwagen 31 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 6.5.1.3 4 01.01.2014 6.5.1.4 4 01.01.2014 6.5.2.1 5 01.01.2015 6.5.2.2 4 01.01.2015 6.5.2.3 5 Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Kesselwagen: Schrauben oder Nieten zwischen Sattelblech und Sattelleiste fehlen, weniger als 10% K) Beheben nach Ankunft / Entlad Muster K gilt für Güterwagen Kesselwagen: Schrauben oder Nieten zwischen Sattelblech und Sattelleiste fehlen, mehr als 10% L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Kesselwagen: Undicht, Leckstellen, Ladegutverlust am Tank L) Beheben vor Weiterfahrt Abdichten lassen + Muster K; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Kesselwagen: scharfkantig verbeult ohne Ladegutaustritt K) Beheben nach Ankunft / Entlad Muster K gilt für Güterwagen Kesselwagen: Ladung: RID‐Güter Tankfrist abgelaufen bei gefülltem Tank L) Beheben vor Weiterfahrt ggf. um 3 Monate verlängert, wenn "L" am Tankbehälter angeschrieben 01.01.2015 6.5.2.4 5 Aussetzen gilt für Güterwagen Kesselwagen: Ladung: RID‐Güter: Tankfrist überschritten bei leerem, ungereinigtem Tank K) Beheben nach Ankunft / Entlad ggf. um 3 Monate verlängert, wenn "L" am Tankbehälter angeschrieben 01.01.2015 6.5.3.1 4 01.01.2015 6.5.3.2 01.01.2015 5 Muster K gilt für Güterwagen Kesselwagen: Tankverkleidung, Sonnendach, Isolierung schadhaft K) Beheben nach Ankunft / Entlad Muster K gilt für Güterwagen Kesselwagen: Tankverkleidung, Sonnendach, Isolierung lose L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 32 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 6.5.5.1 5 Blauer Text: Zitate AVV Kesselwagen: Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt Ladegutaustritt 01.01.2015 6.5.5.10 5 01.01.2015 6.5.5.11 3 01.01.2015 6.5.5.12 5 01.01.2015 6.5.5.13 5 01.01.2015 6.5.5.14 4 01.01.2015 6.5.5.3 4 01.01.2015 6.5.5.4 4 Aussetzen gilt für Güterwagen Kesselwagen: Stellungsanzeige des Bodenventils nicht beidseitig in Stellung "geschlossen", beladene Wagen, sowie leere ungereinigte Wagen (RID‐Gut) L) Beheben vor Weiterfahrt Bodenventil schliessen; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Kesselwagen: Stellungsanzeige des Bodenventils nicht beidseitig in Stellung "geschlossen", leere Wagen (Nicht RID‐Gut) L) Beheben vor Weiterfahrt Bodenventil schliessen; wenn nicht möglich K gilt für Güterwagen Kesselwagen: Notbetätigungsschraube des Bodenventils ist eingedreht (im Tank eingebautes Ventil ist offen) L) Beheben vor Weiterfahrt Notbetätigung herausdrehen; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Kesselwagen: Absperreinrichtung offen L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe; wenn nicht möglich, aussetzen gilt für Güterwagen Kesselwagen: erkennbare Sicherung nicht wirksam L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe; wenn nicht möglich, aussetzen gilt für Güterwagen Kesselwagen: Ventile oder Auslaufrohre schadhaft L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Kesselwagen: Verschlusseinrichtung (Gewindeschutzkappe, Abdeckung usw.) nicht dicht verschlossen oder fehlt, RID‐Gut L) Beheben vor Weiterfahrt ‐ gilt nicht für offensichtlich erkennbare Gaspendelleitungen ‐ Fehlende Kette wird nicht beanstandet 01.01.2015 Abhilfe; wenn nicht möglich, aussetzen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 gilt für Güterwagen 33 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 6.5.5.5 3 Blauer Text: Zitate AVV Kesselwagen: Verschlusseinrichtung (Gewindeschutzkappe, Abdeckung usw.) nicht dicht verschlossen oder fehlt, nicht RID‐Gut Massnahme M) Meldung an EVU / zu untersuchen ‐ gilt nicht für offensichtlich erkennbare Gaspendelleitungen ‐ Fehlende Kette wird nicht beanstandet 01.01.2015 6.5.5.6 4 01.01.2015 6.5.5.7 4 Abhilfe; wenn nicht möglich, Muster M gilt für Güterwagen Kesselwagen: Blindflansch fehlt L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Kesselwagen RID‐Gut: Befestigungsschrauben Blindflansch L) Beheben vor Weiterfahrt eine oder mehrere Befestigungsschraube fehlen 01.01.2015 6.5.5.8 3 Aussetzen gilt für Güterwagen Kesselwagen nicht‐RID‐Gut: Befestigungssschrauben Blindflansch K) Beheben nach Ankunft / Entlad eine Befestigungsschraube fehlt 01.01.2015 6.5.5.9 4 Abhilfe, wenn nicht möglich Muster K gilt für Güterwagen Kesselwagen nicht RID‐Gut: Befestigungsschrauben Blindflansch L) Beheben vor Weiterfahrt mehrere Befestigungsschrauben fehlen 01.01.2015 6.5.6.1 5 01.01.2014 6.5.6.2 01.01.2014 5 Abhilfe; wenn nicht möglich, aussetzen gilt für Güterwagen Kesselwagen/Tankcontainer: Ladegut/Gasaustritt an den oberen Armaturen (Geruch, frische anhaftende Ladegutreste) L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Kesselwagen/Tankcontainer: Domdeckel nicht geschlossen, fehlt L) Beheben vor Weiterfahrt Schliessen lassen; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 34 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 6.5.6.3 4 Blauer Text: Zitate AVV Kesselwagen/Tankcontainer: Sonstige obere Armaturen nicht ordnungsgemäss verschlossen Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt auch unwirksame Sicherung der Domdeckelabdeckung 01.01.2014 6.6.1.1 5 Schliessen lassen; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Wagen mit verschiebbarem Planenverdeck: Planenverdeck nicht ordnungsgemäss geschlossen und verriegelt L) Beheben vor Weiterfahrt Schauzeichen sicherbar = seitliche Verschlüsse offen; Endspiegel des Planverdecks schräg = obere Verriegelung offen 01.01.2015 6.6.1.2 3 Schliessen lassen; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Wagen mit verschiebbarem Planenverdeck: Plane L) Beheben vor Weiterfahrt ‐ Risse, Löcher bis 30 mm 01.01.2015 6.6.1.3 5 Abhilfe gilt für Güterwagen Wagen mit verschiebbarem Planenverdeck: Plane L) Beheben vor Weiterfahrt ‐ Risse, Löcher > 30 mm 01.01.2015 6.6.2.1 5 01.01.2014 6.6.2.2 5 01.01.2014 6.6.3.1 4 01.01.2014 6.6.3.2 01.01.2014 5 Aussetzen gilt für Güterwagen Haubenwagen: Haube nicht verriegelt L) Beheben vor Weiterfahrt verriegeln; wenn nicht möglich festlegen + Muster K; sonst aussetzen gilt für Güterwagen Haubenwagen: äussere Haube aus der Führung L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Flachwagen für Strassenfahrzeuge: bewegliche Kopfstücke beschädigt K) Beheben nach Ankunft / Entlad Muster K gilt für Güterwagen Flachwagen für Strassenfahrzeuge: bewegliche Kopfstücke nicht beidseitig verriegelt L) Beheben vor Weiterfahrt Verriegeln; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 35 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 6.6.3.3 4 01.01.2014 6.6.3.4 3 01.01.2014 6.6.4.1 4 01.01.2014 6.6.4.2 5 Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Flachwagen für Strassenfahrzeuge: Stützböcke, Verriegelungen, Zurrketten oder Oesen nicht funktionsfähig L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Flachwagen für Strassenfahrzeuge: Radvorleger beschädigt M) Meldung an EVU / zu untersuchen Muster M gilt für Güterwagen ACTS: Drehrahmen beschädigt K) Beheben nach Ankunft / Entlad Muster K gilt für Güterwagen ACTS: Sicherung gegen Ausdrehen des Drehrahmens nicht wirksam oder nicht verriegelt L) Beheben vor Weiterfahrt 1) Betätigungshebel nicht in gesicherter / verriegelter Stellung, 2) Rungen nicht aufgestellt / gesichert, 3) Schnappverschluss sichert nicht, Griff ist nicht in verriegelter Stellung 01.01.2014 6.6.4.3 4 01.01.2014 6.6.4.4 3 01.01.2014 6.6.4.5 5 Sichern; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen ACTS: Pneumatisches Überwachungssystem der Ausdrehsicherung ausgeschaltet und nicht bezettelt L) Beheben vor Weiterfahrt Einschalten gilt für Güterwagen ACTS: Pneumatisches Überwachungssystem der Ausdrehsicherung hat angesprochen L) Beheben vor Weiterfahrt Sicherungen gegen Ausdrehen kontrollieren, wenn in Ordnung pneumatischens Überwachungssystem ausschalten + Muster K gilt für Güterwagen ACTS: Sicherung des aufgesetzten Transportbehälters gegen Abheben nicht wirksam L) Beheben vor Weiterfahrt Betätigungshebel nicht in gesicherter Stellung 01.01.2014 6.6.4.6 01.01.2014 5 sichern,; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen ACTS: Sicherungen des aufgesetzten Transportbehälters gegen Verrutschen nicht wirksam L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 36 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 6.6.5.1 4 01.01.2014 6.6.5.2 3 01.01.2014 6.6.5.3 4 01.01.2014 6.6.5.4 4 01.01.2014 6.6.5.5 5 01.01.2014 6.6.5.6 5 01.01.2014 6.6.5.7 5 01.01.2014 6.6.5.8 5 01.01.2014 6.6.5.9.1 4 Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Autotransportwagen: Hebe‐, Senkeinrichtung, Überfahrbrücken, Übergangsblech beschädigt K) Beheben nach Ankunft / Entlad Muster K gilt für Güterwagen Autotransportwagen: Radvorleger und –schienen, Handkurbelgriff beschädigt M) Meldung an EVU / zu untersuchen Muster M gilt für Güterwagen Autotransportwagen: Stirnklappen/Überfahrbleche nicht hochgestellt und gesichert L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Autotransportwagen: Obere Ladeebene, Anzeigeeinrichtung nicht eingeklappt L) Beheben vor Weiterfahrt Sichern gilt für Güterwagen Autotransportwagen: Obere Ladeebene nicht gesichert L) Beheben vor Weiterfahrt Sichern; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Autotransportwagen: Obere Ladeebene liegt nicht auf den Auflagenocken (hängt in den Seilen) auf L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Autotransportwagen: Obere Ladeebene beladen, nicht profilfrei L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Autotransportwagen: Überfahrbrücken der Mittenradsätze bei beladenen Wagen nicht frei beweglich (Abstand Rad der Räderfahrzeuge zu Überfahrbrücke ≤ 100 mm) L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Autotransportwagen: Abstützung und Befestigung der Überfahrbleche von Mittenradsätzen mechanisch beschädigt (verformt, Bruch, Riss, fehlende Teile) K) Beheben nach Ankunft / Entlad leerer Wagen 01.01.2014 Muster K Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen Anlage 1 37 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 6.6.5.9.2 5 Blauer Text: Zitate AVV Autotransportwagen: Abstützung und Befestigung der Überfahrbleche von Mittenradsätzen mechanisch beschädigt (verformt, Bruch, Riss, fehlende Teile) Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt beladener Wagen 01.01.2014 6.6.6.1 3 01.01.2014 6.6.6.2 4 01.01.2014 6.6.7.1 4 Aussetzen gilt für Güterwagen Wagen mit Selbstentladeeinrichtungen: Schieber nicht geschlossen / gesichert, leere Wagen L) Beheben vor Weiterfahrt Schliessen und verriegeln; wenn nicht möglich Muster K gilt für Güterwagen Wagen mit Selbstentladeeinrichtungen: Schieber nicht geschlossen / gesichert, beladene Wagen L) Beheben vor Weiterfahrt Schliessen und verriegeln; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Wagen mit Niederbindeeinrichtungen: Unbenutzte Niederbindungseinrichtungen nicht richtig oder nicht ausreichend befestigt, festgelegt oder gesichert L) Beheben vor Weiterfahrt inkl. mangelhaft gesicherte Spannsets / Ratschen 01.01.2014 6.7.1.1 3 01.01.2014 6.7.1.2 5 01.01.2015 6.7.2 5 01.01.2014 6.7.3 01.01.2014 3 Abhilfe; wenn nicht möglich behelfsmässig sichern + Muster K gilt für Güterwagen Stützbock oder Aufsetzzapfen deformiert, schadhaft, nicht in Verwendung K) Beheben nach Ankunft / Entlad Muster K gilt für Güterwagen Stützbock oder Aufsetzzapfen deformiert, schadhaft, in Verwendung L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe + K; wenn nicht möglich Aussetzen gilt für Güterwagen Sattelzapfenverriegelung nicht wirksam L) Beheben vor Weiterfahrt Verriegeln, wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Unbelasteter Stützbock nicht gesichert M) Meldung an EVU / zu untersuchen in Endstellung bringen und verriegeln; wenn nicht möglich, provisorisch festlegen + Muster K gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 38 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 6.7.4 4 01.01.2014 6.7.5.1 3 01.01.2014 6.7.5.2 5 01.01.2014 6.7.6.1 5 01.01.2014 6.7.6.2 4 01.01.2014 Blauer Text: Zitate AVV Handrad für Stützbockverschiebung nicht gesichert gegebenenfalls nicht profilfrei L) Beheben vor Weiterfahrt Handrad einschieben und sichern; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Bewegliche Teile nicht ordnungsgemäss festgelegt (z.B. abklappbare Aufsetzzapfen, Rangiergriffe usw.) ohne Gefahr der Lademassüberschreitung L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe, wenn nicht möglich behelfsmässig sichern gilt für Güterwagen Bewegliche Teile nicht ordnungsgemäss festgelegt (z.B. abklappbare Aufsetzzapfen, Rangiergriffe usw.) mit Gefahr der Lademassüberschreitung L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Crashelemente des Stützbocks deformiert, in Verwendung L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Crashelemente des Stützbocks deformiert, nicht in Verwendung L) Beheben vor Weiterfahrt Notabsperrhahn schliessen + Muster K gilt für Güterwagen 7 Ladungen und Ladeeinheiten 7.1.1 5 01.01.2014 7.1.10 5 Ladung sichtbar unzulässig verschoben, Verzurrung gerissen, steht nicht in den Keilen, nicht mehr mittig L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Ladegutverlust (ohne Kesselwagen / Tankcontainer) L) Beheben vor Weiterfahrt 01.01.2015 7.1.2 Massnahme gilt für Güterwagen 5 Lastverteilung ungleichmässig, Wagenkasten nicht horizontal L) Beheben vor Weiterfahrt Pufferstand ungleichmässig; Tragfederspiel ungleichmässig; grosse Durchbiegung des Wagenkastens 01.01.2014 Aussetzen, nach Anhang 8 Punkt 2 verfahren Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 gilt für Güterwagen 39 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 7.1.3 4 01.01.2014 7.1.4 4 01.01.2014 7.1.5.1 5 01.01.2014 7.1.5.2 5 01.01.2014 7.1.6 5 01.01.2014 7.1.7.1 5 01.01.2014 7.1.7.2 5 01.01.2014 7.1.8 01.01.2014 5 Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Verpackung, Ladungssicherung: Pakete, Bunde Ballen, Stapel fallen auseinander nicht richtig gebunden, verzurrt L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Verpackung, Ladungssicherung: Zusammenbindung schmaler, zylindrischer Gegenstände unzureichend L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Lademass unzulässig überschritten L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Lademassüberschreitung nicht gekennzeichnet (Muster U fehlt) L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Freizuhaltende Räume nicht eingehalten, Ladung überragt Kopfstück L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Lastgrenze überschritten, Pufferstand ungleichmässig, Tragfederspiel zu gering L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen; nach Anhang 8 Punkt 2 verfahren gilt für Güterwagen Lastgrenze überschritten, Feststellung durch 1) abweichende Sendungsdaten von angeschriebener Lastgrenze, 2) Messeinrichtungen, Diagnosegeräte L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen; nach Anhang 8 Punkt 2 verfahren gilt für Güterwagen Horizontale und vertikale Mindestabstände zwischen Ladungen oder Ladungen und Schutzwagen nicht eingehalten L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 40 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 7.1.9 4 Blauer Text: Zitate AVV Wagendecken, Netze: Unzureichend, fehlerhaft oder mit von den Verladerichtlinien abweichenden Bindemitteln befestigt Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt Beanstandung bei 1) LE, mit Gurten verschlossen (max. 2 Gurten je Seite lose; nicht die erste / letzte, nicht nebeneinander); 2) LE mit Oesen verschlossen (max. 4 Oesen längsseitig, max. 2 Oesen stirnseitig nicht eingeschlauft / fehlen) 01.01.2014 7.2.1 5 Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Ladung, die die Wagenwände oder ‐borde überragt nicht ausreichend gesichert L) Beheben vor Weiterfahrt auch wenn sich Teile der Ladung lösen können (z.B. die Ladung von ATCS‐Containern) 01.01.2014 7.2.2 4 Aussetzen gilt für Güterwagen Ladungen, die an den Wänden, Borden oder Türen anliegen, beanspruchen diese erkennbar so, dass sie beschädigt werden, ihre Funktionfähigkeit einschränkt oder eine Betriebsgefahr entsteht L) Beheben vor Weiterfahrt auch bei Ladeeinheiten deren Seitenwand unten von weniger als zwei Haltepunkten (Scharnieren) gehalten wird 01.01.2014 7.2.3.1 5 01.01.2014 7.2.3.2 5 01.01.2014 7.2.3.3 5 01.01.2014 7.2.3.4 01.01.2014 4 Aussetzen gilt für Güterwagen Ladung wird von den Rungen nicht ausreichend gesichert L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Erforderliche Bindungen zwischen gegenüberliegenden Rungen fehlen L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Ladung verformt die Rungen unzulässig L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Schwere Ladungen und solche, die bei Längsverschiebung die Seitenrungen beschädigen können, liegt an Rungen an L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 41 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 7.2.4 5 01.01.2014 7.2.5.1 5 01.01.2014 7.2.5.2 5 01.01.2014 7.2.5.3 4 01.01.2014 7.2.6.1 5 01.01.2014 7.2.6.2 3 Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Sicherungsmittel, die mit Nägeln befestigt werden: ungeeignet, unzureichend, unwirksam, falsch am Wagenboden befestigt L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Sicherungsmittel zum Fest‐ oder Niederbinden: aus ungeeignetem oder nicht zugelassenem Material L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Sicherungsmittel zum Fest‐ oder Niederbinden: nicht richtig oder nicht ausreichend befestigt L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Sicherungsmittel zum Fest‐ oder Niederbinden: gelockert/ Bindungen lose L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Unter‐ oder Zwischenlagen, Streben, Sattelgestell, Bindemittel ungeeignet, beschädigt, falsch ausgewählt, unzureichend, falsch angeordnet, gelockert L) Beheben vor Weiterfahrt Ausstzen gilt für Güterwagen Unter‐ oder Zwischenlagen, Streben, Sattelgestell, Bindemittel, Ladehilfsmittel oder Bindemittel nicht entfernt L) Beheben vor Weiterfahrt nur bei Gefährdung der Sicherheit 01.01.2014 7.2.7 5 01.01.2014 7.3.1 5 01.01.2014 7.3.2 01.01.2014 5 Abhilfe gilt für Güterwagen Laderückstände: Sicherheitsrelevante, lose Ladegutrückstände nicht entfernt L) Beheben vor Weiterfahrt Entfernen, wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Standsicherheit der Ladegüter nicht gegeben, falsch gesichert L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Leichte Güter: Abdeckung fehlt, nicht ausreichend L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 42 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 7.3.3.1 5 01.01.2014 7.3.3.2 5 01.01.2014 7.3.4 5 01.01.2014 7.3.5.1 3 01.01.2014 7.3.5.2 5 01.01.2014 7.3.6 5 01.01.2014 7.3.7 5 01.01.2014 7.3.8 5 01.01.2014 7.3.9.1 01.01.2014 4 Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Güter, die durch Fahrerschütterungen herabfallen können: Abstand Ladegut/oberes Ende der Wagenwände unzureichend L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Güter, die durch Fahrerschütterungen herabfallen können: Schüttkegel zu hoch L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Gestapelte Ladegüter: falsch gestapelt, ungleichmässig, unzureichend zusammengefasst L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Ladegüter mit ungenügender Auflagefläche: erforderliche Unterlagen nicht vorhanden, Wagenboden beschädigt K) Beheben nach Ankunft / Entlad Msuter K gilt für Güterwagen Einzellasten auf Flachwagen: zu schwer für Auflage, falsche Auflageart, Unterlage zu schmal L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Ladegüter, die umkippen können: nicht gegen Umkippen gesichert L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Schräg verladene Güter: nicht zuverlässig abgestützt L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Ladegüter, die rollen können: in Rollrichtung unzureichend gesichert L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Ladegüter, die in Wagenlängsrichtung gleiten können: lagern nicht auf geeigneten Unterlagen, Gleithölzern, Gleitschlitten L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 43 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 7.3.9.2 5 Blauer Text: Zitate AVV Ladegüter, die in Wagenlängsrichtung gleiten können: seitliche Führung nicht vorhanden oder unzureichend mit Gefahr der Überschreitung des Lademasses oder des Radlastverhältnisses Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt Bei Verlad von Ladeeinheiten auf Flachwagen: Beanstandung, wenn seitliche Führung durch Führungshölzer nicht gegeben 01.01.2014 7.3.9.3 3 01.01.2014 7.3.9.4 4 01.01.2014 7.4.1 5 01.01.2014 7.4.2.1 3 01.01.2014 7.4.2.2 5 01.01.2014 7.4.3 5 01.01.2014 7.5.1 4 Aussetzen gilt für Güterwagen Ladegüter, die in Wagenlängsrichtung gleiten können: erforderliche Freiräume nicht vorhanden L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Ladegüter, die in Wagenlängsrichtung gleiten können: erforderliche Gleitwege nicht begrenzt L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Fahrzeuge und Geräte auf Rädern oder Raupen: nicht geeignete Keile, Bindemittel L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Bewegliche Teile der Fahrzeuge u. Geräte nicht ordnungsgemäss festgelegt, ohne Gefahr der Lademassüberschreitung L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Bewegliche Teile der Fahrzeuge u. Geräte nicht ordnungsgemäss festgelegt, mit Gefahr der Lademassüberschreitung L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Ladung auf mehreren Wagen: unzulässig verladen/gesichert L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Stützbein‐Zusatzsicherung nicht wirksam, fehlt, schadhaft L) Beheben vor Weiterfahrt auch nicht wirksame Hauptsicherung 01.01.2014 Sichern, mit Draht sichern; wenn nicht möglich aussetzen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 gilt für Güterwagen 44 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 7.5.2.1 5 01.01.2014 7.5.2.2 3 01.01.2014 7.5.3 5 01.01.2014 7.5.4 5 Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Stirntüren der ILE nicht geschlossen L) Beheben vor Weiterfahrt Schliessen; wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Stirntüren der ILE nur eine Türsicherung pro Tür wirksam L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe gilt für Güterwagen Unterer Eckbeschlag beschädigt L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Seitenwand, Wandverkleidung: beschädigt, ungenügend gesichert, instabil L) Beheben vor Weiterfahrt ‐ Scharniere, Bolzen beschädigt, gebrochen, fehlen ‐ Wandbrett fehlt, gebrochen, gesplittert oder klafft auseinander ‐ Wandverkleidung durchlöchert, gebrochen 01.01.2015 7.5.5.1 3 01.01.2014 7.5.5.2 5 01.01.2014 7.5.5.3 4 01.01.2014 7.5.6 5 01.01.2014 7.6.1.1 01.01.2015 4 Aussetzen gilt für Güterwagen Plane: Risse, Löcher ‐/< 30 mm L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe gilt für Güterwagen Plane: Risse, Löcher > 30 mm L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Gefahr von Nässeschäden am Ladegut oder des Ladegutverlustes L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe, wenn nicht möglich: aussetzen gilt für Güterwagen Plane, Wände: Verriegelung, Verzurrung nicht ausreichend L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Tank ILE, Tanksattel: Riss grösser als 1/4 des Querschnitts L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 45 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 7.6.1.2 4 01.01.2015 7.6.2.1 5 01.01.2015 7.6.2.2 4 01.01.2015 7.6.3.1 4 01.01.2015 7.6.3.2 5 01.01.2015 7.6.4.1 5 01.01.2015 7.6.4.10 3 Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Tank ILE, Tanksattel: Riss in den Schweissnähten L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Tank ILE, Tank: Undicht, Leckstellen, Ladegutaustritt L) Beheben vor Weiterfahrt Abdichten lassen, wenn nicht möglich: aussetzen gilt für Güterwagen Tank ILE, Tank: scharfkantig verbeult ohne Ladegutaustritt L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe gilt für Güterwagen Tank ILE, Tankausrüstung: Tankverkleidung, Sonnendach, Isolierung schadhaft L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe gilt für Güterwagen Tank ILE, Tankausrüstung: Tankverkleidung, Sonnendach, Isolierung lose L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten: Ladegutaustritt L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten: Stellungsanzeige des Bodenventils nicht beidseitig "geschlossen" L) Beheben vor Weiterfahrt ‐ leere ILE nicht RID‐Gut 01.01.2015 7.6.4.11 5 01.01.2015 7.6.4.12 01.01.2015 5 Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten: Notbetätigungsschraube des Bnodenventils ist eingedreht (im Tank eingebautes Ventil ist offen) L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten: Absperreinrichtung offen L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 46 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 7.6.4.13 4 01.01.2015 7.6.4.2 4 01.01.2015 7.6.4.3 4 Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten: erkennbare Sicherungen nicht wirksam L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten: Ventile oder Auslaufrohre schadhaft L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten: RID‐Gut L) Beheben vor Weiterfahrt ‐ Verschlusskappe nicht dicht verschlossen oder fehlt 01.01.2015 7.6.4.4 3 Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten: nicht RID‐Gut L) Beheben vor Weiterfahrt ‐ Verschlusskappe nicht dicht verschlossen oder fehlt 01.01.2015 7.6.4.5 4 Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten: L) Beheben vor Weiterfahrt ‐ Blindflansch fehlt 01.01.2015 7.6.4.6 4 aussetzen gilt für Güterwagen Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten: Befestigungsschrauben Blindflasch L) Beheben vor Weiterfahrt ‐ RID‐Gut: eine oder mehrere Befestitungsschrauben fehlen 01.01.2015 7.6.4.7 3 aussetzen gilt für Güterwagen Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten: Befestigungsschrauben Blindflasch L) Beheben vor Weiterfahrt ‐ nicht RID‐Gut: eine Befestigungsschraube fehlt 01.01.2015 Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 gilt für Güterwagen 47 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 7.6.4.8 4 Blauer Text: Zitate AVV Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten: Befestigungsschrauben Blindflasch Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt ‐ nicht RID‐Gut: mehrere Befestigungsschrauben fehlen 01.01.2015 7.6.4.9 5 Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen unten: Stellungsanzeige des Bodenventils nicht beidseitig "geschlossen" L) Beheben vor Weiterfahrt ‐ beladene ILE sowie leere, ungereinigte ILE RID‐Gut 01.01.2015 7.6.5.1 5 Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen oben: Ladegut‐/Gasaustritt (betrifft nicht die Belüftungseinrichtungen) L) Beheben vor Weiterfahrt ‐ Geruch ‐ frische, anhaftende Ladegutreste 01.01.2015 7.6.5.2 5 01.01.2015 7.6.5.3 4 01.01.2015 7.7.1 5 01.01.2014 7.7.2 5 aussetzen gilt für Güterwagen Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen oben: Domdeckel nicht geschlossen, fehlt L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen Tank ILE, Armaturen, Füll‐ und Entleerungseinrichtungen oben: sonstige obere Armaturen nicht geschlossen L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe, wenn nicht möglich aussetzen gilt für Güterwagen ILE für Tragwagen zu schwer L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Nicht alle Eckbeschläge im Eingriff mit den Aufsetzzapfen L) Beheben vor Weiterfahrt (oder Eckbeschläge nicht in den dafür vorgesehenen Eingriffen) 01.01.2015 Aussetzen Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen Anlage 1 48 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 7.7.3 5 01.01.2014 7.7.4 5 01.01.2014 7.7.5 3 01.01.2014 7.7.6 4 01.01.2014 7.7.7 4 01.01.2014 7.7.8 4 01.01.2014 7.7.9 5 01.01.2014 7.8.1 5 Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Absenkbare Aufsetzzapfen nicht hochgestellt und nicht gesichert L) Beheben vor Weiterfahrt Hochstellen und sichern; wenn nicht möglich: aussetzen gilt für Güterwagen Sattelanhänger: Luftfeder nicht entlüftet L) Beheben vor Weiterfahrt Entlüften, wenn nicht möglich: aussetzen gilt für Güterwagen Sattelauflieger beweglicher Unterfahrschutz: soweit bauartbedingt nicht hochgeklappt / eingeschoben, ohne Berührung des Tragwagens L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe gilt für Güterwagen Teile des Sattelaufliegers mit P‐Kodifizierung berühren den Tragwagen L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe; wenn nicht möglich: aussetzen gilt für Güterwagen Teile des Sattelaufliegers mit N‐Kodifizierung auf Wagen mit Wagenbestimmungscode N berühren den Tragwagen L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe; wenn nicht möglich: aussetzen gilt für Güterwagen Falsche Radvorlegerstellung L) Beheben vor Weiterfahrt Abhilfe; wenn nicht möglich: aussetzen gilt für Güterwagen Ladung in der LE verschoben, Plane beult aus L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Gültige Kodifizierung der ILE fehlt oder ist nicht lesbar L) Beheben vor Weiterfahrt Bei nachweislich falscher Kodifizierung s. Code 7.1.5.1 01.01.2014 7.8.1.1 3 Aussetzen gilt für Güterwagen Kennzeichnung der Kodifizierung der ILE entspricht nicht den Verladevorschriften K) Beheben nach Ankunft / Entlad 01.01.2014 7.8.2 01.01.2014 gilt für Güterwagen 5 ILE für Tragwagen nicht zugelassen L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 49 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 7.8.3 4 01.01.2014 7.8.4 4 01.01.2014 Blauer Text: Zitate AVV CSC‐Kennzeichnung an Ladeeinheit nicht vorhanden an ILE mit oberen Eckbeschlägen L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen Strom‐Warnzeichen fehlt an ILE mit Aufstiegstritten oder Leitersprossen höher als 2 m L) Beheben vor Weiterfahrt Aussetzen gilt für Güterwagen 10 Verschiedene Fehler 10.1 3 Technische Fehler, welche keinem anderen Fehlercode zugeordnet werden können, siehe Bemerkungen 01.01.2014 10.2 4 Technische Fehler, welche keinem anderen Fehlercode zugeordnet werden können, siehe Bemerkungen 5 Technische Fehler, welche keinem anderen Fehlercode zugeordnet werden können, siehe Bemerkungen 3 Sendung entspricht nicht den Verladerichtlinien UIC (siehe Bemerkungen) M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Güterwagen 4 Sendung entspricht nicht den Verladerichtlinien UIC (siehe Bemerkungen) 01.01.2015 10.6 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Güterwagen 01.01.2015 10.5 K) Beheben nach Ankunft / Entlad gilt für Güterwagen 01.01.2014 10.4 M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Güterwagen 01.01.2014 10.3 Massnahme K) Beheben nach Ankunft / Entlad gilt für Güterwagen 5 Sendung entspricht nicht den Verladerichtlinien UIC (siehe Bemerkungen) 01.01.2015 Einheitlicher Fehlerkatalog L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Güterwagen Anlage 1 50 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Fehlerkatalog Reisezugwagen 11 Laufwerk 11.1.1 4 Radreifen ‐ aufgezogen: Dicke des Radreifens ist kleiner als 35mm (Vmax 160 km/h) 01.01.2014 11.1.2 gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 5 Radreifen ‐ div. Defekte ‐ gebrochen ‐ Längs‐ oder Querrisse 01.01.2014 11.1.3 M) Meldung an EVU / zu untersuchen L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 5 Radreifen ‐ lose 1) Nichtübereinstimmung der Kontrollmarken; 2) unreiner Klang; 3) lockerer Sitz des Sprengringes L) Beheben vor Weiterfahrt ‐ Rostaustritt auf mehr als 1/3 des Umfanges zwischen Radreifen und Radfelgen ‐ Spanbildung zwischen Radsatz und Radreifen 01.01.2014 11.1.4 gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 4 Radreifen ‐ Kontrollmarke (RIC) ‐ nicht vorhanden ‐ nur ansatzweise erkennbar 01.01.2014 11.1.5 M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 5 Radreifen ‐ Sprengring 1) gerissen 2) gebrochen 3) lose 4) verformt 5) Verschlusskeil fehlt 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen Anlage 1 51 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 11.2.1 4 Blauer Text: Zitate AVV Vollrad ‐ Verschleissrille nicht mehr vollständig sichtbar 01.01.2014 11.2.2 M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 5 Vollrad ‐ therm. Überbeanspruchung: 1) neuer Farbabbrand an der Radkranzverbindung ab ≥ 50 mm; 2) angeschmolzene Bremssohlen 01.01.2014 11.3.1 Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 4 Radreifen / Vollrad ‐ Breite ˂ 133 mm oder ˃ 140 mm (einschliesslich Überwalzung) L) Beheben vor Weiterfahrt 150 mm bei Triebfahrzeugen und Triebräder bei Triebzügen 01.01.2014 11.3.2 gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 5 Rad ‐ Lauffläche darf stellenweise nicht eingedrückt sein 01.01.2014 11.3.2.1 gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 5 Rad ‐ Flachstellen (≤ 160 km/h) ˃ 60 mm Länge 01.01.2014 11.3.2.2 5 Rad ‐ Flachstellen (> 160 km/h) ˃ 30 mm Länge L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 5 Radreifen / Vollrad ‐ Materialauftragung ≥ 60 mm Länge oder ≥ 1 mm Höhe 01.01.2014 11.3.3 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 01.01.2014 11.3.2.3 L) Beheben vor Weiterfahrt L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 5 Radreifen / Vollrad ‐ Ausbröckelungen / Abplattungen / Löcher ≥ 60 mm 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen Anlage 1 52 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 11.3.4 5 Blauer Text: Zitate AVV Radreifen / Vollrad ‐ Risse am Übergang der Lauffläche auf die Stirnfläche 01.01.2014 11.3.4.1 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 4 Rad ‐ Hohllauf > 2.2 mm 01.01.2014 11.4.1 Massnahme M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 4 Rad ‐ Spurkranzhöhe (Sh) > 36 mm M) Meldung an EVU / zu untersuchen Triebfahrzeuge 38 mm gestattet national (CH) 01.01.2014 11.4.2 gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 5 Rad ‐ Spurkranzdicke (Sd) ‐ Rad‐Ø ≥ 840 mm Sd < 22 mm ‐ Rad‐Ø ≤ 840 mm ≥ 760 mm Sd < 25 mm ‐ Rad‐Ø < 760 mm Sd < 27,5 mm oder abgenutzter Spurkranz 01.01.2014 11.4.3 gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 5 Rad ‐ Abnützung Führungsfläche Spurkranz: qR ˂ 6.5 mm 01.01.2014 11.4.4 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 5 Rad ‐ Überwalzung: Abstand h > 2 mm von der grössten; Höhe des Spurkranzes 01.01.2014 11.5.1 L) Beheben vor Weiterfahrt L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 5 Radkörper / Radfelge ‐ Riss ‐ durch Schweissen ausgebessert 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen Anlage 1 53 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 11.6.1 5 Blauer Text: Zitate AVV Radsatzwelle ‐ div. Defekte ‐ gerissen ‐ durch Schweissen ausgebessert ‐ scharfe Kante ‐ Einschleifstellen > 1 mm 01.01.2014 11.6.2 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 4 01.01.2014 11.7.1 Massnahme 5 Radsatzwelle ‐ schleifendes Teil nicht gestattet L) Beheben vor Weiterfahrt hochbinden + K/R1 (Bremse ausschalten, wenn nicht möglich aussetzen) gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen Radsatz ‐ Innen‐ und Aussenmasse; Wenn der Abstand „E“ der inneren Stirnflächen folgende Grenzmasse nicht einhält: 1) Rad Ø ≥ 840 mm: 1357 mm ≤ E ≤ 1363 mm; 2) Rad Ø < 840 mm: > 760 mm: 1358 mm ≤ E ≤ 1363 mm; 3) Rad Ø ≤ 760 mm: 1359 mm ≤ E ≤ 1363 mm L) Beheben vor Weiterfahrt In allen Fällen: 1) Emax ‐ Emin > 2 mm; 2) Entgleisungsspuren; 3) Verschiebungsspuren des Rades auf der Radsatzwelle; 4) Bei Vollrädern Erhitzung in der Verbindungszone ”l” zwischen Radscheibe und Felgenkranz 01.01.2014 11.8.1 gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 4 Radsatzlager ‐ Fettaustritt gravierend 01.01.2014 11.8.2 M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 5 Radsatzlagergehäuse ‐ div. Defekte ‐ Deckel fehlt ‐ Verschraubung fehlt / lose / gebrochen ‐ Riss 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen Anlage 1 54 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 11.8.3 5 Blauer Text: Zitate AVV Radsatzlager ‐ heiss ‐ Die Temperatur ist so hoch, dass man das Radsatzlagergehäuse nicht mehr mit dem Handrücken berühren kann ‐ Oxidationsspuren ‐ Veränderung der Anstrichfarbe 01.01.2014 11.9.1 3 Unruhiger Wagenlauf; ungewöhnliches Geräusch während der Fahrt Federung / Dämpfung 12.1.1 5 Tragfederblätter im Bund ‐ gebrochen ‐ mehr als 10 mm verschoben ‐ Sicherungskeil fehlt oder lose 01.01.2014 5 Schraubenfeder gebrochen L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 4 Schraubenfeder ‐ Führung befinden sich nicht ordnungsgemäss in ihrer Führung 01.01.2014 01.01.2014 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 01.01.2014 12.2.1 M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 12 12.1.3 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 01.01.2014 12.1.2 Massnahme M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 3 Federtöpfe, Stoss‐, Quer‐ oder Schlingerdämpfer ‐ div. Defekte ‐ Ölverlust ‐ frische Reibspuren auf dem Gehäuse M) Meldung an EVU / zu untersuchen Die Dämpferhülsen müssen mindestens 50% Nässespuren aufweisen RIC 22.4 gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 55 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 12.2.2 4 01.01.2014 12.3.1 4 Blauer Text: Zitate AVV Stoss‐, Quer‐ oder Schlingerdämpfer ‐ Verschraubung / Verkabelung ‐ fehlt ‐ lose ‐ gebrochen M) Meldung an EVU / zu untersuchen Bei mehr als 50% der Verschraubung gebrochen/ fehlend; aussetzen RIC 22.4 gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen Luftfeder ‐ nicht alle Luftfedern betriebsbereit (Kontrollanzeigen) ‐ Luftbalg weist Blasen auf M) Meldung an EVU / zu untersuchen 01.01.2014 gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 13 Bremse 13.1.1 4 L) Beheben vor Weiterfahrt Bremsgestänge ‐ hängend ‐ gebrochen 01.01.2014 13.1.2 gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 4 Fangeinrichtung unwirksam 01.01.2014 13.1.3 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 3 Kupplungshahn (Speise‐ oder Hauptluftleitung) ‐ nicht arretiert (Endstellung) ‐ undicht ‐ Griff abgebrochen 01.01.2014 13.1.4 Massnahme M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 3 Bremsausschalthahn, „Ein / Aus“ nicht gangbar 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen Anlage 1 56 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 13.2.1 3 Blauer Text: Zitate AVV Bremssohle / Bremsbeläge 1) fehlt; 2) gebrochen; 3) seitlich überlaufen (nur für Bremssohle relevant); 4) Ausbröckelung > 1/4 der Sohlenlänge; 5) durchgerissen, auch wenn noch durch Metalleinlage gehalten; 6) Dicke < 10 mm (Guss); Massnahme M) Meldung an EVU / zu untersuchen 7) Dicke < 5 mm (Verbundstoff) 01.01.2014 13.2.2.1 gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 5 Scheibenbremse, Bremsscheibe: ‐ Verschleissrille oder ‐kante der Bremsscheiben ist nicht mehr vollständig sichtbar (max. Abnutzung) ‐ Hohllauf der Bremsscheibe > 3.5 mm ‐ durchgehender Riss ‐ wirkungslose Scheibenbremse 01.01.2016 13.2.2.2 gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 3 01.01.2016 13.3.1 4 Scheibenbremse, Bremsscheibe: ‐ nicht zulässige Risse > 1/2 (gemäss Skizze) L) Beheben vor Weiterfahrt K & R1 gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen Speise‐ oder Hauptluftleitung starker Luftverlust L) Beheben vor Weiterfahrt 01.01.2014 13.3.2 gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 3 Luftverlust, Luftabsperrhahn, Luftleitungen oder Apparate undicht 01.01.2014 13.3.3 M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 3 Bremsanzeige ‐ Glas defekt ‐ Stellung nicht sichtbar 01.01.2014 13.4.1 L) Beheben vor Weiterfahrt M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 3 Magnetschienenbremse senkt oder magnetisiert sich nicht 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen Anlage 1 57 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 13.4.2 4 Blauer Text: Zitate AVV Magnetschienenbremse ‐ hebt sich nicht ‐ mechanisch defekt (Schleifschuhe / Halterung) 01.01.2014 13.5.1 3 Feststellbremse mechanisch defekt (z.B. Flexballzug) Wagenuntergestell 14.1.1 4 Drehgestellrahmen ‐ div. Defekte ‐ beschädigt ‐ Risse am Lang‐, Quer‐, Bremsträger oder an den Schweissnähten 01.01.2014 3 Abhebesicherung unvollständig M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 4 Antriebsvorrichtung ‐ div. Defekte ‐ mechanische Befestigung lose / fehlt ‐ Ölverlust 01.01.2014 M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Triebzüge / Triebwagen 5 Fahrmotor ‐ Aufhängung beschädigt ‐ Abstützung beschädigt 01.01.2014 14.1.13 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 01.01.2014 14.1.12 M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 14 14.1.11 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 01.01.2014 14.1.10 Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Triebzüge / Triebwagen 3 Spurkranzschmierung ‐ beschädigt ‐ undicht ‐ Einstellung Sprühbereich nicht korrekt 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen Anlage 1 58 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 14.1.14 5 Blauer Text: Zitate AVV Zugsicherungssupport ‐ lose ‐ gerissen 01.01.2014 14.1.15 4 Zugsicherungselemente ‐ elektrischer Anschluss abgerissen ‐ Element beschädigt 5 Kardanantrieb ‐ mechanisches Teil beschädigt ‐ Ölverlust 4 Achsgeber ‐ mechanische Beschädigungen an den Gebern / Geberkabeln des Drehgestelles (z.B. V‐Messer usw.) ‐ lose ‐ gerissen M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 4 Wankstabilisator ‐ Beschädigungen am Lager ‐ Wankstützenkralle lose / fehlt ‐ Torsionsstange gebrochen oder mechanisch beschädigt 01.01.2014 14.1.19 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Triebzüge / Triebwagen 01.01.2014 14.1.18 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 01.01.2014 14.1.17 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 01.01.2014 14.1.16 Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 4 Cursator ‐ Ölverlust ‐ Befestigung lose / fehlt ‐ Druckanzeige nicht im grünen Bereich M) Meldung an EVU / zu untersuchen betrifft nur EW IV 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Reisezugwagen Anlage 1 59 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 14.1.2 5 Blauer Text: Zitate AVV Dreh‐ und Untergestell ‐ Verbindung ‐ schadhaft ‐ Verbindungs‐ und Befestigungselemente gebrochen, fehlen oder wirkungslos ‐ Sicherungselemente fehlen 01.01.2014 14.1.20 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 4 Luftfeder ‐ Beschädigung der Niveauregulierung ‐ Überfüllt, hängt in der Abhebesicherung 01.01.2014 14.1.21 Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 4 Navigator ‐ Beschädigungen ‐ Verformt ‐ Lager defekt ‐ Befestigung lose / fehlt L) Beheben vor Weiterfahrt betrifft nur ICN 01.01.2014 14.1.22 gilt für Triebzüge / Triebwagen 3 Sicherungs‐ oder Markierungselemente (z.B. Draht‐, Schrauben‐, Blechsicherungen) ‐ fehlen ‐ ausgeschlagen ‐ verschoben ‐ wirkungslos 01.01.2014 14.1.3 gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 5 Drehgestell ‐ div. Defekte ‐ verformt ‐ weist Schleifspuren auf (z.B. von den Rädern) 01.01.2014 14.1.4 M) Meldung an EVU / zu untersuchen L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 5 Wiegenquerträger oder Wiegependel ‐ Schleif‐ oder Anschlagspuren ‐ beschädigt 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen Anlage 1 60 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 14.1.5 4 Blauer Text: Zitate AVV Lemniskaten‐ Lenker, Joch oder Lager beschädigt 01.01.2014 14.1.6 5 Radsatzlenker ‐ mech. Verbindung ‐ lose ‐ verformt 3 Achslenker ‐ Gummilager, beschädigt 5 Federträger hängt im Fangbügel L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 5 Anschlagrolle ‐ Wagenkastenquerspiel fehlt 01.01.2014 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 15 Zug‐ und Stosseinrichtung 15.1.1 5 Pufferhöhe min. 980 mm / max. 1065 mm 01.01.2014 15.1.2 M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 01.01.2014 14.1.9 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 01.01.2014 14.1.8 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 01.01.2014 14.1.7 Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 5 L) Beheben vor Weiterfahrt Pufferschraube ‐ lose ‐ fehlt 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen Anlage 1 61 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 15.1.3 5 Blauer Text: Zitate AVV Pufferstössel ‐ Befestigungsmittel fehlt ‐ Befestigungsmittel beschädigt 01.01.2014 15.1.3.1 5 Pufferstössel, Funktion gefährdet: ‐ mehrere Verriefungen (sichtbare Führungsfläche) > 1 mm Tiefe, scharfkantig und Länge > 15 mm 5 Pufferspiel ‐ mehr als 15 mm (auch nur ein Puffer) ‐ Schwerspannstift verschoben 5 Hilfspuffer ‐ Crashelemente beschädigt ‐ Anzeigeelement hat angesprochen ‐ Teile des Crashelementes lose ‐ Deformation am Crashelement 5 Pufferdrehung mehr als 2° verdreht 5 Puffertypen ungleiche Puffer montiert L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 5 Pufferhülsen / Stössel ‐ Risse mehr als 1/4 des Umfangs 01.01.2014 15.2.2 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 01.01.2014 15.2.1 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Triebzüge / Triebwagen 01.01.2014 15.1.7 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 01.01.2014 15.1.6 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 01.01.2014 15.1.5 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 01.01.2016 15.1.4 Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 5 Pufferteller ‐ Verschraubungen / Nieten mehr als 1/3 lose / fehlen 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen Anlage 1 62 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 15.2.3 5 Blauer Text: Zitate AVV Kunststoffverschleissplatte ‐ Verschraubungen ‐ defekt ‐ mehr als 1/3 lose / fehlen 01.01.2014 15.3.1 5 Zughaken / Schraubenkupplung ‐ gebrochen ‐ gerissen ‐ unbenutzbar 5 Zughakenschaft / Zughakenführung ‐ abgenützt (Zughaken kann sich drehen) ‐ lose 5 Automatische Kupplung ‐ gebrochen ‐ gerissen ‐ unbenutzbar 5 Zugapparat unbrauchbar 4 Kuppelzustand des Zuges ‐ Kupplung hängt durch ‐ Puffer nicht anliegend L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 5 Schrauben‐, Brems‐ oder andere Kupplungen ‐ Höhe über SOK weniger als 140 mm 01.01.2014 16 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 01.01.2014 15.3.6 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 01.01.2014 15.3.5 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 01.01.2014 15.3.4 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 01.01.2014 15.3.3 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 01.01.2014 15.3.2 Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen Wagenkasten Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 63 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 16.1.1 5 Blauer Text: Zitate AVV Langträger, Kopfstücke, Querträger, Wagenkasten, Streben und Dach – div. Defekte ‐ Risse ‐ Verformungen ‐ lose 01.01.2014 16.1.2 4 Seitenklappe / Schürzenklappe / Dachklappe / Verkleidungsteil / Wagenlaufschild – div. Defekte ‐ nicht geschlossen ‐ nicht eingehängt ‐ lose 3 WC‐Entsorgungseinrichtungen ‐ Verschlusskappe ‐ nicht geschlossen ‐ nicht gesichert 3 Abdeckungen ‐ im Fahrzeug nicht gesichert M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 4 Feuerlöscher ‐ nicht plombiert ‐ Revision abgelaufen ‐ fehlt 01.01.2014 16.2.3 M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 01.01.2014 16.2.2 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 01.01.2014 16.2.1 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 01.01.2014 16.1.3 Massnahme M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 3 Feuerlöscher ‐ Piktogramm ‐ fehlt ‐ nicht lesbar ‐ nicht am zutreffenden Ort 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen Anlage 1 64 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 16.2.4 4 Blauer Text: Zitate AVV Atemschutzmaske ‐ Führerstand ‐ fehlt ‐ unbrauchbar (z.B. Revision abgelaufen) 01.01.2014 16.2.5 Massnahme M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 3 Notbremse nicht plombiert M) Meldung an EVU / zu untersuchen bezieht sich nur auf den Internationalen Verkehr 01.01.2014 16.3.1 gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 4 01.01.2014 16.3.2 3 Einstiegstür ‐ lässt sich während der Fahrt öffnen ‐ schliesst und verriegelt nicht automatisch ‐ mechanische Beschädigung an der Verschlusseinrichtung der Einstiegstür ‐ Einklemmschutz unwirksam L) Beheben vor Weiterfahrt aussetzen oder Türe abtrennen und verriegeln RIC 33 gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen Einstiegstür ‐ Türgriff geht nicht in die Grundstellung zurück ‐ Abdeckung Notentriegelung beschädigt (wo vorhanden) ‐ Piktogramm Notausstieg fehlt M) Meldung an EVU / zu untersuchen 01.01.2014 16.3.3 gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 5 Einstiegstritt / Schiebetritt / Klapptritt fährt nicht ein (mit Gefahr der Profilüberschreitung) 01.01.2014 16.4.1 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 4 Übergangstür Verschlussmechanismus unwirksam (erster oder letzter Wagen) 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen Anlage 1 65 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 16.5.1 4 Blauer Text: Zitate AVV L) Beheben vor Weiterfahrt Gepäcktor ‐ schliesst nicht ‐ verriegelt nicht 01.01.2014 16.5.2 gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 5 Gepäcktor ‐ Halterung ‐ defekt ‐ ausgehängt 01.01.2014 16.6.1 4 Seitenfenster aussen ‐ gebrochen ‐ gesplittert M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 4 L) Beheben vor Weiterfahrt Seitenfenster innen ‐ gebrochen ‐ gesplittert 01.01.2014 16.6.3 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 01.01.2014 16.6.2 Massnahme gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 3 Notausstiegsfunktion ‐ nur bedingt gewährleistet ‐ Nothammer fehlt M) Meldung an EVU / zu untersuchen nicht alle, aber mehr als 50% der Notausstiegseinrichtungen eines Wagens sind einsatzbereit 01.01.2014 16.6.4 gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 5 Notausstiegsfunktion ‐ nicht gewährleistet ‐ Nothammer fehlt L) Beheben vor Weiterfahrt weniger als 50% der Notausstiegseinrichtungen eines Wagens sind einsatzbereit 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen Anlage 1 66 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 16.6.5 5 Blauer Text: Zitate AVV Frontscheibe ‐ grossflächig gebrochen ‐ grossflächig gesplittert 01.01.2014 16.7.1 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 5 Übergangsbrücke, Faltenbalg, Wulste, PUG nicht benutzbar 01.01.2014 16.7.2 Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 4 Anschriften an Wagen gemäss RIC ‐ das Zeichen des EVU ‐ die einheitliche Kennzeichnung (Wagennummer) ‐ das Zeichen RIC (Auslandverkehr) ‐ das Zeichen für Eigengewicht L) Beheben vor Weiterfahrt ‐ die Anschrift der Druckluftbremse fehlen, nicht lesbar, unvollständig 01.01.2015 (behelfsmässig anschreiben) 17 Elektrische und elektropneumatische Anlagen 17.1.1 4 Energieversorgung ‐ Batteriespannung ungenügend ‐ Lüftung ausgefallen ‐ Beleuchtung ausgefallen 01.01.2014 17.1.2 M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 4 Erdverbindung unwirksam 01.01.2014 17.2.1 gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 4 Steuer‐ / EP‐ / UIC Kabel ‐ unbenutzbar ‐ beschädigt 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen Anlage 1 67 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 17.3.1 5 Blauer Text: Zitate AVV Zugsammelschiene ‐ Kupplungsdose oder Kabel nicht betriebssicher ‐ Abreissnocken fehlt (gestecktes Kabel) 01.01.2014 17.3.2 3 Zugsammelschiene: Abreissnocken fehlt (Kabel in Blinddose) 5 Stromabnehmer nicht ordnungsgemäss L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 3 Störungsmeldung auf Schalttafel ‐ Cursator gestört ‐ Schlingerdämpfer gestört ‐ Türsteuerung gestört ‐ Gleitschutzeinrichtung gestört 01.01.2014 17.5.1 M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 01.01.2014 17.4.1 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 01.01.2014 17.3.3 Massnahme M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 4 Lautsprecherdurchsage nicht hörbar M) Meldung an EVU / zu untersuchen (Vergewisserung beim Zug‐ oder Lokführer) 01.01.2014 17.5.2 gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 4 Sprechstelle nicht benutzbar 01.01.2014 M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 20 Verschiedene Fehler 20.1 3 Technische Fehler, welche keinem anderen Fehlercode zugeordnet werden können, siehe Bemerkungen. 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen Anlage 1 68 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 20.2 4 Blauer Text: Zitate AVV Technische Fehler, welche keinem anderen Fehlercode zugeordnet werden können, siehe Bemerkungen. 01.01.2014 20.3 Massnahme K) Beheben nach Ankunft / Entlad gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen 5 Technische Fehler, welche keinem anderen Fehlercode zugeordnet werden können, siehe Bemerkungen. 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Reisezugwagen und Triebzüge / ‐wagen Anlage 1 69 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Fehlerkatalog Gefahrgutwagen 21 Zulassung zur Beförderung 21.1 5 01.01.2014 21.2 5 Gefahrgut: Gut zur Beförderung nach RID/RSD nicht zugelassen L) Beheben vor Weiterfahrt RID/RSD gilt für Güterwagen Gefahrgut: bezeichnete RID‐Güter dürfen durch das betreffende EVU nicht befördert werden L) Beheben vor Weiterfahrt (fehlende Bewilligungen, Einschränkungen) 01.01.2014 gilt für Güterwagen 22 Beförderungspapier 22.1 5 Beförderungsdokumente Gefahrgut: Beförderungspapier nicht vorhanden (Dokumente müssen physisch oder elektronisch vorhanden sein) L) Beheben vor Weiterfahrt RID 5.4.0 01.01.2014 22.10 gilt für Güterwagen 3 Beförderungsdokumente Gefahrgut: Erklärung über Sicherheitsventile nach RID, Absatz 5.4.1.2.2 d) fehlt M) Meldung an EVU / zu untersuchen RID 5.4.1.2.2 d) 01.01.2014 22.11 gilt für Güterwagen 3 Beförderungsdokumente Gefahrgut: Übergangsbestimmungen gemäss RID 5.4.1.1.12 fehlen M) Meldung an EVU / zu untersuchen RID 5.4.1.1.12 01.01.2014 22.12 gilt für Güterwagen 5 Beförderungsdokumente Gefahrgut: Anlagen fehlen: a) Genehmigung der zuständigen Behörde für bestimmte Stoffe und Gegenstände der Klassen 1, 4.1 und 5.2, b) Hinweise für die Beförderer (für Stoffe der Klasse 7) L) Beheben vor Weiterfahrt RID 5.4.1.2.1. c), d); RID 5.4.1.2.3.3; RID 5.4.1.2.5.2 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen Anlage 1 70 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 22.13 4 Blauer Text: Zitate AVV Beförderungsdokumente Gefahrgut: Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr fehlt oder falsch (Tank/lose Schüttung) Massnahme M) Meldung an EVU / zu untersuchen RID 5.4.1.1.1 01.01.2014 22.14 gilt für Güterwagen 3 Beförderungsdokumente Gefahrgut: Angabe der Anzahl und Beschreibung der Versandstücke fehlt oder falsch M) Meldung an EVU / zu untersuchen RID 5.4.1.1.1 01.01.2014 22.15 gilt für Güterwagen 3 Beförderungsdokumente Gefahrgut: Die Reihenfolge der Angaben im Beförderungspapier entsprechen nicht dem RID M) Meldung an EVU / zu untersuchen RID 5.4.1.1.1 01.01.2014 22.16 gilt für Güterwagen 3 Beförderungsdokumente Gefahrgut: Sprache im Beförderungspapier ist nicht F, D oder E. M) Meldung an EVU / zu untersuchen RID 5.4.1.4.1 01.01.2014 22.17 gilt für Güterwagen 4 Beförderungsdokumente Gefahrgut: Angabe fehlt oder falsch z.B. „Leerer Kesselwagen, Letztes Ladegut“ oder alternativ „Leer, ungereinigt“ bzw. „Rückstände des zuletzt enthaltenen Stoffs“ M) Meldung an EVU / zu untersuchen RID 5.4.1.1.6 01.01.2014 22.18 gilt für Güterwagen 5 Beförderungdokumente Gefahrgut: Angaben im Beförderungspapier stimmen nicht mit der Transporteinheit überein L) Beheben vor Weiterfahrt RID 5.4.1.1.1 01.01.2014 22.19 gilt für Güterwagen 3 Schriftliche Weisungen für den Gefahrguttransport nicht vorhanden M) Meldung an EVU / zu untersuchen RID 5.4.3 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen Anlage 1 71 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 22.2 3 Blauer Text: Zitate AVV Beförderungsdokumente Gefahrgut: Feld „RID“ nicht angekreuzt Massnahme M) Meldung an EVU / zu untersuchen RID 5.4.1.1.1 01.01.2014 22.20 gilt für Güterwagen 3 Beförderungspapier RID vorhanden, jedoch nicht vollumfänglich konform ‐ siehe Bemerkungen M) Meldung an EVU / zu untersuchen RID 5.4.1.1.1 01.01.2015 22.3 gilt für Güterwagen 3 Beförderungsdokumente Gefahrgut: Buchstaben „UN“ fehlen M) Meldung an EVU / zu untersuchen RID 5.4.1.1.1 01.01.2014 22.4 gilt für Güterwagen 5 Beförderungsdokumente Gefahrgut: UN‐Nr. fehlt oder falsch L) Beheben vor Weiterfahrt RID 5.4.1.1.1 01.01.2014 22.5 gilt für Güterwagen 5 Beförderungsdokumente Gefahrgut: Offizielle Benennung des Gutes für die Beförderung fehlt oder inhaltlich falsch L) Beheben vor Weiterfahrt RID 5.4.1.1.1 01.01.2014 22.6 gilt für Güterwagen 4 Beförderungsdokumente Gefahrgut: Technische Benennung fehlt (für Stoffe mit Sondervorschrift 274) M) Meldung an EVU / zu untersuchen RID 5.4.1.1.1 (bei Klasse 6.1: Beheben vor Weiterfahrt) 01.01.2014 22.7 gilt für Güterwagen 4 Beförderungsdokumente Gefahrgut: Klassifizierungscode/Nummer Gefahrzettelmuster fehlen oder falsch L) Beheben vor Weiterfahrt RID 5.4.1.1.1 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen Anlage 1 72 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 22.8 4 Blauer Text: Zitate AVV Beförderungsdokumente Gefahrgut: Verpackungsgruppe fehlt oder falsch Massnahme M) Meldung an EVU / zu untersuchen RID 5.4.1.1.1 01.01.2014 22.9 gilt für Güterwagen 3 Beförderungsdokumente Gefahrgut: Besondere Erklärung nach RID, Absatz 5.4.1.1.7, 5.4.1.2.1 oder 5.4.1.1.9 fehlt M) Meldung an EVU / zu untersuchen RID 5.4.1.1.7 01.01.2014 gilt für Güterwagen 23 Wagen / Ladeeinheit 23.1 4 Gefahrguttransporte: Klapptafel nicht gesichert , Gefahr, dass falsche orangefarbene Tafel aufgeschlagen wird M) Meldung an EVU / zu untersuchen RID 5.3.2.2.5 01.01.2014 23.2 gilt für Güterwagen 5 Gefahrguttransporte: Klapptafel falsch aufgeschlagen 01.01.2014 23.3 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Güterwagen 5 Gefahrguttransporte: Tankschild fehlt, letzte Prüfung nicht eingestempelt L) Beheben vor Weiterfahrt RID 6.8.2.5.1; 6.8.2.4.2; 6.8.2.4.3 01.01.2014 23.4 gilt für Güterwagen 3 Gefahrguttransporte: Datum der nächsten Prüfung nicht auf beiden Seiten des Kesselwagens angegeben M) Meldung an EVU / zu untersuchen RID 6.8.2.5.2 01.01.2014 23.5 gilt für Güterwagen 5 Gefahrguttransporte: Tank für das Füllgut nicht geeignet L) Beheben vor Weiterfahrt RID 4.3.2.1, Tankcode, Sondervorschriften 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen Anlage 1 73 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 23.6 5 Blauer Text: Zitate AVV Gefahrguttransporte: Tankcode bzw. die Ladegutanschrift stimmen nicht mit dem beförderten Gut überein Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt RID 4.3.3, 4.3.4 01.01.2014 23.7 gilt für Güterwagen 5 Gefahrguttransporte: Ladegutanschrift für Gase (Klasse 2) in Kesselwagen fehlt oder falsch L) Beheben vor Weiterfahrt RID 6.8.3.5.6 01.01.2014 23.8 gilt für Güterwagen 5 Gefahrguttransporte: Transporteinheit überfüllt L) Beheben vor Weiterfahrt RID 4.3.2.2, 4.3.3.2; Transporteinheit überladen ‐> Fehercode 7.1.7 01.01.2014 23.9 gilt für Güterwagen 5 Gefahrguttransporte: Zusammenladeverbote nicht eingehalten L) Beheben vor Weiterfahrt RID 7.5.2 01.01.2014 gilt für Güterwagen 24 Bezettelung / orangefarbene Tafel 24.1.1 5 Gefahrguttransporte: vorgeschriebene Grosszettel längsseits fehlen oder falsch oder nicht eindeutig lesbar L) Beheben vor Weiterfahrt RID 5.3.1 01.01.2014 24.1.2 gilt für Güterwagen 4 Gefahrguttransporte: vorgeschriebene Grosszettel stirnseitig an multimodalen Transporteinheiten fehlen, falsch oder nicht eindeutig lesbar M) Meldung an EVU / zu untersuchen RID 5.3.1 01.01.2014 24.1.3 gilt für Güterwagen 3 Gefahrguttransporte: Grosszettel nach Muster 9 für Stoffe UN 2211 und UN 3314 angebracht, obwohl nach RID/ADR nicht verlangt M) Meldung an EVU / zu untersuchen RID 5.3.1 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen Anlage 1 74 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 24.2.1 5 Blauer Text: Zitate AVV Gefahrguttransporte: Rangierzettel Nr. 15 fehlen oder falsch Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt RID 5.3.4 01.01.2014 24.2.2 gilt für Güterwagen 3 Gefahrguttransporte: Rangierzettel Nr. 13 fehlen oder falsch M) Meldung an EVU / zu untersuchen RID 5.3.4 01.01.2014 24.3 gilt für Güterwagen 3 Gefahrguttransporte: Grosszettel, Rangierzettel sind vorhanden, jedoch in schlechtem Zustand (ausgebleicht, beschädigt, nicht RID/ADR‐konform usw.) 01.01.2014 24.4 M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Güterwagen 3 Gefahrguttransporte: vorgeschriebenes Kennzeichen für Stoffe, die in erwärmtem Zustand befördert werden fehlt, falsch oder nicht eindeutig lesbar M) Meldung an EVU / zu untersuchen RID 5.3.3 01.01.2014 24.5.1 gilt für Güterwagen 3 Gefahrguttransporte: vorgeschriebenes Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe fehlt, falsch, nicht eindeutig lesbar M) Meldung an EVU / zu untersuchen RID 5.3.6 01.01.2014 24.5.2 gilt für Güterwagen 3 Gefahrguttransporte: Kennzeichen für in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter (LQ) fehlt, falsch, nicht eindeutig lesbar M) Meldung an EVU / zu untersuchen RID 3.4 01.01.2014 24.6 gilt für Güterwagen 4 Gefahrguttransporte: Orangefarbener Streifen bei verflüssigten, tiefgekühlt verflüssigten oder gelösten Gasen der Klasse 2 in Kesselwagen fehlt L) Beheben vor Weiterfahrt RID 5.3.5 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen Anlage 1 75 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 24.7 5 Blauer Text: Zitate AVV Gefahrguttransporte: Orangefarbene Tafel (Tank, lose Schüttung) fehlt, falsch oder nicht eindeutig lesbar Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt RID 5.3.2 01.01.2014 24.8 gilt für Güterwagen 3 Gefahrguttransporte: Orangefarbene Tafeln sind vorhanden und eindeutig lesbar, jedoch in schlechtem Zustand (ausgebleicht, beschädigt, nicht RID/ADR‐ konform usw.) M) Meldung an EVU / zu untersuchen RID 5.3.2 01.01.2014 gilt für Güterwagen 25 Betriebliche Zugliste CIS 25.1.1 5 Gefahrguttransporte: CIS‐Zugliste in Bezug auf Gefahrgutangaben unvollständig/ fehlerhaft L) Beheben vor Weiterfahrt RID 1.4.2.2.5 01.01.2014 25.1.2 gilt für Güterwagen 3 Gefahrguttransporte: CIS‐Zugliste ist in Bezug auf die Kennzeichnung "umweltgefährdend" (FAG‐Code 96) unvollständig/fehlerhaft 01.01.2016 25.2 M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Güterwagen 5 Gefahrguttransporte: Angaben in der CIS‐Zugliste stimmen nicht mit den orangefarbenen Tafel und Grosszetteln überein. L) Beheben vor Weiterfahrt RID 1.4.2.2.5 01.01.2014 25.3 gilt für Güterwagen 5 Gefahrguttransporte: Angaben in der CIS‐Zugliste stimmen nicht mit dem Beförderungspapier überein L) Beheben vor Weiterfahrt RID 1.4.2.2.5 01.01.2014 26 gilt für Güterwagen Versandstücke und Umverpackungen Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 76 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 26.1 5 Blauer Text: Zitate AVV Verpackung/IBC/Grossverpackung nach RID nicht zugelassen: Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt ‐ keine Bauartprüfung ‐ nicht zugelassen für Produkt ‐ maximale Verwendungsdauer überschritten ‐ Datum periodische Prüfung überschritten ‐ Schutzeinrichtung fehlt ‐ nicht verschlossen RID 4 resp. 6 01.01.2015 26.2 gilt für Güterwagen 5 Kennzeichnung und/oder Bezettelung Versandstück nach RID fehlend: ‐ Aufschrift UN + UN‐Nummer ‐ Gefahrzettel L) Beheben vor Weiterfahrt RID 5.2.1 + 5.2.2 01.01.2015 26.3 gilt für Güterwagen 3 Kennzeichnung (‐en) und/oder Bezettelung Versandstück nach RID fehlend: ‐ Ausrichtungspfeile ‐ Kennzeichen "umweltgefährdender Stoff" M) Meldung an EVU / zu untersuchen RID 5.2.1 01.01.2015 26.4 gilt für Güterwagen 3 Kennzeichnung (‐en) Versandstück nicht konform nach RID: ‐ Aufschrift UN + UN‐Nummer ‐ Gefahrzettel ‐ Ausrichtungspfeile ‐ Kennzeichen "umweltgefährdender Stoff" M) Meldung an EVU / zu untersuchen RID 5.2.1 + 5.2.2 01.01.2015 Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterwagen Anlage 1 77 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 26.5 3 Blauer Text: Zitate AVV Kennzeichnung und/oder Bezettelung Umverpackung nicht konform nach RID: Massnahme M) Meldung an EVU / zu untersuchen ‐ Aufschrift UMVERPACKUNG fehlt / nicht konform ‐ Gefahrzettel fehlen / nicht konform ‐ Kennzeichen "umweltgefährdender Stoff" fehlt / nicht konform ‐ Ausrichtungspfeile fehlen / nicht konform RID 5.1.2 01.01.2015 gilt für Güterwagen 30 Verschiedene Fehler RID 30.1 3 Fehler nach RID/RSD, welcher keinem anderen Fehlercode zugeordnet werden kann ‐ siehe Bemerkungen 01.01.2015 30.2 gilt für Güterwagen 4 Fehler nach RID/RSD, welcher keinem anderen Fehlercode zugeordnet werden kann ‐ siehe Bemerkungen 01.01.2015 30.3 M) Meldung an EVU / zu untersuchen K) Beheben nach Ankunft / Entlad gilt für Güterwagen 5 Fehler nach RID/RSD, welcher keinem anderen Fehlercode zugeordnet werden kann ‐ siehe Bemerkungen 01.01.2015 Einheitlicher Fehlerkatalog L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Güterwagen Anlage 1 78 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung Blauer Text: Zitate AVV Massnahme Fehlerkatalog betrieblicher Zustand des Zuges und des Triebfahrzeugführers 31 Triebfahrzeugführende 31.1.1 3 Erforderliche Ausweise und Bescheinigungen nicht mitgeführt, gemäss PHÖNIX in Ordnung. M) Meldung an EVU / zu untersuchen STEBV Art. 11 01.01.2014 31.1.2 gilt für Güterwagen 5 Erforderliche Ausweise und Bescheinigungen nicht mitgeführt, gemäss PHÖNIX nicht in Ordnung. L) Beheben vor Weiterfahrt STEBV Art. 11 01.01.2014 31.1.3 gilt für alle Züge 5 Kategorie des Führerausweises und/oder der Bescheinigung nicht ausreichend oder abgelaufen L) Beheben vor Weiterfahrt VTE Art. 4, 5; STEBV Art. 7 01.01.2014 31.10 gilt für alle Züge 5 Maximal zulässige Länge der Dienstschichten nicht eingehalten L) Beheben vor Weiterfahrt AZGV 10 01.01.2014 31.11 gilt für alle Züge 5 Pausenregelung bzw. maximal zulässige ununterbrochene Arbeitszeit gemäss AZGV nicht eingehalten L) Beheben vor Weiterfahrt AZGV 11 01.01.2014 31.12 gilt für alle Züge 4 Höchstzahl der Personen, welche sich im bedienten Führerstand aufhalten dürfen, überschritten L) Beheben vor Weiterfahrt 300.13/3.2.3 01.01.2014 31.2 gilt für alle Züge 4 Vorschriften zur Funkdisziplin gemäss FDV nicht eingehalten M) Meldung an EVU / zu untersuchen 300.3/8.3.1 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für alle Züge Anlage 1 79 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 31.3 5 Blauer Text: Zitate AVV Ungenügende Sprachkenntnisse für die zu befahrenden Strecken Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt STEBV Art. 11, FDV 300.3/1.3 01.01.2014 31.4 gilt für alle Züge 4 Ungenügende Streckenkenntnisse für die zu befahrenden Strecken L) Beheben vor Weiterfahrt 300.13/2.5.2 01.01.2014 31.5 gilt für alle Züge 5 Ungenügende Fahrzeugkenntnisse für das zu führende Fahrzeug L) Beheben vor Weiterfahrt STEBV Art. 11, FDV 300.13/2.5.3 01.01.2014 31.6 gilt für alle Züge 5 Fahrfähigkeit aufgrund Krankheit/Ermüdung nicht gegeben L) Beheben vor Weiterfahrt STEBV Art. 12, FDV 300.1/5.1 01.01.2014 31.7 gilt für alle Züge 5 Fahrfähigkeit aufgrund Einwirkung von Alkohol nicht gegeben L) Beheben vor Weiterfahrt STEBV Art. 14, 300.1/5.1 01.01.2014 31.8 gilt für alle Züge 5 Minimale Ruheschichten gemäss AZGV nicht eingehalten L) Beheben vor Weiterfahrt AZGV Art. 12 01.01.2014 31.9 gilt für alle Züge 5 Tägliche Höchstarbeitszeit gemäss AZG nicht eingehalten L) Beheben vor Weiterfahrt AZGV Art. 4 01.01.2014 32 gilt für alle Züge Unterlagen der Triebfahrzeugführenden Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 80 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 32.1 3 Blauer Text: Zitate AVV Notwendige Fahrordnung nicht gut sichtbar im Führerstand vorhanden Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt 300.3/5.1.3; 300.13/3.2.2 01.01.2014 32.10 gilt für alle Züge 4 Sicherheitseinrichtungen der Lok nicht überprüft bzw. Prüfung nicht dokumentiert L) Beheben vor Weiterfahrt 300.13/3.1.1 01.01.2014 32.2 gilt für alle Züge 3 Notwendige Streckentabelle nicht gut sichtbar im Führerstand vorhanden L) Beheben vor Weiterfahrt 300.3/5.1.3; 300.13/3.2.2 01.01.2014 32.3 gilt für alle Züge 4 Notwendige Informationen über Langsamfahrstellen nicht vorhanden L) Beheben vor Weiterfahrt 300.3/2.2; 300.13/3.2.2; 300.4/2.5.1; 300.6/4.2.3 01.01.2014 32.4 gilt für alle Züge 3 Digitales Hilfsmittel (z.B. LEA) nicht aktualisiert (3 x 24 h) L) Beheben vor Weiterfahrt AB FDV EVU (SBB/BLS/SOB: P20000803) 01.01.2014 32.5 gilt für alle Züge 5 Notwendige Angaben für die Zugführung (Meldung an Lf) nicht vorhanden oder fehlerhaft L) Beheben vor Weiterfahrt 300.5/4.8.1 01.01.2014 32.6.1 gilt für alle Züge 4 Bremsrechnung: ausgeschaltete Wagen als eingeschaltet angerechnet 01.01.2014 32.6.2 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Güterwagen 3 Bremsrechnung: eingeschaltete Wagen als ausgeschaltet angerechnet 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog M) Meldung an EVU / zu untersuchen gilt für Güterwagen Anlage 1 81 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 32.6.3 4 Blauer Text: Zitate AVV Bremsrechnung: angeschriebenes Bremsgewicht entspricht nicht dem angerechneten Bremsgewicht 01.01.2014 32.6.4 5 Bremsrechnung: lange Lok (erste fünf Bremsen auf G) nicht hergestellt, wo verlangt 5 Bremsrechnung: nicht alle Bremsen in Stellung G, wo verlangt 5 Bremsrechnung: nicht alle Bremsen in Stellung P, wo verlangt L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Güterzüge 4 Bremsrechnung: falsche Stellung Lastwechsel 01.01.2014 32.6.8 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Güterzüge 01.01.2014 32.6.7 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Güterzüge 01.01.2014 32.6.6 L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Güterwagen 01.01.2014 32.6.5 Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Güterwagen 4 Bremsrechnung: übrige Fehler, welche vor Weiterfahrt zu korrigieren sind L) Beheben vor Weiterfahrt z.B. geänderte Traktion 01.01.2014 32.6.9 gilt für Güterwagen 3 Bremsrechnung: übrige Fehler, welche nicht vor Weiterfahrt zu korrigieren sind M) Meldung an EVU / zu untersuchen z.B. Schiebedienst 01.01.2014 32.7 gilt für Güterwagen 5 Notwendige Befehle nicht gut sichtbar im Führerstand vorhanden L) Beheben vor Weiterfahrt 300.10; 300.13/3.2.2 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für alle Züge Anlage 1 82 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 32.8 3 Blauer Text: Zitate AVV Merkblatt für Sofortmassnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern nicht vorhanden oder nicht aktuell Massnahme M) Meldung an EVU / zu untersuchen 300.9/14.5 01.01.2015 32.9 gilt für alle Züge 3 Fehlende Warnwesten M) Meldung an EVU / zu untersuchen 300.8/1.2.3 01.01.2014 gilt für alle Züge 33 Sicherheitsrelevante Einrichtungen Triebfahrzeug 33.1 5 Vorgehen bei Ausfall der Zugsicherung nicht eingehalten L) Beheben vor Weiterfahrt FDV 300.9/10.3 01.01.2014 33.2 gilt für alle Züge 5 Vorgehen bei Ausfall der Sicherheitssteuerung nicht eingehalten L) Beheben vor Weiterfahrt FDV 300.9/10.4 01.01.2014 33.3 gilt für alle Züge 4 Vorgehen bei Ausfall der Zugbeeinflussung nicht eingehalten L) Beheben vor Weiterfahrt AB FDV EVU, P20000833/9.10 01.01.2014 33.4 gilt für alle Züge 5 Zugdateneingabe nicht korrekt L) Beheben vor Weiterfahrt AB FDV EVU, P20000818/5.4d 01.01.2014 33.5 gilt für alle Züge 3 Registriergeräte funktionieren nicht ordnungsgemäss L) Beheben vor Weiterfahrt FDV 300.13/3.1.2 01.01.2014 33.6 gilt für alle Züge 3 Zugfunk, Kommunikationseinrichtungen nicht ordnungsgemäss eingeschaltet M) Meldung an EVU / zu untersuchen 300.3 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für alle Züge Anlage 1 83 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 33.7 3 Blauer Text: Zitate AVV Vorgehen bei Ausfall des Geschwindigkeitsmessers nicht eingehalten Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt FDV 300.9/11.3.7 01.01.2014 33.8 gilt für alle Züge 5 Vorgehen bei Ausfall der Notbremsüberbrückung/ ‐ anforderung nicht eingehalten L) Beheben vor Weiterfahrt FD 300.9/11.3.8 01.01.2014 gilt für alle Züge 34 Ausrüstung Triebfahrzeug 34.1 4 Feuerlöscher nicht vorhanden oder nicht ordnungsgemäss gewartet M) Meldung an EVU / zu untersuchen AB EBV 50.1 01.01.2014 34.2 gilt für alle Züge 4 Vorgeschriebene Signalmittel (Laterne weiss/rot, rote Signalflagge) nicht vorhanden M) Meldung an EVU / zu untersuchen AB EBV 50.1; FDV 300.1/4.5.1 01.01.2014 34.3 gilt für alle Züge 3 Sanitätsmaterial nicht vorhanden M) Meldung an EVU / zu untersuchen AB EBV 50.1 01.01.2014 34.6 gilt für alle Züge 4 Zum Sichern des Zuges gegen Entlaufen geeignetes Material (Hemmschuhe) nicht oder nicht in genügender Anzahl vorhanden M) Meldung an EVU / zu untersuchen AB EBV 50.1, 300.5/4.7.2 01.01.2014 35 gilt für alle Züge Technischer Zustand Triebfahrzeug Einheitlicher Fehlerkatalog Anlage 1 84 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 35.1.1 4 Blauer Text: Zitate AVV Triebfahrzeug an der Zugspitze zeigt nicht die vorgeschriebene Signalisierung; mindestens eine Lampe brennt Massnahme M) Meldung an EVU / zu untersuchen 300.5/1.1; 300.2/5.7.1; 300.9/11.3.4 01.01.2014 35.1.2 gilt für alle Züge 5 Triebfahrzeug an der Zugspitze zeigt nicht die vorgeschriebene Signalisierung; keine Lampe brennt (auf Strecke mit Tunnel oder bei Nacht) L) Beheben vor Weiterfahrt 300.5/1.1; 300.2/5.7.1; 300.9/11.3.4 01.01.2014 35.2 gilt für alle Züge 5 Triebfahrzeug an der Zugspitze: Notsignal nach FDV / AB FDV Infra kann nicht signalisiert werden L) Beheben vor Weiterfahrt 300.5/1.1; 300.2/8.1.2; R I‐30111 [2.8] 1.1 01.01.2014 35.3 gilt für alle Züge 3 Triebfahrzeug zeigt kein weisses Licht hinten unten M) Meldung an EVU / zu untersuchen 300.2/5.7.1 01.01.2014 35.4 gilt für alle Züge 5 L) Beheben vor Weiterfahrt Lokpfeife defekt 300.9/11.3.5 01.01.2014 35.5 gilt für alle Züge 5 Beschädigung am Stromabnehmer L) Beheben vor Weiterfahrt EBV 13 01.01.2014 35.6 gilt für alle Züge 5 Beschädigung an Drehgestell/Radsatz L) Beheben vor Weiterfahrt EBV 13 01.01.2014 35.7 gilt für alle Züge 5 Beschädigung an Zug‐ und Stosseinrichtung L) Beheben vor Weiterfahrt EBV 13 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für alle Züge Anlage 1 85 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 35.8 5 Blauer Text: Zitate AVV Beschädigung am Bremsluftabsperrhahn 01.01.2014 35.9 Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für alle Züge 5 Keine Zulassung für die Schweiz vorhanden L) Beheben vor Weiterfahrt EBV 8 01.01.2014 gilt für alle Züge 36 Zugbildung 36.1 5 Reihung der Anhängelast entspricht nicht den Grundsätzen der FDV L) Beheben vor Weiterfahrt FDV 300.5; RID 7.5.3 01.01.2014 36.2.1 gilt für alle Züge 3 Reihung der Wagen des Zuges entspricht nicht der CIS‐ Zugliste; OHNE Gefahrgutwagen im Zug 01.01.2014 36.2.2 gilt für Güterzüge 5 Reihung der Wagen des Zuges entspricht nicht der CIS‐ Zugliste; MIT Gefahrgutwagen im Zug 01.01.2014 36.3 M) Meldung an EVU / zu untersuchen L) Beheben vor Weiterfahrt gilt für Güterzüge 5 Einreihung von besetzten Reisezugwagen in Güterzügen entspricht nicht den FDV L) Beheben vor Weiterfahrt FDV 300.5/1.3.2, AB EBV 79/3.5 01.01.2014 36.4 gilt für Güterzüge 5 Vorschriften über aussergewöhnliche Sendungen gemäss FDV nicht eingehalten L) Beheben vor Weiterfahrt 300.5/1.3.4 01.01.2014 36.5 gilt für alle Züge 5 Einreihung der nicht freizügig einsetzbaren Fahrzeuge im Zug entspricht nicht den FDV L) Beheben vor Weiterfahrt 300.5/1.3.5 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für alle Züge Anlage 1 86 / 87 V 7.0 / 01.01.2016 Code Klasse Beschreibung 36.6 5 Blauer Text: Zitate AVV Die Vorschriften bezüglich ungebremster Schlussgruppen sind nicht eingehalten Massnahme L) Beheben vor Weiterfahrt 300.5/Anlagen 01.01.2014 36.7 gilt für alle Züge 4 Zugschluss nicht korrekt gekennzeichnet L) Beheben vor Weiterfahrt 300.9/11.3.6 01.01.2014 36.8 gilt für alle Züge 5 Sprechverbindung zwischen Begleitwagen und Lokführer bei RoLa‐Zügen funktioniert nicht L) Beheben vor Weiterfahrt AB FDV EVU, P20000819/5.6 01.01.2014 Einheitlicher Fehlerkatalog gilt für Güterzüge Anlage 1 87 / 87 V 7.0 / 01.01.2016
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