Versicherungsschutz in der DLRG Rettungshunde Fassung 1 Rettungshunde Diese Regelungen gelten für DLRG-Mitglieder und ihre Rettungshunde, soweit sie zusammen im Rahmen satzungsgemäßer Aufgaben als Rettungshunde-Team tätig werden. 1. Unfallversicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung Für den Hundeführer besteht beitragsfrei der gesetzliche Unfallversicherungsschutz über die örtlich zuständige Unfallkasse / Gemeindeunfallversicherungsverband. Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle satzungsgemäßen Tätigkeiten. Hierzu gehören neben Einsätzen auch Übungen oder die Ausbildung. Der Rettungshund ist ebenfalls beitragsfrei in der gesetzlichen Unfallversicherung während satzungsgemäßer Tätigkeiten versichert Der Versicherungsschutz erstreckt sich allerdings „nur“ auf die Einsätze. Bei Übungen oder der Ausbildung besteht „kein“ Versicherungsschutz. 2. Haftpflichtversicherungsschutz Im Rahmen des Haftpflichtversicherungsvertrages mit der R+V Allgemeine Versicherung AG ist die gesetzliche Haftpflicht der DLRG-Mitglieder/Gliederungen aus der Wahrnehmung/Ausübung satzungsgemäßer Aufgaben versichert. Dort mitversichert sind nicht nur die Hundeführer, sondern auch die Rettungshunde der DLRG. Auszug aus Kapitel 4, Abs. 1.2. Haftpflichtversicherung: Tierhalterhaftpflichtversicherung Versichert ist das Halten und Hüten von Hunden, sofern es dem Vereinszweck dient. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch „Kampfhunde“. Als „Kampfhunde“ gelten folgende Hunderassen und deren Kreuzungen mit anderen Hunden: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull sowie Staffordshire Bullterrier. 3. Zusatzversicherung Rettungshunde Um den fehlenden Versicherungsschutz für die Rettungshunde bei Übungen oder der Ausbildung aufzufangen, besteht ab 01.01.2016 die Möglichkeit eines Abschlusses einer Zusatzversicherung für die Hunde. Diese Zusatzversicherung soll eine Kostenübernahme bei Unfällen oder dem Tod gewährleisten. Sie besteht weltweit und zwar bei allen satzungsgemäßen Tätigkeiten, somit auch Übungen oder der Ausbildung. Versicherungsumfang Dem Rahmenvertrag liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur CS-HaustierKrankenversicherung 2008 (CS-Haustier 2008) zu Grunde und beschränken sich auf folgende Leistungen. Bei Unfall des Hundes: Versichert sind alle Tierarztkosten (ambulant- und stationär bis 3-facher Satz der GOT) Arznei- und Transportkosten, die für Behandlung infolge eines Unfalles des versicherten Tieres während eines Einsatzes, einer Übung oder auf dem Weg dorthin nötig werden bis zu einer Höchstbetragsgrenze von €1.500,- Seite 1 von 2 21 Versicherungsschutz in der DLRG Rettungshunde Fassung 1 Bei Tod des Hundes: Der Versicherer ersetzt die Kosten für die ggf. erforderliche Nottötung sowie für den Erwerb eines neuen Hundes, wenn das versicherte Tier während eines Einsatzes, einer Übung oder auf dem Weg dorthin durch die Folgen eines Unfalles ums Leben kommt, bis zu einer Höchstentschädigungsgrenze von € 1.500,Die Höchstentschädigungsgrenze je Einsatz beträgt insgesamt € 30.000,-. Versicherungsprämie Die Prämie beträgt netto € 100,- je Hund und Jahr, zuzüglich der gültigen Versicherungssteuer (derzeit 19%). Bei unterjährigen Anmeldungen wird anteilig der Beitrag für den Monat der Anmeldung und alle verbleibenden Monate bis Jahresende berechnet. Bsp.: Die Anmeldung erfolgt am 15.03. Es wird für die Monate März bis Dezember der Beitrag fällig, also 10/12 des Jahresbeitrages, dies sind brutto 99,17 Euro. Anmeldung Bei Versicherungsbedarf reicht eine formlose Anmeldung des zu versichernden Hundes unter Angabe folgender Daten: - Name DLRG-Gliederung mit Gliederungsnummer - Name des Hundes - Hunderasse - Geburtsdatum des Hundes - Chipnummer des Hundes Über die Bundesgeschäftsstelle wird dann der Versicherungsschutz bestätigt. Die Kündigung des Vertrages, also Abmeldung eines Hundes, kann zum Jahresende erfolgen, oder erfolgt automatisch durch Risikowegfall, der sofort angezeigt werden muss. 21 Seite 2 von 2
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