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Gemeinde Flintbek
Der Bürgermeister
Flintbek, 25.08.2015
20
- Öffentlicher Teil -
Doppelsitzungsvorlage
TOP 5
TOP
Feuerwehrbedarfsplan
Zu beteiligende Gremien:
Hauptausschuss
Gemeindevertretung
am 09.09.2015
am
15.10.2015
HauptA / DS-Nr. 21/15
Gem.-Vertretung / DS-Nr.
Rechtliche Bedeutung:
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe
Finanzielle Auswirkungen: kurzfristige Maßnahmen:
Beschaffungs-u. Baukosten ca. 1.000.000,00 € (Auszahlung)
Zuweisungen ca. 240.000,00 € (Einzahlung)
Folgekosten: jährlich, kurzfristige Maßnahmen:
Unterhaltungskosten lfd. jährlich für Fahrzeuge ca. 6.500,00 €
Abschreibungen Fahrzeuge ca. 53.400,00 €
Abschreibung für Stellplatz ca. 3.030,00 €
Zu beachtende Ziele und Grundsätze:
Erstellung Feuerwehrkonzept,
Sicherstellung des Brandschutzes
A
Sachverhalt
Nach § 2 Brandschutzgesetz (BrSchG) haben die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, die nach § 6 Abs. 3 Brandschutzgesetz
eine ausreichende persönliche und sächliche Leistungsfähigkeit besitzen müssen.
Die Aufgabe der Gemeinde "Sicherstellung des Brandschutzes" ist rechtlich gesehen als pflichtige
Selbstverwaltungsaufgabe einzuordnen. Somit kann eine Gemeinde keine Entscheidung darüber
treffen, ob sie eine Feuerwehr unterhalten will, sie muss eine Feuerwehr unterhalten. Wie Sie eine
Feuerwehr unterhält ist jedoch im Rahmen der Selbstverwaltung der Gemeinde überlassen. Zur näheren Ausgestaltung der unbestimmten Rechtsbegriffe hat das Land Schleswig Holstein jedoch im
O:\Thomsen\Sitzungen\GV-151015\GV-151015-Feuerwehrbedarfsplan.docx - vom 01.10.2015 15:23:00 gedruckt/geändert von 30.4
-2-
-2Erlass „Organisation und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie die Laufbahn und die Ausbildung ihrer Mitglieder (Organisationserlass Feuerwehren
– OrgFw)“ näher geregelt, was unter „angemessene leistungsfähige“ Feuerwehren zu verstehen ist.
Dieser Organisationserlass hat somit zur Folge, dass das gemeindliche Ermessen im Rahmen der
Selbstverwaltung weitgehend reduziert wird.
Nach Ziffer 1 des Organisationserlasses orientiert sich
„die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr an ihrer Fähigkeit, einen so genannten
kritischen Wohnungsbrand erfolgreich bekämpfen zu können. Der kritische
Wohnungsbrand unterstellt einen Brand im ersten Stock eines Gebäudes, in dem
der Treppenraum als erster baulicher Rettungsweg verraucht ist und die
Menschenrettung über Rettungsmittel der Feuerwehr als zweiten Rettungsweg
erfolgen muss.“
Der Organisationserlass gibt weiterhin Auskunft über die erforderliche Ausrüstung, das erforderliche
Personal und die Ausbildung der Feuerwehr. Grundlagen sind unter anderem das Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge aufgrund von Risikoklassen, damit verbunden ein Bewertungsmaßstab für notwendige Feuerwehrfahrzeuge, die Mindestpersonalstärke von Feuerwehren.
Um eine einfache einheitliche Prüfungsgrundlage zu erhalten, was angemessene leistungsfähige Feuerwehren sind, hat das Land Schleswig Holstein über die Landesfeuerwehrschule eine standardisierte
Prüfungsmöglichkeit in Form eines so genannten Feuerwehrbedarfsplans als Hilfe für die Gemeinden
erstellt. Der Feuerwehrbedarfsplan in dieser Form ist zwar letztendlich eine Kannbestimmung, allerdings muss, sollte eine Gemeinde diesen Feuerwehrbedarfsplan nicht aufstellen, sie ggf. diesen
Nachweis anderweitig erbringen, dass sie auf der Grundlage des Organisationserlasses eine leistungsfähige angemessene Feuerwehr unterhält. Hierzu ist in der Regel ein externes Gutachten erforderlich.
Darüber hinaus hat das Land Schleswig Holstein in den „Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens (§ 31 Finanzausgleichsgesetz – FAG)“ unter 4.1.8 festgelegt,
„das bei Anträgen auf Förderung von Feuerwehrfahrzeugen ein
Feuerwehrbedarfsplan nach dem Muster der Landesfeuerwehrschule
Schleswig-Holstein vorzulegen ist.“
Somit kann eine Förderung für den Erwerb von Feuerwehrfahrzeugen nur noch bei Vorlage eines
entsprechenden Feuerwehrbedarfsplans erfolgen. Die Förderquote liegt zurzeit bei 25 bzw. 30 %.
B
Stellungnahme der Verwaltung
Die Feuerwehren hatten unter Beteiligung der Verwaltung 2013 den Feuerwehrbedarfsplan nach
dem Muster der Landesfeuerwehrschule SH unter Betrachtung der 3 in Flintbek vorhandenen Ortsfeuerwehren aufgestellt. Der Bedarfsplan war Gegenstand der Beratung in Hauptausschuss am
30.10.2013 (TOP 4, DS 23/2013). Ein Beschluss wurde nicht gefasst; der Plan sollte zunächst in den
Fraktionen beraten werden. Zur näheren Erläuterung fand am 18.10.2014 ein Vortrag des Geschäftsführers des Landesfeuerwehrverbandes über das Brandschutzrecht in SH/Feuerwehrbedarfsplanung
statt. Hierzu waren alle GemeindevertreterInnen eingeladen.
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-3Aus weiteren Diskussionen heraus haben die Feuerwehren den Feuerwehrbedarfsplan nunmehr auf
der Grundlage der Gemeindefeuerwehr aufgestellt. Das heißt, es werden in der Gesamtsicht und im
Ergebnis nicht mehr die einzelnen Ortsfeuerwehren Großflintbek, Kleinflintbek und Voorde, sondern
im Ergebnis die „Summe“ als Gemeindefeuerwehr, die sie rechtlich bilden, betrachtet.
Außerdem wurden die in der Gemeinde Flintbek vorhandenen Fahrzeuge des Katastrophenschutzes,
obwohl sie nicht in die Fahrzeugpunktebewertung im Rahmen des Bedarfs zu berücksichtigen sind,
nunmehr als vorhandene Fahrzeuge eingerechnet.
Folgende Katastrophenschutzfahrzeuge (KatS-Fahrzeuge) sind zurzeit in der Gemeinde Flintbek als
Standort untergestellt und dürfen im Übungsbetrieb und Feuerwehreinsatz in Flintbek genutzt werden:
1. LF 16-TS, Löschfahrzeug mit zusätzlicher eingeschobener Tragkraftspritze, Standort Voorde, seit
1985
2. FKH, Feldkochherd für den KatS, Standort Voorde, seit 1989,
3. GW-N, Gerätewagen-Nachschub, Standort Voorde, seit 2015 (neu)
4. FüKw, Einsatzleitwagen KatS, Standort Großflintbek, seit 2014.
Die Kosten dieser Fahrzeuge zu 1. trägt das Land SH zu 50%, die Kosten der Fahrzeuge zu 2. – 4. trägt
der Kreis RD-ECK zu 100%.
Dies hat positiv zur Folge, dass die Gemeindefeuerwehr vorschlägt, dass das LF 8 der Wehr Großflintbek, Baujahr 1985, zunächst nicht ersetzt wird. Als „Ersatz“ wird das LF 16-TS, bisher Standort
und Verwendung als Einsatzfahrzeug bei der Ortswehr Voorde, zur Ortswehr Großflintbek verlegt.
Gleichzeitig wird damit der unterschiedlichen bekannten Personalstärke der Ortswehren Rechnung
getragen. Der vom Kreis neu zur Verfügung gestellte GW-N (Besatzung 6 Mann) wird, wie vorgesehen, als Zugfahrzeug für den Feldkochherd und Einsatzfahrzeug bei der FF Voorde untergestellt. Mit
dem Verkauf des LF 8 kann mit dem Erlös dieses Fahrzeugs dann zusätzlich bei gleichzeitiger Übernahme des noch verwendbaren Materials des LF 8 (z.B. Tragkraftspritze) der GW-N auch für den Feuerwehreinsatz „ertüchtigt“ werden. Der Kreis RD-Eck hat der Verlegung des LF 16-TS vom Standort
Voorde nach Großflintbek zugestimmt.
Die Einbeziehung der KatS-Fahrzeuge in die Berechnung der in der Gemeinde Flintbek vorzuhaltenden Feuerwehrfahrzeuge hat aber auch zur Folge, dass beim evtl. Abzug von KatS-Fahrzeugen ohne
Gestellung von Ersatz, gesehen werden muss, welches Fahrzeug seitens der Gemeinde Flintbek ggf.
neu zu beschaffen ist (siehe Feuerwehrbedarfsplan 8., S. 37, Ausgleich der defizitären Sicherheitsbilanz der Gemeindefeuerwehr).
Weiterhin sieht der Feuerwehrbedarfsplan unumgänglich die Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges vor (siehe Feuerwehrbedarfsplan 8., S. 37, Ausgleich der defizitären Sicherheitsbilanz der
Gemeindefeuerwehr).
Hinsichtlich des Erfordernisses der Vorhaltung eines Hubrettungsfahrzeuges wird des Weiteren auf §
34 Abs. 3 der Landesbauordnung (LBO) verwiesen. Danach dürfen „Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von
zum Anleitern bestimmten Fenster oder Stellen mehr als 8 m über der festgelegten Geländeoberfläche liegen, nur errichtet werden wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte wie
Hubrettungsfahrzeuge verfügt“.
Beigefügt erhalten Sie nunmehr den von der AG Bedarfsplan, Stand: 30. Mai 2015, aufgestellten und
von allen Wehr- und Gruppenführern der 3 Ortswehren einstimmig beschlossenen und bereits mit
-4-
-4dem Kreiswehrführer als zuständigen Feuerwehraufsichtsbeamten abgestimmten Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Flintbek mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung.
Der Beschluss des Feuerwehrbedarfsplans durch die Gemeindevertretung als Beschlussorgan der
Gemeinde bindet die Verwaltung hinsichtlich der im Bedarfsplan vorgeschlagenen Maßnahmen und
Beschaffungen.
C1
Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss
Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den als Anlage … beigefügten Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Flintbek in der von den Wehr- und Gruppenführungen beschlossenen Fassung vom 30. Mai 2015 zu beschließen.
C2
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung beschließt den als Anlage … beigefügten Feuerwehrbedarfsplan für die
Gemeinde Flintbek in der von den Wehr- und Gruppenführungen beschlossenen Fassung vom 30.
Mai 2015.
Olaf Plambeck
Bürgermeister
Hauptausschuss
Anwesend
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
Gemeindevertretung
Anwesend