GARANTIE / GARANTIEINFORMATIONEN Für unsere Geräte übernehmen wir gegenüber dem Endkunden gegebenenfalls eine Haltbarkeitsgarantie, deren Laufzeit entweder auf dem Produktblatt, Werbeflyer, Karton oder unserer Website www.beem.de ausgewiesen ist. Sofern nicht ausdrücklich ein für die gewerbliche Nutzung ausgewiesenes Gerät dennoch gewerblich genutzt wird (z.B. in Gaststätten, Imbissen, Restaurants etc.), reduziert sich die Garantielaufzeit auf maximal 6 Monate. Innerhalb der Garantiezeit beseitigen wir nach unserer Wahl durch Reparatur oder Austausch des Gerätes unentgeltlich alle Mängel, die nachweislich auf Material oder Herstellungsfehlern beruhen und wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den Erstendabnehmer gemeldet werden. Offene Mängel sind unverzüglich und schriftlich zu melden. Zeigt sich ein versteckter Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung, wird vermutet, dass es sich um einen Material- oder Herstellungsfehler handelt. Von der Garantie sind ausgenommen: Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Überlastung des Geräts oder Fehler bei der Installation, normaler Verschleiß und Verbrauch, Nichteinhaltung der Bedienung laut Bedienungsanleitung, Nichteinhaltung der Pflegeanleitung, unterbliebene Pflege, Teile die aus Glas gefertigt sind oder leicht zerbrechliche Teile, wie Kunststoffe oder Glühlampen, Transportschäden ab dem Gefahrenübergang auf den Käufer, optische Schäden, wie Dellen, Kratzer oder Bruch, die durch den Verbraucher verursacht worden sind (z.B. Gerät angestoßen oder hingefallen) kosmetische Gebrauchsspuren, die durch den Gebrauch des Gerätes entstehen können, sowie Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Gerätes nur unerheblich beeinflussen oder durch Schäden aus chemischen und elektrochemischen Einwirkungen von Wasser, sowie allgemein aus anomalen Umweltbedingungen oder sachfremden Betriebsbedingungen oder das Gerät sonst mit ungeeigneten Stoffen in Berührung gekommen ist.. Bei Eingriffen durch nicht von uns autorisierte Beem Kundendienstpartner und Eingriffen sonstiger dritter Personen, sowie bei Verwendung anderer als Original Beem Ersatzteile erlischt die Garantie und auch die Mängelhaftung (Garantie). Ansprüche aus der Garantie können unter Vorlage des maschinell gedruckten Kaufbelegs direkt bei Ihrem Händler, von dem Sie das Gerät erworben haben, geltend gemacht werden. Ersatzweise können die Ansprüche ggf. auch beim zentralen BEEM Kundendienst geltend gemacht werden, können aber abgelehnt werden, sofern die Geltendmachung der Ansprüche bei Ihrem Händler zumutbar sind (zumutbarer Fahrweg, Rücksendung etc.). Ihr Händler hat dann die Garantieansprüche direkt bei Beem geltend zu machen. Die Garantie kann in allen Ländern in Anspruch genommen werden, in denen dieses Beem Gerät von uns autorisiert verkauft wird, jedoch zunächst ausschließlich bei dem Händler, bei dem das Gerät erworben wurde. Die Garantie kann auch in allen Ländern in Anspruch genommen werden, in denen das Beem Gerät von uns autorisiert verkauft wird. Garantieansprüche für Geräte, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, sind ausschließlich bei dem Verkäufer/Händler geltend zu machen, bei dem das Gerät erworben wurde. In Deutschland erworbene, aber ins Ausland verbrachte Geräte, sind ebenfalls bei dem Händler geltend zu machen, bei dem sie erworben wurden. Der Endkunde besitzt zusätzlich zu den Ansprüchen aus dieser Garantie gesetzliche Ansprüche wegen Mängeln des Gerätes gegenüber seinem direkten Verkäufer/Händler, die durch diese Garantie nicht eingeschränkt werden. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl unentgeltlich instand gesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. Instandsetzungen am Aufstellungsort-können nur für stationär betriebene (feststehende) Geräte verlangt werden. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Sofern die Nachbesserung von uns abgelehnt wird oder fehlschlägt, wird innerhalb der Garantiezeit auf Wunsch des Endabnehmers kostenfrei gleichwertiger Ersatz geliefert, nicht jedoch unbedingt das gleiche Gerät. Im Falle einer Ersatzlieferung behalten wir uns die Geltendmachung einer angemessenen Nutzungsanrechnung für die bisherige Nutzungszeit vor. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
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