Garantie und Garantieinformationen

GARANTIE / GARANTIEINFORMATIONEN
Für unsere Geräte übernehmen wir gegenüber dem Endkunden gegebenenfalls eine
Haltbarkeitsgarantie, deren Laufzeit entweder auf dem Produktblatt, Werbeflyer, Karton
oder unserer Website www.beem.de ausgewiesen ist. Sofern nicht ausdrücklich ein für
die gewerbliche Nutzung ausgewiesenes Gerät dennoch gewerblich genutzt wird (z.B. in
Gaststätten, Imbissen, Restaurants etc.), reduziert sich die Garantielaufzeit auf maximal
6 Monate.
Innerhalb der Garantiezeit beseitigen wir nach unserer Wahl durch Reparatur oder
Austausch des Gerätes unentgeltlich alle Mängel, die nachweislich auf Material oder
Herstellungsfehlern beruhen und wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung und
innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den Erstendabnehmer gemeldet werden.
Offene Mängel sind unverzüglich und schriftlich zu melden. Zeigt sich ein versteckter
Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung, wird vermutet, dass es sich um einen
Material- oder Herstellungsfehler handelt.
Von der Garantie sind ausgenommen: Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch,
Überlastung des Geräts oder Fehler bei der Installation, normaler Verschleiß und
Verbrauch, Nichteinhaltung der Bedienung laut Bedienungsanleitung, Nichteinhaltung der
Pflegeanleitung, unterbliebene Pflege, Teile die aus Glas gefertigt sind oder leicht
zerbrechliche Teile, wie Kunststoffe oder Glühlampen, Transportschäden ab dem
Gefahrenübergang auf den Käufer, optische Schäden, wie Dellen, Kratzer oder Bruch, die
durch den Verbraucher verursacht worden sind (z.B. Gerät angestoßen oder hingefallen)
kosmetische Gebrauchsspuren, die durch den Gebrauch des Gerätes entstehen können,
sowie Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Gerätes nur unerheblich
beeinflussen oder durch Schäden aus chemischen und elektrochemischen Einwirkungen
von Wasser, sowie allgemein aus anomalen Umweltbedingungen oder sachfremden
Betriebsbedingungen oder das Gerät sonst mit ungeeigneten Stoffen in Berührung
gekommen ist.. Bei Eingriffen durch nicht von uns autorisierte Beem
Kundendienstpartner und Eingriffen sonstiger dritter Personen, sowie bei Verwendung
anderer als Original Beem Ersatzteile erlischt die Garantie und auch die Mängelhaftung
(Garantie).
Ansprüche aus der Garantie können unter Vorlage des maschinell gedruckten Kaufbelegs
direkt bei Ihrem Händler, von dem Sie das Gerät erworben haben, geltend gemacht
werden. Ersatzweise können die Ansprüche ggf. auch beim zentralen BEEM Kundendienst
geltend gemacht werden, können aber abgelehnt werden, sofern die Geltendmachung
der Ansprüche bei Ihrem Händler zumutbar sind (zumutbarer Fahrweg, Rücksendung
etc.). Ihr Händler hat dann die Garantieansprüche direkt bei Beem geltend zu machen.
Die Garantie kann in allen Ländern in Anspruch genommen werden, in denen dieses
Beem Gerät von uns autorisiert verkauft wird, jedoch zunächst ausschließlich bei dem
Händler, bei dem das Gerät erworben wurde. Die Garantie kann auch in allen Ländern in
Anspruch genommen werden, in denen das Beem Gerät von uns autorisiert verkauft
wird. Garantieansprüche für Geräte, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, sind
ausschließlich bei dem Verkäufer/Händler geltend zu machen, bei dem das Gerät
erworben wurde. In Deutschland erworbene, aber ins Ausland verbrachte Geräte, sind
ebenfalls bei dem Händler geltend zu machen, bei dem sie erworben wurden.
Der Endkunde besitzt zusätzlich zu den Ansprüchen aus dieser Garantie gesetzliche
Ansprüche wegen Mängeln des Gerätes gegenüber seinem direkten Verkäufer/Händler,
die durch diese Garantie nicht eingeschränkt werden.
Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl
unentgeltlich instand gesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden.
Instandsetzungen am Aufstellungsort-können nur für stationär betriebene (feststehende)
Geräte verlangt werden. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Sofern die
Nachbesserung von uns abgelehnt wird oder fehlschlägt, wird innerhalb der Garantiezeit
auf Wunsch des Endabnehmers kostenfrei gleichwertiger Ersatz geliefert, nicht jedoch
unbedingt das gleiche Gerät. Im Falle einer Ersatzlieferung behalten wir uns die
Geltendmachung einer angemessenen Nutzungsanrechnung für die bisherige
Nutzungszeit vor.
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie
eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der
Garantiefrist für das ganze Gerät.
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie
eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der
Garantiefrist für das ganze Gerät.