(Microsoft PowerPoint - Materialien 2 KU-Sachenrecht1

09.10.2015
Ao. Univ.-Prof. Dr. Richard Gamauf
030181 KU Romanistische
Fundamente
Sachenrecht und Grundlagen
16.10.2015
Organisatorisches
• Anmeldung: durch Teilnahme am ersten Test
• Leistungsbeurteilung: 2 Tests zu je 12
Punkten
• positives Zeugnis: 2 Tests und insgesamt 12
Punkte
• Ersatztest bei Versäumung eines Tests
• Entschuldigung bei Abwesenheit ist nicht
notwendig!
Voraussetzungen des Besitzes
• faktische Sachherrschaft – corpus
possidendi
• Wille zur Sachherrschaft – animus
possidendi
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Besitzerwerb: corpore et animo
– Besitzwille idR konkludent
• Ausnahmen; vgl. Cases 7 und 11
– Sachherrschaft: hängt von den Umständen ab
– Vgl. Cases 1 und 2
• Faktische Beherrschung der Sache
– kein Besitzerwerb durch traditio ficta (s. Case 5 und 6)
• Störung durch Dritte (s. Case 3)
Besitzerwerb: corpore et animo
• Derivativer oder originärer Erwerb
– Übernahme einer gesicherten Position (vgl. Case 2)
» Einigung in Sachpräsenz
» corpore et tactu
» oculis et affectu
– Etablierung einer neuen Position
» an einer besitzlosen Sache – Case 8 und 9
» gegen den bisherigen Besitzer – Case 52
Der Eber in der Schlinge
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Fall 2 - Sachverhalt 1
• Julius begibt sich auf Reisen und lässt
seinen Jagdhund bei Gaia zurück, welche
auf ihn aufpassen soll. Nach einiger Zeit
möchte auch Gaia verreisen. Sie übergibt
den Hund an Xerxes, welcher auf ihn
aufpassen soll.
• Wer besitzt?
vertragliche Beziehung Julius - Gaia
J
G
Verwahrung
(Eigen-)Besitz
• corpus
• animus rem sibi habendi
• Jhering: Besitz als die faktische Seite des
Eigentums
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(Eigen-)Besitz
• corpus
• animus rem sibi habendi
• Eigenbesitzer:
– rechtmäßig: Eigentümer
– widerrechtlich: Dieb, Räuber etc.
(Eigen-)Besitz
• corpus
• animus rem sibi habendi
• Eigenbesitzer:
• Erkennt (wie ein Eigentümer) keinen
Herausgabeanspruch an – möchte die
Sache für sich haben.
Fremdbesitz/Innehabung/
Detention
• Der Verwahrungsvertrag (depositum)
verpflichtet Gaia dazu, den Hund an Julius
herauszugeben.
• Daher hat Gaia nicht den Willen, den
Hund für sich selbst zu haben (zu
behalten).
• Gaia hat den Hund faktisch, sie ist aber
nicht (EIGEN)Besitzerin! Sondern:
• Inhaberin/Detentorin/Fremdbesitzerin
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Besitzrechtliche Positionen von Julius und
Gaia
Verwahrung
J
possessor
G
detentor
animus rem sibi habendi
animus rem alteri habendi
Übt die Sachherrschaft für J aus.
alieno nomine possidere
Kann durch über detentor auf die Sache
einwirken.
Besitzrechtliche Positionen von Julius und
Gaia
Verwahrung
J
possessor
Eigenbesitzwille
mittelbare Sachherrschaft
G
detentor
Fremdbesitzwille
unmittelbare Sachherrschaft
Fall 2 - Sachverhalt 2
• Julius begibt sich auf Reisen und lässt
seinen Jagdhund bei Gaia zurück, welche
auf ihn aufpassen soll. Nach einiger Zeit
möchte auch Gaia verreisen. Sie übergibt
den Hund an Xerxes, welcher auf ihn
aufpassen soll.
• Wer besitzt?
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Detentorenkette
Verwahrung
J
G
Verwahrung
X
Detentorenkette
J
possessor
G
detentor
detentor
X
Sachverhalt 3
• Julius begibt sich auf Reisen und lässt
seinen Jagdhund bei Gaia zurück, welche
auf ihn aufpassen soll. Einige Zeit später
verschenkt Julius den Hund brieflich an
Gaia.
• Wer besitzt?
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vertragliche Beziehung Julius - Gaia
Schenkung
J
G
Verwahrung
Änderung der besitzrechtlichen Positionen
Verwahrung
J
possessor
G
detentor
Eigenbesitzwille
mittelbare Sachherrschaft
Fremdbesitzwille
unmittelbare Sachherrschaft
Änderung der besitzrechtlichen Positionen
Schenkung
J
Eigenbesitzwille
mittelbare Sachherrschaft
G
Eigenbesitzwille
unmittelbare Sachherrschaft
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traditio brevi manu
(Besitzauflassung)
• § 428. Durch Erklärung wird die Sache übergeben, wenn
der Veräußerer auf eine erweisliche Art seinen Willen an
den Tag legt, … daß der Uebernehmer die Sache,
welche er bisher ohne ein dingliches Recht inne hatte,
künftig aus einem dinglichen Rechte besitzen solle
Case 19
• SV: Jemand erbittet eine fremde Sache
zum Prekarium und mietet diese vom
Eigentümer.
precarium
A
possessor
Eigenbesitzwille
mittelbare Sachherrschaft
B
detentor
Fremdbesitzwille
unmittelbare Sachherschaft
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B erkennt den Mangel
A
B
possessor
detentor
Eigenbesitzwille
mittelbare Sachherrschaft
Fremdbesitzwille
unmittelbare Sachherschaft
B erkennt den Mangel und
kontaktiert den Eigentümer
A
B
possessor
Eigenbesitzwille
unmittelbare Sachherschaft
E
B mietet von E
detentor
A
B
Miete
E
possessor
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constitutum possessorium
(Besitzauftragung)
• § 428. Durch Erklärung wird die Sache übergeben, wenn
der Veräußerer auf eine erweisliche Art seinen Willen an
den Tag legt, daß er die Sache künftig im Nahmen des
Uebernehmers inne habe; …
possessio ex iusta causa – Detention – nemo sibi
ipse causam possessionis mutare
potest/constitutum possessorium
• § 316. Der Besitz einer Sache heißt rechtmäßig, wenn er
auf einem gültigen Titel, das ist, auf einem zur
Erwerbung tauglichen Rechtsgrunde beruhet. Im
entgegen gesetzten Falle heißt er unrechtmäßig.
• § 318. Dem Inhaber, der eine Sache nicht in seinem,
sondern im Nahmen eines Andern inne hat, kommt noch
kein Rechtsgrund zur Besitznahme dieser Sache zu.
• § 319. Der Inhaber einer Sache ist nicht berechtigt, den
Grund seiner Gewahrsame eigenmächtig zu
verwechseln, und sich dadurch eines Titels anzumaßen;
wohl aber kann derjenige, welcher bisher eine Sache in
eigenem Nahmen rechtmäßig besaß, das Besitzrecht
einem Andern überlassen und sie künftig in dessen
Rahmen inne haben.
Fall 3
• Die fünf Jahre alte Paulina „verliebt“ sich
in den Hund ihres Nachbarn und entführt
ihn eines Nachts aus dem Zwinger.
• Wer besitzt?
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Organisation einer römischen familia
Einteilung des Personenrechts (Gaius
Institutionen 1)
• 48: Sequitur de iure personarum alia divisio. nam quaedam
personae sui iuris sunt, quaedam alieno iuri subiectae sunt.
• Es folgt eine weitere Einteilung hinsichtlich der Rechtsstellung
der Personen. Manche Personen sind nämlich rechtlich
selbständig, manche sind fremdem Recht unterworfen.
• 49: Rursus earum personarum, quae alieno iuri subiectae
sunt, aliae in potestate, aliae in manu, aliae in mancipio sunt.
• Weiterhin stehen von den Personen, die fremdem Recht
untworfen sind, manche in Hausgewalt, andere in Ehegewalt,
andere in Manzipiumgewalt.
pater familias/dominus
• persönlich frei
• persönlich unfrei
– filius/filia familias
– uxor in manu
– servus/serva
– patria potestas
– dominica
potestas/dominum
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Organisation einer römischen familia
• pater familias
sui iuris
• filius/filia familias
• uxor in manu
• servus/serva
alieni iuris vermögensunfähig
vermögensfähig
pater familias
• freier Römer, der keiner patria potestas untersteht
• familia sind die Personen, die in der Gewalt eines pater
familias stehen
• das gesamte Vermögen einer familia gehört dem pater
familias
• er ist auch der alleinige Besitzer
• alles, was Gewaltunterworfene erwerben, fällt grundsätzlich
an den pater familias
• Gewaltunterworfene sind bloße Erwerbsorgane
Unfreie Gewaltunterworfene – Sklaven
(Gaius 1. Buch)
• 50: Videamus nunc de his, quae alieno iuri subiectae
sint: nam si cognoverimus, quae istae personae sunt,
simul intellegemus, quae sui iuris sint.
• Wir wollen nun diejenigen betrachten, die fremdem
Recht unterworfen sind; denn wenn man begriffen
hat, welche diese Personen sind, versteht man
zugleich, welche rechtlich selbständig sind.
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Unfreie Gewaltunterworfene – Sklaven
(Gaius 1. Buch)
•
51: Ac prius dispiciamus de iis, qui in aliena potestate sunt.
•
Und zuerst wollen wir diejenigen untersuchen, die in fremder Hausgewalt stehen.
•
52: In potestate itaque sunt servi dominorum. quae quidem potestas iuris gentium
est: nam apud omnes peraeque gentes animadvertere possumus dominis in servos
vitae necisque potestatem esse; et quodcumque per servum adquiritur, id domino
adquiritur.
•
In Hausgewalt stehen nun die Sklaven der Herren; diese Hausgewalt ist freilich ein
Rechtsinstitut des Völkergemeinrechtes, denn man kann in gleicher Weise bei allen
Völkern beobachten, dass Herren gegenüber ihren Sklaven Gewalt über Leben und
Tod haben; und alles, was durch einen Sklaven erworben wird, wird für den Herrn
erworben.
Besitzerwerb durch Gewaltunterworfene
S
D
possessor
corpus
animus
Besitz am Sklaven führt zu Besitz durch den
Sklaven
Besitzerwerb durch Gewaltunterworfene
S
D
possessor
corpus
animus - iussum
ratihabitio
peculium
animo nostro, corpore servorum
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Besitzerwerb durch Gewaltunterworfene
S
D
possessor
corpus
animus - iussum
ratihabitio
peculium
animo nostro, corpore servorum
Besitzerwerb durch Gewaltunterworfene
S
D
possessor
corpus
animus - iussum
ratihabitio
peculium
animo servorum
• Julius beauftragt seinen Freund Aulus,
eine Sache für ihn zu kaufen. Aulus tut
dies.
• Wann erwirbt Julius Besitz?
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Besitzerwerb durch Gewaltfreie
Übergabe
V
A
possessor
corpus
animus
J
Besitzerwerb durch Gewaltfreie
Übergabe
V
A
J
possessor
corpus
animus
sog mittelbare Stellvertretung
Besitzerhaltung/Besitzverlust
• bewegliche Sachen: custodia
• Ausnahme: servus fugitivus
» Besitzerhaltung trotz Verlustes der custodia
» bis der Sklave von einem Dritten in Besitz
genommen wird
» Folge: Besitzerwerb durch den servus fugitivus
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Besitzerhaltung/Besitzverlust
• bewegliche Sachen: custodia
• Ausnahme: servus fugitivus
» Besitzerhaltung trotz Verlustes der custodia
» bis der Sklave von einem Dritten in Besitz
genommen wird
» Folge: Besitzerwerb durch den servus fugitivus
• Begründung: utilitas
Besitzerhaltung/Besitzverlust
• unbewegliche Sachen:
• Besitzerhaltung solo animo
– Ausgangspunkt: saltus
– dann alle Liegenschaften
Besitzerhaltung/Besitzverlust
• unbewegliche Sachen:
• Besitzerhaltung solo animo
• Besitzverlust
– Vertreibung des Besitzers
– Vertreibung des Besitzdieners/Besitzmittlers
– heimliches Eindringen eines Dritten
– freiwilliges Wegziehen/Aufgabe des animus
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Besitzverlust
• § 349. Der Besitz einer körperlichen Sache geht
insgemein verloren, wenn dieselbe ohne
Hoffnung, wieder gefunden zu werden, in
Verlust geräth; wenn sie freywillig verlassen
wird, oder in fremden Besitz kommt.
• § 352. So lange noch Hoffnung vorhanden ist,
eine verlorne Sache zu erhalten, kann man sich
durch den bloßen Willen in ihrem Besitze
erhalten. Die Abwesenheit des Besitzers oder
die eintretende Unfähigkeit einen Besitz zu
erwerben, heben den bereits erworbenen Besitz
nicht auf.
Fall 2 – Sachverhalt 4 (anknüpfend
an die Variante)
•
Julius begibt sich auf Reisen und lässt seinen Jagdhund bei Gaia
zurück, welche auf ihn aufpassen soll. Nach einiger Zeit möchte
auch Gaia verreisen. Sie übergibt den Hund an Xerxes, welcher auf
ihn aufpassen soll.
• Xerxes verliert den Verstand. Laut brüllend
läuft er über sein Grundstück und
verkündet, dass er von nun an, mit
Hunden nichts mehr zu tun haben wolle
und dass jeder, der Interesse habe, seine
Hunde nehmen könne.
• Was passiert mit dem Besitz?
Fall 2 - Sachverhalt 5 (anknüpfend
an 4)
• Und dann öffnet er die Hundezwinger und
verjagt alle Hunde.
• Was ist mit dem Besitz?
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