09.10.2015 Ao. Univ.-Prof. Dr. Richard Gamauf 030181 KU Romanistische Fundamente Sachenrecht und Grundlagen 16.10.2015 Organisatorisches • Anmeldung: durch Teilnahme am ersten Test • Leistungsbeurteilung: 2 Tests zu je 12 Punkten • positives Zeugnis: 2 Tests und insgesamt 12 Punkte • Ersatztest bei Versäumung eines Tests • Entschuldigung bei Abwesenheit ist nicht notwendig! Voraussetzungen des Besitzes • faktische Sachherrschaft – corpus possidendi • Wille zur Sachherrschaft – animus possidendi 1 09.10.2015 Besitzerwerb: corpore et animo – Besitzwille idR konkludent • Ausnahmen; vgl. Cases 7 und 11 – Sachherrschaft: hängt von den Umständen ab – Vgl. Cases 1 und 2 • Faktische Beherrschung der Sache – kein Besitzerwerb durch traditio ficta (s. Case 5 und 6) • Störung durch Dritte (s. Case 3) Besitzerwerb: corpore et animo • Derivativer oder originärer Erwerb – Übernahme einer gesicherten Position (vgl. Case 2) » Einigung in Sachpräsenz » corpore et tactu » oculis et affectu – Etablierung einer neuen Position » an einer besitzlosen Sache – Case 8 und 9 » gegen den bisherigen Besitzer – Case 52 Der Eber in der Schlinge 2 09.10.2015 Fall 2 - Sachverhalt 1 • Julius begibt sich auf Reisen und lässt seinen Jagdhund bei Gaia zurück, welche auf ihn aufpassen soll. Nach einiger Zeit möchte auch Gaia verreisen. Sie übergibt den Hund an Xerxes, welcher auf ihn aufpassen soll. • Wer besitzt? vertragliche Beziehung Julius - Gaia J G Verwahrung (Eigen-)Besitz • corpus • animus rem sibi habendi • Jhering: Besitz als die faktische Seite des Eigentums 3 09.10.2015 (Eigen-)Besitz • corpus • animus rem sibi habendi • Eigenbesitzer: – rechtmäßig: Eigentümer – widerrechtlich: Dieb, Räuber etc. (Eigen-)Besitz • corpus • animus rem sibi habendi • Eigenbesitzer: • Erkennt (wie ein Eigentümer) keinen Herausgabeanspruch an – möchte die Sache für sich haben. Fremdbesitz/Innehabung/ Detention • Der Verwahrungsvertrag (depositum) verpflichtet Gaia dazu, den Hund an Julius herauszugeben. • Daher hat Gaia nicht den Willen, den Hund für sich selbst zu haben (zu behalten). • Gaia hat den Hund faktisch, sie ist aber nicht (EIGEN)Besitzerin! Sondern: • Inhaberin/Detentorin/Fremdbesitzerin 4 09.10.2015 Besitzrechtliche Positionen von Julius und Gaia Verwahrung J possessor G detentor animus rem sibi habendi animus rem alteri habendi Übt die Sachherrschaft für J aus. alieno nomine possidere Kann durch über detentor auf die Sache einwirken. Besitzrechtliche Positionen von Julius und Gaia Verwahrung J possessor Eigenbesitzwille mittelbare Sachherrschaft G detentor Fremdbesitzwille unmittelbare Sachherrschaft Fall 2 - Sachverhalt 2 • Julius begibt sich auf Reisen und lässt seinen Jagdhund bei Gaia zurück, welche auf ihn aufpassen soll. Nach einiger Zeit möchte auch Gaia verreisen. Sie übergibt den Hund an Xerxes, welcher auf ihn aufpassen soll. • Wer besitzt? 5 09.10.2015 Detentorenkette Verwahrung J G Verwahrung X Detentorenkette J possessor G detentor detentor X Sachverhalt 3 • Julius begibt sich auf Reisen und lässt seinen Jagdhund bei Gaia zurück, welche auf ihn aufpassen soll. Einige Zeit später verschenkt Julius den Hund brieflich an Gaia. • Wer besitzt? 6 09.10.2015 vertragliche Beziehung Julius - Gaia Schenkung J G Verwahrung Änderung der besitzrechtlichen Positionen Verwahrung J possessor G detentor Eigenbesitzwille mittelbare Sachherrschaft Fremdbesitzwille unmittelbare Sachherrschaft Änderung der besitzrechtlichen Positionen Schenkung J Eigenbesitzwille mittelbare Sachherrschaft G Eigenbesitzwille unmittelbare Sachherrschaft 7 09.10.2015 traditio brevi manu (Besitzauflassung) • § 428. Durch Erklärung wird die Sache übergeben, wenn der Veräußerer auf eine erweisliche Art seinen Willen an den Tag legt, … daß der Uebernehmer die Sache, welche er bisher ohne ein dingliches Recht inne hatte, künftig aus einem dinglichen Rechte besitzen solle Case 19 • SV: Jemand erbittet eine fremde Sache zum Prekarium und mietet diese vom Eigentümer. precarium A possessor Eigenbesitzwille mittelbare Sachherrschaft B detentor Fremdbesitzwille unmittelbare Sachherschaft 8 09.10.2015 B erkennt den Mangel A B possessor detentor Eigenbesitzwille mittelbare Sachherrschaft Fremdbesitzwille unmittelbare Sachherschaft B erkennt den Mangel und kontaktiert den Eigentümer A B possessor Eigenbesitzwille unmittelbare Sachherschaft E B mietet von E detentor A B Miete E possessor 9 09.10.2015 constitutum possessorium (Besitzauftragung) • § 428. Durch Erklärung wird die Sache übergeben, wenn der Veräußerer auf eine erweisliche Art seinen Willen an den Tag legt, daß er die Sache künftig im Nahmen des Uebernehmers inne habe; … possessio ex iusta causa – Detention – nemo sibi ipse causam possessionis mutare potest/constitutum possessorium • § 316. Der Besitz einer Sache heißt rechtmäßig, wenn er auf einem gültigen Titel, das ist, auf einem zur Erwerbung tauglichen Rechtsgrunde beruhet. Im entgegen gesetzten Falle heißt er unrechtmäßig. • § 318. Dem Inhaber, der eine Sache nicht in seinem, sondern im Nahmen eines Andern inne hat, kommt noch kein Rechtsgrund zur Besitznahme dieser Sache zu. • § 319. Der Inhaber einer Sache ist nicht berechtigt, den Grund seiner Gewahrsame eigenmächtig zu verwechseln, und sich dadurch eines Titels anzumaßen; wohl aber kann derjenige, welcher bisher eine Sache in eigenem Nahmen rechtmäßig besaß, das Besitzrecht einem Andern überlassen und sie künftig in dessen Rahmen inne haben. Fall 3 • Die fünf Jahre alte Paulina „verliebt“ sich in den Hund ihres Nachbarn und entführt ihn eines Nachts aus dem Zwinger. • Wer besitzt? 10 09.10.2015 Organisation einer römischen familia Einteilung des Personenrechts (Gaius Institutionen 1) • 48: Sequitur de iure personarum alia divisio. nam quaedam personae sui iuris sunt, quaedam alieno iuri subiectae sunt. • Es folgt eine weitere Einteilung hinsichtlich der Rechtsstellung der Personen. Manche Personen sind nämlich rechtlich selbständig, manche sind fremdem Recht unterworfen. • 49: Rursus earum personarum, quae alieno iuri subiectae sunt, aliae in potestate, aliae in manu, aliae in mancipio sunt. • Weiterhin stehen von den Personen, die fremdem Recht untworfen sind, manche in Hausgewalt, andere in Ehegewalt, andere in Manzipiumgewalt. pater familias/dominus • persönlich frei • persönlich unfrei – filius/filia familias – uxor in manu – servus/serva – patria potestas – dominica potestas/dominum 11 09.10.2015 Organisation einer römischen familia • pater familias sui iuris • filius/filia familias • uxor in manu • servus/serva alieni iuris vermögensunfähig vermögensfähig pater familias • freier Römer, der keiner patria potestas untersteht • familia sind die Personen, die in der Gewalt eines pater familias stehen • das gesamte Vermögen einer familia gehört dem pater familias • er ist auch der alleinige Besitzer • alles, was Gewaltunterworfene erwerben, fällt grundsätzlich an den pater familias • Gewaltunterworfene sind bloße Erwerbsorgane Unfreie Gewaltunterworfene – Sklaven (Gaius 1. Buch) • 50: Videamus nunc de his, quae alieno iuri subiectae sint: nam si cognoverimus, quae istae personae sunt, simul intellegemus, quae sui iuris sint. • Wir wollen nun diejenigen betrachten, die fremdem Recht unterworfen sind; denn wenn man begriffen hat, welche diese Personen sind, versteht man zugleich, welche rechtlich selbständig sind. 12 09.10.2015 Unfreie Gewaltunterworfene – Sklaven (Gaius 1. Buch) • 51: Ac prius dispiciamus de iis, qui in aliena potestate sunt. • Und zuerst wollen wir diejenigen untersuchen, die in fremder Hausgewalt stehen. • 52: In potestate itaque sunt servi dominorum. quae quidem potestas iuris gentium est: nam apud omnes peraeque gentes animadvertere possumus dominis in servos vitae necisque potestatem esse; et quodcumque per servum adquiritur, id domino adquiritur. • In Hausgewalt stehen nun die Sklaven der Herren; diese Hausgewalt ist freilich ein Rechtsinstitut des Völkergemeinrechtes, denn man kann in gleicher Weise bei allen Völkern beobachten, dass Herren gegenüber ihren Sklaven Gewalt über Leben und Tod haben; und alles, was durch einen Sklaven erworben wird, wird für den Herrn erworben. Besitzerwerb durch Gewaltunterworfene S D possessor corpus animus Besitz am Sklaven führt zu Besitz durch den Sklaven Besitzerwerb durch Gewaltunterworfene S D possessor corpus animus - iussum ratihabitio peculium animo nostro, corpore servorum 13 09.10.2015 Besitzerwerb durch Gewaltunterworfene S D possessor corpus animus - iussum ratihabitio peculium animo nostro, corpore servorum Besitzerwerb durch Gewaltunterworfene S D possessor corpus animus - iussum ratihabitio peculium animo servorum • Julius beauftragt seinen Freund Aulus, eine Sache für ihn zu kaufen. Aulus tut dies. • Wann erwirbt Julius Besitz? 14 09.10.2015 Besitzerwerb durch Gewaltfreie Übergabe V A possessor corpus animus J Besitzerwerb durch Gewaltfreie Übergabe V A J possessor corpus animus sog mittelbare Stellvertretung Besitzerhaltung/Besitzverlust • bewegliche Sachen: custodia • Ausnahme: servus fugitivus » Besitzerhaltung trotz Verlustes der custodia » bis der Sklave von einem Dritten in Besitz genommen wird » Folge: Besitzerwerb durch den servus fugitivus 15 09.10.2015 Besitzerhaltung/Besitzverlust • bewegliche Sachen: custodia • Ausnahme: servus fugitivus » Besitzerhaltung trotz Verlustes der custodia » bis der Sklave von einem Dritten in Besitz genommen wird » Folge: Besitzerwerb durch den servus fugitivus • Begründung: utilitas Besitzerhaltung/Besitzverlust • unbewegliche Sachen: • Besitzerhaltung solo animo – Ausgangspunkt: saltus – dann alle Liegenschaften Besitzerhaltung/Besitzverlust • unbewegliche Sachen: • Besitzerhaltung solo animo • Besitzverlust – Vertreibung des Besitzers – Vertreibung des Besitzdieners/Besitzmittlers – heimliches Eindringen eines Dritten – freiwilliges Wegziehen/Aufgabe des animus 16 09.10.2015 Besitzverlust • § 349. Der Besitz einer körperlichen Sache geht insgemein verloren, wenn dieselbe ohne Hoffnung, wieder gefunden zu werden, in Verlust geräth; wenn sie freywillig verlassen wird, oder in fremden Besitz kommt. • § 352. So lange noch Hoffnung vorhanden ist, eine verlorne Sache zu erhalten, kann man sich durch den bloßen Willen in ihrem Besitze erhalten. Die Abwesenheit des Besitzers oder die eintretende Unfähigkeit einen Besitz zu erwerben, heben den bereits erworbenen Besitz nicht auf. Fall 2 – Sachverhalt 4 (anknüpfend an die Variante) • Julius begibt sich auf Reisen und lässt seinen Jagdhund bei Gaia zurück, welche auf ihn aufpassen soll. Nach einiger Zeit möchte auch Gaia verreisen. Sie übergibt den Hund an Xerxes, welcher auf ihn aufpassen soll. • Xerxes verliert den Verstand. Laut brüllend läuft er über sein Grundstück und verkündet, dass er von nun an, mit Hunden nichts mehr zu tun haben wolle und dass jeder, der Interesse habe, seine Hunde nehmen könne. • Was passiert mit dem Besitz? Fall 2 - Sachverhalt 5 (anknüpfend an 4) • Und dann öffnet er die Hundezwinger und verjagt alle Hunde. • Was ist mit dem Besitz? 17
© Copyright 2024 ExpyDoc