Verband Deutscher Treasurer e.V. – Friedrichstraße 4 – 65611 Brechen – www.vdtev.de Seite 1 Finanzsymposium Mannheim: Informationsaustausch CGI TWIST BSB Working Group und elektronische Abrechnung / camt.086 Im Rahmen des Finanzsymposiums in Mannheim lädt der VDT zu einem Informationsaustausch zum Thema Transparenz bei Bankgebühren und elektronische Abrechnung im camt.086 Format ein. Weithin wird über den Stand der internationalen CGI Working Group TWIST BSB, bestehend aus Vertretern von Corporates, Banken und Software Anbietern, berichtet. Hier ist den Aktiven insbesondere an einer Diskussion aller Beteiligten gelegen: welche Aspekte sind Ihnen besonders wichtig? Was muss aus Ihrer Sicht weiterhin im Focus der Standardisierungs- und Harmonisierungsprozesse stehen? Daher möchten wir alle Interessierten einladen, sich an der Diskussion zu beteiligen: Donnerstag, 11.06.2015 Treffpunkt: Stand des VDT 15.00 Uhr Moderation: Christine Pitzen, Deutsche Post DHL Group und Norbert Hambloch, STRABAG Property & Facility Services GmbH und Mitglieder des Fachressorts Cash & Liquidity Außerdem freut sich das Team der Geschäftsstelle über Ihren Besuch an unserem Messestand! Austausch VDT/Deutsche Bundesbank Am 24. April 2015 fand der zweite Austausch zwischen dem VDT und der Deutschen Bundesbank statt. Damit wurde die begonnene Serie fortgesetzt. Eine Gruppe von Arbeitsgruppenmitgliedern aus dem Fachressort Cash & Liquidity traf sich mit Vertretern aus den Zentral-Bereichen Zahlungsverkehr. Als Themen standen neben dem Nachgang und einem Update zu aktuellen Themen SEPA-Themen (R-Transaktionen, Gebühren und Formatstandardisierungen) sowie das neue Thema „Instant Payments“ auf der Agenda. Verband Deutscher Treasurer e.V. – Friedrichstraße 4 – 65611 Brechen – www.vdtev.de Seite 2 Nachfolgend finden Sie kurze Zusammenfassungen unserer diskutierten Themen: SEPA Ausgehend vom gemeinsamen Schreiben des VDT, Paypal und dem Deutschen Fundraisingverband zu Interbankenentgelten bei R-Transaktionen wurde auch über die verwirrende Verwendung von Reason Codes diskutiert. Der EPC hat im April 2015 eine aktualisierte Version seiner „Guidance on Reason Codes for SDD R-transactions“ veröffentlicht. Eine EBA-Arbeitsgruppe SMART (SEPA Migration Action Taskforce) hat eine Übersicht “Local practices, products and requirements in post-migration SEPA” veröffentlicht. Bei dem Übergang zu „IBAN only“ lauert eine latente Gefahr zur Verwirrung bei der Rückgabe mit dem code AC01 – IBAN falsch. Das kann auch daran liegen, dass zu einem IBAN eine falsche BIC zugesteuert wurde, die bei der so adressierten Bank dieses Konto jedoch nicht existiert. Hier sieht auch die Bundesbank noch Nachholbedarf in der Qualität von anderen Verzeichnissen für die Zuordnung SEPA-BIC zu IBAN, Deutschland ist mit dem BLZ-Band auf gutem Weg. Die Formatvielfalt der SEPA-Dialekte macht insbesondere Corporates zu schaffen, die deutsche Multibank-Standrads gewohnt sind und nun SEPA-Dateien bei ausländischen Banken einreichen wollen. Ebenso ist die Erweiterung für den AZV, Ablösung DTAZV, wünschenswert. Bei dem Ausblick auf CGI-MP – Dialekte ein bankübergreifender Standard weit entfernt, aber in der Ablösung von verschiedensten nationalen Formaten auf dem richtigen Weg. IBAN-Diskriminierung Die EU Kommission achtet verstärkt auf die Umsetzung des Art. 9 der SEPA-Verordnung *). Demnach erlaubt der europäische Gesetzgeber die Abwicklung von Überweisungen und Lastschriften in Euro innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich nur noch mittels der SEPA-Produkte (SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschriften). Dem europäischen Gesetzgeber ist für das ordnungsgemäße Funktionieren des Zahlungsbinnenmarktes auch von entscheidender Bedeutung, dass die Ausführung von Zahlungsdiensten über Zahlungsdienstleister, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind, möglich ist. Daher sieht Artikel 9 der SEPA-Verordnung (Zugänglichkeit von Zahlungen) vor, dass Zahler bzw. Zahlungsempfänger nicht vorgeben dürfen, in welchem Mitgliedstaat Zahlungskonten zu führen sind. Damit soll es Zahlungsdienstnutzern ermöglicht werden, den europaweiten Zahlungsverkehr nur über ein Zahlungskonto abzuwickeln. Verband Deutscher Treasurer e.V. – Friedrichstraße 4 – 65611 Brechen – www.vdtev.de Seite 3 Artikel 9: Zugänglichkeit von Zahlungen (1) Ein Zahler, der eine Überweisung an einen Zahlungsempfänger vornimmt, der Inhaber eines Zahlungskontos innerhalb der Union ist, gibt nicht vor, in welchem Mitgliedstaat dieses Zahlungskonto zu führen ist, sofern das Zahlungskonto gemäß Artikel 3 erreichbar ist. (2) Ein Zahlungsempfänger, der eine Überweisung annimmt oder eine Lastschrift verwendet, um Geldbeträge von einem Zahler einzuziehen, der Inhaber eines Zahlungskontos innerhalb der Union ist, gibt nicht vor, in welchem Mitgliedstaat dieses Zahlungskonto zu führen ist, sofern das Zahlungskonto gemäß Artikel 3 erreichbar ist. Art. 9 der SEPA-Verordnung ist an Zahler und Zahlungsempfänger gerichtet. Vor diesem Hintergrund sind Corporates gebeten darauf zu achten, dass sie ihre Geschäftspraxis den Vorgaben entsprechend ausgestalten, d.h. z.B. wohl gemeinte „Vorbefüllungen“ von Überweisungsträgern, ebenso bei Lastschriftmandaten mit „DE“ könnten als eine Abweichung von bzw. als ein Verstoß gegen Art. 9 ausgelegt werden. *) SEPA-Verordnung Verordnung EU Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 vom 14. März 2012, geändert mit Verordnung (EU) Nr. 248/2014 vom 26. Februar 2014 Vorstehende Zusammenfassung finden Sie hier auch als Word-Dokument in ENGLISH zu Ihrer weiteren Verwendung. Darstellung von IBAN in lesbaren 4er-Blöcken Auch der VDT empfiehlt den Corporates, dass sie ihre IBAN in gedruckter Form stets in 4erBlöcken getrennt durch Leerstellen darstellen. Und das nicht nur auf der Geschäftspost mit der „eigenen IBAN“, sondern auch in allen Kundenmitteilungen, Mandatsvordrucken, Vorankündigungen (pre-notification) und allen weiteren Medien mit Angabe eines IBAN. Überweisungen mit falschen Angaben durch Übertragungsfehler werden so verhindert. Darüber hinaus ist die Sicht-Kontrolle ist so viel menschenlesbarer und dient somit der erhöhten Sicherheit im Zahlungsverkehr. Verband Deutscher Treasurer e.V. – Friedrichstraße 4 – 65611 Brechen – www.vdtev.de Seite 4 Instant Payments Hierbei handelt es sich um eine elektronische Zahlungsverkehrslösung, deren Ausübung üblicher Weise innerhalb von wenigen Sekunden stattfindet und 24/7/365 zur Verfügung steht. Die Lösung soll Zahlarten wie Retail, Person-2-Person, e-commerce und mobile umfassen. Von den Institutionen EU-Kommission, ERPB, EZB wird mindestens ein EU-weites einheitliches Schema gewünscht. Es wird an Machbarkeitsstudien und Umsetzungskonzepten gearbeitet. Von Seiten der Banken werden Zweifel am business case geäußert. Die Bundesbank ist über verschiedene Arbeitsgruppen und Institutionen (z.B. EACHA) an den Arbeiten beteiligt. RMB-Clearing Darüber hinaus wurden die Initiativen der Deutschen Bundesbank zur Unterstützung des RMB-Clearings am Bankenplatz Frankfurt erläutert, Bank of China als Clearing-Bank. Der Adressat der Informationen sind KMU – die vereinfachten Möglichkeiten sollen den Handel mit China fördern. Zusammenfassung Der Termin bei der Bundesbank war insgesamt äußerst informativ und die Diskussion sehr konstruktiv. Es wurde seitens der Bundesbank ausdrücklich begrüßt, über den VDT die Austauschmöglichkeit mit Corporates und deren Anliegen zu haben. Daher wird der Austausch zwischen dem VDT und der Bundesbank regelmäßig fortgeführt werden. Elektronisches Rechnungsformat für die Bankgebühren camt.086/ZugFerd; Bankgebühren mit Umsatzsteuer Seitens der Corporates wird die Verwendung des camt.086 zur Abrechnung von Bankgebühren gefordert. Da Banken zwischenzeitlich aber Leistungen wie Zinsen und Gebühren mit Umsatzsteuer belegen können, ist es erforderlich dass der camt.086 zur umsatzsteuerlich anerkannten Rechnung fortentwickelt wird. Zwischenzeitlich hat der Arbeitskreis „e-Invoicing und elektronische Bankbestätigungen“, in dem neben Mitgliedern des VDT Wirtschaftsprüfer, Softwarehersteller, Vertreter des Wirtschaftsministeriums u.a. mitarbeiten, einen Formatvorschlag für den camt.086 erarbeitet, der die Mindestangaben enthält, die an eine Rechnung gestellt werden, die zum Vorsteuerabzug berechtigt. Verband Deutscher Treasurer e.V. – Friedrichstraße 4 – 65611 Brechen – www.vdtev.de Seite 5 Gleichzeitig wurde ein ZugFerd Format erarbeitet, dass es auch Banken ermöglicht eine elektronische Rechnung zu senden, die keinen camt.086 anbieten (können). Damit dieser Vorschlag für den camt.086/ZugFerd auch umgesetzt wird, suchen wir noch Mitstreiter, die sich bei der Etablierung dieses Standards einbringen wollen. Im nächsten Step soll der neue Standard mit Bankvertretern besprochen werden. Meldung bitte bei der Geschäftsstelle. Für den elektronischen Kontoauszug im Format MT940 gibt es bereits seit 2014 einen neuen Geschäftsvorfallcode 837 für die Umsatzsteuer, der jedoch nicht von allen Banken genutzt wird. Oftmals werden die Gebühren incl. Umsatzsteuer brutto belastet, ohne die Umsatzsteuer mit dem GVC 837 gesondert zu buchen. Bitte fragen Sie in Ihrer Buchhaltung/ Steuerabteilung nach, wie ihre Bank(en) vorgeht. Arbeitskreis Leitfaden „Working Capital” Ziel des Arbeitskreises „Working Capital“ ist die Erstellung eines VDT Leitfadens für Corporate Treasurer mit Sitz in Deutschland, in denen Working Capital als wichtige Steuerungsgröße angesehen wird. Mit Hilfe des Leitfadens soll eine ressortübergreifende Sicht auf Working Capital Management und die damit verbundenen Steuerungsprozesse sowie Entscheidungswege etabliert werden. Damit umfasst die Zielgruppe des Leitfadens neben dem Corporate Treasurer auch die Entscheidungsebene des CFO sowie weitere Entscheider in den Unternehmensbereichen Beschaffung, Lagerhaltung, Vertrieb, Distribution und Accounting. Warum? • Orientierungshilfe für die Annäherung an den Themenkomplex geben • Hilfe zur Selbsthilfe für den Einstieg auf Basis von Praxisfällen • Bestehende Prozesse überprüfen und aufeinander abstimmen • Von den Erfahrungen / Beispielen anderer Corporates lernen Der Leitfaden soll in 2016 in einer ersten Auflage fertiggestellt werden. Insbesondere die Erfahrungen aus Mitgliedsunternehmen sind für das Gelingen des Leitfadens zu einem so komplexen und überwiegend uneinheitlich definierten Themenfeld unverzichtbar. Daher werden wir Ihnen im Laufe der kommenden Woche einen Fragebogen zukommen lassen und bitten Sie schon heute um Ihre Unterstützung. Verband Deutscher Treasurer e.V. – Friedrichstraße 4 – 65611 Brechen – www.vdtev.de Seite 6 Umfrage zum Cash Management Das Fachressort Cash & Liquidity bittet Sie um Unterstützung einer Umfrage für eine Bachelor Thesis eines VDT-Mitgliedes. In dieser Bachelor Thesis geht es um den Aspekt einer Zentralisierung des Zahlungsverkehrs. Es soll dabei aufgezeigt werden, welche verschiedenen Möglichkeiten es gibt und welche weiteren Bereiche noch bedacht werden müssen, wenn ein bislang dezentral geführter Zahlungsverkehr zentralisiert werden soll. Dabei wird untersucht welche Motive zu einer Entscheidung über eine Zentralisierung führen und welche Effekte dabei genutzt bzw. erwartet werden können. Ziel ist es, anhand eines beispielhaften international tätigen Unternehmens, zu analysieren, welche Möglichkeit der Zentralisierung des Zahlungsverkehrs zu präferieren wäre. Die Umfrage finden Sie unter: http://www.survio.com/survey/d/G2R2O8J9V9J7S6Q5X Der Link ist bis einschließlich 4. Juli 2015 erreichbar. Die Ergebnisse stellen wir Ihnen anschließend zur Verfügung. Aktuelles aus dem Verband Fachtagungen Finanzstrategie von Unternehmen – Bedeutung, Beitrag und Auswirkung auf das Unternehmens-Treasury 29. September 2015 in Frankfurt am Main 18. Ordentliche Mitgliederversammlung 03. November 2015 in Frankfurt am Main Grundlagenseminare Weitere Informationen sowie Anmeldeunterlagen erhalten Sie direkt auf unserer Homepage. Grundlagenseminar des deutschen Steuerrechts 11. - 12. September 2015 in Frankfurt am Main Grundlagenseminar Controlling 09. - 10. Oktober 2015 in Frankfurt am Main Grundlagenseminar Bilanzierung 13. - 14. November 2015 in Bad Vilbel Verband Deutscher Treasurer e.V. – Friedrichstraße 4 – 65611 Brechen – www.vdtev.de Seite 7
© Copyright 2024 ExpyDoc