Medienkonferenz vom 11. November 2015 Versprechen nicht brechen Referat von Jacques Bourgeois, Direktor Schweizer Bauernverband (es gilt das gesprochene Wort) Wie von Christine Bühler bereits erwähnt, soll im Bundesbudget 2016 einmal mehr bei der Landwirtschaft ge‐ spart werden. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kürzungen sind in keiner Weise gerechtfertigt. Entgegen der weitverbreiteten Meinung sind die Ausgaben für die Landwirtschaft nicht gestiegen (Folie 3). Folglich ist sie auch nicht verantwortlich für die höheren Ausgaben des Bundes. Trotzdem ist die Landwirtschaft der einzige Bereich, der beim Budget 2016 von effektiven Kürzungen betroffen ist. Und dies obwohl das Parlament im Rahmen der Agrarpolitik 2014‐17 neue Leistungen von der Landwirtschaft forderte und die Mittel dazu mit dem Rahmenkre‐ dit absicherte! Dieses abgegebene Versprechen darf nicht einfach so gebrochen werden. Zudem lehnte es das Parlament mit dem Konsolidierungs‐ und Aufgabenüberprüfungspaket ab, bei der Landwirtschaft Abstriche im Budget 2016 vorzunehmen. Trotzdem schlägt der Bundesrat nun Kürzungen in folgenden drei Budgetposten vor (Folie 4): Der Bundesrat will die Direktzahlungen um 61 Millionen Franken kürzen. Wir fordern, dass das Budget 2016 auf dem vorjährigen Betrag von 2,808 Milliarden Franken bestehen bleibt. Bei den Investitionskrediten sieht das Budget ebenfalls Kürzungen vor. Wir fordern, dass das Budget 2016 von 11.5 Millionen auf 45 Millionen Franken erhöht wird. Dies entspricht der Rechnung 2014. Schliesslich will der Bundesrat auch die Beiträge für das Schoggigesetz reduzieren. Wir fordern, dass das Budget 2016 auf mindestens 94.6 Millionen Franken aufgestockt wird. Es ist unerlässlich, die aktuelle Höhe der Direktzahlungen aufrechtzuerhalten. Die neuen, innerhalb der AP 2014‐17 vorgeschlagenen Programme haben Verpflichtungen, Kosten und Investitionen für mehrere Jahre mit sich gebracht. Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn nun mitten in der Umsetzung die Spielregeln und Beiträge geändert würden. Die Begründung, wonach sich Direktzahlungen aufgrund des Strukturwandels auf eine kleinere Anzahl Landwirt‐ schaftsbetriebe verteilen, ist total abwegig. Die Fläche und die Leistungen bleiben gesamthaft erhalten und sind mit denselben Kosten verbunden. Zudem würde dies bedeuten, dass eine Kürzung der Direktzahlungen für jene Betrie‐ be gerechtfertigt wäre, die sich nicht vergrössern konnten oder wollten. Zu den Investitionskrediten: Wie Christine Bühler bereits erwähnte, wird von den Landwirten verlangt, wettbe‐ werbsfähiger zu werden, das heisst kostengünstiger zu produzieren. Für eine optimierte, effiziente Produktion sind Investitionen nötig. Darunter fallen vor allem die Anpassung der Stallanlagen an die hohen Tierwohlvor‐ schriften, die Verbesserung der Zugangswege in der Bergzone und die Rationalisierung der landwirtschaftlichen Produktion. Investitionskredite erleichtern der Landwirtschaft die Finanzierung dieser verschiedenen Posten. Die Investitionskredite zu kürzen heisst, die gewünschte Rationalisierung und Modernisierung der Landwirtschaft auszubremsen. Der im Budget 2016 vorgesehene Beitrag für das Schoggigesetz von 67.9 Millionen Franken würde zu einer De‐ ckungslücke von bis zu 50 Prozent führen. Das ist für die Branche untragbar. Der Kredit muss auf mindestens 94.6 Millionen Franken angesetzt werden, damit das System funktioniert. Der Bundesrat selbst setzte die Trag‐ fähigkeit bei 85 Prozent an. Mehrere Male bekundete er diesen Willen zum Ausgleich der Preisdifferenz – zum letzten Mal am 14. September 2015 im Nationalrat! In der momentan schwierigen Situation aufgrund der Fran‐ kenstärke ist die Branche auf die Schoggigesetz‐Beiträge mehr denn je angewiesen. Zudem muss sich der Bun‐ desrat an der WTO‐Ministerkonferenz in Nairobi für das Schoggigesetz einsetzen. Da z.B. acht Prozent der Milchmenge darüber exportiert wird, ist es eine existentielle Stütze dieses Marktes. Der SBV wird sich vehement gegen die Sparpläne des Bundes wehren und sich somit weiterhin für ein angemes‐ senes Einkommen der Schweizer Bauernfamilien einsetzen. Laurstrasse 10 | 5201 Brugg | Telefon +41 (0)56 462 51 11 | Fax +41 (0)56 441 53 48 info@sbv‐usp.ch | www.sbv‐usp.ch
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