TO 3 - in der Stadt Lorch!

Stadt Lorch
Beratungsunterlage Nr. 15/151
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Gemeinderat 17.12.2015
ÖFFENTLICH
TO Nr. 3
Antrag der Evangelischen Kirchengemeinden Lorch, Waldhausen und Weitmars auf
Leitungszeitregelung für die Evangelischen Kindertagesstätten in Lorch, Waldhausen
und Weitmars
StR Heidi Kutschera ist befangen.
I.
Mit Schreiben vom 14.09.2015, eingegangen bei der Stadtverwaltung Lorch am
05.10.2015, haben die Evangelischen Kirchengemeinden Lorch, Waldhausen und
Weitmars bei der Stadtverwaltung einen Antrag auf Leitungszeitregelung in den
Evangelischen Kindertagesstätten der Gesamtstadt gestellt. Begründet ist der Antrag
damit, dass der Evangelische Landesverband für Kindertagesstätten in Württemberg
im Jahr 2014 eine Empfehlung zur Leitungsfreistellung für Kindertagesstätten
herausgegeben hat. Die Empfehlung weist unter anderem darauf hin, dass in großen
Häusern die Führung eine anspruchsvolle Managementaufgabe darstellt. Derzeit gibt
es aber in Baden-Württemberg keine verbindliche Regelung zur Leitungszeit.
II.
Anhand dieses Arbeitspapiers hat der Evangelische Landesverband für
Tageseinrichtungen in Württemberg e. V. eine Musterberechnung angestellt, die
anhand der individuellen Bedingungen vor Ort neben einem Grundsockel für die
Berechnung der Leitungszeit auch weitere Faktoren, wie die Anzahl der
Mitarbeiterinnen und die Anzahl der verschiedenen Altersgruppen und
Angebotsformen sowie darüber hinausgehende weitere örtliche Bedingungen als
Berechnungsfaktoren berücksichtigt. Für die Einrichtungen in der Gesamtstadt Lorch
hätte dies zur Folge, dass die Einrichtungen einen Freistellungsbedarf von 119,49
Stunden im Monat hätten. (Kindertagesstätten EKO, Naturino und Mörike 75
Stunden,
Kindertagesstätte
Mühlstraße,
Waldhausen
29,24
Stunden,
Kindertagesstätte Weitmars 15,25 Stunden). Auf dieser Grundlage haben die
Leiterinnen der Evangelischen Kindertagesstätten in Lorch, Waldhausen und
Weitmars einen Antrag auf Leitungsfreistellung bei den drei Kirchengemeinden
gestellt.
III.
Der bei der Stadtverwaltung eingereichte Antrag der Evangelischen
Kirchengemeinden wird damit begründet, dass zur pädagogischen Qualität, die in den
Einrichtungen wichtig und notwendig ist, auch ein Bildungsauftrag erfüllt werden
müsse. Darüber hinaus haben laut Aussage der Evangelischen Kirchengemeinden in
Lorch andere Kommunen und andere Kirchengemeinden im Umkreis bereits
Leitungsfreistellungen in ihren Einrichtungen umgesetzt, um konkurrenzfähig bleiben
zu können. Anders als das Rechenmodell des Evangelischen Landesverbandes
Tageseinrichtungen in Württemberg e. V. haben aber die Evangelischen
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Kirchengemeinden der Gesamtstadt die Leitungsfreistellung bereits abgespeckt und
pro Kindergartengruppe eine 15 %ige Freistellung beantragt.
Dies würde im Einzelnen folgende Freistellungen bedeuten:
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IV.
EKO Lorch:
Naturino Lorch:
Mörike Lorch:
Waldhausen Mühlstraße:
Kindergarten Weitmars:
Freistellung 30 %
Freistellung 30 %
Freistellung 60 %
Freistellung 45 %
Freistellung 30 %.
Die beantragte Freistellung würde bedeuten, dass in den Evangelischen
Kindertageseinrichtungen zusätzlich 195 % Personal benötigt wird. Wenn man davon
ausgeht, dass bei einer Erzieherin, die dann zusätzlich eingestellt werden müsste
Arbeitgeberaufwendungen in Höhe von 40.000,00 € bis 50.000,00 € pro Jahr anfallen
(je nach Dienstalter und Qualifikation), würde dies bedeuten, dass die Stadt Lorch für
die Leitungsfreistellung Kosten in Höhe von mindestens 80.000,00 € pro Jahr
zusätzlich aufbringen müsste, die bisher im Haushalt der Stadt Lorch nicht eingeplant
sind. Denn aufgrund der finanziellen Situation haben die Evangelischen
Kirchengemeinden der Verwaltung mitgeteilt, dass eine Freistellung von den
Kirchengemeinden nicht getragen werden kann und nur möglich ist, wenn die Stadt
Lorch die Kosten zu 100 % trägt.
Bereits seit Jahren übernimmt die Stadt Lorch einen Teil der Personalkosten in den
Evangelischen Kindertageseinrichtungen zu 100 % unter der Maßgabe, dass die
Personalausgaben in den einzelnen Einrichtungen streng nach den Vorgaben des
Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) zu erfolgen haben. Auch wird
von den Kirchengemeinden pro Jahr eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von
3 % der Betriebsausgaben nach den Kindergartenverträgen im Zuge der
Kindergartenabrechnungen erhoben. Der Betrag belief sich in Jahr 2014 auf über
52.000,00 €. Die Verwaltung sieht sich aufgrund der finanziellen Situation auch nicht
in der Lage, weitere Personalkosten zu übernehmen, da die Leitungsfreistellung eine
freiwillige Leistung darstellt und es sich hier um eine Empfehlung handelt.
Einen finanziellen Spielraum für die freiwillige Kostenübernahme einer freiwilligen
Leitungsfreistellung wird in Anbetracht der anstehenden Projekte nicht gesehen,
zumal damit die Ertragskraft des Verwaltungshaushalts langfristig und dauerhaft
weiter verringert wird.
V.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Lorch lehnt den Antrag auf Leitungszeitregelung in den
Evangelischen Kindertagesstätten in Lorch, Waldhausen und Weitmars ab.
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