Stadt Lorch Beratungsunterlage Nr. 15/151 10 Gemeinderat 17.12.2015 ÖFFENTLICH TO Nr. 3 Antrag der Evangelischen Kirchengemeinden Lorch, Waldhausen und Weitmars auf Leitungszeitregelung für die Evangelischen Kindertagesstätten in Lorch, Waldhausen und Weitmars StR Heidi Kutschera ist befangen. I. Mit Schreiben vom 14.09.2015, eingegangen bei der Stadtverwaltung Lorch am 05.10.2015, haben die Evangelischen Kirchengemeinden Lorch, Waldhausen und Weitmars bei der Stadtverwaltung einen Antrag auf Leitungszeitregelung in den Evangelischen Kindertagesstätten der Gesamtstadt gestellt. Begründet ist der Antrag damit, dass der Evangelische Landesverband für Kindertagesstätten in Württemberg im Jahr 2014 eine Empfehlung zur Leitungsfreistellung für Kindertagesstätten herausgegeben hat. Die Empfehlung weist unter anderem darauf hin, dass in großen Häusern die Führung eine anspruchsvolle Managementaufgabe darstellt. Derzeit gibt es aber in Baden-Württemberg keine verbindliche Regelung zur Leitungszeit. II. Anhand dieses Arbeitspapiers hat der Evangelische Landesverband für Tageseinrichtungen in Württemberg e. V. eine Musterberechnung angestellt, die anhand der individuellen Bedingungen vor Ort neben einem Grundsockel für die Berechnung der Leitungszeit auch weitere Faktoren, wie die Anzahl der Mitarbeiterinnen und die Anzahl der verschiedenen Altersgruppen und Angebotsformen sowie darüber hinausgehende weitere örtliche Bedingungen als Berechnungsfaktoren berücksichtigt. Für die Einrichtungen in der Gesamtstadt Lorch hätte dies zur Folge, dass die Einrichtungen einen Freistellungsbedarf von 119,49 Stunden im Monat hätten. (Kindertagesstätten EKO, Naturino und Mörike 75 Stunden, Kindertagesstätte Mühlstraße, Waldhausen 29,24 Stunden, Kindertagesstätte Weitmars 15,25 Stunden). Auf dieser Grundlage haben die Leiterinnen der Evangelischen Kindertagesstätten in Lorch, Waldhausen und Weitmars einen Antrag auf Leitungsfreistellung bei den drei Kirchengemeinden gestellt. III. Der bei der Stadtverwaltung eingereichte Antrag der Evangelischen Kirchengemeinden wird damit begründet, dass zur pädagogischen Qualität, die in den Einrichtungen wichtig und notwendig ist, auch ein Bildungsauftrag erfüllt werden müsse. Darüber hinaus haben laut Aussage der Evangelischen Kirchengemeinden in Lorch andere Kommunen und andere Kirchengemeinden im Umkreis bereits Leitungsfreistellungen in ihren Einrichtungen umgesetzt, um konkurrenzfähig bleiben zu können. Anders als das Rechenmodell des Evangelischen Landesverbandes Tageseinrichtungen in Württemberg e. V. haben aber die Evangelischen 1 Kirchengemeinden der Gesamtstadt die Leitungsfreistellung bereits abgespeckt und pro Kindergartengruppe eine 15 %ige Freistellung beantragt. Dies würde im Einzelnen folgende Freistellungen bedeuten: • • • • • IV. EKO Lorch: Naturino Lorch: Mörike Lorch: Waldhausen Mühlstraße: Kindergarten Weitmars: Freistellung 30 % Freistellung 30 % Freistellung 60 % Freistellung 45 % Freistellung 30 %. Die beantragte Freistellung würde bedeuten, dass in den Evangelischen Kindertageseinrichtungen zusätzlich 195 % Personal benötigt wird. Wenn man davon ausgeht, dass bei einer Erzieherin, die dann zusätzlich eingestellt werden müsste Arbeitgeberaufwendungen in Höhe von 40.000,00 € bis 50.000,00 € pro Jahr anfallen (je nach Dienstalter und Qualifikation), würde dies bedeuten, dass die Stadt Lorch für die Leitungsfreistellung Kosten in Höhe von mindestens 80.000,00 € pro Jahr zusätzlich aufbringen müsste, die bisher im Haushalt der Stadt Lorch nicht eingeplant sind. Denn aufgrund der finanziellen Situation haben die Evangelischen Kirchengemeinden der Verwaltung mitgeteilt, dass eine Freistellung von den Kirchengemeinden nicht getragen werden kann und nur möglich ist, wenn die Stadt Lorch die Kosten zu 100 % trägt. Bereits seit Jahren übernimmt die Stadt Lorch einen Teil der Personalkosten in den Evangelischen Kindertageseinrichtungen zu 100 % unter der Maßgabe, dass die Personalausgaben in den einzelnen Einrichtungen streng nach den Vorgaben des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) zu erfolgen haben. Auch wird von den Kirchengemeinden pro Jahr eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 3 % der Betriebsausgaben nach den Kindergartenverträgen im Zuge der Kindergartenabrechnungen erhoben. Der Betrag belief sich in Jahr 2014 auf über 52.000,00 €. Die Verwaltung sieht sich aufgrund der finanziellen Situation auch nicht in der Lage, weitere Personalkosten zu übernehmen, da die Leitungsfreistellung eine freiwillige Leistung darstellt und es sich hier um eine Empfehlung handelt. Einen finanziellen Spielraum für die freiwillige Kostenübernahme einer freiwilligen Leitungsfreistellung wird in Anbetracht der anstehenden Projekte nicht gesehen, zumal damit die Ertragskraft des Verwaltungshaushalts langfristig und dauerhaft weiter verringert wird. V. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lorch lehnt den Antrag auf Leitungszeitregelung in den Evangelischen Kindertagesstätten in Lorch, Waldhausen und Weitmars ab. 2
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