querbeet 2015 09 - IQ Steuerberatungsgesellschaft mbH

Ausgabe 08 - August 2015
Das Magazin der IQ Steuerberatungsgesellschaft mbH
THEMA DES MONATS
Steuerliche Anerkennung von Spenden
durch den Verzicht auf einen zuvor
vereinbarten Aufwendungsersatz
(Aufwandsspende) bzw. einen sonstigen
Anspruch (Rückspende)
Mehr auf Seite 10
Das Magazin der IQ Steuerberatungsgesellschaft mbH
querbeet - Ausgabe August 2015
Liebe Leser,
der Sommer neigt sich langsam zur Neige und ab Septem-
alles um gemeinnützige Körperschaften. In dieser Ausga-
ber beginnt wieder der (steuerliche) Alltag. Die meisten
be finden Sie auch ein BFH-Urteil zum Spendenabzug als
von Ihnen waren im Urlaub und sind voller Elan und
Sonderausgabe (S.3). Zuwendungsbestätigungen sind
kreativer Ideen an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt. Um
immer wieder Schwerpunkt bei Betriebsprüfungen durch
Ideen und Anregungen zu Veränderungen geht es auch bei
die Finanzverwaltung bei gemeinnützigen Organisatio-
unserem 1. Leipziger NPO-Forum "Mut zur Verände-
nen und Einrichtungen. Als besondere Problemfelder
rung" am 15. Oktober diesen Jahres. Nähere Informatio-
stellen sich dabei die Abgrenzung zwischen Geld- und
nen finden Sie auf der letzten Seite, den Veranstaltungs-
Sachspenden sowie Spenden als Verzicht der Rückzahlung
flyer erhalten Sie in den nächsten Tagen. Wir würden uns
von getätigten Aufwendungen dar. Daher möchten wir auf
sehr freuen, Sie als Tagungsteilnehmer begrüßen zu
das zitierte BMF-Schreiben zur steuerlichen Anerken-
dürfen. Wir sind uns sicher, dass Sie viel Input für das
nung von Spenden durch den Verzicht auf einen zuvor
Management in Ihrer Nonprofit-Organisation mitneh-
vereinbarten Aufwendungsersatz (Aufwandsspende) auf
men werden. Besonders gespannt sind wir auf die drei
der Seite 10 verweisen. Diese Problematik zeigte sich in
Impulsreferate, ein Top-Berater aus Wien, ein ehemaliger
den letzten Monaten verstärkt bei etlichen Mandanten.
Weltmeister im Bobfahren und ein Museumsdirektor
werden ihre spannenden Erfahrungen zu Veränderungen
Einen schönen Spätsommer ohne negative steuerliche
in ihrem Berufsleben erzählen. Dabei dreht sich natürlich
Überraschungen wünschen Ihnen
Andreas Dzaack
Steuerberater
[email protected]
Jens Kesseler
Berater
[email protected]
Inhalt dieser Ausgabe
•
Sonderausgabenabzug: Wann ist eine Spende fremdnützig? S.3
•
Arbeitsrecht: Wann liegt ein Arbeitsverhältnis vor? S.4
•
Gemeinnützigkeit: Keine Wortklauberei bei Auslegung der Satzung S.5
•
Rechtsverfolgung: Wann haben Vereine Anspruch auf Prozesskostenhilfe? S.5
•
Profifußball: „Signing fees“ müssen aktiv abgegrenzt werden S.6
•
Krankenhausapotheke: Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Medikamentenabgabe im Fokus S.6
•
Quintessenz Management KG - Der Partner für NPOs für Strategie-, Organisations- &... S.7
•
Naturpark Dübener Heide | Verein Dübener Heide e.V. S.8
•
Steuerliche Anerkennung von Spenden durch den Verzicht auf einen zuvor vereinbarten... S.10
•
Stiftungskooperationen – Projektpartner als Hilfspersonen S.11
STEUERRECHTLICHES
Sonderausgabenabzug: Wann ist eine
Spende fremdnützig?
Gemeinnützige Organisationen sind auf Spenden angewiesen, um ihren
Geschäftsbetrieb finanzieren zu können. Als Anreiz für den Spender
sieht der Gesetzgeber einen Sonderausgabenabzug vor, der zu einer
Steuerersparnis führt.
In einem Streitfall vor dem Bundesfinanz-
Erwartung eines besonderen Vorteils ge-
hof (BFH) wollte der Kläger ein Grundstück
geben wird und die Spendenmotivation im
von einer gemeinnützigen Organisation
Vordergrund steht. Die Unentgeltlichkeit
erwerben. Bei den Verkaufsverhandlungen
ist für die Spende und damit für den Spen-
stellte er der Organisation eine Spende in
denabzug
Aussicht. Das Grundstück wurde schließ-
Spende darf weder privat- noch gruppen-
lich nach längeren Verhandlungen tat-
nützig, sondern ausschließlich fremdnüt-
sächlich an ihn verkauft. Drei Jahre nach
zig sein, das heißt zur Förderung des Ge-
dem Abschluss des Vertrags trat eine ge-
meinwohls verwendet werden. Ein Spen-
meinnützige GmbH, an der der Verkäufer
denabzug ist daher ausgeschlossen, wenn
des Grundstücks beteiligt war, an den
die Ausgaben zur Erlangung einer Gegen-
Käufer heran und bat um eine „möglichst
leistung des Empfängers getätigt werden.
großzügige Spende“. Nachdem der Kläger
Es reicht schon aus, wenn die Zuwendung
seine Zuwendung geleistet hatte, wollte er
an den Empfänger unmittelbar und ur-
die Spende als Sonderausgabe abziehen,
sächlich mit einem von diesem oder einem
was ihm das Finanzamt versagte. Es war
Dritten gewährten Vorteil zusammen-
der Auffassung, dass zwischen der Spende
hängt, wobei dieser nicht unmittelbar
und dem Kaufvertrag ein Zusammenhang
wirtschaftlicher Natur sein muss. Da der
bestand und die Spende damit nicht unent-
Kläger eingeräumt hatte, die Spendenzu-
geltlich erfolgt war.
sage im Rahmen der Kaufverhandlungen
konstitutives
Merkmal.
Die
erteilt zu haben, bestand nach Ansicht des
Die Klage dagegen blieb, wie auch das
Gerichts ein unmittelbarer Zusammen-
Revisionsverfahren vor dem BFH, erfolg-
hang zwischen der Spende und dem
los. Laut BFH ist ein Sonderausgabenabzug
Grundstückskauf.
nur möglich, wenn die Spende ohne die
3
Steuerberatungsgesellschaft mbH
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Arbeitsrecht: Wann liegt ein
Arbeitsverhältnis vor?
Vereine können ihre Zwecke nur durch Helfer umsetzen. Die rechtliche
Einordnung dieser Unterstützung ist eine Frage der Bezeichnung im
Vertrag und der Umsetzung. Worauf es ankommt, hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einem Fall geklärt, in dem sich die Kustodin
eines Museums und der Verein, der das Museum betrieb, stritten. Die
Kustodin war Mitglied des Vereins. Mit ihrem Mann konnte sie im
Museumsgebäude neben einer Wohnung weitere Räume für eigene
Zwecke nutzen. Statt einer Miete hatte sie oder ihr Mann die Pflichten
aus dem Vertrag zu erfüllen. Ihre Tätigkeit war bei der Minijob-Zentrale angemeldet.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass
bereits nicht hinreichend deutlich gewor-
kein Arbeitsverhältnis bestand. Arbeit-
den, welche Tätigkeiten genau aufgrund
nehmer sei, wer aufgrund eines privat-
welcher Vorgaben im Rahmen welcher der
rechtlichen Vertrags im Dienste eines an-
verschiedenen Vertragsbeziehungen aus-
deren zur Leistung weisungsgebundener,
geübt worden seien. Zudem sei die Klägerin
fremdbestimmter Arbeit in persönlicher
nicht verpflichtet gewesen, erforderlich
Abhängigkeit verpflichtet sei. Dieses Wei-
werdende Tätigkeiten selbst zu erbringen.
sungsrecht könne Inhalt, Durchführung,
Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen.
Hinweis: Nach Ansicht der Richter sind für die
Das könne zwar auch bei anderen Rechts-
Abgrenzung in erster Linie die tatsächlichen
verhältnissen der Fall sein, bei einem Ar-
Umstände maßgeblich, unter denen die
beitsverhältnis sei die Begrenzung der
Dienste zu erbringen sind. Der objektive Ge-
persönlichen Freiheit aber besonders dicht.
schäftsinhalt ist den ausdrücklich getroffenen
Die Parteien seien aufgrund der Mitglied-
Vereinbarungen und der praktischen Durch-
schaft der Klägerin in dem Verein und
führung des Vertrags zu entnehmen. Wider-
aufgrund mehrerer weiterer Verträge mit-
sprechen sich Vereinbarung und tatsächliche
einander verbunden gewesen. Insofern sei
Durchführung, ist Letztere maßgebend.
4
Steuerberatungsgesellschaft mbH
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querbeet - Ausgabe August 2015
Gemeinnützigkeit: Keine Wortklauberei bei Auslegung
der Satzung
Gemeinnützige Organisationen sind in der Regel von zahlreichen Steuerarten befreit (z. B. von der
Körperschaft- und Gewerbesteuer). Allerdings müssen sie dafür in tatsächlicher und formeller
Hinsicht einige Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem müssen sie erhaltene Mittel (z. B. Spenden oder erzielte Zinseinnahmen) „selbstlos“ und zur Verwirklichung des Satzungszwecks einsetzen. Außerdem dürfen die Mitglieder des Vereins nicht „begünstigt“ werden. Diese Voraussetzungen muss der Verein nicht nur tatsächlich leben. Nein, dieses Verhalten muss sich bereits aus der
Satzung ergeben. In einem kürzlich entschiedenen Fall musste das Finanzamt prüfen, ob die inländische Tätigkeit eines britischen - gemeinnützigen - Colleges den strengen deutschen Anforderungen genügt. Das College selbst wurde vor (so wörtlich) „Jahrhunderten“ gegründet. Offenbar war
auch die Satzung genauso alt und enthielt selbstverständlich nicht die Begriffe „Selbstlosigkeit“
und „Begünstigungsverbot“, weshalb der Betriebsprüfer die Gemeinnützigkeit für deutsche Besteuerungszwecke aberkannte. Die Richter des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg widersprachen
der Meinung des Betriebsprüfers allerdings und sagten, dass die Satzung auszulegen sei, wobei
eine allzu kleinliche „Wortklauberei“ zu vermeiden ist. Hinweis: Falls Ihr Verein oder Ihre Organisation keine „Jahrhunderte“ alte Organisation mit britischen Wurzeln ist, sollten Sie sich sicherheitshalber an die strengen Vorgaben der Finanzverwaltung halten.
Rechtsverfolgung: Wann haben Vereine Anspruch auf
Prozesskostenhilfe?
Wenn ein Verein, dem die finanziellen Mittel fehlen, Klage erheben oder sich gegen eine Klage
verteidigen muss, stellt sich die Frage, ob er Prozesskostenhilfe erhalten kann. In einem Verfahren
vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) ging es um einen Verein, der einen Antrag auf
Gewährung von Prozesskostenhilfe gestellt hatte, den die erste Instanz ablehnte. Der Verein
wandte sich gegen diesen Beschluss, hatte aber auch vor dem OVG aus mehreren Gründen keinen
Erfolg: Das Gericht hat bestätigt, dass grundsätzlich auch Vereine als juristische Personen Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe haben. Voraussetzung hierfür sei, dass dem Verein
die erforderlichen Mittel für den Prozess fehlen, auch seine Mitglieder nicht in der Lage sind, ihm
die Mittel zur Verfügung zu stellen, und die Unterlassung der Rechtsverfolgung den allgemeinen
Interessen zuwiderläuft. Hinweis: Die Unterlassung der Rechtsverfolgung läuft allgemeinen Interessen zuwider, wenn außer den an der Führung des Prozesses wirtschaftlich Beteiligten ein erheblicher Kreis von Personen in Mitleidenschaft gezogen würde und die Entscheidung größere Kreise
der Bevölkerung oder des Wirtschaftslebens ansprechen würde und erhebliche wirtschaftliche und
soziale Wirkungen hätte.
5
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querbeet - Ausgabe August 2015
Profifußball: „Signing fees“ müssen aktiv abgegrenzt
werden
Bevor im Profifußball der Ball rollt, müssen die beteiligten Vereine reichlich Geld in die Hand nehmen, um sich vielversprechende Spieler einzukaufen. Sofern ein Spieler bislang bei einem anderen
Verein unter Vertrag stand, zahlen aufnehmende Vereine häufig hohe Transferentschädigungen an
den Abgebenden. Hinweis: Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus 2011 müssen Vereine
diese Ablösezahlungen als Anschaffungskosten auf das immaterielle Wirtschaftsgut der exklusiven
Nutzungsmöglichkeit an dem Spieler aktivieren und über die Vertragslaufzeit abschreiben. Diese
Rechtsprechung wurde mittlerweile von der Finanzverwaltung anerkannt. Gehörte der Spieler zuvor vertraglich keinem Verein an, muss der anwerbende Verein häufig ebenfalls tief in die Tasche
greifen und sogenannte Handgelder oder „signing fees“ an den Spieler selbst bzw. dessen Spieleberater zahlen. Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD) weist darauf hin, dass die
vorgenannte BFH-Rechtsprechung zu Transferentschädigungen nicht auf die bilanzielle Behandlung von Handgeldern und „signing fees“ übertragen werden kann, da der aufnehmende Verein
durch letztere Zahlungen kein immaterielles Wirtschaftsgut erwirbt. Stattdessen müssen Vereine
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für Handgelder und „signing fees“ einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden, denn es
liegen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag vor, die Aufwand für eine spätere Zeit darstellen. Hinweis: Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Instrument zur periodengerechten Gewinnabgrenzung; er bildet vor dem Abschlussstichtag angefallene Ausgaben ab, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Krankenhausapotheke: Gemeinnützigkeitsrechtliche
Behandlung der Medikamentenabgabe im Fokus
Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main weist in einer aktuellen Verfügung darauf hin, dass
Krankenhausapotheken von steuerbefreiten Krankenhäusern nicht mehr die Merkmale eines
Zweckbetriebs erfüllen und als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu werten sind,
soweit sie nicht nur ihr, sondern auch andere (steuerbefreite) Krankenhäuser beliefern. Der Grund
dafür ist, dass sie durch diese Tätigkeit in eine Wettbewerbssituation mit gewerblichen Apotheken
treten. Nach der Weisung begründen auch folgende andere Betätigungen, die Krankenhausapotheken zusätzlich ausüben dürfen und für die sie ein Entgelt erhalten, einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb: Medikamentenabgabe gegen gesondertes Entgelt an ehemalige ambulante und stationäre Patienten (zur Überbrückung), Medikamentenlieferungen an folgende Einrichtungen: ermächtigte Ambulanzen des Krankenhauses, Polikliniken, Institutsambulanzen, sozialpädiatrische Zentren, ermächtigte Krankenhausärzte (soweit kein Innenumsatz des Trägers der
Krankenhausapotheke vorliegt) und öffentliche Apotheken, Medikamentenlieferungen gegen gesondertes Entgelt an Beschäftigte des Krankenhauses Die vorgenannten Einzeltätigkeiten können
nicht dem von der Abgabenordnung definierten Zweckbetrieb „Krankenhaus“ zugeordnet werden.
Auch die allgemeinen Voraussetzungen für einen Zweckbetrieb sind nicht erfüllt, da sich die Apotheke mit den Tätigkeiten in eine (vermeidbare) Wettbewerbssituation zu steuerpflichtigen öffentlichen Apotheken begibt.
6
IQ NETZWERK
IQ Netzwerkpartner geben Auskunft.
Quintessenz Management KG - Der Partner für
NPOs für Strategie-, Organisations- &
Controlling-Beratung
Die Quintessenz Management KG wurde
2003 in Leipzig gegründet und ist fest in
die IQ Group integriert. Sie hat ihren
Hauptsitz in Leipzig und ein Büro in Berlin.
Sie beschäftigt derzeitig 3 MitarbeiterInnen. Die Gesellschaft unterstützt insbesondere
gemeinnützige
Organisationen
3. Planen von Aktionen und Entscheidungen
Büro Leipzig
4. Handeln – Umsetzen der Entscheidungen
5. Bewertung der Organisationsperformance
6. Reflexion und Transfer der Inhalte auf
und Einrichtungen bei der Strategieent-
die eigene Arbeitssituation der Teil-
wicklung, bei dem Aufbau des Controllings
nehmerInnen
sowie bei der Umstrukturierung. Auch als
Treuhänder für Treuhandstiftungen ist sie
Durch aktives Experimentieren mit Ver-
mittlerweile tätig. Die Quintessenz Ma-
haltensweisen und Lerninhalten wird der
nagement KG führt auch das beliebte
Lernprozess beschleunigt. Die hohe Reali-
Planspiel „NPO-Manager“ durch.
tätsnähe führt zu starker kognitiver und
Springerstraße 9
04105 Leipzig
Telefon +49 (0)341 200 1935
Telefax +49 (0)341 961 4513
Büro Berlin
Friedrichstraße 171
10117 Berlin
Telefon +49 (0)30 920 383 2900
Telefax +49 (0)30 920 383 2901
emotionaler Beteiligung, die den LernproDas Planspiel dient dazu, Wissen zur Or-
zess unterstützt. Die Lerninhalte können
ganisationssteuerung interaktiv zu ver-
auf den spezifischen Kontext der Organi-
mitteln. Dabei treffen die TeilnehmerInnen
sation angewandt werden. Jedes Ge-
in Teams Entscheidungen und erleben
schäftsjahr wird ein Jahresabschluss er-
deren Auswirkungen „hands-on“ anhand
stellt und die Entwicklung anhand be-
der im Planspiel simulierten Organisation.
triebswirtschaftlicher Kennzahlen hinter-
Zusammenhänge
Wirkungsketten
fragt. Die Teamleistungen werden auf
werden so spielerisch erlebbar und auf die
und
Basis der erzielten Ergebnisse analysiert,
eigene Arbeitssituation übertragbar
wodurch der Erfolg oder Misserfolg von
macht. Der Lernprozess erfolgt dabei in 6
strategischen Entscheidungen, operativer
Schritten:
Umsetzung und Entscheidungsfindungsabläufen im Team erkennbar wird. Der
Transfer in die eigene Organisation erfolgt
1. Trainer-Briefing vor jedem simulierten Jahr
2. Diskussion der Inputs im Managementteam
durch darauf aufbauende, maßgeschneiderte Beispiele und Übungen aus der eigenen Organisation. Learnings werden erarbeitet und sofort umgesetzt.
7
Weitere Informationen
zu unserem Planspiel
erhalten Sie hier:
IQ MANDANTEN
Naturpark Dübener Heide |
Verein Dübener Heide e.V.
Das NaturparkHaus der Dübener Heide
weitere Tipps für Ausflüge in die Natur-
in Bad Düben präsentiert eine multime-
landschaft sowie in die Städte und Kom-
dia Ausstellung über den Naturraum
munen mit ihren Natur- und Kulturan-
Dübener Heide. Diese beschäftigt sich
geboten.
mit dem Naturpark heute und in der
Zukunft. Es geht um Landschaft, Wild-
Der Besuch des NaturparkHauses, das
tiere, Moore und die Rolle der Menschen
am Stadteingang von Bad Düben gleich
im Wandel ihrer Heimat. Die Ausstellung
hinter der Muldebrücke liegt, lohnt
ist in verschiedene Themenbereiche
sich – für Gäste der Stadt, Schulklassen
gegliedert.
und Naturfreunde. Außerdem finden
Einer zielt dabei auf die Dübener Heide
dort regelmäßig Vorträge statt und
im Zeichen des Klimawandels ab. Die
Sonderausstellungen können besucht
Schau bedient sich moderner Medien,
werden. Und das Beste: Der Eintritt ist
liefert
frei.
grundlegende
Informationen
über den Naturpark Dübener Heide. Das
NaturparkHaus gilt dabei als Aushänge-
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10
schild für den gesamten Landschafts-
bis 17 Uhr (November bis Februar 10 bis
raum Dübener Heide, der Teile Sachsens
16 Uhr), Samstag 10 bis 13 Uhr (Novem-
und Sachsen-Anhalts umfasst. An einer
ber bis Februar 10 bis 16 Uhr).
Gästeinformation
erhalten
Besucher
Kontakt
Naturpark Dübener Heide |
Verein Dübener Heide e.V.
Büro Sachsen (NaturparkHaus):
Neuhofstraße 3
04849 Bad Düben
Telefon 034243 72993
Telefax 034243 342009
Regiocrowd - Das Portal für Zeit- und Geldspenden
Büro Sachsen-Anhalt:
Ortsteil Tornau
Krinaer Straße 2
06772 Gräfenhainichen
Urlaub heißt nicht unbedingt faulenzen: Wer die Ferien in der Dübener Heide verbringt, kann
einen Teil seiner freien Zeit für Naturschutzprojekte spenden. Über die Plattform regiocrowd.
de werden darüber hinaus Gelder für regionale Projekte gesammelt.
Hinter dem Portal für Zeit- und Geldspenden „Regiocrowd“ steht ein engagiertes Team des Naturpark - Verein Dübener Heide e.V. . Gemeinsam mit vielen Unterstützern aus Sachsen und ganz
Deutschland übernimmt der Verein bereits seit 1930 Verantwortung für die Bewahrung der wunderschönen Landschaft nördlich von Leipzig. Neue Wege zu gehen und innovative Methoden wie
Crowdfunding in die bürgerschaftlich organisierte Vereinsarbeit zu integrieren, ist ein entscheidender Schritt, um diese wichtige Arbeit erfolgreich fortsetzen zu können. Mit der vom Freistaat Sachsen geförderten Plattform verknüpft der Verein lokale Anbieter und Menschen, die sich mit ihrem
Geld oder ihrer Zeit in der Dübener Heide einsetzen möchten.
8
www.naturpark-duebener-heide.com
[email protected]
QUERBEET FRAGT NACH
Thomas Klepel
Naturparkleiter Dübener Heide
Was ist Ihr Lieblingsort?
Haben Sie einen Lieblingskünstler?
Im Kreise meiner Familie.
Christo und Jeanne-Claude, wie sie es mit der Verhüllung
des Reichstages geschafft haben, die Phantasien von
Menschen zu beflügeln.
Was geht Ihnen gegen den Strich?
Haben Sie ein Lieblingsrestaurant?
Wenn Menschen in Ihren Stärken und Fähigkeiten nicht
erkannt und gefördert werden.
Die orientalische Küche und Gastfreundlichkeit bei Shady
in Leipzig sind für uns etwas Besonderes.
An welchem Ort können Sie am besten
entspannen?
Die Ruhe in einer Kirche/Dom wirkt auf mich tiefenentspannend.
Welche Eigenschaft schätzen Sie bei anderen
am meisten?
Optimismus.
Wie sieht für Sie der perfekte Sonntag aus?
Eine sonnig-gesellige Radtour entlang eines Flusses
mit regional kulinarischen Pausen hat das Potenzial
zu einem perfekten Tag zu werden.
Was schätzen Sie als Mandant an der IQ?
Welches Buch haben Sie zuletzt gelesen?
Durch die fachliche Begleitung und vertrauensvolle
Beratung ist IQ zu einer Säule der Entwicklung der
Dübener Heide als bürgerschaftlich getragener Naturpark im Norden von Leipzig geworden.
Das Rosie-Projekt von Graeme Simsion
9
IQ STEUER
Steuerliche Anerkennung von Spenden
durch den Verzicht auf einen zuvor
vereinbarten Aufwendungsersatz
(Aufwandsspende) bzw. einen sonstigen
Anspruch (Rückspende)
Jens Kesseler
Berater
[email protected]
In dem Schreiben des BMF (koordinierter Ländererlass) vom
25.11.2014 , IV C 4 - S-2223 / 07 / 0010 :005, werden die Anforderungen der Finanzbehörden zu Zuwendungsbestätigungen über den
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Verzicht von vereinbarten Aufwendungsersatz oder Vergütungen
genannt. In vielen Organisationen, insbesondere im Bereich Sport
und Kultur, ist diese Problematik derzeitig hochbrisant. Hier drohen
Nachzahlungen in Form der Ausstellerhaftung in Höhe von 30 %
der ausgestellten Zuwendungsbestätigungen, wenn die Voraussetzungen zur Anerkennung derartiger Spenden nicht vorliegen.
Bei vielen gemeinnützigen Vereinen und
der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag
Kapitalgesellschaften
den
aufzunehmen, die einen Aufwendungser-
nächsten Monaten Mitglieder- bzw. Ge-
satzanspruch regeln und damit die ver-
sellschafterversammlungen an, wo es
bundenen möglichen Verzichtsspenden
sich anbietet entsprechende Beschlüsse in
zulassen.
stehen
in
10
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IQ STIFTUNGSFORUM
Stiftungskooperationen – Projektpartner
als Hilfspersonen
Größere Projektwirkung, höherer Wahrnehmungsgrad, zunehmendes Kreativitätspotential – Kooperationen sind ein Schlüssel dazu.
Aus den Köpfen der Entscheidungsträger steuerbegünstigter Stiftungen ist der Begriff nicht mehr wegzudenken.
Angesichts der wachsenden Bedeutung
tigten Satzungsziele selbständig und ei-
von Gemeinschaftsprojekten im Non-
genverantwortlich verwirklichen (BFH v.
Profit-Bereich tritt eine Vorschrift her-
17.02.2010, I R 2/08, BStBl. II 2010, 1006).
vor, die bisher kaum im Blickpunkt stand:
das Unmittelbarkeitsgebot nach § 57 AO.
Bei einer Projekterfüllung unter Zuhilfe-
Während die Regelung die Selbstverwirk-
nahme einer anderen gemeinnützigen
lichung der Satzungszwecke fordert, be-
Organisation als Hilfsperson sollte, um
dingen Kooperationen naturgemäß Ele-
beiden Organisationen die Gemeinnüt-
mente wie Arbeitsteilung und Mitwir-
zigkeit zu wahren, auf Folgendes geachtet
kung.
werden: Einerseits sollte der Auftraggeber
eindeutig festlegen, welche Aufgabe die
Die Projektbeteiligten befinden sich in der
Hilfsperson zu erfüllen hat, andererseits
Praxis nicht immer auf Augenhöhe –
sollte er der Hilfsperson bei der Verwirk-
gemeinnützige Stiftungen binden ihre
lichung so viel Raum lassen, dass sie die
Kooperationspartner oftmals in die eige-
Tätigkeit selbständig und eigenverant-
ne Zweckerfüllung ein. Ergänzend zur
wortlich realisieren kann.
eigenständigen Umsetzung lässt der Gesetzgeber daher sog. Hilfspersonen zu,
Die beschriebene Kooperationskonstella-
sofern das Wirken jener wie das eigene
tion ist für alle Rechtsformen des gemein-
Wirken anzusehen ist (§ 57 Abs. 1 S. 2 AO).
nützigen Bereichs, auch für Vereine und
Handelt es sich bei den Helfern ebenfalls
gGmbHs, relevant.
um Körperschaften des Dritten Sektors,
stellt sich regelmäßig die Frage, ob sie mit
ZUM THEMA: Der Autor, Dr. Martin
der beauftragten Maßnahme die eigenen
Schunk, wird zu dieser Tematik auf dem
Satzungszwecke unmittelbar verfolgen.
1. Leipziger NPO-Forum „Mut zur Verän-
Der BFH bejaht dies im Grundsatz, inso-
derung“ am 15.10.2015 referieren.
fern die Hilfspersonen ihre steuerbegüns-
11
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Diesen und weitere
Artikel finden Sie auf
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Büro Leipzig
Springerstraße 9
04105 Leipzig
Steuerberatungsgesellschaft mbH
T +49 341. 200 19 35
F +49 341. 200 19 36 5
Zahlungstermine Steuern/Abgaben:
September - 2015
Donnerstag, 10.09.2015 (14.09.2015 *)
Montag, 28.09.2015
- Einkommensteuer
- Sozialversicherungsbeiträge
- Lohnsteuer
- Umsatzsteuer
* = Zahlungsschonfrist
Save the Date
1. Leipziger NPO-Forum: "Mut zur Veränderung" Vision-Strategie-Struktur
15.10.2015
ACHTUNG neuer Veranstaltungsort: Aufgrund der zu erwartenden großen Nachfrage sind wir in das sehr zentral gelegene
„pentahotel“ ausgewichen.
pentahotel Leipzig (5 Min vom Hbf Leipzig), Großer Brockhaus 3, 04103 Leipzig
www.pentahotels.com/de/hotels/leiph-leipzig/everything
Veranstalter: iq-inhouse-seminare in Zusammenarbeit mit Quintessenz Management KG
Gemeinnützige Organisationen, unabhängig von Ihrer Rechtsform, stehen derzeitig vor vielen wirtschaftlichen und strategischen Herausforderungen. Bisherige Strukturen und Ausrichtungen scheinen oft überholt, um den Wirkungsgrad der NPO zu
halten oder gar zu steigern. Wir wollen mit diesem Forum, das jedes Jahr stattfinden wird, Anregungen und Lösungsansätze
für modernes Management von Non-Profit-Organisationen geben. Es werden durch erstklassige Experten und Praktiker aus
Deutschland, Österreich und der Schweiz in Impulsreferaten und Workshops insbesondere Kenntnisse und Erfahrungen zur
Strukturveränderung, Organisationsoptimierung, Probleme und Lösungsvorschläge bei Umstrukturierungen, Chancen der
wirtschaftlichen Betätigung sowie zum Fundraising vermittelt. Die Veranstaltung endet mit einer Podiumsdiskussion, die Diana Schell , bekannt aus TV und Radio, moderieren wird. Danach können bei einem Get together Kontakte geknüpft und Ideen
ausgetauscht werden. Wir freuen uns auf einen spannenden Kongresstag zu diesen zukunftsweisenden Themenstellungen und
natürlich darauf, Sie am 15.10.2015 begrüßen zu dürfen. Buchung unter allen IQ-Kontaktdaten / Veranstaltungsflyer erscheint
in den nächsten Tagen
Beginn: 10:00 Uhr, Ende 18:30 Uhr, danach get together (open end)
Tagungsgebühr: EUR 150,- für Mandanten der IQ
Tagungsgebühr: EUR 190,- für Nichtmandanten der IQ
(einschließlich Verpflegung und Tagungsmaterialien)
Disclaimer
querbeet bietet lediglich allgemeine Informationen. Wir übernehmen keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. In
keinem Fall sind diese geeignet, eine kompetente Beratung im Einzelfall zu ersetzen. Hierfür steht Ihnen die IQ Steuerberatungsgesellschaft mbH gerne
zur Verfügung. querbeet unterliegt urheberrechtlichem Schutz. Eine Speicherung zu eigenen privaten Zwecken oder die Weiterleitung zu privaten Zwecken (nur in vollständiger Form) ist gestattet. Kommerzielle Verwertungsarten, insbesondere der Abdruck in anderen Newslettern oder die Veröffentlichung auf Webseiten, bedürfen der Zustimmung der Herausgeber. Bildnachweise: Seite 2: Angela Liebich_Leipzig, Seite 2: Angela Liebich_Leipzig, Seite 3: B. Wylezich - Fotolia, Seite 10: underdogstudios - Fotolia, Seite 10: Angela Liebich_Leipzig, Seite 11: drubig-photo - Fotolia. Gestaltung und Produktion: Wiadok - Corporate Publishing für Steuerberater - www.wiadok.de