Bundesrat schickt Gesamtschau Sportförderung in die

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Bundesrat schickt Gesamtschau Sportförderung in die
Vernehmlassung
Bern, 27.05.2015 - Die Gesamtschau Sportförderung enthält Konzepte und Massnahmen
zur Entwicklung der künftigen Sportförderung des Bundes. Der Bundesrat hat heute von
der Gesamtschau Sportförderung Kenntnis genommen und schickt sie in eine
Vernehmlassung.
Vor einem Jahr hat das Parlament grossmehrheitlich eine Kommissionsmotion
verabschiedet, die eine Vorlage für die Weiterentwicklung der Sportförderung des Bundes
verlangt. In der Folge beauftragte der Bundesrat das VBS, eine konzeptionelle und
finanzielle Gesamtschau Sport auszuarbeiten. Diese liegt nun vor. Sie besteht aus einem
Leistungssportkonzept, einem Breitensportkonzept und einem Immobilienkonzept. Die
Konzepte wurden unter Einbezug des Schweizer Sports und weiterer Kreise erarbeitet. Die
Konzepte in Kürze:



Das Breitensportkonzept verfolgt das Ziel, die Sport- und Bewegungsaktivität der
gesamten Bevölkerung zu steigern. Angesichts gesellschaftlicher Trends wie
Bewegungsmangel, motorische Defizite und Übergewicht liegt der Handlungsbedarf
beim Ausbau zielgruppengerechter Sportangebote und der Förderung der
Vereinsentwicklung auf der Grundlage der Freiwilligenarbeit.
Das Leistungssportkonzept hat zum Ziel, die Rahmenbedingungen des Schweizer
Leistungssports zu verbessern. Handlungsbedarf besteht bei der Förderung der
Athletinnen und Athleten, der Trainerinnen und Trainer, der Sportverbände sowie
der Infrastruktur.
Im Immobilienkonzept wird als grosse Herausforderung die wachsende Nachfrage
aus allen Bereichen des Sports identifiziert. Mit seinen zwei Sportzentren
Magglingen und Tenero kann das BASPO die Bedürfnisse nicht mehr decken.
Sanierungen, Aus- und Neubauten an beiden Standorten sind nötig. Ebenfalls
Bestandteil des Konzepts ist ein Nationales Schneesportzentrum. Weiter verfolgt
werden soll die Bewerbung Lenzerheide. Diese hat in der Evaluation am besten
abgeschnitten.
Zusätzliche Mittel erforderlich
Die in den drei Konzepten dargestellten Massnahmen sollen in zwei Etappen realisiert
werden. In den Jahren 2018-2023 besteht ein zusätzlicher Finanzierungbedarf von 339
Millionen Franken und 2024-2029 ein solcher von 596 Millionen Franken. In den Beträgen
enthalten sind Investitionen, Unterhalt, Subventionen sowie der Sach- und
Personalaufwand.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Bund auf die Mithilfe von Kantonen und
Gemeinden angewiesen ist, damit die Fördermassnahmen der öffentlichen Hand ihre volle
Wirkung entfalten können.
Die Gesamtschau Sportförderung wird nun in eine Vernehmlassung geschickt. Auf Basis
dieser Vernehmlassung und in Berücksichtigung der verschärften Finanzlage des Bundes
wird das VBS die Konzepte weiter priorisieren und dem Bundesrat bis Ende 2015 einen
„Aktionsplan Sportförderung des Bundes" vorlegen.
Adresse für Rückfragen:
Renato Kalbermatten
Sprecher VBS
058 464 88 75
Herausgeber:
Der Bundesrat
Internet: http://www.bundesrat.admin.ch/
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Internet: http://www.vbs.admin.ch
Schweizerische Bundeskanzlei
http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de
Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Breitensportkonzept Bund
Entwurf vom 08.05.2015
Inhaltsverzeichnis
1
Ausgangslage
8
1.1
1.1.1
1.1.2
1.1.3
Auftrag ..................................................................................................................... 8
Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur .................................. 8
Auftrag des Bundesrats ............................................................................................ 8
Vorgehen ................................................................................................................. 8
1.2
1.2.1
1.2.2
Rechtsgrundlagen .................................................................................................... 9
Bundesverfassung ................................................................................................... 9
Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung ................................... 9
1.3
1.3.1
1.3.2
Geschichte ............................................................................................................... 9
Sport- und Bewegungsförderung als Bundeskompetenz .......................................... 9
Weiterentwicklung der Sportförderung durch den Bund.......................................... 10
1.4
1.4.1
1.4.2
1.4.3
1.4.4
Begriff und Merkmale des Breitensports ................................................................. 10
Der Begriff «Sport» ................................................................................................ 10
Breitensport als Sport für alle ................................................................................. 11
Merkmale des Breitensports ................................................................................... 11
Verhältnis zum Leistungssport ............................................................................... 12
1.5
1.5.1
1.5.2
1.5.3
1.5.4
1.5.5
Sport für alle: Zahlen und Fakten ........................................................................... 12
Kinder und Jugendliche .......................................................................................... 12
Erwachsene ........................................................................................................... 12
Motive und Beweggründe....................................................................................... 13
Sportangebote ....................................................................................................... 13
Sportanlagen.......................................................................................................... 14
2
Wirkungsdimensionen des Sports
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.5.1
2.5.2
Gesundheit............................................................................................................. 15
Bildung ................................................................................................................... 15
Soziale Kohäsion ................................................................................................... 15
Volkswirtschaft und Tourismus ............................................................................... 16
Finanzierung .......................................................................................................... 17
Privater Mittelfluss .................................................................................................. 17
Staatlicher Mittelfluss ............................................................................................. 18
3
Entwicklungen und Tendenzen
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.6.1
3.6.2
Gesundheit............................................................................................................. 19
Demographie ......................................................................................................... 19
Vereine .................................................................................................................. 20
Schule .................................................................................................................... 20
Arbeitsmarkt und Freizeit ....................................................................................... 21
Raum und Umwelt .................................................................................................. 21
Bewegungsräume und Sportanlagen ..................................................................... 21
Klimawandel........................................................................................................... 22
15
19
2/43
4
Akteure, Programme und Instrumente der Sportförderung
23
4.1
4.1.1
4.1.2
Allgemeines ........................................................................................................... 23
Subsidiarität der staatlichen Förderung .................................................................. 23
Sportsystem Schweiz ............................................................................................. 23
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3
Staatliche Akteure .................................................................................................. 23
Bund ...................................................................................................................... 23
Kantone ................................................................................................................. 25
Gemeinden ............................................................................................................ 26
4.3
4.3.1
4.3.2
4.3.3
Nicht kommerzielle Akteure .................................................................................... 26
Swiss Olympic und die Sportverbände ................................................................... 26
Sportvereine........................................................................................................... 27
Jugendverbände .................................................................................................... 27
4.4
4.4.1
4.4.2
Kommerzielle Akteure ............................................................................................ 27
Fitnesscenter ......................................................................................................... 27
Weitere Anbieter .................................................................................................... 28
4.5
4.6
4.6.1
4.6.2
4.6.3
4.6.4
Weitere Akteure ..................................................................................................... 28
Programme und Instrumente des Bundesamtes für Sport ...................................... 29
Jugend+Sport......................................................................................................... 29
Erwachsenensport Schweiz esa ............................................................................. 29
Ausbildung von Sportkoordinatorinnen und -koordinatoren .................................... 30
Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen EHSM ...................................... 30
4.7
Weitere Instrumente der Sportförderung ................................................................ 31
5
Ziele und Handlungsbedarf
5.1
5.1.1
5.1.2
5.1.3
Die Sport- und Bewegungslandschaft .................................................................... 32
Potential des Breitensports .................................................................................... 32
Infrastrukturdefizite und Nutzungskonflikte ............................................................. 32
Relevanz der Ausbildung ....................................................................................... 32
5.2
5.2.1
5.2.2
Ziele der Breitensportförderung des Bundes .......................................................... 33
Sport für alle........................................................................................................... 33
Mehr Sport ............................................................................................................. 33
5.3
5.3.1
5.3.2
5.3.3
5.3.4
Handlungsfelder ..................................................................................................... 33
Kinder- und Jugendsport ........................................................................................ 33
Erwachsenensport ................................................................................................. 34
Zugang und Strukturen........................................................................................... 34
Förderung der Freiwilligenarbeit und Vereinsentwicklung ....................................... 35
6
Massnahmen Bund
6.1
6.1.1
6.1.2
Jugend+Sport......................................................................................................... 36
Sport- und Programmentwicklung .......................................................................... 36
Schneesport ........................................................................................................... 37
6.2
6.2.1
Erwachsenensport ................................................................................................. 37
Ausbildung ............................................................................................................. 37
32
36
3/43
6.2.2
Fachstelle Erwachsenensport ................................................................................ 38
6.3
6.3.1
6.3.2
6.3.3
Breitensport............................................................................................................ 38
Ausbildung der Sportkoordinatorinnen und -koordinatoren ..................................... 38
Fachstelle Breitensport........................................................................................... 39
Interdepartementale Arbeitsgruppe Breitensport .................................................... 39
7
Empfehlungen
7.1
7.1.1
7.1.2
7.1.3
Empfehlungen an Kantone und Gemeinden ........................................................... 40
Massnahmen in der Zuständigkeit der Kantone ..................................................... 40
Massnahmen in der Zuständigkeit der Hochschulen .............................................. 40
Massnahmen in der Zuständigkeit der Gemeinden ................................................ 40
7.2
7.2.1
7.2.2
7.2.3
Empfehlungen an Verbände und andere Sportorganisationen ............................... 41
Swiss Olympic ........................................................................................................ 41
Sportverbände ....................................................................................................... 41
Sportvereine........................................................................................................... 42
7.3
Empfehlungen an Arbeitgeber ................................................................................ 42
8
Finanzielle Folgen für den Bund
40
43
4/43
Übersicht
Auftrag und Vorgehen
Das Parlament hat den Bundesrat mit einer Motion beauftragt, eine breit angelegte Vorlage
zur Sportförderung und deren Finanzierung auszuarbeiten. Das vorliegende Konzept ist Bestandteil einer vom Bundesrat veranlassten Gesamtschau. Diese besteht aus folgenden Elementen: Leistungssportkonzept, Breitensportkonzept und Immobilienkonzept Sport. Die in
diesem Zusammenhang erstellte Auslegeordnung wurde in einem mehrstufigen Beteiligungsprozess mit Persönlichkeiten aus Sport, Bildung, Gesundheit und Politik erarbeitet
Dimensionen des Breitensports
Die positiven Effekte von Sport und Bewegung sind unbestritten. Das Konzept stellt die vielfältigen Wirkungen des Breitensports dar. Mit seinem breiten Angebotsspektrum trägt er zur
Förderung eines aktiven Lebensstils und der Lebensqualität bei. Sport und Bewegung verbessern die Leistungsfähigkeit, reduzieren die Krankheitsanfälligkeit und leisten einen Beitrag an die physische, psychische und soziale Entwicklung von jungen Menschen und Erwachsenen. Sport fordert einen respektvollen Umgang mit Mitmenschen und trägt so zur sozialen Kohäsion und Integration bei.
Sport- und Bewegungsaktivitäten der Bevölkerung
Neuste Untersuchungen weisen darauf hin, dass mehr als die Hälfte der Bevölkerung mehrmals wöchentlich Sport treibt. Das bedeutet eine Zunahme gegenüber vergleichbaren Zahlen
aus dem Jahr 2000. Allerdings liegt der Prozentsatz der Nichtsportlerinnen und -sportler konstant bei einem Viertel der Bevölkerung. Erheblich gestiegen ist der Anteil der Sport treibenden Seniorinnen und Senioren. Die Mehrheit der Sporttreibenden übt ihre Sport- und Bewegungsaktivitäten ausserhalb traditioneller Vereinsstrukturen aus. Entweder treiben sie individuell Sport oder sie nutzen Breitensportangebote, die von kommerziellen Anbietern erbracht
werden.
Vielfalt der Akteure im Breitensport
Die schweizerische Sport- und Bewegungslandschaft zeichnet sich durch eine Vielzahl von
Akteuren und Organisationen aus. Diese stellen ein breites Angebot an Sport- und Bewegungsmöglichkeiten und geeigneten Infrastrukturen bereit. Dabei kooperieren die staatlichen
Akteure von Bund, Kantonen und Gemeinden auf vielfältigste Weise mit den privaten Akteuren aus Wirtschaft und Gesellschaft. Das Engagement des Bundes erfolgt subsidiär. Die Unterstützung des Bundes setzt dort an, wo private Aktivitäten ausbleiben oder staatliches Handeln deutliche Effizienz- oder Effektivitätsvorteile bringt.
Sportverbände und -vereine
Sportverbände und -vereine erfüllen eine Vielzahl von Gemeinwohlfunktionen. Lebensgrundlage des schweizerischen Verbands- und Vereinswesens ist das Ehrenamt und die Freiwilligenarbeit. Sportvereine spielen vor allem bei der Integration und Sozialisation von Kindern
und Jugendlichen eine zentrale Rolle. So liegt das Schwergewicht vieler Sportvereine auf der
Jugendausbildung und der Verbesserung der Attraktivität der Sportarten, indem sie Kindern
und Jugendlichen ein sinnvolles Freizeitangebot machen und handlungsbezogenes Lernen
ermöglichen. Neben dem pädagogischen Wert kommt ihrem Angebot nicht zuletzt auch eine
hohe gesundheitliche Bedeutung zu. Denn Bewegungsmangel, motorische Defizite und
Übergewicht sind Probleme von zunehmender gesundheitspolitischer Relevanz, die nicht nur
Erwachsene, sondern insbesondere auch Jugendliche betreffen.
5/43
Kantone und Gemeinden
Die Kantone sind im Bereich der Förderung von Sport und Bewegung autonom. Im Vordergrund ihrer Förderaktivitäten stehen die Umsetzung des Schulsportobligatoriums und die
Sportlehrkräfte-Ausbildung an den pädagogischen Fachhochschulen und Universitäten. In
finanzieller Hinsicht tragen die Gemeinden die Hauptlast der Förderung. Sie stellen nicht nur
die notwendigen Sportanlagen zur Verfügung, sondern gewährleisten auch den Zugang zu
öffentlichen Bewegungsräumen und Infrastrukturen. Die Gemeinden sind von den gesellschaftlichen Problemen und Herausforderungen besonders betroffen. In diesem Zusammenhang kann Sport einen Beitrag leisten: so etwa im Bereich der aktiven Freizeitgestaltung, der
Gesundheitsförderung oder der Jugendarbeit.
Ziele der Breitensportförderung
Ziel der Förderung des Breitensports ist die Steigerung der Sport- und Bewegungsaktivitäten
der gesamten Bevölkerung. Breitensport bedeutet insoweit „Sport für alle“. Damit wird zum
Ausdruck gebracht, dass mit der Breitensportförderung alle angesprochen werden: Jung und
Alt, Menschen mit Behinderungen genauso wie Migrantinnen und Migranten. In Anbetracht
der demographischen Herausforderungen geht es vielmehr darum, die Einsicht in die Notwendigkeit des „Lebenslangen Sporttreibens“ zu vermitteln. Schliesslich muss es auch Ziel
der Förderung sein, inaktive Menschen zu Sport und Bewegung zu motivieren. Dies bedingt
niederschwellige und zielgruppenspezifische Angebote.
Handlungsschwerpunkte und Massnahmen
Im internationalen Vergleich erreicht die Breitensportförderung der Schweiz ein beachtliches
Niveau. Die bestehenden Programme und Instrumente sind indes nur beschränkt geeignet,
den gesellschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen ausreichend Rechnung zu tragen.
Handlungsbedarf besteht in mehrfacher Hinsicht:
Kinder und Jugendliche:
- Ausbau der Sportangebote für Kinder und Jugendliche, da in diesem Alter die Grundlagen für spätere Sport- und Bewegungsaktivitäten gelegt werden;
- Förderung altersadäquater Bewegungsformen von Kleinkindern;
- Entwicklung von Sport und Bewegung als Plattform im Bereich der Jugend-, Sozial- und
Integrationsarbeit;
Erwachsene:
- Schaffung zusätzlicher Ausbildungsangebote im Bereich des Erwachsenensports;
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für das individuelle Sporttreiben und Sicherung
der nötigen Bewegungsräume mit den Mitteln des Raumplanung;
Vereine und Vernetzung:
- Förderung der Vereinsentwicklung auf der Grundlage des Ehrenamts und der Freiwilligenarbeit;
- Koordination, Vernetzung und Wissensaustausch zur Weiterentwicklung der Sport- und
Bewegungsförderung im Rahmen einer Allianz Breitensport, die private und staatliche
Akteure zusammenbringt.
6/43
Finanzielle Folgen
Zu diesen Handlungsschwerpunkten im Breitensport werden verschiedene Massnahmen
vorgeschlagen. Deren Realisierung belastet den Bundeshaushalt im Endausbau mit einem
jährlichen Zusatzaufwand in der Höhe von 32 Millionen Franken (ohne Investitionen und Betrieb Infrastruktur).
In den beiden nationalen Sportzentren Magglingen und Tenero sind zudem in zwei Schritten
zusätzliche Investitionen für Neubauten und bauliche Erneuerungen geplant. In einem ersten
Schritt von 2018 bis 2023 sollen insgesamt 157 Millionen Franken, in einem zweiten Schritt
von 2024 bis 2027 rund 168 Millionen Franken investiert werden. Das Nationale Schneesportzentrum (NSSZ) soll in zwei Etappen 2018-2023 und 2024-2028 realisiert werden.
Diese Investitionen kommen sowohl dem Leistungssport wie auch dem Breitensport zu Gute.
Es werden damit die dringlichsten Bauvorhaben, die für eine zeitgemässe Sportförderung auf
den bundeseigenen Anlagen notwendig sind, ausgeführt.
Damit die künftigen Fördermassnahmen des Bundes auch Wirkung entfalten, bedarf es parallel dazu zusätzlicher Massnahmen der übrigen staatlichen und privaten Akteure. Diese
werden im Konzept als Empfehlungen ausgewiesen.
7/43
1 Ausgangslage
1.1 Auftrag
1.1.1 Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur
Am 2. Mai 2013 reichte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats folgende Motion ein:
«Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung – gestützt auf das Sportförderungsgesetz – eine Vorlage zur konkreten Förderung von Breiten-, Nachwuchs- und
Leistungssport sowie die Umsetzung von ausgewählten Projekten aus dem NIV-Konzept (Nachhaltigkeit, Innovation und Vermächtnis – ohne Olympische Spiele) vorzulegen. Die finanziellen Mittel sind Bestandteil dieser Vorlage.»
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da er mit dem neuen Sportförderungsgesetz über eine ausreichende rechtliche Grundlage verfüge, um konkrete Projekte im Bereich des Breiten-, Nachwuchs- und Leistungssports zu fördern. Soweit zu diesem Zweck zusätzliche Mittel erforderlich seien, könnten diese auf dem ordentlichen Budgetweg beschlossen werden.
Am 26. September 2013 stimmte der Nationalrat der Motion mit 169:5 Stimmen zu. Am 5.
März 2014 nahm auch der Ständerat die Motion mit einem Stimmenverhältnis von 40:0 an.
1.1.2 Auftrag des Bundesrats
Mit der Annahme der Motion der WBK durch den National- und Ständerat erachtete es der
Bundesrat als angezeigt, Inhalt und Umfang der künftigen Sportförderung des Bundes im
Rahmen einer Gesamtschau zu beurteilen. Entsprechend beauftragte er das VBS am 6. Juni
2014, bis Ende Jahr die konzeptionellen Grundlagen für die künftige Förderpolitik des Bundes zu entwickeln: nämlich ein Leistungssportkonzept, Breitensportkonzept und Immobilienkonzept zu erarbeiten. Die darauf beruhenden Förderentscheide sollen alsdann in die Legislaturplanung 2015-2019 aufgenommen werden. Das vorliegende Breitensportkonzept ist ein
Element dieser Gesamtschau „Sportförderung des Bundes“.
1.1.3 Vorgehen
Die Bedeutung des Breitensports wurde im schweizerischen Kontext noch nie umfassend
gewürdigt. Auch wurde über eine systematische Weiterentwicklung bislang nur in Ansätzen
diskutiert. Vor diesem Hintergrund war es sachlich und politisch angezeigt, die Arbeiten zum
Breitensportkonzept des Bundes auf der Grundlage eines möglichst weit gefassten Meinungsspektrums anzugehen.
Auf Einladung des Bundesamtes für Sport BASPO wurden zwei Partnerworkshops mit Teilnehmenden aus Sport, Bildung, Gesundheit und Politik durchgeführt. An diesen Veranstaltungen nahmen auch zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Kantonen und Gemeinden
teil. Die erarbeiteten Grundlagen bildeten Basis des Breitensportkonzepts. Ein Projektausschuss mit Vertretungen aus relevanten öffentlichen und privaten Bereichen begleitete die
Konzeptarbeiten. Dessen Rückmeldungen sind in das vorliegende Konzept eingeflossen. In
diesem breit angelegten Beteiligungsprozess wurden auch die Ziele und Handlungsfelder der
Breitensportförderung des Bundes erörtert.
8/43
1.2 Rechtsgrundlagen
1.2.1 Bundesverfassung
Gestützt auf Artikel 68 der Bundesverfassung fördert der Bund den Sport, insbesondere die
Ausbildung. Er betreibt eine Sportschule, kann Vorschriften über den Jugendsport erlassen
und den Sportunterricht an Schulen für obligatorisch erklären. Diese Bestimmung wurde anlässlich der Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 weitgehend unverändert aus dem
alten Verfassungstext übernommen.
1.2.2 Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung
Am 17. Juni 2011 haben die eidgenössischen Räte ein neues Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung verabschiedet. Dieses ist auf den 1. Oktober 2012 in Kraft getreten. Das Gesetz übernahm die bewährten Prinzipien des alten Bundesgesetzes über die
Förderung von Turnen und Sport von 1972. Im Vordergrund steht das Primat des privaten
Engagements. Massnahmen des Bundes erfolgen subsidiär zu denjenigen von Kantonen
und Gemeinden.
Das Gesetz hat zum Ziel, die Sport- und Bewegungsaktivitäten auf allen Altersstufen zu steigern, und zwar im Interesse der körperlichen Leistungsfähigkeit, der Gesundheit der Bevölkerung, der ganzheitlichen Bildung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts (Artikel 1 Absatz 1). Der Bund soll zur Erreichung dieser Ziele mit den Kantonen, Gemeinden und Privaten zusammenarbeiten (Artikel 2).
Zur Förderung regelmässiger Sport- und Bewegungsaktivitäten kann der Bund selbst Programme und Projekte durchführen oder entsprechende Initiativen koordinieren und gegebenenfalls unterstützen (Artikel 3). Zudem kann er mit den Sportverbänden Leistungsvereinbarungen zur Wahrnehmung von Sportförderungsaufgaben abschliessen (Artikel 4 Absatz 2).
Vor allem aber hat der Bund die Kompetenz, Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg in den
Sport zu fördern und zu unterstützen. Dazu führt er das Programm «Jugend+Sport».
In der Schule setzen die Kantone das im Bundesgesetz (Artikel 12 Absatz 2) verankerte
Schulsportobligatorium um. Zudem obliegt den Kantonen die Förderung von täglichen Sportund Bewegungsmöglichkeiten (Artikel 12 Absatz 1). Der Bund wirkt bei der Formulierung von
Mindeststandards für den Sportunterricht und im Bereich der Aus- und Weiterbildung von
Lehrkräften mit. Nicht zuletzt unterstützt der Bund auch den leistungsorientierten Nachwuchs- und Spitzensport (Artikel 16).
1.3 Geschichte
1.3.1 Sport- und Bewegungsförderung als Bundeskompetenz
Das Jahr 1874 gilt allgemein als Geburtsstunde der Sportförderung durch den Bund.1
Frühere Bestrebungen zur Sport- und Bewegungsförderung – insbesondere im Bereich der
Schule – lassen sich in den einzelnen Kantonen nachweisen. Die Turnbewegung mit einer
wesentlich längeren Geschichte war in den Anfängen eine wichtige Stütze der Bemühungen
um eine eidgenössische Sportförderung. So bestanden enge Verbindungen zwischen dem
Eidgenössischen Turnverein und der Eidgenössischen Turnkommission. Letztere war Vorläuferin der Ende 2011 aufgelösten Eidgenössischen Sportkommission ESK und lange Zeit
einzige Bundesbehörde, die sich mit der Sportförderung befasste.2
1
Botschaft SpoföG; BBl 2009 8189ff [8200].
Eichenberger, L., (2012): Die Eidgenössische Sportkommission 1874 – 1997: Chronik der letzten Jahre. Biel, S.
22ff.
2
9/43
Anlässlich der Verfassungsrevision von 1874 wurde auch die Militärorganisationsgesetzgebung3 geändert, indem die Kantone nun verpflichtet wurden, der männlichen Jugend zwischen 10 und 20 Jahren einen angemessenen obligatorischen Turnunterricht anzubieten.
Damit sollte die männliche Jugend gut auf den Militärdienst vorbereitet werden. Da die Umsetzung nicht zufriedenstellend erfolgte, wurde 1907 der Sportunterricht an den Schulen für
Knaben obligatorisch erklärt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Obligatorium auf drei
Wochenstunden festgelegt. Mit diesem Schritt griff der Bund in die verfassungsrechtlichen
Kompetenzen der Kantone im Bereich der Bildung ein. Dieser Eingriff des Bundes in kantonale Zuständigkeiten war politisch nie grundlegend bestritten.
Bis Ende der sechziger Jahre war das obligatorische Schulturnen auf die männliche Jugend
beschränkt. Der Sportunterricht für die weibliche Jugend blieb eine Angelegenheit der Kantone. Im Verlauf des 20. Jahrhunderts wurde das Mädchenturnen in allen Kantonen schliesslich für obligatorisch erklärt.
Im Laufe der Jahre wurden immer wieder Anläufe zu einer Ausdehnung des Obligatoriums
und zu weitergehenden Regelungen im Bereich des militärischen Vorunterrichts unternommen. Diese Bestrebungen scheiterten jedoch bereits im Entwurfsstadium oder wurden an der
Urne vom Volk verworfen.4
1.3.2 Weiterentwicklung der Sportförderung durch den Bund
Im Jahre 1970 stimmten Volk und Stände einem neuen Verfassungsartikel über Turnen und
Sport zu. Damit war der Bund ermächtigt, Turnen und Sport als Aufgabe von nationaler Bedeutung zu fördern. Mit dem Erlass des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und
Sport im Jahr 1972 wurde der bisherige Vorunterricht in das Programm «Jugend+Sport»
überführt, das nun auch Mädchen und jungen Frauen offenstand. Zudem wurde der Sportunterricht auch für Mädchen für obligatorisch erklärt. Mit dieser Revision standen nicht mehr
nur die Interessen der Landesverteidigung, sondern auch die Förderung der Volksgesundheit
im Fokus der Sportförderung des Bundes. Sport wurde zudem als Teil der Bildung anerkannt.
In Anbetracht der wachsenden Bedeutung von Sport und Bewegung verabschiedete der
Bundesrat im Jahr 2000 ein Konzept für eine Sportpolitik in der Schweiz. Ausgehend von einem breiten Sportverständnis, definierte das Konzept Ziele für die Bereiche Gesundheit, Bildung, Leistung, Wirtschaft und Nachhaltigkeit. Diese Ziele bildeten den Orientierungsrahmen
für die bundesrätliche Sportpolitik im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts. In der Folge
sind die inhaltlichen Vorgaben des sportpolitischen Konzepts in das neue Sportförderungsgesetz von 2011 eingeflossen.
1.4 Begriff und Merkmale des Breitensports
1.4.1 Der Begriff «Sport»
Umgangssprachlich wird der Begriff «Sport» in unterschiedlichster Weise verwendet. Er kann
über die Beschreibung von Erscheinungsformen des Sports oder über die Herausarbeitung
sporttypischer Faktoren klarer eingegrenzt werden.
Sport zeichnet sich durch das Erlernen und Trainieren von koordinativen und konditionellen
Fertigkeiten und entsprechende Wettkampftätigkeiten aus. Sport kann aber auch als auf den
ersten Blick unproduktive Bewegung verstanden werden, die aufgrund ihres Sinngehalts
nicht von kommerziellen Nützlichkeitserwägungen geleitet ist. Der Begriff Sport entzieht sich
3
Vorläufer des heutigen Militärgesetzes.
Zusammenstellung nach Burgener L.: Schweiz, in: Überhorst, H.: Geschichte der Leibesübungen, Bd. 5; Berlin
u.a. 1976, S. 265-284
4
10/43
einer klaren Begriffsbestimmung und ist entsprechend offen und von einem individuellen
Kontext geprägt. Was für die einen Sport ist, stellt für die anderen Alltagsbewegung dar.
Neue Bedürfnisse und Motive, neue Anbieter und Sportformen beeinflussen den Sport permanent. Dadurch wird sein Erscheinungsbild nicht nur vielfältiger und bunter, sondern auch
unübersichtlicher und diffuser. Ansätze einer begrifflichen Kategorisierung wie Freizeitsport,
Breitensport oder Gesundheitssport tragen diesem Phänomen teilweise Rechnung.
Die Studie Sport Schweiz 20145 hält fest, dass für die Festlegung des Begriffs «Sport» eine
Vielzahl von Faktoren heranzuziehen sei. Dazu gehören die Qualität und Intensität der Aktivität, die Beweggründe, Ziele und Normen, aber auch Ort und Rahmen. Auf der Grundlage
dieser Kriterien wird Sport als körperliche Aktivität definiert, die eine Eigenwelt bildet und
durch soziale Normen geregelt ist.
Der Breitensport ist eine kategoriale Ausgestaltung des Begriffs «Sport». Mit dem Hinweis
auf die Breite soll zum Ausdruck gebracht werden, dass viele Menschen mit unterschiedlichen Intensionen und Intensitäten sportlich aktiv sind. Sport und Bewegung unterscheiden
sich vor allem hinsichtlich der Zielsetzung der körperlichen Aktivität. Das zeigt sich insbesondere unter dem Aspekt der Gesundheitswirksamkeit körperlicher Aktivität. Sport ist auf Leistung ausgerichtet und kann eine breite oder begrenzte gesundheitliche Wirkung haben. Bei
der Bewegung steht demgegenüber die Gesundheitswirksamkeit im Vordergrund: jene Form
von körperlicher Aktivität, die Verbesserungen der Gesundheit zum Ziel hat.
1.4.2 Breitensport als Sport für alle
Ziel des Breitensports ist die Steigerung der Sport- und Bewegungsaktivitäten der gesamten
Bevölkerung. Im Rahmen des vorliegenden Konzepts stehen nicht – kaum zu leistende – begriffliche Abgrenzungen im Vordergrund, sondern vielmehr die Frage, welche Wirkungen im
Rahmen der Förderung des Breitensports erzielt werden können. Im vorliegenden Zusammenhang wird daher Breitensport als «Sport für alle» verstanden.
1.4.3 Merkmale des Breitensports
Der Breitensport zeichnet sich durch eine Fülle von Handlungsfeldern und zahlreichen
Schnittstellen zu anderen Politikbereichen aus (Gesundheit, Bildung, Kultur, Integration, Wirtschaft, Tourismus etc.).
Die Mehrheit der Sporttreibenden übt ihre Sport- und Bewegungsaktivitäten nicht organisiert
aus. Entweder treiben sie individuell Sport oder dann profitieren sie von Breitensportangeboten, die von kommerziellen Anbietern erbracht werden. Breitensport erschöpft sich insoweit
nicht im Vereinssport, sondern reicht angesichts der Angebotsvielfalt weit darüber hinaus.
Sportverbände und -vereine sind primär für den Kinder- und Jugendsport sowie für den Wettkampfsport eine wichtige Stütze; insbesondere in Bezug auf die Integration und Sozialisation
von Kindern im Sport.
Menschen bewegen sich aus unterschiedlichsten Motiven. Die Bestrebungen zur Förderung
von Sport und Bewegung müssen diesem Umstand Rechnung tragen. In Kinder- und Jugendjahren kommt dem Kompetenzerwerb im Sportverein sowie der Wettkampforientierung
in verschiedenen Stärkeklassen eine hohe Bedeutung zu. Im Erwachsenenalter treten der
direkte Leistungsvergleich und die Wettkampftätigkeit zunehmend in den Hintergrund, während die Orientierung an der Gesundheit, der Freude beim Sporttreiben und der Geselligkeit
zunimmt.
5 Lamprecht,
M., Fischer, A. & Stamm, H.P. (2014): Sport Schweiz 2014: Sportaktivität und Sportinteresse der
Schweizer Bevölkerung. Magglingen: Bundesamt für Sport, S. 9.
11/43
1.4.4 Verhältnis zum Leistungssport
Der Leistungssport unterscheidet sich vom Breitensport durch die manifeste Ausrichtung auf
Leistungsziele und den Leistungsvergleich anlässlich von Wettkämpfen. Konvergenzen zum
Breitensport bestehen vor allem im Nachwuchsleistungssport, in Bezug auf Infrastrukturen,
aber auch teilweise bei Wettkämpfen. Diese werden im Leistungssportkonzept dargestellt.
1.5 Sport für alle: Zahlen und Fakten
1.5.1 Kinder und Jugendliche
Jugendliche im Alter von 12 Jahren sind sehr aktiv. Nebst dem obligatorischen Sportunterricht an der Schule treibt rund die Hälfte der 10- bis 14-Jährigen zusätzlich mehr als 3 Stunden Sport pro Woche. Deutliche Rückgänge werden im Alter von 13 und 17 Jahren festgestellt. Dieser Rückgang geht einher mit einer Abwendung vom organisierten Sport: Die Vereinszugehörigkeit sinkt von 60% der 10- bis 14-Jährigen auf 45% bei den 17-Jährigen. Der
Rückgang bei den jungen Frauen von 55% auf 36% fällt dabei besonders auf.6
Die Datenlage bezüglich Bewegungsaktivitäten der Kinder unter zehn Jahren ist lückenhaft
und widersprüchlich.7 Im Rahmen von europäischen Fragebogenerhebungen sind Schweizer
Kinder8 regelmässig in den hinteren Rängen platziert. Demgegenüber zeichnen einzelne
schweizerische Untersuchungen mit Beschleunigungsmessern ein im europäischen Vergleich optimistischeres Bild. Mädchen weisen sowohl eine geringere Sportaktivität als auch
einen geringeren Umfang an nichtstrukturierter körperlicher Aktivität auf. Darin unterscheidet
sich die Situation in der Schweiz nicht von vergleichbaren Ländern.
Sämtliche Studien und Erhebungen zeigen eindeutig, dass die körperliche Aktivität von Kindern und Jugendlichen mit einer bewegungsfreundlichen Umgebung verbunden ist.9
1.5.2 Erwachsene
Die Schweizer Bevölkerung ist sportlich. Gemäss der Studie Sport Schweiz 201410 liegt der
Anteil der Schweizer Wohnbevölkerung im Alter von 15 bis 74 Jahren, die mehrmals pro Woche Sport treibt, bei 52 Prozent. Diese Gruppe der aktiven bis sehr aktiven Sportlerinnen und
Sportler wächst seit zwanzig Jahren kontinuierlich. Demgegenüber sinkt der Anteil der Gelegenheitssportlerinnen bzw. -sportler. Der Prozentsatz der Nichtsportlerinnen und -sportler
wiederum bleibt stabil und liegt heute mit 26 Prozent auf einem ähnlichen Niveau wie Ende
der siebziger Jahre.
Der Sportboom, der Mitte der neunziger Jahre einen ersten Höhepunkt erlebte, setzt sich
weiter fort, wobei gewisse Abflachungstendenzen erkennbar sind. Das ist darauf zurückzuführen, dass es einerseits immer weniger Leute gibt, die von gelegentlicher zu regelmässiger
6 Lamprecht,
M., Fischer, A. & Stamm, H.P. (2008): Sport Schweiz 2008: Kinder und Jugendbericht. Magglingen:
Bundesamt für Sport.
7 Zur Schliessung der Datenlücke wird aktuell eine repräsentative Erhebung der körperlichen Aktivität von Kindern
im Alter zwischen 6 und 14 Jahren durchgeführt. Erste Ergebnisse sind in der zweiten Hälfte 2015 zu erwarten.
Vgl. dazu Swiss TPH Basel. Messung des Bewegungsverhaltens von Kindern und Jugendlichen (Forschungsprojekt 13-06); BASPO Ressortforschung.
8 Health Behaviour in School-aged Children (HBSC) Studie, an welcher zum grössten Teil europäische Länder
teilnehmen, ist eine Untersuchung von Schülerinnen und Schülern von 11 bis 15 Jahren, die unter der Schirmherrschaft der Weltgesundheitsorganisation (WHO - Regional Office for Europe) durchgeführt wird und alle vier
Jahre stattfindet. Vgl. www.hbsc.ch.
9 Bringolf B. et al. (2013). Objektiv gemessene körperliche Aktivität von Schweizern im nationalen und internationalen Vergleich. Basel: Swiss TPH, Forschungsbericht (11-04).
10 Lamprecht et al. (2014), Fn. 6.
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Sportausübung wechseln, und sich anderseits das Segment derjenigen, die keinen Sport
treiben, als recht stabil erweist.
Frauen treiben heute beinahe gleich viel Sport wie Männer. Die Veränderung der Sportaktivität über die Lebenszeit verläuft hingegen unterschiedlich. Bei den Männern sinkt die Sportaktivität nach dem 24. Altersjahr kontinuierlich, um dann ab der Pensionierung wieder anzusteigen. Frauen sind dagegen in jungen Jahren etwas weniger sportlich aktiv. Zudem findet in
der Familien- und Kinderphase nach dem 25. Altersjahr ein deutlicher Rückgang der Aktivität
statt. Im Gegensatz zu den Männern steigt die Sportaktivität aber nicht erst im Pensionsalter,
sondern bereits ab 40 Jahren wieder an.
Gegenüber 2008 lässt sich 2014 bei allen Altersstufen ein leichter Anstieg der Sportaktivität
feststellen. Die 65- bis 74-Jährigen haben ihre Sportaktivitäten überproportional stark gesteigert. Dieses Wachstum lässt sich vor allem darauf zurückführen, dass heute viel mehr Seniorinnen mehrmals pro Woche Sport treiben.
Die sprachregionalen Unterschiede haben sich verringert. Die Bevölkerung in der französischsprachigen Schweiz treibt heute fast annähernd so häufig Sport wie in der Deutschschweiz. Auch bei der italienischsprachigen Bevölkerung ist ein Anstieg zu beobachten.
Während sich die soziodemographischen Unterschiede zwischen den Geschlechtern, dem
Alter oder der Region deutlich reduziert haben, bleiben sozioökonomische Unterschiede
hartnäckig. So weisen Personen mit einer hohen Bildung und ebensolchem Einkommen eine
deutlich höhere Sportaktivität auf. Unter der Migrationsbevölkerung besteht nach wie vor ein
grosser Geschlechterunterschied. In allen Altersgruppen ist ein deutlich höherer Anteil inaktiver Frauen und Mädchen zu verzeichnen.
1.5.3 Motive und Beweggründe
Seit Beginn der regelmässigen Befragungen im Jahr 2000 werden Gesundheit, Spass oder
Geselligkeit als zentrale Beweggründe für Sport- und Bewegungsaktivitäten genannt. Diesen
Faktoren kommt eine höhere Bedeutung zu als die eigentliche Leistung und das Erreichen
persönlicher Leistungsziele. Zudem ist das Leistungserlebnis wichtiger als der Leistungsvergleich.
Auch in der Befragung 2014 werden als zentrale Motive Gesundheit, Spass, Naturerlebnis,
Abschalten, Entspannung, Fitness sowie Geselligkeit mit Kollegen genannt. Bei der Gruppe
der sehr aktiven Sportler wird allerdings dem Leistungsmotiv eine doppelt so grosse Bedeutung beigemessen. Ein knappes Viertel der Sporttreibenden nimmt an Wettkämpfen teil. Insbesondere die vereinsunabhängigen Sportveranstaltungen und Sportevents ohne Rangierung sind für Frauen und ältere Sportler attraktiv. Entsprechend ist in diesen Gefässen auch
eine erhebliche Zunahme an Teilnehmenden zu verzeichnen.
1.5.4 Sportangebote
Sport wird in der freien Natur, im Verein, im Fitnesscenter, mit Unterstützung von kommerziellen Anbietern, in den Ferien, alleine oder in Gruppen betrieben: also an den unterschiedlichsten Orten, bei diversen Anbietern und in verschiedenen Settings.
In der Studie Sport Schweiz 2014 wurden die Teilnehmenden zum organisatorischen Rahmen der einzelnen Sportaktivitäten sowie zum Ort der Ausübung befragt. Mehr als die Hälfte
der aktiven Bevölkerung treibt in einer ungebundenen, nicht organisierten Form Sport. Dies
wird durch die Statistik der beliebtesten Sportarten bestätigt. Mit Wandern/Bergwandern,
Radfahren, Schwimmen, Skifahren und Jogging/Laufen stehen typische ungebundene Sportangebote zuoberst auf der Liste der ausgeübten Sportarten.
Beim organisierten Sport sind die Sportvereine die zentralen Anbieter. Heute sind 1,6 Millionen oder ein Viertel der Bevölkerung zwischen 15 und 74 Jahren in mindestens einem der
rund 20‘000 Sportvereine aktiv. Noch höher im Kurs stehen die Sportvereine bei den Kindern
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und Jugendlichen. Auch bei den 60- bis 74-Jährigen ist noch rund ein Fünftel der Menschen
Aktivmitglied in einem Sportverein. Vereinssportler zeichnen sich in der Regel durch eine
hohe Sportaktivität aus.
Die Fitnesscenter haben sich als wichtige Sportanbieter in der Schweiz weiter etabliert. Rund
ein Sechstel der Wohnbevölkerung nutzt heute regelmässig das Angebot von Fitnesscentern. Dies ist im Verhältnis zu den Zahlen der Studie aus dem Jahr 2008 ein Zuwachs von
knapp 20%.
Gegen 17 Prozent der Bevölkerung nutzen Angebote von weiteren privaten Anbietern und
niederschwellige Sportangebote, die teilweise durch die öffentliche Hand bereitgestellt werden. Am beliebtesten sind Yoga und Tanzen. Flexible Angebote dieser Art sprechen insbesondere Frauen an (Frauen: 14%, Männer: 4%). Männer sind demgegenüber häufiger Mitglied in einem Sportverein (31% gegenüber 20%). Zwei Fünftel der Befragten geben an, mindestens einmal pro Jahr Aktivferien zu machen.
Mit Blick auf die Hitliste der Sportarten erscheint einleuchtend, dass die «freie Natur» am
häufigsten als Sportraum genutzt wird. Jede fünfte bzw. jede sechste Person nutzt mindestens einmal pro Woche Turn- und Sporthallen bzw. private Fitnesscenter. Obwohl vorwiegend Sportinfrastrukturen in der Wohngemeinde oder in der näheren Umgebung aufgesucht
werden, verursacht das aktive Sporttreiben gemäss Mikrozensus Verkehr jeden achten Freizeitweg.11
1.5.5 Sportanlagen
Im Jahr 2012 wurden in der Schweiz rund 32‘000 Anlagen gezählt.12 Die sogenannten Freianlagen machen mit 37% den Grossteil der Anlagen aus. Die Fläche der traditionellen Freizeiteinrichtungen und Sportanlagen hat sich – abgesehen von Golfplätzen – in den letzten
zwanzig Jahren nur geringfügig erhöht: Die Zahl der Fussballplätze, Schwimmbäder und
Tennisplätze nimmt kaum noch zu.
Fast 60% aller Anlagen sind in öffentlichem Besitz. Viele Anlagen werden zudem in öffentlich-privater Partnerschaft betrieben. Turn- und Sporthallen sowie Bäder sind in der Regel
öffentliche Sportanlagen. Fitnesscenter, Squash- und Golfanlagen befinden sich demgegenüber häufig in privatem Besitz. Fast jede Gemeinde besitzt mindestens eine Freianlage. Bei
den Turn- und Sporthallen sind grössere regionale Unterschiede festzustellen - wie auch bei
den Freibädern.
Nebst den einmaligen Kosten für Bau und Investitionen kommt den laufenden Kosten für die
Bewirtschaftung der Sportanlagen eine bedeutende Rolle zu. Ein Rasensportfeld verursacht
jährliche Bewirtschaftungskosten (Kosten für Personal, Betrieb und Unterhalt sowie Versorgung) von rund 60‘000 Franken, diejenigen einer Sporthalleneinheit liegen bei rund 80‘000
Franken. Hallenbäder schlagen mit jährlichen Kosten von rund 670‘000 Franken und Halleneisfelder mit 440‘000 Franken zu Buche.
11 BFS/ARE
12 Balthasar,
(2012) Mobilität in der Schweiz – Ergebnisse des Mikrozensus Mobilität und Verkehr 2010. Neuchâtel
A. et al. (2013): Sportanlagenstatistik Schweiz 2012. Kurzbericht. Magglingen: Bundesamt für Sport.
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2 Wirkungsdimensionen des Sports
2.1 Gesundheit
Sport und Bewegung tragen zur Lebensqualität der Menschen bei. Nebst dem Beitrag zum
persönlichen Wohlbefinden weisen verschiedene Untersuchungen darauf hin, dass sich mit
Sport und Bewegung die Leistungsfähigkeit generell verbessert, die Krankheitsanfälligkeit
reduziert wird und ältere Menschen länger unabhängig bleiben. Diese positiven Wirkungen
lassen sich in sämtlichen Lebensphasen nachweisen. Damit dienen Sport- und Bewegungsaktivitäten letztlich auch einer - gesellschaftlich erwünschten - ausgeglichenen Lebensgestaltung. Im Kampf gegen den Bewegungsmangel im Alltag sind Sport und Bewegung zentrale
Faktoren. Die nachteiligen Folgen des Bewegungsmangels sind wissenschaftlich anerkannt.13
Der Gesundheitssektor unternimmt grosse Anstrengungen, die Bevölkerung auf die Wichtigkeit von Bewegung - in Form von Sport oder Alltagsbewegung - hinzuweisen. Programme
zur Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz messen der Sport- und Bewegungsförderung
zunehmend mehr Gewicht bei. Nutzung des Arbeitswegs für Bewegungsaktivitäten oder freiwillige Sportangebote in der Mittagspause sind hier die Stichworte.
2.2 Bildung
Sportaktivitäten leisten einen wesentlichen Beitrag an die physische, psychische, kognitive
und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, indem sie die Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und die Bildung sozialer Kompetenzen fördern. In diesem Zusammenhang ist der Bildungsauftrag der Schule von besonderer Bedeutung.
In der Jugendarbeit wird Sport zunehmend eingesetzt, um Jugendliche zu animieren und
ihnen positive Freizeiterlebnisse zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wurden in den
vergangenen Jahren innovative Ansätze entwickelt, wie etwa die Öffnung von Sporthallen an
Wochenenden.
Der Sport ist Gegenstand von zahlreichen Ausbildungsgängen und Weiterbildungsangeboten: von der J+S-Ausbildung über Verbandsmanagement- und Trainerlehrgänge sowie Studienrichtungen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen bis hin zu Ausbildungen der
Fitnessbranche. Damit leistet der Sport einen wichtigen Beitrag zur Bildungsarbeit.
2.3 Soziale Kohäsion
Sport und Bewegung ermöglichen Menschen, Teil einer Erlebnisgemeinschaft zu werden
und diese mitzugestalten. Der Sport fordert respektvollen Umgang mit Mitmenschen und
trägt so zu sozialer Kohäsion und Integration bei. Er schafft Kontaktgelegenheiten und vermittelt Gemeinschaftsgefühl, solidarisches Handeln und soziales Engagement. Dieser Funktion kommt angesichts der ausgeprägten Heterogenität der Bevölkerung eine grosse Bedeutung zu. Diese idealtypischen Ausprägungen des Sports müssen Handlungsmaxime bleiben.
Dabei darf nicht ausgeblendet werden, dass der Sport als Teil der Gesellschaft auch mit negativen gesellschaftlichen Entwicklungen konfrontiert wird.
Sportvereine bieten ihren Mitgliedern einen Rahmen, in dem sportliche und organisatorische
Kompetenzen als Übungsleitende oder in Vorstandsfunktionen gelernt werden können.14 Vor
allem Jugendliche können hier für die Freiwilligenarbeit gewonnen werden, was der Erfüllung
13 BASPO,
BAG, GF-CH, bfu, SUVA (2013): Netzwerk Gesundheit und Bewegung Schweiz: Gesundheitswirksame Bewegung – Grundlagendokument. Magglingen: Bundesamt für Sport.
14 Lamprecht, M., Fischer, A. & Stamm, H.P. (2011): Sportvereine in der Schweiz. Magglingen: Bundesamt für
Sport, S. 37.
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grundlegender gesellschaftlicher Anliegen dient. Dies trägt ebenso zu einer stärkeren sozialen Kohäsion bei wie der Umstand, dass sich zahlreiche Sportvereine im Kinder- und Jugendbereich mit grossem Aufwand engagieren. Nebst spezifischen Sportfertigkeiten vermitteln sie auch gesellschaftliche Werte und Normen wie Fairplay, Toleranz, Zusammenarbeit,
Leistungsbereitschaft, Wettkampfgeist, Disziplin sowie Umgang mit Siegen und Niederlagen.
Der Sportverein nimmt so wichtige Sozialisationsaufgaben wahr.
Im Rahmen ihrer Integrationsfunktion erbringen die Sportvereine unterschiedliche Leistungen. So ist etwa die Integration von Kindern und Jugendlichen ausserhalb des Familien- und
Schulumfeldes zu nennen. Vereine bringen sodann verschiedene Generationen, Bildungsschichten und Nationalitäten zusammen.
Aufgrund seiner «universellen» Regeln bietet der Sport der Migrationsbevölkerung vielerlei
Möglichkeiten der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Integration bleibt letztlich aber
eine Aufgabe der Gesellschaft. Der Sport kann lediglich einen Beitrag leisten, jedoch fehlendes Engagement anderer gesellschaftlicher Akteure nicht substituieren. Neben den Sportvereinen leisten auch offene Angebote des Gemeinwesens oder privater Anbieter konkrete Beiträge zur Integration verschiedener Bevölkerungsschichten.
2.4 Volkswirtschaft und Tourismus
Die Sportwirtschaft erzielte 2011 mit einem Gesamtumsatz von 20 Milliarden eine Bruttowertschöpfung von 10 Milliarden Franken. Innerhalb der Sportwirtschaft kommt dem Sporttourismus mit einem Wertschöpfungsbeitrag von 20% eine sehr hohe Bedeutung zu.15
Der Anteil der Sportwirtschaft am Bruttoinlandprodukt BIP ist mehr als doppelt so hoch wie
jener der Landwirtschaft. Mit rund 97‘000 Arbeitsplätzen trägt die Sportwirtschaft mit einem
Anteil von 2,5% zur Gesamtbeschäftigung bei. Rund 30% dieser Arbeitsplätze finden sich im
Bereich des Sporttourismus. Die beschäftigungspolitische Bedeutung der Sportwirtschaft
geht etwa daraus hervor, dass deren Beitrag zur Gesamtbeschäftigung höher ist als jener
des Versicherungsgewerbes.
Im Jahr 2011 wurden in Sport-, Freizeit- und Tourismusanlagen rund 826 Millionen Franken
investiert. Dabei zeichnete die öffentliche Hand für 52% der Investitionen verantwortlich, wobei die Gemeinden den Hauptteil beisteuerten.
Aus touristischer Sicht kommt dem Schneesport eine erhebliche Bedeutung zu. Dieser hat in
der Schweiz eine grosse Tradition und wird entsprechend von breiten Bevölkerungskreisen
betrieben. Gäste aus dem Inland machen einen wichtigen Anteil am Gästeaufkommen der
Tourismusdestinationen aus. Das Interesse der einheimischen Bevölkerung am Schneesport
ist damit von hoher Relevanz. Entsprechend hat die Förderung von Sport- und Bewegungsaktivitäten einen direkten Einfluss auf die Entwicklung des schweizerischen Tourismus.
Neuere Untersuchungen zeigen eindrücklich, dass das Interesse der Kinder und Jugendlichen am Schneesport in den letzten Jahren zurückgegangen ist. Damit hängt auch zusammen, dass Schulen immer weniger Schneesportlager durchführen. Die Ursachen dieser Entwicklung sind vielfältig. Im Rahmen unterschiedlichster Massnahmen und Projekte wird versucht, dem geschilderten Trend entgegenzuwirken. Eine effektive Trendwende ist bis heute
nicht ersichtlich. Vor diesem Hintergrund wurde 2014 die «Schneesportinitiative» lanciert.
Ziel dieser Initiative ist es, die Attraktivität von Skilagern für Schulen durch preisgünstige Paketangebote zu verbessern.16
15
Rütter Soceco 2014: Wirtschaftliche Bedeutung des Sports in der Schweiz 2011: Studie im Auftrag des Bundesamtes für Sport BASPO. Rüschlikon: Rütter Soceco AG.
16 Geplant ist die Entwicklung von Fördermassnahmen zugunsten des Schneesports in der Schweiz. Mögliche
Projekte waren bereits im Nachhaltigkeitskonzept für die Kandidatur Olympische Winterspiele Schweiz 2022 angedacht; vgl. auch „»Schneesportinitiative - Mehr Kinder und Jugendliche im Schnee“». Bericht über zwei Workshops im Oktober 2013 und Januar 2014; eingesehen unter www.baspo.admin.ch am 17. Juli 2014.
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Für die Beherbergung von Jugend- und Schullagern, die Durchführung von Aus- und Weiterbildungskursen (J+S, Trainerpersonen, Lehrkräfte) sowie Trainingszusammenzüge ausgewählter Verbände ist die Realisierung eines Nationalen Schneesportzentrums geplant. Dieses Schneesportzentrum soll über geeignete Infrastrukturen und Dienstleistungen analog
den Sportzentren in Magglingen und Tenero verfügen. 17
2.5 Finanzierung
2.5.1 Privater Mittelfluss
Private Haushalte
Der Sport in der Schweiz wird im Wesentlichen von den privaten Hauhalten finanziert. Im
Durchschnitt werden pro Kopf der Bevölkerung (15. bis 74. Lebensjahr) jährlich 2‘000 Franken ausgegeben. Das entspricht Ausgaben von gegen 12,6 Milliarden Franken pro Jahr. Darunter fallen Ausgaben für das aktive und passive Sporttreiben (Sportgeräte und -ausrüstung, Sportdienstleistungen, Sportreisen sowie Eintritte zu Sportveranstaltungen). Männer
geben dabei rund 700 Franken mehr aus als Frauen. Für die Mitgliedschaft in einem Verein
werden im Schnitt rund 300 Franken aufgewendet. Wer ein Fitnesscenter nutzt, lässt sich
dies pro Jahr rund 700 Franken kosten18.
Sportvereine
Die Gesamteinnahmen der Schweizer Sportvereine lagen im Jahr 2010 bei rund 1,1 Milliarden Franken. Haupteinnahmequelle sind die Mitgliederbeiträge. Ihr Anteil an einer durchschnittlichen Vereinsrechnung beträgt 36 Prozent. In den 20'000 Sportvereinen der Schweiz
leisten gegen 300‘000 Personen Freiwilligenarbeit. Diese ehrenamtlich Tätigen erbringen dabei unentgeltliche Leistungen im Umfang von rund 2 Milliarden Franken19.
Sportveranstaltungen
Jährlich finden rund 230‘000 Sportveranstaltungen statt. Die Bandbreite reicht dabei vom
«Kleinstanlass» mit vereinsinternem Charakter bis hin zur sportlichen Grossveranstaltung.20
Diese Anlässe generieren einen Umsatz von 1,2 Milliarden Franken: sei es über die Aktivitäten des Veranstalters oder die Konsumausgaben an den Sportveranstaltungen.
Sponsoren
Im Jahr 2010 betrug das Sponsoringvolumen im schweizerischen Sport mindestens 290 Millionen Franken.21 Der Grossteil dieses Betrags fliesst in den Spitzensport. Nicht enthalten
sind Sach- und Dienstleistungen kleinerer und mittlerer Unternehmen an Vereine und Verbände (Unterstützung von Sportveranstaltungen, Lieferung von Ausrüstungsgegenständen
etc.). Dazu liegen bis heute keine Zahlen vor.
17 Im
Jahr 2013 führte das BASPO ein Bewerbungsverfahren für ein Nationales Schneesportzentrum durch. Vgl.
dazu den entsprechenden Evaluationsbericht unter www.baspo.admin.ch.
18 Lamprecht et al. (2014), Fn. 6.
19 Lamprecht et al. (2011), Fn 16.
20 Stettler, J. et al. (2008): Sport und Wirtschaft Schweiz. Wirtschaftliche Bedeutung der Sportveranstaltungen.
Rüschlikon: Rütter + Partner.
21 Sport+Markt (2011): Sponsoringbarometer. Köln: Sport+ Markt AG.
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2.5.2 Staatlicher Mittelfluss
Bund
Der Gesamtaufwand für den Sport betrug 2010 rund 190 Millionen Franken. Dieser setzt sich
primär aus dem Budget des BASPO mit 162 Millionen Franken, Ausgaben der Armee von
rund 20 Millionen sowie kleineren Budgetposten weiterer Verwaltungseinheiten zusammen.22
Kantone und Gemeinden
Im Jahre 2010 gaben die Kantone 232 Millionen und die Gemeinden 1,35 Milliarden Franken
für den Sport aus. Darin enthalten sind der Aufwand für Verwaltung, Betrieb, Unterhalt oder
Subventionierung von Sporteinrichtungen, sodann die Förderung und Unterstützung von
sportlichen Aktivitäten und Sportveranstaltungen. Nicht darunter fallen Sporteinrichtungen,
die mit Institutionen des Bildungswesens verbunden sind. Diese Kosten werden im Bildungsbereich ausgewiesen.23 Bei den Kantonen stammt der Grossteil der an den Sport ausgerichteten Unterstützungen aus den Mitteln der Landeslotterien.
Landeslotterien
Im Jahre 2010 überwiesen Swisslos und Loterie Romande insgesamt 145 Millionen Franken
an den Schweizer Sport. Davon gingen 108 Millionen an die kantonalen Sport-Fonds. Der
verbleibende Betrag wurde über die Schweizerische Sport-Toto Gesellschaft an die Sportverbände (Swiss Olympic, Schweizerischer Fussballverband, Schweizerischer Eishockeyverband) und einzelne Sportinstitutionen (Schweizer Sporthilfe, SwissTopSport) ausbezahlt.
Infrastruktur
Investitionen in Sport-, Freizeit-und Tourismusanlagen machten 2011 insgesamt 826 Millionen Franken aus. Das Gemeinwesen war mit 52% beteiligt.24 Mit dem Programm des Nationalen Sportanlagenkonzepts (NASAK) unterstützt der Bund Investitionen in Sportanlagen
von nationaler Bedeutung.
22 Kempf,
et al., (2014): Der Leistungssport in der Schweiz. Momentaufnahme SPLISS-CH 2011. 2. überarb. Auflage. Magglingen: Bundesamt für Sport.
23 BFS (2011a). Finanzstatistik der Schweiz 2009. Finanzstatistiken einzelner Kantone und ihrer Gemeinden.
Magglingen: Bundesamt für Sport.
24 Rütter Soceco (2013): Wirtschaftliche Bedeutung des Sports in der Schweiz 2011. Resultate Aktualisierung Monitoring-Indikatoren. Rüschlikon: Rütter Soceco AG.
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3 Entwicklungen und Tendenzen
3.1 Gesundheit
Nach einer stabilen Phase zwischen 2002 und 2007 ist der Anteil übergewichtiger Personen
in der Schweiz wieder im Steigen begriffen. Gemäss den Ergebnissen der letzten Gesundheitsbefragung sind 41 Prozent der Bevölkerung übergewichtig oder adipös.25
Weiterhin steigende Kosten im Gesundheitswesen stellen Bund und Kantone vor grosse
Herausforderungen. Heute sind die nichtübertragbaren Krankheiten wie Diabetes, Herz- und
Kreislauferkrankungen oder Krebs weltweit Todesursache Nummer eins. In der Schweiz verursachten sie im Jahr 2010 rund 51 Prozent der vorzeitigen Todesfälle bei den Männern und
60 Prozent bei den Frauen. Bewegungsmangel und sitzende Tätigkeiten werden als Faktoren genannt, welche die Entstehung chronischer Krankheiten begünstigen.
Bund und Kantone erarbeiten derzeit eine nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten, die das seit 2008 laufende Programm Ernährung und Bewegung NPEB
ablösen soll. Diese Strategie gehört zu den gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrates.26 Sport und Bewegung als präventive Elemente für einen gesunden Lebensstil und als
begleitende Therapie chronischer Erkrankungen wird an Bedeutung gewinnen. Entsprechend ist eine weitere Ausdifferenzierung der Sportangebote hin zu vornehmlich gesundheitsorientiertem Sport zu erwarten, wie es etwa in Deutschland mit der Kampagne «Sport
pro Gesundheit» zu beobachten ist.
3.2 Demographie
In den kommenden Jahren ist eine beschleunigte demographische Alterung der Bevölkerung
zu erwarten.27 Die Zunahme der Lebenserwartung und der gegenwärtige Altersaufbau führen
dazu, dass die Zahl der Personen im Ruhestandsalter ansteigt.
Entsprechend den Prognosen wird der relative Anteil der Kinder und Jugendlichen an der
Bevölkerung leicht sinken. Wegen des Bevölkerungswachstums bleibt die absolute Zahl der
Kinder und Jugendlichen indes weitgehend konstant. Eine Verdrängung des Kinder- und Jugendsports durch den Erwachsenen- oder Seniorensport ist insoweit nicht zu erwarten.28 Da
jedoch zunehmend sportlich aktive Bevölkerungsgruppen in den Ruhestand treten, dürfte die
Nachfrage nach Sportangeboten für dieses Segment stark ansteigen. Dies wird zu einem
weiteren Wachstum bei den Lifetime-Sportarten wie Radfahren, Schwimmen oder Wandern
führen. Gleichzeitig wird es eine weitere Ausdifferenzierung im Bereich des gesundheits- und
fitnessorientierten Sports geben. Im Rahmen dieser Entwicklung wird der Sport an Bedeutung gewinnen.
Die Altersstruktur der Migrationsbevölkerung wird sich - so die Prognosen - nicht in gleichem
Masse verändern wie jene der Schweizer Bevölkerung. Es liegt im Interesse des Gemeinwesens, diese Bevölkerungsgruppe bereits in jüngeren Jahren an Sport- und Bewegungsaktivitäten teilhaben zu lassen. Dazu sind gesellschaftliche Integrationsbemühungen erforderlich.
(2013): Schweizerische Gesundheitsbefragung 2012 – Übersicht. Neuchâtel: Bundesamt für Statistik.
(2013): Gesundheit2020: Die gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrates. Eingesehen am
16.7.2014 unter www.bag.admin.ch/gesundheit2020/index.html?lang=de.
27 BFS (2010): Szenarien der Bevölkerungsentwicklung der Schweiz 2010 bis 2060. Neuchâtel: Bundesamt für
Statistik.
28 Indikator 6.1 „»Radar I: demographische Entwicklung,“» Observatorium Sport und Bewegung, www.sportobs.ch.
25 BFS
26 BAG
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3.3 Vereine
Der Wandel des Zeitgeistes29 macht vor den Sportvereinen nicht halt und verändert das Vereinsleben. Angesichts der fortschreitenden Ausdifferenzierung des Sports und der damit einhergehenden Etablierung neuer Sportformen ist der traditionelle vereinsgebundene Sport zusätzlich herausgefordert. Hinzu kommt die Tatsache, dass es zunehmend anspruchsvoller
wird, ehrenamtlich tätige Personen und Übungsleitende zu finden. Hier macht sich besonders deutlich bemerkbar, dass Frauen im Vereinsleben markant schlechter vertreten sind als
Männer. Für Vereine mit einem hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen ist diese Entwicklung besonders problematisch.
Seit 2000 weisen Sportvereine wieder steigende Mitgliederzahlen auf; dies im Unterschied
zu Vereinen ausserhalb des Sports. Dabei ist eine Tendenz zu grösseren Vereinen30 festzustellen. Dies ist möglicherweise darauf zurückzuführen, dass eine Konzentration der Kräfte
und eine Bündelung der ehrenamtlichen Ressourcen im Gang ist.
Die mit Abstand grösste Sorge stellt die Rekrutierung und Bindung von Mitgliedern dar, die
für ein freiwilliges Engagement bereit sind. Namentlich fehlt es an Mitgliedern, die sich für ein
Ehrenamt verpflichten. In jüngerer Vergangenheit nimmt die Konsumhaltung der Mitglieder
zu, während das Zusammenhörigkeitsgefühl tendenziell abnimmt.
Wissenschaftliche Untersuchungen beschreiben den typischen Vertreter des Ehrenamts als
männlich, Schweizer mittleren Alters, Vollzeit erwerbstätig, Vater mit einer mittleren bis höheren Bildung und entsprechendem Einkommen. Hauptstütze des Ehrenamts ist der schweizerische Mittelstand. Frauen, Senioren und Migranten beteiligen sich seltener an der Vereinsarbeit.
Im Hinblick auf die künftige Entwicklung der Mitgliederzahlen kann davon ausgegangen werden, dass sich der zu beobachtende Mitgliederanstieg bei den unter 14-Jährigen sowie bei
den Mädchen und Frauen fortsetzt. Die überwiegende Zahl der Vereine hat freie Kapazitäten
für neue Mitglieder. Lediglich Vereine mit einem hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen insbesondere Fussballvereine - stossen an Grenzen. Als limitierende Faktoren sind schliesslich ausgelastete oder nicht vorhandene Infrastrukturen sowie fehlende Trainerinnen und
Trainer zu erwähnen.31
3.4 Schule
Mit ihrer Erklärung zur Bewegungserziehung und Bewegungsförderung in der Schule aus
dem Jahre 2005 unterstreicht die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK die Bedeutung des Sports in der Schule.
In Übereinstimmung mit neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen geht die EDK von einem
breiten Sport- und Bewegungsverständnis aus. Dieses erstreckt sich neben dem Sportunterricht auf weitere bewegungsfördernde Aktivitäten im Schulalltag, die ein bewegungsfreundliches Umfeld voraussetzen.
Im Rahmen des Sportobligatoriums und des freiwilligen Schulsports können grundsätzlich
alle Kinder und Jugendlichen mit sportpädagogisch wertvollen Angeboten erreicht werden.
Sport bietet sich zudem als sinnvolles Element der Freizeitgestaltung in schulischen Tagesstrukturen an.
Bewegungserziehung und Bewegungsförderung für alle Schülerinnen und Schüler sind Bestandteil des Bildungsauftrags der Schule. Damit leistet die Schule einen Beitrag zur Gesundheitsförderung und zur Persönlichkeitsentwicklung. Entsprechend den Absichten der
EDK ist der Bewegungsförderung und -erziehung in der Schule künftig ein noch stärkeres
vom 26. Mai 2014, Nr. 120, S. 40 „»Neue Ideen braucht der Verein“».
4.6% mit mehr als 300 Mitgliedern, 2010: 7.9%.
31 Lamprecht et al. (2011), Fn 16.
29 NZZ
30 1996:
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Gewicht beizumessen. Dabei ist die Unterstützung durch ausserschulische Partner eine notwendige Voraussetzung.32
Dem Sportunterricht an Berufsschulen wird auch in Zukunft eine besondere Bedeutung zukommen. Diese Lebensphase junger Menschen ist geprägt von Umbrüchen. Austritte aus
Sportvereinen häufen sich und körperliche Aktivitäten verlieren an Bedeutung. Dieser Entwicklung soll auch der neue Rahmenlehrplan Berufsschulsport entgegenwirken.
Im politischen Alltag von Kantonen und Gemeinden steht diesen Forderungen und Erwartungen ein angespannter Finanzhaushalt gegenüber. In der Vergangenheit war auch der Sport
regelmässig von Kürzungen im Bildungsbudget betroffen. Diese Entwicklung ist der Förderung schulischer Sportaktivitäten nicht zuträglich. Negative Auswirkungen erstrecken sich
insbesondere auf den freiwilligen Sportunterricht, auf Sportlager und Sporttage, aber auch
auf Angebote des freien Schulsports, die im Rahmen der Tagesbetreuung an Bedeutung gewinnen. In einzelnen Fällen ist sogar der obligatorische Schulsport vom Abbau betroffen.33
3.5 Arbeitsmarkt und Freizeit
Die Flexibilität des Arbeitsmarktes zählt zu den wichtigsten Standortvorteilen der Schweiz.
Gelingt es der Schweiz, im internationalen Wettbewerb auch in Zukunft zu bestehen, werden
sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Sportentwicklung nicht grundlegend
verändern.
Aufgrund der älter werdenden Bevölkerung ist damit zu rechnen, dass die Erwerbsquote von
heute 58% zurückgehen wird. Die Mehrheit der Erwerbstätigen und eine wachsende Zahl
von Personen im Ruhestand dürften auch in Zukunft über ein Einkommen verfügen, das
Konsumausgaben im Freizeitbereich ermöglicht. Daraus wird auch der Sport und die Sportwirtschaft Nutzen ziehen.34
Die Ökonomisierung des Sports wirkt sich schliesslich auch im Vereinsleben und Nachwuchsleistungssport aus. Der Trend der Umschichtung von ehrenamtlicher Arbeit hin zu Vollund Teilzeitstellen schreitet voran. Das Fundament des Sports, die freiwillige Vereinsarbeit,
verliert an Attraktivität und Stabilität. Professionalität verdrängt Milizarbeit. Dieses Phänomen
wirkt sich dann befruchtend aus, wenn die professionelle Arbeit das Ehrenamt entlastet und
so letztlich dazu beiträgt, dass wieder vermehrt Ehrenamtliche gefunden werden.
3.6 Raum und Umwelt
3.6.1 Bewegungsräume und Sportanlagen
Das Wachstum der Siedlungsfläche ist ungebrochen.35 Der Trend zu Natur- und Outdoorsportarten wird anhalten. Vor allem in städtischen Gebieten ist das Angebot an öffentlichen
Räumen für informelle Bewegungsmöglichkeiten nur eingeschränkt vorhanden. Darüber hinaus führt die Urbanisierung zu einer Einschränkung des Bewegungsraums für ungebundenes Sporttreiben, das nicht auf Anlagen konzentriert ist. Das stellt bereits heute eine Herausforderung dar36.
32 EDK
(2005): Bewegungserziehung und Bewegungsförderung in der Schule. Erklärung der EDK vom 28. Oktober 2005. Bern: EDK.
33 Umwandlung der dritten Sportstunde in eine Lagerwoche oder Abbautendenzen beim Schwimmunterricht.
34 Indikator 6.2 Radar II „»Wirtschaftlicher und politischer Kontext“». Observatorium Sport und Bewegung.
www.sportobs.ch
35 BFS (2011b): BFS Aktuell: 022 Raum und Umwelt: Flächen für Freizeit, Erholung und Sport. Neuchâtel: Bundesamt für Statistik..
36 Die revidierte Jagdverordnung (JSV) verankert zum Beispiel „»Wildruhezonen“». Diese Neuerung hat weitreichende Konsequenzen für den freien Zugang und damit für den Bergsport. In einzelnen Kantonen sind Bestrebungen im Gang, die Waldgesetze so anzupassen, dass für einzelne Gruppen (Velofahrende, Orientierungslauf)
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Die Bereitstellung von Sportanlagen und Bewegungsraum ist grundsätzlich Aufgabe der
Kantone und Gemeinden sowie privater Trägerschaften. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Sportförderung. Im internationalen Vergleich besteht in der Schweiz ein
dichtes und qualitativ gutes Angebot. Und dennoch: die Gefahr besteht, dass der freie Zugang für Sport und Bewegung sowohl im Siedlungs- als auch im Naturraum in Bedrängnis
gerät. Die Reserven des Bau- und Kulturlandes nehmen ab und durch die Innenverdichtung
in Siedlungsräumen wächst der Druck auf die freien Bewegungsräume.37
Gleichzeitig wachsen Wohngebiete immer näher an bestehende Sportanlagen heran. Auch
hier zeichnen sich Konflikte zwischen den Ruhebedürfnissen der Anwohnerschaft und den
Nutzungsgewohnheiten des Sports ab. Die hohen Investitionen des Gemeinwesens und die
gesellschaftliche Bedeutung des Sports rechtfertigen eine möglichst hohe Auslastung und
Zugänglichkeit der Anlagen. Dem steht die erhöhte Lärmbelastung der anwohnenden Nachbarschaft entgegen. Im Rahmen dieser Entwicklung droht die optimale Nutzung von Sportanlagen massiv eingeschränkt zu werden.
3.6.2 Klimawandel
Die Sportausübung ist von verschiedenen umweltrelevanten Entwicklungen betroffen. So
wirkt sich die Klimaänderung durch die abnehmende Schneesicherheit und die Zunahme von
Naturgefahren insbesondere im Schnee- und Bergsport unmittelbar aus. In den Sommermonaten sind Sportveranstaltungen vor allem durch heftige Unwetter vermehrt betroffen. Hitzewellen und hohe Ozonwerte beeinträchtigen insbesondere das Ausüben von Ausdauersportarten und erhöhen den Energiebedarf von Indoorsportanlagen. Schliesslich kann bei Wasserknappheit die Bewässerung von Outdoor-Spielfeldern eingeschränkt werden.38
Was die Verminderung von Treibhausgasemissionen betrifft, bedarf es einer Sensibilisierung
sowohl der Anbieter als auch der Sporttreibenden.39 Dazu gehören etwa die Anbindung von
Sportanlagen an den öffentlichen Verkehr, Mobilitätskonzepte zur Förderung des Langsamverkehrs und der Einsatz effizienter Technologien und umweltverträglicher Materialien bei
Bau, Renovierung und Betrieb von Sportanlagen.40
der Zugang zum Wald eingeschränkt wird.
37 Der Leitfaden verschiedener Bundesstellen zur Freiraumentwicklung in Agglomerationen betont die zentrale
Funktion von örtlich nahen und frei zugänglichen Bewegungsräumen für die Bevölkerung. Diese erfüllen mannigfaltige Funktionen (ARE, BWO (2014). Freiraumentwicklung in Agglomerationen). Aktuell werden in der dritten
Phase der „»Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung“» Projekte unterstützt, die sich dieser Thematik annehmen.
38 Volkwirtschaftliche Beratung AG (2010): Klimaänderung und Sport: Der Sektor als Betroffener und Verursacher
der Klimaänderung – mögliche Anpassungs- und Vermeidungsstrategien: Eine Studie im Auftrag des BAFU und
des BASPO. Eingesehen am 6.5.2014 unter www.bafu.admin.ch/sport_tourismus/06398/index.html?lang=de.
39 Als Vorbild funktioniert Ecosport.ch. Inhaltlich und finanziell getragen von Swiss Olympic und verschiedenen
Bundesämtern. Vgl. www.ecosport.ch/doppelpass/.
40 Leitfaden „»Verkehrsanbindung von Freizeitanlagen“», ARE (2013) unter www.are.admin.ch/themen/verkehr/00250/00462/index.html?lang=de.
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4 Akteure, Programme und Instrumente der
Sportförderung
4.1 Allgemeines
4.1.1 Subsidiarität der staatlichen Förderung
Die Anerkennung der vielfältigen positiven Effekte von Sport und Bewegung hat im Laufe der
Jahre dazu geführt, dass die Sportförderung als Staatsaufgabe unbestritten ist. Das Engagement des Bundes soll die Privatinitiative unterstützen, das heisst dort ansetzen, wo private
Aktivitäten ausbleiben oder staatliches Handeln deutliche Effizienz- und Effektivitätsvorteile
bringt.
Im föderalistischen Gefüge entfalten alle staatlichen Ebenen Aktivitäten in der Sportförderung. Entsprechend überschneiden sich die Kompetenzen von Bund, Kantonen und Gemeinden im Bereich der Sportförderung.
4.1.2 Sportsystem Schweiz
Analog zum föderalistischen Staatsaufbau ist auch das schweizerische Sportsystem komplex
strukturiert. So zeichnet es sich durch eine Vielzahl von Akteuren und Organisationen aus.
Diese bieten der Bevölkerung ein breites Angebot an Sportmöglichkeiten und geeigneten Infrastrukturen. Dabei kooperieren die staatlichen Akteure von Bund, Kantonen und Gemeinden
auf vielfältigste Weise mit den privaten Akteuren von Wirtschaft und Gesellschaft. Entsprechend entfaltet sich die Sportkultur der Schweiz auf dem historisch gewachsenen Fundament tragfähiger Kooperationsstrukturen zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.
4.2 Staatliche Akteure
4.2.1 Bund
Bundesamt für Sport BASPO
Das BASPO ist innerhalb der Bundesverwaltung das Kompetenzzentrum für Sport- und Bewegung. Es sorgt für die Entwicklung und Gestaltung der nationalen Sportpolitik gemäss den
gesetzlichen Vorgaben. Die daraus resultierenden Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit
zahlreichen weiteren Akteuren erfüllt.
Die Tätigkeit des BASPO basiert auf vier strategischen Handlungsfeldern: allgemeine Sportund Bewegungsförderung; Bildung im Sport, Forschung; Leistungssport; sowie Fairness und
Sicherheit im Sport. Die Aufgaben lassen sich diesen vier Feldern zuordnen.
Im Bereich der Allgemeinen Sport- und Bewegungsförderung sind das in erster Linie die
Programme Jugend+Sport (J+S) sowie Erwachsenensport Schweiz (esa). Zudem werden Kantone und Gemeinden im Bereich der lokalen Sportförderung beraten und entsprechende Ausbildungen für die Koordination der Sportangebote auf lokaler Ebene angeboten.
Dem Bereich Bildung im Sport sind die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen EHSM mit ihren Ausbildungsprogrammen und Tätigkeiten in der sportwissenschaftlichen Forschung und Dienstleistungserbringung zuzurechnen.
Zum Leistungssport gehören die Aufgabenbereiche Trainerbildung, Verbands- und
Nachwuchsförderung, Spitzensport in der Armee sowie die Mittelzuteilung im Rahmen
des Nationalen Sportanlagenkonzeptes. Nähere Ausführungen hierzu finden sich im
Leistungssportkonzept.
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Schliesslich sind dem Bereich Fairness und Sicherheit im Sport die möglichst risikogerechte Ausgestaltung von Sportangeboten, die Bekämpfung von Doping mit der Unterstützung von Antidoping Schweiz sowie die Präventionsanliegen in den Gebieten Gewalt, sexuelle Übergriffe, Korruption und Diskriminierung zugeordnet.
Bundesamt für Gesundheit BAG
In Zusammenarbeit mit den Kantonen entwickelt das BAG als Fachbehörde für die menschliche Gesundheit eine nationale Gesundheitspolitik. Für den Bereich Gesundheit und Bewegung nimmt das BAG eine wichtige Rolle ein. Im Rahmen des Nationalen Programms Ernährung und Bewegung (NPEB) will das BAG durch Veränderung des Lebensumfelds eine gesunde Wahl erleichtern und den Sport und die Bewegung für die Gesundheit der Bevölkerung fördern. Die Schwerpunkte liegen dabei auf der Alltagsbewegung, Bewegungsförderung
am Arbeitsplatz, der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft sowie der Bewegung und des
Sports in der Therapie zur Behandlung von nichtübertragbaren Krankheiten. Das BASPO
trägt wesentlich zur Erreichung des Ziels «Bewegung und Sport fördern» des NPEB bei.
Schnittstellen, die sich hier im Bereich Breitensport ergeben, werden koordiniert und teilweise gemeinsam angegangen.
Bundesamt für Raumentwicklung ARE
Das ARE implementiert in seinem Zuständigkeitsbereich Elemente der Breitensportförderung. In der bundesrätlichen Strategie Nachhaltige Entwicklung, die vom ARE betreut wird,
wird das Thema im Aktionsplan unter der Schlüsselherausforderung 7 „Die Gesundheit der
Bevölkerung verbessern“ thematisiert, unter anderem mit den Massnahmen 7a „Allgemeine
Sport- und Bewegungsförderung“ und 7b „Nationales Programm Ernährung und Bewegung“.
In Zusammenarbeit mit anderen Bundesämtern hat das ARE den Leitfaden Freiraumentwicklung in Agglomerationen erarbeitet, der verschiedene Akteure auf Gemeinde-, Agglomerations-, Kantons- und Bundesebene für das Thema des bewegungsfreundlichen Freiraums
sensibilisiert und hierzu praktische Handlungsansätze vermittelt. Weiter setzt sich ARE zusammen mit anderen Bundesämtern im Rahmen der Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung für eine bewegungsfreundliche Freiraumentwicklung ein. Schliesslich unterstützt
das ARE durch das Dienstleistungszentrum für innovative und nachhaltige Mobilität DZM
auch Modellprojekte im Mobilitätsbereich, unter anderem auch beim Langsamverkehr. Auf
diese Weise betreibt es strukturelle Bewegungsförderung.
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Das BSV ist die Fachbehörde des Bundes für soziale Sicherheit und nimmt sich dem Breitensport in den Bereichen Jugendarbeit, Seniorinnen und Senioren sowie Behinderte an.
Beiträge an gesamtschweizerisch tätige gemeinnützige private Institutionen (z.B. Pro Senectute) zur Förderung der Altershilfe werden auf der Grundlage von Leistungsverträgen ausgerichtet. Gestützt auf das Kinder- und Jugendförderungsgesetz erhalten Jugendverbände Finanzhilfen. Die Teilnahme an Kaderbildungskursen im Rahmen von J+S wird auf der Grundlage der Erwerbsersatzordnung unterstützt. Letztere gewährleistet einen angemessenen Ersatz des Erwerbsausfalls.
Bundesamt für Strassen ASTRA
Das ASTRA ist die Fachbehörde des Bundes für die Strasseninfrastruktur und den individuellen Verkehr. Das Bundesamt unterstützt die Entwicklung und Förderung des Langsamverkehrs (Fortbewegung mit dem Velo oder zu Fuss in Alltag und Freizeit). Sichere, attraktive
und zusammenhängende Wegnetze und Nebenanlagen (z.B. Veloabstellplätze) sind eine
wichtige Voraussetzung für die Fortbewegung von Fussgängerinnen und Fussgängern sowie
Radfahrenden. In diesem Zusammenhang werden Agglomerationsvorhaben und Projekte
wie «SchweizMobil» unterstützt.
Staatssekretariat für Wirtschaft seco
Das SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik.
Im Rahmen der Standortpromotion und Tourismusförderung unterstützt das SECO Angebote
zur Förderung der Ausübung des Schneesports.
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Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Das SBFI ist das Kompetenzzentrum des Bundes für die Fragen der Bildungs-, Forschungsund Innovationspolitik. In dieser Funktion nimmt es im Bereich der Berufsbildung und in der
Koordination der Hochschulbildungsgänge eine zentrale Rolle ein.
Armee
Eine bedeutende Rolle spielt die Armee. Auf der einen Seite ist der Sport Bestandteil des
Ausbildungsprogramms in sämtlichen Kursen der Armee. Damit können vor allem jüngere
Männer im Alter zwischen 20 und 30 Jahren erreicht werden. Auf der anderen Seite wäre die
Durchführung zahlreicher Sportveranstaltungen ohne Unterstützung der Armee (inklusive
Bevölkerungsschutz) gar nicht möglich.
Bundesamt für Energie BFE
Das Bundesamt für Energie (BFE) setzt einen Teil der im Rahmen der Energiestrategie 2050
geplanten freiwilligen Massnahmen über das Programm EnergieSchweiz um. Im Schwerpunkt Mobilität werden unter anderem Massnahmen zur Förderung des Langsamverkehrs
durch Kampagnen wie «Velo-Affair» sowie durch Mobilitätsmanagementprojekte umgesetzt,
die insbesondere auf Unternehmen, Planungsprozesse von neuen Arealen und auf Veranstaltungen ausgerichtet sind. Neben Massnahmen zur Förderung von energieeffizienten
Fahrzeuge, wozu e-Bikes gehören, werden Massnahmen zur Promotion des öffentlichen
Verkehrs und auch des Langsamverkehrs als das energieeffizienteste Fortbewegungsmittel
unterstützt. Gemeinden und Unternehmen gehören zu den wichtigen Zielgruppen in diesem
Handlungsfeld.
Bundesamt für Umwelt BAFU
Das BAFU trägt zur Entwicklung von gesunden Bewegungsräumen bei, indem es die Qualität von Natur und Umwelt sicherstellt. Zudem beeinflusst es die Sport- und Bewegungsaktivitäten der Bevölkerung, indem es für den Bereich der Sportanlagen Lärmvorschriften oder –
in Abwägung der unterschiedlichen Interessen – Nutzungsbeschränkungen in der freien Natur erlässt.
4.2.2 Kantone
Die Kantone sind im Bereich der Förderung von Sport und Bewegung autonom. Wichtigste
Ausnahme bildet das Drei-Stunden-Obligatorium für den Sportunterricht in der Schule. Obwohl die kantonalen Förderaktivitäten sehr unterschiedlich ausgestaltet sind, finden sich in
sämtlichen kantonalen Verwaltungen Amtsstellen, die sich mit der Sportförderung befassen.
Rund die Hälfte der Kantone verfügt über ein Sportkonzept. Zahlreiche Kantone kennen zudem explizite Rechtsgrundlagen für die Förderung von Sport und Bewegung.
Generell lässt sich sagen, dass die Kantone im Rahmen ihrer Möglichkeiten optimale Rahmenbedingungen für die Förderung von Sport und Bewegung zu schaffen suchen. Dazu gehören nebst Bau und Bewirtschaftung von eigenen Sportanlagen auch die planerische Gestaltung von Bewegungs- und Freiräumen sowie die Verteilung der Mittel aus den jeweiligen
Sport-Fonds. In erster Linie leisten die Kantone allerdings einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Sport und Bewegung, indem sie für die Umsetzung des Schulsportobligatoriums
zuständig sind sowie die Sportlehrerausbildung an den pädagogischen Fachhochschulen
und Universitäten durchführen.
Für die Finanzierung eigentlicher Sportförderungsprogramme und -projekte greifen die Kantone in der Regel auf die Mittel der staatlichen Lotterien zurück. Für Ausbildungstätigkeiten
im Bereich von J+S werden auch Mittel aus dem ordentlichen Staatshaushalt eingesetzt.
Im föderalen Zusammenwirken der verschiedenen staatlichen Ebenen erfüllt die EDK die
Funktion der «Sportministerkonferenz». Als Fachorgan der EDK nimmt die Konferenz der
kantonalen Sportbeauftragten (KKS) verschiedene Aufgaben der Vollzugskoordination und
des fachlichen Austauschs wahr.
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4.2.3 Gemeinden
Die Gemeinden tragen die Hauptlast im Bereich der Förderung von Sport und Bewegung.
Das Handlungspotential auf kommunaler Stufe ist gross und reicht ausserordentlich weit:
Gemeinden können geeignete Rahmenbedingungen für Sporttreibende schaffen, zielgruppengerechte Angebote für die gesamte Bevölkerung fördern sowie Qualität und Nachhaltigkeit der lokalen Angebote beeinflussen. Sie stellen insbesondere die notwendigen Sportinfrastrukturen für Sportvereine, Schulen und weitere in der Sportförderung aktive Organisationen
bereit. Einzelne Gemeinden verfügen über Sportleitbilder oder Sport- bzw. Sportanlagenkonzepte. Im Rahmen dieser Instrumente werden bestehende Synergien genutzt und die konzeptionellen Vorgaben kleinräumig umgesetzt.
Die Gemeinden legen den Zugang zu öffentlichen Infrastrukturen fest, was für den organisierten und nicht organisierten Sport gleichermassen von Bedeutung ist. Als Eigentümer der
Sportinfrastrukturen und Sportanlagen sorgen sie für deren Finanzierung. Weiter regeln sie
den Zugang zu Wald und Wegnetzen (Wanderwege) und beeinflussen durch entsprechende
Verkehrsplanungen das Bewegungsverhalten der Bevölkerung. Die Schaffung und Unterstützung weiterer niederschwelliger Sport- und Bewegungsangebote für die gesamte Bevölkerung oder einzelne Zielgruppen hängt stark von der Prioritätensetzung der jeweiligen Entscheidungsträger und den vorhandenen finanziellen Mitteln ab.
Im Rahmen des freiwilligen Schulsports, der in der Verantwortung der Gemeinden liegt, können potentiell alle Kinder und Jugendlichen erreicht werden. Mit der Einführung von schulischen Tagesstrukturen werden neue Betreuungssituationen geschaffen. Der Sport erhält
dadurch noch mehr Bedeutung und der freiwillige Schulsport eine weitere Plattform.
Im Rahmen der kommunalen Sportförderung steht meistens der organisierte Vereinssport im
Vordergrund. Einzelne Gemeinden haben Massnahmen ergriffen, um die Akteure des organisierten Sports zu vernetzen und so eine optimale Nutzung der Sportinfrastruktur zu gewährleisten.
Ein wichtiges Handlungsfeld der Gemeinden ist schliesslich die Jugend- und Sozialarbeit. In
diesem Bereich werden zunehmend Angebote geschaffen, die den Sport als Mittel zum
Zweck nutzen (z.B. Projekt «Open Sunday»: offene Sportanlagen am Sonntag). Damit können Jugendliche erreicht werden, die den eher verpflichtenden Vereinsangeboten fern bleiben. Solche Angebote werden in der Regel nicht über die kommunale Sportförderung, sondern aus Mitteln der Jugend- und Sozialarbeit finanziert.
Auf interkommunaler Ebene hat sich die Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Sportämter
(ASSA) konstituiert. Sie vertritt die Interessen der kommunalen Sportförderung in verschiedenen übergeordneten Gremien.
4.3 Nicht kommerzielle Akteure
4.3.1 Swiss Olympic und die Sportverbände
Die Schweizer Sportvereine sind in Sportverbänden zusammengeschlossen, die ihrerseits in
ihrer Mehrheit dem nationalen Dachverband Swiss Olympic angehören. Swiss Olympic angeschlossen sind 84 Mitgliederverbände mit rund 2,2 Millionen Mitgliedern.
Swiss Olympic ist sowohl das Nationale Olympische Komitee der Schweiz als auch der
Dachverband der Schweizer Sportverbände, welcher die olympischen und nichtolympischen
Sportarten vertritt. Als Dachverband ist Swiss Olympic mit der Aufgabe betraut, die Mitgliederverbände und damit den privatrechtlich organisierten Sport in all seinen Facetten zu unterstützen und zu stärken.
Der Fokus der Aktivitäten von Swiss Olympic liegt klar auf dem Leistungssport und der nachhaltigen Stärkung der Mitgliederverbände. Auf der politischen Ebene setzt sich Swiss Olympic dafür ein, dass der Beitrag, den der Sport zu mehr Lebensqualität und Gesundheit leistet,
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gesellschaftlich anerkannt und respektiert wird. Zudem hat sich Swiss Olympic zum Ziel gesetzt, die olympischen Werte – Höchstleistung, Freundschaft und Respekt – in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Der Dachverband setzt damit einen weiteren Schwerpunkt bei
sportethischen Fragestellungen. Zugunsten der Mitgliederverbände werden Management-,
Führungs-, Ethik- und Kommunikationskompetenzen vermittelt. Adressaten entsprechender
Bemühungen sind sowohl das Ehrenamt als auch das Hauptamt.
Die Sportverbände ihrerseits steuern ihre jeweiligen Sportarten auf nationaler Ebene. Sie
sind auf internationaler Ebene in übergeordneten Fachverbänden zusammengeschlossen.
Sie führen, koordinieren und entwickeln ihre Sportarten und vertreten die Interessen ihrer
Mitgliedervereine als Dachorganisation.
Dem Breitensport kommt je nach Verband unterschiedliche Bedeutung zu. Einzelne Sportverbände haben kaum Aktivitäten im Bereich des Breitensports. Bei anderen Verbänden
steht der Breitensport im Zentrum ihrer Aktivitäten. Dies hängt massgeblich von den jeweiligen Sportarten ab, die in einem Verband zusammengefasst sind. In den meisten Verbänden
sind die jeweiligen Kantonal- oder Regionalverbände die Träger des Breitensports.
4.3.2 Sportvereine
Sportvereine sind die wichtigsten Sportanbieter für Personen, die sich für ein regelmässiges
Training und für Wettkämpfe auf allen Leistungsstufen interessieren. Sie erfüllen eine Vielzahl von Gemeinwohlfunktionen. In ihrem Umfeld wird in hohem Masse Freiwilligenarbeit geleistet. Sie nehmen damit eine wichtige soziale und kulturelle Funktion in der Gesellschaft
wahr. Ihren Angeboten kommt nebst einem pädagogischen Wert auch eine hohe gesundheitliche Bedeutung zu. Nicht zuletzt sind sie auch ein Ort der politischen Sozialisation bezüglich
der Funktionsweise der direkten Demokratie.
Ihre Aufgaben und Leistungen sind äusserst vielfältig. Sie schaffen primär Trainingsangebote
in ihrer Sportart für sämtliche Alters- und Leistungsgruppen. Daneben wirken sie in der Jugendausbildung, indem sie Kindern und Jugendlichen ein sinnvolles Freizeitangebot bieten
und diesen im vereinsspezifischen Aktivitätsbereich handlungsbezogenes Lernen ermöglichen. Im Rahmen des freiwilligen Schulsports schaffen Vereine mitunter ergänzende Angebote zum obligatorischen Sportunterricht. Und nicht zuletzt spielen sie auch eine Rolle bei
der Integration der ausländischen Wohnbevölkerung und Menschen mit einer Behinderung.
Ungeachtet der historischen Bedeutung der Sportvereine für die Entwicklung des Breitensports kann über deren Schwierigkeiten im aktuellen gesellschaftlichen Umfeld nicht hinweggegangen werden. Seit geraumer Zeit fehlt es zunehmend an der Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu engagieren. Zudem sind Frauen sowohl in den ehrenamtlichen Chargen von
Sportvereinen und -verbänden als auch als Trainerinnen untervertreten.
4.3.3 Jugendverbände
Bei den Jugendverbänden stehen Aktivitäten im Vordergrund, die die ganzheitliche Förderung zum Ziel haben. Junge Menschen sollen in der Lage sein, ihr Umfeld konstruktiv mitzugestalten. In ihren Aktivitätsprogrammen finden sich auch Sport- und Bewegungsangebote.
4.4 Kommerzielle Akteure
4.4.1 Fitnesscenter
Im Breitensport sind nicht nur Vereine, sondern in zunehmendem Masse auch Anbieter mit
kommerziellen Interessen tätig. Zu diesen gehören in erster Linie Fitnesscenter. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie entsprechend der Nachfrage am Markt auf kommerzieller Ba-
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sis Angebote bereitstellen. Im Hinblick auf die Steigerung der Sport- und Bewegungsaktivitäten der Bevölkerung kommt diesem Segment eine hohe Bedeutung zu.
4.4.2 Weitere Anbieter
Daneben hat sich im Sport- und Freizeitmarkt eine Vielzahl von weiteren Anbietern etabliert.
Seit geraumer Zeit aktiv sind Schneesportschulen oder Anbieter im Bereich des Bergführerwesens. Aber auch Kampfsport- oder Schwimmschulen, Betreiber von privaten Sportanlagen, Anbieter von Sport- oder Wanderferien, Fahrtechnikschulen für Mountainbike werben
um Kundinnen und Kunden.
4.5 Weitere Akteure
Pro Senectute
Als grösster Fach- und Dienstleister für ältere Menschen initiiert, führt und organisiert Pro
Senectute Sportangebote für Senioren. Entsprechende Aus- und Weiterbildungsprogramme
für Leitende werden in Zusammenarbeit mit Erwachsenensport Schweiz esa durchgeführt.
Jährlich besuchen rund 100‘000 Menschen im Alter über 60 Jahre diese Kurse.
Gesundheitsförderung Schweiz
Als privatrechtliche Stiftung, die von den Kantonen und den Versicherern getragen wird,
kommt der Organisation im Bereich des Breitensports in Zusammenarbeit mit dem BAG die
Aufgabe zu, die Schnittstellen zur Gesundheitsförderung zu bearbeiten. Die Förderung von
Sport und Bewegung ist eine der Massnahmen, um in den Schwerpunktthemen «Gesundes
Körpergewicht», «Psychische Gesundheit» sowie «Gesundheitsförderung und Prävention»
Wirkung zu erzielen.
Stiftungen mit Schwerpunkt Sport und Bewegung
Verschiedene Stiftungen beschäftigen sich mit einzelnen Aspekten des Breitensports. Die
Laureus-Stiftung und die Cleven-Stiftung setzen sich beispielsweise dafür ein, dass Kinder
und Jugendliche durch Sport und Bewegung eine bessere Zukunftsperspektive haben. Die
Laureus-Stiftung konzentriert sich in erster Linie auf die Persönlichkeitsentwicklung und die
Integration von sozial, wirtschaftlich oder anderweitig benachteiligten jungen Menschen.41
Die Cleven-Stiftung setzt ihren Schwerpunkt bei der Bewegung und deren positiven Auswirkungen auf die Gesundheit. Die Stiftung «Idée sport» engagiert sich in den Bereichen Gewalt- und Suchtprävention, der Gesundheitsförderung und der gesellschaftlichen Integration
durch Sport. Sie bietet in erster Linie den Gemeinden an, entsprechende Angebote gegen
Entgelt durchzuführen.
bfu und SUVA
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu und die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA sind für Sicherheitsaspekte im Bereich von Sport und Bewegung zentrale Akteure. Sie beraten, planen und bilden Fachleute im Bereich der Unfallprävention aus und arbeiten für den Bereich der Sportunfallprävention eng mit dem Programm J+S zusammen.
Daneben erforschen sie das Unfallgeschehen im Bereich von Sport- und Bewegungsaktivitäten und erarbeiten Empfehlungen für mehr Sicherheit im Sport. Zudem widmen sie sich der
Sturzprävention in sämtlichen Lebensbereichen.
Interessenvertretungen
Institutionen wie «SchweizMobil», die «Schweizer Wanderwege», «ProVelo» sowie zahlreiche weitere Vereinigungen vertreten die Interessen ihrer Anspruchsgruppen vor allem im Bereich des Langsamverkehrs.
41
Die Situation von Mädchen und jungen Frauen im Sport ist ein wichtiges Handlungsfeld der Stiftung.
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4.6 Programme und Instrumente des Bundesamtes für Sport
4.6.1 Jugend+Sport
Mit J+S hat der Bund im Jahre 1972 ein Erfolgsmodell der Breitensportförderung geschaffen,
das im internationalen Vergleich einzigartig dasteht. Im Rahmen dieses Programms werden
Kurse und Lager für Kinder und Jugendliche in mehr als 70 Sportarten und Disziplinen angeboten. Jährlich besuchen 550‘000 Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 20 Jahren
70'000 Sportkurse oder Lager. Dafür wendet der Bund Budgetmittel in der Höhe von rund 80
Millionen Franken auf.
Ziel des Programms ist es, Kindern und Jugendlichen ein altersgerechtes Sportangebot bereitzustellen. Sport soll ganzheitlich erlebt werden. Der Programmvollzug beruht auf einer bewährten Kooperation zwischen Bund und Kantonen sowie Sportverbänden und Jugendorganisationen. Ein wesentlicher Teil der Vollzugsverantwortung liegt beim Bund, wie etwa die
zentrale Aufgabe der Aus- und Weiterbildung von Kaderverantwortlichen. Die heutige Programmkonzeption ermöglicht es dem Bund, die Kursqualität in Verbänden und Vereinen bis
auf die Ebene der Teilnehmenden sicherzustellen.
Auf der Grundlage eines ausdifferenzierten finanziellen Förderinstrumentariums werden Motivationsanreize für Sport im Kindes- und Jugendalter gesetzt. Diese Anreize sind namentlich
im Hinblick auf ein lebenslanges Sporttreiben von grosser Bedeutung.
Seit der Inkraftsetzung im Jahre 1972 wurde das Programm im Wissen um seine hohe Akzeptanz und Praxistauglichkeit nur punktuell angepasst und weiterentwickelt. So wurde etwa
das Mindestalter auf 5 Jahre gesenkt oder der freiwillige Schulsport als Bindeglied zum Vereinssport in das Programm integriert. Eine Weiterentwicklung des Programms J+S ist zu prüfen. In verschiedenen Bereichen manifestieren sich Defizite:
Neue Sportarten
Das geltende, finanziell motivierte Moratorium für die Aufnahme neuer Sportarten in das Programm hat dazu geführt, dass J+S mit der Sportentwicklung nicht mehr Schritt halten kann.
Sportmaterial
Für die Ausübung von gewissen Sportarten braucht es zwingend Sportmaterial. Die Anschaffung von geeignetem Material kann sehr teuer sein, was den Zugang zu diesen Sportarten
für bestimmte Bevölkerungsschichten massiv einschränkt.
Schneesportlager
Der Rückgang der Schneesportlager bei Kindern und Jugendlichen hat zwar verschiedene
Ursachen. Die hohen Kosten stellen in jedem Fall ein Problem dar. Nach den geltenden
rechtlichen Grundlagen kann nur ein sehr kleiner Teil der Kosten eines Lagers über J+S-Beiträge abgedeckt werden.
Ehrenamt
Vereine bekunden zunehmend Mühe, Freiwillige und Ehrenamtliche zu finden, die sich im
Trainingsbetrieb oder in der Vereinsführung engagieren. Dies ist zum Teil auf die restriktiven
rechtlichen Vorgaben zurückzuführen. Diese Entwicklung gefährdet letztendlich die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen im Vereinssport.
4.6.2 Erwachsenensport Schweiz esa
Mit Erwachsenensport Schweiz esa unterstützt der Bund Bestrebungen von privaten Organisationen, die Erwachsenen Sport- und Bewegungsangebote vermitteln. In Zusammenarbeit
mit Partnerorganisationen (Kantone, Verbände und private Anbieter) gibt esa einheitliche
Qualitätsstandards in der Aus- und Weiterbildung von Leitenden vor. Dadurch werden geeignete Rahmenbedingungen für den Erwachsenensport geschaffen.
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Die Koordination und Steuerung der Ausbildung obliegt dem BASPO. Es subventioniert das
private Ausbildungsangebot punktuell, stellt Ausbildungsgrundlagen zur Verfügung und gewährleistet die Kohärenz des Ausbildungssystems. Die Partnerorganisationen sind zuständig
für die Grund- und Weiterbildung der Leiterpersonen, während das BASPO die Expertenausbildung durchführt. Zurzeit sind esa insgesamt 36 Organisationen angeschlossen.42
Der Erwachsenensport Schweiz esa befindet sich nach wie vor in einer Aufbauphase. Aus
finanziellen Gründen können im Moment keine zusätzlichen Organisationen berücksichtigt
werden.
4.6.3 Ausbildung von Sportkoordinatorinnen und -koordinatoren
Die Gemeinde ist ein zentraler Träger der schweizerischen Sport- und Bewegungsförderung.
Ungeachtet dieses Potentials verfügt nur eine Minderheit der Gemeinden über Strukturen im
Bereich der Sportförderung. Die Hauptverantwortung für die kommunale Sportförderung tragen die Sportvereine. Im Verein ist aber lediglich ein Viertel der Bevölkerung organisiert.
Die Sportkoordinatorinnen oder -koordinatoren nehmen im kommunalen Sportumfeld eine
zentrale Rolle ein. Mit dem Ziel Sport und Bewegung in der Gemeinde zu fördern, gehört es
zu ihren Aufgaben, als Schaltstelle für sämtliche Belange des Sports zu wirken, die verschiedenen lokalen Anbieter zu vernetzen und gegenüber interessierten Kreisen aufzuzeigen,
welche Angebote für welche Nutzergruppen zur Verfügung stehen. Sie sollten demnach in
alle relevanten Dossiers eingebunden sein, die für die kommunale Sport- und Bewegungsförderung wichtig sind (Schule, Gesundheitsförderung, Immobilienverwaltung, Raumplanung,
Verkehrsplanung, Standortmarketing etc.).
Die Erfüllung dieser Aufgaben erfordert fachspezifische Kompetenzen und Fähigkeiten. Das
BASPO führt seit 2009 einen entsprechenden Ausbildungslehrgang. Ziel ist es, Personen auf
ihre zukünftige Tätigkeit in der kommunalen Sportförderung vorzubereiten und ihre diesbezüglichen Handlungskompetenzen zu erweitern. Pro Jahr werden rund 40 Personen ausgebildet. Über diese Ausbildungstätigkeit hinaus besteht hinsichtlich des Aufbaus kommunaler
Sport- und Bewegungsstrukturen erheblicher Beratungsbedarf, der heute nicht adäquat gedeckt ist.
4.6.4 Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen EHSM
Die EHSM hat den gesetzlichen Auftrag, im Bereich der angewandten Sportwissenschaft zu
lehren, Forschung zu betreiben und Dienstleistungen zu erbringen. Sie kommt diesem Auftrag auch im Bereich des Breitensports nach.
Die EHSM bietet auf Stufe Fachhochschule einen Bachelor der Sportwissenschaft an, der
auch zu beruflichen Tätigkeiten im Breitensport befähigt. In Zusammenarbeit mit der Universität Freiburg wird ein Masterstudium Sportwissenschaften mit Vertiefung Unterricht im Hinblick auf eine Berufstätigkeit als Fachlehrperson Sport auf der Sekundarstufe II angeboten.
Einen wichtigen Beitrag für die Stärkung des Breitensports leisten die sogenannten Magglinger Hochschulwochen, die kontinuierlich ausgebaut werden sollen. Vor allem Studierende
von Pädagogischen Hochschulen können hier eine vertiefte praktische Sportausbildung mit
Schwerpunkt im Bereich Kinder- und Jugendsport erhalten.
Im Bereich der Forschung und Entwicklung wird die wirtschaftliche Bedeutung des Sports
untersucht und Fragen zu möglichen Beiträgen des Sports für die Integration der Migrationsbevölkerung thematisiert. Zudem evaluiert die EHSM Massnahmen der Breitensportförderung und stellt ein entsprechendes Monitoring sicher. Sie berät Dritte im Bereich des Baus
und des Betriebs von Sportanlagen und dem Sport dienlichen Infrastrukturen sowie Institutionen im Bildungsbereich für Fragen der Sportpädagogik und Bildungswissenschaft.
42
Vollständige Liste kann unter http://www.erwachsenensport.ch eingesehen werden.
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Die EHSM stösst bei ihrem praktischen Bildungsauftrag an Grenzen, da die Sportanlagen
des BASPO bereits jetzt stark genutzt und teilweise gar übernutzt werden. In Anbetracht der
aufgezeigten Entwicklungen ergeben sich neue Fragestellungen, was gegebenenfalls eine
thematische Weiterentwicklung in verschiedenen Bereichen notwendig macht.
4.7 Weitere Instrumente der Sportförderung
Neben den konkreten Massnahmen und Programmen des BASPO existieren weitere Instrumente der Sportförderung auf allen staatlichen Ebenen. Mit diesen wird sichergestellt, dass
der Bevölkerung ausreichende und adäquate Sport- und Bewegungsangebote zur Verfügung
stehen. Diese Instrumente lassen sich verschiedenen Gruppen zuordnen:
Regulierungspolitische Instrumente
Dazu gehören unter anderem das Drei-Stunden-Sportobligatorium in der Schule, das der
Bund kraft seiner verfassungsrechtlichen Kompetenzen für den Bereich der obligatorischen
Schulzeit und auf der Sekundarstufe II verankert hat. Zudem haben zahlreiche Kantone oder
Gemeinden Vorschriften über einen obligatorischen Schwimmunterricht erlassen.
Administrative und fiskalische Fördermassnahmen
Vor allem auf kantonaler und kommunaler Stufe unterstützen die Gemeinwesen den Sport in
vielfältiger Weise, indem etwa Vereinen oder Veranstaltern von Sportanlässen Gebühren erlassen oder Steuererleichterungen beziehungsweise Subventionen gewährt werden. Auf
Bundesebene leistet insbesondere die Armee Einsätze zu Gunsten von Sportanlässen mit
einer gewissen nationalen Bedeutung.
Koordinationsaufgaben
Um die Fördertätigkeiten der verschiedenen Gebietskörperschaften, der Verbände, Ausbildungsinstitutionen und weiteren Organisationen aufeinander abzustimmen, existieren verschiedene Gremien wie zum Beispiel die Konferenz der kantonalen Sportbeauftragten (KKS)
oder die Arbeitsgemeinschaft der städtischen Sportämter ASSA. Zudem existiert zur Thematik der wirkungsvollen Gesundheitsförderung durch Sport und Bewegung das Netzwerk
hepa.ch. Zwischen diesen Institutionen findet von Fall zu Fall ein nicht durchgängig institutionalisierter Gedankenaustausch statt.
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5 Ziele und Handlungsbedarf
5.1 Die Sport- und Bewegungslandschaft
5.1.1 Potential des Breitensports
Die Sport- und Bewegungslandschaft präsentiert sich vielgestaltig und dynamisch. Die Bedeutung von Sport und Bewegung als Ausgleich zum zunehmend bewegungsarmen Alltag
und als wichtige Freizeitbeschäftigung steigt. Das Sportverständnis der Bevölkerung ist wesentlich breiter als noch vor 30 Jahren. Die Menschen in der Schweiz betreiben sehr unterschiedliche Sportarten und bewegen sich auf vielfältigste Art und Weise. Den Individuen
steht dafür eine grosse Anzahl von Angeboten unterschiedlichster Anbieter zur Auswahl.
Die zunehmende Bedeutung des aktiven Lebensstils bietet Chancen für Sportvereine, bedingt aber möglicherweise eine Weiterentwicklung der Sportarten hin zu angepassten Formen, Regeln und Wettkampfformaten, die ein lebenslanges Sporttreiben begünstigen. Herausgefordert wird der auf Freiwilligenarbeit basierende Verein durch die abnehmende Bereitschaft, ein Ehrenamt zu übernehmen oder als Übungsleiter tätig zu sein. Die Sportvereine
sind nebst der Schule eine ideale Gelegenheit für die Sportsozialisation von Kindern und Jugendlichen. Hier werden die grundlegenden Sportfertigkeiten vermittelt, die erst ein lebenslanges Sporttreiben ermöglichen.
Der Breitensport mit seinem vielfältigen Angebotsspektrum kann zur Förderung eines aktiven
Lebensstils einen wesentlichen Beitrag leisten, was sich insgesamt positiv auf die Lebensqualität auswirkt. Er hat das Potential, einen substantiellen Beitrag an die Minderung aktueller Gesellschaftsprobleme (psychische Gesundheit, nichtübertragbare Krankheiten, chronische Erkrankungen, Übergewicht, Integration, etc.) zu leisten. Obwohl die Schweiz im internationalen Vergleich in Bezug auf das Sport- und Bewegungsverhalten eine vordere Rangierung einnimmt, ist die Zahl der Inaktiven hoch.
5.1.2 Infrastrukturdefizite und Nutzungskonflikte
Der Anstieg der Sporttreibenden in den vergangenen Jahren ist auf die Zunahme des ungebundenen Sporttreibens durch die erwachsene Bevölkerung zurückzuführen. Die beliebtesten Sportarten - Wandern/Bergwandern, Radfahren, Schwimmen, Skifahren und Laufsport werden überwiegend individuell und nicht organisiert ausgeübt. Allerdings greift auch diese
Gruppe von Sporttreibenden auf Infrastrukturen und Bewegungsräume zurück, die vor allem
von den Gemeinden bereitgestellt und unterhalten werden.
Steigt die Sportaktivität der Bevölkerung in den nächsten Jahren weiter an, wird sich der bereits heute in städtischen Agglomerationen vorhandene Mangel an Sportinfrastrukturen weiter akzentuieren. Dies führt zu Nutzungskonflikten zwischen den Interessen des Breitensports und den spezifischen Interessen des Leistungssports, die hinsichtlich der Anlagennutzung nicht deckungsgleich sind.
5.1.3 Relevanz der Ausbildung
In Anbetracht der nachgewiesen positiven Wirkungen von Sport und Bewegung auf die Gesundheit, die soziale Kohäsion und die Leistungsbereitschaft ist zentral, dass alle Anbieter
von Sportangeboten angemessen ausgebildet sind. Einer permanent an den aktuellen Wissensstand angepassten Ausbildung von Sport- und Trainingsleitenden kommt daher eine besondere Bedeutung zu.
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5.2 Ziele der Breitensportförderung des Bundes
5.2.1 Sport für alle
Im Rahmen der Förderung von Sport und Bewegung orientiert sich der Bund am Grundsatz
«Sport für alle». Möglichst alle Menschen sollen Sport- und Bewegungsangebote nutzen und
davon profitieren können. Von der gesundheitsorientierten Bewegung bis zum Spitzensport
mit internationaler Ausrichtung: Verfassungs- und Gesetzgeber anerkennen die vielfältigen
positiven Effekte des Sports und messen der Sportförderung als Staatsaufgabe einen wachsenden Stellenwert bei.
Dieser Grundsatz findet seinen Ausdruck in der Zielbestimmung des Bundesgesetzes über
die Förderung von Sport und Bewegung: Die Massnahmen des Bundes stehen im Interesse
der körperlichen Leistungsfähigkeit und der Gesundheit der Bevölkerung, der ganzheitlichen
Bildung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Der Zugang zum Sport muss für die gesamte Bevölkerung gewährleistet bleiben.
5.2.2 Mehr Sport
Die Förderung von Angeboten mit dem Ziel von mehr sporttreibenden Menschen steht
grundsätzlich gleichberechtigt neben der Förderung von Angeboten mit dem Ziel der Steigerung der gesundheitswirksamen Bewegung der Bevölkerung. Für den Bereich des Breitensports ist der Fokus auf ein Mehr an sportlicher Bewegung zu legen. Zentral ist jedoch vor
allem, dass die unterschiedlichen Förderstrategien und -massnahmen koordiniert erfolgen.
Nur so werden die öffentlichen Mittel effizient und effektiv eingesetzt.
Entwicklungspotential besteht sowohl bei den sportlich Inaktiven wie auch bei jenen Menschen, die sich noch nicht ausreichend bewegen: so vor allem bei Menschen aus bildungsfernen und einkommensschwachen Bevölkerungsschichten. Mittels einfacher Strukturen und
niederschwelliger Angebote ist der Zugang zu Sport und Bewegung sicherzustellen.
Dabei hat der Bund bei seinen Förderungsbestrebungen die gesellschaftlichen Entwicklungen im Auge zu behalten und die bestehenden Fördergefässe regelmässig zu evaluieren
und daraufhin zu überprüfen, ob sie den gesellschaftlichen Bedürfnissen entsprechen. Dies
verlangt ein partnerschaftliches Vorgehen. Gemäss bewährter bundesstaatlicher Maxime engagiert sich der Bund ausschliesslich subsidiär.
5.3 Handlungsfelder
5.3.1 Kinder- und Jugendsport
Der Schwerpunkt der Sportförderung durch den Bund wird auch in Zukunft auf den Kindern
und Jugendlichen liegen. Bereits heute wird mit den bestehenden Programmen und Massnahmen ein Grossteil dieser Anspruchsgruppe erreicht. Um mit den gesellschaftlichen Veränderungen Schritt zu halten, müssen die Entwicklungen im Sport laufend verfolgt und die
Programme an die neuen Trends angepasst werden.
Über die Familien sind mit geeigneten Angeboten Kleinkinder an altersadäquate Bewegungsformen heranzuführen. In Fällen, in denen Kinder familienextern betreut werden, sind
die zuständigen Gemeinwesen in besonderem Masse gefordert, damit die notwendigen
Grundlagen für spätere Bewegungs- und Sportaktivitäten gelegt werden.
Der Sport soll zunehmend auch als Plattform im Bereich der Jugend- und Sozialarbeit sowie
der Gesundheitsförderung eingesetzt werden. Hierfür müssen flächendeckend niederschwellige Kontaktmöglichkeiten mit Bewegung und Sport geschaffen werden. Das bedarf neuer
zielgruppenspezifischer und vielfältiger Sportangebote. Mit einer solchen Weiterentwicklung
bleibt gewährleistet, dass auch künftig die Mittel effizient und effektiv eingesetzt werden.
33/43
Die Qualität in der Vermittlung von Sport sowie bei der Sportentwicklung stellt einen wesentlichen Aspekt einer erfolgreichen Sport- und Bewegungsförderung dar. Diese Qualität ist mit
Ausbildungsmassnahmen im Bereich der pädagogischen Umsetzung von Sportfachwissen
sicherzustellen. Hierzu bedarf es eines regelmässigen Austausches mit sämtlichen Partnern,
damit entsprechende Ausbildungsmassnahmen bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
5.3.2 Erwachsenensport
Im Bereich des Erwachsenensports besteht ein Bedarf an ausgebildeten Leiterpersonen, die
im Sinne einer breit verstandenen Sport- und Bewegungsförderung aktiv sind. In Anbetracht
der demographischen Entwicklung und der Zunahme aktiver Sportlerinnen und Sportler im
Ruhestandsalter besteht vor allem in diesem Alterssegment ausgeprägter Handlungsbedarf.
Für alle Altersgruppen und Bevölkerungsschichten sind spezifische Angebote für niederschwellige Sport- und Bewegungsangebote zu schaffen. Hier sind vielfältige Angebote der
Sportvereine gefragt, die dem gesellschaftlichen Trend nach weniger Verbindlichkeit Rechnung tragen. Zudem müsste der Zugang zu Sportangeboten insbesondere in der Arbeitswelt
vereinfacht werden.
Entsprechende Angebote müssen entwickelt und bekannt gemacht werden. Es besteht ein
Interesse daran, die vielfältige Sportlandschaft und ihre Akteure zusammenzuführen, damit
ein Wissensaustausch erfolgen kann und die Förderung möglichst effektiv ist. Sämtliche Förderstrategien sind so anzulegen, dass sie letztlich zu einer möglichst vielfältigen und breiten
Unterstützung von Sport- und Bewegungsangeboten führen.
Für sportferne oder besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen (z.B. Migrantinnen aus anderen Kulturkreisen) sind unter Umständen spezifische Förderstrukturen und Angebote zu
schaffen. Aber auch in diesen Fällen ist anzustreben, dass diese Bevölkerungsgruppen in
die ordentlichen Strukturen der Sport- und Bewegungslandschaft integriert werden können.
Mittels geeigneter Kriterien und einem zweckgerichteten Einsatz der Instrumente Ausbildung,
Forschung und Subventionierung ist sicherzustellen, dass zielführende Angebote - unabhängig des jeweiligen Anbieters - gefördert werden können.
5.3.3 Zugang und Strukturen
Die Ausübung von Sport soll auch für bildungsferne Schichten ohne grossen Aufwand möglich sein. Wo Hürden bestehen und Defizite auszumachen sind, sollen daher die Rahmenbedingungen für individuelles Sporttreiben verbessert werden. Die erforderlichen Bewegungsräume sind mit den Instrumenten der Raumplanung sicherzustellen.
Die Trends im Bereich der Sport- und Bewegungsförderung müssen frühzeitig identifiziert
werden. Geeignete Strategien und Massnahmen sind mit allen Akteuren zu entwickeln. Der
Vernetzung und partnerschaftlichen Zusammenarbeit kommt insofern besondere Bedeutung
zu. Die Bildung einer «Allianz Breitensport» mit allen relevanten privaten und staatlichen Akteuren ist geeignet, die Weiterentwicklung voranzutreiben. Auf regionaler Ebene besteht
Handlungsbedarf namentlich im Bereich der Koordination und des Wissensaustauschs.
Angesichts finanzieller Engpässe in den Kantonen und Gemeinden besteht die Gefahr, dass
der Bau neuer und der Unterhalt bestehender Sportanlagen zurückgestellt wird. Dies kann
dazu führen, dass interessierte und regelmässige Nutzer von Sportanlagen künftig vom
Sportbetrieb ausgeschlossen werden, weil nicht mehr ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Diese Entwicklung gilt es zu verhindern.
34/43
5.3.4 Förderung der Freiwilligenarbeit und Vereinsentwicklung
In Anbetracht der staatspolitischen und gesellschaftlichen Bedeutung sind das Ehrenamt und
die Freiwilligenarbeit zu stärken. Wissen im Bereich der Vereinsführung soll bedarfsgerecht
vermittelt werden. Administrative Abläufe zur Erlangung staatlicher Unterstützung sind benutzerfreundlich auszugestalten. Schliesslich ist von zentraler Bedeutung, dass der Wert der
Freiwilligenarbeit gesellschaftlich anerkannt wird. Insbesondere ist darauf hinzuarbeiten,
dass mehr Frauen Verantwortung in Sportvereinen oder Sportverbänden übernehmen.
Vereine, Schulen und Gemeinden benötigen Unterstützung bei der Entwicklung der Freiwilligenarbeit. Der Frauenförderung ist im Kontext der Vereinsentwicklung spezielle Beachtung
zu schenken. Mit der Ausbildung für Sportkoordinatorinnen und -koordinatoren leistet das
Bundesamt für Sport einen Beitrag. Diese Ausbildungsgänge sind auszubauen, weiterzuentwickeln und gegebenenfalls für weitere Anspruchsgruppen zu öffnen.
35/43
6 Massnahmen Bund
Die Umsetzung der nachfolgend dargestellten Massnahmen zugunsten des Breitensports erfordert zusätzliche finanzielle Mittel. Entsprechend ist in den tabellarischen Finanzübersichten nicht der künftige Gesamtaufwand, sondern der zusätzliche Finanzierungsbedarf pro
Jahr ausgewiesen.
6.1 Jugend+Sport
6.1.1 Sport- und Programmentwicklung
Das Programm Jugend+Sport ist das zentrale Instrument des Bundes zur Förderung des
Kinder- und Jugendsports und soll in dieser Bedeutung weiter gestärkt werden.
Jugend+Sport unterstützt
- die herkömmlichen Sportarten und ist neuen Entwicklungen in Sport und Gesellschaft
gegenüber adaptionsfähig;
- Aktivitäten privat- und öffentlichrechtlicher Akteure in den Bereichen Sport und Jugendarbeit, Sport und Integration sowie Sport und Gesundheit;
- Angebote des freiwilligen Schulsports, insbesondere Bemühungen zur Integration
sportferner Kinder und Jugendlicher (z.B. Migrantinnen, vulnerable Gruppen);
- das Ehrenamt und die Freiwilligenarbeit durch ein nachhaltiges Aus- und Weiterbildungsangebot;
- Massnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Sportmaterial.
Das Regelwerk des Programms ist so auszugestalten, dass eine effiziente Administration
und benutzerfreundliche Informatiklösung die ehrenamtliche Tätigkeit wirksam unterstützen.
Das BASPO setzt folgende Massnahmen um und passt die Aktivitäten des Programms in
den kommenden Jahren entsprechend an. Es:
- baut die Förderung von J+S-Sportaktivtäten bedarfsgerecht aus, erhöht die Beiträge
und erweitert das J+S-Leihmaterialsortiment.
- entwickelt zusätzliche Angebote für den freiwilligen Schulsport und schulische Tagesstrukturen.
- baut das Aus- und Weiterbildungssystem von J+S aus und berücksichtigt dabei insbesondere die Bedürfnisse des Ehrenamts.
- stellt die inhaltliche Weiterentwicklung des J+S-Programms sicher, schafft effiziente
Vollzugsstrukturen und realisiert eine Informatiklösung (J+S Datenbank), welche den
Gegebenheiten ehrenamtlicher Tätigkeit gerecht wird.
Sport- und Programmentwicklung: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund
in Mio. CHF
6.1.1 Sportentwicklung
Globalbudget
Subventionen
6.1.1 Programm- und Informatikentwicklung
Globalbudget
Subventionen
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027
0.3
0.6
0.9
2.0
1.0
8.0
1.3
10.0
4.0
4.0
2.0
0.5
1.3
12.5
1.3
14.0
1.3
14.5
1.5
15.5
1.5
17.5
1.5
18.5
2028 ff
1.5 p.a.
19.5 p.a.
36/43
6.1.2 Schneesport
Angesichts der Bedeutung des Wintersports für den schweizerischen Tourismus ist der
Rückgang der Schneesportlager von Schulen bedenklich.
Dieser Entwicklung will der im Juni 2014 gegründete Verein „Schneesportinitiative Schweiz“
entgegenwirken. Aufgabe des Vereins ist die Schaffung und Finanzierung einer Plattform,
die attraktive und einfach zu handhabende Angebote für Schneesportlager und Schneesporttage koordiniert, bereitstellt und kommuniziert. Mitglied des Vereins sind Organisationen des
Tourismus, Verkehrs, Skisports und Sportfachhandels. Die kantonalen und städtischen
Sportämter, der Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) sowie das BASPO
und das SECO sind Partner des Vereins.
Im Hinblick auf die Umsetzung der „Schneesportinitiative“ wurden die Rechtsgrundlagen so
angepasst, dass künftig die Beiträge für die Schneesportlager der Schulen maximal verdoppelt werden können.
Mit der Realisierung eines Nationalen Schneesportzentrums und entsprechend verbesserten
Rahmenbedingungen für die Durchführung von Schneesportlagern für Schulen sowie Ausund Weiterbildungskursen können neue Impulse für die Ausübung des touristisch wichtigen
Schneesports geschaffen werden.
Das BASPO prüft folgende Massnahmen vertieft und setzt diese möglichst rasch in geeigneter Weise um:
- Verdoppelung der J+S Lagerbeiträge für Schneesportlager von Schulen.
- Unterstützung der dezentralen Ausleihe von Schneesportmaterial in Zusammenarbeit
mit der Sportartikelindustrie.
- Unterstützung der „Schneesportinitiative“ mit geeigneten Ausbildungsangeboten.
Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund:
in Mio. CHF
6.1.2 Schneesport
Globalbudget
Subventionen
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027
0.2
1.2
2.5
1.2
4.0
1.2
5.0
1.2
5.0
1.2
5.0
1.2
6.0
1.2
6.0
1.2
6.0
1.2
6.0
2028 ff
1.2 p.a.
6.0 p.a.
6.2 Erwachsenensport
6.2.1 Ausbildung
Die Nachfrage nach Ausbildungen im Erwachsenensport esa übersteigt das Angebot deutlich. Im Hinblick auf die Erweiterung des Ausbildungsangebots sollen neue Partnerkreise erschlossen werden (z.B. Unternehmen, Hochschulen, weitere Ausbildungsinstitutionen). Auf
diese Weise kann die Zahl der ausgebildeten Sportleitenden für spezifische Zielgruppen erhöht werden.
Das BASPO prüft die Entwicklung von bedarfsgerechten neuen Ausbildungsmodulen. Es erweitert den Kreis der Kooperationspartner, die esa-Ausbildungskurse anbieten, in den kommenden Jahren sukzessive.
37/43
Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund:
in Mio. CHF
6.2.1 Ausbildung
Globalbudget
Subventionen
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027
0.2
0.6
0.2
0.7
0.4
0.9
0.4
0.9
0.4
1.1
0.4
1.1
0.5
1.4
0.5
1.6
0.5
1.6
0.6
1.7
2028 ff
0.6 p.a.
1.7 p.a.
6.2.2 Fachstelle Erwachsenensport
Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung wird das Thema «Lebenslanges Sporttreiben
von Erwachsenen» weiter an Bedeutung gewinnen. Im Rahmen der Sport- und Bewegungsförderung ist das hierfür notwendige Wissen aufzubereiten und weiterzugeben.
Das BASPO baut eine Fachstelle «Erwachsenensport» auf, die Beratungsleistungen zum
Thema «Lebenslanges Sporttreiben von Erwachsenen» erbringt.
Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund:
in Mio. CHF
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027
6.2.2 Fachstelle Erwachsenensport
Globalbudget
Subventionen
0.2
0.3
0.4
0.4
0.5
0.5
0.5
2028 ff
0.5 p.a.
6.3 Breitensport
6.3.1 Ausbildung der Sportkoordinatorinnen und -koordinatoren
Sportkoordinatorinnen und Sportkoordinatoren sind wichtige Drehscheiben der kommunalen
Sportförderung. Vor allem in Agglomerationsgemeinden koordinieren sie die Zusammenarbeit mit Partnern und ihren Sport- und Bewegungsangeboten. Angesichts der zunehmenden
Bedeutung dieser Fachpersonen sind entsprechende Ausbildungsangebote zu erweitern.
Das BASPO
- erweitert die Sportkoordinatoren-Ausbildung mit neuen Modulen und Angeboten.
- erweitert seine Dienstleistungs- und Beratungstätigkeit im Rahmen der Sportkoordination.
Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund:
in Mio. CHF
6.3.1 Ausbildung der Sportkoordinatorinnen und -koordinatoren
Globalbudget
Subventionen
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027
0.1
0.3
0.3
0.5
0.7
0.7
0.7
0.7
0.7
0.7
2028 ff
0.8 p.a.
38/43
6.3.2 Fachstelle Breitensport
Das im Breitensport vorhandene Fach- und Organisationswissen ist heute auf unterschiedlichste Träger verteilt und nirgends gesammelt vorhanden. Mit der Schaffung einer Fachstelle Breitensport soll Wissen gebündelt und im Rahmen von Beratungsleistungen an die
Träger des Breitensports weitergegeben werden. Auf diese Weise können Ehrenamt, Freiwilligenarbeit und Vereinsentwicklung wirksam unterstützt werden.
Im Hinblick auf die Sicherstellung eines permanenten Wissensaustauschs ist die Schaffung
einer nationalen Allianz Breitensport zu prüfen, welche die privaten Akteure des Breitensports und Amtsstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden zusammenbringt.
Das BASPO
- baut eine Fachstelle «Breitensport» mit einem entsprechenden Dienstleitungsangebot auf. Diese nimmt sich insbesondere folgenden Themen an: Sportanlagenbau,
Sportmobilität, Bewegungsräume, Nutzungskonflikte, Sport und Lärm.
- trifft Vorabklärungen zur Gründung einer «Allianz Breitensport» und unterstützt deren
Konstituierung bei Bedarf.
Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund:
in Mio. CHF
6.3.2 Fachstelle Breitensport
Globalbudget
Subventionen
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027
0.2
0.2
0.4
0.4
0.4
0.4
0.5
0.5
0.5
2028 ff
0.6 p.a.
6.3.3 Interdepartementale Arbeitsgruppe Breitensport
Innerhalb der Bundesverwaltung befassen sich verschiedene Bundesämter direkt oder indirekt mit Strategien und Massnahmen, die den Breitensport betreffen. Die Institutionalisierung
des Wissensaustauschs im Rahmen einer Interdepartementalen Arbeitsgruppe Breitensport
ist ein Beitrag zur aufgabenübergreifenden Koordination, Synergiegewinnung und Entwicklung gemeinsamer Strategien.
Das BASPO trifft Vorabklärungen zur Gründung einer «Interdepartementalen Arbeitsgruppe
Breitensport» und unterstützt bei Bedarf deren Konstituierung.
Die finanziellen Folgen der Umsetzung dieser Massnahme sind im Finanzierungsbedarf der
„Fachstelle Breitensport“ (6.3.2) eingerechnet.
39/43
7 Empfehlungen
Die Wirkung der Fördermassnahmen des Bundes hängt davon ab, ob und wie die anderen
privaten und staatlichen Akteure die Bestrebungen des Bundes unterstützen. Soweit entsprechende Massnahmen anderer Akteure erwünscht sind, sind diese nachfolgend als Empfehlungen formuliert.
7.1 Empfehlungen an Kantone und Gemeinden
Die Kantone und Gemeinden engagieren sich in der Sport- und Bewegungsförderung. Sie
setzen hierfür angemessene Mittel aus ihrem ordentlichen Budget ein und schaffen zweckmässige Zuständigkeits- und Verwaltungsstrukturen. Sie sichern den Bau und Betrieb von
Sportanlagen und erleichtern den Zugang zu Anlagen und öffentlichen Bewegungsräumen.
Sie setzten sich für die Bedürfnisse der Sport- und Bewegungsförderung im Prozess der
Freiraumentwicklung ein und unterstützen somit die Erhaltung und Aufwertung von Bewegungsräumen.
Als Träger der Schulen und Hochschulen wirken die Kantone darauf hin, dass diese den
Wert der Sport- und Bewegungsförderung anerkennen und in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich adäquate Sport- und Bewegungsangebote schaffen.
7.1.1 Massnahmen in der Zuständigkeit der Kantone
Folgende Massnahmen werden empfohlen:
Die Kantone
- arbeiten in der Entwicklung der Sportförderung mit dem Bundesamt für Sport BASPO
zusammen, insbesondere in der Entwicklung von J+S.
- unterstützen die Gemeinden bei der regionalen und lokalen Sportkoordination und
der Schaffung bedarfsorientierter Sport- und Bewegungsangebote.
- optimieren die Rahmenbedingungen für das individuelle Sporttreiben und die Sicherung der nötigen Bewegungsräume mit den Mitteln der Verkehrsplanung und des
Raumplanungsrechts.
7.1.2 Massnahmen in der Zuständigkeit der Hochschulen
Die Hochschulen
- erkennen den Wert der Sport- und Bewegungsförderung und nehmen ihre Rolle als
wichtige Akteure in diesem Aktionsfeld wahr.
- verfolgen Trendentwicklungen im sozialen Aktionsfeld Sport und Bewegung sowie
neue Erkenntnisse der Gesundheits- und Leistungswirksamkeit von Sport und Bewegung.
- integrieren und thematisieren Breitensport in der Aus- und Weiterbildung für Lehrkräfte.
7.1.3 Massnahmen in der Zuständigkeit der Gemeinden
Folgende Massnahmen werden empfohlen:
Die Gemeinden
- schaffen Fachstellen Sport respektive Sporkoordination.
- kooperieren zum Thema Sport und Bewegung mit umliegenden Gemeinden und unterstützen den Ausbau regionaler Interessengemeinschaften.
40/43
-
entwickeln und unterstützen Angebote und/oder Anbieter, die ein breites Zielpublikum
ansprechen (z.B. Generationenprojekte).
- stellen den Zugang zu schulische Sportinfrastrukturen und den öffentlichen Sportanlagen für sämtliche Anbieter von Sportangeboten und den Einwohnern sicher.
- optimieren die Rahmenbedingungen für das individuelle Sporttreiben und die Sicherung der nötigen Bewegungsräume mit den Mitteln des Raumplanungsrechts.
Die Schulen
- sensibilisieren ihre Lehrpersonen für Weiterbildungen im Bereich Sport.
- prüfen den Einsatz eines Sportcoach (z.B. J+S-Schulcoach).
- nutzen die Unterstützung von Jugend+Sport zur Etablierung des freiwilligen Schulsportangebots (wöchentliche Trainings, Schulsportlager) und suchen die Zusammenarbeit mit Sportvereinen.
- integrieren mit geeigneten Massnahmen die «tägliche Bewegung» im Schulalltag.
- nutzen die Unterstützungsleistungen und -möglichkeiten der Schneesportinitiative.
7.2 Empfehlungen an Verbände und andere Sportorganisationen
7.2.1 Swiss Olympic
Swiss Olympic anerkennt die Wichtigkeit des Breitensports für die allgemeine Stärkung des
Schweizer Sports und unterstützt seine Mitgliederverbände in der Erarbeitung und Umsetzung von spezifischen Strategien und Konzepten zu Gunsten des Breitensports.
Folgende Massnahmen werden empfohlen:
Swiss Olympic
- vertritt die Breitensport-Interessen ihrer Mitgliederverbände auf nationaler Ebene in
Politik, Wirtschaft und Gesellschaft (z.B. im Netzwerk «freiwillig engagiert» oder in der
Allianz Breitensport).
- unterstützt die Verbände bei der Erarbeitung und Umsetzung von breitensportspezifischen Strategien.
- fördert die Zusammenarbeit unter den Sportverbänden im Prozess der Breitensportentwicklung.
- integriert das Thema «Breitensportförderung im Verband/im Verein» in ihren Ausund Weiterbildungsangeboten.
- fördert die Attraktivität der Freiwilligenarbeit und des Ehrenamtes im Sport mit geeigneten Massnahmen.
7.2.2 Sportverbände
Die nationalen Sportverbände und ihre Regionalverbände sind sich der Wichtigkeit des Breitensports für die Weiterentwicklung ihrer Sportart bewusst und erarbeiten entsprechende
Strategien.
Folgende Massnahmen werden empfohlen:
Die Sportverbände
- verfolgen aktuelle Trendentwicklungen in ihrem Sport und analysieren die Bedürfnisse ihres Zielpublikums.
- versuchen durch die Öffnung und Diversifizierung ihrer Angebote «Sport für alle» ein
breiteres Zielpublikum zu erreichen.
41/43
-
bieten Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zum Thema Ehrenamt und «Freiwilligenarbeit» und Vereinsmanagement an.
thematisieren im Rahmen der Vereinsentwicklung die Frauenförderung in Verbandsund Vereinsgremien.
7.2.3 Sportvereine
Die Sportvereine sind sich ihrer zentralen Rolle in der Förderung des Breitensports bewusst
und richten den Fokus auf dessen Entwicklung.
Folgende Massnahmen werden empfohlen:
Die Sportvereine
- schaffen zielpublikumsorientierte Angebote für alle Altersstufen und Bedürfnisse.
- arbeiten mit den Gemeinden zusammen und bezeichnen zu deren Handen eine Ansprechperson.
- anerkennen Chancen und Synergien in der Zusammenarbeit mit weiteren privaten
Anbietern von Sport und Bewegung (z.B. „Open Sunday“).
- verankern die Breitensportprämisse „lebenslanges Sporttreiben“ in ihrem Leitbild.
- sind sich ihrer politischen Verantwortung dem Sport gegenüber bewusst und organisieren sich innerhalb von Interessengemeinschaften (IG).
- sorgen in ihren Führungsgremien für eine angemessene Vertretung der Frauen.
7.3 Empfehlungen an Arbeitgeber
Regelmässige Bewegungs- und Sportaktivitäten verbessern die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Mitarbeitenden. Für das Unternehmen entsteht ein messbarer Mehrwert. Aus
diesem Grund ist es naheliegend, dass sich die Unternehmen für Bewegung und Sport am
Arbeitsplatz und in der Freizeit engagieren.
Folgende Massnahmen werden empfohlen:
Die Arbeitgeber
- verstehen ihr Engagement für Sport und Bewegung als Teil der «Corporate Social
Responsibility».
- schaffen geeignete Rahmenbedingungen für Sport und Bewegung im Arbeitsalltag
(Duschen, Arbeitszeitmodelle, spezifische Angebote).
- unterstützen ehrenamtliches und gemeinnütziges Engagement ihrer Mitarbeitenden
im Umfeld des Sports.
- motivieren junge Mitarbeitende, ihre Jugendurlaubstage für gemeinnütziges Engagement einzusetzen.
42/43
8 Finanzielle Folgen für den Bund
Der konsolidierte zusätzliche Mittelbedarf zur Umsetzung der verschiedenen Massnahmen
des Breitensportkonzepts ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:
in Mio. CHF
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027
2028 ff
6.1 Jugend und Sport
6.1.1 Sportentwicklung
Globalbudget
Subventionen
6.1.1 Programm- und Informatikentwicklung
Globalbudget
Subventionen
6.1.2 Schneesport
Globalbudget
Subventionen
0.3
0.6
0.9
2.0
1.0
8.0
1.3
10.0
1.3
12.5
1.3
14.0
1.3
14.5
1.5
15.5
1.5
17.5
1.5
18.5
1.5 p.a.
19.5 p.a.
4.0
4.0
2.0
0.5
0.2
1.2
2.5
1.2
4.0
1.2
5.0
1.2
5.0
1.2
5.0
1.2
6.0
1.2
6.0
1.2
6.0
1.2
6.0
1.2 p.a.
6.0 p.a.
0.2
0.6
0.2
0.7
0.4
0.9
0.4
0.9
0.4
1.1
0.4
1.1
0.5
1.4
0.5
1.6
0.5
1.6
0.6
1.7
0.6 p.a.
1.7 p.a.
0.2
0.3
0.4
0.4
0.5
0.5
0.5
0.5 p.a.
6.2 Erwachsenensport
6.2.1 Ausbildung
Globalbudget
Subventionen
6.2.2 Fachstelle Erwachsenensport
Globalbudget
Subventionen
6.3 Breitensport
6.3.1 Ausbildung der Sportkoordinatorinnen und -koordinatoren
Globalbudget
Subventionen
6.3.2 Fachstelle Breitensport
Globalbudget
Subventionen
0.1
0.3
0.3
0.5
0.7
0.7
0.7
0.7
0.7
0.7
0.8 p.a.
0.2
0.2
0.4
0.4
0.4
0.4
0.5
0.5
0.5
0.6 p.a.
6.8
5.2
5.1
12.9
4.5
15.9
4.3
18.6
4.4
20.1
4.5
21.9
4.9
23.1
4.9
25.1
5.0
26.2
5.2 p.a.
27.2 p.a.
6.3.3 Interdepartementale Arbeitsgruppe Breitensport
Globalbudget
Subventionen
Total Breitensportkonzept
Globalbudget
Subventionen
4.8
1.2
In den beiden nationalen Sportzentren Magglingen und Tenero sind zudem in zwei Schritten
zusätzliche Investitionen für Neubauten und bauliche Erneuerungen geplant. In einem ersten
Schritt von 2018 bis 2023 sollen insgesamt 157 Millionen Franken, in einem zweiten Schritt
von 2024 bis 2027 rund 168 Millionen Franken investiert werden. Das Nationale Schneesportzentrum (NSSZ) soll in zwei Etappen 2018-2023 und 2024-2028 realisiert werden.
Diese Investitionen kommen sowohl dem Leistungssport wie auch dem Breitensport zu Gute.
Es werden damit die dringlichsten Bauvorhaben, die für eine zeitgemässe Sportförderung auf
den bundeseigenen Anlagen notwendig sind, ausgeführt.
43/43
Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Leistungssportkonzept Bund
Entwurf vom 08.05.2015
Inhaltsverzeichnis
Teil I: Grundlagen
7
1
Ausgangslage
7
1.1
1.2
1.3
1.4
1.4.1
1.4.2
1.4.3
Das Umfeld des Leistungssports .......................................................................... 7
Auftrag .................................................................................................................... 7
Vorgehen ................................................................................................................ 8
Begriffsklärung....................................................................................................... 8
Leistungssport, Nachwuchsleistungssport und Spitzensport .................................... 8
Talente, Nachwuchsathletinnen und -athleten .......................................................... 9
Spitzen- und Eliteathletinnen und -athleten .............................................................. 9
2
Geschichte
2.1
2.1.1
2.1.2
Entwicklung der Leistungssportförderung in der Schweiz ................................. 9
Ursprünge der Leistungssportförderung ................................................................... 9
Neuere Entwicklungen ........................................................................................... 10
2.2
2.2.1
2.2.2
Internationale Entwicklungen .............................................................................. 11
Nationale Vielfalt der Fördersysteme...................................................................... 11
Position der Schweiz im internationalen Vergleich ................................................. 12
3
Dimensionen des Leistungssports
3.1
3.1.1
3.1.2
3.1.3
3.1.4
Sportpolitische Dimension .................................................................................. 13
Leistungssport und Breitensport ............................................................................. 13
Vereine und Verbände als Träger des Leistungssports .......................................... 13
Ethik im Leistungssport .......................................................................................... 14
Missbrauch im Leistungssport ................................................................................ 14
3.2
3.2.1
3.2.2
3.2.3
Gesellschaftliche Dimension des Leistungssports ........................................... 15
Leistungssport und nationale Identität .................................................................... 15
Leistungssport und Integration ............................................................................... 16
Frauen im Leistungssport ....................................................................................... 16
3.3
3.3.1
3.3.2
3.3.3
Wirtschaftliche Dimension des Leistungssports ............................................... 17
Die schweizerische Sportwirtschaft ........................................................................ 17
Sportveranstaltungen als Wirtschaftsfaktor ............................................................ 17
Der Sportstandort Schweiz als Wirtschaftsfaktor .................................................... 18
9
13
Teil II: Merkmale
19
4
Ziele und Bedeutung des schweizerischen Leistungssports
19
4.1
4.2
4.3
Ziele....................................................................................................................... 19
Bedeutung ............................................................................................................ 19
Leistungssport als öffentliche Aufgabe ............................................................. 20
5
Organisation, Strukturen und Finanzierung des Leistungssports
5.1
5.2
5.2.1
5.2.2
5.2.3
5.2.4
Komplementarität der Förderstrukturen............................................................. 20
Akteure im Leistungssport .................................................................................. 21
Rolle des Bundes ................................................................................................... 21
Rolle der Kantone .................................................................................................. 21
Rolle von Swiss Olympic und der Sportverbände ................................................... 22
Rolle der Lotterien und der Sport-Toto-Gesellschaft ............................................... 22
5.3
5.3.1
Finanzierung des Leistungssports ..................................................................... 22
Finanzielle Grundlagen des Leistungssports .......................................................... 22
20
2/46
5.3.2
Finanzielle Situation der Förderadressaten ............................................................ 23
6
Instrumente der heutigen Förderung
6.1
6.1.1
6.1.2
6.1.3
6.1.4
Athletenförderung ................................................................................................ 25
Leistungssport als Beruf ......................................................................................... 25
Talententwicklung und Athletenweg ....................................................................... 26
Leistungssport und Bildung .................................................................................... 26
Spitzensportförderung der Armee, des Grenzwachtkorps, des Zivilschutzes und des
Zivildienstes ........................................................................................................... 27
6.2
6.2.1
6.2.2
Trainerbildung und -förderung ............................................................................ 28
Trainer als Beruf..................................................................................................... 28
Trainerbildung ........................................................................................................ 29
6.3
6.3.1
6.3.2
Infrastrukturen und Sportveranstaltungen ......................................................... 29
Trainings- und Wettkampfanlagen .......................................................................... 29
Spitzensportveranstaltungen in der Schweiz .......................................................... 30
6.4
Forschung und Innovation .................................................................................. 30
25
Teil III: Herausforderungen
32
7
Defizite und Handlungsfelder: Zielsetzungen
32
7.1
7.2
7.3
7.4
Stagnation als Verlust an Wettbewerbsfähigkeit ............................................... 32
Athleten- und Trainerförderung .......................................................................... 33
Infrastruktur.......................................................................................................... 34
Rahmenbedingungen: privater und öffentlicher Bereich .................................. 34
8
Massnahmen Bund
8.1
8.1.1
8.1.2
8.1.3
8.1.4
8.1.5
Bildung und Beruf ................................................................................................ 35
Sportschulen .......................................................................................................... 35
Berufliche Vorsorge für Spitzensportler .................................................................. 35
Bildungsangebote für Spitzensportler und Trainer .................................................. 35
Dienstleistungsmodelle der Armee und des Grenzwachtkorps ............................... 36
Spitzensportförderung in Zivilschutz und Zivildienst ............................................... 36
8.2
8.2.1
Erweiterung Nationales Leistungssportzentrum BASPO .................................. 37
Erweiterung der Dienstleistung, Forschung und Entwicklung ................................. 37
8.3
8.3.1
8.3.2
8.3.3
8.3.4
Unterstützung der Verbände ............................................................................... 37
Stärkung Organisations- und Managementkompetenz ........................................... 37
Trainer als Beruf..................................................................................................... 38
Dezentrale Leistungszentren .................................................................................. 38
Dopingbekämpfung ................................................................................................ 39
9
Empfehlungen an die Sportverbände und Swiss Olympic
9.1
9.2
9.2.1
9.2.2
9.2.3
9.2.4
9.2.5
Sportverbände ...................................................................................................... 39
Swiss Olympic ...................................................................................................... 39
Verbandsförderung ................................................................................................ 39
Athletenförderung................................................................................................... 40
Talent-/Elitekarten und Labels ................................................................................ 40
Trainerförderung .................................................................................................... 40
Internationale Sportveranstaltungen in der Schweiz ............................................... 41
10
Empfehlungen an die Kantone und Gemeinden
10.1
10.1.1
10.1.2
Massnahmen mit interkantonalem Koordinationsbedarf .................................. 41
Bildungsangebote für Leistungssportler ................................................................. 41
Schulgeld ............................................................................................................... 42
35
39
41
3/46
10.2
10.2.1
10.2.2
10.2.3
10.2.4
10.2.5
Massnahmen in der Zuständigkeit der Kantone ................................................ 42
Sportanlagen.......................................................................................................... 42
Regionale Leistungszentren ................................................................................... 42
Sportveranstaltungen ............................................................................................. 42
Lotteriegelder und Leistungssport .......................................................................... 43
Athleten- und Trainerförderung .............................................................................. 43
11
Empfehlungen an die Partner des privaten Rechts
11.1
11.2
Sponsoring und Mäzenatentum .......................................................................... 43
Lehrstellen und Arbeitsplätze ............................................................................. 44
12
Umsetzung
12.1
12.2
12.2.1
12.2.2
12.2.3
Finanzielle Folgen für den Bund ......................................................................... 44
Erfolgsfaktoren der Umsetzung .......................................................................... 45
Abstimmung und Vernetzung zwischen den Partnern ............................................ 45
Koordination der Realisierung im Rahmen einer Projektorganisation ..................... 46
Evaluation der Leistungssportförderung ................................................................. 46
43
44
4/46
Übersicht
Auftrag und Vorgehen
Das Parlament hat den Bundesrat mit einer Motion beauftragt, eine breit angelegte Vorlage
zur Sportförderung und deren Finanzierung auszuarbeiten. Das vorliegende Konzept ist Bestandteil einer vom Bundesrat veranlassten Gesamtschau. Diese besteht aus folgenden Elementen: Leistungssportkonzept, Breitensportkonzept und Immobilienkonzept Sport.
Grundlage bildet eine 2011 durchgeführte Studie zur Situation des Leistungssports in der
Schweiz (SPLISS-Studie). Die in diesem Zusammenhang erstellte Auslegeordnung wurde in
einem mehrstufigen Beteiligungsprozess mit Persönlichkeiten aus Sport, Bildung und Politik
erarbeitet
Dimensionen des Leistungssports
Der Leistungssport ist ein wichtiges Element der allgemeinen Sportentwicklung. Die damit einhergehende Sporterziehung vermittelt positive Werte, fördert einen gesunden Lebensstil und
bietet der Jugend Chancen, ihr Talent und ihre Persönlichkeit zu entwickeln. Leistungssport
fördert den sozialen Zusammenhalt, stiftet nationale Identität und bietet eine internationale
Plattform nationaler Leistungsfähigkeit. Erfolgreiche Leistungssportlerinnen und -sportler sind
Vorbilder für die Jugend und Werbeträger der Schweiz im Ausland.
Stärkung der Konkurrenzfähigkeit
Erfolg im internationalen Leistungssport setzt einen immer grösseren Aufwand voraus. In den
vergangenen Jahren hat die Schweiz unübersehbar an Wettbewerbsfähigkeit verloren. Bei
einer Fortschreibung des heutigen Förderniveaus ist offenkundig, dass sich der schweizerische Leistungssport nicht genügend weiterentwickelt und im internationalen Kontext weiter an
Wettbewerbsfähigkeit verliert.
Die Sicherstellung der internationalen Konkurrenzfähigkeit des schweizerischen Leistungssports erfordert zusätzliche Anstrengungen. Bund, Kantone und Gemeinden sind gehalten,
ihre Anstrengungen gemeinsam mit dem privatrechtlichen Sport zu verstärken. Ziel ist es, die
Rahmenbedingungen des schweizerischen Leistungssports zu verbessern und Massnahmen
wirksam aufeinander abzustimmen.
Handlungschwerpunkte und Massnahmen
Handlungsbedarf besteht insbesondere im Bereich der Förderung der Athletinnen und Athleten, Trainerinnen und Trainer, der Unterstützung der Sportverbände sowie der Modernisierung
und des Ausbaus der Infrastruktur. Sportanlagen müssen nicht nur den Anforderungen des
Leistungssports genügen, sondern den Athletinnen und Athleten tatsächlich auf zur Verfügung
stehen.
Im Vordergrund stehen folgende Massnahmen:
Athletinnen und Athleten
- Förderung der Sportschulen und Verbesserung des Angebots an spitzensportgerechten
Aus- und Weiterbildungen (insbesondere auf Stufe Hochschulen).
- Errichtung eines Nationalen Leistungssportzentrums am BASPO mit einer Verstärkung
der Anstrengungen in den Bereichen Dienstleistung (insbesondere Leistungsdiagnostik),
Forschung und Entwicklung.
- Prüfung einer Verbesserung der beruflichen Vorsorge für Spitzenathletinnen und -athleten.
- Weiterentwicklung der Dienstleistungsmodelle der Armee und des Grenzwachtkorps; Ausdehnung der Spitzensportförderung auf Angehörige des Zivilschutzes und des Zivildienstes.
Nationale Sportverbände
- Stärkung der Organisations- und Managementkompetenz der nationalen Sportverbände
5/46
und Sportvereine; Förderung des Ehrenamtes und der Frauenvertretung in Führungspositionen.
- Professionalisierung des Trainerwesens und Sicherstellung adäquater Qualifikationsstandards.
- Sicherstellung des Zugangs ausgewählter Nationalkader zu geeigneten bundesfremden
Trainingsanlagen.
- Erhöhung des Beitrags an die Dopingbekämpfung (Stiftung Antidoping Schweiz).
Internationale Sportveranstaltungen
- Unterstützung der Durchführung internationaler Sportveranstaltungen in der Schweiz.
- Unterstützung der schweizerischen Kandidaturen für die Youth Olympic Games 2020
(Lausanne) und Universiade 2021 (Luzern).
Finanzielle Folgen
Die Umsetzung der Massnahmen des Bundes zugunsten des Leistungssports erfordert zusätzliche finanzielle Mittel. Es sind ab dem Budgetjahr 2018 zusätzlich 4.0 Millionen Franken
einzustellen. Dieser Betrag ist in den kommenden Finanzplanjahren kontinuierlich auszubauen. Im Endausbau ab 2028 soll dem Bereich Leistungssport jährlich insgesamt 22 Millionen
Franken mehr zur Verfügung stehen.
In den beiden nationalen Sportzentren Magglingen und Tenero sind zudem in zwei Schritten
zusätzliche Investitionen für Neubauten und bauliche Erneuerungen geplant. In einem ersten
Schritt von 2018 bis 2023 sollen insgesamt 157 Millionen Franken, in einem zweiten Schritt
von 2024 bis 2029 rund 160 Millionen Franken investiert werden. Das Nationale Schneesportzentrum (NSSZ) soll ab 2019 realisiert werden. Diese Investitionen kommen sowohl dem Leistungssport wie auch dem Breitensport zu Gute. Es werden damit die dringlichsten Bauvorhaben, die für eine zeitgemässe Sportförderung auf den bundeseigenen Anlagen notwendig sind,
ausgeführt.
Diesen Massnahmen sind Empfehlungen an die Kantone, Gemeinden, Sportverbände und
Partner des privaten Rechts angegliedert, die eine inhaltliche Konkordanz der Leistungssportförderung gewährleisten sollen.
6/46
Teil I: Grundlagen
1 Ausgangslage
1.1 Das Umfeld des Leistungssports
Der Leistungssport hat sich in den vergangenen Jahren zu einem globalen Phänomen mit
hoher Beachtung entwickelt. Merkmal dieser Entwicklung ist die zunehmende Professionalisierung in allen Bereichen des internationalen Leistungssports. Auch in der Schweiz hat der
Stellenwert des Leistungssports zugenommen. Dies äussert sich vor allem in seiner gestiegenen Medienpräsenz oder in der Tatsache, dass in den vergangenen zwölf Jahren siebenmal
Persönlichkeiten aus der Sportfamilie zum Schweizer des Jahres gewählt wurden.
Träger des Leistungssports sind die unter dem Dach von Swiss Olympic zusammengeschlossenen Sportverbände. Erfolge auf internationaler Ebene sind langfristig nur möglich, wenn die
Ziele des Leistungssports nicht nur von den privatrechtlichen Akteuren, sondern auch von
Bund, Kantonen und Gemeinden getragen und koordiniert werden. Die Anforderungen an Verbandsorganisation, Trainerpersonen, Athletinnen und Athleten, Infrastruktur und Betreuungsumfeld sind erheblich gestiegen. Ungeachtet dieser Entwicklung bleibt ehrenamtliches Engagement ein wichtiger Pfeiler der Verbandstätigkeit.
Eine zentrale Aufgabe der Sportverbände ist die Nachwuchsförderung im Kontext des Leistungs- und Breitensports. Die damit einhergehende Sporterziehung vermittelt positive Werte,
fördert einen gesunden Lebensstil und bietet der Jugend Chancen, ihr Talent und ihre Persönlichkeit zu entwickeln. Leistungssport ist ein wichtiger Motor der Sportentwicklung, fördert den
sozialen Zusammenhalt, stiftet nationale Identität und bietet eine internationale Plattform nationaler Leistungsfähigkeit. Leistungssport birgt aber auch Risiken. Dazu gehören negative Begleiterscheinungen wie Doping, Spielmanipulation oder Korruption.
Im internationalen Wettbewerb zwischen Kontinenten und nationalen Volkswirtschaften ist der
Leistungssport immer häufiger ein wirksames Instrument nationaler Imageförderung. Leistungssport beeinflusst nationale Reputation. Erfolgreiche Leistungssportlerinnen und
-sportler sind nicht nur wichtige Vorbilder der Jugend, sondern zugleich weltweit bekannte
Persönlichkeiten und in dieser Eigenschaft prominente „Botschafter“ eines Landes im Ausland.
Will die Schweiz auch künftig eine realistische Chance haben, im internationalen Leistungsvergleich zu bestehen, sind zusätzliche Anstrengungen unumgänglich. Aufgrund der stagnierenden, sich tendenziell negativ entwickelnden Erfolgsbilanz der Schweiz an internationalen
Wettkämpfen und der rasanten Entwicklungen im Ausland drängt sich eine Lagebeurteilung
auf. In welchem Umfang Bund, Kantone und Gemeinden sich inskünftig im Leistungssport
engagieren, ist im Rahmen der demokratischen Willensbildung des jeweiligen Gemeinwesens
zu entscheiden.
1.2 Auftrag
Das Engagement des Bundes im Leistungssport findet seine Grundlage im Bundesgesetz über
die Förderung von Sport und Bewegung vom 17. Juni 2011 (Sportförderungsgesetz). Artikel
16 des Gesetzes sieht ausdrücklich vor, dass der Bund die Förderung des leistungsorientierten
Nachwuchssports und des Spitzensports unterstützt.
7/46
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Botschaft über die Beiträge des Bundes an die
Olympischen Winterspiele Schweiz 2022, beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am 17. Oktober 2012, ein
Leistungssportkonzept Bund zu erarbeiten. Dieses sollte aufzeigen, wie mittel- bis langfristig
die für den Leistungssport vorgesehenen staatlichen Mittel effizient und effektiv eingesetzt
werden können. Die aktuelle Förderung des Leistungssports auf allen staatlichen Ebenen, die
Strategien und die Förderinstrumente sollte überdacht werden. Die Kandidatur der Schweiz
für die Olympischen Winterspiele 2022 scheiterte schliesslich an der fehlenden Unterstützung
der Stimmberechtigten des Kantons Graubünden (Abstimmung vom 3. März 2013).
Am 2. Mai 2013 reichte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats eine Motion (13.3369) zur künftigen Sportförderung des Bundes ein, die sowohl der
Nationalrat als auch der Ständerat mit klaren Mehrheiten annahmen. Im Rahmen dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, auf der Grundlage einer konzeptionellen und finanziellen
Gesamtschau eine Vorlage zur Förderung des Breiten-, Nachwuchs- und Leistungssport auszuarbeiten. Das vorliegende Leistungssportkonzept ist ein Element dieser Gesamtschau
„Sportförderung des Bundes“, die aus drei Teilen besteht: Leistungssportkonzept, Breitensportkonzept und Immobilienkonzept.
1.3 Vorgehen
Im Rahmen eines internationalen Forschungsverbunds wurde im Jahre 2011 eine umfassende
Bestandesanalyse (SPLISS1) des schweizerischen Leistungssport-Fördersystems durchgeführt. Die entsprechenden Untersuchungen stützten sich vor allem auf Informationen und Daten auf nationaler Ebene, zumal auf kantonaler und kommunaler Ebene nur sehr beschränkt
verlässliches, wissenschaftlich verwertbares Zahlenmaterial verfügbar war.
Auf der Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse wurden die Folgerungen für die künftige
Entwicklung des schweizerischen Leistungssports von einer breit zusammengesetzten Expertengruppe diskutiert und Handlungsschwerpunkte festgelegt. Die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen der Expertengruppe wurden alsdann anlässlich von zwei Hearings mit
über 100 Vertretern aus Sport, Bildung und Politik diskutiert und weiterentwickelt.
Diese Ergebnisse wiederum wurden einem Steuerungsausschuss, der den Prozess der Konzepterarbeitung systematisch begleitet hat, zur Beurteilung vorgelegt. Mitglieder dieses Steuerungsausschusses waren Vertreterinnen und Vertreter der nationalen und kantonalen Politik,
der Präsidien des Dachverbands des Schweizer Sports (Swiss Olympic) und weiterer Sportverbände sowie der Direktion des Bundesamtes für Sport BASPO.
1.4 Begriffsklärung
1.4.1 Leistungssport, Nachwuchsleistungssport und Spitzensport
Im vorliegenden Konzept umfasst der Begriff Leistungssport alle Stufen des leistungsorientierten Trainings vom Kindes- über das Jugendalter bis hin zu den Leistungsstufen im Erwachsenenalter. Er unterscheidet sich vom Breitensport durch die manifeste Ausrichtung auf Leistungsziele und den Leistungsvergleich anlässlich von nationalen und internationalen Wettkämpfen. Der Leistungssport zeichnet sich zudem durch ein umfangreiches und gezieltes Training aus und verlangt ein leistungssportfreundliches Trainingsumfeld um Sport, Schule, Beruf
und Familie optimal aufeinander abzustimmen.
1
Kempf H. et al. Der Leistungssport in der Schweiz: Momentanufnahme SPLISS-CH 2011(2013) EHSM
Magglingen
8/46
Der Begriff Nachwuchsleistungssport schliesst alle Jugend- und Juniorenkategorien ein und
umfasst die Förderstufen „lokal“ (Vereinskader), „regional“ (Regionalkader) und „national“ (Nationalkader). Grundsätzlich handelt es sich um alle Kinder und Jugendlichen, die in einer leistungsorientierten Förderzelle trainieren. In der Regel sind diese Kinder und Jugendlichen im
Besitze einer von Swiss Olympic ausgestellten Talentkarte, nachdem sie ein Sportverband als
Talent erfasst hat. Nach Abschluss der Juniorenphase ist der Begriff Spitzensport oder Elitesport gebräuchlich.
Spitzensport betrifft das oberste Segment des gesamten Fördersystems. Im vorliegenden Konzept wird dieser Begriff vorwiegend für den Elitebereich auf dem Niveau der internationalen
Spitze verwendet. Leistungssport wiederum ist der Oberbegriff und umfasst sämtliche Entwicklungsstufen vom leistungsorientierten Nachwuchs- bis zum Spitzensport.
1.4.2 Talente, Nachwuchsathletinnen und -athleten
Talente sind Nachwuchsathletinnen und -athleten im Jugend- und Juniorenalter, die aufgrund
ihrer ausgeprägten Leistungsvoraussetzungen als besonders förderungswürdig gelten und
von Swiss Olympic und den Sportverbänden eine Talentkarte erhalten.
Die Talententwicklung umfasst die Phasen der
− Talentsuche; d.h. der Frage, wie Talente den Weg in eine geeignete Sportart und ins spitzensport-orientierte Training finden.
−
Talentselektion; d.h. die Auswahl der geeigneten Nachwuchssportlerinnen und -sportler
einer Sportart für die Nachwuchsförderung und die Zuteilung in die entsprechenden Kader.
−
Talentförderung; d.h. die Trainings- und Betreuungsmassnahmen, durch die eine optimale
sportliche Leistungsentwicklung im Hinblick auf langfristige, spitzensportorientierte Ziele
gesichert werden soll.
1.4.3
Spitzen- und Eliteathletinnen und -athleten
Eliteathletinnen und -athleten bestreiten auf höchstem nationalen, Spitzenathleten auf höchstem internationalen Niveau Wettkämpfe. In der Regel sind sie im Erwachsenenalter und Mitglieder eines Nationalkaders. Von Elite- oder Spitzensportlerinnen und -sportler wird erst in
der ältesten Juniorenkategorie und danach in allen Stufen bis hin zur internationalen Spitzenklasse gesprochen.
2 Geschichte
2.1 Entwicklung der Leistungssportförderung in der Schweiz
2.1.1 Ursprünge der Leistungssportförderung
Bis in die Zeit des Ersten Weltkriegs bestand Sport in der Schweiz vor allem darin, junge Menschen zu erziehen und die Wehrfähigkeit der Männer zu erhalten. Mit dem Neubeginn der
Olympischen Spiele nahm die Bedeutung des Sports als Spiel- und Wettkampfform zu. So
wurde im Jahre 1912 das Comité Olympique Suisse (SOC) gegründet; acht Jahre später entsandte die Schweiz erstmals offiziell eine Athletendelegation an die Olympischen Spiele nach
Antwerpen. Auf der Grundlage eines 1923 unterzeichneten Vertrags beauftragte der Schweizerische Landesverband für Leibesübungen (SLL) das SOC, inskünftig die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer für Olympische Spiele auszuwählen.
Nach Ende des Ersten Weltkriegs galten sportliche Erfolge als „Gradmesser nationaler Tüchtigkeit“ und Teilnehmende an Wettkämpfen als „Vertreter der Nation“. Schlechte Resultate der
9/46
Nationalmannschaften lieferten regelmässig Anlass zu Kritik. Auch wenn die Entsendung einer
Athletendelegation nach Antwerpen durch den Bund unterstützt wurde, bestanden damals
keine dauerhaften staatlichen Unterstützungsstrukturen. In der Zwischenkriegszeit nahm sich
die Eidg. Turn- und Sportkommission (ETSK) regelmässig dem Thema Leistungssportförderung an. Mit der Gründung der Sport-Toto-Gesellschaft (STG) im Jahre 1938 erhielten die
Sportverbände zusätzliche Finanzmittel. Damit konnte ein Teil der Bedürfnisse des Leistungssports gedeckt werden.
Im Jahre 1944 wurde die Eidg. Turn- und Sportschule in Magglingen (ETS) gegründet. Sie
diente der einheitlichen Leitung und Durchführung des militärischen Vorunterrichts sowie des
ausserdienstlichen Turn-, Sport- und Schiesswesens. Primär für die Zwecke der Ausbildung
errichtet, sollte die ETS indes auch zur Förderung des Leistungssports beitragen. Der ETS
fehlte es jedoch an regelkonformen Anlagen, die ein wettkampfmässiges Training von Leistungssportlern ermöglicht hätten. Erst in den Jahren nach 1950 gelang es in Zusammenarbeit
mit der STG und dem SLL, einen geeigneten Ausbau der Anlagen für Training und Wettkämpfe
zu realisieren. Damit wurde der Grundstein für eine Kooperation zwischen der öffentlich-rechtlichen ETS und dem freien Verbandswesen - vertreten durch den SLL - gelegt. Eine weitergehende Unterstützung zugunsten des Leistungssports war aber nicht vorgesehen. Andere Staaten nutzten den Leistungssport hingegen bereits zur Stärkung ihrer nationalen Identität oder
suchten den Erfolg an internationalen Meisterschaften, um ihre politischen Ideologien zu verbreiten. Entsprechend wurden im Ausland vielerorts leistungsfähige Fördersysteme aufgebaut, die indes nicht immer nachhaltig wirkten, weil die konsequente Verbindung zum Breitensport fehlte.
Staatliche Sportförderung in Bund und Kantonen bedeutete in historischer Hinsicht vor allem
Förderung des Breitensports. Die vom Bund unterstützte Leistungssportförderung erhielt erst
wieder einen Entwicklungsschub, nachdem die schweizerische Mannschaft an den Olympischen Winterspielen 1964 in Innsbruck keine einzige Medaille gewonnen hatte. Die zuständigen Instanzen des Bundes nahmen die Forderung nach einer verstärkten Unterstützung des
Leistungssports auf. Unter der Leitung des Bundes wurde 1966 das Nationale Komitee für
Elitesport (NKES) als Steuerungsgremium für den nationalen Leistungssport gegründet. In der
Folge wurde an der ETS eine nationale Trainerausbildung konzipiert. Sodann wurden den
Verbänden vereinzelt Sportlehrpersonen der ETS als Trainerinnen und Trainer zur Verfügung
gestellt, während in Magglingen Spitzensportlern Unterkunft und Trainingsmöglichkeiten angeboten wurden. Schliesslich wurde an der ETS ein Forschungsinstitut aufgebaut, das vor
allem der Förderung des Leistungssports diente.
Nach vorwiegend erfolgreichen Jahren folgte der nächste Tiefpunkt des schweizerischen Leistungssports zu Beginn der neunziger Jahre. Die Schweizer Delegation erzielte sowohl an den
Olympischen Sommerspielen in Barcelona (1992) als auch an den Winterspielen in Albertville
(1992) schwache Resultate. Die Eidg. Sportschule Magglingen (ESSM, früher ETS) nahm dies
zum Anlass, durch zusätzliche Massnahmen im Bereich Ausbildung, Forschung und Beratung
einen Beitrag zur positiven Entwicklung des Leistungssports zu leisten.
2.1.2
Neuere Entwicklungen
Durch den Zusammenschluss des Schweizerischen Landesverbandes für Sport (SLS), dem
SOC und der NKES wurde 1997 der Dachverband Swiss Olympic Association errichtet. Damit
wurden für den Leistungssport neue organisatorische und strategische Grundlagen geschaffen und die Verbindung zum Breitensport gestärkt. Gegenwärtig ist Swiss Olympic damit beschäftigt, das neu konzipierte Verbands-Fördersystem im Leistungssport umzusetzen.
Mit der Überführung der ESSM in ein neu errichtetes Bundesamt für Sport BASPO anlässlich
der Verschiebung des Aufgabenbereichs Sport vom EDI in das VBS im Jahre 2000, erfuhr die
Sportförderung des Bundes im allgemeinen und die leistungsorientierte Nachwuchsförderung
im Besonderen eine wesentliche Stärkung. Ausdruck dieser Entwicklung war unter anderem
das ebenfalls im Jahr 2000 vom Bundesrat verabschiedete Konzept für eine Sportpolitik der
10/46
Schweiz.
Auf der Basis dieses Konzepts wurde die Unterstützung des Leistungs- und Breitensports
durch den Bund kontinuierlich ausgebaut. Für die Unterstützung des Leistungssports wendet
der Bund gegenwärtig 48 Millionen Franken auf. In diesen Beträgen sind nebst Lehre, Forschung, Entwicklung und sportwissenschaftlichen Dienstleistungen vor allem die Nutzung der
Infrastrukturen in Magglingen und Tenero (Vollkosten) eingeschlossen. Die Bundesbeiträge
an Swiss Olympic, der Nachwuchsförderung der Sportverbände, der Stiftung Antidoping
Schweiz, den Organisatoren internationaler Sportveranstaltungen und NASAK gehören ebenfalls dazu.
Das Sportförderungsgesetz von 2011 erteilt dem Bund ausdrücklich den Auftrag, den Leistungssport zu fördern und führt in Artikel 16 die wichtigsten Fördermassnahmen in einem nicht
abschliessenden Katalog auf.
2.2 Internationale Entwicklungen
2.2.1 Nationale Vielfalt der Fördersysteme
Seit Beginn der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat die kommerzielle Dimension von internationalen Sportveranstaltungen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Olympische Spiele,
aber auch manche Europa- oder Weltmeisterschaften sind gut organisierte, profitable Veranstaltungen, die medial breit vermarktet werden. Damit verbunden ist der Wille vieler Staaten
und Regierungen, die Athletinnen und Athleten als bedeutende Repräsentanten ihres Landes
und zugleich wichtiges Kapital nationaler Identitätsbildung zu betrachten. Entsprechend gestiegen ist auch die Bereitschaft, zusätzliche Ressourcen in erheblichem Umfang zur Förderung des Leistungssports bereitzustellen.
Zunächst hatten die ehemaligen Staaten des Ostblocks wirkungsvolle Fördersysteme entwickelt und damit grosse Erfolge gefeiert. Bereits 1956 führte die damalige Sowjetunion die
Rangliste als erfolgreichste Nation bei den Olympischen Sommer- und Winterspielen an. Der
Staat übernahm die Verantwortung und die Führung des Systems. Dieses zeichnete sich
durch eine hohe Effizienz hinsichtlich der Medaillenmaximierung an internationalen Wettkämpfen aus. Das System eignete sich indes kaum für die Jugend- und Breitensportförderung der
betreffenden Länder, da der Breitensport in der Gesellschaft kaum verankert war.
Unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Wirkungen des Leistungssports sowie seiner
sozialen, wirtschaftlichen und politischen Bedeutung bauten in der Folge auch die meisten
dem Westen zugeordneten Staaten ihre Fördersysteme aus. Umfang und Ausprägung der
staatlichen Unterstützungsleistungen unterscheiden sich dabei erheblich. Grossbritannien fördert den Leistungssport über eine zentrale Stelle, in welcher auch sämtliche Mittel für die
Sportverbände bereitgestellt werden. Deutschland wiederum fördert – ähnlich wie die Schweiz
– über die verschiedenen föderalen Ebenen hinweg.
Die einzelnen Staaten vertreten auch unterschiedliche Philosophien bezüglich der Stellung der
Sportverbände im Fördersystem. Viele halten es wie die Schweiz und räumen den Verbänden
eine hohe Autonomie ein. Dies ist eine direkte Folge der starken gesellschaftlichen Stellung
der Vereine und Verbände in Kontinentaleuropa. Gänzlich anders ist das Fördersystem etwa
in den Staaten Nordamerikas strukturiert. Hier spielen nicht Vereine, sondern meist private
Schulen und Hochschulen die zentrale Rolle im Fördersystem.
Ein einheitliches und erfolgsversprechendes Fördermodell lässt sich im internationalen Vergleich nicht ausmachen. Jeder Staat fördert den Leistungssport nach Massgabe der jeweiligen
politischen Prioritäten und entsprechend den gesellschaftlichen Traditionen. Eine Analyse der
11/46
im Leistungssportbereich erfolgreichen Nationen zeigt, dass sich erfolgreiche Fördersysteme
durch eine systematische Verbindung verschiedener Komponenten auszeichnen, die sich ihrerseits an einem klaren strategischen Rahmen ausrichten. Ein zentraler Erfolgsfaktor stellt
etwa eine optimale Kombination von Leistungssport und Schulbildung dar.
2.2.2 Position der Schweiz im internationalen Vergleich
Aufgrund der Erkenntnisse internationaler Vergleichsstudien besteht ein direkter Zusammenhang zwischen den zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen und dem sportlichen
Erfolg an Wettkämpfen. Die Schweiz bleibt vor allem in wenig kommerzialisierten Sportarten
hinter der internationalen Entwicklung zurück, was unter anderem auf die schwache finanzielle
Ausstattung der betreffenden Verbände zurückzuführen ist.
In den letzten Jahren haben viele Staaten die dem Leistungssport zufliessenden Mittel deutlich
erhöht. Die Steigerungsraten lagen dabei erheblich über den entsprechenden Kennwerten der
Schweiz. So hat etwa Grossbritannien seinen jährlichen Mitteleinsatz in den vergangenen
zehn Jahren um mehr als das Doppelte erhöht. Eine Entwicklung, die nicht zuletzt mit der
Durchführung der Olympischen Sommerspiele 2012 in London zusammenhängt und eine wesentlich bessere Medaillenbilanz zur Folge hatte. Aber auch sozioökonomisch mit der Schweiz
vergleichbare Staaten, wie Holland, Norwegen, Schweden oder Österreich vermögen bessere
Erfolgsbilanzen vorzulegen.
Schweizer Athletinnen und Athleten gewannen an Olympischen Sommerspielen in den vergangenen Jahrzehnten jeweils zwischen 5 und 9 Medaillen; mit Ausnahme von Barcelona
1992 mit einem einzigen Medaillengewinn. Die Schweiz platzierte sich damit im Nationenklassement in den Positionen 18 bis 46. Im Gegensatz dazu war der Schweiz bei Olympischen
Winterspielen generell mehr Erfolg beschieden. Abgesehen von den Spielen in Albertville 1992
(3 Medaillen) gewannen Schweizer Athletinnen und Athleten jeweils zwischen 9 und 14 Medaillen. Die Schweiz belegte damit in der Medaillenbilanz Positionen zwischen Rang 7 und 12.
Im Vergleich dazu waren Nationen wie Norwegen, die Niederlande oder Österreich regelmässig mehr oder weniger deutlich vor der Schweiz rangiert.
Medaillenbasierte Folgerungen zur Qualität eines Fördersystems sind mit Vorsicht zu geniessen. Dessen ungeachtet kann festgestellt werden, dass vergleichbare Länder mit etablierten
nationalen Leistungssportstrategien unter dem Aspekt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz einen Schritt voraus sind. Sofern die Schweiz im internationalen Leistungssport weiterhin Erfolg haben will, muss sie ihr Fördersystem an der internationalen Entwicklung
ausrichten. Aufholbedarf besteht in der Verbesserung der Qualität und der Abstimmung aller
relevanter Erfolgsfaktoren: nämlich Professionalisierung des Trainingsbetriebs in den Verbänden, Unterstützung der Athletinnen und Athleten, Trainerwesen, Sportinfrastruktur sowie Forschung und Innovation.
12/46
3 Dimensionen des Leistungssports
3.1 Sportpolitische Dimension
3.1.1 Leistungssport und Breitensport
Leistungssport und Breitensport sind vielfältig aufeinander bezogen und voneinander abhängig. Im Breitensport stehen die Freude an der Bewegung, Geselligkeit sowie Fitness- und Gesundheitsförderung im Vordergrund. Demgegenüber wird im Leistungssport nach sportlichen
Höchstleistungen gestrebt. Die Motivation zur Leistung gehört indes ebenso zum Breitensport
wie Freiwilligkeit und Freude zum Leistungssport. Der Breitensport allgemein und namentlich
der leistungsorientierte Jugendsport brauchen Vorbilder. Diese finden sie im Leistungssport.
Der Breitensport bildet in dreifacher Hinsicht ein wichtiges Fundament für den Leistungssport:
−
Erstens ist der Breitensport Rekrutierungsbasis für den Nachwuchsleistungssport. Gestützt auf die Vorgaben von Swiss Olympic und der J+S Nachwuchsförderung (J+S NWF)
sind heute 18‘000 Nachwuchstalente zur Teilnahme in der J+S NWF qualifiziert. Der Anteil
der jungen Frauen in diesem Programm beträgt zurzeit rund einen Drittel. Diese Nachwuchstalente rekrutieren sich aus rund 500‘000 Kindern und Jugendlichen in den Programmen und Kursen von Jugend + Sport.
−
Zweitens nutzen der Breiten- und Leistungssport die gleichen Organisationsressourcen,
sowohl im Bereich der Führung und Infrastruktur als auch bezüglich des Einsatzes ehrenamtlich tätiger Personen in den Vereinen und Verbänden.
Drittens profitiert der Leistungssport von den finanziellen Ressourcen des Breitensports
namentlich in jenen Bereichen, wo Massenpublikum und Fernsehpräsenz fehlen. Wo hingegen der Leistungssport eine hohe mediale Wirkung erzielt, profitiert umgekehrt der Breitensport.
−
3.1.2 Vereine und Verbände als Träger des Leistungssports
Wichtigste Träger des Leistungssports sind die Swiss Olympic angeschlossenen 84 Verbände
und rund 20‘000 Vereine2. Rund ein Viertel der Schweizer Bevölkerung ist in einem Sportverein aktiv. Die Mehrheit der Sportvereine engagiert sich nicht nur im Breitensport, sondern auch
im Leistungssport. Entsprechend sind die Durchführung von Wettkämpfen und die Nachwuchsförderung zentrale Aufgaben der Sportvereine. 60 Prozent aller Vereine sind stolz auf
ihre Erfolge im Leistungssport. Rund ein Drittel aller Sportvereine zeigt ein hohes Engagement
im Leistungssport und in der Talentförderung.
Die Sportvereine leben vom Ehrenamt. So sind 285‘000 Funktionen durch ehrenamtliche Mitarbeitende besetzt, die unentgeltlich arbeiten oder eine geringe Entschädigung erhalten. Dies
entspricht 21‘000 Vollzeitstellen. Mehr als die Hälfte der Grossvereine kann sich auf die unentgeltliche Mitarbeit der Mitglieder stützen. Nur gerade 15 Prozent der Vereine richten an
einzelne Mitarbeitende jährliche Aufwandentschädigungen von über 2000 Franken aus. Im
Vergleich zu den Vereinen hat der Professionalisierungsgrad in den Sportverbänden zugenommen. So beschäftigen die Verbände heute rund 1300 Personen im Umfang von 600 Vollzeitstellen.
Hauptsorge der Vereine bildet die Aufrechterhaltung des ehrenamtlichen Engagements. So
bekunden die Vereine heute grosse Probleme bei der Rekrutierung von Trainerpersonen,
Schiedsrichterinnen und -richter sowie Vorstandsmitgliedern. Was die Herausforderungen der
kommenden Jahre betrifft, stehen für die Vereine die Erhaltung des Mitgliederbestandes sowie
2
Lamprecht M., Fischer A., Stamm H.P. (2014), Sport Schweiz 2014: Sportaktivität und Sportinteresse
der Schweizer Bevölkerung. Magglingen: Bundesamt für Sport
13/46
die Gewinnung und Bindung jugendlicher Leistungssportler im Vordergrund. Andernfalls besteht zunehmend die Gefahr, dass viele Sportverbände die mit dem Breitensport, der Nachwuchsförderung und dem Wettkampfbetrieb verbundenen Aufgaben nicht mehr bewältigen
können.
3.1.3 Ethik im Leistungssport
Der Leistungssport orientiert sich am olympischen Leitspruch „citius, altius, fortius“, im deutschen Sprachgebrauch mit „schneller, höher, weiter“ eingeführt. Im internationalen Spitzensport geht es um die Perfektionierung der sportlichen Leistung und der körperlichen Belastung.
Durch die Medienberichterstattung stilisiert, zählt vorab der Sieg. Ein zweiter Platz wird häufig
als Niederlage und nicht als Spitzenleistung gewürdigt. Leistungssport erfordert höchstes persönliches Engagement, Idealismus und Leidenschaft.
Ziel des Leistungssports ist es, die eigene Leistung permanent zu verbessern. Um im Wettbewerb zu bestehen, ist es geboten, alle erlaubten wissenschaftlichen und medizinischen Hilfen
zu beanspruchen und so das eigene Potenzial optimal zu nutzen. Diese Konstellation schafft
Raum für unlautere Machenschaften und Manipulationen. Damit stellt sich für Sportlerinnen
und Sportler, Trainerpersonen und Betreuungsumfeld nicht nur die Frage nach dem rechtlich
korrekten, sondern insbesondere auch die Frage nach dem moralisch richtigen Handeln.
Grundlage des Sports sind immer auch ethische Prinzipien. Entsprechend geht es nicht nur
um die Beachtung geschriebener Regeln, sondern auch um die Einhaltung der ungeschriebenen Regeln.
Fairness im Sport schaffen vorab die ungeschriebenen Regeln. Im Code of Sports Ethics von
1993 definiert der Europarat Fair Play als eine Art des Denkens, nicht nur des Verhaltens.
Dieses Denken zielt ab auf die Beseitigung von Betrug, Doping, Korruption, ungleicher Chancen, körperlicher und verbaler Gewalt und sexueller Übergriffe. Soweit es darum geht, die
Prinzipien der Fairness zu verinnerlichen, stehen die Sportverbände und Sportvereine in der
Pflicht. Vor diesem Hintergrund hat Swiss Olympic 1998 die Ethik-Charta im Sport verabschiedet. Im Hinblick auf die Verwirklichung des „Spirit of Sport“ formuliert die Charta zehn Prinzipien für gesunden, respektvollen und fairen Sport als Verpflichtung für alle Akteure im Sport.
Die Bundesbeiträge an die Sportverbände sind an die Bedingung geknüpft, dass die Sportverbände diese Ethik-Prinzipien einhalten und umsetzen.
3.1.4 Missbrauch im Leistungssport
Der Leistungssport ist ein Abbild der Gesellschaft. Die Zunahme an Gewalt und Betrugshandlungen macht auch vor dem Leistungssport nicht Halt. Zu den schweren Verstössen gegen
Fair Play und Regelwerk gehört insbesondere das Doping. Entsprechende Praktiken sind unvereinbar mit dem Sinngehalt des Sports, nämlich eine Leistung aus eigener Kraft zu erbringen. Doping beeinträchtigt die Chancengleichheit und die Vorbildfunktion des Leistungssports
und ist mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden. Bei der Dopingbekämpfung sind die
Sportverbände auf die Unterstützung des Staates angewiesen. Das Sportförderungsgesetz
von 2011 schafft die rechtlichen Voraussetzungen, dass die Akteure im Umfeld der dopenden
Sportler bestraft werden können. Die Entwicklung der vergangenen Jahre legt den Schluss
nahe, dass die Anstrengungen im Bereich der Dopingbekämpfung weiter verstärkt werden
müssen.
Mit der Zunahme der wirtschaftlichen Bedeutung des Sports und den damit verbundenen finanziellen Interessen eröffnen sich leider auch neue Handlungsfelder für Korruptions- und Manipulationshandlungen im Leistungssport. Korruption sowie im Zusammenhang mit Sportwetten stehende Spielmanipulationen stellen neben Doping und Gewalt besondere Bedrohungen
für den Sport dar. Die Integrität des Sports auf dem Spielfeld kann nur sichergestellt werden,
14/46
wenn sich auch die hinter dem Sport stehenden Organisationen, namentlich die Sportverbände und Wettkampfveranstalter, durch Integrität auszeichnen. Missbräuche haben zunehmend grenzüberschreitende Dimension und zeichnen sich durch komplexe Vernetzungsmuster aus.
Gegenwärtig sind auf nationaler und internationaler Ebene zahlreiche Massnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Wettkampfmanipulation im Sport in Vorbereitung oder Umsetzung. Auf nationaler Ebene schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, das Korruptionsstrafrecht dahingehend zu verschärfen, dass Privatbestechung künftig als Offizialdelikt ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden soll, womit Bestechung künftig auch im privaten Sektor,
inkl. Sport- oder Nonprofitorganisationen verfolgt und bestraft werden kann. Im Rahmen der
Neuordnung der Geldspielgesetzgebung schlägt er zudem vor, dass Wettkampfmanipulation
im Sport, die in Zusammenhang mit Sportwetten steht, künftig ebenfalls strafbar sein soll.
Auf internationaler Ebene hat der Europarat die EPAS (Enlarged Partial Agreement on Sport)
beauftragt, eine rechtsverbindliche Konvention zu erarbeiten. Der Entwurf wurde am 9. Juli
2014 vom Ministerkomitee verabschiedet und am 18. September 2014 an der europäischen
Sportministerkonferenz in Magglingen unterzeichnet. Die Konvention des Europarats gegen
Wettkampfmanipulation verpflichtet die Staaten unter anderem zur Schaffung wirksamer Strafnormen sowie zur verstärkten Zusammenarbeit und gegenseitiger Rechtshilfe. Sie gibt zudem
Empfehlungen ab zum Umgang mit Anbietern von Sportwetten. Die Schweiz hat an den Vorbereitungsarbeiten dieser Konvention massgeblich mitgewirkt.
3.2 Gesellschaftliche Dimension des Leistungssports
3.2.1 Leistungssport und nationale Identität
Sport vermittelt nationale Identität. Sportliche Wettkämpfe sind Gelegenheiten, nationale Zugehörigkeit zu zeigen. Insbesondere der durch die Medien vermittelte Sport ist ein geeignetes
Instrument zur nationalen Selbstdarstellung, Selbstvergewisserung und Abgrenzung. In vielen
Ländern sind die Spiele von Fussballnationalmannschaften eine günstige Gelegenheit, nationale Eigenheiten mit Stolz zur Darstellung zu bringen und ein positives nationales Image über
die Landesgrenzen hinweg zu verbreiten. Nationalmannschaften sollen das Bild verkörpern,
das ein Land von sich selbst besitzt.
Sportlicher Erfolg einer Mannschaft, einer Athletin oder eines Athleten ist auch für Bürgerinnen
und Bürger ohne besonderes Sportinteresse Anlass, sich mit der eigenen Nation zu identifizieren und Stolz für die eigene nationale Zugehörigkeit zu entwickeln. In diesem Zusammenhang spielen vor allem die Medien eine wichtige Rolle, die bei der Berichterstattung über bedeutende internationale Sportveranstaltungen den Nationalbezug und das Wir-Gefühl regelmässig stärker betonen als die dem Sport zugeschriebenen Funktionen des Weltbürgertums
und der Völkerverständigung.
Mit entsprechender Medienpräsenz entwickeln sich erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler so
zu national bekannten Persönlichkeiten und Vorbildern für die Jugend. Breite Bevölkerungskreise freuen sich über deren nationalen oder internationalen Erfolge. Vor diesem Hintergrund
ist auch die Tatsache zu sehen, dass in den vergangenen Jahren mehr als die Hälfte der zum
„Schweizer des Jahres“ gewählten Persönlichkeiten aus der Sportfamilie stammen: Roger Federer (2003, Tennis), Peter Sauber (2005, Autorennsport), Köbi Kuhn (2006, Fussball), Jörg
Abderhalden (2007, Schwingen), Didier Cuche (2011, Ski alpin), Dario Cologna (2012, Skilanglauf) und Stanislas Wawrinka (2013, Tennis). Soweit diese Sportler auch auf der internationalen Ebene erfolgreich sind, repräsentieren sie immer auch die Schweiz. Entsprechend
sind sie wichtige Botschafter unseres Landes im Ausland.
15/46
Erfolge im Mannschaftssport - namentlich im Fussball - tragen dazu bei, kollektive Werte und
Identitäten zu bestätigen. Im Kontext der Berichterstattung zur Fussball-Europameisterschaft
UEFA EURO 2008 war zu beobachten, dass die Medien ein durchwegs patriotisches Bild der
Schweizer Nationalmannschaft vermittelten. Dabei wurde der Migrationshintergrund verschiedener Fussballspieler bewusst thematisiert und der Multikulturalismus als zentrales Element
des schweizerischen Selbstverständnisses dargestellt. Die Nachwuchsabteilungen der Fussballvereine verzeichneten in der Folge erhebliche Zugänge, die in vielen Fällen zu Kapazitätsengpässen führten.
3.2.2 Leistungssport und Integration
Im Rahmen der Legislaturplanung 2011-2015 verfolgt der Bundesrat das Ziel, die Integration
von Ausländerinnen und Ausländern zu verbessern und den Zusammenhalt der Gesellschaft
- bei wachsender Heterogenität - zu wahren. Der organisierte Sport bietet Chancenvielfalt und
soziale Gleichbehandlung und ist daher ein wichtiges Handlungsfeld für die Integration von
Menschen mit Migrationshintergrund. Diese sind bis heute in den Sportvereinen untervertreten. Ausnahmen bilden Sportarten wie Fussball, Basketball oder Kampfsportarten, wo insbesondere Jugendliche mit Migrationshintergrund gut vertreten sind.
Integration ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess und muss entsprechend auch im Sport
aktiv gefördert werden. Als Beispiel für eine erfolgreiche Integration wird regelmässig die U17Nationalmannschaft des Schweizerischen Fussballverbands SFV erwähnt. Junge Menschen
mit Wurzeln in zwölf Ländern auf drei Kontinenten gewannen 2009 in Nigeria den Weltmeistertitel. In dieser Alterskategorie ist die Schweiz somit erfolgreicher als traditionelle Fussballnationen wie England, Italien oder Deutschland.
Integration im und durch den Sport fordert nicht nur den Leistungssport, sondern auch den
Breitensport. Fachpersonen in verschiedenen Bereichen des BASPO beschäftigen sich mit
diesen Fragen. Die Sensibilisierung der Sportlerinnen und Sportler, Funktionärinnen und Funktionäre für die Anliegen der Integration durch Sport ist eine grundlegende Voraussetzung. Darüber hinaus bedarf es Angebotsstrukturen, die den unterschiedlichen Lebenslagen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen Rechnung tragen. Zu diesem Zweck hat das BASPO einen
Leitfaden für Sportvereine mit konkreten Handlungsanleitungen erarbeitet.
3.2.3 Frauen im Leistungssport
Aus Gründen gesellschaftlicher Konvention war die Teilnahme von Frauen an sportlichen
Wettkämpfen bis weit in das 20. Jahrhundert umstritten. Dies obschon Frauen schon früh berechtigt waren, an olympischen Spielen teilzunehmen. Im Rahmen der olympischen Bewegung
spielte unser Land insoweit eine Pionierrolle, als dass sie die erste Olympiasiegerin der Neuzeit stellte. So gewann Hélène de Pourtalès im Jahre 1900 an den Olympischen Spielen von
Paris die Goldmedaille im Segelwettbewerb. Auf nationaler Ebene führte der Schweizerische
Frauenturnverband im Jahre 1966 erstmals Wettkämpfe durch. Bis zu diesem Zeitpunkt galt
im Turnen ein Wettkampfverbot für Frauen.
Nachdem über weibliche Fussballaktivitäten einer Genfer Damenmannschaft 1923 berichtet
worden war, dauerte es weitere fünfzig Jahre bis zur Gründung der Schweizerischen Damenfussballliga im Jahre 1970. Im Unterschied dazu waren die Verbände des Wintersports wegweisend. So führte der Schweizerische Skiverband bereits 1936 offizielle Damenmeisterschaften durch. In den vergangenen Jahrzehnten vermochten sich auf internationaler Ebene
Schweizer Athletinnen vor allem im alpinen Skisport durchzusetzen, während internationale
Erfolge in anderen Sportarten nicht an der Tagesordnung waren und von herausragenden
Ausnahmeathletinnen erzielt wurden.
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Die Gleichstellung von Knaben und Mädchen im Schulturnen wurde erst 1972 mit dem Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport verwirklicht. Gegenwärtig liegt der Mädchenanteil in den J+S-Kursen bei rund 35 Prozent. Im Bereich der Nachwuchsförderung von
J+S sind die jungen Frauen heute mit rund einem Drittel vertreten. Was die sportlichen Aktivitäten der Migrationsbevölkerung betrifft, sind junge Ausländerinnen deutlich inaktiver als junge
Schweizerinnen. Entsprechend sind junge Frauen mit Migrationshintergrund im schweizerischen Leistungssport eigentliche Ausnahmeerscheinungen.
Auch wenn die Vereine und Verbände gezielte Förderanstrengungen unternehmen, sind die
Frauen im schweizerischen Leistungssport weiterhin nicht gemäss ihrem Bevölkerungsanteil
vertreten. Klar unterrepräsentiert sind die Frauen in der Führung des Schweizer Sports. Nachdem sich die Situation vorübergehend etwas verbessert hatte, stagniert der Frauenanteil in
Führungspositionen der schweizerischen Sportverbände seit 2007 auf tiefem Niveau.
3.3 Wirtschaftliche Dimension des Leistungssports
3.3.1 Die schweizerische Sportwirtschaft
Die Sportwirtschaft der Schweiz ist ein wichtiger volkswirtschaftlicher Faktor. Im Jahre 2011
belief sich der Gesamtumsatz auf 20,1 Milliarden Franken bei einer Bruttowertschöpfung von
10,1 Milliarden Franken3. Mit einem Anteil von 2,5 Prozent oder rund 97‘000 Vollzeitäquivalenten leistet der Sport einen bedeutenden Beitrag an die Gesamtbeschäftigung. Zu den wirtschaftlich wichtigsten Bereichen gehören die Sportanlagen, die Sportvereine und –verbände,
Sportdienstleistungen sowie der Sporttourismus. In allen diesen Bereichen stellt der Leistungssport einen bestimmenden Faktor dar.
Gesamthaft betrachtet leistet der Sport einen Beitrag von 1,7 Prozent zum schweizerischen
Bruttoinlandprodukt. Der Anteil der Sportwirtschaft am Bruttoinlandprodukt ist etwa ein Drittel
so gross wie derjenige des gesamten Baugewerbes (7,9 Prozent), mehr als doppelt so hoch
wie derjenige der Land- und Forstwirtschaft (0,7 Prozent) und mehr wie dreimal so hoch als
derjenige des Verlagswesens, audiovisuelle Medien und Rundfunk (0,5 Prozent). Bezogen auf
die Beschäftigung übertrifft die wirtschaftliche Bedeutung des Sports sowohl die Energie- und
Wasserversorgung (0,6 Prozent) als auch das Versicherungsgewerbe (1,3 Prozent).
3.3.2 Sportveranstaltungen als Wirtschaftsfaktor
Die Schweiz hat eine lange Tradition als Gastgeberin internationaler Sportwettkämpfe. Im internationalen Vergleich finden in der Schweiz überdurchschnittlich viele bedeutende, jährlich
wiederkehrende und einmalige internationale Sportgrossveranstaltungen statt. Kaum ein anderes Land verfügt über eine solche Dichte an international führenden Sportveranstaltungen
wie die Schweiz. Diese Veranstaltungen des Leistungssports sind für die Schweiz nicht nur in
wirtschaftlicher, sondern auch in sport- und staatspolitischer Hinsicht von Bedeutung.
In der Schweiz finden jährlich rund 230‘000 Sportveranstaltungen statt4. Das entspricht 4‘400
Sportanlässen pro Woche. Knapp die Hälfte davon entfallen auf Fussballspiele. Mannschaftssportarten haben einen Anteil von rund drei Vierteln an allen Sportveranstaltungen. Gesamthaft generieren alle Veranstaltungen einen Umsatz von 1,2 Milliarden Franken. Die Einnahmen
dieser Anlässe reichen regelmässig gerade aus, um deren Unkosten zu decken. Die Durch-
3
Rütter H.. (2014) Wirtschaftliche Bedeutung des Sports in der Schweiz - 2011, Bundesamt für Sport
Magglingen
4
Erni Baumann C. (2008) Wirtschaftliche Bedeutung der Sportveranstaltungen in der Schweiz, Bundesamt für Sport Magglingen
17/46
führung von Sportveranstaltungen ist für Vereine und Verbände im Allgemeinen kein gewinnträchtiges Geschäftsfeld. Entsprechend sind in vielen Fällen auch die Organisatoren sowohl
von nationalen wie auch von internationalen Sportveranstaltungen auf eine Unterstützung des
Gemeinwesens angewiesen.
Die dem Leistungssport zuzurechnenden Grossveranstaltungen machen weniger als ein halbes Prozent aller Sportveranstaltungen aus, erwirtschaften aber rund 30 Prozent des Gesamtumsatzes aller Sportveranstaltungen. Zu den wirtschaftlich bedeutendsten Anlässen gehören
Veranstaltungen der Sportarten Fussball, Eishockey, Tennis, Pferdesport, Leichtathletik,
Schiessen, Ski alpin und Golf. Diese stehen denn auch im Zentrum der Sportberichterstattung,
die bei 1‘900 Vollzeitstellen eine Bruttowertschöpfung von 240 Millionen Franken erzielt und
einem Anteil von 2 Prozent am Sportsystem Schweiz entspricht. In Umfragen geben 80 Prozent der Bevölkerung an, sich für die Sportberichterstattung in den Medien zu interessieren.
3.3.3 Der Sportstandort Schweiz als Wirtschaftsfaktor
Aufgrund einer umsichtigen Standortpolitik der Behörden von Bund und Kantonen ist die
Schweiz zur Heimat des Weltsports geworden. Heute haben 38 internationale Sportverbände
(FIFA, UEFA, UCI, FIS, IIHF, etc.) ihren Sitz in der Schweiz. Hinzu kommen weitere 23 Sportorganisationen die sich in der Schweiz niedergelassen haben, wie etwa das Internationale
Olympische Komitee (IOC). In diesem Zusammenhang sind insbesondere das Tribunal Arbitral
du Sport (TAS) und die europäische Niederlassung der WADA (Welt-Anti-Doping-Agentur) zu
erwähnen. Diese Organisationen beschäftigen über 1‘800 Personen in der Schweiz.
Die internationalen Sportverbände generieren eine Bruttowertschöpfung von 660 Millionen
Franken. Hinzu kommen eine indirekte Bruttowertschöpfung aufgrund von Vor- und touristischen Leistungen von rund 800 Millionen Franken sowie ein Beschäftigungseffekt von rund
6'200 Vollzeitäquivalenten in anderen Bereichen.
Der Standort Schweiz ist für die Führung des weltweiten Leistungssports von aussergewöhnlicher Bedeutung. Damit die Schweiz ihre führende Position auch in Zukunft behaupten kann,
müssen die Rahmenbedingungen attraktiv bleiben. Dazu können Bund, Kantone und Gemeinden einen wichtigen Beitrag leisten.
18/46
Teil II: Merkmale
4 Ziele und Bedeutung
Leistungssports
des
schweizerischen
4.1 Ziele
Die Festlegung der Ziele im Leistungssport ist grundsätzlich Sache von Swiss Olympic und
den Sportverbänden. Fortschritt und Erfolg erfordern eine gezielte Stärkung der Eigeninitiative
und gesunde und professionelle Verbandsstrukturen. Dazu gehört auch die Einhaltung des
„Code of Conduct“ von Swiss Olympic vom 20. März 2012.
Dagegen ist es die Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden, optimale Rahmenbedingungen für den schweizerischen Leistungssport zu gewährleisten. Mit geeigneten Massnahmen der verschiedenen Gemeinwesen und der Unterstützung privater Institutionen soll die
internationale Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Leistungssports gesichert und verbessert werden. Ziel ist es, an Olympischen Spielen in den Wintersportarten zu den besten 8
Nationen und in den Sommersportarten zu den besten 25 Nationen zu gehören.5
Zentrales Element der Verbandsförderung sind Leistungsvereinbarungen, die zwischen Swiss
Olympic und seinen Mitgliedverbänden abgeschlossen werden. Darin werden die von Swiss
Olympic zu erbringenden Verbandsbeiträge und Dienstleistungen für die Bereiche Verbandsmanagement, Ethik und Leistungssport sowie die vom Verband als Gegenleistung zu erfüllenden Aufgaben festgelegt.
Die Leistungssportprogramme sollen entsprechend der Leitideen des Breitensports allen motivierten Kindern und Jugendlichen offen stehen. Die Ausbildung im Nachwuchsleistungssport
darf sich nicht ausschliesslich an den Grundsätzen der Leistungssteigerung orientieren. Vielmehr hat sie auch grundlegende Werte zu vermitteln, wie sie in der „Ethik-Charta des Sports“
vom 18. November 2008 und deren zehn Prinzipien für gesunden, respektvollen und fairen
Sport festgehalten sind. Der Nachwuchsleistungssport ist ein Übungs- und Lernfeld, das die
Charakterbildung der sportlich aktiven Jugend unterstützt.
4.2 Bedeutung
Der vielseitige Nutzen von Sport und Bewegung ist wissenschaftlich breit abgestützt und politisch anerkannt. Der Sport leistet einen wichtigen Beitrag zur gesunden Lebensführung, zur
sinnvollen aktiven Freizeitgestaltung, zur sozialen Integration und zur ganzheitlichen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen. Bund, Kantone und Gemeinden fördern deshalb den
Breitensport in vielfältiger Art und Weise.
Aber auch der Leistungssport verdient es, aufgrund seiner gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung von den zuständigen staatlichen Institutionen unterstützt zu werden. Spitzensportlerinnen und -sportler sind oft Vorbilder oder gar Idole für Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene. Im Rahmen ihres regelmässig positiven Auftritts stehen sie für Leistungswillen,
Leistungsfähigkeit und Fairness. Sportliche Erfolge an internationalen Wettkämpfen motivieren Kinder, eine Sportart auszuprobieren und auszuüben.
5
Swiss Olympic (2010), Spitzensport-Konzept Schweiz - Förderkontinuum Nachwuchs-Elite, Swiss
Olympic Ittigen b. Bern
19/46
Der Nachwuchsleistungssport ermöglicht vielen Jugendlichen ihre Leistungsfähigkeit zu entwickeln, sich auf angestrebte Ziele zu konzentrieren, sich selbst zu organisieren und mit Erfolg
und Misserfolg umzugehen. Der Leistungssport bietet Kindern und Jugendlichen auch die
Möglichkeit, soziale Kompetenzen zu erlernen. Fairness, Disziplin, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind Werte, die sich durch den Sport fördern lassen und in unserer Gesellschaft
eine hohen Bedeutung geniessen. Der Leistungssport ist eine Lebensschule. Wer den Weg
an die Spitze nicht schafft oder die Leistungssportkarriere vorzeitig abbrechen muss, nimmt
wichtige Erfahrungen mit auf den weiteren Lebensweg.
Grosse Teile der Schweizer Bevölkerung fiebern mit den Schweizer Delegationen an internationalen Wettkämpfen mit und freuen sich über deren Erfolge. Die Bevölkerung, aber auch das
private Sponsoren- und Mäzenatentum sieht dabei die Athleten als Botschafter einer leistungsfähigen Schweiz. Die Durchführung von internationalen Sportveranstaltungen schliesslich verschafft der Schweiz internationale Aufmerksamkeit und fördert das Image der Schweiz als
Tourismusland.
4.3 Leistungssport als öffentliche Aufgabe
Der Entscheid einer Person, Leistungssport zu treiben, ist grundsätzlich eine private Angelegenheit. Nach schweizerischem Verständnis ist der Leistungssport primär eine Domäne der
privaten Akteure und Institutionen. Der Staat unterstützt die Aktivitäten subsidiär, soweit ein
öffentliches Interesse besteht und privates Engagement nicht genügend ausgebildet ist oder
gänzlich ausbleibt.
Parallel zum gewachsenen gesellschaftlichen Stellenwert des Leistungssports hat auch die
subsidiäre Unterstützungsrolle von Bund, Kantonen und Gemeinden an Bedeutung gewonnen. Leistungssport ist nicht Selbstzweck und lässt sich auch nicht auf das Streben nach individueller Selbstverwirklichung reduzieren. Seine staatspolitische Bedeutung erhält der Leistungssport durch die ihn auszeichnenden erzieherischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Werte.
In Berücksichtigung dieser Attribute anerkennt der Bundesgesetzgeber das öffentliche Interesse an der Förderung des Leistungssports (Art. 16 Sportförderungsgesetz). Gleiches gilt für
die Kantone, wo der kantonale Gesetzgeber die Förderung des Leistungssports entweder explizit oder implizit als kantonale Aufgabe anerkennt. Die rechtliche Qualifizierung der Fördertätigkeit als öffentliche Aufgabe ist in verschiedener Hinsicht von Bedeutung, beantwortet aber
die Frage nicht, in welchem finanziellen Umfang Bund, Kantone und Gemeinden den Leistungssport fördern.
5 Organisation, Strukturen und Finanzierung des
Leistungssports
5.1 Komplementarität der Förderstrukturen
Entsprechend der föderalistischen Tradition ist die Förderung des Leistungssports in der
Schweiz ausgesprochen breit angelegt. Swiss Olympic unterstützt insgesamt 84 Sportverbände mit Basis- und Förderbeiträgen. Diese breit angelegte, von Bund, Kantonen und Gemeinden mitgetragene Förderphilosophie hat historische Gründe und wurzelt in der langen
Tradition der Breitensportförderung, die ihren Ursprung im Turnwesen des ausgehenden 19.
Jahrhunderts hat.
Im Unterschied zu einigen ausländischen Fördermodellen ist der Leistungssport in der
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Schweiz nicht zentralistisch organisiert. Die föderale Organisation der Förderung des schweizerischen Leistungssports entspricht den tradierten Staatsstrukturen und soll nicht in Frage
gestellt werden. Dennoch ist davon auszugehen, dass Verbesserungen im Bereich der Koordination unabdingbar sind, wenn die Schweiz den Anschluss an die internationale Entwicklung
nicht verlieren will. Auf nationaler Ebene ist die Zusammenarbeit zwischen den öffentlich- und
privatrechtlichen Aufgabenträgern in einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund, vertreten durch das BASPO und Swiss Olympic geregelt.
5.2 Akteure im Leistungssport
5.2.1 Rolle des Bundes
Die Aufgaben und Kompetenzen des Bundes im Bereich der Förderung des Leistungssports
sind im Sportförderungsgesetz vom 17. Juni 2011 umschrieben. In diesem Zusammenhang
wird der Bund beauftragt, geeignete Rahmenbedingungen zur Förderung des Leistungssports
zu schaffen. Diesen Auftrag des Gesetzgebers nimmt das Bundesamt für Sport BASPO wahr,
indem es Subventionen ausrichtet, Dienstleistungen erbringt, Infrastruktur zur Verfügung stellt,
die Trainerbildung unterstützt und Bildungsangebote für Leistungssportler fördert. Schliesslich
ist der Bund gehalten, im Rahmen des Militär- und Zivilschutzdienstes spezielle Förderprogramme für Spitzensportlerinnen und -sportler einzurichten, die Durchführung von internationalen Sportveranstaltungen zu unterstützen und den Bau von national bedeutenden Sportanlagen zu fördern (Art. 1 ff. Sportförderungsgesetz).
Der in Art. 68 BV formulierte Auftrag des Bundes zur Sportförderung ist als parallele Kompetenz ausgestaltet. Entsprechend können Bund und Kantone im Bereich des Leistungssports
gleichzeitig und unabhängig voneinander tätig sein. Die Wahrnehmung der Bundeskompetenz
beeinträchtigt daher kantonale Zuständigkeiten im Bereich des Leistungssports nicht. Diese
Parallelität der Handlungskompetenzen eröffnet Bund und Kantonen einen grossen Gestaltungsspielraum bei der Festlegung ihrer jeweiligen Fördermassnahmen.
Auf der anderen Seite erfordert dieses Nebeneinander funktionierende Koordinationsmechanismen und ein hohes Mass an freiwilliger Kooperationsbereitschaft. Denn nur auf der Grundlage systematischer Koordination und Kooperation der zuständigen Institutionen von Bund,
Kantonen, Gemeinden, Swiss Olympic und Sportverbänden können die Ziele und Massnahmen der schweizerischen Sportförderung wirksam umgesetzt werden.
5.2.2 Rolle der Kantone
Im Rahmen der bundesstaatlichen Kompetenzordnung verfügen die Kantone im Bereich der
Förderung des Leistungssports über einen grossen Handlungsspielraum. So ist es grundsätzlich Sache des kantonalen Verfassungsgebers darüber zu entscheiden, ob und wie ein Kanton
im Bereich des Sports tätig wird. Vor diesem Hintergrund sind die Rechtsgrundlagen der kantonalen Förderaktivitäten sehr unterschiedlich ausgestaltet. Entsprechende Regelungen finden sich in Kantonsverfassungen, auf Gesetzes- und Verordnungsstufe sowie in Reglementen
und Weisungen.
Verschiedene Kantone haben Sportkonzepte mit spezifischen Regelungen zur Förderung des
Leistungssports verabschiedet. Erhebliche praktische Bedeutung kommt den kantonalen - von
den Erträgen von Swisslos dotierten - Sportfonds zu. Die diesbezüglichen Reglemente bestimmen unter anderem Inhalt und Umfang der kantonalen Leistungssportförderung.
Wie die Kantone verfügen grundsätzlich auch die Gemeinden über einen grossen Gestaltungsspielraum im Bereich der Förderung des Leistungssports. Parallel zu den Kantonen haben
vorab grössere Gemeinden (Städte) eigene Sportkonzepte oder -leitbilder entwickelt. Neben
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Regelungen zur allgemeinen Sport- und Bewegungsförderung enthalten diese meist auch einen Abschnitt zur kommunalen Förderung des Leistungssports.
Im föderalen Zusammenwirken der verschiedenen staatlichen Ebenen erfüllt die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) die Funktion als „Sportministerkonferenz“. Die - der EDK als Fachorgan angegliederte - Konferenz der kantonalen Sportbeauftragten (KKS) nimmt verschiedene Aufgaben der Vollzugskoordination und des fachlichen
Austauschs wahr. Auf interkommunaler Ebene gilt dies auch für die Arbeitsgemeinschaft
Schweizerischer Sportämter (ASSA).
5.2.3 Rolle von Swiss Olympic und der Sportverbände
Swiss Olympic Association (Swiss Olympic) ist der Dachverband der privatrechtlich organisierten Schweizer Sportverbände, welche olympische und nichtolympische Sportarten vertreten.
Im Dachverband sind 84 nationale Sportverbände mit rund 1,5 Millionen Mitgliedern zusammengeschlossen. In seiner Funktion als Dachverband nimmt Swiss Olympic zugleich die Aufgaben des Nationalen Olympischen Komitees (NOC) wahr.
Aufgabe von Swiss Olympic ist es, den international ausgerichteten Leistungssport zu fördern,
die Olympischen Delegationen zum Erfolg zu führen, die Mitgliedverbände zu unterstützen und
sich für die Verankerung der olympischen Werte in der Öffentlichkeit einzusetzen. Mehrjährige
Leistungsvereinbarungen zwischen Swiss Olympic und den Sportverbänden sind eine wichtige Grundlage im Bereich der Steuerung des Leistungssports.
Organisation und Aufgaben der Sportverbände sind sehr unterschiedlich geregelt. Die schweizerischen Verbandsstrukturen sind in hohem Mass vom Prinzip der Ehrenamtlichkeit geprägt.
Damit hängt zusammen, dass die Sportverbände permanent mit existenziellen Finanzproblemen zu kämpfen haben. Die Förderung des leistungsorientierten Nachwuchs- und Spitzensports gehört zu den Kernaufgaben der einzelnen Sportverbände. Zu diesem Zweck betreiben
zahlreiche Verbände nationale und regionale Leistungszentren.
5.2.4 Rolle der Lotterien und der Sport-Toto-Gesellschaft
Die gemeinnützigen Lotteriegesellschaften Swisslos (Deutschschweiz und Tessin) und Loterie
Romande (Welschschweiz) sind die bedeutendsten Sport- und Kulturförderer der Schweiz.
Ihre Tätigkeit stützt sich auf das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und gewerbsmässigen
Wetten vom 8. Juni 1923 und auf interkantonale Vereinbarungen.
Soweit die Sportverbände von den Lotteriegesellschaften direkt unterstützt werden, fliessen
die Fördermittel über die Sport-Toto-Gesellschaft (STG) an die Begünstigten (Swiss Olympic,
Sporthilfe, Schweizerischer Fussballverband und Swiss Ice Hockey Federation). Diese Finanzierungsquelle ist für den Dachverband von zentraler Bedeutung, macht doch der Förderbeitrag der STG mehr als 50% des jährlichen Voranschlags von Swiss Olympic aus und ermöglicht so die Ausrichtung von Basis- und Förderbeiträgen an die Sportverbände.
Parallel zur Unterstützung der Sportverbände flossen 2013 rund 100 Millionen Franken der
Lotteriegesellschaften in die Sportförderung von Kantonen und Gemeinden.
5.3 Finanzierung des Leistungssports
5.3.1 Finanzielle Grundlagen des Leistungssports
Im Spitzensport spielt privates Sponsorentum eine zentrale Rolle. Dieses engagiert sich vor
allem bei Mannschaftssportarten mit hoher TV-Präsenz und einzelnen Ausnahmeathletinnen
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und -athleten mit grosser medialer Ausstrahlung. Sportarten ohne spezielles Vermarktungspotential und weniger bekannte Athletinnen und Athleten sind auf privates Mäzenatentum und
öffentliche Unterstützung angewiesen.
Fernsehübertragungen steigern den Wert der Sponsoringrechte. Entsprechend nimmt die
hohe mediale Bedeutung von Sportarten wie Fussball, Eishockey oder Formel 1 weiter zu.
Demgegenüber verlieren Traditionssportarten wie Leichtathletik, Radsport, Reiten, Rudern,
Turnen oder Schwimmen an Bedeutung. Sportarten ohne grosses Vermarktungspotential sind
in der Regel finanzschwach und müssen ihr Budget vorab über Lizenz- und Mitgliedergebühren finanzieren.
Die Aktivitäten von Swiss Olympic sind massgeblich durch Beiträge der Lotteriegesellschaften
und der Eidgenossenschaft finanziert. Zum Budget 2014 in der Höhe von 45 Millionen Franken
steuern die Sport-Toto-Gesellschaft 25 Millionen und der Bund 10 Millionen Franken bei. Auf
dem Werbemarkt sieht Swiss Olympic weitgehend davon ab, mit den Mitgliedverbänden in
Konkurrenz zu treten. Entsprechend bescheiden sind die direkten Werbeeinnahmen des
Dachverbands.
Das finanzielle Engagement der Eidgenossenschaft für den Leistungssport beläuft sich auf
rund 44 Millionen Franken pro Jahr. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Subventionen
(Verbände, Programme), Aufwendungen für Personal, Dienstleistungen und Infrastruktur
(Magglingen und Tenero). Der Bundesbeitrag an die Sportverbände beträgt seit über zehn
Jahren unverändert 4 Millionen Franken. Zusammen mit den Fördermitteln der Lotterien bildet
die finanzielle Unterstützung durch den Bund das finanzielle Rückgrat für den Leistungssport
der meisten Sportverbände.
Die Landeslotterien „Swisslos“ und „Loterie Romande“ schütteten im Jahr 2013 einen Gewinn
von 570 Millionen Franken aus. Von diesem Gesamtbetrag erhielt der Breiten- und Leistungssport einen Anteil von 140 Millionen Franken (25%). Ungefähr ein Viertel dieser Mittel (35 Millionen) floss schliesslich in den Leistungssport zur Unterstützung von Verbänden und Athleten.
Die kantonale Förderung des Leistungssports findet einerseits über den allgemeinen Staatshaushalt und anderseits über die - von den beiden Lotteriegesellschaften - alimentierten Lotteriefonds statt. Von den 140 Millionen Franken, welche die Lotterien für den Sport bereitstellen, gehen über 100 Millionen Franken an die Sportfonds der Kantone. Soweit die Lotteriegesellschaften in den vergangenen Jahren die Beiträge an den Sport erhöht haben, gingen die
Erhöhungen zu rund drei Viertel an die kantonalen Sportfonds und zu rund einem Viertel an
Swiss Olympic und die nationalen Sportverbände.
Das Ausmass der Förderung variiert von Kanton zu Kanton erheblich. Verlässliche Zahlen
über den gesamten finanziellen Aufwand der Kantone zugunsten des Leistungssports sind nur
beschränkt verfügbar. Erhebungen im Rahmen der SPLISS-Studie zeigen, dass die Kantone
rund 18% ihrer Sportfördergelder für den Nachwuchsleistungs- und Spitzensport (inklusive
Anteil für Sportinfrastrukturen) einsetzen.
Grosse Unterschiede hinsichtlich des Förderungsumfangs bestehen auch auf kommunaler
Ebene. In der Regel tragen die Gemeinden einen grossen Teil der Investitions- und Betriebskosten der Sportinfrastrukturen. Sodann ist es üblich, dass die Gemeinden die Sportvereine
direkt oder indirekt unterstützen. Eine wichtige Rolle im Bereich der Leistungssportförderung
können vor allem grössere Gemeinden und Städte spielen. Konsolidierte Zahlen zur gesamthaften kommunalen Unterstützung des Leistungssports existieren nicht.
5.3.2 Finanzielle Situation der Förderadressaten
Adressaten der Unterstützungsleistungen des Bundes im Bereich des Leistungssports sind
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nebst Swiss Olympic, den Sportverbänden sowie den Veranstaltern von internationalen Sportwettkämpfen und den Betreibern von Sportanlagen vor allem rund 15‘000 Nachwuchs- und
Eliteathletinnen und -athleten sowie etwa 2‘000 Trainerpersonen. Rund die Hälfte der Bundesmittel werden für die Erbringung von Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung sowie Ausbildungsprogramme eingesetzt (23 Millionen Franken). Die andere Hälfte betrifft Transferzahlungen an Swiss Olympic, die Sportverbände und Organisatoren der J+S-Nachwuchsförderung (Vereine, Regionalverbände) (21 Millionen Franken). Die an den Leistungssport adressierten Mittel der Lotterien werden über Swiss Olympic zweckgebunden an die Verbände weitergeleitet bzw. für die Schweizer Delegationen an den Olympischen Spielen eingesetzt.
Die Finanzsituation der Sportverbände ist generell angespannt. Nur wenige Sportverbände
bewegen sich auf finanziell gesichertem Boden. Zahlreiche Verbände befinden sich permanent
in einem finanziellen Überlebenskampf. Entsprechend sind sie nur beschränkt oder gar nicht
in der Lage, die besten Athletinnen und Athleten ihrer Sportart so zu unterstützen, dass diese
auf der Grundlage einer finanziell gesicherten Existenz die bestmögliche Leistung erbringen
können. Im Jahre 2011 zählte die Schweiz rund 1‘500 Elitesportlerinnen und -sportler. Lediglich ein Drittel der im Rahmen der SPLISS-Studie befragten Schweizer Elitesportlerinnen und
-sportler konzentriert sich zu 100% auf den Sport. Trotz einzelner hoher Einkommen verdient
die Hälfte aller Schweizer Profisportlerinnen und -sportler weniger als 23‘000 Franken pro
Jahr. Zur Sicherung ihrer Existenz sind sie deshalb auf weitere Einnahmequellen - meist auf
die Unterstützung des Elternhauses - angewiesen.
Die anderen zwei Drittel der Athletinnen und Athleten betreiben den Leistungssport im Teilzeitpensum nebenberuflich oder studieren bzw. arbeiten zu 100% und trainieren ausschliesslich in ihrer Freizeit. Die Erhebungen der erwähnten Studie zeigen, dass nur gerade 25% der
befragten Eliteathletinnen und -athleten auf der Grundlage ihrer Sport- und Berufstätigkeit ein
50‘000 Franken übersteigendes Jahreseinkommen erzielen. Rund die Hälfte der befragten
Athletinnen und Athleten verdient weniger als 14‘000 Franken pro Jahr. Viele Athletinnen und
Athleten sind darum auch nicht in der Lage, ihre berufliche Vorsorge zu finanzieren.
Die rund 400 Sportsoldaten, die die Rekrutenschule, Wiederholungskurse und ausserordentliche Diensttage für den Spitzensport nutzen können, profitieren nicht nur von optimalen Trainingsbedingungen, sondern auch von Unterstützungsgeldern durch die EO im Umfang von
insgesamt rund 2 Millionen Franken pro Jahr (Zahl für 2014).
Die Relation zwischen Einkommen und Erfolg ist insoweit von Bedeutung, als beispielsweise
alle Schweizer Medaillengewinner der Olympischen Sommerspiele 2012 finanziell gut dotierten Fördergefässen angehörten. In finanzieller Hinsicht repräsentieren diese Athleten nicht
den Regel-, sondern den Ausnahmefall des schweizerischen Fördersystems.
Bei den Trainerpersonen präsentiert sich die Situation ähnlich. Von den 400 besten Elite- und
Nachwuchstrainerpersonen, die an der SPLISS-Studie teilgenommen haben, arbeiten lediglich 47% in einer Vollzeitstelle als Trainer. Trainermandate im Nebenamt sind in allen Sportarten verbreitet. Das Jahreseinkommen einer vollamtlichen Trainerperson beträgt bei generell
hoher Arbeitsbelastung rund Fr. 65‘000.- (Mittelwert). Dieser Wert liegt unter dem vergleichbaren schweizerischen Mittelwert von 77‘000.- pro Jahr (Berufsabschluss und unteres Kader).
Besonders unbefriedigend sind Anstellungsverhältnisse und finanzielle Entschädigung der
Trainerpersonen im Nachwuchsbereich, wo die Rekrutierungsprobleme entsprechend auch
besonders gross sind.
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6 Instrumente der heutigen Förderung
6.1 Athletenförderung
6.1.1 Leistungssport als Beruf
Leistungssport baut auf der Eigenverantwortung der Athletin und des Athleten auf. Entsprechend der Talentqualifikation kann eine Athletin oder ein Athlet verschiedenste, qualitativ und
quantitativ beschränkte Unterstützungsleistungen des privat- und öffentlich-rechtlichen Fördersystems in Anspruch nehmen. Das Angebot ist je nach Sportverband und Wohnort sehr
unterschiedlich ausgestaltet. Eine Karriere im Leistungssport setzt daher nicht nur ein hohes
Mass an Eigeninitiative der Athletin oder des Athleten, sondern auch erhebliche finanzielle
Investitionen des familiären Umfeldes voraus.
Das Förderkonzept von Swiss Olympic ist pyramidenförmig aufgebaut. Auf der Grundlage der
Leistungs- und Kaderstufe teilt der Dachverband die Talentkarten nach dem Stufenprinzip zu.
Die Talentkarte definiert den Umfang der Unterstützungsleistungen der Sportverbände an die
einzelne Athletin oder den einzelnen Athleten. Im Interesse der Fördereffizienz wäre es naheliegend, dass auch die öffentlich-rechtlichen Unterstützungsleistungen etwa der Kantone sich
an diesem nationalen Standard ausrichteten.
Aufgrund der beschränkten Verdienstmöglichkeiten - dies wurde bereits dargestellt - können
in der Schweiz nur rund ein Drittel der Spitzenathletinnen und -athleten ihren Sport als Beruf
ausüben. Die finanzielle Unterstützung durch Sponsoren, Verbände und Swiss Olympic reicht
für die anderen zwei Drittel nicht aus, um ein vollzeitliches Trainingspensum zu absolvieren.
Namentlich für Spitzensportlerinnen und -sportler im Übergang vom Nachwuchs zur Elite ist
diese Situation besonders problematisch, indem sie bei fehlender Sponsoring-Unterstützung
immer wieder Anlass ist, die Sportkarriere abzubrechen. Denn auch Teilzeitarbeit im Umfang
von 50% ist mit den Trainingsanforderungen einer Spitzensportlerin oder eines Spitzensportlers kaum mehr vereinbar. Eine Spitzensportlerin oder ein Spitzensportler wendet pro Woche
mehr als 40 Stunden für Wettkämpfe, Training und Regeneration auf. Viele vom Förderraster
erfasste Schweizer Athletinnen und Athleten haben zudem nicht optimalen Zugang zu Dienstleistungen der Sportmedizin, Physiotherapie oder Leistungsdiagnostik.
Die im internationalen Vergleich gute Arbeitsmarktsituation in der Schweiz mag ein zusätzlicher Grund sein, dass Athletinnen und Athleten den beschwerlichen Weg zur Sportkarriere
vorzeitig abbrechen und in einen zivilen Beruf mit gesichertem Einkommen wechseln. Hinzu
kommt, dass die Mehrzahl der Athletinnen und Athleten über eine ungenügende berufliche
Vorsorge verfügen. Lösungen nach dem Vorbild des Kulturförderungsgesetzes existieren im
Bereich des Sports nicht. Danach überweisen Bund und die Stiftung Pro Helvetia 12 Prozent
ihrer Finanzhilfen an die Pensionskasse oder eine andere anerkannte Vorsorgeform des subventionierten Kulturschaffenden (Artikel 9 Kulturförderungsgesetz und Artikel 2a der Kulturförderungsverordnung).
Wesentlich besser präsentiert sich die berufliche Situation bei Sportarten mit grossem Vermarktungspotential, wo Sponsorengelder dazu beitragen, dass rund ein Drittel aller Athleten
ihre Sportart vollzeitlich ausüben können. Zu diesen Sportarten gehören insbesondere Fussball und Eishockey. Einen Beitrag zur Verbesserung der beruflichen Situation von Sporttalenten leistet auch der Bund, indem die Armee derzeit 18 Athletinnen und Athleten als Zeitmilitär
(50% Stelle) und das Grenzwachtkorps 12 Athletinnen und Athleten als Korpsangehörige beschäftigen.
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An internationalen Wettkämpfen messen sich die Schweizer Athleten allerdings mit ausländischen Konkurrentinnen und Konkurrenten, die oft mit einer 100%-Anstellung im Staatsdienst
stehen. In der Bundesrepublik Deutschland sind über 800 Bundeswehrstellen den Sportsoldatinnen und -soldaten vorbehalten. Berücksichtigt man zudem die Stellen bei der Bundespolizei,
beim Zoll und den Feuerwehren der Bundesländer, stehen über 1‘000 deutsche Athletinnen
und Athleten im öffentlichen Dienst von Bund und Ländern. Auch in Österreich ist das Bundesheer mit rund 170 Sportlerstellen eine wichtige und zugleich sehr erfolgreiche Institution
der Förderung des Leistungssports. Einen noch höheren Stellenwert nimmt die staatliche Förderung des Leistungssports etwa in Italien ein, wo über 2‘000 Sportlerstellen in Armee, Polizei
und Feuerwehr eingerichtet sind.
6.1.2 Talententwicklung und Athletenweg
Talentsuche, -selektion und -förderung sind kritische Erfolgsfaktoren des Leistungssports. Die
internationale Wettbewerbsfähigkeit einer Nation ist massgeblich von deren qualitativen Standards bestimmt. Im Vergleich zur Ära des Staatssports totalitärer Prägung ist die gesellschaftliche Akzeptanz einer gezielten Talententwicklung im Sport gewachsen. In den meisten Sportverbänden der Schweiz fehlt jedoch dieses Konzept des systematischen Athletenwegs. Wegen fehlender Ressourcen bleibt hier in vielen Verbänden ein grosses Potential ungenutzt.
Wirksame Instrumente zur Talentselektion, welche sich am Entwicklungspotential der Nachwuchsathleten orientieren, werden in der Schweiz erst seit wenigen Jahren eingesetzt. In der
Publikumsgunst stehende Sportarten haben klare Rekrutierungsvorteile. Entsprechende „Talentmonopole“ führen letztlich zu Fehlverteilungen der Talentressourcen. Ein systematischer
Talenttransfer zwischen Sportarten findet heute nicht statt.
Die Bemühungen der Schweizer Sportverbände gehen dahin, die Transparenz der Talentselektion auf der Grundlage standardisierter und den einzelnen Sportarten angepasster Tests zu
verbessern. Ziel ist es, die Talentselektion auf der Basis eines ganzheitlichen und prognostischen Ansatzes durchzuführen. Dabei spielen nicht nur Leistungsdaten, sondern auch soziale
und motivationale Aspekte eine wichtige Rolle.
6.1.3 Leistungssport und Bildung
Nach schweizerischem Verständnis gehören schulisch-berufliche Ausbildung und Sport zusammen. Entsprechend stehen sie in einem Verhältnis der Komplementarität zueinander und
sollen im Gleichschritt möglich sein. In verschiedenen Sportarten ist das tägliche Training bereits im Primarschulalter fester Bestanteil des Schulalltags. In den meisten Sportarten ist spätestens ab dem 12. Lebensjahr ein so hoher Trainingsaufwand erforderlich, dass eine optimale
Koordination zwischen Leistungssport und Schule/Beruf eine Notwendigkeit darstellt.
Auf Sekundarstufe I und II ist das Netzwerk zwischen öffentlichen und privaten sportorientierten Schulen allgemein gut ausgebaut. Die entsprechenden Schulen sind von Swiss Olympic
mit einem Label ausgestattet. Handlungsbedarf besteht insbesondere beim Schulgeldausgleich zwischen Kantonen sowie in einzelnen Kantonen im Bereich der Berufsbildung und im
tertiären Bildungsbereich. Sollen Athletinnen und Athleten ihre sportliche und schulisch-berufliche Ausbildung an einem geeigneten Trainingsort kombinieren, ist oft der nicht geregelte
Schuldgeldausgleich eine unüberwindbare Hürde für den Wechsel eines Nachwuchstalents in
ein Leistungszentrum des Sportverbands, das nicht im Wohnsitzkanton der Eltern gelegen ist.
Die „Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für
Hochbegabte“, welche im Schuljahr 2004/05 in Kraft getreten ist, haben bisher nur 16 Kantone
unterschrieben. Hinzu kommt, dass das Konkordat in wichtigen Punkten nicht verbindlich ist.
Im Bereich der Berufsbildung wurde im Jahr 2000 das Angebot „Berufslehre für Spitzensportler“ eingeführt. Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Umsetzung und der geringen Akzeptanz
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des Projekts setzte sich das Angebot nicht durch. Seither pflegt Swiss Olympic ein Netzwerk
mit leistungssport-freundlichen Lehrbetrieben. Nachwuchsathletinnen und -athleten sind insbesondere in gewerblichen Berufen auf das Wohlwollen des Lehrbetriebs angewiesen. Im Bereich der kaufmännischen Ausbildung ist die Situation erfahrungsgemäss weniger problematisch. Auf Initiative von Swiss Olympic haben 13 Kantone eine Koordinationsstelle aufgebaut,
um Nachwuchsathletinnen und -athleten mit geeigneten Lehrbetrieben zusammenzuführen.
Eine formelle Berufsanerkennung für Spitzensportlerinnen und -sportler existiert nicht. Ein
Transfer von Kompetenzen in andere Berufsfelder, die Spitzenathletinnen und -athleten im
Laufe ihrer Karriere erwerben, erfolgt heute allenfalls informell.
Auf der tertiären Bildungsstufe fehlt die Akzeptanz der leistungssportlichen Begabtenförderung
noch weitgehend. Untersuchungen zeigen, dass Spitzensportlerinnen und -sportler auf Hochschulstufe deutlich untervertreten sind. So sind sie in hohem Mass auf den Goodwill der jeweiligen Lehrstühle angewiesen, wenn sie neben Training und Wettkampf ein Studium absolvieren wollen. Bis heute gibt es keine einheitlichen Regelungen an Hochschulen, welche parallel
zum Spitzensport komplementäre Ausbildungsgänge ermöglichen würden. Über 60% der studierenden Spitzensportlerinnen und -sportler fühlen sich von ihren Universitäten und Hochschulen schlecht oder nur mässig unterstützt. Ungeachtet dieser Perspektive will die Hälfte
der Athletinnen und Athleten künftig eine Ausbildung an einer Fachhochschule oder Universität
in Angriff nehmen. Entsprechend gross ist der Handlungsbedarf.
6.1.4 Spitzensportförderung der Armee, des Grenzwachtkorps, des Zivilschutzes und des Zivildienstes
Während es der Armee in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts vor allem darum ging, die
Wehrfähigkeit der Männer durch Sport zu erhalten, wird der Leistungssport seit den sechziger
Jahren des letzten Jahrhunderts durch die Armee explizit unterstützt.
Seit 1968 ist die Schweiz Mitglied des Conseil International du Sport Militaire (CISM). Im Rahmen dieses 131 Mitgliedstaaten umfassenden internationalen Militärsportverbandes werden
in verschiedenen Sportarten jährlich Militärweltmeisterschaften ausgetragen. Die Schweiz ist
an den Wettkämpfen des CISM vertreten und regelmässig finden Militärweltmeisterschaften in
einzelnen Disziplinen in unserem Land statt.
Die Spitzensportförderung durch die Armee wurde seit 1999 sukzessive ausgebaut. Ziel dieses Fördermodells ist es, Spitzensport und militärische Dienstpflicht optimal zu kombinieren.
Die Armee unterstützt Spitzensportlerinnen und -sportler mit internationalen Ambitionen im
Rahmen von drei Fördergefäßen: Spitzensport-Rekrutenschule, Wiederholungskurse und
Zeitmilitärstellen für Spitzensportlerinnen und -sportler.
Die im Rahmen der Absolvierung der obligatorischen Dienstplicht angebotene Spitzensportförderung hat an Bedeutung gewonnen. Pro Jahr absolvieren 60-80 Athletinnen und Athleten
die Spitzensport-RS. Zusätzlich besuchen 250-300 Athletinnen und Athleten jährlich Wiederholungskurse im Planungsrhythmus der olympischen Spiele. Im Rahmen dieses Fördergefässes können Athletinnen und Athleten pro Jahr maximal 30 Diensttage mit Anrechnung und neu
zusätzlich, im Rahmen von Art. 27b der Verordnung über den Militärsport vom 1. Oktober
2013, 100 freiwillige Diensttage leisten und sich so unter professionellen Bedingungen auf
Olympische Spiele und internationale Meisterschaften vorbereiten. Diese Unterstützung wird
auch für Trainerpersonen und gewisse Funktionärspositionen ermöglicht. Zudem hat die Armee zur Zeit 18 Zeitmilitär-Spitzensportlerinnen und -sportler zu 50 Prozent angestellt. Dabei
handelt es sich um Athletinnen und Athleten, die als speziell förderungswürdig gelten. Diese
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erhalten in der Regel zusätzliche Unterstützungsleistungen von ihren Verbänden und privaten
Sponsoren.
Parallel dazu hat das Grenzwachtkorps der Eidg. Zollverwaltung (EZV) seit vielen Jahren Stellen für Spitzensportlerinnen und -sportler in den Disziplinen Ski nordisch und Skialpinismus
geschaffen (zurzeit 12 Stellen). Das Grenzwachtkorps entwickelt sein Modell der Spitzensportförderung laufend weiter. Die in diesem Zusammenhang rekrutierten Athletinnen und Athleten
absolvieren zunächst die einjährige Grenzwachtschule mit eidgenössischem Fachausweis
und danach zwei Jahre die Weiterausbildung zum vollwertigen Grenzwächter/Grenzwächterin.
Die in den vergangenen Jahren von Armee und Grenzwachtkorps eingesetzten Fördermittel
sind für die Entwicklung des Leistungssports von grosser Bedeutung. Die entsprechenden
Ausbildungsprogramme finden denn auch in Athletenkreisen hohe Anerkennung. Im internationalen Vergleich besteht dennoch Aufholbedarf, unternehmen doch vergleichbare ausländische Staaten im Rahmen des öffentlichen Dienstes wesentlich grössere Anstrengungen. Aus
diesem Grund sind die Dienstleistungs- und Anstellungsmodelle der Armee und des Grenzwachtkorps den Bedürfnissen des Leistungssports entsprechend weiter zu optimieren.
Zusätzlich ist eine Ausdehnung der Spitzensportförderung auf Angehörige des Zivilschutzes
und der Zivildienstes im Rahmen dieses Leistungssportkonzeptes aufzunehmen (Beschluss
des Bundesrates vom 3. September 2014). Während für den Zivilschutz im Sportförderungsgesetz von 2011 gemäss Art. 16 Abs. 2 die Rechtsgrundlage bereits besteht, müssen für die
Nutzung des Zivildienstes durch den Leistungssport noch entsprechende rechtliche Grundlagen geschaffen werden.
6.2 Trainerbildung und -förderung
6.2.1 Trainer als Beruf
Zentraler Erfolgsfaktor im Leistungssport sind die Trainerpersonen. Deren Bedeutung wird
heute vor allem im Nachwuchsbereich unterschätzt, wo die entsprechenden Stellen oft mit
unerfahrenen und schlecht bezahlten Berufseinsteigerinnen und -einsteigern besetzt werden.
Das hat unterschiedliche Gründe, hängt aber vor allem mit der angespannten Finanzsituation
vieler Sportverbände zusammen. Grundsätzlich besser präsentiert sich die Trainersituation in
Sportarten mit soliden Sponsoringeinnahmen wie Fussball oder Eishockey.
Im Nachwuchs- und Elitebereich arbeiten heute insgesamt rund 2‘000 Trainerpersonen; davon
sind in den Sportverbänden 250 auf Elitestufe, 250 auf nationaler und 700 auf regionaler Nachwuchsstufe tätig. Die Anstellungsverhältnisse sind sehr unterschiedlich. Im Neben- oder Ehrenamt tätige Trainerpersonen spielen in allen Verbänden eine wichtige Rolle, können aber
regelmässig nicht das erforderliche zeitliche Pensum leisten, das die Aufgabe erfordern würde.
Nur wenige Verbände haben ein professionelles Personalwesen aufgebaut und Strategien zur
Personalrekrutierung und -entwicklung erarbeitet. Soweit in diesem Bereich Empfehlungen
von Swiss Olympic bestehen, können diese oft aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt werden. Entsprechend hoch sind die Fluktuationsraten im Trainerwesen (rund 35% in fünf Jahren).
Trainerpersonen verlassen ihre Stelle oftmals noch bevor sie über das erforderliche Fachwissen und die berufsspezifische Erfahrung verfügen.
Von den im Leistungssport tätigen rund 2‘000 Trainerpersonen sind knapp 10% in Vollzeitstellen engagiert. Diese im Vollamt angestellten Trainerpersonen verfügen heute über ein mittleres Jahreseinkommen von Fr. 65‘000.-, also deutlich weniger als in vergleichbaren Turn- und
Sportlehrerberufen. Entsprechend gering sind auch die Entschädigungen für Trainerpersonen
im Teilzeitamt (im Mittel unter Fr. 10‘000.-). Diese Situation ist vor dem Hintergrund der fachlichen und persönlichen Anforderungen an den Trainerberuf unbefriedigend.
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6.2.2
Trainerbildung
Die Trainerbildung Schweiz ist ein Kooperationsprojekt zwischen Swiss Olympic, Sportverbänden und dem BASPO. Die in Magglingen angesiedelte zentrale Stelle für Fragen der Trainerbildung entwickelt Ausbildungsgefässe, koordiniert die Anliegen der verschiedenen Ansprechpartner im In- und Ausland und ist bestrebt, die Arbeits- und Berufssituation der Trainer zu
verbessern. Die sportartspezifischen Leiterausbildungen im Rahmen des Förderprogramms
„Jugend+Sport“ bilden die Basis und den Ausgangspunkt für die höchsten Ausbildungsstufen,
deren Berufsqualifikationen vom SBFI anerkannt sind. Mit diesen 2003 verliehenen Berufsanerkennungen wurde ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zur gesellschaftlichen Anerkennung des Trainerberufs erreicht.
Im Jahre 2008 wurde auf tertiärer Stufe mit dem Masterlehrgang Spitzensport der Eidg. Hochschule für Sport in Magglingen EHSM ein Angebot geschaffen, das Trainerpersonen zusätzliche Aus- und Weiterbildungsperspektiven eröffnet. Dessen ungeachtet bleiben die Entwicklungsperspektiven für viele Trainerpersonen unbefriedigend. Dies kommt unter anderem ebenfalls in der hohen Fluktuationsrate zum Ausdruck und führt in den Verbänden periodisch zu
grossen Wissensverlusten.
6.3 Infrastrukturen und Sportveranstaltungen
6.3.1 Trainings- und Wettkampfanlagen
Im internationalen Vergleich verfügt die Schweiz über ein qualitativ hochstehendes Infrastrukturangebot für den Schul- und Breitensport. In den meisten Gemeinden stehen den Vereinen
und der Öffentlichkeit zugängliche Sportanlagen zur Verfügung. Bau und Betrieb von Sportanlagen werden vorab von den Gemeinden und Kantonen aus dem öffentlichen Haushalt finanziert. Bei der Erstellung werden deshalb die Interessen unterschiedlichster Nutzergruppen und
Sportarten berücksichtigt. Entsprechende Kompromisslösungen decken die Bedürfnisse des
Breitensports in der Regel ausreichend ab, genügen aber den Anforderungen des Leistungssports nur beschränkt.
Der Bund subventioniert den Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Grundlage entsprechender Finanzhilfen ist das Nationale Sportanlagenkonzept (NASAK). Ziel dieses Konzepts ist es, geeignete infrastrukturelle Voraussetzungen für die Ausbildungs-, Trainings- und
Wettkampfaktivitäten der nationalen Sportverbände zu schaffen. Was den Umfang der Finanzhilfen des Bundes betrifft, betragen diese in der Regel 5 bis 25 Prozent der anrechenbaren
Investitionskosten.
Planung und Errichtung von Infrastrukturen für die Bedürfnisse des hochspezialisierten Leistungssports (z.B. Rollskibahn, Skisprunganlagen, Schwimmhallen, etc.) sind besonders anspruchsvoll. Für private Investitionen sind Sportanlagen nur dann interessant, wenn sie ein
hohes Benutzer- und Publikumsaufkommen haben. Dies erfordert Mischnutzungen der Anlagen. Der Bund subventioniert die Betriebskosten nicht. Für private Investitionen ist daher ein
Engagement nur unter speziellen Voraussetzungen attraktiv.
Wie manche nationalen oder regionalen Anlagen werden auch die Sportanlagen des BASPO
in Magglingen und Tenero gemischt genutzt, das heisst von unterschiedlichen Zielgruppen
aus dem Breiten- und Leistungssport belegt. Das führt immer wieder zu Nutzungskonflikten,
zumal die Anlagen auch den lokalen Vereinen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Trainingsanlagen sollen dem Leistungssport aber bedürfnisgerecht zur Verfügung stehen.
Soweit in der Schweiz regelmässig wichtige internationale Sportveranstaltungen stattfinden,
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hat dies zur Folge, dass die Wettkampfstätten immer wieder den internationalen Anforderungen angepasst werden müssen. Beispiele dafür sind die UEFA EURO 2008 oder die Alpinen
Ski-WM 2003 und 2017 in St. Moritz. Im Rahmen des NASAK hat der Bund den Neu- und
Ausbau zahlreicher Wettkampfanlagen mit Finanzhilfen unterstützt. In diesem Zusammenhang kommt dem Bund auch in Zukunft eine wichtige Rolle zu.
6.3.2 Spitzensportveranstaltungen in der Schweiz
In der Schweiz finden jährlich bedeutende internationale Sportveranstaltungen statt, die weltweit von einem Millionenpublikum verfolgt werden. Diese Veranstaltungen sind eine wichtige
Kommunikationsplattform der Schweiz und geeignet, das Image der Schweiz im Ausland mitzuprägen. Zu diesen Veranstaltungen gehören etwa die Wintersportveranstaltungen am Lauberhorn und in Adelboden (Ski alpin), "Weltklasse Zürich" und „Athletissima Lausanne“ (Leichtathletik), "Swiss Indoors" in Basel (Tennis), internationale Turniere wie der „Spenglercup Davos“ (Eishockey) oder auch die zahlreichen Europa- und Weltmeisterschaften, die jedes Jahr
in verschiedenen Sportarten in der Schweiz stattfinden.
Im internationalen Vergleich finden in der Schweiz überdurchschnittlich viele Sportveranstaltungen statt. Die Durchführung von internationalen Sportveranstaltungen ist für die Sportförderung von grosser Bedeutung, wirken sie doch als Motor für die Entwicklung des Breiten- und
Leistungssports. Gleichzeitig motivieren sie die vielen tausend freiwilligen Helferinnen und Helfer und ehrenamtlich tätigen Personen, ohne deren tatkräftige Unterstützung grosse Sportveranstaltungen nicht durchgeführt werden könnten. Gemäss langjähriger Praxis unterstützen
Bund, Kantone und Gemeinden international bedeutende Sportveranstaltungen im Verbund.
Die Durchführung von Europa- oder Weltmeisterschaften in der Schweiz sind immer auch eine
Chance für die einheimischen Athletinnen und Athleten. Entsprechend gehen die Bemühungen seit einigen Jahren auch dahin, einheimische Athletinnen und Athleten im Hinblick auf
diese Titelkämpfe gezielt zu fördern. Im Vordergrund steht dabei die Förderung der Nachwuchsathletinnen und -athleten.
Die Unterstützung durch Armee und Zivilschutz ist für Grossveranstaltungen unabdingbar. Inhalt und Umfang der Unterstützung durch Armee und Bevölkerungsschutz richten sich nach
den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen des Bundes. Im Jahre 2013 wurden insgesamt
fast 24‘000 Diensttage von Armeeangehörigen zur Unterstützung von Sportanlässen geleistet
(Breiten- und Leistungssport).
6.4 Forschung und Innovation
Wie in jedem hoch kompetitiven Umfeld sind Forschung und Innovation auch im Leistungssport wesentliche Faktoren der Wettbewerbsfähigkeit. Während früher grosse Erfahrung, Beobachtung und Ausprobieren bedeutende Innovationen im Sport hervorbrachten, gewinnt
heute das systematische und wissenschaftlich orientierte Vorgehen zunehmend an Bedeutung
in der innovativen Entwicklung von Spitzenleistungen.
Den Verbänden fehlen aber die Ressourcen und Kompetenzen, relevante Fragestellungen in
Zusammenarbeit mit Forschungsinstitutionen aufzuarbeiten. Die hohen wissenschaftlichen
Anforderungen an Forschungsgesuche verunmöglichen es den meisten Verbänden, selbst ein
Gesuch einzureichen. Diese Hürde besteht auch bei Forschungsfördergefässen wie bei der
Kommission für Technologie und Innovation (KTI) oder dem Schweizerischen Nationalfonds
(SNF), die sehr selten Projekte im Bereich des Leistungssports unterstützen.
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Die gemeinsame Einreichung von Forschungsgesuchen durch einen Sportverband und eine
Forschungsinstitution scheint auf den ersten Blick eine mögliche Lösung darzustellen. In einer
solchen Partnerschaft stehen sich allerdings unterschiedliche Interessen gegenüber. Während
die Forschungsinstitution die wissenschaftliche Verwertung der Daten in Form einer Publikation anstrebt, will sich der Verband mit den anwendungsorientierten Erkenntnissen mindestens
kurzfristig einen Vorteil gegenüber der internationalen Konkurrenz verschaffen. Entsprechend
ist das Interesse des Verbands an einer Publikation eher gering.
Neben den mangelnden Ressourcen und Kompetenzen der Verbände stellt auch die hohe
Anzahl von leistungsbestimmenden Faktoren der Sportarten eine grosse Herausforderung dar.
Forschung und Innovation müssen im Leistungssport mit multidisziplinären Ansätzen betrieben werden. Die dem BASPO im Rahmen der Ressortforschung zur Verfügung stehenden
Mittel reichen nicht aus, die Verbände in der Bearbeitung relevanter Fragen des Leistungssports wesentlich zu unterstützen. Im internationalen Vergleich geniesst die Sportwissenschaft
in der Schweiz nicht die Bedeutung wie in anderen im Leistungssport erfolgreichen Nationen.
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Teil III: Herausforderungen
7 Defizite und Handlungsfelder: Zielsetzungen
7.1 Stagnation als Verlust an Wettbewerbsfähigkeit
Parallel zur Internationalisierung und Professionalisierung des Leistungssports sind die Anforderungen an Verbandsorganisation, Trainerpersonen, Athletinnen und Athleten sowie Infrastruktur und Betreuungsumfeld erheblich gestiegen. Für Training und Wettkampf sind Athletinnen und Athleten auf ein effizientes Leistungsmanagement im Sportverband, auf geeignete
Infrastrukturen, gute Betreuung und umfassende, qualitativ hochstehende Dienstleistungen
angewiesen.
Im Vergleich zum privaten Engagement hat auf internationaler Ebene insbesondere das staatliche Engagement im Leistungssport deutlich zugenommen. Im Zuge dieser Entwicklung hat
die Schweiz unübersehbar an Wettbewerbsfähigkeit eingebüsst. Auch wenn in den vergangenen Jahren auf allen Ebenen zusätzliche Förderanstrengungen unternommen worden sind, ist
doch offenkundig, dass sich der schweizerische Leistungssport bei Fortschreibung des heutigen Förderniveaus kaum weiterentwickelt und im internationalen Kontext weiter an Wettbewerbsfähigkeit verliert.
Als Gradmesser für die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Leistungssports können
die Resultate an Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften herangezogen werden. Dies
ergibt folgendes Bild:
−
Zahlreiche Athletinnen und Athleten erreichen internationales Niveau und erfüllen die Qualifikationskriterien der internationalen Verbände, schaffen aber den internationalen Durchbruch bis zur Weltspitze nicht.
−
Medaillen- und Diplomränge entwickeln sich gemessen an der steigenden Anzahl Wettkämpfe rückläufig in den Sommersportarten und stagnierend bis rückläufig in den Wintersportarten.
−
An internationalen Mannschaftswettbewerben sind - mit Ausnahme der noch jungen Sportart Unihockey - nur in den für den Werbe- und Sponsoringmarkt besonders interessanten
Sportarten Fussball und Eishockey regelmässig positive Resultate zu verzeichnen. In allen
anderen Mannschaftssportarten werden kaum mehr internationale Erfolge erzielt.
−
Erfolge an Weltmeisterschaften und olympischen Spielen beruhen auf Leistungen von herausragenden Ausnahmeathletinnen und -athleten, die meist nicht mehr von den Förderstrukturen des Verbands abhängig sind, oft aber im Nachwuchsalter in die Förderstrukturen der Verbände integriert waren.
−
Die Verbände verfügen nur bedingt über die geforderte Leistungsfähigkeit, um die in ihren
Fördergefässen ausgebildeten Nachwuchsathletinnen und -athleten systematisch an ein
internationales Spitzenniveau heranzuführen.
Diese Fakten sind Ausdruck eines Trends, der grundsätzliche Fragen zum gesellschaftlichen
Stellenwert des Leistungssports in der Schweiz aufwirft. Insbesondere stellt sich die Frage
nach der Rolle des Staats im Leistungssport. Mit der Verabschiedung des neuen Sportförderungsgesetzes im Jahre 2011 hat die Bundesversammlung ein klares Bekenntnis zur Förderung des schweizerischen Leistungssports abgelegt. Damit ist auch die Richtung für die Weiterentwicklung des schweizerischen Leistungssports aufgezeigt.
Entsprechend ist es das Ziel, die motivierte Jugend an den Leistungssport heranzuführen und
die internationale Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Leistungssports sowohl im
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Nachwuchs- als auch im Elitebereich zu gewährleisten und durch gezielte Massnahmen zu
verbessern. Die Sportnation Schweiz soll international wahrgenommen werden und global gut
positioniert sein. Dies setzt voraus, dass sich Schweizer Athleten an internationalen Wettkämpfen nicht nur bemerkbar machen, sondern regelmässig auch durchsetzen.
Auf der Grundlage dieser Zielsetzung sind Strategien und Handlungsschwerpunkte in folgenden Bereichen zu entwickeln: Athletenumfeld und Trainerwesen, Infrastruktur und Rahmenbedingungen.
7.2 Athleten- und Trainerförderung
Soweit eine breite Öffentlichkeit Erfolgserwartungen an den schweizerischen Leistungssport
richtet, müssen dessen Strukturen und Kapazitäten internationalen Standards entsprechen.
Schweizer Leistungssportlerinnen und -sportler sollen Rahmenbedingungen vorfinden, die
eine dauerhafte und erfolgreiche Karriere innerhalb der schweizerischen Leistungssportstrukturen ermöglichen. Dazu gehört auch die rechtzeitige Planung der Nachsportkarriere. International erfolgreiche Athleten sollen im Spitzensport die Rahmenbedingungen vorfinden, um
bestmögliche Leistungen zu erbringen. Dazu gehören die Vereinbarkeit von Sport und schulisch-beruflicher Ausbildung sowie ein minimales Einkommen (Postulat WBK NR 14.3381; Finanzierungssicherheit der Karriere von Athletinnen und Athleten) und die Prüfung von Möglichkeiten, die berufliche Vorsorge von Spitzensportlern zu verbessern. Entsprechend gefordert sind primär die Sportverbände und privates Sponsoring. Durch den Weiterausbau der
bestehenden Fördergefässe kann auch die Armee einen Beitrag zur Professionalisierung des
Trainingsumfelds erhöhen.
Verbesserungen sind insbesondere im Bereich der Berufsbildung, der Berufsanerkennung im
Sinne der gesellschaftlichen Anerkennung des Leistungssports und des Hochschulwesens anzustreben. Das schweizerische Modell der Vereinbarkeit der schulisch-beruflichen und leistungssportlichen Ausbildung ist zwar unbestrittenes Programm, wird in der Praxis aber nur
beschränkt umgesetzt. So ist es wichtig, dass die Lokalitäten der Bildungseinrichtungen und
Leistungszentren geographisch nahe beieinander liegen. Nach einer Grundausbildung soll
Spitzensport im Elitealter möglich sein und nicht an fehlenden adäquaten Rahmenbedingungen scheitern.
Trainerpersonen haben gegenüber Athletinnen und Athleten sowie Verbänden eine hohe Verantwortung. Ihr Einfluss auf die Leistungs- und Persönlichkeitsentwicklung einer Athletin oder
eines Athleten ist entscheidend. Gesellschaftliche Anerkennung und Auskommen werden den
damit verbundenen Erwartungen nur selten gerecht. Auch hier müssen sich die Massnahmen
der Trainerbildung einerseits und die Professionalisierungsbemühungen anderseits am internationalen Standard orientieren.
Die im Nachwuchsbereich gestiegenen Anforderungen an das Traineramt sind im Rahmen
ehrenamtlicher Tätigkeit nur noch bedingt zu bewältigen. Auf der Stufe Nachwuchs ist denn
auch der Handlungsbedarf besonders offenkundig. Soweit die Sportverbände ihre Förderstrategien entsprechend anpassen, fehlen ihnen regelmässig die finanziellen Mittel, um im Nachwuchsbereich eine hohe Trainerqualität sicherzustellen. Dazu gehört auch, dass Leistungssportlerinnen und -sportler noch während ihrer Aktivzeit in Trainerlehrgänge eingebunden werden, soweit sie sich für eine künftige Trainer- oder Funktionärskarriere eignen.
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7.3 Infrastruktur
Sportanlagen für den Leistungsport müssen vor allem drei Voraussetzungen erfüllen. Zunächst müssen sie den technischen Anforderungen der jeweiligen Sportart entsprechen und
verkehrstechnisch gut erschlossen sein. Sodann sollen sie für den Leistungssport - idealerweise prioritär - verfügbar sein. Und schliesslich müssen sie den Vorgaben im Zuschauerbereich genügen, soweit es sich um Wettkampfanlagen handelt.
Grundlage der Infrastrukturplanung sind die Förderkonzepte der nationalen Sportverbände. In
diesem Zusammenhang ist es von zentraler Bedeutung, dass die Sportverbände ihre lokalen,
regionalen und nationalen Leistungszentren in einer langfristigen Planung festlegen und so
die Entwicklungsbedürfnisse frühzeitig erkennbar sind. Namentlich bei der Realisierung und
dem Betrieb regionaler Leistungszentren können die Kantone wichtige Initiativen entfalten und
wesentliche Beiträge zur Förderung des schweizerischen Leistungssports leisten.
Im betrieblichen Alltag bereitet die leistungssportgerechte Nutzung einer Anlage immer wieder
Probleme, da der Zugang des Leistungssports regelmässig beschränkt und die Nutzungskosten hoch sind. Viele nationale und regionale Sportverbände haben nach wie vor grosse Mühe,
bedarfsgerechte und finanziell tragbare Vereinbarungen über Anlagennutzungen abzuschliessen. In diesem Bereich besteht grosser Handlungsbedarf.
7.4 Rahmenbedingungen: privater und öffentlicher Bereich
Die Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Leistungssports erfordert zusätzliche Anstrengungen auf allen Ebenen. Vorab gefordert sind die Sportverbände hinsichtlich des Ausbaus des privaten Sponsorings. Entsprechenden Bemühungen
sind insoweit Grenzen gesetzt, als das herkömmliche Verbandssponsoring stagniert oder tendenziell abnimmt. Grosse Wirtschaftsunternehmen sind international ausgerichtet und haben
kaum Interesse an einem Sponsoring für einen nationalen Sportverband.
Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sind Bund, Kantone und Gemeinden gehalten, ihre Anstrengungen zugunsten des Leistungssports zu verstärken. Ziel ist es, im Rahmen eines konzertierten – zwischen privatem und öffentlichem Sektor abgestimmten – Vorgehens, die Rahmenbedingungen für den schweizerischen Leistungssport zu verbessern. Dabei geht es darum,
die Förderaktivitäten der privaten und öffentlichen Aufgabenträger auszuweiten und zugleich
wirksam aufeinander abzustimmen.
Um dieses Ziel zu erreichen, liegt es nahe, dass alle mit dem Leistungssport befassten Akteure, Partner und Institutionen eigene Leistungssportkonzepte entwickeln, die sich am vorliegenden Konzept des Bundes orientieren. Die Vorgaben des Bundeskonzepts haben dabei
nicht verpflichtenden Charakter, sondern sind als Empfehlungen an die jeweiligen Adressaten
zu verstehen. Soweit die verschiedenen Konzepte sich in ihren unterschiedlichen Ausrichtungen ergänzen und inhaltliche Konkordanz anstreben, fügen sie sich als Teilelemente zu einem
Gesamtkonzept, einem Leistungssportkonzept Schweiz, zusammen.
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8 Massnahmen Bund
Die Umsetzung der nachfolgend dargestellten Massnahmen zugunsten des Leistungssports
erfordert zusätzliche finanzielle Mittel. Entsprechend ist in den tabellarischen Finanzübersichten nicht der künftige Gesamtaufwand, sondern der zusätzliche Finanzierungsbedarf pro Jahr
ausgewiesen.
8.1 Bildung und Beruf
8.1.1 Sportschulen
Sportfreundliche Lehrbetriebe und Bildungsinstitutionen sind ein wichtiges Instrument der leistungsorientierten Nachwuchsförderung. Die Unterstützung des Bundes für Sportschulen mit
einem eigenen Trainings- und Internatsbetrieb hat sich bewährt.
Der Bund
−
führt die finanzielle Unterstützung der Sportschulen mit dem Label „Swiss Olympic Sport
School“ weiter (jährlicher Bundesbeitrag von 0,6 Millionen Franken).
Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund:
Die Weiterführung dieser Massnahme hat keinen finanziellen Mehrbedarf zur Folge.
8.1.2 Berufliche Vorsorge für Spitzensportler
Die nachhaltige Stärkung der Vorsorgesicherheit talentierter Athletinnen und Athleten ist ein
wichtiges Instrument, um die finanziellen Risiken einer Spitzensportkarriere zu verringern.
Der Bund
−
prüft Massnahmen zur Verbesserung der Vorsorgesicherheit von Spitzenathletinnen und athleten (Postulat WBK 14.3381, Finanzierungssicherheit der Karriere von Athletinnen und
Athleten).
Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund:
Der finanzielle Mehrbedarf kann erst nach Prüfung der Massnahme genau beziffert werden.
8.1.3 Bildungsangebote für Spitzensportler und Trainer
Die Verbindung von Spitzensport und Hochschulstudium ist in der Schweiz nicht institutionalisiert. Das Angebot an spitzensportgerechten Aus- und Weiterbildungen ist zu verbessern.
Eine wichtige Rolle nimmt dabei die Eidg. Hochschule für Sport Magglingen EHSM ein.
Das BASPO
−
entwickelt die Nachwuchstrainer-Ausbildung weiter (Übergang von der J+S-Leiterbildung
zu einer effektiven Berufsbildung).
−
flexibilisiert seine Studienmodelle auf Bachelor- und Masterstufe.
−
realisiert ein Fernstudium-Modell mit Begleitung am Leistungssportzentrum des BASPO.
−
bietet Ausbildungsangebote für Athletinnen und Athleten im Hinblick auf eine Trainerkarriere an.
35/46
−
unterstützt die Abstimmung des Bildungswegs zur Traineranerkennung (Berufsweg und
akademischer Weg).
Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund:
in Mio CHF
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 ff
Globalbudget
Subventionen
0.5
0.5
0.5
0.5
0.5
0.5
0.5
0.5
0.5
0.5 p.a.
8.1.4 Dienstleistungsmodelle der Armee und des Grenzwachtkorps
Die Dienstleistungs- und Anstellungsmodelle der Armee und des Grenzwachtkorps sind entsprechend den Bedürfnissen des Leistungssports weiter zu optimieren.
Die Armee
−
schafft zusätzliche Armeestellen im Bereich des Leistungssports.
−
nutzt die Möglichkeiten der Verordnung über den Militärsport, um Sportsoldatinnen und
-soldaten, Trainer- und Betreuerpersonen optimal zu unterstützen.
−
bietet eine Unteroffiziers- und Offizierslaufbahn für geeignete Athletinnen und Athleten an
(insbesondere „Karriere danach“).
Das Grenzwachtkorps
−
entwickelt sein Modell der Spitzensportförderung weiter.
Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund:
Der Finanzierungsbedarf für Massnahme 8.1.4 ist gemeinsam mit Massnahme 8.1.5 in der
Tabelle unter Massnahme 8.1.5 zusammengefasst.
8.1.5 Spitzensportförderung in Zivilschutz und Zivildienst
Aktuell beschränkt sich die Spitzensportförderung auf Angehörige der Armee und das Grenzwachtkorps. Es ist zu klären, wie die Spitzensportförderung auch auf Angehörige des Zivilschutzes und des Zivildienstes ausgedehnt werden kann.
Der Bund
−
dehnt die Spitzensportförderung auf Angehörige des Zivilschutzes gemäss Sportförderungsgesetz Art. 17 Abs. 2 aus.
schafft die Rechtsgrundlage für die Spitzensportförderung im Bereich des Zivildienstes (Beschluss des Bundesrates vom 3. September 2014).
Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund für Massnahme 8.1.4 und 8.1.5:
in Mio CHF
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 ff
Globalbudget
Subventionen
0.5
1.0
1.8
2.0
2.0
2.0
2.0
2.0
2.0
2.0
2.0 p.a.
36/46
8.2 Erweiterung Nationales Leistungssportzentrum BASPO
8.2.1 Erweiterung der Dienstleistung, Forschung und Entwicklung
Mit der Errichtung eines nationalen Leistungssportzentrums am BASPO sind die Anstrengungen im Bereich Dienstleistung, Forschung und Entwicklung zu verstärken.
Das BASPO
−
erweitert die Dienstleistungen qualitativ und quantitativ für Athletinnen und Athleten, Trainerpersonen und Verbände im Bereich Sportwissenschaft.
−
baut die angewandte Forschung aus und trägt dazu bei, den Leistungssport als Forschungsfeld zu etablieren um die Leistungssportpraxis nachhaltig zu unterstützen.
−
verstärkt die Innovationsförderung, um spezifische Entwicklungen und Technologien für
den Leistungssport zu ermöglichen.
−
institutionalisiert die Kooperation und den Wissensaustausch zwischen Hochschulen und
den Sportverbänden und baut ein Netzwerk für Wissens- und Technologietransfer auf (KTIProjekte).
Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund:
in Mio CHF
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 ff
Globalbudget
Subventionen
1.5
2.0
3.0
4.0
4.0
5.0
5.5
6.0
6.5
7.5
8.0 p.a.
8.3 Unterstützung der Verbände
8.3.1 Stärkung Organisations- und Managementkompetenz
In sportpolitischer Hinsicht ist die Stärkung der Organisations- und Managementkompetenz
der Sportverbände und -vereine eine Notwendigkeit. Entsprechende Entwicklungen und die
zu erreichenden Standards sind in den Verbandsstrategien abzubilden.
Der Bund
−
erhöht die Beiträge an die Sportverbände, um deren Führungs- und Organisationskapazität im Bereich des Leistungssports zu stärken.
−
stellt im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit Swiss Olympic sicher, dass die Sportverbände ihre Konzepte und Strategien in den Bereichen Nachwuchs und Elite, Trainerausbildung und Anlagenplanung umsetzen.
Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund:
in Mio CHF
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 ff
Globalbudget
Subventionen
0.8
1.8
3.0
3.0
3.5
3.5
4.0
4.0
4.0
4.0
4.0 p.a.
37/46
8.3.2 Trainer als Beruf
Vor dem Hintergrund der internationalen Entwicklung sind die Sportverbände gefordert, ihr
Trainerwesen - vorab im Nachwuchsbereich - zu professionalisieren und eine adäquate Qualifizierung und Anstellung ihrer Trainerpersonen zu gewährleisten.
Der Bund
−
unterstützt die Verbände bei der Anstellung professioneller Nationaltrainerpersonen für die
Bereiche Nachwuchs und Elite.
−
unterstützt Bestrebungen zur Gleichstellung des Trainerberufs mit anderen pädagogischen
Berufen.
Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund:
in Mio CHF
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 ff
Globalbudget
Subventionen
0.5
1.5
2.5
2.5
3.0
3.0
3.5
3.5
4.0
4.0
4.0 p.a.
8.3.3 Dezentrale Leistungszentren
Die Nationalkader aller Sportverbände sollten Zugang zu geeigneten Trainingsanlagen haben.
Auch bei einem Ausbau der Infrastruktur und Dienstleistungen wird das BASPO nicht in der
Lage sein, die Nachfrage auf der Grundlage der bundeseigenen Anlagen zu decken.
Der Bund
−
leistet für ausgewählte Sportarten zusätzliche Verbandsbeiträge zur Deckung der Benützungsgebühren in bundesfremden Trainingsanlagen.
−
führt NASAK und die damit verbundenen Finanzhilfen zu Bau und Erneuerung von national
bedeutenden Sportanlagen weiter.
Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund:
in Mio CHF
Globalbudget
Subventionen
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 ff
0.5
0.5
0.5
0.5
1.0
1.0
1.0
1.5
1.5
1.5 p.a.
38/46
8.3.4 Dopingbekämpfung
Doping bleibt eines der grossen Probleme im Leistungssport. Im Interesse der Glaubwürdigkeit
des Sports ist die Dopingbekämpfung zu verstärken.
Der Bund
−
erhöht den jährlichen Beitrag an Antidoping Schweiz von heute 2.7 auf 3.7 Millionen Franken.
Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund:
in Mio CHF
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 ff
Globalbudget
Subventionen
0.3
0.3
0.3
0.5
0.5
0.5
0.8
1.0
1.0
1.0
1.0 p.a.
9 Empfehlungen an die Sportverbände und Swiss
Olympic
9.1 Sportverbände
Im Rahmen der Erhöhung der Bundesbeiträge sind die Sportverbände gehalten, ihre Förderstrukturen im Bereich des Leistungssports zu professionalisieren. Bei der Athletenförderung
orientieren sie sich am internationalen Standard und der Ethik-Charta von Swiss Olympic. Die
konkreten Zielsetzungen werden in Zusammenarbeit mit Swiss Olympic festgelegt. Über die
Verwendung der Bundesbeiträge wird Rechenschaft abgelegt.
Folgende Massnahmen werden empfohlen:
Die Sportverbände
−
schaffen professionelle Strukturen und Programme für den Leistungssport (inkl. Nachwuchs und Ausbildung), die sich an internationalen Standards orientieren.
−
engagieren qualifizierte Trainerpersonen unter Berücksichtigung der Mindestlohnempfehlungen des Berufsverbandes „swiss coach“ (Nachwuchs und Elite).
−
unterstützen Athletinnen und Athleten durch Dienstleistungen, finanzielle Beiträge und den
Betrieb von Leistungszentren mit Bildungszugang.
9.2 Swiss Olympic
9.2.1 Verbandsförderung
Swiss Olympic prüft Massnahmen zur Stärkung der Eigeninitiative der Verbände in allen Bereichen des Leistungssports. Auf diese Weise werden geeignete Rahmenbedingungen geschaffen, damit sich die Athletinnen und Athleten im internationalen Wettbewerb durchsetzen.
Folgende Massnahmen werden empfohlen:
39/46
Swiss Olympic
−
schliesst mit den Verbänden Leistungsvereinbarungen ab und unterstützt diese auf der
Grundlage eines nach Sportarten differenzierten Einstufungssystems.
−
hält die Verbände an, Förderkonzepte zu entwickeln, die Ethik-Charta des Sports einzuhalten und den Bereich des Leistungssports zentral zu führen (Finanzen, Controlling).
−
unterstützt die Verbände beim Aufbau einer systematischen Talententwicklung (Athletenweg).
9.2.2 Athletenförderung
Die Athletinnen und Athleten mit einer Talentkarte sollen Zugang zu einem funktionierenden
Karriereberatungs-Netzwerk haben und bei Bedarf finanziell unterstützt werden.
Folgende Massnahmen werden empfohlen:
Swiss Olympic
−
entwickelt Instrumente zur Unterstützung der Eltern von Nachwuchstalenten (Karrierebegleitung).
−
unterstützt den Transfer und die Anerkennung von Kompetenzen, die Spitzensportlerinnen
und -sportler im Laufe ihrer Karriere erwerben, in andere Berufsfelder durch Projekte mit
geeigneten Partnern.
Die Stiftung Schweizer Sporthilfe
−
verbessert die finanziellen Unterstützungsleistungen an die Athletinnen und Athleten.
−
berät die Athletinnen und Athleten bei der Integration in das schweizerische Vorsorgesystem (AHV/IV, berufliche Vorsorge, 3. Säule).
9.2.3 Talent-/Elitekarten und Labels
Swiss Olympic legt die Kriterien für förderungswürdige Athletinnen und Athleten sowie sportfreundliche Schulen, Lehrbetriebe und Arbeitgeber fest.
Folgende Massnahmen werden empfohlen:
Swiss Olympic
−
führt das System der Talent-/Elitekarten (Athletinnen und Athleten) und Label-Vergabe
(Schulen/ Lehrbetriebe/ Arbeitgeber) weiter.
−
bildet ein Netzwerk mit Hochschulen und kantonalen Koordinationsstellen für Berufsbildung (einschliesslich Berufs- und Laufbahnberatung).
−
entwickelt ein Talenttransfer-Programm und schliesst entsprechende Vereinbarungen mit
den Sportverbänden ab.
9.2.4
Trainerförderung
Im System der nationalen und regionalen Trainerförderung sind die Trainertalente rechtzeitig
zu erkennen und besonders zu fördern.
40/46
Folgende Massnahme wird empfohlen:
Swiss Olympic
−
baut sportartübergreifende Austauschplattformen und Förderprogramme für besonders
förderungswürdige Trainerpersonen auf.
9.2.5 Internationale Sportveranstaltungen in der Schweiz
Für die Unterstützung der Durchführung von international bedeutenden Sportveranstaltungen
in der Schweiz wird ein Sportveranstaltungskonzept erarbeitet.
Folgende Massnahme wird empfohlen:
Swiss Olympic
−
erarbeitet ein Sportveranstaltungskonzept unter Mitwirkung der zuständigen Bundesbehörden (BASPO) und weiterer interessierter Kreise.
10 Empfehlungen an die Kantone und Gemeinden
10.1 Massnahmen mit interkantonalem Koordinationsbedarf
10.1.1 Bildungsangebote für Leistungssportler
Der parallele Weg von Leistungssport und schulisch-beruflicher Ausbildung soll jedem Athleten ungeachtet seines Wohnorts offen stehen.
Folgende Massnahmen werden empfohlen:
1. Obligatorische Schule und Sekundarstufe II: Die Kantone
−
wirken im Netzwerk Leistungssportförderung und Bildung mit und anerkennen die Labelund Talentkarten-Vergabe von Swiss Olympic.
−
koordinieren die regionale Verteilung der leistungssportfreundlichen Bildungsangebote mit
Swiss Olympic.
2. Berufsbildung: Die Kantone
−
richten für die Vermittlung von leistungssportfreundlichen Lehrbetrieben eine Koordinationsstelle ein.
−
unterstützen Bestrebungen ihrer Verwaltungseinheiten zur Erlangung des Labels „leistungssportfreundlicher Lehrbetrieb“ von Swiss Olympic.
3. Tertiärstufe: Die Hochschulen
−
verbessern in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Rahmenbedingungen für Leistungssportler auf Hochschulstufe durch
o
flexible Handhabung der Studienzeit und fachlichen Modul-Zusammenstellungen;
o
die Einrichtung von Fernstudiengängen.
41/46
10.1.2 Schulgeld
Der Eintritt eines Nachwuchstalents in ein regionales oder nationales Leistungszentrum setzt
ein funktionierendes System des interkantonalen und -kommunalen Schulgeldausgleichs voraus.
Folgende Massnahmen werden empfohlen:
Die Kantone
−
schaffen im Rahmen einer Revision der „Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit
spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte“ mehr Verbindlichkeit.
−
streben den Beitritt aller Kantone zu diesem Konkordat an.
10.2 Massnahmen in der Zuständigkeit der Kantone
10.2.1 Sportanlagen
Parallel zu den Sportanlagen des Bundes sind regionale, für den Leistungssport geeignete
Sportanlagen wichtige Bausteine für die Weiterentwicklung des Leistungssports.
Folgende Massnahmen werden empfohlen:
Kantone und Gemeinden
−
erarbeiten in Anlehnung an das Konzept des Bundes (NASAK) eigene Planungsinstrumente im Bereich des Sportanlagenbaus (KASAK, GESAK).
−
unterstützen den Bau und Betrieb von Sportanlagen und deren bedarfsgerechte Nutzung
durch den Leistungssport mit geeigneten Massnahmen.
−
stellen die Kompatibilität der Sportanlagen mit den internationalen Standards und den Bedürfnissen des Behinderten-Leistungssports sicher.
10.2.2 Regionale Leistungszentren
Regionale Leistungszentren mit professioneller Betreuung sind wichtige Elemente einer koordinierten Nachwuchsförderung.
Folgende Massnahmen werden empfohlen:
Kantone und Gemeinden
−
unterstützen den Aufbau und Betrieb von regionalen Leistungszentren nach Massgabe ihrer finanziellen Möglichkeiten.
−
prüfen Modelle des überregionalen Lastenausgleichs bezüglich Bau und Betrieb von regionalen und nationalen Leistungszentren.
10.2.3 Sportveranstaltungen
Die Durchführung von regionalen, nationalen und internationalen Sportveranstaltungen erfordert nicht nur für den Sport, sondern auch für die betroffenen Gemeinwesen erhöhte Koordinationsanstrengungen.
42/46
Folgende Massnahmen werden empfohlen:
Kantone und Gemeinden
−
mit einer erhöhten Veranstaltungsdichte erstellen in Abstimmung mit dem Bund Konzepte
für internationale Sportveranstaltungen.
−
unterstützen die Durchführung von internationalen Sportveranstaltungen in der Schweiz
nach dem herkömmlichen Modell (je ein Drittel pro Gemeinwesen).
10.2.4 Lotteriegelder und Leistungssport
Die kantonalen Lotteriefonds sind wichtige Träger der Sportförderung sowohl für den Breitensport als auch für den Nachwuchsleistungssport.
Folgende Massnahmen werden empfohlen:
Die Kantone
−
streben eine Lösung an, im Rahmen welcher mindestens ein Viertel der Lotteriemittel in
den Sport fliessen.
−
wirken darauf hin, dass vom Sportviertel mindestens ein Drittel für den leistungsorientierten
Nachwuchssport eingesetzt wird.
10.2.5 Athleten- und Trainerförderung
Die von einem Kanton gewährten Unterstützungsleistungen werden auch nach der Selektion
einer Athletin oder eines Athleten für ein nationales Leistungszentrum weitergeführt. Die Anstellung von ausgewiesenen Trainerpersonen in regionalen Leistungszentren ist zu fördern.
Folgende Massnahmen werden empfohlen:
Die Kantone
−
berücksichtigen in ihrer Förderpraxis die Interessen der nationalen Sportverbände und
stimmen ihre Förderpraxis auf jene des Bundes und von Swiss Olympic ab.
−
unterstützen die Anstellung von qualifizierten Nachwuchstrainerpersonen in regionalen
Leistungszentren mit geeigneten Massnahmen.
11 Empfehlungen an die Partner des privaten Rechts
11.1 Sponsoring und Mäzenatentum
Sponsoring und Mäzenatentum sind unverzichtbare Bausteine des Leistungssports. Es ist anzustreben, dass
−
das private Sponsoring neben Athletinnen und Athleten sowie Veranstaltungen wieder vermehrt einzelne Sportverbände als Partner berücksichtigen.
−
das private Mäzenatentum sich weiterhin im Leistungssport engagieren und so einen Beitrag zur Erhaltung der Vielfalt der Sportarten beitragen.
43/46
11.2 Lehrstellen und Arbeitsplätze
Die Vereinbarkeit von Sport und Beruf ist ein prägendes Merkmal des schweizerischen Systems der Sportförderung. Es ist anzustreben, dass Unternehmen der Privatwirtschaft
−
zusätzliche Ausbildungsplätze für Nachwuchssportlerinnen und -sportler anbieten.
−
Athletinnen und Athleten nach der Lehrzeit in flexiblen Anstellungen weiterbeschäftigen
und so einen Beitrag zur Corporate Social Responsibility leisten (leistungssportfreundliche
Arbeitgeber).
12 Umsetzung
12.1 Finanzielle Folgen für den Bund
Der konsolidierte zusätzliche Mittelbedarf zur Umsetzung der verschiedenen Massnahmen
des Leistungssportkonzepts ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:
in Mio CHF
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027
2028 ff
8.1 Bildung und Beruf
8.1.3 Bildungsangebote für
Spitzensportler und Trainer
Globalbudget
Subventionen
0.5
0.5
0.5
0.5
0.5
0.5
0.5
0.5
0.5
0.5 p.a.
0.5
1.0
1.8
2.0
2.0
2.0
2.0
2.0
2.0
2.0
2.0 p.a.
1.5
2.0
3.0
4.0
4.0
5.0
5.5
6.0
6.5
7.5
8.0 p.a.
8.3.1 Stärkung Organisationsund Managenentkompetenz
Globalbudget
Subventionen
0.8
1.8
3.0
3.0
3.5
3.5
4.0
4.0
4.0
4.0
4.0 p.a.
8.3.2 Trainer als Beruf (Mitfinanzierung Verbandsstellen
Nationaltrainer)
Globalbudget
Subventionen
0.5
1.5
2.5
2.5
3.0
3.0
3.5
3.5
4.0
4.0
4.0 p.a.
0.5
0.5
0.5
0.5
1.0
1.0
1.0
1.5
1.5
1.5 p.a.
8.1.4/ 8.1.5 Dienstleistungsmodelle Armee, GWK, Zivilschutz
und Zivildienst
Globalbudget
Subventionen
8.2 Erweiterung Nationales
Leistungszentrum BASPO
8.2.1 Erweiterung Dienstleistung, Forschung und Entwicklung
Globalbudget
Subventionen
8.3 Unterstützung der Verbände
8.3.3 Dezentrale Leistungszentren
Globalbudget
Subventionen
44/46
8.3.4 Dopingbekämpfung: Erhöhung Beitrag Antidoping
Schweiz
Globalbudget
Subventionen
0.3
0.3
0.3
0.5
0.5
0.5
0.8
1.0
1.0
1.0
1.0 p.a.
3.5
4.0
5.3
6.3
6.5
6.5
6.5
7.5
7.5 8.0
8.0
9.3
8.5
9.5
9.0
10.5
10.0
10.5
10.5 p.a.
10.5 p.a.
Total Leistungssportkonzept
Globalbudget
Subventionen
2.0
1.5
In den beiden nationalen Sportzentren Magglingen und Tenero sind zudem in zwei Schritten
zusätzliche Investitionen für Neubauten und bauliche Erneuerungen geplant. In einem ersten
Schritt von 2018 bis 2023 sollen insgesamt 157 Millionen Franken, in einem zweiten Schritt
von 2024 bis 2029 rund 160 Millionen Franken investiert werden. Das Nationale Schneesportzentrum (NSSZ) soll ab 2019 realisiert werden. Diese Investitionen kommen sowohl dem Leistungssport wie auch dem Breitensport zu Gute. Es werden damit die dringlichsten Bauvorhaben, die für eine zeitgemässe Sportförderung auf den bundeseigenen Anlagen notwendig sind,
ausgeführt.
12.2 Erfolgsfaktoren der Umsetzung
12.2.1 Abstimmung und Vernetzung zwischen den Partnern
Die Gewährleistung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Leistungssports setzt voraus, dass die beteiligten Partner des öffentlichen und privaten Rechts ihre Fördertätigkeit inhaltlich abstimmen und in flexiblen, aber verbindlichen Kooperationsnetzen umsetzen. Entsprechend föderalistischen Grundprinzipien sollen diese Verbundnetze nicht primär von Rechtsnormen, sondern vorab vom politischen Kooperationswillen der verschiedenen
Partner getragen sein.
Im Hinblick auf die Vernetzung der politischen Akteure von Bund und Kantonen ist es zweckmässig, eine informelle Sportplattform zu schaffen, in welcher die für den Sport verantwortlichen Exekutivmitglieder von Bund und Kantonen nach Massgabe ihres Interesses zur Mitwirkung eingeladen sind. Ziel dieser Plattform ist es, Grundsatzfragen des schweizerischen
Sports aus Exekutivsicht zu erörtern und Lösungsvorschläge zu Handen der zuständigen Organe von Bund und Kantonen zu erarbeiten. Dabei geht es insbesondere darum, die Aktivitäten der Sportplattform mit der politischen Agenda der der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zu koordinieren und tragfähige Formen der Kooperation
mit der EDK zu entwickeln.
Damit das Leistungssportkonzept des Bundes im Förderungsalltag Wirkung zeigt, muss dieses
von den Kantonen und vom Sport getragen und um zusätzliche Massnahmen ergänzt werden.
Dieses Ziel kann dadurch erreicht werden, dass die Kantone, Swiss Olympic und die Sportverbände je eigene Leistungssportkonzepte entwickeln oder bestehende Konzepte überarbeiten. Deren inhaltliche Abstimmung auf das Leistungssportkonzept des Bundes ist nicht nur
sportpolitisch geboten, sondern Voraussetzung für einen wirksamen Mitteleinsatz auf allen
Ebenen.
Wie auf Bundesebene würden diese Leistungssportkonzepte und deren Begleitmassnahmen
von den jeweils zuständigen Instanzen der Kantone, Swiss Olympic und Sportverbände beschlossen. Unter diesen Voraussetzungen kann das Ziel einer kohärenten Förderung des
schweizerischen Leistungssports erreicht werden. Dabei bezeichnen alle Partner eine verantwortliche Stelle für Fragen des Leistungssports. Mit dieser organisatorischen Massnahme wird
45/46
eine koordinierte Umsetzung der zusätzlichen Fördermassnahmen erleichtert. In diesem Kontext ist darauf hinzuweisen, dass das bestehende Förderregime nicht in das Projekt integriert
wird, sondern im Rahmen der ordentlichen Zuständigkeiten und etablierten Prozesse der verschiedenen Institutionen umgesetzt wird.
12.2.2 Koordination der Realisierung im Rahmen einer Projektorganisation
Was die im Rahmen des Leistungssportkonzepts des Bundes beschlossenen Massnahmen
betrifft, sollen diese auf der Grundlage einer Projektorganisation umgesetzt werden, in der alle
wichtigen Akteure eingebunden sind. Die Leitung des Projekts obliegt einem Steuerungsausschuss. Dieser setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Swiss Olympic (Vorsitz), des
Bundes, der Kantone, Gemeinden und der Sportverbände zusammen. Aus heutiger Sicht erscheint es zweckmässig, das Projekt in vier Teilprojekte zu gliedern: Athletenumfeld, Trainerwesen, Infrastruktur, Forschung und Innovation.
Die Koordination dieser Teilprojekte obliegt sinnvollerweise einer Vertretungsperson jener Institution, die zum jeweiligen Teilprojekt den engsten Sachbezug aufweist. Entsprechend wäre
die Koordination der Teilprojekte Athletenumfeld und Trainerwesen bei Swiss Olympic, jene
der Teilprojekte Infrastruktur sowie Forschung und Innovation beim Bund (BASPO) anzusiedeln.
Leistungssport-Steuerungsausschuss
Swiss Olympic
Bund, Kantone, ASSA, …
Teilprojekt 1
Athleten
Teilprojekt 2
Trainer
Teilprojekt 3
Infrastruktur
Umsetzung
übergreifender
Massnahmen
Umsetzung
übergreifender
Massnahmen
Umsetzung
übergreifender
Massnahmen
Koordination übergreifende Massnahmen
Teilprojekt 4
Forschung&Innovation
Kantone/Städte
Swiss Olympic
Verbände
Umsetzung
übergreifender
Massnahmen
Akteure zur Umsetzung:
Bund/BASPO
Weitere Akteure
Abbildung 1: Modell zur Steuerung des Leistungssports in der Schweiz
12.2.3 Evaluation der Leistungssportförderung
Im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit Swiss Olympic unterstützt das BASPO verschiedene Aktivitäten des Dachverbands mit finanziellen Beiträgen. Die Erfüllung der in der Leistungsvereinbarung umschriebenen Ziele und Massnahmen wird auf der Grundlage eines regelmässigen Reportings überprüft. Um die Wirksamkeit der Fördermassnahmen im Leistungssport aus gesamtheitlicher Perspektive zu beurteilen, sind die relevanten Indikatoren im Leistungssport regelmässig in Zusammenarbeit mit dem Sportobservatorium zu messen.
46/46
Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Immobilienkonzept Sport
des Bundes
Entwurf vom 08.05.2015
Inhaltsverzeichnis
1
Ausgangslage ..................................................................................................... 6
1.1
1.2
1.3
2
Rahmenbedingungen......................................................................................... 8
2.1
2.2
2.3
2.4
3
Auftrag .................................................................................................................. 6
Die Sportzentren Magglingen und Tenero ............................................................. 6
1.2.1 Magglingen: Betriebsmerkmale und Angebotslücken ................................. 6
1.2.2 Tenero: Betriebsmerkmale und Angebotslücken ........................................ 7
Nationales Schneesportzentrum NSSZ ................................................................. 7
Das Primat der Privatinitiative ................................................................................ 8
Zuständigkeiten und Mittelzuteilung ....................................................................... 8
Wirtschaftlichkeit ................................................................................................... 8
Steuerung und Finanzierung ................................................................................. 9
Methodisches Vorgehen .................................................................................. 10
3.1
3.2
Kostenermittlung ..................................................................................................10
3.1.1 Bestehende Bauten...................................................................................10
3.1.2 Neubauprojekte.........................................................................................11
Finanzierungsbedarf .............................................................................................11
3.2.1 Finanzierungsbedarf 2018-2029................................................................12
3.2.2 Finanzierungsbedarf 2030ff .......................................................................12
4
Terminplanung und Kredite ............................................................................ 13
5
Prioritäten 2018-2023 ....................................................................................... 14
5.1
5.2
6
Neubauten Magglingen 2018-2023.......................................................................15
5.1.1 Leistungsdiagnostik und Regeneration......................................................15
5.1.2 Ausbildungshalle .......................................................................................16
Neubauten Tenero 2018-2023..............................................................................17
5.2.1 Vierte Bauetappe CST ..............................................................................17
5.2.2 Sanierung Schwimmbecken und Garderoben – 1. Etappe ........................18
Prioritäten 2024-2029 ....................................................................................... 21
6.1
6.2
Neubauten Magglingen 2024-2029.......................................................................22
6.1.1 Sporthalle mit Kampfsport- und Schiessanlagen .......................................22
6.1.2 Wohnbauten Magglingen ..........................................................................23
Neubauten Tenero 2024-2029..............................................................................24
6.2.1 Sanierung Schwimmbecken und Garderoben – 2. Etappe ........................24
6.2.2 Wohnbauten Tenero .................................................................................25
6.2.3 Sanierung des Multifunktionsgebäudes Palestra Naviglio .........................26
7
Nationales Schneesportzentrum NSSZ .......................................................... 28
8
Weitere Neubauten ........................................................................................... 30
8.1
8.2
Weitere Neubauten Magglingen ab 2030..............................................................30
8.1.1 Empfangs- und Verwaltungsgebäude .......................................................30
8.1.2 Rollskibahn mit Anbindung an Schiessanlage ...........................................31
8.1.3 Eissporthalle .............................................................................................32
8.1.4 Wildwasseranlage .....................................................................................33
8.1.5 Traglufthalle Stadion End der Welt ............................................................34
8.1.6 Überdeckung Tennisplätze........................................................................35
8.1.7 Halle für kompositorische Sportarten ........................................................35
Weitere Neubauten Tenero ab 2030.....................................................................36
8.2.1 Überdeckung Tennisplätze........................................................................36
8.2.2 Eissporthalle .............................................................................................37
2
9
Übersicht Neubauprojekte 2018-2029............................................................. 38
9.1
9.2
Zusätzlicher Finanzierungsbedarf nach Priorität ...................................................38
Zusätzlicher Finanzierungsbedarf nach Standort ..................................................38
10 Übersicht aller Neubauprojekte nach Standort ............................................. 39
10.1
10.2
Magglingen...........................................................................................................39
Centro Sportivo Tenero ........................................................................................41
3
Übersicht
Ausgangslage
Die Bereitstellung von Sportangeboten ist in erster Linie eine Aufgabe privater Trägerschaften. An diesem Grundsatz orientiert sich auch das NASAK-Programm, das entsprechende
Initiativen beim Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung durch Bundesbeiträge fördert. In verschiedenen Bereichen des Breiten- und Leistungssports fehlt es allerdings ganz
oder teilweise an solchen Initiativen, weshalb staatliches Engagement nach den Prinzipien
der Subsidiarität zum Tragen kommt. Dies gilt insbesondere für die Ausbildung im Sport, das
Kurswesen im Breitensport und die Trainingsinfrastruktur für den Leistungssport. Vor diesem
Hintergrund wurden die Sportzentren des Bundes in Magglingen und Tenero geschaffen.
Zeitgemässe Infrastrukturen sind eine zentrale Voraussetzung einer wirksamen Sportförderung. In den vergangenen Jahren haben sich die Anforderungen an die Ausbildungs- und
Trainingsinfrastruktur massgeblich verändert. Im internationalen Vergleich genügt die bestehende Infrastruktur in Magglingen und Tenero diesen Anforderungen nur noch beschränkt.
Zunehmende Nutzungskonflikte zwischen unterschiedlichen Kundengruppen und Sportarten
sind an der Tagesordnung und erschweren die Betriebsführung. Das vorliegende Immobilienkonzept zeigt auf, welche Investitionen in Sportanlagen und Betriebsgebäude des Bundes
erforderlich sind, um die Rahmenbedingungen für die Förderung des Breiten- und Leistungssports zu verbessern.
Die Priorisierung der Projekte richtet sich nach den finanzpolitischen Rahmenbedingungen
des Bundes. Die massgebliche Verschlechterung der Haushaltslage und der damit einhergehende Bereinigungsbedarf im Finanzplan 2016-2018 haben zur Folge, dass für die schweizerische Sportförderung wichtige Infrastrukturvorhaben nur mit erheblicher Verzögerung oder
in den kommenden zehn Jahren gar nicht realisiert werden können.
Bestehende Bauten
Das Bundesamt für Bauten und Logistik BBL sorgt für das zivile Immobilienmanagement des
Bundes und damit auch für die Immobilien des BASPO. Im Rahmen von Voranschlag und
Finanzplan sind gegenwärtig für die Standorte Magglingen und Tenero jährlich 10 Millionen
Franken eingestellt. Dieser Betrag steht sowohl für die Wert- und Funktionserhaltung als
auch für Neuinvestitionen zur Verfügung. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt jedoch, dass
mit diesen 10 Millionen Franken aufgrund des grossen Bestandes vornehmlich werterhaltende Massnahmen (Unterhalt) finanziert werden können.
Sanierungs- und Neubauprojekte
Ausgehend von der Nachfrage des Breiten- und Leistungssports besteht an den Standorten
Magglingen (209 Millionen Franken) und Tenero (182 Millionen Franken) ein Sanierungsund Neubaubedarf mit einem Investitionsvolumen von 391 Millionen Franken. Bei Realisierung des Nationalen Schneesportzentrums (Erstinvestitionen von 60-85 Millionen Franken)
belaufen sich die Investitionen auf insgesamt 476 Millionen Franken. Entsprechend den Entwicklungsperspektiven des Bundeshaushalts sind in den Planungsperioden 2018-2023 rund
181 Millionen Franken und 2024-2029 rund 184 Millionen Franken für Sanierungs- und Neubauprojekte vorgesehen.
In diesen Projekten sind einzelne Sanierungs- und Ersatzmassnahmen an bestehenden
Bauten berücksichtigt. Entsprechend ist es angezeigt, vorübergehend jährlich 4 Millionen
Franken aus den heute für die Standorte Magglingen und Tenero im Budget des Bundesamtes für Bauten BBL veranschlagten 10 Millionen Franken (Kredit Zivile Bauten p.a.) zu verwenden. Somit besteht für die Realisierung dieser Investitionen in den Planungsperioden
2018-2023 ein effektiver zusätzlicher Mittelbedarf von rund 157 Millionen Franken und 20242029 von rund 160 Millionen Franken. Für Unterhalt, Veränderung und Betrieb der jeweiligen
Anlagen besteht ab 2024 ein jährlicher finanzwirksamer Bedarf von rund 17 Millionen Franken bzw. ab 2030 von rund 32 Millionen Franken.
4
Der in den Leistungs- und Breitensportkonzepten ausgewiesene Bedarf nach Neuinvestitionen betrifft vor allem die Bereiche Ausbildungs- und Trainingsflächen, Kursräumlichkeiten,
Leistungsdiagnostik, Regeneration, Unterkunft und Büroarbeitsplätze. Mit dem Ausbau und
der Sanierung bestehender Infrastrukturen zum Zwecke einer ganzjährigen Nutzung (Fussball, Schwimmen, Tennis) kann der heutige Auslastungsgrad vor allem in den Wintermonaten verbessert werden.
Für Bauprojektleitung und Objektbetrieb im Zusammenhang mit der Realisierung der Neubauprojekte fallen beim BBL jährlich zusätzliche Personalkosten von rund 0.8 Millionen Franken an.
[in Mio. CHF]
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
Prioritäten 2018-2023
Erstinvestition (Planung und Realisierung)
9.1
28.3
35.1
43.2
39.6
25.8
Finanzierung aus bestehendem Voranschlag BBL
-4.0
-4.0
-4.0
-4.0
-4.0
-4.0
Total zusätzlicher Investitionsbedarf (2018-2023): 157.1 (181.1-24 Mio. CHF)
Unterhalt
0.7
1.0
1.7
1.7
1.7
1.7
1.7
Veränderung
1.4
2.1
3.3
3.3
3.3
3.3
3.3
Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL)
1.2
1.6
2.6
2.6
2.6
2.6
2.6
Prioritäten 2024-2029
Erstinvestition (Planung und Realisierung)
41.5
50.0
32.7
29.7
20.1
Finanzierung aus bestehendem Voranschlag BBL
-4.0
-4.0
-4.0
-4.0
-4.0
Total zusätzlicher Investitionsbedarf (2024-2029):
Unterhalt
1.3
2.2
2.8
Veränderung
1.7
3.8
4.8
Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL)
8.5
8.5
10.9
11.4
12.1
TOTAL Neubauten
Erstinvestition netto (Planung und Realisierung)
5.1
24.3
31.1
39.2
35.6
21.8
37.5
46.0
28.7
25.7
16.1
Total zusätzlicher Investitionsbedarf (2018-2029):
Unterhalt Neubauten
0.7
1.0
1.7
1.7
3.0
3.9
4.5
Veränderung Neubauten
1.4
2.1
3.3
3.3
5.0
7.1
8.1
Zusätzlichen Betriebskosten Neubauten (inkl. BBL)
1.2
1.6
11.1
11.1
13.5
14.0
14.7
Bauprojektleitung und Objektbetrieb BBL
0.8
0.8
0.8
0.8
0.8
0.8
0.8
0.8
0.8
0.8
0.8
TOTAL zusätzlicher Finanzierungsbedarf (fw)
5.9
25.1
31.9
40.0
39.7
27.3
54.4
62.9
51.0
51.5
44.2
2029
2030 ff p.a.
1.7
3.3
2.6
1.7
3.3
2.6
9.8
-4.0
159.8
2.8
4.8
12.7
(183.8-24 Mio. CHF)
3.6
6.7
13.4
5.8
316.9
4.5
8.1
15.3
0.8
5.3
10.0
16.0
0.8
34.5
32.1
5
1 Ausgangslage
1.1 Auftrag
Mit Beschluss vom 6. Juni 2014 hat der Bundesrat das VBS beauftragt, im Hinblick auf die
Umsetzung der Motion WBK des Nationalrats (13.3369) vom 2. Mai 2013, Sportveranstaltungen und Förderung von Nachwuchs- und Spitzensport, bis Ende 2014 eine konzeptionelle
und finanzielle Gesamtschau zur künftigen Entwicklung der Sportförderung des Bundes vorzulegen.
Bestandteile dieser Gesamtschau sind ein Leistungssportkonzept des Bundes, ein Breitensportkonzept des Bundes sowie ein Immobilienkonzept Sport des Bundes. Letzteres beinhaltet die Weiterentwicklung der Sportzentren in Magglingen und Tenero sowie ein Nationales
Schneesportzentrum.
1.2 Die Sportzentren Magglingen und Tenero
1.2.1 Magglingen: Betriebsmerkmale und Angebotslücken
Das BASPO betreibt je ein Sportzentrum in Magglingen und Tenero (Artikel 26 Sportförderungsgesetz). Am Standort Magglingen sind alle wichtigen Bereiche der schweizerischen
Sportförderung unter einem Dach vereinigt: Bildung und Forschung, Entwicklung und Beratung, Sportpolitik und Programmvollzug sowie Trainingsinfrastruktur und Kurswesen.
Parallel zur Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen EHSM und den Amtsbereichen Jugend+Sport und Erwachsenensport führen auch die nationalen Sportverbände ihre
Aus- und Weiterbildungskurse in Magglingen durch. Magglingen ist eine wichtige Trainingsstätte für Spitzensportler, nationales Leistungszentrum verschiedener Sportverbände und
Zentrum der Sportförderung der Armee.
Angesichts der wachsenden Nachfrage in allen Bereichen ist das BASPO nicht mehr in der
Lage, das entsprechende Angebot bedürfnisgerecht bereitzustellen. Defizite bestehen vor
allem im Bereich der Infrastruktur. So führt ein nicht mehr genügendes Raum- und Flächenangebot zunehmend zu Nutzungskonflikten. Verschiedene Anlagen sind sanierungsbedürftig
oder genügen modernen Anforderungen nicht mehr. Für gewisse Sportarten fehlen geeignete Räumlichkeiten gänzlich. Sodann können neuere Erkenntnisse der Sport- und Trainingswissenschaften mangels geeigneter Infrastrukturen nicht in die Praxis umgesetzt werden.
Handlungsbedarf besteht vor allem in den Bereichen Leistungsdiagnostik, Regeneration,
Ausbildungs- und Trainingsflächen, Kursräumlichkeiten, Unterkunft und Büroarbeitsplätze.
Schliesslich fehlen die finanziellen Mittel, um die Instandsetzung und Erneuerung sowie die
Veränderung der bestehenden Bauten fachgerecht sicherzustellen.
Betriebsentwicklung Magglingen:
Sportanlagenbenutzungen
Übernachtungen
Mahlzeiten
2003
142‘300
69‘669
179‘242
2013
275‘510
88‘246
214‘584
Differenz
+94%
+27%
+20%
Die Nutzung der Sportanlagen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Entsprechend entstehen immer häufiger Belegungsengpässe und Nutzungskonflikte. Diese Tendenz
zeichnet sich auch im Bereich des Unterkunftsangebots ab, das angesichts der wachsenden
Nachfrage zunehmend knapp bemessen ist.
6
1.2.2 Tenero: Betriebsmerkmale und Angebotslücken
Das Centro Sportivo Tenero CST ist das Zentrum des Jugendsports und aufgrund der klimatischen Bedingungen nationales Leistungszentrum einzelner Sportverbände. In Tenero werden zahlreiche Jugendsportkurse der Kantone und Trainingslager der nationalen Sportverbände durchgeführt. Rund 60% der Kurse sind J+S-Jugendsportkurse. Das CST ist sowohl
Jugendsportzentrum für den Breitensport als auch Leistungszentrum für den Nachwuchsleistungs- und Spitzensport. In Tenero wird eine Berufsschule für Spitzensportler und seit 2014
auch ein zweisprachiges Sportgymnasium geführt.
Für die Breitensportkurse stehen einfache und günstige Unterkünfte im Vordergrund. Die
Nachfrage der Schulen, Vereine und Sportverbände nach Lagerwochen ist längst grösser als
das Angebot. Das hat zur Folge, dass das Unterkunftsangebot nicht genügt und die Nutzungskonflikte im Bereich der bestehenden Sporthallen ein problematisches Ausmass angenommen haben.
Betriebsentwicklung Tenero:
Kurse*
Teilnehmer
Übernachtungen
Mahlzeiten
2003
670
25‘825
114‘609
229‘354
2013
1‘083
35‘050
145‘447
353‘700
Differenz
+62%
+36%
+27%
+54%
*Kommentar: tendenziell werden die Kurse kleiner, die Aufenthalte kürzer und die Nachfrage nach Vollpension
grösser.
Der Handlungsbedarf ist offenkundig: Die Realisierung der vierten Bauetappe ist eine dringende Notwendigkeit. Das von Kanton und Gemeinde bewilligte Projekt (Sporthalle, Restauration, Theorieräume) ist seit mehreren Jahren aus finanziellen Gründen zurückgestellt. Ausgewiesene Defizite bestehen sodann in den Bereichen Unterkunft, Infrastruktur Schwimmen,
medizinische Einrichtungen und in der Bauwerkserhaltung des Multifunktionskomplexes Naviglio.
1.3 Nationales Schneesportzentrum NSSZ
Das BASPO betreibt je ein Sportzentrum in Magglingen und Tenero (Artikel 26 Sportförderungsgesetz). Demgegenüber fehlt bisher ein Schneesportzentrum zur Förderung des Wintersports. Im Jahre 2013 hat das Bundesamt für Sport BASPO eine umfassende Standortevaluation durchgeführt. Es haben sich damals neun Standorte beworben. Nach Abschluss
des Evaluationsverfahrens sind fünf Standorte im Rennen geblieben, die bei keinem der
Hauptkriterien („Schneesicherheit“, „Gute Erreichbarkeit“, „Gute Erschliessung innerhalb des
Standortes“, „Rasche Verfügbarkeit“) ungenügend abgeschnitten haben.
Kanton / Standortgemeinde
Punkte
Differenz
Graubünden, Lenzerheide
774.48
Uri, Andermatt
762.04
-1.6%
Obwalden, Engelberg
675.93
-12.7%
Wallis, Fiesch
671.58
-13.3%
Graubünden, Davos
619.71
-20.0%
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens hat sich gezeigt, dass für die Schaffung eines Nationalen Schneesportzentrums (Neubau) mit Erstinvestitionen von 60-85 Millionen Franken und
jährlichen finanzierungswirksamen Betriebskosten von 10-15 Millionen Franken zu rechnen
ist.
7
2 Rahmenbedingungen
2.1 Das Primat der Privatinitiative
Die Bereitstellung von Strukturen und Angeboten für den Sport ist in erster Linie eine Aufgabe privater Trägerschaften, namentlich der Sportverbände und Sportvereine. Bund, Kantone und Gemeinden werden dann tätig, wenn die Privatinitiative nicht genügt oder wenn das
staatliche Engagement deutliche Effizienz- und Effektivitätsgewinne bringt.
Gemäss diesen Grundsätzen der Subsidiarität ist auch das NASAK-Programm konzipiert. Im
Rahmen dieses Programms ist der Bund nicht Hauptakteur beim Bau nationaler Sportanlagen, sondern vielmehr Förderer und Unterstützer privater, kantonaler oder kommunaler Projekte. Gemeinden, Kantone und private Investoren sorgen für bedarfsgerechte Angebote in
ihrem Wirkungsbereich. Der Bund leistet subsidiär Finanzhilfen, wenn es darum geht, über
den lokalen und regionalen Bedarf hinausgehende Sportanlagen von nationaler Bedeutung
zu realisieren.
In verschiedenen Bereichen des Breiten- und Leistungssports fehlt es allerdings ganz oder
teilweise an solchen Initiativen, weshalb staatliches Engagement nach den Prinzipien der
Subsidiarität zum Tragen kommt. Dies gilt insbesondere für die Ausbildung im Sport, das
Kurswesen im Breitensport und die Trainingsinfrastruktur für den Leistungssport. Vor diesem
Hintergrund wurden die Sportzentren des Bundes in Magglingen und Tenero geschaffen.
2.2 Zuständigkeiten und Mittelzuteilung
Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) sorgt für das zivile Immobilienmanagement
des Bundes und damit auch für die Immobilien des BASPO. Letzteres ist für die Anmeldung
von Immobilienbedürfnissen, die Erstellung von Betriebs- und Nutzungskonzepten sowie für
die entsprechenden betriebswirtschaftlichen Nachweise zuständig.
Im Rahmen von Voranschlag und Finanzplan sind derzeit für die Standorte Magglingen und
Tenero 10 Millionen Franken pro Jahr eingestellt (Investitionsausgaben BBL: „Zivile Bauten“). Dieser Betrag steht sowohl für die Wert- und Funktionserhaltung als auch für Neuinvestitionen zur Verfügung. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass aufgrund des
Umfangs des Immobilienbestandes mit 10 Millionen Franken namentlich werterhaltende
Massnahmen (Unterhalt) finanziert werden können. Demgegenüber können bauliche Veränderungen (Anpassungen, Umbauten und Erweiterungen) an den bestehenden Gebäuden
nicht mit diesen Mitteln finanziert werden.
2.3 Wirtschaftlichkeit
Sportanlagen stehen im Dienst der Sportförderung und können nur beschränkt nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt werden. So ist es im Bereich des Breiten- und
Leistungssports kaum möglich, für die Benützung der Sportanlagen kostendeckende Preise
zu erzielen. Sportvereine werden ehrenamtlich geführt und verfügen generell über knappe
finanzielle Ressourcen. Ziel der Sportförderung ist es, die Zugangsschwelle im Breitensport
tief zu halten und damit auch die Mitgliederbeiträge entsprechend günstig festzulegen. Das
ist vor allem im Kinder- und Jugendsport ein zentrales Anliegen.
Auf der anderen Seite sind Bau und Betrieb von Sportanlagen kostenintensiv. Aus diesem
Grund sind die nationalen Sportverbände nicht in der Lage, eigene Leistungszentren zu realisieren und zu betreiben. Eine Sportanlage wirtschaftlich zu betreiben, heisst daher bei realistischer Betrachtung: deren maximale Nutzung durch den Breiten- und Leistungssport sicherzustellen. Dabei bestehen hinsichtlich der Nutzbarkeit der Anlagen grosse Unterschiede: Ein
Fussballfeld sollte pro Woche nicht länger als 14-16 Stunden beansprucht werden, während
eine Halle mit gewissen Einschränkungen pro Tag rund 18 Stunden genutzt werden kann.
8
Soweit finanziell und klimatisch zweckmässig, ist eine ganzjährige Nutzung der Sportanlagen
anzustreben.
Im Rahmen dieser Nutzungsparameter geht es darum, bei der Realisierung neuer Sportanlagen Konkurrenzsituationen und Redundanzen mit bestehenden Sportinfrastrukturen zu vermeiden und mögliche Synergien zu nutzen.
2.4 Steuerung und Finanzierung
Grosse Bauvorhaben erfordern länger dauernde baurechtliche Auflage- und Genehmigungsverfahren. Deren Zeitdauer ist aufgrund allfälliger Einsprachen und Rekurse nicht immer vorhersehbar. Verzögerungen von mehreren Monaten oder Jahren sind keine Seltenheit.
Bei der ganzheitlichen Ermittlung des Finanzierungsbedarfs eines Bauvorhabens ist zunächst die eigentliche Erstinvestition zu berücksichtigen. Diese setzt sich zusammen aus
den Vorbereitungs-, Planungs- und Investitionskosten. Weiter sind finanzierungswirksam zu
veranschlagen:
- Laufende jährliche Unterhaltskosten (Instandhaltung und Instandsetzung/Erneuerung) für
den Werterhalt
- Veränderungskosten (Anpassung, Umbau, Erweiterung) oder Ersatzinvestitionen linear
verteilt über die Abschreibungsdauer eines Gebäudes
- Laufende jährliche Betriebskosten (insbesondere Personal- und Sachkosten)
- Laufende jährliche Kosten für Bauprojektleitung und Objektbetrieb im Zusammenhang
mit der Realisierung der Neubauprojekte (Personalkosten BBL)
Die Umsetzung des vorliegenden Konzepts entspricht einer neuen Aufgabe. Damit verbunden sind auch die Genehmigung der entsprechenden zusätzlichen Mittel und eine Aufstockung des Voranschlagkredits Zivile Bauten beim BBL für die Jahre 2018–2029ff.
Die Priorisierung der Projekte richtet sich nach den finanzpolitischen Rahmenbedingungen
des Bundes. Die massgebliche Verschlechterung der Haushaltslage und der damit einhergehende Bereinigungsbedarf im Finanzplan 2016-2018 haben zur Folge, dass für die schweizerische Sportförderung wichtige Infrastrukturvorhaben nur mit erheblicher Verzögerung oder
in den kommenden zehn Jahren gar nicht realisiert werden können.
Bei Gesamtinvestitionen für Sanierungen und Neubauten im Betrag von 365 Millionen Franken (inklusive Nationales Schneesportzentrum) bis ins Jahr 2029 können 48 Millionen Franken (4 Millionen p.a.) aus dem Kredit «Zivile Bauten» des BBL finanziert werden, sodass der
effektive zusätzliche Mittelbedarf für Erstinvestitionen 317 Millionen Franken beträgt:
Zusätzlicher Mittelbedarf (Erstinvestitionen):
- Periode 2018-2023:
o Erstinvestitionen 157 Millionen Franken
(Mio. CHF 181.1 ./. 6 x 4 Mio. CHF = 157.1 Mio. CHF)
o
-
Unterhalt, Veränderung und Betrieb (inkl. BBL) jährlich ab 2024 rund 17 Millionen
Franken
Periode 2024-2029:
o Erstinvestitionen 160 Millionen Franken
(Mio. CHF 183.8 ./. 6 x 4 Mio. CHF = 159.8 Mio. CHF)
o
Unterhalt, Veränderung und Betrieb (inkl. BBL) jährlich ab 2030 rund 32 Millionen
Franken
Für den Bau und die Einrichtung der Sportzentren sind hohe Investitionen nötig. Da dafür
über das Voranschlagsjahr hinaus wirkende Verpflichtungen eingegangen werden müssen,
werden dem Parlament im Rahmen der Immobilienbotschaft des EFD die entsprechenden
Verpflichtungskredite unterbreitet (Art. 21 des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 2005 über
9
den eidgenössischen Finanzhaushalt [FHG] i.V. mit Art. 28 der Verordnung vom 5. Dezember 200875 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes [VILB]).
3 Methodisches Vorgehen
3.1 Kostenermittlung
3.1.1 Bestehende Bauten
Zustandstypologie
Im Rahmen des vorliegenden Konzepts wurde der Zustand der bestehenden Gebäude nicht
berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund werden die Aufwendungen für Unterhalt und die Veränderungen der bestehenden Gebäude auf jährliche Kosten umgelegt, wie sie auch bei der
internen Vermietung der jeweiligen Immobilien weiterverrechnet werden.
Berechnungsgrundlage bildet der jeweilige Anschaffungs- und Neuwert eines Gebäudes (Bewertungsstand BBL 2007); dieser ist auf dem heutigen Stand indexiert (Espace Mittelland,
Hochbau, Grundlage April 2007, 117.5; Vergleichswert April 2014, 124.1). Die indexierten
Anschaffungs- und Neuwerte sind auf die von der Eidg. Finanzverwaltung vorgegebenen
maximalen Abschreibungsdauern linear verteilt.
Die Unterhalts- und Veränderungskosten sind auf die Abschreibungsdauer gemäss Handbuch für Haushalts- und Rechnungsführung in der Bundesverwaltung (HH+RF EFV, Kapitel
5, Seite 27) ausgelegt. Gestützt auf die Vorgaben des Handbuchs wurden die Gebäude unterschiedlichen Gebäudetypen mit je eigenen Abschreibungsdauern zugewiesen:
-
1 – Wohnen 50 Jahre
2 – Unterricht, Bildung und Forschung
3 – Industrie und Gewerbe
4 – Land- und Forstwirtschaft
6 – Handel und Verwaltung
9 – Kultus
11 – Gastgewerbe und Fremdverkehr
12 – Freizeit, Sport, Erholung
13 – Verkehrsanlage
(40 -) 50 Jahre
(35 -) 40 Jahre
(20 -) 35 Jahre
(30 -) 40 Jahre
(20 -) 40 Jahre
50 Jahre
(30 -) 35 Jahre
(25 -) 30 Jahre
(20 -) 35 Jahre
Auf dieser Basis wurden für die bestehenden Gebäude die erforderlichen finanziellen Mittel
für folgende Massnahmen berechnet:
3.1.1.1 Unterhalt
Die jährlichen Unterhaltskosten werden nach Massgabe des Mietermodells gemäss Handbuchs HH+RF EFV mit 1.5% des Anschaffungswerts aufgerechnet. Diese Kategorie beinhaltet - gemäss SIA 469 - folgende Massnahmen:
- Instandhaltung: Bewahren der Gebrauchstauglichkeit durch einfache und regelmässige
Massnahmen
- Instandsetzung: Wiederherstellen der Sicherheit und der Gebrauchstauglichkeit für eine
festgelegte Dauer
- Erneuerung: Wiederherstellen eines gesamten Bauwerks oder Teilen desselben in einen
mit dem ursprünglichen Neubau vergleichbaren Zustand
Mit Unterhaltsmassnahmen werden weder Veränderungen der Nutzung realisiert, noch wird
der ursprüngliche Wert (Neubauwert) eines Bauwerkes verändert. Der Unterhalt umfasst die
Instandhaltung und die Instandsetzung/Erneuerung.
10
3.1.1.2 Veränderung
Die jährlichen Kosten für Veränderungen werden anhand des Neuwerts der Immobilien sowie deren Abschreibungsdauer berechnet. Die Veränderung hat zum Ziel, das Bauwerk
durch dessen Anpassung an neue Anforderungen und Bewirtschaftungsziele zu erhalten.
Veränderungen umfassen in der Regel auch Unterhaltsarbeiten. Entsprechend dem Ausmass werden drei Arten von Veränderungen unterschieden:
- Anpassung: Die Anpassung erfolgt meist ohne wesentliche Eingriffe in das Bauwerk,
z.B. Massnahmen zur Komfortsteigerung, Anpassung an neue Vorschriften oder Anpassung des Tragwiderstandes an neue Anforderungen.
- Umbau: Der Umbau hat zum Ziel, das Bauwerk zu erhalten und an veränderte Anforderungen anzupassen. Dadurch wird der Neubauwert der Immobilie verändert.
- Erweiterung: Bei der Erweiterung werden dem Bauwerk zusätzliche Bauwerksvolumen
wie Anbau, Aufstockung und Vergrösserung hinzugefügt.
Im Gegensatz zu Unterhaltsmassnahmen haben Veränderungen zum Ziel, das Bauwerk an
neue bzw. veränderte Normen und Vorschriften anzupassen, die Nutzfläche zu vergrössern,
die Nutzungsart und den ursprünglichen Wert eines Gebäudes (Neubauwert) zu verändern.
Es handelt sich also zum Teil um wertvermehrende Ausgaben, die den Neubauwert eines
Gebäudes erhöhen.
Ersatzneubauten
Bauobjekte, die abgerissen und wieder in einer anderen Form aufgebaut werden. Ein Ersatzneubau drängt sich auf, wenn der bauliche Zustand des Gebäudes eine Sanierung kaum
mehr möglich macht, oder weil sich mit dem Ersatzneubau die räumlichen Anforderungen
wirtschaftlicher realisieren lassen.
3.1.2 Neubauprojekte
Die Kosten wurden auf der Grundlage der verfügbaren Unterlagen (Machbarkeitsstudien,
Wettbewerbe, Vorprojekte, Raumprogramme, etc.) plausibilisiert. Ausgehend von der im Einzelfall prognostizierten Geschossfläche und eines dem jeweiligen Gebäude entsprechenden
Geschossflächen-Kennwertes wurden die Baukosten ermittelt. Die Genauigkeit dieser Zahlenwerte hängt vom Detaillierungsgrad der verfügbaren Projektgrundlagen ab.
3.2 Finanzierungsbedarf
Die in den Leistungs- und Breitensportkonzepten ausgewiesenen Bedürfnisse nach Neuinvestitionen betreffen vor allem Neubauten in den Bereichen Ausbildungs- und Trainingsflächen, Kursräumlichkeiten, Leistungsdiagnostik, Regeneration, Unterkunft und Büroarbeitsplätze.
Mit dem Ausbau und der Sanierung bestehender Infrastrukturen zum Zwecke einer ganzjährigen Nutzung (Fussball, Schwimmen, Tennis) kann der heutige Auslastungsgrad vor allem
in den Wintermonaten verbessert werden.
11
3.2.1 Finanzierungsbedarf 2018-2029
Zusätzlicher Finanzbedarf (fw)
70.0
60.0
in Mio. CHF
50.0
40.0
30.0
20.0
10.0
0.0
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029 2030 ff
p.a.
Erstinvestition netto (Planung und Realisierung)
Unterhalt Neubauten
Veränderung Neubauten
Zusätzlichen Betriebskosten Neubauten (inkl. BBL)
Bauprojektleitung und Objektbetrieb BBL
[in Mio. CHF]
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
Prioritäten 2018-2023
Erstinvestition (Planung und Realisierung)
9.1
28.3
35.1
43.2
39.6
25.8
Finanzierung aus bestehendem Voranschlag BBL
-4.0
-4.0
-4.0
-4.0
-4.0
-4.0
Total zusätzlicher Investitionsbedarf (2018-2023): 157.1 (181.1-24 Mio. CHF)
Unterhalt
0.7
1.0
1.7
1.7
1.7
1.7
1.7
Veränderung
1.4
2.1
3.3
3.3
3.3
3.3
3.3
Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL)
1.2
1.6
2.6
2.6
2.6
2.6
2.6
Prioritäten 2024-2029
Erstinvestition (Planung und Realisierung)
41.5
50.0
32.7
29.7
20.1
Finanzierung aus bestehendem Voranschlag BBL
-4.0
-4.0
-4.0
-4.0
-4.0
Total zusätzlicher Investitionsbedarf (2024-2029):
Unterhalt
1.3
2.2
2.8
Veränderung
1.7
3.8
4.8
Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL)
8.5
8.5
10.9
11.4
12.1
TOTAL Neubauten
Erstinvestition netto (Planung und Realisierung)
5.1
24.3
31.1
39.2
35.6
21.8
37.5
46.0
28.7
25.7
16.1
Total zusätzlicher Investitionsbedarf (2018-2029):
Unterhalt Neubauten
0.7
1.0
1.7
1.7
3.0
3.9
4.5
Veränderung Neubauten
1.4
2.1
3.3
3.3
5.0
7.1
8.1
Zusätzlichen Betriebskosten Neubauten (inkl. BBL)
1.2
1.6
11.1
11.1
13.5
14.0
14.7
Bauprojektleitung und Objektbetrieb BBL
0.8
0.8
0.8
0.8
0.8
0.8
0.8
0.8
0.8
0.8
0.8
TOTAL zusätzlicher Finanzierungsbedarf (fw)
5.9
25.1
31.9
40.0
39.7
27.3
54.4
62.9
51.0
51.5
44.2
2029
2030 ff p.a.
1.7
3.3
2.6
1.7
3.3
2.6
9.8
-4.0
159.8
2.8
4.8
12.7
(183.8-24 Mio. CHF)
3.6
6.7
13.4
5.8
316.9
4.5
8.1
15.3
0.8
5.3
10.0
16.0
0.8
34.5
32.1
3.2.2 Finanzierungsbedarf 2030ff
Neben den prioritären Investitionen bis 2029 sieht die Planung weitere Erstinvestitionen in
der Gesamthöhe von rund 112 Millionen Franken vor. Diese einzelnen Projekte sollen ab
dem Jahre 2030 realisiert werden und lösen stufenweise jährlich wiederkehrende Aufwände
für Unterhalt, Veränderung sowie Betrieb von total 11 Millionen Franken aus.
12
4 Terminplanung und Kredite
Die Priorisierung der Projekte ergibt sich aus der zeitlichen Abfolge der Projektplanung und
-realisierung. Der Terminplan orientiert sich dabei am frühestmöglichen Zeitpunkt der Realisierung und basiert auf der Annahme, dass die entsprechenden Kredite (Finanzkompetenz
Parlament) und die erforderlichen zusätzlichen personellen Ressourcen beim BBL zur Verfügung stehen.
Die Allokation der Ressourcen und die Koordination der Grossprojekte am jeweiligen Standort sind berücksichtigt. Vorbehalten bleiben nicht vorhersehbare Terminverschiebungen aufgrund von Einsprachen und Rekursen in den planungs- und baurechtlichen Auflage- oder
Genehmigungsverfahren sowie im Ausschreibungsverfahren der Arbeiten.
13
5 Prioritäten 2018-2023
Überblick
Prioritäten 2018-2023 [in Mio. CHF]
Leistungsdiagnostik und Regeneration
Erstinvestition (Planung und Realisierung)
2018
1.8
Unterhalt
Veränderung
Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL)
Ausbildungshalle
Erstinvestition (Planung und Realisierung)
0.0
0.0
0.0
Unterhalt
Veränderung
Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL)
4. Bauetappe
Erstinvestition (Planung und Realisierung)
0.0
0.0
0.0
0.7
2019
2020
2021
2022
2023
ff
1.8
10.9
10.9
11.0
Total Investitionen (2018-2023):
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
11.0
47.4
0.0
0.0
0.0
0.7
1.2
1.0
0.8
7.5
7.5
3.8
Total Investitionen (2018-2023):
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.2
0.0
20.3
0.3
0.7
0.4
0.3
0.7
0.4
6.6
14.0
13.9
13.9
0.0
0.0
Total Investitionen (2018-2023): 48.4
Unterhalt
0.0
0.0
0.0
0.0
0.7
0.7
Veränderung
0.0
0.0
0.0
0.0
1.4
1.4
Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL)
0.0
0.0
0.0
0.0
1.0
1.0
Freibadüberdeckung, Vergrösserung Schwimmbecken und Aussengarderoben - 1. Etappe
Erstinvestition (Planung und Realisierung)
0.0
1.3
1.3
9.4
10.0
0.0
Total Investitionen (2018-2023): 22.0
Unterhalt
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
Veränderung
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL)
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.2
TOTAL exkl. NSSZ
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
Erstinvestition (Planung und Realisierung)
9.1
17.9
33.6
41.7
24.8
11.0
Total Investitionen (2018-2023): 138.1
Unterhalt Neubauten
0.0
0.0
0.0
0.0
0.7
1.0
Veränderung Neubauten
0.0
0.0
0.0
0.0
1.4
2.1
Zusätzlichen Betriebskosten Neubauten (inkl. BBL)
0.0
0.0
0.0
0.0
1.2
1.6
Nationales Schneesportzentrum - 1. Etappe
Erstinvestition (Planung und Realisierung)
0.0
10.4
1.5
1.5
14.8
14.8
Total Investitionen (2018-2023): 43.0
Unterhalt
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
Veränderung
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL)
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
TOTAL inkl. NSSZ
Erstinvestition (Planung und Realisierung)
9.1
28.3
35.1
43.2
39.6
25.8
Finanzierung aus bestehendem Voranschlag BBL
-4.0
-4.0
-4.0
-4.0
-4.0
-4.0
Total Investitionen (2018-2023): 157.1
Unterhalt Neubauten
0.0
0.0
0.0
0.0
0.7
1.0
Veränderung Neubauten
0.0
0.0
0.0
0.0
1.4
2.1
Zusätzlichen Betriebskosten Neubauten (inkl. BBL)
0.0
0.0
0.0
0.0
1.2
1.6
Bauprojektleitung und Objektbetrieb BBL
0.8
0.8
0.8
0.8
0.8
0.8
1.7
3.3
11.1
0.8
TOTAL zusätzlicher Finanzierungsbedarf (fw)
16.9
5.9
25.1
31.9
40.0
39.7
27.3
0.7
1.4
1.0
0.0
0.0
0.2
1.7
3.3
2.6
0.0
0.0
8.5
14
5.1 Neubauten Magglingen 2018-2023
5.1.1 Leistungsdiagnostik und Regeneration
Ausgangslage
Magglingen wird vom Leistungssport vermehrt für temporäre Trainingsaufenthalte und immer
häufiger auch als permanente Trainingsstätte - unter anderem von der Spitzensport-Einheit
der Armee - genutzt. Mit der zunehmenden Nachfrage der Sportverbände und Athleten nach
sportwissenschaftlicher Unterstützung zu Gunsten des Nachwuchsleistungs- und Spitzensports nimmt auch der Bedarf nach Dienstleistungen im Bereich Leistungsdiagnostik und Regeneration zu. In diesem Bereich ist die Kapazitätsgrenze des BASPO bereits heute erreicht.
Verschiedene Sportverbände können aufgrund fehlender Ressourcen und Anlagen am
BASPO keine Leistungsdiagnostik durchführen.
Das heutige Angebot im Bereich Regeneration und Rehabilitation ist nicht mehr leistungssportgerecht und entspricht auch räumlich nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Internationale Vergleiche bestätigen diese Erkenntnis. Einzelne leistungsdiagnostische Tests müssen heute wegen Platzmangel in dezentralen Anlagen durchgeführt werden. Dies ist mit erheblichem logistischem und personellem Aufwand verbunden.
Projektbeschreibung
Im Vordergrund steht der Ausbau des bestehenden Gebäudevolumens. Dazu gehört der
Neubau eines Bereichs für Hydroregeneration und Hydrorehabilitation. Zudem sollen in Zukunft Dienstleistungen der Leistungsdiagnostik in zusammengeführten Labors, einer Messhalle und einem Laufkorridor erbracht werden. Den betrieblichen Abläufen entsprechend angeordnete Empfangs-, Büro- und Begegnungsräume ergänzen und prägen das Arbeiten.
Projektnutzen
- Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit im Bereich Leistungssport.
- Schaffung eines modernen leistungssportgerechten Komplexes, in dem Medizin, Sportphysiotherapie/Rehabilitation, Massage und regenerative Anwendungen vereint sind.
- Konzentration der leistungsdiagnostischen Forschung und Dienstleistungen an einem
Standort (Messhalle).
- Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen zur Bewältigung der zunehmend nachgefragten Dienstleistungen.
Herausforderungen und Abhängigkeiten
Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind
insbesondere:
- die Beachtung der raumplanerischen Auflagen;
- die Berücksichtigung der gestalterischen und denkmalpflegerischen Qualitäten der Sportanlage Lärchenplatz;
- die Schaffung eines temporären Realersatzes während der Bauphase. Dieses Provisorium muss den hohen Anforderungen der sportmedizinischen Nutzung genügen (fest eingebaute Laufbänder, etc.).
Termine und Finanzierungsbedarf
Terminplan:
- Bauprojekt mit Kostenvoranschlag bis Mitte 2019
- Ausführung ab 2020
- Bezug / Inbetriebnahme ab 2024
Änderungen infolge neuer Erkenntnisse aus dem Planungsprozess bleiben vorbehalten.
15
Kostenschätzung (±25%):
in Mio. CHF (fw)
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
Investitionen
1.8
(Total: CHF 47.4 Mio.)
Unterhalt
1.8
10.9
10.9
11.0
später
p.a.
11.0
0.7
1.2
0.7
1.2
0.7
1.2
0.7
1.2
0.7
1.2
0.7
1.2
0.7
1.2
1.0
1.0
1.0
1.0
1.0
1.0
1.0
Personalkosten
0.3
0.3
0.3
0.3
0.3
0.3
0.3
Sachkosten
0.7
0.7
0.7
0.7
0.7
0.7
0.7
Veränderung
Zusätzliche Betriebskosten (inkl. BBL)
5.1.2 Ausbildungshalle
Ausgangslage
Die Sporthalle End der Welt kann aus baustatischen Gründen nicht unterteilt werden. Aus
diesem Grund erfüllt das 1976 erstellte Gebäude die heutigen Anforderungen an eine Ausbildungshalle nicht mehr. Entsprechend soll sie in Zukunft ausschliesslich dem Leistungssport
(nationale Sportverbände und Spitzensport in der Armee) als Trainingshalle zur Verfügung
stehen.
Vor diesem Hintergrund benötigen die Ausbildungskurse der Eidgenössischen Hochschule
für Sport Magglingen sowie des Jugend- und Erwachsenensports zusätzliche Hallen, welche
räumlich und akustisch unterteilbar sind, bzw. in sich geschlossene Einheiten bilden, um die
Qualität der Ausbildung sicherzustellen. Der Stellenwert dieses Projekts ist sportpolitisch besonders hoch, da die Ausbildung im Jugend- und Erwachsenensport in Zukunft noch grösseres Gewicht erhalten soll.
Für Tanz und Ballett stehen in Magglingen veraltete und nicht mehr geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung. Deren Ausbildungsbedürfnisse sollen im Rahmen der Realisierung einer
neuen Ausbildungshalle gedeckt werden.
Projektbeschreibung
Bau einer neuen Dreifach-Sporthalle für die Ausbildung mit integrierten Zusatzräumen für
Tanz und Ballett westlich der Sport-Toto-Halle. Die Hallenteile müssen räumlich und akustisch unterteilbar sein, damit die Unterrichtseinheiten unter optimalen Bedingungen (ohne
störende Geräuschemissionen) durchgeführt werden können.
Projektnutzen
- Beseitigung des Engpasses im Bereich der Ausbildungshallen.
- Steigerung der Qualität der Ausbildung.
- Kompensation für die „Verdrängung“ der Ausbildung aus der Halle End der Welt.
- Bereitstellung zeitgemässer Infrastruktur für Tanz und Ballett.
Herausforderungen und Abhängigkeiten
Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind
insbesondere:
- die Beachtung der raumplanerischen Auflagen;
- die Einhaltung bzw. Unterschreitung des Waldabstandes;
- erschwerter Aushub aufgrund teilweise felsigem Baugrund;
- die Nutzung bereits bestehender Infrastruktur sowie technischer Anlagen in der angrenzenden Sport-Toto-Halle (Synergien).
16
Termine und Finanzierungsbedarf
Terminplan:
- Bauprojekt mit Kostenvoranschlag bis Mitte 2019
- Ausführung ab 2020
- Bezug / Inbetriebnahme ab Mitte 2022
Änderungen infolge neuer Erkenntnisse aus dem Planungsprozess bleiben vorbehalten.
Kostenschätzung (±30%):
in Mio. CHF (fw)
Investitionen
(Total: CHF 20.3 Mio.)
Unterhalt
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
0.7
0.8
7.5
7.5
später
p.a.
3.8
Veränderung
0.3
0.7
0.3
0.7
0.3
0.7
0.3
0.7
0.3
0.7
0.3
0.7
0.3
0.7
0.3
0.7
Zusätzliche Betriebskosten (inkl. BBL)
0.2
0.4
0.4
0.4
0.4
0.4
0.4
0.4
0.4
Personalkosten
0.1
0.2
0.2
0.2
0.2
0.2
0.2
0.2
0.2
Sachkosten
0.1
0.2
0.2
0.2
0.2
0.2
0.2
0.2
0.2
5.2 Neubauten Tenero 2018-2023
5.2.1 Vierte Bauetappe CST
Ausgangslage
Die baureife dritte Ausbauphase des CST musste aus finanziellen Gründen in zwei Phasen
(dritte und vierte Etappe) aufgeteilt werden. Die dritte Etappe ist inzwischen realisiert, die
vierte Etappe weiterhin nicht finanziert. Die Realisierung der vierten Bauetappe ist vordringlich, zumal die Gesamtsanierung des Multifunktionsgebäudes Naviglio aus finanziellen Gründen erst ab 2024 erfolgen kann.
Im Vordergrund steht der Bau einer neuen Sporthalle. Die gestiegene Nachfrage nach Sporthallen-Nutzungen seitens des Breiten- und Leistungssports erfordert den Ausbau der IndoorSportfläche (Doppelsporthalle). Die Anlagen des CST werden zunehmend auch durch den
Leistungssport und den Armeesport genutzt (u.a. Spitzensport-RS/WK). Dies führt immer
häufiger zu Engpässen und Nutzungskonflikten. Diese Entwicklung wirkt sich namentlich auf
die Jugendsportkurse negativ aus. Parallel zur praktischen Ausbildung nehmen Theoriemodule an Bedeutung zu. Zurzeit werden die fehlenden Theorieräume in Bauprovisorien angeboten.
Besonders problematisch ist die aktuelle Situation im Bereich der Verpflegung. Aufgrund der
stark gestiegenen Nachfrage stösst die bestehende Mensa an ihre Kapazitätsgrenze. Bei einem Angebot von 250 Tischplätzen werden heute jährlich 340‘000 Mahlzeiten ausgegeben.
Diese Überlastung hat zur Folge, dass die Verpflegungsqualität angesichts weiter steigender
Teilnehmerzahlen und wachsender Kundenansprüchen mittelfristig nicht mehr gewährleistet
werden kann. Entsprechend soll im Rahmen der vierten Etappe eine neue Mensa realisiert
werden, die im Zweischichtbetrieb geführt wird.
Projektbeschreibung
Neubau eines Sportgebäudes "Brere" (Sporthalle, Restauration und Theorieräume), Ergänzung der Zeltplatzinfrastruktur sowie Realisierung des neuen Arealzugangs mit Vorfahrt und
Parkplatz.
17
Projektnutzen
- Die Angebotslücke im Bereich Hallenflächen und Theorieräume wird geschlossen. Die
inzwischen veralteten provisorischen Holzbaracken (Theorieräume) können entsorgt werden. Für die schulische Ausbildung der Nachwuchsathleten werden adäquate Theorieräume bereitgestellt.
- Mit dem Ausbau des Restaurationsbereichs werden bestehende Kapazitätsengpässe
überwunden und die stark wachsende Nachfrage nach Vollpensions-Arrangements gedeckt.
- Das heute ungenügende Angebot an Lager- und Parkflächen wird verbessert.
Herausforderungen und Abhängigkeiten:
Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind
insbesondere:
- Das Projekt wurde von Kanton und Gemeinde bereits genehmigt; pendent sind lediglich
Detailanpassungen und eine Überprüfung der gewählten technischen Lösungen.
- Das Projekt steht in direkter Abhängigkeit zur Sanierung des Gebäudes Naviglio. Die
vierte Bauetappe muss zwingend vor der Sanierung des Gebäudes Naviglio realisiert
werden (dient als Realersatz während der Bauphase).
Termine und Finanzierungsbedarf
Terminplan:
- Bauprojekt mit Kostenvoranschlag (Aktualisierung) bis Mitte 2018
- Ausführung ab 2019
- Bezug / Inbetriebnahme ab 2022
Änderungen infolge neuer Erkenntnisse aus dem Planungsprozess bleiben vorbehalten.
Kostenschätzung (±20%):
in Mio. CHF (fw)
Investitionen
(Total: CHF 48.4 Mio.)
Unterhalt
Veränderung
Zusätzliche Betriebskosten
(inkl. BBL)
Personalkosten
Sachkosten
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
6.6
14.0
13.9
später
p.a.
13.9
0.7
1.4
0.7
1.4
0.7
1.4
0.7
1.4
0.7
1.4
0.7
1.4
0.7
1.4
0.7
1.4
0.7
1.4
1.0
1.0
1.0
1.0
1.0
1.0
1.0
1.0
1.0
0.5
0.5
0.5
0.5
0.5
0.5
0.5
0.5
0.5
0.5
0.5
0.5
0.5
0.5
0.5
0.5
0.5
0.5
5.2.2 Sanierung Schwimmbecken und Garderoben – 1. Etappe
Ausgangslage
Die Freibäder des CST wurden im Jahre 1985 realisiert. Die Anlagen sind veraltet und entsprechen den heutigen Anforderungen weder in technischer noch in sportlicher und hygienischer Hinsicht. Die technischen Einrichtungen sind hochgradig sanierungsbedürftig. Die bestehende Traglufthalle hat den Lebenszyklus überschritten und muss ersetzt werden. Energiehaushalt und Innenklima entsprechen heutigen Standards bei weitem nicht mehr. Die
Aussengarderoben genügen den hygienischen Anforderungen nicht; zudem sind sie nicht
beheizbar.
Mit der vor einigen Jahren realisierten Überdeckung der Freibäder (Traglufthalle) wurde die
Möglichkeit geschaffen, in Tenero während 12 Monaten Schwimmsport zu betreiben. Dank
dieser Massnahme konnte die Belegung während den Wintermonaten verbessert werden. In
der Zwischenzeit hat sich das Nationale Leistungszentrum von Swiss Swimming etabliert.
Nebst der zunehmenden Nutzung der 50m-Bahn besteht Bedarf nach einem zusätzlichen
Schwimmbecken (50m-Becken), welches auch von Sportarten wie Synchronschwimmen und
18
Wasserball genutzt werden kann. Hinzu kommt der Bedarf nach einer normgerechten, ganzjährig nutzbaren Anlage für Wasserspringen. Damit können der Ausbildung und dem Leistungssport wieder zeitgemässe Sportanlagen zur Verfügung gestellt werden. Zudem können
Nutzungskonflikte zwischen Leistungs- und Breitensport reduziert werden.
Die Sportanlagen in Tenero und insbesondere das Schwimmbad (Schwimmen, Triathlon)
werden regelmässig im Rahmen der Spitzensport-Rekrutenschule und den Wiederholungskursen genutzt. Einerseits trainieren die Schwimmer und Triathleten fast ausschliesslich in
diesen Anlagen, anderseits wird die gesamte Spitzensport-Rekrutenschule jeweils während
ein bis zwei Wochen von Magglingen nach Tenero verlegt. Die Anlagen von Tenero eignen
sich auch für die Organisation von CISM-Wettkämpfen (internationaler Militärsport). So fand
2014 erstmals eine CISM-Weltmeisterschaft Schwimmen in Tenero statt. Damit die Anlagen
auch in Zukunft für Wettkämpfe genutzt werden können, müssen diese ebenfalls an die internationalen Standards angepasst werden.
Neben dem Leistungssport werden die Bäder ebenfalls intensiv von zahlreichen Breitensportkursen genutzt, welche im CST Trainingscamps oder Schulsportwochen durchführen.
Das Schwimmen ist eine beliebte und wichtige Sportart, welche häufig einen wichtigen Bestandteil innerhalb der Kursprogramme einnimmt.
Projektbeschreibung 1. Etappe
Für die Überdachung der Schwimmbecken im Winterhalbjahr soll ein mobiler transparenter
Baukörper – als Ersatz für die bestehende Traglufthalle – realisiert werden. Die bestehende
Infrastruktur wird mit einem zusätzlichen 50 Meter-Schwimmbecken, einem Strömungsbecken für Leistungsdiagnostik sowie mit einem angepassten Wasserspringbecken ergänzt.
Zudem werden ein Empfangsbereich, Umkleide- und Theorieräume geschaffen. Das Vorhaben wird in zwei Etappen unterteilt, damit der laufende Betrieb und die Bauarbeiten optimal
aufeinander abgestimmt werden können.
Projektnutzen
- Ganzjährige Sicherstellung des Infrastrukturangebots für den Breiten- und Leistungssport; optimale Auslastung der Anlagen im Sommer und Winter.
- Schaffung adäquater Bedingungen für den Betrieb des Nationalen Leistungszentrums
von Swiss Swimming (NLZ), der zahlreichen Schwimm-Trainingscamps sowie des Armeesports (einziges nationales Trainingszentrum mit Olympiabecken).
- Sanierung der bautechnischen und hygienischen Schwachstellen (u.a. Wasseraufbereitung, Beckenkonstruktion) der vor 30 Jahren erbauten Anlage.
Herausforderungen und Abhängigkeiten
Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind
insbesondere:
- die Anpassung des kommunalen Zonenplans (sollte im ersten Semester 2015 vom Kanton genehmigt werden);
- die Beachtung der raumplanerischen Gegebenheiten, v.a. im Zusammenhang mit der
Realisierung der Projekte „Überdeckung Freibäder“, „Wohnbauten“ und „Sanierung Naviglio“ (Projektwettbewerb im 2015);
- die Abhängigkeiten mit der Sanierung des naheliegenden Gebäudes Naviglio, dieses
kann u.U. erst nach Realisierung der Überdeckung instand gestellt werden;
- die Sanierung und Anpassung der technischen Anlagen an die neusten Anforderungen;
- die Schaffung eines temporären Realersatzes während der Bauphase: Ersatzschwimmbecken muss vorgängig in Betrieb genommen werden.
19
Termine und Finanzierungsbedarf
Terminplan:
- Bauprojekt mit Kostenvoranschlag bis Mitte 2020
- Ausführung ab 2021 (1. Etappe) und ab 2024 (2. Etappe)
- Bezug / Inbetriebnahme ab 2023 (1. Etappe) und ab 2026 (2. Etappe)
Änderungen infolge neuer Erkenntnisse aus dem Planungsprozess bleiben vorbehalten.
Kostenschätzung (±25%):
in Mio. CHF (fw)
Investitionen
(Total: CHF 22.0 Mio.)
Unterhalt
Veränderung
Zusätzliche Betriebskosten
(inkl. BBL)
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
1.3
1.3
9.4
später
p.a.
10.0
0.2
0.2
0.2
0.2
0.2
0.2
0.2
0.2
Personalkosten
0.1
0.1
0.1
0.1
0.1
0.1
0.1
0.1
Sachkosten
0.1
0.1
0.1
0.1
0.1
0.1
0.1
0.1
20
6 Prioritäten 2024-2029
Überblick
Prioritäten 2024-2029 [in Mio. CHF]
Sporthalle mit Kampfsport- und Schiessanlagen
Erstinvestition (Planung und Realisierung)
Unterhalt
Veränderung
Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL)
Wohnbauten Magglingen
Erstinvestition (Planung und Realisierung)
2024
0.0
0.0
0.0
0.0
2025
2026
2027
2028
0.0
1.9
8.6
8.6
Total Investitionen (2024-2029):
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
2029
4.3
23.4
0.0
0.0
0.2
8.8
8.8
3.0
0.0
0.0
Total Investitionen (2024-2029): 22.9
Unterhalt
0.0
0.0
0.0
0.0
0.3
0.3
Veränderung
0.0
0.0
0.0
0.0
0.5
0.5
Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL)
0.0
0.0
0.0
0.4
0.5
0.5
Freibadüberdeckung, Vergrösserung Schwimmbecken und Aussengarderoben - 2. Etappe
Erstinvestition (Planung und Realisierung)
15.0
15.0
10.4
0.0
0.0
0.0
Total Investitionen (2024-2029): 40.4
Unterhalt
0.0
0.0
0.0
0.9
0.9
0.9
Veränderung
0.0
0.0
0.0
2.1
2.1
2.1
Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL)
0.2
0.2
0.6
0.7
0.7
0.7
Wohnbauten Tenero
Erstinvestition (Planung und Realisierung)
4.2
4.2
6.6
6.6
0.0
0.0
Total Investitionen (2024-2029): 21.6
Unterhalt
0.0
0.0
0.0
0.0
0.3
0.3
Veränderung
0.0
0.0
0.0
0.0
0.5
0.5
Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL)
0.0
0.0
0.0
0.0
0.6
0.6
Sanierung Palestra Naviglio
Erstinvestition (Planung und Realisierung)
0.0
0.0
5.0
11.5
11.5
5.5
Total Investitionen (2024-2029): 33.5
Unterhalt
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
Veränderung
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL)
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.4
TOTAL exkl. NSSZ
Erstinvestition (Planung und Realisierung)
21.5
28.0
32.7
29.7
20.1
9.8
Total Investitionen (2024-2029): 141.8
Unterhalt Neubauten
0.0
0.0
0.0
0.9
1.5
1.5
Veränderung Neubauten
0.0
0.0
0.0
2.1
3.1
3.1
Zusätzlichen Betriebskosten Neubauten (inkl. BBL)
0.2
0.2
0.6
1.1
1.8
2.4
Nationales Schneesportzentrum - 2. Etappe
Erstinvestition (Planung und Realisierung)
20.0
22.0
0.0
0.0
0.0
0.0
Total Investitionen (2024-2029): 42.0
Unterhalt
0.0
0.0
1.3
1.3
1.3
1.3
Veränderung
0.0
0.0
1.7
1.7
1.7
1.7
Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL)
8.5
8.5
10.5
10.5
10.5
10.5
TOTAL inkl. NSSZ
Erstinvestition (Planung und Realisierung)
41.5
50.0
32.7
29.7
20.1
9.8
Finanzierung aus bestehendem Voranschlag BBL
-4.0
-4.0
-4.0
-4.0
-4.0
-4.0
Total Investitionen (2024-2029): 159.8
Unterhalt Neubauten
0.0
0.0
1.3
2.2
2.8
2.8
Veränderung Neubauten
0.0
0.0
1.7
3.8
4.8
4.8
Zusätzlichen Betriebskosten Neubauten (inkl. BBL)
8.7
8.7
11.1
11.6
12.3
12.9
Bauprojektleitung und Objektbetrieb BBL
0.8
0.8
0.8
0.8
0.8
0.8
zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus Neubauten 2018-2023
Neubauten 2018-2023 (exkl. Anteile NSSZ, Bad, BBL)
7.4
7.4
7.4
7.4
7.4
7.4
TOTAL zusätzlicher Finanzierungsbedarf (fw)
54.4
62.9
51.0
51.5
44.2
34.5
2030 ff p.a.
0.3
0.8
0.5
0.0
2.3
0.3
0.5
0.5
0.9
2.1
0.7
0.3
0.5
0.6
0.5
1.1
0.8
2.3
5.0
3.1
1.3
1.7
10.5
3.6
6.7
13.6
0.8
7.4
32.1
21
6.1 Neubauten Magglingen 2024-2029
6.1.1 Sporthalle mit Kampfsport- und Schiessanlagen
Ausgangslage
Neben der wachsenden Nachfrage nach individualisierten Dienstleistungen und Angeboten
im Bereich Krafttraining, steigt auch der Bedarf an Spielsport- und Trainingshallen. Vor allem
für die Kampfsportarten bestehen in Magglingen lediglich veraltete und wenig geeignete
Räumlichkeiten. So steht heute ein Kampfsport-Pavillon zur Verfügung, welcher im Jahr
1954 erstellt wurde. Dieser entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und ist auch
aufgrund des Raumangebots zu klein dimensioniert. Der Kampfsport, insbesondere Judo
und Boxen, hat in Magglingen eine lange Tradition. Bis vor einigen Jahren hatte der nationale Judoverband sein Leistungszentrum in Magglingen eingerichtet. Wegen der mangelhaften Infrastruktur wurde das Verbandszentrum inzwischen verlegt.
Als Folge der ungenügenden Infrastruktur verbleibt in Magglingen derzeit nur noch
Taekwondo. Um traditionelle Sportarten wie Schwingen und spezifische Kampfsportarten
(Taekwondo, Judo, Karate, Thai Chi, Tae Bo, Capoeira, etc.) in der Breite und in der Spitze
wirksam zu unterstützen, ist die Realisierung einer grösseren und polyvalent nutzbaren
Kampfsportanlage von besonderer Bedeutung.
Der in der Schweiz historisch wichtige Schiesssport findet in Magglingen keine Ausbildungsund Trainingsmöglichkeiten. Der Bau einer neuen Halle würde die Möglichkeit bieten, unterirdisch eine entsprechende Anlage zu erstellen. Mit dieser Erweiterung des Infrastrukturangebots würde für den Schweizer Schiesssportverband zudem die Grundlage geschaffen, sein
nationales Leistungszentrum in Magglingen aufzubauen.
Projektbeschreibung
Bau einer neuen Dreifach-Sporthalle mit Kampfsportinfrastruktur und unterirdischer Schiessanlage für Ausbildung und Leistungssport südlich der Jubiläumshalle.
Projektnutzen
- Ausbildungskurse der Verbände und Trainings können in zeitgemässen und entsprechend den internationalen Standards ausgerüsteten Hallen und Räumen für Spielsportund Kampfsportarten durchgeführt werden.
- Der nationale Schiesssportverband kann seine Ausbildung ganzheitlich durchführen und
sein nationales Leistungszentrum in Magglingen aufbauen.
- Die Angebotslücke für den Schwingsport kann geschlossen werden.
- Magglingen ist neu mögliches Leistungssportzentrum für Sportverbände, deren Interessen bis jetzt nicht berücksichtigt werden konnten.
- Anlagen des Schiesssports sind gut kombinierbar mit der Dreifach-Sporthalle sowie dem
Projekt „Rollskibahn“ (Biathlon).
Herausforderungen und Abhängigkeiten
Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind
insbesondere:
- die Einzonung bisheriger Waldfläche sowie die Einhaltung der damit verbundenen Vorgaben (Wiederaufforstung);
- die Ausrichtung des Baufeldes gemäss dem Verhalten der Jubiläumshalle (Position in
Waldlichtung, Orientierung zum zentralen Freiraum);
- die Berücksichtigung der raumplanerischen Auflagen und denkmalpflegerischen Qualitäten der Sportanlage „Alte Sporthalle“;
- erschwerter Aushub aufgrund teilweise felsigem Baugrund;
- örtliche Abhängigkeit zum Projekt „Rollskibahn“ (Biathlon); Anbindung an die geplante
Rollskibahn für eine allfällige gemeinsame Nutzung der Schiessanlage.
22
Termine und Finanzierungsbedarf
Terminplan:
- Bauprojekt mit Kostenvoranschlag bis Mitte 2026
- Ausführung ab 2027
- Bezug / Inbetriebnahme ab Mitte 2029
Änderungen infolge neuer Erkenntnisse aus dem Planungsprozess bleiben vorbehalten.
Kostenschätzung (±30%):
in Mio. CHF (fw)
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
Investitionen
(Total: CHF 23.4 Mio.)
Unterhalt
Veränderung
Zusätzliche Betriebskosten (inkl. BBL)
1.9
8.6
8.6
später
p.a.
4.3
0.3
0.8
0.2
0.5
Personalkosten
0.1
0.2
Sachkosten
0.1
0.3
6.1.2 Wohnbauten Magglingen
Ausgangslage
Der Armeesport und Spitzensport der Armee haben sich am Standort Magglingen etabliert.
Spitzensport RS und WK-Formationen finden am BASPO ideale Trainingsvoraussetzungen.
Im Rahmen der heutigen Gebäudeinfrastruktur sind die Unterkunftsmöglichkeiten für den Armeesport knapp bemessen. Entsprechend kommt es immer häufiger zu Kapazitätsengpässen.
Mit der zu erwartenden steigenden Nachfrage im Rahmen des Armeesports erhöht sich auch
der Bedarf nach Unterkunfts-, Büro- und Theorieräumlichkeiten. Das heutige Raumangebot
genügt nicht, um die künftigen Bedürfnisse des Armeesports qualitätsgerecht zu decken.
Projektbeschreibung
Bau eines neuen Unterkunftsgebäudes kombiniert mit Büro-, Aufenthalts- sowie Theorie- und
Seminarräumen, das vorab den Bedürfnissen des Armeesports dient.
Projektnutzen
- Die bestehenden und sich zunehmend verschärfenden Engpässe im Unterkunftsbereich
können mit zusätzlichen Wohnbauten behoben werden.
Herausforderungen und Abhängigkeiten
Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind
insbesondere:
- die Beachtung der raumplanerischen Auflagen;
- Einbezug der bestehenden Bauten (Schweizerhaus, Brésil, Schachenmannhaus und Kapelle) in die Gestaltung des neuen Objekts;
- Grosszyklische Instandsetzung der bestehenden Wohnbauten erst möglich, wenn die
neuen Wohnbauten realisiert sind (Ausweichmöglichkeiten);
- erschwerter Aushub aufgrund teilweise felsigem Baugrund;
- Allfälliger Grundstückserwerb (z.B. südlich Schachenmannhaus) muss vorgängig vollzogen werden.
23
Termine und Finanzierungsbedarf
Terminplan:
- Bauprojekt mit Kostenvoranschlag bis Mitte 2024
- Ausführung ab 2025
- Bezug / Inbetriebnahme ab Mitte 2027
Änderungen infolge neuer Erkenntnisse aus dem Planungsprozess bleiben vorbehalten.
Kostenschätzung (±30%):
in Mio. CHF (fw)
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
Investitionen
(Total: CHF 22.9 Mio.)
Unterhalt
Veränderung
Zusätzliche Betriebskosten (inkl. BBL)
2.3
8.8
8.8
später
p.a.
3.0
0.3
0.5
0.3
0.5
0.3
0.5
0.4
0.5
0.5
0.5
Personalkosten
0.2
0.2
0.2
0.2
Sachkosten
0.2
0.3
0.3
0.3
6.2 Neubauten Tenero 2024-2029
6.2.1 Sanierung Schwimmbecken und Garderoben – 2. Etappe
Ausgangslage
Siehe dazu die Ausführungen unter Ziff. 5.2.2.
Projektbeschreibung
Siehe dazu die Ausführungen unter Ziff. 5.2.2.
Projektnutzen
Siehe dazu die Ausführungen unter Ziff. 5.2.2.
Herausforderungen und Abhängigkeiten
Im Rahmen der weiteren Projektarbeiten geht es darum, die Planung und Realisierung der
ersten und zweiten Etappe optimal aufeinander abzustimmen.
Termine und Finanzierungsbedarf
Terminplan:
- Bauprojekt mit Kostenvoranschlag bis Mitte 2020
- Ausführung ab 2021 (1. Etappe) und ab 2024 (2. Etappe)
- Bezug / Inbetriebnahme ab 2022 (1. Etappe) und ab 2026 (2. Etappe)
Änderungen infolge neuer Erkenntnisse aus dem Planungsprozess bleiben vorbehalten.
Kostenschätzung (±25%):
in Mio. CHF (fw)
Investitionen
(Total: CHF 40.4 Mio.)
Unterhalt
Veränderung
Zusätzliche Betriebskosten (inkl. BBL)
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
15.0
15.0
später
p.a.
10.4
0.9
2.1
0.9
2.1
0.9
2.1
0.9
2.1
0.4
0.5
0.5
0.5
0.5
Personalkosten
0.1
0.1
0.1
0.1
0.1
Sachkosten
0.3
0.4
0.4
0.4
0.4
24
6.2.2 Wohnbauten Tenero
Ausgangslage
Zahlreiche nationale Sportverbände zeigen grosses Interesse, im CST nationale Leistungszentren zu realisieren. Voraussetzung ist jedoch, dass für die Athletinnen und Athleten ein
flexibles und auf den Leistungssport abgestimmtes Schulangebot (Berufsschule und Gymnasium) existiert.
Zwecks Weiterentwicklung des CST als Nationales Nachwuchsleistungszentrum wurde mit
dem Kanton Tessin im Bereich des Schulangebots eine Partnerschaft eingegangen. Neben
der Berufsschule für Spitzensportlerinnen und -sportler wird seit Beginn des Schuljahres
2014/15 neu auch eine Ausbildung auf gymnasialer Stufe (zweisprachiges Sportgymnasium)
angeboten. Zielpublikum sind Nachwuchssportlerinnen und -sportler aus der ganzen
Schweiz.
Dank den guten klimatischen Bedingungen finden diverse Sportarten im Tessin gute Trainingsbedingungen vor. Zahlreiche Leistungssportlerinnen und -sportler - unter anderem auch
Angehörige der Spitzensport-RS - trainieren trotz ungeeigneter Unterkunftsbedingungen
während mehreren Wochen im CST. Der heutige Jugendherberge-Standard (Mehrbettzimmer und Nasszelle auf der Etage) entspricht zwar den Anforderungen einwöchiger Schullager, nicht aber den Bedürfnissen des Segments Leistungssport mit längerem Aufenthalt.
Dies gilt auch für die Ruhebedürfnisse, welche einer Unterbringung unterschiedlichster Kundengruppen im gleichen Gebäude grundsätzlich entgegenstehen.
Im Rahmen dieser Entwicklung ist die Einrichtung einer sportmedizinischen Arztpraxis unumgänglich. Denn letztlich geht es nicht nur um sportmedizinische Dienstleistungen für den
Leistungssport, sondern auch um die medizinische Notfallversorgung von rund 1‘000 Jugendlichen, die sich in dieser Zahl regelmässig in den Sommermonaten im CST aufhalten.
Projektbeschreibung
Bau eines neuen Gebäudes mit Unterkunftsräumen (Einer- und Zweierzimmer), Theoriesälen, Freizeit- und Essräumen, Sitzungszimmern sowie Praxisräumlichkeiten für Medizin und
Physiotherapie. Umlegung und Sanierung der Erschliessungsstrasse sowie Einbau der erforderlichen Werkleitungen.
Projektnutzen
- Den Nachwuchskadern von ausgewählten Sportverbänden können im CST optimale
Trainings- und Ausbildungsbedingungen auf unterschiedlichen Bildungsstufen zur Verfügung gestellt werden. In Zusammenarbeit mit dem Kanton Tessin wird im CST ein zweisprachige Ausbildung angeboten: Gymnasium und kaufmännische Ausbildung bis zur
Berufsmatura.
- Das CST kann ein Unterkunftsangebot bereitstellen, das für längere Aufenthalte im Leistungssportsegment geeignet ist. Es wird davon ausgegangen, dass sich etwa 80 bis 90
Nachwuchsathletinnen und -athleten dauerhaft im CST aufhalten. Dazu gehören auch
Absolventinnen und Absolventen der Spitzensport RS.
- Der Betrieb einer Arzt- und Physiopraxis ist angesichts der Präsenzzahlen des Nachwuchsleistungs- und Jugendsports eine Notwendigkeit (140‘000 Übernachtungen pro
Jahr).
Herausforderungen und Abhängigkeiten
Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind
insbesondere:
- die Anpassung des kommunalen Zonenplans (sollte bis Ende 2014 durch die Gemeinde
Tenero-Contra und im ersten Semester 2015 vom Kanton genehmigt werden);
- der Erwerb einer Grundstücksfläche von der Schweizer Nationalspende (Vorverkaufsrecht wurde bereits vertraglich geregelt);
25
-
-
die Beachtung der raumplanerischen Gegebenheiten, v.a. im Zusammenhang mit der
Realisierung der Projekte „Überdeckung Freibäder“, „Wohnbauten“ und „Sanierung Naviglio“ (Projektwettbewerb im 2015);
der Aufschub der grosszyklischen Instandsetzung bestehender Wohnbauten bis zur Fertigstellung der neuen Wohnbauten.
Termine und Finanzierungsbedarf
Terminplan:
- Bauprojekt mit Kostenvoranschlag bis Mitte 2024
- Ausführung ab 2025
- Bezug / Inbetriebnahme ab 2028
Änderungen infolge neuer Erkenntnisse aus dem Planungsprozess bleiben vorbehalten.
Kostenschätzung (±30%):
in Mio. CHF (fw)
Investitionen
(Total: CHF 21.6 Mio.)
Unterhalt
Veränderung
Zusätzliche Betriebskosten (inkl. BBL)
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
4.2
4.2
6.6
später
p.a.
6.6
0.3
0.5
0.3
0.5
0.3
0.5
0.6
0.6
0.6
Personalkosten
0.3
0.3
0.3
Sachkosten
0.3
0.3
0.3
6.2.3 Sanierung des Multifunktionsgebäudes Palestra Naviglio
Ausgangslage
Das Multifunktionsgebäude Naviglio wurde 1984 in Betrieb genommen und muss mittelfristig
vollständig saniert werden. Nebst zunehmenden Schäden am Dach, grossem Wärmeverlust
aufgrund ungenügender Isolation, veralteter Sonnenkollektorentechnologie (schlechter Wirkungsgrad) entsprechen Raumstruktur, Raumbedarf und Lagerkapazitäten nicht mehr den
aktuellen Bedürfnissen.
Der Naviglio-Komplex ist das logistische Zentrum des CST. In dieser Eigenschaft weist das
Gebäude nicht nur in baulicher, sondern auch in betrieblicher Hinsicht erhebliche Mängel
auf. Schwachpunkte sind unter anderem:
-
Ungenügendes Garderobenangebot für die Nutzungen in der Halle und der Sportfelder;
Platzmangel im Bereich der Aufbewahrung, der Bewirtschaftung sowie Aus- und Rückgabe des Sport- und Logistikmaterials (Tagesbetrieb und Grossanlässe);
Unzeitgemässe Infrastruktur im Bereich Krafttraining;
Mangel an Theoriesälen und Arbeitsstationen für die Kurs- und Trainingsvorbereitung;
Fehlende Umkleide- und Aufenthaltsräume für das Personal.
Projektbeschreibung
Gesamtsanierung und bedürfnisgerechter Ausbau des Gebäudes Naviglio mit einer Dreifachsporthalle, einer Materialzentrale, Umkleideräumlichkeiten, Theorieräumen sowie einem Aufenthaltsraum für das Personal.
Projektnutzen
- Verbesserung der Effizienz und Effektivität im Bereich der CST-Logistik; Neugestaltung
der Heizinfrastruktur für das gesamte CST.
26
-
-
-
Um- und Ausbau der Garderoben für unterschiedliche Nutzersegmente: Indoor-Sportarten (Klettern, Kraftraum, Fechten, Dōjō, Schiessen) und Outdoor-Sportarten (Tennis,
Fussball, Bogenschiessen, Beach-Volleyball, 400-Meter-Bahn, etc.).
Erweiterung der Lager- und Bewirtschaftungsfläche gemäss den veränderten Bedürfnissen.
Schliessung der Angebotslücke im Bereich weiterer Sportarten: Dōjō, Fechten (6 Pisten),
Kraftraum (Integration von Fitnessraum und Freihantelbereich), Tanzen, Klettern, Schiessen.
Realisierung fehlender Theorieräume.
Umkleideräumlichkeiten sowie einem Aufenthaltsraum für das Personal.
Herausforderungen und Abhängigkeiten
Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind
insbesondere:
- die Beachtung der raumplanerischen Gegebenheiten, vor allem im Zusammenhang mit
der Realisierung der Projekte „Überdeckung Freibäder“, „Athletenhaus“ und „Sanierung
Naviglio“ (Projektwettbewerb im 2015);
- dass sich die Wärmezentrale des CST im Gebäude Naviglio befindet und diese während
der Umbauphase in Betrieb bleiben muss bzw. eine vorübergehende Ersatzlösung gefunden werden muss;
- dass während der Bauphase für bestimmte Räumlichkeiten wie Garderoben, Materialzentrale, Lager, etc., Realersatz bereitgestellt werden muss;
- dass die Gesamtsanierung aus betrieblichen Gründen erst nach der vollständigen Realisierung der 4. Bauetappe erfolgen kann;
- dass die Instandsetzung der Halle Naviglio unter Umständen erst nach Vollendung der
Überdachung Schwimmbad vollzogen werden kann (Garderoben, etc.);
- dass mit der Überdeckung der Tennisplätze eventuell erst nach Vollendung der Sanierung Naviglio begonnen werden kann.
Termine und Finanzierungsbedarf
Terminplan:
- Bauprojekt mit Kostenvoranschlag bis Mitte 2026
- Ausführung ab 2027 (Abhängigkeit zur Realisierung der vierten Bauetappe)
- Bezug / Inbetriebnahme ab Mitte 2029
Änderungen infolge neuer Erkenntnisse aus dem Planungsprozess bleiben vorbehalten.
Kostenschätzung (±25%):
in Mio. CHF (fw)
Investitionen
(Total: CHF 33.5 Mio.)
Unterhalt
Veränderung
Zusätzliche Betriebskosten (inkl. BBL)
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
5.0
11.5
11.5
später
p.a.
5.5
0.5
1.1
0.4
0.8
Personalkosten
0.2
0.3
Sachkosten
0.2
0.5
27
7 Nationales Schneesportzentrum NSSZ
Überblick
- Investitionsvolumen Neubauten (Referenzprojekt):
- Durchschnittliche Unterhalts-, Veränderungskosten oder
Ersatzinvestitionen pro Jahr (fw):
- Zusätzliche Betriebskosten pro Jahr (fw):
o Ab 2024
o Ab 2026
85 Millionen Franken
3 Millionen Franken
8.5 Millionen Franken
10.5 Millionen Franken
Ausgangslage
Aufgrund des Schneemangels im Mittelland und der relativ hohen finanziellen Hürde zur
Ausübung von Schneesportarten verliert die Jugend zunehmend den Bezug zum Wintersport. Die Anzahl der durchgeführten Schulskilager ist rückläufig.
Der Bund verfügt in Magglingen und Tenero über zwei vom Bundesamt für Sport betriebene
Sportzentren, die sich vorwiegend für Sommer-Sportarten eignen. Demgegenüber fehlt ein
Zentrum zur Förderung des Schneesports für die schweizerische Jugend. Das Nationale
Schneesportzentrum soll mit geeigneten Angeboten auch im Sommer betrieben werden.
Projektbeschreibung
Für die Durchführung von Kursen im Bereich der Aus- und Weiterbildung (J+S, Trainer, Lehrer), die Beherbergung von Jugend- und Schullagern zur praktischen Anwendung im Rahmen der der Aus- und Weiterbildung sowie für Trainingszusammenzüge für ausgewählte
Verbände soll ein Nationales Schneesportzentrum realisiert werden. Das Sportzentrum soll
über geeignete Infrastrukturen und Dienstleistungen analog den Sportzentren in Magglingen
und Tenero verfügen.
Anforderungen an einen Standort für ein Nationales Schneesportzentrum gemäss dem Evaluationsbericht Nationales Schneesportzentrum vom 29.04.2014:
- Schneesicherheit
- Kurze Wege innerhalb des Standorts
- Zentrale Lage innerhalb der Schweiz und gute Erreichbarkeit mit den öffentlichen und
privaten Verkehrsmitteln
- Rasche Verfügbarkeit
- Hohe Befriedigung der Immobilien- und Infrastrukturbedürfnisse
- Sparsamer Umgang mit Finanzen
- Gute Erfüllung staatspolitischer Anliegen
Die Ausführung des Projekts soll so etappiert werden, dass im Jahr 2024 bereits ein Teil des
Zentrums (z.B. Unterkunft und Verpflegung) in Betrieb genommen werden kann, während
der zweite Teil (z.B. Sportanlagen) noch erstellt werden.
Projektnutzen
- Massnahme des Bundes zur Förderung des Schneesports der Jugend im Bereich Breitensport und Ausbildung; Mitnutzung durch den Leistungssport.
- Bereitstellung eines gesamten Dienstleitungspakets zu erschwinglichen Preisen:
Fr. 300.- bis 350.- pro Woche für Reise, Unterkunft, Verpflegung, Sportmaterial, Transport im Skigebiet.
- Synergien zwischen Aus-/Weiterbildung und Jugend-/Schullagern.
- Schaffung neuer Impulse für die Ausübung des touristisch wichtigen Schneesports.
28
Termine und Finanzierungsbedarf
Terminplan:
- Bauprojekt mit Kostenvoranschlag bis Mitte 2021
- Ausführung ab 2022
- Inbetriebnahme Bauten erste Etappe ab 2024, zweite Etappe ab 2026
Variante Neubau:
Das vom Bundesamt für Sport BASPO durchgeführte Evaluationsverfahren aus dem Jahre
2013/2014 hat gezeigt, dass - je nach Standort (Neubauvariante) - mit Erstinvestitionen in
der Höhe von 60-85 Millionen Franken gerechnet werden muss (Referenzvariante Neubau
80 Millionen Franken). Im vorliegenden Planungskontext wurde angesichts des pendenten
Standortentscheids der höchste Betrag eingesetzt (85 Millionen Franken).
Kostenschätzung (±30%):
in Mio. CHF (fw)
Investitionen
(Total: CHF 85.0 Mio.)
Unterhalt
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
10.4
1.5
1.5
14.8
14.8
20.0
22.0
Veränderung
Zusätzliche Betriebskosten (inkl. BBL)
Später
p.a.
1.3
1.3
1.3
1.3
1.3
1.7
1.7
1.7
1.7
1.7
10.5
8.5
8.5
10.5
10.5
10.5
10.5
Personalkosten
5.0
5.0
6.0
6.0
6.0
6.0
6
Sachkosten
3.5
3.5
4.5
4.5
4.5
4.5
4.5
29
8 Weitere Neubauten
Die Realisierung der in Ziff. 8.1. und 8.2 dargestellten Bauten ist im Bedürfniskontext des
Leistungs- und Breitensportkonzepts ausgewiesen, muss aber aus finanziellen Gründen auf
die Planungsperiode ab 2030 verschoben werden.
8.1 Weitere Neubauten Magglingen ab 2030
8.1.1 Empfangs- und Verwaltungsgebäude
Ausgangslage
Das Verwaltungsgebäude „Des Alpes“ befindet sich in einem derart schlechten Zustand,
dass ein Ersatzbau aus wirtschaftlichen Überlegungen eigentlich kurz- bis mittelfristig realisiert werden müsste.
Zurzeit befindet sich der zentrale Kundenempfang im Swiss Olympic House (dezentrale
Lage). Bei der Ankunft der Gäste und Kunden in Magglingen finden diese den Empfang oftmals nicht auf Anhieb. Aufgrund der ungeeigneten Lage müssen die Gäste und Kunden längere Wege in Kauf nehmen.
Gegenwärtig fehlen 35 Büroarbeitsplätze für die Leitung des Nationalen Sportzentrums Magglingen sowie den Amtsbereich „Kurs- und Eventmanagement“ (derzeit Unterbringung in Hotelzimmern und Speisesaal).
Aufgrund der zentralen Lage des Gebäudes „Des Alpes“ (in unmittelbarer Nähe zur Bergstation der Standseilbahn) drängt sich auf, im Ersatzbau nicht nur Büroarbeitsplätze vorzusehen, sondern gleichzeitig den zentralen Empfang des Bundesamts in die Räumlichkeiten zu
integrieren.
Projektbeschreibung
Bau eines neuen Empfangs- und Verwaltungsgebäudes im Bereich der Bergstation der
Standseilbahn Biel-Magglingen. Ersatz der bestehenden Parkplätze in einer neuen Einstellhalle unter dem Gebäude (ca. 50-100 Parkplätze). Schaffung einer Fussgängerverbindung
vom Swiss Olympic House bis zum neuen Empfangs- und Verwaltungsgebäude.
Projektnutzen
- Zentraler Ankunfts- und Empfangsbereich für die Kunden.
- Reduktion der Fehlleitung der Kunden bei ihrer Ankunft in Magglingen.
- Kürzere Wege für Kunden und Gäste.
- Realisierung der fehlenden 35 Büroarbeitsplätze.
- Schaffung einer verkehrsfreien Verbindungsachse für Fussgänger zwischen den Gebäudekomplexen „Swiss Olympic House“, „Hochschule Hauptgebäude“ und „Unterkunft Bellavista“.
Herausforderungen und Abhängigkeiten
Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind
insbesondere:
- die Anpassung des kommunalen Zonenplans;
- die Beachtung der raumplanerischen Auflagen;
- die Einbettung des Gebäudes in die Hauptachse Swiss Olympic House – Hochschule
Hauptgebäude – Unterkunft Bellavista;
- Schaffung von Realersatz für die aufzuhebenden Parkplätze (50) sowie Schaffung zusätzlicher Parkplätze (50);
30
-
Rückbau „Des Alpes“ vor dem Bau des Empfangs- und Verwaltungsgebäudes; zwischenzeitliche Ersatzlösung für die Nutzer des „Des Alpes“.
Finanzierungsbedarf (fw)
- Investition 18.8 Mio. Franken (±30%)
- Unterhalt und Veränderung p.a. 0.8 Mio. Franken
- Zusätzliche Betriebskosten (inkl. BBL) p.a. 0.4 Mio. Franken
8.1.2 Rollskibahn mit Anbindung an Schiessanlage
Ausgangslage
Magglingen ist ein wichtiges Diagnostik- und Rehabilitationszentrum für Ausdauersportarten.
Der Skilanglauf, Biathlon und die Nordische Kombination profitieren davon. Jährlich führen
diese Sportarten ihre Leistungstests in Magglingen durch. Verletzte Athleten werden bei ihrem Wiedereinstieg optimal ans Training herangeführt.
Die Kader des Skiverbands nutzen Magglingen auch für das Training. Im Vergleich mit anderen Standorten sind aber die Möglichkeiten limitiert, weshalb die nationale Elite kaum den
Weg nach Magglingen findet. Die Möglichkeiten für das spezifische Training fehlen. Die
Standortvorteile in Bezug auf Forschung und Lehre können nicht optimal genutzt werden.
Magglingen wird von den Kadern meist im Sommerhalbjahr besucht. Doch fehlen adäquate
Trainingsmöglichkeiten während dieser Periode. Eine Rollskibahn von etwa 7 km Länge
würde das heutige Angebot wirkungsvoll ergänzen und die Auslastung von Magglingen
durch Langzeitaufenthalte verbessern. Mit einer Rollskibahn können ein modernes, gut strukturiertes Training und spezifische Feldtests für Langläufer durchgeführt werden.
Der Transfer vom Laufband ins Feld ist heute nicht möglich. Eine Rollskibahn mit einer
Schiessanlage für Biathlon wäre eine optimale Ergänzung. Dank der Rollskianlage könnten
die spezifische Ausbildung für Athleten und Trainer verbessert und das Kursangebot für den
Breiten- und Leistungssport ausgeweitet werden.
Projektbeschreibung
Bau einer Rollskibahn mit einer Länge von 7 km und entsprechender Höhendifferenz, um
den Ansprüchen des Leistungssports gerecht zu werden. Die Anlage verfügt über eine direkte Anbindung an die Schiessanlage (Biathlon) und ist durchgehend beleuchtet, damit sie
in der Nacht und in der Winterzeit optimal genutzt werden kann. Die Bahn eignet sich auch
für die Nutzung durch andere Sportarten (z.B. Inlineskating, Raddisziplinen, Longboard, Rollstuhlsport etc.).
Projektnutzen
- Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit im Bereich Sommertraining des
Nordischen Sports.
- Wirkung in die Breite und die Spitze für Ausbildung und Lehre.
- Aufwertung von Magglingen als attraktiver Standort für den Ausdauersport (insbesondere
Skilanglauf und Biathlon).
- Wissen und Netzwerke für den Nordischen Skisport werden erweitert.
Herausforderungen und Abhängigkeiten:
Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind
insbesondere:
- Anpassung des kommunalen Zonenplans und Grundstückerwerb;
- die Beachtung der raumplanerischen Auflagen;
- die Einzonung bisheriger Waldfläche sowie die Einhaltung der damit verbundenen Vorgaben (Wiederaufforstung);
- Berücksichtigung der örtlich vorhandenen topografischen Gegebenheiten;
31
-
Kombination der Rollskibahn mit den geplanten unterirdischen Schiessanlagen (Biathlon);
Finanzierungsbedarf (fw)
- Investition 9.7 Mio. Franken (±30%)
- Unterhalt und Veränderung p.a. 0.4 Mio. Franken
- Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL) p.a. 0.4 Mio. Franken
8.1.3 Eissporthalle
Ausgangslage
Eissporthallen eignen sich für verschiedene olympische Sportarten wie Eishockey, Eiskunstlauf, Curling oder Shorttrack. Letztere Sportart konnte sich aufgrund der Knappheit an Eisflächen und Dominanz der anderen traditionellen Eissportarten in der Schweiz nicht entwickeln.
Mit einer Eissporthalle des Bundes könnte den Fachverbänden die notwendige Infrastruktur
zur Verfügung gestellt werden. Mit Kursen für Ausbildung, Breiten- und Leistungssport in allen Eissportarten lässt sich diese Anlage maximal auslasten.
Magglingen wird bereits heute als Ausbildungsstätte von Swiss Icehockey genutzt; gelegentlich auch für die Ausbildung internationaler Schiedsrichter. Aufgrund der fehlenden Eisfläche
im nationalen Sportzentrum in Magglingen kann jedoch der Praxisteil nicht vor Ort instruiert
werden. Gleich verhält es sich mit den Ausbildungsmodulen von Jugend+Sport und der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen (EHSM), welche – soweit überhaupt möglich
– auswärts durchgeführt werden müssen.
Swiss Icehockey plant in Biel die Einrichtung eines Nationalen Leistungszentrums. Dies setzt
voraus, dass genügend Eisfläche zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang unterstützt
das BASPO den Verband seit mehreren Jahren mit sportwissenschaftlichen und medizinischen Dienstleistungen (Leistungsdiagnostik, Rehabilitation, Entwicklungs- und Innovationsprojekte, etc.). Diese können jedoch nicht vollumfänglich erbracht werden, da für die Durchführung von Tests die geeignete Infrastruktur fehlt.
In diesem Zusammenhang prüft Swiss Icehockey, in Biel in Kombination mit entsprechenden
Schulangeboten ein Ausbildungszentrum für den Nachwuchs aufzubauen; dies analog den
Modellen des Schweizerischen Turnverbandes sowie des Schweizerischen Fussballverbandes.
Projektbeschreibung
Bau einer Eissporthalle zu Ausbildungs- und Trainingszwecken (Standort Biel).
Projektnutzen
- Schaffung einer infrastrukturellen Teilvoraussetzung im Hinblick auf die Errichtung des
Nationalen Leistungszentrums von Swiss Icehockey in Biel.
- Die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen sowie der Jugend- und Erwachsenensport müssen für die Praxisausbildung nicht mehr auf externe Infrastrukturen ausweichen.
- Verbesserung trainingswissenschaftlicher Dienstleistungen zu Gunsten der Verbände.
- Bereitstellung der heute fehlenden Ausbildungs- und Trainingsinfrastruktur.
Herausforderungen und Abhängigkeiten:
Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind
insbesondere:
- die Anpassung des kommunalen Zonenplans;
- die Beachtung der raumplanerischen Auflagen;
- die Weiterverwendung der durch die Eisproduktion gewonnenen Wärme;
- Rückbau vorhandener Anlagen (Tankanlage) auf geplantem Bauperimeter.
32
Finanzierungsbedarf (fw)
- Investition 11.2 Mio. Franken (±30%)
- Unterhalt und Veränderung p.a. 0.5 Mio. Franken
- Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL) p.a. 0.8 Mio. Franken
8.1.4 Wildwasseranlage
Ausgangslage
Auch wenn der Kanusport im Vergleich zu anderen Sportarten eine „kleine“ Sportart ist,
spielt die Schweiz im internationalen Vergleich eine bedeutende Rolle. Immer wieder erzielen Schweizer Kanuten gute Platzierungen an Europa- und Weltmeisterschaften sowie Olympischen Spielen. Internationale Meisterschaften werden heute ausschliesslich auf künstlich
angelegten Kanukanälen ausgetragen. Denn nur in künstlichen Kanälen können konstante
Bedingungen für alle Teilnehmenden während eines Wettkampfs gewährleistet werden. Kanäle der neusten Generation lassen sich durch Umgestaltung der Hindernisse und die Regelung der Wassermenge laufend verändern und so dem gewünschten Schwierigkeitsgrad bei
bestmöglicher Sicherheit anpassen.
Die Schweiz verfügt heute über keinen künstlichen Kanal. Der Schweizerische Kanu-Verband (SKV) hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, so rasch als möglich einen solchen Kanal und
somit ideale Voraussetzungen für ein nationales Leistungszentrum zu realisieren. Ein Standort auf der Sprachgrenze und in unmittelbarer Nähe zu Magglingen würde den Kanusport einen grossen Schritt weiter bringen.
Neben der Wichtigkeit für den Nachwuchs- und Leistungssport ist die Bedeutung auch für die
Ausbildung sehr gross. Heute werden viele Ausbildungsangebote sowohl von Jugend+Sport,
der Eidgenössischen Hochschule für Sport als auch des SKV auf künstlichen Kanälen im
Ausland ausgetragen. Auch die Ausbildung ist auf konstante und sichere Rahmenbedingungen angewiesen und weicht deshalb auf solche Angebote im Ausland aus, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Die heute am Bundesamt für Sport BASPO bestehende Kanuinfrastruktur in Biel könnte mit
dem Bau eines künstlichen Kanals auf dem Areal der Wassersportanlage Ipsach aufgehoben
werden. Der gesamte Wassersport wäre so in Ipsach konzentriert. Dies wäre mit erheblichen
Synergien im Betrieb verbunden.
Projektbeschreibung
Bau eines künstlichen Wildwasserkanals auf dem Gelände der Wassersportanlage des
BASPO in Ipsach.
Projektnutzen
- Schaffung einer im internationalen Vergleich adäquaten Trainings- und Ausbildungsinfrastruktur in der Schweiz.
- Die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen sowie der Jugend- und Erwachsenensport müsste für die Praxisausbildung nicht mehr auf ausländische Anlagen ausweichen.
- Der Schweizerische Kanuverband hätte in unmittelbarer Nähe zum BASPO zeitgemässe
Trainingsmöglichkeiten, welche sich mit den trainingswissenschaftlichen Dienstleistungen
des BASPO kombinieren liessen.
Herausforderungen und Abhängigkeiten:
Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind
insbesondere:
- Anpassung des kommunalen Zonenplans;
- die Beachtung der raumplanerischen Auflagen;
- Einhaltung der geltenden Umwelt- und Naturschutzgesetze (Nutzung Seewasser etc.).
33
Finanzierungsbedarf (fw)
- Investition 10.0 Mio. Franken (±30%)
- Unterhalt und Veränderung p.a. 0.5 Mio. Franken
- Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL) p.a. 0.7 Mio. Franken
8.1.5 Traglufthalle Stadion End der Welt
Ausgangslage
Die Halle End der Welt soll mittelfristig ausschliesslich dem Leistungssport - insbesondere
den nationalen Sportverbänden und dem Armeesport - zur Verfügung gestellt werden, da
eine Umnutzung zu einer Ausbildungshalle aus baustatischen Gründen nicht möglich ist.
Dies setzt jedoch voraus, dass die Ausbildung in anderen, dafür geeigneten Hallen durchgeführt werden kann.
Die Anlagenbelegung unterliegt saisonalen Schwankungen. Dies führt in belegungsstarken
Perioden immer häufiger zu Engpässen. Geeignete Aussenanlagen können aufgrund der
Höhenlage in Magglingen während mehr als 5 Monaten nicht genutzt werden. Durch den
Ausbau kann die Auslastung optimiert werden, was den Stadionbetrieb im Sinne der Sportnutzung wirtschaftlicher macht.
Projektbeschreibung
Errichtung einer mobilen Traglufthalle während den Wintermonaten (Oktober/November bis
März/April) und Ersatz des Naturrasenfeldes durch ein Kunstrasenfeld.
Projektnutzen
- Nutzung der Outdoor-Infrastruktur (Stadion End der Welt) während 12 Monaten pro Jahr.
- Entlastung Halle End der Welt; Nutzung als Trainingshalle für den Leistungssport, u.a.
Spitzensport in der Armee.
- Bereitstellung verbesserter Ausbildungs- und Trainingsinfrastruktur für Rasensportarten
im Winter.
- Verschiebung von Ausbildungskursen (Rasensportarten, insb. Fussball) aus belegungsstarken in belegungsschwache Monate.
Herausforderungen und Abhängigkeiten:
Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind
insbesondere:
- Anpassung des kommunalen Zonenplans;
- die Beachtung der raumplanerischen Auflagen;
- die Nutzung bereits bestehender Garderobeninfrastruktur sowie technischer Installationen in der Halle End der Welt (Synergien);
- Lagerplatz für die demontierte Traglufthalle muss in der Sommerzeit (April bis Oktober)
vorhanden sein.
Finanzierungsbedarf (fw)
- Investition 30.7 Mio. Franken(±30%)
- Unterhalt und Veränderung p.a. 1.5 Mio. Franken
- Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL) p.a. 1.8 Mio. Franken
34
8.1.6 Überdeckung Tennisplätze
Ausgangslage
Ausbildung und Trainings der Sportart Tennis können während der Wintermonate lediglich in
der Halle End der Welt durchgeführt werden. Dies führt zu erheblichen Nutzungskonflikten
mit anderen Sportarten und ist mit unerwünschten Verdrängungseffekten verbunden.
Projektbeschreibung
Überdachung von drei der insgesamt vier Tennisplätze (Sand) während der Wintermonate
mittels einer Leichtbauhalle.
Projektnutzen
- Eliminierung von Nutzungskonflikten in der Halle End der Welt.
- Bereitstellung verbesserter Ausbildungs- und Trainingsinfrastruktur für die Sportart Tennis im Winter.
- Nutzung der Outdoor-Infrastruktur während 12 Monaten pro Jahr.
Herausforderungen und Abhängigkeiten
Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind
insbesondere:
- die Anpassung des kommunalen Zonenplans;
- die Beachtung der raumplanerischen Auflagen;
- die Berücksichtigung der energietechnischen Vorschriften in Bezug der Wärmeerzeugung.
Finanzierungsbedarf (fw)
- Investition 3.6 Mio. Franken (±30%)
- Unterhalt und Veränderung p.a. 0.2 Mio. Franken
- Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL) p.a. 0.2 Mio. Franken
8.1.7 Halle für kompositorische Sportarten
Ausgangslage
Magglingen wird seit dem Bau der Jubiläumshalle anfangs der achtziger Jahre als Nationales Zentrum des Turnsports genutzt. Dazu gehört auch die Rhythmische Gymnastik (RG).
Die bestehende Halle entspricht akustisch und räumlich (Raumhöhe) nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ausserdem ist die Trainingsfläche zu knapp bemessen, was vor allem
direkte Auswirkungen auf den Trainingsbetrieb der Rhythmischen Gymnastik hat.
Seit einigen Jahren ist für die Rhythmische Gymnastik in der Halle End der Welt ein Provisorium eingerichtet. Diese Notlösung ist mit erheblichen Einschränkungen für andere Nutzergruppen verbunden. Magglingen besitzt keine adäquaten Räumlichkeiten für kompositorische Sportarten. Eine Disziplin, die vor allem die für die Sportförderung wichtige Zielgruppe
der Frauen und Kinder anspricht.
Schliesslich fehlt in Magglingen eine geeignete Kletterwand. Das Sportklettern findet am
BASPO keine adäquaten Ausbildungs- und Trainingsmöglichkeiten.
Projektbeschreibung
Bau einer Ausbildungs- und Trainingshalle für kompositorische Sportarten nördlich der Jubiläumshalle. Integration einer Kletterhalle (inkl. Bouldern).
Projektnutzen
- Die Angebotslücke im Bereich der kompositorischen Sportarten kann geschlossen werden.
35
-
-
Die Raumhöhe für kompositorische Sportarten kann durch Sportklettern genutzt werden
und umgekehrt.
Lärmemissionen durch Mischnutzung und damit verbundene Einschränkungen für andere Nutzergruppen in der Halle End der Welt und teilweise in der Sport-Toto-Halle können vermieden werden.
Das Sportklettern als vielseitige und wichtige Sportart in der Ausbildung von Sportlehrkräften und Spezialisten kann in Magglingen adäquate Ausbildungskurse durchführen.
Herausforderungen und Abhängigkeiten:
Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind
insbesondere:
- Anpassung des kommunalen Zonenplans;
- die Beachtung der raumplanerischen Auflagen;
- die Einhaltung bzw. Unterschreitung des Waldabstandes;
Allfälliger Grundstückserwerb (z.B. nördlich Jubiläumshalle) muss vorgängig vollzogen werden.
Finanzierungsbedarf (fw)
- Investition 11.4 Mio. Franken (±30%)
- Unterhalt und Veränderung p.a. 0.6 Mio. Franken
- Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL) p.a. 0.3 Mio. Franken
8.2 Weitere Neubauten Tenero ab 2030
8.2.1 Überdeckung Tennisplätze
Ausgangslage
Nebst den Ausbildungskursen in der Sportart Tennis werden die Tennisplätze intensiv im
Rahmen von Trainingscamps und polysportiven Kursen der Sportvereine und Schulen genutzt. Letztere bieten Tennis regelmässig als Hauptfach oder Wahlfach an.
Das CST verfügt heute über keine gedeckten Tennisplätze. Das hat zur Folge, dass in den
Wintermonaten die Nachfrage bei weitem nicht gedeckt werden kann, was insbesondere bei
Kursen mit Hauptsportfach Tennis zu erheblichen Engpässen führt.
Projektbeschreibung
Überdachung von vier Tennisplätzen mit einem „Leichtbau“, der so konzipiert ist, dass bei
guter Witterung weitestgehend unter freiem Himmel gespielt werden kann.
Projektnutzen
-
Bereitstellung eines infrastrukturellen Angebots für die Sportart Tennis auch während der
Wintermonate (Oktober bis April) sowie bei schlechter Witterung.
Nutzung der Outdoor-Infrastruktur während 12 Monaten pro Jahr.
Polyvalente Nutzung der Anlage auch für andere Aktivitäten (insbesondere grosse Sportanlässe).
Spezielle Herausforderungen und Abhängigkeiten
Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind
insbesondere:
- die Anpassung des kommunalen Zonenplans (sollte bis Ende 2014 durch die Gemeinde
Tenero-Contra und im ersten Semester vom Kanton genehmigt werden);
- Konstruktionsmodell der Überdeckung der Freibäder kann eventuell auch für die Tennisfelder eingesetzt werden;
36
-
die Abhängigkeit dieses Projekts vom Sanierungsprojekt Naviglio. Es bestehen unterschiedliche Standortoptionen, welche je nach Variantenwahl zu unterschiedlichen Überdachungslösungen führen.
Finanzierungsbedarf (fw)
- Investition 4.8 Mio. Franken(±30%)
- Unterhalt und Veränderung p.a. 0.2 Mio. Franken
- Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL) p.a. 0.3 Mio. Franken
8.2.2 Eissporthalle
Ausgangslage
Eissporthallen eignen sich für verschiedene olympische Sportarten wie Eishockey, Eiskunstlauf, Curling oder Shorttrack. Letztere Sportart konnte sich aufgrund der Knappheit an Eisflächen und Dominanz der traditionellen Eissportarten in der Schweiz nicht entwickeln.
Eiskunstlaufen und Shorttrack sind bereits im Jugendalter sehr aufwändige Sportarten, die
optimale Rahmenbedingungen benötigen: so insbesondere auch Möglichkeiten zur Kombination von Training und schulischer Ausbildung. Letzteres bietet das CST in einem geeigneten Umfeld an, indem die Jugendlichen auf dem Campus Sport und schulische Ausbildung
(Berufsschule und Gymnasium) kombinieren können.
Mit der Realisierung einer Eissporthalle wird insbesondere die Nachwuchsförderung der Eissportarten unterstützt. Eine hohe Auslastung würde insbesondere der Eishockeysport garantieren, welcher im Tessin eine grosse Tradition hat und sich grosser Beliebtheit erfreut. Eine
Eissporthalle würde schliesslich die Attraktivität des CST im Hinblick auf die Durchführung
von Ausbildungskursen und Trainingslagern für die Jugend weiter erhöhen.
Projektbeschreibung
Bau einer Eissporthalle zu Ausbildungs- und Trainingszwecken.
Projektnutzen
- Schliessung einer Angebotslücke im Bereich der Ausbildungs- und Trainingsinfrastruktur.
- Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen für den Aufbau eines Nachwuchsleistungszentrums von Swiss Icehockey in der Südschweiz.
- Belegungsoptimierung (Unterkunft) in den Wintermonaten und in der Übergangssaison.
Herausforderungen und Abhängigkeiten:
Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind
insbesondere:
- die Beachtung der raumplanerischen Gegebenheiten, v.a. im Zusammenhang mit der
Realisierung der Projekte „Überdeckung Freibäder“, „Athletenhaus“ und „Sanierung Naviglio“;
- die Nutzung von Synergien hinsichtlich Infrastruktur und technischer Einrichtungen zwischen den im gleichen Perimeter geplanten Bauprojekten, unter anderem der Wärmezentrale des gesamten Sportzentrums. Energetisch kann die Kombination von Frei- und
Hallenbad mit einer Eishalle wesentliche Vorteile bringen (Weiterverwendung der durch
die Eisproduktion gewonnenen Wärme (Schwimmbad-Heizung).
Finanzierungsbedarf (fw)
- Investition 11.2 Mio. Franken (±30%)
- Unterhalt und Veränderung p.a. 0.5 Mio. Franken
- Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL) p.a. 0.8 Mio. Franken
37
9 Übersicht Neubauprojekte 2018-2029
9.1 Zusätzlicher Finanzierungsbedarf nach Priorität
[in Mio. CHF]
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
Prioritäten 2018-2023
Erstinvestition (Planung und Realisierung)
9.1
28.3
35.1
43.2
39.6
25.8
Finanzierung aus bestehendem Voranschlag BBL
-4.0
-4.0
-4.0
-4.0
-4.0
-4.0
Total zusätzlicher Investitionsbedarf (2018-2023): 157.1 (181.1-24 Mio. CHF)
Unterhalt
0.7
1.0
1.7
1.7
1.7
1.7
1.7
Veränderung
1.4
2.1
3.3
3.3
3.3
3.3
3.3
Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL)
1.2
1.6
2.6
2.6
2.6
2.6
2.6
Prioritäten 2024-2029
Erstinvestition (Planung und Realisierung)
41.5
50.0
32.7
29.7
20.1
Finanzierung aus bestehendem Voranschlag BBL
-4.0
-4.0
-4.0
-4.0
-4.0
Total zusätzlicher Investitionsbedarf (2024-2029):
Unterhalt
1.3
2.2
2.8
Veränderung
1.7
3.8
4.8
Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL)
8.5
8.5
10.9
11.4
12.1
TOTAL Neubauten
Erstinvestition netto (Planung und Realisierung)
5.1
24.3
31.1
39.2
35.6
21.8
37.5
46.0
28.7
25.7
16.1
Total zusätzlicher Investitionsbedarf (2018-2029):
Unterhalt Neubauten
0.7
1.0
1.7
1.7
3.0
3.9
4.5
Veränderung Neubauten
1.4
2.1
3.3
3.3
5.0
7.1
8.1
Zusätzlichen Betriebskosten Neubauten (inkl. BBL)
1.2
1.6
11.1
11.1
13.5
14.0
14.7
Bauprojektleitung und Objektbetrieb BBL
0.8
0.8
0.8
0.8
0.8
0.8
0.8
0.8
0.8
0.8
0.8
TOTAL zusätzlicher Finanzierungsbedarf (fw)
5.9
25.1
31.9
40.0
39.7
27.3
54.4
62.9
51.0
51.5
44.2
2029
2030 ff p.a.
1.7
3.3
2.6
1.7
3.3
2.6
9.8
-4.0
159.8
2.8
4.8
12.7
(183.8-24 Mio. CHF)
3.6
6.7
13.4
5.8
316.9
4.5
8.1
15.3
0.8
5.3
10.0
16.0
0.8
34.5
32.1
2029
2030 ff p.a.
9.2 Zusätzlicher Finanzierungsbedarf nach Standort
[in Mio. CHF]
Magglingen
Erstinvestition (Planung und Realisierung)
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2.5
2.6
18.4
18.4
14.8
11.0
2.3
0.2
0.3
0.7
0.4
1.0
1.9
1.4
10.0
0.0
19.2
0.7
1.4
1.0
0.7
1.4
1.2
0.7
1.4
1.2
14.8
14.8
20.0
Unterhalt
Veränderung
Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL)
2025
2026
2027
2028
8.8
10.7
11.6
8.6
4.3
Total Investitionen (2018-2029): 114.0
1.0
1.0
1.0
1.3
1.3
1.9
1.9
1.9
2.4
2.4
1.4
1.4
1.8
1.9
2.1
1.6
3.2
2.4
19.2
22.0
18.1
11.5
5.5
Total Investitionen (2018-2029): 165.9
0.7
0.7
1.6
1.9
1.9
1.4
1.4
3.5
4.0
4.0
1.2
1.6
1.7
2.3
2.7
2.4
5.1
3.1
22.0
Total Investitionen (2018-2029):
1.3
1.3
1.3
1.7
1.7
1.7
8.5
10.5
10.5
10.5
1.3
1.7
10.5
Tenero
Erstinvestition (Planung und Realisierung)
6.6
Unterhalt
Veränderung
Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL)
Nationales Schneesportzentrum
Erstinvestition (Planung und Realisierung)
Unterhalt
Veränderung
Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL)
TOTAL Neubauten
Erstinvestition (Planung und Realisierung)
Finanzierung aus bestehendem Voranschlag BBL
15.3
10.4
15.2
1.5
23.3
1.5
8.5
9.1
-4.0
28.3
-4.0
35.1
-4.0
43.2
-4.0
39.6
-4.0
Unterhalt Neubauten
Veränderung Neubauten
Zusätzlichen Betriebskosten Neubauten (inkl. BBL)
Bauprojektleitung und Objektbetrieb BBL
0.8
0.8
0.8
0.8
0.7
1.4
1.2
0.8
TOTAL zusätzlicher Finanzierungsbedarf (fw)
5.9
25.1
31.9
40.0
39.7
25.8
41.5
-4.0
-4.0
Total zusätzlicher
1.0
1.7
2.1
3.3
1.6
11.1
0.8
0.8
27.3
54.4
85.0
1.3
1.7
10.5
50.0
32.7
29.7
20.1
9.8
-4.0
-4.0
-4.0
-4.0
-4.0
Investitionsbedarf (2018-2029): 316.9
1.7
3.0
3.9
4.5
4.5
3.3
5.0
7.1
8.1
8.1
11.1
13.5
14.0
14.7
15.3
0.8
0.8
0.8
0.8
0.8
5.3
10.0
16.0
0.8
62.9
32.1
51.0
51.5
44.2
34.5
38
Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport VBS
10 Übersicht aller Neubauprojekte nach Standort
10.1 Magglingen
in Mio CHF (fw)
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
2030 ff
Ø Unterhalt
Total Investiund Verändetion
rung p.a.
Ø zusätzliche Betriebskosten p.a.
Prioritäten 2018-2023
Leistungsdiagnostik und Regeneration
1.8
1.8
10.9
10.9
11.0
Ausbildungshalle
0.7
0.8
7.5
7.5
3.8
11.0
47.4
1.9
1.0
20.3
1
0.4
23.4
1.1
0.5
22.9
0.8
0.5
Prioritäten 2024-2029
Sporthalle mit Kampfsport- und Schiessanlagen
Wohnbauten Magglingen
2.3
8.8
1.9
8.6
8.8
3.0
8.6
4.3
Weitere Neubauten 2030ff
Empfangs- und Verwaltungsgebäude
18.8
18.8
0.8
0.4
Rollskibahn mit Anbindung an Schiessanlage
9.7
9.7
0.4
0.4
Eissporthalle
11.2
11.2
0.5
0.8
Wildwasseranlage
10.0
10.0
0.5
0.7
Traglufthalle
30.7
30.7
1.5
1.8
Überdachung Tennisplätze
3.6
3.6
0.2
0.2
Halle für kompositorische Sportarten
11.4
11.4
0.6
0.3
95.4
209.4
9.3
7
TOTAL Magglingen
2.5
2.6
18.4
18.4
14.8
11.0
2.3
8.8
10.7
11.6
8.6
4.3
Neubauten Magglingen
Legende
1 Leistungsdiagnostik und Regeneration
9
10
2
Ausbildungshalle
3
Sporthalle mit Kampfsport- und
Schiessanlagen
4
Wohnbauten
5
Empfang- und Verwaltungsgebäude
6
Rollskibahn mit Anbindung an
Schiessanlagen
7
Eissporthalle
(nicht auf der Grafik – Standort
Zeughaus Biel)
11
8
6
Wildwasseranlage
(nicht auf der Grafik – Standort
Wassersportanlage Ipsach)
3
4
9
1
Traglufthalle
10 Überdachung Tennisplätze
5
2
11 Halle für kompositorische
Sportarten
Priorität 2018-2023
Priorität 2024-2029
Weitere Neubauprojekte
40
10.2 Centro Sportivo Tenero
in Mio CHF (fw)
2018 2019 2020 2021
2022 2023
2024 2025 2026 2027
2028 2029 2030 ff
Ø Unterhalt und
Total InvesØ zusätzliche BeVeränderung
tition
triebskosten p.a.
p.a.
Prioritäten 2018-2023
4. Bauetappe
6.6
Freibadüberdeckung, Vergrösserung
Schwimmbecken und Aussengarderoben
14
13.9
13.9
1.3
1.3
9.4
10.0
15.0
15.0
10.4
4.2
4.2
6.6
6.6
5.0
11.5
48.4
2.1
1.0
62.4
3
0.7
21.6
0.8
0.6
33.5
1.6
0.8
Prioritäten 2024-2029
Wohnbauten Tenero
Sanierung Palestra Naviglio
11.5
5.5
Weitere Neubauten 2030ff
Überdeckung Tennisplätze
4.8
4.8
0.2
0.3
Eissporthalle
11.2
11.2
0.5
0.8
16.0
181.9
8.2
4.2
TOTAL Tenero
6.6
15.3
15.2
23.3
10.0
0
19.2
19.2
22.0
18.1
11.5
5.5
41
Neubauten Centro Sportivo Tenero
Legende
1 4. Bauetappe
3
6
2
2
Freibadüberdachung, Vergrösserung Schwimmbecken und
Aussengarderobe
3
Wohnbauten
4
Sanierung Palestra Naviglio
5
Überdachung Tennisplätze
6
Eissporthalle
Priorität 2018-2023
Priorität 2024-2029
Weitere Neubauprojekte
5
4
1
42
Schweizerische Eidgenossenschaft
Confdration suisse
Confederazione Svizzera
Confederaziun svizra
Eidgenössisches Departementfür Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Bern, 27. Mai 2015
Adressaten:
die politischen Parteien
die Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
die Dachverbände der Wirtschaft
die interessierten Kreise
Gesamtschau Sportförderung des Bundes:
Eröffnung des Vernehmiassungsverfahrens
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Bundesrat hat am 27. Mai 2015 das VBS beauftragt, bei den Kantonen, den poli
tischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städ
te und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und
den interessierten Kreisen zu den konzeptionellen Grundlagen und der Gesamtschau
der Sportförderung des Bundes ein Vernehmiassungsverfahren durchzuführen.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 18. September 2015.
1. Ausgangslage
Am 2. Mai 2013 reichte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)
des Nationalrats folgende Motion (13.3369) ein:
„Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung gestützt auf das Sportför
derungsgesetz eine Vorlage zur konkreten Förderung von Breiten-, Nachwuchs- und
Leistungssport sowie die Umsetzung von ausgewählten Projekten aus dem NIV
Konzept (Nachhaltigkeit, Innovation und Vermächtnis ohne Olympische Spiele) vor
zulegen. Die finanziellen Mittel sind Bestandteil dieser Vorlage.“
Am 26. September 2013 stimmte der Nationalrat der Motion mit 169:5 Stimmen zu
und am 5. März 2014 auch der Ständerat mit 40:0.
Im Hinblick auf die Umsetzung der Motion beauftragte der Bundesrat das VBS eine
konzeptionelle und finanzielle Gesamtschau zur künftigen Entwicklung der Sportför
derung des Bundes vorzulegen. Insbesondere verlangte er ein Breitensport- und ein
Leistungssportkonzept des Bundes sowie ein lmmobilienkonzept, das die Weiterent
wicklung der Sportzentren Magglingen und Tenero sowie ein alifälliges nationales
Schneesportzentrum beinhaltet.
Die vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Konzepte wurden in einem breit angeleg
ten Beteiligungsprozess erarbeitet. Ziel der Konzeptarbeiten war es, das in den un
terschiedlichsten Organisationen und Institutionen vorhandene Fachwissen im Be
reich der Sporiförderung zu versammeln. Auf der Grundlage dieses Expertenwissens
wurde der Ist-Zustand analysiert und Vorstellungen zum Soll-Zustand entwickelt. An
diesen Arbeiten waren Organisationen des Breiten- und Leistungssports, der Ge
—
—
—
0
sundheit, Bildung und Freizeitindustrie ebenso vertreten wie die Kantone, Gemein
den und Fachstellen der Bundesverwaltung.
Der in den Konzepten ausgewiesene Handlungsbedarf steht in Anbetracht der sich
abzeichnenden Engpässe bei den Bundesfinanzen explizit unter dem Vorbehalt der
finanziellen Machbarkeit. Der Bundesrat wird mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht
darum herumkommen, die vorgeschlagenen Massnahmen weiter zu priorisieren. Die
Teilnehmenden der Vernehmlassung werden deshalb gebeten, ihre Priorisierungs
wünsche anzubringen.
2. Breitensport
Die positiven Effekte von Sport und Bewegung sind wissenschaftlich anerkannt und
politisch unbestritten. Mit seinem breiten Angebotsspektrum trägt der Breitensport
zur Förderung eines aktiven Lebensstils und einer besseren Lebensqualität bei.
Sport verbessert die Leistungsfähigkeit, reduziert die Krankheitsanfälligkeit und leis
tet einen Beitrag an die physische, psychische und soziale Entwicklung von jungen
Menschen. Sport gebietet einen respektvollen Umgang mit Mitmenschen und trägt so
zur sozialen Kohäsion und Integration bei.
Sportverbände und -vereine erfüllen eine Vielzahl von Gemeinwohlfunktionen. Le
bensgrundlage des schweizerischen Verbands- und Vereinswesens ist das Ehrenamt und die Freiwilligenarbeit. Sportvereine spielen vor allem bei der Integration und
Sozialisation von Kindern und Jugendlichen eine zentrale Rolle.
Gleichzeitig lässt sich auch feststellen, dass die Mehrheit der Sporttreibenden ihre
Sport- und Bewegungsaktivitäten ausserhalb traditioneller Vereinsstrukturen ausübt.
Entweder treiben sie individuell Sport oder sie nutzen Breitensportangebote, die von
kommerziellen Anbietern erbracht werden.
Ziel der Förderung des Breitensports ist die Steigerung der Sport- und Bewegungs
aktivitäten der gesamten Bevölkerung. Breitensport bedeutet „Sport für alle“: Jung
und Alt, Menschen mit Behinderungen genauso wie Migrantinnen und Migranten. In
Anbetracht der demographischen Herausforderungen geht es darum, die Einsicht in
die Notwendigkeit des „Lebenslangen Sporttreibens‘ zu vermitteln. Schliesslich muss
es auch Ziel der Förderung sein, inaktive Menschen zu Sport und Bewegung zu mo
tivieren. Dies bedingt niederschwellige und zielgruppenspezifische Angebote.
Im internationalen Vergleich erreicht das Breitensportangebot in der Schweiz ein be
achtliches Niveau. Die bestehenden Programme und Instrumente sind indes nur be
schränkt geeignet, den gesellschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen
ausreichend Rechnung zu tragen. Handlungsbedarf besteht in mehrfacher Hinsicht.
Das Konzept zeigt auf, in welcher Weise Kinder, Jugendliche und Erwachsene, so
wie die Vereine, die eine Vielzahl von Gemeinwohlfunktionen erfüllen, unterstützt
werden können. Im Vordergrund stehen folgende Massnahmen:
Kinder und Jugendliche
Ausbau der Sportangebote für Kinder und Jugendliche, da in diesem Alter die
Grundlagen für spätere Sport- und Bewegungsaktivitäten gelegt werden.
Förderung altersadäquater Bewegungsformen von Kleinkindern.
-
-
2/2
v
-
Entwicklung von Sport und Bewegung als Plattform im Bereich der Jugend-,
Sozial- und Integrationsarbeit.
Erwachsene
Schaffung zusätzlicher Ausbildungsangebote für Leitende im Bereich des Er
wachsenensports.
Verbesserung der Rahmenbedingungen für das individuelle Sporttreiben und
Sicherung der nötigen Bewegungsräume mit den Mitteln der Verkehrs- und
Raumplanung.
-
-
Vereine und Vernetzung
Förderung der Vereinsentwicklung auf der Grundlage des Ehrenamts und der
Freiwilligenarbeit.
Koordination, Vernetzung und Wissensaustausch zur Weiterentwicklung der
Sport- und Bewegungsförderung im Rahmen einer Allianz Breitensport, die pri
vate und staatliche Akteure zusammenbringt.
-
-
3. Leistungssport
Der Leistungssport ist ein wichtiges Element der allgemeinen Sportentwicklung. Die
damit einhergehende Sporterziehung vermittelt positive Werte, fördert einen gesun
den Lebensstil und bietet der Jugend Chancen, ihr Talent und ihre Persönlichkeit zu
entwickeln. Leistungssport fördert den sozialen Zusammenhalt, stiftet nationale Iden
tität und bietet eine internationale Plattform nationaler Leistungsfähigkeit. Erfolgrei
che Leistungssportlerinnen und -sportler sind Vorbilder für die Jugend und Werbeträ
ger der Schweiz im Ausland.
Nach haltiger Erfolg im internationalen Leistungssport setzt einen immer grösseren
Aufwand voraus, In den vergangenen Jahren hat die Schweiz unübersehbar an
Wettbewerbsfähigkeit verloren. Bei einer Fortschreibung des heutigen Förderniveaus
ist offenkundig, dass sich der schweizerische Leistungssport nicht genügend wei
terentwickelt und im internationalen Kontext weiter an Wettbewerbsfähigkeit verliert.
Die Sicherstellung der internationalen Konkurrenzfähigkeit des schweizerischen Leis
tungssports erfordert zusätzliche Anstrengungen.
Handlungsbedarf besteht insbesondere im Bereich der Förderung der Athletinnen
und Athleten, Trainerinnen und Trainer, der Unterstützung der Sportverbände sowie
der Modernisierung und des Ausbaus der Infrastruktur. Sportanlagen müssen nicht
nur den Anforderungen des Leistungssports genügen, sondern den Athletinnen und
Athleten tatsächlich auch zur Verfügung stehen.
Im Vordergrund stehen folgende Massnahmen:
Athietinnen und Athleten
Förderung der Sportschulen und Verbesserung des Angebots an spitzensport
gerechten Aus- und Weiterbildungen (insbesondere auf Stufe Hochschulen).
-
3/3
0
-
-
-
Errichtung eines Nationalen Leistungssportzentrums am BASPO mit einer Ver
stärkung der Anstrengungen in den Bereichen Dienstleistung (insbesondere
trainingswissenschaftliche Unterstützung), Forschung und Entwicklung.
Prüfung einer Verbesserung der beruflichen Vorsorge für Spitzenathietinnen
und -athleten.
Weiterentwicklung der Dienstleistungsmodelle der Armee und des Grenzwacht
korps; Ausdehnung der Spitzensportförderung auf Angehörige des Zivilschutzes
und des Zivildienstes.
Nationale Sportverbände
Stärkung der Organisations- und Managementkompetenz der nationalen Sportverbände und Sportvereine; Förderung des Ehrenamtes und der Frauenvertre
tung in Führungspositionen.
Professionalisierung des Trainerwesens.
Sicherstellung des Zugangs ausgewählter Nationalkader zu geeigneten bun
desfremden Trainingsanlagen.
Erhöhung des Beitrags an die Dopingbekämpfung (Stiftung Antidoping
Schweiz).
-
-
-
-
4. Immobilien
Der Bund betreibt ein Sportzentrum in Magglingen und Tenero. In Magglingen sind
alle wichtigen Bereiche der schweizerischen Sportförderung unter einem Dach ver
eint. Zudem ist Magglingen eine wichtige Trainingsstätte für Spitzensportler, nationa
les Leistungszentrum verschiedener Sportverbände und Zentrum der Sportförde
rung der Armee. Das Centro Sportivo Tenero CST ist das Zentrum des Jugendsports
und aufgrund der klimatischen Bedingungen nationales Leistungszentrum einzelner
Sportverbände. In Tenero werden zahlreiche Jugendsportkurse durchgeführt. Damit
ist das CST sowohl Jugendsportzentrum für den Breitensport als auch Leistungs
zentrum für den Nachwuchsleistungs- und Spitzensport.
Angesichts der wachsenden Nachfrage in allen Bereichen ist das BASPO nicht mehr
in der Lage, das entsprechende Angebot bedürfnisgerecht bereitzustellen. Defizite
bestehen vor allem im Bereich der Infrastruktur. So führt ein nicht mehr genügendes
Raum- und Flächenangebot zunehmend zu Engpässen. Zudem sind verschiedene
Anlagen sanierungsbedürftig. Zeitgemässe Infrastrukturen sind aber zentrale Vo
raussetzung für die Ausbildung im Breitensportbereich und die Förderung des Spit
zensports.
In Anbetracht der Tatsache, dass Kinder und Jugendliche weniger Zeit für Schnee
sportaktivitäten aufwenden und viele Schulen keine Schneesportlager mehr durch
führen, wurde in Tourismus- und Wintersportkreisen die Idee der Realisierung eines
„Magglingen für den Wintersport“ lanciert. Gestützt auf parlamentarische Vorstösse
führte das BASPO im Jahr 2013 ein nationales Bewerbungsverfahren für ein ent
sprechendes Projekt durch. Gestützt auf das Ergebnis des Evaluationsverfahrens
steht das „Projekt Lenzerheide“ als Planungsvariante im Vordergrund. Der vollstän
dige Evaluationsbericht zum Projekt „Nationales Schneesportzentrum“ kann unter
4/4
v
folgendem Link eingesehen werden:
http:/Iwww.baspo.admin .ch/internetlbaspo/de/home/aktueil/dossiers/nationales schn
eesportzentru m/uebersicht. html
5. Finanzielle Folgen Bund
Die in den drei Konzepten dargestellten Massnahmen sollen in zwei Etappen reali
siert werden. In den Jahren 2018-2023 besteht ein zusätzlicher Finanzierungbedarf
von 339 Millionen Franken und 2024-2029 ein solcher von 596 Millionen Franken
(Investitionen, Unterhalt, Subventionen, Sach- und Personalaufwand). Für den Brei
ten- und Leistungssport sollen im Endausbau (2029) jährlich rund 50 Millionen Fran
ken mehr zur Verfügung stehen.
Bis ins Jahr 2029 wird in den beiden nationalen Sportzentren Magglingen und Tene
ro für zusätzliche Investitionen für Neubauten und bauliche Erneuerungen von einem
Planungswert von 280 Millionen Franken ausgegangen. Diese Investitionen dienen
den Bedürfnissen sowohl des Breitensports als auch des Leistungssports. Bei der
allfälligen Realisierung eines nationalen Schneesportzentrums (60 bis 85 Millionen
Franken) würden sich die Investitionen auf insgesamt 365 Millionen Franken belau
fen. Davon fällt ein Teil auf ohnehin eingestellte Mittel für Sanierungs- und Ersatzmassnahmen, womit letztlich ein effektiv zusätzlicher Mittelbedarf von rund 337 Milli
onen Franken ausgewiesen ist. Die vorgeschlagene Priorisierung der Projekte (vgl.
auch Anhang 2) richtet sich nach den finanzpolitischen Rahmenbedingungen des
Bundes.
Im Anhang 2 findet sich eine Zusammenstellung, die für den Zeithorizont 2018 bis
2029 aufzeigt, wann Investitionen getätigt und in welchem Zeitraum die Ausgaben für
die Sportförderung erhöht werden sollen.
Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden über die Internetadresse:
http://www.admin.ch/ch/d/gq/pc/pendent. html.
Wir sind bestrebt, die Dokumente im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes
(BehiG; SR 151.3) barrierefrei zu publizieren. Wir ersuchen Sie daher, Ihre Stellung
nahmen, wenn möglich, elektronisch (bitte nebst einer PDF-Version auch eine
Word-Version) innert der Vernehmlassungsfrist an folgende Email-Adresse zu sen
den:
[email protected]
Für Rückfragen und allfällige Informationen stehen Ihnen Herr Markus Feiler (Tel.
+41 58 467 6379) zur Verfügung. Für Ihr Interesse und Ihre wertvolle Mitwirkung
danken wir Ihnen bestens.
1
Mif freundlichen Grüssen
Ueli Maurer
Bundesrat
Anhänge: erwähnt
5/5
Anhang 1
Fragen an die Vernehmlassungsteilnehmenden
1. Ausgangslage
Stellen die Konzepte eine vollständige Auslegeordnung der Breiten- und Leis
tungssportförderung des Bundes dar?
a. Wo setzen Sie bei der Analyse andere Schwerpunkte?
b. Wo hates Lücken?
2. Breiten- und Leistungssport
Wie beurteilen Sie die vorgeschlagenen sachlichen und zeitlichen Prioritäten zum
künftigen Engagement des Bundes im Breiten- und Leistungssport?
a. Ist die Höhe der vorgesehenen finanziellen Mittel angemessen?
b. Welche Handlungsfelder und Massnahmen des Bundes sind aus Ihrer
Sicht anders zu gewichten?
3. Immobilien
Wie beurteilen Sie die vorgeschlagenen sachlichen und zeitlichen Prioritäten im
Bereich der Immobilien (Sanierung und Neubauten)?
a. Ist die Höhe der vorgesehenen finanziellen Mittel angemessen?
b. Standorte Magglingen und Tenero: Welche Projekte haben aus Ihrer Sicht
Priorität?
c. Nationales Schneesportzentrum: Befürworten Sie die Realisierung eines
entsprechenden Projekts am vorgeschlagenen Standort (Lenzerheide)?
4. Finanzieller Handlungsspielraum
Sollten die vorgeschlagenen Massnahmen und Projekte angesichts der Entwick
lung des Bundeshaushalts nicht vollständig realisiert werden können: Welche
Vorhaben sind prioritär zu realisieren, sofern eine Verzichtsplanung notwendig
würde?
a. Breiten- und Leistungssport
b. Immobilien Magglingen und Tenero
c. Stichfrage: Ist nach Ihrer Auffassung der Ausbau von Magglingen und
Tenero oder die Realisierung eines nationalen Schneesportzentrums zu
bevorzugen?
6/6
0
Anhang 2
Finanzierungsbedarf der Sportförderung des Bundes
Im Jahr 2014 belief sich der Aufwand des Bundesamtes für Sport BASPO auf 214
Millionen Franken. Im Rahmen des Transferhaushalts unterstützte dabei das BASPO
den Breitensport mit 86 Millionen und den Leistungssport mit 21 Millionen Franken.
Im Folgenden ist der zusätzliche Finanzbedarf in den Jahren 2018 bis 2029 ausge
wiesen.
Breitensport
Phase 1
[in Mio. CHF]
Jugend und Sport
Globalbudget
Subwntionen
Erwachsenensport
Globalbudget
Subwntionen
Breitensport
Globalbudget
Subentionen
Total Breitensport
Globalbudget
Subnhionen
20181 20191 20201 2021
Phase2
20221 20231 Total
20241 20251 20261
20271
20281 20291 Total
4.5
0.6
6.1
4.5
4.2
12.0
3.0
15.0
2.5
17.5
2.5
19.0
22.8
68.6
2.5
20.5
2.7
21.5
2.7
23.5
2.7
24.5
2.7
25.5
0.2
0.6
0.2
0.7
0.4
0.9
0.6
0.9
0.7
1.1
0.8
1.1
2.9
5.3
0.9
1.4
1.0
1.6
1.0
1.6
1.1
1.7
1.1
1.7
1,1
1.7
6.2
9.7
0.1
1.1
1.1
4.2
1.1
1.2
1.2
1.2
1.4
1.4
7.5
4.5
21.9
4.9
23.1
4.9
25.1
5.0
26.2
5.2
27.2
5.2 29.7
27.2 150.7
20281
20291 Total
0.5
0.5
0.9
-
-
-
-
-
-
-
4.8
1.2
6.8
5.2
5.1
12.9
4.5
15.9
4.3
18.6
4.4
20.1
29.9
73.9
1
2.7 16.0
25.5 14l.0
Leistungssport
Phase 1
1
[in Mb.
Bildung und Beruf
Globalbudget
Subwnhionen
Erweiterung Nationales Lelstungazentrum BASPO
Globalbudget
Subentionen
Unterstützung der Verbände
Globalbudget
Subwntionen
Total Leistungssport
Globalbudget
Subwntionen
Phase 2
20221 20231 Total
20181
20191
20201
20211
0,5
1.5
2.3
2.5
2.5
2.5
11.8
-
-
-
-
-
-
-
1.5
2.0
3.0
4.0
4.0
5.0
19.5
-
-
-
-
-
-
-
20241 20251 20261 20271
2.5
2.5
2.5
2.5
2.5
2.5
15.0
5.5
6.0
6.5
7.5
8.0
8.0
41.5
-
-
-
-
-
-
-
1.5
4.0
6.3
6.5
7.5
8.0
33.8
9.3
9.5
10.5
10.5
10.5
10.5
60.8
2.0
1.5
3.5
4.0
5.3
6.3
6.5
6.5
6.5
7.5
7.5
8.0
31.3
33.8
8.0
9.3
8.5
9.5
9.0
10.5
10.0
10.5
10.5
10.5
10.5
10.5
56.5
60.8
7/7
Immobilien
Phase 1
Flnanzierungsbedarf nach Standort
[in Mio. CHF]
2018 2019 2020 2021
Maggllngen
Erstinestition (Planung und Realisierung)
2.5
Unterhalt
Veränderung
Zusätzliche Betriebskosten (inkl. BBL)
Tenero
Erstinestition (Planung und Realisierung)
6.6
Unterhalt
Veränderung
Zusätzliche Betriebskosten (inkl. BBL)
Nationales Schneesportzentrum
Erstinestition (Planung und Realisierung)
2.6
15.3
10.4
18.4
18.4
15.2
23.3
1.5
1.5
Phase 2
2022 2023 Total
2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total
14.8
11.0
67.7
2.3
0.2
0.3
0.7
0.4
0.3
0.7
0.6
1.0
1.9
1.4
70.4
19.2
10.0
0.7
1.4
1.0
0,7
1.4
1.2
1.4
2.8
2.2
0.7
1.4
1.2
14.8
14.8
43.0
20.0
Unterhalt
Veränderung
Zusätzliche Betriebskosten (inkl. BBL)
-
8.6
4.3 46.3
8.8 10.7 11.6
Total Investitionen (2018-2029): 114.0
1.3
1.3
6.6
1.0
1.0
1.0
1.9
1.9
1.9
2.4
2.4 12.4
1.8
1.9
1.4
1.4
2.1
10.0
5.5 95.5
19.2
22.0
18.1
11.5
Total Investitionen (2018-2029): 165.9
0.7
0.7
1.6
1.9
1.9
7.5
4.0 15.7
1.4
1.4
3.5
4.0
1.6
2.3
2.7 10.7
1.2
1.7
22.0
Total Investitionen (2018-2029):
1.3
1.3
1.3
1.3
1.7
1.7
1.7
1.7
8.5
10.5
10.5 10.5 10.5
-
-
-
-
-
-
-
8.5
Phase 1
Total ImmobIlIen
[in Mio. CHF)
Erstinestition (Planung und Realisierung)
Finanzierung aus Kredit BBL (zile Bauten)
Unterhalt
Veränderung
Zusätzliche Betriebskosten (inkl. BBL)
Bsuprojektleitung und Objektbetrieb BBL
42,0
85.0
5.2
6.8
59.0
Phase 2
2018
2019
2020
2021] 2022
2023 Total
2024
2025 2O26 2027 2O28 2029 Total
9.1
-4.0
28.3
-4.0
35.1
-4.0
43.2
-4.0
25.8 181.1
-4.0 -24.0
41.5
-4.0
-
-
-
-
-
-
-
-
1.7
3.5
2.8
4.8
1.7
3.3
11.1
0.8
50.0
-4.0
Total
1.7
3.3
11.1
0.8
-
-
-
-
0.8
0.8
0.8
0.8
39.6
-4.0
0.7
1.4
1.2
0.8
1.0
2.1
1.6
0.8
32.7 29.7 20.1
9.8 183.8
-4.0
-4.0 -24.0
-4.0
-4.0
Investitionen (2018-2029): 316.9
3.0
3.9
4.5
4.5 19.3
5.0
8.1
8.1 34.9
7.1
13.5 14.0 14.7 15.3 79.7
4.8
0.8
0.8
0.8
0.8
Finanzierungsbedarf Gesamtkonzept
Phase 1
[in Mio. CHF[
1 FlnanzierungsbedarfGesamtkonzept
1
Phase 2
2018 2019 2020 2021
2022 2023 Total
2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total
15.41 44.61 61.41
76.61 67.31 338.71
98.11 108.91 100.51 103.21
97.61
87.91
596.21
8/8
Gesamtschau Sportförderung des Bundes
Vue d’ensemble de l'encouragement du sport par la Confédération
Panoramica sulla promozione dello sport da parte della Confederazione
Liste der Vernehmlassungsadressaten
Liste des destinataires
Elenco dei destinatari
1. 2. 3. 4. 5. Kantone / Cantons / Cantoni............................................................................................... 2 In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien / partis politiques
représentés à l'Assemblée fédérale / partiti rappresentati nell' Assemblea federale 4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete /
associations faîtières des communes, des villes et des régions de montagne qui
œuvrent au niveau national / associazioni mantello nazionali dei Comuni delle città
e delle regioni di montagna ................................................................................................. 6 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft / associations faîtières de
l'économie qui œuvrent au niveau national/ associazioni mantello nazionali
dell'economia......................................................................................................................... 6
Interessierte Organisationen / organisations concernées / ambienti interessati ........ 7 1. Kantone / Cantons / Cantoni
Staatskanzlei des Kantons Zürich
Kaspar Escher-Haus
8090 Zürich
[email protected].
ch
Staatskanzlei des Kantons Bern
Postgasse 68
Postfach 840
3000 Bern 8
[email protected]
Staatskanzlei des Kantons Luzern
Bahnhofstrasse 15
6002 Luzern
[email protected]
Standeskanzlei des Kantons Uri
Postfach
6460 Altdorf
[email protected]
Staatskanzlei des Kantons Schwyz
Postfach
6431 Schwyz
[email protected]
Staatskanzlei des Kantons Obwalden
Rathaus
Postfach 1562
6061 Sarnen
[email protected]
Staatskanzlei des Kantons Nidwalden
Dorfplatz 2
Postfach 1246
6371 Stans
[email protected]
Regierungskanzlei des Kantons Glarus
Rathaus
8750 Glarus
[email protected]
Staatskanzlei des Kantons Zug
Postfach 156
6301 Zug
[email protected]
Chancellerie d'Etat du Canton de Fribourg
Rue des Chanoines 17
1701 Fribourg
[email protected]
[email protected]
Staatskanzlei des Kantons Solothurn
Rathaus
Barfüssergasse 24
4509 Solothurn
[email protected]
Staatskanzlei des Kantons Basel-Stadt
Marktplatz 9
Postfach
4001 Basel
[email protected]
Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft
Rathausstrasse 2
4410 Liestal
[email protected]
Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen
Beckenstube 7
8200 Schaffhausen
[email protected]
Kantonskanzlei des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Postfach
9102 Herisau
[email protected]
Ratskanzlei des Kantons Appenzell Innerrhoden
Marktgasse 2
9050 Appenzell
[email protected]
Staatskanzlei des Kantons St. Gallen
Regierungsgebäude
9001 St. Gallen
[email protected]
Standeskanzlei des Kantons Graubünden
Reichsgasse 35
7001 Chur
[email protected]
Staatskanzlei des Kantons Aargau
Regierungsgebäude
5001 Aarau
[email protected]
Staatskanzlei des Kantons Thurgau
Regierungsgebäude
8510 Frauenfeld
[email protected]
Cancelleria dello Stato del Cantone Ticino
Residenza Governativa
6501 Bellinzona
[email protected]
Chancellerie d’Etat du Canton de Vaud
Château cantonal
1014 Lausanne
[email protected]
Chancellerie d’Etat du Canton du Valais
Palais du Gouvernement
1950 Sion
[email protected]
Chancellerie d’Etat du Canton de Neuchâtel
Château
2001 Neuchâtel
[email protected]
h
Chancellerie d’Etat du Canton de Genève
Case postale 3964
1211 Genève 3
[email protected]
Chancellerie d’Etat du Canton du Jura
2, rue de l’Hôpital
2800 Delémont
[email protected]
Konferenz der Kantonsregierungen (KdK)
Conférence des gouvernements cantonaux (CdC)
Conferenza dei Governi cantonali (CdC)
Sekretariat
Haus der Kantone
Speichergasse 6
Postfach 444
3000 Bern 7
[email protected]
Schweizerische Konferenz der kantonalen
Erziehungsdirektoren EDK
Haus der Kantone
Speichergasse 6
Postfach 660
3000 Bern 7
2. In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien / partis politiques représentés
à l'Assemblée fédérale / partiti rappresentati nell' Assemblea federale
Bürgerlich-Demokratische Partei BDP
Parti bourgeois-démocratique PBD
Partito borghese democratico PBD
BDP Schweiz
Postfach 119
3000 Bern 6
[email protected]
Christlichdemokratische Volkspartei CVP
Parti démocrate-chrétien PDC
Partito popolare democratico PPD
Christlich-soziale Partei Obwalden csp-ow
Postfach 5835
3001 Bern
[email protected]
Frau Linda Hofmann
St. Antonistrasse 9
6000 Sarnen
[email protected]
Christlichsoziale Volkspartei Oberwallis
Geschäftsstelle CSPO
Postfach
3930 Visp
[email protected]
Evangelische Volkspartei der Schweiz EVP
Parti évangélique suisse PEV
Partito evangelico svizzero PEV
Nägeligasse 9
Postfach 294
3000 Bern 7
[email protected]
h
FDP. Die Liberalen
PLR. Les Libéraux-Radicaux
PLR.I Liberali Radicali
Sekretariat Fraktion und
Politik
Neuengasse 20
Postfach 6136
3001 Bern
[email protected]
[email protected]
Waisenhausplatz 21
3011 Bern
Grüne Partei der Schweiz GPS
Parti écologiste suisse PES
Partito ecologista svizzero PES
[email protected]
Grünliberale Partei glp
Parti vert’libéral pvl
Laupenstrasse 2
3008 Bern
[email protected]
Lega dei Ticinesi (Lega)
Lega dei Ticinesi
Via Monte Boglia 3
6900 Lugano
[email protected]
Mouvement Citoyens Romand (MCR)
c/o Mouvement Citoyens
Genevois (MCG)
CP 340
1211 Genève 17
[email protected]
Schweizerische Volkspartei SVP
Union Démocratique du Centre UDC
Unione Democratica di Centro UDC
Sozialdemokratische Partei der Schweiz SPS
Parti socialiste suisse PSS
Partito socialista svizzero PSS
Postfach 8252
3001 Bern
[email protected]
Postfach
3001 Bern
[email protected]
3. Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete /
associations faîtières des communes, des villes et des régions de montagne qui œuvrent
au niveau national / associazioni mantello nazionali dei Comuni delle città e delle regioni
di montagna
Schweizerischer Gemeindeverband
Laupenstrasse 35
Postfach 8022
3001 Bern
[email protected]
Schweizerischer Städteverband
Monbijoustrasse 8
Postfach 8175
3001 Bern
[email protected]
Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete
Postfach 7836
3001 Bern
[email protected]
4. Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft / associations faîtières de
l'économie qui œuvrent au niveau national/ associazioni mantello nazionali dell'economia
economiesuisse
Verband der Schweizer Unternehmen
Fédération des entreprises suisses
Federazione delle imprese svizzere
Swiss business federation
Schweizerischer Gewerbeverband (SGV)
Union suisse des arts et métiers (USAM)
Unione svizzera delle arti e mestieri (USAM)
Postfach
8032 Zürich
Schweizerischer Arbeitgeberverband
Union patronale suisse
Unione svizzera degli imprenditori
Hegibachstrasse 47
Postfach
8032 Zürich
[email protected]
[email protected]
Postfach
3001 Bern
[email protected]
[email protected]
Schweiz. Bauernverband (SBV)
Union suisse des paysans (USP)
Unione svizzera dei contadini (USC)
Haus der Schweizer Bauern
Laurstrasse 10
5200 Brugg
[email protected]
Schweizerische Bankiervereinigung (SBV)
Association suisse des banquiers (ASB)
Associazione svizzera dei banchieri (ASB)
Swiss Bankers Association
Schweiz. Gewerkschaftsbund (SGB)
Union syndicale suisse (USS)
Unione sindacale svizzera (USS)
Postfach 4182
4002 Basel
[email protected]
Postfach
3000 Bern 23
[email protected]
Kaufmännischer Verband Schweiz
Société suisse des employés de commerce
Società svizzera degli impiegati di commercio
Travail.Suisse
Postfach 1853
8027 Zürich
[email protected]
[email protected]
Postfach 5775
3001 Bern
[email protected]
5. Interessierte Organisationen / organisations concernées / ambienti interessati
Swiss Olympic Association
Haus des Sports
Postfach 606
3000 Bern 22
Swiss Olympic Athletes Commission (SOAC)
Herrn Thomas Lambert
Postfach 606
3000 Bern 22
Aero-Club der Schweiz
Lidostrasse 5
6006 Luzern
Schweizer Alpen-Club SAC
Monbijoustrasse 61
Postfach
3000 Bern 23
Schweizerischer Amateurringerverband
c/o Daniel Hüsler
Rötelberg
6122 Menznau
Eidgenössischer Armbrustschützenverband
Gaby Nägeli,
Verbandspräsidentin
Kamorstrasse 9
8570 Weinfelden
Swiss Athletics
Postfach 606
3000 Bern 22
Swiss Badminton
Postfach 606
3000 Bern 22
Swiss Baseball and Softball Federation
c/o Monique Schmitt
Birsmattstrasse 21
4106 Therwil
Swiss Basketball
Case postale 156
1763 Granges-Paccot
Swiss Sliding
Hinterbergstrasse 24
6330 Cham
Schweizer Bogenschützen-Verband
c/o Delphine Giraud
3000 Bern
Swiss Curling Association
Postfach 606
3000 Bern 22
Swiss Cycling
Sportstrasse 44
2540 Grenchen
Swiss Dance Sport Federation
c/o Herbert Waller
Alpenblick 6
6330 Cham
Swiss Ice Hockey Federation
Flughofstrasse 50
8152 Glattbrugg
Swiss Ice Skating
Postfach 606
3000 Bern 22
Swiss-Fencing
Postfach 606
3000 Bern 22
Schweizerischer Fussballverband
Postfach
3000 Bern 15
Schweizerischer Golfverband
Place de la Croix-Blanche 19
1066 Epalinges
Schweizerischer Handball Verband
Postfach 606
3000 Bern 22
Schweizerischer Hochschulsport-Verband
Universität St. Gallen
Dufourstrasse 50
9000 St. Gallen
Swiss Hockey
Grisigenstrasse 6
6048 Horw
Eidgenössischer Hornusserverband
Geschäftsstelle EHV
Bruno Ryser
Ersingerstrasse 32
3422 Kirchberg
Schweizerischer Inline Hockey Verband
c/o Veronique Taschner
Rue de Vuippens 34
1630 Bulle
Schweizerischer Judo- und Ju-Jitsu-Verband
Postfach 606
3000 Bern 22
Schweizerischer Kanu-Verband
Rüdigerstrasse 10
8045 Zürich
Swiss Paralympic Committee (SPC)
Haus des Sports
Postfach 606
3000 Bern 22
Swiss Karatedo Confederation
Liebewilstrasse 93
3174 Thörishaus
Schweizerischer Karate Federation
Udelbodenstrasse 73
6014 Littau
Swiss Orienteering
Geschäftsstelle
Krummackerweg 9
4600 Olten
Pentathlon Suisse
c/o Peter Burger
Brunnadernrain 3
3006 Bern
Schweizerische Paraplegiker-Vereinigung
Rollstuhlsport Schweiz
Kantonsstrasse 40
6207 Nottwil
Schweizerischer Verband für Pferdesport
Postfach 726
3000 Bern 22
PluSport - Behindertensport Schweiz
Postfach 250
8604 Volketswil
Schweizerischer Rollhockeyverband
Geschäftsstelle
Kreuzackerweg 16
3250 Lyss
Schweizer Rollsport Verband
c/o G. Egli
August Müllerstrasse 7
8134 Adliswil
Swiss Rowing
Brünigstrasse 182 A
6060 Sarnen
Schweizerischer Rugby-Verband
Rue Beau-Séjour 15
1003 Lausanne
Swiss Sailing
Postfach 606
3000 Bern 22
Schweizer Schiesssportverband
Lidostrasse 6
6006 Luzern
Schweizerischer Schwimmverband
Postfach 606
3000 Bern 22
Eidgenössischer Schwingerverband
c/o Rolf Gasser
Postfach 1895
3401 Burgdorf
Swiss Ski
Postfach 252
3074 Muri b. Bern
Sport Union Schweiz
Postfach 1947
6020 Emmenbrücke
Schweizerischer Squash Verband
Sihltalstrasse 63
8135 Langnau am Albis
Schweizer Taekwondo Verband
c/o Walid Younes
Chemin Neuf 6
1028 Préverenges
Schweizer Tauzieh-Verband
c/o Ursula Gander
Parkettistrasse 4
6374 Buochs
Swiss Tennis
Postfach
2501 Biel
Swiss Table Tennis
Postfach 606
3000 Bern 22
Swiss Triathlon
Postfach 606
3000 Bern 22
Schweizerischer Turnverband
Postfach
5001 Aarau
Swiss Unihockey
Postfach 621
3000 Bern 22
Swiss Volley
Postfach 318
3000 Bern
Schweizerischer Wasserski und Wakeboard Verband
c/o Peter Frei
Im Blatt D6
6345 Neuheim
Antidoping Schweiz
Talgutzentrum
3063 Ittigen
Association Suisse des Services de sport ASSS
Service des sports
Ville de Genève
Rue Hans-Wilsdorf 4
Case postale 1769
1211 Genève
Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Sportämter ASSA
Sportamt Stadt Zürich
Tödistrasse 48
Postfach 2108
8027 Zürich
Société de la Loterie de la Suisse romande
Rue Marterey 13
Case postale 67
1005 Lausanne
Sport-Toto-Gesellschaft
Lange Gasse 10
Postfach
4002 Basel
swiss coach
Dorfstrasse 27
Postfach 327
6043 Adligenswil
SwissTopSport
Gewerbestrasse 6
6330 Cham
Swisslos Interkantonale Landeslotterie
Lange Gasse 10
4052 Basel
Schweiz Mobil
Geschäftsstelle
Spitalgasse 34
3011 Bern
Schweizer Wanderwege
Geschäftsstelle
Monbijoustrasse 61
3007 Bern
Gesundheitsförderung Schweiz
Geschäftsstelle
Dufourstrasse 30
Postfach 311
3000 Bern 6
Pro Senectute Schweiz
Geschäfts- und Fachstelle
Lavaterstrasse 60
Postfach
8027 Zürich
Cardio Vasc Suisse
Hr. A. Biedermann
c/o Schweizerische
Herzstiftung
Schwarztorstrasse 18
3007 Bern
Schweizerischer Fitness- und Gesundheits-Center Verband
(SFGV)
3000 Bern
SAFS AG
Swiss Academy of Fitness &
Sports
Albisriederstrasse 226
8047 Zürich
Pro Velo Schweiz
Geschäftsstelle
Birkenweg 61
3013 Bern
Idée:sport
Geschäftsstelle
Brunnenstrasse 1
8610 Uster
Pfadibewegung Schweiz
Geschäftsstelle
Speichergasse 31
Postfach 529
3000 Bern 7
Cevi Schweiz
Sihlstrasse 33
Postfach
8021 Zürich
Jungwacht Blauring Schweiz
St. Karliquai 12
6004 Luzern
Stiftung Pro Juventute
Thurgauerstrasse 39
8050 Zürich
Special Olympics Switzerland
Haus des Sports
Postfach 606
3000 Bern 22
Procap Schweiz
Froburgstrasse 4
4600 Olten
Suva
Hauptsitz
Fluhmattstrasse 1
6002 Luzern
bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung
Hodlerstrasse 5a
3011 Bern
Jungschar EMK
Jungscharsekretariat
Badenerstrasse 69
Postfach 1344
8026 Zürich
SVKT Frauensportverband
Brunnmattstrasse 15
3007 Bern
Fédération suisse de tchoukball
c/o David Sandoz, président
Les Allées 29
2300 La Chaux-de-Fonds
vitaswiss Volksgesundheit
Verbandssekretariat
Hofstrasse 1
Postfach 6584
6000 Luzern 6
Naturfreunde Schweiz
Geschäftsstelle
Pavillonweg 3
3012 Bern
Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH
Zentralsekretariat
Ringstrasse 54
8057 Zürich
SATUS Schweiz
Brunnmattstrasse 15
3007 Bern
Seilbahnen Schweiz
Dählhölzliweg 12
3000 Bern 6
Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG
Schellenrain 5
6210 Sursee
Schweizerischer Verband für Sport in der Schule SVSS
Walsermätteli 13
6463 Bürglen
Dozierende für Bewegung und Sport an Pädagogischen
Hochschulen DOBS
c/o Lucia Ammann
Präsidentin
PH Zentralschweiz
Mühlenplatz 9
6004 Luzern