Blick Hinein 2/2015 - BH Hartberg-Fürstenfeld

BlickHinein
Offizielle Nachrichten der
Bezirkshauptmannschaft
Hartberg-Fürstenfeld
2/2015
Zum Titelbild:
Die neuen Gemeindevertreter im Bezirk
Gesundheit
Reisedurchfall
Sicherheit
Veranstaltungen
auf Straßen
Anlagen
Akute Gefahr durch
Maiswurzelbohrer
Katastrophenschutz
Vorgangsweise
bei Unwetterschäden
Jagd
Jagdgesetznovelle
2015
Anlagen
Baugesetznovelle
2015
Inhalt
Gemeinsame Angelobung
mit Bürgermeistern und Vize
3
Bezirkshauptmann
4
Gemeinden
5
8
9
Landeshauptmann in der
BH und in der Außenstelle
Katastrophenfondsinformation
Neue
Jagdgesetznovelle
23
Polizei
Gemeinden
24
Baubezirksleitung Oststeiermark
Intern
25
Feuerwehr
26
Feuerwehr/ÖRK
Katastrophenfondsinformation Vorgangsweise bei Unwetterschäden
27
ÖRK
Hochwasserschutzplan des Bezirkes
EDV
Vorwort
Die neuen Gemeindevertreter im Bezirk
Verzeichnis der Gemeindevorstände des politischen Bezirkes
Landeshauptmann besuchte die BH/
Auf nach Kärnten
Katastrophenschutz
Koordinierter fremdenpolizeilicher Dienst im Bezirk
Hartberg-Fürstenfeld/
Baustelle auf der A2-Südautobahn
Maiswurzelbohrer - eine akute Gefahr
Neue Kommandanten im Feuerwehrbereich Fürstenfeld
Amtsübergabe in der Feuerwehr Schäffern/
80.384 ehrenamtliche Stunden aus Liebe zum Menschen
10.000 Stunden ehrenamtlich beim ÖRK
10
Katastrophenschutz
28
11
Anlagen
29
Sozial
30
Arbeiterkammer
Wildbachbegehungen - ein wichtiges Instrument
der Katastrophenvorsorge
Breitband Steiermark - der Highway 2020
Burgenlandtage im Föhrenhof
12
Intern/Gemeinden
13
Gesundheit
31
AMS
14
Forst
32
Eltern-Kind-Zentrum
15
Jagd
33
Pfarre/FMB
16
Veterinär
34
Abfallwirtschaft
17
Qualitätsmanagement in der BH/
Neues Gemeindewappen in Buch-St. Magdalena
Getrübte Urlaubsfreuden - Reisedurchfall
Forstschutzbericht 2014
Die Jagdgesetznovelle 2015
Steir. Tiergesundheitsdienst: Wichtiger Partner in der
Betreuung unserer Nutztiere
Anlagen
Gewinn? Oder Falle! - Werbeveranstaltungen und Ausflugsfahrten/
Telefonbetrüger tarnen sich als AK-Mitarbeiter
Aktion Gemeinde 2015
Neue Räume für das Eltern-Kind-Zentrum Fürstenfeld
Himmlischer Strom für die Stadtpfarrkirche/
Frauengesundheit im Fokus
Neue Fachkräfte für Problemstoffsammelstellen und
Altstoffsammelzentren/
Mülltrennung macht Schule
Baugesetznovelle 2015 - Niedrigenergiegebäude und
Unabhängige Kontrollsysteme eingeführt
35
Berg- und Naturwacht
18
Anlagen
36
Hospiz
19
Intern
37
VIVID
20
Symposium
38
GFSG
39
GO-ON
Abbrennen von Sonnwendfeuer
Personal - Aktuell
Großes Kinder- und Jugendpsychiatrisches Symposium
in Pöllau
21
Sicherheit
22
Sicherheit
Veranstaltungen auf Straßen
40
Neue MitarbeiterInnen bei der Polizei
2
Berg- und Naturwacht im Bezirk vereint
Ehrung für langjährige Mitarbeit im Hospizteam Hartberg
Thema Rauchen: Kostenlose Schulvorträge
NEU: Vollzeitbetreutes Wohnen für psychisch
beeinträchtige Menschen in Hartberg
Wissen hilft - Das Leben ist es wert!
Veranstaltungen / Sprechtage
Der Bezirkshauptmann
Werte Leserinnen und Leser
unseres Amtsblattes „Blick
Hinein“!
Ursprungsnachweises etwa in der Gemeindezeitung
veröffentlicht werden.
Nach den konstituierenden
Sitzungen in den Gemeinden
stehen nun die neuen Bürgermeister, Gemeindevorstände
Bezirkshauptmann
und Gemeinderäte fest. Von
Mag. Max Wiesenhofer
der BH waren wir bestrebt, an
möglichst vielen Sitzungen teilzunehmen um vor
Ort die Angelobung vornehmen zu können. Die
abschießende gemeinsame Angelobung im Saal
der BH mit der Festansprache unseres Landespolizeidirektors und der Zertifikatsverleihung an
alle angelobten Bürgermeister und Vizebürgermeister war ein besonderer Höhepunkt und diente
auch dem gegenseitigen Kennenlernen. Der Bezirk
Hartberg-Fürstenfeld ist mit nahezu 90.000 Einwohnern der drittgrößte Bezirk in der Steiermark.
Ich wünsche Ihnen viel Freude und Interesse beim
Lesen unseres Amtsblattes sowie einen schönen
und erholsamen Urlaub.
Ihr
Mag. Max Wiesenhofer
Bezirkshauptmann von Hartberg-Fürstenfeld
Foto © KK
Mit 36 Gemeinden hat unser Bezirk gleichauf mit
dem bevölkerungsstärksten Bezirk Graz-Umgebung
(über 145.000 Einwohner) vergleichsweise die
meisten Gemeinden aller Bezirke in der Steiermark.
Der zweitgrößte Bezirk Bruck-Mürzzuschlag weist
19 Gemeinden auf, in Südoststeiermark sind es 26
und in Weiz 31. Wir wollen Ihnen in dieser Ausgabe
unseres Amtsblattes alle neuen Vorstandsmitglieder
vorstellen.
40 Seiten umfasst das vorliegende Amtsblatt
„Blick Hinein“. Neben allgemeinen Berichten sind
in den verschiedenen Ausgaben Auflistungen und
Berichte wie Erläuterungen zu gesetzlichen
Änderungen etc. veröffentlicht, deren Aktualität
weit über den Erscheinungszeitraum hinausreicht.
Der Versand per E-Mail ermöglicht es, das gesamte
Amtsblatt oder einzelne Berichte herunterzuladen
und zu speichern oder auszudrucken. Darüber
hinaus sind alle bislang erschienen Zeitungen auf
unserer Homepage
www.bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at
archiviert und somit jederzeit einsehbar.
Gerne können Berichte unseres Amtsblattes
auch übernommen und unter Angabe des
3
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8
Gemeinden
von Peter Rechberger
Kanzleileiter
Die neuen Gemeindevertreter im Bezirk
Im Rahmen eines Festaktes wurden alle neuen BürgermeisterInnen
und deren Vize im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld feierlich angelobt.
Auf Einladung des Bezirkshauptmannes, Mag. Max
Wiesenhofer, fand in der BH Hartberg-Fürstenfeld
eine gemeinsame Angelobungsfeier aller neugewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
sowie deren Stellvertreter statt.
Im Festreferat ging Landespolizeidirektor Mag.
Josef Klamminger auf die Bedürfnisse der
Menschen auch im Zusammenhang mit der
Sicherheit sowie auf die zweckmäßige und sinnvolle
Unterstützung und Miteinbeziehung von Asylwerbern in die örtliche Gesellschaft ein. Im
Anschluss wurden jene Bürgermeister und deren
Stellvertreter offiziell angelobt, bei denen dies
noch nicht im Rahmen einer konstituierenden
Gemeinderatssitzung vor Ort erfolgt ist. An alle
Gemeindemandatare wurden vom Bezirkshauptmann Urkunden über die durchgeführte Angelobung überreicht.
Quartett Streich4 unter der Leitung von MMag.a
Hermine Pack.
Die vier neuen Bürgermeister sitzend v.l.n.r. Bgm. Ing.
Herbert Berger, Gem. Wenigzell; Bgm. Wolfgang Zingl, Stadtgem. Friedberg; Bgm. Stefan Hold, Gem. Waldbach-Mönichwald und Bgm. Thomas Gruber, Gem. Schäffern mit dahinter
stehend v.l.n.r. LAbg. Hubert Lang, Landespolizeidirektor Mag.
Josef Klamminger, BH Mag. Max Wiesenhofer, Klubobmann
NR-Abg. Dr. Reinhold Lopatka, LAbg. Waltraud Schwammer,
LT-Präsident Franz Majcen; © Josef Lederer
Gemeinsame Angelobung in der Bezirkshauptmannschaft
Hartberg-Fürstenfeld; © Josef Lederer
Nach dem gemeinsamen Gruppenfoto gab es ein
geselliges Zusammensein, das dem näheren
Kennenlernen und dem Informationsaustausch
diente. Musikalisch umrahmt wurde die
Veranstaltung, an der auch alle Referatsleiterinnen
und Referatsleiter der BH teilnahmen, vom
4
Die Organisation und Durchführung der Veranstaltung erfolgte
unter starker Mitwirkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der BH; © Josef Lederer
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Gemeinden
Verzeichnis der Gemeindevorstände
des politischen Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld
Nr.
Name der Gemeinde
Bürgermeister
Vizebügermeister
Gemeindekassier/in
(Finanzreferent)
1
Bad Blumau
8283 Bad Blumau 65
03383/2206
03383/2206-15
Franz Handler
ÖVP
Siegfried Flechel
ÖVP
Josef Johann Titz
FPÖ
Bad Waltersdorf
8271 Bad Waltersdorf 2
03333/2321
03333/2321-204
Josef Hauptmann
ÖVP
1. Vzbgm: Alois Rath
ÖVP
2. Vzbgm: Ewald Schalk
FPÖ
Johann Fiedler
ÖVP
Weiteres Vorstandsmitglied:
Mario Genser, SPÖ
Buch-St. Magdalena
82874 Unterbuch 130
03332/62814
03332/62814-4
Gerhard Gschiel
ÖVP
Anton Heschl
ÖVP
Josef Grill, MBA
ÖVP
Burgau
8291 Burgau, Schlossweg 1
03383/2325
03383/2325-25
Gregor Löffler
ÖVP
Wolfgang Florian
ÖVP
Harald Gmoser
SPÖ
Dechantskirchen
8241 Dechantskirchen 34
03339/22408
03339/22408-4
Waltraud Schwammer
ÖVP
Johann Zingl
ÖVP
Franz Höller
SPÖ
Ebersdorf
8273 Ebersdorf 222
03333/2341
03333/2341-4
Gerald Maier
ÖVP
Maria Kröpfl
ÖVP
Hermine Pichler
FPÖ
Feistritztal
8221 Hirnsdorf 125
03113/8866
03113/3350
Josef Lind
ÖVP
Friedrich Wachmann
ÖVP
Ing. Gerhard Wolf
SPÖ
Friedberg
8240 Friedberg, Hauptplatz 20
03339/25110
03339/25110-20
Wolfgang Zingl
SPÖ
Ing. Leo Riebenbauer
ÖVP
Ing. Günter Glatz
ÖVP
Fürstenfeld
8280 Fürstenfeld
03382/52401
03382/52401-52
Werner Gutzwar
ÖVP
1. Vzbgm: Gerhard
Jedliczka, ÖVP
2. Vzbgm: DI Johann
Rath, ÖVP
Christian Sommerbauer,
ÖVP
Weiteres Stadtratsmitglied: Horst Himler, ÖVP
Grafendorf bei Hartberg
8232 Grafendorf, Hauptplatz 47
03338/2262
03338/2262-4
Johann Handler
ÖVP
1. Vzbgm: Ing. Harald
Pöltl
ÖVP
2. Vzbgm: Gerald Hofer
FPÖ
Johann Rechberger
ÖVP
Weiteres Vorstandsmitglied: Bernhard Winkler,
SPÖ
Greinbach
8230 Penzendorf 26
03332/62851
03332/62851-9
Siegbert Handler
ÖVP
Josef Berghofer, MBA
ÖVP
Ing. Christian
Kirchsteiger
ÖVP
Großsteinbach
8265 Großsteinbach 62
03386/8208
03383/8208-4
Josef Rath
ÖVP
Christian Groß
ÖVP
Manfred Voit
ZukunftsListe
Großsteinbach
Tel. Nr.
Fax
2
Tel. Nr.
Fax
3
Tel. Nr.
Fax
4
Tel. Nr.
Fax
5
Tel. Nr.
Fax
6
Tel. Nr.
Fax
7
Tel. Nr.
Fax
8
Tel. Nr.
Fax
9
Tel. Nr.
Fax
10
Tel. Nr.
Fax
11
Tel. Nr.
Fax
12
Tel. Nr.
Fax
5
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ï
Gemeinden
Verzeichnis der Gemeindevorstände des politischen Bezirkes
Hartberg-Fürstenfeld
Nr.
Name der Gemeinde
Bürgermeister
Vizebügermeister
Gemeindekassier/in
(Finanzreferent)
13
Großwilfersdorf
8263 Großwilfersdorf 102
03385/301
03385/8211
Johann Urschler
ÖVP
Franz Zehner
ÖVP
Ing. Franz Tauschmann
ÖVP
Hartberg
8230 Hartberg, Hauptplatz 10
03332/603
03332/603-109
Karl Pack
ÖVP
1. Vzbgm: Wolfgang
Böhmer, SPÖ
2. Vzbgm: Ing. Marcus
Martschitsch, ÖVP
DI Ludwig Robitschko,
ÖVP
Weiteres Stadtratsmitglied: Mag. Christoph
Wallner, Grüne &
Unabhängige
Hartberg-Umgebung
8230 Schildbach 200
03332/62849
03332/62849-4
Ing. Franz Pötscher
ÖVP
DI Herbert Kelz
ÖVP
Herbert Rodler
ÖVP
Hartl
8224 Hartl 185
03334/2522
03334/2522-4
Hermann Grassl
ÖVP
Josef Radl
ÖVP
Anton Peheim
ÖVP
Ilz
8262 Ilz 58
03385/377
03385/377-19
Rupert Fleischhacker
ÖVP
1. Vzbgm: Karl Turza,
ÖVP
2 Vzbgm: August Friedheim, Gemeindeliste
Team Friedheim
Klaus Konrad, SPÖ
Weiteres Vorstandsmitglied: Michael
Kriendlhofer, Gemeindeliste Team Friedheim
Kaindorf
8224 Kaindorf 29
03334/2208
03334/2208-4
Friedrich Loidl
ÖVP
Martin König
ÖVP
Alois Schaller
FPÖ
Lafnitz
8233 Lanfitz 31
03338/2307
03338/2307-4
Rudolf Schuch
ÖVP
Jörg Pfeffer
FPÖ
Andreas Burghard
SPÖ
Loipersdorf b.F.
8282 Loipersdorf 44
03382/8255
03382/8255-4
Herbert Spirk
ÖVP
Franz Siegl
ÖVP
Gerit Papst
FPÖ
Neudau
8292 Neudau, Hauptplatz 1
03383/2225
03383/2225-4
LAbg. Dr. Wolfgang
Dolesch
SPÖ
Siegfried Lang
SPÖ
Hanns Kottulinsky
ÖVP
Ottendorf a.d.R.
8312 Ottendorf 132
03114/2507
03114/2507-7
Josef Haberl
ÖVP
Ewald Deimel
ÖVP
Alois Flechl
ÖVP
Pinggau
8243 Pinggau, Hauptplatz 1
03339/25152
03339/25152-22
Leopold Bartsch
ÖVP
1. Vzbgm.: Herbert Zingl
ÖVP
2. Vzbgm: Johann
Koschatko, SPÖ
Peter Fahrner , ÖVP
Weiteres Vorstandsmitglied: Ing. Markus
SIMON, ÖVP
Pöllau
8225 Pöllau, Hauptplatz 3
Johann Schirnhofer
ÖVP
1. Vzbgm: Josef Pfeifer
ÖVP
Jürgen Kröpfl
ÖVP
Tel. Nr.
Fax
14
Tel. Nr.
Fax
15
Tel. Nr.
Fax
16
Tel. Nr.
Fax
17
Tel. Nr.
Fax
18
Tel. Nr.
Fax
19
Tel. Nr.
Fax
20
Tel. Nr.
Fax
21
Tel. Nr.
Fax
22
Tel. Nr.
Fax
23
Tel. Nr.
Fax
24
6
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Gemeinden
Verzeichnis der Gemeindevorstände des politischen Bezirkes
Hartberg-Fürstenfeld
Nr.
Name der Gemeinde
Tel. Nr.
Fax
03335/2038
03335/4138
25
Pöllauberg
8225 Oberneuberg 180
03335/2408
03335/2408-2
Tel. Nr.
Fax
26
Tel. Nr.
Fax
27
Tel. Nr.
Fax
28
Tel. Nr.
Fax
29
Tel. Nr.
Fax
30
Tel. Nr.
Fax
31
Tel. Nr.
Fax
32
Tel. Nr.
Fax
33
Tel. Nr.
Fax
34
Tel. Nr.
Fax
35
Tel. Nr.
Fax
36
Tel. Nr.
Fax
Bürgermeister
Vizebügermeister
Gemeindekassier/in
(Finanzreferent)
2. Vzbgm: Günter Golec
SPÖ
Ferdinand Haas, Unabh.
Bürger Liste Pöllau
Johann Weiglhofer
ÖVP
Ignaz Karl Käfer
ÖVP
Willibald Paar
ÖVP
Rohr bei Hartberg
8294 Unterrohr 24
03332/8215
03332/8215-4
Ing. Jürgen Peindl
ÖVP
Karl Taschner
ÖVP
Ing. Franz Koch
SPÖ
Rohrbach an der Lafnitz
8234 Obere Hauptstraße 17/1
03338/2312
03338/2312-4
Günter Putz
SPÖ
Günther Simon
SPÖ
Josef Zingl
ÖVP
St. Jakob im Walde
8255 Kirchenviertel 24
03336/8212
03336/8212-14
Anton Doppler
ÖVP
Johann Pfleger
ÖVP
Herbert Berger
ÖVP
St. Johann i.d.H.
8295 St. Johann i.d.H. 100
03332/62882
03332/628824
Ing. Günter Müller
SPÖ
Walter Berghofer
SPÖ
Christoph LugitschStrasser
ÖVP
St. Lorenzen a.W.
8242 St. Lorenzen a. W. 23
03331/3100
03331/3100-4
Hermann Pferschy
ÖVP
Helmut Schantl
ÖVP
Anton Milchrahm
ÖVP
Schäffern
8244 Schäffern, Dorfstraße 7
03339/7070
03339/7070-4
Thomas Gruber
ÖVP
Martin Prenner
ÖVP
Ing. Franz Osterbauer
ÖVP
Söchau
8362 Söchau 104
03387/2261
03387/2261-4
Josef Kapper
ÖVP
Gerald Großschädl
ÖVP
Johann Thier
SPÖ
Stubenberg a.S.
8223 Stubenberg 5
03176/8822
03176/8211
Ing. Alexander Allmer
ÖVP
Johann Buchegger
ÖVP
Mag. Philipp Hirzberger
SPÖ
Vorau
8250 Vorau, Rathausplatz 43
03337/2228
03337/22285
Mag. Bernhard Spitzer
ÖVP
1. Vzbgm: Patriz
Rechberger, ÖVP
2. Vzbgm: LAbg. Anton
Kogler, FPÖ
Erich Kager, ÖVP
Weiteres Vorstandsmitglied: Alois Schwengerer,
ÖVP
Waldbach-Mönichwald
8252 Karnerviertel 8
03336/4478
03336/4478-4
Stefan Hold
ÖVP
Arrigo Kurz
ÖVP
Martin Übelher
SPÖ
Wenigzell
8254 Pittermann 222
03336/2201
03336/22014
Ing. Herbert Berger
ÖVP
DI Günther Holzer
Liste Wenigzell
Anton Maderbacher
ÖVP
7
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8
Intern
von Mag. Max Wiesenhofer
Bezirkshauptmann
Der Landeshauptmann besuchte die BH
Mitte Mai besuchte Landeshauptmann
Mag. Franz Voves die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft
Hartberg-Fürstenfeld und der Baubezirksleitung Oststeiermark.
Nach den Bezirkshauptmannschaften Murtal,
Bruck-Mürzzuschlag und Südoststeiermark stattete
Landeshauptmann Mag. Franz Voves der weiteren
fusionierten Bezirkshauptmannschaft HartbergFürstenfeld einen Besuch ab.
LH Mag. Franz Voves im Gespräch mit Mitarbeitern in der
BH-Außenstelle Fürstenfeld
Der ausgezeichneten Zusammenarbeit folgend,
fand dieses Zusammentreffen gemeinsam mit den
Bediensten der BH und der BBL statt. Beginnend in
V.l.n.r.: Kanzleileiter Peter Rechberger, BH Mag. Max Wiesenhofer, LH Mag. Franz Voves, Elisabeth Pötz-DPV BBL, DI Karl
Amtmann-Leiter BBL, Ing. Stefan Schweighofer-Obmann DPV
BH
der BH-Außenstelle in Fürstenfeld und in der Folge
in der BH in Hartberg, informierte sich der Landeshauptmann über die Umsetzung der strukturellen
Veränderungen in den letzten Jahren und bot allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausreichend Zeit
und Gelegenheit, in direkten persönlichen Gesprächen ihre Anliegen und Sorgen vorzubringen.
Bei allen Bediensteten bedankte sich der Landeshauptmann für ihr großes Engagement sowie die
hervorragende Arbeit im Interesse des Landes und
zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger des
Bezirkes und der Region.
Auf nach Kärnten
Der von der Dienststellenpersonalvertretung
bestens organisierte Betriebsausflug der BHBediensteten führte heuer nach Kärnten in die
Landeshauptstadt Klagenfurt und an den Wörthersee.
Eine Gruppe bei der Führung durch die Altstadt von Klagenfurt
Herrliches Wetter – ein interessantes abwechslungsreiches Programm – eine ausgezeichnete Stimmung.
8
Gemeinschaftliche Aktivitäten tragen wesentlich
zum besseren gegenseitigen Kennenlernen bei und
fördern die Betriebsgemeinschaft und das gute
Betriebsklima im Haus. Zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind wiederum Voraussetzung
für einen kundenfreundlichen Umgang mit den
Bürgerinnen und Bürgern.
ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8
von Wolfgang Jauk
Katastrophenschutz-Referent
Katastrophenschutz
Katastrophenfondsinformation Vorgangsweise bei Unwetterschäden
Die Anzahl und die Stärke der Unwetter und damit
die auftretenden Schäden, haben in den letzten
Jahren stark zugenommen.
Betroffene, deren Unwetterschaden größer als
€ 1.000,-- sind, können um eine Entschädigung aus
dem Katastrophenfonds ansuchen.
Was müssen Sie tun?
Sie melden solche Schäden mittels des Formulares
„Privatschadensausweis“ bei ihrer Gemeinde, in der
der Schaden eingetreten ist, oder online unter der
Adresse
www.agrar.steiermark.at
Katastrophenfondsinformationen
Formulare: Privatschadenausweis.
Pro Schadensart ist ein eigener Privatschadensausweis auszufüllen.
- Schäden an privaten Straßen bzw. Wegen und
Brücken (Hofzufahrten, Güterwege)
- Schäden an privaten Forststraßen und Forstbrücken
müssen innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt
des Schadens gemeldet werden.
Machen Sie unbedingt Fotos vom aufgetretenen
Schaden.
Erklärung der Schadensarten:
Schadensart 1: Schäden an Gebäuden, baulichen
Anlagen, Inventar
Schadensart 2: Schäden an Ernte, Flur, Vieh
Schadensart 3: Schäden an Wald, Waldbodenverlust
Schadensart 4: Schäden an privaten Grundstücken
und Gebäuden, die durch Erdrutsch entstanden
sind und durch Tiefendrainagen und Sicherungen
an Gebäudefundamenten behoben werden müssen
Schadensart 5 : Schäden an privaten Straßen,
privaten Wegen, privaten Brücken
Schadensart 6: Schäden an privaten Forststraßen,
privaten Forstwegen, privaten Forstbrücken
Was geschieht mit Ihrer Meldung?
Sollten Sie den Schaden online gemeldet haben,
wird dieser nach Drücken des Buttons „Senden“
automatisch elektronisch an das zuständige
Gemeindeamt weitergeleitet. Dort wird der Antrag
geprüft und an die zuständige Bezirkshauptmannschaft gesendet. Sollten Sie den Antrag beim
Gemeindeamt gestellt haben, wird er dort nach
Prüfung gleich elektronisch an die zuständige
Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet. Die Bezirkshauptmannschaft beauftragt Sachverständige mit
der Schätzung der Schäden.
Bitte beachten Sie bei der Meldung folgende
einzuhaltende Fristen:
Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen
samt Inventar müssen innerhalb von 2 Monaten
ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.
Schäden an
- Ernte, Flur (landwirtschaftlich genutzten Flächen),
Vieh
- Waldschäden bzw. Waldbodenverluste
- Schäden durch Hangtiefenrutschungen,
Wie gelangen Sie an den Auszahlungsbetrag?
Bei Schadensart 1 Gebäude/bauliche Anlagen/
Inventar, zahlt die Bezirkshauptmannschaft aus.
Bis zu einem Auszahlungsbetrag von max. € 2.500,müssen Sie Fotos, die nach der Wiederherstellung
des Schadens aufgenommen worden sind, bei der
Bezirkshauptmannschaft abgeben. Erst dann wird
der Entschädigungsbetrag an Sie überwiesen. Ab
einem Auszahlungsbetrag von mehr als € 2.500,müssen Sie Rechnungen in der Höhe des
9
ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8
Katastrophenschutz
Auszahlungsbetrages vorlegen, bevor Ihnen das
Geld überwiesen wird.
Bei Schadensart 2 - Schäden an Ernte, Flur,
Vieh erhalten Sie den Entschädigungsbetrag von
der Abteilung 10 direkt ausbezahlt.
Bei Schadensart 3 - Schäden an Wald, (mehr als
0,3 ha, wobei mind. 1/3 der Bäume deutlich
geschädigt sein müssen), Waldbodenverlust.
Schadensart 4 - Schäden an privaten Grundstücken und Gebäuden, die durch Erdrutsch
entstanden sind und durch Tiefendrainagen und
Sicherungen an Gebäudefundamenten behoben
von Wolfgang Jauk
Katastrophenschutz-Referent
werden müssen.
Schadensart 5 - Schäden an privaten Straßen,
privaten Wegen, privaten Brücken.
Schadensart 6 - Schäden an privaten Forststraßen, privaten Forstwegen, privaten
Forstbrücken zahlt die zuständige Abteilung aus,
von der auch die Sachverständigen bei Ihnen den
Schaden geschätzt haben.
Schäden an Gemeindevermögen werden von
der Gemeindeabteilung des Landes bearbeitet.
Hochwasserschutzplan des Bezirkes
Im vergangenen Jahr wurde in der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld eine großangelegte Katastrophenschutzübung als Planspiel mit
Unterstützung der Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung sowie des Bundesheeres unter Einbeziehung aller Einsatzorganisationen im Bezirk durchgeführt.
Teil erreichen und katastrophale Auswirkungen
haben können.
Eine rasche und möglichst frühzeitige Information
soll es ermöglichen, organisatorische sowie Schutzmaßnahmen so rechtzeitig zu setzen, dass Schäden
soweit wie möglich hintangehalten werden können.
Hierfür wurde ein Hochwasserschutzplan für die
Hauptflüsse unseres Bezirkes: Feistritz, Ilzbach,
Rittschein, Pöllauer Saifen, Safenbach, Lafnitz,
Pinka erstellt, in dem eine geordnete Informationskette festgelegt wurde.
Der Hochwasser-Informationsplan richtet sich
in erster Linie an die Einsatzorganisationen, die
Polizei sowie die für den Katastrophenschutz zuständigen Stellen in der Bezirkshauptmannschaft.
Als Katastrophenszenario wurden Hochwässer
im nördlichen und in der Folge im südlichen Teil
unseres Bezirkes nach enormen Niederschlägen
angenommen. Bei dieser Katastrophenschutzübung
und auch in der Praxis hat sich gezeigt, dass hohe
Niederschläge im nördlichen Teil unseres Bezirkes
Hartberg-Fürstenfeld zeitverzögert den südlichen
10
Weiters werden die Kraftwerksbetreiber entlang
der großen Flüsse im Bezirk ersucht, bei Feststellung von Hochwässern den jeweiligen Unterlieger und die Bezirksleitstelle der Polizei zu verständigen.
8
KLICK
Schematische Darstellung der Meldekette
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8
Katastrophenschutz/
Anlagen
von Mag. Klaus Ebner
Referent im Anlagenreferat
Wildbachbegehungen – ein wichtiges Instrument
der Katastrophenvorsorge
Gemäß § 101 des Forstgesetzes 1975 sind die Gemeinden verpflichtet, jährlich und nach größeren
Unwettern anlassbezogen Begehungen der in ihrem
Gebiet gelegenen Wildbäche durchzuführen.
Am 5. Mai 2015 fand dazu eine Informationsveranstaltung, an der fast alle betroffenen Gemeinden
des Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld (HF) teilgenommen haben, in der Bezirkshauptmannschaft HF
statt. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Veranstaltung sind hier noch mal zusammengefasst.
Welche Gewässer sind zu begehen?
Alle Wildbäche gemäß Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark (LGBL Nr. 113/2005).
Wildbäche, die die Gemeindegrenze bilden („Grenzbäche“), sollen möglichst gemeinsam mit der (den)
Nachbargemeinde(n) begangen werden.
Wann und wie oft ist zu begehen?
Mindestens einmal jährlich, tunlichst im Frühjahr
nach der Schneeschmelze
Zusätzlich bei Notwendigkeit, insbesondere bei
bzw. nach Unwettern
Auch außerhalb des Waldgebietes
Auch regulierte (verbaute) Bachstrecken
Auch zeitweise trockenfallende Bachstrecken
Grundsätzlich die gesamten Bachstrecken, soweit
diese für einen gesunden, hochgebirgstauglichen
Gemeindebürger begehbar sind
Worauf ist in den zu beurteilenden Wildbach- bzw. Grabenbereichen zu achten?
Auf Hindernisse, die durch gefahrdrohende Ablenkung oder Aufstauung bei Hochwasser Bachausbrüche bewirken könnten (z.B. Holzlagerung).
Auf abtriftbare Gegenstände, die infolge Abschwemmung bei Hochwasserabflüssen, Verklausungen insbesondere bei Brücken verursachen
könnten (z.B. Holz- und Wurzelstöcke)
Auf künstlich oder natürlich entstandene
Änderungen des normalen Wasserlaufes (z.B. Bachverwerfungen)
Auf einrutsch- oder absturzgefährdete Gegenstände (insbesondere Bäume und Stämme)
Auf Schäden an Schutzwasserbauten (z.B. Regulierungen, Sperren etc.) oder an privaten Anlagen
(z.B. Stauanlagen, Brücken etc.), aber auch auf
Schäden an natürlichen Uferstrecken (neue Blaiken,
Uferanrisse)
Wer führt die Wildbachbegehung durch?
Die Wildbachbegehung ist durch die Gemeinde
unter der Leitung des Bürgermeisters oder eines von
ihm beauftragten Gemeindebürgers („Wildbachbegeher“ als Hilfsorgan des Bürgermeisters) durchzuführen.
Wo und wie weit ist zu begehen?
Bachaufwärts bis in den Oberlauf einschließlich
der Seitenzubringer
Bachabwärts bis zur Mündung in den Vorfluter
bzw. bis zur Abgrenzung des Wildbacheinzugsgebietes gemäß Verordnung des Landeshauptmannes
Grundsätzlich ist vom Gesetzgeber die Beiziehung
eines Vertreters des wasserbautechnischen Dienstes und forsttechnischen Dienstes (Bezirksförster)
der Bezirksverwaltungsbehörde vorgesehen. Die
Gebietsbauleitung der Wildbach- und Lawinenverbauung ist zeitgerecht von der geplanten Begehung
zu informieren. Auf Grund der personellen Situation kann die Beiziehung jedoch nur in besonderen
Fällen erfolgen.
11
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8
Intern/Gemeinden
von Mag. Max Wiesenhofer
Bezirkshauptmann
Qualitätsmanagement
in der Bezirkshauptmannschaft
Bereits zum zweiten Mal wurde in der BH HF der CAF als speziell
für öffentliche Verwaltungen zugeschnittenes Qualitätsbewertungssystem
eingesetzt.
Die Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
ist bestrebt, ihre Leistungen im Rahmen der öffentlichen Verwaltung kontinuierlich zu hinterfragen
und zu verbessern.
Dem Motto der Bezirkshauptmannschaft HartbergFürstenfeld „Viel mehr als eine Behörde – Wir
leisten einen wichtigen Beitrag für die Lebensqualität der Menschen in unserer Region“ folgend,
wird damit ein Weg zu einer modernen, bürgerorientierten und effizienten Verwaltungsorganisation gegangen. Der CAF, Common Assessment Framework (Gemeinsamer Bewertungsrahmen), ist dazu ein ideales Werkzeug, welches
speziell in den öffentlichen Verwaltungseinrichtungen auf EU-Ebene eingesetzt wird. Der
CAF gibt einen Raster vor, mit dem die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie speziell die
Führungskräfte die eigene Organisation selbst
bewerten und gemeinsam deren Stärken und
Verbesserungspotenziale definieren.
In der Bezirkshauptmannschaft HartbergFürstenfeld wurde der CAF nach 2009 nun zum
zweiten Mal eingesetzt.
Bei einer BH-Betriebsversammlung wurde das CAF-Ergebnis
dargelegt
Bei zwei Aktionsplan-Workshops wurden von den
Mitgliedern des Bewertungsteams 155 vorgeschlagene Maßnahmen diskutiert und bewertet und
zu 88 Einzelmaßnahmen zusammengefasst.
15 Maßnahmen wurden während der Projektphase
bereits umgesetzt, 31 befinden sich in Umsetzung,
bei den weiteren wurde eine Priorisierung zur
weiteren Umsetzung vorgenommen. Bei einer
Betriebsversammlung wurde das Ergebnis allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern präsentiert.
Neues Gemeindewappen
in Buch-St. Magdalena
Mit Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12.
März 2015, LGBl. Nr. 23/2015, ist die
Verleihung des Rechtes zur Führung
eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Buch-St. Magdalena veröffentlicht.
Das neue Gemeindewappen wird, wie folgt
beschrieben: Ein rotes Salbgefäß im goldenen
Schild mit rotem Innenbord, der mit acht goldenen
Buchenblättern belegt ist.
12
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von Dr.in Eva Winter
Amtsärztin
Gesundheit
Getrübte Urlaubsfreuden - Reisedurchfall
Die Wahrscheinlichkeit, an Reisedurchfall (Reisediarrhoe) zu erkranken bewegt sich zwischen
10 % bei Reisen nach Südeuropa und bis zu 50 % für
fernere Ziele wie z.B. Afrika.
Das Immunsystem von uns Europäern ist an gute
Hygiene gewöhnt und kann mit Keimen, die in
Ländern mit geringeren hygienischen Standards
Wasser und Speisen belasten, nicht umgehen. Daher
werden wir zu leichten Opfern für Durchfallerreger.
Die Erkrankung tritt zumeist nach wenigen
Urlaubstagen auf und verläuft in den meisten Fällen
harmlos. Urlaubsfreude und Erholung können aber
dennoch erheblich leiden. In etwa einem Prozent
der Fälle ist aufgrund von Komplikationen sogar die
Aufnahme in ein Krankenhaus erforderlich.
Besonders gefährlich können Durchfall-Erkrankungen für Säuglinge und Kleinkinder sowie für ältere
Menschen sein. Rucksack-Touristen erkranken
häufiger als Badegäste, Urlauber in einfachen Unterkünften öfter als Hotelgäste, und erstaunlicher
Weise besteht ein besonders hohes Risiko für
Reisende in gehobenen Hotelkategorien, da offenbar
luxuriöses Ambiente vermehrte Sauberkeit vortäuscht und dazu verführt, Hygieneregeln zu missachten.
Der Reisedurchfall ist eine Infektionskrankheit des
Darms, die in den meisten Fällen durch Bakterien
verursacht wird. Die mit Abstand häufigsten Erreger
des Reisedurchfalls sind sogenannte enterotoxinbildende Stämme des Bakteriums Escherichia coli
(bis zu 70%) , deren Giftstoffe eine erhöhte Elektrolyt- und Wasserausscheidung über die Darmwand
bewirken: Neben wässrigen Durchfällen treten oft
Bauchkrämpfe, Übelkeit, Erbrechen und Fieber auf.
13
Andere häufige Erreger des Reisedurchfalls: Salmonellen, Shigellen und verschiedene Campylobacterarten, Aeromonas oder Vibrionen, Amöben, sowie
Adeno- und Rotaviren.
Die genaue Diagnose kann nur durch eine Stuhluntersuchung gestellt werden, wobei dies bei komplikationslosen Fällen nicht notwendig ist, da die
Therapie unabhängig von der Art des Erregers dieselbe bleibt.
Die im Urlaub selbst organisierbaren Therapiemöglichkeiten zielen auf Schadensbegrenzung ab.
So steht an erster Stelle die sogenannte orale Rehydrierung, die mit einer Mischung von Fruchtsäften
mit Salz und Zucker, was für jeden Reisenden leicht
verfügbar ist, durchgeführt werden kann. Lediglich
bei Kindern unter zwei Jahren sollten ausgewogene
Fertigpräparate (Reiseapotheke!) verwendet werden, die eine präzise Dosierung zulassen. Peristaltikhemmer, wichtige Bestandteile jeder Reiseapotheke
(z.B. Loperamid®, Imodium®, Enterobene®) bremsen die Darmtätigkeit und damit den Durchfall und
sind für eine störungsarme Heimreise oft unverzichtbar. Durch diese Substanzen verlängert sich
aber auch die Verweildauer der Erreger im Darm
und damit die „Selbstreinigung“, weshalb die Einnahme für maximal 2 Tage erfolgen sollte. Ergänzend können auch sogenannte Probiotika eingenommen werden, die das natürliche Gleichgewicht
der Darmbakterien wiederherstellen, was in der
Akutphase aber nur geringen Nutzen bringt. Dies
gilt auch für die sogenannten Absorbentien, die
Schadstoffe binden sollen, wie z.B. Tierkohle.
Bei schweren Krankheitsverläufen sollte unbedingt
eine ärztliche Abklärung erfolgen, da manchmal Antibiotika zur Abtötung der Keime nötig sein können.
Zur Vorbeugung von Reisedurchfall sollte man
einige allgemeine Regeln zur Nahrungsmittel- und
Trinkwasserhygiene beachten, die im Slogan „Boil
it, cook it, peel it or forget it“ zusammengefasst
sind, was bedeutet, dass Nahrungsmittel entweder
vor dem Verzehr gekocht oder geschält werden und
Trinkwasser nur aus verschlossenen Originalflaschen konsumiert wird.
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8
Forst
von Ing. Franz Weber
Bezirksförster
Forstschutzbericht 2014
Die Landesforstdirektion verfasst jährlich im Zusammenwirken mit der Bezirkshauptmannschaft
einen Forstschutzbericht, welcher das Ausmaß der
Waldschäden in der Steiermark darstellt.
Die Daten werden von den Forstfachreferaten der
Bezirkshauptmannschaften durch laufende Erhebung festgestellt und in der Landesforstdirektion
zusammengefasst und ausgewertet.
Schadholz:
Insgesamt sind in der Steiermark im Jahr 2014
ca. 1 Mio. Erntefestmeter (Efm) Schadholz angefallen. Das ist um etwa 20% weniger als im Jahr
2013 und liegt im Durchschnitt der letzten 10 Jahre.
Im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld sind im Jahr 2014
etwa 45.000 Efm durch Eisanhang, 22.000 Efm
durch Sturm und etwas mehr als 10.000 Efm durch
Borkenkäfer angefallen. Der durchschnittliche
Jahreseinschlag im Bezirk beträgt ca. 250.000 Efm
Holz, um die Zahlen besser einordnen zu können.
Das bedeutet, dass in unserem Bezirk ein Drittel des
Holzeinschlages durch Schadereignisse entstanden
ist.
Fichtenborkenkäfer in Schlitzfalle
Eschenschäden:
Das Eschentriebsterben tritt in unterschiedlicher
Intensität in der gesamten Steiermark auf und ist
auch in unserem Bezirk sehr häufig anzutreffen.
Geschädigte und abgestorbene Eschen sind bereits
14
ein Bestandteil des Waldbildes. Als Erreger des
Eschentriebsterbens wurde ein Pilz – das falsche
weiße Stengelbecherchen (Hymenoscyphus
pseudoalbidus) – festgestellt, welches aus Ostasien
eingeschleppt wurde. Eine Bekämpfung dieses
Pilzes ist derzeit nicht praktikabel.
Wildschadenssituation:
Das Wildeinflussmonitoring, das vom Bundesforschungszentrum für Wald im Konsens mit der
Jägerschaft und den Landesforstdiensten entwickelt
wurde, liefert seit dem Jahr 2004 österreichweit
statistisch abgesicherte Daten über den Wildeinfluss
auf die Waldverjüngung. Die Steiermark und auch
der Bezirk HF bekommen dabei kein gutes Zeugnis
ausgestellt. Etwa 2/3 der erhobenen Punkte weisen
einen hohen Wildeinfluss aus – das bedeutet, dass
auf 2/3 der Wälder in der Steiermark auf Grund
zu hoher Schalenwildbestände einzelne Baumarten nicht aufkommen können und es dadurch zu
wirtschaftlichen und landeskulturellen Schäden
kommen kann. Eine spürbare Verbesserung der
Situation konnte über die letzten 10 Jahre leider
keineswegs festgestellt werden – eher Gegenteiliges.
Schadstoffbelastung der Wälder:
Durch ein flächendeckendes Netz von rund 1.600
Probebäumen werden alljährlich Schadstoffanalysen
von Fichtennadeln durchgeführt. Nach wie vor kann
Schwefel (SO2), bezogen auf seine flächenmäßige
Verteilung, als einer der wichtigsten Schadstoffe
angesehen werden. Schwefel führt ab bestimmten
Konzentrationen zu eindeutigen Schädigungen der
Pflanzen und trägt zusätzlich zur Säurebildung im
Waldboden bei. Die Ergebnisse der Schwefeluntersuchungen 2014 zeigen eine gleichbleibende gering
bis mäßige Belastung der Bäume. Die vorgegebenen
Grenzwerte werden in keinem Bezirk der Steiermark
überschritten.
8
KLICK
Forstschutzbericht 2014
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8
von Mag. Bernd Holzer
Referatsleiter
Jagd
Die Jagdgesetznovelle 2015 (LGBL Nr. 9/2015)
Die Jagdgesetznovelle 2015 brachte einige Änderungen im Steirischen
Jagdrecht.
Neu aufgenommen in die Liste jagdbaren Wildes
wurde der Goldschakal. Zahlreiche weitere
Änderungen betreffen eine bessere Formulierung
des bereits geltenden Rechtes.
Die Gemeindestrukturreform in der Steiermark
machte es auch notwendig, Regelungen hinsichtlich
der Jagdpachtverträge zu erlassen und die Rechtsnachfolge bei bestehenden Jagdpachtverträgen
festzulegen.
Eine Neuerung gegenüber der alten Rechtslage
besteht auch darin, dass Vorpachtrechte auf
Jagdeinschlüsse künftig jährlich innerhalb der Frist
von 6 Wochen ab 1. Oktober beantragt werden
können.
Klargestellt wird in der Novelle auch, dass ein Jagdverwalter mit Bescheid zu bestellen ist und auch mit
Bescheid abzuberufen ist. Auch die Teilung eines
Eigenjagdgebietes ist nunmehr mit Bescheid zu
bewilligen.
Neu ist die Regelung, dass bei einem Eigentümerwechsel einer Eigenjagd die Befugnis zu Eigenjagd
aufrecht bleibt, der Eigentümerwechsel jedoch
unverzüglich anzuzeigen ist und von der Jagdbehörde mit Bescheid zu genehmigen ist.
Die umfangreichste Änderung betrifft die Regelung
des Jagdschutzpersonales. Wie bisher ist die Voraussetzung die Aufsichtsjägerprüfung oder Berufsjägerprüfung und der Besitz einer Jagdkarte über
mindestens 5 Jahre. Neu ist eine 5 jährliche
Fortbildungsverpflichtung für Jagdschutzpersonal.
Wird der Jagdbehörde nicht rechtzeitig längstens
alle 5 Jahre eine Bestätigung über den Besuch der
erforderlichen Weiterbildung vorgelegt, erlischt von
Gesetzes wegen die Bestellung als Jagdschutzorgan.
Bestellung und Vereidigung werden nach dem
Steiermärkischen Aufsichtsorgangesetz durchgeführt.
15
Die Daten der Jagdaufsichtsorgane sind im Jagdkataster zu führen, wobei dieser elektronisch zu
führen ist.
Das Jagdschutzpersonal ist seit der Novelle befugt,
Gepäckstücke und Fahrzeuge im Hinblick auf strafbares Verhalten im Zusammenhang mit der Jagd zu
durchsuchen.
Bei den Wildabschussplänen wurde der Pflichtabschuss weiter zurück gedrängt und die Möglichkeit
erweitert, zwischen den Klassen zu wechseln und
anstelle von Böcken, Kitze oder Geissen zu schießen.
Bei jagdpolizeilichen Maßnahmen zur Verminderung des Wildstandes wurde stärker auf die
Funktionsfähigkeit des Waldes und seiner
Wirkungen Rücksicht genommen.
Zuletzt ist noch zu erwähnen, dass ab dem 31.3.2028
die Dauer sämtlicher Jagdpachtperioden in der
Steiermark 10 Jahre beträgt.
8
KLICK
Novelle 2015 zum Stmk.
Jagdgesetz, LGBl. Nr. 9/2015
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8
Veterinär
von Dr. Karl Josef Bauer
Geschäftsführer Verein Steir. Tiergesundheitsdienst
Steirischer Tiergesundheitsdienst (TGD):
Wichtiger Partner in der Betreuung unserer
Nutztiere!
Der Steirische Tiergesundheitsdienst (TGD) versteht
sich als der Partner für die praktische Zusammenarbeit zwischen Tierhaltern und Tierärzten. In
Zeiten niedriger Erzeugerpreise und einem
angespannten Markt bemüht sich der TGD um die
Verringerung gesundheitlicher Probleme in den
heimischen Nutztierbeständen und ermöglicht
damit eine wirtschaftliche Erzeugung wertvoller
Lebensmittel. Der TGD hat in der Steiermark eine
lange Tradition: Landwirtschaftskammer, Tierärztekammer und das Land Steiermark sind Partner
im Verein Steirischer Tiergesundheitsdienst.
„Wenn Landwirt und Tierarzt vertrauensvoll
zusammenarbeiten, kommt es zu einem geringeren
Arzneimitteleinsatz und zu keinen Problemen“
stellt Obmann Kowald fest.
Dr. Karl Josef Bauer ist seit 2010 Vereins-Geschäftsführer mit über 6.500 Landwirten und 220 Tierärzten in der Steiermark und meint: “Durch die
Forcierung von Tiergesundheitsprogrammen wird
der hohe Gesundheitsstatus unserer Nutztierbestände erhalten und vom TGD gefördert, dabei
muss auch der wirtschaftliche Nutzen sichtbar
werden!“
Der TGD stellt vorbeugende Maßnahmen vor die
Reparaturmedizin. Hygiene, klinische Diagnostik,
systematische Laboruntersuchungen und die
laufende Dokumentation der Produktion im
Rahmen von Betriebserhebungen (als Eigenkontrolle) sind weitere Werkzeuge des Qualitätssicherungssytems im TGD. Die Betreuung von wertvollen Tierbeständen erfordert von den Betreuungstierärzten eine Gesamtsicht auf die betrieblichen
Abläufe im Nutztierbestand, aber auch Spezialwissen sowie den Einsatz moderner Techniken
sowie IT-gestützter Herdenbetreuungsprogramme
und Zugang zu betrieblichen Daten bzw. Datennetzen.
16
Ein Tierarzt bedient das mobile IT-System zum Tiergesundheits- und Arzneimittelmanagement
Dazu bedarf es heute der ständigen Vermittlung des
notwendigen Wissens in beiden Berufsgruppen,
wo der TGD selbst als Veranstalter auftritt oder die
Weiterbildungsstunden anderer Veranstalter
anerkennt.
Ein weiteres Ziel im TGD ist die Minimierung des
Arzneimitteleinsatzes, speziell der Antibiotika.
Die Anwendung von Arzneimitteln wird daher im
TGD und auch von den Amtstierärzten ständig
kontrolliert. Der TGD steht damit für Sicherheit in
der Produktion von Lebensmitteln tierischer
Herkunft und somit im Dienst des Tier- und
Konsumentenschutzes!
Mit einem Klick auf das untenstehende Symbol
erhalten Sie weitere Informationen.
8
KLICK
Homepage
Tiergesundheitsdienst
,
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8
von Mag. Klaus Ebner
Referent im Anlagenreferat
Anlagen
Die Baugesetznovelle 2015 – Neu
Niedrigstenergiegebäude und Kontrollsysteme
Am 13. Mai 2015 wurde die Baugesetznovelle 2015
kundgemacht. Diese Novelle dient einerseits der
Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die die
Verpflichtung zur Errichtung von Niedrigstenergiegebäuden regelt. Sie regelt auch die Kontrolle von
Energieausweisen sowie von Überprüfungsbefunden
von Klimaanlagen neu. Zusätzlich wurde festgelegt,
dass Güllelager flüssigkeitsdicht und abgedeckt
sein müssen; lediglich bei Rindergülle die über eine
dauerhaft natürliche Schwimmdecke verfügt, muss
nicht abgedeckt werden.
In § 70 wurde aus Gründen des „leistbaren
Wohnens“ die Aufzugsverpflichtung für Mehrparteienhäuser aufgehoben, sofern diese nicht mehr
als drei oberirdische Geschoße aufweisen und nicht
mehr als insgesamt neun Wohnungen haben.
Zu den Details:
§ 80 a – Niedrigstenergiegebäude: „Neubauten
von konditionierten Gebäuden sind als Niegrigstenergiegebäude zu errichten.“
Zu beachten ist, dass die Abs. 1 und 2 generell erst
mit 1. Jänner 2021, für Gebäude, die von Behörden
als Eigentümer genutzt werden, mit 1. Jänner 2019
in Kraft treten. Unter Abs. 1 fallen insbesondere
folgende Neubauten von konditionierten Gebäuden:
Wohngebäude, Bürogebäude, Kindergärten und
Pflichtschulen, Höhere Schulen und Hochschulen,
Krankenhäuser, Pflegeheime, Pensionen, Hotels,
Gaststätten, Veranstaltungsstätten, Sportstätten,
Verkaufsstätten und Hallenbäder.
Zum Begriff „konditioniertes Gebäude“: siehe die
OIB-Richtlinie „Begriffsbestimmungen“, Stand
März 2015.
Die Ausnahmebestimmung des Abs. 2 entspricht
den Ausnahmebestimmungen der Punkte 1.2.2 und
1.2.3 der OIB-Richtlinie 6 betreffend Energieeinsparung und Wärmeschutz, Ausgabe Oktober 2011, die
mit der Stmk. Bautechnikverordnung 2012
LGBl. Nr. 120/2012, verbindlich erklärt wurde und
17
die jene Gebäude aufzählt, für die (auch) ein Energieausweis (§ 81) nicht erforderlich ist.
§ 81 a Unabhängiges Kontrollsystem für Energieausweise: „Die Kontrolle der Energieausweise
obliegt der Landesregierung.“Diese Novellierung
dient der Kontrolle von ausgestellten Energieausweisen und Verfolgung statistischer sowie energiepolitischer Ziele. Damit werden die Art. 17 und 18
der Richtlinie (RL) über die Gesamtenergieeffizienz
von Gebäuden 2010/31/EU in steiermärkisches
Landesrecht umgesetzt. Die behördliche Kontrolle
der Energieausweise obliegt grundsätzlich der Steiermärkischen Landesregierung (Abs. 1 Satz 1). Allerdings lässt es der Art. 18 Abs. 2 der RL zu, dass die
Mitgliedstaaten die Zuständigkeiten für die Einrichtung der unabhängigen Kontrollsysteme delegieren
können. Von dieser Ermächtigung soll im Land
Steiermark - zumindest teilweise – insofern Gebrauch gemacht werden, als die Energie Agentur
Steiermark GmbH (vormals Landesenergieverein)
die zentrale Landesdatenbank (weiterhin) betreiben
und die faktische Kontrolle der Energieausweise
übernehmen soll. Hierfür liegt auch ein einstimmiger Regierungsbeschluss vom 10.7.2014 vor
(Regierungssitzung Nr. 143.). Wenn im Einzelfall
behördliche Maßnahmen im Sinn des neuen § 81a
Abs. 4 zweiter und dritter Satz erforderlich sind,
werden diese von der dafür zuständigen Abteilung
des Amtes der Landesregierung (A13) für die Steiermärkische Landesregierung wahrgenommen
werden.
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8
Anlagen
§ 87 – Güllelager: „Güllelager müssen flüssigkeitsdicht sein“ und sind „mit einer dauerhaft wirksamen, vollflächigen Abdeckung auszustatten.“
Eine Abdeckungsverpflichtung bei Gülleanlagen
wird aus Gründen des Nachbarschaftsschutzes
vorgesehen (steiermarkweit nur bei Neuanlagen,
nicht bei Rindergülle)! Es handelt sich um eine
„Auffangregelung“ für jene Fälle, die nicht von der
Abdeckverpflichtung gemäß § 6 der Stmk. Luftreinhalteverordnung erfasst sind. Unter Abdeckung von
Güllelagern versteht man laut Luftreinhalteverordnung entweder selbst tragende (z. B. Betondecke,
Zeltdach) oder schwimmende Abdeckungen (künstlich aufgebrachte Schwimmdecken, Leichtgutschüttungen, Schwimmkörper etc.).
§ 93 a – Unabhängiges Kontrollsystem für
Überprüfungsbefunde von Klimaanlagen:
„Die Kontrolle der Überprüfungsbefunde obliegt der
Landesregierung.“
Diese Novellierung dient der Kontrolle von ausgestellten Überprüfungsbefunden (dieser entspricht
dem Inspektionsbericht gemäß Art. 16 der Richtlinie
2010/31/EU) betreffend Klimaanlagen und die Verfolgung statistischer sowie energiepolitischer Ziele.
Damit werden die Art. 16, 17 und 18 der Richtlinie
über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
von Mag. Klaus Ebner
Referent im Anlagenreferat
2010/31/EU in steiermärkisches Landesrecht umgesetzt.
Die behördliche Kontrolle der Überprüfungsbefunde obliegt grundsätzlich der Steiermärkischen
Landesregierung (Abs. 1 Satz 1). Allerdings lässt
es der Art. 18 Abs. 2 der RL zu, dass die Mitgliedstaaten die Zuständigkeiten für die Einrichtung der
unabhängigen Kontrollsysteme delegieren können.
Von dieser Ermächtigung soll im Land Steiermark
- zumindest teilweise – insofern Gebrauch gemacht werden, als die Energie Agentur Steiermark
GmbH (vormals Landesenergieverein) die bereits
eingerichtete zentrale Landesdatenbank (siehe die
Ausführungen zu § 81a) auch bezüglich der Überprüfungsbefunde für Klimaanlagen betreibt und die
Kontrolle der Überprüfungsbefunde übernehmen
soll.
Wenn im Einzelfall behördliche Maßnahmen im
Sinn des § 93a Abs. 3 zweiter und dritter Satz
erforderlich sind, werden diese von der dafür
zuständigen Abteilung des Amtes der Landesregierung (A13) wahrgenommen werden.
8
KLICK
Stmk. Baugesetznovelle
LGBl. Nr. 34/2015
Abbrennen von Sonnwendfeuer
1. § 2 Z. 2 lit. b lautet:
„b) Sonnwendfeuer (21. Juni); sollte der 21. Juni
nicht auf einen Samstag fallen, so ist das Entzünden
eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nächsten, auf den 21. Juni nachfolgenden Samstag zulässig.
Sollte der 21. Juni auf einen Sonntag fallen, so ist
das Entfachen des Sonnwendfeuers an diesem Tag
oder am vorhergehenden Samstag möglich. § 3 Abs.
3 gilt sinngemäß.“
Mit Verordnung des Landeshauptmannes von
Steiermark vom 18. Mai 2015, LGBl. Nr. 38/2015,
wurde die BrauchtumsfeuerVO wie folgt geändert:
18
8
KLICK
Brauchtumsfeuerverordnung
LGBl. Nr. 38/2015
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8
von Peter Rechberger
Kanzleileiter
Intern
Personal - Aktuell
Im Bereich der Sozialarbeit, haben folgende neue
Bedienstete ihren Dienst angetreten:
Mag.a (FH) Ursula Aichmaier mit 4.5.2015
Birgit Weinzettl, BA, MA mit 1.6.2015
Die zwei
neuen
Kolleginnen:
Mag.a (FH)
Ursula Aichmaier und
BA, MA Birgit
Weinzettl
Ihren Dienst beendet haben:
Mag. Kerstin Raith-Schweighofer, Juristin im
Sozialreferat – Beginn des Mutterschutzes
Iris Riegelbauer, Sachbearbeiterin im Sanitätsreferat – Beginn des Mutterschutzes
Prüfungen
Ing. Markus Würkner, Förster, zuständig für den
Sprengel Vorau und Verena Kitting-Muhr,
Assistentin im Sozialreferat, haben die allgemeine
Grundausbildung bestanden.
Anna Steinhöfler, Assistentin im Sozialreferat, hat
ihre Berufsreifeprüfung erfolgreich abgelegt.
Wir gratulieren zu den bestandenen Prüfungen
recht herzlich.
Erwin Almbauer - wiedergewählt
Anlässlich der Personalvertretungswahlen des
Landes Steiermark wurde in der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld auch die
Behindertenvertrauensperson gewählt.
Von 13 Wahlberechtigten haben sich 12 an der Wahl
beteiligt. 11 Stimmen entfielen auf Erwin Almbauer.
Zum Stellvertreter wurde Franz Strempfl gewählt.
Im Zuge der steirischen Verwaltungsreform wurden mit 1.1.2013 die Bezirkshauptmannschaften
Hartberg und Fürstenfeld zur neuen Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
zusammengeschlossen.
Seit diesem Tag gibt es nur noch eine offizielle Adresse und Posteinlaufstelle:
Bezirkshauptmannschaft
Hartberg-Fürstenfeld
Rochusplatz 2
8230 Hartberg
Für die Zeit von 1.1.2013 bis 30.6.2015 wurde bei der Österreichischen Post AG ein Nachsendeauftrag
eingerichtet, damit Poststücke, welche an Realschulstraße 1, 8280 Fürstenfeld (Adresse der
ehemaligen Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld) adressiert sind, automatisch an die Adresse in
Hartberg weitergeleitet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass ab dem 1.7.2015 ausnahmslos die oben angeführte Adresse in
Hartberg zu verwenden ist. Sämtliche Poststücke, welche an Realschulstraße 1, 8280 Fürstenfeld
adressiert sind, werden an die Absender retourniert.
Herzlichen Dank!
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8
Symposium
von Mag. Max Wiesenhofer
Bezirkshauptmann
Großes Kinder- und Jugendpsychiatrisches
Symposium in Pöllau
Das Symposium fand heuer zum Thema Seelische Krankheiten und
Störungen im Entwicklungsverlauf statt und fand großes Interesse.
Rund 300 Interessierte aus allen Teilen Österreichs
haben sich Anfang Mai für drei Tage in Pöllau eingefunden, um an dem bereits traditionellen Kinder- und Jugendpsychiatrischen Symposium teilzunehmen. Die Veranstaltung fand heuer bereits zum
16. Mal statt und gilt als größte Veranstaltung ihrer
Art in Österreich. Hochkarätige Referentinnen und
Referenten aus Österreich und Deutschland stellten
in interessanten und spannenden Vorträgen das
Thema „Seelische Krankheiten und Störungen im
Entwicklungsverlauf“ aus unterschiedlichen
Perspektiven dar. Den Beginn machte Univ.Prof.
Dr. Andreas Kruse vom Institut für Gerontologie in
Heidelberg zum Thema „Folgen von Traumatisierung in der Kindheit aus der Mehrgenerationenperspektive“, wo er über interessante Ergebnisse
von langjährigen Studien berichtete. Die weiteren
Vortragsthemen waren praxis- und realitätsnah
und für alle, die sich mit Kindern und Jugendlichen
beschäftigen, äußerst interessant.
Den Hauptvorträgen angeschlossen, fanden
spezielle Workshops statt, in denen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu den einzelnen
Themen austauschen und vertiefen konnten.
Gesundheitslandesrat, Mag. Christopher Drexler,
wies in seinen Grußworten auf den großen Bedarf
und die Absicht des Landes Steiermark hin, die
Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung in
der Steiermark weiter ausbauen zu wollen.
Veranstalter ist die Abteilung für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie des LKH
Graz Süd-West Süd unter der Leitung von
Primaria Dr. Katharina Purtscher-Penz.
Büroraumflächen
in der Außenstelle Fürstenfeld
zu vermieten
Das Land Steiermark vermietet
in der Außenstelle in Fürstenfeld
der Bezirkshauptmannschaft
Hartberg-Fürstenfeld,
8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 1, 3. OG,
Büroraumflächen im Ausmaß von ca. 140 m².
Von links nach rechts: Prim. Dr. Paulus Hochgatterer und Univ.
Prof. Dr. Andreas Karwautz, Vizepräsident und Präsident der
Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Primaria Dr. Katharina Purtscher-Penz, Landesrat Mag.
Christopher Drexler, Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer
20
Anfragen: 03332/606-280, Peter Rechberger
E-Mail: [email protected]
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von Sabine Gschiel-Richter
Referentin im Sicherheitsreferat
Sicherheit
Veranstaltungen auf Straßen
Sommerzeit ist gleich Festzeit, ist aber auch die Zeit
sportlicher Veranstaltungen! Ob Frühschoppen,
Dorffest, Sommerkonzerte, Radrennen, Marathons,
Triathlons usw. – derartige Veranstaltungen unterliegen, sofern sie auf öffentlichen Verkehrsflächen
abgehalten werden, nicht nur dem Veranstaltungsrecht, sondern auch der Straßenverkehrsordnung
(StVO).
so ist die Gemeinde zuständig. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich immer, bei der Behörde
(=Bezirkshauptmannschaft) nachzufragen.
Freiluftveranstaltungen („Open airs“)
unterliegen aufgrund ihrer Eigenart teilweise
eigenen Regelungen. Im Einzelfall ist zu prüfen,
ob für eine Veranstaltung, auch wenn sie auf
privatem Grund stattfinden sollte, naturschutzrechtliche Bestimmungen (Landesrecht!)
einzuhalten sind bzw. eine Veranstaltung an
bestimmten Orten überhaupt zulässig ist;
zuständige Behörde dafür ist die Bezirksverwaltungsbehörde.
8
Veranstaltungen auf Straßen mit
öffentlichem Verkehr bedürfen neben allfälliger
anderer behördlichen Bewilligungen auch einer
straßenpolizeilichen Bewilligung. Dies gilt insbesondere für gewerbliche Tätigkeiten auf Straßen.
Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert und die
Verkehrslage es zulässt, kann die Behörde
eine Straße für die Dauer der Veranstaltung ganz
oder teilweise für den sonstigen Verkehr sperren
oder
Verkehrsbeschränkungen, wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Halte- und Parkverbote und dergleichen mehr erlassen.
Zuständige Behörde ist im Regelfall die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft).
Handelt es sich jedoch um eine Veranstaltung, die
nur auf einer Gemeindestraße stattfindet und ist
hiefür lediglich eine Geschwindigkeitsbeschränkung
und/oder ein Halte- und Parkverbot zu verordnen,
21
KLICK
Rechtsgrundlage und Kosten
Für Umzüge, Prozessionen und dergleichen
auf Straßen ist eine Bewilligung grundsätzlich
nicht erforderlich. Derartige Veranstaltungen
müssen aber der Behörde gemeldet werden,
damit die Behörde entsprechende straßenpolizeiliche Vorkehrungen (Verkehrsbeschränkungen bzw. Straßensperren) treffen kann.
8
KLICK
Rechtsgrundlage und Kosten
Auf Straßen finden immer häufiger sportliche
Veranstaltungen (Radrennen, Laufveranstaltungen, etc.) statt. Für sportliche Veranstaltung auf Straßen darf eine straßenpolizeiliche
Bewilligung nur erteilt werden, wenn die Veranstaltung die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit
des Verkehrs nicht wesentlich beeinträchtigt und
schädliche Einwirkungen auf die Bevölkerung und
die Umwelt durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe
nicht zu erwarten sind. Die Bewilligung ist, wenn es
der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt oder
die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des
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8
Sicherheit
Verkehrs erfordern, unter Bedingungen oder mit
Auflagen zu erteilen. Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert und die Verkehrslage es zulässt, kann
die Behörde eine Straße für die Dauer der sportlichen Veranstaltung ganz oder teilweise für den
sonstigen Verkehr sperren. In einem solchen Fall
kann die Behörde, wenn aus Gründen der Verkehrssicherheit keine Bedenken bestehen, für die
sportliche Veranstaltung selbst Ausnahmen von den
Fahrregeln zulassen.
Erstreckt sich eine sportliche Veranstaltung auf
zwei oder mehrere Bundesländer, so ist zur
Erteilung der Bewilligung die Landesregierung
zuständig, in deren örtlichem Wirkungsbereich
die Veranstaltung beginnt; das Einvernehmen mit
den übrigen in Betracht kommenden Landesregierungen ist herzustellen.
Die Bewilligungen können von den Behörden unter
Auflagen erteilt werden.
von Sabine Gschiel-Richter
Referentin im Sicherheitsreferat
Die Antragstellung hat bei der Bezirkshauptmannschaft zu erfolgen und sind folgende Unterlagen
anzuschließen:
8
8
KLICK
Unterlagen und Kosten
KLICK
Rechtsgrundlage
Allgemeine Informationen
zur Antragstellung:
8
KLICK
Allgemeine Informationen
Neue MitarbeiterInnen bei der Polizei
Auf Einladung des Bezirkshauptmannes fand in
der BH ein Informationsgespräch mit allen neuen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei des
Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld, der Polizeiinspektion Ilz – AGM (Ausgleichsmaßnahmen)
sowie der Autobahnpolizei Hartberg statt.
Nach einer Vorstellungsrunde präsentierte der
Bezirkshauptmann den Leistungsbereich der
Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
und ging dabei auf besondere sicherheitspolizeiliche Angelegenheiten ein. Referatsleiter, Mag. Karl
Wurzer, informierte über den Aufgabenbereich des
Sicherheitsreferates und Erwin Kutschera berichtete
über Besonderheiten des Bereiches Strafwesens.
Den Abschluss bildete ein geführter Rundgang
durch die Bezirkshauptmannschaft.
Im Bild:
1. Reihe v.l.n.r.: BPK Obstlt. Martin Spitzer, BI Daniela Narnhofer, PI Vorau, RI Britta Stelzer, PI Ilz AGM, BH Mag. Max
Wiesenhofer
2. Reihe v.l.n.r.: CI Alfred Glatz, API Hartberg, GI Anton Posch,
PI-AGM Ilz, GI Manfred Kubalek, PI Bad Waltersdorf, Mag.
Sabine Hatzl
3. Reihe v.l.n.r: GI Thomas Faulend, AGM Ilz, AI Thomas
Loipersböck, PI Ilz AGM, Mag. Karl Wurzer, Erwin Kutschera,
GI Josef Marth, PI Fürstenfeld
22
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8
von Obstlt. Martin Spitzer
Bezirkspolizeikommandant
Polizei
Koordinierter fremdenpolizeilicher Dienst
im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld
Acht besonders geschulte BeamtInnen des Bezirkes
Hartberg-Fürstenfeld führen neben ihren sonstigen
Aufgaben im Exekutivdienst die Sonderverwendung
KFD (= koordinierter fremdenpolizeilicher Dienst)
aus.
Die wesentlichen Aufgaben umfassen folgende:
Schulung und Sensibilisierung der Bediensteten
im Bereich des Bezirkes in Bezug auf das Fremdenwesen
exekutivdienstliche Anlaufstelle für die
Bediensteten im Bereich des Bezirkes für Rückfragen oder Klärungen im fremdenpolizeilichen
Bereich
anlassbezogene Unterstützung der Bediensteten
im Bereich des Bezirkes bei fremdenrechtlichen
Amtshandlungen
gezielte Dokumentenüberprüfungen
Bearbeitung komplexer fremdenpolizeilicher
Sachverhalte
Durchführung von fremdenpolizeilichen Überprüfungen
Durchführung besonders sensibler Amtshandlungen mit Fremden
Vollziehung von behördlichen Festnahmeaufträgen (Vorführung vor die Behörde)
Mitwirkung bei Schwarzarbeiterkontrollen
(insbesondere durch die Finanzpolizei).
Seit einigen Monaten strömen über Ungarn und
Burgenland auf der LB 319 mehr und mehr Asylwerber in den Bezirk Hartberg-Fürstenfeld ein, die
in weiterer Folge von den BeamtInnen der PI Ilz
AGM (Ausgleichsmaßnahmen) und den KollegInnen
des KFD aufgenommen und nach einem aufwändigen Verfahren in eine der Erstaufnahmestellen eingeliefert werden. Seit Mitte Mai 2015
werden alle KFD-BeamtInnen des LPD-Bereiches
Steiermark für die Bearbeitung der im Anhaltezentrum Vordernberg vorübergehend aufgenommenen Asylwerber in Permanenz herangezogen. Außerdem sind die im Bezirk aufhältigen
Asylwerber (534) in deren Unterkünften (26)
regelmäßig zu kontrollieren.
Baustelle auf der A2-Südautobahn
Im Zeitraum von März bis Ende November 2015
werden auf der A2 von StrKm 110,950 bis StrKm
115,590 (Anschlussstelle Lafnitztal bis Hartberg) die
beiden Richtungsfahrbahnen und die Brücken generalsaniert. Während dieser Zeit stehen in
beiden Fahrtrichtungen jeweils zwei Fahrstreifen
zur Verfügung. Im Baustellenbereich besteht eine
23
Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 bzw 80
km/h. Es ist seitens der ASFINAG beabsichtigt, eine
mobile Section Control zu installieren. Bereits jetzt
wird die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich der Baustelle verstärkt
überwacht. Die Kraftfahrer werden ersucht, die verordneten Geschwindigkeiten einzuhalten.
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Baubezirksleitung
Oststeiemark
8
von Ing. Werner Prettenthaler
Referat Wasser, Umwelt und Baukultur
Maiswurzelbohrer - eine akute Gefahr
Neben Mais sind auch weitere landwirtschaftliche Kulturen und
selbst Hausgärten gefährdet
Der Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera
virgifera) stammt ursprünglich aus den USA und
wurde in Europa im Jahr 1992 das erste Mal festgestellt. Von der Familie her gehört der Maiswurzelbohrer zu den Blattkäfern, wie z. B. auch der
Kartoffelkäfer. Der ca. 6 mm lange Käfer hat einen
schwarzen Kopf, fast körperlange Fühler, einen
gelben Halsschild, gelbe Deckflügel mit seitlich
gelegenen, gelben Streifen. Diese Streifen können
in der Variation auch leicht in die Farbe orange
übergehen. Der Hinterleib und die Beine sind gelb.
Letztere können stellenweise auch angedunkelt bzw.
dunkelbraun sein. Der Maiswurzelbohrer verursacht
vor allem durch Wurzelfraß der Larven große
Schäden bei Mais und der ausgewachsene Käfer
verursacht Schäden in den Maiskolben.
In den letzten Jahren wurde immer mehr festgestellt, dass sich der Käfer auch an Blüten anderer
Pflanzen, wie z. B. der Sonnenblume oder an
Kürbisen, aufhält. Dort richtet er jedoch derzeit
noch keinen großen Schaden an. Im letzten Jahr
wurde der Maiswurzelbohrer auch vermehrt in
Gartenbaukulturen und Hausgärten festgestellt:
Dort auch auf Kohlsprossen, Brokkoli und Krautpflanzen.
Da der Maiswurzelbohrer für die Maisproduktion und für die Aufrechterhaltung eines intakten
landwirtschaftlichen Produktionskreislaufes und
in Österreich als auch in anderen EU-Staaten eine
massive Bedrohung darstellt, wurde bereits in der
Vergangenheit eine Verordnung für den Maiswurzelbohrer erlassen. Ohne konsequente Durchführung einer Fruchtfolge, bzw. ohne den konsequenten Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln ist mit massiven Ernteausfällen zu rechnen.
Bereits seit dem Jahr 1999 wird ein Monitoring
vom Österreichischen Pflanzenschutzdienst in Form
von Pheromonfallen durchgeführt. Die Untersuchungen und Erhebungen werden von der Öster-
24
reichischen Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit, den Landwirtschaftskammern und
vom amtlichen Pflanzenschutzdienst betreut.
Diese Maiswurzelbohrerverordnung liegt nun in der
aktuellen Fassung des Jahres 2015 vor und wurde
aufgrund des Steiermärkischen Pflanzenschutzmittelgesetzes, einem Landesgesetz, am 15.5.2015 neu
verordnet.
Aus dieser Verordnung geht hervor, dass zur Feststellung des Auftretens und zur Beobachtung des
Maiswurzelbohrers von der Landesregierung in
Gebieten, in denen Mais angebaut wird, geeignete
Maßnahmen (z. B. in Form von Aufstellen von
Pheromonfallen) durchzuführen sind.
Weiters hat die Landesregierung durch regelmäßige,
stichprobenartige, Kontrollen die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen zu prüfen.
Im Wesentlichen sind in der Maiswurzelbohrerverordnung zwei Maßnahmengebiete festgelegt. Der
Bezirk Hartberg-Fürstenfeld liegt mit Ausnahme der
Gemeinden Waldbach-Mönichwald, St. Jakob im
Walde, Schäffern und Wenigzell sowie der Katastralgemeinden Schachen und Vornholz der Gemeinde
Vorau im Maßnahmengebiet I. Im Maßnahmengebiet I ist die Fruchtfolge so zu gestalten, dass bis einschließlich 2016 Mais auf einer Ackerfläche in vier
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8
Baubezirksleitung/
Feuerwehr
von Ing. Werner Prettenthaler
Referat Wasser, Umwelt und Baukultur
aufeinanderfolgenden Jahren höchstens dreimal
angebaut werden darf. Für eine Beurteilung ist dabei
die Fruchtfolge ab dem Jahr 2012 zu berücksichtigen. Ab 2017 darf Mais auf einer Ackerfläche
höchstens zweimal in Folge angebaut werden. Für
die Beurteilung dieser Fruchtfolge sind die ab dem
Jahr 2015 angebauten Kulturen zu berücksichtigen.
Dazu ist auch festzuhalten, dass von Ackerflächen
eines Betriebes die angebauten Kulturen, bei Anbau
von Mais zusätzlich das verwendete Maissaatgut,
einschließlich allfälliger Saatgutbehandlungen mit
Insektiziden, Beizmitteln sowie die verwendeten
Pflanzenschutzmittel gegen den Maiswurzelbohrer
aufzuzeichnen sind. Diese Aufzeichnungen müssen
mindestens vier Jahre aufbewahrt werden. Von der
verpflichtenden Fruchtfolge sind nur die
8
Saatmaisproduktion, von der Behörde genehmigte
Versuche sowie wissenschaftliche Versuchsreihen
und Versuche für Forschungs- und Versuchsein-richtungen ausgenommen.
Letztere sind allerdings nur auf Antrag durch die Behörde nach Durchführung eines Verfahrens zulässig.
Auf entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen mit
Insektiziden, wie Biskaya, Belem oder eine nachhaltige Bekämpfung durch Phermone wird auf die
Beratung durch die Bezirkskammer für Land- und
Forstwirtschaft des Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld
verwiesen.
Aufgrund des hohen Gefahrenpotentials des Maiswurzelbohrers werden alle Landwirte angehalten,
die Kriterien der Maiswurzelbohrerverordnung
einzuhalten.
von BI d.V. Franz Kaplan
Feuerwehr Fürstenfeld
Neue Kommandanten im FF Bereich Fürstenfeld
In den letzten Wochen haben einige Ergänzungswahlen im Bereichsfeuerwehrverband Fürstenfeld
stattgefunden.
Erwin Gutmeier wurde für den aus Altersgründen
ausgeschiedenen BR Josef Pfingstl zum Bereichsfeuerwehrkommandant-Stellvertreter gewählt und
zum Brandrat ernannt.
Nachfolger von Josef Pfingstl als Abschnittsbrandinspektor des Abschnittes Rittscheintal ist
Gerald Freitag.
Bei der Betriebsfeuerwehr Rogner Bad Blumau
heißt das neue Kommando HBI Josef Probst und
OBI Thomas Spörk.
Einen neuen Kommandanten gibt es auch bei der
Feuerwehr Söchau, dort wurde Bernhard Maier zum
Kommandanten gewählt.
Ab sofort verstärkt Georg Urschler als Kommandant-Stellvertreter das Kommando der Feuerwehr
Speltenbach.
25
Der neue
stellvertretende
Bereichskommandant
Erwin
Gutmeier
beim
Bereichsfeuerwehrtag
Am 17. Mai fand der 1. Bereichsfeuerwehrtag des
Bereichsfeuerwehrverbandes Fürstenfeld in Kroisbach statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde
der aus Altersgründen zurückgetretene Brandrat
Josef Pfingstl zum Ehren-Brandrat ernannt. Weiters
wurden HBI Adolf Stürzer als FuB Kommandant
zum ABI ernant und BM Attila Dirnberger als
Beauftragter für den Wasserdienst bestellt.
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Feuerwehr/
ÖRK
8
von BR Thomas Gruber
Bereichsfeuerwehrverband Hartberg
Amtsübergabe in der Feuerwehr Schäffern
Nach 18 Jahren im Feuerwehrausschuss, 5 Jahren
als Kommandant Stellvertreter und 13 Jahren als
Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Schäffern,
stellte BR Thomas Gruber sein Amt zur Verfügung.
OLM Ludwig Groller, bekannt als zielstrebiger
Jugendbeauftragter, wurde mit großartiger
Mehrheit zum neuen Kommandanten
gewählt.
8
von Alfred Gigler
Bezirksgeschäftsführer des ÖRK
80.384 ehrenamtliche Stunden
aus Liebe zum Menschen
Im Saal der BH Hartberg-Fürstenfeld wurde der
überaus beachtliche Leistungsbericht des Roten
Kreuzes Hartberg präsentiert.
Rettungs- und Krankentransportdienste
6.960 Patienten betreut bei
24.061 Hilfeleistungen,
davon 6.166 Akuteinsätze
4.817 Rettungseinsätze und
1.349 Notarztrettungseinsätze (Hartberg und Vorau)
Dabei wurden 151.000 Bereitschaftsstunden in den
Regionen des Rot-Kreuz-Bezirkes geleistet, davon
70.620 ehrenamtliche Dienststunden von 302
freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Ausbildung der Bevölkerung
102 Erste-Hilfe-Kurse bzw. –Unterweisungen mit
1.541 Kursteilnehmern.
26
Im Rahmen von GIB – Gesundheit-InformationBeratung wurden 23 Kurse bzw. Module abgehalten,
von Krankenhilfe bis Bewegung zum Wohlfühlen
und 60+aktiv Seniorentraining mit gesamt 302
Teilnehmern.
Für die Rotkreuz-Jugend wurden zahlreiche
Erste-Hilfe-Kurse, Wettbewerbe und sonstige
gemeinsame Freizeitaktivitäten bei 2.250
Betreuerstunden geleistet.
Pflege mobil: Durch die Beschäftigten in der
Hauskrankenpflege sowie der Pflege-, Altenund Heimhilfe wurden zusammen mit den
Kooperationspartnern Volkshilfe und Caritas
gesamt 62.050 Hausbesuche durchgeführt und
dabei 777 Patienten betreut. An 259 Patienten
wurden vom ÖRK Pflegebehelfe verliehen.
Bei der Team Österreich Tafel wurden in
Hartberg bei 52 Aktionen 2.844 Lebensmittelausgaben getätigt und dabei rund 19.000 kg
Lebensmittel an Hilfebedürftige verteilt.
Bei 56 Aktionen wurden 4.246 Blutspenden
gesammelt.
Gesamt wurden im Jahr 2014 80.384
ehrenamtliche Stunden von 483 RotkreuzMitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleistet.
Allen, ob freiwillig, beruflich oder als Zivildiener
im Roten Kreuz tätig – ihnen allen gebührt
großer Dank und höchste Anerkennung.
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8
ÖRK/
FMB
von Alfred Gigler
Bezirksgeschäftsführer des ÖRK
10.000 Stunden ehrenamtlich beim ÖRK
Erstmals im Bezirk wurde mit Mario Trenker die Stundenspange in Gold für
10.000 ehrenamtliche Dienststunden im Roten Kreuz Hartberg verliehen.
Mario Trenker trat im Jahr 2004 in die RotkreuzJugendgruppe Hartberg ein. Im Jahr 2006
absolvierte er die Ausbildung zum Rettungssanitäter und leistet seitdem regelmäßig freiwillig
Dienst am Rettungswagen bzw. auch am Notarztrettungswagen. Im Jahr 2008 absolvierte er die
Ausbildung zum Sicheren Einsatzfahrer.
Ab 2009 besuchte er ebenfalls in seiner Freizeit die
Rotkreuz-Führungskräfteausbildungen, die er im
Jahr 2012 mit der Offiziersprüfung abschloss.
Seit 2014 ist er nun Mitglied des Bezirksrettungskommandos Hartberg.
Das ehrenamtliche Engagement ist in der
gesamten Familie fest verankert: Seine Freundin
und sein Bruder sind ebenfalls freiwillige
Rotkreuz-Rettungssanitäter, seit kurzem auch
sein Vater, der die diesjährige Ausbildung zum
Rettungssanitäter mit kommissioneller Abschlussprüfung erfolgreich absolviert hat. Im Rahmen der
ÖRK Bezirksversammlung Hartberg wurde ein
besonderer Dank und die große Anerkennung
für die freiwillig geleistete Arbeit zum Wohle der
Menschen im Bezirk ausgesprochen.
Mario Trenker bei der Ehrung für 10.000 ehrenamtlich
geleistete ÖRK-Stunden
Ausstellung
in der Bezirkshauptmannschaft
Hartberg-Fürstenfeld
„Studie Mensch-Kunst“
Werke von SchülerInnen
vom Gymnasium Hartberg der Klasse 6C
mit Theres Ropposch-Greimel
Eröffnung: Donnerstag, 2. Juli 2015 um 19.30 Uhr
Ausstellungsdauer: 2. Juli - 25. September 2015
Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr
27
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8
EDV
von Mag. Dr. Gerd Gratzer
A12 - Referat Wirtschaft und Innovation
Breitband Steiermark - der Highway 2020
Eine flächendeckende Versorgung ländlicher Regionen mit ausgezeichneten
Breitbandverbindungen wird in den nächsten Jahren der entscheidende
Wettbewerbsfaktor in einem europäischen Kontext sein.
Neben herkömmlichen Kupfer- und Koaxialkabeln
kommt der Verlegung von Lichtwellenleitern
besondere Bedeutung zu, weil über derartige
Glasfaserkabel größere Datenmengen viel schneller
über große Entfernungen übertragen werden
können. Experten gehen davon aus, dass sich die
Gesamtmenge des weltweiten Datenvolumens alle
zwei Jahre verdoppelt.
Die Basis für den zukünftigen Ausbau der Breitbandinfrastruktur in der Steiermark wurde durch
die einstimmigen Beschlüsse in der Steiermärkischen Landesregierung und dem Landtag
Steiermark über die Breitbandstrategie „Highway
2020“ geschaffen.
8
Förderungsaktionen für Gemeinden und Unternehmen mit Ende Jänner 2015 erarbeitet, für die
bis Jahresende insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung
stehen.
Förderung für Unternehmen
Hier wird der Breitbandanschluss vom Unternehmen bis zur nächsten Vermittlungsstelle mit
max. 50% der Gesamtkosten gefördert.
www.sfg.at/cms/4569/Highway_2020_-_Unternehmen/
KLICK
Folder
„Highway 2020“
Diese Breitbandstrategie sieht in einem Stufenplan
vor, dass bis 2022 alle Haushalte und Unternehmen
in den steirischen Gemeinden mit hochleistungsfähigen und ultraschnellen Anschlüssen mit
Übertragungsraten bis zu 100 MBit/s versorgt
werden. Dafür sollen vor allem auch Mittel aus
der Breitbandmilliarde auf Bundesebene, verwaltet
durch das Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie (BMVIT), eingesetzt
werden.
Im Rahmen der Breitbandstrategie wurden auch
mehrere Maßnahmen und Empfehlungen definiert,
die unter anderem auch den Einsatz von
Förderungsinstrumenten auf Landes- und
Bundesebene vorsehen.
Förderungen auf Landesebene
Das Wirtschaftsressort hat über die Steirische
WirtschaftsförderungsgesmbH (SFG) zwei
Förderung für Gemeinden
Der Breitbandinfrastrukturausbau von Gemeinden
kann hier bis zu 60% unterstützt werden und zwar
durch 2 Förderungsschienen:
- Errichtung von Breitband-Infrastruktur durch die
Gemeinde selbst
- Ausschreibung einer Gemeinde für ein bestimmtes
Gebiet für Breitbanddienstleistungen (unterstützt
über einen Telekomprovider).
www.sfg.at/cms/4570/Highway_2020_-_Gemeinden/
8
28
KLICK
Leitfaden
für Gemeinden
ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8
EDV/
Sozial
von Mag. Dr. Gerd Gratzer
A12 - Referat Wirtschaft und Innovation
Förderungen auf Bundesebene
Im Rahmen der Umsetzung der Breitbandmilliarde
hat das BMVIT vier Förderungsschienen erarbeitet.
Das Leerrohrförderungsprogramm richtet sich an
Gemeinden, das Breitband Austria 2020 -Access
und das Backhaulprogramm richten sich beide
an Telekomprovider sowie die Förderungsaktion
AT:net. Die AT:net-Förderung richtet sich an
Unternehmen (vor allem KMU) und natürliche
Personen. Dabei sollen Projekte, die IKT-Lösungen,
-Dienste und -Anwendungen mit dem Schwerpunkt
auf Bildungsthemen vorsehen, für die geplante
Markteinführung gefördert werden. Die
Förderungshöhe beträgt zwischen 25 % und 35 %.
Die erste Ausschreibung ist für Sommer 2015
8
geplant.
Alle vier Programme werden mittels Call-Prinzip
über die Forschungsförderungsgesellschaft auf
Bundesebene (FFG) abgewickelt. Die Abteilung 12
des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung
fungiert dabei als Landeskoordinationsstelle für die
Steiermark.
8
KLICK
Homepage
Weitere und nähere Informationen:
Dr. Gerd Gratzer, Abteilung 12, Referat Wirtschaft
und Innovation, Nikolaiplatz 3, 8020 Graz,
Tel. 0316/877-3154, Mail: [email protected]
von Markus Harg
Pflege mit Herz Betriebs GmbH
Burgenlandtage im Föhrenhof
Im Pflegeheim Föhrenhof wird es nie langweilig
– dafür sorgt ein abwechslungsreiches Aktivitätenund Veranstaltungsprogramm, abgestimmt auf die
individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der
Bewohner sowie auf die jeweilige Jahreszeit.
Schließlich soll das Leben im Pflegeheim für die Bewohnerinnen und Bewohner so „normal“ wie möglich sein. Ein Höhepunkt im Frühling waren dabei
sicher die „Burgenlandtage“. Das Burgenland liegt
St. Johann in der Haide ja ziemlich nahe und auch
viele Bewohner stammen aus dem sonnigsten Bundesland Österreichs. Da bot es sich also an, ein paar
Tage unter das Motto „Burgenland“ zu setzen: Der
Speiseplan stand in diesen Tagen ganz im Zeichen
des Nachbarbundeslands, so gab es Köstlichkeiten
wie Pußtaschnitzel, Burgenländisches Rahmschnitzel, Speckkrautstrudel, Bohnensterz und mehr.
Zusätzlich wurden mit den Bewohnern Grammelpogatscherl gebacken. Natürlich durfte auch
eine Weinverkostung mit burgenländischen Rotweinen nicht fehlen.
Die Burgenlandtage waren jedoch nur der Auftakt
29
zu einem bunten Frühlingsprogramm: Da wurden
zum Beispiel Hochbeete bepflanzt, es wurde
gemeinsam gekocht, im stimmungsvollen Umfeld
Muttertag gefeiert, eine Pferdekutschenfahrt unternommen, Maiwipferlsaft hergestellt und vieles
mehr.
Neben diesen gemeinsamen Tätigkeiten fördert das
Föhrenhof-Team aber auch individuelle Tätigkeiten
der Bewohner, zum Beispiel das Stricken.
Hier konnte eine Bewohnerin ein ganz
besonderes Ergebnis vermelden: Frau Aloisa
„züchtete“ eine neue Baumsorte, den „Strickbaum“.
ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8
Arbeiterkammer
Arbeiterkammer Hartberg
Gewinn? Oder Falle!
Werbeveranstaltungen und Ausflugsfahrten
Viele von Ihnen haben schon in Ihrer Post Verständigungen über unverhoffte Gewinne oder
Gutscheine für supergünstige Reisen erhalten, die
Sie sich im Rahmen einer Ausflugsfahrt oder beim
„gemütlichen Beisammensein bei Speis und Trank“
in einer Gaststätte abholen können. Und natürlich
können Sie auch gerne Freunde mitbringen ...
In der Realität ist das sehr oft der Auftakt zu gekonnt inszenierten Präsentationen aller Art. Überteuerte Nahrungsergänzungsmittel werden als
medizinische Wundermittel angepriesen, qualitativ
minderwertige Gesundheitsprodukte werden um
ein Vielfaches ihres wahren Wertes verkauft und
gutgläubige KonsumentInnen auf „praktisch
kostenlose“ Reisen geschickt, ohne dabei die zahlreichen noch anfallenden Gebühren und Zuschläge
zu erwähnen.
Häufig stellen sich diese Firmen auch seriöser dar
als sie sind – sie werben über Seniorenverbände
oder geben sich „hoheitlich“ (z. B. Bundesadler oder
behördlicher Bescheid).
Durch Novellen zur Gewerbeordnung seit dem Jahr
2008 wurde es KonsumentInnen erleichtert, derartige Fallen zu erkennen. Dennoch! Vorsicht ist
geboten!
Sie finden im Internet unter
www.haendewegvonwerbefahrten.at
eine umfangreiche Liste von Firmen, die durch
unseriöse Aktivitäten bereits aufgefallen sind.
Eine umfangreiche Broschüre zu diesem Thema und
zu vielen anderen interessanten Themen finden Sie
auf der Homepage des Sozialministeriums unter
www.broschuerenservice.sozialministerium.at
oder unter www.akstmk.at.
Telefonbetrüger tarnen sich als AK-Mitarbeiter
Achtung! Immer wieder telefonieren sich Betrüger
durch die österreichischen Haushalte, wie aufmerksame KonsumentInnen mitteilen: So gibt ein Oststeirer an, er sei vom „Konsumentenschutz Wien“
angerufen worden. Er hätte vor langer Zeit bei
einem Gewinnspiel mitgemacht und man würde
nun eine Sammelklage vorbereiten. Aus diesem
Grund brauche man vom Steirer alle Daten wie
Geburtsdatum und Bankverbindung. Dies müsse
aber sofort geschehen, denn nur jetzt wäre die
Sammelklage für ihn gratis, in wenigen Tagen koste
die Klage € 700,-.
AK ruft nicht wegen Geldforderungen an
Bitte glauben Sie diesen Anrufern nicht, es handelt
sich hier um Betrüger! Rund 350.000 Beratungen
entfallen jährlich auf den Konsumentenschutz.
Wir telefonieren viel mit unseren Mitgliedern, wir
30
rufen auch zurück, wenn jemand Rat sucht – aber
wir rufen Sie nie an um Geld zu fordern.
TIPP
So können Sie sich wehren: Seien Sie misstrauisch,
wenn jemand von Ihnen am Telefon Geld einfordert.
Am besten auflegen! Wenn möglich, notieren Sie
die Nummer des Anrufers (im konkreten Fall erwies
sich die angezeigte Telefonnummer als falsch).
Sollten Sie bereits etwas gezahlt haben, erstatten Sie
bitte sofort Anzeige bei der Polizei. Es sollte auch
eine Anzeige bei der Fernmeldebehörde erfolgen,
ein Formular dafür finden Sie unter www.akstmk.at.
Warnen Sie Ihre Familienmitglieder und Freunde
vor Telefonbetrügern. Gerade mit älteren Menschen
haben Betrüger oft leichtes Spiel. Seriöse Unternehmen und Banken verlangen keine Bankdaten per
E-Mail oder am Telefon. Geben Sie Ihre Bankdaten
weder telefonisch noch per E-Mail bekannt.
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8
von Herbert Paierl und Margarete Hartinger
AMS
Leiter u. Stv. Leiterin der Regionalen Geschäftsstellen
Aktion Gemeinde 2015
AMS und Land führen mit einer Gemeindeaktion Menschen zurück in die
Arbeitswelt.
Das AMS sorgt zusätzlich für sozialpädagogische
Unterstützung der TeilnehmerInnen.
Der Leiter der Regionalen Geschäftsstelle Hartberg Herbert
Paierl und die stellvertretende Leiterin der Regionalen
Geschäftsstelle Fürstenfeld Margarete Hartinger
AMS Steiermark, Land Steiermark und steirische
Kommunen unterstützen die Arbeitsmarktintegration von arbeitsmarktfernen und schwer vermittelbaren Personen. Auch im Jahr 2015 sollen
Männer und Frauen befristete Arbeit in steirischen
Gemeinden bzw. gemeindenahen Institutionen
finden. Gemeinnützige Beschäftigungsträger übernehmen die administrative und organisatorische
Abwicklung der Anstellung - die Kommunen fungieren als Beschäftiger.
Aktion Gemeinde
Mit der Aktion Gemeinde werden arbeitsmarktferne
und schwer vermittelbare Personen durch „training
on the job“ unterstützt, sie können neue Perspektiven entwickeln und sich durch entlohnte Arbeit
wieder integrieren. Durch die Aktion Gemeinde
werden befristete Beschäftigungsverhältnisse
(zwischen 2 und 3 Monaten) geschaffen.
Ziel der Aktion Gemeinde
Das Projekt Aktion Gemeinde unterstützt durch die
Finanzierung befristeter Arbeitsplätze (Transitarbeitsplätze) sowohl Gemeinden als auch arbeitsmarktferne und schwer vermittelbare Personen.
Die TransitarbeiterInnen können beispielsweise zur
Abdeckung von Spitzenbedarf oder zur Umsetzung
zusätzlicher Gemeindeprojekte eingesetzt werden.
31
Die Aktion Gemeinde unterstützt
arbeitsmarktferne und schwer vermittelbare
Personen ebenso wie ältere Personen ab 50 durch
zeitlich befristete Beschäftigungsverhältnisse bei
der Integration in Arbeit
Gemeinden in der Bewältigung ihrer zahlreichen
Aufgaben und Anforderungen; in ihrer sozialpolitischen Arbeit
Aktionspartner/Beschäftigungsträger
GEGKO Thomas Schubernigg
0664/88454117
Leistungsangebot
Schnittstelle zwischen Gemeinde, AMS und ArbeitnehmerInnen
Organisation und Administration der Anstellung;
Übernahme sämtlicher Dienstgeberpflichten
Sozialpädagogische Begleitung (bei Bedarf)
Die Gemeindebeteiligung beträgt pro Monat
€ 360,00 für eine Vollzeitstelle einer Transitarbeitskraft (Teilzeitbeschäftigung: aliquote Umrechnung
entsprechend dem Stundenausmaß). Abwicklung
über die Trägerorganisationen.
Nähere Auskünfte erteilt gerne das AMS Hartberg
(03332/62602) bzw. Fürstenfeld (03382/52424).
Amtsblatt - Gratis
Wollen auch Sie das Amtsblatt
regelmäßig erhalten?
Teilen Sie uns einfach nur Ihre
E-Mail-Adresse mit an
[email protected]
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8
Eltern-Kind-Zentrum
von BA, MPH Beate Wurzwallner
Obfrau Eltern-Kind-Zentrum Fürstenfeld
Neue Räume für das Eltern-Kind-Zentrum
Fürstenfeld (EKIZ)
Nach einer sehr aktiven Zeit des Umbaus und Umzuges ist das Eltern-KindZentrum von Übersbach nach Fürstenfeld in die Kommendegasse 5 gezogen.
Das Team des EKIZ Fürstenfeld hat die letzten 4
Wochen sehr viel Engagement an den Tag gelegt.
Von Wände abmontieren, Boden legen und Ausmalen, mit großartiger Unterstützung der Gemeinde
Fürstenfeld, reichten die umfassenden Arbeiten.
Mit viel Liebe im Detail, Farbe und Wohlfühlcharakter wurde das EKIZ Fürstenfeld mit der
Muttertagsaktion und Open House Aktion eröffnet.
Das Eltern-Kind-Zentrum Fürstenfeld ist ein
gemeinnütziger Verein, der sich, weitgehend ehrenamtlich, für die Familien in der Region engagiert.
Das Engagement reicht von Angeboten für
werdende Eltern (Geburtsvorbereitung, Akupunktur
und Bewegungsgruppen) bis hin zu Angeboten für
die ganze Familie. Dazu gehören: Babytreff, Spielgruppen, Eltern-Kind-Musizieren, Elternbildungsangebote, Workshops und Bewegungsgruppen
sowie flexible Kinderbetreuung.
Neben Information und Beratung bietet das EKIZ
neu flexible stundenweise Kinderbetreuung.
Diese ist für alle Familien in der Region am Freitag
von 14.00 bis 18.00 Uhr und am Samstag von 9.00
bis 13.00 Uhr geöffnet.
BH Mag. Max Wiesenhofer mit der Leiterin des EKIZ
Fürstenfeld Beate Wurzwallner und Gästen bei der Eröffnung
der neuen Räume
Unter dem Motto: Zeit für Groß und Spaß für
Klein werden die Liebsten ab 3 Jahren unter
professioneller Aufsicht betreut.
Anmeldung ist dafür nicht notwendig.
8
KLICK
Homepage EKIZ Fürstenfeld
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Ausgabe:
Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer, Peter Rechberger, Wolfgang Jauk, Mag. Klaus Ebner, Dr.in Eva Winter,
Ing. Franz Weber, Mag. Bernd Holzer, Dr. Karl Josef Bauer, Sabine Gschiel-Richter, Obstlt. Martin Spitzer,
Ing. Werner Prettenthaler, BI d.V. Franz Kaplan, BR Thomas Gruber, Alfred Gigler, Mag. Dr. Gerd Gratzer,
Markus Harg, Arbeiterkammer Hartberg, Herbert Paierl, Margarete Hartinger, BA MPH Beate Wurzwallner,
Mag. Andreas Pichlhöfer, MMA Esther Brossmann, Gerhard Kerschbaumer, Professor Mag. Alfred Ertl, Maria Grassl,
Mag. Bernd Thurner, Gesellschaft zur Förderung seelischer Gesundheit, Mag.a Bettina Heiling, Christin Halb
(Anmerkung: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit des Berichtes wurde auf die laufende Anführung der weiblichen und männlichen Form verzichtet.
Sämtliche personenbezogenen Anführungen gelten natürlich für beide Geschlechterbezeichnungen.)
Wir ersuchen, das Amtsblatt „Blick Hinein“ an Interessierte weiterzuleiten.
Laufende Zustellung nach Mitteilung der E-Mail-Adresse an: [email protected]
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Pfarre/
FMB
von Mag. Andreas Pichlhöfer
Pastoralsassistent
Himmlischer Strom für die Stadtpfarrkirche
© Gertraud Toth
Die Arbeitsgruppe Schöpfungsverantwortung der
Pfarre Hartberg initiierte die Beteiligung an der
„Solar Community Cloud 5.0“ der Stadtwerke
Hartberg. Über 42 erworbene Fotovoltaik-Module
nutzen die Kraft der Sonne zur Umwandlung in
Stromenergie. Das ist genau jener Energiebedarf,
der mit rund 7.000 kWh für die Stadtpfarrkirche
notwendig ist.
„Die erste Idee war Fotovoltaikmodule auf das
Kirchendach zu montieren“, meinte der Leiter der
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Arbeitsgruppe Schöpfungsverantwortung und zugleich Mesner, Sepp Fink. Aufgrund von Bedenken
des Denkmalschutzes hat sich die Pfarre Hartberg
entschlossen, sich an die Bürgerbeteiligungsanlage
im Ökopark Hartberg anzuschließen. Bei dieser
„Solar Community Cloud“ handelt es sich um ein
virtuelles Kraftwerk, bei dem einzelne Ökoenergieanlagen wie ein großes Kraftwerk zusammengeschaltet und zentral gesteuert werden. Über
die App Solarlog können die Beteiligten ihren
aktuellen Stromertrag am Smartphone einsehen.
Schöpfungsspiritualität und Umwelt aus christlicher
Verantwortung zu bewahren, ist seit vielen Jahren
Bestandteil pastoralen Handelns in der Pfarre
Hartberg. In regelmäßigen Aktionen wie dem
KirchGehSonntag und der Sternwanderung auf den
Ringkogel wird die Bewahrung der Schöpfung
thematisiert. Des Weiteren wurde bereits durch
zahlreiche Maßnahmen der Energiebedarf in den
Pfarrräumen deutlich vermindert und die CO2Bilanz der Pfarre verbessert. „Es ist noch viel zu tun,
um die Schöpfung für unsere nachkommenden
Generationen zu bewahren“, resümiert Sepp Fink.
von MMA Esther Brossmann
Frauen- und Mädchenberatungsstelle HB
Frauengesundheit im Fokus
Die Frauen- und Mädchenberatungsstelle
Hartberg (FMB) sieht sich als wesentliche
Akteurin im Bereich der Gesundheit von Frauen
und Mädchen in der Region.
Neben einer persönlichen Beratung können in
Workshops, Vorträgen oder Seminarreihen sich
auch Frauen und Mädchen der Region mit gesundheitsbezogenen Themen auseinandersetzen.
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„Gesund und aktiv leben“
Eine 6-teilige, krankheitsübergreifende Workshopreihe, in der Teilnehmerinnen Techniken
und Übungen lernen, wie sie ihr Leben trotz
chronischer oder langanhaltender Krankheit aktiv
gestalten können. Die Workshopreihe findet im
Herbst 2015 (8.9, 15.9, 22.9, 6.10, 13.10) jeweils
von 17.30-20.00 in der Frauen- und Mädchenberatung Hartberg (Grazerstraße 3) statt.
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Abfallwirtschaft
von Gerhard Kerschbaumer
Umwelt- und Abfallberater
Neue Fachkräfte für Problemstoffsammelstellen
und Altstoffsammelzentren
Gemeinden sind gemäß Bundesabfallwirtschaftsgesetz verpflichtet, eine getrennte Sammlung von
Problemstoffen und Altstoffen durchzuführen.
Da von den so genannten „Problemstoffen“ eine
Gefährdung für Mensch und Umwelt ausgehen
kann, darf die Sammlung und Übernahme nurdurch fachkundige Personen erfolgen. Diese müssen
Kenntnisse über die Einstufung und das Gefahrenpotential der zu sammelnden Abfälle, der chemischen Grundlagen, des Brand- und Löschverhaltens
der Stoffe, sowie der Erste-Hilfe-Maßnahmen im
Notfall und auch über die gesetzlichen Grundlagen verfügen. Anfang Mai fand in Graz wieder eine
7-tägige Schulung zur „Fachkraft für kommunale
Problemstoffsammelstellen und Altstoffsammelzentren“ statt, bei der sich 7 Teilnehmer aus dem
Bezirk eingehend mit dem geforderten Fachwissen
und den Handlungsroutinen im ASZ beschäftigten
und mit dem Zertifikat „Fachkraft für Kommunale
Problemstoffsammelstellen und Altstoffsammelzentren“ ausgezeichnet wurden.
Vertreter vom AWV-Hartberg mit den erfolgreichen
Teilnehmern aus den verschiedenen Gemeinden
Mülltrennung macht Schule
BHAK/BHAS Hartberg setzt auf Abfallvermeidung und Abfalltrennung
Die Abfallmenge und die Menge an gesammelten Wertstoffen
werden mittels einer Pyramide dargestellt, an deren Spitze nur
mehr eine Restmülltonne steht.
Der Abfallwirtschaftsverband Hartberg unter der
Leitung von Obmann Bgm. Hermann Grassl hat es
sich zum Ziel gesetzt, alle Schulen des Bezirkes
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mit einem einheitlichen Abfalltrennbehältersystem
auszustatten. Durch die Ausstattung mit Trennbehältern in den Leitfarben der Abfallwirtschaft
wird eine effiziente Abfallwirtschaft angestrebt.
Das trägt zur Reduktion des Restmüllanfalls und
zur Verminderung der Entsorgungskosten für die
jeweilige Schule bei. Solche Trennmodule wurden
nun auch in jedem Klassenzimmer des BHAK/BHAS
Hartberg aufgestellt. Die vier wichtigsten Abfallfraktionen sind: Papier-Restmüll-Bioabfall-Kunststoffverpackung. Da auch andere Abfälle – Weißglas
-Buntglas und Metallverpackungen in einer Schule
anfallen können, wurden für die Sammlung dieser
Abfälle die Behälter im Pausenraum und am Gang
aufgestellt. Somit wird für alle möglichen Abfälle
gesorgt. Dir. Prof. Mag. Fritz Pack: „Endlich haben
wir ein geordnetes Trennsystem an unserer Schule“.
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von Professor Mag. Alfred Ertl
Bezirksleiter Berg- und Naturwacht
Berg- und Naturwacht
Berg- und Naturwacht im Bezirk vereint
Mit 1. Jänner 2015 wurden die beiden Bezirksorganisationen der Berg- und Naturwacht (BNW)
Hartberg und Fürstenfeld ex lege zusammengeführt.
Dies wurde mit der ersten gemeinsamen
Versammlung aller Ortseinsatzleiter (21) des
Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld am 6. März 2015
in Leitersdorf vollzogen.
Zum Bezirksleiter wurde Prof. Mag. Alfred Ertl
gewählt, zusätzlich 3 Stellvertreter:
Klaus Moretti, Ortseinsatzleiter der Ortseinsatzstelle (OEST) Fürstenfeld und zugleich neben dem
BL der 2. Entsandte für den Landestag
Norbert Schauflinger, Ortseinsatzleiter der OEST
Hartberg
Anton Dorner, Ortseinsatzleiter der OEST
Schäffern
Fusion der beiden Bezirke, Wahl der Führung: BH Mag. Max
Wiesenhofer, Norbert Schauflinger, Klaus Moretti, Landesleiter
Ing. Heinz Pretterhofer, Anton Dorner und Bezirksleiter
Professor Mag. Alfred Ertl
Der Bezirkstag am 25. April 2015 in Vorau wurde
mit einer Dankmesse eingeleitet. Seit der Landesleitung von RR Schalk wird dieser Brauch nur im
Bezirk Hartberg gepflogen.
Ein Höhepunkt des Bezirkstages war der Vortrag
von Prof. Dr. Gepp über tierische Einwanderer, die
teilweise schon größere Probleme machen.
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Ehrung für 50 Jahre BNW: Horst Wutzl mit dem Bezirksleiter Prof. Mag. Alfred Ertl, Landesleiter-Stv. Gerhard Huber,
BP-Kdt. Oberstleutnant Martin Spitzer und Doris Fuchs als Vertreterin der Aufsichtsbehörde
Das höchste Gremium des Bezirkes hat die Wahl des
Bezirksleiters bestätigt. Die Tätigkeitsperiode für die
BNW als Körperschaft öffentlichen Rechts gilt für
jeweils drei Jahre. Die BNW ist an die
Weisungen der BH gebunden und unterliegt auch
der Weisungsbefugnis der Landesleitung. Die gesetzliche Grundlage ist das Berg- und Naturwachtgesetz 1977, die Satzungen (Verordnung) und das
Stmk. Aufsichtsorgangesetz.
Jeder BNW wird auf Antrag der Bezirksleitung von
der BH als öffentliche Wache angelobt und hat die
Bereiche Naturschutzgesetz, Wegefreiheit im Bergland und das Geländefahrzeuggesetz zu überwachen.
Dies sind die gesetzlich vorgegebenen Aufgabenbereiche neben den abgeleiteten Verordnungen.
Die BNW hat die Gemeinden in allen Belangen des
Natur- und Landschaftsschutzes zu beraten. Daraus
leitet sich z.B. auch das Recht, bzw die Verpflichtung ab, wenn z.B. von einem BNW ein offenbar
illegaler Bau im Freigelände entdeckt wird, diesen
Umstand der jeweiligen Gemeinde gut dokumentiert zur Kenntnis zu bringen. Jeder BNW hat die
Pflicht, bei den Bürgern um Verständnis zu werben
und den Menschen schwierige Verwaltungsmaterien
verständlich zu erläutern. Es sind nur wenig
Anzeigen, wohl aber mehr Abmahnungen zu verzeichnen. So leisten die Mitglieder der BNW einen
wichtigen Beitrag zum Schutz und zur Erhaltung
einer intakten Natur und Umwelt.
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Hospiz
von Maria Grassl
Teamleiterin Hospizteam Bezirk Hartberg
Ehrung für langjährige Mitarbeit im Hospizteam
Hartberg – DA SEIN bis ZULETZT
Zahlreiche Mitarbeiterinnen dürfen auf eine langjährige ehrenamtliche Mitarbeit im Hospizteam
Hartberg zurückschauen.
Im Bild: Mitarbeiterinnen des Hospizteams Hartberg mit Teamleiterin Maria Grassl sowie Landes-Geschäftsführerin Sabine
Janouschek und Hospizpate BH Mag. Max Wiesenhofer
Das Hospizteam Hartberg wurde vor 22 Jahren
gegründet. Die derzeit 22 Mitarbeiterinnen
schenken ihre Zeit für die Begleitung von schwerkranken Menschen in der letzten Lebenszeit, hochaltrigen Menschen und deren Angehörigen. Ebenfalls begleiten sie Menschen, die um einen
Nahestehenden trauern.
Für ihr langjähriges Wirken zum Wohle von
Menschen in schweren Zeiten wurden ihnen seitens
der Geschäftsführerin von Hospiz-Stmk., Mag.a
Sabine Janouschek und Ute Dolnicar, Leiterin des
Verwaltungsausschusses, Ehrenurkunden als
Zeichen von Dank und Anerkennung überreicht.
Der Pate des Hospizteams, BH Mag. Max Wiesenhofer, dankte ebenfalls für das jahrelange ehrenamtliche Wirken im Bezirk und brachte seine große
Wertschätzung zum Ausdruck.
Teamleiterin Maria Grassl freute sich über die Wertschätzung der Hospizarbeit seitens der Geschäftsleitung und des Hospiz-Paten.
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Für 20 Jahre ehrenamtliche Arbeit wurden geehrt:
Anneliese Stibor
Für mehr als 15 Jahre:
Maria Freissling, Maria Grassl, Renate Prasch,
Christine Schmied, Marianne Kirschenhofer,
Ingeborg Kogler, Helga Plesch, Christine Grandits
Für mehr als 10 Jahre:
Gisela Schützenhöfer, Helga Zettl, Marianne Retter,
Elfriede Postl, Elfriede Kögl, Maria Wilfinger.
Hospizteam Hartberg: Hartberg, Rotkreuzplatz 2
(oberhalb Finanzamt)
Email: [email protected]
www.hospiz-stmk.at
Tel. 0676/47 69 206
Treffen für Trauernde: 3. Donnerstag im Monat,
18.30–20.00 Uhr in den Räumen am Hartberger
Kirchplatz, Teilnahme kostenlos.
Impressum:
Blick Hinein 2/2015,
Offizielle Nachrichten der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
Herausgeber:
Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
Redaktionsleitung:
Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer, Bezirkshauptmannschaft
Hartberg-Fürstenfeld
Redaktionsteam:
Dr. Beatrix E. Pfeifer, Mag. Klaus Ebner, Dr. Herfried Haupt,
Mag. Bernd Holzer, Peter Rechberger, Iris Riegelbauer,
Ing. Franz Weber, Mag. Karl Wurzer,
und Mag. Max Wiesenhofer
Ergeht per E-Mail an:
Rund 5.000 Leserinnen und Leser. Erscheint seit 2004
Redaktionsanschrift:
Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld, Rochusplatz 2,
8230 Hartberg, Telefon: 03332/606-201, Fax: 03332/606-550,
E-Mail: [email protected],
Internet: www.bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at
Zum Titelfoto:
Die nuen Gemeindevertreter mit Bezirkshauptmann und Ehrengästen
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von Mag. Bernd Thurner
Leitung Stabstelle Kommunikation
VIVID
Thema Rauchen: Kostenlose Schulvorträge
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KLICK
Broschüre
„Übers Rauchen reden“
Anhand von klaren Verhaltens- und Gesprächsregeln zum Umgang mit dem Thema Rauchen sollen
Eltern zu einer rauchfreien Erziehung ermutigt
werden.
Je klarer die Haltung ist, desto größer ist der Erfolg.
Kostenlos gibt es auch die dazugehörige Elternbroschüre „Übers Rauchen reden“, die die wichtigsten Tipps aus dem Vortrag zusammenfasst.
Rauchen ist die mit Abstand am weitesten verbreitete Form der Abhängigkeit. Bei der Zahl der
jugendlichen Rauchenden belegt Österreich unter
allen Industriestaaten den unrühmlichen ersten
Platz. In der Steiermark rauchen 12,6 Prozent der
15-jährigen Schüler.
Eltern wollen Kinder, die rauchfrei leben. Was viele
aber nicht wissen: Eine ablehnende Haltung dem
Rauchen gegenüber ist laut wissenschaftlichen
Untersuchungen wichtiger als die Frage, ob die
Eltern selbst rauchen oder nicht. VIVID –
Fachstelle für Suchtprävention bietet speziell zu
diesem Thema erstmals in der Steiermark einen
kostenlosen 30-minütigen Vortrag für Eltern von
Schülern ab der 5. Schulstufe an.
Interessierte Schulen können sich unter
[email protected] oder telefonisch unter 0316/82 33 00
bei VIVID melden und den Vortrag, der idealerweise
am Beginn des Klassenforums im Herbst stattfindet,
buchen. So schafft es die Schule, die Eltern bei
dieser sensiblen Thematik bestmöglich zu unterstützen und reduziert gleichzeitig Herausforderungen mit rauchenden Schülern.
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KLICK
Homepage VIVID
Ausstellung
„Besessen“
Werke von Isabella
Siller
in den Räumlichkeiten der Außenstelle in Fürstenfeld
Realschulstraße 1, 8280 Fürstenfeld
Ausstellungsdauer: 18. Juni bis 2. Oktober 2015; Montag - Freitag, 8.00 - 17.00 Uhr
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GFSG
Gesellschaft zur Förderung
seelischer Gesundheit
NEU: Vollzeitbetreutes Wohnen für psychisch
beeinträchtigte Menschen in Hartberg
Der Psychosoziale Dienst Hartberg steht im Bezirk
Hartberg-Fürstenfeld für moderne sozialpsychiatrische Grundversorgung. Das bereits
bestehende Angebot, namentlich
Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und
Erwachsene in Hartberg sowie den Außenstellen in
Pöllau, Vorau, Friedberg und Neudau
Arbeitsassistenz für Jugendliche und Erwachsene
Sozialpsychiatrische Tagesstrukturen in Pöllau
und Vorau
Mobile sozialpsychiatrische Betreuung
Sozialpsychiatrische Wohngemeinschaft in
Hartberg
Krisenwohnung in Hartberg
GO-ON Suizidprävention Steiermark, Regionalteam Hartberg-Fürstenfeld wird nach intensiven
Vorarbeiten ab August 2015 ergänzt durch ein
Vollzeitbetreutes Wohnen für 12 psychisch
beeinträchtigte Menschen
einer Bezugsbetreuung.
Über entsprechende Förderung der Ressourcen ist
die psychosoziale Stabilisierung der BewohnerInnen
angestrebt, stationäre Aufenthalte sollen vermindert
und Übergänge in eigenständigere Wohnformen
nach Möglichkeit unterstützt werden.
Die Zielgruppe sind Menschen mit schweren bzw.
chronischen psychischen Erkrankungen und einem
Mindestalter von 18 Jahren, die zeitlich begrenzt
oder dauerhaft der Rund-um-die-Uhr-Anwesenheit
von sozialpsychiatrisch qualifizierten BetreuerInnen
bedürfen.
Nicht geeignet ist diese Betreuungsform für Menschen mit Suchterkrankungen, wenn diese im
Vordergrund stehen, bzw. Menschen mit schwerer
intellektueller und körperlicher Beeinträchtigung.
Das multiprofessionelle Team besteht aus PsychologInnen, psychiatrischen diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, SozialarbeiterInnen und einer Fachärztin für Psychiatrie. Die
Betreuung ist bedarfs- und personenorientiert.
Nähere Informationen unter
Tel. 03332/66 2 66 bzw. [email protected].
Auf über 700 qm entsteht zentral in Hartberg in
ruhiger Wohnlage im ehemaligen Gebäude des Bezirksgerichtes eine vollzeitbetreute Wohnform mit
12 Garconnieren von 30-35 qm sowie ansprechenden und großzügigen Gemeinschaftsräumen.
Dieses Betreuungsangebot soll 12 Menschen mit
schweren bzw. chronischen psychischen Erkrankungen größtmögliche Selbstständigkeit im Sinne einer
sozialen Reintegration und Rehabilitation ermöglichen, aufbauend auf einer respektvollen und wertschätzenden therapeutischen Beziehung in Form
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Kontaktadressen:
Dr.in Ulrike Schrittwieser
Leitung PSD Hartberg
Fachärztin für Psychiatrie
Telefon: 0664/44 09 622
DGKS Elisabeth Lorenz
Leitung MSD Hartberg
Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester
Telefon: 0664/84 19 574
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KLICK
Homepage
Psychosozialer Dienst Hartberg
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von Mag.a Bettina Heiling
GO-ON Suizidprävention Steiermark
Regionalteam Hartberg-Fürstenfeld
GO-ON
Wissen hilft - Das Leben ist es wert!
Um die hohen Suizidraten in der Steiermark nachhaltig positiv zu beeinflussen, wurde 2011 vom
Gesundheitsressort der Steiermark und im Auftrag
der Psychiatriekoordinationsstelle das Projekt GOON Suizidprävention Steiermark ins Leben gerufen.
Das Regionalteam Hartberg-Fürstenfeld von GO-ON
Suizidprävention Steiermark ist seither im Dienste
der Enttabuisierung, Wissensvermittlung, Schulung,
Informationsweitergabe, Öffentlichkeitsarbeit und
Vernetzung zu dem wichtigen Thema Suizidprävention im Bezirk tätig. Vorträge oder Workshops vermitteln Kenntnisse über die Entstehung
und Bewältigung von Krisen sowie über suizidrelevante Risikofaktoren. Vorurteile und Falschinformationen zum Thema Suizidalität werden aufgedeckt und konkrete Hilfsmöglichkeiten aufgezeigt.
Anfang März in den Räumen der BH-Außenstelle in
Fürstenfeld bereits offiziell vorgestellt.
In den vergangenen vier Jahren konnten das
Regionalteam Hartberg-Fürstenfeld unterschiedlichste Zielgruppen erreichen und KooperationspartnerInnen gewinnen. Neben öffentlichen Vorträgen wurden Schulungen für spezielle
Interessensgruppen bzw. ProfessionistInnen aus
den verschiedenen helfenden Berufen durchgeführt.
Schwerpunkt veranstaltungen zum Thema Suizidprävention im Alter wenden sich sowohl an interessierte Einzelpersonen als auch an Einrichtungen
für betagte Menschen. Auch Jugendliche in Schulen,
Heimen oder in Einrichtungen der außerschulischen
Jugendarbeit fühlen sich bei der niederschwelligen
Begegnung mit diesem wichtigen Thema angesprochen. Bildungseinrichtungen wie die Volkshochschule, das LFI oder Vamos haben das
Schulungsangebot von GO-ON Suizidprävention
Steiermark, Regionalteam Hartberg-Fürstenfeld, in
ihre Fortbildungsprogramme aufgenommen.
Von links nach rechts: Maria Loidl,
Maga Bettina Heiling, Hannah Schoner
Nähere Informationen:
GO-ON Suizidprävention Steiermark Regionalteam Hartberg-Fürstenfeld
Rotkreuzplatz 1/1, 8230 Hartberg
Tel: 03332/66266, Mobil: 0664/8858 9370
Mail: [email protected]
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KLICK
Homepage GO-ON Suizidprävention Steiermark
Nach der Bezirksfusion können die Vorträge und
Workshops nun auch vermehrt in der Region
Fürstenfeld angeboten werden.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung zum
Thema Suizidalität mit anschließender Lesung mit
Huberta Gabalier (Autorin und von Suizid betroffene Angehörige) wurde diese Erweiterung
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Sprechtage/Veranstaltungen
Zuchtrinderversteigerung
im Vermarktungszentrum Greinbach
Auftrieb von 8.00 bis 9.30 Uhr
Beginn der Versteigerung: 10.30 Uhr
Montag, 24. August 2015
Nutzrinderversteigerungen in Greinbach
Beginn: 11.00 Uhr
Dienstag, 23. Juni 2015
Dienstag, 7. Juli 2015
Dienstag, 21. Juli 2015
Dienstag, 4. August 2015
Dienstag, 18. August 2015
Dienstag, 1. September 2015
Dienstag, 15. September 2015
Projektsprechtage des Anlagenreferates
Hartberg:
Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat
9.00-12.30 Uhr
in der Wirtschaftskammer Hartberg,
8230 Rosseggerstraße 1,
Anmeldung unter: 03332/606-221
Hundekundekurs
Freitag, 18. September 2015
14.00-18.00 Uhr
im Saal
der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
8230 Rochusplatz 2
Anmeldung unter: 03332/606-261 oder -262
Nutz- und Schlachtrinderversteigerungen
in Greinbach
Seit 2007 werden bei jedem Markt in Greinbach
Nutz- und Schlachtrinder versteigert
Behindertenberatung von A-Z
Montag, 13. Juli 2015
Montag, 10. August 2015
Montag, 14. September 2015
12.00-14.00 Uhr
im Servicezentrum des Roten Kreuzes Hartberg
0664/147 47 04 oder 0664/147 47 06
www.behindertenberatung.at
Mütter- und Elternberatungen
im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld
ELTERNBERATUNGSZENTRUM
HARTBERG-FÜRSTENFELD
Elternberatungszentrum Hartberg
Jeden Montag 9.00-10.00 Uhr
Jeden Dienstag 14.00-15.00 Uhr
Veranstaltungen 2015
Sozialzentrum Bad Waltersdorf
Jeden letzten Donnerstag im Monat 9.00-10.00 Uhr
Pfarrhof Pinggau
Jeden 1. und 4. Mittwoch im Monat 8.30-10.00 Uhr
Nähere Informationen sowie die Broschüre
erhalten Sie auf der Homepage unter:
www.bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at
Sozialzentrum Vorau
Jeden 3. Mittwoch im Monat 9.00-10.00 Uhr
Sozialzentrum Stubenberg
Jeden 2. Dienstag im Monat 14.00-15.00 Uhr
Sozialzentrum Pöllau
Jeden 2. Mittwoch im Monat 10.00-11.00 Uhr
Außenstelle Fürstenfeld
Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat 9.00-10.00 Uhr
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