BlickHinein Offizielle Nachrichten der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld 2/2015 Zum Titelbild: Die neuen Gemeindevertreter im Bezirk Gesundheit Reisedurchfall Sicherheit Veranstaltungen auf Straßen Anlagen Akute Gefahr durch Maiswurzelbohrer Katastrophenschutz Vorgangsweise bei Unwetterschäden Jagd Jagdgesetznovelle 2015 Anlagen Baugesetznovelle 2015 Inhalt Gemeinsame Angelobung mit Bürgermeistern und Vize 3 Bezirkshauptmann 4 Gemeinden 5 8 9 Landeshauptmann in der BH und in der Außenstelle Katastrophenfondsinformation Neue Jagdgesetznovelle 23 Polizei Gemeinden 24 Baubezirksleitung Oststeiermark Intern 25 Feuerwehr 26 Feuerwehr/ÖRK Katastrophenfondsinformation Vorgangsweise bei Unwetterschäden 27 ÖRK Hochwasserschutzplan des Bezirkes EDV Vorwort Die neuen Gemeindevertreter im Bezirk Verzeichnis der Gemeindevorstände des politischen Bezirkes Landeshauptmann besuchte die BH/ Auf nach Kärnten Katastrophenschutz Koordinierter fremdenpolizeilicher Dienst im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld/ Baustelle auf der A2-Südautobahn Maiswurzelbohrer - eine akute Gefahr Neue Kommandanten im Feuerwehrbereich Fürstenfeld Amtsübergabe in der Feuerwehr Schäffern/ 80.384 ehrenamtliche Stunden aus Liebe zum Menschen 10.000 Stunden ehrenamtlich beim ÖRK 10 Katastrophenschutz 28 11 Anlagen 29 Sozial 30 Arbeiterkammer Wildbachbegehungen - ein wichtiges Instrument der Katastrophenvorsorge Breitband Steiermark - der Highway 2020 Burgenlandtage im Föhrenhof 12 Intern/Gemeinden 13 Gesundheit 31 AMS 14 Forst 32 Eltern-Kind-Zentrum 15 Jagd 33 Pfarre/FMB 16 Veterinär 34 Abfallwirtschaft 17 Qualitätsmanagement in der BH/ Neues Gemeindewappen in Buch-St. Magdalena Getrübte Urlaubsfreuden - Reisedurchfall Forstschutzbericht 2014 Die Jagdgesetznovelle 2015 Steir. Tiergesundheitsdienst: Wichtiger Partner in der Betreuung unserer Nutztiere Anlagen Gewinn? Oder Falle! - Werbeveranstaltungen und Ausflugsfahrten/ Telefonbetrüger tarnen sich als AK-Mitarbeiter Aktion Gemeinde 2015 Neue Räume für das Eltern-Kind-Zentrum Fürstenfeld Himmlischer Strom für die Stadtpfarrkirche/ Frauengesundheit im Fokus Neue Fachkräfte für Problemstoffsammelstellen und Altstoffsammelzentren/ Mülltrennung macht Schule Baugesetznovelle 2015 - Niedrigenergiegebäude und Unabhängige Kontrollsysteme eingeführt 35 Berg- und Naturwacht 18 Anlagen 36 Hospiz 19 Intern 37 VIVID 20 Symposium 38 GFSG 39 GO-ON Abbrennen von Sonnwendfeuer Personal - Aktuell Großes Kinder- und Jugendpsychiatrisches Symposium in Pöllau 21 Sicherheit 22 Sicherheit Veranstaltungen auf Straßen 40 Neue MitarbeiterInnen bei der Polizei 2 Berg- und Naturwacht im Bezirk vereint Ehrung für langjährige Mitarbeit im Hospizteam Hartberg Thema Rauchen: Kostenlose Schulvorträge NEU: Vollzeitbetreutes Wohnen für psychisch beeinträchtige Menschen in Hartberg Wissen hilft - Das Leben ist es wert! Veranstaltungen / Sprechtage Der Bezirkshauptmann Werte Leserinnen und Leser unseres Amtsblattes „Blick Hinein“! Ursprungsnachweises etwa in der Gemeindezeitung veröffentlicht werden. Nach den konstituierenden Sitzungen in den Gemeinden stehen nun die neuen Bürgermeister, Gemeindevorstände Bezirkshauptmann und Gemeinderäte fest. Von Mag. Max Wiesenhofer der BH waren wir bestrebt, an möglichst vielen Sitzungen teilzunehmen um vor Ort die Angelobung vornehmen zu können. Die abschießende gemeinsame Angelobung im Saal der BH mit der Festansprache unseres Landespolizeidirektors und der Zertifikatsverleihung an alle angelobten Bürgermeister und Vizebürgermeister war ein besonderer Höhepunkt und diente auch dem gegenseitigen Kennenlernen. Der Bezirk Hartberg-Fürstenfeld ist mit nahezu 90.000 Einwohnern der drittgrößte Bezirk in der Steiermark. Ich wünsche Ihnen viel Freude und Interesse beim Lesen unseres Amtsblattes sowie einen schönen und erholsamen Urlaub. Ihr Mag. Max Wiesenhofer Bezirkshauptmann von Hartberg-Fürstenfeld Foto © KK Mit 36 Gemeinden hat unser Bezirk gleichauf mit dem bevölkerungsstärksten Bezirk Graz-Umgebung (über 145.000 Einwohner) vergleichsweise die meisten Gemeinden aller Bezirke in der Steiermark. Der zweitgrößte Bezirk Bruck-Mürzzuschlag weist 19 Gemeinden auf, in Südoststeiermark sind es 26 und in Weiz 31. Wir wollen Ihnen in dieser Ausgabe unseres Amtsblattes alle neuen Vorstandsmitglieder vorstellen. 40 Seiten umfasst das vorliegende Amtsblatt „Blick Hinein“. Neben allgemeinen Berichten sind in den verschiedenen Ausgaben Auflistungen und Berichte wie Erläuterungen zu gesetzlichen Änderungen etc. veröffentlicht, deren Aktualität weit über den Erscheinungszeitraum hinausreicht. Der Versand per E-Mail ermöglicht es, das gesamte Amtsblatt oder einzelne Berichte herunterzuladen und zu speichern oder auszudrucken. Darüber hinaus sind alle bislang erschienen Zeitungen auf unserer Homepage www.bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at archiviert und somit jederzeit einsehbar. Gerne können Berichte unseres Amtsblattes auch übernommen und unter Angabe des 3 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Gemeinden von Peter Rechberger Kanzleileiter Die neuen Gemeindevertreter im Bezirk Im Rahmen eines Festaktes wurden alle neuen BürgermeisterInnen und deren Vize im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld feierlich angelobt. Auf Einladung des Bezirkshauptmannes, Mag. Max Wiesenhofer, fand in der BH Hartberg-Fürstenfeld eine gemeinsame Angelobungsfeier aller neugewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie deren Stellvertreter statt. Im Festreferat ging Landespolizeidirektor Mag. Josef Klamminger auf die Bedürfnisse der Menschen auch im Zusammenhang mit der Sicherheit sowie auf die zweckmäßige und sinnvolle Unterstützung und Miteinbeziehung von Asylwerbern in die örtliche Gesellschaft ein. Im Anschluss wurden jene Bürgermeister und deren Stellvertreter offiziell angelobt, bei denen dies noch nicht im Rahmen einer konstituierenden Gemeinderatssitzung vor Ort erfolgt ist. An alle Gemeindemandatare wurden vom Bezirkshauptmann Urkunden über die durchgeführte Angelobung überreicht. Quartett Streich4 unter der Leitung von MMag.a Hermine Pack. Die vier neuen Bürgermeister sitzend v.l.n.r. Bgm. Ing. Herbert Berger, Gem. Wenigzell; Bgm. Wolfgang Zingl, Stadtgem. Friedberg; Bgm. Stefan Hold, Gem. Waldbach-Mönichwald und Bgm. Thomas Gruber, Gem. Schäffern mit dahinter stehend v.l.n.r. LAbg. Hubert Lang, Landespolizeidirektor Mag. Josef Klamminger, BH Mag. Max Wiesenhofer, Klubobmann NR-Abg. Dr. Reinhold Lopatka, LAbg. Waltraud Schwammer, LT-Präsident Franz Majcen; © Josef Lederer Gemeinsame Angelobung in der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld; © Josef Lederer Nach dem gemeinsamen Gruppenfoto gab es ein geselliges Zusammensein, das dem näheren Kennenlernen und dem Informationsaustausch diente. Musikalisch umrahmt wurde die Veranstaltung, an der auch alle Referatsleiterinnen und Referatsleiter der BH teilnahmen, vom 4 Die Organisation und Durchführung der Veranstaltung erfolgte unter starker Mitwirkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BH; © Josef Lederer ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Gemeinden Verzeichnis der Gemeindevorstände des politischen Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld Nr. Name der Gemeinde Bürgermeister Vizebügermeister Gemeindekassier/in (Finanzreferent) 1 Bad Blumau 8283 Bad Blumau 65 03383/2206 03383/2206-15 Franz Handler ÖVP Siegfried Flechel ÖVP Josef Johann Titz FPÖ Bad Waltersdorf 8271 Bad Waltersdorf 2 03333/2321 03333/2321-204 Josef Hauptmann ÖVP 1. Vzbgm: Alois Rath ÖVP 2. Vzbgm: Ewald Schalk FPÖ Johann Fiedler ÖVP Weiteres Vorstandsmitglied: Mario Genser, SPÖ Buch-St. Magdalena 82874 Unterbuch 130 03332/62814 03332/62814-4 Gerhard Gschiel ÖVP Anton Heschl ÖVP Josef Grill, MBA ÖVP Burgau 8291 Burgau, Schlossweg 1 03383/2325 03383/2325-25 Gregor Löffler ÖVP Wolfgang Florian ÖVP Harald Gmoser SPÖ Dechantskirchen 8241 Dechantskirchen 34 03339/22408 03339/22408-4 Waltraud Schwammer ÖVP Johann Zingl ÖVP Franz Höller SPÖ Ebersdorf 8273 Ebersdorf 222 03333/2341 03333/2341-4 Gerald Maier ÖVP Maria Kröpfl ÖVP Hermine Pichler FPÖ Feistritztal 8221 Hirnsdorf 125 03113/8866 03113/3350 Josef Lind ÖVP Friedrich Wachmann ÖVP Ing. Gerhard Wolf SPÖ Friedberg 8240 Friedberg, Hauptplatz 20 03339/25110 03339/25110-20 Wolfgang Zingl SPÖ Ing. Leo Riebenbauer ÖVP Ing. Günter Glatz ÖVP Fürstenfeld 8280 Fürstenfeld 03382/52401 03382/52401-52 Werner Gutzwar ÖVP 1. Vzbgm: Gerhard Jedliczka, ÖVP 2. Vzbgm: DI Johann Rath, ÖVP Christian Sommerbauer, ÖVP Weiteres Stadtratsmitglied: Horst Himler, ÖVP Grafendorf bei Hartberg 8232 Grafendorf, Hauptplatz 47 03338/2262 03338/2262-4 Johann Handler ÖVP 1. Vzbgm: Ing. Harald Pöltl ÖVP 2. Vzbgm: Gerald Hofer FPÖ Johann Rechberger ÖVP Weiteres Vorstandsmitglied: Bernhard Winkler, SPÖ Greinbach 8230 Penzendorf 26 03332/62851 03332/62851-9 Siegbert Handler ÖVP Josef Berghofer, MBA ÖVP Ing. Christian Kirchsteiger ÖVP Großsteinbach 8265 Großsteinbach 62 03386/8208 03383/8208-4 Josef Rath ÖVP Christian Groß ÖVP Manfred Voit ZukunftsListe Großsteinbach Tel. Nr. Fax 2 Tel. Nr. Fax 3 Tel. Nr. Fax 4 Tel. Nr. Fax 5 Tel. Nr. Fax 6 Tel. Nr. Fax 7 Tel. Nr. Fax 8 Tel. Nr. Fax 9 Tel. Nr. Fax 10 Tel. Nr. Fax 11 Tel. Nr. Fax 12 Tel. Nr. Fax 5 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis ï Gemeinden Verzeichnis der Gemeindevorstände des politischen Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld Nr. Name der Gemeinde Bürgermeister Vizebügermeister Gemeindekassier/in (Finanzreferent) 13 Großwilfersdorf 8263 Großwilfersdorf 102 03385/301 03385/8211 Johann Urschler ÖVP Franz Zehner ÖVP Ing. Franz Tauschmann ÖVP Hartberg 8230 Hartberg, Hauptplatz 10 03332/603 03332/603-109 Karl Pack ÖVP 1. Vzbgm: Wolfgang Böhmer, SPÖ 2. Vzbgm: Ing. Marcus Martschitsch, ÖVP DI Ludwig Robitschko, ÖVP Weiteres Stadtratsmitglied: Mag. Christoph Wallner, Grüne & Unabhängige Hartberg-Umgebung 8230 Schildbach 200 03332/62849 03332/62849-4 Ing. Franz Pötscher ÖVP DI Herbert Kelz ÖVP Herbert Rodler ÖVP Hartl 8224 Hartl 185 03334/2522 03334/2522-4 Hermann Grassl ÖVP Josef Radl ÖVP Anton Peheim ÖVP Ilz 8262 Ilz 58 03385/377 03385/377-19 Rupert Fleischhacker ÖVP 1. Vzbgm: Karl Turza, ÖVP 2 Vzbgm: August Friedheim, Gemeindeliste Team Friedheim Klaus Konrad, SPÖ Weiteres Vorstandsmitglied: Michael Kriendlhofer, Gemeindeliste Team Friedheim Kaindorf 8224 Kaindorf 29 03334/2208 03334/2208-4 Friedrich Loidl ÖVP Martin König ÖVP Alois Schaller FPÖ Lafnitz 8233 Lanfitz 31 03338/2307 03338/2307-4 Rudolf Schuch ÖVP Jörg Pfeffer FPÖ Andreas Burghard SPÖ Loipersdorf b.F. 8282 Loipersdorf 44 03382/8255 03382/8255-4 Herbert Spirk ÖVP Franz Siegl ÖVP Gerit Papst FPÖ Neudau 8292 Neudau, Hauptplatz 1 03383/2225 03383/2225-4 LAbg. Dr. Wolfgang Dolesch SPÖ Siegfried Lang SPÖ Hanns Kottulinsky ÖVP Ottendorf a.d.R. 8312 Ottendorf 132 03114/2507 03114/2507-7 Josef Haberl ÖVP Ewald Deimel ÖVP Alois Flechl ÖVP Pinggau 8243 Pinggau, Hauptplatz 1 03339/25152 03339/25152-22 Leopold Bartsch ÖVP 1. Vzbgm.: Herbert Zingl ÖVP 2. Vzbgm: Johann Koschatko, SPÖ Peter Fahrner , ÖVP Weiteres Vorstandsmitglied: Ing. Markus SIMON, ÖVP Pöllau 8225 Pöllau, Hauptplatz 3 Johann Schirnhofer ÖVP 1. Vzbgm: Josef Pfeifer ÖVP Jürgen Kröpfl ÖVP Tel. Nr. Fax 14 Tel. Nr. Fax 15 Tel. Nr. Fax 16 Tel. Nr. Fax 17 Tel. Nr. Fax 18 Tel. Nr. Fax 19 Tel. Nr. Fax 20 Tel. Nr. Fax 21 Tel. Nr. Fax 22 Tel. Nr. Fax 23 Tel. Nr. Fax 24 6 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Gemeinden Verzeichnis der Gemeindevorstände des politischen Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld Nr. Name der Gemeinde Tel. Nr. Fax 03335/2038 03335/4138 25 Pöllauberg 8225 Oberneuberg 180 03335/2408 03335/2408-2 Tel. Nr. Fax 26 Tel. Nr. Fax 27 Tel. Nr. Fax 28 Tel. Nr. Fax 29 Tel. Nr. Fax 30 Tel. Nr. Fax 31 Tel. Nr. Fax 32 Tel. Nr. Fax 33 Tel. Nr. Fax 34 Tel. Nr. Fax 35 Tel. Nr. Fax 36 Tel. Nr. Fax Bürgermeister Vizebügermeister Gemeindekassier/in (Finanzreferent) 2. Vzbgm: Günter Golec SPÖ Ferdinand Haas, Unabh. Bürger Liste Pöllau Johann Weiglhofer ÖVP Ignaz Karl Käfer ÖVP Willibald Paar ÖVP Rohr bei Hartberg 8294 Unterrohr 24 03332/8215 03332/8215-4 Ing. Jürgen Peindl ÖVP Karl Taschner ÖVP Ing. Franz Koch SPÖ Rohrbach an der Lafnitz 8234 Obere Hauptstraße 17/1 03338/2312 03338/2312-4 Günter Putz SPÖ Günther Simon SPÖ Josef Zingl ÖVP St. Jakob im Walde 8255 Kirchenviertel 24 03336/8212 03336/8212-14 Anton Doppler ÖVP Johann Pfleger ÖVP Herbert Berger ÖVP St. Johann i.d.H. 8295 St. Johann i.d.H. 100 03332/62882 03332/628824 Ing. Günter Müller SPÖ Walter Berghofer SPÖ Christoph LugitschStrasser ÖVP St. Lorenzen a.W. 8242 St. Lorenzen a. W. 23 03331/3100 03331/3100-4 Hermann Pferschy ÖVP Helmut Schantl ÖVP Anton Milchrahm ÖVP Schäffern 8244 Schäffern, Dorfstraße 7 03339/7070 03339/7070-4 Thomas Gruber ÖVP Martin Prenner ÖVP Ing. Franz Osterbauer ÖVP Söchau 8362 Söchau 104 03387/2261 03387/2261-4 Josef Kapper ÖVP Gerald Großschädl ÖVP Johann Thier SPÖ Stubenberg a.S. 8223 Stubenberg 5 03176/8822 03176/8211 Ing. Alexander Allmer ÖVP Johann Buchegger ÖVP Mag. Philipp Hirzberger SPÖ Vorau 8250 Vorau, Rathausplatz 43 03337/2228 03337/22285 Mag. Bernhard Spitzer ÖVP 1. Vzbgm: Patriz Rechberger, ÖVP 2. Vzbgm: LAbg. Anton Kogler, FPÖ Erich Kager, ÖVP Weiteres Vorstandsmitglied: Alois Schwengerer, ÖVP Waldbach-Mönichwald 8252 Karnerviertel 8 03336/4478 03336/4478-4 Stefan Hold ÖVP Arrigo Kurz ÖVP Martin Übelher SPÖ Wenigzell 8254 Pittermann 222 03336/2201 03336/22014 Ing. Herbert Berger ÖVP DI Günther Holzer Liste Wenigzell Anton Maderbacher ÖVP 7 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Intern von Mag. Max Wiesenhofer Bezirkshauptmann Der Landeshauptmann besuchte die BH Mitte Mai besuchte Landeshauptmann Mag. Franz Voves die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld und der Baubezirksleitung Oststeiermark. Nach den Bezirkshauptmannschaften Murtal, Bruck-Mürzzuschlag und Südoststeiermark stattete Landeshauptmann Mag. Franz Voves der weiteren fusionierten Bezirkshauptmannschaft HartbergFürstenfeld einen Besuch ab. LH Mag. Franz Voves im Gespräch mit Mitarbeitern in der BH-Außenstelle Fürstenfeld Der ausgezeichneten Zusammenarbeit folgend, fand dieses Zusammentreffen gemeinsam mit den Bediensten der BH und der BBL statt. Beginnend in V.l.n.r.: Kanzleileiter Peter Rechberger, BH Mag. Max Wiesenhofer, LH Mag. Franz Voves, Elisabeth Pötz-DPV BBL, DI Karl Amtmann-Leiter BBL, Ing. Stefan Schweighofer-Obmann DPV BH der BH-Außenstelle in Fürstenfeld und in der Folge in der BH in Hartberg, informierte sich der Landeshauptmann über die Umsetzung der strukturellen Veränderungen in den letzten Jahren und bot allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausreichend Zeit und Gelegenheit, in direkten persönlichen Gesprächen ihre Anliegen und Sorgen vorzubringen. Bei allen Bediensteten bedankte sich der Landeshauptmann für ihr großes Engagement sowie die hervorragende Arbeit im Interesse des Landes und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger des Bezirkes und der Region. Auf nach Kärnten Der von der Dienststellenpersonalvertretung bestens organisierte Betriebsausflug der BHBediensteten führte heuer nach Kärnten in die Landeshauptstadt Klagenfurt und an den Wörthersee. Eine Gruppe bei der Führung durch die Altstadt von Klagenfurt Herrliches Wetter – ein interessantes abwechslungsreiches Programm – eine ausgezeichnete Stimmung. 8 Gemeinschaftliche Aktivitäten tragen wesentlich zum besseren gegenseitigen Kennenlernen bei und fördern die Betriebsgemeinschaft und das gute Betriebsklima im Haus. Zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind wiederum Voraussetzung für einen kundenfreundlichen Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern. ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 von Wolfgang Jauk Katastrophenschutz-Referent Katastrophenschutz Katastrophenfondsinformation Vorgangsweise bei Unwetterschäden Die Anzahl und die Stärke der Unwetter und damit die auftretenden Schäden, haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Betroffene, deren Unwetterschaden größer als € 1.000,-- sind, können um eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds ansuchen. Was müssen Sie tun? Sie melden solche Schäden mittels des Formulares „Privatschadensausweis“ bei ihrer Gemeinde, in der der Schaden eingetreten ist, oder online unter der Adresse www.agrar.steiermark.at Katastrophenfondsinformationen Formulare: Privatschadenausweis. Pro Schadensart ist ein eigener Privatschadensausweis auszufüllen. - Schäden an privaten Straßen bzw. Wegen und Brücken (Hofzufahrten, Güterwege) - Schäden an privaten Forststraßen und Forstbrücken müssen innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Schadens gemeldet werden. Machen Sie unbedingt Fotos vom aufgetretenen Schaden. Erklärung der Schadensarten: Schadensart 1: Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Inventar Schadensart 2: Schäden an Ernte, Flur, Vieh Schadensart 3: Schäden an Wald, Waldbodenverlust Schadensart 4: Schäden an privaten Grundstücken und Gebäuden, die durch Erdrutsch entstanden sind und durch Tiefendrainagen und Sicherungen an Gebäudefundamenten behoben werden müssen Schadensart 5 : Schäden an privaten Straßen, privaten Wegen, privaten Brücken Schadensart 6: Schäden an privaten Forststraßen, privaten Forstwegen, privaten Forstbrücken Was geschieht mit Ihrer Meldung? Sollten Sie den Schaden online gemeldet haben, wird dieser nach Drücken des Buttons „Senden“ automatisch elektronisch an das zuständige Gemeindeamt weitergeleitet. Dort wird der Antrag geprüft und an die zuständige Bezirkshauptmannschaft gesendet. Sollten Sie den Antrag beim Gemeindeamt gestellt haben, wird er dort nach Prüfung gleich elektronisch an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet. Die Bezirkshauptmannschaft beauftragt Sachverständige mit der Schätzung der Schäden. Bitte beachten Sie bei der Meldung folgende einzuhaltende Fristen: Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen samt Inventar müssen innerhalb von 2 Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden. Schäden an - Ernte, Flur (landwirtschaftlich genutzten Flächen), Vieh - Waldschäden bzw. Waldbodenverluste - Schäden durch Hangtiefenrutschungen, Wie gelangen Sie an den Auszahlungsbetrag? Bei Schadensart 1 Gebäude/bauliche Anlagen/ Inventar, zahlt die Bezirkshauptmannschaft aus. Bis zu einem Auszahlungsbetrag von max. € 2.500,müssen Sie Fotos, die nach der Wiederherstellung des Schadens aufgenommen worden sind, bei der Bezirkshauptmannschaft abgeben. Erst dann wird der Entschädigungsbetrag an Sie überwiesen. Ab einem Auszahlungsbetrag von mehr als € 2.500,müssen Sie Rechnungen in der Höhe des 9 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Katastrophenschutz Auszahlungsbetrages vorlegen, bevor Ihnen das Geld überwiesen wird. Bei Schadensart 2 - Schäden an Ernte, Flur, Vieh erhalten Sie den Entschädigungsbetrag von der Abteilung 10 direkt ausbezahlt. Bei Schadensart 3 - Schäden an Wald, (mehr als 0,3 ha, wobei mind. 1/3 der Bäume deutlich geschädigt sein müssen), Waldbodenverlust. Schadensart 4 - Schäden an privaten Grundstücken und Gebäuden, die durch Erdrutsch entstanden sind und durch Tiefendrainagen und Sicherungen an Gebäudefundamenten behoben von Wolfgang Jauk Katastrophenschutz-Referent werden müssen. Schadensart 5 - Schäden an privaten Straßen, privaten Wegen, privaten Brücken. Schadensart 6 - Schäden an privaten Forststraßen, privaten Forstwegen, privaten Forstbrücken zahlt die zuständige Abteilung aus, von der auch die Sachverständigen bei Ihnen den Schaden geschätzt haben. Schäden an Gemeindevermögen werden von der Gemeindeabteilung des Landes bearbeitet. Hochwasserschutzplan des Bezirkes Im vergangenen Jahr wurde in der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld eine großangelegte Katastrophenschutzübung als Planspiel mit Unterstützung der Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung sowie des Bundesheeres unter Einbeziehung aller Einsatzorganisationen im Bezirk durchgeführt. Teil erreichen und katastrophale Auswirkungen haben können. Eine rasche und möglichst frühzeitige Information soll es ermöglichen, organisatorische sowie Schutzmaßnahmen so rechtzeitig zu setzen, dass Schäden soweit wie möglich hintangehalten werden können. Hierfür wurde ein Hochwasserschutzplan für die Hauptflüsse unseres Bezirkes: Feistritz, Ilzbach, Rittschein, Pöllauer Saifen, Safenbach, Lafnitz, Pinka erstellt, in dem eine geordnete Informationskette festgelegt wurde. Der Hochwasser-Informationsplan richtet sich in erster Linie an die Einsatzorganisationen, die Polizei sowie die für den Katastrophenschutz zuständigen Stellen in der Bezirkshauptmannschaft. Als Katastrophenszenario wurden Hochwässer im nördlichen und in der Folge im südlichen Teil unseres Bezirkes nach enormen Niederschlägen angenommen. Bei dieser Katastrophenschutzübung und auch in der Praxis hat sich gezeigt, dass hohe Niederschläge im nördlichen Teil unseres Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld zeitverzögert den südlichen 10 Weiters werden die Kraftwerksbetreiber entlang der großen Flüsse im Bezirk ersucht, bei Feststellung von Hochwässern den jeweiligen Unterlieger und die Bezirksleitstelle der Polizei zu verständigen. 8 KLICK Schematische Darstellung der Meldekette ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Katastrophenschutz/ Anlagen von Mag. Klaus Ebner Referent im Anlagenreferat Wildbachbegehungen – ein wichtiges Instrument der Katastrophenvorsorge Gemäß § 101 des Forstgesetzes 1975 sind die Gemeinden verpflichtet, jährlich und nach größeren Unwettern anlassbezogen Begehungen der in ihrem Gebiet gelegenen Wildbäche durchzuführen. Am 5. Mai 2015 fand dazu eine Informationsveranstaltung, an der fast alle betroffenen Gemeinden des Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld (HF) teilgenommen haben, in der Bezirkshauptmannschaft HF statt. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Veranstaltung sind hier noch mal zusammengefasst. Welche Gewässer sind zu begehen? Alle Wildbäche gemäß Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark (LGBL Nr. 113/2005). Wildbäche, die die Gemeindegrenze bilden („Grenzbäche“), sollen möglichst gemeinsam mit der (den) Nachbargemeinde(n) begangen werden. Wann und wie oft ist zu begehen? Mindestens einmal jährlich, tunlichst im Frühjahr nach der Schneeschmelze Zusätzlich bei Notwendigkeit, insbesondere bei bzw. nach Unwettern Auch außerhalb des Waldgebietes Auch regulierte (verbaute) Bachstrecken Auch zeitweise trockenfallende Bachstrecken Grundsätzlich die gesamten Bachstrecken, soweit diese für einen gesunden, hochgebirgstauglichen Gemeindebürger begehbar sind Worauf ist in den zu beurteilenden Wildbach- bzw. Grabenbereichen zu achten? Auf Hindernisse, die durch gefahrdrohende Ablenkung oder Aufstauung bei Hochwasser Bachausbrüche bewirken könnten (z.B. Holzlagerung). Auf abtriftbare Gegenstände, die infolge Abschwemmung bei Hochwasserabflüssen, Verklausungen insbesondere bei Brücken verursachen könnten (z.B. Holz- und Wurzelstöcke) Auf künstlich oder natürlich entstandene Änderungen des normalen Wasserlaufes (z.B. Bachverwerfungen) Auf einrutsch- oder absturzgefährdete Gegenstände (insbesondere Bäume und Stämme) Auf Schäden an Schutzwasserbauten (z.B. Regulierungen, Sperren etc.) oder an privaten Anlagen (z.B. Stauanlagen, Brücken etc.), aber auch auf Schäden an natürlichen Uferstrecken (neue Blaiken, Uferanrisse) Wer führt die Wildbachbegehung durch? Die Wildbachbegehung ist durch die Gemeinde unter der Leitung des Bürgermeisters oder eines von ihm beauftragten Gemeindebürgers („Wildbachbegeher“ als Hilfsorgan des Bürgermeisters) durchzuführen. Wo und wie weit ist zu begehen? Bachaufwärts bis in den Oberlauf einschließlich der Seitenzubringer Bachabwärts bis zur Mündung in den Vorfluter bzw. bis zur Abgrenzung des Wildbacheinzugsgebietes gemäß Verordnung des Landeshauptmannes Grundsätzlich ist vom Gesetzgeber die Beiziehung eines Vertreters des wasserbautechnischen Dienstes und forsttechnischen Dienstes (Bezirksförster) der Bezirksverwaltungsbehörde vorgesehen. Die Gebietsbauleitung der Wildbach- und Lawinenverbauung ist zeitgerecht von der geplanten Begehung zu informieren. Auf Grund der personellen Situation kann die Beiziehung jedoch nur in besonderen Fällen erfolgen. 11 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Intern/Gemeinden von Mag. Max Wiesenhofer Bezirkshauptmann Qualitätsmanagement in der Bezirkshauptmannschaft Bereits zum zweiten Mal wurde in der BH HF der CAF als speziell für öffentliche Verwaltungen zugeschnittenes Qualitätsbewertungssystem eingesetzt. Die Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld ist bestrebt, ihre Leistungen im Rahmen der öffentlichen Verwaltung kontinuierlich zu hinterfragen und zu verbessern. Dem Motto der Bezirkshauptmannschaft HartbergFürstenfeld „Viel mehr als eine Behörde – Wir leisten einen wichtigen Beitrag für die Lebensqualität der Menschen in unserer Region“ folgend, wird damit ein Weg zu einer modernen, bürgerorientierten und effizienten Verwaltungsorganisation gegangen. Der CAF, Common Assessment Framework (Gemeinsamer Bewertungsrahmen), ist dazu ein ideales Werkzeug, welches speziell in den öffentlichen Verwaltungseinrichtungen auf EU-Ebene eingesetzt wird. Der CAF gibt einen Raster vor, mit dem die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie speziell die Führungskräfte die eigene Organisation selbst bewerten und gemeinsam deren Stärken und Verbesserungspotenziale definieren. In der Bezirkshauptmannschaft HartbergFürstenfeld wurde der CAF nach 2009 nun zum zweiten Mal eingesetzt. Bei einer BH-Betriebsversammlung wurde das CAF-Ergebnis dargelegt Bei zwei Aktionsplan-Workshops wurden von den Mitgliedern des Bewertungsteams 155 vorgeschlagene Maßnahmen diskutiert und bewertet und zu 88 Einzelmaßnahmen zusammengefasst. 15 Maßnahmen wurden während der Projektphase bereits umgesetzt, 31 befinden sich in Umsetzung, bei den weiteren wurde eine Priorisierung zur weiteren Umsetzung vorgenommen. Bei einer Betriebsversammlung wurde das Ergebnis allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern präsentiert. Neues Gemeindewappen in Buch-St. Magdalena Mit Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. März 2015, LGBl. Nr. 23/2015, ist die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Buch-St. Magdalena veröffentlicht. Das neue Gemeindewappen wird, wie folgt beschrieben: Ein rotes Salbgefäß im goldenen Schild mit rotem Innenbord, der mit acht goldenen Buchenblättern belegt ist. 12 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 von Dr.in Eva Winter Amtsärztin Gesundheit Getrübte Urlaubsfreuden - Reisedurchfall Die Wahrscheinlichkeit, an Reisedurchfall (Reisediarrhoe) zu erkranken bewegt sich zwischen 10 % bei Reisen nach Südeuropa und bis zu 50 % für fernere Ziele wie z.B. Afrika. Das Immunsystem von uns Europäern ist an gute Hygiene gewöhnt und kann mit Keimen, die in Ländern mit geringeren hygienischen Standards Wasser und Speisen belasten, nicht umgehen. Daher werden wir zu leichten Opfern für Durchfallerreger. Die Erkrankung tritt zumeist nach wenigen Urlaubstagen auf und verläuft in den meisten Fällen harmlos. Urlaubsfreude und Erholung können aber dennoch erheblich leiden. In etwa einem Prozent der Fälle ist aufgrund von Komplikationen sogar die Aufnahme in ein Krankenhaus erforderlich. Besonders gefährlich können Durchfall-Erkrankungen für Säuglinge und Kleinkinder sowie für ältere Menschen sein. Rucksack-Touristen erkranken häufiger als Badegäste, Urlauber in einfachen Unterkünften öfter als Hotelgäste, und erstaunlicher Weise besteht ein besonders hohes Risiko für Reisende in gehobenen Hotelkategorien, da offenbar luxuriöses Ambiente vermehrte Sauberkeit vortäuscht und dazu verführt, Hygieneregeln zu missachten. Der Reisedurchfall ist eine Infektionskrankheit des Darms, die in den meisten Fällen durch Bakterien verursacht wird. Die mit Abstand häufigsten Erreger des Reisedurchfalls sind sogenannte enterotoxinbildende Stämme des Bakteriums Escherichia coli (bis zu 70%) , deren Giftstoffe eine erhöhte Elektrolyt- und Wasserausscheidung über die Darmwand bewirken: Neben wässrigen Durchfällen treten oft Bauchkrämpfe, Übelkeit, Erbrechen und Fieber auf. 13 Andere häufige Erreger des Reisedurchfalls: Salmonellen, Shigellen und verschiedene Campylobacterarten, Aeromonas oder Vibrionen, Amöben, sowie Adeno- und Rotaviren. Die genaue Diagnose kann nur durch eine Stuhluntersuchung gestellt werden, wobei dies bei komplikationslosen Fällen nicht notwendig ist, da die Therapie unabhängig von der Art des Erregers dieselbe bleibt. Die im Urlaub selbst organisierbaren Therapiemöglichkeiten zielen auf Schadensbegrenzung ab. So steht an erster Stelle die sogenannte orale Rehydrierung, die mit einer Mischung von Fruchtsäften mit Salz und Zucker, was für jeden Reisenden leicht verfügbar ist, durchgeführt werden kann. Lediglich bei Kindern unter zwei Jahren sollten ausgewogene Fertigpräparate (Reiseapotheke!) verwendet werden, die eine präzise Dosierung zulassen. Peristaltikhemmer, wichtige Bestandteile jeder Reiseapotheke (z.B. Loperamid®, Imodium®, Enterobene®) bremsen die Darmtätigkeit und damit den Durchfall und sind für eine störungsarme Heimreise oft unverzichtbar. Durch diese Substanzen verlängert sich aber auch die Verweildauer der Erreger im Darm und damit die „Selbstreinigung“, weshalb die Einnahme für maximal 2 Tage erfolgen sollte. Ergänzend können auch sogenannte Probiotika eingenommen werden, die das natürliche Gleichgewicht der Darmbakterien wiederherstellen, was in der Akutphase aber nur geringen Nutzen bringt. Dies gilt auch für die sogenannten Absorbentien, die Schadstoffe binden sollen, wie z.B. Tierkohle. Bei schweren Krankheitsverläufen sollte unbedingt eine ärztliche Abklärung erfolgen, da manchmal Antibiotika zur Abtötung der Keime nötig sein können. Zur Vorbeugung von Reisedurchfall sollte man einige allgemeine Regeln zur Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene beachten, die im Slogan „Boil it, cook it, peel it or forget it“ zusammengefasst sind, was bedeutet, dass Nahrungsmittel entweder vor dem Verzehr gekocht oder geschält werden und Trinkwasser nur aus verschlossenen Originalflaschen konsumiert wird. ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Forst von Ing. Franz Weber Bezirksförster Forstschutzbericht 2014 Die Landesforstdirektion verfasst jährlich im Zusammenwirken mit der Bezirkshauptmannschaft einen Forstschutzbericht, welcher das Ausmaß der Waldschäden in der Steiermark darstellt. Die Daten werden von den Forstfachreferaten der Bezirkshauptmannschaften durch laufende Erhebung festgestellt und in der Landesforstdirektion zusammengefasst und ausgewertet. Schadholz: Insgesamt sind in der Steiermark im Jahr 2014 ca. 1 Mio. Erntefestmeter (Efm) Schadholz angefallen. Das ist um etwa 20% weniger als im Jahr 2013 und liegt im Durchschnitt der letzten 10 Jahre. Im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld sind im Jahr 2014 etwa 45.000 Efm durch Eisanhang, 22.000 Efm durch Sturm und etwas mehr als 10.000 Efm durch Borkenkäfer angefallen. Der durchschnittliche Jahreseinschlag im Bezirk beträgt ca. 250.000 Efm Holz, um die Zahlen besser einordnen zu können. Das bedeutet, dass in unserem Bezirk ein Drittel des Holzeinschlages durch Schadereignisse entstanden ist. Fichtenborkenkäfer in Schlitzfalle Eschenschäden: Das Eschentriebsterben tritt in unterschiedlicher Intensität in der gesamten Steiermark auf und ist auch in unserem Bezirk sehr häufig anzutreffen. Geschädigte und abgestorbene Eschen sind bereits 14 ein Bestandteil des Waldbildes. Als Erreger des Eschentriebsterbens wurde ein Pilz – das falsche weiße Stengelbecherchen (Hymenoscyphus pseudoalbidus) – festgestellt, welches aus Ostasien eingeschleppt wurde. Eine Bekämpfung dieses Pilzes ist derzeit nicht praktikabel. Wildschadenssituation: Das Wildeinflussmonitoring, das vom Bundesforschungszentrum für Wald im Konsens mit der Jägerschaft und den Landesforstdiensten entwickelt wurde, liefert seit dem Jahr 2004 österreichweit statistisch abgesicherte Daten über den Wildeinfluss auf die Waldverjüngung. Die Steiermark und auch der Bezirk HF bekommen dabei kein gutes Zeugnis ausgestellt. Etwa 2/3 der erhobenen Punkte weisen einen hohen Wildeinfluss aus – das bedeutet, dass auf 2/3 der Wälder in der Steiermark auf Grund zu hoher Schalenwildbestände einzelne Baumarten nicht aufkommen können und es dadurch zu wirtschaftlichen und landeskulturellen Schäden kommen kann. Eine spürbare Verbesserung der Situation konnte über die letzten 10 Jahre leider keineswegs festgestellt werden – eher Gegenteiliges. Schadstoffbelastung der Wälder: Durch ein flächendeckendes Netz von rund 1.600 Probebäumen werden alljährlich Schadstoffanalysen von Fichtennadeln durchgeführt. Nach wie vor kann Schwefel (SO2), bezogen auf seine flächenmäßige Verteilung, als einer der wichtigsten Schadstoffe angesehen werden. Schwefel führt ab bestimmten Konzentrationen zu eindeutigen Schädigungen der Pflanzen und trägt zusätzlich zur Säurebildung im Waldboden bei. Die Ergebnisse der Schwefeluntersuchungen 2014 zeigen eine gleichbleibende gering bis mäßige Belastung der Bäume. Die vorgegebenen Grenzwerte werden in keinem Bezirk der Steiermark überschritten. 8 KLICK Forstschutzbericht 2014 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 von Mag. Bernd Holzer Referatsleiter Jagd Die Jagdgesetznovelle 2015 (LGBL Nr. 9/2015) Die Jagdgesetznovelle 2015 brachte einige Änderungen im Steirischen Jagdrecht. Neu aufgenommen in die Liste jagdbaren Wildes wurde der Goldschakal. Zahlreiche weitere Änderungen betreffen eine bessere Formulierung des bereits geltenden Rechtes. Die Gemeindestrukturreform in der Steiermark machte es auch notwendig, Regelungen hinsichtlich der Jagdpachtverträge zu erlassen und die Rechtsnachfolge bei bestehenden Jagdpachtverträgen festzulegen. Eine Neuerung gegenüber der alten Rechtslage besteht auch darin, dass Vorpachtrechte auf Jagdeinschlüsse künftig jährlich innerhalb der Frist von 6 Wochen ab 1. Oktober beantragt werden können. Klargestellt wird in der Novelle auch, dass ein Jagdverwalter mit Bescheid zu bestellen ist und auch mit Bescheid abzuberufen ist. Auch die Teilung eines Eigenjagdgebietes ist nunmehr mit Bescheid zu bewilligen. Neu ist die Regelung, dass bei einem Eigentümerwechsel einer Eigenjagd die Befugnis zu Eigenjagd aufrecht bleibt, der Eigentümerwechsel jedoch unverzüglich anzuzeigen ist und von der Jagdbehörde mit Bescheid zu genehmigen ist. Die umfangreichste Änderung betrifft die Regelung des Jagdschutzpersonales. Wie bisher ist die Voraussetzung die Aufsichtsjägerprüfung oder Berufsjägerprüfung und der Besitz einer Jagdkarte über mindestens 5 Jahre. Neu ist eine 5 jährliche Fortbildungsverpflichtung für Jagdschutzpersonal. Wird der Jagdbehörde nicht rechtzeitig längstens alle 5 Jahre eine Bestätigung über den Besuch der erforderlichen Weiterbildung vorgelegt, erlischt von Gesetzes wegen die Bestellung als Jagdschutzorgan. Bestellung und Vereidigung werden nach dem Steiermärkischen Aufsichtsorgangesetz durchgeführt. 15 Die Daten der Jagdaufsichtsorgane sind im Jagdkataster zu führen, wobei dieser elektronisch zu führen ist. Das Jagdschutzpersonal ist seit der Novelle befugt, Gepäckstücke und Fahrzeuge im Hinblick auf strafbares Verhalten im Zusammenhang mit der Jagd zu durchsuchen. Bei den Wildabschussplänen wurde der Pflichtabschuss weiter zurück gedrängt und die Möglichkeit erweitert, zwischen den Klassen zu wechseln und anstelle von Böcken, Kitze oder Geissen zu schießen. Bei jagdpolizeilichen Maßnahmen zur Verminderung des Wildstandes wurde stärker auf die Funktionsfähigkeit des Waldes und seiner Wirkungen Rücksicht genommen. Zuletzt ist noch zu erwähnen, dass ab dem 31.3.2028 die Dauer sämtlicher Jagdpachtperioden in der Steiermark 10 Jahre beträgt. 8 KLICK Novelle 2015 zum Stmk. Jagdgesetz, LGBl. Nr. 9/2015 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Veterinär von Dr. Karl Josef Bauer Geschäftsführer Verein Steir. Tiergesundheitsdienst Steirischer Tiergesundheitsdienst (TGD): Wichtiger Partner in der Betreuung unserer Nutztiere! Der Steirische Tiergesundheitsdienst (TGD) versteht sich als der Partner für die praktische Zusammenarbeit zwischen Tierhaltern und Tierärzten. In Zeiten niedriger Erzeugerpreise und einem angespannten Markt bemüht sich der TGD um die Verringerung gesundheitlicher Probleme in den heimischen Nutztierbeständen und ermöglicht damit eine wirtschaftliche Erzeugung wertvoller Lebensmittel. Der TGD hat in der Steiermark eine lange Tradition: Landwirtschaftskammer, Tierärztekammer und das Land Steiermark sind Partner im Verein Steirischer Tiergesundheitsdienst. „Wenn Landwirt und Tierarzt vertrauensvoll zusammenarbeiten, kommt es zu einem geringeren Arzneimitteleinsatz und zu keinen Problemen“ stellt Obmann Kowald fest. Dr. Karl Josef Bauer ist seit 2010 Vereins-Geschäftsführer mit über 6.500 Landwirten und 220 Tierärzten in der Steiermark und meint: “Durch die Forcierung von Tiergesundheitsprogrammen wird der hohe Gesundheitsstatus unserer Nutztierbestände erhalten und vom TGD gefördert, dabei muss auch der wirtschaftliche Nutzen sichtbar werden!“ Der TGD stellt vorbeugende Maßnahmen vor die Reparaturmedizin. Hygiene, klinische Diagnostik, systematische Laboruntersuchungen und die laufende Dokumentation der Produktion im Rahmen von Betriebserhebungen (als Eigenkontrolle) sind weitere Werkzeuge des Qualitätssicherungssytems im TGD. Die Betreuung von wertvollen Tierbeständen erfordert von den Betreuungstierärzten eine Gesamtsicht auf die betrieblichen Abläufe im Nutztierbestand, aber auch Spezialwissen sowie den Einsatz moderner Techniken sowie IT-gestützter Herdenbetreuungsprogramme und Zugang zu betrieblichen Daten bzw. Datennetzen. 16 Ein Tierarzt bedient das mobile IT-System zum Tiergesundheits- und Arzneimittelmanagement Dazu bedarf es heute der ständigen Vermittlung des notwendigen Wissens in beiden Berufsgruppen, wo der TGD selbst als Veranstalter auftritt oder die Weiterbildungsstunden anderer Veranstalter anerkennt. Ein weiteres Ziel im TGD ist die Minimierung des Arzneimitteleinsatzes, speziell der Antibiotika. Die Anwendung von Arzneimitteln wird daher im TGD und auch von den Amtstierärzten ständig kontrolliert. Der TGD steht damit für Sicherheit in der Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft und somit im Dienst des Tier- und Konsumentenschutzes! Mit einem Klick auf das untenstehende Symbol erhalten Sie weitere Informationen. 8 KLICK Homepage Tiergesundheitsdienst , ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 von Mag. Klaus Ebner Referent im Anlagenreferat Anlagen Die Baugesetznovelle 2015 – Neu Niedrigstenergiegebäude und Kontrollsysteme Am 13. Mai 2015 wurde die Baugesetznovelle 2015 kundgemacht. Diese Novelle dient einerseits der Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die die Verpflichtung zur Errichtung von Niedrigstenergiegebäuden regelt. Sie regelt auch die Kontrolle von Energieausweisen sowie von Überprüfungsbefunden von Klimaanlagen neu. Zusätzlich wurde festgelegt, dass Güllelager flüssigkeitsdicht und abgedeckt sein müssen; lediglich bei Rindergülle die über eine dauerhaft natürliche Schwimmdecke verfügt, muss nicht abgedeckt werden. In § 70 wurde aus Gründen des „leistbaren Wohnens“ die Aufzugsverpflichtung für Mehrparteienhäuser aufgehoben, sofern diese nicht mehr als drei oberirdische Geschoße aufweisen und nicht mehr als insgesamt neun Wohnungen haben. Zu den Details: § 80 a – Niedrigstenergiegebäude: „Neubauten von konditionierten Gebäuden sind als Niegrigstenergiegebäude zu errichten.“ Zu beachten ist, dass die Abs. 1 und 2 generell erst mit 1. Jänner 2021, für Gebäude, die von Behörden als Eigentümer genutzt werden, mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten. Unter Abs. 1 fallen insbesondere folgende Neubauten von konditionierten Gebäuden: Wohngebäude, Bürogebäude, Kindergärten und Pflichtschulen, Höhere Schulen und Hochschulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Pensionen, Hotels, Gaststätten, Veranstaltungsstätten, Sportstätten, Verkaufsstätten und Hallenbäder. Zum Begriff „konditioniertes Gebäude“: siehe die OIB-Richtlinie „Begriffsbestimmungen“, Stand März 2015. Die Ausnahmebestimmung des Abs. 2 entspricht den Ausnahmebestimmungen der Punkte 1.2.2 und 1.2.3 der OIB-Richtlinie 6 betreffend Energieeinsparung und Wärmeschutz, Ausgabe Oktober 2011, die mit der Stmk. Bautechnikverordnung 2012 LGBl. Nr. 120/2012, verbindlich erklärt wurde und 17 die jene Gebäude aufzählt, für die (auch) ein Energieausweis (§ 81) nicht erforderlich ist. § 81 a Unabhängiges Kontrollsystem für Energieausweise: „Die Kontrolle der Energieausweise obliegt der Landesregierung.“Diese Novellierung dient der Kontrolle von ausgestellten Energieausweisen und Verfolgung statistischer sowie energiepolitischer Ziele. Damit werden die Art. 17 und 18 der Richtlinie (RL) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 2010/31/EU in steiermärkisches Landesrecht umgesetzt. Die behördliche Kontrolle der Energieausweise obliegt grundsätzlich der Steiermärkischen Landesregierung (Abs. 1 Satz 1). Allerdings lässt es der Art. 18 Abs. 2 der RL zu, dass die Mitgliedstaaten die Zuständigkeiten für die Einrichtung der unabhängigen Kontrollsysteme delegieren können. Von dieser Ermächtigung soll im Land Steiermark - zumindest teilweise – insofern Gebrauch gemacht werden, als die Energie Agentur Steiermark GmbH (vormals Landesenergieverein) die zentrale Landesdatenbank (weiterhin) betreiben und die faktische Kontrolle der Energieausweise übernehmen soll. Hierfür liegt auch ein einstimmiger Regierungsbeschluss vom 10.7.2014 vor (Regierungssitzung Nr. 143.). Wenn im Einzelfall behördliche Maßnahmen im Sinn des neuen § 81a Abs. 4 zweiter und dritter Satz erforderlich sind, werden diese von der dafür zuständigen Abteilung des Amtes der Landesregierung (A13) für die Steiermärkische Landesregierung wahrgenommen werden. ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Anlagen § 87 – Güllelager: „Güllelager müssen flüssigkeitsdicht sein“ und sind „mit einer dauerhaft wirksamen, vollflächigen Abdeckung auszustatten.“ Eine Abdeckungsverpflichtung bei Gülleanlagen wird aus Gründen des Nachbarschaftsschutzes vorgesehen (steiermarkweit nur bei Neuanlagen, nicht bei Rindergülle)! Es handelt sich um eine „Auffangregelung“ für jene Fälle, die nicht von der Abdeckverpflichtung gemäß § 6 der Stmk. Luftreinhalteverordnung erfasst sind. Unter Abdeckung von Güllelagern versteht man laut Luftreinhalteverordnung entweder selbst tragende (z. B. Betondecke, Zeltdach) oder schwimmende Abdeckungen (künstlich aufgebrachte Schwimmdecken, Leichtgutschüttungen, Schwimmkörper etc.). § 93 a – Unabhängiges Kontrollsystem für Überprüfungsbefunde von Klimaanlagen: „Die Kontrolle der Überprüfungsbefunde obliegt der Landesregierung.“ Diese Novellierung dient der Kontrolle von ausgestellten Überprüfungsbefunden (dieser entspricht dem Inspektionsbericht gemäß Art. 16 der Richtlinie 2010/31/EU) betreffend Klimaanlagen und die Verfolgung statistischer sowie energiepolitischer Ziele. Damit werden die Art. 16, 17 und 18 der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden von Mag. Klaus Ebner Referent im Anlagenreferat 2010/31/EU in steiermärkisches Landesrecht umgesetzt. Die behördliche Kontrolle der Überprüfungsbefunde obliegt grundsätzlich der Steiermärkischen Landesregierung (Abs. 1 Satz 1). Allerdings lässt es der Art. 18 Abs. 2 der RL zu, dass die Mitgliedstaaten die Zuständigkeiten für die Einrichtung der unabhängigen Kontrollsysteme delegieren können. Von dieser Ermächtigung soll im Land Steiermark - zumindest teilweise – insofern Gebrauch gemacht werden, als die Energie Agentur Steiermark GmbH (vormals Landesenergieverein) die bereits eingerichtete zentrale Landesdatenbank (siehe die Ausführungen zu § 81a) auch bezüglich der Überprüfungsbefunde für Klimaanlagen betreibt und die Kontrolle der Überprüfungsbefunde übernehmen soll. Wenn im Einzelfall behördliche Maßnahmen im Sinn des § 93a Abs. 3 zweiter und dritter Satz erforderlich sind, werden diese von der dafür zuständigen Abteilung des Amtes der Landesregierung (A13) wahrgenommen werden. 8 KLICK Stmk. Baugesetznovelle LGBl. Nr. 34/2015 Abbrennen von Sonnwendfeuer 1. § 2 Z. 2 lit. b lautet: „b) Sonnwendfeuer (21. Juni); sollte der 21. Juni nicht auf einen Samstag fallen, so ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nächsten, auf den 21. Juni nachfolgenden Samstag zulässig. Sollte der 21. Juni auf einen Sonntag fallen, so ist das Entfachen des Sonnwendfeuers an diesem Tag oder am vorhergehenden Samstag möglich. § 3 Abs. 3 gilt sinngemäß.“ Mit Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 18. Mai 2015, LGBl. Nr. 38/2015, wurde die BrauchtumsfeuerVO wie folgt geändert: 18 8 KLICK Brauchtumsfeuerverordnung LGBl. Nr. 38/2015 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 von Peter Rechberger Kanzleileiter Intern Personal - Aktuell Im Bereich der Sozialarbeit, haben folgende neue Bedienstete ihren Dienst angetreten: Mag.a (FH) Ursula Aichmaier mit 4.5.2015 Birgit Weinzettl, BA, MA mit 1.6.2015 Die zwei neuen Kolleginnen: Mag.a (FH) Ursula Aichmaier und BA, MA Birgit Weinzettl Ihren Dienst beendet haben: Mag. Kerstin Raith-Schweighofer, Juristin im Sozialreferat – Beginn des Mutterschutzes Iris Riegelbauer, Sachbearbeiterin im Sanitätsreferat – Beginn des Mutterschutzes Prüfungen Ing. Markus Würkner, Förster, zuständig für den Sprengel Vorau und Verena Kitting-Muhr, Assistentin im Sozialreferat, haben die allgemeine Grundausbildung bestanden. Anna Steinhöfler, Assistentin im Sozialreferat, hat ihre Berufsreifeprüfung erfolgreich abgelegt. Wir gratulieren zu den bestandenen Prüfungen recht herzlich. Erwin Almbauer - wiedergewählt Anlässlich der Personalvertretungswahlen des Landes Steiermark wurde in der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld auch die Behindertenvertrauensperson gewählt. Von 13 Wahlberechtigten haben sich 12 an der Wahl beteiligt. 11 Stimmen entfielen auf Erwin Almbauer. Zum Stellvertreter wurde Franz Strempfl gewählt. Im Zuge der steirischen Verwaltungsreform wurden mit 1.1.2013 die Bezirkshauptmannschaften Hartberg und Fürstenfeld zur neuen Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld zusammengeschlossen. Seit diesem Tag gibt es nur noch eine offizielle Adresse und Posteinlaufstelle: Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld Rochusplatz 2 8230 Hartberg Für die Zeit von 1.1.2013 bis 30.6.2015 wurde bei der Österreichischen Post AG ein Nachsendeauftrag eingerichtet, damit Poststücke, welche an Realschulstraße 1, 8280 Fürstenfeld (Adresse der ehemaligen Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld) adressiert sind, automatisch an die Adresse in Hartberg weitergeleitet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass ab dem 1.7.2015 ausnahmslos die oben angeführte Adresse in Hartberg zu verwenden ist. Sämtliche Poststücke, welche an Realschulstraße 1, 8280 Fürstenfeld adressiert sind, werden an die Absender retourniert. Herzlichen Dank! 19 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Symposium von Mag. Max Wiesenhofer Bezirkshauptmann Großes Kinder- und Jugendpsychiatrisches Symposium in Pöllau Das Symposium fand heuer zum Thema Seelische Krankheiten und Störungen im Entwicklungsverlauf statt und fand großes Interesse. Rund 300 Interessierte aus allen Teilen Österreichs haben sich Anfang Mai für drei Tage in Pöllau eingefunden, um an dem bereits traditionellen Kinder- und Jugendpsychiatrischen Symposium teilzunehmen. Die Veranstaltung fand heuer bereits zum 16. Mal statt und gilt als größte Veranstaltung ihrer Art in Österreich. Hochkarätige Referentinnen und Referenten aus Österreich und Deutschland stellten in interessanten und spannenden Vorträgen das Thema „Seelische Krankheiten und Störungen im Entwicklungsverlauf“ aus unterschiedlichen Perspektiven dar. Den Beginn machte Univ.Prof. Dr. Andreas Kruse vom Institut für Gerontologie in Heidelberg zum Thema „Folgen von Traumatisierung in der Kindheit aus der Mehrgenerationenperspektive“, wo er über interessante Ergebnisse von langjährigen Studien berichtete. Die weiteren Vortragsthemen waren praxis- und realitätsnah und für alle, die sich mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen, äußerst interessant. Den Hauptvorträgen angeschlossen, fanden spezielle Workshops statt, in denen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu den einzelnen Themen austauschen und vertiefen konnten. Gesundheitslandesrat, Mag. Christopher Drexler, wies in seinen Grußworten auf den großen Bedarf und die Absicht des Landes Steiermark hin, die Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung in der Steiermark weiter ausbauen zu wollen. Veranstalter ist die Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie des LKH Graz Süd-West Süd unter der Leitung von Primaria Dr. Katharina Purtscher-Penz. Büroraumflächen in der Außenstelle Fürstenfeld zu vermieten Das Land Steiermark vermietet in der Außenstelle in Fürstenfeld der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 1, 3. OG, Büroraumflächen im Ausmaß von ca. 140 m². Von links nach rechts: Prim. Dr. Paulus Hochgatterer und Univ. Prof. Dr. Andreas Karwautz, Vizepräsident und Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Primaria Dr. Katharina Purtscher-Penz, Landesrat Mag. Christopher Drexler, Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer 20 Anfragen: 03332/606-280, Peter Rechberger E-Mail: [email protected] ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 von Sabine Gschiel-Richter Referentin im Sicherheitsreferat Sicherheit Veranstaltungen auf Straßen Sommerzeit ist gleich Festzeit, ist aber auch die Zeit sportlicher Veranstaltungen! Ob Frühschoppen, Dorffest, Sommerkonzerte, Radrennen, Marathons, Triathlons usw. – derartige Veranstaltungen unterliegen, sofern sie auf öffentlichen Verkehrsflächen abgehalten werden, nicht nur dem Veranstaltungsrecht, sondern auch der Straßenverkehrsordnung (StVO). so ist die Gemeinde zuständig. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich immer, bei der Behörde (=Bezirkshauptmannschaft) nachzufragen. Freiluftveranstaltungen („Open airs“) unterliegen aufgrund ihrer Eigenart teilweise eigenen Regelungen. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob für eine Veranstaltung, auch wenn sie auf privatem Grund stattfinden sollte, naturschutzrechtliche Bestimmungen (Landesrecht!) einzuhalten sind bzw. eine Veranstaltung an bestimmten Orten überhaupt zulässig ist; zuständige Behörde dafür ist die Bezirksverwaltungsbehörde. 8 Veranstaltungen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr bedürfen neben allfälliger anderer behördlichen Bewilligungen auch einer straßenpolizeilichen Bewilligung. Dies gilt insbesondere für gewerbliche Tätigkeiten auf Straßen. Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert und die Verkehrslage es zulässt, kann die Behörde eine Straße für die Dauer der Veranstaltung ganz oder teilweise für den sonstigen Verkehr sperren oder Verkehrsbeschränkungen, wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Halte- und Parkverbote und dergleichen mehr erlassen. Zuständige Behörde ist im Regelfall die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft). Handelt es sich jedoch um eine Veranstaltung, die nur auf einer Gemeindestraße stattfindet und ist hiefür lediglich eine Geschwindigkeitsbeschränkung und/oder ein Halte- und Parkverbot zu verordnen, 21 KLICK Rechtsgrundlage und Kosten Für Umzüge, Prozessionen und dergleichen auf Straßen ist eine Bewilligung grundsätzlich nicht erforderlich. Derartige Veranstaltungen müssen aber der Behörde gemeldet werden, damit die Behörde entsprechende straßenpolizeiliche Vorkehrungen (Verkehrsbeschränkungen bzw. Straßensperren) treffen kann. 8 KLICK Rechtsgrundlage und Kosten Auf Straßen finden immer häufiger sportliche Veranstaltungen (Radrennen, Laufveranstaltungen, etc.) statt. Für sportliche Veranstaltung auf Straßen darf eine straßenpolizeiliche Bewilligung nur erteilt werden, wenn die Veranstaltung die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht wesentlich beeinträchtigt und schädliche Einwirkungen auf die Bevölkerung und die Umwelt durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe nicht zu erwarten sind. Die Bewilligung ist, wenn es der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt oder die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Sicherheit Verkehrs erfordern, unter Bedingungen oder mit Auflagen zu erteilen. Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert und die Verkehrslage es zulässt, kann die Behörde eine Straße für die Dauer der sportlichen Veranstaltung ganz oder teilweise für den sonstigen Verkehr sperren. In einem solchen Fall kann die Behörde, wenn aus Gründen der Verkehrssicherheit keine Bedenken bestehen, für die sportliche Veranstaltung selbst Ausnahmen von den Fahrregeln zulassen. Erstreckt sich eine sportliche Veranstaltung auf zwei oder mehrere Bundesländer, so ist zur Erteilung der Bewilligung die Landesregierung zuständig, in deren örtlichem Wirkungsbereich die Veranstaltung beginnt; das Einvernehmen mit den übrigen in Betracht kommenden Landesregierungen ist herzustellen. Die Bewilligungen können von den Behörden unter Auflagen erteilt werden. von Sabine Gschiel-Richter Referentin im Sicherheitsreferat Die Antragstellung hat bei der Bezirkshauptmannschaft zu erfolgen und sind folgende Unterlagen anzuschließen: 8 8 KLICK Unterlagen und Kosten KLICK Rechtsgrundlage Allgemeine Informationen zur Antragstellung: 8 KLICK Allgemeine Informationen Neue MitarbeiterInnen bei der Polizei Auf Einladung des Bezirkshauptmannes fand in der BH ein Informationsgespräch mit allen neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei des Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld, der Polizeiinspektion Ilz – AGM (Ausgleichsmaßnahmen) sowie der Autobahnpolizei Hartberg statt. Nach einer Vorstellungsrunde präsentierte der Bezirkshauptmann den Leistungsbereich der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld und ging dabei auf besondere sicherheitspolizeiliche Angelegenheiten ein. Referatsleiter, Mag. Karl Wurzer, informierte über den Aufgabenbereich des Sicherheitsreferates und Erwin Kutschera berichtete über Besonderheiten des Bereiches Strafwesens. Den Abschluss bildete ein geführter Rundgang durch die Bezirkshauptmannschaft. Im Bild: 1. Reihe v.l.n.r.: BPK Obstlt. Martin Spitzer, BI Daniela Narnhofer, PI Vorau, RI Britta Stelzer, PI Ilz AGM, BH Mag. Max Wiesenhofer 2. Reihe v.l.n.r.: CI Alfred Glatz, API Hartberg, GI Anton Posch, PI-AGM Ilz, GI Manfred Kubalek, PI Bad Waltersdorf, Mag. Sabine Hatzl 3. Reihe v.l.n.r: GI Thomas Faulend, AGM Ilz, AI Thomas Loipersböck, PI Ilz AGM, Mag. Karl Wurzer, Erwin Kutschera, GI Josef Marth, PI Fürstenfeld 22 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 von Obstlt. Martin Spitzer Bezirkspolizeikommandant Polizei Koordinierter fremdenpolizeilicher Dienst im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld Acht besonders geschulte BeamtInnen des Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld führen neben ihren sonstigen Aufgaben im Exekutivdienst die Sonderverwendung KFD (= koordinierter fremdenpolizeilicher Dienst) aus. Die wesentlichen Aufgaben umfassen folgende: Schulung und Sensibilisierung der Bediensteten im Bereich des Bezirkes in Bezug auf das Fremdenwesen exekutivdienstliche Anlaufstelle für die Bediensteten im Bereich des Bezirkes für Rückfragen oder Klärungen im fremdenpolizeilichen Bereich anlassbezogene Unterstützung der Bediensteten im Bereich des Bezirkes bei fremdenrechtlichen Amtshandlungen gezielte Dokumentenüberprüfungen Bearbeitung komplexer fremdenpolizeilicher Sachverhalte Durchführung von fremdenpolizeilichen Überprüfungen Durchführung besonders sensibler Amtshandlungen mit Fremden Vollziehung von behördlichen Festnahmeaufträgen (Vorführung vor die Behörde) Mitwirkung bei Schwarzarbeiterkontrollen (insbesondere durch die Finanzpolizei). Seit einigen Monaten strömen über Ungarn und Burgenland auf der LB 319 mehr und mehr Asylwerber in den Bezirk Hartberg-Fürstenfeld ein, die in weiterer Folge von den BeamtInnen der PI Ilz AGM (Ausgleichsmaßnahmen) und den KollegInnen des KFD aufgenommen und nach einem aufwändigen Verfahren in eine der Erstaufnahmestellen eingeliefert werden. Seit Mitte Mai 2015 werden alle KFD-BeamtInnen des LPD-Bereiches Steiermark für die Bearbeitung der im Anhaltezentrum Vordernberg vorübergehend aufgenommenen Asylwerber in Permanenz herangezogen. Außerdem sind die im Bezirk aufhältigen Asylwerber (534) in deren Unterkünften (26) regelmäßig zu kontrollieren. Baustelle auf der A2-Südautobahn Im Zeitraum von März bis Ende November 2015 werden auf der A2 von StrKm 110,950 bis StrKm 115,590 (Anschlussstelle Lafnitztal bis Hartberg) die beiden Richtungsfahrbahnen und die Brücken generalsaniert. Während dieser Zeit stehen in beiden Fahrtrichtungen jeweils zwei Fahrstreifen zur Verfügung. Im Baustellenbereich besteht eine 23 Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 bzw 80 km/h. Es ist seitens der ASFINAG beabsichtigt, eine mobile Section Control zu installieren. Bereits jetzt wird die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich der Baustelle verstärkt überwacht. Die Kraftfahrer werden ersucht, die verordneten Geschwindigkeiten einzuhalten. ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Baubezirksleitung Oststeiemark 8 von Ing. Werner Prettenthaler Referat Wasser, Umwelt und Baukultur Maiswurzelbohrer - eine akute Gefahr Neben Mais sind auch weitere landwirtschaftliche Kulturen und selbst Hausgärten gefährdet Der Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera virgifera) stammt ursprünglich aus den USA und wurde in Europa im Jahr 1992 das erste Mal festgestellt. Von der Familie her gehört der Maiswurzelbohrer zu den Blattkäfern, wie z. B. auch der Kartoffelkäfer. Der ca. 6 mm lange Käfer hat einen schwarzen Kopf, fast körperlange Fühler, einen gelben Halsschild, gelbe Deckflügel mit seitlich gelegenen, gelben Streifen. Diese Streifen können in der Variation auch leicht in die Farbe orange übergehen. Der Hinterleib und die Beine sind gelb. Letztere können stellenweise auch angedunkelt bzw. dunkelbraun sein. Der Maiswurzelbohrer verursacht vor allem durch Wurzelfraß der Larven große Schäden bei Mais und der ausgewachsene Käfer verursacht Schäden in den Maiskolben. In den letzten Jahren wurde immer mehr festgestellt, dass sich der Käfer auch an Blüten anderer Pflanzen, wie z. B. der Sonnenblume oder an Kürbisen, aufhält. Dort richtet er jedoch derzeit noch keinen großen Schaden an. Im letzten Jahr wurde der Maiswurzelbohrer auch vermehrt in Gartenbaukulturen und Hausgärten festgestellt: Dort auch auf Kohlsprossen, Brokkoli und Krautpflanzen. Da der Maiswurzelbohrer für die Maisproduktion und für die Aufrechterhaltung eines intakten landwirtschaftlichen Produktionskreislaufes und in Österreich als auch in anderen EU-Staaten eine massive Bedrohung darstellt, wurde bereits in der Vergangenheit eine Verordnung für den Maiswurzelbohrer erlassen. Ohne konsequente Durchführung einer Fruchtfolge, bzw. ohne den konsequenten Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln ist mit massiven Ernteausfällen zu rechnen. Bereits seit dem Jahr 1999 wird ein Monitoring vom Österreichischen Pflanzenschutzdienst in Form von Pheromonfallen durchgeführt. Die Untersuchungen und Erhebungen werden von der Öster- 24 reichischen Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit, den Landwirtschaftskammern und vom amtlichen Pflanzenschutzdienst betreut. Diese Maiswurzelbohrerverordnung liegt nun in der aktuellen Fassung des Jahres 2015 vor und wurde aufgrund des Steiermärkischen Pflanzenschutzmittelgesetzes, einem Landesgesetz, am 15.5.2015 neu verordnet. Aus dieser Verordnung geht hervor, dass zur Feststellung des Auftretens und zur Beobachtung des Maiswurzelbohrers von der Landesregierung in Gebieten, in denen Mais angebaut wird, geeignete Maßnahmen (z. B. in Form von Aufstellen von Pheromonfallen) durchzuführen sind. Weiters hat die Landesregierung durch regelmäßige, stichprobenartige, Kontrollen die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen zu prüfen. Im Wesentlichen sind in der Maiswurzelbohrerverordnung zwei Maßnahmengebiete festgelegt. Der Bezirk Hartberg-Fürstenfeld liegt mit Ausnahme der Gemeinden Waldbach-Mönichwald, St. Jakob im Walde, Schäffern und Wenigzell sowie der Katastralgemeinden Schachen und Vornholz der Gemeinde Vorau im Maßnahmengebiet I. Im Maßnahmengebiet I ist die Fruchtfolge so zu gestalten, dass bis einschließlich 2016 Mais auf einer Ackerfläche in vier ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Baubezirksleitung/ Feuerwehr von Ing. Werner Prettenthaler Referat Wasser, Umwelt und Baukultur aufeinanderfolgenden Jahren höchstens dreimal angebaut werden darf. Für eine Beurteilung ist dabei die Fruchtfolge ab dem Jahr 2012 zu berücksichtigen. Ab 2017 darf Mais auf einer Ackerfläche höchstens zweimal in Folge angebaut werden. Für die Beurteilung dieser Fruchtfolge sind die ab dem Jahr 2015 angebauten Kulturen zu berücksichtigen. Dazu ist auch festzuhalten, dass von Ackerflächen eines Betriebes die angebauten Kulturen, bei Anbau von Mais zusätzlich das verwendete Maissaatgut, einschließlich allfälliger Saatgutbehandlungen mit Insektiziden, Beizmitteln sowie die verwendeten Pflanzenschutzmittel gegen den Maiswurzelbohrer aufzuzeichnen sind. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens vier Jahre aufbewahrt werden. Von der verpflichtenden Fruchtfolge sind nur die 8 Saatmaisproduktion, von der Behörde genehmigte Versuche sowie wissenschaftliche Versuchsreihen und Versuche für Forschungs- und Versuchsein-richtungen ausgenommen. Letztere sind allerdings nur auf Antrag durch die Behörde nach Durchführung eines Verfahrens zulässig. Auf entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen mit Insektiziden, wie Biskaya, Belem oder eine nachhaltige Bekämpfung durch Phermone wird auf die Beratung durch die Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft des Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld verwiesen. Aufgrund des hohen Gefahrenpotentials des Maiswurzelbohrers werden alle Landwirte angehalten, die Kriterien der Maiswurzelbohrerverordnung einzuhalten. von BI d.V. Franz Kaplan Feuerwehr Fürstenfeld Neue Kommandanten im FF Bereich Fürstenfeld In den letzten Wochen haben einige Ergänzungswahlen im Bereichsfeuerwehrverband Fürstenfeld stattgefunden. Erwin Gutmeier wurde für den aus Altersgründen ausgeschiedenen BR Josef Pfingstl zum Bereichsfeuerwehrkommandant-Stellvertreter gewählt und zum Brandrat ernannt. Nachfolger von Josef Pfingstl als Abschnittsbrandinspektor des Abschnittes Rittscheintal ist Gerald Freitag. Bei der Betriebsfeuerwehr Rogner Bad Blumau heißt das neue Kommando HBI Josef Probst und OBI Thomas Spörk. Einen neuen Kommandanten gibt es auch bei der Feuerwehr Söchau, dort wurde Bernhard Maier zum Kommandanten gewählt. Ab sofort verstärkt Georg Urschler als Kommandant-Stellvertreter das Kommando der Feuerwehr Speltenbach. 25 Der neue stellvertretende Bereichskommandant Erwin Gutmeier beim Bereichsfeuerwehrtag Am 17. Mai fand der 1. Bereichsfeuerwehrtag des Bereichsfeuerwehrverbandes Fürstenfeld in Kroisbach statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde der aus Altersgründen zurückgetretene Brandrat Josef Pfingstl zum Ehren-Brandrat ernannt. Weiters wurden HBI Adolf Stürzer als FuB Kommandant zum ABI ernant und BM Attila Dirnberger als Beauftragter für den Wasserdienst bestellt. ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Feuerwehr/ ÖRK 8 von BR Thomas Gruber Bereichsfeuerwehrverband Hartberg Amtsübergabe in der Feuerwehr Schäffern Nach 18 Jahren im Feuerwehrausschuss, 5 Jahren als Kommandant Stellvertreter und 13 Jahren als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Schäffern, stellte BR Thomas Gruber sein Amt zur Verfügung. OLM Ludwig Groller, bekannt als zielstrebiger Jugendbeauftragter, wurde mit großartiger Mehrheit zum neuen Kommandanten gewählt. 8 von Alfred Gigler Bezirksgeschäftsführer des ÖRK 80.384 ehrenamtliche Stunden aus Liebe zum Menschen Im Saal der BH Hartberg-Fürstenfeld wurde der überaus beachtliche Leistungsbericht des Roten Kreuzes Hartberg präsentiert. Rettungs- und Krankentransportdienste 6.960 Patienten betreut bei 24.061 Hilfeleistungen, davon 6.166 Akuteinsätze 4.817 Rettungseinsätze und 1.349 Notarztrettungseinsätze (Hartberg und Vorau) Dabei wurden 151.000 Bereitschaftsstunden in den Regionen des Rot-Kreuz-Bezirkes geleistet, davon 70.620 ehrenamtliche Dienststunden von 302 freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ausbildung der Bevölkerung 102 Erste-Hilfe-Kurse bzw. –Unterweisungen mit 1.541 Kursteilnehmern. 26 Im Rahmen von GIB – Gesundheit-InformationBeratung wurden 23 Kurse bzw. Module abgehalten, von Krankenhilfe bis Bewegung zum Wohlfühlen und 60+aktiv Seniorentraining mit gesamt 302 Teilnehmern. Für die Rotkreuz-Jugend wurden zahlreiche Erste-Hilfe-Kurse, Wettbewerbe und sonstige gemeinsame Freizeitaktivitäten bei 2.250 Betreuerstunden geleistet. Pflege mobil: Durch die Beschäftigten in der Hauskrankenpflege sowie der Pflege-, Altenund Heimhilfe wurden zusammen mit den Kooperationspartnern Volkshilfe und Caritas gesamt 62.050 Hausbesuche durchgeführt und dabei 777 Patienten betreut. An 259 Patienten wurden vom ÖRK Pflegebehelfe verliehen. Bei der Team Österreich Tafel wurden in Hartberg bei 52 Aktionen 2.844 Lebensmittelausgaben getätigt und dabei rund 19.000 kg Lebensmittel an Hilfebedürftige verteilt. Bei 56 Aktionen wurden 4.246 Blutspenden gesammelt. Gesamt wurden im Jahr 2014 80.384 ehrenamtliche Stunden von 483 RotkreuzMitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleistet. Allen, ob freiwillig, beruflich oder als Zivildiener im Roten Kreuz tätig – ihnen allen gebührt großer Dank und höchste Anerkennung. ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 ÖRK/ FMB von Alfred Gigler Bezirksgeschäftsführer des ÖRK 10.000 Stunden ehrenamtlich beim ÖRK Erstmals im Bezirk wurde mit Mario Trenker die Stundenspange in Gold für 10.000 ehrenamtliche Dienststunden im Roten Kreuz Hartberg verliehen. Mario Trenker trat im Jahr 2004 in die RotkreuzJugendgruppe Hartberg ein. Im Jahr 2006 absolvierte er die Ausbildung zum Rettungssanitäter und leistet seitdem regelmäßig freiwillig Dienst am Rettungswagen bzw. auch am Notarztrettungswagen. Im Jahr 2008 absolvierte er die Ausbildung zum Sicheren Einsatzfahrer. Ab 2009 besuchte er ebenfalls in seiner Freizeit die Rotkreuz-Führungskräfteausbildungen, die er im Jahr 2012 mit der Offiziersprüfung abschloss. Seit 2014 ist er nun Mitglied des Bezirksrettungskommandos Hartberg. Das ehrenamtliche Engagement ist in der gesamten Familie fest verankert: Seine Freundin und sein Bruder sind ebenfalls freiwillige Rotkreuz-Rettungssanitäter, seit kurzem auch sein Vater, der die diesjährige Ausbildung zum Rettungssanitäter mit kommissioneller Abschlussprüfung erfolgreich absolviert hat. Im Rahmen der ÖRK Bezirksversammlung Hartberg wurde ein besonderer Dank und die große Anerkennung für die freiwillig geleistete Arbeit zum Wohle der Menschen im Bezirk ausgesprochen. Mario Trenker bei der Ehrung für 10.000 ehrenamtlich geleistete ÖRK-Stunden Ausstellung in der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld „Studie Mensch-Kunst“ Werke von SchülerInnen vom Gymnasium Hartberg der Klasse 6C mit Theres Ropposch-Greimel Eröffnung: Donnerstag, 2. Juli 2015 um 19.30 Uhr Ausstellungsdauer: 2. Juli - 25. September 2015 Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr 27 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 EDV von Mag. Dr. Gerd Gratzer A12 - Referat Wirtschaft und Innovation Breitband Steiermark - der Highway 2020 Eine flächendeckende Versorgung ländlicher Regionen mit ausgezeichneten Breitbandverbindungen wird in den nächsten Jahren der entscheidende Wettbewerbsfaktor in einem europäischen Kontext sein. Neben herkömmlichen Kupfer- und Koaxialkabeln kommt der Verlegung von Lichtwellenleitern besondere Bedeutung zu, weil über derartige Glasfaserkabel größere Datenmengen viel schneller über große Entfernungen übertragen werden können. Experten gehen davon aus, dass sich die Gesamtmenge des weltweiten Datenvolumens alle zwei Jahre verdoppelt. Die Basis für den zukünftigen Ausbau der Breitbandinfrastruktur in der Steiermark wurde durch die einstimmigen Beschlüsse in der Steiermärkischen Landesregierung und dem Landtag Steiermark über die Breitbandstrategie „Highway 2020“ geschaffen. 8 Förderungsaktionen für Gemeinden und Unternehmen mit Ende Jänner 2015 erarbeitet, für die bis Jahresende insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Förderung für Unternehmen Hier wird der Breitbandanschluss vom Unternehmen bis zur nächsten Vermittlungsstelle mit max. 50% der Gesamtkosten gefördert. www.sfg.at/cms/4569/Highway_2020_-_Unternehmen/ KLICK Folder „Highway 2020“ Diese Breitbandstrategie sieht in einem Stufenplan vor, dass bis 2022 alle Haushalte und Unternehmen in den steirischen Gemeinden mit hochleistungsfähigen und ultraschnellen Anschlüssen mit Übertragungsraten bis zu 100 MBit/s versorgt werden. Dafür sollen vor allem auch Mittel aus der Breitbandmilliarde auf Bundesebene, verwaltet durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT), eingesetzt werden. Im Rahmen der Breitbandstrategie wurden auch mehrere Maßnahmen und Empfehlungen definiert, die unter anderem auch den Einsatz von Förderungsinstrumenten auf Landes- und Bundesebene vorsehen. Förderungen auf Landesebene Das Wirtschaftsressort hat über die Steirische WirtschaftsförderungsgesmbH (SFG) zwei Förderung für Gemeinden Der Breitbandinfrastrukturausbau von Gemeinden kann hier bis zu 60% unterstützt werden und zwar durch 2 Förderungsschienen: - Errichtung von Breitband-Infrastruktur durch die Gemeinde selbst - Ausschreibung einer Gemeinde für ein bestimmtes Gebiet für Breitbanddienstleistungen (unterstützt über einen Telekomprovider). www.sfg.at/cms/4570/Highway_2020_-_Gemeinden/ 8 28 KLICK Leitfaden für Gemeinden ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 EDV/ Sozial von Mag. Dr. Gerd Gratzer A12 - Referat Wirtschaft und Innovation Förderungen auf Bundesebene Im Rahmen der Umsetzung der Breitbandmilliarde hat das BMVIT vier Förderungsschienen erarbeitet. Das Leerrohrförderungsprogramm richtet sich an Gemeinden, das Breitband Austria 2020 -Access und das Backhaulprogramm richten sich beide an Telekomprovider sowie die Förderungsaktion AT:net. Die AT:net-Förderung richtet sich an Unternehmen (vor allem KMU) und natürliche Personen. Dabei sollen Projekte, die IKT-Lösungen, -Dienste und -Anwendungen mit dem Schwerpunkt auf Bildungsthemen vorsehen, für die geplante Markteinführung gefördert werden. Die Förderungshöhe beträgt zwischen 25 % und 35 %. Die erste Ausschreibung ist für Sommer 2015 8 geplant. Alle vier Programme werden mittels Call-Prinzip über die Forschungsförderungsgesellschaft auf Bundesebene (FFG) abgewickelt. Die Abteilung 12 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung fungiert dabei als Landeskoordinationsstelle für die Steiermark. 8 KLICK Homepage Weitere und nähere Informationen: Dr. Gerd Gratzer, Abteilung 12, Referat Wirtschaft und Innovation, Nikolaiplatz 3, 8020 Graz, Tel. 0316/877-3154, Mail: [email protected] von Markus Harg Pflege mit Herz Betriebs GmbH Burgenlandtage im Föhrenhof Im Pflegeheim Föhrenhof wird es nie langweilig – dafür sorgt ein abwechslungsreiches Aktivitätenund Veranstaltungsprogramm, abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Bewohner sowie auf die jeweilige Jahreszeit. Schließlich soll das Leben im Pflegeheim für die Bewohnerinnen und Bewohner so „normal“ wie möglich sein. Ein Höhepunkt im Frühling waren dabei sicher die „Burgenlandtage“. Das Burgenland liegt St. Johann in der Haide ja ziemlich nahe und auch viele Bewohner stammen aus dem sonnigsten Bundesland Österreichs. Da bot es sich also an, ein paar Tage unter das Motto „Burgenland“ zu setzen: Der Speiseplan stand in diesen Tagen ganz im Zeichen des Nachbarbundeslands, so gab es Köstlichkeiten wie Pußtaschnitzel, Burgenländisches Rahmschnitzel, Speckkrautstrudel, Bohnensterz und mehr. Zusätzlich wurden mit den Bewohnern Grammelpogatscherl gebacken. Natürlich durfte auch eine Weinverkostung mit burgenländischen Rotweinen nicht fehlen. Die Burgenlandtage waren jedoch nur der Auftakt 29 zu einem bunten Frühlingsprogramm: Da wurden zum Beispiel Hochbeete bepflanzt, es wurde gemeinsam gekocht, im stimmungsvollen Umfeld Muttertag gefeiert, eine Pferdekutschenfahrt unternommen, Maiwipferlsaft hergestellt und vieles mehr. Neben diesen gemeinsamen Tätigkeiten fördert das Föhrenhof-Team aber auch individuelle Tätigkeiten der Bewohner, zum Beispiel das Stricken. Hier konnte eine Bewohnerin ein ganz besonderes Ergebnis vermelden: Frau Aloisa „züchtete“ eine neue Baumsorte, den „Strickbaum“. ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Arbeiterkammer Arbeiterkammer Hartberg Gewinn? Oder Falle! Werbeveranstaltungen und Ausflugsfahrten Viele von Ihnen haben schon in Ihrer Post Verständigungen über unverhoffte Gewinne oder Gutscheine für supergünstige Reisen erhalten, die Sie sich im Rahmen einer Ausflugsfahrt oder beim „gemütlichen Beisammensein bei Speis und Trank“ in einer Gaststätte abholen können. Und natürlich können Sie auch gerne Freunde mitbringen ... In der Realität ist das sehr oft der Auftakt zu gekonnt inszenierten Präsentationen aller Art. Überteuerte Nahrungsergänzungsmittel werden als medizinische Wundermittel angepriesen, qualitativ minderwertige Gesundheitsprodukte werden um ein Vielfaches ihres wahren Wertes verkauft und gutgläubige KonsumentInnen auf „praktisch kostenlose“ Reisen geschickt, ohne dabei die zahlreichen noch anfallenden Gebühren und Zuschläge zu erwähnen. Häufig stellen sich diese Firmen auch seriöser dar als sie sind – sie werben über Seniorenverbände oder geben sich „hoheitlich“ (z. B. Bundesadler oder behördlicher Bescheid). Durch Novellen zur Gewerbeordnung seit dem Jahr 2008 wurde es KonsumentInnen erleichtert, derartige Fallen zu erkennen. Dennoch! Vorsicht ist geboten! Sie finden im Internet unter www.haendewegvonwerbefahrten.at eine umfangreiche Liste von Firmen, die durch unseriöse Aktivitäten bereits aufgefallen sind. Eine umfangreiche Broschüre zu diesem Thema und zu vielen anderen interessanten Themen finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums unter www.broschuerenservice.sozialministerium.at oder unter www.akstmk.at. Telefonbetrüger tarnen sich als AK-Mitarbeiter Achtung! Immer wieder telefonieren sich Betrüger durch die österreichischen Haushalte, wie aufmerksame KonsumentInnen mitteilen: So gibt ein Oststeirer an, er sei vom „Konsumentenschutz Wien“ angerufen worden. Er hätte vor langer Zeit bei einem Gewinnspiel mitgemacht und man würde nun eine Sammelklage vorbereiten. Aus diesem Grund brauche man vom Steirer alle Daten wie Geburtsdatum und Bankverbindung. Dies müsse aber sofort geschehen, denn nur jetzt wäre die Sammelklage für ihn gratis, in wenigen Tagen koste die Klage € 700,-. AK ruft nicht wegen Geldforderungen an Bitte glauben Sie diesen Anrufern nicht, es handelt sich hier um Betrüger! Rund 350.000 Beratungen entfallen jährlich auf den Konsumentenschutz. Wir telefonieren viel mit unseren Mitgliedern, wir 30 rufen auch zurück, wenn jemand Rat sucht – aber wir rufen Sie nie an um Geld zu fordern. TIPP So können Sie sich wehren: Seien Sie misstrauisch, wenn jemand von Ihnen am Telefon Geld einfordert. Am besten auflegen! Wenn möglich, notieren Sie die Nummer des Anrufers (im konkreten Fall erwies sich die angezeigte Telefonnummer als falsch). Sollten Sie bereits etwas gezahlt haben, erstatten Sie bitte sofort Anzeige bei der Polizei. Es sollte auch eine Anzeige bei der Fernmeldebehörde erfolgen, ein Formular dafür finden Sie unter www.akstmk.at. Warnen Sie Ihre Familienmitglieder und Freunde vor Telefonbetrügern. Gerade mit älteren Menschen haben Betrüger oft leichtes Spiel. Seriöse Unternehmen und Banken verlangen keine Bankdaten per E-Mail oder am Telefon. Geben Sie Ihre Bankdaten weder telefonisch noch per E-Mail bekannt. ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 von Herbert Paierl und Margarete Hartinger AMS Leiter u. Stv. Leiterin der Regionalen Geschäftsstellen Aktion Gemeinde 2015 AMS und Land führen mit einer Gemeindeaktion Menschen zurück in die Arbeitswelt. Das AMS sorgt zusätzlich für sozialpädagogische Unterstützung der TeilnehmerInnen. Der Leiter der Regionalen Geschäftsstelle Hartberg Herbert Paierl und die stellvertretende Leiterin der Regionalen Geschäftsstelle Fürstenfeld Margarete Hartinger AMS Steiermark, Land Steiermark und steirische Kommunen unterstützen die Arbeitsmarktintegration von arbeitsmarktfernen und schwer vermittelbaren Personen. Auch im Jahr 2015 sollen Männer und Frauen befristete Arbeit in steirischen Gemeinden bzw. gemeindenahen Institutionen finden. Gemeinnützige Beschäftigungsträger übernehmen die administrative und organisatorische Abwicklung der Anstellung - die Kommunen fungieren als Beschäftiger. Aktion Gemeinde Mit der Aktion Gemeinde werden arbeitsmarktferne und schwer vermittelbare Personen durch „training on the job“ unterstützt, sie können neue Perspektiven entwickeln und sich durch entlohnte Arbeit wieder integrieren. Durch die Aktion Gemeinde werden befristete Beschäftigungsverhältnisse (zwischen 2 und 3 Monaten) geschaffen. Ziel der Aktion Gemeinde Das Projekt Aktion Gemeinde unterstützt durch die Finanzierung befristeter Arbeitsplätze (Transitarbeitsplätze) sowohl Gemeinden als auch arbeitsmarktferne und schwer vermittelbare Personen. Die TransitarbeiterInnen können beispielsweise zur Abdeckung von Spitzenbedarf oder zur Umsetzung zusätzlicher Gemeindeprojekte eingesetzt werden. 31 Die Aktion Gemeinde unterstützt arbeitsmarktferne und schwer vermittelbare Personen ebenso wie ältere Personen ab 50 durch zeitlich befristete Beschäftigungsverhältnisse bei der Integration in Arbeit Gemeinden in der Bewältigung ihrer zahlreichen Aufgaben und Anforderungen; in ihrer sozialpolitischen Arbeit Aktionspartner/Beschäftigungsträger GEGKO Thomas Schubernigg 0664/88454117 Leistungsangebot Schnittstelle zwischen Gemeinde, AMS und ArbeitnehmerInnen Organisation und Administration der Anstellung; Übernahme sämtlicher Dienstgeberpflichten Sozialpädagogische Begleitung (bei Bedarf) Die Gemeindebeteiligung beträgt pro Monat € 360,00 für eine Vollzeitstelle einer Transitarbeitskraft (Teilzeitbeschäftigung: aliquote Umrechnung entsprechend dem Stundenausmaß). Abwicklung über die Trägerorganisationen. Nähere Auskünfte erteilt gerne das AMS Hartberg (03332/62602) bzw. Fürstenfeld (03382/52424). Amtsblatt - Gratis Wollen auch Sie das Amtsblatt regelmäßig erhalten? Teilen Sie uns einfach nur Ihre E-Mail-Adresse mit an [email protected] ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Eltern-Kind-Zentrum von BA, MPH Beate Wurzwallner Obfrau Eltern-Kind-Zentrum Fürstenfeld Neue Räume für das Eltern-Kind-Zentrum Fürstenfeld (EKIZ) Nach einer sehr aktiven Zeit des Umbaus und Umzuges ist das Eltern-KindZentrum von Übersbach nach Fürstenfeld in die Kommendegasse 5 gezogen. Das Team des EKIZ Fürstenfeld hat die letzten 4 Wochen sehr viel Engagement an den Tag gelegt. Von Wände abmontieren, Boden legen und Ausmalen, mit großartiger Unterstützung der Gemeinde Fürstenfeld, reichten die umfassenden Arbeiten. Mit viel Liebe im Detail, Farbe und Wohlfühlcharakter wurde das EKIZ Fürstenfeld mit der Muttertagsaktion und Open House Aktion eröffnet. Das Eltern-Kind-Zentrum Fürstenfeld ist ein gemeinnütziger Verein, der sich, weitgehend ehrenamtlich, für die Familien in der Region engagiert. Das Engagement reicht von Angeboten für werdende Eltern (Geburtsvorbereitung, Akupunktur und Bewegungsgruppen) bis hin zu Angeboten für die ganze Familie. Dazu gehören: Babytreff, Spielgruppen, Eltern-Kind-Musizieren, Elternbildungsangebote, Workshops und Bewegungsgruppen sowie flexible Kinderbetreuung. Neben Information und Beratung bietet das EKIZ neu flexible stundenweise Kinderbetreuung. Diese ist für alle Familien in der Region am Freitag von 14.00 bis 18.00 Uhr und am Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr geöffnet. BH Mag. Max Wiesenhofer mit der Leiterin des EKIZ Fürstenfeld Beate Wurzwallner und Gästen bei der Eröffnung der neuen Räume Unter dem Motto: Zeit für Groß und Spaß für Klein werden die Liebsten ab 3 Jahren unter professioneller Aufsicht betreut. Anmeldung ist dafür nicht notwendig. 8 KLICK Homepage EKIZ Fürstenfeld Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Ausgabe: Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer, Peter Rechberger, Wolfgang Jauk, Mag. Klaus Ebner, Dr.in Eva Winter, Ing. Franz Weber, Mag. Bernd Holzer, Dr. Karl Josef Bauer, Sabine Gschiel-Richter, Obstlt. Martin Spitzer, Ing. Werner Prettenthaler, BI d.V. Franz Kaplan, BR Thomas Gruber, Alfred Gigler, Mag. Dr. Gerd Gratzer, Markus Harg, Arbeiterkammer Hartberg, Herbert Paierl, Margarete Hartinger, BA MPH Beate Wurzwallner, Mag. Andreas Pichlhöfer, MMA Esther Brossmann, Gerhard Kerschbaumer, Professor Mag. Alfred Ertl, Maria Grassl, Mag. Bernd Thurner, Gesellschaft zur Förderung seelischer Gesundheit, Mag.a Bettina Heiling, Christin Halb (Anmerkung: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit des Berichtes wurde auf die laufende Anführung der weiblichen und männlichen Form verzichtet. Sämtliche personenbezogenen Anführungen gelten natürlich für beide Geschlechterbezeichnungen.) Wir ersuchen, das Amtsblatt „Blick Hinein“ an Interessierte weiterzuleiten. Laufende Zustellung nach Mitteilung der E-Mail-Adresse an: [email protected] 32 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Pfarre/ FMB von Mag. Andreas Pichlhöfer Pastoralsassistent Himmlischer Strom für die Stadtpfarrkirche © Gertraud Toth Die Arbeitsgruppe Schöpfungsverantwortung der Pfarre Hartberg initiierte die Beteiligung an der „Solar Community Cloud 5.0“ der Stadtwerke Hartberg. Über 42 erworbene Fotovoltaik-Module nutzen die Kraft der Sonne zur Umwandlung in Stromenergie. Das ist genau jener Energiebedarf, der mit rund 7.000 kWh für die Stadtpfarrkirche notwendig ist. „Die erste Idee war Fotovoltaikmodule auf das Kirchendach zu montieren“, meinte der Leiter der 8 Arbeitsgruppe Schöpfungsverantwortung und zugleich Mesner, Sepp Fink. Aufgrund von Bedenken des Denkmalschutzes hat sich die Pfarre Hartberg entschlossen, sich an die Bürgerbeteiligungsanlage im Ökopark Hartberg anzuschließen. Bei dieser „Solar Community Cloud“ handelt es sich um ein virtuelles Kraftwerk, bei dem einzelne Ökoenergieanlagen wie ein großes Kraftwerk zusammengeschaltet und zentral gesteuert werden. Über die App Solarlog können die Beteiligten ihren aktuellen Stromertrag am Smartphone einsehen. Schöpfungsspiritualität und Umwelt aus christlicher Verantwortung zu bewahren, ist seit vielen Jahren Bestandteil pastoralen Handelns in der Pfarre Hartberg. In regelmäßigen Aktionen wie dem KirchGehSonntag und der Sternwanderung auf den Ringkogel wird die Bewahrung der Schöpfung thematisiert. Des Weiteren wurde bereits durch zahlreiche Maßnahmen der Energiebedarf in den Pfarrräumen deutlich vermindert und die CO2Bilanz der Pfarre verbessert. „Es ist noch viel zu tun, um die Schöpfung für unsere nachkommenden Generationen zu bewahren“, resümiert Sepp Fink. von MMA Esther Brossmann Frauen- und Mädchenberatungsstelle HB Frauengesundheit im Fokus Die Frauen- und Mädchenberatungsstelle Hartberg (FMB) sieht sich als wesentliche Akteurin im Bereich der Gesundheit von Frauen und Mädchen in der Region. Neben einer persönlichen Beratung können in Workshops, Vorträgen oder Seminarreihen sich auch Frauen und Mädchen der Region mit gesundheitsbezogenen Themen auseinandersetzen. 33 „Gesund und aktiv leben“ Eine 6-teilige, krankheitsübergreifende Workshopreihe, in der Teilnehmerinnen Techniken und Übungen lernen, wie sie ihr Leben trotz chronischer oder langanhaltender Krankheit aktiv gestalten können. Die Workshopreihe findet im Herbst 2015 (8.9, 15.9, 22.9, 6.10, 13.10) jeweils von 17.30-20.00 in der Frauen- und Mädchenberatung Hartberg (Grazerstraße 3) statt. ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Abfallwirtschaft von Gerhard Kerschbaumer Umwelt- und Abfallberater Neue Fachkräfte für Problemstoffsammelstellen und Altstoffsammelzentren Gemeinden sind gemäß Bundesabfallwirtschaftsgesetz verpflichtet, eine getrennte Sammlung von Problemstoffen und Altstoffen durchzuführen. Da von den so genannten „Problemstoffen“ eine Gefährdung für Mensch und Umwelt ausgehen kann, darf die Sammlung und Übernahme nurdurch fachkundige Personen erfolgen. Diese müssen Kenntnisse über die Einstufung und das Gefahrenpotential der zu sammelnden Abfälle, der chemischen Grundlagen, des Brand- und Löschverhaltens der Stoffe, sowie der Erste-Hilfe-Maßnahmen im Notfall und auch über die gesetzlichen Grundlagen verfügen. Anfang Mai fand in Graz wieder eine 7-tägige Schulung zur „Fachkraft für kommunale Problemstoffsammelstellen und Altstoffsammelzentren“ statt, bei der sich 7 Teilnehmer aus dem Bezirk eingehend mit dem geforderten Fachwissen und den Handlungsroutinen im ASZ beschäftigten und mit dem Zertifikat „Fachkraft für Kommunale Problemstoffsammelstellen und Altstoffsammelzentren“ ausgezeichnet wurden. Vertreter vom AWV-Hartberg mit den erfolgreichen Teilnehmern aus den verschiedenen Gemeinden Mülltrennung macht Schule BHAK/BHAS Hartberg setzt auf Abfallvermeidung und Abfalltrennung Die Abfallmenge und die Menge an gesammelten Wertstoffen werden mittels einer Pyramide dargestellt, an deren Spitze nur mehr eine Restmülltonne steht. Der Abfallwirtschaftsverband Hartberg unter der Leitung von Obmann Bgm. Hermann Grassl hat es sich zum Ziel gesetzt, alle Schulen des Bezirkes 34 mit einem einheitlichen Abfalltrennbehältersystem auszustatten. Durch die Ausstattung mit Trennbehältern in den Leitfarben der Abfallwirtschaft wird eine effiziente Abfallwirtschaft angestrebt. Das trägt zur Reduktion des Restmüllanfalls und zur Verminderung der Entsorgungskosten für die jeweilige Schule bei. Solche Trennmodule wurden nun auch in jedem Klassenzimmer des BHAK/BHAS Hartberg aufgestellt. Die vier wichtigsten Abfallfraktionen sind: Papier-Restmüll-Bioabfall-Kunststoffverpackung. Da auch andere Abfälle – Weißglas -Buntglas und Metallverpackungen in einer Schule anfallen können, wurden für die Sammlung dieser Abfälle die Behälter im Pausenraum und am Gang aufgestellt. Somit wird für alle möglichen Abfälle gesorgt. Dir. Prof. Mag. Fritz Pack: „Endlich haben wir ein geordnetes Trennsystem an unserer Schule“. ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 von Professor Mag. Alfred Ertl Bezirksleiter Berg- und Naturwacht Berg- und Naturwacht Berg- und Naturwacht im Bezirk vereint Mit 1. Jänner 2015 wurden die beiden Bezirksorganisationen der Berg- und Naturwacht (BNW) Hartberg und Fürstenfeld ex lege zusammengeführt. Dies wurde mit der ersten gemeinsamen Versammlung aller Ortseinsatzleiter (21) des Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld am 6. März 2015 in Leitersdorf vollzogen. Zum Bezirksleiter wurde Prof. Mag. Alfred Ertl gewählt, zusätzlich 3 Stellvertreter: Klaus Moretti, Ortseinsatzleiter der Ortseinsatzstelle (OEST) Fürstenfeld und zugleich neben dem BL der 2. Entsandte für den Landestag Norbert Schauflinger, Ortseinsatzleiter der OEST Hartberg Anton Dorner, Ortseinsatzleiter der OEST Schäffern Fusion der beiden Bezirke, Wahl der Führung: BH Mag. Max Wiesenhofer, Norbert Schauflinger, Klaus Moretti, Landesleiter Ing. Heinz Pretterhofer, Anton Dorner und Bezirksleiter Professor Mag. Alfred Ertl Der Bezirkstag am 25. April 2015 in Vorau wurde mit einer Dankmesse eingeleitet. Seit der Landesleitung von RR Schalk wird dieser Brauch nur im Bezirk Hartberg gepflogen. Ein Höhepunkt des Bezirkstages war der Vortrag von Prof. Dr. Gepp über tierische Einwanderer, die teilweise schon größere Probleme machen. 35 Ehrung für 50 Jahre BNW: Horst Wutzl mit dem Bezirksleiter Prof. Mag. Alfred Ertl, Landesleiter-Stv. Gerhard Huber, BP-Kdt. Oberstleutnant Martin Spitzer und Doris Fuchs als Vertreterin der Aufsichtsbehörde Das höchste Gremium des Bezirkes hat die Wahl des Bezirksleiters bestätigt. Die Tätigkeitsperiode für die BNW als Körperschaft öffentlichen Rechts gilt für jeweils drei Jahre. Die BNW ist an die Weisungen der BH gebunden und unterliegt auch der Weisungsbefugnis der Landesleitung. Die gesetzliche Grundlage ist das Berg- und Naturwachtgesetz 1977, die Satzungen (Verordnung) und das Stmk. Aufsichtsorgangesetz. Jeder BNW wird auf Antrag der Bezirksleitung von der BH als öffentliche Wache angelobt und hat die Bereiche Naturschutzgesetz, Wegefreiheit im Bergland und das Geländefahrzeuggesetz zu überwachen. Dies sind die gesetzlich vorgegebenen Aufgabenbereiche neben den abgeleiteten Verordnungen. Die BNW hat die Gemeinden in allen Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes zu beraten. Daraus leitet sich z.B. auch das Recht, bzw die Verpflichtung ab, wenn z.B. von einem BNW ein offenbar illegaler Bau im Freigelände entdeckt wird, diesen Umstand der jeweiligen Gemeinde gut dokumentiert zur Kenntnis zu bringen. Jeder BNW hat die Pflicht, bei den Bürgern um Verständnis zu werben und den Menschen schwierige Verwaltungsmaterien verständlich zu erläutern. Es sind nur wenig Anzeigen, wohl aber mehr Abmahnungen zu verzeichnen. So leisten die Mitglieder der BNW einen wichtigen Beitrag zum Schutz und zur Erhaltung einer intakten Natur und Umwelt. ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Hospiz von Maria Grassl Teamleiterin Hospizteam Bezirk Hartberg Ehrung für langjährige Mitarbeit im Hospizteam Hartberg – DA SEIN bis ZULETZT Zahlreiche Mitarbeiterinnen dürfen auf eine langjährige ehrenamtliche Mitarbeit im Hospizteam Hartberg zurückschauen. Im Bild: Mitarbeiterinnen des Hospizteams Hartberg mit Teamleiterin Maria Grassl sowie Landes-Geschäftsführerin Sabine Janouschek und Hospizpate BH Mag. Max Wiesenhofer Das Hospizteam Hartberg wurde vor 22 Jahren gegründet. Die derzeit 22 Mitarbeiterinnen schenken ihre Zeit für die Begleitung von schwerkranken Menschen in der letzten Lebenszeit, hochaltrigen Menschen und deren Angehörigen. Ebenfalls begleiten sie Menschen, die um einen Nahestehenden trauern. Für ihr langjähriges Wirken zum Wohle von Menschen in schweren Zeiten wurden ihnen seitens der Geschäftsführerin von Hospiz-Stmk., Mag.a Sabine Janouschek und Ute Dolnicar, Leiterin des Verwaltungsausschusses, Ehrenurkunden als Zeichen von Dank und Anerkennung überreicht. Der Pate des Hospizteams, BH Mag. Max Wiesenhofer, dankte ebenfalls für das jahrelange ehrenamtliche Wirken im Bezirk und brachte seine große Wertschätzung zum Ausdruck. Teamleiterin Maria Grassl freute sich über die Wertschätzung der Hospizarbeit seitens der Geschäftsleitung und des Hospiz-Paten. 36 Für 20 Jahre ehrenamtliche Arbeit wurden geehrt: Anneliese Stibor Für mehr als 15 Jahre: Maria Freissling, Maria Grassl, Renate Prasch, Christine Schmied, Marianne Kirschenhofer, Ingeborg Kogler, Helga Plesch, Christine Grandits Für mehr als 10 Jahre: Gisela Schützenhöfer, Helga Zettl, Marianne Retter, Elfriede Postl, Elfriede Kögl, Maria Wilfinger. Hospizteam Hartberg: Hartberg, Rotkreuzplatz 2 (oberhalb Finanzamt) Email: [email protected] www.hospiz-stmk.at Tel. 0676/47 69 206 Treffen für Trauernde: 3. Donnerstag im Monat, 18.30–20.00 Uhr in den Räumen am Hartberger Kirchplatz, Teilnahme kostenlos. Impressum: Blick Hinein 2/2015, Offizielle Nachrichten der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld Herausgeber: Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld Redaktionsleitung: Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld Redaktionsteam: Dr. Beatrix E. Pfeifer, Mag. Klaus Ebner, Dr. Herfried Haupt, Mag. Bernd Holzer, Peter Rechberger, Iris Riegelbauer, Ing. Franz Weber, Mag. Karl Wurzer, und Mag. Max Wiesenhofer Ergeht per E-Mail an: Rund 5.000 Leserinnen und Leser. Erscheint seit 2004 Redaktionsanschrift: Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld, Rochusplatz 2, 8230 Hartberg, Telefon: 03332/606-201, Fax: 03332/606-550, E-Mail: [email protected], Internet: www.bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at Zum Titelfoto: Die nuen Gemeindevertreter mit Bezirkshauptmann und Ehrengästen ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 von Mag. Bernd Thurner Leitung Stabstelle Kommunikation VIVID Thema Rauchen: Kostenlose Schulvorträge 8 KLICK Broschüre „Übers Rauchen reden“ Anhand von klaren Verhaltens- und Gesprächsregeln zum Umgang mit dem Thema Rauchen sollen Eltern zu einer rauchfreien Erziehung ermutigt werden. Je klarer die Haltung ist, desto größer ist der Erfolg. Kostenlos gibt es auch die dazugehörige Elternbroschüre „Übers Rauchen reden“, die die wichtigsten Tipps aus dem Vortrag zusammenfasst. Rauchen ist die mit Abstand am weitesten verbreitete Form der Abhängigkeit. Bei der Zahl der jugendlichen Rauchenden belegt Österreich unter allen Industriestaaten den unrühmlichen ersten Platz. In der Steiermark rauchen 12,6 Prozent der 15-jährigen Schüler. Eltern wollen Kinder, die rauchfrei leben. Was viele aber nicht wissen: Eine ablehnende Haltung dem Rauchen gegenüber ist laut wissenschaftlichen Untersuchungen wichtiger als die Frage, ob die Eltern selbst rauchen oder nicht. VIVID – Fachstelle für Suchtprävention bietet speziell zu diesem Thema erstmals in der Steiermark einen kostenlosen 30-minütigen Vortrag für Eltern von Schülern ab der 5. Schulstufe an. Interessierte Schulen können sich unter [email protected] oder telefonisch unter 0316/82 33 00 bei VIVID melden und den Vortrag, der idealerweise am Beginn des Klassenforums im Herbst stattfindet, buchen. So schafft es die Schule, die Eltern bei dieser sensiblen Thematik bestmöglich zu unterstützen und reduziert gleichzeitig Herausforderungen mit rauchenden Schülern. 8 KLICK Homepage VIVID Ausstellung „Besessen“ Werke von Isabella Siller in den Räumlichkeiten der Außenstelle in Fürstenfeld Realschulstraße 1, 8280 Fürstenfeld Ausstellungsdauer: 18. Juni bis 2. Oktober 2015; Montag - Freitag, 8.00 - 17.00 Uhr 37 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 GFSG Gesellschaft zur Förderung seelischer Gesundheit NEU: Vollzeitbetreutes Wohnen für psychisch beeinträchtigte Menschen in Hartberg Der Psychosoziale Dienst Hartberg steht im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld für moderne sozialpsychiatrische Grundversorgung. Das bereits bestehende Angebot, namentlich Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Hartberg sowie den Außenstellen in Pöllau, Vorau, Friedberg und Neudau Arbeitsassistenz für Jugendliche und Erwachsene Sozialpsychiatrische Tagesstrukturen in Pöllau und Vorau Mobile sozialpsychiatrische Betreuung Sozialpsychiatrische Wohngemeinschaft in Hartberg Krisenwohnung in Hartberg GO-ON Suizidprävention Steiermark, Regionalteam Hartberg-Fürstenfeld wird nach intensiven Vorarbeiten ab August 2015 ergänzt durch ein Vollzeitbetreutes Wohnen für 12 psychisch beeinträchtigte Menschen einer Bezugsbetreuung. Über entsprechende Förderung der Ressourcen ist die psychosoziale Stabilisierung der BewohnerInnen angestrebt, stationäre Aufenthalte sollen vermindert und Übergänge in eigenständigere Wohnformen nach Möglichkeit unterstützt werden. Die Zielgruppe sind Menschen mit schweren bzw. chronischen psychischen Erkrankungen und einem Mindestalter von 18 Jahren, die zeitlich begrenzt oder dauerhaft der Rund-um-die-Uhr-Anwesenheit von sozialpsychiatrisch qualifizierten BetreuerInnen bedürfen. Nicht geeignet ist diese Betreuungsform für Menschen mit Suchterkrankungen, wenn diese im Vordergrund stehen, bzw. Menschen mit schwerer intellektueller und körperlicher Beeinträchtigung. Das multiprofessionelle Team besteht aus PsychologInnen, psychiatrischen diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, SozialarbeiterInnen und einer Fachärztin für Psychiatrie. Die Betreuung ist bedarfs- und personenorientiert. Nähere Informationen unter Tel. 03332/66 2 66 bzw. [email protected]. Auf über 700 qm entsteht zentral in Hartberg in ruhiger Wohnlage im ehemaligen Gebäude des Bezirksgerichtes eine vollzeitbetreute Wohnform mit 12 Garconnieren von 30-35 qm sowie ansprechenden und großzügigen Gemeinschaftsräumen. Dieses Betreuungsangebot soll 12 Menschen mit schweren bzw. chronischen psychischen Erkrankungen größtmögliche Selbstständigkeit im Sinne einer sozialen Reintegration und Rehabilitation ermöglichen, aufbauend auf einer respektvollen und wertschätzenden therapeutischen Beziehung in Form 38 Kontaktadressen: Dr.in Ulrike Schrittwieser Leitung PSD Hartberg Fachärztin für Psychiatrie Telefon: 0664/44 09 622 DGKS Elisabeth Lorenz Leitung MSD Hartberg Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester Telefon: 0664/84 19 574 8 KLICK Homepage Psychosozialer Dienst Hartberg ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 von Mag.a Bettina Heiling GO-ON Suizidprävention Steiermark Regionalteam Hartberg-Fürstenfeld GO-ON Wissen hilft - Das Leben ist es wert! Um die hohen Suizidraten in der Steiermark nachhaltig positiv zu beeinflussen, wurde 2011 vom Gesundheitsressort der Steiermark und im Auftrag der Psychiatriekoordinationsstelle das Projekt GOON Suizidprävention Steiermark ins Leben gerufen. Das Regionalteam Hartberg-Fürstenfeld von GO-ON Suizidprävention Steiermark ist seither im Dienste der Enttabuisierung, Wissensvermittlung, Schulung, Informationsweitergabe, Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung zu dem wichtigen Thema Suizidprävention im Bezirk tätig. Vorträge oder Workshops vermitteln Kenntnisse über die Entstehung und Bewältigung von Krisen sowie über suizidrelevante Risikofaktoren. Vorurteile und Falschinformationen zum Thema Suizidalität werden aufgedeckt und konkrete Hilfsmöglichkeiten aufgezeigt. Anfang März in den Räumen der BH-Außenstelle in Fürstenfeld bereits offiziell vorgestellt. In den vergangenen vier Jahren konnten das Regionalteam Hartberg-Fürstenfeld unterschiedlichste Zielgruppen erreichen und KooperationspartnerInnen gewinnen. Neben öffentlichen Vorträgen wurden Schulungen für spezielle Interessensgruppen bzw. ProfessionistInnen aus den verschiedenen helfenden Berufen durchgeführt. Schwerpunkt veranstaltungen zum Thema Suizidprävention im Alter wenden sich sowohl an interessierte Einzelpersonen als auch an Einrichtungen für betagte Menschen. Auch Jugendliche in Schulen, Heimen oder in Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit fühlen sich bei der niederschwelligen Begegnung mit diesem wichtigen Thema angesprochen. Bildungseinrichtungen wie die Volkshochschule, das LFI oder Vamos haben das Schulungsangebot von GO-ON Suizidprävention Steiermark, Regionalteam Hartberg-Fürstenfeld, in ihre Fortbildungsprogramme aufgenommen. Von links nach rechts: Maria Loidl, Maga Bettina Heiling, Hannah Schoner Nähere Informationen: GO-ON Suizidprävention Steiermark Regionalteam Hartberg-Fürstenfeld Rotkreuzplatz 1/1, 8230 Hartberg Tel: 03332/66266, Mobil: 0664/8858 9370 Mail: [email protected] 8 KLICK Homepage GO-ON Suizidprävention Steiermark Nach der Bezirksfusion können die Vorträge und Workshops nun auch vermehrt in der Region Fürstenfeld angeboten werden. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung zum Thema Suizidalität mit anschließender Lesung mit Huberta Gabalier (Autorin und von Suizid betroffene Angehörige) wurde diese Erweiterung 39 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Sprechtage/Veranstaltungen Zuchtrinderversteigerung im Vermarktungszentrum Greinbach Auftrieb von 8.00 bis 9.30 Uhr Beginn der Versteigerung: 10.30 Uhr Montag, 24. August 2015 Nutzrinderversteigerungen in Greinbach Beginn: 11.00 Uhr Dienstag, 23. Juni 2015 Dienstag, 7. Juli 2015 Dienstag, 21. Juli 2015 Dienstag, 4. August 2015 Dienstag, 18. August 2015 Dienstag, 1. September 2015 Dienstag, 15. September 2015 Projektsprechtage des Anlagenreferates Hartberg: Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat 9.00-12.30 Uhr in der Wirtschaftskammer Hartberg, 8230 Rosseggerstraße 1, Anmeldung unter: 03332/606-221 Hundekundekurs Freitag, 18. September 2015 14.00-18.00 Uhr im Saal der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld 8230 Rochusplatz 2 Anmeldung unter: 03332/606-261 oder -262 Nutz- und Schlachtrinderversteigerungen in Greinbach Seit 2007 werden bei jedem Markt in Greinbach Nutz- und Schlachtrinder versteigert Behindertenberatung von A-Z Montag, 13. Juli 2015 Montag, 10. August 2015 Montag, 14. September 2015 12.00-14.00 Uhr im Servicezentrum des Roten Kreuzes Hartberg 0664/147 47 04 oder 0664/147 47 06 www.behindertenberatung.at Mütter- und Elternberatungen im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld ELTERNBERATUNGSZENTRUM HARTBERG-FÜRSTENFELD Elternberatungszentrum Hartberg Jeden Montag 9.00-10.00 Uhr Jeden Dienstag 14.00-15.00 Uhr Veranstaltungen 2015 Sozialzentrum Bad Waltersdorf Jeden letzten Donnerstag im Monat 9.00-10.00 Uhr Pfarrhof Pinggau Jeden 1. und 4. Mittwoch im Monat 8.30-10.00 Uhr Nähere Informationen sowie die Broschüre erhalten Sie auf der Homepage unter: www.bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at Sozialzentrum Vorau Jeden 3. Mittwoch im Monat 9.00-10.00 Uhr Sozialzentrum Stubenberg Jeden 2. Dienstag im Monat 14.00-15.00 Uhr Sozialzentrum Pöllau Jeden 2. Mittwoch im Monat 10.00-11.00 Uhr Außenstelle Fürstenfeld Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat 9.00-10.00 Uhr 40 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
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