Deutsch-Arabische Transformationspartnerschaft, Programmlinie 2 Deutsch-Arabische Kurzmaßnahmen mit Partnerhochschulen in Tunesien, Marokko, Libyen, Jordanien oder Jemen Hinweis: Anträge für Ägypten können bis auf Weiteres nicht gestellt werden Welche Ziele hat das Programm? Im Rahmen der Transformationspartnerschaft begleitet Deutschland seit 2011 die politischen Umbrüche in der arabischen Region. Die Hochschulausbildung sowie die akademische Kooperation nimmt in Zeiten gesellschaftlichen und politischen Wandels eine wichtige Rolle ein. Die DeutschArabische Transformationspartnerschaft schafft zusätzliche Chancen für die Reformbestrebungen arabischer Hochschulen. In der Zusammenarbeit mit deutschen Partnerhochschulen stehen im Rahmen der Programmlinie 2, unterstützt mit Mitteln des Auswärtigen Amtes, kurz- und mittelfristig angelegte Kooperationsmaßnahmen (Workshops, Sommerschulen, Konferenzen, Kolloquien etc.) im Mittelpunkt der Förderung, die folgende Ziele verfolgen: Aufbau und Intensivierung wissenschaftlicher Kontakte zwischen deutschen Hochschulen und Hochschulen aus den Zielländern zwecks Etablierung längerfristiger Kooperationsmaßnahmen Aktive Beiträge zur Strukturentwicklung an den Partnerhochschulen; Verbesserung von Forschung und Lehre (Entwicklung von Curricula, Modulen etc., vor allem im Hinblick auf die Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden nach Studienende, Transfer Hochschule - Wirtschaft) Aktive Beiträge zur Verbesserung der demokratischen (Selbst-) verwaltung der Hochschulen (Good Governance) mit besonderer Berücksichtigung der studentischen Partizipation Das Programm „Deutsch-Arabische Kurzmaßnahmen“ (Linie 2) richtet sich demnach an deutsche Hochschulen, die eine Zusammenarbeit mit arabischen Partnerhochschulen auf dem Gebiet der nachhaltigen Strukturbildung initiieren und ausbauen möchten. Wer kann einen Antrag stellen? Förderanträge für Kooperationsvorhaben können von einer deutschen Hochschule oder einer deutschen Forschungseinrichtung auf Institutsoder Fachbereichsebene gestellt werden. Was wird gefördert? Mit Mobilitätsmitteln werden Kurzmaßnahmen/Veranstaltungen wie Fachkurse, Sommerschulen, Anbahnungsreisen, Workshops, Seminare oder Tagungen in den Zielländern sowie derartige Veranstaltungen in Deutschland mit arabischen TeilnehmerInnen vorrangig aus den Hauptzielländern gefördert. Neben Mobilitätsmitteln werden in notwendiger Höhe projektbezogene Sach- und Personalmittel für die Umsetzung der Austauschmaßnahmen finanziert. Forschungs-/ Lehr- und Studienaufenthalte von Studierenden, Wissenschaftlern und Hochschulangehörigen aus den Zielländern an deutschen Hochschulen bzw. von deutschen Hochschulangehörigen, Wissenschaftlern und Studierenden in den Zielländern, die im Zusammenhang mit einer Kurzmaßnahme stehen, können ebenfalls gefördert werden. Detaillierte Angaben zu den Ausgaben, die vom DAAD übernommen werden können, entnehmen Sie bitte der Anlage „Förderrichtlinien 2016 PL2“ Die Antragshöchstsumme sollte den Betrag von in der Regel 40.000,Euro nicht überschreiten. Frühester Förderbeginn ist der 01. Januar 2016. Die Förderung des Vorhabens erfolgt in Form eines privatrechtlichen Zuwendungsvertrages (Vollfinanzierung) zwischen dem DAAD und der deutschen Hochschule und steht unter dem Vorbehalt ausreichender Haushaltsmittel. Die deutsche Hochschule ist der Zuwendungsempfänger und ist verpflichtet, ihrerseits per privatrechtlichen Zuwendungsvertrag die für den jeweiligen Förderzweck notwendigen Mittel an die Partnerinstitution weiterzuleiten. Nicht gefördert werden können: Anträge, die ausschließlich auf eine Forschungskooperation abzielen; Einzelmaßnahmen, die bereits von anderen Einrichtungen (z. B. DFG, BMZ, GIZ) und / oder dem DAAD gefördert werden (Verbot von Doppelförderung); Repräsentationsreisen ohne fachlichen Bezug. Nicht gefördert werden Stipendien, die ausschließlich der individuellen Förderung dienen und nicht im Rahmen eines Partnerschaftsprojekts gewährt werden. Welche Fachrichtungen werden gefördert? Es werden Kooperationsprojekte deutscher Hochschulen mit Hochschulen aus den genannten Zielländern in allen Fachbereichen gefördert. Besonders erwünscht sind Anträge aus den Geistes- und Sozialwissenschaften. Welche Zielgruppen werden gefördert? Gefördert werden hauptsächlich HochschullehrerInnen, Angehörige des Mittelbaus, Graduierte (z.B. DoktorandInnen) und Studierende aus Deutschland und den arabischen Zielländern. Welche Rahmenbedingungen sollen erfüllt sein? Messbarkeit der zu erreichenden Zielsetzungen: Anträge sollen neben übergeordneten Programmzielen auch klar definierte messbare Einzelziele benennen, die bei erfolgreichem Projektverlauf erreicht werden sollen und durch die eine Erfolgskontrolle ermöglicht wird. In dem Abschlussbericht sind diese Ziele dem tatsächlich Erreichten gegenüberzustellen. Der Erfolg eines Projektes kann sowohl über qualitative als auch quantitative Ziele gemessen werden, z.B. bei der Förderung von Personen durch die Quantifizierung eines gruppenspezifischen Förderziels (wie x% weibliche Teilnehmer, X% Studierende, Nachwuchswissenschaftler) durch die Quantifizierung der angestrebten Teilnehmerzahl und durch die Beschreibung der angestrebten Veranstaltungsergebnisse Antragstellung Der Förderantrag ist vollständig und fristgerecht ausschließlich über das DAAD-Portal (https://portal.daad.de) einzureichen. Die Programmbezeichnung lautet: „Transformation: Kurzmaßnahmen 2016“ In der Regel ist der Antrag von einem/r ProfessorIn mit Zustimmung der Hochschulleitung bzw. Leitung der Forschungsinstitution zu stellen. Stand: September 2015 Für einen vollständigen Antrag sind die folgenden Unterlagen über das Onlineportal einzureichen: Antragsformular (Online-Formular im Portal). Bitte geben Sie hier an, von wann bis wann die Kooperationsmaßnahme stattfinden soll Finanzierungsplan (Online-Formular im Portal) weitere Anlagen (als Anlage einzureichen): Projektbeschreibung Auf folgende Punkte sollte in der Beschreibung eingegangen werden: o Inhalte/ Fachrichtung o Programmablauf/ Dauer/ Zeitplan o Beschreibung der Zielgröße (inkl. Nennung von messbaren Zielen) o Auswahl- und Aufnahmeverfahren zur Teilnahme o Maßnahmenzeitraum o ggf. Qualifikation der Referenten/ Lehrkräfte in Form kurzer Lebensläufe Darlegung der erfolgten Abstimmungen mit wichtigen Partnern: Partnerhochschulen und –Institutionen in den Zielländern, mit DAAD-Außenstelle, Lektoraten, deutscher Botschaft etc. Befürwortung der deutschen Hochschule Befürwortung der ausländischen Hochschule Antragsschluss Es gibt insgesamt 5 Antragstermine: 30.09.2015: für Maßnahmen zwischen dem 01.01.-31.12.2016 30.11.2015: für Maßnahmen zwischen dem 01.03.-31.12.2016 31.01.2016: für Maßnahmen zwischen dem 01.05.-31.12.2016 30.04.2016: für Maßnahmen zwischen dem 01.08.-31.12.2016 31.07.2016: für Maßnahmen zwischen dem 01.10.-31.12.2016* *Achtung, geänderter Antragstermin 30.06.2016: für Maßnahmen zwischen dem 01.10.-31.12.2016 Bitte beachten Sie, dass ab Antragsfrist eine Bearbeitungszeit von mindestens 3 Monaten besteht und planen Sie Ihre Maßnahme entsprechend. Welche Auswahlkriterien gibt es? Die Anträge werden nach formalen und inhaltlichen Kriterien beurteilt, wobei der transformationspolitischen Relevanz besondere Bedeutung zukommt. Die inhaltlichen Kriterien leiten sich aus der beschriebenen Zielsetzung des Programms ab. Im Einzelnen werden u.a. folgende Kriterien bei der Beurteilung berücksichtigt: die akademische Qualität der im Antrag beschriebenen Maßnahme (die fachliche Zusammenarbeit in Lehre, Forschung, Beratung oder Dienstleistungen steht im Vordergrund) und ihre transformationspolitische Bedeutung bzw. der Beitrag zum „institution building“ an der Partnerhochschule; die durch die vorgeschlagenen Maßnahmen zu erzielende innovative Wirkung und nachhaltige strukturelle Verbesserung der Lehrbedingungen, insbesondere an der/n ausländischen Partnerhochschule, die erfolgreiche systematische Vernetzung mit weiteren Hochschulen oder anderen Stakeholdern in den Transformationsländern; die Ausgewogenheit der Kooperationsmaßnahmen; Stand: September 2015 Ansprechpartner und weitere Informationen die Integration und der Austausch von Studierenden und des akademischen Nachwuchses beider Seiten in das Vorhaben (Nachwuchsförderung); die Berücksichtigung von Aspekten der Geschlechtergerechtigkeit Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) German Academic Exchange Service Referat P 24, Kooperationsprojekte in Nahost, Asien, Afrika und Lateinamerika Kennedyallee 50 53175 Bonn Jenny Schenk E-Mail: [email protected] Tel. 0228-882-8782 Anlagen zur Ausschreibung Förderrichtlinien 2016 PL2 Länderreisekostenpauschalen Projektbeschreibung Neuantrag 2016 PL2_DEU_ENG Befürwortung der deutschen Hochschulleitung (deutsch) Befürwortung der ausländischen Hochschulleitung (englisch) Stand: September 2015
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