Muster Programmausschreibung - Formatvorlage leer

Deutsch-Arabische Transformationspartnerschaft,
Programmlinie 2
Deutsch-Arabische Kurzmaßnahmen mit Partnerhochschulen in Tunesien, Marokko, Libyen, Jordanien oder
Jemen
Hinweis: Anträge für Ägypten können bis auf Weiteres nicht
gestellt werden
Welche Ziele hat das
Programm?
Im Rahmen der Transformationspartnerschaft begleitet Deutschland seit
2011 die politischen Umbrüche in der arabischen Region. Die Hochschulausbildung sowie die akademische Kooperation nimmt in Zeiten gesellschaftlichen und politischen Wandels eine wichtige Rolle ein. Die DeutschArabische Transformationspartnerschaft schafft zusätzliche Chancen für
die Reformbestrebungen arabischer Hochschulen. In der Zusammenarbeit
mit deutschen Partnerhochschulen stehen im Rahmen der Programmlinie
2, unterstützt mit Mitteln des Auswärtigen Amtes, kurz- und mittelfristig
angelegte Kooperationsmaßnahmen (Workshops, Sommerschulen,
Konferenzen, Kolloquien etc.) im Mittelpunkt der Förderung, die folgende Ziele verfolgen:
 Aufbau und Intensivierung wissenschaftlicher Kontakte zwischen
deutschen Hochschulen und Hochschulen aus den Zielländern
zwecks Etablierung längerfristiger Kooperationsmaßnahmen
 Aktive Beiträge zur Strukturentwicklung an den Partnerhochschulen; Verbesserung von Forschung und Lehre (Entwicklung von
Curricula, Modulen etc., vor allem im Hinblick auf die Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden nach Studienende, Transfer
Hochschule - Wirtschaft)
 Aktive Beiträge zur Verbesserung der demokratischen (Selbst-)
verwaltung der Hochschulen (Good Governance) mit besonderer
Berücksichtigung der studentischen Partizipation
Das Programm „Deutsch-Arabische Kurzmaßnahmen“ (Linie 2) richtet sich
demnach an deutsche Hochschulen, die eine Zusammenarbeit mit arabischen Partnerhochschulen auf dem Gebiet der nachhaltigen Strukturbildung initiieren und ausbauen möchten.
Wer kann einen
Antrag stellen?
Förderanträge für Kooperationsvorhaben können von einer deutschen
Hochschule oder einer deutschen Forschungseinrichtung auf Institutsoder Fachbereichsebene gestellt werden.
Was wird gefördert?
Mit Mobilitätsmitteln werden Kurzmaßnahmen/Veranstaltungen wie Fachkurse, Sommerschulen, Anbahnungsreisen, Workshops, Seminare
oder Tagungen in den Zielländern sowie derartige Veranstaltungen in
Deutschland mit arabischen TeilnehmerInnen vorrangig aus den Hauptzielländern gefördert. Neben Mobilitätsmitteln werden in notwendiger Höhe
projektbezogene Sach- und Personalmittel für die Umsetzung der Austauschmaßnahmen finanziert.
Forschungs-/ Lehr- und Studienaufenthalte von Studierenden, Wissenschaftlern und Hochschulangehörigen aus den Zielländern an deutschen
Hochschulen bzw. von deutschen Hochschulangehörigen, Wissenschaftlern und Studierenden in den Zielländern, die im Zusammenhang
mit einer Kurzmaßnahme stehen, können ebenfalls gefördert werden.
Detaillierte Angaben zu den Ausgaben, die vom DAAD übernommen werden können, entnehmen Sie bitte der Anlage „Förderrichtlinien 2016
PL2“
Die Antragshöchstsumme sollte den Betrag von in der Regel 40.000,Euro nicht überschreiten. Frühester Förderbeginn ist der 01. Januar 2016.
Die Förderung des Vorhabens erfolgt in Form eines privatrechtlichen Zuwendungsvertrages (Vollfinanzierung) zwischen dem DAAD und der deutschen Hochschule und steht unter dem Vorbehalt ausreichender Haushaltsmittel.
Die deutsche Hochschule ist der Zuwendungsempfänger und ist verpflichtet, ihrerseits per privatrechtlichen Zuwendungsvertrag die für den jeweiligen Förderzweck notwendigen Mittel an die Partnerinstitution weiterzuleiten.
Nicht gefördert werden können:
Anträge, die ausschließlich auf eine Forschungskooperation abzielen;
Einzelmaßnahmen, die bereits von anderen Einrichtungen (z. B. DFG,
BMZ, GIZ) und / oder dem DAAD gefördert werden (Verbot von Doppelförderung); Repräsentationsreisen ohne fachlichen Bezug. Nicht gefördert werden Stipendien, die ausschließlich der individuellen Förderung
dienen und nicht im Rahmen eines Partnerschaftsprojekts gewährt werden.
Welche Fachrichtungen
werden
gefördert?
Es werden Kooperationsprojekte deutscher Hochschulen mit Hochschulen
aus den genannten Zielländern in allen Fachbereichen gefördert. Besonders erwünscht sind Anträge aus den Geistes- und Sozialwissenschaften.
Welche Zielgruppen
werden gefördert?
Gefördert werden hauptsächlich HochschullehrerInnen, Angehörige des
Mittelbaus, Graduierte (z.B. DoktorandInnen) und Studierende aus
Deutschland und den arabischen Zielländern.
Welche Rahmenbedingungen sollen
erfüllt sein?
Messbarkeit der zu erreichenden Zielsetzungen:
Anträge sollen neben übergeordneten Programmzielen auch klar definierte
messbare Einzelziele benennen, die bei erfolgreichem Projektverlauf
erreicht werden sollen und durch die eine Erfolgskontrolle ermöglicht wird.
In dem Abschlussbericht sind diese Ziele dem tatsächlich Erreichten gegenüberzustellen.
Der Erfolg eines Projektes kann sowohl über qualitative als auch quantitative Ziele gemessen werden, z.B.
 bei der Förderung von Personen durch die Quantifizierung eines
gruppenspezifischen Förderziels (wie x% weibliche Teilnehmer,
X% Studierende, Nachwuchswissenschaftler)
 durch die Quantifizierung der angestrebten Teilnehmerzahl und
durch die Beschreibung der angestrebten Veranstaltungsergebnisse
Antragstellung
Der Förderantrag ist vollständig und fristgerecht ausschließlich über das
DAAD-Portal (https://portal.daad.de) einzureichen.
Die Programmbezeichnung lautet: „Transformation: Kurzmaßnahmen
2016“
In der Regel ist der Antrag von einem/r ProfessorIn mit Zustimmung der
Hochschulleitung bzw. Leitung der Forschungsinstitution zu stellen.
Stand: September 2015
Für einen vollständigen Antrag sind die folgenden Unterlagen über das
Onlineportal einzureichen:
 Antragsformular (Online-Formular im Portal).
Bitte geben Sie hier an, von wann bis wann die Kooperationsmaßnahme stattfinden soll
 Finanzierungsplan (Online-Formular im Portal)
weitere Anlagen (als Anlage einzureichen):
 Projektbeschreibung
Auf folgende Punkte sollte in der Beschreibung eingegangen
werden:
o Inhalte/ Fachrichtung
o Programmablauf/ Dauer/ Zeitplan
o Beschreibung der Zielgröße (inkl. Nennung von messbaren Zielen)
o Auswahl- und Aufnahmeverfahren zur Teilnahme
o Maßnahmenzeitraum
o ggf. Qualifikation der Referenten/ Lehrkräfte in Form kurzer Lebensläufe
 Darlegung der erfolgten Abstimmungen mit wichtigen Partnern:
Partnerhochschulen und –Institutionen in den Zielländern, mit
DAAD-Außenstelle, Lektoraten, deutscher Botschaft etc.
 Befürwortung der deutschen Hochschule
 Befürwortung der ausländischen Hochschule
Antragsschluss
Es gibt insgesamt 5 Antragstermine:
 30.09.2015: für Maßnahmen zwischen dem 01.01.-31.12.2016
 30.11.2015: für Maßnahmen zwischen dem 01.03.-31.12.2016
 31.01.2016: für Maßnahmen zwischen dem 01.05.-31.12.2016
 30.04.2016: für Maßnahmen zwischen dem 01.08.-31.12.2016
 31.07.2016: für Maßnahmen zwischen dem 01.10.-31.12.2016*
*Achtung, geänderter Antragstermin 30.06.2016: für Maßnahmen
zwischen dem 01.10.-31.12.2016
Bitte beachten Sie, dass ab Antragsfrist eine Bearbeitungszeit von mindestens 3 Monaten besteht und planen Sie Ihre Maßnahme entsprechend.
Welche Auswahlkriterien gibt es?
Die Anträge werden nach formalen und inhaltlichen Kriterien beurteilt,
wobei der transformationspolitischen Relevanz besondere Bedeutung
zukommt. Die inhaltlichen Kriterien leiten sich aus der beschriebenen
Zielsetzung des Programms ab.
Im Einzelnen werden u.a. folgende Kriterien bei der Beurteilung berücksichtigt:
 die akademische Qualität der im Antrag beschriebenen Maßnahme (die fachliche Zusammenarbeit in Lehre, Forschung, Beratung oder Dienstleistungen steht im Vordergrund) und ihre transformationspolitische Bedeutung bzw. der Beitrag zum „institution building“ an der Partnerhochschule;
 die durch die vorgeschlagenen Maßnahmen zu erzielende innovative Wirkung und nachhaltige strukturelle Verbesserung der
Lehrbedingungen, insbesondere an der/n ausländischen Partnerhochschule, die erfolgreiche systematische Vernetzung mit weiteren Hochschulen oder anderen Stakeholdern in den Transformationsländern;
 die Ausgewogenheit der Kooperationsmaßnahmen;
Stand: September 2015


Ansprechpartner und
weitere Informationen
die Integration und der Austausch von Studierenden und des
akademischen Nachwuchses beider Seiten in das Vorhaben
(Nachwuchsförderung);
die Berücksichtigung von Aspekten der Geschlechtergerechtigkeit
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
German Academic Exchange Service
Referat P 24, Kooperationsprojekte in Nahost, Asien, Afrika
und Lateinamerika
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Jenny Schenk
E-Mail: [email protected]
Tel. 0228-882-8782
Anlagen zur
Ausschreibung
Förderrichtlinien 2016 PL2
Länderreisekostenpauschalen
Projektbeschreibung Neuantrag 2016 PL2_DEU_ENG
Befürwortung der deutschen Hochschulleitung (deutsch)
Befürwortung der ausländischen Hochschulleitung (englisch)
Stand: September 2015