Stand: März 2016 Rückmeldebetrag der Hochschule Emden/Leer - WS 2016/17 Gesamtbetrag AStABeitrag Emden 320,15 € 10,23 € Leer 252,15 € 10,23 € Studentenwerksbeitrag Verwaltungkostenbeitrag 68,00 € 75,00 € 166,92 € - € 234,92 € € 75,00 € 166,92 € - € 166,92 € - Semesterticket Studiengebühr Beurlaubung 4 Besonderheiten Weiterbildungsstudiengang Technical Management 5.970,15 € 10,23 € 68,00 € 75,00 € 166,92 € 5.650,00 € 234,92 € 1.045,15 € 10,23 € 68,00 € 75,00 € 166,92 € 725,00 € 234,92 € Medieninformatik / Wirtschaftsinformatik 2 153,23 € 10,23 € 68,00 € 75,00 € - 68,00 € Austauschstudierende Emden 245,15 € 10,23 € 68,00 € - Austauschstudierende Leer 177,15 € 10,23 € € - erstmalige Aufnahme zum WS 16/17 Technical Management 1 nicht-konsekutiver Masterstudiengang, letztmalige Aufnahme zum WS 14/15 Gasthörer 3 100,00 €/150,00 € - € - € € 166,92 € - € € 166,92 € - € siehe § 4 Gebühren- und Entgeltordnung (http://www.hs-emden-leer.de/fileadmin/user_upload/Hochschule/Ordnungen/Gebuehrenordnung.pdf) 1 Hinweise für Technical Management Studierende (nicht-konsekutiver Masterstudiengang, letztmalige Aufnahme zum WS 14/15): ▪ Die Studiengebühr beträgt ab dem 4. Fachsemester 500 € 2 Hinweise für Studierende aus Online-Studiengängen: ▪ Online-Studierende können lt. Vertrag mit dem Verkehrsverbund Bremen Niedersachsen kein Semesterticket erhalten. ▪ Die Abwicklung der Zahlungen der Medienbezugsgebühren erfolgt über die virtuelle Hochschule. ─ Für den Bezug von Studienmaterial im Rahmen von Online-Studiengängen ist je nach belegtem Studienmodul und Semester ein Medienentgelt in Höhe von 78,00 € zu entrichten. ─ Gegen Nachweis einer BAföG-Berechtigung vermindert sich das Medienbezugsentgelt auf 53,00 € pro Modul und Semester. Dies gilt nicht, sofern es sich um einen Weiterbildungsstudiengang handelt. 3 Hinweise für Gasthörer: § 4 Gebühren- und Entgeltordnung (1) Die Hochschule Emden/Leer erhebt von Gasthörern für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen grundständiger Studiengänge Studiengebühren bei der Belegung von bis zu vier Semesterwochenstunden: 100 €, mehr als vier Semesterwochenstunden: 150 € pro Semester. (2) Für die Erbringung von Studienleistungen und die Ablegung von Prüfungen werden pro Prüfung 50 € erhoben. 4 Hinweise zur Beurlaubung: Der Studentenschaftsbeitrag (AStA) und der Verwaltungskostenbeitrag entfallen bei einer Beurlaubung. Der Studentenwerksbeitrag und das Semesterticket müssen gezahlt werden. Auf Antrag kann der Semesterticketbeitrag erstattet werden (http://www.hs-emden-leer.de/fileadmin/user_upload/Einrichtungen/AStA/Erstattungsantrag_Semesterticket_neu_Stand_9_2014.pdf) Beurlaubte Studierende, die ein Auslandsstudium nachweisen, werden auf Antrag von der Zahlung des Studentenwerksbeitrags für dieses Semester befreit.
© Copyright 2024 ExpyDoc