Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS armasuisse Immobilien tV (technische Vorgabe) Ausführung Boden, Wand, Decke in Truppenküchen Immobilien Dokument-ID: Version: Freigabedatum: Dokumenttyp: Ausgabedatum: Dokumenteigner: 70082 00 01.04.2006 tV 25.09.2015 Jaun Markus Hardcopies unterliegen nicht dem Änderungsdienst! © Copyright by armasuisse, 3003 Bern 1/5 Dok-ID/Vers 70082/00 tV (technische Vorgabe) Ausführung Boden, Wand, Decke in Truppenküchen Immobilien Inhaltsverzeichnis 1 Prozess-Information 3 1.1 Ziel 3 1.2 Geltungsbereich 3 1.3 Prozessmessgrössen 3 1.4 Kritische Erfolgsfaktoren 3 2 Verfahren 4 2.1 Neuanlagen 4 2.2 Bestehende Anlagen 4 3 Mitgeltende Unterlagen 4 4 Grundsätze 4 4.1 Standardisierung 4 4.2 Meldepflicht 4 5 Unterhalt 4 6 Dokumenten-Information 5 6.1 Mitgeltende Unterlagen 5 2/5 Dok-ID/Vers 70082/00 tV (technische Vorgabe) Ausführung Boden, Wand, Decke in Truppenküchen Immobilien 1 Prozess-Information 1.1 Ziel Die vorliegende technische Weisung dient als Vorgabe für die Planung und Ausführung der Oberflächenbeschaffenheit in Truppenküchen. Das Lebensmittelgesetz (LMG), welchem ebenfalls die Ausführung der Küchen unterstellt ist, macht, was die Anforderung an Lebensmittel und den Umgang damit anbelangt, keinen Unterschied zwischen dem Zivil- und dem Armeebereich. Aus Schock-Gründen wurde bis anhin auf das Verlegen von keramischen Platten auf die Wände im Küchenbereich verzichtet. 1.2 Geltungsbereich Die Weisung hat Gültigkeit für alle Neu- und Umbauten der Verteidigungsinfrastruktur der Armee mit ausschliesslich militärischer Nutzung (Ausnahme: Kampfanlagen). 1.3 Prozessmessgrössen Für diesen Prozess sind keine Prozessmessgrössen festgelegt. 1.4 Kritische Erfolgsfaktoren Für diesen Prozess sind keine kritischen Erfolgsfaktoren festgelegt. 3/5 Dok-ID/Vers 70082/00 tV (technische Vorgabe) Ausführung Boden, Wand, Decke in Truppenküchen Immobilien 2 Verfahren 2.1 Neuanlagen Aus den aufgeführten gesetzlichen Bestimmungen lassen sich für die Ausführung der Oberfläche Boden, Wand, Decke folgende Anforderungen ableiten: Boden Wand Belegen mit keramischen Platten. Exponierte Wandkanten sind mit einem Schutzprofil aus rostfreiem Stahl zu verkleiden. Farbgebung gemäss Farbkonzept. Decke Die Oberfläche soll hell und staubfrei sein. Deckanstrich aus schimmelverhindernder Dispersionsfarbe. Leicht zu reinigende, wasserfeste und rutschsichere Oberfläche. Ausführung in keramischen Bodenplatten, mit genügend Gefälle gegen Ablauf zu. Ausführung Übergang Boden- Wand mit Silikonfuge ausgebildet. Farbgebung gemäss Farbkonzept 2.2 Bestehende Anlagen Bei Auftreten von Schäden an der Oberfläche Boden, Wand und Decke im Küchenbereich, so ist die Sanierung: Boden Wand Analog 1.1 Neuanlagen auszuführen. Decke Analog 1.1 Neuanlagen auszuführen. 3 Schliessen der Poren in der Betonoberfläche mit Glättespachtel auf Dispersionsbasis. Deckanstrich auf schimmelverhindernder Dispersionsfarbe. Mitgeltende Unterlagen Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG) 09.12.1992. 4 Grundsätze 4.1 Standardisierung Es ist, wenn nicht eine besondere projektbezogene Anforderung das ausschliesst, die Oberflächen analog dieser Weisung auszuführen oder zu sanieren. 4.2 Meldepflicht Bei Verwendung von anderen Materialien, ist vorgängig der Fachbereich Umweltmanagement, Normen und Standards von armasuisse Immobilien zu informieren. 5 Unterhalt Bei starker Belegung der Anlage ist die periodische Kontrolle der Oberfläche ins Instandhaltungskonzept von armasuisse Immobilien der Instandhaltungs-Anweisung des Betreibers aufzunehmen. 4/5 Dok-ID/Vers 70082/00 tV (technische Vorgabe) Ausführung Boden, Wand, Decke in Truppenküchen Immobilien 6 Dokumenten-Information 6.1 Mitgeltende Unterlagen Unterlagen des Managementsystems Sprache Typ MS-Nr Dokumentenbezeichnung d VA 10078 Normen und Standards f i e Weitere Unterlagen Bundesgesetz vom 9. Oktober 1992 über Lebensmit- http://www.admin.ch/ch/d/sr/c817_0.html tel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG) Lebensmittelverordnung vom 01.März 1995 (LMV) http://www.admin.ch/ch/d/sr/c817_02.html 5/5 Dok-ID/Vers 70082/00
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