Ausführung Boden, Wand, Decke in Truppenküchen

Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport VBS
armasuisse
Immobilien
tV (technische Vorgabe)
Ausführung Boden, Wand, Decke in Truppenküchen Immobilien
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Freigabedatum:
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Ausgabedatum:
Dokumenteigner:
70082
00
01.04.2006
tV
25.09.2015
Jaun Markus
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Dok-ID/Vers
70082/00
tV (technische Vorgabe) Ausführung Boden, Wand, Decke in Truppenküchen Immobilien
Inhaltsverzeichnis
1
Prozess-Information
3
1.1
Ziel
3
1.2
Geltungsbereich
3
1.3
Prozessmessgrössen
3
1.4
Kritische Erfolgsfaktoren
3
2
Verfahren
4
2.1
Neuanlagen
4
2.2
Bestehende Anlagen
4
3
Mitgeltende Unterlagen
4
4
Grundsätze
4
4.1
Standardisierung
4
4.2
Meldepflicht
4
5
Unterhalt
4
6
Dokumenten-Information
5
6.1
Mitgeltende Unterlagen
5
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tV (technische Vorgabe) Ausführung Boden, Wand, Decke in Truppenküchen Immobilien
1
Prozess-Information
1.1
Ziel
Die vorliegende technische Weisung dient als Vorgabe für die Planung und Ausführung der Oberflächenbeschaffenheit in Truppenküchen.
Das Lebensmittelgesetz (LMG), welchem ebenfalls die Ausführung der Küchen unterstellt ist,
macht, was die Anforderung an Lebensmittel und den Umgang damit anbelangt, keinen Unterschied zwischen dem Zivil- und dem Armeebereich.
Aus Schock-Gründen wurde bis anhin auf das Verlegen von keramischen Platten auf die Wände
im Küchenbereich verzichtet.
1.2
Geltungsbereich
Die Weisung hat Gültigkeit für alle Neu- und Umbauten der Verteidigungsinfrastruktur der Armee
mit ausschliesslich militärischer Nutzung (Ausnahme: Kampfanlagen).
1.3
Prozessmessgrössen
Für diesen Prozess sind keine Prozessmessgrössen festgelegt.
1.4
Kritische Erfolgsfaktoren
Für diesen Prozess sind keine kritischen Erfolgsfaktoren festgelegt.
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tV (technische Vorgabe) Ausführung Boden, Wand, Decke in Truppenküchen Immobilien
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Verfahren
2.1
Neuanlagen
Aus den aufgeführten gesetzlichen Bestimmungen lassen sich für die Ausführung der Oberfläche
Boden, Wand, Decke folgende Anforderungen ableiten:
Boden




Wand
 Belegen mit keramischen Platten. Exponierte Wandkanten sind mit einem Schutzprofil aus rostfreiem Stahl zu verkleiden.
 Farbgebung gemäss Farbkonzept.
Decke
 Die Oberfläche soll hell und staubfrei sein.
 Deckanstrich aus schimmelverhindernder Dispersionsfarbe.
Leicht zu reinigende, wasserfeste und rutschsichere Oberfläche.
Ausführung in keramischen Bodenplatten, mit genügend Gefälle gegen Ablauf zu.
Ausführung Übergang Boden- Wand mit Silikonfuge ausgebildet.
Farbgebung gemäss Farbkonzept
2.2
Bestehende Anlagen
Bei Auftreten von Schäden an der Oberfläche Boden, Wand und Decke im Küchenbereich, so ist
die Sanierung:
Boden
Wand
 Analog 1.1 Neuanlagen auszuführen.
Decke
 Analog 1.1 Neuanlagen auszuführen.
3
 Schliessen der Poren in der Betonoberfläche mit Glättespachtel auf Dispersionsbasis.
 Deckanstrich auf schimmelverhindernder Dispersionsfarbe.
Mitgeltende Unterlagen
Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG)
09.12.1992.
4
Grundsätze
4.1
Standardisierung
Es ist, wenn nicht eine besondere projektbezogene Anforderung das ausschliesst, die Oberflächen
analog dieser Weisung auszuführen oder zu sanieren.
4.2
Meldepflicht
Bei Verwendung von anderen Materialien, ist vorgängig der Fachbereich Umweltmanagement,
Normen und Standards von armasuisse Immobilien zu informieren.
5
Unterhalt
Bei starker Belegung der Anlage ist die periodische Kontrolle der Oberfläche ins Instandhaltungskonzept von armasuisse Immobilien der Instandhaltungs-Anweisung des Betreibers aufzunehmen.
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Dokumenten-Information
6.1
Mitgeltende Unterlagen
Unterlagen des Managementsystems
Sprache
Typ
MS-Nr
Dokumentenbezeichnung
d
VA
10078
Normen und Standards
f
i
e
Weitere Unterlagen
Bundesgesetz vom 9. Oktober 1992 über Lebensmit- http://www.admin.ch/ch/d/sr/c817_0.html
tel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz,
LMG)
Lebensmittelverordnung vom 01.März 1995 (LMV)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c817_02.html
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