So schließen Sie Ihre Rentenlücke So schließen Sie Ihre Rentenlücke Zusätzliche Altersvorsorge für 50plus Läuft bei Ihnen schon der Countdown? Der Countdown für den Start in Ihr neues Leben nach der Berufstätigkeit? Dann ist es jetzt wichtig, den finanziellen Vorsorgebedarf individuell zu ermitteln. Dazu müssen Sie ausrechnen, wie groß Ihre Rentenlücke ausfallen wird. Das ist die Differenz zwischen Ihrem jetzigen Einkommen und den zu erwartenden Alterseinkünften. Je größer diese Lücke ist, desto schwieriger wird es, den bislang gewohnten Lebensstandard zu halten. Zusätzliche Altersvorsorge für 50plus Mit 50 ist man in den besten Jahren, um für den Ruhestand vorzusorgen: Im Beruf ist man etabliert, die Familie gedeiht und die finanziellen Möglichkeiten sind einschätzbar. Jetzt gilt es, das Erreichte über das Arbeitsleben hinaus zu sichern. Dafür ist es selbst mit 60 noch nicht zu spät. Erfahrene Experten erläutern in diesem umfassenden Ratgeber, welche Rentenarten existieren, um die Rentenlücke zu schließen, und welche Vor- und Nachteile sie in bestimmten Fällen aufweisen. Nutzen Sie die geldwerten Tipps, die Sie so konkret selten bekommen! Die Besonderheit dieses Ratgebers besteht in der Gesamtschau aller Möglichkeiten, die auch die wichtigen Aspekte von Steuern und Sozialabgaben in der Anspar- und der Auszahlphase berücksichtigt. ISBN: 978-3-86817-735-0 978-3-86817-735-0_aka_st-Rentenlücke_Cov.indd Alle Seiten So schließen Sie Ihre Rentenlücke Mit diesem Ratgeber erhalten Sie alle Kriterien für optimale Entscheidungen – schließlich können Sie jeden Vorsorge-Euro nur einmal anlegen. 23.09.15 10:35 So schließen Sie Ihre Rentenlücke Zusätzliche Altersvorsorge für 50plus Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag I Mannheim Buch-Rentenluecke.indb 1 17.09.2015 15:47:24 © 2015 by Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag Wolters Kluwer Deutschland GmbH Postfach 10 01 61 · 68001 Mannheim Telefon 0621/8626262 Telefax 0621/8626263 www.akademische.de Stand: September 2015 Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig. Das gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Angaben wurden nach genauen Recherchen sorgfältig verfasst; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Autoren: Andrea Goehlich, Michael Santak, Eike Schulze, Werner Siepe, Anette Stein, Rolf Winkel Redaktion: Dr. Torsten Hahn, Dorothee Hoßbach, Michael Santak Verlagsleitung: Hubert Haarmann Herstellung und Satz: Nicole Rieser Umschlaggestaltung: futurweiss kommunikationen, Wiesbaden Frontcover Bildquelle: © Trueffelpix – Fotolia.com Druck: Williams Lea & Tag GmbH, München ISBN 978-3-86817-735-0 Buch-Rentenluecke.indb 2 17.09.2015 15:47:33 Vorwort Mit der gesetzlichen Rente allein lässt sich der gewohnte Lebensstandard im Alter nicht halten. Denn zwischen dem letzten Nettogehalt und der gesetzlichen Nettorente klafft eine Lücke von rund 40 bis 50 % – die sogenannte Rentenlücke. Sogar noch größere Einbußen muss verkraften, wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Dieses Dilemma gesteht mittlerweile sogar die Regierung ein. Sie fördert daher diejenigen, die zusätzlich vorsorgen, und zwar mit der Riester- oder Rürup-Rente und der Betriebs- oder Privatrente. Hinter diesen vier Vorsorgeformen stecken verschiedene Förderkonzepte, die in unterschiedlichen Fallkonstellationen vorteilhaft sind. Zudem besteht für viele die Möglichkeit, freiwillige Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen. Experten erläutern in diesem Ratgeber, wie Sie selbst mit 50 Jahren Ihre Rentenlücke verringern können. Eine Besonderheit dieses Buches besteht in der ausführlichen Darstellung der Auszahlungsphase unter Berücksichtigung der Sozialversicherungsbeiträge und der Steuern. Dieser Punkt wird von vielen Ratgebern vernachlässigt. Da Sie jeden frei verfügbaren Euro nur einmal ausgeben können, lohnt es sich zu prüfen, bei welcher Vorsorgeform das eingesetzte Geld die höchste Rendite bringt. Das hängt von zahlreichen individuellen Faktoren ab, insbesondere vom Einkommen und von der Steuerbelastung, und zwar in der Erwerbsphase als auch im Ruhestand. Buch-Rentenluecke.indb 3 17.09.2015 15:47:33 Einzig und allein die ganzheitliche Betrachtung aller relevanten Aspekte während der Einzahlungs- und während der Auszahlungsphase lässt eine sinnvolle Entscheidung über die Verwendung Ihrer finanziellen Mittel zu. Nun haben Sie es Hand, mit diesem Buch die beste Lösung für Ihre spezielle Situation zu finden. Viel Spaß bei der Lektüre und viel Erfolg beim Verkleinern Ihrer Rentenlücke wünscht Ihnen Ihre Geldtipps-Redaktion Buch-Rentenluecke.indb 4 17.09.2015 15:47:33 Inhaltsverzeichnis | Inhalt 1 RENTENPLUS FÜR RENTENNAHE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 2 Grundsätzliches zum Rentenplus für Rentennahe . . . . . . . . . . . 11 Wegweiser durch den Rentendschungel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Gesetzliche Rente aus freiwilligen Beiträgen . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Betriebsrente für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer . 24 1.4.1 Metallrente und Pensionskasse der Deutschen Wirtschaft . 25 1.4.2 VBLextra und PlusPunktRente für den öffentlichen Dienst 28 Privatrente aus privater Rentenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . 30 Rürup-Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Riester-Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Zusammenfassung: Garantierte Renten im Überblick . . . . . . . . 36 Sparpläne bei Banken, Bausparkassen, Wohnungsgenossenschaften und Aktienfonds als Alternative . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 FREIWILLIGE BEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE . . . . . . . . . . . 39 2.1 Grundsatzfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 2.1.1 Wer kann freiwillige Beiträge zahlen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 2.1.2 Wie hoch sind die freiwilligen Beiträge? . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 2.1.3 Wie hoch wird die gesetzliche Rente sein? . . . . . . . . . . . . . . . 41 2.1.4 Wann lohnen sich freiwillige Beiträge? . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 2.2 Freiwillige Beiträge von Nicht-Pflichtversicherten . . . . . . . . . . . 41 2.2.1 Gesetzliche Rente bei regelmäßigen Beiträgen . . . . . . . . . . . . 44 2.2.2 Gesetzliche Rente bei Nachzahlungsbetrag . . . . . . . . . . . . . . . 49 2.2.3 Sozialabgaben und Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 2.2.4 Vergleich von gesetzlicher Rente mit Rürup-Rente . . . . . . . . 54 2.3 Freiwillige Beiträge von Pflichtversicherten . . . . . . . . . . . . . . . . 57 2.3.1 Gesetzliche Rente bei regelmäßigen Beiträgen . . . . . . . . . . . . 57 2.3.2 Gesetzliche Rente bei Ausgleichsbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 2.3.3 Sozialabgaben und Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 2.3.4 Vergleich von gesetzlicher Rente mit Rürup-Rente . . . . . . . . 61 3 BETRIEBSRENTE DURCH GEHALTSUMWANDLUNG . . . . . . . . . . . . . 65 3.1 Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung . . . . . . . . . . . . 65 3.2 Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung . . . . . . . . . . . . 66 | Buch-Rentenluecke.indb 5 5 17.09.2015 15:47:33 | Inhaltsverzeichnis 3.3 Entgeltumwandlung als betriebliche Altersversorgung . . . . . . . 68 3.3.1 Brutto-Entgeltumwandlung (Eichel-Förderung) . . . . . . . . . . 69 3.3.2 Netto-Entgeltumwandlung (Riester-Förderung) . . . . . . . . . . 69 3.4 Auswahlkriterien: Worauf es ankommt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 3.4.1 Direktversicherungen und Pensionskassen als Anbieter . . . 70 3.4.2 Rechnungsgrundlagen (Zinssätze, Kosten, Sterbetafel) . . . . 75 3.4.3 Reine Altersrente oder mit Zusatzabsicherungen . . . . . . . . . 77 3.4.4 Eventuell Zuschüsse des Arbeitgebers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 3.5 Entgeltumwandlung und Sozialversicherung . . . . . . . . . . . . . . . 80 3.5.1 Sozialabgabenersparnis in der Beitragsphase . . . . . . . . . . . . . 81 3.5.2 Zwei Nachteile einer Entgeltumwandlung . . . . . . . . . . . . . . . 83 3.5.3 Pro und kontra sozialabgabenfreie Gehaltsumwandlung . . . 85 3.6 Beitrags- und Leistungsphase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 3.6.1 Nettobeitragsquote in der Beitragsphase . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 3.6.2 Nettorentenquote in der Leistungsphase . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 3.6.3 Vergleich von Nettobeitrags- und Nettorentenquote . . . . . . 89 3.7 Nettorenditen von Betriebsrenten aus Entgeltumwandlung . . . 90 3.7.1 Wann sich die Entgeltumwandlung für Sie lohnt . . . . . . . . . 90 3.7.2 Wann sich die Entgeltumwandlung kaum noch lohnt . . . . . 91 3.8 Vorgehen bei Ausscheiden aus dem Unternehmen . . . . . . . . . . 92 3.8.1 Übertragung des Kapitals auf neuen Arbeitgeber . . . . . . . . . 92 3.8.2 Beitragsfreistellung oder private Weiterführung . . . . . . . . . . 92 4 RIESTER-RENTE: VORSORGE MIT ZULAGEN UND STEUERVORTEIL 95 4.1 Riester-Rente auf den Punkt gebracht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 4.1.1 Riester-Förderung im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 4.1.2 Für wen lohnt es sich, zu riestern? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 4.2 Fast alle sind förderberechtigt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 4.3 Qual der Produktwahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 4.3.1 Riester-Rentenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 4.3.2 Fondsgebundene Riester-Rentenversicherung . . . . . . . . . . . 107 4.3.3 Riester-Fondssparplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 4.3.4 Riester-Banksparplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 4.3.5 Wohn-Riester zur Finanzierung einer Immobilie . . . . . . . . 111 4.4 Einzahlungsphase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 4.4.1 Zulagen für Arbeitnehmer und deren Kinder . . . . . . . . . . . 116 4.4.2 Eventuell Steuerersparnisse zusätzlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 6 | Buch-Rentenluecke.indb 6 17.09.2015 15:47:33 Inhaltsverzeichnis | 4.5 Auszahlungsphase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 4.5.1 Auszahlung in der Rentenphase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 4.5.2 Kapitalverwendung für ein Eigenheim . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 4.5.3 Schädliche Kapitalverwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 4.5.4 Nachgelagerte Besteuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 4.5.5 Besteuerung von Wohn-Riester . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 4.5.6 Riester-Vertrag im Erbfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 5 RÜRUP-RENTE: STEUERGEFÖRDERTE ALTERSVORSORGE . . . . . . .137 5.1 So funktioniert die Rürup-Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 5.2 Steuerregeln wie bei der gesetzlichen Rente . . . . . . . . . . . . . . . 140 5.2.1 Steuerlicher Höchstbeitrag für Altersvorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 5.2.2 Steuerlich abzugsfähiger Anteil und Besteuerungsanteil der Rürup-Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 5.3 Rürup-Rente im Vergleich zur gesetzlichen Rente . . . . . . . . . . 144 5.3.1 Gesetzliche Rente besser als Rürup-Rente für Beamte ab 50 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 5.3.2 Rürup-Rente schlägt gesetzliche Rente für Arbeitnehmer unter 50 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 5.4 Wer von der Rürup-Rente besonders profitieren kann . . . . . . 149 5.4.1 Fünf Kriterien zur Prüfung, ob sich die Rürup-Rente für Sie lohnt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149 5.4.2 Rürup-Rente für jüngere Arbeitnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . 152 5.4.3 Rürup-Rente für ältere Arbeitnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154 5.4.4 Rürup-Rente für Senioren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 5.4.5 Rürup-Rentenfalle für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157 5.4.6 Gesetzliche Rente als erste Wahl für pensionsnahe Beamte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158 5.5 Anbieterwahl: Die besten Rürup-Policen . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 5.6 Produktwahl: Rürup-Versicherung oder Rürup-Fonds? . . . . . 160 5.6.1 Rürup-Rentenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160 5.6.2 Fondsgebundene Rürup-Rentenversicherung . . . . . . . . . . . 160 5.6.3 Rürup-Fondssparplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 5.6.4 Rürup-Sparer 50plus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 5.6.5 Jüngere Rürup-Sparer zwischen 30 und 45 Jahren . . . . . . . 162 5.7 Rentenwahl: Reine Altersrente oder mit zusätzlicher Hinterbliebenen- oder Erwerbsunfähigkeitsrente? . . . . . . . . . . . . . . . 161 | Buch-Rentenluecke.indb 7 7 17.09.2015 15:47:33 | Inhaltsverzeichnis 5.8 Rürup-Rente im Vergleich zu Riester-, Betriebs- und Privatrente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165 5.8.1 Riester-Vorteile in bestimmten Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165 5.8.2 Vor- und Nachteile der Betriebsrente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165 5.8.3 Privatrente vorteilhaft für Rentner mit hoher Steuerbelastung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166 5.8.4 Renditevergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 6 PRIVATE RENTE: WETTE AUF EIN LANGES LEBEN . . . . . . . . . . . . . 169 6.1 Die Sicherheit einer lebenslangen Rente ist viel wert . . . . . . . . 169 6.1.1 Wer lange lebt, profitiert am meisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 6.1.2 Fondsgebundene Rente: Chancen, aber auch Risiken . . . . . 171 6.1.3 Vorteile der privaten Rentenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . 173 6.1.4 Trübe Aussichten für die Rentenrendite . . . . . . . . . . . . . . . . 176 6.2 Formen der privaten Rentenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 6.2.1 Die Ansparrente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 6.2.2 Die Sofortrente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181 6.2.3 Die aufgeschobene Rente nach Einmalzahlung . . . . . . . . . . 184 6.3 Zusatzvereinbarungen: Sicherheit für Angehörige . . . . . . . . . . 185 6.3.1 Eingebaute Vorsichtsmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 6.3.2 »Todesfallschutz inklusive« bewirkt Rentenkürzung . . . . . 188 6.4 Wie erfolgt die Beteiligung an den Überschüssen? . . . . . . . . . 189 6.4.1 Wie entstehen Überschüsse? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190 6.4.2 Ansparphase: Bonus und verzinsliche Ansammlung . . . . . 191 6.4.3 Rentenphase: Nicht alle Verfahren empfehlenswert . . . . . . 191 6.5 So erhöhen Sie die finanzielle Flexibilität . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 6.5.1 Kapital oder Rente: Ihre Wahl bei Rentenbeginn . . . . . . . . 196 6.5.2 Flexible Gestaltung des Rentenbeginns . . . . . . . . . . . . . . . . . 199 6.5.3 Finanzprobleme? Anpassen statt kündigen! . . . . . . . . . . . . . 200 6.6 Tipps zum Abschluss der Privat-Rentenversicherung . . . . . . . 202 6.6.1 Prüfen Sie die Leistungsfähigkeit der Anbieter . . . . . . . . . . 202 6.6.2 Machen Sie die Angebote vergleichbar . . . . . . . . . . . . . . . . . 203 6.6.3 Leistungsstarke Anbieter im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 7 SOFORTRENTE IM RUHESTAND . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205 7.1 Sofortrente zur Altersversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205 7.1.1 Anlässe und Motive für eine Sofortrente . . . . . . . . . . . . . . . . 205 7.1.2 Vor- und Nachteile einer Sofortrente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206 7.1.3 Verschiedene Wege zur Sofortrente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208 8 | Buch-Rentenluecke.indb 8 17.09.2015 15:47:33 Inhaltsverzeichnis | 7.2 Einmalbeitrag in private Renten–versicherung . . . . . . . . . . . . 209 7.2.1 Garantierte Sofortrenten in der privaten Rentenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210 7.2.2 Mögliche Sofortrenten vor und nach Steuern . . . . . . . . . . . 216 7.3 Einmalbeitrag in Rürup-Rentenversicherung . . . . . . . . . . . . . . 218 7.3.1 Garantierte Rürup-Sofortrenten bei maximal förderfähigen Einmalbeiträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218 7.3.2 Mögliche Rürup-Renten vor und nach Steuern . . . . . . . . . . 221 7.4 Einmalbeitrag in gesetzliche Renten–versicherung . . . . . . . . . 223 7.4.1 Garantierte gesetzliche Sofortrente durch Ausgleichsbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224 7.4.2 Garantierte gesetzliche Sofortrente durch Nachzahlungsbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227 7.4.3 Mögliche gesetzliche Sofortrente vor und nach Steuern . . . 228 7.5 Splitting der Einzahlungen bei hohen Beträgen . . . . . . . . . . . . 231 7.5.1 Rürup-Rente plus Privat-Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231 7.5.2 Gesetzliche Rente plus Privat-Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 8 WELCHE RENTE SICH FÜR 50-JÄHRIGE RENTIERT . . . . . . . . . . . . . 233 8.1 Welche Rente ist die beste? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234 8.1.1 Gesetzliche Rente vor Rürup-Rente und Riester-Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234 8.1.2 Privatrente deutlich hinten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236 8.1.3 Betriebsrente nur mit Arbeitgeber-Zuschuss lohnend . . . . 236 8.1.4 Schlussfolgerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237 8.2 Vergleichsberechnung aller Rentenarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238 8.2.1 Höhe der monatlichen Bruttorente in Euro . . . . . . . . . . . . . 239 8.2.2 Höhe der Bruttorendite in Prozent pro Jahr . . . . . . . . . . . . . 240 8.2.3 Höhe des jährlichen Nettobeitrags nach Steuern . . . . . . . . . 241 8.2.4 Höhe der monatlichen Nettorente in Euro . . . . . . . . . . . . . . 241 8.2.5 Höhe der Nettorendite in Prozent pro Jahr . . . . . . . . . . . . . . 242 9 SO ERMITTELN SIE IHRE NETTO-RENTE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243 9.1 Gesetzliche Altersrente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243 9.1.1 Sozialversicherungsbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243 9.1.2 Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246 9.2 Betriebsrente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250 9.2.1 Sozialversicherungsbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251 9.2.2 Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259 | Buch-Rentenluecke.indb 9 9 17.09.2015 15:47:34 | Inhaltsverzeichnis 9.3 Riester-Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263 9.3.1 Sozialversicherungsbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 9.3.2 Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265 9.4 Rürup-Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266 9.5 Private Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 9.6 Krankenkasse: freiwillig oder pflichtversichert? . . . . . . . . . . . . 267 INDEX . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271 10 | Buch-Rentenluecke.indb 10 17.09.2015 15:47:34 1 Rentenplus für Rentennahe | 1 Rentenplus für Rentennahe 1.1 Grundsätzliches zum Rentenplus für Rentennahe Rentenplus klingt immer gut. Der Direktversicherer CosmosDirekt nennt seine private Rentenversicherung beispielsweise RentePlus. Hinter dem RentenPlus des DGB verbirgt sich nichts anderes als die Riester-Rente zum günstigen Sondertarif, die exklusiv für Gewerkschaftsmitglieder reserviert ist. Mit Rentenplus ist also immer eine zusätzliche Altersversorgung in Form einer Rente gemeint, die zur gesetzlichen Rente aus Pflichtbeiträgen, zur Zusatzrente im öffentlichen Dienst oder zur Beamtenpension hinzukommt. Es handelt sich beim Rentenplus also nicht um Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der Zusatzversorgung oder um eine Beamtenversorgung. Dementsprechend gibt es ein Rentenplus nur aufgrund von zusätzlichen, freiwilligen Leistungen eines Versicherten / Sparers, also z. B. freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, in die betriebliche Altersversorgung oder Einzahlungen in einen (Bank-)Sparplan. Angesichts des fortgeschrittenen Alters und der andauernden Niedrigzinsphase stellen sich dabei für rentennahe Jahrgänge gleich mehrere Fragen: Was geht noch? Wo lohnt sich der Einstieg noch? Was tun im Anlagenotstand? Gehöre ich überhaupt zur Gruppe der Rentennahen? Wer gehört zu den rentennahen Jahrgängen (»Rentennahe«)? Rentennahe sind Jahrgänge, die dem Ruhestand nahe stehen, aber selbst noch nicht in Rente oder Pension sind. Dazu zählen also alle noch berufstätigen Arbeitnehmer, Beamte, Freiberufler, Selbstständige oder auch Nicht-Erwerbstätige (z. B. Arbeitslose oder Haus| Buch-Rentenluecke.indb 11 11 17.09.2015 15:47:34 1 | Rentenplus für Rentennahe frauen), die nur noch einige Jahre bis zum Renten- oder Pensionsbeginn mit 63 bis 67 Jahren vor sich haben. Im engeren Sinne versteht man unter den renten- oder pensionsnahen Jahrgängen die Gruppe 55plus, die also das 55. Lebensjahr bereits vollendet hat und 55 Jahre und älter ist. Für diese Definition spricht z. B., dass die Deutsche Rentenversicherung ohne Antrag eine ausführliche Rentenauskunft alle drei Jahre nur an mindestens 55 Jahre alte Pflichtversicherte versendet. In diesem Beitrag geht es jedoch um renten- oder pensionsnahe Jahrgänge im weiteren Sinne, also die Gruppe 50plus (bis Jahrgang 1965), die im Jahr 2015 50 Jahre alt wird oder das 50. Lebensjahr schon in den Jahren vorher vollendet hat (Altersvorsorge Ü50). Ein wichtiges Argument für diese Festlegung: Bekanntlich wird die Bevölkerung Deutschlands im Durchschnitt immer älter. Das Lebensalter der jüngeren Hälfte der Deutschen liegt momentan noch unter 46 Jahren, während die andere Hälfte der Deutschen älter als 46 Jahre ist. Man spricht bei aktuell 46 Jahren vom »Medianalter«, das die Bevölkerung eines Landes in zwei gleich große Hälften teilt. Aufgrund des Geburtenrückgangs ab den 1970er-Jahren und der steigenden Lebenserwartung steigt das Medianalter von Jahr zu Jahr stetig an und wird im Jahr 2025 bei 50 Jahren liegen. Im Jahr 2025 ist also nur noch die eine Hälfte der Bevölkerung rentenfern (jünger als 50 Jahre), während die andere Hälfte rentennah oder bereits in Rente ist. Die Gruppe 50plus wächst also immer stärker und gleichzeitig der Altersvorsorgebedarf der über 50-Jährigen, sofern diese finanziell bis zum 50. Lebensjahr gar nicht oder nur unzureichend für ihren Ruhestand vorgesorgt haben. 12 | Buch-Rentenluecke.indb 12 17.09.2015 15:47:34 2 Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente | 2 Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente 2.1 Grundsatzfragen Über die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente zu leisten, herrscht oft große Unkenntnis. Viele nehmen irrtümlich an, dass sich eine Einzahlung in die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung gar nicht lohne und Beiträge für eine kapitalgedeckte Rente (z. B. Riester-Rente, Rürup-Rente oder Privatrente) jedenfalls besser angelegt seien. Bevor voreilig ein Urteil gefällt wird, sollten zunächst grundsätzliche Fragen beantwortet werden. 2.1.1 Wer kann freiwillige Beiträge zahlen? Grundsätzlich gilt nach § 7 Abs. 1 SGB VI (Gesetzliche Rentenversicherung): »Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, können sich für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an freiwillig versichern. Das gilt auch für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben«. Nicht rentenversicherungspflichtige Personen wie Beamte, Freiberufler (z. B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater) oder Gewerbetreibende (z. B. Einzelunternehmer) können also jederzeit freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das ist uneingeschränkt erst seit einer Gesetzesänderung vom 11. 8. 2010 möglich. Vor diesem Zeitpunkt war eine freiwillige Versicherung für Beamte und Freiberufler nur möglich, wenn sie die 5-jährige Wartezeit für die Regelaltersrente bereits erfüllt hatten. Eine freiwillige Versicherung ist nach § 7 Abs. 2 SGB VI jedoch nicht mehr zulässig, wenn eine Vollrente wegen Alters in der gesetzlichen Rentenversicherung bindend bewilligt oder eine solche gesetzliche Rente bereits bezogen wurde. | Buch-Rentenluecke.indb 39 39 17.09.2015 15:47:35 2 | Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente Außer den freiwilligen Beiträgen gem. § 7 SGB VI haben NichtPflichtversicherte noch die Möglichkeit zu Nachzahlungsbeträgen nach Erreichen der Regelaltersgrenze gem. § 282 SGB VI. Diese ebenfalls erst ab 11. 8. 2010 eingeführte Sonderregelung gilt für bestimmte Personen, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die 5-jährige Wartezeit noch nicht erfüllt haben. Es handelt sich dabei um vor dem 1. 1. 1955 geborene Mütter mit anrechenbaren Kindererziehungszeiten (siehe § 282 Abs. 1 SGB VI) oder Freiberufler und Beamte, die bis zum 31. 12. 2015 einen Antrag auf Nachzahlung stellen (siehe § 282 Abs. 2 SGB VI). In bestimmten Ausnahmefällen können jedoch auch Pflichtversicherte (also Arbeitnehmer und pflichtversicherte Selbstständige) freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dazu zählen außer regelmäßigen freiwilligen Beiträgen für Zeiten, die nicht mit Pflichtbeiträgen belegt sind, vor allem die Ausgleichsbeträge beim Versorgungsausgleich (§ 187 SGB VI), bei Rentenabschlägen (§ 187 a SGB VI) oder bei Abfindungen aus einer betrieblichen Altersversorgung (§ 187 b SGB VI). Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit zu Nachzahlungsbeträgen für Ausbildungszeiten gem. § 207 SGB VI. ! Prüfen Sie als Nicht-Pflichtversicherter oder auch als Pflichtversicherter anhand der im SGV VI erwähnten Möglichkeiten, ob Sie grundsätzlich freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen können. 2.1.2 Wie hoch sind die freiwilligen Beiträge? Die Höhe des freiwilligen Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung können Sie frei wählen zwischen mindestens € 84,15 und höchstens € 1 131,35 monatlich im Jahr 2015. Der monatliche Regelbeitrag, den man aber unter- bzw. überschreiten darf, macht im Jahr 2015 € 545,40 monatlich aus. 40 | Buch-Rentenluecke.indb 40 17.09.2015 15:47:35 3 Betriebsrente durch Gehaltsumwandlung | 3 Betriebsrente durch Gehaltsumwandlung 3.1 Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung Die betriebliche Altersversorgung bietet allen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern die Möglichkeit, die gesetzliche Rente (erste Säule der Altersvorsorge) um eine Betriebsrente (zweite Säule der Altersvorsorge) zu ergänzen. Gesetzliche Rente und Betriebsrente machen dann zusammen mit einer eventuellen Privatrente (dritte Säule der Altersvorsorge) die Gesamtversorgung im Alter aus. Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer nach § 1 des Betriebsrentengesetzes einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung und speziell nach § 1 a auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Sofern der Arbeitgeber von sich aus keine Altersversorgung anbietet, kann der Arbeitnehmer zumindest den Abschluss einer von ihm allein finanzierten Direktversicherung verlangen. Beamte können keine Betriebsrente erhalten. Alle rund 5 Mio. sozialversicherungspflichtig beschäftigten Angestellten im öffentlichen und kirchlichen Dienst sind in der Zusatzversorgung pflichtversichert und können sich darüber hinaus noch freiwillig versichern über eine Entgeltumwandlung oder eine betriebliche Riester-Rente. In der betrieblichen Altersversorgung gibt es insgesamt fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage, Unterstützungskasse. | Buch-Rentenluecke.indb 65 65 17.09.2015 15:47:36 3 | Betriebsrente durch Gehaltsumwandlung Laut Alterssicherungsbericht der Bundesregierung von 2012 entfielen von 14,4 Mio. aktiven Verträgen in der Privatwirtschaft Ende 2011 fast zwei Drittel auf Direktversicherungen (4,7 Mio.) und Pensionskassen (4,6 Mio.) und ein Drittel auf Direktzusagen und Unterstützungskassen (zusammen 4,7 Mio.). Nur 0,4 Mio. Verträge waren Ende 2011 über einen Pensionsfonds abgeschlossen. Rund 52 % aller Verträge zur Direktversicherung oder Pensionskasse liefen über die Entgeltumwandlung, bei der ein Teil des künftigen Brutto- oder Nettogehalts nach § 1 Abs. 2 Ziffer 2 des Betriebsrentengesetzes in wertgleiche Anwartschaften auf Versorgungsleistungen umgewandelt wird. Finanziert wurden die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung entweder allein vom Arbeitnehmer (in 28 % der Fälle), allein vom Arbeitgeber (27 %) oder gemeinsam von Arbeitnehmer und Arbeitgeber in 55 % aller Fälle. Die ausschließlich arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung stellt zurzeit noch die Ausnahme dar. Wer als Arbeitnehmer überhaupt keinen Zuschuss von seinem Arbeitgeber erhält, muss sich sehr genau überlegen, ob sich die betriebliche Altersversorgung dann noch wirtschaftlich für ihn lohnt. Sofern der Arbeitgeber aber einen monatlichen festen Zuschuss in Euro oder in Prozent des Beitrags leistet, wird die Betriebsrente einer Privatrente (z. B. RiesterRente, Rürup-Rente oder Rente aus einer privaten Rentenversicherung) fast immer überlegen sein. 3.2 Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung Von den mittlerweile über 30 Mio. sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern haben bis heute rund 60 % oder rund 18 Mio. Ansprüche auf eine spätere Betriebsrente erworben. Wenn man davon die 5 Mio. Beschäftigten im öffentlichen und kirchlichen Dienst mit einer späteren Zusatzrente abzieht, bleiben noch rund 13 Mio. in der 66 | Buch-Rentenluecke.indb 66 17.09.2015 15:47:36 4 Riester-Rente: Vorsorge mit Zulagen und Steuervorteil | 4 Riester-Rente: Vorsorge mit Zulagen und Steuervorteil 4.1 Riester-Rente auf den Punkt gebracht Nach der jüngsten vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichten Statistik wuchs der Gesamtbestand der Riester-Verträge von Anfang Januar bis Ende März 2015 um 24 000 Verträge auf insgesamt fast 16,32 Mio. Verträge an. Doch das ist keine gute, sondern eine äußerst bedenkliche Nachricht. Sie bedeutet, dass rund 20 Mio. Förderberechtigte auf die staatlichen Zulagen verzichten und keine zusätzliche Rente aufbauen. Diese Riester-Abstinenz liegt vor allem an der Tücke des Objekts, um die es in diesem Beitrag geht, aber auch am mangelnden Problembewusstsein der Mehrheit aller Bürger hinsichtlich der Finanzierung ihres Ruhestands. Schließlich sinkt wegen der zunehmenden Alterung der Bevölkerung das Rentenniveau, also das Verhältnis zwischen Rente und bisherigem Einkommen, bis zum Jahr 2030 auf die gesetzlich vorgeschriebene Untergrenze von 43 %. Wer sich entschließt zu riestern, zahlt regelmäßig Sparbeiträge in seinen Vertrag ein und kommt in den Genuss von Zulagen und eventuell weiteren Steuervorteilen. Anbieter von Riester-Verträgen sind Lebensversicherer, Investmentgesellschaften, Banken und Bausparkassen. 4.1.1 Riester-Förderung im Überblick Förderfähig sind Arbeitnehmer und Beamte sowie deren Angehörige. Ansparverträge müssen zertifiziert sein, um den Förderrichtlinien zu entsprechen. Diese sind im Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (AltZertG) geregelt. | Buch-Rentenluecke.indb 95 95 17.09.2015 15:47:37 4 | Riester-Rente: Vorsorge mit Zulagen und Steuervorteil Die Förderung der Verträge läuft mit Renten- oder Pensionsbeginn aus oder spätestens mit dem gesetzlichen Regelalter für den Rentenbezug. Das Abschließen eines Riester-Vertrags geschieht freiwillig. Der Sparer erhält durch den Vertrag eine lebenslange Rente. Einzige Ausnahmen bildet eine Einmalentnahme zu Rentenbeginn in Höhe von bis zu 30 % oder das Verwenden als Wohn-Riester während der Ansparphase. Die Riester-Rente ist voll steuerpflichtig. Bei Pflichtversicherten entfallen aber die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die jährliche Förderung teilt sich auf in eine Grundzulage (€ 154,–), eventuell eine Kinderzulage (für ab 1. 1. 2008 geborene Kinder € 300,–, davor € 185,–) und eventuell eine zusätzliche Steuerförderung, sofern die Zulagen nicht ausreichen, um die Riester-Beiträge steuerfrei zu stellen. Voraussetzung für die maximale Förderung ist ein jährlicher Mindesteigenbeitrag. Dieser muss inklusive Zulagen 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens betragen. Ein Sockelbeitrag von € 60,– im Jahr gilt als Pflicht, um in den Genuss der Zulagen zu kommen – und zwar auch für nicht direkt Zulagenberechtigte. Bei Arbeitslosigkeit oder einer Privatinsolvenz ist das RiesterKonto vor Zugriffen geschützt und damit pfändungssicher. Bei finanziellen Engpässen können Zahlungen auch ausbleiben. Wird allerdings dann nicht der jährliche Mindesteigenbeitrag / Sockelbeitrag erreicht, gibt es auch keine Zulagen. Ein Vertragswechsel innerhalb der Laufzeit ist möglich. Dabei sollte ein Vertrag beitragsfrei gestellt werden. 96 | Buch-Rentenluecke.indb 96 17.09.2015 15:47:37 5 Rürup-Rente: steuergeförderte Altersvorsorge | 5 Rürup-Rente: steuergeförderte Altersvorsorge 5.1 So funktioniert die Rürup-Rente Mit knapp 2 Mio. Verträgen liegt die ab Anfang 2005 eingeführte Basisrente ganz weit hinter den rund 16 Mio. Riester-Verträgen. »Rürup-Rente« wird sie meist genannt, weil Professor Bert Rürup damit eine neue kapitalgedeckte und steuerlich geförderte Rente aus der Taufe gehoben hat. Rürup war Vorsitzender einer Sachverständigenkommission zur steuerlichen Neuregelung der Alterseinkünfte und bis Ende Februar 2009 auch Vorsitzender des Sachverständigenrats. Der reine Zahlenvergleich zwischen Rürup-Rente und Riester-Rente ist aber nicht ganz fair. Die bereits ab Anfang 2002 in Kraft getretene Riester-Rente sollte den rund 30 Mio. sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und knapp 2 Mio. Beamten sowie den mittelbar förderberechtigten Familienmitgliedern einen Ausgleich für das sinkende Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung bieten. Die erst mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes ab 1. 1. 2005 mögliche Rürup-Rente soll sich indes insbesondere an die Selbstständigen richten, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und daher nicht »riestern« dürfen. Für Selbstständige und Freiberufler bietet die Rürup-Rente oft die einzige Möglichkeit staatlich geförderter Altersvorsorge. Nur ganz wenige selbstständig Tätige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Freiberufler wie Ärzte, Apotheker, Anwälte, Architekten, Steuerberater oder Notare gehören fast immer einem berufsständischen Versorgungswerk an und sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. | Buch-Rentenluecke.indb 137 137 17.09.2015 15:47:39 5 | Rürup-Rente: steuergeförderte Altersvorsorge Freilich ist die Schlussfolgerung, die Rürup-Rente komme nur für Selbstständige und Freiberufler infrage, nicht dagegen für Arbeitnehmer und Beamte, nicht richtig: Die Rürup-Rente steht allen Erwerbstätigen offen. »Riestern« können lediglich Arbeitnehmer und Beamte sowie deren Ehepartner, »rürupen« kann aber jeder. Die Rürup-Rente ist wie die gesetzliche Rente eine reine Leibrente, die bis ans Lebensende des Rentners gezahlt wird. Im Unterschied zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rente ist sie jedoch kapitalgedeckt. Das heißt, die monatlich oder jährlich gezahlten und nach Abzug der Kosten verzinsten Rürup-Beiträge wandern in einen Kapitalstock (»Rürup-Kapital«), aus dem bei Rürup-Rentenversicherungen dann die lebenslange Rürup-Rente geleistet wird. Die Rürup-Rente kann bei ab 2012 abgeschlossenen Verträgen bereits mit 62 Jahren beginnen, also auch vor Erreichen der Regelaltersgrenze von z. B. 67 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Beginn kann prinzipiell auch über die Regelaltersgrenze hinausgeschoben werden, sodass auch noch Rentner Rürup-Beiträge zahlen können. Einige Anbieter legen einen spätesten Rentenbeginn fest, der meist beim 67. Lebensjahr liegt. Der Direktversicherer Europa hingegen bietet Ruheständlern sogar bis zum 77. Lebensjahr noch die Möglichkeit zum Abschluss einer Rürup-Rente mit 10-jähriger Rentengarantie. ! Legen Sie sich bei Abschluss des Rürup-Vertrags nicht sofort auf einen sehr späten Renteneintritt fest, schließlich können jederzeit gesundheitliche Probleme auftreten. Sinnvoller ist es, einen flexiblen Renteneintritt zu vereinbaren. Rürup-Verträge werden als klassische Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung oder in Form eines Fondssparplans angeboten. Bei der klassischen Rentenversicherung wird das Kapital der Versicherten zum überwiegenden Teil in verzinslichen Anlagen investiert. Wie bei der Riester-Versicherung oder der privaten Rentenversicherung gibt es auch bei der Rürup-Versicherung eine Ga138 | Buch-Rentenluecke.indb 138 17.09.2015 15:47:39 6 Private Rente: Wette auf ein langes Leben | 6 Private Rente: Wette auf ein langes Leben 6.1 Die Sicherheit einer lebenslangen Rente ist viel wert Am Thema private Altersvorsorge kommt heute niemand mehr vorbei. Die bereits erfolgten Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung mit den sich daraus ergebenden Rentenkürzungen haben ebenso wie die anhaltenden Diskussionen um eine längere Lebensarbeitszeit in weiten Teilen der Bevölkerung zur Einsicht geführt, dass die gesetzliche Rente allein nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechterhalten zu können. 6.1.1 Wer lange lebt, profitiert am meisten Private Rentenversicherungen gehören zur Gruppe der Lebensversicherungen, auch als Kapitalversicherungen bezeichnet. Eine PrivatRente schützt jedoch nicht vor dem Risiko eines frühen Todes, sondern ermöglicht die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos. Streng genommen handelt es sich bei einer Rentenversicherung nicht um eine Versicherung, sondern um eine reine Geldanlage. Der Kunde zahlt einen bestimmten Versicherungsbeitrag und erhält im Gegenzug lebenslang eine garantierte Rente auf sein Konto. Im Vergleich zu einer Kapitallebensversicherung ist der zu zahlende Beitrag geringer, denn im Todesfall wird üblicherweise keine Leistung an die Hinterbliebenen gezahlt. Daher spielt auch der Gesundheitszustand des Versicherten bei Vertragsabschluss grundsätzlich keine Rolle und es findet keine Gesundheitsprüfung statt. Die Vereinbarung einer lebenslangen Rente, sog. Leibrente, ist aus Sicht des Kunden natürlich umso profitabler, je länger er lebt. Praktisch handelt es sich bei der privaten Rentenversicherung also um eine Wette auf ein langes Leben. »Wettpartner« ist der Rentenversicherer. Erreicht der Kunde ein biblisches Alter, hat er die Wette ge| Buch-Rentenluecke.indb 169 169 17.09.2015 15:47:40 6 | Private Rente: Wette auf ein langes Leben wonnen. Stirbt er kurz nach Rentenbeginn, ist das für den Versicherer sehr vorteilhaft. Der Markt der Rentenversicherungen wächst Das Versprechen auf eine sichere Zusatzrente bis zum Tod gewinnt dank der gestiegenen Lebenserwartung einerseits und angesichts der krisengeschüttelten Finanzmärkte andererseits zunehmend an Attraktivität. Im Neugeschäft der deutschen Lebensversicherer ist bereits seit einigen Jahren eine Verschiebung weg von der klassischen Kapitallebensversicherung hin zu der privaten Rentenversicherung zu beobachten. Besonders gefragt sind laut Statistiken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dabei Rentenpolicen gegen Einmalbeitrag. Ihr Anteil am gesamten Neugeschäft der privaten Rentenversicherungen lag im Jahr 2013 bei rund 80 %. Der Anteil der Rentenpolicen am Gesamtbestand aller Lebensversicherungen hat sich innerhalb der letzten Jahre verdreifacht, von rund 12 % im Jahr 2000 auf rund 36 % im Jahr 2013. Ende 2013 bestanden insgesamt rund 34 Mio. Verträge mit rentenförmiger Auszahlung. Riester- und Basis-Rente: Attraktiv dank staatlicher Förderung Der Boom der privaten Rentenversicherung beruht auch auf der staatlichen Förderung dieser Form der privaten Altersvorsorge. Für Verträge, die ein lebenslanges, sicheres Einkommen im Alter zum Ziel haben, gibt es nämlich unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Zulagen und steuerrechtliche Vorteile. Seit Beginn des Jahres 2002 fördert der Staat die sog. RiesterRente mit Zulagen und Steuervorteilen. Die staatlichen Zulagen werden für besonders zertifizierte Altersvorsorgeverträge von Lebensversicherern, Banken, Fondsgesellschaften und Bausparkassen bezahlt. Allein im Jahr 2013 wurden bei Lebensversi170 | Buch-Rentenluecke.indb 170 17.09.2015 15:47:40 7 Sofortrente im Ruhestand | 7 Sofortrente im Ruhestand 7.1 Sofortrente zur Altersversorgung Mit einer lebenslangen Sofortrente erzielen Sie ein zusätzliches Einkommen im Alter. Dazu müssen Sie auf einen Schlag einen mindestens fünfstelligen Beitrag in eine Rentenversicherung einzahlen. Ob sich das letztlich für Sie lohnt, hängt von Ihrem persönlichen Bedarf und den Angeboten der verschiedenen Versicherer ab. 7.1.1 Anlässe und Motive für eine Sofortrente Die Anlässe, über eine Sofortrente nachzudenken, ergeben sich fast immer zwangsläufig durch einen hohen Geldzufluss auf Ihrem Konto. Das Geld kann aus verschiedenen Quellen stammen: Ablaufleistung aus einer Kapital-Lebensversicherung, frei werdendes Festgeld am Ende der Anlagedauer, Veräußerungserlös aus Immobilienverkauf, Geldvermögen aus Erbschaft oder Schenkung. Bei einer bald fälligen Kapital-Lebensversicherung unterbreitet Ihnen der Versicherer meist umgehend das Angebot, die Ablaufleistung für eine Sofortrente zu verwenden. Dieses Angebot sollten Sie mit Konkurrenzangeboten anderer Versicherungsgesellschaften vergleichen. Bei frei werdenden Festgeldern, Veräußerungserlösen aus Immobilienverkäufen und Geldzuflüssen aus Erbschaften oder Schenkungen stehen Sie angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase vor einem Anlageproblem. Sichere Zinsanlagen wie Festgelder oder Bundesanleihen bescheren Ihnen bestenfalls Zinsen in Höhe von rund 2 % pro Jahr vor Steuern. | Buch-Rentenluecke.indb 205 205 17.09.2015 15:47:41 7 | Sofortrente im Ruhestand Die über dem jährlichen Sparerfreibetrag von € 801,– bei Alleinstehenden bzw. € 1 602,– bei Verheirateten liegenden Zinseinnahmen unterliegen der Abgeltungsteuer von 26,375 % inkl. 5,5 % Solidaritätszuschlag. Nach Steuern bleiben von 2 % Zinsen rund 1,5 % für Sie übrig. Liegt die Inflationsrate über diesen 1,5 % p. a., vernichten Sie praktisch Ihr Geld. Jahr für Jahr wird Ihr angelegtes Geld weniger wert, da es durch die steigenden Verbraucherpreise real an Kaufkraft verliert. Fachleute nennen das »negative Realzinsen« bzw. »finanzielle Repression«. Diese Niedrigzins-Phase könnte noch einige Jahre andauern. Motive für eine Sofortrente, die Ihnen zumindest 4–5 % vor Steuern an Rentenzahlungen pro Jahr beschert, liegen damit auf der Hand. Sie erhalten das Dreifache im Vergleich zu den Zinsen von 1,5 % nach Steuern. Da bei privaten Rentenversicherungen nur der in den Rentenzahlungen enthaltene Ertrags- und Zinsanteil von 22 % bis 15 % bei 60- bis 70-Jährigen besteuert wird, sinkt eine garantierte Rentenauszahlung von z. B. 4,5 % pro Jahr selbst bei einem persönlichen Steuersatz von 25 % im Ruhestand nur auf 4,3 % nach Steuern. Paradox, aber wahr: Nicht die lebenslang gezahlte Sofortrente (auch als »Leibrente« bezeichnet) an sich ist außerordentlich attraktiv, da sie letztlich nichts anderes als eine Wette auf ein langes Leben darstellt, sondern deren sichere Auszahlung und niedrige Besteuerung. Da aber alternative sichere Zinsanlagen in einer Niedrigzins-Phase völlig unattraktiv sind, gewinnt die Sofortrente an Gewicht. 7.1.2 Vor- und Nachteile einer Sofortrente Jeder, der vor der Entscheidung »Sofortrente – Ja oder Nein« steht, sollte die Vor- und Nachteile für sich genau abwägen. Typischerweise entscheiden sich, wenn überhaupt, Menschen im Alter von 60 bis 70 Jahren für eine Sofortrente. Sie stehen also kurz vor dem Ruhestand oder sind bereits in Rente. Selbst über 70-jährige Rentner und Pensionäre können noch Sofortrenten gegen Einmalbeitrag erhalten. 206 | Buch-Rentenluecke.indb 206 17.09.2015 15:47:42 8 Welche Rente sich für 50-Jährige rentiert | 8 Welche Rente sich für 50-Jährige rentiert Die Bundesregierung gibt offen zu, dass die gesetzliche Rente im Alter nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Doch wie sollte man angesichts der zahlreichen Rentenvarianten sein Geld anlegen, um diese Rentenlücke zu schließen? Wir haben einen Modellfall durchgerechnet und sind zu überraschenden Ergebnissen gekommen. Wer dieses Jahr 50 Jahre alt wird, gehört zum zweitstärksten Geburtsjahrgang 1965 und damit zur Babyboomer-Generation. Nur im Jahr 1964 lag die Geburtenzahl in Westdeutschland noch etwas höher. Spätestens im Jahr 2032 gehen die heute 50-Jährigen in Rente oder Pension. Nach der Generationensterbetafel des Statistischen Bundesamts haben sie dann noch eine ferne Lebenserwartung von 19 Jahren und 1 Monat (Männer) bzw. 22 Jahren und 3 Monate (Frauen). Sie könnten dann ihre Renten im statistischen Durchschnitt noch bis in ihr 86. bzw. 89. Lebensjahr hinein genießen. ! Mit einer Rentenversicherung lässt sich relativ problemlos ein sicheres Zusatzeinkommen bis zum Lebensende erzielen. Die beiden Alternativen, die Immobilien-Rente und die DividendenRente, sind mit vergleichsweise mehr Aufwand verbunden und einem höheren Risiko, dass die Rechnung nicht aufgeht. Allerdings bleibt Ihnen dabei das Immobilien- und Aktienvermögen erhalten. | Buch-Rentenluecke.indb 233 233 17.09.2015 15:47:43 8 | Welche Rente sich für 50-Jährige rentiert 8.1 Welche Rente ist die beste? Um zu prüfen, ob sich ein Neuabschluss für eine Rentenversicherung auch noch im Jahr 2015 lohnt, sollte man daher die Beitragsdauer von 17 Jahren und die statistische Rentendauer von 19 bzw. 22 Jahren unter die Lupe nehmen, also immerhin einen Zeitraum von 36 bis 39 Jahren. 8.1.1 Gesetzliche Rente vor Rürup-Rente und Riester-Rente Die Redakteure von Geldtipps haben einen aktuellen Rententest für den Jahrgang 1965 gemacht und dabei insgesamt fünf verschiedene Rentenarten (Riester-Rente, Rürup-Rente, Privat-Rente, Betriebsrente und gesetzliche Rente aus freiwilligen Beiträgen) auf den Prüfstand gestellt. In allen fünf Fällen zahlt ein lediger Höherverdiener mit einem Jahresbruttogehalt von € 52 500,– insgesamt 17 Jahresbeiträge à € 2 100,– in eine Rentenversicherung ein. Was kommt dabei heraus? Die gute Nachricht für Beamte, Freiberufler und Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig und privat krankenversichert sind: Die gesetzliche Rente aus freiwilligen Beiträgen liegt eindeutig auf dem ersten Platz und schlägt damit alle anderen möglichen Renten. Die garantierte gesetzliche Rente liegt bei monatlich € 159,– brutto. Nach knapp 19 Rentenjahren hat man zumindest die eingezahlten Beiträge wieder heraus. Das kann zurzeit keine private Rentenversicherung mit einem Garantiezins von nur 1,25 % leisten. Bei der Rürup-Rente des kostengünstigen Direktversicherers Europa sind noch garantierte € 139,– brutto pro Monat drin. Nach 21,4 Rentenjahren sind die Beiträge wieder zurückgeflossen. Riester-Renten bietet die Europa Lebensversicherung nicht an. Der Direktversicherer CosmosDirekt sichert noch eine garantierte Riester-Rente von monatlich € 131,– zu. Nun dauert es bereits 22,7 Jahre, bis alle Beiträge in Form von Riester-Renten wieder zurückfließen. 234 | Buch-Rentenluecke.indb 234 17.09.2015 15:47:43 9 So ermitteln Sie Ihre Netto-Rente | 9 So ermitteln Sie Ihre Netto-Rente Wer an seine künftige Rentensituation denkt, fragt sich sicherlich: Welches Netto bleibt mir vom Brutto übrig? Was kassieren Sozialversicherer und Fiskus von den Altersbezügen aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente, Riester-Rente, Rürup-Rente und Privatrente? Viele, die derzeit in Rente gehen, haben gut vorgesorgt, oft gleich mehrfach, und sind dann enttäuscht, wenn sie sehen, was von ihrer Rente nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern übrig bleibt. Denn bei den Renten gilt genau wie beim Gehalt: Brutto ist längst nicht gleich netto. Wir erklären Ihnen im Folgenden, mit welchen Abzügen Sie bei Ihren Altersbezügen kalkulieren müssen. Allerdings kann niemand voraussagen, welche Regeln etwa im Jahr 2025 bei Sozialversicherungen und Steuern gelten werden. Also gibt es keine Garantie, dass die im Folgenden skizzierten Regeln noch für diejenigen gelten, die in etlichen Jahren in Rente gehen. 9.1 Gesetzliche Altersrente Für Rentner, die gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, fallen immer Beiträge zu diesen Versicherungen an. Diese Abzüge sind derzeit für die meisten Rentner noch wichtiger als Steuerabzüge. 9.1.1 Sozialversicherungsbeiträge Die Rentenversicherung beteiligt sich am Beitrag zur Krankenversicherung, nicht jedoch am Beitrag zur Pflegeversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es seit Anfang 2015 einen allgemeinen Beitragssatz und einen Zusatzbeitragssatz, den die einzelnen Krankenkassen festsetzen. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 % und bleibt in dieser Höhe auf Dauer eingefroren (jedenfalls nach derzeitigem Stand). Arbeitgeber zahlen die Hälfte dieses Beitrags, also 7,3 %, genauso verfährt – bei Rentnern – auch die | 243 Buch-Rentenluecke.indb 243 17.09.2015 15:47:43 9 | So ermitteln Sie Ihre Netto-Rente gesetzliche Rentenversicherung. Hierbei soll es auch künftig bleiben, trotz – wie alle Experten erwarten – steigender Gesundheitskosten. Arbeitnehmer und Rentner zahlen zusätzlich zur anderen Hälfte des allgemeinen Beitrags den individuellen prozentualen Zusatzbeitrag, den ihre Krankenkasse festsetzt. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2015 wurde im Voraus von der Bundesregierung auf 0,9 % festgelegt. Maßgeblich für diese Berechnung ist die Differenz aus den voraussichtlichen jährlichen Ausgaben der Krankenkassen und den voraussichtlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds. Tatsächlich liegen die Zusatzbeiträge der Kassen nach der Übersicht des GKV-Spitzenverbandes 2015 aber mit 0,8 % etwas unter dem vorausgesagten Wert. Manche Kassen – so die AOK Plus, die nur 0,3 % erhebt – kommen 2015 allerdings (noch) mit einem deutlich niedrigeren Zusatzbeitrag aus. Allerdings erwarten alle Experten eine deutliche Steigerung des Zusatzbeitrags. Bei Pflichtversicherten wird der Beitrag von der Deutschen Rentenversicherung – ganz ähnlich wie vorher vom Arbeitgeber – direkt an die Krankenkasse abgeführt. Bei freiwillig Versicherten überweist die Rentenkasse die Hälfte des allgemeinen Kassenbeitrags an den Rentenbezieher. Dieser zahlt dann den kompletten Beitrag – einschließlich des Zusatzbeitrags – an seine gesetzliche Krankenkasse. Achtung: Der Unterschied zwischen Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung ist gerade für Rentner, die ja häufig verschiedene Einkunftsarten haben, beträchtlich. Wichtig ist in jedem Fall: Auch wenn Sie als Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich versichert waren, können Sie als Rentner pflichtversichert sein – in der sogenannten Krankenversicherung der Rentner. Das bringt erhebliche Vorteile mit sich. 244 | Buch-Rentenluecke.indb 244 17.09.2015 15:47:43 Index | Index 1. Schicht 16 F 2. Schicht 16 3. Schicht 16 Fondsgebundene Rentenversicherung 171 A Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente 17 Altersvorsorge 11, 13, 95, 233 Altersvorsorgeaufwendungen 125 G Altersvorsorgezulage 95, 116 Garantierte gesetzliche Rente 18 Ansparrente 179 Garantieverzinsung 173, 176 Aufgeschobene Rente 184 Gesetzliche Rente aus freiwilligen Beiträgen 17 B Gesundheitsprüfung 169 Basis-Rente 171 Gewinnrente 194 Beamte 158 Grundzulage 117 Beitragsdynamik 180 Günstigerprüfung bei der RiesterRente 125 Beitragsfreistellung 200 Beitragsrückgewähr 185 Beitragsstundung 200 Berufsunfähigkeit 181 H Hinterbliebenenrente 187 Höchstrechnungszins 177 Betriebsrente 24, 65, 165, 250 Bewertungsreserven 190 K Bonusrente 192 Kapitallebensversicherung 170 D Direktversicherung 26 Drei Säulen der Altersvorsorge 14 Kapitalwahlrecht 196 Kinderzulage 118 Krankenversicherung der Rentner 83, 267 Drei Schichten der Altersvorsorge 15 Dynamische Rente 193 L Dynamisierung 180 Langlebigkeitsrisiko 169 Lebenserwartung 176, 177 E Leibrente 169 Entgeltumwandlung 68 Ertragsanteilbesteuerung 175 M Mögliche gesetzliche Rente 18 | Buch-Rentenluecke.indb 271 271 17.09.2015 15:47:44 | Index N S Nachzahlungsmöglichkeit 21 Sofortrente 22, 181, 205 Netto-Rente 87 Sonderausgabenabzug 125 Sozialabgaben auf Renten 52, 80 P Pensionskassen 70 Sparpläne bei Banken, Bausparkassen, Wohnungsgenossenschaften 37 Policendarlehen 201 Sterbetafel 174 Private Rentenversicherung 30, 166, 169, 267 Steuern auf Renten 52 R Rente, gesetzliche 144, 234 – Ausgleichsbeiträge 223 – freiwillige Rentenbeiträge 39 – Nachzahlungsbeiträge 223 Rentenbesteuerung 131, 139, 140 Rentenfaktor 172 Rentengarantiezeit 186 Rentenplus für Rentennahe 11 Riester-Förderung 100 Riester-Produkte 104 Riester-Rente 95, 35, 165, 263 Steuervorteile 141 Stille Reserven 190 U Überschussbeteiligung 174, 178, 189 V VBLextra 28 Versorgungswerk 261 Verzinsliche Ansammlung 192 Z Zulagen 117 Zusatzabsicherungen 77, 163 Rückstellung für Beitragsrückerstattung 190 Rürup-Rente 33, 53, 54, 61, 159, 171, 218, 266 272 | Buch-Rentenluecke.indb 272 17.09.2015 15:47:44
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