So schließen Sie Ihre Rentenlücke

So schließen Sie
Ihre Rentenlücke
So schließen Sie Ihre Rentenlücke
Zusätzliche Altersvorsorge für 50plus
Läuft bei Ihnen schon der Countdown? Der Countdown für den Start in Ihr neues Leben
nach der Berufstätigkeit?
Dann ist es jetzt wichtig, den finanziellen Vorsorgebedarf individuell zu ermitteln. Dazu
müssen Sie ausrechnen, wie groß Ihre Rentenlücke ausfallen wird. Das ist die Differenz
zwischen Ihrem jetzigen Einkommen und den zu erwartenden Alterseinkünften.
Je größer diese Lücke ist, desto schwieriger wird es, den bislang gewohnten Lebensstandard zu halten.
Zusätzliche Altersvorsorge
für 50plus
Mit 50 ist man in den besten Jahren, um für den Ruhestand vorzusorgen: Im Beruf ist
man etabliert, die Familie gedeiht und die finanziellen Möglichkeiten sind einschätzbar.
Jetzt gilt es, das Erreichte über das Arbeitsleben hinaus zu sichern. Dafür ist es selbst mit
60 noch nicht zu spät.
Erfahrene Experten erläutern in diesem umfassenden Ratgeber, welche Rentenarten
existieren, um die Rentenlücke zu schließen, und welche Vor- und Nachteile sie in
bestimmten Fällen aufweisen. Nutzen Sie die geldwerten Tipps, die Sie so konkret selten
bekommen!
Die Besonderheit dieses Ratgebers besteht in der Gesamtschau aller Möglichkeiten,
die auch die wichtigen Aspekte von Steuern und Sozialabgaben in der Anspar- und der
Auszahlphase berücksichtigt.
ISBN: 978-3-86817-735-0
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So schließen Sie Ihre Rentenlücke
Mit diesem Ratgeber erhalten Sie alle Kriterien für optimale Entscheidungen – schließlich können Sie jeden Vorsorge-Euro nur einmal anlegen.
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So schließen Sie
Ihre Rentenlücke
Zusätzliche Altersvorsorge
für 50plus
Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag I Mannheim
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© 2015 by Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag
Wolters Kluwer Deutschland GmbH
Postfach 10 01 61 · 68001 Mannheim
Telefon 0621/8626262
Telefax 0621/8626263
www.akademische.de
Stand: September 2015
Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb
der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig. Das gilt
insbesondere für die Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung sowie Einspeicherung und
Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle Angaben wurden nach genauen Recherchen sorgfältig verfasst; eine Haftung für die Richtigkeit
und Vollständigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.
Autoren: Andrea Goehlich, Michael Santak, Eike Schulze, Werner Siepe, Anette Stein, Rolf Winkel
Redaktion: Dr. Torsten Hahn, Dorothee Hoßbach, Michael Santak
Verlagsleitung: Hubert Haarmann
Herstellung und Satz: Nicole Rieser
Umschlaggestaltung: futurweiss kommunikationen, Wiesbaden
Frontcover Bildquelle: © Trueffelpix – Fotolia.com
Druck: Williams Lea & Tag GmbH, München
ISBN 978-3-86817-735-0
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Vorwort
Mit der gesetzlichen Rente allein lässt sich der gewohnte Lebensstandard im Alter nicht halten. Denn zwischen dem letzten Nettogehalt
und der gesetzlichen Nettorente klafft eine Lücke von rund 40 bis
50 % – die sogenannte Rentenlücke. Sogar noch größere Einbußen
muss verkraften, wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient.
Dieses Dilemma gesteht mittlerweile sogar die Regierung ein. Sie
fördert daher diejenigen, die zusätzlich vorsorgen, und zwar mit der
Riester- oder Rürup-Rente und der Betriebs- oder Privatrente.
Hinter diesen vier Vorsorgeformen stecken verschiedene Förderkonzepte, die in unterschiedlichen Fallkonstellationen vorteilhaft
sind. Zudem besteht für viele die Möglichkeit, freiwillige Beiträge in
die Rentenkasse einzuzahlen.
Experten erläutern in diesem Ratgeber, wie Sie selbst mit 50 Jahren
Ihre Rentenlücke verringern können.
Eine Besonderheit dieses Buches besteht in der ausführlichen Darstellung der Auszahlungsphase unter Berücksichtigung der Sozialversicherungsbeiträge und der Steuern. Dieser Punkt wird von
vielen Ratgebern vernachlässigt.
Da Sie jeden frei verfügbaren Euro nur einmal ausgeben können,
lohnt es sich zu prüfen, bei welcher Vorsorgeform das eingesetzte
Geld die höchste Rendite bringt. Das hängt von zahlreichen individuellen Faktoren ab, insbesondere vom Einkommen und von der
Steuerbelastung, und zwar in der Erwerbsphase als auch im Ruhestand.
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Einzig und allein die ganzheitliche Betrachtung aller relevanten
Aspekte während der Einzahlungs- und während der Auszahlungsphase lässt eine sinnvolle Entscheidung über die Verwendung Ihrer
finanziellen Mittel zu.
Nun haben Sie es Hand, mit diesem Buch die beste Lösung für Ihre
spezielle Situation zu finden.
Viel Spaß bei der Lektüre und viel Erfolg beim Verkleinern Ihrer
Rentenlücke wünscht Ihnen
Ihre Geldtipps-Redaktion
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Inhaltsverzeichnis |
Inhalt
1
RENTENPLUS FÜR RENTENNAHE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
1.9
2
Grundsätzliches zum Rentenplus für Rentennahe . . . . . . . . . . . 11
Wegweiser durch den Rentendschungel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Gesetzliche Rente aus freiwilligen Beiträgen . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Betriebsrente für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer . 24
1.4.1 Metallrente und Pensionskasse der Deutschen Wirtschaft . 25
1.4.2 VBLextra und PlusPunktRente für den öffentlichen Dienst 28
Privatrente aus privater Rentenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . 30
Rürup-Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Riester-Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Zusammenfassung: Garantierte Renten im Überblick . . . . . . . . 36
Sparpläne bei Banken, Bausparkassen, Wohnungsgenossenschaften und Aktienfonds als Alternative . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
FREIWILLIGE BEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE . . . . . . . . . . . 39
2.1 Grundsatzfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
2.1.1 Wer kann freiwillige Beiträge zahlen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
2.1.2 Wie hoch sind die freiwilligen Beiträge? . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
2.1.3 Wie hoch wird die gesetzliche Rente sein? . . . . . . . . . . . . . . . 41
2.1.4 Wann lohnen sich freiwillige Beiträge? . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
2.2 Freiwillige Beiträge von Nicht-Pflichtversicherten . . . . . . . . . . . 41
2.2.1 Gesetzliche Rente bei regelmäßigen Beiträgen . . . . . . . . . . . . 44
2.2.2 Gesetzliche Rente bei Nachzahlungsbetrag . . . . . . . . . . . . . . . 49
2.2.3 Sozialabgaben und Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
2.2.4 Vergleich von gesetzlicher Rente mit Rürup-Rente . . . . . . . . 54
2.3 Freiwillige Beiträge von Pflichtversicherten . . . . . . . . . . . . . . . . 57
2.3.1 Gesetzliche Rente bei regelmäßigen Beiträgen . . . . . . . . . . . . 57
2.3.2 Gesetzliche Rente bei Ausgleichsbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
2.3.3 Sozialabgaben und Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
2.3.4 Vergleich von gesetzlicher Rente mit Rürup-Rente . . . . . . . . 61
3
BETRIEBSRENTE DURCH GEHALTSUMWANDLUNG . . . . . . . . . . . . . 65
3.1 Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung . . . . . . . . . . . . 65
3.2 Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung . . . . . . . . . . . . 66
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| Inhaltsverzeichnis
3.3 Entgeltumwandlung als betriebliche Altersversorgung . . . . . . . 68
3.3.1 Brutto-Entgeltumwandlung (Eichel-Förderung) . . . . . . . . . . 69
3.3.2 Netto-Entgeltumwandlung (Riester-Förderung) . . . . . . . . . . 69
3.4 Auswahlkriterien: Worauf es ankommt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
3.4.1 Direktversicherungen und Pensionskassen als Anbieter . . . 70
3.4.2 Rechnungsgrundlagen (Zinssätze, Kosten, Sterbetafel) . . . . 75
3.4.3 Reine Altersrente oder mit Zusatzabsicherungen . . . . . . . . . 77
3.4.4 Eventuell Zuschüsse des Arbeitgebers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
3.5 Entgeltumwandlung und Sozialversicherung . . . . . . . . . . . . . . . 80
3.5.1 Sozialabgabenersparnis in der Beitragsphase . . . . . . . . . . . . . 81
3.5.2 Zwei Nachteile einer Entgeltumwandlung . . . . . . . . . . . . . . . 83
3.5.3 Pro und kontra sozialabgabenfreie Gehaltsumwandlung . . . 85
3.6 Beitrags- und Leistungsphase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
3.6.1 Nettobeitragsquote in der Beitragsphase . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
3.6.2 Nettorentenquote in der Leistungsphase . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
3.6.3 Vergleich von Nettobeitrags- und Nettorentenquote . . . . . . 89
3.7 Nettorenditen von Betriebsrenten aus Entgeltumwandlung . . . 90
3.7.1 Wann sich die Entgeltumwandlung für Sie lohnt . . . . . . . . . 90
3.7.2 Wann sich die Entgeltumwandlung kaum noch lohnt . . . . . 91
3.8 Vorgehen bei Ausscheiden aus dem Unternehmen . . . . . . . . . . 92
3.8.1 Übertragung des Kapitals auf neuen Arbeitgeber . . . . . . . . . 92
3.8.2 Beitragsfreistellung oder private Weiterführung . . . . . . . . . . 92
4
RIESTER-RENTE: VORSORGE MIT ZULAGEN UND STEUERVORTEIL 95
4.1 Riester-Rente auf den Punkt gebracht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
4.1.1 Riester-Förderung im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
4.1.2 Für wen lohnt es sich, zu riestern? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
4.2 Fast alle sind förderberechtigt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
4.3 Qual der Produktwahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
4.3.1 Riester-Rentenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
4.3.2 Fondsgebundene Riester-Rentenversicherung . . . . . . . . . . . 107
4.3.3 Riester-Fondssparplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
4.3.4 Riester-Banksparplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
4.3.5 Wohn-Riester zur Finanzierung einer Immobilie . . . . . . . . 111
4.4 Einzahlungsphase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
4.4.1 Zulagen für Arbeitnehmer und deren Kinder . . . . . . . . . . . 116
4.4.2 Eventuell Steuerersparnisse zusätzlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125
6
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Inhaltsverzeichnis |
4.5 Auszahlungsphase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
4.5.1 Auszahlung in der Rentenphase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
4.5.2 Kapitalverwendung für ein Eigenheim . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
4.5.3 Schädliche Kapitalverwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
4.5.4 Nachgelagerte Besteuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
4.5.5 Besteuerung von Wohn-Riester . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132
4.5.6 Riester-Vertrag im Erbfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
5
RÜRUP-RENTE: STEUERGEFÖRDERTE ALTERSVORSORGE . . . . . . .137
5.1 So funktioniert die Rürup-Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137
5.2 Steuerregeln wie bei der gesetzlichen Rente . . . . . . . . . . . . . . . 140
5.2.1 Steuerlicher Höchstbeitrag für Altersvorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141
5.2.2 Steuerlich abzugsfähiger Anteil und Besteuerungsanteil
der Rürup-Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142
5.3 Rürup-Rente im Vergleich zur gesetzlichen Rente . . . . . . . . . . 144
5.3.1 Gesetzliche Rente besser als Rürup-Rente für Beamte
ab 50 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145
5.3.2 Rürup-Rente schlägt gesetzliche Rente für Arbeitnehmer unter
50 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147
5.4 Wer von der Rürup-Rente besonders profitieren kann . . . . . . 149
5.4.1 Fünf Kriterien zur Prüfung, ob sich die Rürup-Rente für Sie
lohnt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149
5.4.2 Rürup-Rente für jüngere Arbeitnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . 152
5.4.3 Rürup-Rente für ältere Arbeitnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154
5.4.4 Rürup-Rente für Senioren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155
5.4.5 Rürup-Rentenfalle für freiwillig Versicherte in der
gesetzlichen Krankenkasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157
5.4.6 Gesetzliche Rente als erste Wahl für pensionsnahe
Beamte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158
5.5 Anbieterwahl: Die besten Rürup-Policen . . . . . . . . . . . . . . . . . 159
5.6 Produktwahl: Rürup-Versicherung oder Rürup-Fonds? . . . . . 160
5.6.1 Rürup-Rentenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160
5.6.2 Fondsgebundene Rürup-Rentenversicherung . . . . . . . . . . . 160
5.6.3 Rürup-Fondssparplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161
5.6.4 Rürup-Sparer 50plus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161
5.6.5 Jüngere Rürup-Sparer zwischen 30 und 45 Jahren . . . . . . . 162
5.7 Rentenwahl: Reine Altersrente oder mit zusätzlicher Hinterbliebenen- oder Erwerbsunfähigkeitsrente? . . . . . . . . . . . . . . . 161
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| Inhaltsverzeichnis
5.8 Rürup-Rente im Vergleich zu Riester-, Betriebs- und
Privatrente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165
5.8.1 Riester-Vorteile in bestimmten Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165
5.8.2 Vor- und Nachteile der Betriebsrente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165
5.8.3 Privatrente vorteilhaft für Rentner mit hoher
Steuerbelastung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166
5.8.4 Renditevergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167
6
PRIVATE RENTE: WETTE AUF EIN LANGES LEBEN . . . . . . . . . . . . . 169
6.1 Die Sicherheit einer lebenslangen Rente ist viel wert . . . . . . . . 169
6.1.1 Wer lange lebt, profitiert am meisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169
6.1.2 Fondsgebundene Rente: Chancen, aber auch Risiken . . . . . 171
6.1.3 Vorteile der privaten Rentenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . 173
6.1.4 Trübe Aussichten für die Rentenrendite . . . . . . . . . . . . . . . . 176
6.2 Formen der privaten Rentenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . 179
6.2.1 Die Ansparrente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179
6.2.2 Die Sofortrente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181
6.2.3 Die aufgeschobene Rente nach Einmalzahlung . . . . . . . . . . 184
6.3 Zusatzvereinbarungen: Sicherheit für Angehörige . . . . . . . . . . 185
6.3.1 Eingebaute Vorsichtsmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185
6.3.2 »Todesfallschutz inklusive« bewirkt Rentenkürzung . . . . . 188
6.4 Wie erfolgt die Beteiligung an den Überschüssen? . . . . . . . . . 189
6.4.1 Wie entstehen Überschüsse? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190
6.4.2 Ansparphase: Bonus und verzinsliche Ansammlung . . . . . 191
6.4.3 Rentenphase: Nicht alle Verfahren empfehlenswert . . . . . . 191
6.5 So erhöhen Sie die finanzielle Flexibilität . . . . . . . . . . . . . . . . . 196
6.5.1 Kapital oder Rente: Ihre Wahl bei Rentenbeginn . . . . . . . . 196
6.5.2 Flexible Gestaltung des Rentenbeginns . . . . . . . . . . . . . . . . . 199
6.5.3 Finanzprobleme? Anpassen statt kündigen! . . . . . . . . . . . . . 200
6.6 Tipps zum Abschluss der Privat-Rentenversicherung . . . . . . . 202
6.6.1 Prüfen Sie die Leistungsfähigkeit der Anbieter . . . . . . . . . . 202
6.6.2 Machen Sie die Angebote vergleichbar . . . . . . . . . . . . . . . . . 203
6.6.3 Leistungsstarke Anbieter im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . 204
7
SOFORTRENTE IM RUHESTAND . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205
7.1 Sofortrente zur Altersversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205
7.1.1 Anlässe und Motive für eine Sofortrente . . . . . . . . . . . . . . . . 205
7.1.2 Vor- und Nachteile einer Sofortrente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206
7.1.3 Verschiedene Wege zur Sofortrente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208
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7.2 Einmalbeitrag in private Renten–versicherung . . . . . . . . . . . . 209
7.2.1 Garantierte Sofortrenten in der privaten Rentenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210
7.2.2 Mögliche Sofortrenten vor und nach Steuern . . . . . . . . . . . 216
7.3 Einmalbeitrag in Rürup-Rentenversicherung . . . . . . . . . . . . . . 218
7.3.1 Garantierte Rürup-Sofortrenten bei maximal förderfähigen Einmalbeiträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218
7.3.2 Mögliche Rürup-Renten vor und nach Steuern . . . . . . . . . . 221
7.4 Einmalbeitrag in gesetzliche Renten–versicherung . . . . . . . . . 223
7.4.1 Garantierte gesetzliche Sofortrente durch Ausgleichsbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224
7.4.2 Garantierte gesetzliche Sofortrente durch Nachzahlungsbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227
7.4.3 Mögliche gesetzliche Sofortrente vor und nach Steuern . . . 228
7.5 Splitting der Einzahlungen bei hohen Beträgen . . . . . . . . . . . . 231
7.5.1 Rürup-Rente plus Privat-Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231
7.5.2 Gesetzliche Rente plus Privat-Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232
8
WELCHE RENTE SICH FÜR 50-JÄHRIGE RENTIERT . . . . . . . . . . . . . 233
8.1 Welche Rente ist die beste? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234
8.1.1 Gesetzliche Rente vor Rürup-Rente und
Riester-Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234
8.1.2 Privatrente deutlich hinten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236
8.1.3 Betriebsrente nur mit Arbeitgeber-Zuschuss lohnend . . . . 236
8.1.4 Schlussfolgerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237
8.2 Vergleichsberechnung aller Rentenarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238
8.2.1 Höhe der monatlichen Bruttorente in Euro . . . . . . . . . . . . . 239
8.2.2 Höhe der Bruttorendite in Prozent pro Jahr . . . . . . . . . . . . . 240
8.2.3 Höhe des jährlichen Nettobeitrags nach Steuern . . . . . . . . . 241
8.2.4 Höhe der monatlichen Nettorente in Euro . . . . . . . . . . . . . . 241
8.2.5 Höhe der Nettorendite in Prozent pro Jahr . . . . . . . . . . . . . . 242
9
SO ERMITTELN SIE IHRE NETTO-RENTE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243
9.1 Gesetzliche Altersrente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243
9.1.1 Sozialversicherungsbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243
9.1.2 Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246
9.2 Betriebsrente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250
9.2.1 Sozialversicherungsbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251
9.2.2 Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259
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| Inhaltsverzeichnis
9.3 Riester-Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263
9.3.1 Sozialversicherungsbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
9.3.2 Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265
9.4 Rürup-Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266
9.5 Private Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
9.6 Krankenkasse: freiwillig oder pflichtversichert? . . . . . . . . . . . . 267
INDEX . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271
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Rentenplus für Rentennahe |
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Rentenplus für Rentennahe
1.1
Grundsätzliches zum Rentenplus für
Rentennahe
Rentenplus klingt immer gut. Der Direktversicherer CosmosDirekt
nennt seine private Rentenversicherung beispielsweise RentePlus.
Hinter dem RentenPlus des DGB verbirgt sich nichts anderes als die
Riester-Rente zum günstigen Sondertarif, die exklusiv für Gewerkschaftsmitglieder reserviert ist.
Mit Rentenplus ist also immer eine zusätzliche Altersversorgung
in Form einer Rente gemeint, die zur gesetzlichen Rente aus Pflichtbeiträgen, zur Zusatzrente im öffentlichen Dienst oder zur Beamtenpension hinzukommt. Es handelt sich beim Rentenplus also nicht
um Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der Zusatzversorgung oder um eine Beamtenversorgung.
Dementsprechend gibt es ein Rentenplus nur aufgrund von zusätzlichen, freiwilligen Leistungen eines Versicherten / Sparers,
also z. B. freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, in die betriebliche Altersversorgung oder Einzahlungen in einen (Bank-)Sparplan.
Angesichts des fortgeschrittenen Alters und der andauernden Niedrigzinsphase stellen sich dabei für rentennahe Jahrgänge gleich mehrere Fragen: Was geht noch? Wo lohnt sich der Einstieg noch? Was
tun im Anlagenotstand? Gehöre ich überhaupt zur Gruppe der Rentennahen?
Wer gehört zu den rentennahen Jahrgängen
(»Rentennahe«)?
Rentennahe sind Jahrgänge, die dem Ruhestand nahe stehen, aber
selbst noch nicht in Rente oder Pension sind. Dazu zählen also alle
noch berufstätigen Arbeitnehmer, Beamte, Freiberufler, Selbstständige oder auch Nicht-Erwerbstätige (z. B. Arbeitslose oder Haus|
Buch-Rentenluecke.indb 11
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Rentenplus für Rentennahe
frauen), die nur noch einige Jahre bis zum Renten- oder Pensionsbeginn mit 63 bis 67 Jahren vor sich haben.
Im engeren Sinne versteht man unter den renten- oder pensionsnahen Jahrgängen die Gruppe 55plus, die also das 55. Lebensjahr
bereits vollendet hat und 55 Jahre und älter ist. Für diese Definition
spricht z. B., dass die Deutsche Rentenversicherung ohne Antrag
eine ausführliche Rentenauskunft alle drei Jahre nur an mindestens
55 Jahre alte Pflichtversicherte versendet.
In diesem Beitrag geht es jedoch um renten- oder pensionsnahe
Jahrgänge im weiteren Sinne, also die Gruppe 50plus (bis Jahrgang 1965), die im Jahr 2015 50 Jahre alt wird oder das 50. Lebensjahr schon in den Jahren vorher vollendet hat (Altersvorsorge Ü50).
Ein wichtiges Argument für diese Festlegung: Bekanntlich wird die
Bevölkerung Deutschlands im Durchschnitt immer älter. Das Lebensalter der jüngeren Hälfte der Deutschen liegt momentan noch
unter 46 Jahren, während die andere Hälfte der Deutschen älter als
46 Jahre ist. Man spricht bei aktuell 46 Jahren vom »Medianalter«,
das die Bevölkerung eines Landes in zwei gleich große Hälften teilt.
Aufgrund des Geburtenrückgangs ab den 1970er-Jahren und der
steigenden Lebenserwartung steigt das Medianalter von Jahr zu Jahr
stetig an und wird im Jahr 2025 bei 50 Jahren liegen. Im Jahr 2025
ist also nur noch die eine Hälfte der Bevölkerung rentenfern (jünger
als 50 Jahre), während die andere Hälfte rentennah oder bereits in
Rente ist.
Die Gruppe 50plus wächst also immer stärker und gleichzeitig der
Altersvorsorgebedarf der über 50-Jährigen, sofern diese finanziell bis
zum 50. Lebensjahr gar nicht oder nur unzureichend für ihren Ruhestand vorgesorgt haben.
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Buch-Rentenluecke.indb 12
17.09.2015 15:47:34
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Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente |
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Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen
Rente
2.1
Grundsatzfragen
Über die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente
zu leisten, herrscht oft große Unkenntnis. Viele nehmen irrtümlich
an, dass sich eine Einzahlung in die umlagefinanzierte gesetzliche
Rentenversicherung gar nicht lohne und Beiträge für eine kapitalgedeckte Rente (z. B. Riester-Rente, Rürup-Rente oder Privatrente)
jedenfalls besser angelegt seien. Bevor voreilig ein Urteil gefällt wird,
sollten zunächst grundsätzliche Fragen beantwortet werden.
2.1.1 Wer kann freiwillige Beiträge zahlen?
Grundsätzlich gilt nach § 7 Abs. 1 SGB VI (Gesetzliche Rentenversicherung): »Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, können
sich für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an freiwillig
versichern. Das gilt auch für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben«.
Nicht rentenversicherungspflichtige Personen wie Beamte, Freiberufler (z. B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater) oder
Gewerbetreibende (z. B. Einzelunternehmer) können also jederzeit
freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das ist uneingeschränkt erst seit einer Gesetzesänderung
vom 11. 8. 2010 möglich. Vor diesem Zeitpunkt war eine freiwillige
Versicherung für Beamte und Freiberufler nur möglich, wenn sie die
5-jährige Wartezeit für die Regelaltersrente bereits erfüllt hatten.
Eine freiwillige Versicherung ist nach § 7 Abs. 2 SGB VI jedoch nicht
mehr zulässig, wenn eine Vollrente wegen Alters in der gesetzlichen
Rentenversicherung bindend bewilligt oder eine solche gesetzliche
Rente bereits bezogen wurde.
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Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente
Außer den freiwilligen Beiträgen gem. § 7 SGB VI haben NichtPflichtversicherte noch die Möglichkeit zu Nachzahlungsbeträgen
nach Erreichen der Regelaltersgrenze gem. § 282 SGB VI. Diese
ebenfalls erst ab 11. 8. 2010 eingeführte Sonderregelung gilt für bestimmte Personen, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die
5-jährige Wartezeit noch nicht erfüllt haben. Es handelt sich dabei
um vor dem 1. 1. 1955 geborene Mütter mit anrechenbaren Kindererziehungszeiten (siehe § 282 Abs. 1 SGB VI) oder Freiberufler und
Beamte, die bis zum 31. 12. 2015 einen Antrag auf Nachzahlung stellen (siehe § 282 Abs. 2 SGB VI).
In bestimmten Ausnahmefällen können jedoch auch Pflichtversicherte (also Arbeitnehmer und pflichtversicherte Selbstständige)
freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Dazu zählen außer regelmäßigen freiwilligen Beiträgen für Zeiten,
die nicht mit Pflichtbeiträgen belegt sind, vor allem die Ausgleichsbeträge beim Versorgungsausgleich (§ 187 SGB VI), bei Rentenabschlägen (§ 187 a SGB VI) oder bei Abfindungen aus einer betrieblichen Altersversorgung (§ 187 b SGB VI). Darüber hinaus gibt es
noch die Möglichkeit zu Nachzahlungsbeträgen für Ausbildungszeiten gem. § 207 SGB VI.
!
Prüfen Sie als Nicht-Pflichtversicherter oder auch als Pflichtversicherter anhand der im SGV VI erwähnten Möglichkeiten, ob
Sie grundsätzlich freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen können.
2.1.2 Wie hoch sind die freiwilligen Beiträge?
Die Höhe des freiwilligen Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung können Sie frei wählen zwischen mindestens € 84,15 und
höchstens € 1 131,35 monatlich im Jahr 2015. Der monatliche Regelbeitrag, den man aber unter- bzw. überschreiten darf, macht im
Jahr 2015 € 545,40 monatlich aus.
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Betriebsrente durch Gehaltsumwandlung |
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Betriebsrente durch
Gehaltsumwandlung
3.1
Grundlagen der betrieblichen
Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung bietet allen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern die Möglichkeit, die gesetzliche Rente
(erste Säule der Altersvorsorge) um eine Betriebsrente (zweite Säule
der Altersvorsorge) zu ergänzen. Gesetzliche Rente und Betriebsrente machen dann zusammen mit einer eventuellen Privatrente
(dritte Säule der Altersvorsorge) die Gesamtversorgung im Alter aus.
Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer nach § 1 des Betriebsrentengesetzes einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung
und speziell nach § 1 a auf eine betriebliche Altersversorgung durch
Entgeltumwandlung. Sofern der Arbeitgeber von sich aus keine Altersversorgung anbietet, kann der Arbeitnehmer zumindest den Abschluss einer von ihm allein finanzierten Direktversicherung verlangen.
Beamte können keine Betriebsrente erhalten. Alle rund 5 Mio. sozialversicherungspflichtig beschäftigten Angestellten im öffentlichen
und kirchlichen Dienst sind in der Zusatzversorgung pflichtversichert und können sich darüber hinaus noch freiwillig versichern
über eine Entgeltumwandlung oder eine betriebliche Riester-Rente.
In der betrieblichen Altersversorgung gibt es insgesamt fünf Durchführungswege:
 Direktversicherung,
 Pensionskasse,
 Pensionsfonds,
 Direktzusage,
 Unterstützungskasse.
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Buch-Rentenluecke.indb 65
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Betriebsrente durch Gehaltsumwandlung
Laut Alterssicherungsbericht der Bundesregierung von 2012 entfielen von 14,4 Mio. aktiven Verträgen in der Privatwirtschaft
Ende 2011 fast zwei Drittel auf Direktversicherungen (4,7 Mio.) und
Pensionskassen (4,6 Mio.) und ein Drittel auf Direktzusagen und
Unterstützungskassen (zusammen 4,7 Mio.). Nur 0,4 Mio. Verträge
waren Ende 2011 über einen Pensionsfonds abgeschlossen.
Rund 52 % aller Verträge zur Direktversicherung oder Pensionskasse
liefen über die Entgeltumwandlung, bei der ein Teil des künftigen
Brutto- oder Nettogehalts nach § 1 Abs. 2 Ziffer 2 des Betriebsrentengesetzes in wertgleiche Anwartschaften auf Versorgungsleistungen umgewandelt wird.
Finanziert wurden die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung
entweder allein vom Arbeitnehmer (in 28 % der Fälle), allein vom
Arbeitgeber (27 %) oder gemeinsam von Arbeitnehmer und Arbeitgeber in 55 % aller Fälle.
Die ausschließlich arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung stellt zurzeit noch die Ausnahme dar. Wer als Arbeitnehmer
überhaupt keinen Zuschuss von seinem Arbeitgeber erhält, muss
sich sehr genau überlegen, ob sich die betriebliche Altersversorgung
dann noch wirtschaftlich für ihn lohnt. Sofern der Arbeitgeber aber
einen monatlichen festen Zuschuss in Euro oder in Prozent des Beitrags leistet, wird die Betriebsrente einer Privatrente (z. B. RiesterRente, Rürup-Rente oder Rente aus einer privaten Rentenversicherung) fast immer überlegen sein.
3.2 Verbreitung der betrieblichen
Altersversorgung
Von den mittlerweile über 30 Mio. sozialversicherungspflichtigen
Arbeitnehmern haben bis heute rund 60 % oder rund 18 Mio. Ansprüche auf eine spätere Betriebsrente erworben. Wenn man davon
die 5 Mio. Beschäftigten im öffentlichen und kirchlichen Dienst mit
einer späteren Zusatzrente abzieht, bleiben noch rund 13 Mio. in der
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Buch-Rentenluecke.indb 66
17.09.2015 15:47:36
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Riester-Rente: Vorsorge mit Zulagen und Steuervorteil |
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Riester-Rente: Vorsorge mit Zulagen
und Steuervorteil
4.1
Riester-Rente auf den Punkt gebracht
Nach der jüngsten vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichten Statistik wuchs der Gesamtbestand
der Riester-Verträge von Anfang Januar bis Ende März 2015 um
24 000 Verträge auf insgesamt fast 16,32 Mio. Verträge an.
Doch das ist keine gute, sondern eine äußerst bedenkliche Nachricht.
Sie bedeutet, dass rund 20 Mio. Förderberechtigte auf die staatlichen
Zulagen verzichten und keine zusätzliche Rente aufbauen.
Diese Riester-Abstinenz liegt vor allem an der Tücke des Objekts,
um die es in diesem Beitrag geht, aber auch am mangelnden Problembewusstsein der Mehrheit aller Bürger hinsichtlich der Finanzierung ihres Ruhestands. Schließlich sinkt wegen der zunehmenden
Alterung der Bevölkerung das Rentenniveau, also das Verhältnis
zwischen Rente und bisherigem Einkommen, bis zum Jahr 2030 auf
die gesetzlich vorgeschriebene Untergrenze von 43 %.
Wer sich entschließt zu riestern, zahlt regelmäßig Sparbeiträge in
seinen Vertrag ein und kommt in den Genuss von Zulagen und
eventuell weiteren Steuervorteilen. Anbieter von Riester-Verträgen
sind Lebensversicherer, Investmentgesellschaften, Banken und Bausparkassen.
4.1.1 Riester-Förderung im Überblick
 Förderfähig sind Arbeitnehmer und Beamte sowie deren Angehörige.
 Ansparverträge müssen zertifiziert sein, um den Förderrichtlinien zu entsprechen. Diese sind im Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (AltZertG)
geregelt.
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Buch-Rentenluecke.indb 95
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Riester-Rente: Vorsorge mit Zulagen und Steuervorteil
 Die Förderung der Verträge läuft mit Renten- oder Pensionsbeginn aus oder spätestens mit dem gesetzlichen Regelalter für den
Rentenbezug.
 Das Abschließen eines Riester-Vertrags geschieht freiwillig.
 Der Sparer erhält durch den Vertrag eine lebenslange Rente. Einzige Ausnahmen bildet eine Einmalentnahme zu Rentenbeginn
in Höhe von bis zu 30 % oder das Verwenden als Wohn-Riester
während der Ansparphase.
 Die Riester-Rente ist voll steuerpflichtig. Bei Pflichtversicherten
entfallen aber die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
 Die jährliche Förderung teilt sich auf in eine Grundzulage
(€ 154,–), eventuell eine Kinderzulage (für ab 1. 1. 2008 geborene
Kinder € 300,–, davor € 185,–) und eventuell eine zusätzliche
Steuerförderung, sofern die Zulagen nicht ausreichen, um die
Riester-Beiträge steuerfrei zu stellen.
 Voraussetzung für die maximale Förderung ist ein jährlicher
Mindesteigenbeitrag. Dieser muss inklusive Zulagen 4 % des
Vorjahresbruttoeinkommens betragen.
 Ein Sockelbeitrag von € 60,– im Jahr gilt als Pflicht, um in den
Genuss der Zulagen zu kommen – und zwar auch für nicht direkt
Zulagenberechtigte.
 Bei Arbeitslosigkeit oder einer Privatinsolvenz ist das RiesterKonto vor Zugriffen geschützt und damit pfändungssicher.
 Bei finanziellen Engpässen können Zahlungen auch ausbleiben. Wird allerdings dann nicht der jährliche Mindesteigenbeitrag / Sockelbeitrag erreicht, gibt es auch keine Zulagen.
 Ein Vertragswechsel innerhalb der Laufzeit ist möglich. Dabei
sollte ein Vertrag beitragsfrei gestellt werden.
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Buch-Rentenluecke.indb 96
17.09.2015 15:47:37
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Rürup-Rente: steuergeförderte Altersvorsorge |
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Rürup-Rente: steuergeförderte
Altersvorsorge
5.1
So funktioniert die Rürup-Rente
Mit knapp 2 Mio. Verträgen liegt die ab Anfang 2005 eingeführte Basisrente ganz weit hinter den rund 16 Mio. Riester-Verträgen. »Rürup-Rente« wird sie meist genannt, weil Professor Bert Rürup damit
eine neue kapitalgedeckte und steuerlich geförderte Rente aus der
Taufe gehoben hat. Rürup war Vorsitzender einer Sachverständigenkommission zur steuerlichen Neuregelung der Alterseinkünfte und
bis Ende Februar 2009 auch Vorsitzender des Sachverständigenrats.
Der reine Zahlenvergleich zwischen Rürup-Rente und Riester-Rente
ist aber nicht ganz fair. Die bereits ab Anfang 2002 in Kraft getretene
Riester-Rente sollte den rund 30 Mio. sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und knapp 2 Mio. Beamten sowie den mittelbar
förderberechtigten Familienmitgliedern einen Ausgleich für das sinkende Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung bieten.
Die erst mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes ab 1. 1. 2005
mögliche Rürup-Rente soll sich indes insbesondere an die Selbstständigen richten, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
pflichtversichert sind und daher nicht »riestern« dürfen.
Für Selbstständige und Freiberufler bietet die Rürup-Rente oft die
einzige Möglichkeit staatlich geförderter Altersvorsorge. Nur ganz
wenige selbstständig Tätige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Freiberufler wie Ärzte, Apotheker,
Anwälte, Architekten, Steuerberater oder Notare gehören fast immer
einem berufsständischen Versorgungswerk an und sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit.
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Buch-Rentenluecke.indb 137
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17.09.2015 15:47:39
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Rürup-Rente: steuergeförderte Altersvorsorge
Freilich ist die Schlussfolgerung, die Rürup-Rente komme nur für
Selbstständige und Freiberufler infrage, nicht dagegen für Arbeitnehmer und Beamte, nicht richtig: Die Rürup-Rente steht allen Erwerbstätigen offen. »Riestern« können lediglich Arbeitnehmer und
Beamte sowie deren Ehepartner, »rürupen« kann aber jeder.
Die Rürup-Rente ist wie die gesetzliche Rente eine reine Leibrente,
die bis ans Lebensende des Rentners gezahlt wird. Im Unterschied
zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rente ist sie jedoch kapitalgedeckt. Das heißt, die monatlich oder jährlich gezahlten und nach Abzug der Kosten verzinsten Rürup-Beiträge wandern in einen Kapitalstock (»Rürup-Kapital«), aus dem bei Rürup-Rentenversicherungen
dann die lebenslange Rürup-Rente geleistet wird.
Die Rürup-Rente kann bei ab 2012 abgeschlossenen Verträgen bereits mit 62 Jahren beginnen, also auch vor Erreichen der Regelaltersgrenze von z. B. 67 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Beginn kann prinzipiell auch über die Regelaltersgrenze
hinausgeschoben werden, sodass auch noch Rentner Rürup-Beiträge
zahlen können. Einige Anbieter legen einen spätesten Rentenbeginn
fest, der meist beim 67. Lebensjahr liegt. Der Direktversicherer Europa hingegen bietet Ruheständlern sogar bis zum 77. Lebensjahr
noch die Möglichkeit zum Abschluss einer Rürup-Rente mit 10-jähriger Rentengarantie.
!
Legen Sie sich bei Abschluss des Rürup-Vertrags nicht sofort
auf einen sehr späten Renteneintritt fest, schließlich können
jederzeit gesundheitliche Probleme auftreten. Sinnvoller ist es,
einen flexiblen Renteneintritt zu vereinbaren.
Rürup-Verträge werden als klassische Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung oder in Form eines Fondssparplans
angeboten. Bei der klassischen Rentenversicherung wird das Kapital
der Versicherten zum überwiegenden Teil in verzinslichen Anlagen
investiert. Wie bei der Riester-Versicherung oder der privaten Rentenversicherung gibt es auch bei der Rürup-Versicherung eine Ga138
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Buch-Rentenluecke.indb 138
17.09.2015 15:47:39
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Private Rente: Wette auf ein langes Leben |
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Private Rente: Wette auf ein langes
Leben
6.1
Die Sicherheit einer lebenslangen Rente ist
viel wert
Am Thema private Altersvorsorge kommt heute niemand mehr
vorbei. Die bereits erfolgten Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung mit den sich daraus ergebenden Rentenkürzungen haben
ebenso wie die anhaltenden Diskussionen um eine längere Lebensarbeitszeit in weiten Teilen der Bevölkerung zur Einsicht geführt, dass
die gesetzliche Rente allein nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechterhalten zu können.
6.1.1 Wer lange lebt, profitiert am meisten
Private Rentenversicherungen gehören zur Gruppe der Lebensversicherungen, auch als Kapitalversicherungen bezeichnet. Eine PrivatRente schützt jedoch nicht vor dem Risiko eines frühen Todes, sondern ermöglicht die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos.
Streng genommen handelt es sich bei einer Rentenversicherung nicht
um eine Versicherung, sondern um eine reine Geldanlage. Der
Kunde zahlt einen bestimmten Versicherungsbeitrag und erhält im
Gegenzug lebenslang eine garantierte Rente auf sein Konto. Im Vergleich zu einer Kapitallebensversicherung ist der zu zahlende Beitrag
geringer, denn im Todesfall wird üblicherweise keine Leistung an die
Hinterbliebenen gezahlt. Daher spielt auch der Gesundheitszustand
des Versicherten bei Vertragsabschluss grundsätzlich keine Rolle
und es findet keine Gesundheitsprüfung statt.
Die Vereinbarung einer lebenslangen Rente, sog. Leibrente, ist aus
Sicht des Kunden natürlich umso profitabler, je länger er lebt. Praktisch handelt es sich bei der privaten Rentenversicherung also um
eine Wette auf ein langes Leben. »Wettpartner« ist der Rentenversicherer. Erreicht der Kunde ein biblisches Alter, hat er die Wette ge|
Buch-Rentenluecke.indb 169
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17.09.2015 15:47:40
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Private Rente: Wette auf ein langes Leben
wonnen. Stirbt er kurz nach Rentenbeginn, ist das für den Versicherer sehr vorteilhaft.
Der Markt der Rentenversicherungen wächst
Das Versprechen auf eine sichere Zusatzrente bis zum Tod gewinnt
dank der gestiegenen Lebenserwartung einerseits und angesichts der
krisengeschüttelten Finanzmärkte andererseits zunehmend an Attraktivität.
Im Neugeschäft der deutschen Lebensversicherer ist bereits seit einigen Jahren eine Verschiebung weg von der klassischen Kapitallebensversicherung hin zu der privaten Rentenversicherung zu beobachten. Besonders gefragt sind laut Statistiken des Gesamtverbandes
der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dabei Rentenpolicen gegen Einmalbeitrag. Ihr Anteil am gesamten Neugeschäft der
privaten Rentenversicherungen lag im Jahr 2013 bei rund 80 %. Der
Anteil der Rentenpolicen am Gesamtbestand aller Lebensversicherungen hat sich innerhalb der letzten Jahre verdreifacht, von rund
12 % im Jahr 2000 auf rund 36 % im Jahr 2013. Ende 2013 bestanden
insgesamt rund 34 Mio. Verträge mit rentenförmiger Auszahlung.
Riester- und Basis-Rente: Attraktiv dank staatlicher
Förderung
Der Boom der privaten Rentenversicherung beruht auch auf der
staatlichen Förderung dieser Form der privaten Altersvorsorge. Für
Verträge, die ein lebenslanges, sicheres Einkommen im Alter zum
Ziel haben, gibt es nämlich unter bestimmten Voraussetzungen
staatliche Zulagen und steuerrechtliche Vorteile.
 Seit Beginn des Jahres 2002 fördert der Staat die sog. RiesterRente mit Zulagen und Steuervorteilen. Die staatlichen Zulagen
werden für besonders zertifizierte Altersvorsorgeverträge von
Lebensversicherern, Banken, Fondsgesellschaften und Bausparkassen bezahlt. Allein im Jahr 2013 wurden bei Lebensversi170
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Buch-Rentenluecke.indb 170
17.09.2015 15:47:40
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Sofortrente im Ruhestand |
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Sofortrente im Ruhestand
7.1
Sofortrente zur Altersversorgung
Mit einer lebenslangen Sofortrente erzielen Sie ein zusätzliches Einkommen im Alter. Dazu müssen Sie auf einen Schlag einen mindestens fünfstelligen Beitrag in eine Rentenversicherung einzahlen. Ob
sich das letztlich für Sie lohnt, hängt von Ihrem persönlichen Bedarf
und den Angeboten der verschiedenen Versicherer ab.
7.1.1 Anlässe und Motive für eine Sofortrente
Die Anlässe, über eine Sofortrente nachzudenken, ergeben sich
fast immer zwangsläufig durch einen hohen Geldzufluss auf Ihrem
Konto. Das Geld kann aus verschiedenen Quellen stammen:
 Ablaufleistung aus einer Kapital-Lebensversicherung,
 frei werdendes Festgeld am Ende der Anlagedauer,
 Veräußerungserlös aus Immobilienverkauf,
 Geldvermögen aus Erbschaft oder Schenkung.
Bei einer bald fälligen Kapital-Lebensversicherung unterbreitet Ihnen der Versicherer meist umgehend das Angebot, die Ablaufleistung für eine Sofortrente zu verwenden. Dieses Angebot sollten Sie
mit Konkurrenzangeboten anderer Versicherungsgesellschaften vergleichen.
Bei frei werdenden Festgeldern, Veräußerungserlösen aus Immobilienverkäufen und Geldzuflüssen aus Erbschaften oder Schenkungen
stehen Sie angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase vor einem Anlageproblem. Sichere Zinsanlagen wie Festgelder oder Bundesanleihen bescheren Ihnen bestenfalls Zinsen in Höhe von rund 2 % pro
Jahr vor Steuern.
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Buch-Rentenluecke.indb 205
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17.09.2015 15:47:41
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Sofortrente im Ruhestand
Die über dem jährlichen Sparerfreibetrag von € 801,– bei Alleinstehenden bzw. € 1 602,– bei Verheirateten liegenden Zinseinnahmen
unterliegen der Abgeltungsteuer von 26,375 % inkl. 5,5 % Solidaritätszuschlag. Nach Steuern bleiben von 2 % Zinsen rund 1,5 % für
Sie übrig. Liegt die Inflationsrate über diesen 1,5 % p. a., vernichten
Sie praktisch Ihr Geld. Jahr für Jahr wird Ihr angelegtes Geld weniger
wert, da es durch die steigenden Verbraucherpreise real an Kaufkraft
verliert. Fachleute nennen das »negative Realzinsen« bzw. »finanzielle Repression«. Diese Niedrigzins-Phase könnte noch einige Jahre
andauern.
Motive für eine Sofortrente, die Ihnen zumindest 4–5 % vor Steuern
an Rentenzahlungen pro Jahr beschert, liegen damit auf der Hand.
Sie erhalten das Dreifache im Vergleich zu den Zinsen von 1,5 %
nach Steuern. Da bei privaten Rentenversicherungen nur der in den
Rentenzahlungen enthaltene Ertrags- und Zinsanteil von 22 % bis
15 % bei 60- bis 70-Jährigen besteuert wird, sinkt eine garantierte
Rentenauszahlung von z. B. 4,5 % pro Jahr selbst bei einem persönlichen Steuersatz von 25 % im Ruhestand nur auf 4,3 % nach Steuern.
Paradox, aber wahr: Nicht die lebenslang gezahlte Sofortrente (auch
als »Leibrente« bezeichnet) an sich ist außerordentlich attraktiv, da
sie letztlich nichts anderes als eine Wette auf ein langes Leben darstellt, sondern deren sichere Auszahlung und niedrige Besteuerung.
Da aber alternative sichere Zinsanlagen in einer Niedrigzins-Phase
völlig unattraktiv sind, gewinnt die Sofortrente an Gewicht.
7.1.2 Vor- und Nachteile einer Sofortrente
Jeder, der vor der Entscheidung »Sofortrente – Ja oder Nein« steht,
sollte die Vor- und Nachteile für sich genau abwägen. Typischerweise
entscheiden sich, wenn überhaupt, Menschen im Alter von 60 bis
70 Jahren für eine Sofortrente. Sie stehen also kurz vor dem Ruhestand oder sind bereits in Rente. Selbst über 70-jährige Rentner und
Pensionäre können noch Sofortrenten gegen Einmalbeitrag erhalten.
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Buch-Rentenluecke.indb 206
17.09.2015 15:47:42
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Welche Rente sich für 50-Jährige rentiert |
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Welche Rente sich für 50-Jährige
rentiert
Die Bundesregierung gibt offen zu, dass die gesetzliche Rente im Alter nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern.
Doch wie sollte man angesichts der zahlreichen Rentenvarianten
sein Geld anlegen, um diese Rentenlücke zu schließen? Wir haben
einen Modellfall durchgerechnet und sind zu überraschenden Ergebnissen gekommen.
Wer dieses Jahr 50 Jahre alt wird, gehört zum zweitstärksten Geburtsjahrgang 1965 und damit zur Babyboomer-Generation. Nur
im Jahr 1964 lag die Geburtenzahl in Westdeutschland noch etwas
höher.
Spätestens im Jahr 2032 gehen die heute 50-Jährigen in Rente oder
Pension. Nach der Generationensterbetafel des Statistischen Bundesamts haben sie dann noch eine ferne Lebenserwartung von 19 Jahren
und 1 Monat (Männer) bzw. 22 Jahren und 3 Monate (Frauen). Sie
könnten dann ihre Renten im statistischen Durchschnitt noch bis in
ihr 86. bzw. 89. Lebensjahr hinein genießen.
!
Mit einer Rentenversicherung lässt sich relativ problemlos ein
sicheres Zusatzeinkommen bis zum Lebensende erzielen. Die
beiden Alternativen, die Immobilien-Rente und die DividendenRente, sind mit vergleichsweise mehr Aufwand verbunden und
einem höheren Risiko, dass die Rechnung nicht aufgeht. Allerdings bleibt Ihnen dabei das Immobilien- und Aktienvermögen
erhalten.
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Buch-Rentenluecke.indb 233
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17.09.2015 15:47:43
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Welche Rente sich für 50-Jährige rentiert
8.1
Welche Rente ist die beste?
Um zu prüfen, ob sich ein Neuabschluss für eine Rentenversicherung auch noch im Jahr 2015 lohnt, sollte man daher die Beitragsdauer von 17 Jahren und die statistische Rentendauer von 19 bzw.
22 Jahren unter die Lupe nehmen, also immerhin einen Zeitraum
von 36 bis 39 Jahren.
8.1.1 Gesetzliche Rente vor Rürup-Rente und
Riester-Rente
Die Redakteure von Geldtipps haben einen aktuellen Rententest für
den Jahrgang 1965 gemacht und dabei insgesamt fünf verschiedene
Rentenarten (Riester-Rente, Rürup-Rente, Privat-Rente, Betriebsrente und gesetzliche Rente aus freiwilligen Beiträgen) auf den Prüfstand gestellt.
In allen fünf Fällen zahlt ein lediger Höherverdiener mit einem
Jahresbruttogehalt von € 52 500,– insgesamt 17 Jahresbeiträge à
€ 2 100,– in eine Rentenversicherung ein. Was kommt dabei heraus?
Die gute Nachricht für Beamte, Freiberufler und Selbstständige, die
nicht rentenversicherungspflichtig und privat krankenversichert
sind: Die gesetzliche Rente aus freiwilligen Beiträgen liegt eindeutig auf dem ersten Platz und schlägt damit alle anderen möglichen Renten. Die garantierte gesetzliche Rente liegt bei monatlich
€ 159,– brutto. Nach knapp 19 Rentenjahren hat man zumindest die
eingezahlten Beiträge wieder heraus. Das kann zurzeit keine private
Rentenversicherung mit einem Garantiezins von nur 1,25 % leisten.
Bei der Rürup-Rente des kostengünstigen Direktversicherers Europa
sind noch garantierte € 139,– brutto pro Monat drin. Nach 21,4 Rentenjahren sind die Beiträge wieder zurückgeflossen. Riester-Renten
bietet die Europa Lebensversicherung nicht an. Der Direktversicherer CosmosDirekt sichert noch eine garantierte Riester-Rente von
monatlich € 131,– zu. Nun dauert es bereits 22,7 Jahre, bis alle Beiträge in Form von Riester-Renten wieder zurückfließen.
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So ermitteln Sie Ihre Netto-Rente |
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So ermitteln Sie Ihre Netto-Rente
Wer an seine künftige Rentensituation denkt, fragt sich sicherlich:
Welches Netto bleibt mir vom Brutto übrig? Was kassieren Sozialversicherer und Fiskus von den Altersbezügen aus gesetzlicher Rente,
Betriebsrente, Riester-Rente, Rürup-Rente und Privatrente?
Viele, die derzeit in Rente gehen, haben gut vorgesorgt, oft gleich
mehrfach, und sind dann enttäuscht, wenn sie sehen, was von ihrer
Rente nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern
übrig bleibt. Denn bei den Renten gilt genau wie beim Gehalt: Brutto
ist längst nicht gleich netto. Wir erklären Ihnen im Folgenden, mit
welchen Abzügen Sie bei Ihren Altersbezügen kalkulieren müssen.
Allerdings kann niemand voraussagen, welche Regeln etwa im
Jahr 2025 bei Sozialversicherungen und Steuern gelten werden. Also
gibt es keine Garantie, dass die im Folgenden skizzierten Regeln
noch für diejenigen gelten, die in etlichen Jahren in Rente gehen.
9.1
Gesetzliche Altersrente
Für Rentner, die gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, fallen immer Beiträge zu diesen Versicherungen an. Diese Abzüge sind
derzeit für die meisten Rentner noch wichtiger als Steuerabzüge.
9.1.1 Sozialversicherungsbeiträge
Die Rentenversicherung beteiligt sich am Beitrag zur Krankenversicherung, nicht jedoch am Beitrag zur Pflegeversicherung. In der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es seit Anfang 2015
einen allgemeinen Beitragssatz und einen Zusatzbeitragssatz, den
die einzelnen Krankenkassen festsetzen. Der allgemeine Beitragssatz
liegt bei 14,6 % und bleibt in dieser Höhe auf Dauer eingefroren (jedenfalls nach derzeitigem Stand). Arbeitgeber zahlen die Hälfte dieses Beitrags, also 7,3 %, genauso verfährt – bei Rentnern – auch die
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So ermitteln Sie Ihre Netto-Rente
gesetzliche Rentenversicherung. Hierbei soll es auch künftig bleiben,
trotz – wie alle Experten erwarten – steigender Gesundheitskosten.
Arbeitnehmer und Rentner zahlen zusätzlich zur anderen Hälfte des
allgemeinen Beitrags den individuellen prozentualen Zusatzbeitrag,
den ihre Krankenkasse festsetzt. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2015 wurde im Voraus von der Bundesregierung auf 0,9 % festgelegt. Maßgeblich für diese Berechnung ist die
Differenz aus den voraussichtlichen jährlichen Ausgaben der Krankenkassen und den voraussichtlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds. Tatsächlich liegen die Zusatzbeiträge der Kassen nach der
Übersicht des GKV-Spitzenverbandes 2015 aber mit 0,8 % etwas
unter dem vorausgesagten Wert. Manche Kassen – so die AOK Plus,
die nur 0,3 % erhebt – kommen 2015 allerdings (noch) mit einem
deutlich niedrigeren Zusatzbeitrag aus. Allerdings erwarten alle Experten eine deutliche Steigerung des Zusatzbeitrags.
Bei Pflichtversicherten wird der Beitrag von der Deutschen Rentenversicherung – ganz ähnlich wie vorher vom Arbeitgeber – direkt an
die Krankenkasse abgeführt.
Bei freiwillig Versicherten überweist die Rentenkasse die Hälfte des
allgemeinen Kassenbeitrags an den Rentenbezieher. Dieser zahlt
dann den kompletten Beitrag – einschließlich des Zusatzbeitrags –
an seine gesetzliche Krankenkasse.
Achtung: Der Unterschied zwischen Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung ist gerade für Rentner, die ja häufig verschiedene
Einkunftsarten haben, beträchtlich. Wichtig ist in jedem Fall: Auch
wenn Sie als Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich versichert waren,
können Sie als Rentner pflichtversichert sein – in der sogenannten
Krankenversicherung der Rentner. Das bringt erhebliche Vorteile
mit sich.
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17.09.2015 15:47:43
Index |
Index
1. Schicht 16
F
2. Schicht 16
3. Schicht 16
Fondsgebundene Rentenversicherung 171
A
Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen
Rente 17
Altersvorsorge 11, 13, 95, 233
Altersvorsorgeaufwendungen 125
G
Altersvorsorgezulage 95, 116
Garantierte gesetzliche Rente 18
Ansparrente 179
Garantieverzinsung 173, 176
Aufgeschobene Rente 184
Gesetzliche Rente aus freiwilligen
Beiträgen 17
B
Gesundheitsprüfung 169
Basis-Rente 171
Gewinnrente 194
Beamte 158
Grundzulage 117
Beitragsdynamik 180
Günstigerprüfung bei der RiesterRente 125
Beitragsfreistellung 200
Beitragsrückgewähr 185
Beitragsstundung 200
Berufsunfähigkeit 181
H
Hinterbliebenenrente 187
Höchstrechnungszins 177
Betriebsrente 24, 65, 165, 250
Bewertungsreserven 190
K
Bonusrente 192
Kapitallebensversicherung 170
D
Direktversicherung 26
Drei Säulen der Altersvorsorge 14
Kapitalwahlrecht 196
Kinderzulage 118
Krankenversicherung der Rentner 83,
267
Drei Schichten der Altersvorsorge 15
Dynamische Rente 193
L
Dynamisierung 180
Langlebigkeitsrisiko 169
Lebenserwartung 176, 177
E
Leibrente 169
Entgeltumwandlung 68
Ertragsanteilbesteuerung 175
M
Mögliche gesetzliche Rente 18
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Index
N
S
Nachzahlungsmöglichkeit 21
Sofortrente 22, 181, 205
Netto-Rente 87
Sonderausgabenabzug 125
Sozialabgaben auf Renten 52, 80
P
Pensionskassen 70
Sparpläne bei Banken, Bausparkassen,
Wohnungsgenossenschaften 37
Policendarlehen 201
Sterbetafel 174
Private Rentenversicherung 30, 166,
169, 267
Steuern auf Renten 52
R
Rente, gesetzliche 144, 234
– Ausgleichsbeiträge 223
– freiwillige Rentenbeiträge 39
– Nachzahlungsbeiträge 223
Rentenbesteuerung 131, 139, 140
Rentenfaktor 172
Rentengarantiezeit 186
Rentenplus für Rentennahe 11
Riester-Förderung 100
Riester-Produkte 104
Riester-Rente 95, 35, 165, 263
Steuervorteile 141
Stille Reserven 190
U
Überschussbeteiligung 174, 178, 189
V
VBLextra 28
Versorgungswerk 261
Verzinsliche Ansammlung 192
Z
Zulagen 117
Zusatzabsicherungen 77, 163
Rückstellung für Beitragsrückerstattung 190
Rürup-Rente 33, 53, 54, 61, 159, 171,
218, 266
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