Teilzeitberufsausbildung

Ihre Ansprechpartnerinnen
Unsere Kooperationspartner
Wenn Sie an einer Teilzeitausbildung interessiert sind und
mehr erfahren möchten, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Industrie- und Handelskammer
Jürgen Dax
Koblenzer Straße 121
57072 Siegen
Telefon: 0271 3302-202
Für den Kreis Siegen-Wittgenstein:
Alternative Lebensräume gGmbH
Ursula Rauscher
Hauptstraße 56
57074 Siegen
Telefon: 0271 3846260
IN VIA
Kath. Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit
Fachverband im Caritasverband für den Kreis Olpe e.V.
Kirsten Plassmann
Kolpingstraße 62
57462 Olpe
Telefon: 02761 921-1711
Regionalagentur der Kreise Siegen-Wittgenstein
und Olpe
Petra Kipping
Koblenzer Straße 78
57072 Siegen
Telefon: 0271 333-1160
Handwerkskammer Südwestfalen
Manfred Spanier
Martinstraße 10
57462 Olpe
Telefon: 02761 936852
Arbeitsagentur Siegen
Beauftragte für Chancengleichheit
Birgit Riemer-Schnabel
Emilienstraße 45
57072 Siegen
Telefon: 0271 2301375
Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein
Heike Dünschede
Marburger Straße 13
57223 Kreuztal
Telefon: 02732 5593155
Jobcenter Kreis Olpe
Joachim Koch
Thomas-Morus-Platz 1
57368 Lennestadt
Telefon: 02761 94126202
Gleichstellungsbeauftragte Kreis Siegen-Wittgenstein
Martina Böttcher
Koblenzer Straße 73
57072 Siegen
Telefon: 0271 333-2212
Gleichstellungsbeauftragte Kreis Olpe
Elvira Schmengler
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
Telefon: 02761 81-499
Teilzeitberufsausbildung Keine halbe Sache!
Seit 2005 besteht nach § 8 Berufsbildungsgesetz
für Menschen mit Betreuungsverpflichtungen
die Möglichkeit, ihre Ausbildung auch in Teilzeit zu
absolvieren.
Wie ist das organisiert?
• Die Anwesenheit im Betrieb kann bis auf 75 % reduziert werden und ist damit deutlich mehr als eine
„halbe Sache“!
• Der Berufsschulunterricht findet in Vollzeit statt.
• Die Ausbildung findet in der Regelausbildungszeit
statt, bei Bedarf kann sie um ein halbes Jahr verlängert werden.
Die Auszubildenden absolvieren eine regulär anerkannte und vollwertige Berufsausbildung.
Vorteil für Ihr Unternehmen
Wie werden Sie unterstützt?
• Ihre Auszubildenden können – passend zu ihren
Betriebsabläufen - flexibel eingesetzt werden.
• Analog zur Anwesenheit der Auszubildenden in
Ihrem Betrieb zahlen Sie eine reduzierte Ausbildungsvergütung.
• Ihre Auszubildenden wandeln aufgrund von familiären Betreuungsaufgaben ihre Vollzeitausbildung in
Teilzeit um und bleiben so Ihrem Betrieb erhalten.
• Ihre Auszubildenden besitzen häufig mehr Motivation, Reife und Verantwortungsbewusstsein.
• Sie beweisen Familienfreundlichkeit und haben damit einen klaren Vorteil im Wettbewerb um Kunden
und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
• Sie profitieren durch Teilzeitausbildung, gerade
wenn das Arbeitsaufkommen für Auszubildende in
Ihrem Unternehmen keine Vollzeitstelle erfordert.
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
NRW finanziert eine regionale Begleitstruktur, die
• Unternehmen im Rahmen von Praktika geeignete
junge Menschen vorstellt und damit für eine passgenaue Vermittlung sorgt,
• Auszubildende bei der Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Ausbildung unterstützt,
• Unternehmen und Auszubildende bei der Planung
und der praktischen Umsetzung in den ersten acht
Monaten der Teilzeitausbildung berät.
Damit haben Sie als Unternehmen die Gewissheit, in
der Regel junge Menschen in Ausbildung zu nehmen,
die
• bereits erste berufspraktische Erfahrungen sammeln
konnten,
• eine klare berufliche Vorstellung haben und zielorientiert handeln,
• eine hohe persönliche Motivation und Verantwortungsbereitschaft zeigen,
• deren familiäre Situation bestmöglich auf Rahmenbedingungen der Ausbildung abgestimmt ist.
© Jesus Conde, istockphoto.com
„Teilzeitberufsausbildung“ keine halbe Sache