Ihre Ansprechpartnerinnen Unsere Kooperationspartner Wenn Sie an einer Teilzeitausbildung interessiert sind und mehr erfahren möchten, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Industrie- und Handelskammer Jürgen Dax Koblenzer Straße 121 57072 Siegen Telefon: 0271 3302-202 Für den Kreis Siegen-Wittgenstein: Alternative Lebensräume gGmbH Ursula Rauscher Hauptstraße 56 57074 Siegen Telefon: 0271 3846260 IN VIA Kath. Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Fachverband im Caritasverband für den Kreis Olpe e.V. Kirsten Plassmann Kolpingstraße 62 57462 Olpe Telefon: 02761 921-1711 Regionalagentur der Kreise Siegen-Wittgenstein und Olpe Petra Kipping Koblenzer Straße 78 57072 Siegen Telefon: 0271 333-1160 Handwerkskammer Südwestfalen Manfred Spanier Martinstraße 10 57462 Olpe Telefon: 02761 936852 Arbeitsagentur Siegen Beauftragte für Chancengleichheit Birgit Riemer-Schnabel Emilienstraße 45 57072 Siegen Telefon: 0271 2301375 Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein Heike Dünschede Marburger Straße 13 57223 Kreuztal Telefon: 02732 5593155 Jobcenter Kreis Olpe Joachim Koch Thomas-Morus-Platz 1 57368 Lennestadt Telefon: 02761 94126202 Gleichstellungsbeauftragte Kreis Siegen-Wittgenstein Martina Böttcher Koblenzer Straße 73 57072 Siegen Telefon: 0271 333-2212 Gleichstellungsbeauftragte Kreis Olpe Elvira Schmengler Westfälische Straße 75 57462 Olpe Telefon: 02761 81-499 Teilzeitberufsausbildung Keine halbe Sache! Seit 2005 besteht nach § 8 Berufsbildungsgesetz für Menschen mit Betreuungsverpflichtungen die Möglichkeit, ihre Ausbildung auch in Teilzeit zu absolvieren. Wie ist das organisiert? • Die Anwesenheit im Betrieb kann bis auf 75 % reduziert werden und ist damit deutlich mehr als eine „halbe Sache“! • Der Berufsschulunterricht findet in Vollzeit statt. • Die Ausbildung findet in der Regelausbildungszeit statt, bei Bedarf kann sie um ein halbes Jahr verlängert werden. Die Auszubildenden absolvieren eine regulär anerkannte und vollwertige Berufsausbildung. Vorteil für Ihr Unternehmen Wie werden Sie unterstützt? • Ihre Auszubildenden können – passend zu ihren Betriebsabläufen - flexibel eingesetzt werden. • Analog zur Anwesenheit der Auszubildenden in Ihrem Betrieb zahlen Sie eine reduzierte Ausbildungsvergütung. • Ihre Auszubildenden wandeln aufgrund von familiären Betreuungsaufgaben ihre Vollzeitausbildung in Teilzeit um und bleiben so Ihrem Betrieb erhalten. • Ihre Auszubildenden besitzen häufig mehr Motivation, Reife und Verantwortungsbewusstsein. • Sie beweisen Familienfreundlichkeit und haben damit einen klaren Vorteil im Wettbewerb um Kunden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. • Sie profitieren durch Teilzeitausbildung, gerade wenn das Arbeitsaufkommen für Auszubildende in Ihrem Unternehmen keine Vollzeitstelle erfordert. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW finanziert eine regionale Begleitstruktur, die • Unternehmen im Rahmen von Praktika geeignete junge Menschen vorstellt und damit für eine passgenaue Vermittlung sorgt, • Auszubildende bei der Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Ausbildung unterstützt, • Unternehmen und Auszubildende bei der Planung und der praktischen Umsetzung in den ersten acht Monaten der Teilzeitausbildung berät. Damit haben Sie als Unternehmen die Gewissheit, in der Regel junge Menschen in Ausbildung zu nehmen, die • bereits erste berufspraktische Erfahrungen sammeln konnten, • eine klare berufliche Vorstellung haben und zielorientiert handeln, • eine hohe persönliche Motivation und Verantwortungsbereitschaft zeigen, • deren familiäre Situation bestmöglich auf Rahmenbedingungen der Ausbildung abgestimmt ist. © Jesus Conde, istockphoto.com „Teilzeitberufsausbildung“ keine halbe Sache
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