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Bachpatenvertrag
Der Lippeverband, Kronprinzenstraße 24, 45128 Essen,
- nachfolgend LV genannt -
und
- nachfolgend Bachpate genannt -
vereinbaren die Übernahme der Patenschaft für das Gewässer
von
bis
durch den Bachpaten nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
§1
Grundlage der Bachpatenschaft
Bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Bachpatenschaft handelt der Bachpate im Auftrag und Interesse des LV.
Der LV wird durch die dem Bachpaten übertragenen Tätigkeiten nicht von seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Unterhaltung
des genossenschaftlichen Wasserlaufes entbunden. Der Bachpate unterstützt den LV lediglich zur Erfüllung dieser Aufgaben.
§2
Aufgaben des Bachpaten
Von dem Bachpaten werden folgende Aufgaben übernommen:
✔
regelmäßige Beobachtung des Gewässers über einen längeren Zeitraum und Beschreibung des Gewässerzustandes
✔
Entnahme von Wasserproben und deren Auswertung zur Feststellung von Inhaltsstoffen mit Rücksichtnahme auf
Probestellen (siehe § 4, Besondere Hinweise)
✔
zeitnahe Informationen der Unterhaltungspflichtigen (LV) über die Beobachtungsdaten
✔
sofortige Unterrichtung des Unterhaltungspflichtigen (LV) bei akuten Gewässerbeeinträchtigungen Vorschläge für
Schutz- und Pflegemaßnahmen
□✔
Dokumentation durch Fotos (zwei mögliche Fototermine mit der Gruppe in den beiden Zeiträumen 1.8. bis 15.9. und
1.12.bis 31.1. sind der LV mitzuteilen)
Wasserwirtschaftliche Belange, sowie Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen
§3
Aufgaben des Unterhaltungspflichtigen (LV)
Der LV weist den Bachpaten in Aufgaben der Gewässerunterhaltung ein. Er zeigt zudem potentielle Unfallgefahren auf und
gibt Verhaltenshinweise bei Notfällen. Der LV führt Schulungen zur Information über die technischen, biologischen und
ökologischen Zusammenhänge am Gewässer durch. Er unterrichtet den Bachpaten über anstehende Gewässerunterhaltungsmaßnahmen.
Ein Mitarbeiter des LV wird den Bachpaten bei der ersten Gewässerbegehung begleiten und nach Möglichkeit den vorgefundenen Zustand (z.B. Uferschäden, Gehölze etc.) schriftlich erfassen. Des Weiteren wird er mit dem Bachpaten die Einzelheiten
der Betretungsrechte abstimmen.
§4
Besondere Hinweise
Bei Tätigkeiten am Gewässer ist besonders zu beachten:
-
Eingriffe am Gewässer- und Uferbereich wie Umleitungen, Absenkungen, Umgestaltungen u. ä. dürfen im Rahmen der Aktivitäten nicht vorgenommen werden;
-
die Bachläufe haben keine Trinkwasserqualität;
-
die Verwendung wassergefährdender Stoffe ist nicht gestattet;
-
die allgemeinen Regeln wie das Badeverbot sind einzuhalten;
-
die Gruppengröße vor Ort darf nicht kleiner als 3 Personen sein, um im Falle eines Unfalls Hilfe holen zu können
pro 7 Kinder bzw. Jugendliche hat der Bachpate einen Betreuer abzustellen; die Gruppengröße sollte 15 Personen nicht überschreiten. Mit schriftlicher Genehmigung der LV kann im Einzelfall eine andere Regelung getroffen werden;
die Gruppengröße darf grundsätzlich jedoch 32 Personen - inkl. 2 Betreuer – nicht überschreiten.
-
Pressearbeit zur Bachpatenschaft nur im Einvernehmen mit der LV möglich!
§5
Kosten der Bachpatenschaft
Der Bachpate verrichtet seine Tätigkeit ehrenamtlich und unentgeltlich. Mit Zustimmung des LV verauslagte Materialkosten
werden dem Bachpaten ersetzt.
§6
Versicherungen
Die Versicherung für Haftpflichtschäden richtet sich nach dem bestehenden Deckungsschutz des LV. Zur Wahrung des
Haftpflichtversicherungsschutzes sind dem LV alle in der Patenschaft mitwirkenden Personen namentlich zu benennen. Bei
größeren Gruppen (z.B. Schulklassen) reicht die Namensnennung der Betreuer aus.
§7
Kündigung/Beendigung
Die Bachpatenschaft endet mit Ablauf des (Datum). Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein
weiteres Jahr, sofern sie nicht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende gekündigt worden ist.
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Bachpatenschaft kann jederzeit gekündigt werden, wenn es das Wohl der
Allgemeinheit erfordert oder wenn der Bachpate seine Tätigkeit in vertragswidriger Weise ausübt.
Lippeverband
……………………………..……………
Essen, den ………..........
………, den ………………………
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Unterschrift Lippeverband
Unterschrift Bachpate