Bericht GPK zum Tätigkeitsbericht 2014

Landrat
Geschäftsprüfungskommission
Sool, 19. November 2015
An den Landrat
des Kantons Glarus
Berichterstattung zum Tätigkeitsbericht 2014 sowie zu
aktuellen Themen des Regierungsrates und der Gerichte
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Geschäftsprüfungskommission hat die Amts- und Geschäftsführung des Regierungsrates, der Departemente, der kantonalen Verwaltung, der kantonalen Anstalten sowie der Gerichte im Zeitraum von Juni 2015
bis November 2015 an insgesamt sechs Sitzungen behandelt. Zuvor erfolgten in den verschiedenen Departementen und bei den Gerichten entsprechende Befragungen durch die zuständigen Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission aufgrund von vorgängig ausgearbeiteten und zugestellten Fragekatalogen. Darüber hinaus hat sich die Geschäftsprüfungskommission bereits im Vorfeld aufgrund offener Fragen aus dem
vergangenen Jahr und anhand einer laufend nachgeführten Pendenzenliste mit aktuellen Themen auseinander gesetzt. Die Ergebnisse sind, soweit sie von Relevanz und Bedeutung sind, in diesen Bericht eingeflossen.
Die Geschäftsprüfungskommission arbeitet zurzeit in folgender Zusammensetzung und mit folgenden Zuständigkeiten:
Gesamtregierungsrat
Departement Finanzen und Gesundheit
Departement Bildung und Kultur
Departement Bau und Umwelt
Departement Volkswirtschaft und Inneres
Departement Sicherheit und Justiz
Gerichte
Jacques Marti, Fredo Landolt (bis 30.09.15)
Fridolin Luchsinger, Hans Heinrich Wichser
Heinrich Schmid, Toni Gisler
Priska Müller Wahl, Toni Gisler
Susanne Elmer Feuz, Fridolin Dürst
Hans Heinrich Wichser, Fredo Landolt
Susanne Elmer Feuz, Heinrich Schmid
Protokoll / Sekretariat
Elisabeth Knobel
Einleitung
Die Geschäftsprüfungskommission führte in der oben stehenden Zusammensetzung die zweite Überprüfung
durch, wobei anzumerken ist, dass bereits im Frühjahr 2015 im Zusammenhang mit den offenen Pendenzen
aus der Berichterstattung zum Amtsbericht 2013 sowie zu den hängigen Rechtsmittelverfahren der Departemente und zu den pendenten Fällen der Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus und der Gerichte Befragungen durchgeführt wurden und ein Zwischenbericht erstellt und vom Landrat in seiner Sitzung vom
22. August 2015 zur Kenntnis genommen wurde.
Die Befragungen durch die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission in den verschiedenen Departementen als auch jene durch die gesamte Geschäftsprüfungskommission fanden in einem konstruktiven und
sachlichen Klima statt. Sämtliche Befragten konnten die Fragen adäquat beantworten respektive die angefragten Detailinformationen innert nützlicher Frist nachliefern. Nicht finden konnten sich der Regierungsrat
und die Geschäftsprüfungskommission über die Einsicht in die Verfahren des Departements Bau und Umwelt. Diesbezüglich verweisen wir auf den nachfolgenden Bericht.
Da die Geschäftsprüfungskommission in der eingangs genannten Zusammensetzung bereits im zweiten Jahr
zusammenarbeitet und zur Vorbereitung auch ausreichend Zeit zur Verfügung stand, war es uns auch möglich verschiedene Sachverhalte genauer zu untersuchen. Der vorliegende Bericht ist weitaus umfangreicher
als die Berichterstattung zum Amtsbericht 2013. Besonders beschäftigt hat im Rahmen dieser Berichterstattung das Departement Bau und Umwelt, aber auch das Departement Volkswirtschaft und Inneres mit vielen
Geschäften, welche durch die Geschäftsprüfungskommission untersucht worden sind.
Der vorliegende Bericht enthält eine Zusammenfassung der verschiedenen Schwerpunkte pro Departement,
auf welche sich die Geschäftsprüfungskommission konzentriert hat. Dort, wo es die Geschäftsprüfungskommission für nötig erachtet hat, eine Beurteilung abzugeben, hat sie dies auch getan.
Gesamtregierungsrat
Neuer Tätigkeitsbericht
Der Regierungsrat stellt ein positives Echo auf den neuen Tätigkeitsbericht fest, was aber nicht überraschend sei, da die Departementssekretärenkonferenz bei der Vorbereitung einbezogen worden sei. Der Tätigkeitsbericht sei so kürzer und kompakter, besser gegliedert und auch lesefreundlicher gestaltet. Als Basis
für die Lagebeurteilung diene die Legislaturplanung 2014-2018, wobei anzumerken sei, dass sich das verwendete Ampelsystem eben nur auf die Ziele dieser Legislatur beziehen würde und nicht auf die vorangehende. Konkret bedeute dies, dass Projekte aus der letzten Legislatur, welche als Ziele Eingang in die Legislaturplanung 2014-2018 gefunden hätten, grün in der Matrix erschienen. Im Verlauf dieser Legislatur würde
sich der Farbencode gemäss Regierungsrat zwangsläufig aber ändern.
Die Geschäftsprüfungskommission ist grundsätzlich mit dem neuen Tätigkeitsberichtsbericht zufrieden. Es
handelt sich um eine moderne Darstellung und enthält dennoch die wichtigsten Statistiken und Daten in
ansprechender Form. Dass die Daten dafür nicht mehr die gleiche Dichte aufweisen wie im alten Amtsbericht ist für die Geschäftsprüfungskommission durchaus verkraftbar, zumal die Möglichkeit besteht, zusätzliche Angaben im Rahmen der ordentlichen Befragung zu verlangen.
Optimierungspotential sieht die Geschäftsprüfungskommission beim Verhältnis zwischen dem Text im vorderen Teil und den Statistiken im hinteren Teil. So fällt auf, dass in einigen Fällen der Bericht weitaus positiver lautet, als das Ergebnis der Statistik, welches dem Bericht zugrunde liegt. Am offensichtlichsten ist dies
im Bericht des Departements Volkswirtschaft und Inneres, bei welchem auf Seite 56 und 57 die Standortund Wirtschaftsförderung angepriesen wird, obwohl gemäss Statistik auf Seite 98 keine Ansiedlung erreicht
werden konnte und kein einziger Arbeitsplatz geschaffen wurde.
Die Geschäftsprüfungskommission ist überzeugt, dass die Staatskanzlei die Inputs ernst nehmen wird und
bereits die zweite Ausführung ausgeglichener ausfallen wird. Es ist dem Regierungsrat im Tätigkeitsbericht
durchaus möglich, selbstkritisch zu sein.
Verfahren Glarner Kantonalbank
Das Kantonsgericht hat die in der Klage erhobenen Vorwürfe der Glarner Kantonalbank (Pflichtverletzung)
bekanntlich für begründet erachtet. Beide Parteien – die Klägerin und die neun Beklagten – haben das Urteil
an das Obergericht weitergezogen. Die Beklagten halten daran fest, dass sie keine Pflichtverletzung begangen hätten. Die Klägerin bemängelt, dass die Bemessung und die Verteilung des eingetretenen Schadens
bzw. des Schadenersatzes nicht korrekt ausgeführt worden sei. Bis Ende dieses Jahres sollten die Schriftenwechsel abgeschlossen sein, danach entscheidet das Obergericht voraussichtlich im nächsten Jahr.
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E-Voting
Neun Kantone haben sich dem E-Voting Programm für Auslandschweizer „Consortium Vote électronique“
angeschlossen. Das Konsortium als Auftraggeber erteilte der Firma Unisys als Generalunternehmerin den
Auftrag, eine entsprechende Applikation zu erstellen. Die vertraglich vereinbarten Leistungs- und Kostenvorgaben konnten jedoch nicht eingehalten werden. Dies gründete zum einen darin, dass die Sicherheitsanforderungen des Bundes nach dem Projektstart sukzessive erhöht wurden und immer noch werden. Zum
anderen fordert der Auftrag auch mehr Aufwand für die Geschäftsführung und Projektbegleitung durch das
Konsortium, als ursprünglich vorgesehen war.
Nachdem der Bundesrat am 12. August 2015 den Konsortiums-Kantonen die Bewilligung für den Einsatz der
elektronischen Stimmabgabe für die Wahlen 2015 nicht erteilt hat, ist das weitere Vorgehen offen. Das
Konsortium löst sich per Ende 2015 auf. Er sucht eine alternative Lösung, vorzugweise zusammen mit möglichst vielen anderen Kantonen. Am Ziel, E-Voting einzuführen, hält der Regierungsrat fest.
Die Geschäftsprüfungskommission begrüsst, dass der Regierungsrat am E-Voting festhält, erwartet aber,
dass der Regierungsrat ein Modell wählt, das einerseits Chancen haben wird, durch den Bundesrat genehmigt zu werden, und andererseits die anfallenden Kosten verhältnismässig sein werden.
Stand der Umsetzung der Massnahmen aus der Effizienzanalyse „light“
Die Geschäftsprüfungskommission hat den Stand jener Massnahmen überprüft, welche in der Kompetenz
des Regierungsrates liegen und im Bericht des Regierungsrates vom 30. April 2015 noch als hängig ausgewiesen waren. Die Geschäftsprüfungskommission stellte dabei fest, dass sich der Stand der hängigen Massnahmen in der Kompetenz des Regierungsrates seit April 2015 nicht verändert hat, sieht aber im Moment
keinen Handlungsbedarf.
Zusammenarbeit Bundesparlamentarier betreffend Netzbeschluss
Der Regierungsrat befindet sich im aktiven Austausch mit den drei Bundesparlamentariern, insbesondere
mit Ständerat Werner Hösli, welcher in der ständerätlichen Verkehrskommission Einsitz nimmt. Diese
Kommission hat das Geschäft zurückgewiesen, weil sie eine klare Haltung der Kantone zur Finanzierung
wollte, was nicht einfach sein wird. Die BPUK (Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz), welche in
dieser Sache zuständig ist, hat sich bereits ein erstes Mal getroffen und trifft sich im November erneut, insbesondere um die Finanzierungsfrage zu erörtern. Diskussionsgrundlage seien nun 60 Mio. Franken, welche
durch die Integration des Netzbeschlusses Nationalstrassen (NEB) pro Jahr (während der Dauer von 10 Jahren) in den NAF fliessen sollen. Nächstes Jahr wird das Geschäft wiederum im eidgenössischen Parlament
besprochen, vorausgesetzt, die klare vorgängige Stellungnahme der BPUK der Kantone liegt dann vor.
Wenn diese Variante angenommen würde, wäre Glarus an das Nationalstrassennetz angebunden. Dies
würde den Kanton Glarus ca. 1 Mio. Franken pro Jahr kosten.
Stand Beschwerden
Bei der Staatskanzlei gibt es seit dem Zwischenbericht der Geschäftsprüfungskommission keine wesentlichen Änderungen. Grundsätzlich ist eine positive Entwicklung festzustellen, da seit 1. Januar 2015 13 Beschwerden/Staatshaftungsfälle erledigt worden seien. Neu eingegangen sind im gleichen Zeitraum nur deren sechs. Drei weitere Staatshaftungsfälle sollten in nächster Zeit entschieden werden können.
glarus hoch3 AG
Auf Nachfrage teilte der Regierungsrat der Geschäftsprüfungskommission mit, dass der Kanton Glarus der
glarus hoch3 AG im Juni 2015 ein Darlehen von zwei Millionen Franken gewährte unter der Bedingung, dass
der Kanton Glarus in jedem Fall schadlos zu halten sei. Diesem Erfordernis werde im abgeschlossenen Darlehensvertrag dahingehend Rechnung getragen, als dass die drei Glarner Gemeinden dem Kanton im Verhältnis ihrer Beteiligung für den Betrag haften würden.
Parallel dazu informierte der Regierungsrat, dass ein Informatikgesetz, welches mittlerweile bereits in der
Vernehmlassung ist, erstellt worden sei, damit der Kanton und die drei Gemeinden einen gemeinsamen Informatikdienst errichten könnten. Die Geschäftsprüfungskommission geht auf diesen Gesetzgebungsprozess
nicht weiter ein, zumal es sich um ein laufendes Verfahren handelt.
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Die Geschäftsprüfungskommission nahm anschliessend Abklärungen in Bezug auf das gewährte Darlehen
vor. Die Geschäftsprüfungskommission forderte vom Regierungsrat die Jahresrechnungen und Revisionsberichte der glarus hoch3 AG seit 2011 ein und befragte den Ratsschreiber lic. iur. Hansjörg Dürst, als Verwaltungsrat der glarus hoch3 AG und als Vertreter des Kantons Glarus in der glarus hoch3 AG.
Die Geschäftsprüfungskommission stellte dabei folgende Tatsachen fest:
• Gemäss Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung 2014 sind auf der Passivseite per Stichtag
31. Dezember 2014 insgesamt CHF 1'676'092.00 (Vorjahr bereits CHF 1'619'836.00) als Schuld gegenüber der aXcelrate-Solutions AG (nachfolgend: AS) ausgewiesen. Dabei ist zu beachten, dass
dieses Konto Kreditoren des 1. bis 4. Quartals 2014 sowie des 4. Quartals 2013 umfasst.
• Eine mündliche Vereinbarung mit der AS bestand, wonach die glarus hoch3 AG die offenen Forderungen ab April 2015 zu verzinsen und die gesamte Tilgung der Forderung bis im Juni 2015 zu erfolgen habe. Unter diesen Voraussetzungen hat der Kanton Glarus auch das Darlehen an die glarus
hoch3 AG gewährt.
• Zum gleichen Bilanzstichtag betrug das Umlaufvermögen der glarus hoch3 AG total CHF 542'524.65
(Vorjahr CHF 812'558.75), was bedeutet, dass diese Gesellschaft über mehrere Bilanzstichtage unterkapitalisiert war.
• Die glarus hoch3 AG verfügt über keine eigenen Angestellten und kauft sämtliche Leistungen bei
der AS ein. Pikanterweise ist gemäss Auszug aus dem Handelsregister der Geschäftsführer der glarus hoch3 AG gleichzeitig Präsident des Verwaltungsrates der AS.
• Diese Situation war dem Kanton Glarus, respektive deren Vertretern, bekannt. Es sei aber schwierig
gewesen, im Verwaltungsrat Einfluss zu nehmen, da sich der Informationsfluss auf den Geschäftsführer und den ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten beschränkte.
Die glarus hoch3 AG hat sich nach Auffassung der Geschäftsprüfungskommission damit in eine totale Abhängigkeit einer einzigen Person begeben und zwar auf verschiedenen Ebenen. Einerseits bestand oder besteht eine Abhängigkeit auf der operativen Stufe, andererseits liegt durch das Aufschieben der Zahlungen
gegenüber der AS eine finanzielle Abhängigkeit vor, was sich mit dem gewährten Darlehen klar zeigt. Hätte
der Kanton dieses Darlehen nicht gewährt, wäre die glarus hoch 3 AG zahlungsunfähig geworden und es
hätte sogar ein Konkursverfahren gedroht. Doch noch viel gravierender wäre gewesen, wenn die AS aufgrund der ausstehenden Zahlungen ihre Tätigkeiten eingestellt hätte und dann die gesamte IT der drei Gemeinden nicht mehr betrieben worden wäre. Dies käme einer Handlungsunfähigkeit der kommunalen Behörden im Kanton Glarus gleich und zeigt klar, wie sich die Gemeinden und auch die glarus hoch 3 AG in eine Abhängigkeit zur AS begeben haben. Der Verwaltungsrat, bestehend aus den Vertretern der Gemeinden
und Werke, welche ja zu den Kunden der glarus hoch 3 AG zählen, hat offenbar die Risikobeurteilung nicht
korrekt vorgenommen, ansonsten hätte er bereits früher Massnahmen ergreifen müssen.
Der Geschäftsprüfungskommission liegt es grundsätzlich fern, den gesprochenen Kredit aus finanzjuristischer Sicht zu beurteilen. Der Kanton hat sich sein Darlehen durch die drei Gemeinden absichern lassen,
womit davon auszugehen ist, dass der Kanton dadurch keinen Ausfall erleiden wird. Die Gemeinden hingegen müssen dieses Darlehen wohl eher früher als später im Aufwand verbuchen, was aber eine Angelegenheit der Gemeinden und ihrer Geschäftsprüfungskommissionen darstellt.
Für die Geschäftsprüfungskommission ist es auch schwierig zu beurteilen, wie zufrieden die Gemeinden als
eigentliche Leistungsbezüger mit der Leistung der glarus hoch3 AG waren und sind. Im Protokoll der ordentlichen Generalversammlung vom 17. Juni 2015 kann nachgelesen werden, dass einer der Gemeindepräsidenten sich mindestens besorgt über die angespannte Liquidität zeigte.
Hätte der Regierungsrat nicht bereits Massnahmen ergriffen und eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, hätte
die Geschäftsprüfungskommission ihrerseits Anträge stellen müssen. Der Kanton Glarus steht als Aktionär
dieser Gesellschaft in der Pflicht, bei Klumpenrisiken, wie sie vorliegend gegeben sind, entsprechend Massnahmen zu ergreifen.
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Leistungsabgeltung glarnerSach
Die Geschäftsprüfungskommission wollte ursprünglich Abklärungen vornehmen, weshalb sich die Verhandlungen zwischen der glarnerSach und dem Regierungsrat des Kantons Glarus betreffend die Leistungsabgeltung seit drei Jahren in die Länge gezogen haben, ohne dass dabei ein Resultat erreicht werden konnte.
Während der Informationsbeschaffung zu dieser Frage wurde die Geschäftsprüfungskommission gleich
mehrfach von aktuellen Ereignissen überholt. Aufgrund der Unterlagen, die der Geschäftsprüfungskommission vorliegen, ist von folgendem zeitlichen Ablauf auszugehen (in chronologischer Reihenfolge).
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Seit dem 4. April 2012 (erste Besprechung) fanden zwischen Vertretern des Regierungsrates und
der glarnerSach Verhandlungen über die gegenseitige Abgeltung von Leistungen nach Art. 17 Absatz 2 SachVG statt;
Während dieses Verfahrens wurden zwei Gutachten erstellt. Das Gutachten vom 12. Dezember
2013 erstellte die ZHAW (Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaft) im Auftrag des Regierungsrates. Das Kurzgutachten von Prof. Dr. Felix Uhlmann, datiert vom 3. Juni 2013, wurde im Auftrag beider Parteien erstellt;
Mit Schreiben vom 16. Juni 2015 teilte der Verwaltungsrat der glarnerSach dem zuständigen Departement Finanzen und Gesundheit mit, dass er am 5. Juni 2015 einen Lösungsvorschlag verabschiedet hatte und führte diesen im genannten Schreiben aus;
Am 11. August 2015 erliess der Regierungsrat einen Entscheid, welcher die Ausgestaltung der Entschädigung beinhaltete. Zudem verfügte er für die Verwaltungsräte im Zusammenhang mit der
Leistungsabgeltung eine Schadloshaltung. Kernpunkt der Verfügung ist die unbefristete Festsetzung
der Leistungsabgeltung auf CHF 500'000.00 pro Jahr;
Am 14. September 2015 reichte die glarnerSach eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den
Entscheid des Regierungsrates vom 11. August 2015 beim Verwaltungsgericht Glarus ein.
Am 29. September 2015 teilte der Regierungsrat der glarnerSach mit, dass sich Regierungsrat
Dr. Andrea Bettiga aus dem Verwaltungsrat zurückziehen werde. Er würde sich vorbehalten, ein
Verfahren wegen der Weitergabe von Amtsgeheimnissen einzuleiten, da neben der glarnerSach
auch ein Versicherter zusammen mit der glarnerSach Beschwerde gegen die Verfügung vom
11. August 2015 erhoben hatte. Zudem hielt der Regierungsrat fest, dass er eine Findungskommission eingesetzt habe, welche die Wahl des Verwaltungsrates vorbereiten werde. Der Regierungsrat
gewährte dem Verwaltungsrat der glarnerSach das Antragsrecht nach Art. 5 SachVG.
Die Geschäftsprüfungskommission stellte den beiden Parteien sinngemäss folgende Fragen, wobei sich der
Regierungsrat in der Befragung vom 30. September 2015 mündlich äusserte, die glarnerSach mit Schreiben
vom 19. Oktober 2015 in schriftlicher Form Stellung nahm:
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Warum hat die glarnerSach eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen einen Entscheid erhoben,
der offenbar auf einem Vergleich zwischen den Parteien basiert?
Weshalb haben die Parteien trotz dreijähriger Verhandlung keine echte Einigung gefunden?
Wie hoch sind die Kosten dieser Auseinandersetzung?
Besteht noch eine Basis für die gemeinsame Zusammenarbeit mit der anderen Partei?
Die Parteien antworteten folgendermassen auf die gestellten Fragen:
Grund der Beschwerde
Die glarnerSach führt aus, dass der Entscheid des Regierungsrates vom 11. August 2015 nicht auf der Einigung vom Juni 2015 basiere, sondern in wichtigen Punkten davon abweiche. So sei unter anderem die Leistungsabgeltung unbefristet statt wie vorgeschlagen befristet von 2014 bis 2018 verfügt worden. Zudem hätten nur CHF 400'000.00 als Leistungsabgeltung verfügt werden sollen. Der Regierungsrat hingegen sah keinen Grund, weshalb die Beschwerde eingereicht worden war.
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Verzögerung der Verhandlung
Ohne auf die Details einzugehen, kann die Geschäftsprüfungskommission feststellen, dass die Parteien jeweils das Verhalten der anderen Partei als Grund für die Verzögerungen sehen.
Kosten der Auseinandersetzung
Der Regierungsrat bezifferte die externen Kosten mit CHF 27'864.00 für das Gutachten der ZHAW und mit
CHF 4'978.00 für das Kurzgutachten von Prof. Dr. Uhlmann. Die glarnerSach beziffert die externen Kosten
mit CHF 5'000.00 für den Kostenvorschuss des Verwaltungsgerichts sowie mit Anwaltskosten in unbezifferter Höhe.
Gemeinsame Zusammenarbeit
Der Regierungsrat hat in seinem Schreiben vom 29. September 2015 mitgeteilt, dass er das Vertrauen zum
Verwaltungsrat der glarnerSach verloren habe. Er hat deshalb eine Findungskommission eingesetzt. Der
Verwaltungsrat der glarnerSach hingegen sieht die Basis für eine weitere Zusammenarbeit als gegeben, was
er in seinem Schreiben vom 19. Oktober 2015 gegenüber der Geschäftsprüfungskommission zum Ausdruck
brachte.
Beurteilung der Geschäftsprüfungskommission
Vorab ist festzuhalten, dass die Geschäftsprüfungskommission als Aufsichtskommission des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung sich keineswegs anmasst, die vorliegende juristische Auseinandersetzung in materieller Hinsicht zu beurteilen. Diese Aufgabe kommt dem Verwaltungsgericht des Kantons Glarus zu.
Aus Sicht der Geschäftsprüfungskommission sind die vorstehend gemachten Feststellungen sehr beunruhigend. Klar ist, dass die Verhandlungen von April 2012 bis Juni 2015 viel zu lange gedauert haben. Dabei sind
sicherlich neben den heute bekannten externen Kosten von fast CHF 40'000.00 zusätzlich Arbeitszeit von
Mitarbeitern beider Parteien in unbekannter Höhe verursacht worden.
Weiter ist es für die Geschäftsprüfungskommission auch unverständlich, dass der Regierungsrat aufgrund
einer Einigung verfügt und diese dann durch die glarnerSach angefochten wird. Ohne das Vorgehen der einen oder anderen Partei zu werten, kann festgestellt werden, dass die Parteien nicht auf der gleichen Wellenlänge kommuniziert haben. Dies ist umso erstaunlicher, als ja die Verhandlungen so lange dauerten und
die Lösung in Griffnähe schien.
Dass der Regierungsrat nun nach Auffassung der glarnerSach beabsichtigt, nicht linientreue Verwaltungsräte zu ersetzen, wirkt auch für die Geschäftsprüfungskommission befremdend und lässt sich auch nicht mit
der durch die glarnerSach eingereichten Verwaltungsgerichtsbeschwerde begründen. Die Geschäftsprüfungskommission erachtet es als nicht opportun, dass der Regierungsrat und die kantonale öffentlich rechtliche Anstalt, die glarnerSach, auf diese Art und Weise zwischen Ihnen bestehende Probleme lösen.
Art. 17 Abs. 2 SachVG bestimmt, dass die gegenseitige Abgeltung von Leistungen zwischen den Parteien
vom Regierungsrat festgelegt wird und zwar nach Rücksprache mit dem Verwaltungsrat der glarnerSach.
Dies hat der Gesetzgeber so gewollt (vgl. S. 34 des Memorials der Landsgemeinde 2010). Funktioniert hat
Art. 17 Abs. 2 SachVG in der Praxis nicht, was die dreijährige Auseinandersetzung zwischen den Parteien
klar zeigt. Auch wird aus der dreijährigen Verhandlungszeit deutlich, dass die Argumente der Parteien diametral auseinander liegen. Aus der Sicht der Geschäftsprüfungskommission handelt es sich darum um einen Fehler in der Gesetzgebung, welcher zu korrigieren ist. Wie hoch die Leistungsabgeltung der glarnerSach an den Kanton Glarus sein soll, ist keine juristische, sondern klar eine politische Frage, welche auch auf
diesem Weg entschieden werden soll. So kann eine transparente Diskussion zwischen den beteiligten Parteien erfolgen und die Stimmberechtigten, welche vielfach auch Versicherter der glarnerSach sind, können
über die Höhe und die Art der Entschädigung entscheiden. Durch eine exakte Bestimmung der gegenseitigen Leistungen im Gesetz wird der juristischen Auseinandersetzung der Parteien der Nährboden entzogen
und die Gefahr einer medialen Schlammschlacht verkleinert.
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Daher stellt die Geschäftsprüfungskommission dem Landrat einstimmig nachfolgenden Antrag:
Der Regierungsrat des Kantons Glarus wird beauftragt, Art. 17 Abs. 2 SachVG zu überarbeiten, wobei die
Leistungsabgabe im Gesetz festzulegen sei. Das Geschäft sei an der Landsgemeinde zu traktandieren. Zudem wird der Regierungsrat beauftragt, umgehend dafür besorgt zu sein, dass das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht bis zur Teilrevision des SachVG sistiert wird. Weiter ist von der Abwahl der bisherigen Verwaltungsräte abzusehen.
Departement Finanzen und Gesundheit
Veterinärdienst
Nachdem die Verhandlungen mit dem Interkantonalen Labor (IKL) der Kantone AI, AR, GL und SH über eine
Integration der kantonalen Veterinärdienste Ende 2014 scheiterten, nahm das Departement Finanzen und
Gesundheit die sistierten Verhandlungen mit dem Laboratorium der Urkantone (LdU) wieder auf. Die Aufsichtskommission des LdU erteilte dem Departement allerdings am 16. April 2015 eine abschlägige Antwort
auf die Zusammenarbeitsanfrage.
Das Departement nahm daher im April 2015 Sondierungsgespräche mit dem Amt für Lebensmittelsicherheit
und Tiergesundheit des Kantons Graubünden (ALT) auf. Nach positiven Signalen wurden anlässlich dreier
Sitzungen in Graubünden und einer Begehung vor Ort in Glarus gegenseitig die Vorstellungen über und die
Voraussetzungen für eine mögliche Zusammenarbeit diskutiert. Das ALT erstellte daraufhin eine erste grobe
Kostenschätzung für eine Übernahme des Veterinär- und Lebensmittelbereichs des Kantons Glarus durch
den Kanton Graubünden. Gestützt auf diese Grundlagen stimmten die Regierungsräte der Kantone Glarus
und Graubünden am 23. Juni 2015 einer Zusammenarbeit im Grundsatz zu und beauftragten die zuständigen Departemente mit den Verhandlungen über eine Leistungsvereinbarung. Gleichzeitig kündigte der Regierungsrat des Kantons Glarus die Vereinbarung betreffend dem Interkantonalen Labor vorsorglich auf den
31. Dezember 2017. Ziel ist der Abschluss einer Leistungsvereinbarung vor Ende 2015, so dass das ALT den
Veterinärdienst ab 1. Januar 2016 und die Lebensmittelkontrolle ab 1. Januar 2018 sicherstellen kann.
Stand Arbeitsgruppe DafLe
Die Überprüfung des Lohnsystems ist nach Ausführung des zuständigen Departements zurzeit in vollem
Gange und wird noch längere Zeit in Anspruch nehmen. In einem ersten Schritt wurde im Sinne einer Auslegeordnung und Grundsatzdiskussion der Frage nachgegangen, welche Werte und Ziele der Kanton mit seiner Lohnpolitik verfolgen will. Die ganze Thematik „Lohn“ wurde im Rahmen breit abgestützter Workshops
behandelt und die wesentlichen Aspekte für eine faire aber auch moderne Lohngestaltung herausgefiltert.
Daraus abgeleitet wurden zehn Grundsätze formuliert, nach denen sich die neue Lohnpolitik richten soll.
Diese Grundsätze wurden zusammen mit Erläuterungen der Personalkommission in die Vernehmlassung
geschickt. Die Grundsätze sind auf breite Akzeptanz gestossen. Die zehn Grundsätze wurden an der Sitzung
der Personalkommission vom 8. September 2015 behandelt und mittlerweile dem Regierungsrat unterbreitet.
Der Zeitplan sieht vor, dass die Ergebnisse aus der Überprüfung des Lohnsystems voraussichtlich im
Herbst/Winter 2016 im Landrat behandelt werden können. Nachdem die grundlegenden Parameter definiert sind, geht es nun um die Planung der Umsetzung mit voraussichtlich anderen Instrumenten als DafLE.
Die Überarbeitung der Mitarbeiterbeurteilung, die Evaluation des Lohnsystems sowie die Anpassung der
Rechtsgrundlagen starten in Projektengruppen gegen Ende 2015.
Beschwerden
Zur Zeit der Befragung vor Ort waren beim Departement Finanzen und Gesundheit insgesamt drei Beschwerden hängig. Diesbezüglich bestehen somit keine Pendenzen für die Geschäftsprüfungskommission.
hängig per 31. Dezember 2014
2
Eingegangen
5
Erledigt
4
hängig per 14. August 2015
3
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Externe Kosten
In der Berichterstattung zum Amtsbericht 2013 rügte die Geschäftsprüfungskommission die Entwicklung
der externen Kosten. Auch im Rahmen der laufenden Berichterstattung nahm sich die Geschäftsprüfungskommission wieder dieser Thematik an. Der Regierungsrat informierte, dass die Kosten für externe Dienstleistungen und Beratungen im engeren Sinn im Jahr 2014 1,642 Millionen Franken betrugen. Im Budget
2015 und auch im FAP 2016-2019 ist demgegenüber eine deutliche Reduktion geplant. Im Vergleich zu den
Jahren 2011-2014 ist in den Jahren 2015-2019 eine Reduktion um durchschnittlich 13 Prozent bzw. CHF
160‘000.00 Franken vorgesehen, was sich unter anderem aus dem Geschäft ‚Effizienzanalyse „light“; Umsetzung der Massnahmen in der Kompetenz des Landrates‘, ergibt. Diese setzten sich folgendermassen zusammen:
KA
Bezeichnung
R 2013
R 2014
B 2015
3130.00
Dienstleistungen Dritter
394‘344
361‘448
338‘000
3132.00
Honorare ext. Berater, Gutachter, Fachexp.
575‘152
870‘801
418‘200
3132.11
Gutach./Prozessko./Dienstl.Dritter allg.
455‘337
410‘627
455‘000
3132.44
Ext. Berater, Fachexperten, Spezialisten
152‘679
0
110‘000
Total
1‘577‘511
1‘642‘876
1‘321‘200
RR und Staatskanzlei
253‘344
209‘755
226‘000
Gerichte
5‘537
7‘272
8‘000
Finanzen und Gesundheit
157‘278
494‘926
120‘200
Bildung und Kultur
242‘684
206‘723
196‘000
Bau und Umwelt
422‘572
335‘292
300‘000
Volkswirtschaft und Inneres
281‘061
315‘540
326‘000
Sicherheit und Justiz
215‘036
73‘369
145‘000
Da es sich bei beim Thema „externe Kosten“ um eine Schnittstelle zwischen der Finanzaufsichtskommission
und der Geschäftsprüfungskommission handelt, sind die beiden Kommissionen koordiniert vorgegangen.
Dabei hat die Finanzaufsichtskommission im Rahmen der Überprüfung der Jahresrechnung 2014 auf Antrag
der Geschäftsprüfungskommission die Entwicklung der externen Kosten besonders überprüft. Die Finanzaufsichtskommission stellte mit Schreiben vom 1. April 2015 fest, dass kein Handlungsbedarf bestehe. Die
Geschäftsprüfungskommission schliesst sich dieser Auffassung einstimmig an, wird aber die weitere Entwicklung dieser Kosten verfolgen.
Departement Bildung und Kultur
Evaluationsbasierte Schulaufsicht
Das Departement Bildung und Kultur wertet zurzeit den Turnus II der evaluationsbasierten Schulaufsicht
aus. Die Interpretation der Ergebnisse wird weitere Hinweise darauf geben, wie die Schulaufsicht im Turnus
III gestaltet werden kann. Ein entsprechender Bericht wird dem Landrat wie geplant gegen Ende des Jahres
vorgelegt.
Die Oberaufsicht der Schulen nimmt die Abteilung Volksschule zielgerichtet und wirkungsorientiert wahr.
Dies ist auch zukünftig so vorgesehen. Ein Turnus von vier Jahren hat sich als besonders wirkungsvoll erwiesen. Auf diese Weise konnten – neben den in den Gemeinden eher strukturell angesiedelten Projekten –
wirkungsvolle pädagogische Ansätze in den Schulen implementiert und die Schulleitungen in ihrer anspruchsvollen Aufgabe unterstützt werden.
Die Kosten werden zurzeit gesenkt: Die Abteilung Volksschule hat auf 2015 hin Stellenprozente reduziert
und wird weitere Stellenprozente auf das Jahr 2016 hin streichen. Allerdings war im Jahr 2014 eine Arbeitsstelle längerfristig unbesetzt (5 Monate infolge Stellenwechsels). Dieser Umstand führt dazu, dass im Jahr
2015 trotz der erwähnten Reduktion höhere Kosten anfallen.
Zukunft Volksschule
Das Departement Bildung und Kultur teilt die Meinung des Regierungsrats in der Antwort auf die Interpellation zur Zukunft der Volksschule im Kanton Glarus. Das Departement vertritt grundsätzlich die Meinung, das
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Glarner Schulwesen solle möglichst stark an regionale Gegebenheiten angepasst bleiben und Entscheide
sollen möglichst nah beim Bürger fallen. Allerdings sei man grundsätzlich an einer Auslegeordnung zur
Überprüfung der Situation interessiert. Ein kantonal geführtes Schulwesen könnte eine von mehreren Optionen sein, um den kommenden Herausforderungen zu begegnen. Ohne grundlegende Analyse muss im
Moment aber offen gelassen werden, ob ein kantonal geführtes Schulwesen der richtige Weg wäre. Das Departement Bildung und Kultur wird im Jahre 2016 zu diesen Fragen einen runden Tisch einberufen.
Lehrplan 21
Die Geschäftsprüfungskommission liess sich vom zuständigen Departement Bildung und Kultur über den
Stand der Umsetzung des Lehrplanes informieren.
Der aktuelle Kern-Lehrplan stammt aus dem Jahr 2002. Gemeinsam mit allen Deutschschweizer Kantonen
konnte der neue Lehrplan breit abgestützt und dessen Umsetzung kostengünstig angegangen werden. Das
kantonale Schulsystem erfährt durch die Einführung des Lehrplans 21 keine Veränderung. So bleiben die
verschiedenen Schulstufen und -typen wie bis anhin bestehen. Es werden jedoch die Stundentafeln angepasst und somit den anderen Kantonen angeglichen. Der Lehrplan 21 beinhaltet teils neue Fächerbezeichnungen und vereinzelt neue Fächer. Die Lektionen für den gestalterischen Unterricht werden gekürzt, was
der heutigen Situation in anderen Kantonen entspricht. Zeitliche Verschiebungen zwischen einzelnen Fächern müssen vorgenommen werden, um auf Deutschschweizer Ebene vergleichbare Stundentafeln zu erhalten, welche zur Erreichung der beschriebenen Kompetenzen vorgesehen sind.
Das Departement stellte aber klar fest, dass die Einführung des Lehrplanes keinen Paradigmenwechsel darstellen würde. Mit der Kompetenzorientierung wird signalisiert, dass der Lehrplan nicht bereits erfüllt ist,
wenn der aufgelistete Stoff im Unterricht behandelt wurde, sondern erst dann, wenn die Kinder und Jugendlichen über das nötige Wissen verfügen und dieses auch anwenden können. Das Departement Bildung
und Kultur sieht nachfolgende Vorteile durch die Einführung des Lehrplanes 21:
1.
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3.
4.
5.
Mit der Harmonisierung werden die bildungspolitischen Vorgaben der Bundesverfassung umgesetzt.
Ein gemeinsamer Lehrplan erleichtert die Mobilität von Familien mit schulpflichtigen Kindern.
Ein gemeinsamer Lehrplan ist die Grundlage für die Koordination der Lehrmittel und senkt somit die
Kosten derjenigen.
Ein gemeinsamer Lehrplan ist ein weiterer Schritt zur inhaltlichen Harmonisierung der Aus- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer.
Ein gemeinsamer Lehrplan dient als Grundlage zur Entwicklung von Instrumenten zur förderdiagnostischen Leistungsmessung, welche in der ganzen Deutschschweiz eingesetzt werden können.
Kunst – Inventar schützenswerter Bauten
Das Departement Bildung und Kultur informierte die Geschäftsprüfungskommission, dass Inventarobjekte
von den Gemeinden in ihre Nutzungsplanungen übernommen werden und in den Plänen als solche bezeichnet seien. Inventarobjekte stehen nicht unter Denkmalschutz, sind aber wegen ihres historischen, baukünstlerischen, typologischen, handwerklichen, industriegeschichtlichen oder sozialen Werts oder aber wegen deren Stellung im Ortsbild besonders erhaltenswert. Ziel ist es, die Inventarobjekte durch eine zeitgemässe Nutzung, die den Ansprüchen der Eigentümer, aber gleichzeitig auch dem Baudenkmal gerecht wird,
längerfristig zu erhalten. Inventarobjekte sind höher klassifiziert als Verzeichnisobjekte und die Anwendung
der Inventare gemäss Artikel 10 NHG ist behördenverbindlich.
Verzeichnisobjekte werden von den Gemeinden in ihre Nutzungsplanungen ebenfalls übernommen und in
den Plänen als solche bezeichnet. Die Verzeichnisse sind von den Behörden bei ihren Entscheiden angemessen zu berücksichtigen (Art. 10 NHG). Im Gegensatz zu den verbindlichen Schutzzielen bei den Inventarobjekten gibt es bei Bauvorhaben an Verzeichnisobjekten einen Ermessensspielraum bei den Gemeindebehörden. Die Entscheidungsbefugnis liegt bei den Planungs- und Baubewilligungsbehörden der Gemeinde.
Wenn dabei allfällige Veränderungen durch die Bauherren vorgenommen werden, so ist ein Grundeigentümer dazu grundsätzlich ermächtigt, sofern das Projekt nicht den Schutzzielen widerspricht.
Berufsbildung – Case Management
Das Case Management Berufsbildung (nachfolgend: CM BB) ist gemäss dem zuständigen Departement in
Glarus sehr eng begrenzt und nur zuständig für Notsituationen. Das CM BB fordert von den Betroffenen ak-9-
tive Mitarbeit, was gerade der Erfolgsschlüssel sei. Es handelt sich nicht um ein Vermitteln von Lehrstellen
um jeden Preis an Personen, die dies selber versäumt haben, sondern um aktive Unterstützung und Förderung in Notsituationen. Nach einer Startfinanzierung durch den Bund über zwei Jahre finanziert der Kanton
das CM BB nun eigenständig. Es handelt sich um eine 60-Prozent-Stelle, die aber nicht nur das Fallmanagement im engeren Sinn abdeckt, sondern auch den zugehörigen Überbau. Von den Partnern in der kantonalen Verwaltung, den sozialen Diensten und auch der Jugendanwaltschaft wird das CM BB sehr geschätzt.
Konkret bedeutet das, dass die Stelleninhaberin einige Jugendliche nah begleitet mit dem Ziel, dass diese
ihre Lehre weiterführen oder abschliessen können.
Die Geschäftsprüfungskommission verlangte vom Departement Bildung und Kultur zum CM BB Zahlen zur
Effizienz dieser Begleitung, musste aber feststellen, dass aussagekräftige Daten frühestens nächstes Jahr
zusammengestellt werden können. Erschreckend hingegen ist die Tatsache, dass der Kanton Glarus einerseits eine hohe Zahl von Lehrvertragsauflösungen aufweist und andererseits 30% der über 25jährigen keinen Lehrabschluss aufweisen. Dies ist schweizweit eine der höchsten Quoten.
Die Geschäftsprüfungskommission fordert das Departement Bildung und Kultur auf, sich aktiv der Problematik der Lehrabbrüche anzunehmen, da eine erfolgreich abgeschlossene Lehre eine wichtige Basis für eine
finanzielle Unabhängigkeit im zukünftigen Erwachsenenleben darstellt. Hierfür soll nach Auffassung der Geschäftsprüfungskommission auch der Austausch mit Lehrmeistern und Berufsverbänden angeregt werden.
Berufs- und Laufbahnberatung (Erwachsenenberatung)
Nach Aussage des Departements Bildung und Kultur wurden 2014 in der „normalen Beratung“ 409 Personen in 704 Sitzungen beraten, dazu kommen Kurzberatungen und diverse Informationsveranstaltungen. Das
Departement überprüft nun, ob die Erwachsenenberatung teilweise kostenpflichtig werden soll.
Departement Bau und Umwelt
Generell
Im Rahmen der Berichterstattung zum Amtsbericht 2013 kritisierte die Geschäftsprüfungskommission das
Departement Bau und Umwelt wegen der vielen offenen Pendenzen, insbesondere im Bereich der zu erarbeitenden Gesetzesvorlagen und auch bei den Beschwerden. Nach der Befragung im Rahmen dieser Berichterstattung musste die Geschäftsprüfungskommission feststellen, dass viele Pendenzen immer noch bestehen, was aber daran liegt, dass es sich um grosse Geschäfte handelt, welche zur Erledigung eine grössere
Zeitspanne benötigen. Erkennbar gegenüber dem Vorjahr ist aber der Wille des Departements, Pendenzen
auch abzubauen und entsprechende Schwergewichte zu bilden. Dass es sich immer rächt, wenn man Pendenzen nicht rechtzeitig an die Hand nimmt, hat das Departement im Tätigkeitsbericht selber festgehalten
und zwar beim Thema Strassenunterhalt und Kunstbauten.
Arbeitsbelastung
Auf Nachfrage teilte das Department Bau und Umwelt mit, dass die Arbeitsbelastung im Departement insgesamt sehr hoch sei und es sinnvoll wäre, wenn diesem Umstand bei der Formulierung von Forderungen
mehr Rechnung getragen würde. Ziel des Departements sei es, seinem gesetzlichen Auftrag nachzukommen
und die darauf begründenden Forderungen erfüllen zu können. Es bestehe ein Engpass insbesondere im
Bereich Tiefbau. In diesem Bereich konnte eine Vollstelle ein Jahr lang nicht besetzt werden und diesbezüglich anstehende Arbeiten nicht extern vergeben werden. Aber auch die Belastung im Fachbereich Raumentwicklung sei weiterhin sehr hoch. Eine Entspannung sei für die kommenden drei Jahre nicht in Sicht.
Nebst dem „Tagesgeschäft“ würden ausserordentliche und aufwändige Themen wie Ortsplanungsrevisionen, Richtplanüberarbeitung, Revision Raumentwicklungs- und Baugesetz das Departement beschäftigen.
Die Geschäftsprüfungskommission sieht die aufgrund aufstauenden Pendenzen hohe Belastung des Departements Bau und Umwelt ebenfalls insbesondere im bereits angesprochenen Bereich Tiefbau. Dies zeigt
sich bei verschiedenen nachfolgenden Themen, wie Strassenunterhalt oder Strassengesetz. Daher nimmt
die Geschäftsprüfungskommission zur Kenntnis, dass das Departement Bau und Umwelt im Rahmen der
Budgetplanung eine Erhöhung des Stellenetats im Bereich Tiefbau beantragt. So kann der Landrat selber
entscheiden, ob der Mittelansatz in vielen Themen des Departements Bau und Umwelt erhöht werden
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kann. Es kann nämlich nicht angehen, dass man argumentiert, man habe zu wenig Kapazitäten, ohne zu versuchen, diese zu erhöhen.
Umfahrungstrasse
Die Geschäftsprüfungskommission hat sich beim Departement Bau und Umwelt über den Stand des Verfahrens vor dem Bundesgericht erkundigt. Es teilte mit, dass das Verfahren hängig sei und man auf den Entscheid warte. Mittlerweile ist diese Information überholt, weshalb darauf nicht weiter einzugehen ist.
Weiter wollte die Geschäftsprüfungskommission vom Departement Bau und Umwelt wissen, welche Massnahmen ergriffen würden, sollte die Beschwerde gutgeheissen werden oder der Netzbeschluss nicht zu
Stande kommen. Das Departement Bau und Umwelt teilte mit, dass ihm für eine Planung ohne die Umfahrungen zurzeit die Grundlage fehle, da der Richtplan die Umfahrungen Näfels und Netstal vorsehe und behördenverbindlich sei. Ausserdem sei diese Frage bereits im Rahmen des Postulats Thomas Vögeli und Mitunterzeichnende "Verkehrsanschluss Glarus Süd" beantwortet worden. Die Möglichkeiten seien bekanntermassen beschränkt. Man habe mit dem Ausbau des ÖV ein gutes Angebot geschaffen und biete nun eine
Alternative zum Strassenverkehr, was die steigenden Benutzerfrequenzen auch bestätigten. Das ÖVAngebot soll auch weiterhin verbessert werden, ohne den Kostenrahmen dabei zu sprengen. Zudem werde
im Rahmen von Strassensanierungen wie zuletzt beim Abschnitt Zeughaus–Spielhof in Glarus versucht, Entlastungen wie zum Beispiel mit einem neuen Linksabbieger beim Knoten Riedernstrasse zu erstellen. Diese
Realisierung sei leider am Landerwerb von wenigen Quadratmetern gescheitert. Um den Verkehrsfluss auf
der Hauptstrasse nicht zu gefährden, würden keine direkten Einfahrten mehr genehmigt.
Aus Sicht der Geschäftsprüfungskommission ist diese Argumentation zu kurzsichtig. Gerade die neuste Meldung des Bundesgerichts, dass das Verfahren sistiert werde, zeigt, dass das Departement Bau und Umwelt
und somit auch der Gesamtregierungsrat eine Eventualplanung in Betracht ziehen müssten, zumal die latent
hohe Verkehrsbelastung in den Dörfern Näfels und Netstal keine Rücksicht auf die Sistierung des Verfahrens
vor dem Bundesgericht nimmt.
Stichstrasse
Neben dem Projekt Umfahrungsstrasse steht auch das Projekt Stichstrasse Näfels für die Geschäftsprüfungskommission oben auf der Pendenzenliste. Die Geschäftsprüfungskommission liess sich vom Departement Bau und Umwelt über den Entwicklungsstand informieren. Dieses antwortete sinngemäss folgendermassen:
Im Sommer 2014 sei das Vorprojekt in die Vernehmlassung geschickt worden. Die Stellungnahmen hätten
ergeben, dass die Linienführung im nördlichen Bereich entlang des Dammweges überarbeitet und eine Linienführung weiter weg vom Damm gesucht werden müsse. Die wiederum habe zur Folge, dass der Holzverlad nach Weesen verlagert werden müsse. Für das Freispielen dieser Flächen habe es aufwändige Abklärungen und Besprechungen mit der SBB als Grundeigentümerin und den betroffenen Mietern gebraucht. Das
Projekt Stichstrasse habe sich dadurch um ein Jahr verzögert. Für die Linienführung im nördlichen Bereich
werde ein weiteres Variantenstudium durchgeführt und anlässlich eines Workshops im September 2015 die
beste Variante festgelegt. Nach aktuellem Terminprogramm solle das Projekt Mitte des Jahres 2016 öffentlich aufgelegt werden. Es werde beabsichtigt, mit dem Bau Mitte des Jahres 2017 zu beginnen, sofern die
Projektgenehmigung nicht durch Einsprachen verzögert werde. Der definitive Landerwerb werde erst nach
der Projektgenehmigung durchgeführt. Mit allen Grundeigentümern hätten bereits Kontakte stattgefunden,
eigentliche Landerwerbsverhandlungen würden noch keine geführt, da das Projekt und damit die tatsächliche Landbeanspruchung noch nicht feststünden.
Strassen- und Kunstbauten
Die Geschäftsprüfungskommission stellte dem Departement Bau und Umwelt Fragen zum Zustand von
Strassen und Kunstbauten sowie zu den Finanzierungslücken, auf welche im Tätigkeitsbericht hingewiesen
wurde. Das Departement stellte sich auf den Standpunkt, dass die personellen Ressourcen im Bereich Tiefbau beschränkt seien. Das Departement Bau und Umwelt habe nach der Landsgemeinde 2009 mit aller
Kraft daran gearbeitet, um bis Anfang 2014 ein rechtskräftig bewilligtes Projekt für die Umfahrungen Näfels
-11-
und Netstal zu erlangen. Mit diesen Arbeiten seien erhebliche personelle Ressourcen gebunden gewesen,
die gleichzeitig auch für den Unterhalt der bestehenden Infrastruktur benötigt worden wären. Die Prioritäten hätten aber nach dem Willen der Landsgemeinde und der mit dem neuen Netzbeschluss einhergehenden terminlichen Vorgaben auf die strategisch wichtigen Umfahrungsprojekte gelegt werden müssen.
Weiter teilte das Departement Bau und Umwelt mit, dass der Zustand der Strassenbeläge 2014 erstmals
visuell aufgenommen und beurteilt worden sei und zwar durch ein externes Büro. Bisher sei das Strassennetz jeweils im Frühling abgefahren worden. Als Reaktion auf die Resultate der Zustandserfassung 2014 sei
umgehend die Erhöhung des Unterhaltsbedarfs im Finanzplan beantragt worden. Auch bei den Kunstbauten
besteht gemäss Departement Bau und Umwelt akuter Handlungsbedarf. Bei folgenden Objekten ist die
Dringlichkeit am höchsten:
– Durnagelbrücken 1–4
– Linthbrücken Süd und Nord, Bahnhofstrasse Schwanden
– Schartlirunsbrücke, Richisau
– Linthbrücke Mitlödi
– Schwächetenrunsdurchlass Leuggelbach (in Abklärung, aktuell festgestellt)
Umsetzung Strassenbauprogramm bis 2019
Das Departement Bau und Umwelt führte im Tätigkeitsbericht aus, dass das Strassenbauprogramm bis 2019
nicht umgesetzt werden kann. Aufgrund der Erfahrungen bei der Projektierung der Stichstrasse NäfelsMollis habe sich gezeigt, dass Projekte dieser Grössenordnung und Komplexität sehr viel Zeit beanspruchen
würden. Da nur noch vier Jahre bis 2019 zur Verfügung stehen, sei heute schon klar, dass die Querspange
Netstal und die neue Verbindung Leimen–Holenstein bis 2019 nicht realisiert sein würden. Gemäss Departement müsse man zukünftig vielleicht Mehrjahresprogramme mit kürzerer Laufzeit, d.h. mit weniger, dafür
konkreteren Projekten, erstellen.
Stand Revision Strassengesetz
Gemäss dem Departement Bau und Umwelt sei die Zustandserhebung erledigt, die Aufteilung in Gemeindeund Kantonsstrassen sei noch in Bearbeitung, da wegen Finanzierungsfragen zusätzliche Gutachten in Auftrag geben werden mussten. Die Diskussionen mit den Gemeinden müssten zuerst geführt werden, so dass
die Vernehmlassung erst im Jahr 2016 durchgeführt werden könne, weshalb sich der Zeitplan um ein Jahr
verschiebe und das Strassengesetz erst an der Landsgemeinde 2018 behandelt werden könne.
Wassergesetz
Gemäss Departement Bau und Umwelt liegt seit Frühling 2015 das Gutachten für „Energiewirtschaftliche
Bewertung der Kleinwasserkraftwerke im Kanton Glarus“ der Firma Schnyder Ingenieure ZG AG, für welches am 2. April 2015 der Auftrag erteilt wurde, vor. Der Inhalt wurde zum Zeitpunkt der Befragung dem
Regierungsrat noch nicht kommuniziert, weshalb der Geschäftsprüfungskommission auch keine Details
mitgeteilt wurden. Der Regierungsrat werde nach Auffassung des Departements Bau und Umwelt über das
weitere Vorgehen – auch mit Blick auf die Kostenfolgen – beraten müssen. Für diesen Entscheid seien auch
die Entwicklungen im Strommarkt und in der Energiepolitik (Strompreise, Wasserzinsen, Hoheit über Wasserkraft, Eigentum der grossen Kraftwerkgesellschaften, Förderung der erneuerbaren Energie, Atomausstieg etc.) relevant, weshalb sich der Regierungsrat die Einschätzung eines Experten in diesen Fragen vorbehält. Das Departement Bau und Umwelt hält fest, dass das Wassergesetz an die Hand genommen werden
müsse, damit der im letzten Jahr festgelegte Zeitplan eingehalten werden könne. Dennoch müsse fundiert
untersucht werden, ob nun doch ein Paradigmenwechsel im jetzigen energiepolitischen Umfeld vorgenommen werden soll. Ziel des Departements Bau und Umwelt sei nach wie vor, das Wassergesetz der
Landsgemeinde 2018 vorzulegen.
Die Geschäftsprüfungskommission erachtet die beiden Gesetzesvorlagen als wichtige Pfeiler des Legislaturprogrammes 2014-2018 und kann eine weitere Zeitverzögerung nicht akzeptieren.
Stand Revision Baugesetz
Das Departement Bau und Umwelt vertritt die Auffassung, dass anders als in Kantonen mit Einzonungsdruck
im Kanton Glarus keine Dringlichkeit für eine sehr rasche Umsetzung der RPG-Revision besteht. Die Ortspla-12-
nungsrevisionen könnten unter dem geltenden Recht und dem bestehenden Richtplan durchgeführt werden, solange keine Bauzonenerweiterungen geplant sind, was aufgrund der grossen Baulandreserven nicht
zur Debatte steht.
Aufgrund des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) muss das kantonale RBG angepasst werden. Die Arbeiten sind gestartet (Umfrage über Revisionsbedarf bei Gemeinden und Amtsstellen Ende 2014, Auswertung, erste Arbeitsgruppensitzung am 2. Juni 2015). Das revidierte RBG soll an der Landsgemeinde 2017
behandelt werden.
Für die RBG-Revision sind auch verschiedene konzeptionelle Fragestellungen zu beantworten, wie bspw. der
Mehrwertausgleich nach Art. 5 RPG (Inhalt, Satz, Erhebungsvollzug, Schätzung Liegenschaftswert, Verwendung Einnahmen) und Massnahmen zur Verbesserung der Baulandverfügbarkeit nach Art. 15a RPG (z.B.
Landumlegungen, Kaufrechte). Das Departement Bau und Umwelt will eine sorgfältige Evaluation der Möglichkeiten vornehmen. Dabei kann ein Blick auf die Lösungen anderer Kantone sinnvoll und auch kostensparend sein. Als nächster Schritt ist die Diskussion dieser konzeptionellen Fragen im September geplant. Der
Regierungsrat soll im Winter 2015 / Frühjahr 2016 den Vernehmlassungsentwurf verabschieden können.
Für die laufenden Nutzungsplanungen gelten die Bestimmungen des geltenden RBG, für die Dimensionierung der Bauzonen sind die Übergangsbestimmungen des RPG massgebend.
Die Geschäftsprüfungskommission teilt die Meinung des Departements Bau und Umwelt nicht in jedem
Punkt. Entgegen dieser Meinung besteht eine zeitliche Dringlichkeit das Baugesetz zu revidieren, da die
Gemeinden an ihren Bauordnungen arbeiten und auf ein überarbeitetes Gesetz angewiesen sind. Dass nun
beide Baugesetzgebungen parallel überarbeitet werden, erachtet die Geschäftsprüfungskommission als
sehr problematisch.
Überarbeitung Richtplan
In einem ersten Schritt würden gemäss Departement Bau und Umwelt bis Ende des Jahres 2015 verschiedene Grundlagen erarbeitet (Baugebietsstatistiken, Bevölkerungs-/Arbeitsplatzzahlen, etc.). Gleichzeitig
würden die Strategie und die Schwerpunkte der Raumentwicklung des Kantons definiert. Es sei vorgesehen,
dass der Regierungsrat im 1. Quartal 2016 das Raumkonzept erlasse, anschliessend erfolge die Genehmigung durch den Landrat. Der Richtplanentwurf sollte bis Mitte des Jahres 2016 eine erste interne Vernehmlassung durchlaufen haben. Die Genehmigung durch den Landrat sei bis Mitte des Jahres 2018 vorgesehen.
Anschliessend folge die Genehmigung durch den Bund. Inhaltliche Schwerpunkte seien das Raumkonzept
sowie eine Siedlungsstrategie (Festlegung Siedlungsgebiet, Abstimmung Siedlung und Verkehr). Daneben
würden auch die anderen Raumnutzungen (Verkehr, Landwirtschaft, Tourismus, Ver- und Entsorgung) in die
Gesamtüberarbeitung einbezogen.
Controlling Richtplan 2004
Das Departement Bau und Umwelt teilte in der Befragung mit, dass bezüglich der Pendenzen seit der Umfrage im Januar 2014 nichts mehr weiter unternommen worden sei. Das Controlling im Sinne von Art. 14
Abs. 1 Raumentwicklungs- und Baugesetz (RBG) siehe die Überprüfung der im Richtplan vorgesehenen
Massnahmen auf ihre zeitliche und inhaltliche Verwirklichung vor. Eine erneute Umfrage hätte aber gemäss
Departement Bau und Umwelt kaum neue Erkenntnisse gebracht.
Dem Departement Bau und Umwelt ist bewusst, dass der Regierungsrat gemäss Art. 14 Abs. 2 RBG dem
Landrat periodisch Bericht über die Raumordnung und Raumentwicklung im Kanton zu erstatten hätte. In
Anbetracht der laufenden Richtplananpassung und der anstehenden Gesamtüberarbeitung des Richtplans
sei aber darauf verzichtet worden. Die Auseinandersetzung, ob die bisher nicht erfüllten Richtplanaufgaben
notwendig seien, sollte gestützt auf die aktuellsten Grundlagen und Bedürfnisse erfolgen. Beispielsweise
kostet gemäss Auskunft der Abteilung Umweltschutz und Energie die Erstellung bisher fehlender Inventare
im Umweltbereich je ca. 80‘000 Franken.
Die Geschäftsprüfungskommission ist der Meinung, dass ein Richtplan als raumplanerisches Führungsinstrument nur taugt, wenn das Controlling gemacht wird und dem Landrat termingerecht Bericht erstattet
wird. Insbesondere, wenn es sich um Grundlagen handelt, welche für die Raumplanung in den Gemeinden
benötigt werden.
-13-
Beschwerdeverfahren
Die Geschäftsprüfungskommission hat in ihrem Zwischenbericht festgehalten, dass die Anzahl der hängigen
Beschwerden beim Departement Bau und Umwelt trotz konstant hoher Belastung zurückgegangen ist. Dies
hat die Geschäftsprüfungskommission ihn ihren Berichten auch immer wieder gefordert. Damit ist diese
Angelegenheit jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Geschäftsprüfungskommission hat mit Schreiben vom
10. August 2015 Einsicht in die Verfahrensabläufe pro Fall verlangt, was die Staatskanzlei mit der Begründung verwehrte, dass die geforderten Daten wegen des Datenschutzes nicht einfach ausgehändigt werden
könnten. Dass der Präsident der Geschäftsprüfungskommission in dieser Sache in den Ausstand getreten ist,
sei nur eine Randbemerkung.
Zusammen mit diesem Bericht wird der Regierungsrat ein Schreiben erhalten, mit welchem die Geschäftsprüfungskommission nochmals Einsicht in die Akten verlangt. Daher kann die Geschäftsprüfungskommission dem Landrat in dieser Frage zurzeit nicht Bericht erstatten.
Baugesuchbearbeitung
Nach Ausführungen des Departements Bau und Umwelt konnten im Jahr 2014 80.6 Prozent aller Baugesuchverfahren (ordentliches Verfahren, Bauermittlungs- und Meldeverfahren) innert der in der Bauverordnung vorgesehenen Ordnungsfristen erledigt werden. Bei den ordentlichen Verfahren ohne Einsprachen
wurden knapp 83 Prozent der Gesuche innert Frist erledigt. Bei den Meldeverfahren bzw. Bauermittlungsverfahren liegt diese Quote bei etwa 60 Prozent. Dies lässt sich dadurch erklären, dass für Meldeverfahren
die Ordnungsfrist mit vier Wochen sehr kurz angesetzt ist. Wenn ein Gesuch im Meldeverfahren auch von
mehreren kantonalen Amtsstellen zu prüfen ist, kann diese Frist oft nicht eingehalten werden. Bei Bauermittlungsverfahren geht es meistens um die vorgängige Abklärung komplexer bau- oder umweltrechtlicher
Sachverhalte, die eine vertiefte Bearbeitung erfordern. Damit dauert die Bearbeitung häufig länger als bei
normalen Baugesuchen.
Der Regierungsrat hat im Tätigkeitsbericht darauf verzichtet, die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung
von Baugesuchen nach Gemeinden aufzuteilen. Auf Nachfrage der Geschäftsprüfungskommission konnten
diese Daten in Erfahrung gebracht werden:
Gemeinde Glarus Nord
Baugesuche BG innerhalb Frist
total
Anzahl
Bauermittlung
12
4
Meldeverfahren
1
0
Ordentliches Verfahren ohne Einspra- 179
127
chen
Ordentliches Verfahren mit Einsprachen 15
9
Total
207
140
Baugesuche BG innerhalb Frist
total
Anzahl
Bauermittlung
5
5
Meldeverfahren
6
5
Ordentliches Verfahren ohne Einspra- 134
127
chen
Ordentliches Verfahren mit Einsprachen 8
7
Total
153
140
Anteil
12.00%
0.00%
70.95%
60.00%
67.63%
Gemeinde Glarus
Gemeinde Glarus Süd
Bauermittlung
Meldeverfahren
Baugesuche BG innerhalb Frist
total
Anzahl
5
5
15
8
-14-
Anteil
100.00%
83.33%
88.06%
87.50%
88.24%
Anteil
100.00%
53.33%
Ordentliches Verfahren ohne Einspra- 233
chen
Ordentliches Verfahren mit Einsprachen 21
Total
274
206
88.41%
17
140
90.95%
86.13%
Die Unterschiede zwischen den Gemeinden ist nach Auffassung der Geschäftsprüfungskommission frappant, insbesondere die Gemeinde Glarus Nord fällt von den anderen beiden stark ab, obwohl die Bauverwaltung in Glarus Nord um einiges besser besetzt ist, als jene von Glarus Süd. Diesen Umständen kann aber
die Geschäftsprüfungskommission von Glarus Nord nachgehen.
Departement Volkswirtschaft und Inneres
Beschwerdeverfahren
Bei der Befragung des Departements Volkswirtschaft und Inneres im August 2015 war eine Beschwerde
hängig.
Wirtschaftsförderung
Dem Tätigkeitsbericht des Regierungsrates musste die Geschäftsprüfungskommission entnehmen, dass
durch die Wirtschafts- und Standortförderung des Kantons Glarus keine Unternehmung angesiedelt werden
konnte und auch keine Arbeitsplätze geschaffen wurden. Dazu befragte die Geschäftsprüfungskommission
das zuständige Departement Volkswirtschaft und Inneres in schriftlicher und mündlicher Form. Zusätzlich
befragten zwei Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission Vertreter der Wirtschafts- und Standortförderung vor Ort. Neben der Frage um die Ansiedlung neuer Unternehmungen ging es bei den Fragen auch um
den Umgang mit den bestehenden Unternehmungen.
Im Jahr 2014 wurde im Kanton Glarus erstmals seit 2007 keine Ansiedlung von ausländischen Firmen verzeichnet. Nach Auffassung des Departements Volkswirtschaft und Inneres könne ein Rückgang von Ansiedlungen auch im Grossraum Zürich beziehungsweise in der ganzen Schweiz beobachtet werden. Hauptgrund
dafür sei die wachsende Unsicherheit möglicher Investoren in Bezug auf den politischen Trend zur Regulierung. Diese politischen Geschäfte beträfen Firmen, die ihren Haupt- oder Europasitz in die Schweiz überführen wollten ganz besonders. Zusammen mit einem generell hohen Lohn- und Preisniveau in der Schweiz
und einer unsicheren Währungssituation seien die traditionellen Standortvorteile der Schweiz ernsthaft
gefährdet. Umzugswillige Firmen wollten selten selber bauen und zögen es vor, die Unwägbarkeiten eines
Baubewilligungsverfahrens nach Möglichkeit zu umgehen. Es würden also meist bezugsfähige Immobilien
gesucht. Erschwerend käme im Glarnerland hinzu, dass es nur selten gelinge, potentiellen Interessenten
passende und gleichzeitig leerstehende Immobilien anzubieten. Leerstände seien zumeist in der Industriebrache zu verzeichnen, wo die Gebäude oft zu gross seien und einen unüberschaubaren Investitionsbedarf
oder/und Altlasten aufweisen würden.
Der Austausch mit den ansässigen Unternehmungen funktioniere nach Einschätzung des Departements
Volkswirtschaft und Inneres gut. Die Wirtschaftsförderung besuche aktiv und regelmässig Glarner Unternehmungen. Daneben organisiere sie jährlich ein bis zwei Anlässe mit rund 150 bis 250 Teilnehmern, bei
denen die Firmen aktuelle Themen erörtert bekämen und eine Plattform fänden für den gegenseitigen Austausch. Informelle Kontakte mit Firmen fänden täglich statt.
Bei der Standortförderung stellte das Departement Volkswirtschaft und Inneres fest, dass die drei Gemeinden mittlerweile eigene Standortförderer eingesetzt oder eingestellt hätten, wenn auch mit unterschiedlichen Aufgaben. Für das Departement sei das Gesetz über die Standortförderung massgebend, in welchem
die Aufgaben von Kanton und Gemeinden klar definiert seien.
In Bezug auf das Kosten-Nutzenverhältnis der Wirtschaftsförderung, welche mit 200 Stellenprozenten dotiert ist (wobei das Pensum des Leiters nicht eingerechnet ist), hält das Departement Volkswirtschaft und
Inneres fest, dass dies eher eine knappe Dotierung sei, zumal die Kontaktstelle Wirtschaft im Bereich Arbeitsmarkt immer mehr Vollzugsaufgaben übernehmen müsse.
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Die Geschäftsprüfungskommission wollte vom Departement nach dieser Analyse wissen, welche Massnahmen eingeleitet würden. Das Departement teilte mit, dass die Kontaktstelle für Wirtschaft in der Praxis bemüht sei, potentielle Investoren direkt anzusprechen und kompetent zu beraten. Das Finden adäquater
Betriebsflächen stehe dabei meist im Vordergrund. Wie zahlreiche Beispiele belegen würden, ständen dafür aber oft nicht genügend Flächen und Areale zur Verfügung. Die Arealentwicklung gehöre daher zu den
Prioritäten in der laufenden Legislaturperiode. Ziel sei es, aktiver in die Entwicklung und Nutzbarmachung
von Arealen einzuwirken.
Die Geschäftsprüfungskommission thematisierte auch die Rolle des Innovationscoach und wollte wissen, ob
sich dessen Anstellung gelohnt habe. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres ist zufrieden mit der
Arbeit des Innovationscoach, welcher von den Unternehmungen gut aufgenommen worden sei, was durch
eine Reihe positiver Rückmeldungen beleget werde. Besonders wichtig sei die Tatsache, dass es gelungen
sei, für einen Glarner Startup Unternehmer Fördermittel der KTI im Gegenwert von CHF 450'000.00 zu sichern. Damit habe sich die Investition des Kantons von rund CHF 70'000.00 pro Jahr in das Mandat gelohnt.
Die Geschäftsprüfungskommission ist mit der Nullrunde bei den Ansiedlungen von Unternehmungen nicht
zufrieden, auch wenn in dieser Statistik nur jene Unternehmungen erfasst sind, welche vom Ausland ihren
Sitz in den Kanton Glarus verlegen. Auch das laufende Jahr sieht nach den vorliegenden Informationen ähnlich schlecht aus. Der Geschäftsprüfungskommission ist bewusst, dass die momentane wirtschaftliche Lage
für die Ansiedlung von Unternehmungen ungünstig ist, erwartet aber dennoch vom Departement Volkswirtschaft und Inneres, dass wieder Ansiedlungen getätigt werden können. Schlussendlich muss sich die
Wirtschaftsförderung an den Resultaten messen lassen, welche nun mal negativ sind. Die Geschäftsprüfungskommission wird sich dieser Thematik in der nächsten Berichterstattung wieder annehmen.
Wichtig ist für die Geschäftsprüfungskommission aber auch, dass es zwischen den Gemeinden und dem
Kanton keine Doppelspurigkeiten gibt im Bereich der Wirtschaft- und Standortförderung, sondern eine zielgerichtete Zusammenarbeit vorhanden ist. Alles andere kann sich der Kanton Glarus in finanzieller Hinsicht
nicht leisten.
KESB
Auch im Rahmen dieser Berichterstattung nahm sich die Geschäftsprüfungskommission der Themen rund
um die KESB an. Einerseits ging es dabei um die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und andererseits um die Arbeit und Organisation der KESB selbst. In Bezug auf die Zusammenarbeit ist auf die Ausführungen beim Departement Sicherheit und Justiz zu verweisen.
Nach Aussagen des Departements Volkswirtschaft und Inneres ist die KESB eingearbeitet, auch wenn es im
Jahre 2015 einen personellen Wechsel im Spruchkörper gegeben habe, welcher eine neue Einarbeitung erforderlich mache. Beim Revisorat würden noch Pendenzen bestehen. Nachdem die zusätzliche Stelle bewilligt und besetzt worden sei, dürfte bis Ende Jahr ein vertretbares Mass an Pendenzen erreicht sein.
Die Geschäftsprüfungskommission wird die KESB und ihre Tätigkeit weiterhin überprüfen, zumal diese Behörde Entscheide von grosser Tragweite fällen kann.
Kontrolle Übertragung Fonds, Legate und unselbständige Stiftungen
Die Geschäftsprüfungskommission hat Kenntnis, dass das Departement Volkswirtschaft und Inneres die
Gemeinden aufgefordert hat, zu allen Fonds, Legaten und unselbstständigen Stiftungen, welche mit der Fusion oder sogar davor durch die „alten“ Gemeinden aufgelöst worden waren, Stellung zu nehmen. Dabei
mussten die Gemeinden dem zuständigen Sachbearbeiter zu jedem Fonds rückwirkend bis 2005 den Jahresabschluss vorlegen und allfällige Entnahmen entsprechend begründen. Als Beispiel lag der Geschäftsprüfungskommission die Zusammenstellung der Gemeinde Glarus Süd vor.
Das Departement Volkswirtschaft und Inneres begründet dieses Vorgehen damit, dass es gesetzlich verpflichtet sei, die Aufsicht über diese Fonds und Legate wahrzunehmen. Darüber hinaus würde diesbezüglich
im Dezember 2015 eine Besprechung mit den Gemeindepräsidenten stattfinden.
Nach dem Studium dieser Unterlagen stellt die Geschäftsprüfungskommission fest, dass diese Überprüfung
ins Uferlose geht und vor allem auch zu weit in die Vergangenheit reicht. Auch wenn die drei Gemeinden die
Rechtsnachfolger der ehemaligen Gemeinden sind, ist es absolut unverhältnismässig, dass die Gemeinden
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rückwirkend Entnahmen aus Klein- und Kleinstfonds (unter CHF 5'000.00) belegen müssen. Solche Aufträge
seitens des Departements stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten innerhalb der Verwaltung, welche
dadurch entstehen. Ausserdem ist der Geschäftsprüfungskommission auch nicht klar, welches Ziel mit dieser Kontrolle verfolgt wird. Selbst wenn Bezüge nicht gerechtfertigt gewesen wären, dann können die Gemeinden allfällige Beträge nicht in einen aufgelösten Fonds zurück überweisen. Ausserdem handelt es in
fast allen Fällen um Handlungen der alten Gemeinden. Bei den Abklärungen in dieser Sache stellte die Geschäftsprüfungskommission weiter fest, dass diese Aufgaben dem Verantwortlichen für Gemeindefragen
übertragen wurden. Bereits in der Berichterstattung zum Amtsbericht 2013 kritisierte die Geschäftsprüfungskommission, dass die Einrichtung der Aufsicht über die Kooperationen einer Arbeitsbeschaffung für
den gleichen Sachbearbeiter gleichkomme.
Auch in diesem Fall erachtet die Geschäftsprüfungskommission das Vorgehen des Departements Volkswirtschaft und Inneres als unverhältnismässig und fordert dieses auf, die Kontrollen auf die finanzstärksten
Fonds, Legate und unselbstständige Stiftungen zu reduzieren und auf den Zeitraum seit der Fusion, also ab
1. Januar 2011 zu beschränken. Darüber hinaus stellt die Geschäftsprüfungskommission fest, dass auch im
vorliegenden Fall versucht wird, Arbeit für einen Sachbearbeiter zu beschaffen, was nicht akzeptabel ist.
Sollte die Fachstelle für Gemeindefragen zu wenig ausgelastet sein, ist das Stellenpensum zu reduzieren.
Schulsozialarbeit
Für die Schulsozialarbeit (nachfolgend: SSA) besteht gemäss dem Departement Volkswirtschaft und Inneres
ein Monitoring, welches im Rahmen der halbjährlich stattfindenden Sitzungen zwischen der Hauptabteilung
Soziales und den Hauptschulleitern erfolge. Bei diesen Koordinationssitzungen erfolgten offene Rückmeldungen aus den Schulen. Parallel dazu werde eine Überprüfung im Rahmen der Evaluationen der Schulen
durch das Departement Bildung und Kultur durchgeführt. Die Rückmeldungen seien bisher positiv und die
Schulsozialarbeit sei in den Schulen des Kantons Glarus präsent.
Die Wirksamkeit der SSA lasse sich nach Meinung des Departements Volkswirtschaft und Inneres – im Gegensatz zu deren Leistungen - nicht quantifizieren, weshalb auch ein Kosten-Nutzenvergleich schwierig sein
dürfte. Rückmeldungen der KESB und der Jugendanwaltschaft zeigten aber, dass weniger Massnahmen ergriffen werden mussten. Der Aufwand für zivilrechtliche Massnahmen bewege sich im Kanton Glarus auf
einem tiefen Niveau, weil durch die KESB auch nur wenige Massnahmen im engeren Sinn ergriffen werden.
Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Einführung der SSA und der Höhe der zivilrechtlichen Massnahmen kann daher nicht gemacht werden.
Probleme habe es gemäss dem Departement Volkswirtschaft und Inneres bei der Akzeptanz der Schulsozialarbeit bei Lehrkräften in der Gemeinde Glarus Süd gegeben. Inzwischen habe das Verständnis der Lehrkräfte stark zugenommen. Zudem seien die personellen Ressourcen knapp, weshalb verschiedene Schulstandorte nur durch eine ambulante Schulsozialarbeit versorgt werden könnten. In der Praxis werde die integrierte von der ambulanten Schulsozialarbeit unterschieden. Die integrierte Schulsozialarbeit versorge
ausschliesslich die Standortschule, während die ambulante Schulsozialarbeit auch für Schulen ausserhalb
ihres Standortes zuständig sei. Da es nicht möglich sei, für alle Schulen die integrierte Schulsozialarbeit anzubieten, setze der Kanton Glarus ein kombiniertes Modell von integrierter und ambulanter Schulsozialarbeit um. Zudem werde derzeit das Team SSA mit einer Sozialarbeiterin in Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr verstärkt. Schliesslich sei festzuhalten, dass durch die Früherkennung allfälligen Gefährdungen
rechtzeitig begegnet werden könne. Deshalb werde ein Schwerpunkt der SSA auch weiterhin die Unterstützung der Schulleitung und Lehrpersonen bei der Entwicklung und Umsetzung von strukturellen Massnahmen der Früherkennung und der Frühintervention sein.
Die Geschäftsprüfungskommission nimmt zur Kenntnis, dass sich die Schulsozialarbeit ins soziale Netz zusammen mit der KESB, der Jugendendanwaltschaft und den Sozialen Diensten integriert hat und wird im
Rahmen der kommenden Berichterstattungen die Wirkung der Schulsozialarbeit überprüfen.
Asylwesen
Die Geschäftsprüfungskommission hat sich rund um das Asylwesen mit verschiedenen Punkten befasst. Im
Vordergrund standen dabei das Verfahren betreffend das Restaurant Edelweiss in Riedern, die Unterbringung der ansteigenden Anzahl von Asylsuchenden sowie die Auflösung des Vertragsverhältnisses mit dem
Roten Kreuz betreffend die Betreuung der Asylsuchenden im Kanton Glarus.
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Unterbringung von Asylsuchenden
Das Departement Volkswirtschaft und Inneres organisiert zurzeit die Bewältigung der anstehenden Herausforderungen der Zuweisung von minderjährigen Asylsuchenden sowie der Zuweisung der massiv angestiegenen Anzahl von Asylsuchenden allgemein. Für die Bewältigung der um ein Mehrfaches zugenommenen
Fallzahlen im Flüchtlingswesen sieht sich das Departement Volkswirtschaft und Inneres gezwungen, eine auf
drei Jahre befristete Stellenaufstockung um 70% zu beantragen.
Im Zeitpunkt der Befragung konnten gemäss dem zuständigen Departement ganz im Gegensatz zu anderen
Kantonen alle zugewiesenen Asylsuchenden in Häusern oder Wohnungen untergebracht werden. Die Strategie der dezentralen Unterbringung mit eigenen Liegenschaften in den Gemeinden Glarus und Glarus Nord
und Mietlösungen in Glarus Süd habe sich bewährt und dazu geführt, dass die Verteilung zwischen den Gemeinden ausgeglichener geworden sei.
Vertragsauflösung SRK
Die durch Mandat an das Schweizerische Rote Kreuz (nachfolgend: SRK) übertragene Betreuung der Asylsuchenden habe gemäss dem zuständigen Departement Volkswirtschaft und Inneres seit längerer Zeit zu Unzufriedenheit geführt. Die Auftragserfüllung und insbesondere die Leitung sei nicht nach den Vorstellungen
des Departements wahrgenommen worden, obwohl das Departement mehrfach das Gespräch mit den verantwortlichen Personen gesucht habe.
Eine Kündigung wurde zum Zeitpunkt der Befragung, also im September 2015, in Erwägung gezogen. Diese
Kündigung wurde mittlerweile bekanntermassen ausgesprochen.
Restaurant Edelweiss Riedern
Die Geschäftsprüfungskommission wollte vom Departement Volkswirtschaft und Inneres wissen, wie es dazu kommen konnte, dass der Kanton Glarus in Riedern eine Liegenschaft erwirbt, welche wegen eines hängigen Rechtsstreites (bis vor Bundesgericht) bis zum heutigen Zeitpunkt weder umgebaut noch im Sinne des
angedachten Zweckes (als Unterkunft für Asylsuchende) genutzt werden konnte. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres stellte sich auf den Standpunkt, dass die Zonenkonformität für eine Asylunterkunft
abgeklärt worden sei, man habe aber den Eigenheiten der dortigen Nutzung zu wenig Beachtung geschenkt.
Das entsprechende Baugesuch werde zurzeit von der Baukommission der Gemeinde Glarus nochmals geprüft.
Der Geschäftsprüfungskommission ist bewusst, dass das Departement Volkswirtschaft und Inneres im Moment in Bezug auf die Unterbringung von Asylsuchenden unter grossem Druck steht und die Anzahl der zugewiesenen Asylsuchenden auch nicht steuern kann. Dennoch offenbaren sich gerade in diesem Bereich
einige Baustellen, was den oben stehenden Erwägungen entnommen werden kann.
Die Geschäftsprüfungskommission begrüsst, dass das Departement Volkswirtschaft und Inneres die Konsequenzen aus der mangelnden Zusammenarbeit mit dem SRK gezogen hat und das Vertragsverhältnis aufgelöst hat. Der Zeitpunkt für die Umsetzung dieser Massnahme ist aber äusserst ungünstig, zumal der Kanton
Glarus wie auch die gesamte Schweiz eine Rekordzahl von Asylsuchenden unterbringen muss.
Nicht zufrieden ist die Geschäftsprüfungskommission mit der Situation betreffend das Restaurant Edelweiss
in Riedern. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat offenbar die Zonenkonformität nicht ausreichend abgeklärt, als die Liegenschaft erworben worden war. Dies trotz der Tatsache, dass die Liegenschaft
mit dem Zweck gekauft worden war, diese als Unterkunft für Asylsuchende zu nutzen. Dabei musste dem
Departement Volkswirtschaft und Inneres bekannt sein, dass sich die Wohnbevölkerung bei der Errichtung
einer Asylunterkunft in der Regel zur Wehr setzt. Der Regierungsrat hat nach Auffassung der Geschäftsprüfungskommission einen Fehlkauf gemacht und damit zusätzlich Kosten verursacht, indem er versucht hat,
den Umbau mittels Rechtsweg durchzusetzen. Die Geschäftsprüfungskommission fordert den Regierungsrat
auf, diese Angelegenheit an die Hand zu nehmen und aufzuzeigen, wie diese Liegenschaft weiter verwendet
werden soll.
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Departement Sicherheit und Justiz
Kostenentwicklung im Straf- und Massnahmenvollzug:
Die Kosten im Bereich Straf- und Massnahmenvollzug haben in den letzten drei Jahren stark zugenommen,
was den nachfolgenden Zahlen entnommen werden kann:
2012
CHF 690‘732.00
2013
CHF 834‘573.00
2014
CHF 1‘303‘936.00
Im Straf- und Massnahmenvollzug in ausserkantonalen Einrichtungen befanden sich über das ganze Jahr
2014 insgesamt 19 Personen. Das Departement Sicherheit und Justiz sieht den Grund für den permanenten
Anstieg dieser Kosten in den gesellschaftlichen Veränderungen unserer Zeit.
Insbesondere der therapeutische Massnahmenvollzug (vor der Umsetzung des Strafvollzuges) bedeutet
vielfach zeitlich nicht absehbarer Betreuungsaufwand. Auch die Kosten im Jugendstraf- und Massnahmenvollzug steigen kontinuierlich an. Die Kosten präsentieren sich folgendermassen:
2012
CHF 1‘103‘927.00
2013
CHF 1‘141‘674.00
2014
CHF 1‘980‘905.00
Das Departement Sicherheit und Justiz versucht, die Kosten pro Therapiefall zu senken, indem durch eine
risikoorientierte Analyse und Therapie (Optimierung der Therapiemassnahmen) eine grössere Wirkung erzielt werden soll. Im Jugendbereich ist nach Auffassung des zuständigen Departements Prävention der
Schlüssel für eine bessere Zukunft. Schulsozialarbeit, Jugendkontaktpolizei oder private Institutionen und
Vereine sollen dazu führen, dass die Jugendlichen eben nicht massnahmebedürftig würden. Zu den weiteren Hauptpfeilern im Jugendschutz würden Sport, Gesellschaft und Kultur gehören.
Für die Geschäftsprüfungskommission ist diese Entwicklung der Kosten wie auch die Anzahl der Fälle besorgniserregend, insbesondere der Anstieg der Kosten im Bereich des Jugendstraf- und Massnahmenvollzugs. Diese Entwicklung ist aber insofern zu relativieren, als dass die Jugendanwaltschaft im Berichtsjahr
2014 sieben Anträge an das Jugendgericht gestellt und in neun Fällen eine persönliche Betreuung angeordnet hat. Die KESB hingegen hat im gleichen Zeitraum nur vier Massnahmen im engeren Sinne (welche die
gleichen Kosten wie eine Massnahme der Jugendanwaltschaft verursachen können) erlassen.
Auch wenn das Departement Sicherheit und Justiz keinen Einfluss auf die Anordnung von Massnahmen oder die Ausfällung von Strafen hat, so muss nach Auffassung der Geschäftsprüfungskommission der Kanton
Glarus als kleiner Kanton mittel- und langfristig das eigene Angebot an Vollzugseinrichtungen und Massnahmenmöglichkeiten optimieren und sich eine entsprechende Strategie erarbeiten. Denn eigene Vollzugseinrichtungen sind in der Regel günstiger und schaffen durch zusätzliche Arbeitsplätze auch einen Mehrwert
für den Standortkanton.
Zusammenarbeit KESB
In der Berichterstattung zum Amtsbericht 2013 bemängelte die Geschäftsprüfungskommission die Zusammenarbeit zwischen der KESB und der Staats- und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus. Insbesondere
die Staatsanwaltschaft war nicht zufrieden mit der Zusammenarbeit. Mittlerweile bezeichnet die Staatsanwaltschaft die Zusammenarbeit als gut, dies sieht die KESB ebenfalls so. Im Rahmen der Aussprache dieser
beiden Behörden wurde auch festgelegt, dass die Staatsanwaltschaft künftig auch bei der Arbeitsgruppe
Sozialpikett mitwirkt. Mit der Polizei und neuerdings auch mit der Staatsanwaltschaft findet neben diesem
Koordinationsgespräch auch in Einzelfällen ein regelmässiger Informationsaustausch statt.
Die Geschäftsprüfungskommission vertraut auf die Aussagen dieser beiden Behörden und sieht daher keinen weiteren Handlungsbedarf, sie wird aber diese Entwicklung sicherlich verfolgen.
Pendenzen Staats- und Jugendanwaltschaft
Die Staats- und Jugendanwaltschaft konnte die Pendenzen im Bereich Verbrechen und Vergehen von rund
200 pendenten Fällen auf rund 180 pendente Fälle reduzieren (Erhebungszeitraum knapp 5 Monate: per
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Ende Februar 2015 bis 23. Juli 2015). In den pendenten Fällen sind auch grössere Fälle mit umfangreichen
Akten, bei welchen sich das Verfahren durchaus über mehr als ein Jahr erstrecken kann, vorhanden.
Die Anzahl der erledigten Fälle im Zeitraum März 2015 bis 23. Juli 2015 beläuft sich im Bereich Verbrechen
und Vergehen auf rund 275 und bei den Übertretungen auf rund 750. Basierend auf diesen Zahlen wird für
das Jahr 2015 mit rund 600 Neueingängen im SA-Bereich und mit rund 1‘850 Neueingängen bei den Übertretungen gerechnet. Dort sind derzeit rund 60 Fälle hängig. Die Durchlaufzeit bei den Übertretungen liegt
bei durchschnittlich 3 bis 6 Wochen.
Im Zeitraum März 2015 bis 23. Juli 2015 wurden 11 Anklagen dem Gericht überwiesen. Die Anzahl der am
Gericht hängigen Fälle hat sich in dieser Zeit von 22 auf 32 Fälle erhöht. Die Fallerledigungszahlen zeigen,
dass in der Staats- und Jungendanwaltschaft die personellen Wechsel gut verkraftet wurden und die Effizienz gesteigert werden konnte. Die aber nach wie vor hohe Pendenzenlast lässt sich mit dem gleichem Personalbestand nur langsam reduzieren. Deshalb werde vom Departement für das Jahr 2016 eine Stellenerhöhung bei der Staats- und Jugendanwaltschaft beantragt.
Die Geschäftsprüfungskommission nimmt zur Kenntnis, dass die Staats- und Jugendanwaltschaft in der neuen personellen Zusammensetzung nach eigenen Angaben und den vorgelegten Unterlagen effizienter arbeitet. Alleine die Zahl von 11 Anklagen von März 2015 bis Juli 2015 ist ein klares Zeichen dafür, dass die
Staats- und Jugendanwaltschaft gewillt ist, die Pendenzen abzubauen. Im Berichtsjahr 2014 hat die Staatsanwaltschaft insgesamt vier Anklagen erhoben, was in quantitativer Hinsicht völlig ungenügend ist.
Die Staats- und Jugendanwaltschaft hat die Bedenken des Landrats und der Geschäftsprüfungskommission
ernst genommen und die Effizienz erhöht und versucht, gleichzeitig mit einer Stellenerhöhung die Pendenzen langfristig abzubauen. Es bleiben aber immer noch viele pendente Fälle und der Nachgeschmack, dass
unter der Führung des ehemaligen ersten Staatsanwalts nicht immer effizient genug gearbeitet wurde. Die
Geschäftsprüfungskommission sieht aber im Moment keinen Handlungsbedarf bei den Pendenzen der
Staatsanwaltschaft, wird aber diese Weiterentwicklung kritisch verfolgen.
Gerichte
Erstmals seit längerer Zeit befragte die Geschäftsprüfungskommission neben dem Obergerichtspräsidenten
auch die beiden Kantonsgerichtspräsidenten, da viele Fragen zu offenen Pendenzen das Kantonsgericht betreffen. Nachfolgend werden die Gerichte aber separat behandelt.
Obergericht
Trotz einer durch einen Stellenwechsel eines Obergerichtsschreibers entstandenen Vakanz von zwei Monaten konnte das Obergericht Pendenzen abbauen, obwohl die Anzahl der neuen Fälle konstant hoch war. Die
Geschäftsprüfungskommission stellte allerdings fest, dass der Obergerichtspräsident selber als Gerichtschreiber oder sogar als Sekretär gearbeitet hat, damit keine zusätzlichen Pendenzen entstehen. Dies im
Übrigen weit über sein Pensum von 50% hinaus. Die Geschäftsprüfungskommission anerkennt die ausserordentliche Leistung des Obergerichtspräsidenten, doch kann dies wohl kaum eine dauernde Lösung sein.
Weiter wollte die Geschäftsprüfungskommission vom Obergericht wissen, welche Auswirkungen auf die
Geschäftslast der GLKB-Fall haben werden. Das Obergericht hält diesbezüglich fest, dass diese Angelegenheit voraussichtlich im kommenden Jahr 2016 zu entsprechendem Mehraufwand führen werde. Man sei
aber bemüht, bis Ende Jahr möglichst viele alte Fälle zu erledigen, um sich die Kapazität für die Bearbeitung
des GLKB-Falles zu schaffen.
Kantonsgericht
Die Geschäftsprüfungskommission befragte das Kantonsgericht zum Nutzen der befristet angestellten Gerichtsschreiberin (Pensum 100% vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2015). Diese wurde gemäss Kantonsgericht schwergewichtig für die Abarbeitung von umfangreichen und komplexen Verfahren eingesetzt und
habe so helfen können, Pendenzen abzutragen. „Finanziert“ habe man diese Stelle aus den nicht gebrauchten Stelleprozenten (Gerichtsschreiber Kantonsgericht, Sekretariat Obergericht, etc.) und habe das Budget
der Gerichte nicht zusätzlich belastet.
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Weiter liess sich die Geschäftsprüfungskommission über die Anzahl der pendenten Fälle informieren, zumal
ja im letzten Bericht aber auch im Zwischenbericht vom Juni 2015 diese Problematik behandelt worden war.
Nach den der Geschäftsprüfungskommission vorliegenden Informationen waren per Ende Juli 2015 beim
Kantonsgericht hängig bzw. wurden in den ersten sieben Monaten des Jahres erledigt (jeweils ohne Rechtshilfe):
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Ordentliches Verfahren: hängig: 77 erledigt: 49
Einvernehmliche Scheidung und Trennungen: hängig: 20 erledigt: 31
Vereinfachtes Verfahren: hängig: 56 erledigt: 63
Summarisches Verfahren: hängig: 171 erledigt: 379
Strafkammer: hängig: 5 erledigt: 3
Strafgerichtskommission: hängig: 8 erledigt: 13
Einzelrichter Strafsachen: hängig: 8 erledigt: 16
Zwangsmassnahmengericht: hängig: 0 erledigt: 27
Die Erledigungen beim Kantonsgericht würden innerhalb des üblichen Rahmens liegen, wobei die Ausschläge im Wesentlichen auf das summarische Verfahren zurückzuführen sind, bei dem die Fallzahlen stark
schwanken:
Eingänge 2012: 910 Erledigungen 2012: 879
Eingänge 2013: 891 Erledigungen 2013: 936
Eingänge 2014: 745 Erledigungen 2014: 767
Die zahlenmässig stark ins Gewicht fallenden Konkurse, Rechtsöffnungen, Bewilligungen der unentgeltlichen
Rechtspflege und Erbausschlagungen seien in der Regel rasch und mit geringem Aufwand zu bewältigen. Die
Anzahl der an einem Stichtag insgesamt beim Kantonsgericht hängigen Fälle (ohne Rechtshilfe) habe über
die letzten Jahre gesehen trotz des GLKB-Falles abgenommen:
31.12.2012:
31.12.2013:
31.12.2014:
31.07.2015:
431
382
353
345
Das Kantonsgericht hält aber auch fest, dass die Bearbeitungszeit von grösseren Fällen beim Kantonsgericht
nicht zufriedenstellend sei. Man werde aber im kommenden Jahr mit einer befristeten ausserordentlichen
Gerichtsschreiberstelle versuchen, die Anzahl der hängigen Verfahren weiter zu reduzieren. Die Geschäftsprüfungskommission machte die Gerichte darauf aufmerksam, dass es gemäss der Rubrik „Die Gerichte in
Zahlen“ auf Seite 78 des Tätigkeitsberichts offenbar Stellenprozente trotz latent hoher Fallzahlen reduziert
habe. Die Gerichte stellten sich auf den Standpunkt, dass es sich diesbezüglich um eine Momentaufnahme
per 31. Dezember 2014 handle. Die Gründe für die „Personalreduktion“ gegenüber dem Vorjahr würden
darin liegen, dass die Sekretariatsstelle am Obergericht seit Frühjahr 2014 im Zusammenhang mit einem
Stellenwechsel neu mit einem tieferen Pensum ausgestaltet sei, zudem sei im Verwaltungsgericht ein Gerichtsschreiber per Ende November 2014 zurückgetreten und sein Nachfolger sei erst im Januar 2015 eingetreten, was sich in den Zahlen ebenfalls ausgewirkt habe.
Die Geschäftsprüfungskommission erkennt, dass sich die Gerichte bemühen die vielen aufgelaufenen Pendenzen abzubauen und auch erkannt haben, dass eine grosse Anzahl von Pendenzen unzufriedenstellend
sei, dies insbesondere auch für die Rechtssuchenden. Diese Entwicklung und insbesondere die Wirkung der
befristeten Gerichtsschreiberstelle werden durch die Geschäftsprüfungskommission in der nächsten ordentlichen Berichterstattung wieder überprüft.
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Laienrichter
Die Geschäftsprüfungskommission wollte vom Kantonsgericht wissen, wie sich die Änderung der Gerichtsorganisation (Art. 12 ff. GOG) als Folge der schweizerischen ZPO auf das Laienrichtertum auswirkt, zumal
sich die Grenze bei den Zivilrechtlichen Verfahren von CHF 8'000.00 auf CHF 30'000.00 verschoben hat und
die beiden Zivilkammern automatisch weniger Einsätze haben. Das Kantonsgericht teilte mit, dass im Familienrecht die Mitglieder der Zivilkammern des Kantonsgerichts als Familienrichterinnen und Familienrichter
eingesetzt würden und könnten so Praxis erwerben, welche ihnen auch in Kollegialgerichtsfällen hilft. Periodisch würden in diesem Bereich zudem interne Weiterbildungen durchgeführt.
Am Obergericht amten die Mitglieder im Unterschied zum Kantonsgericht in Zivil- und in Strafsachen. Sie
werden entsprechend der Reihenfolge der Falleingänge alternierend bestimmt. Die Einsätze der Oberrichter
hätten sich aber in der Zahl nicht verringert, nur würden seit Einführung der eidgenössischen ZPO weniger
mündliche Verhandlungen durchgeführt.
Die Geschäftsprüfungskommission erachtet den Erhalt des Laienrichterums als wichtig und begrüsst es daher, das Zivilrichter auch als Einzelrichter im Familiensachen eingesetzt werden, so dass diese trotz weniger
Einsätze im Kollegialgericht ihr Wissen und ihre Praxis aufrecht erhalten können. Klar ist aber auch, dass
diese durch ausgebildete Juristen zu begleiten sind.
Verwaltungsgericht
Auch im Jahr 2014 hatte das Verwaltungsgericht gemäss den eigenen Angaben einige rechtlich komplexe
Fälle zu beurteilen. Aussergewöhnliche Ereignisse oder Fälle hatte das Verwaltungsgericht allerdings nicht
zu bearbeiten. Dies schlägt sich auch in die Statistik nieder. Bei 137 eingegangenen Beschwerden wurden
138 Fälle erledigt. Damit konnten die Pendenzen praktisch unverändert auf einem tiefen Stand gehalten
werden, was die GPK zu würdigen weiss. Der Grossteil der Beschwerden (> 90 %) wurde innert drei Monaten nach Abschluss des Schriftenwechsels entschieden, auch wenn sich die Arbeitslast für das Verwaltungsgericht im Jahr 2015 erhöht hat.
Die Geschäftsprüfungskommission beantragt dem Landrat:
1.
Der Regierungsrat des Kantons Glarus wird beauftragt, Art. 17 Abs. 2 SachVG zu überarbeiten, wobei
die Leistungsabgabe im Gesetz festzulegen sei. Das Geschäft sei an der Landsgemeinde zu traktandieren. Zudem wird der Regierungsrat beauftragt, umgehend dafür besorgt zu sein, dass das Verfahren
vor dem Verwaltungsgericht bis zur Teilrevision des SachVG sistiert wird. Weiter ist von der Abwahl
der bisherigen Verwaltungsräte abzusehen.
2.
Genehmigung des Tätigkeitsberichts 2014 mit dem vorliegenden Bericht unter bester Verdankung an
den Regierungsrat, an die Verwaltungskommission der Gerichte sowie an alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Kantons.
Namens der landrätlichen Geschäftsprüfungskommission
der Präsident
Jacques Marti
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