Landrat Geschäftsprüfungskommission Sool, 19. November 2015 An den Landrat des Kantons Glarus Berichterstattung zum Tätigkeitsbericht 2014 sowie zu aktuellen Themen des Regierungsrates und der Gerichte Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Die Geschäftsprüfungskommission hat die Amts- und Geschäftsführung des Regierungsrates, der Departemente, der kantonalen Verwaltung, der kantonalen Anstalten sowie der Gerichte im Zeitraum von Juni 2015 bis November 2015 an insgesamt sechs Sitzungen behandelt. Zuvor erfolgten in den verschiedenen Departementen und bei den Gerichten entsprechende Befragungen durch die zuständigen Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission aufgrund von vorgängig ausgearbeiteten und zugestellten Fragekatalogen. Darüber hinaus hat sich die Geschäftsprüfungskommission bereits im Vorfeld aufgrund offener Fragen aus dem vergangenen Jahr und anhand einer laufend nachgeführten Pendenzenliste mit aktuellen Themen auseinander gesetzt. Die Ergebnisse sind, soweit sie von Relevanz und Bedeutung sind, in diesen Bericht eingeflossen. Die Geschäftsprüfungskommission arbeitet zurzeit in folgender Zusammensetzung und mit folgenden Zuständigkeiten: Gesamtregierungsrat Departement Finanzen und Gesundheit Departement Bildung und Kultur Departement Bau und Umwelt Departement Volkswirtschaft und Inneres Departement Sicherheit und Justiz Gerichte Jacques Marti, Fredo Landolt (bis 30.09.15) Fridolin Luchsinger, Hans Heinrich Wichser Heinrich Schmid, Toni Gisler Priska Müller Wahl, Toni Gisler Susanne Elmer Feuz, Fridolin Dürst Hans Heinrich Wichser, Fredo Landolt Susanne Elmer Feuz, Heinrich Schmid Protokoll / Sekretariat Elisabeth Knobel Einleitung Die Geschäftsprüfungskommission führte in der oben stehenden Zusammensetzung die zweite Überprüfung durch, wobei anzumerken ist, dass bereits im Frühjahr 2015 im Zusammenhang mit den offenen Pendenzen aus der Berichterstattung zum Amtsbericht 2013 sowie zu den hängigen Rechtsmittelverfahren der Departemente und zu den pendenten Fällen der Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus und der Gerichte Befragungen durchgeführt wurden und ein Zwischenbericht erstellt und vom Landrat in seiner Sitzung vom 22. August 2015 zur Kenntnis genommen wurde. Die Befragungen durch die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission in den verschiedenen Departementen als auch jene durch die gesamte Geschäftsprüfungskommission fanden in einem konstruktiven und sachlichen Klima statt. Sämtliche Befragten konnten die Fragen adäquat beantworten respektive die angefragten Detailinformationen innert nützlicher Frist nachliefern. Nicht finden konnten sich der Regierungsrat und die Geschäftsprüfungskommission über die Einsicht in die Verfahren des Departements Bau und Umwelt. Diesbezüglich verweisen wir auf den nachfolgenden Bericht. Da die Geschäftsprüfungskommission in der eingangs genannten Zusammensetzung bereits im zweiten Jahr zusammenarbeitet und zur Vorbereitung auch ausreichend Zeit zur Verfügung stand, war es uns auch möglich verschiedene Sachverhalte genauer zu untersuchen. Der vorliegende Bericht ist weitaus umfangreicher als die Berichterstattung zum Amtsbericht 2013. Besonders beschäftigt hat im Rahmen dieser Berichterstattung das Departement Bau und Umwelt, aber auch das Departement Volkswirtschaft und Inneres mit vielen Geschäften, welche durch die Geschäftsprüfungskommission untersucht worden sind. Der vorliegende Bericht enthält eine Zusammenfassung der verschiedenen Schwerpunkte pro Departement, auf welche sich die Geschäftsprüfungskommission konzentriert hat. Dort, wo es die Geschäftsprüfungskommission für nötig erachtet hat, eine Beurteilung abzugeben, hat sie dies auch getan. Gesamtregierungsrat Neuer Tätigkeitsbericht Der Regierungsrat stellt ein positives Echo auf den neuen Tätigkeitsbericht fest, was aber nicht überraschend sei, da die Departementssekretärenkonferenz bei der Vorbereitung einbezogen worden sei. Der Tätigkeitsbericht sei so kürzer und kompakter, besser gegliedert und auch lesefreundlicher gestaltet. Als Basis für die Lagebeurteilung diene die Legislaturplanung 2014-2018, wobei anzumerken sei, dass sich das verwendete Ampelsystem eben nur auf die Ziele dieser Legislatur beziehen würde und nicht auf die vorangehende. Konkret bedeute dies, dass Projekte aus der letzten Legislatur, welche als Ziele Eingang in die Legislaturplanung 2014-2018 gefunden hätten, grün in der Matrix erschienen. Im Verlauf dieser Legislatur würde sich der Farbencode gemäss Regierungsrat zwangsläufig aber ändern. Die Geschäftsprüfungskommission ist grundsätzlich mit dem neuen Tätigkeitsberichtsbericht zufrieden. Es handelt sich um eine moderne Darstellung und enthält dennoch die wichtigsten Statistiken und Daten in ansprechender Form. Dass die Daten dafür nicht mehr die gleiche Dichte aufweisen wie im alten Amtsbericht ist für die Geschäftsprüfungskommission durchaus verkraftbar, zumal die Möglichkeit besteht, zusätzliche Angaben im Rahmen der ordentlichen Befragung zu verlangen. Optimierungspotential sieht die Geschäftsprüfungskommission beim Verhältnis zwischen dem Text im vorderen Teil und den Statistiken im hinteren Teil. So fällt auf, dass in einigen Fällen der Bericht weitaus positiver lautet, als das Ergebnis der Statistik, welches dem Bericht zugrunde liegt. Am offensichtlichsten ist dies im Bericht des Departements Volkswirtschaft und Inneres, bei welchem auf Seite 56 und 57 die Standortund Wirtschaftsförderung angepriesen wird, obwohl gemäss Statistik auf Seite 98 keine Ansiedlung erreicht werden konnte und kein einziger Arbeitsplatz geschaffen wurde. Die Geschäftsprüfungskommission ist überzeugt, dass die Staatskanzlei die Inputs ernst nehmen wird und bereits die zweite Ausführung ausgeglichener ausfallen wird. Es ist dem Regierungsrat im Tätigkeitsbericht durchaus möglich, selbstkritisch zu sein. Verfahren Glarner Kantonalbank Das Kantonsgericht hat die in der Klage erhobenen Vorwürfe der Glarner Kantonalbank (Pflichtverletzung) bekanntlich für begründet erachtet. Beide Parteien – die Klägerin und die neun Beklagten – haben das Urteil an das Obergericht weitergezogen. Die Beklagten halten daran fest, dass sie keine Pflichtverletzung begangen hätten. Die Klägerin bemängelt, dass die Bemessung und die Verteilung des eingetretenen Schadens bzw. des Schadenersatzes nicht korrekt ausgeführt worden sei. Bis Ende dieses Jahres sollten die Schriftenwechsel abgeschlossen sein, danach entscheidet das Obergericht voraussichtlich im nächsten Jahr. -2- E-Voting Neun Kantone haben sich dem E-Voting Programm für Auslandschweizer „Consortium Vote électronique“ angeschlossen. Das Konsortium als Auftraggeber erteilte der Firma Unisys als Generalunternehmerin den Auftrag, eine entsprechende Applikation zu erstellen. Die vertraglich vereinbarten Leistungs- und Kostenvorgaben konnten jedoch nicht eingehalten werden. Dies gründete zum einen darin, dass die Sicherheitsanforderungen des Bundes nach dem Projektstart sukzessive erhöht wurden und immer noch werden. Zum anderen fordert der Auftrag auch mehr Aufwand für die Geschäftsführung und Projektbegleitung durch das Konsortium, als ursprünglich vorgesehen war. Nachdem der Bundesrat am 12. August 2015 den Konsortiums-Kantonen die Bewilligung für den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe für die Wahlen 2015 nicht erteilt hat, ist das weitere Vorgehen offen. Das Konsortium löst sich per Ende 2015 auf. Er sucht eine alternative Lösung, vorzugweise zusammen mit möglichst vielen anderen Kantonen. Am Ziel, E-Voting einzuführen, hält der Regierungsrat fest. Die Geschäftsprüfungskommission begrüsst, dass der Regierungsrat am E-Voting festhält, erwartet aber, dass der Regierungsrat ein Modell wählt, das einerseits Chancen haben wird, durch den Bundesrat genehmigt zu werden, und andererseits die anfallenden Kosten verhältnismässig sein werden. Stand der Umsetzung der Massnahmen aus der Effizienzanalyse „light“ Die Geschäftsprüfungskommission hat den Stand jener Massnahmen überprüft, welche in der Kompetenz des Regierungsrates liegen und im Bericht des Regierungsrates vom 30. April 2015 noch als hängig ausgewiesen waren. Die Geschäftsprüfungskommission stellte dabei fest, dass sich der Stand der hängigen Massnahmen in der Kompetenz des Regierungsrates seit April 2015 nicht verändert hat, sieht aber im Moment keinen Handlungsbedarf. Zusammenarbeit Bundesparlamentarier betreffend Netzbeschluss Der Regierungsrat befindet sich im aktiven Austausch mit den drei Bundesparlamentariern, insbesondere mit Ständerat Werner Hösli, welcher in der ständerätlichen Verkehrskommission Einsitz nimmt. Diese Kommission hat das Geschäft zurückgewiesen, weil sie eine klare Haltung der Kantone zur Finanzierung wollte, was nicht einfach sein wird. Die BPUK (Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz), welche in dieser Sache zuständig ist, hat sich bereits ein erstes Mal getroffen und trifft sich im November erneut, insbesondere um die Finanzierungsfrage zu erörtern. Diskussionsgrundlage seien nun 60 Mio. Franken, welche durch die Integration des Netzbeschlusses Nationalstrassen (NEB) pro Jahr (während der Dauer von 10 Jahren) in den NAF fliessen sollen. Nächstes Jahr wird das Geschäft wiederum im eidgenössischen Parlament besprochen, vorausgesetzt, die klare vorgängige Stellungnahme der BPUK der Kantone liegt dann vor. Wenn diese Variante angenommen würde, wäre Glarus an das Nationalstrassennetz angebunden. Dies würde den Kanton Glarus ca. 1 Mio. Franken pro Jahr kosten. Stand Beschwerden Bei der Staatskanzlei gibt es seit dem Zwischenbericht der Geschäftsprüfungskommission keine wesentlichen Änderungen. Grundsätzlich ist eine positive Entwicklung festzustellen, da seit 1. Januar 2015 13 Beschwerden/Staatshaftungsfälle erledigt worden seien. Neu eingegangen sind im gleichen Zeitraum nur deren sechs. Drei weitere Staatshaftungsfälle sollten in nächster Zeit entschieden werden können. glarus hoch3 AG Auf Nachfrage teilte der Regierungsrat der Geschäftsprüfungskommission mit, dass der Kanton Glarus der glarus hoch3 AG im Juni 2015 ein Darlehen von zwei Millionen Franken gewährte unter der Bedingung, dass der Kanton Glarus in jedem Fall schadlos zu halten sei. Diesem Erfordernis werde im abgeschlossenen Darlehensvertrag dahingehend Rechnung getragen, als dass die drei Glarner Gemeinden dem Kanton im Verhältnis ihrer Beteiligung für den Betrag haften würden. Parallel dazu informierte der Regierungsrat, dass ein Informatikgesetz, welches mittlerweile bereits in der Vernehmlassung ist, erstellt worden sei, damit der Kanton und die drei Gemeinden einen gemeinsamen Informatikdienst errichten könnten. Die Geschäftsprüfungskommission geht auf diesen Gesetzgebungsprozess nicht weiter ein, zumal es sich um ein laufendes Verfahren handelt. -3- Die Geschäftsprüfungskommission nahm anschliessend Abklärungen in Bezug auf das gewährte Darlehen vor. Die Geschäftsprüfungskommission forderte vom Regierungsrat die Jahresrechnungen und Revisionsberichte der glarus hoch3 AG seit 2011 ein und befragte den Ratsschreiber lic. iur. Hansjörg Dürst, als Verwaltungsrat der glarus hoch3 AG und als Vertreter des Kantons Glarus in der glarus hoch3 AG. Die Geschäftsprüfungskommission stellte dabei folgende Tatsachen fest: • Gemäss Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung 2014 sind auf der Passivseite per Stichtag 31. Dezember 2014 insgesamt CHF 1'676'092.00 (Vorjahr bereits CHF 1'619'836.00) als Schuld gegenüber der aXcelrate-Solutions AG (nachfolgend: AS) ausgewiesen. Dabei ist zu beachten, dass dieses Konto Kreditoren des 1. bis 4. Quartals 2014 sowie des 4. Quartals 2013 umfasst. • Eine mündliche Vereinbarung mit der AS bestand, wonach die glarus hoch3 AG die offenen Forderungen ab April 2015 zu verzinsen und die gesamte Tilgung der Forderung bis im Juni 2015 zu erfolgen habe. Unter diesen Voraussetzungen hat der Kanton Glarus auch das Darlehen an die glarus hoch3 AG gewährt. • Zum gleichen Bilanzstichtag betrug das Umlaufvermögen der glarus hoch3 AG total CHF 542'524.65 (Vorjahr CHF 812'558.75), was bedeutet, dass diese Gesellschaft über mehrere Bilanzstichtage unterkapitalisiert war. • Die glarus hoch3 AG verfügt über keine eigenen Angestellten und kauft sämtliche Leistungen bei der AS ein. Pikanterweise ist gemäss Auszug aus dem Handelsregister der Geschäftsführer der glarus hoch3 AG gleichzeitig Präsident des Verwaltungsrates der AS. • Diese Situation war dem Kanton Glarus, respektive deren Vertretern, bekannt. Es sei aber schwierig gewesen, im Verwaltungsrat Einfluss zu nehmen, da sich der Informationsfluss auf den Geschäftsführer und den ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten beschränkte. Die glarus hoch3 AG hat sich nach Auffassung der Geschäftsprüfungskommission damit in eine totale Abhängigkeit einer einzigen Person begeben und zwar auf verschiedenen Ebenen. Einerseits bestand oder besteht eine Abhängigkeit auf der operativen Stufe, andererseits liegt durch das Aufschieben der Zahlungen gegenüber der AS eine finanzielle Abhängigkeit vor, was sich mit dem gewährten Darlehen klar zeigt. Hätte der Kanton dieses Darlehen nicht gewährt, wäre die glarus hoch 3 AG zahlungsunfähig geworden und es hätte sogar ein Konkursverfahren gedroht. Doch noch viel gravierender wäre gewesen, wenn die AS aufgrund der ausstehenden Zahlungen ihre Tätigkeiten eingestellt hätte und dann die gesamte IT der drei Gemeinden nicht mehr betrieben worden wäre. Dies käme einer Handlungsunfähigkeit der kommunalen Behörden im Kanton Glarus gleich und zeigt klar, wie sich die Gemeinden und auch die glarus hoch 3 AG in eine Abhängigkeit zur AS begeben haben. Der Verwaltungsrat, bestehend aus den Vertretern der Gemeinden und Werke, welche ja zu den Kunden der glarus hoch 3 AG zählen, hat offenbar die Risikobeurteilung nicht korrekt vorgenommen, ansonsten hätte er bereits früher Massnahmen ergreifen müssen. Der Geschäftsprüfungskommission liegt es grundsätzlich fern, den gesprochenen Kredit aus finanzjuristischer Sicht zu beurteilen. Der Kanton hat sich sein Darlehen durch die drei Gemeinden absichern lassen, womit davon auszugehen ist, dass der Kanton dadurch keinen Ausfall erleiden wird. Die Gemeinden hingegen müssen dieses Darlehen wohl eher früher als später im Aufwand verbuchen, was aber eine Angelegenheit der Gemeinden und ihrer Geschäftsprüfungskommissionen darstellt. Für die Geschäftsprüfungskommission ist es auch schwierig zu beurteilen, wie zufrieden die Gemeinden als eigentliche Leistungsbezüger mit der Leistung der glarus hoch3 AG waren und sind. Im Protokoll der ordentlichen Generalversammlung vom 17. Juni 2015 kann nachgelesen werden, dass einer der Gemeindepräsidenten sich mindestens besorgt über die angespannte Liquidität zeigte. Hätte der Regierungsrat nicht bereits Massnahmen ergriffen und eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, hätte die Geschäftsprüfungskommission ihrerseits Anträge stellen müssen. Der Kanton Glarus steht als Aktionär dieser Gesellschaft in der Pflicht, bei Klumpenrisiken, wie sie vorliegend gegeben sind, entsprechend Massnahmen zu ergreifen. -4- Leistungsabgeltung glarnerSach Die Geschäftsprüfungskommission wollte ursprünglich Abklärungen vornehmen, weshalb sich die Verhandlungen zwischen der glarnerSach und dem Regierungsrat des Kantons Glarus betreffend die Leistungsabgeltung seit drei Jahren in die Länge gezogen haben, ohne dass dabei ein Resultat erreicht werden konnte. Während der Informationsbeschaffung zu dieser Frage wurde die Geschäftsprüfungskommission gleich mehrfach von aktuellen Ereignissen überholt. Aufgrund der Unterlagen, die der Geschäftsprüfungskommission vorliegen, ist von folgendem zeitlichen Ablauf auszugehen (in chronologischer Reihenfolge). • • • • • • Seit dem 4. April 2012 (erste Besprechung) fanden zwischen Vertretern des Regierungsrates und der glarnerSach Verhandlungen über die gegenseitige Abgeltung von Leistungen nach Art. 17 Absatz 2 SachVG statt; Während dieses Verfahrens wurden zwei Gutachten erstellt. Das Gutachten vom 12. Dezember 2013 erstellte die ZHAW (Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaft) im Auftrag des Regierungsrates. Das Kurzgutachten von Prof. Dr. Felix Uhlmann, datiert vom 3. Juni 2013, wurde im Auftrag beider Parteien erstellt; Mit Schreiben vom 16. Juni 2015 teilte der Verwaltungsrat der glarnerSach dem zuständigen Departement Finanzen und Gesundheit mit, dass er am 5. Juni 2015 einen Lösungsvorschlag verabschiedet hatte und führte diesen im genannten Schreiben aus; Am 11. August 2015 erliess der Regierungsrat einen Entscheid, welcher die Ausgestaltung der Entschädigung beinhaltete. Zudem verfügte er für die Verwaltungsräte im Zusammenhang mit der Leistungsabgeltung eine Schadloshaltung. Kernpunkt der Verfügung ist die unbefristete Festsetzung der Leistungsabgeltung auf CHF 500'000.00 pro Jahr; Am 14. September 2015 reichte die glarnerSach eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid des Regierungsrates vom 11. August 2015 beim Verwaltungsgericht Glarus ein. Am 29. September 2015 teilte der Regierungsrat der glarnerSach mit, dass sich Regierungsrat Dr. Andrea Bettiga aus dem Verwaltungsrat zurückziehen werde. Er würde sich vorbehalten, ein Verfahren wegen der Weitergabe von Amtsgeheimnissen einzuleiten, da neben der glarnerSach auch ein Versicherter zusammen mit der glarnerSach Beschwerde gegen die Verfügung vom 11. August 2015 erhoben hatte. Zudem hielt der Regierungsrat fest, dass er eine Findungskommission eingesetzt habe, welche die Wahl des Verwaltungsrates vorbereiten werde. Der Regierungsrat gewährte dem Verwaltungsrat der glarnerSach das Antragsrecht nach Art. 5 SachVG. Die Geschäftsprüfungskommission stellte den beiden Parteien sinngemäss folgende Fragen, wobei sich der Regierungsrat in der Befragung vom 30. September 2015 mündlich äusserte, die glarnerSach mit Schreiben vom 19. Oktober 2015 in schriftlicher Form Stellung nahm: • • • • Warum hat die glarnerSach eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen einen Entscheid erhoben, der offenbar auf einem Vergleich zwischen den Parteien basiert? Weshalb haben die Parteien trotz dreijähriger Verhandlung keine echte Einigung gefunden? Wie hoch sind die Kosten dieser Auseinandersetzung? Besteht noch eine Basis für die gemeinsame Zusammenarbeit mit der anderen Partei? Die Parteien antworteten folgendermassen auf die gestellten Fragen: Grund der Beschwerde Die glarnerSach führt aus, dass der Entscheid des Regierungsrates vom 11. August 2015 nicht auf der Einigung vom Juni 2015 basiere, sondern in wichtigen Punkten davon abweiche. So sei unter anderem die Leistungsabgeltung unbefristet statt wie vorgeschlagen befristet von 2014 bis 2018 verfügt worden. Zudem hätten nur CHF 400'000.00 als Leistungsabgeltung verfügt werden sollen. Der Regierungsrat hingegen sah keinen Grund, weshalb die Beschwerde eingereicht worden war. -5- Verzögerung der Verhandlung Ohne auf die Details einzugehen, kann die Geschäftsprüfungskommission feststellen, dass die Parteien jeweils das Verhalten der anderen Partei als Grund für die Verzögerungen sehen. Kosten der Auseinandersetzung Der Regierungsrat bezifferte die externen Kosten mit CHF 27'864.00 für das Gutachten der ZHAW und mit CHF 4'978.00 für das Kurzgutachten von Prof. Dr. Uhlmann. Die glarnerSach beziffert die externen Kosten mit CHF 5'000.00 für den Kostenvorschuss des Verwaltungsgerichts sowie mit Anwaltskosten in unbezifferter Höhe. Gemeinsame Zusammenarbeit Der Regierungsrat hat in seinem Schreiben vom 29. September 2015 mitgeteilt, dass er das Vertrauen zum Verwaltungsrat der glarnerSach verloren habe. Er hat deshalb eine Findungskommission eingesetzt. Der Verwaltungsrat der glarnerSach hingegen sieht die Basis für eine weitere Zusammenarbeit als gegeben, was er in seinem Schreiben vom 19. Oktober 2015 gegenüber der Geschäftsprüfungskommission zum Ausdruck brachte. Beurteilung der Geschäftsprüfungskommission Vorab ist festzuhalten, dass die Geschäftsprüfungskommission als Aufsichtskommission des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung sich keineswegs anmasst, die vorliegende juristische Auseinandersetzung in materieller Hinsicht zu beurteilen. Diese Aufgabe kommt dem Verwaltungsgericht des Kantons Glarus zu. Aus Sicht der Geschäftsprüfungskommission sind die vorstehend gemachten Feststellungen sehr beunruhigend. Klar ist, dass die Verhandlungen von April 2012 bis Juni 2015 viel zu lange gedauert haben. Dabei sind sicherlich neben den heute bekannten externen Kosten von fast CHF 40'000.00 zusätzlich Arbeitszeit von Mitarbeitern beider Parteien in unbekannter Höhe verursacht worden. Weiter ist es für die Geschäftsprüfungskommission auch unverständlich, dass der Regierungsrat aufgrund einer Einigung verfügt und diese dann durch die glarnerSach angefochten wird. Ohne das Vorgehen der einen oder anderen Partei zu werten, kann festgestellt werden, dass die Parteien nicht auf der gleichen Wellenlänge kommuniziert haben. Dies ist umso erstaunlicher, als ja die Verhandlungen so lange dauerten und die Lösung in Griffnähe schien. Dass der Regierungsrat nun nach Auffassung der glarnerSach beabsichtigt, nicht linientreue Verwaltungsräte zu ersetzen, wirkt auch für die Geschäftsprüfungskommission befremdend und lässt sich auch nicht mit der durch die glarnerSach eingereichten Verwaltungsgerichtsbeschwerde begründen. Die Geschäftsprüfungskommission erachtet es als nicht opportun, dass der Regierungsrat und die kantonale öffentlich rechtliche Anstalt, die glarnerSach, auf diese Art und Weise zwischen Ihnen bestehende Probleme lösen. Art. 17 Abs. 2 SachVG bestimmt, dass die gegenseitige Abgeltung von Leistungen zwischen den Parteien vom Regierungsrat festgelegt wird und zwar nach Rücksprache mit dem Verwaltungsrat der glarnerSach. Dies hat der Gesetzgeber so gewollt (vgl. S. 34 des Memorials der Landsgemeinde 2010). Funktioniert hat Art. 17 Abs. 2 SachVG in der Praxis nicht, was die dreijährige Auseinandersetzung zwischen den Parteien klar zeigt. Auch wird aus der dreijährigen Verhandlungszeit deutlich, dass die Argumente der Parteien diametral auseinander liegen. Aus der Sicht der Geschäftsprüfungskommission handelt es sich darum um einen Fehler in der Gesetzgebung, welcher zu korrigieren ist. Wie hoch die Leistungsabgeltung der glarnerSach an den Kanton Glarus sein soll, ist keine juristische, sondern klar eine politische Frage, welche auch auf diesem Weg entschieden werden soll. So kann eine transparente Diskussion zwischen den beteiligten Parteien erfolgen und die Stimmberechtigten, welche vielfach auch Versicherter der glarnerSach sind, können über die Höhe und die Art der Entschädigung entscheiden. Durch eine exakte Bestimmung der gegenseitigen Leistungen im Gesetz wird der juristischen Auseinandersetzung der Parteien der Nährboden entzogen und die Gefahr einer medialen Schlammschlacht verkleinert. -6- Daher stellt die Geschäftsprüfungskommission dem Landrat einstimmig nachfolgenden Antrag: Der Regierungsrat des Kantons Glarus wird beauftragt, Art. 17 Abs. 2 SachVG zu überarbeiten, wobei die Leistungsabgabe im Gesetz festzulegen sei. Das Geschäft sei an der Landsgemeinde zu traktandieren. Zudem wird der Regierungsrat beauftragt, umgehend dafür besorgt zu sein, dass das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht bis zur Teilrevision des SachVG sistiert wird. Weiter ist von der Abwahl der bisherigen Verwaltungsräte abzusehen. Departement Finanzen und Gesundheit Veterinärdienst Nachdem die Verhandlungen mit dem Interkantonalen Labor (IKL) der Kantone AI, AR, GL und SH über eine Integration der kantonalen Veterinärdienste Ende 2014 scheiterten, nahm das Departement Finanzen und Gesundheit die sistierten Verhandlungen mit dem Laboratorium der Urkantone (LdU) wieder auf. Die Aufsichtskommission des LdU erteilte dem Departement allerdings am 16. April 2015 eine abschlägige Antwort auf die Zusammenarbeitsanfrage. Das Departement nahm daher im April 2015 Sondierungsgespräche mit dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit des Kantons Graubünden (ALT) auf. Nach positiven Signalen wurden anlässlich dreier Sitzungen in Graubünden und einer Begehung vor Ort in Glarus gegenseitig die Vorstellungen über und die Voraussetzungen für eine mögliche Zusammenarbeit diskutiert. Das ALT erstellte daraufhin eine erste grobe Kostenschätzung für eine Übernahme des Veterinär- und Lebensmittelbereichs des Kantons Glarus durch den Kanton Graubünden. Gestützt auf diese Grundlagen stimmten die Regierungsräte der Kantone Glarus und Graubünden am 23. Juni 2015 einer Zusammenarbeit im Grundsatz zu und beauftragten die zuständigen Departemente mit den Verhandlungen über eine Leistungsvereinbarung. Gleichzeitig kündigte der Regierungsrat des Kantons Glarus die Vereinbarung betreffend dem Interkantonalen Labor vorsorglich auf den 31. Dezember 2017. Ziel ist der Abschluss einer Leistungsvereinbarung vor Ende 2015, so dass das ALT den Veterinärdienst ab 1. Januar 2016 und die Lebensmittelkontrolle ab 1. Januar 2018 sicherstellen kann. Stand Arbeitsgruppe DafLe Die Überprüfung des Lohnsystems ist nach Ausführung des zuständigen Departements zurzeit in vollem Gange und wird noch längere Zeit in Anspruch nehmen. In einem ersten Schritt wurde im Sinne einer Auslegeordnung und Grundsatzdiskussion der Frage nachgegangen, welche Werte und Ziele der Kanton mit seiner Lohnpolitik verfolgen will. Die ganze Thematik „Lohn“ wurde im Rahmen breit abgestützter Workshops behandelt und die wesentlichen Aspekte für eine faire aber auch moderne Lohngestaltung herausgefiltert. Daraus abgeleitet wurden zehn Grundsätze formuliert, nach denen sich die neue Lohnpolitik richten soll. Diese Grundsätze wurden zusammen mit Erläuterungen der Personalkommission in die Vernehmlassung geschickt. Die Grundsätze sind auf breite Akzeptanz gestossen. Die zehn Grundsätze wurden an der Sitzung der Personalkommission vom 8. September 2015 behandelt und mittlerweile dem Regierungsrat unterbreitet. Der Zeitplan sieht vor, dass die Ergebnisse aus der Überprüfung des Lohnsystems voraussichtlich im Herbst/Winter 2016 im Landrat behandelt werden können. Nachdem die grundlegenden Parameter definiert sind, geht es nun um die Planung der Umsetzung mit voraussichtlich anderen Instrumenten als DafLE. Die Überarbeitung der Mitarbeiterbeurteilung, die Evaluation des Lohnsystems sowie die Anpassung der Rechtsgrundlagen starten in Projektengruppen gegen Ende 2015. Beschwerden Zur Zeit der Befragung vor Ort waren beim Departement Finanzen und Gesundheit insgesamt drei Beschwerden hängig. Diesbezüglich bestehen somit keine Pendenzen für die Geschäftsprüfungskommission. hängig per 31. Dezember 2014 2 Eingegangen 5 Erledigt 4 hängig per 14. August 2015 3 -7- Externe Kosten In der Berichterstattung zum Amtsbericht 2013 rügte die Geschäftsprüfungskommission die Entwicklung der externen Kosten. Auch im Rahmen der laufenden Berichterstattung nahm sich die Geschäftsprüfungskommission wieder dieser Thematik an. Der Regierungsrat informierte, dass die Kosten für externe Dienstleistungen und Beratungen im engeren Sinn im Jahr 2014 1,642 Millionen Franken betrugen. Im Budget 2015 und auch im FAP 2016-2019 ist demgegenüber eine deutliche Reduktion geplant. Im Vergleich zu den Jahren 2011-2014 ist in den Jahren 2015-2019 eine Reduktion um durchschnittlich 13 Prozent bzw. CHF 160‘000.00 Franken vorgesehen, was sich unter anderem aus dem Geschäft ‚Effizienzanalyse „light“; Umsetzung der Massnahmen in der Kompetenz des Landrates‘, ergibt. Diese setzten sich folgendermassen zusammen: KA Bezeichnung R 2013 R 2014 B 2015 3130.00 Dienstleistungen Dritter 394‘344 361‘448 338‘000 3132.00 Honorare ext. Berater, Gutachter, Fachexp. 575‘152 870‘801 418‘200 3132.11 Gutach./Prozessko./Dienstl.Dritter allg. 455‘337 410‘627 455‘000 3132.44 Ext. Berater, Fachexperten, Spezialisten 152‘679 0 110‘000 Total 1‘577‘511 1‘642‘876 1‘321‘200 RR und Staatskanzlei 253‘344 209‘755 226‘000 Gerichte 5‘537 7‘272 8‘000 Finanzen und Gesundheit 157‘278 494‘926 120‘200 Bildung und Kultur 242‘684 206‘723 196‘000 Bau und Umwelt 422‘572 335‘292 300‘000 Volkswirtschaft und Inneres 281‘061 315‘540 326‘000 Sicherheit und Justiz 215‘036 73‘369 145‘000 Da es sich bei beim Thema „externe Kosten“ um eine Schnittstelle zwischen der Finanzaufsichtskommission und der Geschäftsprüfungskommission handelt, sind die beiden Kommissionen koordiniert vorgegangen. Dabei hat die Finanzaufsichtskommission im Rahmen der Überprüfung der Jahresrechnung 2014 auf Antrag der Geschäftsprüfungskommission die Entwicklung der externen Kosten besonders überprüft. Die Finanzaufsichtskommission stellte mit Schreiben vom 1. April 2015 fest, dass kein Handlungsbedarf bestehe. Die Geschäftsprüfungskommission schliesst sich dieser Auffassung einstimmig an, wird aber die weitere Entwicklung dieser Kosten verfolgen. Departement Bildung und Kultur Evaluationsbasierte Schulaufsicht Das Departement Bildung und Kultur wertet zurzeit den Turnus II der evaluationsbasierten Schulaufsicht aus. Die Interpretation der Ergebnisse wird weitere Hinweise darauf geben, wie die Schulaufsicht im Turnus III gestaltet werden kann. Ein entsprechender Bericht wird dem Landrat wie geplant gegen Ende des Jahres vorgelegt. Die Oberaufsicht der Schulen nimmt die Abteilung Volksschule zielgerichtet und wirkungsorientiert wahr. Dies ist auch zukünftig so vorgesehen. Ein Turnus von vier Jahren hat sich als besonders wirkungsvoll erwiesen. Auf diese Weise konnten – neben den in den Gemeinden eher strukturell angesiedelten Projekten – wirkungsvolle pädagogische Ansätze in den Schulen implementiert und die Schulleitungen in ihrer anspruchsvollen Aufgabe unterstützt werden. Die Kosten werden zurzeit gesenkt: Die Abteilung Volksschule hat auf 2015 hin Stellenprozente reduziert und wird weitere Stellenprozente auf das Jahr 2016 hin streichen. Allerdings war im Jahr 2014 eine Arbeitsstelle längerfristig unbesetzt (5 Monate infolge Stellenwechsels). Dieser Umstand führt dazu, dass im Jahr 2015 trotz der erwähnten Reduktion höhere Kosten anfallen. Zukunft Volksschule Das Departement Bildung und Kultur teilt die Meinung des Regierungsrats in der Antwort auf die Interpellation zur Zukunft der Volksschule im Kanton Glarus. Das Departement vertritt grundsätzlich die Meinung, das -8- Glarner Schulwesen solle möglichst stark an regionale Gegebenheiten angepasst bleiben und Entscheide sollen möglichst nah beim Bürger fallen. Allerdings sei man grundsätzlich an einer Auslegeordnung zur Überprüfung der Situation interessiert. Ein kantonal geführtes Schulwesen könnte eine von mehreren Optionen sein, um den kommenden Herausforderungen zu begegnen. Ohne grundlegende Analyse muss im Moment aber offen gelassen werden, ob ein kantonal geführtes Schulwesen der richtige Weg wäre. Das Departement Bildung und Kultur wird im Jahre 2016 zu diesen Fragen einen runden Tisch einberufen. Lehrplan 21 Die Geschäftsprüfungskommission liess sich vom zuständigen Departement Bildung und Kultur über den Stand der Umsetzung des Lehrplanes informieren. Der aktuelle Kern-Lehrplan stammt aus dem Jahr 2002. Gemeinsam mit allen Deutschschweizer Kantonen konnte der neue Lehrplan breit abgestützt und dessen Umsetzung kostengünstig angegangen werden. Das kantonale Schulsystem erfährt durch die Einführung des Lehrplans 21 keine Veränderung. So bleiben die verschiedenen Schulstufen und -typen wie bis anhin bestehen. Es werden jedoch die Stundentafeln angepasst und somit den anderen Kantonen angeglichen. Der Lehrplan 21 beinhaltet teils neue Fächerbezeichnungen und vereinzelt neue Fächer. Die Lektionen für den gestalterischen Unterricht werden gekürzt, was der heutigen Situation in anderen Kantonen entspricht. Zeitliche Verschiebungen zwischen einzelnen Fächern müssen vorgenommen werden, um auf Deutschschweizer Ebene vergleichbare Stundentafeln zu erhalten, welche zur Erreichung der beschriebenen Kompetenzen vorgesehen sind. Das Departement stellte aber klar fest, dass die Einführung des Lehrplanes keinen Paradigmenwechsel darstellen würde. Mit der Kompetenzorientierung wird signalisiert, dass der Lehrplan nicht bereits erfüllt ist, wenn der aufgelistete Stoff im Unterricht behandelt wurde, sondern erst dann, wenn die Kinder und Jugendlichen über das nötige Wissen verfügen und dieses auch anwenden können. Das Departement Bildung und Kultur sieht nachfolgende Vorteile durch die Einführung des Lehrplanes 21: 1. 2. 3. 4. 5. Mit der Harmonisierung werden die bildungspolitischen Vorgaben der Bundesverfassung umgesetzt. Ein gemeinsamer Lehrplan erleichtert die Mobilität von Familien mit schulpflichtigen Kindern. Ein gemeinsamer Lehrplan ist die Grundlage für die Koordination der Lehrmittel und senkt somit die Kosten derjenigen. Ein gemeinsamer Lehrplan ist ein weiterer Schritt zur inhaltlichen Harmonisierung der Aus- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer. Ein gemeinsamer Lehrplan dient als Grundlage zur Entwicklung von Instrumenten zur förderdiagnostischen Leistungsmessung, welche in der ganzen Deutschschweiz eingesetzt werden können. Kunst – Inventar schützenswerter Bauten Das Departement Bildung und Kultur informierte die Geschäftsprüfungskommission, dass Inventarobjekte von den Gemeinden in ihre Nutzungsplanungen übernommen werden und in den Plänen als solche bezeichnet seien. Inventarobjekte stehen nicht unter Denkmalschutz, sind aber wegen ihres historischen, baukünstlerischen, typologischen, handwerklichen, industriegeschichtlichen oder sozialen Werts oder aber wegen deren Stellung im Ortsbild besonders erhaltenswert. Ziel ist es, die Inventarobjekte durch eine zeitgemässe Nutzung, die den Ansprüchen der Eigentümer, aber gleichzeitig auch dem Baudenkmal gerecht wird, längerfristig zu erhalten. Inventarobjekte sind höher klassifiziert als Verzeichnisobjekte und die Anwendung der Inventare gemäss Artikel 10 NHG ist behördenverbindlich. Verzeichnisobjekte werden von den Gemeinden in ihre Nutzungsplanungen ebenfalls übernommen und in den Plänen als solche bezeichnet. Die Verzeichnisse sind von den Behörden bei ihren Entscheiden angemessen zu berücksichtigen (Art. 10 NHG). Im Gegensatz zu den verbindlichen Schutzzielen bei den Inventarobjekten gibt es bei Bauvorhaben an Verzeichnisobjekten einen Ermessensspielraum bei den Gemeindebehörden. Die Entscheidungsbefugnis liegt bei den Planungs- und Baubewilligungsbehörden der Gemeinde. Wenn dabei allfällige Veränderungen durch die Bauherren vorgenommen werden, so ist ein Grundeigentümer dazu grundsätzlich ermächtigt, sofern das Projekt nicht den Schutzzielen widerspricht. Berufsbildung – Case Management Das Case Management Berufsbildung (nachfolgend: CM BB) ist gemäss dem zuständigen Departement in Glarus sehr eng begrenzt und nur zuständig für Notsituationen. Das CM BB fordert von den Betroffenen ak-9- tive Mitarbeit, was gerade der Erfolgsschlüssel sei. Es handelt sich nicht um ein Vermitteln von Lehrstellen um jeden Preis an Personen, die dies selber versäumt haben, sondern um aktive Unterstützung und Förderung in Notsituationen. Nach einer Startfinanzierung durch den Bund über zwei Jahre finanziert der Kanton das CM BB nun eigenständig. Es handelt sich um eine 60-Prozent-Stelle, die aber nicht nur das Fallmanagement im engeren Sinn abdeckt, sondern auch den zugehörigen Überbau. Von den Partnern in der kantonalen Verwaltung, den sozialen Diensten und auch der Jugendanwaltschaft wird das CM BB sehr geschätzt. Konkret bedeutet das, dass die Stelleninhaberin einige Jugendliche nah begleitet mit dem Ziel, dass diese ihre Lehre weiterführen oder abschliessen können. Die Geschäftsprüfungskommission verlangte vom Departement Bildung und Kultur zum CM BB Zahlen zur Effizienz dieser Begleitung, musste aber feststellen, dass aussagekräftige Daten frühestens nächstes Jahr zusammengestellt werden können. Erschreckend hingegen ist die Tatsache, dass der Kanton Glarus einerseits eine hohe Zahl von Lehrvertragsauflösungen aufweist und andererseits 30% der über 25jährigen keinen Lehrabschluss aufweisen. Dies ist schweizweit eine der höchsten Quoten. Die Geschäftsprüfungskommission fordert das Departement Bildung und Kultur auf, sich aktiv der Problematik der Lehrabbrüche anzunehmen, da eine erfolgreich abgeschlossene Lehre eine wichtige Basis für eine finanzielle Unabhängigkeit im zukünftigen Erwachsenenleben darstellt. Hierfür soll nach Auffassung der Geschäftsprüfungskommission auch der Austausch mit Lehrmeistern und Berufsverbänden angeregt werden. Berufs- und Laufbahnberatung (Erwachsenenberatung) Nach Aussage des Departements Bildung und Kultur wurden 2014 in der „normalen Beratung“ 409 Personen in 704 Sitzungen beraten, dazu kommen Kurzberatungen und diverse Informationsveranstaltungen. Das Departement überprüft nun, ob die Erwachsenenberatung teilweise kostenpflichtig werden soll. Departement Bau und Umwelt Generell Im Rahmen der Berichterstattung zum Amtsbericht 2013 kritisierte die Geschäftsprüfungskommission das Departement Bau und Umwelt wegen der vielen offenen Pendenzen, insbesondere im Bereich der zu erarbeitenden Gesetzesvorlagen und auch bei den Beschwerden. Nach der Befragung im Rahmen dieser Berichterstattung musste die Geschäftsprüfungskommission feststellen, dass viele Pendenzen immer noch bestehen, was aber daran liegt, dass es sich um grosse Geschäfte handelt, welche zur Erledigung eine grössere Zeitspanne benötigen. Erkennbar gegenüber dem Vorjahr ist aber der Wille des Departements, Pendenzen auch abzubauen und entsprechende Schwergewichte zu bilden. Dass es sich immer rächt, wenn man Pendenzen nicht rechtzeitig an die Hand nimmt, hat das Departement im Tätigkeitsbericht selber festgehalten und zwar beim Thema Strassenunterhalt und Kunstbauten. Arbeitsbelastung Auf Nachfrage teilte das Department Bau und Umwelt mit, dass die Arbeitsbelastung im Departement insgesamt sehr hoch sei und es sinnvoll wäre, wenn diesem Umstand bei der Formulierung von Forderungen mehr Rechnung getragen würde. Ziel des Departements sei es, seinem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und die darauf begründenden Forderungen erfüllen zu können. Es bestehe ein Engpass insbesondere im Bereich Tiefbau. In diesem Bereich konnte eine Vollstelle ein Jahr lang nicht besetzt werden und diesbezüglich anstehende Arbeiten nicht extern vergeben werden. Aber auch die Belastung im Fachbereich Raumentwicklung sei weiterhin sehr hoch. Eine Entspannung sei für die kommenden drei Jahre nicht in Sicht. Nebst dem „Tagesgeschäft“ würden ausserordentliche und aufwändige Themen wie Ortsplanungsrevisionen, Richtplanüberarbeitung, Revision Raumentwicklungs- und Baugesetz das Departement beschäftigen. Die Geschäftsprüfungskommission sieht die aufgrund aufstauenden Pendenzen hohe Belastung des Departements Bau und Umwelt ebenfalls insbesondere im bereits angesprochenen Bereich Tiefbau. Dies zeigt sich bei verschiedenen nachfolgenden Themen, wie Strassenunterhalt oder Strassengesetz. Daher nimmt die Geschäftsprüfungskommission zur Kenntnis, dass das Departement Bau und Umwelt im Rahmen der Budgetplanung eine Erhöhung des Stellenetats im Bereich Tiefbau beantragt. So kann der Landrat selber entscheiden, ob der Mittelansatz in vielen Themen des Departements Bau und Umwelt erhöht werden -10- kann. Es kann nämlich nicht angehen, dass man argumentiert, man habe zu wenig Kapazitäten, ohne zu versuchen, diese zu erhöhen. Umfahrungstrasse Die Geschäftsprüfungskommission hat sich beim Departement Bau und Umwelt über den Stand des Verfahrens vor dem Bundesgericht erkundigt. Es teilte mit, dass das Verfahren hängig sei und man auf den Entscheid warte. Mittlerweile ist diese Information überholt, weshalb darauf nicht weiter einzugehen ist. Weiter wollte die Geschäftsprüfungskommission vom Departement Bau und Umwelt wissen, welche Massnahmen ergriffen würden, sollte die Beschwerde gutgeheissen werden oder der Netzbeschluss nicht zu Stande kommen. Das Departement Bau und Umwelt teilte mit, dass ihm für eine Planung ohne die Umfahrungen zurzeit die Grundlage fehle, da der Richtplan die Umfahrungen Näfels und Netstal vorsehe und behördenverbindlich sei. Ausserdem sei diese Frage bereits im Rahmen des Postulats Thomas Vögeli und Mitunterzeichnende "Verkehrsanschluss Glarus Süd" beantwortet worden. Die Möglichkeiten seien bekanntermassen beschränkt. Man habe mit dem Ausbau des ÖV ein gutes Angebot geschaffen und biete nun eine Alternative zum Strassenverkehr, was die steigenden Benutzerfrequenzen auch bestätigten. Das ÖVAngebot soll auch weiterhin verbessert werden, ohne den Kostenrahmen dabei zu sprengen. Zudem werde im Rahmen von Strassensanierungen wie zuletzt beim Abschnitt Zeughaus–Spielhof in Glarus versucht, Entlastungen wie zum Beispiel mit einem neuen Linksabbieger beim Knoten Riedernstrasse zu erstellen. Diese Realisierung sei leider am Landerwerb von wenigen Quadratmetern gescheitert. Um den Verkehrsfluss auf der Hauptstrasse nicht zu gefährden, würden keine direkten Einfahrten mehr genehmigt. Aus Sicht der Geschäftsprüfungskommission ist diese Argumentation zu kurzsichtig. Gerade die neuste Meldung des Bundesgerichts, dass das Verfahren sistiert werde, zeigt, dass das Departement Bau und Umwelt und somit auch der Gesamtregierungsrat eine Eventualplanung in Betracht ziehen müssten, zumal die latent hohe Verkehrsbelastung in den Dörfern Näfels und Netstal keine Rücksicht auf die Sistierung des Verfahrens vor dem Bundesgericht nimmt. Stichstrasse Neben dem Projekt Umfahrungsstrasse steht auch das Projekt Stichstrasse Näfels für die Geschäftsprüfungskommission oben auf der Pendenzenliste. Die Geschäftsprüfungskommission liess sich vom Departement Bau und Umwelt über den Entwicklungsstand informieren. Dieses antwortete sinngemäss folgendermassen: Im Sommer 2014 sei das Vorprojekt in die Vernehmlassung geschickt worden. Die Stellungnahmen hätten ergeben, dass die Linienführung im nördlichen Bereich entlang des Dammweges überarbeitet und eine Linienführung weiter weg vom Damm gesucht werden müsse. Die wiederum habe zur Folge, dass der Holzverlad nach Weesen verlagert werden müsse. Für das Freispielen dieser Flächen habe es aufwändige Abklärungen und Besprechungen mit der SBB als Grundeigentümerin und den betroffenen Mietern gebraucht. Das Projekt Stichstrasse habe sich dadurch um ein Jahr verzögert. Für die Linienführung im nördlichen Bereich werde ein weiteres Variantenstudium durchgeführt und anlässlich eines Workshops im September 2015 die beste Variante festgelegt. Nach aktuellem Terminprogramm solle das Projekt Mitte des Jahres 2016 öffentlich aufgelegt werden. Es werde beabsichtigt, mit dem Bau Mitte des Jahres 2017 zu beginnen, sofern die Projektgenehmigung nicht durch Einsprachen verzögert werde. Der definitive Landerwerb werde erst nach der Projektgenehmigung durchgeführt. Mit allen Grundeigentümern hätten bereits Kontakte stattgefunden, eigentliche Landerwerbsverhandlungen würden noch keine geführt, da das Projekt und damit die tatsächliche Landbeanspruchung noch nicht feststünden. Strassen- und Kunstbauten Die Geschäftsprüfungskommission stellte dem Departement Bau und Umwelt Fragen zum Zustand von Strassen und Kunstbauten sowie zu den Finanzierungslücken, auf welche im Tätigkeitsbericht hingewiesen wurde. Das Departement stellte sich auf den Standpunkt, dass die personellen Ressourcen im Bereich Tiefbau beschränkt seien. Das Departement Bau und Umwelt habe nach der Landsgemeinde 2009 mit aller Kraft daran gearbeitet, um bis Anfang 2014 ein rechtskräftig bewilligtes Projekt für die Umfahrungen Näfels -11- und Netstal zu erlangen. Mit diesen Arbeiten seien erhebliche personelle Ressourcen gebunden gewesen, die gleichzeitig auch für den Unterhalt der bestehenden Infrastruktur benötigt worden wären. Die Prioritäten hätten aber nach dem Willen der Landsgemeinde und der mit dem neuen Netzbeschluss einhergehenden terminlichen Vorgaben auf die strategisch wichtigen Umfahrungsprojekte gelegt werden müssen. Weiter teilte das Departement Bau und Umwelt mit, dass der Zustand der Strassenbeläge 2014 erstmals visuell aufgenommen und beurteilt worden sei und zwar durch ein externes Büro. Bisher sei das Strassennetz jeweils im Frühling abgefahren worden. Als Reaktion auf die Resultate der Zustandserfassung 2014 sei umgehend die Erhöhung des Unterhaltsbedarfs im Finanzplan beantragt worden. Auch bei den Kunstbauten besteht gemäss Departement Bau und Umwelt akuter Handlungsbedarf. Bei folgenden Objekten ist die Dringlichkeit am höchsten: – Durnagelbrücken 1–4 – Linthbrücken Süd und Nord, Bahnhofstrasse Schwanden – Schartlirunsbrücke, Richisau – Linthbrücke Mitlödi – Schwächetenrunsdurchlass Leuggelbach (in Abklärung, aktuell festgestellt) Umsetzung Strassenbauprogramm bis 2019 Das Departement Bau und Umwelt führte im Tätigkeitsbericht aus, dass das Strassenbauprogramm bis 2019 nicht umgesetzt werden kann. Aufgrund der Erfahrungen bei der Projektierung der Stichstrasse NäfelsMollis habe sich gezeigt, dass Projekte dieser Grössenordnung und Komplexität sehr viel Zeit beanspruchen würden. Da nur noch vier Jahre bis 2019 zur Verfügung stehen, sei heute schon klar, dass die Querspange Netstal und die neue Verbindung Leimen–Holenstein bis 2019 nicht realisiert sein würden. Gemäss Departement müsse man zukünftig vielleicht Mehrjahresprogramme mit kürzerer Laufzeit, d.h. mit weniger, dafür konkreteren Projekten, erstellen. Stand Revision Strassengesetz Gemäss dem Departement Bau und Umwelt sei die Zustandserhebung erledigt, die Aufteilung in Gemeindeund Kantonsstrassen sei noch in Bearbeitung, da wegen Finanzierungsfragen zusätzliche Gutachten in Auftrag geben werden mussten. Die Diskussionen mit den Gemeinden müssten zuerst geführt werden, so dass die Vernehmlassung erst im Jahr 2016 durchgeführt werden könne, weshalb sich der Zeitplan um ein Jahr verschiebe und das Strassengesetz erst an der Landsgemeinde 2018 behandelt werden könne. Wassergesetz Gemäss Departement Bau und Umwelt liegt seit Frühling 2015 das Gutachten für „Energiewirtschaftliche Bewertung der Kleinwasserkraftwerke im Kanton Glarus“ der Firma Schnyder Ingenieure ZG AG, für welches am 2. April 2015 der Auftrag erteilt wurde, vor. Der Inhalt wurde zum Zeitpunkt der Befragung dem Regierungsrat noch nicht kommuniziert, weshalb der Geschäftsprüfungskommission auch keine Details mitgeteilt wurden. Der Regierungsrat werde nach Auffassung des Departements Bau und Umwelt über das weitere Vorgehen – auch mit Blick auf die Kostenfolgen – beraten müssen. Für diesen Entscheid seien auch die Entwicklungen im Strommarkt und in der Energiepolitik (Strompreise, Wasserzinsen, Hoheit über Wasserkraft, Eigentum der grossen Kraftwerkgesellschaften, Förderung der erneuerbaren Energie, Atomausstieg etc.) relevant, weshalb sich der Regierungsrat die Einschätzung eines Experten in diesen Fragen vorbehält. Das Departement Bau und Umwelt hält fest, dass das Wassergesetz an die Hand genommen werden müsse, damit der im letzten Jahr festgelegte Zeitplan eingehalten werden könne. Dennoch müsse fundiert untersucht werden, ob nun doch ein Paradigmenwechsel im jetzigen energiepolitischen Umfeld vorgenommen werden soll. Ziel des Departements Bau und Umwelt sei nach wie vor, das Wassergesetz der Landsgemeinde 2018 vorzulegen. Die Geschäftsprüfungskommission erachtet die beiden Gesetzesvorlagen als wichtige Pfeiler des Legislaturprogrammes 2014-2018 und kann eine weitere Zeitverzögerung nicht akzeptieren. Stand Revision Baugesetz Das Departement Bau und Umwelt vertritt die Auffassung, dass anders als in Kantonen mit Einzonungsdruck im Kanton Glarus keine Dringlichkeit für eine sehr rasche Umsetzung der RPG-Revision besteht. Die Ortspla-12- nungsrevisionen könnten unter dem geltenden Recht und dem bestehenden Richtplan durchgeführt werden, solange keine Bauzonenerweiterungen geplant sind, was aufgrund der grossen Baulandreserven nicht zur Debatte steht. Aufgrund des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) muss das kantonale RBG angepasst werden. Die Arbeiten sind gestartet (Umfrage über Revisionsbedarf bei Gemeinden und Amtsstellen Ende 2014, Auswertung, erste Arbeitsgruppensitzung am 2. Juni 2015). Das revidierte RBG soll an der Landsgemeinde 2017 behandelt werden. Für die RBG-Revision sind auch verschiedene konzeptionelle Fragestellungen zu beantworten, wie bspw. der Mehrwertausgleich nach Art. 5 RPG (Inhalt, Satz, Erhebungsvollzug, Schätzung Liegenschaftswert, Verwendung Einnahmen) und Massnahmen zur Verbesserung der Baulandverfügbarkeit nach Art. 15a RPG (z.B. Landumlegungen, Kaufrechte). Das Departement Bau und Umwelt will eine sorgfältige Evaluation der Möglichkeiten vornehmen. Dabei kann ein Blick auf die Lösungen anderer Kantone sinnvoll und auch kostensparend sein. Als nächster Schritt ist die Diskussion dieser konzeptionellen Fragen im September geplant. Der Regierungsrat soll im Winter 2015 / Frühjahr 2016 den Vernehmlassungsentwurf verabschieden können. Für die laufenden Nutzungsplanungen gelten die Bestimmungen des geltenden RBG, für die Dimensionierung der Bauzonen sind die Übergangsbestimmungen des RPG massgebend. Die Geschäftsprüfungskommission teilt die Meinung des Departements Bau und Umwelt nicht in jedem Punkt. Entgegen dieser Meinung besteht eine zeitliche Dringlichkeit das Baugesetz zu revidieren, da die Gemeinden an ihren Bauordnungen arbeiten und auf ein überarbeitetes Gesetz angewiesen sind. Dass nun beide Baugesetzgebungen parallel überarbeitet werden, erachtet die Geschäftsprüfungskommission als sehr problematisch. Überarbeitung Richtplan In einem ersten Schritt würden gemäss Departement Bau und Umwelt bis Ende des Jahres 2015 verschiedene Grundlagen erarbeitet (Baugebietsstatistiken, Bevölkerungs-/Arbeitsplatzzahlen, etc.). Gleichzeitig würden die Strategie und die Schwerpunkte der Raumentwicklung des Kantons definiert. Es sei vorgesehen, dass der Regierungsrat im 1. Quartal 2016 das Raumkonzept erlasse, anschliessend erfolge die Genehmigung durch den Landrat. Der Richtplanentwurf sollte bis Mitte des Jahres 2016 eine erste interne Vernehmlassung durchlaufen haben. Die Genehmigung durch den Landrat sei bis Mitte des Jahres 2018 vorgesehen. Anschliessend folge die Genehmigung durch den Bund. Inhaltliche Schwerpunkte seien das Raumkonzept sowie eine Siedlungsstrategie (Festlegung Siedlungsgebiet, Abstimmung Siedlung und Verkehr). Daneben würden auch die anderen Raumnutzungen (Verkehr, Landwirtschaft, Tourismus, Ver- und Entsorgung) in die Gesamtüberarbeitung einbezogen. Controlling Richtplan 2004 Das Departement Bau und Umwelt teilte in der Befragung mit, dass bezüglich der Pendenzen seit der Umfrage im Januar 2014 nichts mehr weiter unternommen worden sei. Das Controlling im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Raumentwicklungs- und Baugesetz (RBG) siehe die Überprüfung der im Richtplan vorgesehenen Massnahmen auf ihre zeitliche und inhaltliche Verwirklichung vor. Eine erneute Umfrage hätte aber gemäss Departement Bau und Umwelt kaum neue Erkenntnisse gebracht. Dem Departement Bau und Umwelt ist bewusst, dass der Regierungsrat gemäss Art. 14 Abs. 2 RBG dem Landrat periodisch Bericht über die Raumordnung und Raumentwicklung im Kanton zu erstatten hätte. In Anbetracht der laufenden Richtplananpassung und der anstehenden Gesamtüberarbeitung des Richtplans sei aber darauf verzichtet worden. Die Auseinandersetzung, ob die bisher nicht erfüllten Richtplanaufgaben notwendig seien, sollte gestützt auf die aktuellsten Grundlagen und Bedürfnisse erfolgen. Beispielsweise kostet gemäss Auskunft der Abteilung Umweltschutz und Energie die Erstellung bisher fehlender Inventare im Umweltbereich je ca. 80‘000 Franken. Die Geschäftsprüfungskommission ist der Meinung, dass ein Richtplan als raumplanerisches Führungsinstrument nur taugt, wenn das Controlling gemacht wird und dem Landrat termingerecht Bericht erstattet wird. Insbesondere, wenn es sich um Grundlagen handelt, welche für die Raumplanung in den Gemeinden benötigt werden. -13- Beschwerdeverfahren Die Geschäftsprüfungskommission hat in ihrem Zwischenbericht festgehalten, dass die Anzahl der hängigen Beschwerden beim Departement Bau und Umwelt trotz konstant hoher Belastung zurückgegangen ist. Dies hat die Geschäftsprüfungskommission ihn ihren Berichten auch immer wieder gefordert. Damit ist diese Angelegenheit jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Geschäftsprüfungskommission hat mit Schreiben vom 10. August 2015 Einsicht in die Verfahrensabläufe pro Fall verlangt, was die Staatskanzlei mit der Begründung verwehrte, dass die geforderten Daten wegen des Datenschutzes nicht einfach ausgehändigt werden könnten. Dass der Präsident der Geschäftsprüfungskommission in dieser Sache in den Ausstand getreten ist, sei nur eine Randbemerkung. Zusammen mit diesem Bericht wird der Regierungsrat ein Schreiben erhalten, mit welchem die Geschäftsprüfungskommission nochmals Einsicht in die Akten verlangt. Daher kann die Geschäftsprüfungskommission dem Landrat in dieser Frage zurzeit nicht Bericht erstatten. Baugesuchbearbeitung Nach Ausführungen des Departements Bau und Umwelt konnten im Jahr 2014 80.6 Prozent aller Baugesuchverfahren (ordentliches Verfahren, Bauermittlungs- und Meldeverfahren) innert der in der Bauverordnung vorgesehenen Ordnungsfristen erledigt werden. Bei den ordentlichen Verfahren ohne Einsprachen wurden knapp 83 Prozent der Gesuche innert Frist erledigt. Bei den Meldeverfahren bzw. Bauermittlungsverfahren liegt diese Quote bei etwa 60 Prozent. Dies lässt sich dadurch erklären, dass für Meldeverfahren die Ordnungsfrist mit vier Wochen sehr kurz angesetzt ist. Wenn ein Gesuch im Meldeverfahren auch von mehreren kantonalen Amtsstellen zu prüfen ist, kann diese Frist oft nicht eingehalten werden. Bei Bauermittlungsverfahren geht es meistens um die vorgängige Abklärung komplexer bau- oder umweltrechtlicher Sachverhalte, die eine vertiefte Bearbeitung erfordern. Damit dauert die Bearbeitung häufig länger als bei normalen Baugesuchen. Der Regierungsrat hat im Tätigkeitsbericht darauf verzichtet, die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Baugesuchen nach Gemeinden aufzuteilen. Auf Nachfrage der Geschäftsprüfungskommission konnten diese Daten in Erfahrung gebracht werden: Gemeinde Glarus Nord Baugesuche BG innerhalb Frist total Anzahl Bauermittlung 12 4 Meldeverfahren 1 0 Ordentliches Verfahren ohne Einspra- 179 127 chen Ordentliches Verfahren mit Einsprachen 15 9 Total 207 140 Baugesuche BG innerhalb Frist total Anzahl Bauermittlung 5 5 Meldeverfahren 6 5 Ordentliches Verfahren ohne Einspra- 134 127 chen Ordentliches Verfahren mit Einsprachen 8 7 Total 153 140 Anteil 12.00% 0.00% 70.95% 60.00% 67.63% Gemeinde Glarus Gemeinde Glarus Süd Bauermittlung Meldeverfahren Baugesuche BG innerhalb Frist total Anzahl 5 5 15 8 -14- Anteil 100.00% 83.33% 88.06% 87.50% 88.24% Anteil 100.00% 53.33% Ordentliches Verfahren ohne Einspra- 233 chen Ordentliches Verfahren mit Einsprachen 21 Total 274 206 88.41% 17 140 90.95% 86.13% Die Unterschiede zwischen den Gemeinden ist nach Auffassung der Geschäftsprüfungskommission frappant, insbesondere die Gemeinde Glarus Nord fällt von den anderen beiden stark ab, obwohl die Bauverwaltung in Glarus Nord um einiges besser besetzt ist, als jene von Glarus Süd. Diesen Umständen kann aber die Geschäftsprüfungskommission von Glarus Nord nachgehen. Departement Volkswirtschaft und Inneres Beschwerdeverfahren Bei der Befragung des Departements Volkswirtschaft und Inneres im August 2015 war eine Beschwerde hängig. Wirtschaftsförderung Dem Tätigkeitsbericht des Regierungsrates musste die Geschäftsprüfungskommission entnehmen, dass durch die Wirtschafts- und Standortförderung des Kantons Glarus keine Unternehmung angesiedelt werden konnte und auch keine Arbeitsplätze geschaffen wurden. Dazu befragte die Geschäftsprüfungskommission das zuständige Departement Volkswirtschaft und Inneres in schriftlicher und mündlicher Form. Zusätzlich befragten zwei Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission Vertreter der Wirtschafts- und Standortförderung vor Ort. Neben der Frage um die Ansiedlung neuer Unternehmungen ging es bei den Fragen auch um den Umgang mit den bestehenden Unternehmungen. Im Jahr 2014 wurde im Kanton Glarus erstmals seit 2007 keine Ansiedlung von ausländischen Firmen verzeichnet. Nach Auffassung des Departements Volkswirtschaft und Inneres könne ein Rückgang von Ansiedlungen auch im Grossraum Zürich beziehungsweise in der ganzen Schweiz beobachtet werden. Hauptgrund dafür sei die wachsende Unsicherheit möglicher Investoren in Bezug auf den politischen Trend zur Regulierung. Diese politischen Geschäfte beträfen Firmen, die ihren Haupt- oder Europasitz in die Schweiz überführen wollten ganz besonders. Zusammen mit einem generell hohen Lohn- und Preisniveau in der Schweiz und einer unsicheren Währungssituation seien die traditionellen Standortvorteile der Schweiz ernsthaft gefährdet. Umzugswillige Firmen wollten selten selber bauen und zögen es vor, die Unwägbarkeiten eines Baubewilligungsverfahrens nach Möglichkeit zu umgehen. Es würden also meist bezugsfähige Immobilien gesucht. Erschwerend käme im Glarnerland hinzu, dass es nur selten gelinge, potentiellen Interessenten passende und gleichzeitig leerstehende Immobilien anzubieten. Leerstände seien zumeist in der Industriebrache zu verzeichnen, wo die Gebäude oft zu gross seien und einen unüberschaubaren Investitionsbedarf oder/und Altlasten aufweisen würden. Der Austausch mit den ansässigen Unternehmungen funktioniere nach Einschätzung des Departements Volkswirtschaft und Inneres gut. Die Wirtschaftsförderung besuche aktiv und regelmässig Glarner Unternehmungen. Daneben organisiere sie jährlich ein bis zwei Anlässe mit rund 150 bis 250 Teilnehmern, bei denen die Firmen aktuelle Themen erörtert bekämen und eine Plattform fänden für den gegenseitigen Austausch. Informelle Kontakte mit Firmen fänden täglich statt. Bei der Standortförderung stellte das Departement Volkswirtschaft und Inneres fest, dass die drei Gemeinden mittlerweile eigene Standortförderer eingesetzt oder eingestellt hätten, wenn auch mit unterschiedlichen Aufgaben. Für das Departement sei das Gesetz über die Standortförderung massgebend, in welchem die Aufgaben von Kanton und Gemeinden klar definiert seien. In Bezug auf das Kosten-Nutzenverhältnis der Wirtschaftsförderung, welche mit 200 Stellenprozenten dotiert ist (wobei das Pensum des Leiters nicht eingerechnet ist), hält das Departement Volkswirtschaft und Inneres fest, dass dies eher eine knappe Dotierung sei, zumal die Kontaktstelle Wirtschaft im Bereich Arbeitsmarkt immer mehr Vollzugsaufgaben übernehmen müsse. -15- Die Geschäftsprüfungskommission wollte vom Departement nach dieser Analyse wissen, welche Massnahmen eingeleitet würden. Das Departement teilte mit, dass die Kontaktstelle für Wirtschaft in der Praxis bemüht sei, potentielle Investoren direkt anzusprechen und kompetent zu beraten. Das Finden adäquater Betriebsflächen stehe dabei meist im Vordergrund. Wie zahlreiche Beispiele belegen würden, ständen dafür aber oft nicht genügend Flächen und Areale zur Verfügung. Die Arealentwicklung gehöre daher zu den Prioritäten in der laufenden Legislaturperiode. Ziel sei es, aktiver in die Entwicklung und Nutzbarmachung von Arealen einzuwirken. Die Geschäftsprüfungskommission thematisierte auch die Rolle des Innovationscoach und wollte wissen, ob sich dessen Anstellung gelohnt habe. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres ist zufrieden mit der Arbeit des Innovationscoach, welcher von den Unternehmungen gut aufgenommen worden sei, was durch eine Reihe positiver Rückmeldungen beleget werde. Besonders wichtig sei die Tatsache, dass es gelungen sei, für einen Glarner Startup Unternehmer Fördermittel der KTI im Gegenwert von CHF 450'000.00 zu sichern. Damit habe sich die Investition des Kantons von rund CHF 70'000.00 pro Jahr in das Mandat gelohnt. Die Geschäftsprüfungskommission ist mit der Nullrunde bei den Ansiedlungen von Unternehmungen nicht zufrieden, auch wenn in dieser Statistik nur jene Unternehmungen erfasst sind, welche vom Ausland ihren Sitz in den Kanton Glarus verlegen. Auch das laufende Jahr sieht nach den vorliegenden Informationen ähnlich schlecht aus. Der Geschäftsprüfungskommission ist bewusst, dass die momentane wirtschaftliche Lage für die Ansiedlung von Unternehmungen ungünstig ist, erwartet aber dennoch vom Departement Volkswirtschaft und Inneres, dass wieder Ansiedlungen getätigt werden können. Schlussendlich muss sich die Wirtschaftsförderung an den Resultaten messen lassen, welche nun mal negativ sind. Die Geschäftsprüfungskommission wird sich dieser Thematik in der nächsten Berichterstattung wieder annehmen. Wichtig ist für die Geschäftsprüfungskommission aber auch, dass es zwischen den Gemeinden und dem Kanton keine Doppelspurigkeiten gibt im Bereich der Wirtschaft- und Standortförderung, sondern eine zielgerichtete Zusammenarbeit vorhanden ist. Alles andere kann sich der Kanton Glarus in finanzieller Hinsicht nicht leisten. KESB Auch im Rahmen dieser Berichterstattung nahm sich die Geschäftsprüfungskommission der Themen rund um die KESB an. Einerseits ging es dabei um die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und andererseits um die Arbeit und Organisation der KESB selbst. In Bezug auf die Zusammenarbeit ist auf die Ausführungen beim Departement Sicherheit und Justiz zu verweisen. Nach Aussagen des Departements Volkswirtschaft und Inneres ist die KESB eingearbeitet, auch wenn es im Jahre 2015 einen personellen Wechsel im Spruchkörper gegeben habe, welcher eine neue Einarbeitung erforderlich mache. Beim Revisorat würden noch Pendenzen bestehen. Nachdem die zusätzliche Stelle bewilligt und besetzt worden sei, dürfte bis Ende Jahr ein vertretbares Mass an Pendenzen erreicht sein. Die Geschäftsprüfungskommission wird die KESB und ihre Tätigkeit weiterhin überprüfen, zumal diese Behörde Entscheide von grosser Tragweite fällen kann. Kontrolle Übertragung Fonds, Legate und unselbständige Stiftungen Die Geschäftsprüfungskommission hat Kenntnis, dass das Departement Volkswirtschaft und Inneres die Gemeinden aufgefordert hat, zu allen Fonds, Legaten und unselbstständigen Stiftungen, welche mit der Fusion oder sogar davor durch die „alten“ Gemeinden aufgelöst worden waren, Stellung zu nehmen. Dabei mussten die Gemeinden dem zuständigen Sachbearbeiter zu jedem Fonds rückwirkend bis 2005 den Jahresabschluss vorlegen und allfällige Entnahmen entsprechend begründen. Als Beispiel lag der Geschäftsprüfungskommission die Zusammenstellung der Gemeinde Glarus Süd vor. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres begründet dieses Vorgehen damit, dass es gesetzlich verpflichtet sei, die Aufsicht über diese Fonds und Legate wahrzunehmen. Darüber hinaus würde diesbezüglich im Dezember 2015 eine Besprechung mit den Gemeindepräsidenten stattfinden. Nach dem Studium dieser Unterlagen stellt die Geschäftsprüfungskommission fest, dass diese Überprüfung ins Uferlose geht und vor allem auch zu weit in die Vergangenheit reicht. Auch wenn die drei Gemeinden die Rechtsnachfolger der ehemaligen Gemeinden sind, ist es absolut unverhältnismässig, dass die Gemeinden -16- rückwirkend Entnahmen aus Klein- und Kleinstfonds (unter CHF 5'000.00) belegen müssen. Solche Aufträge seitens des Departements stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten innerhalb der Verwaltung, welche dadurch entstehen. Ausserdem ist der Geschäftsprüfungskommission auch nicht klar, welches Ziel mit dieser Kontrolle verfolgt wird. Selbst wenn Bezüge nicht gerechtfertigt gewesen wären, dann können die Gemeinden allfällige Beträge nicht in einen aufgelösten Fonds zurück überweisen. Ausserdem handelt es in fast allen Fällen um Handlungen der alten Gemeinden. Bei den Abklärungen in dieser Sache stellte die Geschäftsprüfungskommission weiter fest, dass diese Aufgaben dem Verantwortlichen für Gemeindefragen übertragen wurden. Bereits in der Berichterstattung zum Amtsbericht 2013 kritisierte die Geschäftsprüfungskommission, dass die Einrichtung der Aufsicht über die Kooperationen einer Arbeitsbeschaffung für den gleichen Sachbearbeiter gleichkomme. Auch in diesem Fall erachtet die Geschäftsprüfungskommission das Vorgehen des Departements Volkswirtschaft und Inneres als unverhältnismässig und fordert dieses auf, die Kontrollen auf die finanzstärksten Fonds, Legate und unselbstständige Stiftungen zu reduzieren und auf den Zeitraum seit der Fusion, also ab 1. Januar 2011 zu beschränken. Darüber hinaus stellt die Geschäftsprüfungskommission fest, dass auch im vorliegenden Fall versucht wird, Arbeit für einen Sachbearbeiter zu beschaffen, was nicht akzeptabel ist. Sollte die Fachstelle für Gemeindefragen zu wenig ausgelastet sein, ist das Stellenpensum zu reduzieren. Schulsozialarbeit Für die Schulsozialarbeit (nachfolgend: SSA) besteht gemäss dem Departement Volkswirtschaft und Inneres ein Monitoring, welches im Rahmen der halbjährlich stattfindenden Sitzungen zwischen der Hauptabteilung Soziales und den Hauptschulleitern erfolge. Bei diesen Koordinationssitzungen erfolgten offene Rückmeldungen aus den Schulen. Parallel dazu werde eine Überprüfung im Rahmen der Evaluationen der Schulen durch das Departement Bildung und Kultur durchgeführt. Die Rückmeldungen seien bisher positiv und die Schulsozialarbeit sei in den Schulen des Kantons Glarus präsent. Die Wirksamkeit der SSA lasse sich nach Meinung des Departements Volkswirtschaft und Inneres – im Gegensatz zu deren Leistungen - nicht quantifizieren, weshalb auch ein Kosten-Nutzenvergleich schwierig sein dürfte. Rückmeldungen der KESB und der Jugendanwaltschaft zeigten aber, dass weniger Massnahmen ergriffen werden mussten. Der Aufwand für zivilrechtliche Massnahmen bewege sich im Kanton Glarus auf einem tiefen Niveau, weil durch die KESB auch nur wenige Massnahmen im engeren Sinn ergriffen werden. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Einführung der SSA und der Höhe der zivilrechtlichen Massnahmen kann daher nicht gemacht werden. Probleme habe es gemäss dem Departement Volkswirtschaft und Inneres bei der Akzeptanz der Schulsozialarbeit bei Lehrkräften in der Gemeinde Glarus Süd gegeben. Inzwischen habe das Verständnis der Lehrkräfte stark zugenommen. Zudem seien die personellen Ressourcen knapp, weshalb verschiedene Schulstandorte nur durch eine ambulante Schulsozialarbeit versorgt werden könnten. In der Praxis werde die integrierte von der ambulanten Schulsozialarbeit unterschieden. Die integrierte Schulsozialarbeit versorge ausschliesslich die Standortschule, während die ambulante Schulsozialarbeit auch für Schulen ausserhalb ihres Standortes zuständig sei. Da es nicht möglich sei, für alle Schulen die integrierte Schulsozialarbeit anzubieten, setze der Kanton Glarus ein kombiniertes Modell von integrierter und ambulanter Schulsozialarbeit um. Zudem werde derzeit das Team SSA mit einer Sozialarbeiterin in Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr verstärkt. Schliesslich sei festzuhalten, dass durch die Früherkennung allfälligen Gefährdungen rechtzeitig begegnet werden könne. Deshalb werde ein Schwerpunkt der SSA auch weiterhin die Unterstützung der Schulleitung und Lehrpersonen bei der Entwicklung und Umsetzung von strukturellen Massnahmen der Früherkennung und der Frühintervention sein. Die Geschäftsprüfungskommission nimmt zur Kenntnis, dass sich die Schulsozialarbeit ins soziale Netz zusammen mit der KESB, der Jugendendanwaltschaft und den Sozialen Diensten integriert hat und wird im Rahmen der kommenden Berichterstattungen die Wirkung der Schulsozialarbeit überprüfen. Asylwesen Die Geschäftsprüfungskommission hat sich rund um das Asylwesen mit verschiedenen Punkten befasst. Im Vordergrund standen dabei das Verfahren betreffend das Restaurant Edelweiss in Riedern, die Unterbringung der ansteigenden Anzahl von Asylsuchenden sowie die Auflösung des Vertragsverhältnisses mit dem Roten Kreuz betreffend die Betreuung der Asylsuchenden im Kanton Glarus. -17- Unterbringung von Asylsuchenden Das Departement Volkswirtschaft und Inneres organisiert zurzeit die Bewältigung der anstehenden Herausforderungen der Zuweisung von minderjährigen Asylsuchenden sowie der Zuweisung der massiv angestiegenen Anzahl von Asylsuchenden allgemein. Für die Bewältigung der um ein Mehrfaches zugenommenen Fallzahlen im Flüchtlingswesen sieht sich das Departement Volkswirtschaft und Inneres gezwungen, eine auf drei Jahre befristete Stellenaufstockung um 70% zu beantragen. Im Zeitpunkt der Befragung konnten gemäss dem zuständigen Departement ganz im Gegensatz zu anderen Kantonen alle zugewiesenen Asylsuchenden in Häusern oder Wohnungen untergebracht werden. Die Strategie der dezentralen Unterbringung mit eigenen Liegenschaften in den Gemeinden Glarus und Glarus Nord und Mietlösungen in Glarus Süd habe sich bewährt und dazu geführt, dass die Verteilung zwischen den Gemeinden ausgeglichener geworden sei. Vertragsauflösung SRK Die durch Mandat an das Schweizerische Rote Kreuz (nachfolgend: SRK) übertragene Betreuung der Asylsuchenden habe gemäss dem zuständigen Departement Volkswirtschaft und Inneres seit längerer Zeit zu Unzufriedenheit geführt. Die Auftragserfüllung und insbesondere die Leitung sei nicht nach den Vorstellungen des Departements wahrgenommen worden, obwohl das Departement mehrfach das Gespräch mit den verantwortlichen Personen gesucht habe. Eine Kündigung wurde zum Zeitpunkt der Befragung, also im September 2015, in Erwägung gezogen. Diese Kündigung wurde mittlerweile bekanntermassen ausgesprochen. Restaurant Edelweiss Riedern Die Geschäftsprüfungskommission wollte vom Departement Volkswirtschaft und Inneres wissen, wie es dazu kommen konnte, dass der Kanton Glarus in Riedern eine Liegenschaft erwirbt, welche wegen eines hängigen Rechtsstreites (bis vor Bundesgericht) bis zum heutigen Zeitpunkt weder umgebaut noch im Sinne des angedachten Zweckes (als Unterkunft für Asylsuchende) genutzt werden konnte. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres stellte sich auf den Standpunkt, dass die Zonenkonformität für eine Asylunterkunft abgeklärt worden sei, man habe aber den Eigenheiten der dortigen Nutzung zu wenig Beachtung geschenkt. Das entsprechende Baugesuch werde zurzeit von der Baukommission der Gemeinde Glarus nochmals geprüft. Der Geschäftsprüfungskommission ist bewusst, dass das Departement Volkswirtschaft und Inneres im Moment in Bezug auf die Unterbringung von Asylsuchenden unter grossem Druck steht und die Anzahl der zugewiesenen Asylsuchenden auch nicht steuern kann. Dennoch offenbaren sich gerade in diesem Bereich einige Baustellen, was den oben stehenden Erwägungen entnommen werden kann. Die Geschäftsprüfungskommission begrüsst, dass das Departement Volkswirtschaft und Inneres die Konsequenzen aus der mangelnden Zusammenarbeit mit dem SRK gezogen hat und das Vertragsverhältnis aufgelöst hat. Der Zeitpunkt für die Umsetzung dieser Massnahme ist aber äusserst ungünstig, zumal der Kanton Glarus wie auch die gesamte Schweiz eine Rekordzahl von Asylsuchenden unterbringen muss. Nicht zufrieden ist die Geschäftsprüfungskommission mit der Situation betreffend das Restaurant Edelweiss in Riedern. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat offenbar die Zonenkonformität nicht ausreichend abgeklärt, als die Liegenschaft erworben worden war. Dies trotz der Tatsache, dass die Liegenschaft mit dem Zweck gekauft worden war, diese als Unterkunft für Asylsuchende zu nutzen. Dabei musste dem Departement Volkswirtschaft und Inneres bekannt sein, dass sich die Wohnbevölkerung bei der Errichtung einer Asylunterkunft in der Regel zur Wehr setzt. Der Regierungsrat hat nach Auffassung der Geschäftsprüfungskommission einen Fehlkauf gemacht und damit zusätzlich Kosten verursacht, indem er versucht hat, den Umbau mittels Rechtsweg durchzusetzen. Die Geschäftsprüfungskommission fordert den Regierungsrat auf, diese Angelegenheit an die Hand zu nehmen und aufzuzeigen, wie diese Liegenschaft weiter verwendet werden soll. -18- Departement Sicherheit und Justiz Kostenentwicklung im Straf- und Massnahmenvollzug: Die Kosten im Bereich Straf- und Massnahmenvollzug haben in den letzten drei Jahren stark zugenommen, was den nachfolgenden Zahlen entnommen werden kann: 2012 CHF 690‘732.00 2013 CHF 834‘573.00 2014 CHF 1‘303‘936.00 Im Straf- und Massnahmenvollzug in ausserkantonalen Einrichtungen befanden sich über das ganze Jahr 2014 insgesamt 19 Personen. Das Departement Sicherheit und Justiz sieht den Grund für den permanenten Anstieg dieser Kosten in den gesellschaftlichen Veränderungen unserer Zeit. Insbesondere der therapeutische Massnahmenvollzug (vor der Umsetzung des Strafvollzuges) bedeutet vielfach zeitlich nicht absehbarer Betreuungsaufwand. Auch die Kosten im Jugendstraf- und Massnahmenvollzug steigen kontinuierlich an. Die Kosten präsentieren sich folgendermassen: 2012 CHF 1‘103‘927.00 2013 CHF 1‘141‘674.00 2014 CHF 1‘980‘905.00 Das Departement Sicherheit und Justiz versucht, die Kosten pro Therapiefall zu senken, indem durch eine risikoorientierte Analyse und Therapie (Optimierung der Therapiemassnahmen) eine grössere Wirkung erzielt werden soll. Im Jugendbereich ist nach Auffassung des zuständigen Departements Prävention der Schlüssel für eine bessere Zukunft. Schulsozialarbeit, Jugendkontaktpolizei oder private Institutionen und Vereine sollen dazu führen, dass die Jugendlichen eben nicht massnahmebedürftig würden. Zu den weiteren Hauptpfeilern im Jugendschutz würden Sport, Gesellschaft und Kultur gehören. Für die Geschäftsprüfungskommission ist diese Entwicklung der Kosten wie auch die Anzahl der Fälle besorgniserregend, insbesondere der Anstieg der Kosten im Bereich des Jugendstraf- und Massnahmenvollzugs. Diese Entwicklung ist aber insofern zu relativieren, als dass die Jugendanwaltschaft im Berichtsjahr 2014 sieben Anträge an das Jugendgericht gestellt und in neun Fällen eine persönliche Betreuung angeordnet hat. Die KESB hingegen hat im gleichen Zeitraum nur vier Massnahmen im engeren Sinne (welche die gleichen Kosten wie eine Massnahme der Jugendanwaltschaft verursachen können) erlassen. Auch wenn das Departement Sicherheit und Justiz keinen Einfluss auf die Anordnung von Massnahmen oder die Ausfällung von Strafen hat, so muss nach Auffassung der Geschäftsprüfungskommission der Kanton Glarus als kleiner Kanton mittel- und langfristig das eigene Angebot an Vollzugseinrichtungen und Massnahmenmöglichkeiten optimieren und sich eine entsprechende Strategie erarbeiten. Denn eigene Vollzugseinrichtungen sind in der Regel günstiger und schaffen durch zusätzliche Arbeitsplätze auch einen Mehrwert für den Standortkanton. Zusammenarbeit KESB In der Berichterstattung zum Amtsbericht 2013 bemängelte die Geschäftsprüfungskommission die Zusammenarbeit zwischen der KESB und der Staats- und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus. Insbesondere die Staatsanwaltschaft war nicht zufrieden mit der Zusammenarbeit. Mittlerweile bezeichnet die Staatsanwaltschaft die Zusammenarbeit als gut, dies sieht die KESB ebenfalls so. Im Rahmen der Aussprache dieser beiden Behörden wurde auch festgelegt, dass die Staatsanwaltschaft künftig auch bei der Arbeitsgruppe Sozialpikett mitwirkt. Mit der Polizei und neuerdings auch mit der Staatsanwaltschaft findet neben diesem Koordinationsgespräch auch in Einzelfällen ein regelmässiger Informationsaustausch statt. Die Geschäftsprüfungskommission vertraut auf die Aussagen dieser beiden Behörden und sieht daher keinen weiteren Handlungsbedarf, sie wird aber diese Entwicklung sicherlich verfolgen. Pendenzen Staats- und Jugendanwaltschaft Die Staats- und Jugendanwaltschaft konnte die Pendenzen im Bereich Verbrechen und Vergehen von rund 200 pendenten Fällen auf rund 180 pendente Fälle reduzieren (Erhebungszeitraum knapp 5 Monate: per -19- Ende Februar 2015 bis 23. Juli 2015). In den pendenten Fällen sind auch grössere Fälle mit umfangreichen Akten, bei welchen sich das Verfahren durchaus über mehr als ein Jahr erstrecken kann, vorhanden. Die Anzahl der erledigten Fälle im Zeitraum März 2015 bis 23. Juli 2015 beläuft sich im Bereich Verbrechen und Vergehen auf rund 275 und bei den Übertretungen auf rund 750. Basierend auf diesen Zahlen wird für das Jahr 2015 mit rund 600 Neueingängen im SA-Bereich und mit rund 1‘850 Neueingängen bei den Übertretungen gerechnet. Dort sind derzeit rund 60 Fälle hängig. Die Durchlaufzeit bei den Übertretungen liegt bei durchschnittlich 3 bis 6 Wochen. Im Zeitraum März 2015 bis 23. Juli 2015 wurden 11 Anklagen dem Gericht überwiesen. Die Anzahl der am Gericht hängigen Fälle hat sich in dieser Zeit von 22 auf 32 Fälle erhöht. Die Fallerledigungszahlen zeigen, dass in der Staats- und Jungendanwaltschaft die personellen Wechsel gut verkraftet wurden und die Effizienz gesteigert werden konnte. Die aber nach wie vor hohe Pendenzenlast lässt sich mit dem gleichem Personalbestand nur langsam reduzieren. Deshalb werde vom Departement für das Jahr 2016 eine Stellenerhöhung bei der Staats- und Jugendanwaltschaft beantragt. Die Geschäftsprüfungskommission nimmt zur Kenntnis, dass die Staats- und Jugendanwaltschaft in der neuen personellen Zusammensetzung nach eigenen Angaben und den vorgelegten Unterlagen effizienter arbeitet. Alleine die Zahl von 11 Anklagen von März 2015 bis Juli 2015 ist ein klares Zeichen dafür, dass die Staats- und Jugendanwaltschaft gewillt ist, die Pendenzen abzubauen. Im Berichtsjahr 2014 hat die Staatsanwaltschaft insgesamt vier Anklagen erhoben, was in quantitativer Hinsicht völlig ungenügend ist. Die Staats- und Jugendanwaltschaft hat die Bedenken des Landrats und der Geschäftsprüfungskommission ernst genommen und die Effizienz erhöht und versucht, gleichzeitig mit einer Stellenerhöhung die Pendenzen langfristig abzubauen. Es bleiben aber immer noch viele pendente Fälle und der Nachgeschmack, dass unter der Führung des ehemaligen ersten Staatsanwalts nicht immer effizient genug gearbeitet wurde. Die Geschäftsprüfungskommission sieht aber im Moment keinen Handlungsbedarf bei den Pendenzen der Staatsanwaltschaft, wird aber diese Weiterentwicklung kritisch verfolgen. Gerichte Erstmals seit längerer Zeit befragte die Geschäftsprüfungskommission neben dem Obergerichtspräsidenten auch die beiden Kantonsgerichtspräsidenten, da viele Fragen zu offenen Pendenzen das Kantonsgericht betreffen. Nachfolgend werden die Gerichte aber separat behandelt. Obergericht Trotz einer durch einen Stellenwechsel eines Obergerichtsschreibers entstandenen Vakanz von zwei Monaten konnte das Obergericht Pendenzen abbauen, obwohl die Anzahl der neuen Fälle konstant hoch war. Die Geschäftsprüfungskommission stellte allerdings fest, dass der Obergerichtspräsident selber als Gerichtschreiber oder sogar als Sekretär gearbeitet hat, damit keine zusätzlichen Pendenzen entstehen. Dies im Übrigen weit über sein Pensum von 50% hinaus. Die Geschäftsprüfungskommission anerkennt die ausserordentliche Leistung des Obergerichtspräsidenten, doch kann dies wohl kaum eine dauernde Lösung sein. Weiter wollte die Geschäftsprüfungskommission vom Obergericht wissen, welche Auswirkungen auf die Geschäftslast der GLKB-Fall haben werden. Das Obergericht hält diesbezüglich fest, dass diese Angelegenheit voraussichtlich im kommenden Jahr 2016 zu entsprechendem Mehraufwand führen werde. Man sei aber bemüht, bis Ende Jahr möglichst viele alte Fälle zu erledigen, um sich die Kapazität für die Bearbeitung des GLKB-Falles zu schaffen. Kantonsgericht Die Geschäftsprüfungskommission befragte das Kantonsgericht zum Nutzen der befristet angestellten Gerichtsschreiberin (Pensum 100% vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2015). Diese wurde gemäss Kantonsgericht schwergewichtig für die Abarbeitung von umfangreichen und komplexen Verfahren eingesetzt und habe so helfen können, Pendenzen abzutragen. „Finanziert“ habe man diese Stelle aus den nicht gebrauchten Stelleprozenten (Gerichtsschreiber Kantonsgericht, Sekretariat Obergericht, etc.) und habe das Budget der Gerichte nicht zusätzlich belastet. -20- Weiter liess sich die Geschäftsprüfungskommission über die Anzahl der pendenten Fälle informieren, zumal ja im letzten Bericht aber auch im Zwischenbericht vom Juni 2015 diese Problematik behandelt worden war. Nach den der Geschäftsprüfungskommission vorliegenden Informationen waren per Ende Juli 2015 beim Kantonsgericht hängig bzw. wurden in den ersten sieben Monaten des Jahres erledigt (jeweils ohne Rechtshilfe): • • • • • • • • Ordentliches Verfahren: hängig: 77 erledigt: 49 Einvernehmliche Scheidung und Trennungen: hängig: 20 erledigt: 31 Vereinfachtes Verfahren: hängig: 56 erledigt: 63 Summarisches Verfahren: hängig: 171 erledigt: 379 Strafkammer: hängig: 5 erledigt: 3 Strafgerichtskommission: hängig: 8 erledigt: 13 Einzelrichter Strafsachen: hängig: 8 erledigt: 16 Zwangsmassnahmengericht: hängig: 0 erledigt: 27 Die Erledigungen beim Kantonsgericht würden innerhalb des üblichen Rahmens liegen, wobei die Ausschläge im Wesentlichen auf das summarische Verfahren zurückzuführen sind, bei dem die Fallzahlen stark schwanken: Eingänge 2012: 910 Erledigungen 2012: 879 Eingänge 2013: 891 Erledigungen 2013: 936 Eingänge 2014: 745 Erledigungen 2014: 767 Die zahlenmässig stark ins Gewicht fallenden Konkurse, Rechtsöffnungen, Bewilligungen der unentgeltlichen Rechtspflege und Erbausschlagungen seien in der Regel rasch und mit geringem Aufwand zu bewältigen. Die Anzahl der an einem Stichtag insgesamt beim Kantonsgericht hängigen Fälle (ohne Rechtshilfe) habe über die letzten Jahre gesehen trotz des GLKB-Falles abgenommen: 31.12.2012: 31.12.2013: 31.12.2014: 31.07.2015: 431 382 353 345 Das Kantonsgericht hält aber auch fest, dass die Bearbeitungszeit von grösseren Fällen beim Kantonsgericht nicht zufriedenstellend sei. Man werde aber im kommenden Jahr mit einer befristeten ausserordentlichen Gerichtsschreiberstelle versuchen, die Anzahl der hängigen Verfahren weiter zu reduzieren. Die Geschäftsprüfungskommission machte die Gerichte darauf aufmerksam, dass es gemäss der Rubrik „Die Gerichte in Zahlen“ auf Seite 78 des Tätigkeitsberichts offenbar Stellenprozente trotz latent hoher Fallzahlen reduziert habe. Die Gerichte stellten sich auf den Standpunkt, dass es sich diesbezüglich um eine Momentaufnahme per 31. Dezember 2014 handle. Die Gründe für die „Personalreduktion“ gegenüber dem Vorjahr würden darin liegen, dass die Sekretariatsstelle am Obergericht seit Frühjahr 2014 im Zusammenhang mit einem Stellenwechsel neu mit einem tieferen Pensum ausgestaltet sei, zudem sei im Verwaltungsgericht ein Gerichtsschreiber per Ende November 2014 zurückgetreten und sein Nachfolger sei erst im Januar 2015 eingetreten, was sich in den Zahlen ebenfalls ausgewirkt habe. Die Geschäftsprüfungskommission erkennt, dass sich die Gerichte bemühen die vielen aufgelaufenen Pendenzen abzubauen und auch erkannt haben, dass eine grosse Anzahl von Pendenzen unzufriedenstellend sei, dies insbesondere auch für die Rechtssuchenden. Diese Entwicklung und insbesondere die Wirkung der befristeten Gerichtsschreiberstelle werden durch die Geschäftsprüfungskommission in der nächsten ordentlichen Berichterstattung wieder überprüft. -21- Laienrichter Die Geschäftsprüfungskommission wollte vom Kantonsgericht wissen, wie sich die Änderung der Gerichtsorganisation (Art. 12 ff. GOG) als Folge der schweizerischen ZPO auf das Laienrichtertum auswirkt, zumal sich die Grenze bei den Zivilrechtlichen Verfahren von CHF 8'000.00 auf CHF 30'000.00 verschoben hat und die beiden Zivilkammern automatisch weniger Einsätze haben. Das Kantonsgericht teilte mit, dass im Familienrecht die Mitglieder der Zivilkammern des Kantonsgerichts als Familienrichterinnen und Familienrichter eingesetzt würden und könnten so Praxis erwerben, welche ihnen auch in Kollegialgerichtsfällen hilft. Periodisch würden in diesem Bereich zudem interne Weiterbildungen durchgeführt. Am Obergericht amten die Mitglieder im Unterschied zum Kantonsgericht in Zivil- und in Strafsachen. Sie werden entsprechend der Reihenfolge der Falleingänge alternierend bestimmt. Die Einsätze der Oberrichter hätten sich aber in der Zahl nicht verringert, nur würden seit Einführung der eidgenössischen ZPO weniger mündliche Verhandlungen durchgeführt. Die Geschäftsprüfungskommission erachtet den Erhalt des Laienrichterums als wichtig und begrüsst es daher, das Zivilrichter auch als Einzelrichter im Familiensachen eingesetzt werden, so dass diese trotz weniger Einsätze im Kollegialgericht ihr Wissen und ihre Praxis aufrecht erhalten können. Klar ist aber auch, dass diese durch ausgebildete Juristen zu begleiten sind. Verwaltungsgericht Auch im Jahr 2014 hatte das Verwaltungsgericht gemäss den eigenen Angaben einige rechtlich komplexe Fälle zu beurteilen. Aussergewöhnliche Ereignisse oder Fälle hatte das Verwaltungsgericht allerdings nicht zu bearbeiten. Dies schlägt sich auch in die Statistik nieder. Bei 137 eingegangenen Beschwerden wurden 138 Fälle erledigt. Damit konnten die Pendenzen praktisch unverändert auf einem tiefen Stand gehalten werden, was die GPK zu würdigen weiss. Der Grossteil der Beschwerden (> 90 %) wurde innert drei Monaten nach Abschluss des Schriftenwechsels entschieden, auch wenn sich die Arbeitslast für das Verwaltungsgericht im Jahr 2015 erhöht hat. Die Geschäftsprüfungskommission beantragt dem Landrat: 1. Der Regierungsrat des Kantons Glarus wird beauftragt, Art. 17 Abs. 2 SachVG zu überarbeiten, wobei die Leistungsabgabe im Gesetz festzulegen sei. Das Geschäft sei an der Landsgemeinde zu traktandieren. Zudem wird der Regierungsrat beauftragt, umgehend dafür besorgt zu sein, dass das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht bis zur Teilrevision des SachVG sistiert wird. Weiter ist von der Abwahl der bisherigen Verwaltungsräte abzusehen. 2. Genehmigung des Tätigkeitsberichts 2014 mit dem vorliegenden Bericht unter bester Verdankung an den Regierungsrat, an die Verwaltungskommission der Gerichte sowie an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons. Namens der landrätlichen Geschäftsprüfungskommission der Präsident Jacques Marti -22-
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