Anleitung zur einfachen Buchführung Eurer Verkäufe bei Fyndiq Hier findet Ihr eine Zusammenfassung der häufigsten Fragen bezüglich der Buchführung von Geschäften zwischen Fyndiq und Euch als Händler. Die nachfolgenden Antworten dienen jedoch lediglich als Empfehlung, da Ihr als Händler natürlich stets selbst entscheidet, wie Ihr Eure Buchführung handhaben möchtet. Wenn Ihr als Händler einen Vertrag mit der Fyndiq GmbH unterzeichnet, ist Fyndiq Euer vertragliches Gegenüber und somit Euer Kunde. Der Endkunde, der Waren kauft, ist seinerseits Kunde von Fyndiq. Das heißt, dass Ihr Eure Forderungen nur gegenüber der Fyndiq GmbH geltend machen könnt, und nicht gegenüber den einzelnen Endkunden. Buchführung im Allgemeinen Ausgaben und Einnahmen werden während des Jahres fortlaufend verbucht und die Mehrwertsteuern werden in der Buchungsperiode, in der sie anfallen, angemeldet. Die Zahlungen, die der Händler am Ende einer Buchungsperiode erhält, werden als eingehende Zahlungen auf seinem Bankkonto verbucht und reduzieren die Forderungen gegenüber der Fyndiq GmbH. Produktpreise des Händlers Der Händler erhält 95% des vereinbarten Kundenverkaufspreises. Dies kann als Verkaufsumsatz bzw. Einnahme des Händlers betrachtet werden. Beispiel Ihr verkauft eine Ware mit einem „empfohlenen Kundenverkaufspreis” von 10 EUR im Februar. Fyndiq zahlt an Euch den „Händlerproduktpreis” von 9,50 EUR (10 * 95%) im März. Die tatsächlichen Verkäufe finden im Februar statt. Sowohl die Verkaufsumsätze als auch die Mehrwertsteuern müssen in derselben Periode, also im Februar, verbucht werden. Da Ihr Eure Zahlung aber noch nicht erhalten habt, bedeutet dies, dass Ihr eine Forderung an die Fyndiq GmbH habt. Deshalb müsst Ihr diese Forderung als ausstehende Einnahme verbuchen, was heißt, dass Ihr einen Verkauf abgeschlossen habt, der noch beglichen werden muss. Wenn Ihr die Verkäufe wie oben beschrieben verbucht, werden Eure Verkäufe, Mehrwertsteuern und Zahlungen für die korrekte Periode angezeigt. 1 Wie behandle ich eine Bestellung in meinem Warenwirtschaftssystem, die sich zum Zeitpunkt der Zahlung verändert hat? Im Falle, dass ein Konsument eine Ware zurückschickt, wird die Zahlung von Fyndiq nicht mit dem übereinstimmen, was Ihr als Händler in Ihrem System verbucht habt. Die Einzelaufstellungen, die wir Euch schicken, sollten lediglich als vorläufig angesehen werden und Euch als Voranschlag über die Einnahmen während dieser Periode dienen. Damit könnt Ihr einen Umsatz in Eurem System verbuchen. Falls die Zahlungen nicht mit Euren verbuchten Verkäufen übereinstimmen, müsst Ihr dies in Ihrem System korrigieren. Beispiel Eure verbuchten Verkäufe einer Buchungsperiode betragen 1.000 EUR, aber die Auszahlung von Fyndiq GmbH beträgt lediglich 980 EUR auf Grund von Rücksendungen im Wert von 20 EUR. Dies bedeutet, dass 20 EUR (1000 EUR – 980 EUR) in Eurem System angeglichen werden müssen. Die Zahlung wurde verbucht und reduziert die ausstehenden bzw. angenommenen Einnahmen. Der Rückversand im Wert von 20 EUR wird als Reduzierung der Verkäufe und der Mehrwertsteuern verbucht. Verkäufe und Mehrwertsteuern sind damit korrigiert und im System korrekt verbucht. Wie verbuche ich Änderungen an einer alten Bestellung? Wenn Fyndiq eine alte Bestellung verändert, zum Beispiel eine Forderung (die mehrere Monate vorher bezahlt worden ist), wird diese Bestellung in die neue Runde von Bestellungen aufgenommen. In Bezug auf die Buchführung bezieht sich die Änderung auf eine vorherige Periode. Da diese jedoch abgeschlossen ist, kann die Anpassung nicht in jener Buchungsperiode vorgenommen werden, sondern muss in der nun aktuellen Periode als Änderung verbucht werden, d.h. als Bestellung, die den Gesamtumsatz dieser Buchungsperiode reduziert. Das ist die übliche Vorgehensweise und wird auch bei anderen Firmen mit großem Verkaufsvolumen so gemacht. Was mache ich, wenn die Mehrwertsteuer nicht genau 19% ergibt? Bei vielen Hunderten von Bestellungen kann es vorkommen, dass die Mehrwertsteuer nicht genau 19% ergibt. Das liegt daran, dass durch Rundungen bei vielen einzelnen Bestellungen nicht genau der Mehrwertsteuersatz herauskommt. Sie können die Differenz in Ihrem System als Rundung verbuchen. Das ist übliche Praxis und die korrekte Vorgehensweise. 2 Wer ist mein Kunde? Die Fyndiq GmbH ist Euer Vertragspartner. Dies bedeutet, dass sämtliche Verkäufe, die Ihr durch Fyndiq macht, als Käufe von einem einzigen Kunden, nämlich der Fyndiq GmbH, zu betrachten sind. Daher ist es nicht nötig, Forderungen gegenüber jedem Endkunden geltend zu machen, sondern nur gegenüber der Fyndiq GmbH. Kann ich die Geschäftsbücher für den Februar abschließen, obwohl ich die Auszahlung für den Januar noch nicht erhalten habe? Ja. Dass Ihr die Zahlung noch nicht erhalten habt, ist kein Problem, da Ihr Eure Verkäufe als ausstehende Einnahmen in der Buchungsperiode bucht, in der sie entstehen. Ihr könnt anhand der Informationen, die Ihr von Fyndiq erhaltet, Eure Geschäftsbücher für die jeweilige Periode abschließen und die Buchführung korrekt durchführen. Wie gehe ich mit der Buchführung vor, falls ich erst 30 Tage nach dem tatsächlichen Verkauf die Zahlung erhalte? Falls Ihr 30 Tage nach dem Verkauf Zahlungen erhaltet, meldet Euch bitte in Eurem Händlerkonto an. In der Ansicht "Händlerkonto" könnt Ihr die akkumulierten Verkaufsumsätze des aktuellen Monats sehen. Wir empfehlen, dass Ihr Eure akkumulierten Umsätze wöchentlich verbucht. Falls Ihr Eure Verkaufstransaktionen lieber täglich verbuchen möchtet, könnt Ihr dies auf dieselbe Weise am Ende des Tages machen. E-Commerce leicht gemacht Fyndiqs Ziel ist es, eine Plattform für einfachen und effizienten E-Handel anzubieten, egal ob Ihr Großhändler oder ein kleinerer Anbieter seid. Neben intelligenten Lösungen für Kundendienst, Lagerhaltung und Logistik, gilt unsere Vision natürlich auch für Ihre Buchführung. E-Commerce muss nicht schwierig und Buchführung nicht kompliziert sein, jedenfalls nicht, wenn Ihr mit Fyndiq arbeitet! Falls Ihr noch weitere Fragen zur Buchführung habt, kontaktiert uns bitte per EMail: [email protected] Viel Glück bei Euren Verkäufen! Adresse Fyndiq GmbH Unter den Linden 10117 Berlin Homepage E-Mail Handelsregisternr. www.fyndiq.de [email protected] HRB 164916 B 3
© Copyright 2024 ExpyDoc