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Fakten zum
Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP)
Die geplante transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU
und den USA (TTIP) steht stark in der öffentlichen Diskussion. Vielfach besteht Unklarheit, worüber und mit welchem Ziel genau verhandelt wird. In diesem Papier werden
die in der Diskussion gegen TTIP immer wieder vorgebrachten zentralen Argumente
aufgegriffen und gewürdigt. Der Fokus liegt dabei auf vier kritischen Fragen, mit denen
die chemische Industrie immer wieder konfrontiert wird und die auch die gesamte
Diskussion prägen.
Zuerst ein paar grundsätzliche Erläuterungen:
Was ist TTIP?
Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen der EU und den USA. Die Welthandelsorganisation (WTO) erlaubt solche bilateralen Abkommen, mit denen sich Länder bzw. Regionen gegenseitig
bevorzugte Bedingungen für Handel und Investitionen gewähren können. Die konkrete
Ausgestaltung von TTIP ist Verhandlungssache. Für die EU führt die Verhandlungen –
wie stets in Handelsfragen – die Europäische Kommission. Sie ist bei ihrer Verhandlungsführung an ein 2013 von allen Mitgliedstaaten erteiltes Mandat gebunden. Bis Juli
2015 gab es 10 Verhandlungsrunden. Wie viele Runden es noch geben wird, ist derzeit unklar. Verhandelt wird, bis eine Einigung erreicht wird.
Worüber wird verhandelt?
Verbesserter gegenseitiger Marktzugang (durch Zollabbau und Erleichterungen für
den Absatz kommerzieller Dienstleistungen sowie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge). Dieser Teil des TTIP-Paketes ist vergleichsweise unstrittig.
Regulatorische Zusammenarbeit: Standardisierung von Verfahren, gegenseitige
Anerkennung (z. B. von Inspektionen im Pharmabereich), Vermeidung von Doppelarbeit (z. B. durch einheitliche Kennzeichnung von Chemikalien), ohne dass
Schutzniveaus gesenkt werden. Hier setzt bereits vielfach Kritik an, denn viele
Menschen und Organisationen sind besorgt, dass die regulatorische Kooperation
zu einer Absenkung der in der EU existierenden Standards in den Bereichen der
Umwelt-, Verbraucher- und Sozialpolitik führen kann.
Weitere Regelungen (u. a. über Nachhaltigkeit, Energie, Investitionsschutz, geistiges Eigentum), wobei hier insbesondere der Investitionsschutz hervorzuheben ist,
der in der derzeitigen Diskussion sehr stark unter Beschuss steht.
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Nun zu den vier kritischen Fragen und was der VCI dazu zu sagen hat:
Wird TTIP dazu führen, dass nationale Standards in der Umwelt-, Verbraucher- und Sozialpolitik abgesenkt oder gar beseitigt werden?
Bei TTIP geht es nicht darum, bestehende Regulierungen und Standards zu schwächen oder gar abzubauen. Im Verhandlungsmandat steht eindeutig, dass Standards
nur angeglichen werden können, wenn sie den gleichen Schutz gewähren. Eine gegenseitige Anerkennung ist damit bei vielen chemierelevanten Regulierungen – z.B.
TSCA in den USA und REACH in Europa – nicht möglich, da diese zu unterschiedlich
ausgelegt sind. Für Importe aus den USA in die EU gilt auch unter TTIP, dass diese
sämtliche EU-Regeln einhalten müssen. Zum Beispiel muss eine importierte Chemikalie ebenso die REACH-Vorschriften einhalten wie eine hierzulande hergestellte Chemikalie. Der Verdacht, die chemische Industrie erhoffe sich mit TTIP ein Race to the
bottom bestehender Regulierungen, ist damit unbegründet.
Grundsätzlich aber − und dies ist die Erwartung, die wir mit TTIP verbinden − eröffnet
das Abkommen die Chance, dass mit Europa und den USA die zwei größten Handelsräume auf dem Wege einer regulatorischen Kooperation weltweit Maßstäbe setzen. Mit
TTIP kann die EU die unaufhaltbare wirtschaftliche Globalisierung nach unseren Vorstellungen und Maßstäben politisch mitgestalten. Wenn die EU diese Chance nicht
nutzt, werden es andere tun.
Hebelt die regulatorische Kooperation demokratische Prozesse aus?
Im Zuge der regulatorischen Kooperation informieren die Regierungen und Behörden
die jeweils andere Seite über derzeitige und künftige Regulierungen. Beide Seiten legen fest, bei welchen Regulierungen sie zusammenarbeiten und bei welchen nicht. Ist
die Zusammenarbeit im gegenseitigen Interesse, wird mit dem Ziel verhandelt, eine
Angleichung vorzunehmen. Es gibt aber keine Verpflichtung zur Angleichung. Es steht
beiden Seiten frei, bestehende Gesetze auch weiterhin jederzeit anzupassen oder
neue Gesetze zu erlassen. Die regulatorische Zusammenarbeit führt zunächst nur zur
Information des transatlantischen Partners und der Aufforderung, Stellung zu beziehen. Nur dann, wenn beide Seiten eine Zusammenarbeit befürworten, finden Verhandlungen statt.
Die regulatorische Zusammenarbeit kann theoretisch zu einer Harmonisierung von
Regelungen, zu einer gegenseitigen Anerkennung (Voraussetzung: gleiches Schutzniveau) z. B. von Inspektionen im Pharmabereich und zur Abschaffung unnötiger Doppelarbeiten führen. So müssen zum Beispiel bislang viele Produkte, die sowohl in den
USA als auch in der EU vertrieben werden, unterschiedlich etikettiert werden, das
heißt: gleicher Inhalt – unterschiedliche Kennzeichnung. Dies könnte durch eine Vereinheitlichung der Etikettierungsvorschriften vermieden werden.
Die Ergebnisse der regulatorischen Zusammenarbeit müssen im jeweiligen Gesetzgebungsprozess verabschiedet werden, der in keinem der beteiligten Länder aufgrund
von TTIP verändert wird. EU und USA haben einzelne Sektoren für die regulatorische
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Kooperation festgelegt: Chemikalien, Pharmaka, Kosmetik, Pflanzenschutzmittel,
Medizingeräte, Automobile, Textilien.
Unterläuft der Investorenschutz die Rechtsstaatlichkeit?
Das Investitionsschutzkapitel in TTIP gewährt ausländischen Investoren einen festgelegten Schutz, der zuvor eindeutig ausverhandelt und festgeschrieben wird. Die
Staaten verpflichten sich darin vor allem, ausländische gegenüber inländischen Investoren nicht zu diskriminieren und sie auch nicht grundlos und ohne Entschädigung zu
enteignen. Unternehmen sind auf angemessenen Rechtsschutz – auch außerhalb ihres Heimatmarktes − angewiesen. Denn nur, wenn sie im Ausland keine Enteignung
und Verstaatlichung fürchten müssen, investieren sie dort. Deutschland selbst hatte,
nachdem es in zwei Weltkriegen alle Auslandsinvestitionen verloren hatte, seit den
fünfziger Jahren Investitionsschutzabkommen nicht nur massiv befürwortet, sondern
auch 150 geschlossen, von denen 130 heute noch gültig sind (die EU-Mitgliedstaaten
haben bis dato 1.400 Investitionsschutzabkommen geschlossen). Das Thema ist also
nicht neu.
Der Investitionsschutz ist jedoch in die Kritik geraten, weil die Verfahren nicht transparent genug waren, der Umfang des Investorenschutzes zu ungenau definiert war und
die Regulierungshoheit des Staates nicht deutlich genug hervorgehoben wurde. Aktuelle Reformvorschläge sehen vor, die Transparenz zu verbessern, eine Berufungsinstanz zu schaffen und die Unparteilichkeit der Schiedsrichter zu garantieren. Auch die
Regulierungshoheit des Staates soll präzisiert werden. So sollen zum Beispiel ausländische Unternehmen grundsätzlich nicht gegen Gesetze oder Gesetzesverschärfungen
klagen können, wenn diese für alle Unternehmen – inländische und ausländische –
gelten und daher auch nicht diskriminierend angewendet werden.
TTIP bietet eine ideale Gelegenheit zur Reform des Investitionsschutzes, die dann
auch global Vorbildcharakter entfalten könnte. Langfristiges Ziel könnte ein internationaler Investitionsgerichtshof mit Berufsrichtern sein. Als Übergangslösung empfehlen
wir jedoch die Reform der Schiedsgerichte.
Profitieren von TTIP nur die großen Konzerne?
Große Unternehmen sind sicherlich eher als kleinere Unternehmen in der Lage, den
Investorenschutz in Anspruch zu nehmen oder andere Aspekte von TTIP zu ihren
Gunsten zu nutzen. Auch werden die Vorteile von TTIP nicht auf allen gesellschaftlichen Ebenen in gleichem Ausmaß und in der Regel für viele auch nicht direkt erfahrbar sein. Grundsätzlich aber profitieren alle europäischen Unternehmen (egal, ob groß
oder klein) mit US-Aktivitäten von TTIP. Auch die Bürger Europas werden als Konsumenten von den Handelsliberalisierungen profitieren. Um die Interessen kleiner und
mittlerer Unternehmen (KMU) besonders zu berücksichtigen, soll es in TTIP ein
spezielles Kapitel zu KMU geben.
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