eurex rundschreiben 012/16

e u r e x rundschreiben 012/16
Datum:
22. Januar 2016
Empfänger:
Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren
Autorisiert von:
Mehtap Dinc
Fixed Income-Derivate: Wöchentliche Optionen auf Euro-Bund-Futures:
Anpassung der Kontraktspezifikationen
Kontakt: Joachim Heinz, Global Product R&D, T +49-69-211-1 59 55,
[email protected]
Zielgruppe:
Anhang:
Ü
Geänderte Abschnitte der Kontraktspezifikationen für
Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex
Deutschland und der Eurex Zürich
Alle Abteilungen
Zusammenfassung:
Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland und die Geschäftsleitung der Eurex Zürich AG haben mit
Wirkung zum 25. Januar 2016 die Anpassung der Kontraktspezifikationen von Fixed Income-Optionen mit
wöchentlichem Verfall („Weekly Options“) auf Euro-Bund-Futures beschlossen.
Sollte zum Einführungszeitpunkt der wöchentlichen Option der zugrunde liegende Futures-Kontrakt (FGBL)
noch nicht zum Handel zur Verfügung stehen, wird die wöchentliche Option des nächstfolgenden Fälligkeitsmonats erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt.
Für die Zwischenzeit wird in diesen Fällen eine technische wöchentliche Option des folgenden Fälligkeitsmonats eingeführt, welche jedoch zu keinem Zeitpunkt handelbar ist. Sobald der nächste Fälligkeitsmonat
des zugrunde liegenden Futures-Kontrakts (FGBL) eingeführt wurde und die technische wöchentliche Option
verfallen ist, wird der reguläre Fälligkeitsmonat dieser wöchentlichen Option eingeführt.
Eurex Deutschland
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt/Main
Postanschrift:
60485 Frankfurt/Main
Deutschland
T +49-69-211-1 17 00
F +49-69-211-1 17 01
memberservices@
eurexchange.com
Internet:
www.eurexchange.com
Geschäftsführung:
Dr. Thomas Book
Mehtap Dinc
Michael Peters
e u r e x rundschreiben 012/16
Fixed Income-Derivate: Wöchentliche Optionen auf Euro-Bund-Futures:
Anpassung der Kontraktspezifikationen
Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland und die Geschäftsleitung der Eurex Zürich AG haben mit Wirkung
zum 25. Januar 2016 die Anpassung der Kontraktspezifikationen von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall („Weekly Options“) auf Euro-Bund-Futures beschlossen.
Gemäß den Kontraktspezifikationen wird der nächstfolgende Fälligkeitsmonat einer wöchentlichen Option
eingeführt, wenn der aktuelle Fälligkeitsmonat verfallen ist. Der nächste Fälligkeitsmonat ist in der Regel der
folgende Kalendermonat, sofern an diesem Datum kein Kontrakt des monatlichen Zyklus verfällt.
Sollte zum Einführungszeitpunkt der wöchentlichen Option der zugrunde liegende Futures-Kontrakt (FGBL)
noch nicht zum Handel zur Verfügung stehen, wird die wöchentliche Option des nächstfolgenden Fälligkeitsmonats erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt.
Für die Zwischenzeit wird in diesen Fällen eine technische wöchentliche Option des folgenden Fälligkeitsmonats eingeführt, welche jedoch zu keinem Zeitpunkt handelbar ist. Sobald der nächste Fälligkeitsmonat des
zugrunde liegenden Futures-Kontrakts (FGBL) eingeführt wurde und die technische wöchentliche Option
verfallen ist, wird der reguläre Fälligkeitsmonat dieser wöchentlichen Option eingeführt.
Beispiel: OGB4 Nov16
Mit dem Verfall der Optionsserie OGB4 Mar16 am 26. Februar 2016 müsste die Optionsserie OGB4 Nov16 mit
Verfall am 28. Oktober 2016 eingeführt werden.
Da für den zugrundeliegenden Bund-Future (FGBL) am 26. Februar 2016 noch kein Dezember-Verfall
eingeführt ist, auf den die Optionsserie OGB4 Nov16 referenziert, wird nur zur Abdeckung der Zwischenzeit
eine Optionsserie OGB4 Apr16 mit Verfall am 24. März 2016 eingeführt, die jedoch zu keinem Zeitpunkt
handelbar ist.
Nach dem Verfall der Optionsserie OGB4 Apr16 am 24. März 2016 wird dann am nächsten Tag, dem 25. März
2016, die Optionsserie OGB4 Nov16 eingeführt.
Die Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der
Eurex Zürich wurden entsprechend ergänzt und sind diesem Rundschreiben angehängt.
22. Januar 2016
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Anhang zu Eurex-Rundschreiben 012/16
Eurex14
Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte
Stand 25.01.2016
und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland
Seite 1
und der Eurex Zürich
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ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT:
ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN
LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN
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[…]
2.3
Teilabschnitt:
Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte auf Fixed Income
Futures-Kontrakte
[...]
2.3.5
Laufzeit
An den Eurex-Börsen stehen Optionen in den folgenden Laufzeitgruppen zur Verfügung:
§
5 Wochen: der nächsten fünf Wochen mit jeweils der ersten, zweiten, dritten, vierten
und fünften Woche des nächstfolgenden Fälligkeitsmonats in dem eine wöchentliche
Option verfällt. Sofern der zugrundeliegende Future der wöchentlichen Option des
nächstfolgenden Verfallmonats noch nicht zum Handel zur Verfügung steht, wird die
entsprechende wöchentliche Option erst später eingeführt. An Verfalltagen, an
denen ein Kontrakt des monatlichen Zyklus verfällt, steht keine wöchentliche Option
zur Verfügung. Wöchentliche Optionen, deren letzter Handelstag gemäss Absatz
2.3.6 zwischen Weihnachten und Silvester liegt, stehen zum Handel nicht zur
Verfügung.
§
12 Monate: der drei nächsten Monate sowie des jeweils darauf folgenden Monats
aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember zur Verfügung.
Die Fälligkeitsmonate des zugrundeliegenden Futures und des Verfallmonats der Option
sind in den Verfallmonaten März, Juni, September und Dezember (Quartalsmonat)
identisch, in den übrigen Verfallmonaten ist der Fälligkeitsmonat des zugrundeliegenden
Futures der dem Verfallmonat der Option folgende zyklische Quartalsmonat.
[…]
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