e u r e x rundschreiben 012/16 Datum: 22. Januar 2016 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Fixed Income-Derivate: Wöchentliche Optionen auf Euro-Bund-Futures: Anpassung der Kontraktspezifikationen Kontakt: Joachim Heinz, Global Product R&D, T +49-69-211-1 59 55, [email protected] Zielgruppe: Anhang: Ü Geänderte Abschnitte der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Alle Abteilungen Zusammenfassung: Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland und die Geschäftsleitung der Eurex Zürich AG haben mit Wirkung zum 25. Januar 2016 die Anpassung der Kontraktspezifikationen von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall („Weekly Options“) auf Euro-Bund-Futures beschlossen. Sollte zum Einführungszeitpunkt der wöchentlichen Option der zugrunde liegende Futures-Kontrakt (FGBL) noch nicht zum Handel zur Verfügung stehen, wird die wöchentliche Option des nächstfolgenden Fälligkeitsmonats erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt. Für die Zwischenzeit wird in diesen Fällen eine technische wöchentliche Option des folgenden Fälligkeitsmonats eingeführt, welche jedoch zu keinem Zeitpunkt handelbar ist. Sobald der nächste Fälligkeitsmonat des zugrunde liegenden Futures-Kontrakts (FGBL) eingeführt wurde und die technische wöchentliche Option verfallen ist, wird der reguläre Fälligkeitsmonat dieser wöchentlichen Option eingeführt. Eurex Deutschland Börsenplatz 4 60313 Frankfurt/Main Postanschrift: 60485 Frankfurt/Main Deutschland T +49-69-211-1 17 00 F +49-69-211-1 17 01 memberservices@ eurexchange.com Internet: www.eurexchange.com Geschäftsführung: Dr. Thomas Book Mehtap Dinc Michael Peters e u r e x rundschreiben 012/16 Fixed Income-Derivate: Wöchentliche Optionen auf Euro-Bund-Futures: Anpassung der Kontraktspezifikationen Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland und die Geschäftsleitung der Eurex Zürich AG haben mit Wirkung zum 25. Januar 2016 die Anpassung der Kontraktspezifikationen von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall („Weekly Options“) auf Euro-Bund-Futures beschlossen. Gemäß den Kontraktspezifikationen wird der nächstfolgende Fälligkeitsmonat einer wöchentlichen Option eingeführt, wenn der aktuelle Fälligkeitsmonat verfallen ist. Der nächste Fälligkeitsmonat ist in der Regel der folgende Kalendermonat, sofern an diesem Datum kein Kontrakt des monatlichen Zyklus verfällt. Sollte zum Einführungszeitpunkt der wöchentlichen Option der zugrunde liegende Futures-Kontrakt (FGBL) noch nicht zum Handel zur Verfügung stehen, wird die wöchentliche Option des nächstfolgenden Fälligkeitsmonats erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt. Für die Zwischenzeit wird in diesen Fällen eine technische wöchentliche Option des folgenden Fälligkeitsmonats eingeführt, welche jedoch zu keinem Zeitpunkt handelbar ist. Sobald der nächste Fälligkeitsmonat des zugrunde liegenden Futures-Kontrakts (FGBL) eingeführt wurde und die technische wöchentliche Option verfallen ist, wird der reguläre Fälligkeitsmonat dieser wöchentlichen Option eingeführt. Beispiel: OGB4 Nov16 Mit dem Verfall der Optionsserie OGB4 Mar16 am 26. Februar 2016 müsste die Optionsserie OGB4 Nov16 mit Verfall am 28. Oktober 2016 eingeführt werden. Da für den zugrundeliegenden Bund-Future (FGBL) am 26. Februar 2016 noch kein Dezember-Verfall eingeführt ist, auf den die Optionsserie OGB4 Nov16 referenziert, wird nur zur Abdeckung der Zwischenzeit eine Optionsserie OGB4 Apr16 mit Verfall am 24. März 2016 eingeführt, die jedoch zu keinem Zeitpunkt handelbar ist. Nach dem Verfall der Optionsserie OGB4 Apr16 am 24. März 2016 wird dann am nächsten Tag, dem 25. März 2016, die Optionsserie OGB4 Nov16 eingeführt. Die Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich wurden entsprechend ergänzt und sind diesem Rundschreiben angehängt. 22. Januar 2016 Seite 1 von 1 Anhang zu Eurex-Rundschreiben 012/16 Eurex14 Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte Stand 25.01.2016 und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Seite 1 und der Eurex Zürich ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN ********************************************************************************** […] 2.3 Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte auf Fixed Income Futures-Kontrakte [...] 2.3.5 Laufzeit An den Eurex-Börsen stehen Optionen in den folgenden Laufzeitgruppen zur Verfügung: § 5 Wochen: der nächsten fünf Wochen mit jeweils der ersten, zweiten, dritten, vierten und fünften Woche des nächstfolgenden Fälligkeitsmonats in dem eine wöchentliche Option verfällt. Sofern der zugrundeliegende Future der wöchentlichen Option des nächstfolgenden Verfallmonats noch nicht zum Handel zur Verfügung steht, wird die entsprechende wöchentliche Option erst später eingeführt. An Verfalltagen, an denen ein Kontrakt des monatlichen Zyklus verfällt, steht keine wöchentliche Option zur Verfügung. Wöchentliche Optionen, deren letzter Handelstag gemäss Absatz 2.3.6 zwischen Weihnachten und Silvester liegt, stehen zum Handel nicht zur Verfügung. § 12 Monate: der drei nächsten Monate sowie des jeweils darauf folgenden Monats aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember zur Verfügung. Die Fälligkeitsmonate des zugrundeliegenden Futures und des Verfallmonats der Option sind in den Verfallmonaten März, Juni, September und Dezember (Quartalsmonat) identisch, in den übrigen Verfallmonaten ist der Fälligkeitsmonat des zugrundeliegenden Futures der dem Verfallmonat der Option folgende zyklische Quartalsmonat. […] ****************
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