Für ein strahlendes Lächeln

Zukunft Kommunikation
jetzt und hier erleben!
» Laden Sie einen kostenlosen Barcode-Reader
(z. B. NeoReader) aus dem Internet auf Ihr Smartphone
herunter. Fotografieren Sie den nebenstehenden
QR-Code und erfahren Sie, warum der AOK-­
Zusatzschutz beim Zahnarzt für Sie wichtig ist.
Der AOK stehen mit der Versicherungskammer Bayern und
der Bayerischen Beamtenkranken­
kasse Partner zur Seite, denen
seit Jahrzehnten Millionen von
Menschen vertrauen. Die Zusammenarbeit der Marktführer in
Bayern garantiert beste Versiche­
rungsleistungen und optimalen
Service aus einer Hand.
AOK-BY-W19 08/2013 330490
Für ein strahlendes
Lächeln
Der attraktive AOK-Zusatzschutz
für perfekte Zahnvorsorge
Gehen Sie sorgenfrei
zum Zahnarzt
Nichts ist schöner als ein strahlendes Lächeln
Der beste Zahnersatz ist immer
noch der, den man nicht braucht.
Deshalb sollten Sie so viel wie
möglich für den Erhalt Ihrer
Zähne tun. Damit vermeiden Sie
langwierige und schmerzhafte
Behandlungen – und vor allem
teuren Zahnersatz.
Tun Sie jetzt aktiv etwas für Ihre
Zahngesundheit. Mit Zuschüssen
für professionelle Zahnreinigung,
Kunststofffüllungen etc. unterstützt der Tarif AOK-ZahnVITAL
die regelmäßige Vorsorge zum
Erhalt Ihrer gesunden Zähne.
Keine Kompromisse beim Zahnersatz
Schützen Sie sich vor den oft
erheblichen Kostenbelastungen
durch Zahnersatz, z. B. für Kronen,
Brücken und Prothesen, Inlays
und Onlays und sogar für Implantate. Wenn Sie Brillen oder
Kontaktlinsen benötigen, dann
bietet Ihnen AOK-ZahnPLUS ein
besonderes Plus, denn auch hier
können Sie mit hohen Kosten­
beteiligungen rechnen.
Auch im Ausland genießen
Sie besonderen Schutz mit
100%iger Erstattung für
unvorhergesehene ambulante
und stationäre Behandlungen
inkl. medizinisch notwendigen
Rücktransports.
Zahnversorgung erster Klasse
Mit dem Tarif AOK-ZahnPREMIUM
genießen Sie größte Entscheidungsfreiheit bei Zahnbehandlungen, Zahnersatz und sogar
bei Kieferorthopädie. Zusammen
mit der AOK-Leistung bietet
er dank des neuen PremiumLeistungsverzeichnisses die
hochwertigste Versorgung im
Zahnbereich.
Behalten Sie außerdem alles
im Blick – mit Zuschüssen für
Brillen und Kontaktlinsen. Und
genießen Sie auch im Ausland
einen Rundum-Schutz.
Tarifauszüge: Stand 08/2013. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungs­
bedingungen, die Tarife sowie die besonderen Bedingungen für Versicherte der AOK Bayern.
Vorteile auf einen Blick
AOK-ZahnVITAL¹
» 50 Euro Erstattung pro Jahr für professionelle Zahnreinigungen.
» 50 Euro Erstattung pro Zahn für Kunststofffüllungen.
» 100 Euro Erstattung pro Zahn für Inlays und Onlays.
AOK-ZahnPLUS
» 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für Zahnersatz.²
»80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für Sehhilfen,
max. 200 Euro in drei Jahren.
»100 % Kostenerstattung für ambulante und stationäre
Behandlungen auf Auslandsreisen bis zu 60 Tagen,
inkl. medizinisch notwendigen Rücktransport.
AOK-ZahnPREMIUM
»90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages zusammen
mit der AOK-Leistung für Zahnersatz und Zahnbehandlung, z. B. für Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays, Onlays, Implantate
und Kunststofffüllungen.³
»Kieferorthopädie: bis zu 90 % des erstattungsfähigen
Rechnungsbetrages für die medizinisch notwendige
Behandlung, jedoch nicht aus optischen oder Reinigungsund Tragekomfort verbessernden Gründen, mit Beginn vor
Vollendung des 19. Lebensjahres:
» bei leichter Zahnfehlstellung (KIG 1 und 2)
»
bei schwerer Zahnfehlstellung (KIG 3 – 5),
nur für Mehrkosten (vorbereitend diagnostische und
therapeutische), die die gesetzliche Krankenversicherung
nicht erstattet.
Tipp: Reichen Sie vor Behandlungsbeginn Ihren Heil- und
Kostenplan ein, wir prüfen gerne vorab. Somit sind Sie auf
der sicheren Seite, was Ihre Leistungen betrifft.
»80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für Brillen und
Kontaktlinsen, max. 200 Euro Erstattung in zwei Kalenderjahren.
»100 % Kostenerstattung für ambulante und stationäre
Behandlungen auf Auslandsreisen bis zu 60 Tagen,
inkl. medizinisch notwendigen Rücktransport.
¹Erstattung max. 100 % inkl. GKV-Leistungen und Leistungen anderer privater Zahnergänzungs­
versicherungen. In den ersten vier Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.
²In den ersten drei Kalenderjahren ist die Erstattung auf insgesamt 1.000 Euro, ab dem vierten
Kalenderjahr auf insgesamt 5.000 Euro in drei Kalenderjahren begrenzt. Die gleichen Begrenzungen
gelten gesondert für Implantate. Zusammen mit den Leistungen der AOK ist die Tarifleistung auf 90 %
des Gesamtrechnungsbetrages begrenzt.
³Erstattungshöchstgrenzen für Zahnbehandlung und Zahnersatz: insgesamt 900 Euro im ersten,
2.700 Euro in den ersten zwei und 5.400 Euro in den ersten drei Jahren. Ab dem vierten Jahr
13.500 Euro in vier Jahren.