Zukunft Kommunikation jetzt und hier erleben! » Laden Sie einen kostenlosen Barcode-Reader (z. B. NeoReader) aus dem Internet auf Ihr Smartphone herunter. Fotografieren Sie den nebenstehenden QR-Code und erfahren Sie, warum der AOK- Zusatzschutz beim Zahnarzt für Sie wichtig ist. Der AOK stehen mit der Versicherungskammer Bayern und der Bayerischen Beamtenkranken kasse Partner zur Seite, denen seit Jahrzehnten Millionen von Menschen vertrauen. Die Zusammenarbeit der Marktführer in Bayern garantiert beste Versiche rungsleistungen und optimalen Service aus einer Hand. AOK-BY-W19 08/2013 330490 Für ein strahlendes Lächeln Der attraktive AOK-Zusatzschutz für perfekte Zahnvorsorge Gehen Sie sorgenfrei zum Zahnarzt Nichts ist schöner als ein strahlendes Lächeln Der beste Zahnersatz ist immer noch der, den man nicht braucht. Deshalb sollten Sie so viel wie möglich für den Erhalt Ihrer Zähne tun. Damit vermeiden Sie langwierige und schmerzhafte Behandlungen – und vor allem teuren Zahnersatz. Tun Sie jetzt aktiv etwas für Ihre Zahngesundheit. Mit Zuschüssen für professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen etc. unterstützt der Tarif AOK-ZahnVITAL die regelmäßige Vorsorge zum Erhalt Ihrer gesunden Zähne. Keine Kompromisse beim Zahnersatz Schützen Sie sich vor den oft erheblichen Kostenbelastungen durch Zahnersatz, z. B. für Kronen, Brücken und Prothesen, Inlays und Onlays und sogar für Implantate. Wenn Sie Brillen oder Kontaktlinsen benötigen, dann bietet Ihnen AOK-ZahnPLUS ein besonderes Plus, denn auch hier können Sie mit hohen Kosten beteiligungen rechnen. Auch im Ausland genießen Sie besonderen Schutz mit 100%iger Erstattung für unvorhergesehene ambulante und stationäre Behandlungen inkl. medizinisch notwendigen Rücktransports. Zahnversorgung erster Klasse Mit dem Tarif AOK-ZahnPREMIUM genießen Sie größte Entscheidungsfreiheit bei Zahnbehandlungen, Zahnersatz und sogar bei Kieferorthopädie. Zusammen mit der AOK-Leistung bietet er dank des neuen PremiumLeistungsverzeichnisses die hochwertigste Versorgung im Zahnbereich. Behalten Sie außerdem alles im Blick – mit Zuschüssen für Brillen und Kontaktlinsen. Und genießen Sie auch im Ausland einen Rundum-Schutz. Tarifauszüge: Stand 08/2013. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungs bedingungen, die Tarife sowie die besonderen Bedingungen für Versicherte der AOK Bayern. Vorteile auf einen Blick AOK-ZahnVITAL¹ » 50 Euro Erstattung pro Jahr für professionelle Zahnreinigungen. » 50 Euro Erstattung pro Zahn für Kunststofffüllungen. » 100 Euro Erstattung pro Zahn für Inlays und Onlays. AOK-ZahnPLUS » 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für Zahnersatz.² »80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für Sehhilfen, max. 200 Euro in drei Jahren. »100 % Kostenerstattung für ambulante und stationäre Behandlungen auf Auslandsreisen bis zu 60 Tagen, inkl. medizinisch notwendigen Rücktransport. AOK-ZahnPREMIUM »90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages zusammen mit der AOK-Leistung für Zahnersatz und Zahnbehandlung, z. B. für Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays, Onlays, Implantate und Kunststofffüllungen.³ »Kieferorthopädie: bis zu 90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für die medizinisch notwendige Behandlung, jedoch nicht aus optischen oder Reinigungsund Tragekomfort verbessernden Gründen, mit Beginn vor Vollendung des 19. Lebensjahres: » bei leichter Zahnfehlstellung (KIG 1 und 2) » bei schwerer Zahnfehlstellung (KIG 3 – 5), nur für Mehrkosten (vorbereitend diagnostische und therapeutische), die die gesetzliche Krankenversicherung nicht erstattet. Tipp: Reichen Sie vor Behandlungsbeginn Ihren Heil- und Kostenplan ein, wir prüfen gerne vorab. Somit sind Sie auf der sicheren Seite, was Ihre Leistungen betrifft. »80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für Brillen und Kontaktlinsen, max. 200 Euro Erstattung in zwei Kalenderjahren. »100 % Kostenerstattung für ambulante und stationäre Behandlungen auf Auslandsreisen bis zu 60 Tagen, inkl. medizinisch notwendigen Rücktransport. ¹Erstattung max. 100 % inkl. GKV-Leistungen und Leistungen anderer privater Zahnergänzungs versicherungen. In den ersten vier Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen. ²In den ersten drei Kalenderjahren ist die Erstattung auf insgesamt 1.000 Euro, ab dem vierten Kalenderjahr auf insgesamt 5.000 Euro in drei Kalenderjahren begrenzt. Die gleichen Begrenzungen gelten gesondert für Implantate. Zusammen mit den Leistungen der AOK ist die Tarifleistung auf 90 % des Gesamtrechnungsbetrages begrenzt. ³Erstattungshöchstgrenzen für Zahnbehandlung und Zahnersatz: insgesamt 900 Euro im ersten, 2.700 Euro in den ersten zwei und 5.400 Euro in den ersten drei Jahren. Ab dem vierten Jahr 13.500 Euro in vier Jahren.
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