SGM G-50 - Schweizer Schiesssportverband

Ausführungsbestimmungen für die Schweizer Gruppenmeisterschaft Gewehr 50m, Junioren und Elite (SGM G-50)
Ausgabe 2016 - Seite 1
Reg.-Nr. 5.53.02 d
Die Abteilung Gewehr 10/50m erlässt für die Schweizer Gruppenmeisterschaften Gewehr 50m
(SGM G-50) folgende Ausführungsbestimmungen (AFB):
1.
Grundlagen
1.1
Reglement für die Schweizer Gruppenmeisterschaften Gewehr 50m (SGM G-50)
1.2
Regeln der International Shooting Sport Federation (ISSF; Ausgabe 2013 - 2016)
1.3
Regeln für das sportliche Schiessen (RSpS) des Schweizer Schiesssportverbandes (SSV)
1.4
AFB für die Teilnahmeberechtigung von ausländischen Staatsangehörigen an Wettkämpfen des SSV
1.5
AFB für das Schiessen von Junioren
1.6
AFB für die erleichterte Teilnahme an Wettkämpfen des SSV von Behinderten und Rollstuhl-Schützen nach Regeln des International Paralympic Committee (IPC; Ausgabe 2013 2016)
2.
Anmeldung
2.1
Wettkampf
Sämtliche Korrespondenz ist an den Wettkampfchef (WKC) SGM G-50 zu richten:
Stefan Strahm, Lindenweg 8, 4934 Madiswil
Mobile 079 682 64 18
E-Mail: [email protected]
2.2. Meldestelle Kantonalschützen-/Unterverbände (KSV/UV)
Die KSV/UV bestimmen für ihr Verbandsgebiet einen Verantwortlichen SGM G-50. Seine Adresse und Telefonnummer sind dem WKC SGM G-50 bis 1. März 2016 zu melden.
2.3
Anmeldungen der Gruppen
Die teilnehmenden Gruppen melden sich bis zu dem vom KSV/UV festgelegten Termin bei der
Meldestelle des KSV/UV. Der KSV/UV-Verantwortliche meldet bis 25. März 2016 dem WKC
SGM G-50 die teilnehmenden Gruppen pro Altersstufe auf dem Meldeblatt. Die AFB des KSV/UV
sind dieser Sendung beizulegen.
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3.
Teilnahmeberechtigung
3.1
Vereine
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Alle Vereine Gewehr 50m der KSV/UV des SSV sind mit einer unbeschränkten Anzahl Gruppen
teilnahmeberechtigt.
3.2
Gruppenschützinnen/Gruppenschützen
Der Wettkampf ist lizenzpflichtig. Alle Gruppenschützinnen/Gruppenschützen müssen im Besitz
einer gültigen Gewehr 50m-Lizenz ihres Vereins sein. Die Vereine sind für die vollständige Erfassung ihrer Mitglieder in der Vereins- und Verbandsadministration verantwortlich.
Übertritte von Gruppenschützinnen/Gruppenschützen eines Vereins in die Gruppe eines anderen
Vereins sind während der laufenden Saison (auch bei Wohnortwechsel) nicht gestattet.
Pro Runde darf höchstens ein Schütze ausgewechselt werden. Der ausgewechselte Schütze ist
auf dem Standblatt zu markieren. Als Basis gilt jeweils die vorherige Runde.
3.3
Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige können unter Einhaltung der Lizenzpflicht teilnehmen. Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind den Schweizern gleichgestellt.
Pro Hauptrunde und Gruppe darf höchstens ein ausländischer Staatsangehöriger eingesetzt
werden. Dieser ausländische Staatsangehörige verbleibt während den drei Hauptrunden in der
gleichen Gruppe, d.h. der Wechsel in eine andere Gruppe ist nicht erlaubt. Kann der ausländische Staatsangehörige der Gruppe nicht starten, ist er durch einen Schweizer zu ersetzen. Der
Name und die Lizenznummer des ausländischen Staatsangehörigen inkl. Zuteilung zur Gruppe
ist dem WKC SGM G-50 bei Saisonbeginn zu melden.
Um am Final SGM G-50 zugelassen zu werden, muss dieser ausländische Staatsangehörige
mindestens zwei Hauptrunden absolviert haben.
3.4
Mehrfachmitglieder
Mehrfachmitglieder sind als Aktiv-B-Mitglied teilnahmeberechtigt, sofern ihr Stammverein nicht
an der SGM G-50 teilnimmt.
4.
Material
4.1
Scheiben und Standblätter
Die KSV/UV beziehen die Scheiben und Standblätter direkt bei der Firma Kromer Print AG,
5600 Lenzburg. Eine Kopie der Bestellung ist dem WKC SGM G-50 zuzustellen.
4.2
Elektronische Trefferanzeige
Für elektronische Trefferanzeigen stellt der WKC SGM G-50 den KSV/UV Resultatdruckstreifen
zu. Sie sind fortlaufend nummeriert und müssen für jede Schützin/jeden Schützen und jede
Gruppe in der Nummernfolge verwendet werden.
Es ist das für die Disziplin und Sportgeräte vorgesehene Programm einzustellen.
Die Resultatdruckstreifen sind mit dem Namen der Schützin/des Schützen zu versehen. Das
Resultat ist auf das Gruppenstandblatt zu übertragen.
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Die Wettkampf-Freigabe bei Meyton-Trefferanzeigen erfolgt auf elektronischem Weg (MatchKey, der vom Wettkampfchef SGM G-50 zugestellt wird oder vom Verein via Webapplikation abgeholt werden kann).
Die Resultate werden wiederum in der Webapplikation eingelesen und damit dem WKC SGM G50 elektronisch übermittelt.
Das Resultat ist auf das Gruppenstandblatt zu übertragen.
4.3
Gruppenstandblätter
Das Gruppenstandblatt und das Eingabeblatt sind auf der Website SSV unter
„www.swissshooting.ch / Breitensport / Reglemente / Gewehr 50m“ verfügbar. Sollte kein Internetanschluss zur Verfügung stehen, müssen die bisherigen Gruppenstandblätter bestellt
werden.
Folgende Angaben sind vom Gruppenverantwortlichen auf das Gruppenstandblatt oder Eingabeblatt zu schreiben:
-
Name und Nummer des Vereins
-
Name und Adresse des Gruppenverantwortlichen
-
Gruppennummer
-
entsprechende Runde
-
Scheiben- bzw. Resultatdruckstreifennummer
-
Namen, Vornamen, Jahrgang und Lizenznummer der Schützin/der Schützen
-
Auswechselschützen sind zu markieren
Überzählige Scheiben und Standblätter müssen im folgenden Jahr verwendet werden.
5.
Wettkampfablauf
5.1
Austragungsmodus
Die SGM G-50 besteht aus:
-
drei Hauptrunden
-
dem Finalwettkampf um den Titel eines Schweizer Gruppenmeisters
Die drei Hauptrunden sind auf einer Schiessanlage in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein auszutragen.
5.2
Zusammenstellung der Gruppen
Altersstufe Elite:
(Jahrgang 1995 und älter)
drei Schützen liegend
zwei Schützen kniend
Altersstufe Junioren:
(Jahrgang 1996 und jünger)
zwei Schützen liegend
zwei Schützen kniend
Das „Liegendschiessen“ ist für alle Altersstufen (inkl. Seniorveteranen) nur in der Stellung „liegend frei“ erlaubt!
5.3
Schiessprogramm
Pro Runde schiesst jeder Schütze zwanzig Einzelschüsse
Gruppenresultat:
Die Summe der fünf resp. vier Einzelresultate ergibt das Gruppenresultat
Sind mehr Schüsse als im Programm vorgesehen, wird die entsprechende Anzahl bester Treffer
gestrichen.
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5.4
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Resultatmeldungen
5.4.1 Resultatmeldungen Vereine an KSV/UV
Die Termine der Resultatmeldungen der Vereine richten sich nach den AFB der KSV/UV.
5.4.2 Resultatmeldungen KSV/UV an SSV
Die KSV/UV müssen für die Resultatmeldungen an den SSV folgende Termine einhalten:
1. Runde:
Donnerstag, 12. Mai 2016
2. Runde:
Mittwoch,
3. Runde:
Donnerstag,
25. Mai 2016
9. Juni 2016
Der Resultatmeldung sind beizulegen:
-
alle Original-Standblätter
-
die Scheiben gemäss Artikel 5.5
5.5
Auswertung
Die Meldestellen der KSV/UV werten die Scheiben mit der offiziellen Schusslochlehre oder Auswertmaschine aus und übertragen das Resultat auf das Meldeblatt.
Auf elektronische Scheiben geschossene Resultate werden ebenfalls auf das Meldeblatt übertragen.
Resultate, welche die nachstehend aufgeführten Limiten übersteigen, dürfen nur visuell ausgewertet werden. Die Scheiben, Resultatdruckstreifen und Standblätter sind dem WKC SGM G-50
mit dem Meldeblatt zuzustellen.
Altersstufe Elite:
Altersstufe Junioren:
950 Punkte
750 Punkte
KSV/UV, die über eine geprüfte Auswertmaschine und eine Bewilligung vom WKC SGM G-50m
verfügen, sind berechtigt, alle Resultate endgültig auszuwerten. In diesem Fall sind nur die Meldeblätter und die Original-Standblätter dem WKC SGM G-50 zuzustellen.
5.6
Ranglisten
Die Ranglisten werden nach jeder Runde auf der Website des SSV „www.swissshooting.ch“ veröffentlicht.
5.7
Rangordnung bei Punktgleichheit
Bei Punktgleichheit entscheidet:
- das Gesamttotal der Gruppe in der dritten Runde
- das Gesamttotal der beiden Kniendschützen in der dritten Runde
6.
Auszeichnungen
Kranzkarten für Gruppen, welche nach den drei Hauptrunden folgende Gesamtresultate erzielt
haben:
Elite:
Junioren:
2720 Punkte und mehr
2120 Punkte und mehr
fünf Kranzkarten à Fr. 10.vier Kranzkarten à Fr. 10.-
Die Finalteilnehmenden werden am Final ausgezeichnet.
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7.
Finanzielles
7.1
Teilnahmekosten für die drei Hauptrunden
Die Teilnahmekosten pro Gruppe betragen:
Elite:
Junioren:
Fr. 100.- (inkl. Sport- und Ausbildungsbeitrag)
Fr. 80.- (inkl. Sport- und Ausbildungsbeitrag)
Die Verrechnung pro KSV/UV erfolgt über die Geschäftsstelle des SSV.
8.
Reklamationen
Reklamationen sind spätestens fünf Tage nach Publikation der Resultate auf der Website des
SSV schriftlich und eingeschrieben an den WKC SGM G-50 einzureichen. Massgebend ist das
Datum des Poststempels.
Die Gebühr von Fr. 50.- ist auf das Postcheckkonto 60-8-3 des SSV einzuzahlen. Eine Kopie der
Einzahlungsquittung ist der Reklamation beizulegen.
9.
Final SGM G-50
9.1
Termine
Elite:
Junioren:
9.2
Anzahl teilnahmeberechtigte Gruppen am Final
Elite:
Junioren:
9.3
Samstag, 2. Juli 2016 auf der Schiessanlage Guntelsey in Thun
Sonntag, 3. Juli 2016 auf der Schiessanlage Guntelsey in Thun
40 Gruppen
20 Gruppen
Teilnahmekosten am Final
Die Teilnahmekosten werden in den AFB Final SGM G-50 festgelegt.
10. Schlussbestimmungen
Diese AFB
-
ersetzen alle bisherigen Ausführungen, insbesondere die AFB SGM G-50 der Saison 2015
vom 1. Dezember 2014.
-
wurden von der Abteilung Gewehr 10/50m am 30. November 2015 genehmigt.
-
treten sofort in Kraft.
Schweizer Schiesssportverband
Abteilungsleiter
Wettkampfchef
Gewehr 10/50m
SGM Gewehr 50m
Beat Hüppi
Stefan Strahm