Ausführungsbestimmungen für die Schweizer Gruppenmeisterschaft Gewehr 50m, Junioren und Elite (SGM G-50) Ausgabe 2016 - Seite 1 Reg.-Nr. 5.53.02 d Die Abteilung Gewehr 10/50m erlässt für die Schweizer Gruppenmeisterschaften Gewehr 50m (SGM G-50) folgende Ausführungsbestimmungen (AFB): 1. Grundlagen 1.1 Reglement für die Schweizer Gruppenmeisterschaften Gewehr 50m (SGM G-50) 1.2 Regeln der International Shooting Sport Federation (ISSF; Ausgabe 2013 - 2016) 1.3 Regeln für das sportliche Schiessen (RSpS) des Schweizer Schiesssportverbandes (SSV) 1.4 AFB für die Teilnahmeberechtigung von ausländischen Staatsangehörigen an Wettkämpfen des SSV 1.5 AFB für das Schiessen von Junioren 1.6 AFB für die erleichterte Teilnahme an Wettkämpfen des SSV von Behinderten und Rollstuhl-Schützen nach Regeln des International Paralympic Committee (IPC; Ausgabe 2013 2016) 2. Anmeldung 2.1 Wettkampf Sämtliche Korrespondenz ist an den Wettkampfchef (WKC) SGM G-50 zu richten: Stefan Strahm, Lindenweg 8, 4934 Madiswil Mobile 079 682 64 18 E-Mail: [email protected] 2.2. Meldestelle Kantonalschützen-/Unterverbände (KSV/UV) Die KSV/UV bestimmen für ihr Verbandsgebiet einen Verantwortlichen SGM G-50. Seine Adresse und Telefonnummer sind dem WKC SGM G-50 bis 1. März 2016 zu melden. 2.3 Anmeldungen der Gruppen Die teilnehmenden Gruppen melden sich bis zu dem vom KSV/UV festgelegten Termin bei der Meldestelle des KSV/UV. Der KSV/UV-Verantwortliche meldet bis 25. März 2016 dem WKC SGM G-50 die teilnehmenden Gruppen pro Altersstufe auf dem Meldeblatt. Die AFB des KSV/UV sind dieser Sendung beizulegen. Reg.-Nr. 5.53.02 d 3. Teilnahmeberechtigung 3.1 Vereine Ausgabe 2016 - Seite 2 Alle Vereine Gewehr 50m der KSV/UV des SSV sind mit einer unbeschränkten Anzahl Gruppen teilnahmeberechtigt. 3.2 Gruppenschützinnen/Gruppenschützen Der Wettkampf ist lizenzpflichtig. Alle Gruppenschützinnen/Gruppenschützen müssen im Besitz einer gültigen Gewehr 50m-Lizenz ihres Vereins sein. Die Vereine sind für die vollständige Erfassung ihrer Mitglieder in der Vereins- und Verbandsadministration verantwortlich. Übertritte von Gruppenschützinnen/Gruppenschützen eines Vereins in die Gruppe eines anderen Vereins sind während der laufenden Saison (auch bei Wohnortwechsel) nicht gestattet. Pro Runde darf höchstens ein Schütze ausgewechselt werden. Der ausgewechselte Schütze ist auf dem Standblatt zu markieren. Als Basis gilt jeweils die vorherige Runde. 3.3 Ausländische Staatsangehörige Ausländische Staatsangehörige können unter Einhaltung der Lizenzpflicht teilnehmen. Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind den Schweizern gleichgestellt. Pro Hauptrunde und Gruppe darf höchstens ein ausländischer Staatsangehöriger eingesetzt werden. Dieser ausländische Staatsangehörige verbleibt während den drei Hauptrunden in der gleichen Gruppe, d.h. der Wechsel in eine andere Gruppe ist nicht erlaubt. Kann der ausländische Staatsangehörige der Gruppe nicht starten, ist er durch einen Schweizer zu ersetzen. Der Name und die Lizenznummer des ausländischen Staatsangehörigen inkl. Zuteilung zur Gruppe ist dem WKC SGM G-50 bei Saisonbeginn zu melden. Um am Final SGM G-50 zugelassen zu werden, muss dieser ausländische Staatsangehörige mindestens zwei Hauptrunden absolviert haben. 3.4 Mehrfachmitglieder Mehrfachmitglieder sind als Aktiv-B-Mitglied teilnahmeberechtigt, sofern ihr Stammverein nicht an der SGM G-50 teilnimmt. 4. Material 4.1 Scheiben und Standblätter Die KSV/UV beziehen die Scheiben und Standblätter direkt bei der Firma Kromer Print AG, 5600 Lenzburg. Eine Kopie der Bestellung ist dem WKC SGM G-50 zuzustellen. 4.2 Elektronische Trefferanzeige Für elektronische Trefferanzeigen stellt der WKC SGM G-50 den KSV/UV Resultatdruckstreifen zu. Sie sind fortlaufend nummeriert und müssen für jede Schützin/jeden Schützen und jede Gruppe in der Nummernfolge verwendet werden. Es ist das für die Disziplin und Sportgeräte vorgesehene Programm einzustellen. Die Resultatdruckstreifen sind mit dem Namen der Schützin/des Schützen zu versehen. Das Resultat ist auf das Gruppenstandblatt zu übertragen. Ausgabe 2016 - Seite 3 Reg.-Nr. 5.53.02 d Die Wettkampf-Freigabe bei Meyton-Trefferanzeigen erfolgt auf elektronischem Weg (MatchKey, der vom Wettkampfchef SGM G-50 zugestellt wird oder vom Verein via Webapplikation abgeholt werden kann). Die Resultate werden wiederum in der Webapplikation eingelesen und damit dem WKC SGM G50 elektronisch übermittelt. Das Resultat ist auf das Gruppenstandblatt zu übertragen. 4.3 Gruppenstandblätter Das Gruppenstandblatt und das Eingabeblatt sind auf der Website SSV unter „www.swissshooting.ch / Breitensport / Reglemente / Gewehr 50m“ verfügbar. Sollte kein Internetanschluss zur Verfügung stehen, müssen die bisherigen Gruppenstandblätter bestellt werden. Folgende Angaben sind vom Gruppenverantwortlichen auf das Gruppenstandblatt oder Eingabeblatt zu schreiben: - Name und Nummer des Vereins - Name und Adresse des Gruppenverantwortlichen - Gruppennummer - entsprechende Runde - Scheiben- bzw. Resultatdruckstreifennummer - Namen, Vornamen, Jahrgang und Lizenznummer der Schützin/der Schützen - Auswechselschützen sind zu markieren Überzählige Scheiben und Standblätter müssen im folgenden Jahr verwendet werden. 5. Wettkampfablauf 5.1 Austragungsmodus Die SGM G-50 besteht aus: - drei Hauptrunden - dem Finalwettkampf um den Titel eines Schweizer Gruppenmeisters Die drei Hauptrunden sind auf einer Schiessanlage in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein auszutragen. 5.2 Zusammenstellung der Gruppen Altersstufe Elite: (Jahrgang 1995 und älter) drei Schützen liegend zwei Schützen kniend Altersstufe Junioren: (Jahrgang 1996 und jünger) zwei Schützen liegend zwei Schützen kniend Das „Liegendschiessen“ ist für alle Altersstufen (inkl. Seniorveteranen) nur in der Stellung „liegend frei“ erlaubt! 5.3 Schiessprogramm Pro Runde schiesst jeder Schütze zwanzig Einzelschüsse Gruppenresultat: Die Summe der fünf resp. vier Einzelresultate ergibt das Gruppenresultat Sind mehr Schüsse als im Programm vorgesehen, wird die entsprechende Anzahl bester Treffer gestrichen. Reg.-Nr. 5.53.02 d 5.4 Ausgabe 2016 - Seite 4 Resultatmeldungen 5.4.1 Resultatmeldungen Vereine an KSV/UV Die Termine der Resultatmeldungen der Vereine richten sich nach den AFB der KSV/UV. 5.4.2 Resultatmeldungen KSV/UV an SSV Die KSV/UV müssen für die Resultatmeldungen an den SSV folgende Termine einhalten: 1. Runde: Donnerstag, 12. Mai 2016 2. Runde: Mittwoch, 3. Runde: Donnerstag, 25. Mai 2016 9. Juni 2016 Der Resultatmeldung sind beizulegen: - alle Original-Standblätter - die Scheiben gemäss Artikel 5.5 5.5 Auswertung Die Meldestellen der KSV/UV werten die Scheiben mit der offiziellen Schusslochlehre oder Auswertmaschine aus und übertragen das Resultat auf das Meldeblatt. Auf elektronische Scheiben geschossene Resultate werden ebenfalls auf das Meldeblatt übertragen. Resultate, welche die nachstehend aufgeführten Limiten übersteigen, dürfen nur visuell ausgewertet werden. Die Scheiben, Resultatdruckstreifen und Standblätter sind dem WKC SGM G-50 mit dem Meldeblatt zuzustellen. Altersstufe Elite: Altersstufe Junioren: 950 Punkte 750 Punkte KSV/UV, die über eine geprüfte Auswertmaschine und eine Bewilligung vom WKC SGM G-50m verfügen, sind berechtigt, alle Resultate endgültig auszuwerten. In diesem Fall sind nur die Meldeblätter und die Original-Standblätter dem WKC SGM G-50 zuzustellen. 5.6 Ranglisten Die Ranglisten werden nach jeder Runde auf der Website des SSV „www.swissshooting.ch“ veröffentlicht. 5.7 Rangordnung bei Punktgleichheit Bei Punktgleichheit entscheidet: - das Gesamttotal der Gruppe in der dritten Runde - das Gesamttotal der beiden Kniendschützen in der dritten Runde 6. Auszeichnungen Kranzkarten für Gruppen, welche nach den drei Hauptrunden folgende Gesamtresultate erzielt haben: Elite: Junioren: 2720 Punkte und mehr 2120 Punkte und mehr fünf Kranzkarten à Fr. 10.vier Kranzkarten à Fr. 10.- Die Finalteilnehmenden werden am Final ausgezeichnet. Ausgabe 2016 - Seite 5 Reg.-Nr. 5.53.02 d 7. Finanzielles 7.1 Teilnahmekosten für die drei Hauptrunden Die Teilnahmekosten pro Gruppe betragen: Elite: Junioren: Fr. 100.- (inkl. Sport- und Ausbildungsbeitrag) Fr. 80.- (inkl. Sport- und Ausbildungsbeitrag) Die Verrechnung pro KSV/UV erfolgt über die Geschäftsstelle des SSV. 8. Reklamationen Reklamationen sind spätestens fünf Tage nach Publikation der Resultate auf der Website des SSV schriftlich und eingeschrieben an den WKC SGM G-50 einzureichen. Massgebend ist das Datum des Poststempels. Die Gebühr von Fr. 50.- ist auf das Postcheckkonto 60-8-3 des SSV einzuzahlen. Eine Kopie der Einzahlungsquittung ist der Reklamation beizulegen. 9. Final SGM G-50 9.1 Termine Elite: Junioren: 9.2 Anzahl teilnahmeberechtigte Gruppen am Final Elite: Junioren: 9.3 Samstag, 2. Juli 2016 auf der Schiessanlage Guntelsey in Thun Sonntag, 3. Juli 2016 auf der Schiessanlage Guntelsey in Thun 40 Gruppen 20 Gruppen Teilnahmekosten am Final Die Teilnahmekosten werden in den AFB Final SGM G-50 festgelegt. 10. Schlussbestimmungen Diese AFB - ersetzen alle bisherigen Ausführungen, insbesondere die AFB SGM G-50 der Saison 2015 vom 1. Dezember 2014. - wurden von der Abteilung Gewehr 10/50m am 30. November 2015 genehmigt. - treten sofort in Kraft. Schweizer Schiesssportverband Abteilungsleiter Wettkampfchef Gewehr 10/50m SGM Gewehr 50m Beat Hüppi Stefan Strahm
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