Merkblatt zur Registrierung von Bienenständen

Veterinäramt
Registrierung der Bienenstände im Kanton Zürich – häufige Fragen
zur Melde- und Registrierungspflicht von Imkerinnen und Imkern
Seit einigen Jahren müssen alle Bienenhaltungen in der Schweiz registriert sein. Imkerinnen und Imker sind zu dieser Meldung verpflichtet. Im Kanton Zürich hat die Meldung an das Kantonale Veterinäramt zu erfolgen. Ein immer vollständiges und aktuelles Bienenregister ist für die effiziente Bekämpfung von Bienenseuchen (z.B. Sauer- und Faulbrut) und im Hinblick auf die Überwachung der Honigproduktion unerlässlich. Dazu gehört auch, dass jeder Bienenstand dauerhaft und eindeutig mit dem
Identifikationsschild gekennzeichnet ist, welches die vom Veterinäramt zugeteilte Kontrollnummer
zeigt.
Für die Registrierungs- oder Mutationsmeldung ist ausschliesslich das Formular des Veterinäramtes
zu verwenden (s. www.veta.zh.ch  Aktuelles  Bienenregister aktuell halten). Imkerinnen und Imker ohne Internet-Zugang können das Formular direkt beim Veterinäramt beziehen oder auch direkt
Meldung beim für den Bezirk zuständigen Bieneninspektor oder bei der Bieneninspektorin machen.
Folgende Fragen zur Melde- und Registrierungspflicht werden häufig gestellt:
Melde- und Registrierungspflicht
Welche Daten muss ich als Imker melden, um das Identifikationsschild zu erhalten und korrekt registriert zu sein?
Ich als Imker muss einen neuen Stand innert 10 Arbeitstagen mittels dem bezeichneten Formular dem Veterinäramt
mitteilen und darin angeben:
• Vollständige Angaben des Imkers / der Imkerin (Name,
Vorname, Adresse und Ort, Telefon-/Natel-Nr.),
• Angaben zum Bienenstand (Flurname, Ort, Koordinaten, Anzahl der Bienenvölker).
Nach
vorgenommener
Registrierung
stellt
das
Veterinäramt der Imkerin oder dem Imker das Schild mit
der kantonalen Identifikation-Nr. (*) zu. Dieses ist baldmöglichst gut sichtbar am Bienenstand anzubringen. Die
auf dem Schild angebrachten leeren Felder können durch
den Imker frei zur weiteren Beschriftung genutzt werden.
Mutationen wie Adressänderungen muss ich als Imker
ebenfalls dem Veterinäramt melden.
Bisher nicht registrierte Bienenstände
Ich halte schon länger Bienen und mein
Bienenstand ist noch nicht registriert –
was muss ich tun?
Die Meldung beim Veterinäramt ist mittels des Meldeformulars schnellstmöglich nachzuholen, da dies eine gesetzliche Verpflichtung ist.
Nicht besetzte Bienenstände
Muss ich meinen nicht besetzten Bienenstand ebenfalls melden?
Ja. Das Meldeformular ist auszufüllen und dem Veterinäramt zuzustellen. Auch unbesetzte Stände müssen mit
dem Schild der kantonalen Identifikations-Nr. gekennzeichnet sein.
Auflösung eines Bienenstandes
Muss ich als Imker die Auflösung (**) eines Bienenstandes ebenfalls zu melden?
Ja. Wird ein Bienenstand aufgelöst, ist dies innert 10 Tagen dem Veterinäramt zu melden und das Identifikationsschild zu retournieren.
(*) Beispiel einer Identifikations-Nr. und deren Bedeutung:ZH 41/70/004 > 41 = Gemeinde-Nummer; > 70 = nicht
kommerzielle Tierhaltung; 004 = fortlaufende Nummer pro Gemeinde / (**) Bienenkästen wurden entfernt
N:\Leistungserstellung\Tierseuchen\Seuchenüberwachung\Informationstätigkeit\Merkblatt\2015\Seu-Bi-Merkblatt-Registrierungsfragen-151216def.docx
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Veterinäramt
Übergabe eines Bienenstandes
Wie gehe ich vor, wenn ich meinen Bienenstand an einen anderen Imker übergebe?
Bitte informieren Sie den neuen Imker, dass er die Übernahme des Standes innert 10 Arbeitstagen dem Veterinäramt melden muss. Das Identifikationsschild kann am
Bienenstand belassen werden.
Meldung Anzahl Bienenvölker
Muss ich jährlich die genaue Anzahl Bienenvölker dem Veterinäramt melden?
Das Veterinäramt nimmt alle Änderungsmeldungen entgegen und trägt die Völkerzahl im Bienenregister ein. Wichtig
ist die Änderungsmeldung, wenn wesentlich mehr Bienenvölker gehalten werden (z.B. 30 statt 10 Völker).
Melde- und Registrierungspflicht als
Landwirt
Bin ich als Landwirt verpflichtet, die 5
Bienenstöcke auch zu melden und wie
muss ich dies melden?
Ja, es gibt keine Ausnahme für Landwirte. Wie jeder Imker
muss ich als Landwirt einen neuen Stand innert 10 Arbeitstagen dem Veterinäramt mitteilen.
Ein Bienenstand mit zwei Imkern
Muss ich oder mein Imkerkollege sich für
die Registrierung beim Veterinäramt
melden, wenn wir beide im gleichen Bienenstand Bienen halten?
Beide müssen die Meldung beim Veterinäramt machen
und beide erhalten ein Identifikationsschild, das sie am
Bienenstand anbringen müssen. Ein Bienenstand kann also mehr als ein Identifikationsschild tragen.
Standortwechsel des Bienenstandes
Was muss ich bei einem Ortswechsel
des Bienenstandes unternehmen?
Wird ein Bienenstand dauerhaft verschoben, so ist dies
dem Veterinäramt mittels des Meldeformulars mitzuteilen.
Falls sich der neue Standort in einer anderen Gemeinde
befindet, ist das Identifikationsschild zu retournieren. Der
Imker erhält in diesem Fall für den verschobenen Bienenstand ein neues Identifikationsschild.
Temporäre Ablegerstände
Ich will temporär einige Ablegerkästen in
der Nähe des bereits registrierten Bienenstandes einrichten – muss ich dies
melden und erhalte ich eine separate
Nummer?
Nein. Das muss nicht zusätzlich registriert werden. Die Ablegerstände sind jedoch eindeutig zu identifizieren (Anbringen einer Kopie des Identifikationsschildes) damit die
Zuordnung zum verantwortlichen Imker jederzeit gegeben
ist.
Wanderimkerei
Ich bin Wanderimker. Was muss ich zusätzlich melden und beachten?
Sie müssen die Bienenkästen, die im Rahmen der Wanderimkerei aufgestellt werden, nicht zusätzlich dem Veterinäramt melden. Sie sind jedoch verpflichtet, an den Kästen die Identifikationsnummer gut sichtbar anzubringen
(Kopie des Identifikationsschildes des Herkunftsstandes).
Damit ist die Zuordnung zum verantwortlichen Imker gewährleistet.
Stand: 16.Dezember 2015
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